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[Kirche von unten]

Ottmar Palmer 1873 - 1964

Versuch einer Annäherung und Deutung

24. Kapitel


Der Machtkampf 1945 - Palmer als Vorsitzender der Kirchenregierung


Dreimal kommt Palmer in seinen Lebenserinnerungen auf die Verhältnisse nach 1945 zu sprechen. Er erwähnt einen Besuch Lachmunds am 30. Juni 1945 bei sich in Berka; er solle die Leitung der Vorläufigen Kirchenregierung in Wolfenbüttel übernehmen, unter dem Datum vom 7. September den Abschluß der Verhandlungen zur Bildung der Vorläufigen Kirchenregierung und die äußerst schwierigen Eisenbahnfahrten nach Wolfenbüttel und unter dem 11. Februar 1946 die Eröffnung des neuen Landeskirchentages, bei der er die Predigt hält, und die Wahl von Pfr. Martin Erdmann zum „Landeskirchenpräsidenten“ mit dem bemerkenswerten Zusatz „Erdmann – gegen meine Stimme“.
Hinter diesen knappen Bemerkungen verbirgt sich ein massiver Machtkampf um den Versuch einer Neuordnung in der Kirchenspitze in Wolfenbüttel.

Die Eintragungen Palmers in seinem Pfarramtskalender und seine Korrespondenz mit den Amtsbrüdern des Pfarrernotbundes aus jener Zeit ergänzen die Äußerungen in den Lebenserinnerungen und lassen neue, bisher unbekannte, scharfe Konturen der Auseinandersetzung erkennen.


Der erste Kontakt zur Landeskirche
Ich zeichne im Folgenden anhand der Eintragungen Palmers in den Pfarramtskalendern die Ereignisse chronologisch auf.
Den ersten Kontakt Palmers zur Braunschweiger Landeskirche nach dem Einmarsch der alliierten Truppen stellte Pfarrer Wurr aus Herrhausen her. Er besuchte mit seiner Tochter am 6. Juni 1945 Palmer in Berka. Pfr. Wurr, der dem Pfarrernotbund angehörte, war auf Grund einer Denunziation aus der Pfarrerschaft im April 1943 verhaftet, aber nach neuneinhalb Wochen Gefängnis in Wolfenbüttel am 6. Juli wieder freigelassen worden und war danach seiner pfarramtlichen Tätigkeit in Herrhausen weiter nachgegangen.


Der überraschende Besuch von Röpke und Seebaß in Blankenburg am 7. Juni 1945
Einen Tag später, am 7. Juni, suchten die OLKR Röpke und Seebaß überraschend und spontan Pfr. Lachmund in Blankenburg auf, der seinem Freund Palmer von diesem Besuch einen Tag später in einem Brief berichtete. Der Brief befindet sich nicht in den Akten des Pfarrernotbundes im Landeskirchlichen Archiv und wird hier erstmals vorgestellt.

„Blkbg, 8.6.45
Lieber Freund! 1) Es wird eine 5 te Pfarrstelle in Blankenburg errichtet, die Dir verliehen wird, bis eine der anderen Stellen hier vakant wird, oder Du Dich pensionieren läßt. Wohnung ist z.Zt. nicht vorhanden, das dauert seine Zeit. 2) Du übernimmst sofort die Leitung der Kirchenregierung Braunschweig als Vorsitzender“, da der „Landesbischof“ „behindert“ ist. Neben Dir sitzt dort Erdmann, dem Seebaß den „Befehl“ überbringt. Rauls und Röpke bleiben als Restbestand, Jurist Linke - Braunschweig ist z.Zt. Rechtsberater und Mitglied der Kirchenregierung. Das alles ist für die Übergangszeit, Du sollst nicht „Landesbischof“ werden, sondern nur die Verhandlungen führen mit den staatlichen Stellen, da Barg zuerst in stürmischer Weise, dann in liebenswürdiger, aber fester Form Röpke und Seebaß klar gemacht habe, daß an der Spitze der Landeskirche für diese schwierigen Zeiten nur ein Mann mit politisch tadellos reiner Weste stehen könnte. Die beiden waren gestern bei mir, nachdem Barg sie aus ihrer Harmlosigkeit aufgeschreckt hatte. Gleichzeitig war Breust da, der am liebsten wieder sein Amt übernähme. Das überlasse ich Dir, ob Du mit ihm arbeiten willst. Linke ist wohl nur vorübergehend, den wird Ob. Landesgerichtspräsident Mansfeld selbst behalten wollen. Wen wir dann ins LKA als Juristen nehmen, ist eine spätere Sorge.
Du wirst nicht „Nein“ sagen, denn Du bist der geeignete Mann, natürlich habe ich Dich vorgeschlagen und Röpke-Seebaß haben „Ja“ gesagt und scheinen zufrieden zu sein, da ich gleichzeitig sagte: „Es sollen keine Köpfe rollen, wir nehmen keinem seinen Posten“. Deine Rehabilitation hier, die der Bruderrat beschlossen hatte auf Dedekinds Antrag, fand, von mir nur mündlich vorgetragen, ebenfalls Röpkes obige Lösung. Da war ich doch überrascht, wie leicht das geht, wenn man will oder muß. (Die 4 te Stelle hat ja der kranke Tönnies). Nümann – Wieda ist suspendiert, ein Disziplinarverfahren gegen ihn nimmt seinen Anfang, ebenso wohl gegen Schwaab-Astfeld.
Wie ich diesen Brief an Dich befördere, weiß ich noch nicht, wie Du Dich da freimachen willst oder kannst, ist auch noch gänzlich unklar, wie ich Dich in Wolfenbüttel oder Braunschweig unterbringe, muß ich sehen, ebenso hier, wenn Du, wie ich hoffe, bald einmal hier predigst....“(iFb)


Stürmisches Auftreten Bargs im Landeskirchenamt
Pfr. Barg von der Andreaskirche in Braunschweig war Ende April/Mai ein- oder zweimal im Landeskirchenamt unvermutet aufgetaucht und hatte energisch eine personelle Erneuerung an der Kirchenspitze gefordert. Lachmund schreibt „zuerst in stürmischer, dann in liebenswürdiger Weise.“ Röpke berichtete später der Kirchenregierung von Bargs „befremdendem Auftreten“. Noch drei Jahre später gab OLKR Röpke den Vorgang in der Kirchenregierungssitzung am 15.10. 1948 folgendermaßen wieder: „Pastor Barg sei unangemeldet im Landeskirchenamt erschienen und habe OLKR Seebaß ein Ultimatum von 24 Stunden für die Neuordnung der Kirchenleitung gestellt mit der Androhung, wenn seinem Anliegen in dieser Weise nicht entsprochen würde, die Angelegenheit der Militärregierung vorzutragen. Wir würden dann sehen, was erfolgt.“ Linke schilderte in derselben Kirchenregierungssitzung ein Gespräch mit Barg, in dem dieser diesen Vorgang ähnlich geschildert habe. (acc 11/75 Nr. 44 Protokoll Nr. 127)
Der Besuch Bargs hatte die OLKR Röpke und Seebaß jedenfalls überrascht und verunsichert. Eine Reise von Wolfenbüttel nach Blankenburg war zu dieser Zeit nicht ganz gewöhnlich. Vielleicht hatte Barg den Eindruck erweckt, daß er im Namen des Pfarrernotbundes spreche. Vorsitzender und Sprecher des Pfarrernotbundes aber war, nachdem Karl Adolf v. Schwartz an die Front eingezogen war, Heinrich Lachmund. Er führte die gesamte Korrespondenz. Es war für die amtierenden theologischen Oberlandeskirchenräte entscheidend zu erfahren, ob der gesamte Pfarrernotbund hinter einer Forderung der vollständigen Neubildung der Landeskirchenspitze stünde und ob möglicherweise ein Eingreifen des Pfarrernotbundes in Wolfenbüttel oder ein Besuch der Pfarrernotbundspitze mit Lachmund, Palmer und anderen jüngeren Brüdern zu erwarten wäre. Diese Befürchtung war nach dem Auftreten Bargs im Landeskirchenamt keineswegs aus der Luft gegriffen.


Keine völlige Neubildung der Kirchenleitung
Der Besuch der Oberlandeskirchenräte hatte mehrere Ergebnisse: für Palmer sollte eine neue 5. Pfarrstelle in Blankenburg errichtet werden. Der Bruderrat in Blankenburg hatte auf Antrag von Alfred Dedekind beschlossen, daß Palmer rehabilitiert werden müßte. Röpke stimmte dem Vorschlag sofort zu, was Lachmund verwunderte, denn Bischof Johnsen und OLKR Röpke waren jene kirchenleitenden Männer, die eine Rückkehr Palmers nach Blankenburg 1937 verhindert hatten. „Da war ich doch überrascht, wie leicht das ging, wenn man will oder muß“, spielte Lachmund auf die Vorgänge in der Vergangenheit an.
Die andere Vereinbarung war gravierender: Palmer sollte „sofort“ den Vorsitz in der Leitung einer vorläufigen Kirchenregierung übernehmen. Man wolle nur einen Mann an der Spitze mit politisch sauberer Weste haben. Das mochte sich gegen eine weitere Verwendung des kriegsgefangenen Bischof Johnsen wenden.
Bargs Forderungen aber gingen offenbar weiter. Er erstrebte eine komplette Neubildung der Kirchenspitze. In diese Richtung ging der weitere Vorschlag Lachmunds, den Lelmer Pfarrer Martin Erdmann mit in die Kirchenleitung zu nehmen. Das war überraschend, weil Erdmann sich innerhalb des Pfarrernotbundes nicht als theologischer Kopf profiliert hatte. „Neben dir sitzt Erdmann, dem Seebaß den „Befehl“ überbringt.“ Die Besetzung mit Pfarrer Erdmann war offenbar kein spontaner Einfall während des Gespräches. Lachmund schrieb an einer späteren Stelle des Briefes: „Es ist kein Einfall des Augenblicks, es ist ein länger erwogener Plan: Wenn einmal es nötig sein sollte, hole ich Ottmar Palmer und ebenso Erdmann, an den Seebaß auch gedacht hatte.“
Die anderen bisherigen Mitglieder der Kirchenregierung Seebaß, Rauls und Linke sollten weiterhin fungieren.
Röpke und Seebaß waren auch mit diesem Vorschlag der Neubildung an der Kirchenspitze einverstanden, denn Lachmund sagte gleichzeitig: „Es sollen keine Köpfe rollen, wir nehmen keinem seinen Posten“.
Mit dieser Feststellung wurde beiden Besuchern klar, daß es zwischen Barg und Lachmund keine Absprachen gegeben hatte und daß der Pfarrernotbund völlig unkoordiniert agierte. Das war vermutlich die beruhigendste Nachricht für OLKR Röpke aus dem Gespräch mit Lachmund.
Eine weitere Beruhigung Röpkes war der Vorschlag, Palmer eine Pfarrstelle in Blankenburg anzubieten. Es war zwar absehbar, daß eine Rückkehr bereits an den Wohnungsverhältnissen und an dem Alter von Palmer scheitern würde. Aber der Vorschlag war für Röpke eine willkommene Ablenkung von der zwingenden Tatsache, daß Palmer im Falle einer aktiven Rolle beim Wiederaufbau der Landeskirche eine Wohnung in den Räumen des Landeskirchenamtes erhalten müßte. OLKR Dr. Breust hatte sogar seine Privatmöbel in den Räumen des Schloßplatzes einquartiert, die schleunigst für Palmer hätten ausgeräumt werden müssen. Aber manchmal liegen die entscheidenden Tatsachen im Alltäglichen. OLKR Röpke wohnte am Ort des Geschehens, und konnte alles weitere beruhigt abwarten. Lachmund sah in der Wohnungsfrage ebenfalls ein ganz entscheidendes Moment und schrieb an Palmer, „wie ich Dich in Wolfenbüttel oder Braunschweig unterbringe, muß ich sehen“. Das wäre indes die Aufgabe Röpkes gewesen, der in Wolfenbüttel über die besten Verbindungen verfügte.


Keine Einigung über die Besetzung des Postens des juristischen Oberlandeskirchenrates
Zu keiner Einigung kam es über die Besetzung des Postens des juristischen Oberlandeskirchenrates. Offenbar war diese Frage auch für die theologischen Oberlandeskirchenräte offen. Rätselhaft bleibt die Briefstelle, wonach auch Dr. Breust „gleichzeitig“ in Blankenburg bei Lachmund war, offenbar aber an dem Gespräch zwischen Lachmund, Röpke und Seebaß nicht teilgenommen hatte, sondern möglicherweise später mit Lachmund ein Gespräch hatte. Die Zusage Lachmunds, es möge keinem in Wolfenbüttel der Posten genommen werden, konnte jedenfalls Dr. Breust nicht auf sich beziehen und Lachmund hatte auch keinerlei weitere personellen Zusagen gemacht, obwohl ihm Dr. Breust unverblümt vorgeschlagen hatte, sofort diesen Posten wieder zu übernehmen, den er von 1923-1934 und dann seit 1943 wieder ausgeübt hatte. Der Satz Lachmunds, „wen wir dann ins LKA als Juristen nehmen, ist eine spätere Sorge“, zeugt von einer deutlichen, allzu berechtigten Reserve gegenüber einer Wiederverwendung von Dr. Breust und zugleich von der unrealistischen Vorstellung einer umfassenden künftigen Rolle des Pfarrernotbundes, die Lachmund vorschwebte. Palmer als Vorsitzender der Kirchenregierung und Lachmund – „wir“ - würden den Posten des künftigen juristischen Oberlandeskirchenrates bestimmen.
Es war ein schwerer Fehler Lachmunds, daß er mit den beiden Oberlandeskirchenräten keinen Zeitplan zur Umsetzung der Absichten zum Umbau der Kirchenregierung verabredet hatte. Offenbar fehlte es an verbindlichen, schriftlichen vorzeigbaren Abmachungen.

Der Brief Lachmunds zeigt auch etwas von dem autoritären Stil innerhalb des Pfarrernotbundes. Es hätte durchaus nahegelegen, daß Lachmund zu einer Sitzung des Bruderrates in die Räume des Landeskirchenamtes ohne Röpke und Seebaß eingeladen hätte, um sich mit den anderen leitenden Mitgliedern des Bruderrates zu beraten. Konnte Palmer, der seit acht Jahren mit dem Geschehen in der Braunschweiger Landeskirche nur noch locker verbunden war, mit einem entsprechenden Rückhalt in der Pfarrerschaft rechnen? War der Pfarrernotbund so stark geblieben, um diese Forderung auch durchzusetzen? Die Rolle Lachmunds war offensichtlich so herausragend, daß er sich eine derart weitreichende Zusage erlauben und die Folgen sogar Palmer zumuten konnte.


Der künftige Umgang mit den Deutschen Christen
Der Brief schließt mit einer aufschlußreichen Bemerkung zum künftigen Umgang mit den unverdrossenen und nach wie vor überzeugten Deutschen Christen. Lachmund schrieb an Palmer: „Ich bin sehr überlastet, da ich „das kirchliche Leben hier wieder aufbaue“, wie mir vom „Ami“ befohlen ist. Blankenburg redet von mir, weil ich bei der Umbettung der Lageropfer gesprochen habe, und.... daß ich kein politisches Wort gesagt habe. Alle haben es mir gedankt. Es war nicht leicht. Kellner hat den Weg zur Aussprache noch nicht gefunden, dagegen war v. Wernstorff-Braunschweig bei mir, der in Hüttenrode vertritt. Wenn man nur allen helfen könnte. Ich mußte Leidig begraben, der sich das Leben genommen hat im Gefängnis.
In herzlichem Gedenken Dein Lachmund.“ (iFb)

Blankenburg und Umgebung waren ab 1943 ein Zentrum der Rüstungsindustrie. In Nordhausen wurde von Zwangsarbeitern und KZ Häftlingen in unterirdischen Stollen an der Herstellung von Raketen gearbeitet. Die Kriegsgefangenenlager zogen sich vom Stadtrand bis in die Stadtmitte Blankenburgs. Vor der totalen Niederlage der deutschen Wehrmacht wurden die Lager teilweise aufgelöst und die Gefangenen noch auf mörderische Fußmärsche geschickt. Die Toten waren verscharrt worden und nach der Befreiung Blankenburgs durch amerikanische Truppen in einer würdigen Bestattungsfeier begraben worden. Die Ansprache bei der Trauerfeier, zu deren Teilnahme die Blankenburger verpflichtet wurden, hatte Lachmund gehalten und offenbar jeden anklagenden Ton vermieden, was begreiflicherweise von der Bevölkerung dankbar aufgenommen worden war.
Eine andere Trauerfeier war ähnlich heikel. Leidig war ein überzeugter Nationalsozialist und Deutscher Christ. Er war unter der Berufsbezeichnung SA Sturmbannarzt Mitglied des ersten braunen Landeskirchentages. Er hatte seine Überzeugung offenbar nicht geändert. Bis heute unbearbeitet ist auch die Rolle, die die Blankenburger Sanatorien im ns. Apparat einnahmen und ob Dr. Leidig dort eine Rolle spielte. Er wurde nach der Besetzung Blankenburg als führender Nationalsozialist verhaftet und beging in der Zelle Selbstmord. Lachmund beerdigte ihn trotzdem.

