"Mit dem Gewissen verheiratet"

Über das Scheitern der Ehe *

Hans Erich Troje

- Durchgesehene und korrigierte Fassung, Mai 2001 -

"Wer mir den Ehstand angreift, wer mir durch Wort, ja durch Tat diesen Grund aller sittlichen Gesellschaft untergräbt, der hat es mit mir zu tun ... Die Ehe ist der Anfang und der Gipfel aller Kultur ... Unauflöslich muß sie sein: denn sie bringt so vieles Glück, daß alles einzelne Unglück dagegen gar nicht zu rechnen ist ... Unbequem mag es manchmal sein, das glaub ich wohl, und das ist eben recht. Sind wir nicht auch mit dem Gewissen verheiratet, das wir oft gerne lossein möchten, weil es unbequemer ist, als uns je ein Mann oder eine Frau werden könnte?" ("Mittler" in Wahlverwandtschaften I 9)

Eine Scheidung als solche ist aber, wenn beide Ehegatten sie wollen, heutzutage hierzulande ziemlich einfach zu haben. Sie erfolgt durch gerichtliches Urteil ungefähr so:

"Im Namen des Volkes."
"Die am 24.12.1966 vor dem Standesbeamten in Neustadt unter HeiratsregisterNummer 86/1966 geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.
Das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder Elke ... Petra ... und Thomas wird der Mutter (Antragsgegnerin) übertragen ...
Entscheidungsgründe:
Der übereinstimmende Antrag der Parteien auf Scheidung der Ehe ist begründet. Die Ehe der Parteien ist gescheitert, weil die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht mehr erwartet werden kann, daß die Parteien sie wiederherstellen (§ 1565 Abs. I BGB).
Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht zur Überzeugung des Gerichts fest, daß die Parteien seit dem 31.01.1982, also seit mehr als drei Jahren, getrennt leben und nicht mehr zueinander gefunden haben. Zwischen ihnen besteht eine häusliche Gemeinschaft nicht mehr. Auch wollen die Parteien sie erkennbar nicht mehr wiederherstellen, weil sie die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnen. Im Hinblick auf die mehr als dreijährige Trennung ist auf Antrag der Parteien die Scheidung gemäß § 1566 Abs. II BGB in Verbindung mit § 1565 Abs. I BGH auszusprechen ...

Das Familiengericht hat aufgrund des übereinstimmenden Vorschlags der Parteien nach Anhörung der Minderjährigen und des zuständigen Jugendamtes das Sorgerecht für die gemeinsamen minderjährigen Kinder ... auf die Antragsgegnerin übertragen. Ein Anlaß, zum Wohle der Minderjährigen von dem gemeinsamen Vorschlag der Eltern und dem Wunsch der Kinder abzuweichen, besteht nach Auffassung des Familiengerichts nicht (§ 1671 Abs. III BGB)."

So - oder so ähnlich - wird bei "einverständlicher Scheidung" vom Familiengericht die Ehe geschieden.(l) Ist damit alles erledigt? In aller Regel nicht. Das Gericht muß von Amts wegen über den Versorgungsausgleich und auf Antrag auch über Unterhalt, Zugewinnausgleich und Hausrat entscheiden. Bezüglich der Kinder muß oft eine Besuchsregelung eingreifen. Der Unterhalt für Kinder wie für Ehegatten kann nie ein-für-allemal und bis in alle Ewigkeit geregelt werden. Es werden Abänderungsklagen kommen oder neue Ansprüche gestellt werden. Davor kann auch kein Unterhaltsverzicht endgültig schützen. Der Unterhaltsverzicht zwischen Ehegatten kann unter vielen Gesichtspunkten unwirksam sein. Auf den Kindesunterhalt kann gar nicht wirksam verzichtet werden. Auch die elterliche Sorge- und die Besuchsregelung können geändert werden. Die zunächst einmal geschiedenen Eheleute haben möglicherweise als Prozeßgegner noch eine lange und oft sehr destruktive gemeinsame Geschichte vor sich. Die Scheidung ist dann die Fortsetzung der Ehe mit weit schlimmeren Mitteln. Die betroffenen Paare zahlen für ihre Scheidung - außer den Anwalts- und Gerichtsgebühren - einen sehr hohen Preis. Denn sie leben in einer Gesellschaft, einer Kultur, einer Kirchlichkeit und Staatlichkeit, die sich nach wie vor um die Idee der monogamen, lebenslänglichen und trotz Scheidungsrecht letztlich unauflöslichen Ehe als einem ihrer höchsten und heiligsten "Werte" konstituiert.

Eine Ehe scheiden, ein Scheidungsurteil machen, ist nie bloß Routinesache. Eine Ehescheidung schafft Scheidungswaisen, und auch bei Scheidung der kinderlosen Ehe wissen wir nicht, wieviel Glück, wieviel Unglück folgen wird. "Was Gott zusammengefügt, das soll der Mensch nicht scheiden" - so haben wir es oft genug gehört, und eine Spur davon ist doch wohl jedem von uns unter die Haut gegangen. Nun kann über die Notwendigkeit der Möglichkeit der Scheidung der gescheiterten Ehe derzeit ernsthaft kaum gestritten werden. Scheidungen sind manchmal unvermeidbar, aber Ratlosigkeit und Trauer bleiben in fast jedem Fall. Gilt dies schon für das Paar, so umso mehr für das Elternpaar. Ein Paar kann sich scheiden, aber Eltern bleiben immer Eltern. Die Scheidung des Elternpaares ist - zugespitzt ausgedrückt - Scheidung des Unscheidbaren. Mit unseren bewußten Anteilen mögen wir sehr "fortschrittlich" und "liberal" eingestellt sein. Aber unser Unbewußtes als die bewahrende, konservative Instanz gibt aus vielen verschiedenen Gründen den Kirderwunsch der ewigen Unauflöslichkeit des Elternpaares ebenso wenig auf wie dessen untrennbaren Begleiter, die Versuchung nämlich, das Elternpaar zu spalten, zu trennen und womögtich einen Elternteil zu beseitigen, um den anderen für sich allein zu haben. Damit ist die Unlösbarkeit des Problems skizziert. Wie kann ein Familienrichter wissen und verantworten, was er tut?

Auf der ausgedehnten, kontinuierlichen Suche nach einer passenden und umfassenden Orientierung zu den Problemen von Ehe (-scheidung) und Familie heute, für die Lehrtätigkeit im Familienrecht und für die Verantwortung von Entscheidungen als Richter in einem Familiensenat des Oberlandesgerichts stieß ich auf drei französische Arbeiten der mittleren siebziger Jahre, die - bei sehr unterschiedlicher Zielsetzung im einzelnen -dem Einfluß des französischen Psychoanalytikers Jacques Lacan gewisse Gemeinsamkeiten der Fragestellung, Methode, Sprache und Grundüberzeugung zu verdanken scheinen.(2) Die gemeinsame Fragestellung dieser drei Autoren lautet: Wie entstand die "gefängnishafte Gesellschaft", in der wir alle leben? Welche Leidensopfer wurden und werden dafür erbracht? Wie entstand und entsteht die Liebe der Gefangenen zu dem Urheber ihrer Leiden und noch zu ihren gegenwärtigen Hütern wie Richtern? Wie gerüstet oder geschwächt ist der geliebte Zensor heute? Welche Chancen, Mittel und Wege gibt es, dem Gefängnis zu entkommen?

Der Straßburger Arzt und Psychoanalytiker Lucien Israel läßt uns in seiner Studie über hysterische Erscheinungsformen die "unerhörten Botschaften" einiger in ihrer Gefangenschaft leidender Frauen vernehmen und zeigt uns, welche Existenzvernichtungen und Zerstörungen aus den "unheilvollen Begegnungen" zwischen Agent und Klient, zwischen Arzt und Patient entstehen können.

"L'amour du censeur" (Liebe zum Zensor) ist der Titel eines Buches des Pariser Rechtshistorikers Pierre Legendre. Zensur meint hier die externe, aber in der Liebe auch verinnerlichte Begrenzung, Beschränkung und Kontrolle aller Lebensäußerungen, wie sie seit dem Hochmittelalter von der Kirche ausgeübt worden ist. Das Erstarken dieser neuen Macht, die "päpstliche Revolution" zwischen 1050 und 1200, hat ein anderer Jurist, ein großer Gelehrter der Rechtsschule Harvard, Harold J. Berman, in seinem imponierenden Werk "Law and Revolution. The Formation of the Western Legal Tradition" ( 1983) aus rechtshistorischer Perspektive zusammenfassend und eindringlich dargestellt. Aber wie alle Macht gewann auch diese ihre Dauer nur dadurch, daß sie geglaubt und geliebt wurde. Legendre untersucht die Themen und Inhalte der elitären Diskurse, die mit ihrer nachgeschalteten Massenpropaganda den Glauben an die neue Macht im Europa des Hochmittelalters tragen, stützen und festigen.

