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Die kirchliche Vergütungs- und Besoldungsordnung auf dem Prüfstand

Die Finanzkrise [1] der Kirche, auch ausgelöst durch sinkende Mitgliederzahlen [2], läßt uns in schärferer Weise als zuvor nach dem Bild von Kirche fragen, das als zukunftsfähig angesehen wird. In diesem Reflektionsprozess wird immer deutlicher, daß den einzelnen Kirchengemeinden vor Ort eine größere Bedeutung zukommt als sie sich in den Strukturüberlegungen der Kirchenleitungen dokumentieren. [3] Zugleich wächst mit zunehmender Globalisierung das Gewicht der EKD als Vertretung und Aushängeschild des Protestantismus nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. [4] Das Zukunftsmodell des deutschen Protestantismus könnte man in seiner institutionellen Gestalt als eine Ellipse mit zwei Brennpunkten beschreiben, mit einem lokalen Fokus (Kirchengemeinden, [5]) und einem globalen Fokus (EKD). Anhand dieses Modells wird deutlich, daß alle anderen institutionellen Zwischenstufen auf einen dieser beiden Brennpunkte ausgerichtet sein müssen.

Der hohe kirchlichen Personalbestand in den Kirchengemeinden und Gemeindepfarrämtern ist ein Reichtum unserer Kirche, den es zu erhalten und zu erweitern gilt. Er ermöglicht uns, in vielfältiger Weise überhaupt noch in der Gesellschaft präsent zu sein. Eine Kirche, die die Reduzierung ihres Personalbestandes zur Richtschnur ihrer Kirchenpolitik macht, betreibt faktisch ihre eigene Selbstauflösung und wird im "Grundrauschen" unserer Wirklichkeit bald nicht mehr erkennbar sein. Die Frage zur Zeit lautet also, wie können wir aus der Haltung, immer nur zu reagieren auf Sparforderungen "von oben" auch agieren? Ziel ist, wie bereits gesagt, der Erhalt und die Erweiterung des Personalbestands an der Basis, also im Bereich der Kirchengemeinden als Rechtsträger (was aber nicht heißt, daß man an unsinnigen Personalbesetzungen festhalten muß). Darin sind sich alle einig, die Erfahrungen in den Gemeinden gesammelt haben. Fragen der Versorgung und Besoldung müssen daher grundsätzlich überdacht werden, - Fragen also, die in allen bisherigen Stellungnahmen nur über Umwege angetastet werden.

Zunächst wurde bereits eine deutlich überproportionale Reduktion im Bereich der Kirchenbehörde sowie der Sonderpfarrämter gefordert. [6] Diese Forderung scheint berechtigt zu sein: Von 1973 bis 1999 stieg die Anzahl der Theologen im LKA von 4 auf 8 und mit ihnen wuchs auch die Zahl der Verwaltungsgebäude und ihrer Ausstattung. Die Anzahl der dotierten Pfarrstellen in Sonderpfarrämtern wuchs von 19 auf 55, während die Zahl der dotierten Gemeindepfarrstellen von 299 auf 289 abfiel (gerechnet ohne die Pfarrstellen im Bereich der ehemaligen DDR). 1973 arbeitete jeder 13. Pfarrer im Sonderpfarramt oder in der Kirchenbehörde, heute kommen auf 4,5 Pfarrerinnen oder Pfarrer eine oder einer, die oder der im Sonderpfarramt oder der Behörde sitzt. Finanziert wird dieses behördliche und außer- und übergemeindliche Wachstum auch durch fortgesetzte Ausdünnung der gemeindlichen Versorgung. [7]

Ebenfalls erwogen werden muß eine deutliche Reduktion von kostenintensiven Doppel- und Mehrfachstrukturen, die aus der Existenz von evangelischen 24 Gliedkirchen in Deutschland mit ihren dazugehörigen Behörden- und Verwaltungsorganen resultieren. Dazu könnte das Kinsey-Institut auf Anfrage sicher konstruktive Vorschläge machen. Es ist unübersehbar, daß die EKD als einzige protestantische Institution in der breiten Öffentlichkeit überhaupt wahrgenommen wird. Aufgaben, die sie delegieren kann, würden einzelnen Landeskirchen übertragen, die diese pars pro toto wahrnehmen. Das setzt jedoch eine Umstrukturierung der einzelnen Landeskirchenämter im Sinne einer Aufgabenteilung voraus, wie wir sie von den Rundfunkanstalten der ARD kennen und wie sie zur Zeit durch die Verwaltungsreform in allen Bundesländern angestrebt wird. Dieses könnte auch eine große Chance für die Zukunft unserer Kirche bedeuten. Wiederholt wurde neben einer Stärkung der EKD im Gegenzug eine Auflösung oder Umwandlung (in eine Arbeitsgemeinschaft) der konfessionellen und landeskirchlichen Zusammenschlüsse (z.B. Konföderation, VELKD, EKU, Reformierter Bund usf.) mit ihren Verwaltungen und die Zuführung der hier freiwerdenden Arbeitskräfte in die Gemeindearbeit vor Ort gefordert, nicht nur kirchenintern [8], sondern auch öffentlich in den Medien (z.B. NDR) und in der Landessynode. Auch das ist zu erwägen. Schon allein der Umstand, daß die gesetzgeberischen Vorgaben dieser Zusammenschlüsse ständig von den Gliedkirchen unterlaufen werden, stellt die Arbeit und die Existenz dieser Zusammenschlüsse in Frage. Dazu kommt: Unsere Braunschweiger Landeskirche führt hier jährlich allein an die VELKD eine Summe ab, die ausreichend wäre, im Bereich der Kirchengemeinden dreieinhalb Pfarrstellen oder noch sehr viel mehr Sekretärinnen- und Kirchenvogtsstellen zu sichern, welche sonst der Streichung zum Opfer fielen!

