Liefer- und Zahlungsbedingungen der Rosen-Apotheke

  1. Durch Auftragserteilung erkennt der Käufer die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen an. Jede Änderung der Liefer- und Zahlungsbedingungen bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für Abweichungen von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen im Einzelfall.
  2. Alle Angebote und sonstigen rechtsgeschäftlichen Erklärungen unserer Mitarbeiter sind ohne unsere schriftliche Bestätigung nicht rechtsverbindlich.
    Aufträge gelten als verbindlich angenommen, wenn die Lieferung innerhalb der im Auftrag angegebenen Zeit unter Beifügung der Rechnung bzw. des Lieferscheins erfolgt.
    Von uns bestätigte Lieferzeiten sind nicht verbindlich, sondern können bis zu 10 Tagen überschritten werden.
  3. Ereignisse höherer Gewalt, Versorgungschwierigkeiten unserer Lieferanten, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen bei Lieferanten, sowie Folgen hieraus, entbinden uns ganz oder teilweise von der Erfüllung des Vertrages, ohne daß wir ersatzpflichtig gemacht werden können.
  4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung der Ware trägt der Käufer ab der Herausnahme der Ware aus dem Lager des Verkäufers.
  5. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Empfang zu prüfen und zu untersuchen.
    Beanstandungen über Falsch- und Fehllieferungen sind innerhalb drei Tagen nach Empfang der Ware unter gleichzeitiger Bekanntgabe des Lieferdatums schriftlich geltend zu machen. Fehllieferungen sind unverzüglich, spätestens aber 4 Tage nach Empfang der Ware zurückzugeben.
    Mängelrügen sind unverzüglich nach Entdeckung des Mangels, jedoch nur bis 6 Monaten nach der Lieferung schriftlich anzuzeigen.
  6. Einwandfrei gelieferte Waren werden nicht zurückgenommen. Bei berechtigter Beanstandung hat der Käufer Anspruch auf Lieferung von Ersatzware gegen Rücknahme der beanstandeten Ware. Nur wenn die Ersatzlieferung nicht möglich oder ihrerseits nicht einwandfrei ist, kann der Käufer Minderung oder Wandlung verlangen. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Schlechterfüllung sind ausgeschlossen.
  7. Wird die Verpackung in Rechnung gestellt, so ist sie zu bezahlen.
  8. Die Berechnung erfolgt zu den am Liefertag gültigen Preisen und Konditionen.
    Für apothekenpflichtige Arzneimittel gelten einheitliche Abgabepreise.
  9. Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
    Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 6% über dem Diskontsatz am Fälligkeitstage zu berechnen und die gesetzlichen Rechtsfolgen aus Verzug geltend zu machen.
    Die Annahme von Schecks und anderen Erfüllungsdaten anstelle von Barzahlung oder Überweisung erfolgt erfüllungshalber, d.h. wir können auf die alte Forderung zurückgreifen, wenn aus der neuen keine Befriedigung zu erlangen ist.
    Auch bei späterer Fälligkeit von Schecks tritt keine Stundung ein. Einziehungskosten für Schecks, Diskontkosten, etc. gehen, wenn keine anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden, zu Lasten des Käufers.
  10. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch künftigen Forderungen und Nebenforderungen unser Eigentum.
    Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Das Eigentum geht erst nach Erfüllung der uns gegenüber erwachsenen Verbindlichkeiten auf den Käufer über.
    Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Im Falle einer Zwangsvollstreckung ist der Käufer verpflichtet, uns sofort von der Pfändung zu benachrichtigen.
    Der Käufer darf im ordnungsgemäßen Geschäftsgang über die Ware verfügen. Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, insbesondere im Vergleichs- oder Konkursverfahren, darf über die uns gehörende Ware nur mit unserer Zustimmung verfügt werden.
Rosen-Apotheke, Hansestraße 1, 38112 Braunschweig

Impressum, http://bs.cyty.com/rosenapo/apo-agb.shtml, Stand: 01. June 2008, jk