Offenbar suchte Lachmund durch persönliche Gespräche eine Bereinigung der deutsch-christlichen Verirrungen zu erreichen. So hatte Pfr. v. Wernstorff, ein Deutscher Christ bis zuletzt, der aus dem bombardierten Braunschweig eine Vertretung in Hüttenrode begonnen hatte, den Weg zu einer Aussprache mit Lachmund gefunden. Propst Kellner, der Nachfolger Palmers im Amt, blieb bei seinen Überzeugungen und enttäuschte die Hoffnung Lachmunds auf eine brüderliche Aussprache. Aber der Seufzer Lachmunds „wenn man nur allen helfen könnte“ zeigte die große Vergebungsbereitschaft, die von Lachmund ausging.

Palmer erhielt diesen Brief Lachmunds zehn Tage nach seiner Abfassung am 19. Juni und vermerkte im Pfarramtskalender: „19. Juni 1945 Dienstag Reni kommt 8 Uhr mit Brief von Lachmund „zurück nach Blkbg!“??“ Diese Nachricht ist fett eingerahmt.
Palmer versah die Nachricht mit der angekündigten Rückkehr mit zwei Fragezeichen. Er hielt sie offenbar für utopisch. Ein nochmaliger Umzug nach Blankenburg für den nunmehr 72 Jährigen für höchsten noch zwei, drei Jahre erschien für die Familie und die Gemeinde kaum zumutbar. Außerdem war das Haus der alten Superintendentur vom Nachfolger besetzt und neuer Wohnraum im von Flüchtlingen überfüllten und teils zerstörten Blankenburg kaum zu beschaffen.


Das Zögern Röpkes – Besuch bei Marahrens
Röpke schrieb, in Wolfenbüttel angekommen, keineswegs sofort an Palmer, um ihn zur sofortigen Übernahme der Kirchenregierung zu bitten, sondern wartete die Entwicklung ab. Für ihn stand nach der leichtsinnigen Zusage von Lachmund fest, daß sein Posten in Wolfenbüttel unangefochten bleiben würde. Die „sofortige“ Bildung einer vorläufigen Kirchenregierung mit dem Vorsitz Palmers hatte aus seiner Sicht noch Zeit. Es blieb außerdem abzuwarten, ob nicht noch andere Gruppen an der Bildung einer neuen Kirchenregierung beteiligt sein wollten.
Zwei Wochen nach dem Besuch in Blankenburg beantragte OLKR Röpke bei der Militärregierung einen Passierschein für sich und OLKR Seebaß am 25. Juni für eine Fahrt nach Hannover zu einer Besprechung mit Landesbischof Marahrens. Bei dieser Besprechung riet Marahrens, die Wolfenbüttler Kirchenleitung möge sich nach der Seite des Pfarrernotbundes „ergänzen“. Das war etwas ganz anderes als eine sofortige Bildung einer vorläufigen Kirchenregierung.

In Blankenburg wartete Lachmund offenbar ungeduldig darauf, daß die Oberlandeskirchenräte Röpke und Seebaß eine Neubildung der Kirchenspitze „sofort“ vornehmen würden, er hatte auf seinen Brief vom 8.6. an Palmer noch keine Antwort und Palmer hatte auch noch keinen Brief aus dem Landeskirchenamt erhalten. Daraufhin besuchte Lachmund am 30. Juni 1945 Palmer in Berka, um mit ihm über die weitere Entwicklung in Wolfenbüttel zu sprechen. Palmer vermerkte im Pfarramtskalender: „30. Juni 1945 Sonnabend Lachmund 11.00 – 16.00.“
Es war offenbar ein sehr langes, ausgiebiges Gespräch, daß beiden deutlich machen konnte, daß die Oberlandeskirchenräte Röpke und Seebaß auf Zeit spielten oder den Plan einer Neubildung geändert hatten.


Die Sitzung der Kirchenregierung am 4. Juli 1945
Die Kirchenregierung tagte erst wieder am 4. Juli 1945 in Goslar und zwar in der neuen Zusammensetzung Röpke, Seebaß, Rauls, Linke. Für den im April verhafteten Kurt Bertram war Amtsgerichtsrat Linke, in der Gemeinde von Joh. Heinrich Wicke in Magni, Braunschweig beheimatet, eingesprungen. Nach dem offiziösen Protokoll berichteten Röpke und Seebaß zu Beginn von ihren Besuchen bei Marahrens und Lachmund und von einem „befremdenden Auftreten“ von Pfr. Barg in den Räumen des Landeskirchenamtes. Die Kirchenregierung beschloß zwar die Einrichtung der Pfarrstelle in Blankenburg für Palmer, aber nicht die Übernahme des Vorsitzes von Palmer in der Kirchenregierung.
Sie beschloß weiterhin auf Vorschlag des Goslarer Pfarrkonventes die Bildung eines dreiköpfigen Beirates, der umständlich über 50 Delegierte aus Pfarrern, Kirchenvorständen und kirchlichen Werken gebildet werden sollte. Es wäre nötig, sich nach der Seite der Bekennenden Kirche hin zu erweitern. Die Personenfrage sollte mit dem auf Grund des Goslarschen Vorschlages zu berufenden Beirat besprochen werden.
Mit der Bildung dieses Beirates konnte aus der Sicht Röpkes ein Vorsitz Palmers in der Kirchenregierung weit hinausgeschoben, wenn nicht sogar verhindert werden.

Diesen Beschluß teilte Röpke am 11. Juli den Pröpsten mit. „Die Kirchenregierung hat im Hinblick auf die besonderen Aufgaben, vor die die Kirche im Augenblick nach innen und außen gestellt ist, beschlossen, einen beratenden Beirat einzuberufen, der bis zum Zusammentritt eines verfassungsmäßigen Landeskirchentages der Kirchenregierung beratend zur Seite stehen soll“. Die Pfarrkonvente sollten je drei Vertreter bestehend aus Pfarrern, Kirchenvorständen und kirchlichen Werken wählen. Aus diesem gesamten Gremium würden 15 Personen (5 Pfarrer, 5 Kirchenvorsteher, 5 Delegierte aus den kirchlichen Werken) in den beratenden Beirat berufen. Dieses Vorgehen gab der bestehenden Kirchenregierung einen unverbindlichen Anstrich von Legitimität durch die Kirchengemeinden. Der tatsächliche Einfluß dieses Beirates etwa bei Abstimmungen in der Kirchenregierung blieb dagegen völlig offen.


Johann Heinrich Wicke schildert die Kirchenregierungssitzung
Von dieser Kirchenregierungssitzung am 4. Juli 1945 gibt es jedoch noch eine ganz andere Schilderung eines Zeitzeugen. Das Kirchenregierungsmitglied Linke hatte seinem Gemeindepfarrer Joh. Heinrich Wicke von dieser Sitzung in Goslar erzählt, der davon seinem Onkel Heinrich Lachmund unmittelbar danach in einem Brief vom 6. Juli berichtete:
„Gestern erzählte Linke aus der Kirchenregierungssitzung, die unter Strömen von Tee und Erdbeertorte unter herzlichen Einladungen zu einem frugalem Abendbrot im Hause Rauls stattgefunden hat. Es soll sich aus Vorschlägen der Propsteien ein „Rat der Landeskirche“ bilden“...Es dürfte höchste Zeit sein, daß sofort ganz energische Vertreter der allein legitimierten bekennenden Kirche von uns nominiert und für die Kirchenregierung präsentiert werden. Linke hat es mir gestern noch einmal ganz besonders eingeknotet, daß es nur an uns liegt, die richtigen Namen zu nennen. Und du hast ja erlebt, daß der Röpke-Verein ein Schwindelgefühl im Leibe hat und auf alles eingeht, was ihn aufrechterhalten kann.“
Wicke drängte Lachmund, mit Palmer nach Wolfenbüttel zu kommen und eine der verfügbaren amtlichen Wohnungen für Palmer zu belegen. „Linke sieht die Lawine der Pfarrervereins-manager bereits kommen und schiebt uns andauernd die Verantwortung für das drohende Unheil in die Schuhe. Es sind überhaupt hochinteressante diktatorische Machenschaften Leistikows zu beobachten.“ (iFb)

Es ist ganz offensichtlich, daß Röpke von einer sofortigen Übernahme einer Kirchenleitung durch Palmer vollständig abgerückt war. Wicke gab diese Beobachtung mit folgendem Bild wieder: „Es ist hochinteressant, hier dicht an der Quelle zu beobachten, wie schnell sprudelndes Wasser im Sande verlaufen kann. Aber es war ja wohl auch von Röpke so gedacht, ein möglichst weites und löcheriges Sammelbecken für den ungestümen Durchbruch der unterirdischen Wasserader zu schaffen. Es wird weiterhin an uns und nur an uns liegen, daß so aus dieser Geschichte auch nur ein wenig wird.“


Röpke hat den Plan einer sofortigen Neubildung aufgegeben
Eine Woche nach der Kirchenregierungssitzung verfaßte Röpke am 10. Juli endlich zwei Schreiben ähnlichen Inhaltes an Palmer, den einen im Auftrag der Kirchenregierung, den anderen als Stellvertreter des Landesbischofs.
Das Schreiben vom 10.Juli 1945 hatte folgenden Wortlaut:

„Herrn Kirchenrat Palmer Berka Krs. Northeim
Die Kirchenregierung hat beschlossen, zur Wiedergutmachung des seinerzeit von der damaligen Kirchenregierung Ihnen gegenüber begangenen Unrechtes Sie an St. Bartholomäi in Blankenburg/Harz zurückzuberufen und bittet Sie herzlich, diesem Ruf Folge zu leisten. Die erforderlichen Vorbereitungen für Ihre Rückkehr nach Blankenburg sind von hier aus eingeleitet.
Die Kirchenregierung begrüßt Sie herzlich in Ihrem Amt und wünscht Ihnen von ganzem Herzen Gottes reichen Segen. i.V. Röpke.“
Einen zweiten, etwas längeren Brief gleichen Inhaltes schrieb Röpke unter dem gleichen Datum an Palmer als „Stellvertreter des Landesbischofs“.

Mit diesen Schreiben war nur der eine Teil der Zusage an Lachmund eingelöst. Welche „erforderlichen Vorbereitungen“ für eine Rückkehr nach Blankenburg Röpke getroffen haben will, blieb unklar. Dahinter steckte indes die andere naheliegende Überlegung, daß Palmer auf keinen Fall sich auch nur vorübergehend in Wolfenbüttel einquartieren sollte, was als Vorsitzender einer vorläufigen Kirchenregierung nahe gelegen hätte, sondern im weit entfernten Blankenburg Quartier nehmen sollte. Auch Lachmund hatte in seinem Brief Überlegungen über ein vorübergehendes Quartier für Palmer in Wolfenbüttel angestellt. Die beiden Briefe hatten vor allem den Zweck, Palmer klar zu machen, wer Herr im Haus des Landeskirchenamtes ist: nämlich der fast 20 Jahre jüngere OLKR Wilhelm Röpke in seiner Doppelfunktion als Stellvertreter des Landesbischofs und als Vertretung der Kirchenregierung. So stellten beide Schreiben einen Wortbruch gegenüber der Zusage aus dem Gespräch mit Pfr. Lachmund dar, die Röpke mit stilistischen Floskeln überdeckte. „Ich bitte Sie aber freundlichst und herzlichst, diesen Beschluß der Kirchenregierung so hinzunehmen, wie er gemeint ist. Die Kirchenregierung möchte alles tun, was in ihrer Kraft steht, um das schwere Leid, das Ihnen seinerzeit zugefügt ist, zu beseitigen.“ Röpke erweckte den Eindruck, als ob er an der Entscheidung der Kirchenleitung, Palmer auf keinen Fall wieder nach Blankenburg zurückzuversetzen, nicht beteiligt gewesen wäre. Aber er war an diesem Beschluß des Landeskirchenamtes beteiligt.
Es wäre naheliegend gewesen, daß OLKR Röpke gleichzeitig Palmer auch die Bildung eines Beirates durch die Pröpste mitteilte. Das tat er indes erst einen Monat später.

Palmer vermerkt den Erhalt des Briefes von Röpke vom 10. Juli im Amtskalender:
„17. Juli 1945 Dienstag. Bedeckt früh abends Regen, dann aufklärend... Schreiben nach Wolfbttl. „Berufung“ nach Blkb. durch Ki.Reg.Brschwg.“
Diese Zeile ist eingerahmt. In seinen Erinnerungen bezeichnete Palmer zu Recht diese Kirchenleitung als „Rumpfkirchenregierung“. Palmer spürte, daß er nicht aus Kraft des Blankenburger Bruderrates oder des Pfarrernotbundes nach Blankenburg zurückkehren sollte, sondern durch eine „Berufung“ dieser Kirchenregierung. Davon war im Brief von Lachmund keine Rede gewesen.

Vier Tage später war Joh. Heinrich Wicke in Berka. Palmer vermerkte im Pfarramtskalender:
„21. Juli Sonnabend. Frischer Wind 8 – ½ 10 P. Joh. H. Wicke aus Brschwg. hier.“ Alles, was Joh. H. Wicke am 6. Juli an Lachmund über die Verhältnisse in der Kirchenregierung geschrieben hatte, erfuhr nun Palmer auch im mündlichen Gespräch.


Die Enttäuschung Lachmunds
OLKR Röpke hatte Lachmund die Beschlüsse der Kirchenregierung, Palmer nach Blankenburg zurückzurufen und einen Beirat zu bilden, mitgeteilt, der daraufhin am 23 Juli 1945 an Röpke enttäuscht schrieb.:
„Für Ihren Brief danke ich Ihnen bestens. Auch für die besprochene Erledigung der Rückberufung Palmers nach hier bin ich Ihnen aufrichtig dankbar. Dagegen bin ich erstaunt, daß Sie von dem, was mein Hauptanliegen war, nichts schreiben, auch nicht, daß Sie oder die Rumpfkirchenregierung, mit der Sie scheinbar eine Sitzung abgehalten haben, meine Vorschläge wegen der Kirchenregierung abgelehnt hätten, sondern sie gehen einfach darüber zur Tagesordnung über“. Die Bildung eines Beirates lehnte Lachmund rundweg ab und fährt dann in scharfem Ton fort: „Ich habe nicht als Pfarrer der Landeskirche mit Ihnen und Herrn OLKR Seebaß gesprochen, sondern als Führer des Pfarrernotbundes und Mitglied des Lutherrates. Ich glaube nicht, daß Sie über meine so maßvollen Forderungen so einfach mit einem vielsagenden Lächeln hinweggehen dürfen. Es wäre sehr bedauerlich, wenn sich ein Gegensatz zwischen uns erhöbe, wie Sie und die Herren, die Sie beraten, den Ernst der Stunde für die Kirche nicht erkennten...Es ist eine unbedingte Forderung, daß die Kirchenregierung Braunschweigs in Hände gelegt wird, die gegenüber Gewalten, mit denen wir jetzt zu verhandeln haben, völlig vorwurfsfrei dastehen. Dazu ist Herr Dr. Johnsen und auch Sie, Herr Oberlandeskirchenrat, nicht in der Lage. Darum täten Sie auch gut, wie mir scheint., den Titel „Stellvertreter des Landesbischofs“ nicht mehr zu führen...Ich weiß nicht, wohin Ihr Weg geht, und ich warne ernstlich, den Weg zu gehen, als wenn nichts geschehen wäre.. Als Sie hier waren, haben Sie, wie ich annahm, zugestimmt, Sie und Seebaß; ich sehe andere Schatten auf Ihren Weg fallen... ich gedenke Ihrer Arbeit und Ihrer Pläne mit Sorge und Fürbitte und bin mit freundlichem Gruß Ihr Lachmund...“. (PNB 45/2)

Die Lage hatte sich offensichtlich seit dem Gespräch von Röpke und Seebaß in Blankenburg am 7. Juni völlig geändert. Auch Lachmund sah sich zu Recht von Röpke getäuscht. Aber Lachmund schrieb davon, daß „ich durch die Besetzung Blankenburgs durch die Russen, die heute erfolgt ist, verhindert und von Ihnen abgeschnitten bin.“ Diese Nachricht konnte von der amtierenden Rumpfkirchenregierung mit Befriedigung aufgenommen werden, denn ein Auftauchen Lachmunds in den Räumen des Landeskirchenamtes am Schloßplatz womöglich zusammen mit einer Gruppe von Notbundpfarrern hätte der weiteren Entwicklung eine andere Richtung geben können. Aber Lachmund hatte von vorneherein auf eine direkte Einwirkung in Wolfenbüttel zusammen mit Palmer verzichtet.


