Kirche von unten: Home - Archiv - Geschichte - Vorträge, Beiträge - Cyty - Glaube
 
[Kirche von unten]

Ottmar Palmer 1873 - 1964

Versuch einer Annäherung und Deutung

22. Kapitel


Der Pfarrernotbund unter der Leitung von Karl Adolf v. Schwartz 1938/39


Auch im Jahre 1938 hielt Palmer die Verbindung zum Braunschweiger Pfarrernotbund. Da er Ende 1937 aus dem Bruderrat ausgeschieden war, besuchte er den näher gelegenen Regionalkonvent in Kreiensen bei Pfr. Bosse (17.1./ 7.3./ 12.8./ 7.11.) oder in Kirchberg bei Pfr. Rohlfs (18.5.). Er hielt Verbindung zur Braunschweiger Bekenntnisgemeinde unter Karl v. Schwartz, wo er eine Woche nach der Vereidigung am 27.4. einen Vortrag hielt, oder er besuchte die Versammlungen der Lutherischen Vereinigung (15.5./ 29.6./). Am 11.10. nahm Palmer mal wieder an einer Bruderratssitzung und am 19.10 an der Notbundversammlung teil. Am 14. 12. fand noch eine Bruderratssitzung und anschließende Notbundversammlung in Siloah statt, die aber nur von 20 Mitgliedern besucht war. Auch Palmer war seinen Eintragungen nach nicht nach Braunschweig gefahren.

Vom 1. April 1938 an hatte Karl Adolf v. Schwartz offiziell die Leitung des Pfarrernotbundes.
Die Tagesordnung für die Aprilsitzung lautete: 1.Bericht über die Tagung des Rates, 2.Verschiedenes, 3.Eidesfrage, 4.Innere Aktivierung. Zu 2. machte OKR H.E. Seebaß die boshafte Bemerkung. „Der Notbund ist doch noch nicht verschieden,“ und signalisierte den nicht einfachen inneren Zustand des Notbundes. Auch der Übergang in der Leitung von Heinrich Lachmund zu Karl Adolf v. Schwartz hatte seine Tücken. Am 18. 2.1938 hatte Lachmund an v. Schwartz geschrieben: „Lieber Bruder v. Schwartz! Sie werden damit zufrieden sein, daß Bruderrat und die schlecht besuchte Vollversammlung sich mit meinen Vorschlägen einverstanden erklärt hat, daß ich zunächst nach außen der „Präsident des geheimen Kabinetts“, der Vertreter bleibe, daß Sie aber die tatsächliche Leitung des Pfarrernotbundes vom 1. April an übernehmen.“ (NL 302) Es ist erstaunlich, daß v. Schwartz auf diesen unglücklichen Lösungsvorschlag überhaupt eingegangen ist. Eine derart gespaltene Leitung erschien unpraktisch und unbegründet. „Künftig werde ich Ihnen alles, was ich bekomme, wöchentlich senden und Sie können auswählen, bestimmen, was den Brüdern durch Rundschreiben oder mündlich - auf den Konventen und in Vollversammlungen gesagt werden soll.“ Abgesehen von der Umständlichkeit des Verfahrens wollte Lachmund ganz offenbar die Fäden in der Hand behalten und daher sollte v. Schwartz „nach außen“ nicht in Erscheinung treten. Lachmund wollte also auch die Korrespondenz nach außen weiterhin führen, ob mit Absprache mit dem neuen Vorsitzenden ließ er im Brief offen. Lachmund charakterisierte v. Schwartz am Ende als denjenigen, „der mich oft vorgestoßen und den schwerfälligen Mann in Bewegung gesetzt hat, der mich öfters scharf gemacht hat, wo ich zu sänftiglich war, und auch dafür zu danken, daß Sie jetzt die Last auf sich nehmen wollen. Ich weiß, wie schwer es Ihnen wird.“ Die selbstironischen Bemerkungen – es gibt im Brief noch weitere - zeigten einen bitteren Bodensatz. Lachmund hatte mehr Anerkennung für seinen Kompromißweg trotz der Meinungsverschiedenheiten im Bruderrat erhofft. Diese hatte Lachmund offenbar zu autoritär beendet. Lachmund gab dem Nachfolger noch einen guten Rat mit, der auch als Zumutung hätte gelesen werden können. „Vor allem gilt es ja fraglos, die Stellung von H.E. Seebaß in der Pfarrerschaft, bei uns und den andern zu stärken; es macht sich natürlich schon viel Kritik hoch: Was hat denn das genützt? Was tut denn der? Der hat ja doch nichts zu sagen. In zwei andern Stuben wird regiert, etc. Vorgestern sagte einer: K.A. v. Schwartz hätte da hin müssen! Sehen Sie, solch ein Vertrauen setzen schwierige Leute in Sie!“ Lachmund lädt noch einmal unverblümt die Kritik, die er im Pfarrernotbund jahrelang vom linken Dahlemer Flügel ertragen mußte, aus diesem Anlaß unpassenderweise bei K.A. v. Schwartz ab und macht ihn dafür auch verantwortlich. Er dankte ihm nicht dafür, daß sie beide diesen schwierigen Weg gemeinsam gegangen sind. Es hatte an der Konstruktion, daß nunmehr ein Mitglied des Pfarrernotbundes mitverantwortlich im Landeskirchenamt tätig war und für die Lachmund verantwortlich war, offenbar heftige und anhaltende Kritik gegeben. Lachmund nennt selber Beispiele. Wenn K.A.v. Schwartz zu den Kritikern dieser Konstruktion gehören sollte - und seine Abwesenheit am groß aufgezogenen Aufnahmetag in den Lutherrat am 6. 1. 1937 könnte dafür sprechen – ist dieser Ratschlag Lachmunds von besonders ätzender Schärfe. Der Schlußsatz, daß K.A. v. Schwartz selber für diesen Posten vorgeschlagen worden wäre, offenbart, daß Lachmund im Grunde K.A.v. Schwartz auf diesen Nachfolgerposten gar nicht ausersehen hätte, wenn nicht der Vater Karl v. Schwartz schon im November brieflich bei Lachmund für diesen Vorschlag eingetreten wäre.

In seinen späteren, in Blankenburg niedergeschriebenen Erinnerungen zum Kirchenkampf erwähnte Lachmund diesen Konflikt kurz: „Daß der Weg der braunschw. Bekenntnisgemeinschaft von einigen Mitgliedern des Bruderrates oft kritisiert wurde und oft von fast allen nur schweren Herzens gegangen wurde, weil wir uns innerlich mit den kämpfenden Brüdern in Preußen stark verbunden fühlten, soll hier nicht verschwiegen werden.“ (MzGK S. 59)

K.A.v. Schwartz war im April 1938 31 Jahre alt, seit einem dreiviertel Jahr verheiratet, seit knapp fünf Jahren Pfarrer in der kleinen Kirchengemeinde Eilum. Der Gegensatz zum 72jährigen, seit 34 Jahren im Pfarramt tätigen Großvater Lachmund konnte nicht größer sein.


Die Vereidigung der Braunschweiger Pfarrerschaft
Kaum zwei Wochen im Amt des Vorsitzenden des Bruderrates ging v. Schwartz in nachdrückliche Opposition zur Kirchenleitung. Es war die persönliche Idee des Bischofs gewesen, zum 20. April 1938, dem Geburtstag Adolf Hitlers, die Braunschweiger Pfarrerschaft in einem feierlichen Gottesdienst in der Braunschweiger Martinikirche auf die Person des „Führers“ zu vereidigen. Die Eidesfrage hatte die Kirche in den vorangegangenen Jahren immer wieder mal beschäftigt, z.B. als Karl Barth den Eid auf Hitler verweigerte und daraufhin seine Professur in Bonn 1935 aufgeben mußte oder als der Reichsbischof 1934 den Eid mit einem Gehorsamsgelübde zu seiner deutsch-christlichen Kirchenpolitik verbinden wollte und auf Ablehnung auch im Braunschweiger Notbund gestoßen war. (KueÜ S. 85 ff)


Die deutsch-christliche Idee: Vereidigung als Selbstnazifizierung
Die deutsch-christlichen Kirchenleitungen in Thüringen und Mecklenburg hatten im März ein bekenntniswidriges Eidesspektakel inszeniert, indem sie unaufgefordert die Ableistung des Diensteides von ihrer Pfarrerschaft verlangten, um sie damit persönlich an ihre häretische Kirchenleitung zu binden und ihrem „Führer“ demonstrativ zu huldigen. In Verordnungen vom 14. und 16. März verpflichteten die Bischöfe Sasse und Schultz ihre Pfarrerschaft, bei Androhung von Disziplinarstrafen im Weigerungsfalle, sich der Eidesleistung zu unterziehen. In Mecklenburg leisteten die Landessuperintendenten den Eid am 5. April in der Gedächtniskapelle des Schweriner Domes vor dem Landesbischof Schultz. Danach sollten die Pfarrer den Eid vor den Landessuperintendenten in ihren Kirchenkreisen leisten. Am selben 5. April trafen sich die Pfarrer der Bekennenden Kirche in Güstrow und äußerten schwere Bedenken gegen die Form des Eides und grundsätzlich gegen eine Eidesleistung. In diese Versammlung kamen die frisch vereidigten Landessuperintendenten und nahmen dann doch auf Wunsch der BK Pfarrer an Ort und Stelle die Vereidigung vor, und zwar nicht nur solche aus ihren Kirchenkreisen sondern von weiteren 55 Pfarrern und auch von illegalen Vikaren. (Beste S. 192).

Am Freitag, dem 8. April, telegraphierte Bischof Schultz an Hitler denselben peinlichen Wortlaut, den der thüringische Landesbischof sich erlaubt hatte: „Mein Führer, ich melde, in großer geschichtlicher Stunde haben sämtliche Pfarrer der Landeskirche, einem inneren Befehl gehorchend, den Treueid auf Führer und Reich freudigen Herzens geleistet. Möge Gott der Allmächtige mit Ihnen sein! Unsere Treue sei der Dank an die Vorsehung, die den Retter aus tiefster Not, den Gründer Großdeutschlands gesandt. Ein Volk - ein Führer - ein Reich. Ein Gott – ein Gehorsam im Glauben. Heil Ihnen, mein Führer.“ (Beste S. 193) Diese Telegramme standen in schauderhafter Tradition der Vergötzung der römischen Staatsmacht. Immerhin verrieten die Telegramme, daß der Eid nicht auf Anregung oder gar Befehl Hitlers oder eines regionalen ns. Führers erfolgt war, sondern auf „einen inneren Befehl“ hin. So bekam die Vereidigung das Stigma der freudigen Selbstnazifizierung der beiden Landeskirchen.

Die Eidesleistungen in den deutsch-christlichen Kirchen und die Telegramme mochte man als typische Äußerungen überkandidelter deutsch-christlicher Bischöfe begreifen.

Der Lutherrat schob in seiner Sitzung am 7. April in Würzburg jedenfalls die Behandlung einer Eidesleistung auf, da von keiner staatlichen Stelle eine Aufforderung dazu ergangen wäre. Es gab auch einen inneren Grund zur Aufschiebung: weder im Lutherrat noch in der Deutschen Ev. Kirche herrschte ein einheitliches Eidesverständnis. Für die einen war es ein Huldigungseid wie zu Kaisers Zeiten, 1938 an den in Abstufungen geliebten Führer. Für die anderen war es ein Treueeid, wie ihn die Beamten zu schwören hatten, weil sie nicht nach Leistung sondern eben für die Treue besoldet wurden. Dieser Treueid war ein Eid vor Antritt im Dienste des Staates, also ein Diensteid, und mußte von Lehrern, Polizisten und anderen Staatsangestellten geleistet werden. Da war es nun auffällig, daß ein solcher Eid als bisher noch gar nicht geleistet galt. Tatsächlich hatten aber alle Pfarrer einen Eid vor Antritt ihres Dienstes bereits geleistet., wie er in ihren Kirchenordnungen vorgeschrieben war. Es war unbestritten, daß der Staat in verschiedenen Situationen einen Eid verlangen konnte, etwa der Richter von einem Zeugen, oder ein General von einem Soldaten, den Fahneneid. Einhellig war die Ansicht, daß es ein staatlicher Vorgang wäre, der vom Staat verlangt werden müßte.


