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[Kirche von unten]

Ottmar Palmer 1873 - 1964

Versuch einer Annäherung und Deutung

13. Kapitel


Palmer und Breust – der Zusammenstoß April 1934


In seinen Erinnerungen kommt Palmer mit keinem Wort auf sein Verhältnis zu OLKR Dr. Breust zu sprechen. Das ist auffällig, denn im Briefwechsel mit Abgeordneten des Landeskirchentages 1946 äußerte sich Palmer sehr drastisch zur Arbeit von Dr. Breust. Beide waren durch ein langes, wechselvolles dienstliches Verhältnis miteinander verbunden.
Dr. Breust war der leitende Jurist im Landeskirchenamt seit 1923, verlor seinen Posten 1934 und erhielt eine neue Aufgabe seit 1936 und war 1943 wieder Oberlandeskirchenrat in der berüchtigten Finanzabteilung unter Oberregierungsrat Hoffmeister und dessen Nachfolger bis 1945.
Dreimal kam es zwischen Palmer und Breust zu heftigen Zusammenstößen. Am deutlichsten charakterisiert ihr Verhältnis ein Brief vom 28 April 1934, den Dr. Breust als Vorsitzender der Kirchenregierung an Palmer geschrieben hatte.
Bischof Beye, der maßgeblich für die dienstliche Entfernung von Palmer aus Blankenburg verantwortlich war, hatte sein Bischofsamt verloren. Die Geschäfte der Kirchenregierung führte nunmehr OKR Dr. Breust. Breust und Palmer kannten sich gegenseitig gut vor allem durch die Arbeit im Landeskirchentag, dem Palmer 1924-1933 angehört hatte. Palmer, inzwischen nach Rauschenwasser verzogen, schöpfte neue Hoffnung auf eine Rückkehr nach Blankenburg und verfaßte am 12. Februar 1934 ein längeres diesbezügliches Schreiben an die Kirchenregierung. Auch in der Reichskirchenregierung in Berlin hatte es personelle Änderungen gegeben, der massive Einfluß der Deutschen Christen schien zurückgedrängt. Die Aussichten auf eine Revision der Pensionierung waren nicht ungünstig.


Der Antwortbrief vom Oberkirchenrat Dr. Breust
Der Antwortbrief von Dr. Breust als Vorsitzendem der Kirchenregierung hatte folgenden Wortlaut:

An Herrn Kirchenrat, Pfarrer i.R. Palmer in Rauschenwasser bei Göttingen

1 Anlage
Die durch das Kirchengesetz vom 17. März 1934 gebildete Kirchenregierung hat zu der Frage Ihrer Pensionierung Stellung genommen und hat beschlossen, Ihre Pensionierung aufrecht zu erhalten.
Die Kirchenregierung hat dabei abgesehen, zu den einzelnen Maßnahmen des früheren Landesbischofs Beye Stellung zu nehmen, sondern sich nur die Frage vorgelegt, ob es im Interesse der Landeskirche und in Ihrem Interesse richtig sei, ihre Pensionierung aufzuheben und Sie wieder in einem Pfarramt anzustellen. Die Kirchenregierung hat diese Frage verneint.
Das hat folgende Gründe: Die Kirchenregierung glaubt, daß Ihre Ansichten über wesentliche Grundlagen des dritten Reiches Sie notwendigerweise immer wieder in schwere Konflikte mit maßgebenden Führern unseres heutigen Staates bringen müssen. Da die Kirchenregierung nicht von Ihnen verlangt, daß Sie noch umlernen oder Ihre Überzeugung verleugnen, hält sie es für die einzig mögliche Lösung, Sie durch Ihre Versetzung in den Ruhestand weiteren Konflikten zu entziehen. Das ist weder eine Herabsetzung Ihres guten Rufes noch eine „Diffamierung“. Wenn Sie gem. § 4 des braunschweigischen Kirchengesetzes vom 12. September 1933 in den Ruhestand versetzt sind, so müssen Sie bedenken, daß als der „nationale Staat“ im Sinne dieser Vorschrift nur der nationale Staat auf sozialistischer und völkischer d.h. rassemäßiger Grundlage gemeint ist, den wir heute haben. Diesen nationalen Staat werden Sie aber niemals rückhaltlos anerkennen können und wollen. Das beweist am besten der Vorfall in der Vereinsstunde des Jungmädchenbundes am 12. Oktober 1933. Dabei legen wir unserer Entscheidung nur dasjenige Protokoll über diesen Vorgang zugrunde, auf welches Sie selber sich in Ihrem Schreiben an uns vom 12. Februar 1934 bezogen haben und nicht irgendwelche unwahren Behauptungen, wie das von Vertretern des Pfarrernotbundes leider der Wahrheit zuwider behauptet ist. Damit Sie sich davon überzeugen können, daß es sich um das „richtige“ Protokoll handelt, fügen wir eine Abschrift bei. Die Kirchenregierung ist danach der Ueberzeugung, daß man die Behauptung, der Reichsjugendführer sei Jude, kaum noch deutlicher und ironischer zum Ausdruck bringen kann, als Sie es getan haben. Der Vorfall beweist einerseits mit welcher Abneigung Sie der jetzigen politischen Gestaltung Deutschlands gegenüberstehen und andrerseits, in welcher Unkenntnis Sie sich darüber befinden, welche Art von Aeußerungen heute noch zulässig ist und welche nicht. Es gibt wohl nur ganz wenige deutsche Volksgenossen, die sich damals noch nicht darüber klar waren, daß derartige Aeußerungen für Sie mit Sicherheit die Schutzhaft oder schlimmeres zur Folge gehabt hätten. Wenn diese Folge für sie nicht eingetreten ist, so ist das jedenfalls auf das Eingreifen des damaligen Landesbischofs Beye zurückzuführen. Wir können auch nicht anerkennen, daß Ihre Aeußerungen über den Reichsjugendführer mit dem Kampf um den evangelischen Glauben, wie Sie ihn vielleicht jetzt für nötig halten, irgendetwas zu tun haben, sondern sie sind einfach ein Ausdruck Ihrer Animosität gegen die Gestaltung des jetzigen nationalen Staates. Die Kirchenregierung glaubt es daher nicht verantworten zu können, durch eine Zurücknahme Ihrer Pensionierung die Gefahr weiterer derartiger Konfliktfälle heraufzubeschwören.
Breust

(Personalakte Palmer)

Wie gefestigt dieses Urteil von OKR Dr. Breust in der Wolfenbüttler Behörde war, zeigt ein weiteres Schreiben an die Reichskirchenregierung vom 16. April 1934, in dem Dr. Breust auf Proteste aus den Kirchengemeinden gegen die Pensionierung von Domprediger v. Schwartz und Palmer reagierte. Die Reichskirchenregierung hatte die Wolfenbüttler Kirchenbehörde zur Stellungnahme aufgefordert und ihr die Gelegenheit gegeben, ihr Urteil zu revidieren. Daran dachte Dr. Breust jedoch nicht im Traum.
In einem weiteren Schreiben an die Reichskirchenregierung vom 27.April 1934 fügte Dr. Breust verdeutlichend hinzu:
Die Kirchenregierung sei der Ansicht, „daß beide Herren ihrer innersten Ueberzeugung entsprechend zu dem Geist des dritten Reiches, welcher nationalsozialistisch ist, in Opposition stehen und daß bei ihrem Lebensalter und der Entschiedenheit, mit der beide Pfarrer ihre Ueberzeugung zu vertreten pflegen, ihrer pfarramtlichen Tätigkeit im dritten Reich immer Schwierigkeiten in den Weg treten werden. Dass beide Pfarrer kirchlich und national gesinnt sind, wird nicht bestritten.“
Der Brief endet mit einer Notiz über Domprediger v. Schwartz: „Für den Fall v. Schwartz ist noch zu beachten, daß v. Schwartz am 14. Januar 1934 beim Gottesdienst im Dom den bekannten Notbundprotest verlesen hat und sich auch als Führer und Organisator des Notbundes in hervorragender Weise betätigt. Gez. Dr. Breust“