Barg und Erdmann ergreifen die Initiative
Das Zögern Röpkes veranlaßte doch endlich den Pfarrernotbund, die Initiative zu ergreifen. Dazu war Pfr. Barg, Braunschweig Ende Juli wiederholt bei Pfr. Martin Erdmann in Lelm gewesen. Von diesen Treffen berichtete Barg in einem Brief an Palmer am 25.7.
Palmer erhielt den Brief schon am 27.7.

„Lieber Bruder Palmer,
Erdmann und ich waren gestern auf dem Landeskirchenamt. Du warst abbestellt und die Oberkirchenräte nicht da, damit sie nicht etwa doch erscheinende Notbundpfarrer empfangen müßten. So haben E. und ich beschlossen, anliegendes Schreiben an Mil. Reg. zu befördern. Ich habe Alles, was ich bisher erreichte, nur mit Androhung eines Schreibens an die M.R.(Militärregierung, d.H.) geschafft. Leider versagt Seebaß vollständig. Er ist dermaßen mit R. liiert, daß ich mich seiner nur schämen kann. Er intrigiert genau so wie R. und merkt gar nicht, daß er diesem Johnsen-Mann damit die Stange hält. Ich denke, daß meine Vorschläge dir recht sind. Am liebsten wäre es mir, wenn Erdmann gleich ins LKA einzöge. Du mußt in den nächsten (Tagen) doch lieber mal hier erscheinen. Wie wäre es etwa Ende nächster Woche? Etwas klarer müßten wir dann doch schon sehen. Erdmann geht ganz mit mir konform. Wir haben am 23. in Lelm alles genauestens besprochen und gestern noch einmal alles überlegt. Heute fahre ich noch zu ihm, um dieses Schreiben mit ihm durchzusehen. Er ist auch bereit, ins LKA zu gehen....Hinzufügen möchte ich noch, daß nicht ich Erdmann überreden mußte zu allem, sondern daß er von sich aus das Gleiche schon längst gedacht hatte. Komm also bald. Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Dir und unter Deiner Leitung. Wir erhoffen uns viel davon. Grüße und beste Empfehlungen an all Deine Hausgenossen Dein ergebener Barg.....
Die Verhandlungen mit der Mil. Regierung mache ich zusammen mit einer mir seit langem bekannten und über die kirchliche Lage in Br. bestens unterrichteten jungen Lehrerin, die ein gutes Englisch spricht, weil sie kurz vor dem Kriege auf dem bekannten Missionary College in Edinburgh studierte. Da müssen wir dann auch von Seebaß reden. Es war mir zu peinlich, seine Herkunft und seine jetzige Haltung im Schreiben zu erwähnen.“ (iFb)

Ganz offensichtlich war der Geduldsfaden bei einigen Notbundpfarrern gerissen. Der treibende Mann unter den Pfarrernotbundbrüdern zur Neubildung der Kirchenspitze blieb Pfr. Barg, der schon Ende Mai im Landeskirchenamt „stürmisch“ wie Lachmund vermerkte, vorstellig geworden war.
Der Brief von Barg überzeugte Palmer offenbar, endlich persönlich in der Landeskirche zu erscheinen auch ohne förmlichen Auftrag durch OLKR Röpke. Die Eintragungen der folgenden sechs Tage im Tagebuch Palmers veranschaulichen die Intensität der Beratungen.


Palmer bei Barg und Erdmann
„ 3. August 1945 Freitag. Zunächst bedeckt, nm (nachmittags, d.H.) schön.
½ 7 von Naensen nach Braunschweig zu P. Barg. Mit diesem 15.45 nach Lelm, zu Erdmann. Beratung betr. Umbildung der K.Reg.

4. August Sonnabend. Schön. Lelm. Nm mit Erdmann in Helmstedt bei Schwarz, Clemen, Padel, Fr. Länger.

5. August Sonntag 10. S. n. Tr. Schön. Lelm. Erdmann predigt über Luk.19

6. August Montag Schön. Nm.Gewitter. Lelm“

Da die von Röpke und Seebaß Anfang Juni in Blankenburg Lachmund versprochene sofortige Übernahme der Leitung der Kirchenregierung durch Palmer bisher nicht erfolgt war, ergriff nun Palmer selber Anfang August die Initiative und fuhr mehrere Tage zu Erdmann nach Lelm. Vorher besuchte Palmer für mehrere Stunden Pfr. Barg Es ist bezeichnend, daß nach Blankenburg, das nun durch die Grenzziehung von der weiteren Entwicklung abgeschnitten war, die Notbundbrüder um Helmstedt die Initiative ergriffen. Darunter befanden sich mit Studienrat Schwarz auch Gemeindemitglieder, die Palmer noch aus seiner Helmstedter Zeit 1935-1937 kannten. Pfarrer Friedrich Clemen hatte mit Palmer gemeinsam an St. Stephani amtiert, Herbert Padel war 1938 Nachfolger von Palmer an St. Stephani geworden und gehörte zum Pfarrernotbund. Die Erwähnung von F. Länger kann sich nicht auf Pfr. Friedrich Länger beziehen, der bereits 1943 gestorben war, sondern bezieht sich auf Frau Länger. Es ist kaum auszudenken, wie die Entwicklung in den ersten Monaten verlaufen wäre, wenn Palmer 1937 Helmstedt nicht verlassen hätte. Schon die räumliche Nähe zu Lelm und Wolfenbüttel hätte ein ganz anderes frühzeitiges Eingreifen ermöglichen können.

Palmer blieb vier Nächte bei Erdmann im Lelmer Pfarrhaus, besuchte am Sonntag den Dorfgottesdienst, es war sehr viel Zeit zum gegenseitigen Gedankenaustausch zwischen dem 72 jährigen früheren Kirchenrat und Senior des Pfarrernotbundes und dem gerade 49 Jahre alt gewordenen Dorfpfarrer, der seit 21 Jahren zuerst in Räbke, dann in Lelm gewohnt hatte. Anders als Palmer hatte Erdmann unter einem fanatisch nationalsozialistischen Bürgermeister zu leiden, was sich am Konfirmandenunterricht bemerkbar machte. Dieser wurde auch noch seit 1939 Finanzbevollmächtigter des Landeskirchenamtes in seiner Kirchengemeinde und sorgte gezielt für Stillstand in der Arbeit des Kirchengemeinderates. Palmer und Erdmann kannten sich aus der Notbundarbeit, aus Palmers Helmstedter Zeit, 1939 hatte Palmer bei Erdmann eine mehrtägige Volksmissionswoche abgehalten, die Jugendarbeit der Bekennenden Kirche unter Frau v. Hoerschelmann und Frau Haedke fand Unterschlupf im Räbker Pfarrhaus, das zum Landesjugendgästehaus umgebaut worden war. Die Verbindung war also nie abgebrochen, jetzt war die unausgesprochene Frage, wer der neue Bischof der Landeskirche werden sollte. Palmer konnte es nicht aus Altersgründen. War Erdmann der kommende Mann? Um sich darüber klar zu werden, womöglich auch auszutauschen, war Palmer so ausgedehnt lange im Lelmer Pfarrhaus geblieben.

Am 7. August kam OLKR Seebaß nach Lelm, um sich über die Vorhaben des Pfarrernotbundes zu erkundigen. Palmer notierte:
„7. August Dienstag
Lelm. Schön. Nm bedeckt. Nm. Hans Ed. Seebaß zur Besprechung da, auch Stud. Rat Schwarz“.

An diesem Tag schrieb OLKR Röpke an Palmer, nachdem ihm OLKR Seebaß möglicherweise über die Beratungen mit Palmer berichtet hatte, nach Berka einen Brief, wonach „zur Klärung der Gesamtlage in der Landeskirche“ die Kirchenregierung einen 15köpfigen Beirat berufen wollte und legte Palmer das diesbezügliche, fast vier Wochen zurückliegende Schreiben an die Pröpste bei. „Zur Klärung der Gesamtlage in der Landeskirche hat die Kirchenregierung den folgenden Weg gewählt, wie Sie aus dem anliegenden Schreiben an die Herren Pröpste ersehen. Die Angelegenheit läuft noch“.
Röpke konnte davon ausgehen, daß Lachmund Palmer längst von ihrem Besuch am 7. Juni in Blankenburg unterrichtet hatte, und davon, daß Palmer den Vorsitz in der Kirchenregierung übernehmen sollte. Angesichts dieser Sachlage war die Übersendung des Schreibens an die Pröpste zur verspäteten Kenntnisnahme an Palmer geradezu kaltschnäuzig und eine glatte Absage an einen möglichen Vorsitz Palmers in der Kirchenregierung.
Aber die Entwicklung ging nun über derlei Verzögerungstaktiken Röpkes hinweg.


Der erste Konvent des Notbundes nach dem Krieg
Am nächsten Tag, dem 8. August, traf sich der Konvent der Notbundbrüder in Braunschweig. Palmer notierte im Pfarramtskalender:
„8. August Mittwoch Früh Regen, nachher trocken, abends bedeckt.
¾ 6 mit Erdmann Brschw.
9 Andacht im Dom 10 Notbund in der Sakristei der Brüdernkirche
½ 3 nach Wolfbt. (Elektr.) dort 15.39 ab nach Goslar
¾ 19 in Naensen, zu Fuß nach Voldagsen“

Pfr. Erdmann hatte am 25. Juli im Namen des Bruderrates zur ersten Notbundversammlung nach dem Krieg am Mittwoch, den 8. August, nach Braunschweig eingeladen. Es ist auffällig, daß er diese Initiative nicht Palmer überlassen hatte, denn Erdmann sollte von OLKR Seebaß unterrichtet worden sein, daß er neben Palmer in der Kirchenregierung sitzen sollte. Es muß offen bleiben, ob Seebaß diese Lachmund gegenüber gemachte Zusage auch eingehalten hatte oder zusammen mit Röpke auf Zeit spielte.

Erdmann hatte nun die Initiative ergriffen und hielt selber eine Andacht im Dom. In der Sakristei der Brüdernkirche referierte Barg über das Thema: „Was wird aus unserer Landeskirche?“ Die Versammlung faßte den Beschluß, es möchte die bestehende Kirchenregierung um Palmer, Erdmann, Studienrat Schwarz und OLKR Seebaß erweitert werden. Diese neu gebildete Kirchenregierung sollte dann die Wahl des beratenden Beirates vollziehen. Im Auftrag des Bruderrates unterzeichnete Erdmann den Antrag. (LKA 33)
Anstatt diesen Beschluß in Wolfenbüttel umgehend in Kraft zu setzen und den Kirchengemeinden mitzuteilen, blieb der Antrag im Landeskirchenamt wirkungsvoll liegen. OLKR Seebaß, der seit 1936 an allen Kirchenregierungssitzungen teilgenommen hatte, und für eine Bearbeitung hätte sorgen können, fühlte sich offenbar mehr an OLKR Röpke gebunden als an die Brüder des Pfarrernotbundes, durch die er 1936 in das Landeskirchenamt gekommen war.


Palmer nicht in Treysa
Inzwischen fanden sich in der Deutschen Ev. Kirche die Reformkräfte zusammen, um über das Schicksal der Gesamtkirche zu beraten. Dazu hatte der Lutherrat zum 24.-26. August nach Treysa und der württembergische Landesbischof Wurm in Anschluß daran vom 27. bis 31. August zu einer Kirchenführerkonferenz ebenfalls nach Treysa eingeladen. Wer sollte die Landeskirche nach außen vertreten? 1939 war die Landeskirche aus dem Lutherrat ausgetreten und am 4. Juli 1945 wieder eingetreten. Pfarrer Lachmund als Vorsitzender des Pfarrernotbundes war dagegen auch in der Zeit 1939-1945 Mitglied im Lutherrat geblieben und hatte eine Einladung zur Sitzung nach Treysa erhalten.

Da Röpke immer noch den Titel „Stellvertreter des Landesbischofs“ führte, fiel ihm diese Rolle zu. Aber OLKR Röpke fuhr nicht, möglicherweise weil er fürchtete, daß in seiner Abwesenheit von Wolfenbüttel der Antrag der Notbundbrüder aus eigener Kraft in die Tat umgesetzt werden würde. Offenbar einigte man sich auf OLKR Seebaß und O. Palmer als Teilnehmer. Aber Palmer wartete vergeblich auf das Kommen von Seebaß.
Palmer notierte:
„24. August Freitag. Wind, trüb, nachts Regen..
Nachm. Warten auf O.K.R. Seebaß zur Fahrt nach Treysa. Er kommt nicht...Abends Lesen“

Seebaß indessen kam rechtzeitig in Treysa an und verfaßte später einen mehrseitigen handgeschriebenen Bericht über die dortigen stürmischen Vorgänge im Lutherrat und bei der sog. „Kirchenführerkonferenz“. Bei dieser Konferenz war es zu Auseinandersetzung um die Teilnahme von Karl Barth und den von Niemöller geforderten und ihm versprochenen Rücktritt von Landesbischof Marahrens und die durch den bayerischen Landesbischof Meiser provozierten konfessionalistischen Spannungen gekommen. In Treysa wurde die Evangelische Kirche in Deutschland gebildet und ein vorläufiger Rat mit Wurm, Niemöller, Dibelius und anderen gewählt. Palmer, der im Kontakt zum Reichsbruderrat stand, mochte von diesem über Treysa unterrichtet worden sein. Indes war Palmer klar, daß er die Landeskirche nicht nach außen hin repräsentieren sollte.