II.

Seit einigen Jahren gibt es eine zunehmende Ausdifferenzierung in den Besoldungsordnungen der unterschiedlichen Dienstaltersklassen für Kirchenbeamtinnen und -beamten, gekoppelt mit einer Aufweichung des Grundsatzes der Besitzstandswahrung: Es begann mit der Beschränkung der Dienstverhältnisse von Theologenehepaaren auf den Umfang einer Stelle und nicht mehr [9] (Die Dienstverhältnisse von Theologen, deren Ehepartner in einem nichtkirchlichen Beruf oder in einem anderen kirchlichen Beruf ohne Verbeamtung hinzuverdienen blieben in unserer Landeskirche unangetastet), setzte sich fort mit der Abschaffung der automatischen Durchstufung von A13 auf A14 zur zehnten Dienstaltersstufe [10], der Kürzung der Probedienstgehälter um 10 Prozent von A13 [11] sowie die Wiedereinführung der 40-Stunden-Woche (auf Betreiben der Landesregierung). 1998 ist damit die Konföderation aus der Beamtenbesoldung des Landes Niedersachsen ausgestiegen, d.h. es gibt für Kirchenbeamte und Beamtinnen zum Beispiel keine realen A13, A14, A15-Vergütungen mehr, die man den entsprechenden Tabellen entnehmen könnte. Das Rechtsverhältnis von Pfarrerinnen und Pfarrern legt zwar eine Besoldung im Rahmen von "A13 nach dem Besoldungsgesetz der Konföderation ev. Kirchen in Niedersachsen mit Besitzstandswahrung" fest. Aber die Kirchenleitungen umgehen diese Regelung, indem nun zunehmend volle Pfarrstellen in ihrer Bewertung (und Besoldung) heruntergestuft werden. Im Sommer 1999 wurde im Amtsblatt nun auch ein neues Kirchengesetz publiziert, daß es erlaubt, Pfarrstelleninhaber aus einem bestehenden Dienstverhältnis heraus "von Amts wegen" in ein anderes Dienstverhältnis mit einem anderen Stellenumfang zu versetzen, ohne daß diesem bei dieser Entscheidung der Kirchenregierung ein Mitbestimmungsrecht eingeräumt werden muß. [12] Doch soll dieses höchstens nur einmal während der Dienstzeit geschehen dürfen.

1999 wurden die jüngsten Probedienstler in 50-75%-Stellen und zum Teil auch nur noch (über Spendenfond [13]) ins Angestelltenverhältnis übernommen, ohne daß ein entsprechender Beschluß der Landessynode eingeholt wurde. Für eine 50 %-Stelle im Probedienst auf Angestelltenbasis gibt es zur Zeit einen Brutto-Grundlohn von 2.978,26 DM (in Anlehnung an BAT IIa), für eine 75 %-Stelle im Beamtenverhältnis (in Anlehnung an A13, 5. Stufe) 4.465,02 DM. Im Falle der Probedienstler im Angestelltenverhältnis fallen auch noch die Vergünstigungen durch die Beihilfe weg. Sozialversicherungsbeiträge müssen darüberhinaus von ihnen selbst beglichen werden. (Alles in allem kaum genug, um Rückzahlungen aus dem hohen finanziellen Aufwand für das Theologiestudium sowie den eigenen Familienunterhalt zu betreiten.) Hauptamtliche Pfarrer mit vollen A14-Bezügen (aufgrund kirchlicher Berechnung) kurz vor der Pensionierung erhalten demgegenüber gegenwärtig ein Brutto-Grundgehalt von ca. 7.745,23 DM, Zuschläge nicht mitgerechnet.