Ein mysteriöser Anruf der Gestapo
Am Sonnabend, den 9. April habe ihn vormittags die Braunschweiger Gestapo antelephoniert, berichtete Johnsen noch am selben Tag dem Lutherrat. „Heute, Sonnabend den 9. April 1938, rief gegen 11 Uhr die Geheime Staatspolizei Braunschweig bei mir persönlich an. Sie hätte eine dringende Anfrage von Berlin her, sofort zu beantworten, wie es in der Braunschweigischen Landeskirche um den Amtseid stünde.“
Johnsen hätte den Anrufer bescheiden können, er möge eine schriftliche Anweisung Hitlers oder der NSDAP-Zentrale vorlegen, zumal eine solche vor zwei Tagen bei der Lutherratssitzung nicht vorgelegen hätte. Der Verbindungsmann zwischen Landeskirche und ns. Landesregierung war das Mitglied der Kirchenregierung Bertram, auf den Johnsen hätte verweisen können. Schließlich lag eine Konsultation mit der Hannoverschen Nachbarkirche nahe. Der Gestapoanrufer berief sich „auf eine dringende Anfrage von Berlin her“, aber was bedeutete „Berlin“? Es gab viele Möglichkeiten, den Herrn von der Gestapo hinzuhalten, um Zeit für weitere Überlegungen zu gewinnen. Johnsen schlug alle Möglichkeiten aus. Es hat den Eindruck, daß Johnsen diesen staatlichen Anruf geradezu herbeiwünschte. Denn nun schien der Weg für eine Vereidigung zu diesem Zeitpunkt frei.
Der Zeitpunkt erschien Johnsen wichtig. Einen Tag später, am Sonntag Palmarum, war der berühmte, mit unendlichem Propagandaaufwand betriebene „Wahlsonntag“, an dem die Deutschen einen neuen, bedeutungslos gewordenen Reichstag „wählen“ und dem völkerrechtswidrigen Überfall Hitlers auf Österreich vom März 1938 zustimmen sollten. Die ns. Propaganda hatte alle Register gezogen, auch die Kirchen flaggten und läuteten und beteten um die Wette.

Der Leiter der deutsch-christlichen Kirchenkanzlei Präsident Werner hatte aus diesem Anlaß einen Aufruf verfaßt, der den Überfall und die militärische Erpressung Österreichs und die Erschaffung „Großdeutschlands“ als ein Wunder Gottes bezeichnete. „In dem Ja zum größeren Deutschland und zu der Tat des Führers ist die Evangelische Kirche einig.“ (KJ 1933-1945 S. 231) Auch Johnsen hatte sich im Amtsblatt der Landeskirche begeistert geäußert wie auch der Lutherrat: „Er (Gott) gebe, daß die geeinte Deutsche Evangelische Kirche im großdeutschen Reich mit ganzer Hingabe ihrem Volke diene in der Verkündigung des Evangeliums von Jesus Christus“, empfahl der Lutherrat als Gebet am Wahlsonntag. Da war die Aussicht, daß das Gebiet der Evangelischen Kirche wie schon bei der Saarabstimmung etwas wachsen würde.

Johnsen, der für Stimmungen durchaus empfänglich war und sich leicht begeistern konnte, berichtete umgehend der Geschäftsstelle des Lutherrates in Berlin von der nebulösen „dringenden Anfrage von Berlin“, von der die Braunschweiger Gestapo gesprochen hätte. Das klang nun keinesfalls nach einem Notschrei, viel eher als ein Jubelschrei, jetzt wäre endlich die Anforderung aus „Berlin“ da, nun könne es mit der Vereidigung losgehen, noch rechtzeitig im Zusammenhang mit der Österreichbegeisterung.
Die Frage des Amtseides dürfte nun nicht mehr länger in der Schwebe bleiben. „Der telephonische Anruf beweist, dass man sich an höherer Stelle mit dieser Angelegenheit eiligst befaßt.“ Johnsen bedauerte, dass es auf der Würzburger Tagung nicht schon zu einem einmütigen Beschluß gekommen wäre und ließ durchblicken, daß er schon während der Tagung des Lutherrates zu einer Vereidigung nach dem Vorbild von Thüringen und Mecklenburg geraten hätte. Durch diesen „gänzlich unerwarteten Anruf“ wäre die Landeskirche in eine Zwangslage versetzt. Die Kirchenregierung würde am Mittwoch die Durchführung des Amtseides behandeln und beschließen. Er bäte um Antwort innerhalb von drei Tagen, also im Blitztempo übers Wochenende bis Karmontag.

OKR Breit hatte in Berlin noch näherliegendere Möglichkeiten herauszufinden, ob tatsächlich ein Führerbefehl „in Berlin“ vorläge. Statt dessen empfahl der Lutherrat auf Grund dieses mysteriösen Gestapotelefongespräches den ihm angeschlossenen Kirchenleitungen dringend, alsbald Vorbereitungen für ein Kirchengesetz über die Ableistung eines Treueides auf den Führer und Reichskanzler zu treffen. Er verzichtete seltsamerweise darauf, die Eidesleistung in den lutherischen Kirchen zu einer gemeinsamen Aktion zu koordinieren. Dazu waren die unterschiedlichen Auffassungen offenbar zu groß.

Die Braunschweiger Kirchenregierung beschloß wie angekündigt noch am 13. April die Ablegung des Amtseides, und das Landeskirchenamt legte als Termin bereits den Mittwoch nach Ostern, den bedeutungsschwangeren 20. April fest, „Führers Geburtstag“, der Neunundvierzigste, und zwar angemessen in einen festlichen Rahmen: Gottesdienst in der Martinikirche. Die Pröpste erhielten von OKR Röpke noch am selben Tag, dem 13. April Anweisung über die Kleiderordnung: „Zur Vereidigung erscheinen sämtliche Pfarrer im Gehrock oder Lutherrock. Orden und Ehrenzeichen sind anzulegen. Die Herren Pröpste tragen auch das Amtskreuz.“ (G 20 )


Der Wortlaut des Eides
Der Eid hatte folgenden Wortlaut: „Ich schwöre: Ich werde dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, treu und gehorsam sein, die Gesetze beachten und meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“ (Landeskirchl. Amtsblatt 1938 S. 21 f)
Das war ein völlig anderer Eid als jener aus dem Jahre 1922. Da hieß es: „Ich schwöre, die Pflichten eines Geistlichen der braunschweigischen ev.-luth. Landeskirche treu und gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“ Dieser Eid galt nicht dem Staat, sondern bezog sich auf die Amtspflichten in der Landeskirche. Nun aber galt der Schwur einer Person, wie zu Herzogs Zeiten. Mochte auch die konservative lutherische Theologie darin keinen Unterschied sehen, so hatte sich doch seit 1918 die Situation entscheidend für den Eidleistenden geändert. Gewiß mochte man darauf hinweisen, daß der vorgelegte Text der nunmehr gültige Beamteneid und die Pfarrer als Beamte auch zu derselben Eidesformel verpflichtet wären. Das war der Preis für die Form der Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts. Aber einen solchen Diensteid hatten alle Pfarrer ja vor ihrem jeweiligen Dienstantritt geleistet. Es kam keiner in der Wolfenbüttler Kirchenleitung auf den Gedanken mitzuteilen, daß die Pfarrerschaft keineswegs unvereidigt amtierte. Sie waren längst vereidigt, ihren Pflichten treu und gewissenhaft nachzugehen. Das galt auch für ihre Pflichten im Staat Hitlers.

Es wäre verständlich gewesen, wenn vom Jahre 1938 an den neu eingestellten Pfarrern diese Eidesformulierung vorgelegt würde. Aber warum sollten die bereits vereidigten Pfarrer erneut einen Eid schwören? Oder war mit dieser neuerlichen Vereidigung doch etwas ganz anderes gemeint? Es gab bei dieser Eidesleistung doch allerhand zu bedenken.


Bedenken des Pfarrernotbundes
Die Nachricht erreichte die Pfarrer am Karfreitag, die zu dieser arbeitsintensiven Zeit vor Ostern andere Dinge im Kopf hatten. Johnsen war der Versuchung erlegen, die Eidesleistung zu einer üppigen, nach außen gewendeten Demonstration für Hitler aufzublähen. Aus der besinnungslosen, fast hysterischen Volksstimmung in den ersten Apriltagen im Deutschen Reich mochte der rasch gewählte Termin für die Eidesleistung in der Braunschweiger Landeskirche verständlich sein. Johnsen wollte unter den ersten sein, die Hitler den Huldigungs- und Treueid kirchlicherseits zu Füßen legten. Allerdings widerlegte er damit den Ernst des bisher geleisteten Eides.

Nicht alle mochten diese Begeisterung für Großdeutschland in den „Anschlußtagen“ teilen und blieben auffällig nüchtern. Karl Adolf v. Schwartz hatte erhebliche Zweifel an der Formulierung und an der Art der Eidesleistung. Und der für die Außenbeziehung immer noch zuständige Pfr. Lachmund schrieb am Ostermontag, dem 18. April, an den Bischof die erheblichen Bedenken des Pfarrernotbundes. Der Brief ist im Folgenden vollständig wiedergegeben. (PNB 6/29)

Blankenburg /Harz 18.4..38
Sehr geehrter Herr Landesbischof!
Die große Festarbeit, die mir dies Mal oblag, läßt mich erst heute dazu kommen, das zu schreiben, was wie ein schwerer Druck mich durch Karfreitag und Ostern begleitet hat. Sie wissen, daß ich den Eid für einen deutschen Mann für selbstverständlich halte, aber indem Sie aus dieser Selbstverständlichkeit eine öffentliche Feier der ganzen Landeskirche machen, die Pfarrerschaft der Braunschweigischen Landeskirche dem Führer als Geburtstagsgabe bringen, verliert die Selbstverständlichkeit ihren schlichten Charakter und wird zur gewollten Aktion, wird Propaganda, der Gottesdienst hört auf Gottesdienst zu sein und wird ein politischer Akt.. Ich bin überzeugt, daß Sie das nicht wollen, daß Sie das nicht so sehen, ich höre aber weit über die Kreise der mir nahestehenden Brüder hinaus dieselben Bedrängnisse und muß Ihnen das darum schreiben, weil ja zu Besprechungen keine Zeit mehr ist. Ich weiß, daß unsre Zeit dazu verführt, große Staatsaktionen zu unternehmen, um gehört und gesehen zu werden, aber wir müßten doch gelernt haben, daß man uns doch nicht hört und sieht. Ich bitte Sie herzlich, irgendwie, wenn möglich, das zum Ausdruck zu bringen, daß die Kirche mit diesem „Akt“ nicht Staatskirche werden will, nicht Teilkirche unter dem Rosenbergschen Weltanschauungsdach für alle, nicht Jenseitsversicherung, während im Diesseits der Mythus regiert, daß unser Eid auf den Führer nicht heißt: Auf Erden hat der Herr Christus nichts zu sagen, sondern alles Adolf Hitler.
Als wir über die Eidesleistung sprachen, dachte ich an eine schlichte Verpflichtung im Gemeindehause irgendeiner Stadtgemeinde oder durch die Pröpste, die vorher durch Sie verpflichtet wären. Durch diese große Feier werden viele unsrer Gemeindeglieder und ein großer Teil unsrer Brüder irregeführt, bedenklich und in Gewissensfragen gestürzt. 1934 haben wir den Eid, den Nationalsynode und Ludwig Müller verlangten, abgelehnt, 1937 haben die Württemberger darüber ihre Religionsstunden verloren – letztere Weigerung war durch die Frage des A.T. wohl notwendig, sonst vielleicht falsch – machen wir den Protest von 1934 oder unsern heiligen Eid selbst nicht unglaubwürdig, wenn wir jetzt mit „Hurra“ und „Trompetengeschmetter“ aus der Eidesleistung ein Fest machen?
Ich habe die Sorge, daß manche unsrer Brüder das einfach nicht können; ich sehe selbst mit schwerem Herzen dem Mittwoch entgegen, es ist eine große Geste, die leicht mißverstanden werden kann und Gefahren in sich birgt.
Ich bitte, meine Sorgen freundlichst aufnehmen zu wollen.
In ausgezeichneter Hochachtung zu gleichem Dienst verpflichtet
Ihr Lachmund“.

Lachmund äußerte Besorgnisse, es hatte offenbar auch ein Gespräch über den Eid gegeben, wobei Lachmund allerdings keine Einwände gegen den Eidtext vorgebracht hatte. Es störte ihn die äußere Form.

Die Einwände im Bruderrat, der am 19. April zusammentrat, waren grundsätzlicher. Er kam zu dem Ergebnis, daß in der vorgesehenen Weise eine Eidesleistung für ihn nicht in Frage käme.
So selbstverständlich es war, daß das Ordinationsgelübde im Gottesdienst bei der Ordination abgelegt wurde, so eindeutig war es bisher, daß eine Eidesleistung hingegen überhaupt nicht in die Kirche und schon gar nicht in einen Gottesdienst gehörte. Bisher wurde der Eid ohne Aufhebens vor Dienstantritt in der Regel einzeln vor dem zuständigen Kirchenrat oder Propst im Pfarrhaus oder auf der Propstei geleistet. Nun sollte aus einer schlichten Formalie ein Staatsakt werden. Das war kein schlichter Diensteid, sondern eine huldigungspathetische öffentliche Selbstnazifizierung, das Bekenntnis, daß auch die evangelische Kirche ohne jeden Zweifel eingefügt wäre in das nunmehr Großdeutsche Reich. Sie sollte und wollte dazugehören. Das sollten nun auch die kirchenfeindlichen Nationalsozialisten endlich begreifen müssen.


Die wirkungsvolle Aussprache mit dem Landesbischof
Der Bruderrat beharrte auf einer Aussprache mit dem Landesbischof, die Lachmund schon für unmöglich gehalten hatte. Der Landesbischof hatte am 19. April nachmittags bei einer Tagung des Männerwerkes in Seesen einen Vortrag über „Die volksdeutsche Aufgabe der Kirche“ gehalten.
Gut zwölf Stunden vor dem Gottesdienst in Martini wünschten drei Mitglieder des Bruderrates den Bischof zu sprechen.