Die Absetzung Rauls
Während der Tagung in Treysa kam ein alarmierendes Signal aus Goslar. Dort war Propst Rauls von der Militärregierung wegen seiner NSDAP Parteizugehörigkeit für kurze Zeit abgesetzt worden. Rauls hatte wohl auf dem von der Militärregierung ausgeteilten Fragebogen zutreffend seine NSDAP Parteimitgliedschaft angegeben. Rauls war am 1. Mai 1933 in die NSDAP eingetreten und wurde bis 1945 unter der Parteinummer 3120161 geführt. Nun schien auch OLKR Röpke gefährdet, der zum gleichen Zeitpunkt wie Rauls in die NSDAP eingetreten war und bis zum Kriegsende unter der Nummer 2150553 geführt worden war. (KvU Heft 32 Juni 1988 S. 37 ff)
Die Absetzung Rauls sprach sich in der Landeskirche in Windeseile herum. Als Zeitgenosse notierte Reinhard Herdieckerhoff seinerzeit: „Am 29.8.45 wurde Propst Rauls in Goslar durch die Mil. Reg. auf Grund eines eingereichten Fragebogens seines Amtes enthoben. Einige Tage später kam die Verfügung, daß sämtliche Pfarrer und kirchl. Beamte und Angestellten ihre politischen Fragebogen einzureichen hätten. Damit schien die Lage der ganzen Landeskirche äußerst gefährdet. OLKR Röpke, der St ellvertreter des Landesb. war ja selbst Pg., also auch in Gefahr, sein Amt einzubüßen und jedenfalls kaum geeignet, für die Pfarrer einzutreten, deren Suspendierung die Militärregierung eventuell fordern würde.“ (PNB 35, siehe Quellenstück 2)


Die Initiative Leistikow
Nun ergriff der Braunschweiger Propst Leistikow die Initiative und erklärte seinen Kirchengemeinderatsmitgliedern und Pfr. Herdieckerhoff, dem Leiter der Inneren Mission, bei einem Treffen am Sonntag, dem 2. September, OLKR Röpke müßte veranlaßt werden zurückzutreten. Herdieckerhoff schlug dazu vor, am Montag mit Erdmann, „dem jetzigen Führer des Notbundes“ und mit Propst Ernesti, die Lage zu besprechen. Erdmann hielt einen Rücktritt Röpkes jedoch für einen „revolutionären Akt“ und rief Leistikow zu: „Es ist nicht nur höchste Zeit, sondern es ist schon zu spät. Wir begreifen nicht, daß in Wolfenbüttel nicht gehandelt wird.“

Am Dienstag, dem 4. September überbrachte Propst Ernesti aus Querum, der Vorsitzende des Braunschweiger Pfarrervereins (früher Landespredigerverein), dem Braunschweiger Propst Leistikow die Nachricht, daß der Landespredigerverein geschlossen dafür wäre, daß Leistikow Mitglied der Kirchenregierung und stellvertretender Landesbischof werden sollte. Mit dieser kräftigen Unterstützung fuhr Leistikow nach Wolfenbüttel zu Röpke und forderte diesen zum Rücktritt auf, jedoch vergeblich: „Er war nicht zu veranlassen, diesen Schritt zu tun, er wollte zunächst die alte Kirchenregierung, die zwar nur noch aus ihm und dem Amtsgerichtsrat Linke bestand, in Kenntnis setzen und würde dann sein Amt als stellvertretender Landesbischof zur Verfügung stellen.“ Diesen Bescheid telephonierte Röpke auch an Erdmann durch. Am Mittwoch, dem 5. September fuhren Leistikow und Herdieckerhoff zu Erdmann nach Lelm, um die für Freitag, den 7. September vorgesehene Kirchenregierungssitzung vorzubereiten. Es sollte folgender Vorschlag gemacht werden: der Kirchenregierung sollten Palmer als Vorsitzender, Erdmann, Schwarz, Seebaß, Linke und Leistikow angehören. Stellvertretender Landesbischof sollte Leistikow, nebenamtliche Oberlandeskirchenräte Erdmann und Herdieckerhoff werden, Röpke seine alte Funktion im Landeskirchenamt behalten. Das war der Vorschlag des Pfarrernotbundes vom 8. August, nunmehr erweitert durch Leistikow und Herdieckerhoff.


Die letzte Kirchenregierungssitzung
Röpke hatte zu einer neuen Kirchenregierungssitzung am Freitag den 7. September eingeladen, auf deren Tagesordnung 15 Sachen verhandelt werden sollten. Aber es kam um 14.00 laut Protokoll in den Räumen des Landeskirchenamtes zu einer gespenstischen zehn Minuten dauernden Sitzung, an der nur noch zwei Personen teilgenommen hatten: OLKR Röpke als Stellvertreter des Landesbischofs und Amtsgerichtsrat Linke. Seebaß, der sonst immer an den Sitzungen teilnahm, fehlte. Röpke teilte Linke mit, Rauls habe telephonisch sein Amt als Mitglied der Kirchenregierung niedergelegt. „Die Kirchenregierung beschloß daraufhin, insgesamt zurückzutreten.“ Zu einer Art von Beschlußfassung hatten diese Beiden allerdings keine Mehrheit mehr. Diese Sitzung bedeutete den Zusammenbruch der bisherigen Kirchenregierung und vor allem der Pläne Röpkes, die Kirchenregierung möglichst ohne Palmer mit etwas BK-Staffage weiter dominieren zu können.
Die Tatsache, daß nur noch zwei Kirchenregierungsmitglieder an einer Sitzung teilnahmen, war indes nicht der alleinige und tragende Grund für den Rücktritt. Mit nur zwei Mitgliedern hatte die Kirchenregierung auch am 28. Mai 1945 getagt. In einer eineinhalbstündigen Sitzung hatten damals Röpke und Rauls im Alleingang sechs Angestellte, einen Inspektor und zwei Kirchenverwaltungsräte ihres Dienstes im Landeskirchenamt vorläufig enthoben, die Amtszeit der Kirchengemeinderäte verlängert, die Suspendierung Buttlers aufgehoben, die Finanzbevollmächtigten abberufen und die Kirchenbehörde am Schloßplatz wie vor 1938 ohne die Einrichtung einer Finanzabteilung nunmehr mit der ehemaligen Referatsstruktur wieder in Kraft gesetzt. Warum konnte Röpke jetzt nicht ebenso verfahren?


Unerwarteter Besuch im Landeskirchenamt
Aus dem Pfarramtskalender Palmers erfahren wir, daß am selben Tag, an dem sich die Kirchenregierung auflöste, sich im Landeskirchenamt vormittags Palmer, Erdmann, Schwarz mit Linke, Röpke und Seebaß trafen. Die Notiz lautet:
„7. September 1945 Freitag
¾ 5 ab nach Wolfb. LKA. Seebaß, Erdmann, Röpke, Schwarz, Linke. Nm. desgl.
Abd mit S.(Seebaß, d.H.) nach Brschwgs, unterwegs bei Kramer, Kl. Stöckheim Nachts bei S.
Sehr schön.“

Die Auflösung der Kirchenregierung war zu diesem Zeitpunkt offenbar durch das Erscheinen der vom Pfarrernotbund für die Kirchenregierung nominierten Mitglieder im Landeskirchenamt erzwungen worden. Es hatte vormittags ein Treffen stattgefunden, dann erfolgte die flotte Rücktrittssitzung, währenddessen Seebaß bei den Notbundbrüdern blieb, und dann fand wiederum nachmittags eine Zusammenkunft statt. Linke hatte sich bereits auf die Seite des Notbundes geschlagen, von dem er am 8. August auch nominiert war, und hätte notfalls durch seinen eigenen Rücktritt Röpke vollkommen isoliert. Das ominöse Telephongespräch von Rauls mit dessen Rücktrittsmeldung dürfte ernsthaft keine Rolle gespielt haben. Die Entlassung Rauls aus dem Propstamt lag bereits 10 Tage zurück und war für Röpke keine Neuigkeit. Es lag nahe, daß Röpke den Goslarer Propst lange als Mitglied der Kirchenregierung halten wollte, weil durch einen Rücktritt auch seine eigene Position gefährdet war. Das Telephongespräch ermöglichte es Röpke, sein Gesicht zu wahren und den Eindruck des vom Pfarrernotbund erzwungenen Rücktritts zu vermeiden.
Zum ersten Mal trafen nun die vom Pfarrernotbund genannten Personen und die zusammengebrochene Kirchenregierung zusammen. Zum ersten Mal begegneten sich Palmer und Röpke. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte Röpke jede sachlich naheliegende Begegnung vermieden. Von einer „Ergänzung“ oder „Erweiterung“ einer bestehenden Kirchenregierung konnte nun nicht mehr die Rede sein. Es bleibt unklar, warum sich nicht an diesem 7. September die neue Kirchenregierung aus eigener Kraft konstituierte. Offenbar brachte der informierte Erdmann die Namen von Leistikow und Herdieckerhoff ins Gespräch und über deren Einbindung sollte am Montag in einer erneuten Sitzung entschieden werden. Damit war allerdings der letzte Augenblick verpaßt, daß eine neue Kirchenregierung aus eigener Kraft das neue Amt antrat. Palmer fuhr abends mit OLKR Seebaß nach Braunschweig, traf in Kl. Stöckheim Pfr. Kramer und übernachtete bei Seebaß im Marienstift.

Es folgten auf diesen für die bisherige Kirchenspitze schwarzen Freitag in den folgenden Tagen noch mehrere Besprechungen, an denen OLKR Röpke nicht mehr beteiligt war .


Wichtige Vorbesprechung Palmers
Palmer notierte:
„8. September Sonnabend Sehr schön
Vorm. – 2 Besprechungen. Seebaß in Bs, Erdmann, Ernesti, Leistikow.
4 ab nach Langelsheim.“ Bei Seebaß traf Palmer im Marienstift nun erstmals auf die beiden Pröpste Ernesti und Leistikow. Erdmann, der ebenfalls an dem Treffen teilnahm, konnte die Vermittlung zwischen dem Vorschlag des Pfarrernotbundes und dem der „kirchlichen Mitte“ von Leistikow übernehmen. Das Ergebnis dieser Besprechungen war, daß statt des vom Notbund vorgesehenen OLKR Seebaß Propst Ernsti in die Kirchenregierung eintreten sollte, Leistikow sollte von der Kirchenregierung in den dreiköpfigen neu zu bildenden Beirat berufen werden. (zur Rolle Ernestis abweichend Klaus Jürgens „Propst Ernesti und der Braunschweigische Pfarrerverein“ in: KEPoll S.131ff).
Der Eintritt Ernestis war ganz nach dem Geschmack Röpkes. Der Vorstand des Pfarrervereins, alarmiert vom Zusammentreffen des Pfarrernotbundes am 8. August in Braunschweig, hatte am 14. August in der kümmerlichen Besetzung von Ernesti, Kalberlah, Rauls und Kramer im Pfarrhaus von St. Jakobi getagt und den für die Kirchenpolitik der Mitte typischen Beschluß gefaßt, zunächst einmal nichts zu unternehmen und Veränderungen in der Wolfenbüttler Kirchenleitung erst anzustreben, wenn möglichst alle Pfarrer aus der Kriegsgefangenschaft zurückgekehrt wären. (LPB 33) Das bedeutete die vom Pfarrernotbund befürchtete Stagnation. Da Rauls an diesem Beschluß mitwirkte, erfuhr Röpke davon und konnte sicher sein, daß von Seiten des Pfarrervereins keine Forderungen nach Veränderung erfolgen würden. Das hatte seine Position außerordentlich gefestigt. Der am 8. September geplante Eintritt Ernestis in die Kirchenregierung widersprach zwar dem Vorstandsbeschluß, aber er war eine große Stärkung für Röpkes Position.
Am Sonntag nachmittag trafen sich jene, die sich zur kirchlichen Mitte zugehörig fühlten.

Palmer notierte:
„9. September Sonntag (15.n.Tri.) Sehr schön
9 bei Wandersleb in Ki. 15 „Mitte tagt“. Ich predige...“
Palmer war schon am Sonnabend zu Pfr. Wandersleb nach Langelsheim gefahren und predigte dort.
Ob Palmer oder Erdmann um 15 Uhr am Treffen der Vertreter der kirchlichen Mitte teilgenommen hatten, ist unklar und eher unwahrscheinlich. Der Pfarrernotbund fühlte sich nicht zu Unrecht in den vergangenen Jahren vom Landespredigerverein im Stich gelassen. Aber auch Ernesti hatte seine Auseinandersetzungen mit der Partei in seinem Ort zu bestehen und im Sommer 1944 dafür von der Kirchenregierung unter der Leitung von Röpke einen „letzten ernstlichen Verweis“ erhalten.


Erneuter Vorstoß Leistikows
An diesem Sonntag, d. 9. September schrieb Leistikow einen Brief an Amtsgerichtsrat Linke und schlug vor, daß die neue Kirchenregierung ihn zum Bevollmächtigten für Verhandlungen mit der Militärregierung und den Behörden mit dem Titel eines ehrenamtlichen Oberlandeskirchenrates und Herdieckerhoff „zum inneren Aufbau“ zum Landeskirchenrat auf Zeit ernennen sollte. (G 309). Offenkundig ging Propst Leistikow nun davon aus, daß die Oberlandeskirchenräte Röpke und Seebaß zurücktreten und die Referate im Landeskirchenamt von der neuen Kirchenregierung neu besetzt werden würden.

Palmer als Vorsitzender der neuen Kirchenregierung

Die erste Sitzung der Kirchenregierung unter dem Vorsitz Palmers am 10. September 1945

Palmer notierte: „Montag 10. September. Zuerst bedeckt, dann schön.
8 aus L. nach Wolfenb. LKA Seebaß, Röpke, Linke, Erdmann, Ernesti, Schwarz. 16.18 ab..3/4 9 an.“
Dem Protokoll ist nicht zu entnehmen, daß die Sitzung am 10. September.1945 ein historischer Einschnitt in der Geschichte der Landeskirche bedeutete. Mit Palmer, Erdmann und Schwarz hatte der Pfarrernotbund die Mehrheit in einem Verfassungsorgan der Landeskirche. Es gab keine Tagesordnung und es war völlig offen, was auf dieser ersten Sitzung verhandelt werden würde. Aber es gab noch die Tagesordnung für die Sitzung am 7.9. Linke hatte den Brief von Leistikow erhalten, der mit dem Rücktritt von Röpke rechnete und die Ernennung von Leistikow und Herdieckerhoff zu Oberlandeskirchenräten beantragte. Würde Linke diesen Antrag vorlegen? Das Verhältnis von Röpke zu Palmer war gespannt. Röpke hatte die Pläne von Lachmund für eine Neuordnung ins Leere laufen lassen und Palmer brauchte sich nicht mehr an die Zusage Lachmunds gebunden fühlen, daß „keine Köpfe rollen“ sollten. In der Sitzung vom 4. Juli in Goslar war empfohlen worden, verschiedene Nazigesetze zu kassieren. Das war für das Gesetz vom 29.12.1939, der sog. lex Goetze, nicht ohne Risiko für Röpke, der an dem Zustandekommen und der Handhabung des Gesetzes beteiligt gewesen war. Konnte Röpke ausschliessen, daß nunmehr er selber „im Interesse der Landeskirche“ in den vorläufigen Ruhestand geschickt würde?
Die Behandlung dieser Gestze stand auf der Tagesordnung für die Sitzung am 7. September.
Palmer verzichtete auf jeden dramatischen Akzent und so begann die Kirchenregierung unspektakulär und geschäftsmäßig ihre Arbeit. Die Sitzungen wurden weiter durchnummeriert, es war die 77. Sitzung. Palmer wurde zum Vorsitzenden gewählt. Erdmann wurde nun Stellvertreter des Landesbischofs an Stelle von Röpke, der diesen Posten abgab, und auch Stellvertreter Palmers im Vorsitz der Kirchenregierung. Die Mitte hatte Propst Ernesti gegen Seebaß durchgesetzt. Aber OLKR Seebaß nahm als Mitglied des Landeskirchenamtes seit 1936 und auch künftig an den Kirchenregierungssitzungen teil, nur nicht stimmberechtigt, wie es der Pfarrernotbund vorgeschlagen hatte. Es wurde statt der vorgesehenen langatmigen Wahlprozedur kurzerhand der von den Goslarern Pfarrern gewünschte Beirat gebildet, und Propst Leistikow und Pfr. Wiesenfeldt aus Liebenburg in den Beirat berufen.
Wesentlich war der neuen Kirchenregierung, daß sie als leitendes Organ dem Braunschweiger Staatsministerium, der Militärregierung, dem Lutherrat und der in Treysa gebildeten Leitung der Ev. Kirche in Deutschland bekannt gemacht würde. Es war keine Rede davon, daß diese Kirchenregierung eine „vorläufige“ sein würde. Weitere Tagesordnungspunkte waren von Seiten des Pfarrernotbundes nicht vorbereitet worden. Sein Hauptanliegen war, sich als neue Kirchenregierung zu konstituieren.
Für das Landeskirchenamt legte OLKR Seebaß einige Vorgänge zum Religionsunterricht und zur Arbeitsfähigkeit der Kirchengemeinderäte zur Genehmigung vor, und schließlich holte OLKR Röpke die Tagesordnungspunkte für die Sitzung vom 7.9. hervor. Dabei war nicht der materielle Inhalt der Personalentscheidungen grundlegend, sondern ob die Rolle Röpkes als Oberlandeskirchenrat und Chef der Personalabteilung stillschweigend gebilligt wurde. Linke ließ den Antrag Leistikows, der spätestens jetzt in die Sitzung hätte eingebracht werden müssen, in der Tasche (wenn er ihn überhaupt mitgebracht hatte) und die Kirchenregierung arbeitete geschäftsmäßig die Personalentscheidungen ab. Dabei wich sie in einem Falle bezeichnenderweise von einer früheren Entscheidung ab. Der erst 49jährige Pfr. Friedrich Nümann in Wieda, den die Kirchenregierung in der Sitzung am 28. Mai bei einem Entzug von 25 % seines Gehaltes dienstenthoben hatte, wurde nun in den Ruhestand versetzt. Nümann gehörte bis 1933 zu den entschiedensten Nazigegnern im Kirchenkreis Blankenburg, hatte sich dann den Deutschen Christen und später der Thüringer Richtung angeschlossen und deutsch-christliche Minderheitengottesdienste mit Unterstützung der Finanzabteilung in Wolfenbüttel durchgesetzt und Röpke das Leben schwer gemacht. Im Frühjahr 1945 galt es, gegenüber der Militärregierung den Eindruck des Durchgreifens zu vermitteln und dafür mußten nun einige Pfarrer diszipliniert werden. Zu ihnen gehörte Nümann. Palmer kannte Nümann aus seiner Blankenburger Zeit gut und konnte nun wenigstens die Dienstenthebung abmildern. OLKR Seebaß hatte verständnisvolle Gespräche mit Nümann geführt. Die beiden ns-Gesetze aus den Jahren 1933 und 1939 wurden entgegen der späteren Verlautbarung im Landeskirchlichen Amtsblatt nicht behandelt.
Die schwierigste Entscheidung war der letzte Tagesordnungspunkt 18, die Frage einer Wiederverwendung von Dr. Breust.