Diese Zahlen allein sagen jedoch noch nicht viel aus. Erst im Vergleich wird die Problematik dieser verschiedenen Vergütungsgruppen sichtbar. Laut den Mitteilungen des statistischen Bundesamts [14] lagen die die Bruttomonatsverdienste der Angestellten im produzierenden Gewerbe im letzten Jahr bei 6.596,- DM durchschnittlich, 7.142,- DM für männliche und 5.028 für weibliche Angestellte (Arbeiter im produzierenden Gewerbe erhielten 4.486,17 DM brutto). Im kirchlichen Bereich liegen die Pfarrergehälter für Probedienstler getrennt nach männlich und weiblich noch darunter, wobei hier besonders bei den Frauen negativ ins Gewicht fällt, daß diese häufig nur eine halbe Stelle versehen. Damit sind die Vergütungen für Pfarrer und Pfarrerinnen im Probedienst mittlerweile unter denen angesiedelt, die für Angestellte und Arbeiter im produzierenden Gewerbe üblich sind. Aber sie liegen immer noch 9,6% über den durchschnittlichen Gehältern für Arbeiter im Handwerk mit 4.034,51 DM. Einschränkend könnte man sagen: Probedienstler kommen zwar in den Genuß einer Beihilfe. Doch sie haben mindestens zehn Jahre Verdienstausfall, resultierend durch längere Schulausbildung, Studium und Vikariat sowie finanzielle Lasten durch Hypotheken und Darlehen, mit denen sie den Lebensunterhalt im Studium bestritten. All das schmälert den effektiven Lebensverdienst.

Außerdem existierten im Jahr 1999 für Pfarrer im Probedienst, die alle mit dem Ziel in den Beruf gegangen waren, eine volle Pfarrstelle zu versehen, fünf verschiedene Vergütungsmodelle nebeneinander:

1. volle Bezüge in Anlehnung an A13,
2. 90% von vollen Bezügen in Anlehnung an A13,
3. 75% von vollen Bezügen in Anlehnung an A13,
4. 50% von vollen Bezügen in Anlehnung an A13,
5. 50% von vollen Bezügen in Anlehnung an BAT IIa - Grundlohn,

während die Vergütungs- und Anstellungsmodelle für die Pfarrerinnen und Pfarrer mit mehr als zehn Dienstaltersstufen bisher unangetastet blieben. [14] Die gravierendsten Einschnitte geschahen also zu Lasten der nachwachsenden Theologengeneration. Hier unterscheidet sich die kirchliche Anstellungspraxis kaum vom derzeit vorherrschenden gesellschaftlichen Trend, die Jungen zu schröpfen und die Alten zu schonen. [15]

Im Rahmen der kirchlichen Einstellungspraxis könnte nun durchaus der Fall passieren, daß eine solche Stelle nach dem Pensionierungsfall mit einer 75 %-Stelle im Probedienst auf Angestelltenbasis besetzt wird, doch ohne daß der Arbeitsumfang dieser Stelle den neuen Vergütungsverhältnissen angepaßt würde. Die Landeskirche würde durch eine solche Neubesetzung zwar 3280,21 DM monatlich sparen. Aber welchen Preis bezahlt sie dafür? Schon in absehbarer Zukunft ist - so darf vermutet werden unter der Voraussetzung, daß sich in der Richtung der Kirchenpolitik keine gravierenden Änderungen ergeben -, die Summe der Ruhestands- und Pensionsgehälter höher als die Summe der Vergütungen für die Hauptamtlichen im aktiven Dienst. Denn deren Zahl sinkt rapide, wenn es nicht gelingt, den Nachwuchs für den Pfarrerberuf zu motivieren. Wie soll man das einer Öffentlichkeit erklären, die immer kritischer danach fragt, was mit den Kirchensteuern geschieht?

III.

Paulus schreibt im 2. Korintherbrief, Kapitel 8:

"Denn wenn der gute Wille da ist, so ist er wohlgefällig nach dem, was er hat, nicht nach dem, was er nicht hat. Nicht geschieht das in der Meinung, daß die anderen gute Tage haben sollen und ihr Trübsal, sondern daß ein Ausgleich sei. Euer Überfluß diene ihrem Mangel in der gegenwärtigen Zeit, damit auch ihr Überfluß hernach diene eurem Mangel und so ein Ausgleich geschehe, wie geschrieben steht: Der viel sammelte, hatte nicht Überfluß, und der wenig sammelte, hatte nicht Mangel." (2. Kor. 8,12-15)

