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Inhalt:




Besondere Empfehlung:


Auszug aus der Satzung:

§2 Zweck und Selbstlosigkeit

Der Verein vertritt die Belange älterer Bürger in der Öffentlichkeit, fördert soziale und kulturelle Angebote sowie die Volksbildung. Er setzt sich für die Entwicklung von mehr Bürgerbeteiligung, auch außerhalb seiner Mitgliedschaft ein.
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Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig.
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Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke...
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Der Verein ist selbstlos tätig.....

§3 Mitgliedschaft, Vereinsbeitrag

Mitglieder des Vereins können in Braunschweig tätige Seniorenvereinigungen öffentlichen und privaten Rechts sowie Einzelpersonen werden...
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Einzelpersonen müssen mindestens 60 Jahre alt oder im Vorruhestand sein, in Braunschweig wohnen und 30 Unterschriften von Braunschweiger Senioren beibringen...
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Ein Vereinsbeitrag / Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben.

§13 Aufgaben des Seniorenrates

Vertretung der Interessen aller älteren Menschen gegenüber Rat und Verwaltung der Stadt Braunschweig, den politischen Vertretern auf Großraum-, Landes-, Bundes- und Europaebene, sowie der Öffentlichkeit...
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Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Seniorenbüro der Stadt Braunschweig...
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Beratende Funktion gegenüber den Ratsausschüssen...
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Mitgliedschaft im Landesseniorenrat Niedersachsen e.V. und der Arbeitsgemeinschaft der Seniorenräte und Seniorenbeiräte im Regierungsbezirk Braunschweig...
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§14 Braunschweiger Seniorenzeitung

Als offizielles Mitteilungsblatt gibt der Seniorenrat das
"BRAUNSCHWEIGER JOURNAL" heraus.

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Anschrift:


Seniorenrat
Braunschweig

Kleine Burg 14
38100 Braunschweig

Tel: 0531/470-8215

E-Mail + Internet:
siehe Impressum

Sprechzeiten:


Freitag:

10 bis 12 Uhr