Eine Wiederverwendung von Dr. Breust völlig offen
Ein kritischer Punkt für die künftige Zusammenarbeit im Landeskirchenamt war die Frage, ob eine Zusammenarbeit mit Dr. Breust für die Landeskirche zumutbar wäre. Mit der Auflösung der Finanzabteilung, der Entlassung zahlreicher unterer und führender Personen der Finanzabteilung war auch Dr. Breust als Leiter des Referats IV eben dieser Finanzabteilung außer Dienst. Röpke und Seebaß gingen nicht von sich auf Dr. Breust zu. Sie beteiligten ihn auch nicht an ihrem Besuch bei Lachmund am 7. Juni. In Blankenburg war es zu getrennten Gesprächen mit Lachmund gekommen. Dr. Breust war der schärfste Gegner des Pfarrernotbundes gewesen und konnte mit einer Unterstützung auch bei größter Vergebungsbereitschaft nicht rechnen. Er war überzeugtes Mitglied des NSDAP und vor allem der Deutschen Christen bis zum Kriegsende geblieben. Er war aktiver, leitender Mitarbeiter der Nationalsozialisten Hoffmeietser und Westermann im Landeskirchenamt. Nun war Dr. Breust von sich aus im Juni an die Kirchenregierung herangetreten und hatte um Wiederverwendung. gebeten. Aber schon die alte Kirchenregierung in der Besetzung mit Rauls, Linke, Röpke und Seebaß lehnte in der Sitzung am 4. Juli in Goslar eine sofortige Einstellung ab. Breust möge ein amtsärztliches Zeugnis vorlegen.
Dr. Breust hatte sich nämlich seit Herbst 1944 krank gemeldet, war aber nach der Wende der politischen Verhältnisse rasch und auch für die Zukunft gesund geworden. Dr. Breust blieb allerdings im Gebäude des Landeskirchenamtes am Schloßplatz auch ohne Dienstauftrag allgegenwärtig, denn er hatte dort seine Möbel zum Schutz vor Ausbombardierung untergestellt.
Die Entscheidung der alten Kirchenregierung war ein Signal an Dr. Breust, eine Rückkehr ins Landeskirchenamt noch einmal zu überdenken. Auch die neue Kirchenregierung stellte eine Entscheidung über die Wiedereinstellung von Dr. Breust zurück. Das war ohne Frage ein Fehler. Mit der Mehrheit der Notbundmitglieder hätte die Kirchenregierung eine Wiedereinstellung von Dr. Breust strikt ablehnen können und müssen. Sie rechnete offenbar damit, daß ein ständige Verschiebung einer Entscheidung Dr. Breust zum Aufgeben seines Planes bewegen würde.
Es bleibt auch ein Versäumnis, daß sich diese Kirchenregierung nicht einen Bericht von OLKR Röpke über seine im Landeskirchenamt seit Mai 1945 vorgenommenen Maßnahmen zur Reorganisation der Kirchenbehörde hat vorlegen lassen. Wer sollte dauerhaft oder zunächst auf Probe zur Bewährung dort weiterarbeiten dürfen? Grundsätzlich ist dem folgendem abwägenden Urteil Pollmanns mit Nachdruck zuzustimmen: „Hätte die Landeskirche ein Signal der Entschlos- senheit zu einem Neuanfang mit unbelasteten Männern geben wollen, so hätte sie sich von Oberkirchenrat Röpke trennen und darauf verzichten müssen, Dr. Breust als ihren ersten Kirchenjuristen zurückzuholen.“ (Pollmann Entnazifizierung KE Poll S. 36)

Palmer kam nach diesen anstrengenden Sitzungstagen am 10. September abends wieder in Berka an. Der Braunschweiger Pfarrernotbund mochte mit diesem Ergebnis durchaus zufrieden sein. Die Kirchenspitze war ganz im Sinne seines Antrages vom 8. August umgesetzt und nur noch durch Ernesti „ergänzt“ worden. Allerdings war der Keim für die künftigen Auseinandersetzungen bereits gelegt: Röpke blieb unangefochten Chef im Landeskirchenamt und der „Fall Breust“ war nur hinausgeschoben und sollte seine eigene Dy namik entwickeln.
Eine wütende Reaktion auf die personelle Entscheidung der Kirchenregierung erfolgte durch Pfr. Herdieckerhoff. Er schrieb am 12.9. an Röpke, das Schreiben Leistikows an Linke wäre ein Antrag gewesen und die jetzige Lösung „unmöglich“. Herdieckerhoff bat Röpke, den Antrag von Leistikow „sachlich und brüderlich zu prüfen.“ (G 309) Aber für eine derartige „Prüfung“ hatte Röpke nicht mehr den kirchenpolitischen Einfluß.


Eine irreführende Mitteilung Röpkes an die Pfarrerschaft
Röpke teilte allen Pfarrämtern an diesem 10. September die neue personelle Zusammensetzung der Kirchenregierung jedoch mit einem äußerst pikanten Zusatz mit: Er habe als „Stellvertreter des Landesbischofs“ diese neue Kirchenregierung berufen. Dazu hatte Röpke weder das Recht noch irgendeine Vollmacht. Röpke erweckte den irrigen Eindruck, als ob die neue Zusammensetzung der Kirchenregierung von ihm initiiert wäre. Tatsächlich war Röpke an der Wahl der Personen völlig unbeteiligt gewesen. Es war nicht „seine“ Kirchenregierung.

Andrerseits wurde durch diese aparte Art der „Berufung“ der Schein einer gewissen Legalität und Kontinuität gewahrt und jeder Hauch eines „revolutionären Aktes“ vermieden. So wurde der Eindruck der „Ordnungsgemäßheit“ auch bei jenem Teil der Pfarrerschaft erweckt, der sich in den Jahren zuvor jeder Zusammenarbeit mit dem Pfarrernotbund stillschweigend oder auch lautstark verschlossen hatte.

Eine gewisse Irreführung im Schreiben war die Benennung von „Kirchenrat Palmer, Blankenburg, St. Bartholomäi“. Zu diesem Zeitpunkt stand schon längst fest, daß Palmer nie ein Pfarramt in Blankenburg übernehmen könnte, da es bereits seit sechs Wochen sowjetisch besetzte Zone geworden war. Mit dieser Bezeichnung verdeckte Röpke die Unmöglichkeit, daß ein pensionierter, aber in der Hannoverschen Landeskirche tätiger und dort ansässiger Pfarrer ein kirchenleitendes Amt in der Braunschweiger Landeskirche übernehmen konnte. In der Kirchenregierungssitzung am 10. September wurde daher förmlich festgestellt „Die Kirchenregierung nimmt zur Kenntnis, daß Kirchenrat Palmer dem an ihn ergangenen Ruf an die Pfarre St. Bartholomäi, Blankenburg gefolgt ist. Da Blankenburg zur Zeit infolge russischer Besetzung nicht zu erreichen ist, sind die weiteren erforderlichen Ordnungen nicht durchzuführen. Die Kirchenregierung sieht daher durch die Erklärung von Kirchenrat Palmer seine Zurückversetzung als geordnet an.“
Dieser gequälte Protokollauszug will der Unmöglichkeit, daß ein in der Landeskirche nicht ansässiger Pfarrer ein kirchenleitendes Amt innehat, einen „ordnungsgemäßen“ Charakter verleihen. Es ist kirchenrechtlich gesehen ein starkes Stück.

Röpke teilte den Pfarrämtern ebenfalls mit, daß er das Amt des Stellvertreters des Landesbischof in die Hände der neuen Kirchenregierung zurückgelegt habe, um gleichzeitig unmißverständlich klarzumachen, daß er der zuständige Ansprechpartner im Landeskirchenamt bleiben würde „Ich werde nunmehr wieder ausschließlich als Mitglied des Landeskirchenamtes und Oberlandeskirchenrat im Dienst der Braunschw. Ev.-luth. Landeskirche tätig sein.“.

Die Pfarrerversammlung am 26. September 1945


Die Einladung
Bereits einen Tag nach der ersten Kirchenregierungssitzung, am 11. 9., lud Röpke (und nicht Palmer oder Erdmann!) zu einer Pfarrertagung am 26.9. nach Braunschweig in den unzerstörten Magnigemeindesaal ein. Das mußte der neuen Kirchenregierung ungewöhnlich erscheinen, denn von dieser Pfarrerversammlung war während der Sitzung am Vortag keine Rede gewesen. Mit gleicher Post erhielten die Pfarrämter folgendes Schreiben: „Wir geben davon Kenntnis, daß die Kirchenregierung Herrn Pastor Erdmann, Lelm zum Stellvertreter des Landesbischofs bestellt hat und Herrn Kirchenrat Palmer, Blankenburg St. Bartholomäi zum Vorsitzenden der Kirchenregierung.“ Auf diese Weise begründete Röpke die Referenten bei der Pfarrertagung, auf der auch Ernesti als Vorsitzender des Landespredigervereins und Leistikow als Propst von Braunschweig hätten sprechen können. (G 309)


Die Tagesordnung der Pfarrerversammlung
Ob die Einberufung einer Pfarrerversammlung mit Palmer und Erdmann abgesprochen war, muß offen bleiben. Es erscheint ungewöhnlich, daß schon 14 Tage nach der ersten Kirchenregierungssitzung bereits eine zweite einberufen wurde. Offenbar wollte sich Palmer den Ablauf nicht aus der Hand nehmen lassen und setzte die Pfarrerversammlung auf die Tagesordnung einer einen Tag vorher einberufenen Kirchenregierungssitzung. Auf dieser Sitzung am 25. September wurden die Abfolge und Inhalte der Referate bei der Pfarrerversammlung abgesprochen. Nach einer Andacht von Erdmann sollte Palmer „grundsätzliche Ausführungen über die Aufgabe der Kirchenregierung und die kirchliche Arbeit“ machen, OLKR Röpke „vornehmlich über seinen Kampf mit der Finanzabteilung, desgleichen aufklärende Ausführungen über die Ausfüllung der neuen Fragebögen seitens der Pfarrämter“ und OLKR Seebaß über die Aufgabe des Amtes für Gemeindedienst, über den kirchlichen Religionsunterricht und über die Kirchenführerkonferenz in Treysa“ einen Bericht geben Pfr. Wiesenfeldt aus Liebenburg hatte in einem Schreiben an die Kirchenregierung darum gebeten, die Schulfrage, die Ostpfarrer, die Mitarbeit der Kirchengemeinderäte in den kirchlichen Körperschaften anzusprechen. (in: acc 11/75 Nr. 22)


Die 78. Sitzung der Kirchenregierung
Es war eine mit 25 Tagesordnungspunkten gefüllte, vielstündige Sitzung, auf der als weiterer wichtigster Punkt (TOP 3) die Durchführung einer Landeskirchentagswahl beschlossen wurde.


Beschluß, auf Wahlen zum Landeskirchentag zu verzichten
Ein Thema der Pfarrerversammlung würde die Forderung nach baldigen Landeskirchentagswahlen sein. Daher beschloß die Kirchenregierung, „beschleunigt“ Wahlen zu einem neuen Landeskirchentag abzuhalten. Dabei sollte jedoch von dem Paragraphen Gebrauch gemacht werden, daß ein Wahlgang überflüssig wird, wenn nicht mehr als die notwendige Anzahl von Abgeordneten als Kandidaten aufgestellt würden. „Es ist das Bestreben der Kirchenregierung, möglichst eine Einheitsliste zu erwirken, um eine allgemeine Wahl zu vermeiden.“ Dieses Bestreben wurden natürlich vom Landeskirchehamt geteilt.
Der Vorgang war nicht außergewöhnlich. Auch in den Dörfern und Städten wurden die Mitglieder der ersten Gemeindevertretungen ernannt. Ebenfalls wurden die Mitglieder des ersten Braunschweiger Landtages nicht von der Bevölkerung gewählt sondern von den Parteien und Organisationen ausgesucht. In der Landeskirche herrschte zusätzlich der Eindruck vor, daß „freie Wahlen“ unliebsame Ergebnisse zeitigen könnten, wie bei den Juliwahlen 1933. Trotzdem bedeutete der Verzicht auf einen Wahlgang nur eine Notlösung. Die Flüchtlinge waren im neuen Landeskirchentag überhaupt nicht repräsentiert.

Auch Ottmar Palmer war alles andere als ein geborener Demokrat und konnte dieses Vorgehen ehrlichen Herzens billigen.

Es wurde auf dieser 78. Kirchenregierungssitzung wieder eine Reihe von Personalentscheidungen getroffen, wobei zwei herausragen: dem in Kriegsgefangenschaft befindlichen Bischof Johnsen sollte nahegelegt werden, vom Bischofsamt zurückzutreten, und eine Entscheidung in Sachen Dr. Breust wurde erneut zurückgestellt. Auch eine Beschäftigung von Landgerichtsdirektor Lerche stand auf der Tagesordnung. Aber Lerche war Vorsitzender des Braunschweiger Sondergerichtes gewesen und hatte noch im Frühjahr 1945 grausame Todesurteile verhängt. Auch eine Beschäftigung Lerches wurde wie eine Beschäftigung Breusts „einstweilen zurückgestellt“.

Außerdem wurde der Grundsatzbeschluß gefaßt, keine politischen Parteien zu unterstützen, empört ein Schreiben des Braunschweiger Staatsministeriums zur Kenntnis genommen, wonach die frühere, längst aufgelöste Finanzabteilung als noch bestehend angesehen würde, Herdieckerhoff beauftragt, ein kirchliches Nothilfswerk aufzubauen und schließlich sogar über die Vereinigung der Kirchen im niedersächsischen Raum beraten.


Der Verlauf der Pfarrrerversammlung
Über die Pfarrerversammlung ist bisher leider kein Bericht aufgetaucht. Im Familienbesitz befindet sich die Rede von Palmer, die unter den Quellenstücken vollständig wiedergegeben ist.


Palmers Ansprache
Anstelle der verabredeten Ausführungen über die Grundsätze einer neuen Kirchenleitung etwa im Gegensatz zu der von Landesbischof Johnsen ausgeübten Kirchenleitung, der Wiederherstellung der Verfassungsorgane und der Frage des Umgangs mit den Irrlehren der Deutschen Christen und ihrer Anhänger in der Landeskirche hielt Palmer eine versöhnliche Predigt über das Bibelwort aus Lukas 17,20-21 „Vom Kommen des Gottesreiches“. (iFb)
Auf die Frage der Pharisäer, wann das Reich Gottes komme, antwortet Jesus, es komme nicht sichtbar und erkennbar, hier oder da sei es, sondern „das Reich Gottes ist mitten unter euch“. Palmer ging es um eine theologische Grundlegung und ein seelsorgerliches Wort an die Brüder. Seine Ansprache war als ein theologisches Wort zur Lage der Landeskirche gedacht.

