Die alte und die neue Liebe

Oder ist eine doppelte Moral erlaubt?

Hans Erich Troje

- Durchgesehene und korrigierte Fassung, 28. August 2001 -

Das Wort "Liebe" ist rätselhaft und vieldeutig wie die Prozesse und Zustände selbst, die wir damit bezeichnen. Das Wort "Ehebruch" werde ich nicht benutzen. Es ist für eine Erörterung der Frage, ob neue Liebe die gute alte Ehe automatisch zerstört, deshalb ungeeignet, weil es diese Frage vorweg zu bejahen scheint. So darf man natürlich nicht verfahren. Zahllose Ehen in unserer und in vergangener Zeit haben eine neue Liebe überdauert. In der alten Liebe ist durch ungezählte Freuden und Leiden, Höhen und Tiefen, Sorgen und Nöte, Wunder und Verzauberungen neben allem Trennenden ein solcher Schatz gemeinsamer und verbindender Erlebnisse aufgehäuft worden, daß keine neue Liebe damit konkurrieren kann. Die alte Liebe ist auch in ihren Schwierigkeiten etwas Wertvolles, ja Kostbares. Warum aber sehnen sich gleichwohl so viele Menschen nach einer neuen Liebe? Nun - Lieben ist offenbar nichts einmaliges. Ein Mensch lebt lange. Er kann mehr als einmal lieben. Wohl sind seine Kräfte begrenzt, seine Tage gezählt. Aber ganz sicher kann er sich mehr als einmal verlieben. Ein Menschenleben scheint oft zu lang zu sein, um mit einem einzigen Verliebtsein auszukommen. Auf der Fähigkeit, sich mehrmals zu verlieben, beruhen Glück und Verhängnis der Menschen. Kann man nicht sagen, daß Menschen nur solange wirklich leben, wie sie sich neu verlieben können?

Wenn ich nun genauer über die Komplikationen der neuen Liebe spreche, so muß ich das Beziehungsgefüge etwas schematisieren, nämlich auf nur drei Beteiligte beschränken und für diese drei bestimmte Namen einführen. Den Ehegatten, dem das Glück und das Verhängnis einer neuer Liebe getroffen hat, nenne ich den Liebenden, den anderen Ehegatten den Verlassenen, den beteiligten Dritten den Geliebten. Diese Terminologie vereinfacht die Verständigung, aber sie vergröbert natürlich stark. Der Liebende will den Verlassenen ja gar nicht verlassen und tut dies in aller Regel auch nicht, denn er liebt ja, wenn auch auf andere Weise, trotz der neuen in der alten Liebe weiter.

In einer solchen Situation empfiehlt es sich, Konventionen und Regeln aufzustellen, die helfen sollen, daß alle Beteiligten mit ihrem Leben weiter einigermaßen über die Runden kommen.

Die beste Konvention und Regel wäre sicherlich, wenn die neue Liebe auf eine Ebene jenseits der Sexualität im engeren Sinne gestellt würde, in einen Raum also, in welchem sie wachsen und sich erfüllen, die Beteiligten auch beglücken kann, ohne daß nun unbedingt zusammen geschlafen werden muß. Zum Glück gibt es für Menschen jenseits der Jugend viele Möglichkeiten intensiven gemeinsamen Erlebens jenseits des Beischlafes. Wo Sexualität sich starkmachen will, durchkreuzt sie unsere schönsten Pläne, Konventionen und Regeln.