Die Philosophin Marie Odile Métral fokussiert ihre ideologie- und dogmengeschichtliche Studie zu jener Gedanken- und Gefühlswelt, die mittels der Liebe zum Zensor die gefängnishafte Gesellschaft zusammenhält, auf den in der Tat zentralen Bereich "Ehe". Ihr Themenfeld ist gleichwohl weit ausgelegt. Im heutigen Verständnis von Ehe ist die problematische Einheit von Ehepaar und Liebespaar gleichsam selbstverständlich vorausgesetzt. Ohne Liebe keine Ehe. Paar, Liebe, Monogamie, Unauflöslichkeit, Fruchtbarkeit und Fortpftanzung, aber auch Einschränkung und Zurückhaltung in der ehelichen Erotik und Sexualität sind eine sehr komplexe Assoziation eingegangen. Sakrament oder wenigstens Heiligkeit, die Idee der Abbildung der Gottesliebe in der Gattenliebe, das Konzept der Jungfräulichkeit in der Ehe halten sie zusammen. Vorbild aller Liebe ist die Liebe Gottes zu den Menschen. Die Gottesliebe ist das Vorbild der Vater/Mutter-Liebe, aber auch das Muster der Gattenliebe. Auch in ihr spiegelt sich die Liebe Gottes.

Die Ehe ist Ausdruck, Symbol und Zeichen der Verbindung Gottes mit dem Menschen, mit der Gemeinde, mit der Kirche. Dabei hat Gott die Rolle des Bräutigams, die Kirche ist die Braut. Damit ist zugleich ein hierarchisches Verhältnis gesetzt, denn der Mann ist das Haupt des Weibes, die ihm untertan ist, die ihn nicht nur lieben, sondern auch fürchten soll, wie wir Gott als obersten Richter lieben und fürchten sollen. Die Hierarchie zwischen Mann und Frau einerseits und Gott und Gemeinde andererseits sind aufeinander bezogen und symmetrisch. Die Hierarchie zwischen Braut und Bräutigam stellt sich irdisch als Unterordnung der Laien unter den Klerus und als Hierarchie innerhalb des Klerus dar. Der Papst ist die Spitze der Hierarchie. Und da Gott, der liebende Gott, stets auch ein richtender Gott ist, so ist das päpstliche Gericht, die Sancta Rota Romana, auch die letzte Instanz in Fragen der kirchlichen hierarchischen Ordnung und in der christlichen Lebensführung in den Gemeinschaften des täglichen Lebens. Gottes Liebe zu dem durch Adams Fall verderbten Menschen verlangt zur Rettung des Menschengeschlechts das Opfer von Gott selbst als (in der Trinität mit sich selbst identischer) Gottessohn im Kreuzestod. Ehe und Kreuz assoziieren sich als Ausdruck und Zeichen der Gottesliebe und ihrer Widerspiegelung im Menschen. "Welche aber Christum angehören, die kreuzigen ihr Fleisch samt den Lüsten und Begierden" (Gal. 5,24). Gott, der sich selbst opfert, kann - mutatis mutandis - entsprechende Leidensopfer auch fordern und annehmen: ein Leben in jungfräulicher, asketischer Ehe.

Anders als in der griechisch-römischen Antike ist Gott geschlechtslos, jedenfalls ohne praktizierte Sexualität, abstinent.(3) Folglich kennt die nach dem Bild der Ehe zu denkende Verbindung Gottes mit der Gemeinde oder dem einzelnen Gemeindeglied keine Sexualität. Anders als in der antiken Tempelprostitution kann die Sexualität darum auch niemals kultisch werden, eine Beziehung zwischen Gott und Menschen ausdrücken. Vielmehr muß sich umgekehrt die Jungfräulichkeit und Askese der Gottesliebe in der Menschenliebe widerspiegeln. Die beste aller menschlichen Existenzen ist das Klosterleben, die Vermählung mit Gott, die Jungfräulichkeit. "Jungfräulich" in diesem heiligen Sinne können auch Männer sein, bleiben oder wieder werden, denn in der Gottesliebe hat der Mensch wie Gott selbst keine Geschlechtlichkeit. Auch Männer können folglich "Bräute" sein, und die Frauen sind Bräute nicht als weibliche Geschlechtswesen, sondern geschlechtslos, weil Geschlechtlichkeit - noch einmal - unter Gottes Würde ist.

Verglichen mit dem klösterlichen Leben sind aber alle übrigen menschlichen Lebensformen minderwertig. Dieser Hierarchie der Lebensformen entspricht in spezifischer Weise auch das Verhältnis zwischen Klerus und Laien, sowie die innerkirchliche Hierarchie. Als christliche Ehe kann Ehe aber immerhin die zweitbeste Lebensform sein. Dazu genügt es allerdings nicht, daß sie lebenslänglich, monogam und unauflöslich ist, sondern sie muß der Jungfräulichkeit möglichst nahekommen. Die Ehe als ausschließliche und einzig legitime Sexualbeziehung ist nicht ein Freiraum der Erotik, des Erlebens leiblicher Freuden, sondern Rahmen für die Einübung der Keuschheit. Die Ehe ist ein Werkzeug der Askese. Gott hat dem Menschen geboten, fruchtbar zu sein und sich zu mehren. Anders als Gott in der Jungfrauenzeugung bedarf der Mensch zu seiner Vermehrung der Sexualität. Aber er darf sie nur in diesem Rahmen, nur zur Erreichung seiner prokreativen Ziele und nur so lange erleben, als er diese verfolgt. Sind die prokreativen Ziele einmal erreicht, bleibt ehelicher Verkehr als remedium concupiscentiae nur noch für die Minderwertigen, denen vollständige Keuschheit in der Ehe nicht gegeben und nicht erreichbar ist. Erst in der völlig abstinenten, der Ordnung der Jungfräulichkeit ganz gehorchenden Ehe verliert diese Lebensform ihre Minderwertigkeit gegenüber der klösterlichen Lebensweise.

Nun kommt der Mensch als intensiver Genießer auf die Welt. Allein die Energie, mit der ein Säugling seine Lustquellen sucht und findet, erhält ihn zunächst einmal am Leben. Mit der Ausstrahlung seiner Genußfähigkeit, seiner Zufriedenheit im Genießen und nach der Sättigung belohnt er - solange sie vorhält - noch die Pflegepersonen. Mit den Lüsten der analen und genitalen Phase verhält es sich nicht viel anders als mit denen der Oralität. Um den intensiven geborenen Genießer in einen keuschen, jungfräulichen Menschen zu verwandeln, bedarf es einer ungeheuren Gewaltsamkeit. Die Begrenzungen, Unterdrückungen, Ausmerzungen der einmal erfahrenen Möglichkeiten und Potentiale des Genießens müssen mit einem immensen Strafaufwand erlernt werden, wobei es auch viele Krüppel und Leichen gibt ("Einer flog über das Kuckucksnest"). Aber Züchtigung, Freiheitsentzug und Strafen an Leib und Leben allein reichen nicht aus, sondern die Liebe zum Zensor als Abbildung und Erwiderung der Liebe des Zensors müssen hinzukommen. Nun ist Gottes Liebe - noch einmal - keusche Liebe. Sie ist das Vorbild aller Menschenliebe, sowohl der Liebe zu Gatt wie zum Mitmenschen. Gott lieben heißt aber Gott nachahmen. Gott verlangt Nachahmung, und in der Imitation Gottes bringt der Mensch seine Liebe zu Gott zum Ausdruck. Aber nach so intensiver Genußerfahrung ist diese Nachahmung gewaltsamer als das Abrichten von Hunden. Es ist eine Art Kreuzigung des Menschen durch sich selbst und gegenseitig und für Gott, der sich in der Gestalt seines mit sich selbst identischen Sohnes zur Erlösung des sündigen Menschen selbst gekreuzigt hat und den der Mensch auch darin und gerade darin - wie unvollkommen auch immer - nachahmen muß. Noch einmal: "Welche aber Christum angehören, die kreuzigen ihr Fleisch samt den Lüsten und Begierden" (Gal. 5,24). Der Weg des Menschen zur Jungfräulichkeit ist folglich ein Kreuzweg. Der gerade, kürzere, höherwertige, vollkommene Weg des Klosterlebens wie auch die Ehe als die minderwertige menschliche Existenzform, beides sind Kreuzwege.

Fassen wir es recht: Die Ehe ist kein Wert und Ziel an sich, sondern Mittel zur Erreichung der prokreativen Zwecke. Aber auch im Verfolgen prokreativer Ziele ist die Ehe kein Wert an sich, sondern nur sofern sie sich schließlich auch selbst der Ordnung der Jungfräulichkeit unterstellt und der Verbindung Gottes mit der Kirche als ihrem heiligen Muster ähnlich wird. Sexualität hat keinen Raum. Ehe und Kreuz sind assoziiert. Die Ehegatten sind Kreuzweggenossen, Leidensgenossen.