Biografische Notizen zu Dr. Breust
Reinhold Breust (1893-1973) war 20 Jahre jünger als Palmer. Er war am 1.5.1893 in Bromberg geboren, wo sein Vater im Staatsdienst war. Die Eltern verzogen wieder nach Braunschweig, wo Breust die Volksschule und wie Palmer das Wilhelmgymnasium besuchte. Diese Schulzeit hatte er in abstoßender Erinnerung. Während Palmer sich für die Antike und den Humanismus begeistern konnte, wurde Breust während seiner Schulzeit ein „Gegner der humanistischen Bildung“. Die alten Sprachen und der Schulstil hätten „meine ganze Jugend verbittern lassen“. Nach dem Abitur wäre er „körperlich, seelisch, geistig erledigt“ gewesen. (in einem Brief an OSTR. a.D. Werner Schäfer vom 23.1.1950 in: LKAB Briefwechsel Breust). Aber Breust fühlte sich darin unverstanden. „Keiner meiner theologischen Kollegen im Amt kennt überhaupt meine Ansicht.“ (ebd). Palmer dagegen legte noch Jahre später gegenüber seinen Kindern und Enkeln Wert auf seine altphilologischen Kenntnisse und altsprachlichen Zitate, mit denen er auch den Eingang seiner Kapitel der Lebenserinnerungen schmückte. Palmer und Breust waren hinsichtlich ihrer geistigen Traditionen völlig verschiedener Herkunft und Breust fühlte sich als der Unverstandene.
Nach dem Studium in Freiburg, München, Greifswald und Göttingen wurde Breust Referendar an verschiedenen Amtsgerichten im Land Braunschweig und im Sommer 1917 zum Militärdienst eingezogen. Vom Sommer 1919 - bis Januar 1923 war er Gerichtsassessor und im Staatsministerium Abt. Inneres tätig. Nach einer Beurteilung von Landesbischof Johnsen vom 8.2.1936 war Breust bald nach 1918 „tatkräftig in Wort und Schrift für die völkische Erneuerung eingetreten“. Breust war früh radikal antisozialistisch. Seine Doktorarbeit hatte er über den Pazifismus geschrieben und vertrat seine kritischen, antipazifistischen Thesen kämpferisch in Versammlungen der Braunschweiger Friedensgesellschaft. Ein Assessor mit einer völkischen Gesinnung war im Braunschweigischen Staatsministerium Abt. Inneres 1922/23 schlecht vorstellbar. Das mochte ein Grund dafür gewesen sein, daß Breust bald aus dem Dienst im Staatsministerium ausschied und im Januar 1923 eine Arbeit in der Zweigstelle Braunschweig des Reichsausgleichsamtes annahm.
Am 1.9.1923 trat er 30jährig den finanziell lukrativeren Posten als Jurist in der neu aufzubauenden Wolfenbüttler Kirchenbehörde an.
Breust führte in den zwanziger Jahren mit Erfolg eine anhaltende prozessuale Auseinandersetzung mit dem Braunschweigischen Freistaat um den Opfereibesitz der Kirche und um die fälligen Staatsleistungen. Sein juristischer Kollege im Landeskirchenamt Dr. Lambrecht schilderte Dr. Breust in den Verhandlungen als unbeherrscht und schwierig. (Lebenserinnerungen Lambrechts in: Kue Be S. 171ff)

Breust trat 1933 in die NSDAP ein und wurde nach eigenen Angaben 1934 Deutscher Christ. Er blieb aus Überzeugung und politischem Kalkül Mitglied in beiden Organisationen bis 1945. Im Sommer 1933 äußerte sich Breust begeistert, daß alle Mitglieder des Landeskirchenamtes NSDAP-Parteimitglieder seien. Sein Name steht neben dem des dc. Bischof Beye in dem Aufruf der Kirchenregierung vom August 1933 in dem es hieß: „Durch Gottes Hilfe sind Ehre, Freiheit, Frömmigkeit wieder die Fundamente unseres Lebens geworden. Von der Begeisterung für die völkische Erneuerung Deutschlands erfüllt, ging das evangelische Kirchenvolk entschlossen an den Umbau der evangelischen Kirche heran. Die Kirchenregierung erwartet, daß das braunschweigische Kirchenvolk ebenso wie die Pfarrer sich restlos für dieses große Ziel einsetzen...“
An diesem Umbau war Dr. Breust führend beteiligt. In seinem Rechtsreferat wurde das berüchtigte Gesetz vom September 1933 erarbeitet, wonach ein Pfarrer, der nicht die Gewähr für eine nationale, d.h. nationalsozialistische Gesinnung bot, vom Dienst suspendiert werden konnte. Breust war ein vertrauter Mitarbeiter des d.c. Landesbischofs Beye und versuchte, ihn auch nach dem beschämenden Urteil vor dem Landgericht Braunschweig im Bischofsamt zu halten. Nach dem Rücktritt von Beye wurde Dr. Breust Vorsitzender der Kirchenregierung.
Am 1. Juni 1934 vollzog OKR Dr. Breust als Vorsitzender der Kirchenregierung mit der Rumpfsynode in Anwesenheit von Reichsbischof Müller und Reichswalter Jäger in Braunschweig die freudige Eingliederung der Landeskirche in die deutsch-christliche Reichskirche, die in der Hannoverschen Landeskirche, auch in Württemberg und Bayern auf erbitterten Widerstand stieß. Mit dieser Eingliederung war Dr. Breust praktisch Leiter des Landeskirchenamtes. (Palmer MzGK S. 52 ff)


