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Sollen Konfesssionslose an kirchlichen Feiertagen arbeiten?

Oder warum es preiswerter sein kann, in der Kirche zu bleiben

Auf die Idee sind wir neulich im Gespräch mit einer Kirchenvorsteherin gekommen. Monika F. meinte, sie könne nicht einsehen, warum die Ausgetretenen auch Weihnachten feiern. Einerseits wollen sie mit der Kirche nichts zu tun haben. Andererseits wollen sie aber weiterhin von den finanziellen Segnungen der Religion profitieren. Recht hat sie. Warum nicht einmal darüber nachdenken?

Neben den Sonntagsfeiertagen gibt es acht kirchliche Feiertage in Niedersachsen, die im Laufe eines Jahres in die Woche fallen, angefangen bei Karfreitag, und aufgehört mit dem 2. Weihnachtsfeiertag (den schon gestrichenen Reformationstag nicht mitgerechnet, und die beiden staatlichen Feiertage sowieso nicht). An diesen kirchlichen (nicht staatlichen!) Feiertagen haben auch die Konfessionslosen und Atheisten arbeitsfrei. Das heißt, sie werden von der Arbeit befreit und bekommen trotzdem Lohn. Bezahlte Freizeit. Gemäß der Logik, daß ich als Evangelischer mir am katholischen Fronleichnahmstag auch nicht freinehmen kann, müßte der Konfessionslose oder der sogenannte Humanist, wie der Atheist sich heute selbst bezeichnet, an religiösen Feiertagen arbeiten. Praktikabel wird die Möglichkeit dadurch, daß die Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte vermerkt ist. Bei dem hohen Prozentsatz mittlerweile an Konfessionslosen läßt sich die Produktion auch am 1. Weihnachtstag aufrecht erhalten. Acht Feiertage bezahlte Freizeit für Konfessionslose sind 8 mal 8 Std./Tag, insgesamt 64 bezahlte Arbeitsstunden, die nicht geleistet werden. Die unrechtmäßig ausgezahlte Lohnvergütung überschreitet, - schon allein über den groben Daumen gepeilt -, den Betrag der Kirchensteuer, der in ganzen Jahr vom Lohn abgebucht wird. Wer aus der Kirche austritt, der spart nicht nur die Kirchensteuer, sondern bekommt zusätzlich 64 Stunden freie Zeit vergütet, die eine Folge der christlichen Prägung unseres Landes ist, - er hat also einen mehr als doppelten finanziellen Gewinn. (Bei einem durchschnittlichen Arbeitnehmer, Angestellten oder Beamten sind das mehr als das 2,5fache der gezahlten Kirchensteuer!) Wie kann diese Ungerechtigkeit ausgeglichen werden? (Die Möglichkeit, daß Konfessionslose anstelle der fortfallenden kirchlichen Feiertage eine gleiche Anzahl Urlaubstage bekommen, muß entfallen, da sie nicht dem Gleichheitsgrundsatz entspricht. Dann müßten Mitglieder von Glaubensgemeinschaften auch zusätzlichen Urlaub bekommen. Kirchliche Feiertage dienen nicht der körperlichen Regeneration, sondern werden freigehalten für Gottesdienst, Gebet und seelische Erhebung. Das aber wird gerade von den Konfessionslosen abgelehnt, die sich inzwischen sogar im "Bund der Konfessionslosen" (IBKA) organisiert haben.)
Die einfachste Lösung wäre eine Feiertagssteuer für Konfessionslose. Wer von ihnen an christlichen Feiertagen frei nimmt und trotzdem Lohn empfängt, zahlt die Lohnvergütung (plus Verwaltungsaufwand) an den Arbeitgeber zurück. (Kleiner Tip für Steuerberater: Wer Steuern sparen möchte, sollte jetzt zum Kircheneintritt auffordern. Kirchensteuer plus bezahlte Feiertage sind preiswerter.)
Eine andere Möglichkeit wäre, Konfessionslose arbeiten an kirchlichen Feiertagen. Und vom erwirtschafteten Plus geht ein Teil in die Pflegeversicherung.
Die dritte Möglichkeit wäre eine allgemeine Feiertagssteuer, von der Kirchenmitglieder befreit sind.
Vielleicht denkt manch einer, das könne man nicht ganz ernst nehmen. Aber was passiert, wenn die Entwicklung sich fortsetzt, wenn 60 oder 80 Prozent in unserem Land religionslos sind, dann müssen die kirchlichen Feiertage für Konfessionslose und sogenannte "Humanisten" zur Disposition stehen. Wie gesagt, das sind Vorschläge, die ganz unten angesetzt sind. Wenn wir jetzt darüber nachdenken, welche Vorteile Konfessionslose dadurch genießen, daß sie auch an 52 christlichen Sonntagen im Jahr bezahlte Freizeit haben...

© Eckhard Etzold, 1995

Nachtrag September 1999: Inzwischen öffnen zunehmend Geschäfte am Sonntag, und eine breite kirchliche Diskussion um den Schutz des Sonntags ist entbrannt. Aber es geht doch nicht nur darum, ob die Geschäfte auch am Sonntag öffnen dürfen, sondern ob angesichts des ständig wachsenden Anteils der Konfessionslosen weiterhin die gesetzliche Grundlage für den Schutz des Sonntags und landesweiter kirchlicher Feiertage erhalten werden kann. Dieses setzt allerdings voraus, daß sich Politik und Wirtschaft darin einig sind, christliche Werte, einen wahren Humanismus und kirchliche Traditionen als Grundlage unserer Gesellschaft und Kultur zu akzeptieren. Wer die Kirche und das Christentum ablehnt, muß sich darüber im Klaren sein, daß er damit sein Recht aufs Spiel setzt, von den Segnungen und Vorzügen der Religion zu profitieren.


Am 19. Oktober 1999 startete die EKD eine bundesweite Aktion zum Schutz des Sonntags:

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[Menschen]
Impressum, http://bs.cyty.com/menschen/archiv/predigt/feiertag1.htm, Stand: 8. Dezember 2006, ee