Es dürfte also nicht angehen, daß die einen "gute Tage" haben auf Kosten der anderen, die "Trübsal" haben. Sondern es soll einen Ausgleich geben zwischen Arm und Reich (wir können auch sagen: Jüngere und Ältere). Was Paulus theologisch begründet fordert, scheitert jedoch bei uns bereits am unbiblischen Grundsatz der Besitzstandswahrung [17]. Wir stehen vor dem Phänomen, daß biblisch und juristisch verstandene Gerechtigkeit zunehmend auseinanderklaffen, ohne daß theologische Anstrengungen der Kirchenleitung sichtbar werden, dieser Fehlentwicklung entgegenzusteuern. Eine alternative Kirchenpolitik müßte zunächst die Anstellungs- und Gemeindesituation von 1994 fiktiv wieder herstellen (bevor also die Ungleichheit zwischen den Generationen und der Personalbesetzungen in den Gemeinden sich in den Anstellungsverhältnissen manifestierte), - d.h. auch Probedienstler in volle A13-Stellen übernehmen, die Durchstufung von A13 auf A14 nach zehn Dienstjahren wieder einführen, und bereits gestrichene Personalstellen im Gemeindebereich (zum Beispiel bei nur 900 Gemeindemitgliedern) wieder neu dotieren. [18]

IV.

Reichen jedoch alle Rücklagenentnahmen und Einsparungsmaßnahmen im Bereich der lokalen und übergeordneten Behörden und der Verwaltung (siehe oben) nicht mehr aus, um die Finanzlücken zu schließen, so könnten im Fall einer besonderen Ausnahmesituation mit außergewöhnlichen Belastungen die vorhandenen und neu entstehenden Finanzdefizite ausgeglichen werden durch einen feststehenden prozentualen Abzug bei allen Gehalts-, Ruhestands-, Versorgungs- und Besoldungsklassen für Kirchenbeamte (Berechnungsgrundlage: Bruttobetrag nach gesetzlichen Abzügen), vom Vikar angefangen bis zum Landesbischof. (Von dieser Regelung müßten eventuell Versorgungsempfänger mit mehreren minderjährigen Kindern oder Kindern in der Ausbildung ausgenommen werden, um soziale Härten im Sinne von 2. Kor. 8 zu vermeiden.) Es hätten dann zwar alle einen gleichen prozentualen Abzug, aber keiner würde in existenzbedrohliche Situationen geraten (dieses Verfahren gibt es, in mindestens einer der östlichen Landeskirchen) und Arbeitsplätze könnten erhalten werden. Wo eine Reduktion des Stellenumfangs unvermeidlich ist, müßte damit auch eine spürbare Reduzierung des Arbeitsvolumens verbunden sein.

Eine solche prozentuale Regelung scheint jedoch an der inzwischen festgeschriebenen Besitzstandswahrung zu scheitern. Ein Problem der Besitzstandswahrung besteht nicht darin, daß man diese im Bereich des Beamtenrechts etwa nicht aushebeln könnte. Aufweichungen derselben werden ja bereits praktiziert (siehe oben). Theologisch gibt es für die bisher praktizierte individuelle Besitzstandswahrung auch keine Basis. Doch eine Aufweichung der Besitzstandswahrung scheint nur schwer im Bereich der kirchlichen Angestellten möglich zu sein. Diese gehören zu den festen Tarifgruppen der BAT-Vergütungen. So käme es also bei einer prozentualen Beschränkung der hauptamtlichen Versorgungsbezüge zu einer neuen Ungleichheit, da die BAT-Tarife weiterhin durch die gewerkschaftlich ausgehandelten Erhöhungen ansteigen. Ein Vorgehen gemäß 2. Kor. 8 muß aber alle Besoldungs- und Lohngruppen erfassen, wenn es glaubhaft sein soll. Im Angestelltenbereich könnte die Umstellung auf Dienstverhältnisse wie sie bei der Diakonie üblich sind, einen solchen Spielraum eröffnen. Ähnliches gibt es auch in der ev.-methodistischen Gemeinde, in der die Dienstverträge in Anlehnung an BAT etc. gestaltet werden. Der Vertrauensschutz, der bisher in der individuellen Besitzstandswahrung seinen Ausdruck fand, würde also im Falle einer außergewöhnlichen und besonderen Krise nun eine soziale Form erhalten, die jedem einzelnen garantiert, daß Einschnitte und Sparmaßnahmen nicht überdurchschnittlich zu seinen eigenen Lasten geschehen. Diese Form des Vertrauensschutzes würde es auch wieder ermöglichen, daß die Kirche das Vertrauen, welches sie insbesondere beim theologischen Nachwuchs verloren hat, wieder gewinnen könnte. [19]

Doch ein schwerwiegendes Problem bei diesem prozentualen Abzug bei den Gehaltsempfängern, das alle diese Überlegungen wieder in Frage stellt, liegt darin begründet, daß die Defizite schnell die gesamten Personalkosten auffressen können. Um zum Beispiel allein das Defizit von 12 Mio. DM, das durch den neuen Verteilungsschlüssel der Konföderation entstanden ist, über einen prozentualen Abzug bei allen Pfarrerinnen und Pfarrern auszugleichen, müßten diese eine Einkommenseinbuße von ca. 25 bis 30% ihres Gehalts in Kauf nehmen. Wollte man gar die phantasierten gewaltigen Defizite als Folge der vielbeschworenen Steuerreform auf diese Weise ausgleichen, so würde von den Pfarrergehältern nichts mehr übrig bleiben. Ein prozentualer Abzug könnte zwar die Ungleichheiten zwischen der jungen und der älteren Pfarrergeneration ausgleichen. Aber er scheint nicht geeignet zu sein, um den kirchlichen Gesamthaushalt zu sanieren.