Nun wollen aber Menschen als geschlechtlich Liebende, als Liebespaar schließlich mehr Lustgenossen als Leidensgenossen sein. Unter dem Einfluß der Liebesheiratsideologie fällt es uns heute schwer; Liebe und Ehe, Liebespaar und Ehepaar als nicht identisch anzusehen. Wie kann nun im Rahmen dieses Diskurses und dieses Konzeptes, also des Diskurses um die Ordnung der Jungfräulichkeit, die uns heute zwar selbstverständliche, aber innerhalb des Diskurses doch unmöglich scheinende Assoziation und Verbindung der Ehe mit der Liebe hergestellt und erreicht werden? Denn das genaue Lesen der Schriften, in denen sich der Diskurs der Hierarchie und der Macht über den Menschen, über seine Gemeinschaften des täglichen Lebens entfaltet, und das Prüfen der heiligen Texte, auf die sich dieser Diskurs bezieht, lehren uns in der Tat, daß das Liebespaar erst sehr spät, vielleicht - wie Marie Odile Métral glaubt - tatsächlich erst im 19. Jahrhundert mit dem Ehepaar (und das Ehepaar mit dem Liebespaar) assoziiert wurde.(4) Moderne Interpretationen der alten Bücher spiegeln uns oft das Gegenteil, also die Allgegenwart und Überzeitlichkeit des Liebespaares in allen bekannten wie unbekannten Verhältnissen. Aber gewissenhafte und kritische Analysen - genau dies ist ja unsere Aufgabe als Wissenschaftler bestätigen diese problematische, uns heute als selbstverständlich suggerierte Assoziation und Identität von Liebes- und Ehepaar nicht. Dies gilt auch für den biblischen Menschenschöpfungsbericht, die Tobiasgeschichte und das Hohelied. Adam und Eva waren kein Liebespaar. Gott fand, daß es nicht gut sei, daß der Mensch allein ist, aber Adam wurde nicht gefragt, ob er Eva zur Gehilfin haben will, und schon gar nicht Eva, ob sie Adam helfen wolle. Ob sie sich innerhalb des Arbeitsbündnisses, in das sie nun gesetzt waren, auch lieben, war gar nicht die Frage. Sie gehorchten dem Gebot, fruchtbar zu sein und sich zu mehren, und - solange sie nicht der Erlösung teilhaftig werden - standen und stehen sie unter der bekannten Verfluchung: im Schweiße des Angesichts arbeiten, unter Schmerzen Kinder gebären (und Kinder im Brudermord verlieren, im Kindermord, im Selbstmord).

Die Heirat des jüngeren Tobias mit Sarah, Raguels Tochter, war keine Liebesheirat, sondern Tobias war der nächste Anwärter innerhalb einer stammesinternen Heiratsordnung. Er hatte ein Anrecht auf die Hand der reichen Alleinerbin und macht es unter Lebensgefahren geltend, denen er mit Raphaels Unterstützung und dank dessen Unterweisung in den Künsten des Exorzismus entkommt. Das Hohelied Salomons schließlich gibt Einblicke in die Freuden höfischer und nicht ehelicher Liebe. Höfische Liebe bleibt auch im Mittelalter immer außereheliche, von der Kirche dann verdammte, unterdrückte und als sozialer Tatbestand und Kulturphänomen schließlich ausgerottete Liebe.(5) Allerdings: von der Idee und der Praxis der Kultur der mittelalterlichen höfischen Liebe blieb und bleibt etwas zurück, lebt weiter bis in den Alltag noch der heutigen Liebe. Die Trobadour und ihre Trobairitz sind als solche ausgerottet, ihre erotischen Künste (asag) weiterhin von der Kirche abgelehnt. Aber ein Abglanz des Liebespaares mußte doch als äußeres Zugeständnis zur Erhaltung aller Macht und aller Hierarchie in den Gewaltdiskurs positiv hereingenommen werden. Dem in der industriellen Arbeitswelt des 19. Jahrhunderts auf sich selbst gestellten Gattenpaar mußte in seiner Leidensgenossenschaft, in seiner Armut, Besitz- und Funktionslosigkeit wenigstens die Gattenliebe - was auch immer das sein mag - zugestanden werden. Das christliche Gattenpaar ist ein christliches Liebespaar, kein erotisches und gewiß kein höfisch-liebendes, aber irgendwie ein Liebespaar. Zwar bleibt auch noch in den Enzykliken "Casti connubii" (1930} und "Humanae vitae" (1968) die Sexualität negativ bewertet. Die Gattenliebe erfordert weiterhin, sich unter das Kreuz zu stellen, wechselseitig, gemeinsam.

Die vorstehende Zusammenfassung einiger wesentlicher Ergebnisse der Studie von Marie O. Métral, die dem Kenner der kirchlichen Dogmengeschichte anspruchslos und banal erscheinen könnte, ist doch eine Frucht mühsamer Lese-, Denk- und Schreibarbeit. Die Welt der von Legendre und Métral erschlossenen Diskurse, fremd wohl auch für so manchen "Durchschnittskatholiken", ist dem Protestanten noch einmal um vieles ferner. Protestantische Kindheit, Pfarrhauskindheit zumal, mag den Zugang in einen Gedankenbau erschweren, in dem Priesterkinder den Inzestkindern gleichgestellt sind und gleichermaßen einem coitus damnatus entstammen. Über Sexualität reden ist immer quälend, jedenfalls wenn und solange die Zensur oder der Zensor selbst im Spiele ist. Die in der mittelalterlichen Kirche während der "päpstlichen Revolution" als Kern einer wahnhaften, dogmatischen Ordnung ausgearbeitete Sexologie (post peccatum lex peccati in genitalia descendit) ist äußerst abstoßend, aber nichts desto weniger diskursbeherrschend und praktisch mächtig. Man kann sie leider nicht ignorieren. Sie zwingt uns noch heute zum Reden, über sie zu sprechen. Religiös erzogene Katholiken müssen schon als Kinder den Beichtstuhl aufsuchen und Fragen nach verbotenen Lüsten beantworten. Das oft gemeinsame Warten auf das Reden über die verbotenen Lüste und erst recht dieses Reden selbst bieten Sensationen und Ekstasen, die sich verselbständigen, verewigen, verbreiten. Sie werden Spezificum, kommunikatives Klima, das in jede Art von Beziehung, die alltägliche wie die besondere, die zwei- wie gleichgeschlechtliche, die Liebes- und die Gattenbeziehung, schließlich auch in die Arbeitsbeziehung unweigerlich eingeht. Mittelbar bekommt jeder davon zu spüren, vom Hörensagen und mehr noch aus der Art, wie wir als "Mitmenschen" unsere Beziehungen führen, beginnen und abbrechen, eingrenzen und ausweiten. Kurzum, auch außerhalb von Seelsorge und Beichte wirkt die Konfrontation, Kontamination mit der mittelalterlichen Sexologie und ihren modernen Folgeerscheinungen wenig angenehm. In ihrer juristischen Ausformung, in welche die Studie Legendres einen guten Einblick gibt, wirkt sie so zwingend wie abstoßend. Der gegenwärtige moraltheologische Diskurs mag sich daraus kaum befreien. Die Gegenreformation hat das letzte Wort.

Der Protestantismus ist insoweit wohl doch eine etwas andere Welt, und es scheint als ein Mangel der Studie von Marie O. Métral, ihn nur am Rande in Betracht zu ziehen, die Einheit des christlichen Machtdiskurses unter Verkennung sehr wesentlicher Differenzen also relativ unkritisch zu proklamieren. Vielleicht ist die Integration des Liebespaares in die Ehe, zu des sich nach langem Zögern und Widerstand zur Erhaltung und Rettung ihrer Machtposition und ihrer eigenen Hierarchie später auch die katholische Kirche durchringen mußte, zunächst eine Leistung des Protestantismus. Das protestantische Pfarrhaus war das Vehikel und Medium ihrer historischen Wirkung und Bedeutung. Aber in der Einschränkung und Ausgliederung von Sexualität steht die evangelische Unerbittlichkeit hinter der katholischen wohl doch nur um weniges zurück, damals wie heute.

Der Protestantismus hat keinen Papst, kein universales Zentrum, keine letzte Spitze der Hierarchie. Der Diskurs der Macht ist provinzieller, bisweilen kleinkarierter, aber darum nicht weniger unduldsam. Der Protestantismus hat keine zentral geleitete Inquisition, und so starben Ketzer im Protestantismus bereits den Feuertod dann, wenn sie bloß anders dachten als die regionale protestantische Orthodoxie.(6) Deshalb ist es methodisch legitim, bei der Analyse des Diskurses der Macht im Protestantismus auch solche Texte heranzuziehen, die aus den bloß regionalen und lokalen Machtzentren stammen. Wir wählen für die Zwecke dieser kleinen Studie den in seelsorgerischem Pathos, aber vielleicht doch mit einigen anderen Hintergedanken verfaßten Brief des protestantischen Pfarrers Jacob Trukkenprot an seine ehemalige, damals l7jährige Pfarrtochter Susanna Fuchs(7). Susanna Fuchs (geb. ca. 1535, gest. nach 1589), ein reiches Mädchen, war Tochter des 1546 verstorbenen Neuenburger Bürgermeisters Leonhart Fuchs aus zweiter Ehe. Sie hatte aus einem Verhältnis mit Hans Jölin, einem Knecht des elterlichen Hauses, ein Kind bekommen. Hans glaubte sich mit Susanna in heimlicher Ehe (matrimonium clandestinum) verheiratet. Die Rechtslage war - ungefähr 15 Jahre vor der Neuregelung des Eheschließungsrechts im Tridentinum (Caput 'Tametsi' von 1563) - äußerst zweifelhaft. Der berühmte Basler Jurist Dr. Bonifacius Amerbach ( 1495-1562) war als Ehemann von Susannas verstorbener Halbschwester Martha Fuchs, Tochter von Leonhard Fuchs aus erster Ehe, mit Susanna verschwägert. Er war von deren versterbendem Vater als Susannas Vormund bestimmt worden. Die Vermögensverhältnisse der zweitehelichen Kinder seines Schwiegervaters betrafen Amerbach recht erheblich. Denn er hatte seinerzeit hoffen dürfen, in Martha Fuchs die einstige Aleinerbin des reichen Leonhard Fuchs zu heiraten. Nun gab es Miterben. Er wollte von heimlicher Eheschließung (matrimonium clandestinum) nichts wissen, hielt die Beziehung von Hans Jölin zu Susanna für illegitim, wenn nicht sogar für stuprum, und betrachtete Susannas Kind als ex coitu damnato entstanden.