Wir müssen uns wieder einmal mit den zweitbesten Konventionen bescheiden. Sie sind immer noch anspruchsvoll genug. Ich fasse sie zunächst zusammen mit der Formel "Geduld, Rücksicht und Takt". Wer verheiratet ist und Kinder hat und sich diese Herrlichkeit in Ewigkeit erhalten will, kann sich der neuen Liebe eben nicht so bedingungslos überlassen wie er es möchte. Er kann sich seinen Wunsch nach dauerndem Zusammensein schwerlich erfüllen, muß Trennungen aushalten, vielleicht sogar mit wenigen seltenen Zusammenkünften zufrieden sein. Rücksicht und Takt sind dann verletzt, wenn Zärtlichkeiten oder gar Beischlaf mit der neuen Liebe vor der Nase der alten Liebe stattfinden. Diese Regel gilt unbedingt und unerbittlich. Wie hoch immer technische Schwierigkeiten sich türmen mögen, sie können Taktlosigkeiten dieser Art, also vor den Augen des Verlassenen, nicht rechtfertigen. Aber nicht nur von dem Liebenden, auch von dem Verlassenen werden Rücksicht, Takt und Geduld verlangt. Erwachsene sollten in ihrer Entwicklung zur Selbständigkeit so weit gekommen sein, daß ihnen nicht mehr die Welt zusammenbricht, wenn der andere Ehegatte einmal einen Dritten gern hat, liebt und in Gottes Namen auch mit ihm schläft. Gewiß ist es nicht angenehm und zunächst wohl auch unerträglich, den Menschen, den man liebte und vielleicht noch oder gerade jetzt wieder liebt, den man geheiratet, von dem man Kinder hat, mit einem anderen vereinigt zu wissen. Die Welt, die dem Verlassenen zusammenzubrechen droht, ist aber eine Kinderwelt - und die müßte dem Erwachsenen doch ohnehin längst zusammengebrochen sein. Die Verlassensängste, die so häufig aufkommen, sind kindlich: Mama geht fort und kommt nie wieder. Erwachsene sollten wissen, daß solche Befürchtungen in der Regel unbegründet sind. Sie sollten eine kürzere oder längere Verlassenheit aushalten können.

Rücksicht und Takt werden also von beiden verlangt. Vom Liebenden fordern sie, nichts in der Nähe des Verlassenen zu tun. Vom Verlassenen fordern sie, das kindliche Schnüffeln einzustellen. Damit ist die außerordentlich schwierige Frage gestellt, ob und in welcher Weise sich Eheleute einweihen sollen. Natürlich habe ich kein Rezept dafür, und es gibt wohl keines. Gegen das Bereden der Situation, die durch die neue Liebe entstanden ist, läßt sich einiges anführen. Worte trügen und verleiten zu Betrugsmanövern. Worte kann man setzen und drehen, mit ihnen täuschen und in falscher Münze zahlen. Daß in dem Liebenden irgendetwas vorgeht, läßt sich dem Verlassenen aber kaum verheimlichen. Vielleicht ist dieses "irgendetwas geht vor" schon Mitteilung genug? Gefühle in Worte zu fassen ist stets heikel und mißlingt fast immer oder jedenfalls recht oft. Insoweit gilt wirklich: Reden ist Silber; Schweigen ist Gold. Des weiteren gilt auch "Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß". Was dem Verlassenen ausdrücklich mitgeteilt wird, darauf muß er irgendwie reagieren. Früher war es so: Kamen die Indizien oder gar Beweismittel zutage, dann mußte der Verlassene sich bei Strafe des Ehrverlustes trennen und darüberhinaus, wenn es der Ehemann war, sich mit dem Geliebten duellieren. Wenn der Verlassene nicht offiziell informiert wird, muß er nicht Stellung nehmen, muß sich nicht wehren und muß vielleicht weniger leiden. Das Unangenehme, schwer Erträgliche, vielleicht Unerträgliche wollen wir oft auch gar nicht zur Kenntnis nehmen. Kommt es nicht vor, dass der Liebende dem Verlassenen eine Geschichte nur deshalb auf die Nase bindet, um ihn absichtlich zu kränken? Doch nehmen wir an, der Liebende will ohne Kränkungsabsicht sprechen. Er ist nun einmal in unbedingter Wahrheitsliebe erzogen und glaubt an die Werte der Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit. Aber muß er sich nicht fragen, wem die Offenheit eigentlich nützt? Oft redet er doch nur sich selbst zuliebe. Er kann und mag nicht schweigen. Das Geständnis soll ihn entlasten. Egal, ob es den anderen belastet. Dem Verlassenen wird implizit zugemutet, einverstanden zu sein. Das Einverständnis des Verlassenen soll die Schuldgefühle des Liebenden vermindern. Das ist aber ein aussichtsloses Unternehmen. So lange die alte Liebe lebendig ist (und sie wird zumeist in solchen Affären wieder lebendig), kann der Verlassene die Entschuldigung, die der Liebende sucht oder verlangt, nicht gewähren. Er kann sich zusammennehmen (und sollte dies von 30 aufwärts einigermaßen gelernt haben), aber es kann ihm unmöglich egal oder gar recht sein, den Gatten in den Armen des Dritten zu wissen. Der Liebende mag sich die zustimmende Einwilligung und Beteiligung des Verlassenen, den er ja im Grunde gar nicht verlassen will, immer wieder wünschen. Aber er tut am besten, sich diesen Wunsch nicht zu erfüllen. Denn es ist ein selbstsüchtiger und zudem aussichtsloser Wunsch. Er muß die Hoffnung auf Entlastung und Zustimmung begraben. Er muß seine Schandtaten - um nichts anderes handelt es sich ja - auf eigene Verantwortung tun und auf die eigene Kappe nehmen.