Um dieses Modell des sozialen Ausgleichs nun aber wenigstens für die Ungleichheiten zwischen Pfarrerschaft und Probedienstlern in eine praktische Form zu bringen bedarf es auch einer Realisierung auf der Ebene der sozialen Verantwortung. Das könnte heißen, die Betroffenen werden nicht per Gesetz zu dieser festen prozentualen Umlage verpflichtet, sondern es erfolgt ein schriftlicher Aufruf an alle Kirchenbeamtinnen und -beamten, der eine individuelle Berechnung des von ihnen erwarteten Betrages enthält. Diese haben dann die Freiheit bis zu einem vorgegebenen Stichtag, eine solche Umlage abzulehnen oder nicht. Sind die Rückmeldungen eingegangen, dann werden die Namen derer bekannt gegeben, die sich für den Abzug einer solcher Umlage von ihrem Gehalt entschieden haben, zusammen mit den Namen derer, die durch fehlende Umlagemittel Reduzierungen ihrer Bezüge hinnehmen müssen. So wird strukturelle Gewalt wieder konkret benennbar und verliert sich nicht in der Anonymität der großen Masse oder abstrakten Gesetzesvorgaben "von oben", für die dann niemand verantwortlich gewesen sein will.

Das sind alles sicher keine "netten" und angenehmen Gedanken. Doch jeder, der sich auf den Verkündigungsdienst einläßt, weiß, daß er sich damit auch auf einen Lebensstil einläßt, der ein Wagnis ist: Es gibt keine anderen Sicherheiten als allein nur Gott. Es gibt aber auch die Zusage, daß denen, die sich um das Gottesreich bemühen, alles andere einfach zufällt (Mt. 6,33). Vielleicht tragen diese Überlegungen dazu bei, "daß der Kernbereich unserer Arbeit, die Verkündigung in den Gemeinden, nicht irreparabel beschädigt wird." [20] Des weiteren bleibt zu wünschen, daß auch in unserer Kirche endlich zeitgemäße Strategien zur Lösung der Arbeits- und Finanzprobleme ins Gespräch kommen. [21]

Anmerkungen

[1] Diese allgemeine Problematik wird dadurch noch weiter verschärft, daß gleichzeitig mit der fortgeführten Reduzierung der Gemeindemittel immer noch Lohnerhöhungen und Erhöhungen der Beamtenversorgungsbezüge geschehen. Das prozentuale Verhältnis von Personalkosten zum verfügbaren Gemeinde-Anteil verschiebt sich damit weiter zu Ungunsten der Gemeindearbeit und kann diese entweder völlig zum Erliegen bringen oder Änderungskündigungen schon in den nächsten Jahren notwendig werden lassen (z.B. in einigen Stadtgemeinden Braunschweigs, die als Folge der Budgetierung schon in absehbarer Zeit nicht mehr in der Lage sind, tarifliche Lohnsteigerungen aus ihren Gemeindemitteln zu bestreiten).

[2] Diese sinkenden Mitgliederzahlen sind kein kirchenspezifisches Phänomen. Im Vergleich zu anderen Institutionen, deren Bedeutung im gesellschaftlichen Kontext oft noch höher angesiedelt wird, steht die Kirche sogar noch sehr gut da, was die Austrittszahlen betrifft! Viel dramatischer sieht es bei den Hilfsorganisationen Rotes Kreuz und Roter Halbmond aus, deren Zahl der Helfer und Mitglieder "sich in den vergangenen zehn Jahren weltweit etwa halbiert" hat. 1999 "können sie bei ihrer Arbeit heute lediglich noch auf 105 Millionen Freiwillige und Mitglieder zählen. 1990 waren es noch rund 220 Millionen". Als Ursache wird der "wachsende Individualismus des Menschen" angegeben. (Quelle: Rotes Kreuz beklagt Mitgliederschwund, in: Frankfurter Rundschau vom 2. November 1999.) Die Bedeutung dieser Beobachtung scheint in der Kirche neben den lauten Klagen über die hohen Austrittszahlen noch nicht einmal ansatzweise erfaßt worden zu sein. Die Frage darf also nicht lauten: warum treten soviele aus der Kirche aus, sondern: wieso hat die Kirche vergleichsweise zum Roten Kreuz und anderen Institutionen so einen geringen Mitgliederschwund?