Offenbar machten die Notbundbrüder, unbeeindruckt von dem Österreichrausch und ohne Ambitionen auf eine Geburtstagsgabe für den großen Führer, Schwierigkeiten und mochten sich diesem populären Verständnis nicht anschließen. Bischof Johnsen wird die nächtliche Verhandlung mit K.A.v. Schwartz und den beiden anderen Bruderratskollegen nicht alleine, sondern vermutlich zusammen mit OKR Seebaß oder OKR Röpke geführt haben. Das Zustandekommen der Vereidigung und die hastige Terminierung, das mysteriöse Telephongespräch der Gestapo bei Johnsen und die Anregungen des Lutherrates, vor allem aber das Verhältnis der Eidesleistung zum Ordinationsgelübde mögen im Mittelpunkt des Gespräches gestanden haben.
Karl Adolf v. Schwartz berichtete später leider nichts Näheres über den Verlauf des Gespräch sondern nur folgende Zeilen: „Darauf suchten am selben Abend drei Mitglieder des Bruderrates den Landesbischof auf und verhandelten mit ihm drei Stunden. Der Gang des Gespräches und die einzelnen Gravamina brauchen hier nicht festgehalten zu werden, sondern nur das doppelte Verhandlungsergebnis.“

K.A.v. Schwartz und die beiden Notbundbrüder wünschten eine ausdrückliche Anbindung des Eides an das Ordinationsgelübde, das nach kirchlichem Verständnis den Vorrang hatte. Sie würden andernfalls bei der Ausfertigung des amtlichen Protokolls neben ihren Namenszug einen Hinweis auf die Ordination hinzusetzen. Außerdem müßte die Eidesleistung aus dem Gottesdienst verschwinden. Der Landesbischof, der sich selber unter Zeitdruck gesetzt hatte, mußte auf diese Bedingungen eingehen, wenn er den Festakt nicht gefährden wollte. Die Vereidigung fand nun nicht im Gottesdienst, sondern nach dem Gottesdienst statt. Der Gottesdienst habe, so teilte v. Schwartz den Notbundbrüdern mit, den „Charakter einer Eidesrüste“. (undatiertes Schreiben K. A v. Schwartz in N.L. 302).
Das Protokoll bekam folgenden Zusatz: „Die an ihr Ordinationsgelübde gebundenen Pfarrer der braunschweigischen ev.-luth. Landeskirche haben am heutigen Tage als Träger eines öffentlichen Amtes den in der Verordnung vom 13.4. vorgesehenen Diensteid geleistet.“
Die Verlegung in die Sakristei rückte den schlichten Charakter wieder zurecht und betonte durch die Erwähnung der Ordination eine gewisse Nachrangigkeit des Eides.
Der Landesbischof gab nach, denn der nach außen gewendete Charakter des Gottesdienstes samt Gehröcken, Orden und Amtskreuzen wurde durch diese Vereinbarung nicht gestört.


Die durch die Veränderung entstandenen Verlegenheiten
Die Vereinbarung mochte Verlegenheiten auf vielen Seiten auslösen: die Vereinbarung brachte die Deutschen Christen in Verlegenheit, die den totalen, alleinigen Huldigungscharakter gestört sahen. Sie wurden aber von der vorgelegten Formulierung überrascht und unterschrieben das Papier, das propsteiweise in der Sakristei unter Überwachung der Pröpste unterzeichnet wurde. Die Vereinbarung mochte auch Pfarrer Hans Eduard Seebaß in Verlegenheit bringen, der vor seinem Dienstantritt als Oberkirchenrat zu Beginn der Kirchenregierungssitzung am 17.3. 1937 diesen Eid gesprochen hatte. Er mochte an die lutherische Auffassung von der Eidesleistung denken, die Prof. Althaus bei seinem Vortrag während der Lutherischen Woche im Juni 1935 in Hannover vorgetragen hatte. „Der Treue- und Gehorsamseid, den der Staat fordert, trägt das unbedingte Maß für Treue und Gehorsam durch sich selber in sich, denn er wird erfordert und geleistet als Eid bei Gott, dem Herrn, nicht bei einem völkischen Gott, sondern bei dem Gott, von dem die Bibel zeugt.“ Althaus zitierte dann eine Auslegung Luthers zum 117. Psalm. „Wo man Menschen etwas gelobt, soll und muß allezeit der Vorbehalt drinnen verstanden werden, ob er gleich nicht gemeldet wird, nämlich sofern er nicht wider Gott ist; denn wider Gott kann man nicht geloben.“ Althaus unterschied zwischen dem Treue- Huldigungs- und Amtseid. Für alle drei Formen machte er also den stillen Vorbehalt geltend, daß nichts gültig gegen den Willen Gottes beeidet werden könnte, auch wenn der Vorbehalt nicht ausdrücklich benannt wurde. Dieses Verständnis mochte OKR Seebaß für sich in Anspruch genommen haben, als er ohne eine ausdrückliche Benennung des Ordinationsgelübdes im Landeskirchenamt auf Hitler vereidigt worden war. Das Landeskirchenamt in Hannover und in Bayern verordnete um der Klarheit willen die Formulierung „Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden: ich werde..“ und Bischof Meiser teilte dem Reichsstatthalten schriftlich mit, daß damit „zum Ausdruck gebracht ist, daß nichts versprochen und bekräftigt werden kann, was seinem (Gottes) geoffenbarten Willen widerspricht.“ Allerdings hatte „bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden“ auch Dietrich Klagges bei Dienstantritt als nationalsozialistischer Ministerpräsident in die Hand des Reichsstatthalters geschworen und bekräftigt „So wahr mir Gott helfe“.


Die Wertlosigkeit des an die Ordination gebundenen Eides für die Partei
In den Augen der Partei und der ns. Regierung wurde eine Vereidigung mit dem Hinweis auf die Ordination eher wertlos, geradezu eine Demonstration der Eingrenzung des totalen Anspruches. In Württemberg spottete später die nationalsozialistische Presse, es handele sich bei einem Eid in Anbindung an das Ordinationsgelübde nicht um „einen Volleid“. In der Niedersächsischen Tageszeitung hatte Ministerialrat Dr. Fabricius schon am 13. August 1935 gespottet: „Diese ganze Salbaderei ist nichts als eine mit theologischen Phrasen verbrämte Aufforderung zur Gehorsamsverweigerung, nichts anderes als ein gewissenloser Versuch, gläubige Christen am nationalsozialistischen Staat und an der göttlichen Berufung Adolf Hitlers irre zu machen...Man ruft Gott nicht an, um sich um sich eine Hintertür zum Ungehorsam offenzuhalten.“
Durch die Verknüpfung mit dem Ordinationsgelübde war in den Augen der Nazipresse Johnsens Absicht einer spektakulären öffentlichen uneingeschränkten Huldigung an den „Führer“ durchkreuzt.


Der Gottesdienst in der Martinikirche
Von der Durchführung der Vereidigung in der Martinikirche ist nicht viel bekannt geworden. Der Landesbischof hatte seinen persönlichen Notizen zufolge anhand von 1. Petr. 5,2-4 gepredigt über das Thema „Die Herrlichkeit unsres Amtes“ mit folgender Gliederung: „1. Die Größe unsres Auftrages, 2. Die Würde unsres Amtes, 3. der Segen unseres Dienstes.“ Das Braunschweigische Volksblatt begnügte sich mit einem knappen Zitat des Diensteides und fügte an: „Auf Grund dieser Verordnung sind am Geburtstag des Führers die Pfarrer der Landeskirche im Hohen Chor der St. Martinikirche in Anschluß an einen feierlichen Rüstgottesdienst durch den Herrn Landesbischof vereidigt. Der Landesbischof legte seiner Predigt das Wort 1. Petr.5,1-5 zugrunde und sprach über die Herrlichkeit des Amtes. Er betonte den Ernst des Eides und wies dabei zum Vergleich auch auf das Ordinationsgelübde hin, dessen bindende Kraft durch das von allen Pfarrern unterzeichnete Schlußprotokoll noch einmal hervorgehoben wurde.“ (BV 1938 S. 76) In dieser knappen Notiz bewährte es sich, daß der Herausgeber Herdieckerhoff ein Notbundmitglied gewesen war und genau die vom Bruderrat erkämpfte Position veröffentlichte.

Auch in den Kirchenchroniken haben sich bisher keine Äußerungen zu diesem Festakt gefunden.
Nur einer der ältesten Teilnehmer, das 75 jährige Gründungsmitglied des Braunschweiger Pfarrervereins Pfarrer Otto Münster, schrieb in seine Saldersche Kirchenchronik: „Am 20. April, dem Geburtstag Adolf Hitlers, war die gesamte Pfarrerschaft des ganzen Landes in der Martinikirche in Braunschweig versammelt und legte für unseren Führer und seine Regierung den Treueid ab. Es war doch ein noch nie gesehenes, aber darum unvergeßliches Bild, die 200 Pfarrer im Talar und Barett vom Gemeindehof St. Martin zum Gotteshaus in feierlichem, militärisch geordneten Zug ziehen zu sehen.“
Wenn diese Eintragung richtig ist, dann war offenbar inzwischen eine Vereinbarung getroffen worden, statt Gehrock oder Lutherrock einfachheitshalber doch lieber gleich im Talar zu erscheinen. Nach dem Gottesdienst hatten sich die 185 Pfarrer in den Hohen Chor gedrängt, dort den Eid gesprochen und werden sich zur schriftlichen Ausfertigung des Eides wohl kaum den Talar ausgezogen haben. Es ist ein groteskes, verwirrendes Bild, das sich an diesem Mittag in der Martinikirche bot. (MzA 246ff)

Im Anschluß an den Gottesdienst trafen sich die Pröpste im Marienstift zu einer Arbeitstagung und legten die Unterschriftlisten vor. Die Ansicht der propsteiweise geleisteten Unterschriften konnte Johnsen für ein eindrucksvolles Dokument seiner Politik der kirchlichen Mitte halten. Denn da standen sie alle auf jeweils einem Papierbogen, die sich im landeskirchlichen Alltag befehdeten: Deutsche Christen, Mitglieder des Pfarrernotbundes und die Neutralen, der sog. „Bund der Mitte“, in allen Altersgruppen; auf dem Blatt der Propstei Blankenburg also Lachmund und Kellner, Seebaß und Müller, Kammerer und Hobom, Nümann und Minkner.


Das geringe öffentliche Echo
In der Tagespresse wurde der auffallende Gottesdienst um die Mittagszeit an „Führers Geburtstag“ übergangen. Die Tagespresse schwieg. In „Ruf und Rüstung“ fertigte Lachmund die Vereidigung mit folgenden Zeilen ab: „Während im Jahre 1934 der von der sogenannten Nationalsynode und Herrn Ludwig Müller verlangte Eid von den Pfarrern abgelehnt werden mußte, weil er den Gehorsam gegen den Führer mit unserm „Amt der Verkündigung“ zusammengebracht hatte, haben die Pfarrer jetzt den einfachen Beamteneid als „Angestellte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts“ zu leisten. Die Amtspflichten, die sie zu erfüllen haben, stehen unter ihrem Ordinationsgelübde. So haben auch die Pfarrer der braunschweigischen Landeskirche nach einem feierlichen Gottesdienst am 20. April in der Martinikirche zu Braunschweig geschlossen den Eid geleistet, andre Kirchen sind vorangegangen und werden folgen.“ (RuR 1938 S. 74)


Die schlichte Meldung des Bischofs
Johnsen schrieb am 21. April an den Staatsminister der Präsidialkanzlei, die gesamte braunschweigische Pfarrerschaft habe in einem feierlichen Gottesdienst den Treueid geleistet. Der Minister möge dies Hitler mit ehrerbietigsten Gruß zur Kenntnis bringen. „Wir gedenken des Führers in Dank und Fürbitte“. Das war wesentlich zurückhaltender als die Huldigung des thüringischen und mecklenburgischen Bischofs, mißachtete aber die Feinheit, daß der Eid nach und nicht im Gottesdienst geleistet worden war und verschwieg die Anbindung an das Ordinationsgelübde. Immerhin erhielt Johnsen bereits einen Tag später eine Antwort aus der Präsidialkanzlei, in der Meissner „mit bestem Dank“ die Nachricht bestätigt. Er werde Hitler und dem Reichskircheminister Mitteilung machen. Diese Antwort sticht erheblich von der Abweisung der Eidesleistung durch Heß und Bormann im Frühsommer ab. Es gab demnach eine Zeit, in der sich Teile der Nazihierarchie für die Eidesleistung umgehend und artig bedankten.