Zur Familie gehören Kinder. Kinder sind längst vor der Pubertät schon recht wachsame, verständige und ihrerseits Gefühlsverwirrungen ausgesetzte Wesen. Dadurch entstehen weitere, zusätzliche Schwierigkeiten und Probleme. Von den beteiligten Erwachsenen werden jetzt noch ganz andere Einschränkungen verlangt. Die Formel "Rücksicht und Takt" genügt nicht mehr. Die Vorsicht muß hinzukommen. Kinder dürfen nämlich bis weit über die Pubertät hinaus nichts Konkretes über neues Lieben und Verliebtsein der Eltern wissen. Das verlangt von den Eltern allerdings viel. Ihr Schweigen darf ja kein belastendes Schweigen sein. In der Krise müssen sie noch kooperieren, nämlich gemeinsam die zwischen ihnen entstandene Distanz und Rat- und Hilflosigkeit überspielen können. Daraus darf kein schlechtes Theater werden. Das alles ist, zugegeben, sehr schwierig. Andererseits wird nichts Unmögliches verlangt. Verhältnisse der Eltern lassen sich verbergen. Vielen guten Eltern ist es gelungen.

Warum diese Forderung, die neue Liebe, wenn sie sich schon ereignen muß, als Angelegenheit der Erwachsenen und nur der Erwachsenen zu behandeln? Das will ich nun begründen. Und zwar aus einem Leitbegriff des Familienrechts, dem Gesichtspunkt der Sorge für das Wohl des Kindes. Das Kindeswohl verlangt folgendes:

Die Kinderwelt muß, damit sich die Kinder selbst einige Unordnung leisten können, von den Erwachsenen in Ordnung gehalten werden. Verfrühte Konfrontation mit der Unordnung, die aus der Erwachsenenwelt stammt, schafft frühes Leid - und spätes Leid. Kinder brauchen die Vorstellung und Anschauung eines einigen Elternpaares. Sie ist unbedingt erforderlich, damit sich das hoffentlich einmal gefaßte Urvertrauen weiter entfalten und zu einem Vertrauen in Umwelt und Welt stärken kann. Kinder müssen Vertrauen in ihre Herkunft fassen, müssen Sicherheit über ihren bisherigen Weg und damit Zuversicht für ihren weiteren Entwicklungsgang gewinnen. Dabei müssen sie sich die Zusammenhänge dieser Welt notwendig einfacher vorstellen, als sie es sind.