Susanna, die sich während der Schwangerschaft nach Basel zu Bonifacius Amerbach begeben hatte, wurde nach der Niederkunft von ihrem Kind getrennt und zunächst für ein Jahr befristet den Nonnen des Sankt Agnes-Klosters in Feiburg in Pflege gegeben. Sie war zeitweise in ein beinahe lebensgefährliches Strafverfahren verwickelt. Denn Hans Jölin hatte, nachdem seine Klage auf Herstellung des ehelichen Lebens beziehungsweise Herausgabe von Ehefrau samt Kind erfolglos geblieben war, Susanna in den Verdacht der versuchten Abtreibung gebracht. Susanna hatte also mit ihren 16 oder 17 Jahren schon einiges hinter sich. Nachdem ihr das Jahr als Pflegling im Kloster "sehr lang geworden war" (Briefe Nr. 3402 vom 23. Febr. 1551 und Nr. 3404 vom 4. März 1551) entschließt sie sich im Laufe des Jahres 1552, in das Kloster einzutreten und will demnächst die Gelübde ablegen.

In dieser Situation ist der Brief des Pfarrers Truckenprot vom 22. Juli 1552 entstanden. Der Brief beginnt mit einem Hinweis auf das Gleichnis vom guten Hirten und seine Suche nach dem verlorenen Schaf. Susanna war das einzige verlorene Schaf in vielen Jahren christlicher Belehrung der Jugend von Kleinbasel. Der Schreiber rekapituliert sodann in groben Zügen und auf das Wesentliche zusammengedrängt den Inhalt der religiösen Unterweisung, gegen die Susanna als einziges verlorenes Schaf sich ungehorsam erzeigt. Es sind vier Hauptstücke: Erstlich, daß der Mensch wisse, was er glaubt und glauben soll, nämlich an Vater, Sohn und Heiligen Geist als einiger, ewiger, allmächtiger, allwissender, wahrer, lebendiger Gott, drei Personen, aber einig im Wesen; zweitens, daß der Mensch wisse, was Gott von ihm fordere (mit Hinweis auf die 10 Gebote und das Naturgesetz); drittens, daß er seine eigene Art und Natur erkenne, nämlich, daß der Mensch in Sünden geboren sei und nicht durch Werke, sondern durch das Geschenk des Glaubens erlöst wird; viertens schließlich, daß ein jeder in dem Gott wohlgefälligen Stand verbleiben soll. Pfarrer Truckenprot spart in dieser Unterweisung auch nicht mit Strafandrohungen, insbesondere der Drohung ewiger Verdammnis für diejenigen, die in den Übertretungen verharren.

Die nächsten Abschnitte enthalten nun die Nachweise solcher Übertretungen und sehr eindringliche Mahnungen, darin nicht zu verharren, also insbesondere nicht in das Kloster einzutreten. Dabei setzt der Seelsorger seinem Zögling hart zu. Überhaupt ist der Brief reich an Ausdrücken der Aggression: das Klostervolk ist auszurottendes Unkraut, vom bösen Feind gesät; Susanna, falls sie die Gelübde tut, ist keine Christin mehr. Susanna habe nicht den rechten Glauben, weil sie nicht aus Gottes Gnade und durch den Opfertod Christi, sondern durch ihren Orden, durch eigene Werke die Gnade Gottes, die Vergebung der Sünden und das ewige Leben zu erlangen sucht. Sie sei ungehorsam gegen Gottes Gebot, insbesondere gegen das vierte: Du schlägst aus allen Gehorsam und Dienst gegen Deine herzliebste Mutter, die dich getragen, geboren und hart erzogen hat. Ja. Du schändest Deinen frommen Herrn und seligen Vater, der auf seinem Totenbett seinem Tochterrnann Bonifacius Amerbach aufgetragen hat, Dir zu gegebener Zeit in Basel einen Mann zu geben. Willst Du ins Himmelreich, so halte die Gebote Gottes.

Susanna verstößt nach Meinung ihres Seelsorgers auch gegen den dritten Punkt (Erkenntnis der eigenen Art und Natur): Ach wie übel fehlst Du da. Du kennst Dich selbst nicht und nimmst Deiner selbst wahrlich nicht wahr. Du gedenkst nicht, daß Du Blut und Fleisch bist, dazu hübsch, frisch, jung und stark; daß Du von Gatt erschaffen bist, daß Du eine Mutter sein und Kinder gebären kannst, was Du schon mit der Tat bewiesen hast. Dagegen widerst Du Dich und läßt Dich von Gott nicht zu seinem Werkzeug brauchen, daß er durch Dich die Welt mehrt und Heilige im Himmel schafft. Zudem suchst Du die Hilfe nicht bei Gott allein, sondern bei den Heiligen, vertraust nicht Gott allein, sondern gründest Deinen Trost auf Deinen Orden; dienst nicht Gott allein, sondern den Heiligen und dem Orden. Du betest nicht, wie Dich Christus gelehrt, sondern wie es Deines Ordens Regel in sich hat. Du betest in solcher Sprache, die Du nicht verstehst. Du hörst Dich selbst nicht, und willst, daß Gott Dich versteht und erhöre. Vergebens und umsonst ist solches Gebet.

Unter dem vierten Punkt (ein jeder soll in seinem Stand bleiben) wird nun die Minderwertigkeit des Klosterlebens und die Höherwertigkeit des Ehestandes zentrales Thema. Diese Umkehrung, diese Umwertung aller einstigen Werte vollzieht sich als Kritik der klassischen Klostergelübde: Keuschheit, Armut und Gehorsam, und zwar zunächst als allgemeine Kritik an der Praxis gegenwärtigen klösterlichen Lebens: Mönche und Nonnen heute sind weder keusch noch arm noch gehorsam. Einzelheiten dieser damals im Protestantismus ja ganz gängigen Kritik können wir uns ersparen. Wichtig ist aber, wie nun die Eignung Susannas zum Klosterleben in Frage gestellt wird. Truckenprot knüpft dazu nach einmal an den dritten Punkt (Selbsterkenntnis) an: Ob Du die wahre, von Gatt geforderte geistliche Keuschheit halten und darin bleiben magst, weiß "niemandt baß denn gott vnn der gayst, der in dir ist". Es ist wenigen gegeben. Es kann aber niemand sich enthalten, als denen es gegeben ist. Wenn Du nun Anfechtung, Lust und Brunst empfindest, wie Du ohne Zweifel in Deinem Herzen und Fleisch seither wohl empfunden hast, so folg dem Heiligen Paulus und greif zur Ehe. Denn es ist besser, spricht er, ehelichen als brennen. Scheuch den ehelichen Stand nicht, welches der allerheiligste Stand und Orden auf Erden ist. Denn kein Engel, kein Papst, kein Heiliger oder Mönch oder Nonne, sondern Gott unser Schöpfer und Herr selbst hat ihn aufgesetzt, im Stand der Unschuld und nach dem Fall wieder bestätigt, dazu viel Glücks und Gutes verheißen. Gott hat auch seinen Sohn "von ainer vermechletten junckfern" wollen geboren haben. Er ist selbst mit seiner Mutter und seinen Jüngern auf eine Hochzeit gegangen, hat die Ehe bestätigt, mit seinem ersten Wunderzeichen verehrt. Paulus (Hebr. 13,4) hat gesagt: Die Ehe soll ehrlich gehalten werden bei allen, und das Ehebett unbefleckt. Darum ist Keuschheit zu geloben gottlos, straks wider Gatt und sein heiliges Wort.

Soweit die besondere Vermahnung zum Thema Keuschheit. Aber auch in dem Abschnitt über Gehorsam geht es nun um nichts anderes mehr, nämlich um Gehorsam gegenüber Gottes Keuschheitsgebot: Gott fordert von allen Menschen Reinigkeit, die aber nicht allein im Fleisch, sondern auch im Geist steht: nämlich nicht begehren, zur Lust des Fleisches nicht brennen und Brunst und Begier haben, ferner, daß an auch den Leib mit Worten, Werken und Gebärden keusch und rein halten soll. Die Keuchheit aber außerhalb der Ehe hat Christus nicht geboten, sondern viel mehr dawider gelehrt und davon gezogen und allen Menschen abgeschlagen, außer denen es von Gott gegeben ist.

In eine weite n Abschnitt erörtert Truckenprot den Gehorsam gegenüber dem Mitmenschen. Der Mensch soll für den Menschen da sein. So lehrt uns Christus im Einklang mit dem Naturgesetz, indem er sagt, was Ihr wollt, daß Euch die Menschen tun, das tut Ihr ihnen. So sind alle Gläubigen ein Leib an dem Haupt Christus. Dieser Leib erfordert Einträchtigkeit in allen Dingen, Liebe und Dienst. Deshalb ist auch das Klostergelübde des Gehorsams ein wahrer Ungehorsam gegen Gott und sein Heiliges Wort.

Der nach einem kurzen Abschnitt über die Armut folgende Rest des Briefes enthält im wesentlichen nur noch Wiederholungen mit dem bekannten Tenor: Die Klostergelübde sind gegen Gott und sein Heiliges Wort und das Klosterleben ist in Wahrheit mehr "ein weltlich, flaischlich weßen und standt, denn gaystlich". Truckenprot hofft, daß Susanna seinen Ermahnungen folgt und dem falschen widerchristlichen Götzendienst den Rücken kehrt. Er sichert ihr zu, daß alles Gewesene vergeben und vergessen sein soll, und verbürgt sich für eine straffreie, freundliche Aufnahme im Schoße ihrer Familie. Die letzten Zeilen vor Datum und Unterschrift gelten den frommen Frauen zu Sankt Agnes: Wehe, wehe allen denen, die Dich anders lehren und von dieser meiner in Gottes Wort und Wahrheit gegründeten Schrift abziehen und ihr Gehorsam zu leisten verhindern und zum Klosterleben verursachen. Amen.

