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Kirchengemeinden mit mehr als dem Eineinhalbfachen der zu wählenden Kandidaten
Wenn schon eine Wahl, dann muß auch eine Auswahl an Kandidaten den Wählerinnen und Wählern angeboten werden. Es gibt am Ende der Auszählung also Gewählte und Nicht-Gewählte. Es gibt Sieger und Verlierer, es gibt Tränen des Glückes und der Enttäuschung.
Seit 1972 muß der Wahlschein mehr Kandidaten enthalten als gewählt werden dürfen, und zwar mindestens das Eineinhalbfache der zu wählenden Kandidaten. Diese Anzahl zu finden, wird immer schwieriger.
Es ist daher besonders bemerkenswert, wenn in zahlreichen Kirchengemeinden sogar mehr als diese gesetzlich gebotene Quote den Wählerinnen und Wählern zur Auswahl angeboten wird.
Im Folgenden werden diese Kirchengemeinden aufgelistet und dazu anschließend einige Beobachtungen gemacht.
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