Der Dank Lachmunds
Lachmund bedankte sich eine Woche nach der Eidesleistung beim Landesbischof für dessen Verständnis: „Ich bin sehr dankbar, daß durch das Verständnis, das Sie unsern Bedenken entgegenbrachten, es allen mir nahestehenden Brüdern möglich wurde, den Eid zu leisten. Es hat mir sehr am Herzen gelegen, daß keiner beiseite stand, und ich glaube, wir haben damit vielen von unsern Brüdern und damit unserer Landeskirche einen Dienst erwiesen. Daß unsere Eidesleistung auf die Stellung des Staates zur Kirche Einfluß haben wird, wage ich nicht zu hoffen.. Ich bin mehr wie je überzeugt, daß wir in Braunschweig den rechten Weg gegangen sind, als wir nicht Dahlem, sondern dem Lutherischen Rat, auch schon ehe es ihn gab, den Bischöfen Marahrens und Meiser folgten, obwohl man mir das oft verargt hat, und dann den Weg des Friedens und der Zusammenarbeit mit Ihnen, Herr Landesbischof, fanden. Diesen aufs Spiel zu setzen, ist keiner von uns gewillt... In ausgezeichneter Hochachtung sehr ergebenst Ihr Lachmund.“ (PNB 6/32)


Fragen
Aus heutiger Sicht bleibt die Frage, ob die Vorrangigkeit des Ordinationsgelübdes oder die Betonung, daß dieser Eid vor Gott dem Allwissenden und Allmächtigen geleistet würde, nicht eine zusätzliche Verschärfung des mit der Eidesleistung verbundenen ethischen Problems bedeutete. Die Pfarrerschaft versprach, die Gesetze zu beachten. Auch die Rassegesetze von Nürnberg aus dem Jahre 1935, auch die Gesetze zur Schaffung der Sondergerichte, auch die zahllosen Gesetze zur Ausgrenzung der jüdischen Mitbürger? Nunmehr auch den Arierparagraphen? Fielen diese Unrechtsgesetze alle unter den „stillen Vorbehalt des Ordinationsgelübdes“, die den Pfarrer von der Einhaltung und Respektierung dieser Gesetze befreite?
Gaukelte der Begriff nicht eine Art Gesetzmäßigkeit vor, die längst einer offensichtlichen Unrechtswirklichkeit gewichen war? Im April teilte v. Schwartz den Notbundmitgliedern zur persönlichen Kenntnisnahme neben der sprunghaft gestiegenen Kirchenaustrittsziffer in der Stadt Braunschweig von 3.197 im Jahre 1937 folgendes mit: „Am 10.3. bestanden 75 Amtssuspensionen, 4 Ausreiseverbote, 36 Redeverbote, 16 Verhaftungen (2 KZ, 1 Gefängnis, 13 Schutz- und Untersuchungshaft, davon 9 aus Jan. und Febr.) – Wegen politischer Unzuverlässigkeit wurde einem Pfarrer in Brandenburg der Führerschein versagt. Niemöller befindet sich in Sachsenhausen, bei bevorzugter Behandlung in Einzelhaft, Sträflingskleidung, hat Bibel und Gesangbuch, Losungsbuch, darf alle 14 Tage einen Brief schreiben und erhalten.. . Vom Kollektenposten der bek. K. in Schlesien sind 1000 RM beschlagnahmt, das Büro derselben ist von der GSTP ausgeräumt. Das Büro der bek. K. in Brandenburg ist noch immer versiegelt. In der Ephorie Dresden-Land sind vom K.Reg. Klotzsche über 35 Pfarrer Geldstrafen in Höhe von 8500 RM verhängt. – Unterm 10.3. hat der Propagandaminister das Erscheinen „konfessioneller Listen“ verboten. Auf Grund davon ist die Konfirmandenliste der Stadt Braunschw. beschlagnahmt worden...“ (Sammlung Wicke) Mit solchen internen Nachrichten konnte v. Schwartz den Amtsbrüdern die völlig andere Situation in den umkämpften Gebieten vor Augen führen. Was mochte es angesichts solcher Nachrichten bedeuten, daß die Pfarrer nunmehr beeideten, die Gesetze im Hitlerstaat zu „beachten“?

Die Intervention des Braunschweiger Bruderrates blieb gewiß nicht unbemerkt und machte der Pfarrerschaft deutlich, daß Bruderrat und Pfarrernotbund immer noch völlig frei agierten, auch wenn einer der Ihren im Landeskirchenamt arbeitete.


Palmers Bewertung
Lachmund hat in seinen Aufzeichnungen nach 1945 und auch Palmer im „Material zur Geschichte des Kirchenkampfes“ dieses Ereignis nicht gesondert behandelt. Das könnte sich daraus erklären, daß Palmer als pensionierter Pfarrer der Braunschweiger Landeskirche nicht zur Eidesleistung nach Braunschweig aufgefordert wurde und ebenfalls in der Hannoverschen Landeskirche keinen Eid leistete, weil er dort nicht auf der Gehaltsliste der Kirchenbehörde stand.

Palmer schrieb aber in einem anderen Zusammenhang: „Es muß ihm (Lachmund) unvergessen bleiben, daß er einige Jahre später in der Eidesangelegenheit das beschwerte Gewissen vieler Pastoren entlastete, indem er in das Einleitungsformular die Worte aufnahm: „Gebunden an ihr christliches Ordinationsgelübde“. Es war nur billig, daß ihm dafür der Dank des Notbundes ausgesprochen wurde.“ (MzGK S. 61) Danach wäre Lachmund bereits am Vorabend der Vereidigung zur Bruderratssitzung nach Braunschweig gereist und hätte dann mit Karl Adolf v. Schwartz an dem Gespräch mit Bischof Johnsen teilgenommen.


Vereidigung in anderen Landeskirchen
Wie dramatisch die Vereidigung in anderen Landeskirchen verlaufen war, teilte K.A. v. Schwartz den Brüdern im Rundbrief vom 23.5.1938 mit. (in: NL 302) In Mecklenburg waren drei Landessuperintendenten suspendiert worden, weil sie zahlreichen BK-Pfarrern und illegalen Vikaren den Eid abgenommen hatten, obwohl sie für sie nicht zuständig waren. Pfr. Hahn wurde aus der sächsischen Landeskirche ausgewiesen. Den größten Widerstand gab es in Württemberg, wo Pfr. Paul Schempp unmißverständlich erklärte, im Raum der Kirche herrschte das Evangelium und dann dürfte dort nicht geschworen werden. Mit der Vereidigung übergäbe die Kirche die von Christus anvertraute Schlüsselgewalt dem Staat. 80 Pfarrer der Sozietät lehnten daher den Eid ab. Über der Eidesleistung kam es zum nicht mehr verheilenden Bruch zwischen der Sozietät und der württembergischen Bekenntnisgemeinschaft. Pfarrer Hermann Diem wurde zeitweise von Bischof Wurm vom Dienst suspendiert, weil er sich scharf in seiner Gemeinde gegen die Vereidigung ausgesprochen hatte. In den preußischen Kirchen weigerten sich zunächst Hunderte von Pfarrern, den Eid zu leisten, weil er nach einer gültigen Interpretation des Präsidenten Werner an Hitler binde. Später schwenkten die Synoden nach zwei Tagungen um. Schließlich hatten 90 Prozent der ev. Pfarrerschaft den Treueid auf Hitler geleistet. Sie vollzog damit eine freudige oder widerwillige Selbstnazifizierung der ev. Kirche. Denn nach wie vor gab es keinen Auftrag zur Vereidigung von Seiten des Staates Im Gegenteil erklärte Rudolf Heß schon früh die Vereidigung als einen innerkirchlichen Vorgang, was das Verständnis der Vereidigung als Selbstnazifizierung noch verstärkt.


Die fortschreitende Nazifizierung der Landeskirche in der Ära Hoffmeister/Breust
Es erscheint geradezu folgerichtig, daß auf die Selbstnazifizierung der Pfarrerschaft durch die Vereidigung nun eine weitere Stufe der Nazifizierung, allerdings nur zum Teil von innen, vor allem aber von außen erfolgte. Nur einen Monat nach der Vereidigung nahm im Landeskirchenamt Oberregierungsrat Hoffmeister als von der Regierung beauftragter Finanzbevollmächtigter die Arbeit auf. Er löste in diesem Amt Oberkirchenrat Dr. Lambrecht ab, der vergeblich die drei Theologen des Landeskirchenamtes Johnsen, Röpke und Seebaß vor einer unheilvollen Entwicklung ständiger staatlicher Einmischung in die Amtsgeschäfte gewarnt hatte. Hoffmeister organisierte das Landeskirchenamt vollständig um, und sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde folgten den Anweisungen, obwohl grade bei einer kleinen Behörde Widerstand durch Dienst nach Vorschrift leicht abzusprechen und wirkungsvoll zu organisieren ist. Aber bereits 1933 hatte OKR Dr. Breust begeistert gemeldet, daß die Behörde vollständig mit Parteigenossen besetzt wäre, der Bischof und der Personalreferent OKR Röpke waren gleichfalls NSDAP Mitglieder. Insofern konnte sich Hoffmeister im Landeskirchenamt ganz wie zu Hause fühlen.
Die tragende Hilfe für den Umbau kam durch den wieder von der Kirchenregierung nur langsam und widerwillig reaktivierten Oberkirchenrat Dr. Breust, der in der Stadt Braunschweig die Angelegenheiten der Finanzabteilung verwaltete und ab 1943 förmlich ins Landeskirchenamt einzog und als Oberlandeskirchenrat das Grundstücksreferat übernahm. Dr. Breust war für Hoffmeister deshalb der ideale Partner, weil er die Behörde seit 1923 kannte, überzeugter Nationalsozialist und Deutscher Christ war und bis 1945 auch blieb, weil er von Anfang an und unter persönlichem Einsatz besonders im Frühjahr 1934 den Pfarrernotbund und die Bekennende Kirche heftig bekämpfte und daher geeignet war, um nun Bischof Johnsen aus dem Amt zu drängen, da dieser seit dem Beitritt zum Lutherrat als Sympathisant, wenn nicht Förderer der Bekennenden Kirche galt. Hoffmeister agierte im Landeskirchenamt als Staatskommissar in der Stellung des leitenden Juristen. In dieser Rolle hatte sich Breust im Juni 1934 gesehen, als er die Eingliederung der Landeskirche in die deutsch-christliche Reichskirche betrieben hatte und sich selber in der Position des das Landeskirchenamt beherrschenden Juristen sah.

Ludwig Hoffmeister, seit 1931 Mitglied der NSDAP und später SS Obersturmbannführer, war als Regierungsrat Haushalts- und Personalreferent im Braunschweigischen Staatsministerium tätig. Er weitete seine Kompetenzen so weit wie möglich aus, strich die Kollekte für den Lutherrat, und verordnete, daß Kindergärten in Zukunft ihren Bekenntnischarakter benötigten. Lachmund schrieb an Johnsen einen dringlichen warnenden Brief, aber die Theologen des Landeskirchenamtes gedachten, mit einer hinhaltenden Taktik doch noch Herren im Hause am Schloßplatz bleiben zu können.


Auseinandersetzung um die Gottesdienstordnung September 1938
Einen Höhepunkt der Selbstnazifizierung der ev. Kirche stellte die Auseinandersetzung um eine Gottesdienstordnung dar, die die 2. VKL anläßlich der Kriegsbedrohung für Freitag, den 30. September empfohlen hatte. Die Leitung der Bekennenden Kirche hatte das richtige Gespür, daß Hitler den Krieg und die sog. Sudentenkrise zu einem Einmarsch in die Tschechoslowakei nach dem Muster des Einmarsches vom März 1938 benutzen wollte. Die Kriegsdrohung löste internationale Besprechungen aus und führte zur Konferenz in München. Die Kriegsdrohung wurde auch in der deutschen Bevölkerung bedrohend spürbar. Der SD lieferte ständig Berichte über die Stimmung im Volke, die nun allerdings ganz anders als im August 1914 war.


Der Gottesdienstvorschlag der 2. Vorläufigen Kirchenleitung
Die lutherischen Kirchen, deren besonderes Anliegen gerade der Gottesdienst war, schwiegen in dieser Lage und ließen ihre Pfarrer völlig allein. Es war die Führung der Bekennenden Kirche in Berlin Dahlem, die von ihrer kirchenpolitischen Position eine seelsorgerlich überaus eindrucksvolle Gottesdienstordnung für einen Gottesdienst an einem Wochentag entwarf. Sie ist vollständig im Kirchlichen Jahrbuch 1933-1945 S. 256 ff abgedruckt. In einem Wechsel von Bibeltexten, Gebetsanrufen und Liedern wurden die Nöte der von einem bevorstehenden Krieg besonders betroffenen Gruppen vor Gott gebracht. „Wir gedenken der Mütter, die um ihre Söhne bangen, der Frauen, die auf ihren Gatten warten, der Kinder, denen der Vater fehlt. Wir bitten für die Arbeiter und Arbeiterinnen in den Kriegsbetrieben, für alle, die für des Volkes täglich Brot sorgen wollen, auch für alle Einsamen, deren Schicksal vergessen wird. Stille (2. Minuten) Herr, unser Gott, nimm Dich der Heimat gnädig an. Sei Du selbst der Verlassenen Vater und Berater. Erhöre die Gebete derer, die zu Dir schreien. Gib unserm Lande Frieden, o Gott. Amen.“ In keinem Dokument der damaligen Kirchengeschichte wurde die Abkehr von der schauerlichen Kriegsverherrlichung aus der Zeit des 1. Weltkrieges anschaulicher. Ein Gedenken sogar für die Arbeiterinnen in den Rüstungsbetrieben war bisher beispiellos, aber von großer seelsorgerlicher Anteilnahme. Es wurde der Situation der eingezogenen Soldaten nicht in ihrer nationalsozialistischen Perspektive der heroischen Situation an der Front, sondern von ihren Familien her gedacht: „Wir gedenken vor Gott aller derer, die zu den Waffen gerufen sind. Gott wolle sie stärken, wenn sie Heimat und Herd, Weib und Kind verlassen müssen, wenn sie unter mancherlei Entbehrungen vor dem Feind liegen, wenn sie verwundet werden oder erkranken, wenn sie in Gefangenschaft geraten oder wenn der Tod sie ereilt. Stille (2 Minuten).“

Die Kriegsliturgien des August 1914 und der folgenden Jahre hatten noch von dem im Schlachtendonner besonders vernehmbaren Wort Gottes gesprochen. Von diesem schon damals schweren Irrtum war die ev. Kirche bisher nirgends deutlich und bewußtseinsbildend in den Kirchengemeinden abgerückt. Nun brachte die zweite VKL vor Gott die Trennungssituation in den Familien und das Elend an der Front vor Gott. Der Krieg wurde als ernste Stunde der Versuchung und als Strafe Gottes benannt und nicht als „Bewährung für den Mann“ gepriesen.