Auch in dieser verkürzten Wiedergabe kommen Ambivalenz und Widersprüchlichkeit dieser seelsorgerischen Intervention noch deutlich zur Geltung. Den Nonnen wird vorgeworfen, sie seien mehr an Susannas beim Klastereintritt ihnen zufallendes Vermögen interessiert als an ihrem Seelenheil. Aber dasselbe gilt ja möglicherweise auch für Bonifacius Amerbach, in dessen Interesse der Seelsorger hier ja doch wohl handelt. Das mag noch angehen. Ein Pfarrer ist auch nur ein Mensch. Wir alle sehen die Dinge, wie wir sie sehen möchten. Aber die Ambivalenz und Widersprüchlichkeit steckt doch tiefer, sie steckt in der Diskussion der menschlichen Berufung im allgemeinen und der Bestimmung Susannas im besonderen, und an dieser entscheidenden Stelle ist der protestantische Text am Ende doch in der Sackgasse der dargestellten alten Diskurse über Jungfräulichkeit, über Ehe als "Ort der Ambivalenz, dem die Furcht vor der Erotik und ihr Verbot sich Seite Seite mit dem Wunsch nach ihr und ihrem Ausdruck finden" (Métral S. 23 f.), stecken geblieben. Ihren Höhepunkt findet diese Doppelbotschaft und Doppelbindung im Hinweis auf das Vorbild der "vermechletten Junckfer", deren Mütterlichkeit die normale irdische Frau ja nur unter Preisgabe der Jungfräulichkeit nacheifern kann, und die doch gerade in ihrer Jungfräulichkeit Vorbild und Gegenstand der Liebe ist. Susanna wird in diesem Schreiben und auch in den Briefen Amerbachs immer wieder vorgehalten, daß sie "kein Stück Nonnenfleisch" (oder "Klosterfleisch") an sich habe. Soll das nun Lob oder Tadel sein? Was bedeutet denn die Forderung, daß ein Christ "seine eigene Art und Natur erkenne"? Was sollen die Vorhaltungen "daß Du Blut und Fleisch bist, dazu hübsch, frisch, jung und stark", zusammen mit den Anspielungen auf Susannas Verhältnis mit Hans Jölin und der daraus entstandenen Schwangerschaft? Wenn sie zur Mutter geboren ist, warum hat man sie von dem - dann auch alsbald verstorbenen - Kind getrennt und sie zur Verwahrung ins Kloster gegeben? Es scheint, als würden Amerbach und Truckenprot, die für Susanna nur ein Leben in einer rechtmäßigen, standesgemäßen, dem Familienreichtum zuträglichen und von dem Vormund arrangierten Ehe bereithalten, in Susannas festgehaltenem und ausgeführtem Vorsatz des Klostereintrittes nur Opfer ihrer Doppelbotschaft, aus der Susanna selbst sich am Ende noch mehr als jene befreien kann: sie starb als Priorin. Ist nicht die Aufforderung der Selbsterkenntnis (im dritten Hauptstück) als ganze ein Doppelgebot: tue es, aber tue es nicht? Der Christ, Protestant wie Katholik, der in sich hineinschaut, findet doch darin bloß die Ambivalenz, nämlich den Wunsch nach der Erotik Seite an Seite mit der Furcht vor ihr und ihrem Verbot. Es sind die zwei Seelen in ihrer Brust, von denen Goethe seinen Faust zu Wagner sagen läßt:

"Du bist dir nur des einen Triebs bewußt,
O lerne nie den anderen kennen!
Zwei Seelen wohnen, ach! in meiner Brust,
Die eine will sich von der andern trennen.
Die eine hält in derber Liebeslust
Sich an die Welt mit klammernden Organen;
Die andre hebt gewaltsam sich vom Dust
Zu den Gefilden hoher Ahnen."

Truckenprot ist auch nicht auf Matth. 19,10 eingegangen, wo der Evangelist die Jünger sagen läßt: "Steht die Sache eines Mannes mit seinem Weibe also, ist's nicht gut ehelich werden." Und welche Probleme beschert uns erst das angebliche Christuswort Matth. 5,28: "Wer eine Frau ansieht ihrer zu begehren, der hat schon mit ihr die Ehe gebrochen in seinem Herzen." Das führt freilich auf zentrale Glaubensfragen: äußerliche und/oder innerliche Treue und Folgsamkeit? Werke und/oder Glaube? Für einen Juristen ist die Bewertung und Beurteilung einer bloß phantasierten (und niemals ausgeführten) Handlung ein wohlbekanntes, insbesondere in der Versuchslehre ausgearbeitetes Problem. Ist aber eine unter solche Ansprüche gestellte Ehe (und wir alle standen irgendwann unter diesen Ansprüchen) nicht von vornherein zum Scheitern verurteilt? Wer unter uns wäre dann kein Ehebrecher?

Als "Paraphrase" zu Matth. 5,28 hat Goethe seinen Roman "Wahlverwandtschaften" ausgegeben.(8) Er schreibt am 7. September 1821 aus Eger an Joseph Stanislaus Zauper folgendes: "Der sehr einfache Text dieses weitläufigen Büchleins sind die Worte Christi: Wer ein Weib ansieht pp. Ich weiß nicht, ob irgend jemand sie in dieser Paraphrase wieder erkannt hat." Es ist eine furchtbare, von Anfang an auf Untergang intonierte Geschichte, in der auch die zunächst Überlebenden letzten Endes doch zugrundegehen. "Daß es zu bösen Häusern hinausgehen muß, sieht man ja gleich am Anfang." - soll der Dichter im Fromannschen Hause gesagt haben. Indem er einige Elemente aus der Gedankenwelt tatsächlich in die Außenwelt verlegt, zeigt Goethe die furchtbaren Konsequenzen aus dem Jesuswort. Wie Jesus das alltägliche Begehren aller derjenigen, die sich heiter begegnen, zum Verbrechen des Ehebruchs erklärt, so macht Goethe aus einer gewöhnlichen Lebenssituation ein Verbrechen, indem er einem Hirngespinst Fleisch und Blut gibt, einen Gedanken Gestalt annehmen läßt. Es sind bekanntlich schlimmste Alpträume, wahre Orgien destruktiver Allmacht, wenn unserem bösen Wünschen die Kraft der Verwirklichung gegeben scheint.

Die Schlüsselsituation der Wahlverwandtschaften: Bei einem ehelichen Verkehr hat einer oder haben beide insgeheim ihre jeweiligen außerehelichen Phantasien und Sehnsüchte. Das ist an sich ganz trivial. Daß wir in einer bestimmten Lebenssituation etwas abwesend sind, der unmittelbaren Umgebung nicht die volle Aufmerksamkeit schenken, innerlich - zumindest teilweise - irgendwo anders sind, ist schließlich ganz normal. In jeder Lebenssituation sind alle möglichen Phantasien im Spiel - wie könnte der eheliche Verkehr davon ausgenommen sein? Wir leben ja nicht im Vakuum. Jeder Augenblick, jedes Gefühl ist ein Konstrukt aus Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, ein Gemisch aus Erinnerungen und Antizipationen, also Befürchtungen, Hoffnungen und Wünschen. Das gegenwärtige Erleben ist ein Moment zwischen schon Erlebtem und noch zu Erlebendem, letzteres in dem Doppelsinn, der auch die normativen Vorgaben allen Erlebens mitdenken läßt. Gerade der eheliche Verkehr kann von diesem Gesetz der Entstehung der Wirklichkeit keine Ausnahme machen.

Goethe machte nun, als "Paraphrase" von Matth. 5,28, aus dieser gewöhnlichen Situation eine furchtbare Geschichte. Jesus wird dort wörtlich genommen. Es ist Ehebruch, ein doppelter Ehebruch sogar, weil beide Beteiligten Phantasien haben. Eduard hat nach intensiven Gesprächen über allgemeine Eheprobleme den Grafen zu seinem Schlafzimmer gebracht, denkt an Ottilie, die für ihn etwas abschreibt, kann aber nicht so einfach zu ihr gehen. Er läuft im Schloß herum und will eigentlich zu Ottilie. "Von hier aber war kein Weg in das Halbgeschoß, wo sie wohnte. Nun fand er sich unmittelbar an seiner Frauen Tür, eine sonderbare Verwechslung ging in seiner Seele vor; er suchte die Tür aufzudrehen, er fand sie verschlossen, pochte leise an, Charlotte hörte nicht."

Charlotte ihrerseits hatte sich gerade über die Nachricht, daß der Graf dem Hauptmann eine gute Stellung an einem fernen Ort beschaffen will und also eine Trennung bevorsteht, ausgeweint und denkt, als Eduard an ihre Tür klopft, der Hauptmann käme: "Der erste Gedanke war: es könne, es müsse der Hauptmann sein; der zweite: das sei unmöglich! Sie hielt es für Täuschung; aber sie hatte es gehört, sie wünschte; sie fürchtete, es gehört zu haben ... Ist jemand da? Eine leise Stimme antwortete: ich bin's. Wer? entgegnete Charlotte, die den Ton nicht unterscheiden konnte. Ihr stand des Hauptmanns Gestalt vor der Tür. Etwas lauter klang es ihr entgegen: Eduard! Sie öffnete und ihr Gemahl stand vor ihr... In der Lampendämmerung sogleich behauptete die innere Neigung, behauptete die Einbildungskraft ihre Rechte über das Wirkliche. Eduard hielt nur Ottilien in seinen Armen; Charlotte schwebte der Hauptmann näher oder ferner vor der Seele und so verwebten, wundersam genug, sich Abwesendes und Gegenwärtiges reizend und wonnevoll durcheinander."