Interpretation des Briefes von Dr. Breust
In diesem geistigen Umfeld verfaßte OKR Dr. Breust das Schreiben an Palmer. Es ist das triumphierende Schreiben eines Jüngeren an einen Älteren. Die nationalsozialistische Bewegung markierte als junge Bewegung und Jugend war Trumpf. So hielt Breust dem suspendierten Palmer wiederholt sein Alter vor und brachte dies mit Unbelehrbarkeit und Sturheit in Verbindung. Die deutsch-christliche Glaubensbewegung galt als Aufstand der Jungen – Beye war 29 Jahre alt –gegen die konservativen, pensionsreifen Alten, wie den Landesbischof Bernewitz und die OKRäte Meyer und Heydenreich. Dieser Jugendsturm sollte nun auch Dr. v. Schwartz und Palmer – beide Jahrgang 1873 und also 60 Jahre – „hinwegfegen“.

Daß die Nationalsozialisten auch vor konservativen Eliten nicht Halt machten, hatten sie Ende März 1933 bei der Braunschweiger Stahlhelmaffäre bewiesen. Damals waren zahlreiche Stahlhelmer, zu denen vor allem dörfliche und auch bürgerliche Honoratioren gehörten, kurzzeitig verhaftet worden.

Es ist der Brief eines überzeugten Nationalsozialisten an einen von den Idealen und der Notwendigkeit des Nationalsozialismus nicht mehr zu überzeugenden Zeitgenossen.
Breust argumentierte nicht nur mit dem Alter, sondern mit einem Text von Palmer. Es war ein juristisch geschickter Schachzug, daß sich Breust nicht mehr mit den von Palmer widerlegten Argumenten Beyes auseinandersetzte, die zur Pensionierung geführt hatten, sondern allein mit dem von Palmer verfaßten Text über den Vorgang beim Jugendabend und die Titulierung des Reichsjugendführers als „Moritz“. Richtig hörte Breust den ironischen Unterton heraus. Möglicherweise hatte sich Dr. Breust selber an der gelegentlich herablassenden ironischen Überlegenheit Palmers gestoßen und völlig richtig hatte Dr. Breust die persönliche Animosität Palmers gegenüber der „jetzigen politischen Gestaltung Deutschlands“ herausgespürt. Das wollte Palmer ohne Frage auch die Jugendlichen spüren lassen.
Breust hatte auch darin Recht, daß Palmer für seine mißdeutete Bemerkung ohne Umschweife vor das Sondergericht Braunschweig hätte gestellt werden können. Andere Blankenburger waren wegen weit geringerer Anschuldigungen verhaftet und angeklagt worden.
Es ist allerdings bezeichnend, in welchem Maße OKR Dr. Breust die nationalsozialistischen Einschränkungen der Redefreiheit offensichtlich ohne ein Wörtchen des Bedauerns billigte. Palmer gehörte nach Dr. Breust zu den „ganz wenigen Volksgenossen“, die noch nicht begriffen hatten, welche Äußerungen im sog. Dritten Reich im Herbst 1933 noch zulässig waren.

Es ist auffällig, wie ungeniert sich Dr. Breust auch in diesem Schreiben noch an die Seite des zurückgetretenen, fanatischen Bischofs Beye stellte. Allerdings ist die Behauptung, daß ausgerechnet Bischof Beye Palmer vor Verhaftung oder gar Konzentrationslager bewahrt haben soll, gänzlich unbewiesen, wurde aber vom Absender Dr. Breust geschickt dazu benutzt, um Palmer geradezu der Undankbarkeit zu zeihen.