Die Situation der Familien, denen nunmehr die Väter und Söhne für den Einsatz „für Führer Volk und Vaterland“ genommen waren, beschrieb die Liturgie noch folgendermaßen „Wir gedenken vor Gott der Jungen und Alten, die aus ihrem geordneten Lebensgang gerissen werden. Wir gedenken der einsamen Männer und Frauen, der unbehüteten Knaben und Mädchen. Wir gedenken aller, die in Versuchung stehen, grausame Rache zu üben und vom Haß überwältigt zu werden.“

Diese Gebetsliturgie begann mit einem Sündenbekenntnis, das zunächst in deutlichen Worten die Sünden der Kirche und dann des Volkes vor Gott brachte. Dabei wurde nichts erwähnt, was nicht
im Wort von Kassel vom August 1937 schon ausgesprochen worden wäre. Erkennbar wurde auf jede aktuelle Anspielung verzichtet und die für ein Bußgebet liturgisch einzig angemessene biblische Vorlage, nämlich die Folge der Zehn Gebote benannt: „Wir bekennen vor Dir die Sünden unsres Volkes. Dein Name ist in ihm verlästert, Dein Wort bekämpft, Deine Wahrheit unterdrückt worden. Öffentlich und im Geheimen ist viel Unrecht geschehen, Eltern und Herren wurden verachtet, das Leben verletzt und zerstört, die Ehe gebrochen, das Eigentum geraubt und die Ehre des Nächsten angetastet, Herr, unser Gott, wir klagen vor Dir diese unsere Sünden und unsers Volkes Sünden. Vergib uns und verschone uns mit Deinen Strafen. Amen.“ Ausdrücklich bezog sich die betende Gemeinde in dieses Bußgebet ein und erhob sich keineswegs richtend über die Sünden des Volkes.

Diese Gebetsliturgie traf zentral die Absicht Hitlers, die Stimmung im deutschen Volk zu testen, ob es für einen Krieg die notwendige Begeisterung aufbringen würde. Solche Gottesdienste am Freitag dem 30. September 1938 konnten nur eine vollständige Ablehnung eines neuen Kriegsabenteuers bewirken. Das Münchner Abkommen vom 30. September machte die empfohlene Gebetsliturgie keineswegs überflüssig, aber wer sie verwendete, konnte den Dank für die Abwendung der unmittelbaren Kriegsgefahr in die Gottesdienstordnung einarbeiten, zumal der nächste Sonntag, der 2. Oktober Erntedankfest war.
Ob diese Gebetsliturgie die Kirchengemeinden unserer Landeskirche erreicht hat, ist zweifelhaft. Sie hätte durch den Bruderrat oder durch die dem Lutherrat angeschlossene Kirchenleitung an die Pfarrämter weitergegeben werden müssen.


Dank für die „Heimkehr“ des Sudetenlandes
Auf die versandte Gebetsliturgie gab es zunächst kein politisches und auch kein kirchenpolitisches Echo. Es handelte sich ja nicht um eine Kanzelabkündigung oder um ein Wort der Kirche an die Öffentlichkeit sondern um eine schlichte Gottesdienstordnung, also für den innerkirchlichen Gebrauch. Außerdem schien die tagespolitische Entwicklung einen Bußgottesdienst überflüssig gemacht zu haben, denn Hitler ließ sich nach dem Münchner Abkommen, wenn auch widerwillig, als Friedensheld feiern. Zwei Tage später war Erntedankfest und der Ev. Oberkirchenrat hatte behende folgenden Einschub in das Allgemeine Kirchengebet angeordnet: „..daß wir ihm (Gott) danken, daß er unserm Führer Kraft und Weisheit und bis zum Letzten ausharrende Geduld geschenkt und gestärkt hat, den Weg der Ehre, des Rechts und des Friedens bis zum glücklichen Ende durchzuhalten und daß er auch den verantwortlichen Männern der andern beteiligten großen Staaten das Herz zum Guten gelenkt hat.“ Hitler hätte sich über diesen Einschub kaum gefreut, denn er war wütend über das Münchner Abkommen, das seine Kriegspläne zum Scheitern gebracht hatte. In der Oktobernummer von Ruf und Rüstung hatte Lachmund die „Heimkehr der Sudeten“ als Geschenk des Friedens begrüßt“. „Und wir wollen über dem Dank an die Menschen diesen Dank an Gott nicht vergessen. Den sudetendeutschen Brüdern, die der Führer von schwerer Not befreit hat, gilt unser Gruß, unter ihnen besonders den kleinen evangelischen Gemeinden innerhalb der 3 ½ Millionen deutscher Volksgenossen. Daß Konrad Henlein evangelisch ist, ist uns eine besondere Freude; möge die sudetendeutsche evangelische Kirche ein blühender Reis am Baum der evangelischen Kirche werden.“ (RuR 1938 S. 145) Den alten Pfarrer Lachmund überkam sichtlich die Genugtuung über die Revision des erst im Versailler Vertrag geschaffenen Staatsgebildes.


Die lutherischen Bischöfe distanzieren sich von der Gottesdienstordnung
Als das SS Organ „Das schwarze Korps“ vier Wochen nach der Veröffentlichung am 27. Oktober 1938 die Gottesdienstordnung einer niederträchtigen Kritik unterzog, sie als „Kundgebungen des Verrates und der Sabotage an der geschlossenen Einsatzbereitschaft des Volkes in ernsten Stunden seines Schicksals“ und ihre Verfasser als „christliche Landesverräter“ brandmarkte, gab es peinliche Diskussionen. Reichskirchenminister Kerrl zitierte die „Landeskirchenführer“, darunter auch die Bischöfe Marahrens, Meiser, Wurm und Kühleborn am 29. Oktober zu sich, und forderte sie auf, sich von den Mitgliedern der VKL wegen ihres angeblich staatsverräterischen Verhaltens zu trennen. Die Bischöfe weigerten sich, aber sie mißbilligten die Gebetsliturgie „aus religiösen und vaterländischen Gründen“ und trennten sich öffentlich von ihren Verfassern in Berlin-Dahlem. Darüber ging eine Meldung am 11. November 1938 durch die Tagespresse, auch durch die Braunschweigische. Gewisse religiös fanatisierte Kreise hätten unter dem Vorwand von „Bittgottesdiensten“ ihrer staatsfeindlichen Gesinnung Ausdruck gegeben. Die Mitglieder der Vorläufigen Leitung und sog. Bruderräte verschiedener Landeskirchen wären disziplinarischen Strafen unterzogen worden. Diese Meldung war auf den Tag nach dem von Goebbels und der SA organisierten Sturm auf Synagogen und jüdische Geschäftshäuser und die Verhaftung von mehreren Tausend jüdischen Deutschen plaziert und sollte von vorneherein eine mögliche Kritik an der Progromnacht unterbinden.
Auch der Lutherrat distanzierte sich in seiner Sitzung am 18. November 1938. An dieser Sitzung nahm auch Karl Adolf v. Schwartz teil und berichtete am 22.11. leicht beklommen den Braunschweiger Notbundbrüdern. In der Gottesdienstordnung würde das Gebet mißbraucht. Bischof Meiser, der die Sitzung des Lutherrates leitete, berichtete: „Wir haben von vorneherein daran Anstoß genommen, nicht erst auf die Angriffe von außen.“ Man habe die Bedenken „nicht gleich zum Ausdruck gebracht, zumal in jenen bewegten Tagen, haben auch sonst nicht jedesmal ein Gespräch angefangen, wenn die VL Dinge machte, die wir für unmöglich hielten“. v. Schwartz schildert dann, wie die Bischöfe den Vorwurf des Landesverrates zurückweisen, dann aber doch jene problematische Erklärung unterzeichnen. „Mag sein daß man von hinten nach manches lieber anders formulierte“, versucht v. Schwartz Einwendungen aus den eigenen Reihen zu beschwichtigen. Trotz der Trennung von den Brüdern der VL bliebe „die brüderl. und seelsorgerl. Verpflichtetheit.“ Die Konferenz der Landesbruderräte habe sich jedoch sachlich hinter die Gottesdienstordnung und ihre Verfasser gestellt. Der Lutherrat hingegen sprach „den Bisch. einstimmig ihr Vertrauen aus, dankt ihnen für ihre mannhafte Haltung. Wer die wirkl. Vorgänge im Einzelnen kennnt, kann nicht anders urteilen. Aber auch wer diese GO anders beurteilen sollte – was m.E. nicht geht – muß zubilligen, daß sie von ihrem Urteil aus nicht anders handeln konnten, es sei denn, man glaube den Bisch. nicht, daß sie die GO wirklich für Unrecht halten.“
Der Vorwurf des „Dolchstoßes“ sollte vermieden werden, beschließt v. Schwartz den Bericht.
(NL 302) Es waren beim Reichminister Kerrl zahlreiche Solidaritätsschreiben von Pfarrbruderschaften aus den preußischen Landeskirchen eingetroffen, aber keine aus den lutherischen und offenbar auch nicht aus der Braunschweigischen Landeskirche. Der Vorsitzende der Finanzabteilung Hoffmeister fragte am 13. Dezember 1938 bei der Kirchenkanzlei in Berlin an, welche Mitglieder des Bruderrates oder welche anderen Geistlichen der braunschweigischen ev.-luth. Landeskirche sich hinter die sog. „Vorläufige Leitung der Deutschen Ev. Kirche“ gestellt“ hätten und erhielt am 6. Januar die Nachricht, „daß hier keine Geistlichen..bekannt sind, die sich hinter die sogenannte V.K.L. gestellt haben.“ (G 511)
Wilhelm Niemöller schreibt zum Verhalten der Lutheraner im Abstand von nur zehn Jahren 1948 „Mit diesen Sätzen wurde das bitterste und erschütterndste Kapitel des Kirchenkampfes abgeschlossen, das nicht nur auf Jahre hinaus das Vertrauen unter Brüdern belastete, sondern auch ein einzigartiges Gericht über die „Theologie der Ordnungen“ darstellte.“ (Niemöller „Kampf und Zeugnis“ S. 450)


Der Brief Karl Barths
Die Diskussion wurde durch die Veröffentlichung eines Briefes von Karl Barth an den Prager Professor Hromadka verschärft, in dem Barth die Hoffnung aussprach, daß die tschechischen Soldaten bei einem Einmarsch deutscher Truppen sich zum vom Evangelium her gebotenen Widerstand formieren würden. Das war aus der Sicht Hromadkas eine patriotische Selbstverständlichkeit, zumal Verhältnisse wie beim Überfall auf Österreich vor einem halben Jahr vermieden werden sollten. Böswillig wurde auch dieser Brief Barths inhaltlich verdreht und in der Presse ebenfalls als Landesverrat ausgelegt. Lachmund schloß sich dem allgemeinen Protest an und reagierte scharf: „Karl Barth hat nicht das Recht, für die Kirche Jesu Christi zu sprechen, wenn er seine demokratische Weltanschauung verzapft, damit vermengt er, was er früher wohl zu trennen wußte: Weltanschauung und Christentum, und tut den Gegnern den größten Gefallen. Mit seinen letzten Veröffentlichungen in der Schweiz ist der Schweizer Professor für uns erledigt.“ (RuR 1938 S. 160). Lachmund hatte Karl Barth persönlich noch auf den Bekenntnissynoden in Barmen und Dahlem erlebt. Dieses unbrüderliche Urteil erklärt sich aus der zunehmenden Erblindung für die politische Situation.


Protest des Pfarrernotbundes gegen die Kontrolle der politischen Zuverlässigkeit der Kirchenvorstände und Öffnung der Kirchen für die DC
Eine Reaktion des umorganisierten Wolfenbüttler Landeskirchenamtes unter Leitung von Ludwig Hoffmeister/Reinhold Breust auf diese gesamte Situation mochte das Schreiben vom 4. Oktober 1938 an die Kirchenvorstände sein, den Deutschen Christen Kirchenräume und Gemeindesäle zu öffnen. Hoffmeister konnte sicher sein, daß derlei Gebetsliturgien von den Deutschen Christen nicht empfohlen und gehalten werden würden. Außerdem sollte diese drastische Überschreitung seiner Finanzbefugnisse den verbleibenden Theologen wieder einmal klar machen, wer nunmehr Herr im Haus des Landeskirchenamtes wäre.