[3] Überlegungen zum Weg von der Behördenkirche zurück zur Gemeindekirche hat Christian Möller im Rückgriff auf Luther am Beispiel der EKHN angestellt: "Kirche im Aufwind aus mündigen Gemeinden", in: Deutsches Pfarrerblatt, 99. Jg., Heft 10, Oktober 1999, S. 581-584, hier besonders S. 584: "Es ist alles dafür zu tun, daß die Evangelische Kirche als eine von unten her aufgebaute Gemeindekirche wiederentdeckt wird".

[4] Siehe z.B. Braunschweiger Zeitung vom 20.10.1999 mit der Schlagzeile auf der Titelseite: Kanzler und Kirche verteidigen Sonntag - EKD-Kampagne zu Ladenöffnungszeiten.
Allerdings muß sicher noch geklärt werden, ob sich langfristig die kirchlichen Bindungen auf nationaler Ebene gegenüber den konfessionellen Bindungen durchsetzen können.

[5] Damit soll die Möglichkeit von Richtungsgemeinden mit übergemeindlichen, parochialen Bezug nicht ausgeschlossen werden, wenn diese eine hohe öffentliche Wirksamkeit entfalten, wie das zum Beispiel beim Braunschweiger Dom beobachtet werden kann. Der Erhalt von Sonderpfarrämtern könnte davon abhängig gemacht werden, inwieweit sie das Gemeindeleben fördern durch allgemeine und besondere Seelsorge sowie die Zurüstung von Seelsorgerinnen, Seelsorgern und Kirchenvorständen. In der Seelsorge darf nicht gespart werden. Sie ist unaufgebbarer Bestandteil kirchlichen Handelns wie die Verkündigung und die Diakonie.

[6] So LKBR i.R. Klaus H. Renner in einem Brief an den Präsidenten der Landessynode, Betr: Fragenkatalog zur Reformsynode, datiert auf den 30.6.1994.

[7] Während nach dem Odenwald-Modell der achtziger Jahre für durchschnittlich 1400 Gemeindeglieder eine ganze Pfarrstelle finanziert wurde, so geht der heutige Pfarrstellenbelastungsplan, der das Odenwald-Modell ersetzt, von durchschnittlich 1800 Gemeindegliedern aus, für die in Zukunft eine ganze Pfarrstelle zur Verfügung stehen soll. Tendenz steigend. Im Klartext: 400 zusätzliche Gemeindeglieder und ein entsprechendes Mehraufkommen an Kirchensteuern pro Gemeinde, (pro Pfarrstelle) sind seit den achtziger Jahren nötig geworden, um den angewachsenen personellen, behördlichen und übergemeindlichen Bedarf zu sichern. Doch auch dieses reicht nicht mehr aus. So ist 1998 die Budgetierung von der Landessynode beschlossen worden. Das bedeutet, daß die Mittelzuweisungen an die Kirchengemeinden und landeskirchlichen Einrichtungen nicht mehr nach dem Bedarf berechnet werden, sondern nur noch ein festes Budget zur Verfügung steht, mit dem sie auskommen müssen. Die seit einigen Jahren von der Kirchenleitung zusätzlich propagierte zwischen- und übergemeindlichen Schwerpunktsetzungen und Kooperationen zwecks Pfarrstelleneinsparungen sind auch keine Lösungen. Sie bergen die Gefahr einer noch wietergehenden Zersetzung parochialer Gemeindestruktur. Damit wird den Kirchenmitgliedern einmal mehr die Möglichkeit genommen, sich mit ihrer Gemeinde zu identifizieren. Verloren geht damit ein weiteres Stück Kirchenbindung. Das Ergebnis ist auch eine weitere Entwurzelung der Kirchenmitglieder und als deren Folge eine neue Kirchenaustrittswelle.
Die Begriffe "Kooperation" und "Schwerpunktbildung" werden im Rahmen kirchenamtlicher Verlautbarungen übrigens nicht in ihrer eigentlichen Bedeutung verwendet. Das, was mit ihnen inhaltlich zum Ausdruck gebracht werden soll, läßt sich besser mit den nichteuphemischen Begriffen wie "Wegrationalisierung", "Stellenabbau" oder "Arbeitsplatzvernichtung" beschreiben. Echte Kooperation und Schwerpunktsetzung bedeutet einen Mehraufwand an Zeit und Kraft, bedeutet: sich absprechen, gemeinsam planen und gemeinsam investieren.

[8] Wie von der Initiative Eine EKD, URL http://www.Eine-EKD.de

[9] Landeskirchliches Amtsblatt der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, 2. Mai 1997, S. 101, 105f.

[10] Landeskirchliches Amtsblatt, 15. September 1997, S. 150f.

[11] Landeskirchliches Amtsblatt, 15. Januar 1998, S. 4.

[12] Landeskirchliches Amtsblatt, 1. Mai 1999, CXII. Jahrgang, S. 74f..