Die Erwähnung von drohender Schutzhaft hatte auch den Charakter einer Drohung für das zukünftige Verhalten Palmers und da dies Schreiben nicht privater sondern dienstlicher Natur war, war die Drohung ernst zu nehmen, sie konnte, wenn der Brief in andere Hände geriet, sogar lebensgefährlich werden. Breust hatte diesen Brief in seiner Funktion als Vorsitzender der Kirchenregierung geschrieben, behielt diese Beurteilung keineswegs für sich, sondern las sie der Kirchenregierung vor, die sie billigte, und wiederholte den Inhalt in leicht verschärfter Form gegenüber der Reichskirchenregierung. Erst in diesem Zusammenhang bekommt die herablassende Bemerkung von Dr. Breust, daß von Palmer nicht mehr erwartet werden könnte, daß er „umlerne“, ihre Schärfe. Damit bezeichnete der Vorsitzende der Kirchenregierung den pensionierten Kirchenrat Palmer als unbelehrbaren, in das herrschende System nicht mehr integrierbaren Reaktionär. Das sollte natürlich eine unverhohlene Drohung sein, daß sich Palmer in alle Zukunft ruhig und unauffällig verhalten sollte. Welche Wirkung mochte dieser erpresserische und bedrohliche Brief 11 Jahre später entfalten, als die Rollen vertauscht waren, Palmer im Herbst 1945 Vorsitzender der Kirchenregierung geworden war und Dr. Breust auf seinen alten Posten zurückstrebte? Daran war allerdings im Frühjahr 1934 nicht zu denken.


Der erste Zusammenstoß Palmers mit Dr. Breust 1927
Vieles kommt bei einem solchen Brief zusammen. Breust galt bei den Zeitgenossen als nachtragend. So mochte sich Breust einer sechs Jahre zurückliegenden Szene im Landeskirchenamt erinnert haben. Der 34 jährige OKR Breust hatte bei der Landtagswahl 1927 als Spitzenkandidat für die Volksrechtspartei kandidiert. Das war eine Splittergruppe ohne Aussicht auf ein Mandat im Landtag, die sich der Sonderinteressen von Benachteiligten im „Weimarer System“ annehmen wollte. Breust hielt auch Wahlkampfreden und die in Blankenburg führte zu Protesten im Landeskirchenamt. Der Blankenburger Bürgermeister Zerbst, Kreisdirektor Schultz und Kirchenrat Palmer erschienen zu einer Sitzung der Kirchenregierung am 1. November 1927 und konnten in Abwesenheit des Kirchenregierungsmitgliedes Breust ihre Beschwerden über das Flugblatt und das Auftreten Palmers vorbringen. Alle drei gehörten dem Landeskirchentag an, was ihrem Vorbringen besonderes Gewicht gab. Die Kirchenregierung stimmte dem Inhalt der Beschwerden und dem Wunsch der Beschwerdeführer zu, Dr. Breust möge sich in Zukunft nicht mehr an der Wahlagitation beteiligen und im Falle einer Wahl auf das Landtagsmandat verzichten. Darauf wurde OKR Dr. Breust in die Sitzung gebeten, in dessen Gegenwart die Blankenburger ihre Beschwerden wiederholten. Trotz der Einwände von Dr. Breust blieb die Kirchenregierung bei ihrer Meinung und forderte von Dr. Breust eine Art Verzichterklärung. In der folgenden Kirchenregierungssitzung bestand aber Dr. Breust auf einer schriftlichen Aufforderung der Kirchenregierung, die dann auch deutlich ausfiel. Die Übernahme eines Landtagsmandats wäre „unvereinbar mit den Aufgaben Ihres kirchlichen Dienstes“. „Zudem hat Ihre scharfe Art, im politischen Kampf aufzutreten, bei den Angehörigen der Kirche so viel böses Blut gemacht, daß sie der Kirche offensichtlich zum Schaden gereicht. Die Kirchenregierung muß daher erwarten, daß Sie ein Ihnen etwa angebotenes Landtagsmandat, von welcher politischen Partei es Ihnen auch angeboten werden sollte, ablehnen und damit die Aufrechterhaltung einer weiteren Zusammenarbeit ermöglichen werden.“ Mit diesem Bescheid zwang die Kirchenregierung OKR Dr. Breust zum Rückzieher und stellte andernfalls eine Zusammenarbeit in Frage. Das war offenbar die Sprache, die der junge 34 jährige Dr. Breust verstand und auch die entsprechende Folgerung daraus zog, jedoch nicht aus Einsicht. Den als Niederlage und Kränkung empfundenen Rückzieher verknüpfte Breust mit den Namen der Blankenburger politischen und kirchlichen Hautevolee.
Im Frühjahr 1934 hatte sich für Breust und Palmer das Blatt vollständig gewendet. Das war nun nach 1927 das zweite Mal, daß Palmer und Breust aneinander gerieten. Aber es sollte nicht das letzte Mal gewesen sein.