Damit nicht genug. Hoffmeister ordnete zwei Tage später an, daß sämtliche Kirchengemeinderäte eine Bescheinigung über ihre politische Zuverlässigkeit vorzulegen hätten. (Landeskirchl. Amtsblatt 1938 S. 45 Nr. 5257) Die Pfarrer sollten dazu ein Papier von der zuständigen Kreisleitung vorlegen. Das war eine weitere haarsträubende Überschreitung des lediglich für die Haushaltsüberwachung zuständigen Finanzbevollmächtigten. Es war auch innerhalb der DEK ein einmaliger Vorgang und hätte mit einem entsprechenden Hinweis abgewiesen werden können. Aber es bedeutete einen eindruckvollen Schritt zur beabsichtigten, vertieften Nazifizierung der Landeskirche. Die Theologen und Juristen des Landeskirchenamtes waren theologisch und charakterlich nicht mehr in der Lage, diesen rechtswidrigen, nazistischen Eingriffen zu wehren.
Schließlich suspendierten Hoffmeister/Breust nach der Progromnacht am 9. November 1938 die nach Ansicht der jüdischen Rassegesetzgebung „jüdisch-versippten“, nicht komplett arischen Pfarrer Dr. Albert Niemann in Gr. Stöckheim und Alfred Goetze in Braunschweig von ihrem Dienst.


Der Protest des Pfarrernotbundes
Schon Anfang September baten Lachmund und Barg den Landesbischof und OKR Seebaß vergeblich, die Pfarrer über die kirchliche Lage aufzuklären. In der Notbundversammlung am 19. Oktober 1938, an der auch Palmer teilgenommen hatte, wurde ein schriftlicher Protest vorbereitet, den 38 Notbundpfarrer unterzeichneten.
Er hatte folgenden Wortlaut:

„An die Kirchenregierung der Braunschweigischen ev.-luth. Landeskirche
Wir Unterzeichneten sehen uns genötigt, auf die Schreiben der Finanzabteilung Nr. F I 23814 vom 6.10. u. F I 23641 vom 4. 10. Folgendes zu erklären:
Die Einholung einer Bescheinigung über politische Zuverlässigkeit ist nicht Sache des Kirchenvorstandes als eines kirchlichen Organes. Wir haben darum abgesehen, das diesbezügliche Schreiben den Kirchenvorständen zur Erledigung vorzulegen. Die Liste der Kirchengemeinderatsmitglieder werden wir auf Anforderung der Finanzabteilung übersenden, da nach der Verfügung des Reichskirchenministeriums vom 20.9.38 nicht eine kirchliche Stelle sondern die staatliche Finanzabteilung mit den Ermittlungen beauftragt ist.
Dabei müssen wir grundsätzlich Einspruch erheben gegen die Stellung, die die Finanzabteilung beansprucht. Sie ist eingesetzt zur Leitung der Vermögensverwaltung, wird jetzt aber bezeichnet als „das vom Staat eingesetzte Organ zur Wahrung der staatlichen Belange (und damit auch der Interessen der Partei)“. Schon gegen die 15. Durchführungsverordnung haben die lutherischen Kirchen bei ihrem Erlaß Einspruch erhoben. Die letzten Verfügungen der Finanzabteilung machen deutlich, daß die Finanzabteilung das Gebiet der finanziellen Angelegenheiten überschreitet, kirchenregimentliche Befugnisse in Anspruch nimmt und damit ein staatliches Regiment in der Kirche aufrichtet, das an das Bekenntnis nicht gebunden ist.
Die Beanspruchung kirchenregimentlicher Befugnisse durch die Finanzabteilung wird ganz deutlich in der Verfügung Nr. F I. 23641 vom 4.10. Eine Verfügung über die Regelung der „Kirchl. Versorgung von Minderheiten oder bes. kirchl. Gruppen“ gehört zweifellos zu den Aufgaben eines bekenntnisgebundenen Kirchenregiments. Wenn das Schreiben auch auf eine Rücksprache mit dem Herrn Landesbischof Bezug nimmt, so zeigt doch der letzte Satz, wonach bei Schwierigkeiten die Entscheidung bei der Finanzabt. liegen soll, daß hier in Wirklichkeit die Finanzabteilung als Kirchenregiment in geistlichen Angelegenheiten handelt. Das unterscheidet sie wesentlich von der rechtlichen Regelung der Minderheitenfrage in § 11 der Verfassung der Braunschweigischen ev. luth. Landeskirche, nach welchem die Entscheidung bei der bekenntnisgebundenen Kirchenregierung liegt. Wir erklären, daß wir in dieser Frage keine Entscheidung treffen oder anerkennen können, die einer nicht an Schrift und Bekenntnis gebundenen Verkündigung die Kirche öffnen würde.
Abschrift dieses Schreibens geht an die Finanzabteilung.
Oelze, Cremlingen; W. Bosse, Kreiensen; Wicke, Zorge; Wicke, Grünenplan; Wurr, Herrhausen; G. Seebaß Rautheim; Sander Riddagshausen; Bosse, Braunschweig; Radkau Hasselfelde; Dodt, Bettmar; Th. Lipsius, Kissenbrück; A. Rohlfs, Kirchberg; Styhler, Deensen; Querfurth, Walkenried; Länger, Bad Harzburg; Reichschauer, Bad Harzburg; Clemen, Helmstedt; Schröder, Esbeck; Lachmund, Blankenburg; Witte, Wahle; Kammerer, Hohegeiß; Erdmann, Lelm; Georg Althaus, Timmerlah; lic. v. Schwartz, Eilum; Heinemann, Barbecke; Barg, Braunschweig; Dr. v. Schwartz, Braunschweig; Elster, Jerxheim; Hoerschelmann, Sauingen; Klapproth, Br.Lehndorf; Burmester, Hedeper; J. Seebaß, Börnecke; Helweg, Rühle; H. Padel, Helmstedt; A. Peuker, Wolfshagen; Althaus, Oker; H.E. Seebaß, Braunschweig; Caspar, Volkersheim.“ (in: NL 302; MzA 156f)

Zu den 38 Teilnehmern der Notbundversammlung, die den Protest unterzeichneten, kamen noch 12 weitere hinzu. Dieses Schreiben war der erste sichtbare Protest des Pfarrernotbundes seit 1934, der die Pfarrerschaft erreichte. Es war zugleich sein letzter gemeinsamer schriftlicher Protest bis 1945. Wie schon im Schreiben an Bischof Beye vom Januar 1934 bedeutete er eine unmißverständliche Gehorsamsverweigerung gegenüber der Finanzabteilung und den Versuch der Eindämmung des erneuten Vordringens der deutsch-christlichen Unzumutbarkeiten. Es ist bezeichnend, daß dieses erneute Vordringen mit dem Namen von OKR Dr. Breust verbunden war. Denn Breust war seit 1933 Deutscher Christ und nicht etwa wie Johnsen und Röpke 1935 ausgetreten, sondern immer noch ihr überzeugtes Mitglied. Ein typischer Nadelstich-Antrag war es, als Breust die dc. Minderheitengottesdienste mit 100.- RM fördern wollte. OKR Röpke schlug in seiner Einfalt vor, daß dann der Pfarrernotbund auch 100.- RM erhalten müßte, was OKR Seebaß ablehnte, um gar keinen Vergleich erst aufkommen zu lassen. (in : Schreiben Seebaß an K.A. v. Schwartz am 16.12.38 NL 302). Der Notbund wußte, daß die Finanzabteilung sich zur Durchsetzung ihrer Ziele ungeniert der Gestapo bedienen konnte. Lachmund berichtete von der Einrichtung eines dc. Minderheitsgottesdienstes im Blankenburger Georgenhof an v. Schwartz am 17.11.38: „Ein Telefonanruf, Gestapo holt die Schlüssel, in einer Stunde ist alles erledigt.“


Kein gemeinsames Protestbündnis
Dieser Protest war die letzte Möglichkeit, gemeinsam mit der geistlichen Leitung der Landeskirche und dem Landespredigerverein sich gegen die Einflußnahme der Finanzabteilung zur Wehr zu setzen. Dieses Bündnis kam nicht zustande. Statt dessen warf Bischof Johnsen dem Pfarrernotbund vor, mit seinem Schreiben ein gemeinsames Vorgehen verhindert zu haben, was der Bruderrat deutlich zurückwies. Auch Propst Ernesti ließ als Vorsitzender des Landespredigervereins nicht erkennen, daß er zu einem gemeinsamen Vorgehen mit dem Pfarrernotbund bereit war. Der Bischof versuchte durch intensive Kontakte mit den Pfarrkonferenzen, die Pfarrerschaft zwar mündlich aufzuklären, ging aber einer markanten öffentlichen Auseinandersetzung mit der Finanzabteilung, womöglich gemeinsam mit der Pfarrerschaft, aus dem Wege. Er besuchte im Oktober und November 1938 die Pfarrkonferenzen in Gliesmarode (12.10), Ahlum (13.10.), Vorsfelde (19.10.), Lichtenberge (20.10.), Blankenburg (24.10.), Holzminden (26.10.), Börßum (2.11.), Wolfenbüttel (9.11.), Seesen und Eschershausen (14.11.), Helmstedt (21.11.), Schöppenstedt (30.11.). Vor der Pfarrkonferenz in Blankenburg beklagte er, gewiß zur Freude des dc. Propstes Kellner, „daß ein großer Teil der Pfarrerschaft an der geistliche Leitung des Landeskirchenamtes vorbei sich nur an die Finanzabteilung wende.“ (KueÜ S. 93) Auf allen Pfarrkonferenzen war auch von dem Einspruch des Pfarrernotbundes die Rede.

Bezeichnenderweise wurde zunächst einmal auf die unterzeichnenden Pfarrer Druck ausgeübt. Zwei Pröpste, die die Erklärung unterstützt hatten, wurden genötigt, ihre Unterschrift zurückzuziehen. OKR H.E. Seebaß, der ebenfalls mit unterzeichnet und sich damit auch von Johnsen und Röpke distanziert hatte, wurde von Hoffmeister ein Disziplinarverfahren angedroht, das später allerdings im Sande verlief.


Verschiedene Positionen im Pfarrernotbund
Die Reaktionen auf diesen Protest des Pfarrernotbundes spiegeln verschiedene Positionen in der Pfarrerschaft und im Notbund wider. Ferdinand Hoerschelmann, Pfarrer in Sauingen, berichtete am 9.11. 1938 im Pfarrkonvent Wolfenbüttel von dem Protestschreiben und wies den Vorwurf des Bischofs zurück. Propst Rosenkranz äußerte Verständnis, sogar Zustimmung. Hoerschelmann hob die entschlossene Ablehnung von dc.-Minderheitsgottesdienst hin. „Wenn wir hier den Eingriff in die geistlichen Bezirke der Kirche dulden, würden wir selbst zu Verführern unserer Gemeinde.“ Der Pfarrkonvent beschloß, den Bischof um eine Verhaltensmaßgabe zu bitten. Der Pfarrkonvent hatte nicht mehr die Kraft, mehrheitlich eine klare Absage an eine Mitarbeit mit der Finanzabteilung auszusprechen. Immerhin befand sich der Pfarrernotbund in diesem Kreis nicht in der sonst üblichen Isolierung. (Brief Hoerschelmann vom 10.11.1938 an v. Schwartz in NL 302)

Ganz anders reagierte Pfarrer Hille in Calvörde. Er hatte bereits die Zuverlässigkeitserklärungen für die Kirchengemeinderatsmitglieder beantragt und bagatellisierte den Bescheid genial: „Wer politisch unzuverlässig ist, geht nicht der Kirche, sondern dem Staat, der ihn zu unzuverlässig erklärt, verloren.“ Hille hielt die Frage der Zulassung von d.c.- Minderheitsgottesdiensten für sehr viel wichtiger, „weil sie uns Pfarrer zwingt, das Ordinationsgelübde zu brechen.“ In dieser Schärfe hatte sich nicht einmal der Pfarrernotbund geäußert. Aber die Antwort erinnerte an den Wortlaut der Vereidigung, der ausdrücklich an das Ordinationsgelübde erinnerte.
Hille, früh in der SA tätig und ein Kämpfertyp, der keiner Auseinandersetzung aus dem Wege ging, schätzte die Situation völlig richtig ein. „Da organisierter Protest nichts nützt, muß man Guerillakrieg führen, und wenn er tausendmal aus Einzelaktionen besteht.“ Hille, der gegenüber seinen örtlichen Parteieliten auf sturer Einhaltung des Paragraph 24 des Parteistatuts vom „positiven Christentum“ bestand, wurde später in ein Disziplinarverfahren und sogar Sondergerichtsverfahren verwickelt und kam als Soldat an der Front zu Tode. (in: Brief an Karl Adolf v. Schwartz am 21. 10.1938 in NL 302).