Beide haben Schuldgefühle danach. Eduard jedenfalls scheint am Morgen nach der Nacht "der Tag ahnungsvoll hereinzublicken, die Sonne schien ihm ein Verbrechen zu beleuchten." Auch das ist noch ganz normal. Aber zugleich ist es auch der Übergang zum Schauerlichen: der phantasierte oder wirkliche doppelte Ehebruch hat reale Folgen. Das aus dieser einen Nacht entstandene Kind ähnelt nicht den leiblichen Eltern Charlotte und Eduard, sondern den jeweils hinzuphantasierten Personen (Ottilie und der Hauptmann). Die Sonne, die schon am Morgen Eduard "ein Verbrechen zu beleuchten schien", scheint nun auf das liebliche Monster. Und es geht weiter zu bösen Häusern. Das Kind ertrinkt, Ottilie und Eduard sterben an Unterernährung, Schwäche und Kummer. Das ist schnell gesagt, aber die Erzählung atmet unendliche Traurigkeit. Eine tröstliche Schlußszene, Zugeständnis an vulgäre Lieblingsphantasien, Beschwörung der Hoffnung auf ein Wiedersehen im Jenseits, nach dem Strickmuster der "Bergschluchten" am Ende des Faust, kann den entsetzlichen Eindruck doch nicht verwischen. Charlotte, die Entsagende, hat - als Witwe zwar - ihren Besitzstand insoweit gerettet. Warum sollte ich "auf mein wohlerworbenes Glück, auf die schönsten Rechte, auf dich so geradehin Verzicht leisten?" - hatte sie Eduard seinerzeit gefragt (I 16). Aber dieser Position und der Idee der Ehe, der Treue, dem Wahn der Abstinenz waren drei Menschenleben geopfert worden, darunter Mann und Kind.

Neben den beiden Entsagenden, Charlotte und dem Hauptmann (jetzt Major), bleiben als die beiden endlich Glücklichen der Graf und die Baronesse auf der Bühne des Geschehens. Sie waren anfangs nur ein außereheliches, ehebrecherisches Liebespaar, doch werden sie in dieser mißlichen Lage sehr positiv geschildert, positiver als irgend ein anderes Paar: "Auch dieses Paar zeigte sich höchst bequem in der Gegenwart. Ihre freie Weise, die Zustände des Lebens zu nehmen und zu behandeln, ihre Heiterkeit und scheinbare Unbefangenheit teilte sich sogleich mit, und ein hoher Anstand begrenzte das Ganze, ohne daß man irgendeinen Zwang bemerkt hätte."

Am Vorabend des "wunderlichen Nachtbesuches" von Eduard bei Charlotte gibt es ausgedehnte Gespräche über Glück und Unglück der Ehe und über alternative Lebensformen, wobei der Graf bemerkenswerte Äußerungen tut, z.B.: "Wir mögen uns die irdischen Dinge, und besonders auch die ehelichen Verbindungen gern so recht dauerhaft vorstellen, und was den letzten Punkt betrifft, so verführen uns die Lustspiele, die wir immer wiederholen sehen, zu solchen Einbildungen, die mit dem Gange der Welt nicht zusammentreffen. In der Komödie sehen wir eine Heirat als das letzte Ziel eines durch die Hindernisse mehrerer Akte verschobenen Wunsches, und im Augenblick, da er erreicht ist, fällt der Vorhang, und die momentane Befriedigung klingt bei uns nach. In der Welt ist es anders; da wird hinten immer fortgespielt, und wenn der Vorhang wieder aufgeht, mag man gern nichts weiter davon sehen noch hören." Gilt das wohl auch für seine eigene zweite Ehe? Denn wir erfahren, daß die Gräfin verstirbt (der Baronesse ist zuzutrauen, daß sie irgendwie nachgeholfen hat), und das Liebespaar kann ein Ehepaar werden: dulce matrimonium expertis.

Als Anwärter auf Eheglück bleiben auch noch die aufgedrehte, siegesgewisse, überdrehte Luciane und ihr namenloser, gesichtsloser Bräutigam, der steinreiche Baron. Aber auch Lucianes Glück verlangt nach Opfern am Wegesrande. Sie besucht Kranke und Schwache und drängt ihnen "energische Mittel" auf, an denen manche zugrundegehen. "In dieser Art von Wohltätigkeit war sie ganz grausam und ließ sich gar nicht einreden, weil sie fest überzeugt war, daß sie vortrefflich handle." Das ist haargenau herausgearbeitet der psychische Mechanismus der "narzißtischen Sicherung" durch "Idealbildung", den wir Menschen nach psychoanalytischer Erfahrang und Lehre beim Begehen unserer alltäglichen Grausamkeiten offenbar brauchen. "Elementare, vom Bewußtsein verurteilte Triebregungen setzen sich durch, weil die Erfüllung stärkster verdrängter Wünsche zugleich eine Reihe sozialer und kultureller Werte darstellt." So schreibt Karen Horney(9) (1927) bezüglich der monogamen Forderung, mit der wir uns wechselseitig quälen. Unter dem Schutze solcher Idealbildung narzißtisch gesichert, können wir viele sonst verurteilte Triebe ausleben und uns gleichzeitig in dem Gefühl gehoben fühlen, etwas Rechtes, Erforderliches und Nützliches getan zu haben.

Einen Lobpreis auf die Ehe in einer einige aßen abgedroschenen Version, die Forderung der Unauflöslichkeit und die Aussage, man sei mit dem Ehegatten ebenso eng und untrennbar verbunden wie mit dem eigenen Gewissen, von dem man sich auch nicht trennen könne, einen solchen Lobpreis hören wir in den Wahlverwandtschaften aus dem Munde der Figur des unglückseligen "Mittlers", der selbst die Ehe gar nicht kennt (dulce matrimonium inexpertis} und dessen Auftreten auch sonst bloß Tod ankündigt und Unglück bringt. Dies sind seine Worte, bei denen Charlotte "wie auf Kohlen saß" und die der hinfälligen Ottilie den Rest gegeben haben: "Du sollst Ehrfurcht haben vor der ehelichen Verbindung; wo du Gatten siehst, die sich lieben, sollst du dich darüber freuen und teil daran nehmen wie an dem Glück eines heitern Tages. Sollte sich irgend in ihrem Verhältnis etwas trüben, so sollst du suchen, es aufzuklären: du sollst suchen, sie zu begütigen, sie zu besänftigen, ihnen ihre wechselseitigen Vorteile deutlich zu machen, und mit schöner Uneigennützigkeit das Wohl der andern fördern, indem du ihnen fühlbar machst, was für ein Glück aus jeder Pflicht und besonders aus dieser entspringt, welche Mann und Weib unauflöslich verbindet." (II 18)

In einem Gespräch mit dem General Rühle soll Goethe geäußert haben: "Ich heidnisch? Nun, ich habe doch Gretchen hinrichten und Qttilien verhungern lassen, ist das den Leuten nicht christlich genug? Was wollen sie noch Christlicheres?" Mit dieser abgründigen, schauerlichen Frage hätte Goethe vorsichtig durchblicken lassen, was von allem historischen "Christentum", das ja tatsächlich mehr ein "Unchristentum" gewesen ist, zu halten wäre. Hier beginnt ein neuer Tag, der neue Kirchentag vielleicht. Doch wir sind am Ende.

In dieser kleinen Studie wurde versucht, einige Gedanken aus verschiedenen früheren Arbeiten zu ergänzen und fortzuführen.(10) Der methodische Ansatz, der diese verstreuten Aufsätze zusammenhält und auch in der vorliegenden Arbeit und in anderen rechtshistorischen Arbeitsvorhaben weiter verfolgt wird, nimmt zunächst einmal ganz generell die in einer größeren Studie(11) bereits gestellte und erörterte Frage nach dem Zusammenhang von subjektiven Richtigkeitsvorstellungen und objektiven Rechtsgehalten einerseits und nach dem Verhältnis von Einsicht und Veränderung andrerseits auf. Einsicht allein bedeutet noch nicht Veränderung, und es gibt Veränderung ohne Einsicht. Aber Einsicht kann eine Chance zur Veränderung manchmal jedenfalls dann bieten, wenn sie auf Prozesse der Unterdrückung gerichtet ist und die Schaltstellen und Kanäle der Machtausübung sichtbar macht. Die "einfachen Menschen", damals wie heute, haben sich ihre Lebensformen nicht selbst gegeben, sie nicht selbst entwickelt. Sie wurden von "Eliten" aufgedrängt. Diese konnten sich über Jahrhunderte erhalten und reproduzieren, weil die Macht nicht bloß mächtig, sondern auch "liebenswürdig" war und tatsächlich geliebt wurde. Die Frage ist also, wie die Erfinder des uns alle noch beherrschenden Ehemodells, die Machthaber der mittelalterlichen Kirche während und seit der "päpstlichen Revolution" der Jahre 1050-1200 es erreicht haben, daß die Menschen die ihnen aufgedrängte, oft quälende und leidvolle Lebensform trotz aller Leiden und Destruktionen auf sich genommen und sogar als höchsten Wert angesehen und kultiviert haben; wie die Machthaber es geschafft haben, noch in dieser Rolle der Quälgeister, und gerade in dieser Rolle, geliebt und verehrt zu werden. Die Methode für diese historische, einsichtschaffende Gedankenarbeit ist philologisch-linguistisch: Verstehen der Institutionen durch Lesen der Texte, also das analytisch-kritische Durchdringen der Dogmatiken, in denen sich die institutionellen Phänomene tarnen beziehungsweise getarnt wurden: Entzifferung des Diskurses der Macht.