Auf der letzten Seite seines Amtskalenders 1934 vermerkte Palmer: „Omnia transeunt Hossenfelder, Dr. Krause, Oberheid, Dr. Jäger, Beye, Schlott, Dr. Breust, Röhm, Ehelebe.“ Palmer zählte die Namen der wildesten Deutschen Christen und Nationalsozialisten auf, die das Jahresende nicht mehr in ihren beruflichen Stellungen überlebt hatten sondern „untergegangen“ waren. Mitten in diese unehrenhafte Reihe plazierte Palmer auch Dr. Breust.


Der Höhepunkt des Kirchenkampfes April/Mai 1934
Zu Recht beschreibt Palmer den April/Mai 1934 in seiner Darstellung als den „Höhepunkt der Krisis“ (MzGK S. 39), die zur größten Protestkundgebung des Braunschweiger Pfarrernotbundes führte, in der Palmers Beurlaubung ausdrücklich erwähnt wurde. Sie war ausgelöst durch das Urteil des kirchlichen Disziplinargerichtes gegen Pfarrer Lachmund am 5. April 1934. Lachmund wurde wegen der Kanzelabkündigung am 14. Januar, Verleitung von 30 anderen Amtsbrüdern, Gefährdung des Kirchenfriedens und schwerer Angriffe auf den Reichsbischof zu Dienstentlassung bei voller Pension verurteilt. Palmer berichtet ausführlich über diesen „erschütternden Prozeß“ in seiner Darstellung (MzGK S. 39 ff). Die Notbundmitglieder Alexander Rohlfs und Hans Helweg wurden wegen ihrer Mitgliedschaft nicht in den Dienst der Landeskirche übernommen. Pfarrer Grüner von der Martinikirche hatte schauerliche deutsch-christliche Thesen im Gemeindebrief von Martini-Braunschweig veröffentlicht, deren erste bezeichnende These lautete, in Hitler wäre für das deutsche Volk die Zeit erfüllt; durch ihn wäre Christus „unter uns“ mächtig geworden. Wilhelm Niemöller besuchte die Notbundversammlung im April und gemeinsam mit ihm wurde ein Flugblatt mit Gegenthesen entworfen. In drei getrennten Schreiben an die Kirchenregierung protestierte der Pfarrernotbund gegen die Zwangsbeurlaubung von Palmer und v. Schwartz, gegen die Dienstentlassung von Lachmund und gegen die Abweisung von Rohlfs und Helweg. Alle drei Schreiben sandten sie zusammen mit dem Flugblatt der Gegenthesen an alle Braunschweiger Pfarrämter und an den Notbund in Dahlen, der es weiter verbreitete. (siehe KueÜ S. 113-116). Als am 20. Mai 1934 auch noch Pfarrer Adolf Althaus, Helmstedt wegen einer Bemerkung in der Pfingstpredigt über die gewaltsame Eingliederung der Hannoverschen Landeskirche in die Reichskirche durch Jaeger telephonisch beurlaubt wurde, befanden sich in kürzester Zeit sechs Pfarrer der Landeskirche durch Maßnahmen der Kirchenleitung außer Dienst, ein kirchengeschichtlich sehr seltener Vorgang. Etwas Ähnliches hatte es zwei Jahrhunderte vorher im Zusammenhang mit dem Pietistenedikt gegeben. Die Kirchenleitung unter Breust/Schlott reagierte repressiv. Breust eröffnete dem Kandidaten Rohlfs, er könne wegen seiner Disziplinlosigkeit nicht angestellt werden, „da Sie nicht die Reife zum Pfarrer haben“. Den andern Unterzeichnern der Protesterklärung, die sich außerdem in Einzelschreiben an die Kirchenregierung gewandt hatten, würde er „noch ein Privatissimum lesen.“ In der folgenden Kirchenregierungssitzung regte Staatrat Bertram an, das Flugblatt mit den Gegenthesen durch die Gestapo beschlagnahmen zu lassen. Dieses reibungslose Zusammenspiel der Kirchenregierung unter dem Vorsitz von OKR Dr. Breust mit der Gestapo ließ für die Zukunft der Landeskirche und den Pfarrernotbund nichts Gutes hoffen, wenn sich die Verhältnisse nicht ändern würden. Sie änderten sich jedoch wiederum dramatisch.



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