[13] Landeskirchliches Amtsblatt, 15. Juli 1998, S. 74f..

[14] Statistischen Bundesamt, Löhne und Gehälter, URL http://www.statistik-bund.de/basis/d/logh/loghueb.htm

[15] Für die Vikarinnen und Vikare gilt entsprechendes: Diejenigen, die vor dem 1.1.1999 ihren Dienst begannen, erhalten 2.198,- DM brutto, ein verheirateter Vikar oder eine verheiratete Vikarin erhält 522,- DM Zulage. Diejenigen, die am oder nach dem 1.1.1999 ihren Dienst begannen, erhalten nur noch 1.893,36 DM brutto, Verheiratetenzuschlag: 189,- DM und pro Kind 162,- DM. Dieses entspricht einer Gehaltsreduzierung auf 76,55% für verheiratete Vikarinnen und Vikare und 86,12% für ledige . Zwar wird dieses Vikarsgehalt lediglich als eine Beihilfe zum Lebensunterhalt angesehen. Doch die Möglichkeit eines Zuverdienstes kommt kaum in Frage, da der Dienst schon die volle Zeit in Anspruch nimmt.

[16] Eine Nullrunde lediglich mit Inflationsausgleich für Rentner und Ruheständler scheint nicht auszureichen, um das Problem auch in der Kirche zu beheben: "Wenn eine gerechtere Verteilung zwischen Alten und Jungen entstehen soll, hat es Sinn, die Ruheständler heranzuziehen, denen es am besten geht. Die Sparaktion verlangt Zugeständnisse von den heutigen (Ruheständlern), und die zählen eindeutig zu den Gewinnern des Systems." (Elisabeth Niejahr: "Arme Junge, reiche Alte. Eine echte Rentenreform muss die Rentner zur Kasse bitten", in DIE ZEIT, Nr.43, 21. Oktober 1999, Titelseite. ) Deutlicher ist ein Kommentar in der Frankfurter Rundschau zum selben Problem: "Weit mehr als 20 Prozent des Einkommens wird man den aktiven Beschäftigten auch im nächsten Jahrtausend aber kaum abknöpfen können. Mittelfristig führt also kaum ein Weg an einer Kürzung der Leistungen für Rentner vorbei. Eben deshalb sind die Verbreiterung der individuellen Vorsorge und strukturelle Reformen am bestehenden System überfällig. Noch vor Weihnachten will Riester zumindest die Eckpunkte einer solchen Operation auf den Tisch legen." (Art. Kurzfristige Sicherheit, in FR Nr. 269, 18.11.1999, S. 13.)

[17] Siehe Pfarramtskalender 2000, im Anhang Braunschweig, S. 4 oder Rechtssammlung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, 421 PfBVG, §4f.: Rechtsverhältnisse der Pfarrerinnen und Pfarrer. Besitzstandswahrer könnten freilich mit Mk. 4,25 argumentieren: "Wer da hat, dem wird gegeben werden; und wer da nicht hat, von dem wird man auch das noch nehmen, was man hat." Doch dieses Wort, dessen Ursprung in der jüdischen Weisheitsliteratur liegt, bezieht sich nicht auf das Einkommen, sondern auf Lebensweisheit. Wer davon viel hat, empfängt noch mehr...

[18] Einen wesentlichen und leicht überprüfbaren Indikator für die Kirchenbindung der einzelnen Gemeindemitglieder finden wir in der Wahlbeteiligung bei Kirchenvorstandswahlen. Diese steht in einem hochsignifikanten Zusammenhang mit dem Quotienten aus Pfarrstelleninhabers oder Pfarrstelleninhaberin zur Anzahl an Gemeindegliedern, die diesem Pfarramt zugeordnet sind: Je größer die Anzahl der zu betreuenden Seelen wird, umso geringer fällt auch die Wahlbeteiligung aus, wie man bei jeder Kirchenvorstandswahl beobachten kann. Wenn jemand also wirklich einem echten volksmissionarischen Impetus fördern möchte, so müßte als logische Konsequenz die durchschnittliche Zahl der Gemeindeglieder pro voller Pfarrstelle von (den zur Zeit angestrebten 1800) auf ca. 500 bis 1000 Gemeindeglieder pro Pfarrstelle gesenkt werden. Nach Untersuchungen zur Gruppenautonomie im Gemeindeaufbau liegt bei 800 Gemeindegliedern pro ganzer Pfarrstelle die Obergrenze, bei der noch eine lebendige und missionarische Gemeindearbeit möglich ist. (Karl-Fritz Daiber, in: Christian Krause, Dieter Rammler: Kooperationsmodelle. Eine Dokumentation und ein Diskussionsbeitrag zur Kirchenreform in der Braunschweiger Landeskirche, Hannover 1995, S. 16)
1998 wies die ev.-luth. Landeskirche Braunschweig 455.000 Mitglieder auf, die zusammen einen Kirchensteueranteil von 142,9 Mio. DM aufbrachten. Das ergibt pro Kirchenmitglied einen Durchschnitt von 314,07 DM. Eine Kirchengemeinde mit 800 Gemeindegliedern hätte demzufolge 1998 einen Kirchensteuerbetrag von 251.252,74 DM erbracht, das ist völlig ausreichend für die Finanzierung einer Pfarrstelle (ca. 130.000,- DM sowie für Verwaltung, Kirchenmusik, Gemeindearbeit und Bauunterhaltung (das alles gerechnet ohne sonstige Einnahmen aus Zinserträgen, Verpachtungen, Spenden etc.). Und was bringt die Zukunft? Legt man die neuesten Hochrechnungen des Bundesfinanzministeriums zugrunde, so würde sich das bundesdeutsche Kirchensteueraufkommen von 16,2 Milliarden DM im Jahre 1998 auf ca. 19,86 Milliarden DM im Jahre 2006 erhöhen - für den Fall, dass die Steuersenkungsgesetze nicht zur Anwendung kämen, wären es sogar 23,35 Milliarden DM (Quelle: Siegfried Sunnus im Deutschen Pfarrerblatt 4/2000, S. 1). Die finanzielle Basis, um kleine Gemeindegrößen mit voller pfarramtlicher Versorgung auch langfristig zu sichern, liegt damit im Rahmen des Möglichen.