Diesem kämpferischen Widerstandstyp war die Haltung von Max Witte in Wahle, ebenfalls Mitglied des Pfarrernotbundes, konträr entgegengesetzt. Witte sah die Kirche in der Situation des Stephanus. Er hatte am 2. Weihnachtstag 1938 über Stephanus gepredigt und klärte seine Position in einem Brief an Karl Adolf v. Schwartz vom 28.12.1938.(NL 302) Er erinnerte an ein Bild, das in der letzten Notbundversammlung verwendet worden war: der Feind stünde im Land wie seinerzeit Napoleon. Demgegenüber hülfe nur „eine passive Resistenz, aber eben Resistenz“. Schon Luther hatte unterschiedliche Positionen eingenommen, eine davon war, daß man das Unrecht der Obrigkeit erdulden müsse. Witte, als liturgisch sensibler, nach dem Krieg die „Brüderntheologie“ an der Braunschweiger Ulricikirche etablierender Pfarrer, konnte sich zu einem frontalen Widerstand wie Hille nicht entschließen. Das ist auffällig, weil die Bekenntnisfrage allzu deutlich provoziert worden war.

Aus einem vertraulichen Brief von Propst Bosse vom 2.11.1938 erfuhr Karl Adolf v. Schwartz auch von der Reaktion der Pröpste anläßlich ihrer Arbeitstagung am 1. November. (NL 302) Der Bischof hätte abgeraten, die Namen der Kirchengemeinderatsmitglieder der Kreisleitung nicht zu nennen. Hierbei bezog sich der Landesbischof auf den Status der Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts. Es wäre klar, daß, wer den Auftrag nicht ausführe, die Folgen zu tragen habe. Damit war auch klargestellt, daß mit einer solidarischen Haltung der Kirchenleitung nicht mehr zu rechnen war. Johnsen befürchtete „die Sprengung der Kirchenregierung“, wenn der Protest des Notbundes der Kirchenregierung vorgelegt würde. Mit diesem Argument änderte der Bruderrat den Adressaten des Protestes und begnügte sich damit, daß die Mitglieder der Kirchenregierung das Schreiben zwar formlos zur Kenntnis genommen hatten, aber einer Entscheidung enthoben wurden. Im übrigen beklagte sich Johnsen, daß die geistliche Leitung des LKA „entmächtigt“ wäre. „Sie wird völlig übergangen“. Von der Verfügung vom 4. Oktober hätte er erst am 20.10. durch private Mitteilung erfahren. Diese Handlungsweise hätte genügt, Hoffmeister gezielt das Betreten des Landeskirchenamtsgebäudes zu verbieten. Statt dessen beließen es Bischof Johnsen und OKR Röpke beim Beschweren und bei Papierprotesten.


Das Ende der Kirchenpolitik der Mitte
Der Landesbischof rief die Pfarrerschaft zur Geschlossenheit auf. „Es ist nötiger denn je, daß die Pfarrerschaft zusammensteht und Einzelaktionen unterbleiben; jede solche bedeutet einen Riß in der Pfarrerschaft“. Aber wozu diese Geschlossenheit, wenn sie nicht geschlossen in eine aus Bibel und Bekenntnis erwachsende deutliche und organisierte Ablehnung geführt wurde? Das ließ Johnsen auch nicht ansatzweise erkennen. Der Bischof stand vor dem Scherbenhaufen seiner Kirchenpolitik der Mitte, die auf die Vereinbarkeit von Nationalsozialismus und Christentum gebaut hatte.
Bei dieser Politik der Mitte hatte er zwei Möglichkeiten gegenüber dem Staatskommissariat Hoffmeister/Breust. Entweder argumentierte er als überzeugter Nationalsozialist gegen die nazistische Überfremdung der Landeskirche. Dann hätte er, wie es Pfr. Hille tat, die Kreisleitung veranlassen müssen, im Braunen Haus von München nachzufragen, ob für eine Überprüfung der Kirchengemeinderäte überhaupt ein Befehl von oben vorgelegen hatte. Hille bekam nämlich einen negativen Bescheid und damit wäre die Verfügung vom Staatskommissariat Hoffmeister/Breust als nationalsozialistische Laune abzutun gewesen. Die Naziorganisation war erkennbar ein polykratisches, widersprüchliches Gemenge; deren Gegeneinander erhebliche Freiräume schuf. Diese Freiräume innerhalb der Naziorganisation hätte Johnsen als Nationalsozialist nutzen können. Wäre Staatsrat Bertram aus der Kirchenregierung ausgeschieden, worauf die Bemerkung von der Sprengung der Kirchenregierung hindeutete, hätte sich die Lage auf eine Konfrontation zwischen dem Staatsbeauftragten und dem Bischof zugespitzt. Das hätte die Rolle des Landesbischofs nur gestärkt, zumal Johnsen eine Vielzahl der Kirchengemeinden durchaus hinter sich wissen konnte.

Die andere Möglichkeit war jene, die der Notbund anstrebte: Bekenntnis und Schrift gegen die Naziherrschaft zu führen. Das hätte bedeutet, daß Johnsen, die beiden theologischen Oberkirchenräte und der Notbund gemeinsam die zwei bekenntniswidrigen und theologiedesinteressierten Juristen in der Finanzabteilung des Landeskirchenamt öffentlich als bekenntniswidrig stigmatisierten, die Abendmahlsgemeinschaft mit ihnen aufgehoben und jeden Schriftverkehr mit ihnen beendet hätten. Das hätte das in der Verfassung schwach ausgebildete Bischofsamt, umgeben von solidarischen Gemeinden, ganz erheblich stärken können.

Zur ersten Option war Johnsen unfähig, weil er sich durch sein Staatsverständnis, durch Parteizugehörigkeit, durch Eidesleistung und in seinem Vertrauen zu Hitler als charismatischem Führer nicht erschüttern ließ. Erschwerend kam hinzu, daß die Hitlereuphorie in der Bevölkerung in eine Hysterie ausgeartet war. Die zweite Option hatte Johnsen bereits mit der Ablehnung des Geistes von Dahlem verworfen. Immer wieder war der Glaube auf die Probe gestellt worden, z.B. als sich der Sohn von Pfr. Goetze als Kandidat der Landeskirche beworben hatte, aber aus rassistischen Gründen – der Vater war nicht Total-Arier - abgelehnt wurde. Beschämenderweise nahm ihn die württembergische Landeskirche auf. Johnsen hatte sich in der geistigen Auseinandersetzung mit der deutschen Glaubensbewegung zwar tapfer geschlagen, aber er hatte es nicht gewagt, die dahinter stehende Maske des Nationalsozialismus beim Namen zu nennen. So war an den bekenntniswidrigen Juristen im Landeskirchenamt sein kirchenpolitisches Konzept gescheitert.


Die Lähmung des Pfarrernotbundes
Aber auch der Pfarrernotbund, der sich mit Johnsen auf den Kurs des Lutherrates eingelassen hatte, war gelähmt und konnte sich in den nächsten Jahren nicht zu einem gemeinsamen Kurs gegen das Staatskommissariat durchringen. Es gelang dem Bruderrat nicht, den Pfarrernotbund zum geschlossenen Handeln in eine als richtig erkannte Richtung zusammen zu führen. Der Fronteinsatz vieler Notbundbrüder dezimierte den handlungsfähigen Kreis, die zahlreichen Vertretungen in den vakanten Pfarrstellen verbrauchten ab 1940 die verbleibenden Kräfte, die für die Organisation eines gemeinsamen Handelns nötig gewesen wären. Der Widerstand gegen das Staatskommissariat ging nun von den Kirchengemeinderäten aus.


Kellner visitiert Lachmund am 1. Advent 1938
Ein anderer Riß war unbemerkt im Pfarrernotbund aufgetreten. Die Deutschen Christen gewannen nicht nur in der Benutzung von Kirchenräumen neuen Boden sondern auch in der Frage der Kirchenleitung. Heinrich Lachmund ließ sich am 27.11.1938, dem 1. Adventssonntag, von „seinem“ zuständigen deutsch-christlichen Propst Adolf Kellner visitieren. (in S 2352) Die kleine Kirche war überfüllt, „besonders von Mitgliedern der „Bekenntnisgemeinde“, vermerkte Kellner im Visitationsbericht. Auf den Gottesdienst folgte eine Katechese, wo Kellner insbesondere nach dem 1. Hauptstück fragte und der besonderen Beziehung zu den Gegenwartsfragen unseres Volkes. Kellner wollte hören, daß Volk und Rasse die bevorzugte Schöpfungsordnung Gottes wären. „Kinder nicht sehr beschlagen“, vermerkte er kritisch. Nach einem Mittagessen bei Lachmunds folgte die obligate Besprechung mit dem Kirchenvorstand, an der auch die Frauenhilfsvorsitzende und der Vertreter des Männerwerkes teilnahmen. Lachmund konnte mit Zahlen aufwarten. 42 Taufen bei 3000 Gemeindemitgliedern im Jahr 1937 liessen darauf schließen, daß auch Taufeltern aus anderen Gemeinden zu Lachmund gekommen waren. 25 Helferinnen arbeiteten in der Gemeinde mit. Der Stundenplan der Schule ließ einen in herkömmlicher Weise zeitlich geordneten Unterricht nicht zu. Lachmund unterrichtete 11-12 Stunden an fünf Wochentagen. Die Predigt Lachmunds über Mt. 9 liest sich enttäuschend angesichts der Tatsache, daß die Progromnacht 17 Tage zurück liegt und die Debatte um die Gottesdienstordnung der 2. VKL die Gemüter ungeheuer erhitzte. Lachmund predigte, als ob nichts gewesen wäre.

Was mochte Lachmund bewogen haben, sich von seinem dc.-Gegenüber visitieren zu lassen? Wollte er ihm eine lebendige Gemeinde „vorführen“, nach der sich Kellner gewiß sehnte? Sollte Kellner sich von der ohne Frage ergiebigen Gemeindearbeit überzeugen? Sollte die Visitation ein Gegengewicht zu den auch in Blankenburg erstrebten Minderheitengottesdiensten sein? Was bedeutete angesichts dieser Visitation die heftige Debatte, ob Pfarrer des Notbundes an den Amtskonferenzen teilnehmen sollten? „Wir haben den Eindruck, daß Pastor Lachmund der Luthergemeinde treu dient“ schrieb OLKR Röpke und wünschte „auch ferner Gottes Segen“. Diese Visitation markierte jedenfalls für die Luthergemeinde das Ende des Kirchenkampfes und die Glaubwürdigkeit Lachmunds scheint mir geschwächt. Auch Hermann Wicke in Zorge unterwarf sich einer Visitation durch Propst Kellner. So wurden die vom Bekenntnis her so aufgebauschten Gegensätze zwischen Bekennender Kirche und Deutschen Christen im kirchlichen Alltag pragmatisch beantwortet.

Am 14. Dezember 1938 fand in Siloah noch eine Bruderratssitzung mit folgender Tagesordnung statt: 1. Vikarin der I.M.. 2. Kommission, 3. Gremmelt, 4. Johnsen in der Kirchenregierung, 5. Schulfrage, 6. Goetze/Niemann. Die anschließende Notbundversammlung war nur noch von 20 Mitgliedern besucht. Aus Gründen der Reisekostenabrechnung gab es eine Anwesenheitsliste. Da Anwesenheitslisten selten sind, werden hier noch einmal die Anwesenden genannt: H.E. Seebaß; lic.v. Schwartz, Eilum; Wurr, Herrhausen; Burmester, Hedeper; Lepsien, Heinade; Barg, Braunschweig; Georg Althaus; Sander, Riddagshausen; Herdieckerhoff; Lipsius, Kissenbrück; Bosse, Braunschweig; Witte; Elster, Jerxheim; J. Seebaß, Börnecke; Goetze, Braunschweig; Rohlfs, Kirchberg; Erdmann, Lelm; Wicke, Grünenplan; Wandersleb, Langelsheim; Dr. v. Schwartz.
Karl Adolf v. Schwartz schrieb am 19.12. von dieser Versammlung: „die meisten blieben stillschweigend fort. – Der Anlaß zu der Versammlung war vor allem, daß einige unter uns in ganz besondere Lagen gekommen sind, in denen wir sie nicht ohne Rat und Hilfe lassen dürfen. An einigen Orten ist unseren Brüdern die Verfügung über die kirchl. Gebäude entzogen und dem Propst, D.C., übertragen. In anderen Gemeinden sind dem Kirchengemeinderat Kassendinge und Vermögensverwaltung abgenommen und einem Kommissar übertragen. Aber auch andere Notlagen von Amtsbrüdern haben uns beschäftigt.“ (NL 302) (MzA S. 181ff)

Zu den „Notlagen von Amtsbrüdern“ gehörte die Verhaftung von Hans Buttler in Alvesse am 11. Oktober, Mitglied des Pfarrernotbundes seit 1933, und die Disziplinierung der Pfarrer Dr. Albert Niemann und Alfred Goetze, die mit sofortiger Wirkung einen Tag nach der Reichspogromnacht vom Staatskommissariat Hoffmeister/Breust vom Dienst „beurlaubt“ worden waren. Sie galten für die Nazis als nicht ganz arisch, und waren daher für die Leitung der Landeskirche unter dem Staatskommissariat Hoffmeister/Breust nicht mehr tragbar. v. Schwartz hatte die Behandlung der Sache unter Nr. 6 auf die Tagesordnung des Bruderrates gesetzt. Immerhin warfen die Zerstörung der Synagogen in Braunschweig, Wolfenbütel, Seesen, Holzminden, Stadtoldendorf, Bad Harzburg. Goslar, die Verwüstung von Geschäften in diesen Städten wie auch in Helmstedt, Schöningen, Ottenstein, Blankenburg, die vor aller Augen auf den Marktplätzen zusammengeholten und nach Wolfenbüttel abtransportierten, dann in Konzentrationslager verbrachten Deutschen, teils jüdischen Glaubens, erhebliche Fragen auf, was dem Liebesgebot Jesu folgend nun wohl zu machen wäre.
Anders als der Osnabrücker Pfarrer Leo, der ebenfalls in das KZ Buchenwald verschleppt wurde,, waren Goetze und Niemann „nur“ aus dem Dienst entfernt worden. Alfred Goetze nahm an der Notbundversammlung teil und konnte die Brüder aus erster Hand unterrichten. OLKR Dr. Breust hatte ihm telephonisch diese unanständige Nachricht übermittelt.