Kinder, die ihre Eltern oder einen Elternteil in außereheliche Sexualität verstrickt wissen oder dies gar vor ihrer Nase miterleben müssen, sind des Schutzes beraubt, auf den sie angewiesen sind, um sich vor völliger oder jedenfalls zu starker Überwältigung durch die unbekannte Kraft der Sexualität retten zu können. Sexualität ist überwältigend. Sie überwältigt manchmal auch Erwachsene. Aber der Erwachsene lernt früher oder später im eigenen Ich eine Kraft aufzubauen, die ihn der andauernden, totalen Überwältigung entzieht. Diese Kraft entwickelt sich mit dem Reifen des Charakters. Die Ausreifung des Charakters besteht zu guten Teilen in der Entwicklung dieser Kraft. Erst im Bewußtsein der Verfügung über diese Kraft des eigenen Ich kann vorübergehend der vollen Auslieferung an Sexualität relativ angstfrei ins Auge geblickt werden. Das Kind hat diese Kraft noch nicht, kann sie nicht haben, weil sein Charakter noch nicht ausgereift ist. In seinem Versuch, eine hinreichend starke Abwehr aufzubauen, wird das Kind von den Eltern unterstützt. Eltern tun dies, indem sie den Freiraum der kindlichen Sexualität relativ eng halten, die Kindersexualität nur in den Grenzen der Kinderverstecke tolerieren. Sie schnüffeln den Sexualspielen nicht nach, verlieren auch wenig Worte über Masturbation und dergleichen, aber sie geben den Kindern keinen offiziellen Segen, keine Erlaubnis zu jenen Spielen zumal, in denen die überwältigende Kraft der Sexualität sich erst voll entfaltet: dem eigentlichen Zusammensein. Was den Kindern im Kinderraum, in der Subkultur der Pubertierenden und Heranwachsenden, was ihnen zwischen Partykeller und Parkgebüsch an Möglichkeiten ersten Spielens bleibt, ist allemal genug.

Wir Erwachsenen haben ja oft gerade das Wichtigste aus unserer Kindheit vergessen, aber vielleicht erinnert sich dieser oder jener doch noch an das Aufatmen, wenn man nach dem Eintauchen in das Zauberrreich der Sinnlichkeit, nach dem Auskundschaften der Grenzzonen der Verwahrlosung, nach der Erfahrung der tausend Gefahren des Abstürzens und Abrutschens die Festung Elternhaus in der Ferne liegen sah, sie erreichte und in sie eintauchen konnte, wissend, dort relativ sicher zu sein.

Ein Elternhaus, in dem die außereheliche Sexualität der Eltern offen gelebt wird, in dem die Kinder über die Verhältnisse ihrer Eltern informiert sind, ist für die Kinder kein solcher Rückzugsort mehr. Vater und Mutter, die offen vor den Kindern Verhältnisse haben, können jenes Verbot, auf das Kinder mangels einer hinreichend starken Inneninstanz angewiesen sind, nicht mehr aufrichten. Den verbietenden Eltern werden die Kinder entgegenhalten: "Und was tut ihr?"

Es bleibt die Frage: Dürfen Eltern denn verbieten, was sie selbst nicht lassen können oder lassen wollen? Ich antworte mit Ja, bejahe also die doppelte Moral: Sie dürfen, weil sie müssen. Erwachsene sind zur doppelten Moral und somit in gewisser Hinsicht auch zum Doppelleben verurteilt.

Sie müssen ein Leben führen einerseits angesichts der Kinder, in welchem sie sich Haltungen auferlegen und durchzuhalten lernen. Und sie führen ein Leben für sich und unter Erwachsenen. An ihrem zweiten, dem Erwachsenenleben, können sie die Kinder - leider und zum Glück - nicht teilhaben lassen. Sie können sie deshalb nicht teilhaben lassen, weil Kinder nur unordentlich sein können im Vertrauen auf eine ordnungsstiftende Instanz und den Reifeunterschied zwischen Erwachsenen und Kindern nicht verstehen können - verständen sie ihn, wären sie keine Kinder mehr. Kinder verlangen von Erwachsenen eine unbedingte, nicht eine bedingte, eine einfache, nicht eine doppelte, eine gerade, nicht eine gebrochene Moral. Gerade das, was der gereifte Mensch als Zugeständnis an menschliche Schwäche und Unvollkommenheit, somit als Krönung seiner Humanität erfahren hat, gilt in ihren Augen als Korruption und Verkommenheit.