Palmer begründete die Wahl dieses Bibelwortes mit einer biografischen Situation, die allerdings nur wenige nachvollziehen konnten. Beim letzten nazifreien Landeskirchentag, am 11. Mai 1933 im Magnigemeindesaal, habe er dieses Wort vorgelesen. Damals wie heute hätten die Teilnehmer das Gefühl gehabt, am Anfang einer neuen Epoche zu stehen. Die hochfliegenden Pläne von damals wären zerflattert, allzu Menschliches wäre in Gemeinden und Pfarrerschaft hineingebrochen. „Einzelnes zu nennen tut nicht not.“ Aber trotz aller versteckter oder offener Feindseligkeit wäre die Kirche noch da und die Reinheit des Evangeliums und des Bekenntnisses wären erhalten. Auf die Schultern der Kirche würde zu Anfang dieser neuen Epoche eine ungeheure Verantwortung gelegt. In aller äußersten Not frage der Mensch nach dem Sinn oder nach Gott selber. “Wann kommt das Reich Gottes“ wäre die moderne Frage nach Gott. Auf diese Frage gäbe es keine Antwort. Über Deutschland liege das große Schweigen. „Da war keine Stimme und Antwort. Aber Gott ist nicht tot, nicht machtlos, Gott ist noch da, er kann sich tief verbergen in Zorn und Gericht, aber er offenbart sich in Gnade und Erbarmen....Gott läßt seine Kinder nicht umsonst schreien.“
Gegenwärtig rede man von der großen Chance der Kirche. Auch 1933 habe man von den großen neuen Möglichkeiten gesprochen. Aber das sei nicht die Stunde Gottes gewesen. Als die Bedrückung und Verfolgung kam, schlug die Stunde der Kirche. Die Aufgabe der Pfarrer wäre es, diese Gegenwart des Reiches Gottes den Menschen zu predigen. Die Pfarrerschaft dürfe nicht mit Jeremia sagen: Herr, ich tauge nicht, so zu predigen. Sondern es gelte, den Befehl gehorsam anzunehmen: „Gehe hin und verkündige das Reich Gottes.“ Die Freudigkeit zur Erfüllung dieses Auftrages komme aus der Stille der Meditation und des Gebetes. Palmer schloß mit der Erinnerung an die während des Kirchenkampfes geschenkte Gemeinschaft unter den Pfarrern. Da das Erntedankfest bevorstand, wählte Palmer ein de m Landleben entnommenes Schlußbild, es gelte nun hinauszugehen, und den harten Boden zu bearbeiten und zitierte die erste Strophe des bekannten Erntedankliedes von Matthias Claudius: „Wir pflügen und wir streuen den Samen auf das Land, doch Wachstum und Gedeihen steht in des Himmels Hand.“ Es war wieder das Gartenmotiv, das Palmer als tröstliches Bild vor Augen stellte.

Ich halte es nicht für sehr wahrscheinlich, daß viele der Amtsbrüder den Choral auch angestimmt hatten, denn der Kontrast dieses fröhlichen, naiven Ernteliedes zur zerstörten Magnikirche, der zertrümmerten Braunschweiger Innenstadt, den überfüllten Luftschutzbunkern war unübersehbar, für manche vielleicht zu groß, um ihn mit Gesang auch auszufüllen.

Die zuhörende Pfarrerschaft aus Braunschweig wird erleichtert gewesen sein, daß Palmer jede Polemik aus dem Blickwinkel des Pfarrernotbundes vermieden hatte. Die aus dem Osten in den Bereich der Braunschweigischen Landeskirche geflohene Pfarrerschaft wird indes ein klares Wort aus Sicht der Bekennenden Kirche vermißt haben. Palmer vermied sogar die Redewendung „Bekennende Kirche“.
Dagegen hatte Palmer einfühlsam die große Not in Deutschland und nur sehr zurückhaltend die Sünden des Nationalsozialismus genannt und offenkundig eine drastische Abrechnung mit der deutsch-christlichen Irrlehre vermieden. Insofern war seine Ansprache „unpolitisch“. Dagegen wird das knappe kritische Wort über die Militärregierung dankbar vermerkt worden sein ebenso wie über die CDU und eine neue Verfassung. Sie alle wären nicht Träger eines neuen Gottesreiches.
Jene, die mit guten Gründen den bußfertigen Blick zurück gescheut und lieber nach vorne auf neue Aufgaben hin gerichtet sehen wollten, waren gewiß froh, daß Palmer der ganzen Braunschweiger Pfarrerschaft trotz erheblicher unterschiedlicher theologischer Positionen seelsorgerlich die Verkündigungsaufgabe neu ans Herz gelegt hatte.

Hinter der Ansprache Palmers stand die feste Überzeugung von der Erneuerung der Landeskirche aus dem Wort der Schrift. Die kirchenpolitischen Folgerungen daraus sollten andere ziehen. Daher nahm es Palmer auch in Kauf, daß die Hörer nach der Andacht von Erdmann eine zweite ausgedehnte biblische Auslegung anhören mußten. Die Erwartungen der Zuhörer werden nach dem geistlichen Wort von Erdmann mehr auf kirchenpolitische Aspekte gerichtet gewesen sein. Palmer sprach ja als amtierender Vorsitzender der Kirchenregierung.


Die Entschließung der Pfarrer der Propstei Königslutter
Wie sehr sich aber der Tenor der Ansprache Palmers von damals gängigen Redestrukturen unterschied, machen folgende zwei Dokumente deutlich. Anfang September hatte die Konferenz von Pfarrern der Propstei Königslutter eine Entschließung verabschiedet, in der es zusammenfassend hieß: „ ...daß kein anderer Stand in Deutschland den Kampf gegen die nationalsozialistische Herrschaft so entschlossen und ungeachtet der damit verbundenen Nachteile, Nöte und Gefahren geführt hat wie die deutsche Pfarrerschaft“. Die Pfarrämter wären der einzige Ort gewesen, „wo sich der deutsche Mensch frei und ungestraft seine politische, weltanschauliche und religiöse Not vom Herzen reden konnte.“
Die Resolution war unterzeichnet von Propst Diestelmann, von Pfr. Wedemeyer und auch von Pfr. Erdmann.
Diese Behauptung vom Kampf gegen die nationalsozialistische Herrschaft war inhaltlich allerdings eine erhebliche Übertreibung und eine unzulässige Verallgemeinerung. Die Position der kirchenpolitischen „Mitte“, die die große Mehrheit der Pfarrerschaft eingenommen hatte, verabscheute geradezu Widerstand und Widerspruch gegen den Nationalsozialismus, und durch die Vereidigung der gesamten Braunschweiger Pfarrerschaft am 20. April 1938 hatte sich diese förmlich an die Person Hitlers gebunden und selbstnazifiziert. (siehe K.E.Poll. S. 45, der die ganze Entschließung zitiert)
Die Resolution sollte eine Antwort auf die von der Militärregierung an die Pfarrerschaft verteilten politischen Fragebögen sein. Von dieser fragwürdigen Position hatte sich Palmer in seinem kirchlichen Wort zur Lage vor der versammelten Pfarrerschaft vollständig freigehalten und stellte sich in Gegensatz zu einer nicht nur in Königslutter geäußerten gängigen Meinung über den Nationalsozialismus.


Keine Anspielung auf Braunschweiger Verhältnisse
Palmers Ansprache entbehrte auch jeder Anspielung auf Braunschweiger Verhältnisse. Es wäre ein leichtes gewesen, die Pfarrerversammlung auf Gemeinsamkeiten anzusprechen, etwa auf den Skandal um die Nazifizierung des Braunschweiger Doms oder das innere Einverständnis für den Sturz des Bischof Beye oder die allgegenwärtigen Ärgernisse mit den Finanzbevollmächtigten in den Kirchengemeinden oder die Bedrohung des täglichen Lebens durch die Fliegeralarme, vor allem die historisch gesehen beispiellose Zerstörung der Kirchen in der Stadt Braunschweig und auch auf dem Lande. Aus der Ansprache wurde deutlich, daß Palmer seit 1937 nicht mehr in der Landeskirche tätig gewesen war. War er also „einer von ihnen?“. Palmer blieb mit seiner Ansprache kirchenpolitisch in einer unverbindlichen Mitte. Das konnte er damit begründen, daß die theologischen Grundeinsichten zu diesem Zeitpunkt Vorrang haben mußten.


Röpke festigt seine Machtposition
Gegenüber Palmer verwies OLKR Röpke in seiner Schilderung auf seine herausragende, einsame Rolle im Widerstand gegen die Machtergreifung der Finanzabteilung unter Hoffmeister im Landeskirchenamt, und konnte mit vollem Verständnis bei den Versammelten rechnen, die sich vor Ort mit den Finanzbevollmächtigten hatten herumärgern müssen. Röpke hatte Kontakt mit der Pfarrerschaft im Lande und an der Front gehalten. Er war „einer von ihnen“. Daß er der Mann des nun ins Abseits geschobenen Bischofs Johnsen gewesen war und den Kurs der Mitte mitgetragen hatte, daß er der gnädigen Bewahrung Adolf Hitlers gedacht hatte wie wohl die meisten Pfarrer - das war entweder unbewußt oder unbekannt oder stillschweigend gebilligt. Röpke erreichte den mit der Pfarrerversammlung beabsichtigten Zweck: die plebiszitartige Unterstützung für seine ungeschmälerte Rolle in der Kirchenleitung.

Die einzige knappe Beschreibung der Pfarrerversammlung stammt aus der Feder Röpkes an die Oberkonsistorialrätin Dr. Schwarzhaupt in der Kirchenkanzlei der EKD in Göttingen:
„.Wir hatten vor etwa acht Tagen eine Versammlung der gesamten Pfarrer. Dort ist mir persönlich seitens der Pfarrerschaft sehr lebhaft das Vertrauen und der Dank für meine besonderen Dienste in der Landeskirche ausgesprochen. Ich sage dieses nur, damit Sie wissen, daß meine Stellung in der Kirchenbehörde, abgesehen von meiner freiwilligen erfolgten Niederlegung des Bischofsamtes, unverändert ist.“ (EZA 143 Braunschweig)
Palmer setzte auf theologische Besinnung, Röpke auf Untermauerung seiner kirchenpolitischen Macht.

Palmer vermerkte auf seinem Redemanuskript handschriftlich, daß Pfr. Wiesenfeldt zum Thema Schule gesprochen hat. Es wurde außerdem offenbar eine endgültige neue Kirchenregierung gefordert und es sollte ein Beirat für spezielle Aufgaben gebildet werden und möglichst bald nach altem Recht ein Landeskirchentag gewählt werden.


Das verzerrte Bild, das Röpke der Kirchenkanzlei vermittelt
Bald nach der Pfarrerversammlung gab OLKR Röpke der Kirchenkanzlei der EKD in dem oben bereits erwähnten Brief aus seiner Sicht eine knappe Darstellung der Vorgänge seit der Auflösung der Kirchenregierung.

Röpke schrieb an Oberkonsistorialrätin Dr. Schwarzhaupt am 12.10.1945: „Sie haben sich mit Recht über die Veränderungen hier in der Kirchenregierung gewundert. Sie mußte aber sein. Die bisherige Kirchenregierung bestand schließlich nur noch aus 2 Mitgliedern, da Herr Kirchenrat Propst Rauls ganz plötzlich durch die Militärregierung in Goslar dienstentlassen war. Wir waren in dieser kleinen Kirchenregierung einfach nicht mehr arbeitsfähig. So haben Herr Amtsgerichtrat Linke und ich uns schließlich aufgelöst. Ich stand so vor einem Notstand und mußte irgendwie handeln. Zur Behebung dieses Notstandes habe ich eine vorläufige Kirchenregierung bestellt, die lediglich die Wahl des Landeskirchentages vorbereitet und auch von vorneherein über diese beschränkten Befugnisse im Klaren gewesen ist. Die Bildung dieser Kirchenregierung ist nur für eine Übergangszeit gedacht.“ (EZA 143 Braunschweig)

Dieser Briefauszug zeigte die Geringschätzung Röpkes für die Arbeit des Pfarrernotbundes und die Position Palmers. Tatsächlich wäre Röpke von sich aus nicht auf die Idee gekommen, Palmer zum Vorsitzenden der Kirchenregierung zu machen. Palmer war von Lachmund als dem Vorsitzenden des Pfarrernotbundes durchgesetzt worden und Röpke hatte gegenüber Lachmund am 7. Juni nur zugestimmt, um sich selber an der Macht zu halten. Röpke ließ in dem Brief an Frau Schwarzhaupt durchblicken, daß die Entwicklung noch anders verlaufen wäre, wenn Propst Rauls in Goslar nicht verhaftet worden wäre. Dann hätte das Dreiergremium sich durch den mehrköpfigen Beirat ergänzt und die Wahlen zum Landeskirchentag vorbereitet. Daß Röpke die Rolle des Pfarrernotbundes verschweigt, zeigt sein Unverständnis und seinen erheblichen Unwillen gegenüber der von Lachmund und Palmer vertretenen Linie des Pfarrernotbundes. Er wollte sie um jeden Preis von einem Einfluß auf die Kirchenleitung in Wolfenbüttel fernhalten. Um so schwerer muß Röpke das Eintreffen der vom Pfarrernotbund genannten Personen am 7. September im Landeskirchenamt getroffen haben.

Dazu kam, daß Palmer und Röpke nie ein persönliches Verhältnis zueinander gefunden haben. Es gab zwischen beiden nach der Nominierung Palmers im Juni 1945 und der letzten Kirchenregierungssitzung unter Palmers Leitung im Januar 1946 offenbar kein Gespräch unter vier Augen. Röpke wird seinen eigenen Mangel an theologischer Reflexion gegenüber Palmers gründlich durchreflektierter theologischen Position gespürt haben. Wie auch andere mag er sich mit der gelegentlich von Palmer gezeigten ironischen Überlegenheit hilflos vorgekommen sein. Beide hatten jedenfalls nie einen „Draht“ zueinander gefunden, der jedoch für eine einvernehmliche Leitung der Landeskirche unerläßlich ist.
Röpke hatte auch Palmer in Berka nie aufgesucht wie er Lachmund in Blankenburg besucht hatte.

Nun galt es für Röpke, Palmer als Vorsitzenden bald wieder loszuwerden. Daher verwies Röpke gegenüber der Kirchenkanzlei auf die Vorläufigkeit dieser Zusammensetzung der Kirchenregierung, was er in seiner Bekanntgabe gegenüber der Pfarrerschaft noch vermieden hatte, und auf ihre angeblichen „beschränkten Befugnisse“. Davon konnte nun überhaupt keine Rede sein. Die Aufgaben und Möglichkeiten einer Kirchenregierung waren in der Verfassung nach wie vor gültig formuliert und Röpke hatte als langjähriger Vorsitzender dieser Kirchenregierung entsprechend gehandelt. Röpke muß eine nicht unerhebliche Angst gehabt haben, daß Palmer mit seiner Notbundmehrheit in der Kirchenregierung unbequeme und womöglich ihn selber betreffende Personalentscheidungen treffen würde. Es war durchaus möglich, daß neue Leute etwa aus der vorhandenen Personalreserve Herdieckerhoff, Leistikow, Ernesti, Barg, Erdmann als zwei neue theologische Oberlandeskirchenräte ins Landeskirchenamt eingezogen wären. So erklärt sich auch die verdächtige Äußerung, daß Röpkes Stellung im Landeskirchenamt „unverändert“ geblieben sei.

Irreführend war die Behauptung Röpkes, er habe sein „Bischofsamt“ (!) freiwillig niedergelegt. Röpke hatte gewiß das „stellvertretende Bischofsamt“ gemeint, obwohl die von ihm gewählte Formulierung etwas von dem Selbstbewußtsein widerspiegelt, das Röpke gegenüber Palmer gehabt hatte. Röpke fühlte sich als der eigentliche Landesbischof und von Palmer nun aus dieser Rolle herausgedrängt. Keineswegs hatte Röpke diesen Titel und die Funktion eines Stellvertreters des Landesbischofs „freiwillig“ niedergelegt, wie er Frau Schwarzhaupt glauben machen will. Lachmund hatte ihn dazu bereits im Schreiben vom Ende Juni gedrängt und der Wechsel gehörte zu den Forderungen des Pfarrernotbundes.
So mußte dieses Schreiben Röpke bei der Kirchenkanzlei ein völlig schiefes Bild von den Vorgängen und Zuständen im Wolfenbüttler Landeskirchenamt im Oktober 1945 erwecken.