[19] Noch weitergehende Überlegungen hat Eike Christian Hirsch angestellt: "Privatisiert die Pfarrer! Das Ende der Behördenkirche", in: ders., Mein Wort in Gottes Ohr. Ein Glaube, der Vernunft annimmt, Hamburg 1995, S. 307-314.
Besonders intensiv werden Fragen der Pfarrstellenkürzungen und Finanzprobleme zur Zeit in der EKHN diskutiert, URL http://www.dike.de/gross-eichen/Forum/Kirchevunten.html
Evangelische Kirche - öffentlich aus gutem Grund - Ein Diskussionsforum zu Fragen um die Neuordnung der mittleren Ebene, Pfarrstellenbemessung, Verwaltungsreform und Struktur der EKHN

[20] Zitat aus DAS SONNTAGSBLATT: Draußen vor der Tür. Die Finanzkrise spitzt sich zu. Von Rainer Jung und Anne-Kathrin Koppetsch, Aktuelle Ausgabe Nr. 37 vom 13. September 1996.

[21] Anstatt das staatliche Modell von Anstellung und Entlohnung zu übernehmen und sich damit auch die heute sichtbaren politischen und gesellschaftlichen Probleme ins eigene Haus zu holen, hätte die Kirche einen größeren Vorteil, wenn sie ein eigenes zukunftsträchtiges Modell der Verteilung von Arbeit und Lohn sowie der Altersversorgung entwickeln würde, das für die gesamte Gesellschaft Vorbildcharakter hat. So könnte sie nicht nur ihre eigenen Probleme in diesem Sektor lösen, sondern darüberhinaus neue Glaubwürdigkeit im öffentlichen Bewußtsein gewinnen. Ein Beschäftigungsmodell, das unserer landeskirchlichen Praxis bereits voraus ist, wurde kürzlich in Hannover entwickelt: "Jede Woche Kurzurlaub. ... In einer Fabrik bei Hannover teilen Beschäftigte ihre Jobs mit Arbeitslosen, sogar zum Nutzen der Firma. Warum geht das nicht überall? Wolfgang Uchatius suchte nach Gründen und fand nur Ausreden." In: DIE ZEIT, Nr. 39, 23. September 1999, S. 13f.. Im 3. Hörfunkprogramm des NDR war am Morgen des 19.10.1999 die Meldung zu hören: Das Rundfunkorchester Berlin erklärt, es werde Gehaltskürzungen akzeptieren, um den Bestand des Klangkörpers zu garantieren.
Im Zuge der Holzmann-Pleite sprach sich der Betriebsrat für eine Lohnreduzierung um 6 Prozent und eine Arbeitszeitverlängerung um 4 Wochenstunden für die nächsten 18 Monate aus, um den angeschlagenen Baukonzern Philipp Holzmann zu retten. Dagegen legte der Chef der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Klaus Wiesehügel, energischen Protest ein mit dem Argument, vier unbezahlte Überstunden pro Woche verstoßen gegen das Tarifrecht. Inzwischen (3.12.1999) ist das Sanierungskonzept beschlossen, und die Gewerkschaft lenkte ein. Dieses Beispiel macht deutlich, daß auch Lohnreduzierzungen und Arbeitszeitverlängerungen im gewerkschaftlich kontrollierten Lohnsegment durchsetzbar sind.

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Impressum, http://bs.cyty.com/menschen/archiv/papers/, Stand: 15. Mai 2000, ee