Der Pfarrernotbund und die „lex Goetze“
Nach der Einführung des Arierparagrafen 1933 und dem Prozeß gegen Georg Althaus 1936 stand der Pfarrernotbund seit dem 10. November 1938 mit der „einstweiligen Beurlaubung“ der Pfarrer Goetze und Niemann zum dritten Mal vor „der Judenfrage“. Das war im Sinne des landeskirchenamtlichen Kommissariats Hoffmeister/Breust als „positiver“ Beitrag zur vorangegangenen Pogromnacht gedacht. Es war begreiflich, daß sich OKR Dr. Breust für ein Telephonat mit einem solchen sitten- und rechtswidrigen Inhalt hergab, denn als überzeugter Nationalsozialist konnte er auch als überzeugter Antisemit gelten. Völlig unbegreiflich jedoch ist es, daß die drei im Landeskirchenamt tätigen Theologen nicht umgehend den Inhalt widerriefen und Niemann und Goetze versicherten, daß diese Anordnung nicht in Kraft gesetzt würde, bevor nicht wenigstens die Kirchenregierung getagt hätte. Im übrigen waren derart weitreichende Personalentscheidungen ohne den Landesbischof unmöglich. Bischof Johnsen hielt sich nicht in Wolfenbüttel auf. Und wofür hatte der Pfarrernotbund als „seinen“ Mann H.E. Seebaß im Kollegium des Landeskirchenamtes, wenn dieser jetzt nicht tätig würde?
Alfred Goetze war kein einfacher Pfarrer gewesen. Geborener Berliner war er seit 1915, damals 35jährig, Pfarrer an der Paulikirche in Braunschweig, neben ihm der Initiator des Paulikirchbaus, der fast 20 Jahre ältere Hermann Lagershausen. Zu diesen beiden kam in die neben den ehrwürdigen Innenstadtkirchen aufstrebende großbürgerliche Pauligemeinde 1925 der mit Goetze fast gleichaltrige Karl Sinemus, der aber nach vier Jahren bereits 1929 verstarb. Von diesen dreien war Goetze der Trommler. Er hatte sich in der Weimarer Zeit in der Landeskirche einen Namen durch seinen Kampf um eine „christliche Schule“ gemacht, Elternbünde auf Orts- und Landesebene gegründet, und eine scharfe polemische Klinge gegen die sozialdemokratischen Regierungen und freidenkerischen Gruppen geschlagen. J.H. Wicke titulierte den kleingewachsenen Mann als „Giftzwerg“. Theologisch hielt er sich zu den Liberalen, von Anfang an gehörte er zum Braunschweiger Pfarrernotbund. Die Liberalen im Pfarrernotbund gehörten nicht zum harten Kern, der theologisch sich um die gemäßigten oder strammen Lutheraner gebildet hatte.
Auch sein Sohn Helmut Goetze studierte Theologie, strebte nach dem theologischen Examen in die Braunschweiger Landeskirche und absolvierte ein halbes Jahr ein Vikariat. Aber er wurde nicht in den Dienst gestellt, weil seine Großmutter nach den Nürnberger Gesetzen nicht als „Vollarier“ galt. Das brauchte eine Kirchenleitung nicht zu kümmern, schließlich war ja auch sein Vater Braunschweiger Pfarrer, aber offenbar fühlte sich die Kirchenregierung nicht mehr ganz frei. Parteigenosse Staatsrat Bertram galt auf dieser Ebene als penibler Beobachter und wenn es sein mußte auch agiler Akteur der kirchlichen Szene. Aber auch Bischof Johnsen war erklärter Antisemit schon seit seiner Kampfzeit beim Jungdeutschen Orden.
Als die Wolfenbüttler Kirchenleitung 1935 eine Anfrage von Pfarrer Brutzer erreichte, ob er einen taubstummen jüdischen Jungen in der Magnikirche taufen dürfte, beschied ihn Johnsen hinhaltend. Er möge sich an die Hamburgische Landeskirche wenden, wo eine judenchristliche Kirche geplant wäre.
Im Falle von Vikar Helmut Goetze hatte OKR Röpke im September 1936 an den Reichskirchenausschuß in Berlin geschrieben: „Goetze ist nicht arisch. Seine Großmutter väterlicherseits war Volljüdin, die später getauft ist. Wir bitten um Auskunft, wie wir uns im vorliegenden Fall verhalten sollen“.. (MzA S. 175) Für eine lutherische Kirche waren die Ausdrücke „arisch“ und „Volljüdin“ neu. Vor allem war die Zurücksetzung der Taufe gegenüber der willkürlichen nazistischen Stigmatisierung ein schwerer Verstoß gegen das Evangelium. Die Mutter von Alfred Goetze und die Großmutter von Helmut Goetze war getauft und Christin. Das war für die Kirche das prägende Merkmal. Röpke erhielt vom Reichskirchenausschuß die Auskunft, daß „angesichts der augenblicklichen Rechtslage auf staatlichem und kirchlichem Gebiet keine Bedenken“ vorlägen. Damit lag die Verantwortung und Entscheidung, die man vielleicht gerne an Berlin abgeschoben hätte, wieder bei der Wolfenbüttler Kirchenleitung und die hätte sich mit einem solchen Bescheid auch gegen ein Votum von Staatsrat Bertram für den Kandidaten Goetze durchsetzen können. Im Herbst 1938 bestand Helmut Goetze das 2. theologische Examen (Landesk. Amtsblatt 1938 S. 59) Zu dieser Zeit wünschte die Kirchenregierung „keine Schwierigkeiten“ und sorgte für den Anfang einer „judenfreien, lutherischen Landeskirche“. Der junge Goetze ging zunächst nach Berlin, dann in die Württembergische Landeskirche, der möglich erschien, was in der Braunschweiger Landeskirche unmöglich war. Das wäre bereits ein Fall für den Pfarrernotbund gewesen.
Im November 1938 stellte sich die Frage neu, nunmehr beim Vater. 1938 war Alfred Goetze 58 Jahre alt, zu früh, um von sich aus um Pensionierung nachzukommen. Goetze kämpfte in der Folgezeit einen erbitterten Rechtsstreit auf allen Ebenen aus. Er wandte sich an das Reichskirchenministerium, er protestierte bei OLKR Dr. Breust, beim Landesbischof und bei den Theologen im Landeskirchenamt. Am 4. September 1939 erklärte ihm Landesbischof Johnsen, er habe Goetze nicht beurlaubt und bei einem Gespräch mit den Oberlandeskirchenräten Röpke und Seebaß stritt auch Röpke jede Beteiligung mit den Worten ab: „Wir haben Sie nicht beurlaubt, beurlaubt hat Sie der Leiter der Finanzabteilung.“ (Schreiben Goetze an die Kirchenkanzlei vom 3.3.1940 in: EZB A 4 /358)

Das Landeskirchenamt hatte sich die fehlende Rechtsgrundlage für die unrechtmäßige Beurlaubung durch das Kirchengesetz Nr. 5339 über „die Versetzung eines Geistlichen in den einstweiligen Ruhestand“ verschafft (Landeskirchl. Amtsblatt 1939 S. 61). Danach konnte jeder Pfarrer aus dem Dienst entfernt werden, „wenn eine gedeihliche Fortführung des Pfarramtes in seiner Gemeinde“ nicht möglich wäre oder das „Wohl der Gesamtkirche“ diese Maßnahme erfordere. Das Gesetz ist ein Paradebeispiel, was im Kirchenrecht alles möglich ist. Es entsprach einem Gesetz aus der deutsch-christlich regierten Bremer Landeskirche. Im Gegensatz zu einem vergleichbaren Gesetz in der Hannoverschen Landeskirche enthielt es aber keinerlei Einspruchsmöglichkeiten und Beteiligungen anderer geistlicher Stellen. Der schwammige Begriff „Wohl der Gesamtkirche“ ließ jede Willkürmaßnahme zu. Aber auch mit diesem Gesetz war die Entfernung von Goetze aus dem Dienst schwierig, denn der Pauli-Kirchenvorstand hatte sich zweimal einstimmig für ein Verbleiben von Goetze in der Kirchengemeinde ausgesprochen, sodaß der § 1,1 nicht in Anwendung kommen konnte. (MzA S. 184)
Gegen dieses Gesetz reichte der Pfarrerverein wiederholten Protest beim Landeskirchenamt ein und veröffentlichte diesen auch in den „Amtsbrüderlichen Mitteilungen“ Juli 1940. OLKR Röpke versprach hinhaltend, daß das Gesetz zu gegebener Zeit geändert werden könnte. Auch die Lutherische Vereinigung reichte einen Protest ein, aber der Pfarrernotbund und der Bruderrat hielten sich zurück. Lachmund protestierte zwar privat in Eingaben ans Landeskirchenamt, aber es kam nicht mehr zu einem massiven persönlichen, öffentlichen Protest wie im Jahre 1934, obwohl dies, wie die Veröffentlichung des Pfarrervereins zeigte, möglich war. Lachmund lud zwar Goetze nach Blankenburg zum Predigen ein und signalisierte damit seine persönliche Haltung. Aber es bleibt bedauerlich, daß es nicht zu einer gemeinsamen Aktion von Pfarrernotbund und Pfarrerverein gekommen ist. Goetze selber kämpfte weiter, er hielt sogar anordnungswidrig Beerdigungen und konnte befriedigt lesen, daß die Hinterbliebenen eine Danksagung mit Namennennung in der nazistischen Braunschweiger Tageszeitung (BTZ vom 11. August 1940) unterbringen konnten. Für Goetze reichte Rechtsanwalt Dedekind noch im Januar 1942 schließlich eine Klage vor dem Landgericht Braunschweig ein. Goetze bat Lachmund um einen unterstützenden Schriftsatz, den Goetze zu seiner Enttäuschung jedoch nicht erhielt. (Goetze an Lachmund am 16.4.1942 in PNB 36). OLKR Röpke bat Hoffmeister, „die Ablehnung des Antrages Goetzs im Verhandlungstermin vor dem Landgericht zu beantragen“ (EZA A 4/ 220), der die Sache an das Reichskirchenministerium überwies, das die Sache naturgemäß abschlägig beschied. Schließlich erhielt Goetze in einem förmlichen Schreiben den Bescheid, daß er „künftig nicht mehr ein öffentliches Pfarramt der Braunschw. Landeskirche bekleiden“ dürfte. Goetze fühlte sich gedemütigt und erniedrigt, verließ verbittert die Landeskirche und vertrat seinen zur Front einberufenen Sohn in der Kirchengemeinde Allmersleben, Württtemberg.
Völlig in den Hintergrund trat gegenüber der Behandlung von Goetze die gleichzeitige„einstweilige Beurlaubung“ von Dr. Albert Niemann. Niemann war in der Weimarer Zeit Mitglied der Kirchenregierung gewesen und Direktor des Predigerseminars. (MzA S. 181) Er gehörte mit Palmer der Gruppe der Lutheraner an. Auf das Abschiedswort von Palmer im April 1934 hatten Niemanns persönlich und anteilnehmend reagiert. Seit 1928 war Niemann Pfarrer in Gr. Stöckheim. Niemann war 66 Jahre alt und ging in den Ruhestand. Auf Wunsch der Kirchengemeinde wurde ihm ein Abschiedsgottesdienst in seiner Kirchengemeinde gestattet, ein eindrucksvoller Erweis für die Lüge Hoffmeisters, daß die Beurlaubung Niemann vor dem Volkszorn schützen sollte. Laut Landeskirchlichem Amtsblatt wurde Niemann zum 1.11.1939 pensioniert. (Landeskirchl. Amtsblatt 1939 S. 53) Aber schon einen Monat später starb Niemann am 9. Dezember 1939 in Bad Harburg und erlebte nicht mehr das beschämende Kirchengesetz vom selben Monat.



[Zurück] [Glaube]
Impressum, http://bs.cyty.com/kirche-von-unten/archiv/ab/dk