Aus diesem Brief erfahren wir auch etwas über den Gesundheitszustand Röpkes. Er schrieb am 12. 10.1945: „Ich war 9 Wochen sehr schwer erkrankt und mußte mich erst langsam wieder erholen und den Dienstbetrieb wieder aufnehmen.“ In einem anderen Brief vom 13.3.1946 schrieb Röpke noch etwas genauer: „Im Laufe des Sommers war ich 9 Wochen sterbenskrank, sodaß ich 2 Tage direkt in Todesgefahr schwebte. Ich hatte eine regelrechte asiatische Ruhr, die mich gesundheitlich völlig ruiniert hatte. Anschließend überfiel mich ein Gelenkrheumatismus, sodaß ich zeitweilig mit 2 Stöcken gehen mußte. Da ich mich um das Amt wenig kümmern konnte und die Wogen der Kirchenpolitik brandeten und fluteten, entschied ich mich, eine vorläufige Kirchenregierung zu berufen.“ (EZA Nr. 143 Braunschweig“)
Danach war Röpke in den Monaten Juli/August im Landeskirchenamt krankheitshalber nicht zu sprechen. Immerhin hatte Röpke dafür gesorgt, daß er über die Entwicklung im Landeskirchenamt genau unterrichtet würde. Seit dem 1. Juni 1945 war seine Tochter Käthe im Landeskirchenamt angestellt. Daß der Gesundheitszustand Röpkes ein Grund für die Bildung einer neuen Kirchenregierung gewesen sein soll, ist mehr als ein häßliches Märchen.

Palmers weitere Tätigkeit als Vorsitzender der Kirchenregierung


Vorbereitung des Notbundes zur Nominierung der Abgeordneten des Landeskirchentages
Palmer nahm an dem weiteren Fortgang in der Landeskirche aktiven Anteil und notierte in seinem Amtskalender:
„9. Oktober Dienstag Schön 5.28 ab nach Brschwg. 10 Kandidaten Nominierung des Notbundes in der Sakristei der (zerstörten) Brüdernkirche, 13 Zusammen mit „Mitte“ bzw. Pfarrerverein 17 nach Wolfb.
Abends mit Erdmann und Wiesenfeldt

10. Oktober Mittwoch Schön Wolfb. 10 KiReg. – 14.“

Nachdem feststand, daß auf einen Wahlvorgang verzichtet werden sollte und die Sitze im Landeskirchentag innerhalb der kirchenpolitischen Gruppen aufgeteilt werden sollten, begann ein heftiges Tauziehen um die Mandate. Der Pfarrernotbund traf sich am 9. Oktober um 10 Uhr in der Sakristei der Brüdernkirche, um die Kandidaten des Pfarrernotbundes aufzustellen. Mittags fand ein Treffen mit den Vertretern des Pfarrervereins statt, um mit ihnen weitere Kandidaten abzusprechen. Dabei war völlig offen, wie viele Kandidaten jede Gruppe zugesprochen erhalten würde. Die Länge der Sitzung läßt auf intensive und kontroverse Gespräche schließen. Außer dem Pfarrernotbund und der „Mitte“ würden möglicherweise noch andere Gruppierungen, z.B. die ehemaligen Deutschen Christen Kandidaten für den Landeskirchentag aufstellen wollen. Palmer blieb abends bei Erdmann, der inzwischen in Wolfenbüttel eine Wohnung hatte, wo er mit Wiesenfeldt zusammentraf.


Die 8o. Sitzung der Kirchenregierung am 10. Oktober
Am folgenden Tag, der 80. Sitzung, legte die Kirchenregierung den Wahltermin auf den 15. Janiar 1946 fest. Eingehend wurde über die Schulfrage diskutiert und beschlossen: „Die Kirchenregierung hält nach wie vor an der christlichen Schule fest.“ Mit Befriedigung wurde die Mitteilung zur Kenntnis genommen, daß der Präsident des Braunschweiger Staatsministeriums doch die Auflösung der Finanzabteilung im Landeskirchenamt ausgesprochen habe, allerdings, wie das Protokoll vermerkte, „auf Veranlassung der Militärregierung“. Offenbar gab es noch feste Verbindungen zwischen den inzwischen beurlaubten Mitgliedern der Wolfenbüttler Finanzabteilung und Stellen im Staatsministerium. Die wichtigste Personalentscheidung betraf OLKR Dr- Breust. Wieder wurde eine vollständige Mitwirkung von Dr. Breust hinausgezögert. Die Kirchenregierung legte deutlich einschränkende Voraussetzungen fest, unter denen Dr. Breust wieder eine Tätigkeit und zwar „versuchsweise für ein ¼ Jahr unter Zuweisung bestimmter Aufgabenbereiche durch den stellvertretenden Landesbischof jederzeit widerruflich“ aufnehmen sollte. Eine Gehaltseinstufung nach A 1b wurde einstweilen zurückgestellt. Diese Entscheidung mußte Dr. Breust als schwere Demütigung empfinden. Palmer kündigte während der Sitzung auch eine Arbeitstagung des Pröpstekonventes am 24. Oktober an.


Palmer leitet den Pröpstekonvent am 24. Oktober
Schon 14 Tage später war Palmer erneut in Wolfenbüttel
„24. Oktober 1945 Mittwoch Schön, mild, windig 5.28 ab nach Brschw. 10 Uhr Versammlung der Pröpste im Marienstift Referat Wiesenfeldt betr. Gemeindekerne.
K.R. – 15 h
15.20 ab nach Seesen, Nacht in Herrhausen.“

Palmer fand sich keineswegs mit der von Röpke vorgesehenen und nach außen geäußerten Rolle eines vorläufigen Interimsvorsitzenden ab. Am 24. Oktober hielt er eine Pröpsteversammlung im Marienstift ab. Dort hätte Palmer seinem Nachfolger im Blankenburger Amt Propst Kellner begegnen können, der vermutlich keinen Anlaß sah, für eine solche Begegnung die Mühen eines illegalen Grenzübertritts auf sich zu nehmen. Aber er begegnete Kellners deutsch-christlichem Kollegen, Propst Gremmelt, aus Ölper.
Gremmelt hatte schon früh persönlichen Kontakt zu Röpke gesucht, war am Freitag nach Himmelfahrt, dem 11. Mai in Wolfenbüttel im Landeskirchenamt gewesen, hatte am 27. Juli Röpke einen Krankenbesuch abgestattet, und hatte am 29. August mit Amtmann Butzmann im Landeskirchenamt verhandelt. In der erreichbaren Entfernung war trotz Post- und Telefonbeschränkung eine begrenzte Normalität im Umgang mit dem Landeskirchenamt möglich.

In der Pröpsteversammlung referierte der 46jährige Pfr. Wiesenfeld, der von der Kirchenregierung in den Beirat gewählt worden war. Wiesenfeldt war seit 1932 Pfarrer in Liebenburg und stand der Hannoverschen Bekenntnisgemeinschaft nahe.
Wiesenfeld hatte am 18. September 1945 an die Kirchenregierung einen Antrag gestellt, es möchten durch ein Gesetz innerhalb der Kirchengemeinden Kerngemeinden gebildet werden, zu der alle „ernsten Christen“ mit dem Mindestalter von 21 Jahren gehörten sollten. Sie sollten ein Gelöbnis ablegen und nur sie an der Wahl eines Pfarrers teilnehmen dürfen. Für die Mitgliedschaft sollten Ausweise ausgegeben werden. Auf Rüstzeiten sollten die Mitglieder der Kerngemeinden geschult und an jedem Reformationstag für einen förmlichen Eintritt geworben werden. (in LKA 7). Dieses Konzept stellte Wiesenfeldt auf dem Pröpstekonvent vor. Ein anderes Referat zum Thema „Bildung von Kerngemeinden“ hielt Pfr. Herdieckerhoff.


Die 81. Kirchenregierungssitzung am 24. Oktober
Im Anschluß an die Pröpsteversammlung leitete Palmer eine kurze, einstündige Sitzung der Kirchenregierung, vermutlich ebenfalls im Marienstift, jedenfalls in Braunschweig Außer einigen Personalangelegenheiten stand erneut die Wiederverwendung von Dr. Breut auf der Tagesordnung. Pfr. Erdmann berichtete von einer unfruchtbaren Aussprache mit Dr. Breust. Die Kirchenregierung beauftragte Linke und Erdmann, nochmals mit Dr. Breust zu reden. Offenbar sollte er dazu bewegt werden, unter den genannten Bedingungen seinen Dienst im Landeskirchenamt anzutreten. Möglicherweise hatte er am 15. Oktober seinen Dienst im Landeskirchenamt gar nicht angetreten. „In der nächsten Sitzung der Kirchenregierung soll die Angelegenheit abschließend beraten werden“, vermerkt das Protokoll. Es gehört zu den Sonderbarkeiten, daß ein Protokoll einer solchen nächsten Kirchenregierungssitzung nicht vorhanden ist.


Der Aufruf zum Reformationsfest 1945
Die Kirchenregierung hatte auf ihrer Sitzung am 10. Oktober beschlossen, es mögen am Reformationstag Jugendgottesdienste stattfinden und es solle vom Vorsitzenden ein „richtungsweisendes Wort an die Gemeinden“ verfaßt werden.

Einleitend beschreibt der Aufruf die gegenwärtige politische Position als „dunkelste Stunde der deutschen Geschichte“ und zwar weil das deutsche Reich in ein Meer von Blut und Tränen getaucht sei. Mit einem Zitat aus Jesaja 10,3 fragt der Aufruf die Gottesdienstbesucher: „Was wollt ihr tun am Tage der Heimsuchung... Zu wem wollt ihr fliehen um Hilfe?“ und antwortet: „Wir fliehen unter das Wort Gottes in die Gemeinschaft der Kirche.“ Die äußere Gestalt der Kirche wird als die noch nicht zerschlagene Volkskirche beschrieben, in der nunmehr Kerngemeinden gebildet werden sollten. Palmer greift eine von Pfarrer Wiesenfeldt entfaltete Idee auf. Mit einem volksmissionarischen Appell endet der Aufruf: „Kommt treulich und regelmäßig zum Gottesdienst und zu den Bibelstunden! Schließt euch im Männerwerk, in den Frauenhilfen und Jugendscharen zusammen zum Königsaufgebot unseres Gottes. Laßt diese echte christliche Gemeinschaft auch der tragenden Kern der kirchlichen Nothilfe sein, zu der wir heute aufgerufen und verpflichtet sind. Überwindet alle Bedenken, durchbrecht die Kruste der tödlichen Gleichgültigkeit, denkt daran, daß jeder für Schicksal und Zukunft unserer Kirche die volle Verantwortung trägt.“

Der Aufruf der vorläufigen Kirchenregierung spiegelt die damalige Unsicherheit in der geistlichen Bewertung der Gegenwart. Das Jesajazitat beschrieb die deutsche Niederlage als ein „Unglück, das von ferne kommt“. Tatsächlich jedoch hatten die Deutschen Hitler gewählt und das Scheitern des Attentats vor 14. Monaten im Juli 1944 als gnädige Bewahrung Gottes bezeichnet. Den Nationalsozialismus als „Unglück von ferne“ zu bezeichnen, wirkt aus heutiger Sicht eigenartig. Daß das Deutsche Reich „ohnmächtig, ehrlos und wehrlos am Boden liege“ klingt nach Bedauern und nicht nach Befreiung. Die Einordnung als Befreiung kam erst 40 Jahre später und war auch 1985 heftig umstritten.
Die Attribute von „ehrlos und wehrlos“ erinnern an das Vokabular von 1918/19, mit dem die Situation nach dem Versailler Vertrag bezeichnet wurde. Daß die Zeit im Nationalsozialismus als eine Zeit des „offenen oder verhüllten Kampfes gegen die Kirche“ verstanden wird, hält einer historischen Nachprüfung nicht stand, es hatte im Oktober 1945 jedoch die Funktion, die Kirche endlich aus dem Bann von Adolf Hitler zu lösen, auch wenn sein Name im Aufruf nicht genannt wurde.
Dieser Appell, „die Kräfte der tödlichen Gleichgültigkeit zu überwinden“, richtete sich eher an jene, die nicht zu den Gottesdiensten kamen. Dafür jedoch war der Aufruf nicht gedacht, sondern als Abkündigung nach der Predigt. Der volksmissionarische Impuls zur Bildung von Kerngemeinden und Kerntruppen kam in den überfüllten Dörfern und Städten, in den Sorgen um die Zusammenführung der versprengten Familien und um eine ausreichende Ernährung wohl zur Unzeit. Er ist auch nicht beachtet worden.

Der Aufruf war nicht persönlich unterzeichnet. Offenbar trugen alle Mitglieder der Vorläufigen Kirchenregierung die Verantwortung für den Text. Unverkennbar enthielt er zahlreiche Passagen aus der Predigt Palmers vom 26.9. vor der Braunschweiger Pfarrerschaft. Möglicherweise kursierte ein Wortlaut, den Palmer verfaßt haben könnte, unter den Mitgliedern der Kirchenregierung und des Beirates.
Der Aufruf wurde sehr viel später im Amtsblatt am 5. Dezember 1945 unter NR. 5607 veröffentlicht. Ob dieses Wort unter dem Datum vom 25.10.1945 alle Kirchengemeinden zum Reformationsfest rechtzeitig erreicht hat, erscheint fraglich. (siehe auch KE Poll. S. 41f)


Besuch beim Herzog
Anfang November kamen OLKR Röpke und Pfr. Erdmann erstmals nach Berka. Palmer, der noch in Treysa als Vertreter Braunschweigs unerwünscht war, war in der Funktion als Vorsitzender der Kirchenregierung beim Besuch des Herzogs auf der Marienburg nicht zu umgehen.

Palmer notierte im Tagebuch:
„3. November 1945 Sonnabend. Schön. 8 ½ ab mit Auto (Röpke u.Erdmann) nach der Marienburg z. Herzog; Herzogin u. Prinz Ernst August; Bespr. betr.. Dom 13.44 ab Nordhausen 18 Katlbg. Abd. Pred. Vorb. bis nach Mitternacht.“

Der Braunschweiger Dom war Staatseigentum, Ministerpräsident Klagges hatte ihn in eine nationalsozialistische Weihestätte umgewandelt, zu ausschließlich gottesdienstlichen Zwecken war er bereits wieder geöffnet worden. Es war offenbar zu klären, ob die Landeskirche nunmehr rechtmäßiger Eigentümer des Doms werden könnte. Palmer kannte die herzogliche Familie persönlich aus seiner Blankenburger Zeit und war wiederholt bei ihr zu Gast gewesen.


Eine unprotokollierte Sitzung der Kirchenregierung
Es ist eigentümlich, daß über diesen Besuch und seine Folgen nicht auf einer Kirchenregierungssitzung berichtet worden sein soll. Nach den offiziellen Sitzungsprotokollen hat die nächste 82. Sitzung erst am 4. Januar 1946 stattgefunden, auf der vom Marienburger Besuch nicht mehr die Rede war. Im Tagebuch Palmers findet sich jedoch folgende Eintragung:

„15. November Donnerstag. Kalt + 1°, trüb.
....13 ab über Herzberg nach Wolfb, an 20 Uhr

16. November Freitag Kalt, trüb.
¾ 9 Elektr. Braunschw. Bruderrat 10; Ki.Reg. in Wolfenb. 14.1/2. Ab 17.45 bis Ildeshausen,
nach Kirchberg.; dort Nacht bei Rohlfs.“

Danach war Palmer am 15. November mittags nach Wolfenbüttel gefahren und hatte dort auch übernachtet, war am nächsten Tag vormittags mit der Elektrischen (= Straßenbahn) nach Braunschweig zu einer Sitzung des Bruderrates gefahren und hatte im Anschluß daran ab 14.30 an einer mehrstündigen Kirchenregierungssitzung in Wolfenbüttel teilgenommen.
Es gibt gute Gründe für die Annahme, daß diese Kirchenregierung stattgefunden hat. Auffällig ist die lange Zeit zwischen den beiden protokollierten Sitzungen vom 24. Oktober und 4. Januar. Im September hattten drei Sitzungen und im Oktober zwei Sitzungen stattgefunden. Sollte im November und Dezember keine abgehalten worden sein? Palmer gibt eine genaue Uhrzeit für den Beginn der Sitzung und mit der Abfahrtszeit auch eine ungefähre für das Sitzungsende an. Danach dauerte die Sitzung wenigstens zweieinhalb Stunden.
War sie so turbulent, daß die Beteiligten auf eine Protokollierung verzichtet haben? Oder entschloß man sich, diese Kirchenregierungssitzung als eine offene Aussprache zu betrachten und auf ein Protokoll zu verzichten? Was konnte der Grund gewesen sein?
Entschied sich hier die endgültige Weiterbeschäftigung von Dr. Breust? Es ist ganz unwahrscheinlich, daß Dr. Breust ohne eine abschließende Beratung an der Kirchenregierungssitzung am 4. Januar teilgenommen hat. Was war das Ergebnis des Gespräches zwischen Erdmann, Linke und Dr. Breust, das nach dem 24. Oktober stattgefunden haben sollte. Bestand Dr. Breust auf ein Gespräch mit der ganzen Kirchenregierung, das dann am 16. November stattgefunden hat, aber nicht mehr als Sitzung angesehen werden sollte?