Die Überlegungen dieses Beitrages stehen im Schnittpunkt zweier Themenstränge, die in den 15 Jahren der freundschaftlich-kritischen Zusammenarbeit mit Dieter Stoodt Vorrang hatten, nämlich Fragen der Ausbildung und Fragen von Ehe und Familie. In unserem Gespräch über Ausbildungsprobleme half mir Dieter Stoodt, ein Hochschullehrer, der auch Prediger und Seelsorger ist, den Entschluß zu fassen, selbst im eigenen Arbeitsbereich die Verbindung von Theorie und Praxis zu wagen, also den Beruf, zu dem wir ausbilden, in einer seiner klassischen Gestalten auch selbst auszuüben: als Richter. Die ldee und Wirklichkeit einer christlichen Ehe war das zweite mit Dieter Stoodt immer wieder diskutierte Problem.

Wir wollen die Arbeit an dem bedrückenden Thema "Das Scheitern der Ehe" mit der vielleicht blasphemischen Frage einstweilen beschließen, ob die von Wilhelm Busch in der "Kritik des Herzens" geschilderte Ehe als "glücklich" oder als "gescheitert" gelten soll.

Die Liebe war nicht geringe.
Sie wurden ordentlich blaß;
Sie sagten sich tausend Dinge
Und wußten noch immer was.
 
Sie mußten sich lange quälen,
Doch schließlich kam's dazu
Daß sie sich konnten vermählen.
Jetzt haben die Seelen Ruh.
 
Bei eines Strumpfes Bereitung
Sitzt sie im Morgenhabit;
Er liest in der Kölnischen Zeitung
Und teilt ihr das Nötige mit.

Anmerkungen

* Dies sind einige Teilüberlegungen im Rahmen eines größeren Arbeitsvorhabens über "Familienkonflikte", und zwar unter der Fragestelluag, wie sich solche Konflikte entwickeln. wenn sie in Verfahren überführt werden, die mit rechtlichen Mitteln arbeiten. Weitere Teilüberlegungen dazu enthalten unter anderem die in Anm. 10 erwähnten Studien. Für den hier vorgelegten Aufsatz wurde die thematische Eingrenzung aus der Fragestellung entwickelt, die den drei in Anm. 2 nachgewiesenen Arbeiten aus dem Umfeld von Jacques Lacan gemeinsam erscheint. Die von dort aufgegriffene und im ersten Teil dieser Studie aufgezeigte und entwickelte Fragestellung wird in einem zweiten Teil an ein Quellenstück aus der Reformation und in einem drittrn Teil an einen Roman des frühen 19. Jahrhunderts (Goethes "Wahlverwandtschaften") herangetragen. Vom Material her gesehen ist die Struktur also diachronisch: Mittelalter, Refornation, Neuzeit. Musikalisch gesprochen bilden die drei Teile eine Folge aus Andante, Rondo, Trauermarsch - mit Übergängen und Zwischengliedern.

1. Thilo Ramm, Familienrecht, Band l, Das Recht der Ehe, München 1984, gibt einen guten, auch allgemeinverständlichen Überblick über das Scheidungsrecht einschließlich des Verfahrensrechts und der Kostenfrage.

2. Pierre Legendre, L'amour du censeur Essai sur 1'ordre dogmatique, Paris 1974, Lucien Israel, L'hysterique, le sex et le. médecin, Paris 1976 (deutsch: die unerhörte Botschaft der Hysterie, München 1983). - Marie O. Métral, Le mariage, Paris 1977 (deutsch: Die Ehe. Analyse einer Institution, Frankfurt 1981). Die französischen Texte aus der Lacan-Schule sind oft sprachlich sehr eigenwillig gearbeitet und bereiten bei der Übersetzung entsprechende Schwierigkeiten, auch dem geübten und sonst verläßlichen Übersetzer. Während das Buch von Lucien Israel auf deutsch recht gut lesbar ist, bleiben wichtige Abschnitte und auch Einzelheiten des Buches von Marie O. Métral in der deutschen Fassung beinahe unverständlich. Das Buch von Legendre ist unübersetzt und wohl auch unübersetzbar und ist wegen seiner einzigartigen Sprachlickeit auch für Franzosen teilweise rätselhaft. Aber, soviel ich verstanden habe, ist es von größtem Gedankenreichtum und Tiefsinn. Legendre ist einer der führenden Rechtshistoriker im Bereich der Kanonistik, also der mittelalterlichen kirchlichen Rechtsgeschichte. Außer Lacan scheint der Philosoph Jacques Derrida, dessen Konzept von "Dekonstruktion" insbesondere bei Métral auftaucht, zu den Inspiratoren dieser Autoren zu gehören. Der häufig auftauchende Begriff "Diskurs" hat bei diesen Franzosen eine völlig andere Bedeutung als die hiesige. "Diskurs" hat hier weder etwas "herrschaftsfreies" noch "herrschaftliches", sondern "Diskurs" ist eine Ebene der Herstellung und der Darstellung von Macht und Hierarchie, mit eigenen Gewaltsamkeiten und Verurteilungen, die sich in der realen Verfolgung mit Feuer und Schwert gegen Fleisch und Blut fortsetzen. Diese Auffassung kommt der Wirklichkeit aller Diskurse auch erheblich näher und erklärt eine schöne Fehlleistung von Jürgen Habermas in "Erkenntnis und Interesse": er schreibt "herrschaftlich" für "herrschaftsfrei", S. 76 sowohl der Erstausgabe 1968 wie der Taschenbuch-Erstausgabe 1973. (Im Kontext: "Den Weg des sozialen Bildungsprozesses bezeichnen... Stufen der Reflexion, durch welche die Dogmatik überwundener Herrschaftsformen aufgelöst... wird. Antizipiert wird damit als Ziel dieser Bewegung: die Organisation der Gesellschaft auf der ausschließlichen Grundlage herrschaftlicher Diskussion.")

3. Der Gedanke der Abstinenz Gottes ist eine der höchsten Leistungen der jüdisch-christlichen Religionen. Die Götter Griechenlands und andere heidnische Götter sind bisweilen liebenswürdiger, aber "unfähiger". Sie werden anfällig für Parteilichkeiten, also Ungerechtigkeiten im Beurteilen menschlicher Konflikte. Sie werden gar anfällig für schadensstiftende Eingriffe (z.B. die Interventionen der Götter im Trojanischen Krieg) und Kontakte (Liebesgeschichten zwischen Göttern und Menschen, die den beteiligten Menschen ja meist schlecht bekommen sind). Die Idee der Abstinenz Gottes ist zentral nicht nur für den religösen Bereich, sondern ist überhaupt die Hauptursache für den evolutionären Erfolg und Mißerfolg der Kulturen unter dem Einfluß dieser Religion. Institutionen, Organisationem und andere menschliche Verbände sind demnach nur solange und nur in dem Maße arbeitsfähig, wie die Inhaber der jeweiligen Führungspositionen das Abstinenzgebot beachten. Irreguläre Sonderkontakte jeder Art bedeuten Gratifikationen (oder ziehen solche nach sich), die das für jeweils gerecht gehaltene Belohnungssystem, also das System der Verteilung und Ausbalancierung von Lasten und Pflichten einerseits und Vorteilen andererseits in Frage stellen und oft genug tatsächlich durcheinander bringen (z.B. irreguläre Beförderung von Günstlingen etc). Die Arbeitsfähigkeit eines Systems geht also in dem Augenblick verloren, wo der Inhaber der Führungsposition wegen Verletzung des Abstinenzgebotes seine Entscheidungsfreiheit verliert und am Ende erpreßbar wird. Die Strafe der Verletzung des Abstinenzgebotes - von der Strafbarkeit der "Unzucht mit Abhängigen" einmal abgesehen - liegt darin, daß der Zuwiderhandelnde seine Führungsposition nicht mehr lange behaupten kann und sie spätestens dann räumen muß, wenn hinreichend offenkundig geworden ist, daß die von ihm schlecht geführte Organisation ihre Aufgaben nicht mehr hinreichend ertragreich erfüllen kann. Dieser Mechanismus des Führungswechsels versagt allerdings oft in allen zu stark gegen Außenkontrolle abgeschirmten Systemen (z.B. gewisse Bereiche der Kirche selbst, der Polizei und der Wissenschaft). Im Produktionsbereich merkt man es sofort an der Bilanz, und das Management wird abgelöst. Die Abstinenzforderung als Voraussetzung für gutes Arbeiten im therapeutischen Bereich ist zuletzt sehr tiefsinnig diskutiert worden von Klaus Frank, Die Abstinenz und die Freiheit des Analytikers, in: Gruppenpsychotherapie und Gruppendynamik 21 (1986) S. 181-193.