Mit diesen Überlegungen sind wir auch wieder beim Problem angelangt, wie die Eltern sich im Krisenfall zueinander verhalten. Als sie heirateten, werden sie das Versprechen der ehelichen Treue doch wohl ernst genommen haben. Sie begaben sich damit gewissermaßen auf die Ebene der Kindermoral. Sie nahmen sich vor, ein gutes, einiges Elternpaar zu werden, und zwar möglichst ein besseres als es die beiderseitigen Eltern waren. Heiraten heißt: die Vorstellung vom einigen Elternpaar endlich einmal verwirklichen wollen. Aber die vollkommene Ehe gibt es nicht. Und die Vorstellung der Vollkommenheit ist das eigentliche Problem. Nach und nach im späteren Eheleben werden die Vollkommenheitsvorstellungen abgeschwächt. Der Anspruch, einander ganz und ausschließlich zu gehören, bleibt anerkannt, aber es wird ihm nicht unbedingt entsprochen. Mit dem ehelichen Vertrauen ist es wie mit dem Gottvertrauen: wir haben es und halten es hoch und heilig. Aber wir handeln nicht unbedingt danach. Das ist paradox, aber es ist normal.

Zum Schluß möchte ich noch diesen Punkt nachtragen: Die Geheimhaltung der neuen Liebe empfiehlt sich, außer durch die Gesichtspunkte "Rücksicht, Takt, Vorsicht" noch aus einer Reihe von anderen, mehr pragmatischen Gründen. Ich meine nämlich, die Beteiligten fahren am besten, je weniger Öffentlichkeit und Mitwisser sie haben. Um jede neue Liebe bildet sich leicht eine üble Kulisse gelangweilter Schaulustiger, die als Voyeure an etwas teilhaben wollen, woran sie sich selbst im Moment nicht oder niemals wagen. Schlimmer ist folgendes: Die neue Liebe ist zunächst einmal nicht mehr als eine Episode. Was die Ehe betrifft, schafft sie einen Zwischen- und Schwebezustand: Was wird nun wohl werden? Wird die Ehe diese Zerreißprobe aushalten? Werden die Beteiligten die Nerven behalten? Wird es sich wieder einrenken oder ist es endgültig aus? Der Verlassene handelt in solchen Schwebezuständen am klügsten, wenn er abwartet, gar nichts tut. Jeder Mitwisser ist ein potentieller Verräter. Jeder Verräter gefährdet die Aussicht, daß sich nach genossener Episode alles in Wohlgefallen auflöst und das alte Paar beieinander bleibt.

Ich muß nun schließen. Bitte betrachten Sie meine Überlegungen als persönliche Meinung. Sie können eine andere haben. Wir beide können uns irren. Ich bin Jurist und insbesondere Familienrechtler und habe viele Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren gesehen. Eine Familie vor Gericht, das ist in aller Regel sehr deprimierend. Wenn ich Paare vor dem Scherbenhaufen stehen sehe, frage ich mich oft: Mußte das sein? Gab es nicht bessere Möglichkeiten? Wir haben in unserem Familienrecht die Ehe. Nun gut. Und wir haben die Möglichkeit der Scheidung. Gott sei Dank. Aber oft gibt es bessere Alternativen.

Durchgesehene Schriftfassung einer Rundfunksendung, die im Norddeutschen Rundfunk am 21. Oktober 1979 und am 7. April 1991 unter dem Titel "Die alte Liebe und die neue Liebe. Ist eine doppelte Moral erlaubt?" ausgestrahlt wurde. Dieser Text ging auf eine längere Rundfunksendung "Die Moral des Kindes und das Leben der Eltern - Gedanken über eheliche Treue" zurück, die am 13. April 1976 in der Sendung "Abendstudio" des Hessischen Rundfunks erstmals gesendet wurde. Internetpublikation mit freundlicher Genehmigung des Autors.


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Impressum Stand: 20. Juni 2006, ee