4. Nach einem "fruchtlosen Versuch" der "Legitimation des Liebespaares" im Mittelalter durch Hugo von St. Viktor (S. 145 ff.) erfolgt der "Anschluß des Christentums an die Mystik des Paares" (S. 228 ff.) erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts, explizit erst in der Enzyklika 'Casti connubii' von 1930. Eine sehr wertvolle kritische Durchleuchtung der (vorzüglich dokumentierten) Arbeits- und Familienverhältnisse bietet insoweit Ute Gerhardt in ihrem Meisterwerk Verhältnisse und Verhinderungen. Frauenarbeit, Familie und Rechte der Frauen im 19. Jahrhundert, Frankfurt 1978.

5. Edmond Vermeil, Revolutionäre Hintergründe in Goethes Faust, in: Hans Mayer (Herausgeber), Spiegelungen Goethes in unserer Zeit, Wiesbaden o.J., S. 237-324 diskutiert mit Bezug auf Denis de Rougemont, L'amour et 1'Occident, die Bedeutung der höfischen Liebe. H. Marrou zitierend fordert er, es gelte, die höfische Liebe (oder Liebesleidenschaft) "in Bezug zum Christentum zu setzen." "Das 12. Jahrhundert hat der Ehe eine gewisse Verachtung entgegengebracht und sich darin gefallen, die unvernünftige Leidenschaft zu verherrlichen, die Leiden zufügt und die schlimmsten Verheerungen anrichtet. Es hat sich gegen das Sakrament aufgelehnt und die freie Liebe in jeglicher Form, Konkubinat und Ehebruch gepriesen. Seine verzehrende Glut war einem Gott geweiht, den die Kirche von Grund auf verdammte. Ein gleichsam angeborenes oder ererbtes Heidentum lebte so in den Seelen weiter und glühte unter der Asche der Leidenschaften fort, die eine jahrhundertelange Christianisierung nur scheinbar besänftigt hatte. Marie O. Métral zeigt nun genau die Logik dieser "Christianisierung" mit den Mitteln der "Diskurse" (vgl. Anmerkung 2) bis zur Herstellung dessen, was Legendre 'ordre dogmatiquc' nennt. Zum Komplex "Höfische Liebe" vgl. auch Maurice Valency, In Praise of Love. An Introduction to the Love-Poetry of the Renaissance, New York 1958.

6. Schreckliches Beispiel: die Hinrichtung von Michael Servet durch Calvin, vgl. Delio Cantimori, Italienische Haeretiker der Spätrenaissance, Basel 1949.

7. Zu dem Gesamtkonflikt der causa matrimonialis vgl. zunächst Troje, Rezension der Bände 7-8 der Amerbachkorrespondenz, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, germ. Abt. Band 93 ( 1976), S. 503-506; sodann die Dissertation von Elisabeth Koch, Die causa matrimonialis im Hause Amerbach/Fuchs, Berlin 1981; schließlich wieder Troje, Razension von Band 9 der Amerbachkorrespondenz, in : Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, germ. Abt. Band 101 ( 1984), S. 396-416, und Troje, Ein Gutachten von Charles Dumoulin zur causa matronialis im Hause Fuchs/Amerbach in: Europäische Rechtsgeschichte in Geschichte und Gegenwart, Festschrift für Helmut Coing zum 70. Geburtstag, München 1985, Band I, S. 421-434. Den von dem Herausgeber der Amerbachkorrespondenz, Herrn Dr. B.R. Jenny gefundenen Brief an Susanna vom 22. Juli 1552 hat nach einer uns freundlicherweise überlassenen Kopie Elisabeth Koch, a.a.O., S. 121-131 (vorläufig) ediert; dort S. 86-89 auch eine lnhaltsangabe und Interpretation.

8. Zitate aus Briefen und Gesprächen über Goethes Roman nach der Zusammenstellung im Kommentar der Hamburger Ausgabe, Band 6, S. 620 ff. (Benno von Wiese). Walter Benjamin in seinem großen Essay über die Wahlverwandtschaften hat insbesondere die Bedeutung der Todessymbolik in diesem Roman herausgearbeitet. In der Tat sind außer den drei ersten Kapiteln des zweiten Teils letztlich alle Kapitel "ganz erüllt von Zurüstungen und Gesprächen um das Grab" (Benjamin). Aber die Grabesthematik dient letztlich nur zur Darstellung und Bearbeitung jenes anderen übergreifenden großen Motivs, das Benjamin "Verblendung" nennt, also Irrtum, Verkennung, Wahn und Selbsttäuschung. Charlotte, nachdem sie kürzlich die für die Ewigkeit gelegten Grabstätten ihrer adligen Nachbarn zerstört hat, legt nun ihrerseits für Eduard und Ottilie eine ewige Grabstätte an. Aber Goethe sagte schon am Ende von II 2: "Wie über die Menschen, so auch über die Denkmäler läßt sich die Zeit ihr Recht nicht nehmen." Die häufige Verwendung des Wortes "Recht" in vielen verschiedenen Kontexten und Bedeutungen lohnt Aufmerksamkeit und genauere Untersuchung. Am Ende von I 11 erscheint es innerhalb weniger Zeilen dreimal. Eduard, bei seinem "wunderlichen Nachtbesuch", in der oben im Text wiedergegebenen Szene also, "dachte nicht daran, daß er Rechte habe." Dann die schon oben im Text zitierte Stelle: "In der Lampendämmerung sogleich behauptete die innere Neigung, behauptete die Einbildungskraft ihre Rechte über das Wirkliche." Und wenige Zeilen später. "Und doch läßt sich die Gegenwart ihr ungeheures Recht nicht rauben." Über Lucianes Bräutigam wird gesagt (II 4): "Sein ansehnliches Vermögen gab ihm ein Recht, das Beste jeder Art sein eigen zu nennen, und es schien ihm nichts weiter abzugehen als eine vollkommene Frau, um die ihn die

Welt so wie um das übrige zu beneiden hätte." - Grete Schaeder, Gott und die Welt. Drei Kapitel Goethescher Weltanschauung, Hameln 1947, diskutiert in den den Wahlverwandtschaften gewidmeten Kapiteln intensiv die Fragwürdigkeit der menschlichen Institutionen im allgemeinen, der Ehe im besonderen (S. 283 ff., 300 f. und bezüglich des "Mittler" S. 303 ff.). - Paul Stöcklein, Stil und Sinn der Wahlverwandtschaften, in Stöcklein, Wege zum späten Goethe, Hamburg 1949, S. 7-54, reproduziert seine schon in dem Kommentar zur Erstausgabe entwickelte Interpretation der Absichten Goethes doch wohl unter Verkennung der Abgründigkeit der sehr verschlüsselten Texte.

9. Karen Horney, Die monogame Forderung, in: Internationale Zeitschrift für Psychoanalyse, XIII. Band ( 1927), S. 397-409.

10. Drei davon sind hervorzuheben. In einer Studie Pro familia, in: Recht und Politik, Vierteljahreshefte für Rechts- und Verwaltungspolitik, 17 ( 1981 ), S. 67-?2, wurde ein "Konzept der Wohlorganisation" skizziert. Hoffnungen für ein künftig vielleicht besser gelingendes Eheleben wurden darin gesehen, daß durch Berufstätigkeit und eine gewisse ökonomische Verselbständigung der Frauen die Ehe von der Versorgungsfunktion teilweise entlastet und zugleich die Hierarchieverwirrung in der Ehe korrigiert wird. - In einer Studie Familiendynamik und Familiengerichtsbarkeit, in: Familiendynamik 9 (1984), S. 304-322 wurde ein Konzept der "postödipalen Ehe" als Überwindung der Verschmelzungswünsche und als ein "Sich-in-komplexen-Bezügen-Bewegenkönnen" entwickelt. Die hier bisweilen etwas pauschal und polemisch benutzte Wendung "kirchlich-juristisches Ehemodell" verlangte nach einer genaueren, kritisch-analytischen Betrachtung, die in dem vorliegenden Beitrag versucht wurde. - In einer dritten Studie Kommunikation und Interaktion im Rechtsleben, in: Beiträge zur Rechtsanthropologie, Vorträge auf der Tagung der deutschen Sektion der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie in der Bundesrepublik Deutschland, Wiesbaden 1985, S. 85-94, wurde eine Typologie von Konflikten entwickelt. Ehe- und Familienkonflikte wurden als der wichtigste Typ solcher Konflikte angesehen, die in den kleinen Gemeinschaften des täglichen Lebens dann entstehen, wenn die Menschen sich nicht selbst und nach Maßgabe ihrer einzigartigen Lebenserfahrungen und persönlichen Potentiale organisieren dürfen, sondern nach den ihnen in der Erziehung aufgedrängten Konzepten, im Rahmen der erlernten, oft unsinnigen Begrenzungen und Beschränkungen bewegen müssen. Vgl. auch zuletzt Troje, Aspekte zur Zukunft von Ehe und Familie, Blätter der Wohlfahrtspflege 9 ( 1986), S. 197-200 und Troje, Zum Begriff des "Fehlverhaltens" als Anknüpfungspunkt für Scheidungsfolgen, in: Fragmente ( 1986).

11. Troje, Juristenausbildung heute. Eine rechts- und sozialwissenschaftliche Studie, Neuwied 1979.

Erschienen zuerst in: Unterwegs für die Volkskirche. Festschrift für Dieter Stoodt zum 60. Geburtstag. Herausgegeben von Wilhelm-Ludwig Federlin und Edmund Weber, Frankfurt am Main, Bern, New York, Paris 1987, S. 605-625.


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Impressum Stand: 20. Juni 2006, ee