Es gibt weitere Gründe für die Annahme eine Kirchenregierungssitzung. Auf der Tagesordnung der Kirchenregierung stand noch die Aufhebung ärgerlicher Gesetze aus der nationalsozialistischer Zeit, allen voran die sog. lex Goetze vom 29.12.1939, die im Interesse der Landeskirche eine Entfernung aus dem Dienst vorsah. Im Landeskirchlichen Amtsblatt vom 5.12.1945 unter Nr. 5603 ist diese Aufhebung unter dem Datum vom 10. September vermerkt, aber bei der Sitzung am 10. September waren laut Protokoll diese Gesetze noch nicht aufgehoben worden. Auf welcher Sitzung dies erfolgte, ist rätselhaft, möglicherweise auf einer Novembersitzung am 16. November 1945. Im Landeskirchlichen Amtsblatt vom 5. Dezember galt dieses Gesetz mit der Tagebuchnummer 14. November als aufgehoben.
Erst nach Abschluß der Korrekturarbeiten stoße ich auf einen von Klaus Jürgens genannten, aber nicht ausgewerteten Aktenbefund (K.E.Poll S. 161), der allerdings in keinem Findbuch verzeichnet ist. In einer Akte „Kirchenregierung Verschiedenes 1945- März 1947“ (acc.11/75. Nr.22) befinden sich Einladung, Tagesordnung und verschiedene Beschlüsse einer Kirchenregierungssitzung am 16. November. Zwar hatte sich Studienrat Schwarz für die Sitzung entschuldigt und Amtsgerichtsrat Linke hatte die Einladung erst am 17. November erhalten, aber offenkundig hatte die Sitzung stattgefunden. Röpke schrieb am 19.11. die Kirchenregierungsmitglieder an, daß die Beschlüsse im Umlaufverfahren gefaßt werden müßten, da die Kirchenregierung nicht beschlußfähig gewesen wäre. Das ist sehr seltsam, denn die Kirchenregierung hatte in ihrer ersten Sitzung am 10. 9. ausdrücklich beschlossen, daß sie mit drei ihrer Mitglieder beschlußfähig wäre und die abwesenden Mitglieder die Beschlüsse zugesandt erhalten sollten. Im Falle einer Abwesenheit von Schwarz und Linke, wäre die Kirchenregierung mit Palmer, Erdmann und Ernesti noch beschlußfähig gewesen.
Es wurde am 16. November ein ausführliches Papier zur Domfrage verabschiedet. Dr. Breust hatte dazu eine Denkschrift verfaßt, die nun durchberaten und ergänzt wurde. Dr. Ellinor Dohrn wurde mit Wirkung vom1.1.12 1945 als Domorganistin angestellt, der Staat sollte weiterhin die Baulast für das Dompfarramt tragen. Das Papier sollte als Grundlage für Verhandlungen mit dem Braunschweiger Staatsministerium dienen. Es wurden weiterhin auf Antrag von Leistikow 20.000 RM zur Instandsetzung des Domes bewilligt, Pfr. Stange endgültig in den Dienst der Landeskirche übernommen und Verhandlungen mit der Siedlungsgesellschaft anvisiert. Der weittragendste Beschluß betraf die Zukunft von OLKR Dr. Breust. Er lautete: „Oberlandeskirchenrat Dr. Breust übernimmt gemäß der Vereinbarung vom 26. Oktober 1945 mit Wirkung vom 1. November 1945 seinen Dienst. Bis zur endgültigen Weiterbeschäftigung, worüber nach drei Monaten entschieden wird, erhält Oberlandeskirchenrat Dr. Breut Besoldung nach der Gehaltsgruppe A 1 b. Erfolgt eine endgültige Weiterbeschäftigung, bleibt auch die Dienststufungsgruppe A 1 b. Wolfenbüttwel den 16. November.“ Danach hatte es das in der vorangegangenen Sitzung am 24. 10. beschlossene Gespräch zwischen Erdmann, Linke und Breust am 26. Oktober gegeben und es war der Kompromiß ausgehandelt worden, daß Breust nach wie vor nicht endgültig angestellt, aber daß es keine Einschränkung in seinem Dienstauftrag geben würde. Beide Seiten waren sich entgegengekommen. Linke indes erklärte sich schriftlich nicht einverstanden damit, daß Breust nach A 1 b eingestuft werden sollte. Mit der Vorlage zur Domfrage hatte sich Dr. Breust sachkundig eingeführt. Offenbar nahm er bereits an dieser Sitzung teil und beteiligte sich auch an der Diskussion über seine Vorlage.
Die Eintragung in Palmers Amtskalender erweist sich also als richtig: es gab eine Sitzung, es gab Beschlüsse gemäß einer Tagesordnung, und es bleibt die Frage, warum diese Kirchenregierungssitzung nicht als die korrekte 82. Sitzung unter die Sitzungsprotokolle aufgenommen worden ist. Sie hätte schließlich auch unter 0 noch vor der dann protokollierten 82. Sitzung am 4. Januar eingefügt werden können. Warum deutet nichts auf diese Sitzung am 16. November hin? Hatte Linke die Rechtmäßigkeit angefochten, weil er keine rechtzeitige Einladung erhalten hatte?


Vorbereitung der Landeskirchentagswahl
Inzwischen waren Wahlleiter für die Aufstellung der Abgeordneten des Landeskirchentages eingesetzt worden. Das war eigentlich sinnlos, denn man hatte sich in der Kirchenregierung geeinigt, auf die Durchführung einer Wahl zu verzichten. Welchen Einfluß die Wahlleiter auf die Zusammenstellung der Kandidaten nehmen konnten, bleibt ungeklärt. Es fällt indes auf, daß kein Mitglied des Pfarrernotbundes zum Wahlleiter bestellt wurde, sondern mit Strothmann und Rauls umstrittene Personen der alten Ära und mit Jürgens und Wedemeyer Männer, die eher der Linie des Pfarrervereins und der kirchlichen Mitte zugerechnet werden mußten. Die förmliche Bestellung der Wahlleiter erfolgte offenbar von OLKR Röpke, der auf diese Weise wiederum den Einfluß des Pfarrernotbundes eingrenzte. Aber es wurde heftig um die Besetzung gerungen.

Palmer notierte im Tagebuch:
„5. Dezember Mittwoch. Kalt; -1°, leichter Frost
13 – 15 ¼ Erdmann und Barg hier mit Auto betr. Liste für La.Ki.Tag“.

Erdmann und Barg besuchten Palmer in Berka mit dem Auto und konferierten mit ihm über die aufzustellende Liste zum Landeskirchentag. Ob es dabei um mehr Kandidaten für den Pfarrernotbund ging oder um das Einverständnis zu einer komplett aufgestellten Liste, muß offen bleiben.
Der Abgeordnete des Landeskirchentages Lerche, Mitglied des neuen Rechtsausschusses, notierte: „Es war nach manchen Verhandlungen durch Einigung auf eine Einheitsliste Ende 1945 mühsam zustande gebracht und dadurch die Einhaltung der Kontinuität in der kirchlichen Leitung und Verwaltung gewahrt....Das Zustandekommen der s. Zt. einzig möglichen Einheitsliste ist zeitweise stark gefährdet gewesen. Daß eine Einigung zustande gekommen ist, ist möglich gewesen nur durch eine weise Mäßigung und Nachgiebigkeit überspannter Forderungen.“ (G 646)

Möglicherweise ging es beim Gespräch zwischen Palmer, Erdmann und Barg in Berka Anfang Dezember auch um die Zusammensetzung der vom Landeskirchentag zu wählenden Kirchenregierung. Der Pfarrernotbund konnte durchaus davon ausgehen, daß sich an der Zusammensetzung der Kirchenregierung auch in der kommenden Zeit nichts ändern würde. Doch es sollte ganz anders kommen. Der Richtungswechsel deutete sich bereits in der ersten Kirchenregierungssitzung im neuen Jahr 1946 an.


Der Vorstellungsbrief des Pfarrernotbundes
Ein weiteres Thema dieses Treffens konnte auch ein erster Vorstellungsbrief des Pfarrernotbundes im Dezember 1945 an alle Pfarrer der Landeskirche sein. (in: PNB 29, handschriftlicher Entwurf Palmers in PNB 9/1945/4)
Der Bruderrat des Pfarrernotbundes richtete im Advent 1945 ein charakteristisches Wort an alle Pfarrer der Landeskirche und stellte sich damit wieder der kirchlichen Öffentlichkeit vor. Die zurückliegenden zwölf Jahre wurden als „Zeit notvoller Prüfung“ bezeichnet, in der „die Reinheit des Evangeliums und damit ihre unantastbare Grundlage gegen alle Verfälschungen und Abschwächung“ bewahrt worden wäre. Gegen den unbiblischen Kurs der Kirchenleitung im Sommer und Herbst 1933 wäre der Notbund gebildet worden, dessen wichtigstes Gottesgeschenk „eine beglückende brüderliche Gemeinschaft“ gewesen sei, die viel größer als ihre Mitgliederzahl gewesen sei. „Von Anfang an waren wir uns klar darüber, daß viele Amtsbrüder, die nicht in unsre Reihen traten, im Grunde doch mit uns eines Sinnes waren“. Trotz der neuen Lage sei die Ausrüstung und Stärkung der Pfarrerschaft „das vordringlichste Bedürfnis“. „Dabei handelt es sich „in einer Stunde, da die letzten Pastoren im Osten verhungern und der Bolschewismus unmittelbar vor unsren Türen steht, nicht um irgendwelche neuen, weitgreifenden Kirchbaupläne“, sondern um drei besondere Anliegen: „die theologische Weiterbildung und brüderliche Hilfe in der Gefahr der Vereinsamung in unsrem Amt und Beruf“, eine Zurüstung für katechetische und pädagogische Aufgaben in Zusammenarbeit mit der Religionslehrerschaft und die Ausrüstung zum volksmissionarischen Dienst in Verbindung mit dem Evangelischen Verein für Innere Mission.
Der Bruderrat warb für neue Mitglieder insbesondere bei den jungen, durch die langen Kriegsjahre theologisch „ausgehungerten Brüder“, legte eine Art Eintrittserklärung bei und verwies auf einen Vortrag von Hanns Lilje im Januar 1946 in Braunschweig. „Worauf es uns ankommt, ist der engere Zusammenschluß derer, die in Festigkeit und Treue zu den unerschütterlichen Grundlagen unserer Kirche stehen und ihr Bestes suchen wollen.“

Der Bruderrat verband mit diesem Schreiben mehrere Vorhaben. Er wollte sich selber als Pfarrergemeinschaft vorstellen und benannte als dessen Ziele die innere theologische, pädagogische und volksmissionarische Zurüstung. Diese wurde als Gegensatz zu neuen Kirchbauplänen verstanden, wobei offen blieb, ob damit der Wiederaufbau der zerstörten Kirchengebäude in der Stadt Braunschweig und in einigen Dörfern gemeint war oder der organisatorische Neubau der Ev. Kirche in Deutschland, der in Treysa erste erhebliche Probleme insbesondere mit dem konfessionellen Luthertum gebracht hatte oder Pläne für einen Umbau und Neubesetzung der kirchenleitenden Ämter in der Landeskirche. Der geistlichen Zurüstung wurde der absolute Vorrang vor allen diesen Aufgaben gegeben. Der Bruderrat gab außerdem seine Sicht des Kirchenkampfes und der Gründung des Pfarrernotbundes wieder, vermied jedoch jede Siegerpose, sondern erklärte etwas überraschend, daß viele Nichtmitglieder offenbar aus der kirchlichen, neutralen Mitte „im Grunde doch mit uns eines Sinnes“ gewesen wären. Als neue tagespolitische Herausforderung nannte der Bruderrat die Tatsache der Grenzsituation zur russisch besetzten Zone in der dramatischen Wendung, daß „der Bolschewismus unmittelbar vor unseren Türen“ stünde und damit waren Atheismus und eine militante Gottlosigkeit gemeint. Am Ende faßte der Bruderrat zusammen, daß es ihm auf die geistliche Grundlage der Kirche ankomme, die, was unausgesprochen, weil selbstverständlich, blieb, lutherisch wäre.

Das Echo auf diesen Brief und wie viele Unterschriften bei Pfarrer Erdmann in Lelm als Beitrittserklärung eingegangen sind, ist unbekannt.


Der Brief wirft viele Fragen auf:
Der Bruderrat sprach von einer „neuen Lage“ und neuen bevorstehenden Kämpfen, aber er ließ offen, worin diese besteht. Vor aller Augen war im Advent 1945 die gründlich zerbombte Innenstadt Braunschweigs und die unübersichtliche Lage ihrer Gemeindemitglieder. Sie bestand aus den in ihre Notunterkünfte zurückströmenden evakuierten Braunschweigern und den vor der Tür stehenden Flüchtlingsmengen, die nicht gastlich aufgenommen, sondern als zusätzliche Last abgewiesen wurden. Die „neue Lage“ war derart katastrophal, zumal jeder historische Vergleich fehlte, und die Sorge um die unmittelbare Existenzsorge so elementar, daß die Beschreibung des Bruderrates als Verharmlosung verstanden werden konnte, die den Ernst der Lage nicht verstanden hatte. Alle drei Unterzeichner waren vergleichsweise sehr viel weniger betroffen und wohnten wie bisher in ihren Pfarrhäusern. Nicht ausgebombt und völlig besitzlos gemacht wie die Flüchtlinge mit ihrer in einem Koffer oder Rucksack gesammelten Habe stellte sich ihnen die „neue Lage“ sehr viel anders dar. Die außerordentlich unterschiedliche Wahrnehmung der alle bedrückenden Kriegszeit in den Städten und auf dem Lande war eine anhaltende zerstörerische Quelle im engen Zusammenleben. Diese neue Lage hingegen wurde nicht analysiert. Sie war gar nicht im Blick.

Der Bruderrat täuschte sich auch über seine eigene Stärke. Er hatte noch vor wenigen Jahren heftig beklagt, daß der Pfarrernotbund von den “Neutralen“, die sich mit der Situation im Nationalsozialismus abgefunden hatten und gerade nicht in Konflikte mit der staatlichen und kirchlichen Obrigkeit geführt werden wollten, geradezu im Stich gelassen worden war. Nun wurde ihnen attestiert, daß sie „im Grunde“ auf ihrer Seite gestanden hatten. Das enthob den Bruderrat schmerzlichen Fragen an die neutralen Brüder und die neutralen Brüder waren peinlicher Nachfragen enthoben. Tatsächlich war die kirchenpolitische Lage beider Gruppen außerordentlich unterschiedlich. Diese Unterschiede wurden nun verwischt.

Was meinte der Bruderrat mit der so bedeutungsvoll hervorgehobenen „Reinheit des Evangeliums“? Meinte er die „Deutschen Christen“, deren Häresien in „Ruf und Rüstung“ jahrelang angeprangert worden waren? Die Deutschen Christen waren mit den Pröpsten Kellner und Gremmelt, vor allem aber in der Person von OLKR Dr. Breust bis zum Kriegsende präsent. War die Reinheit des Evangeliums gewahrt, als die Pfarrer am 20. April 1938 den Eid auf die Person Adolf Hitlers schworen, diesen Eid jedoch dem Ordinationsgelübde unterordneten? War gerade diese Vermischung nicht ein Ausdruck von Verunreinigung des Amtes? War es möglich, sich als Pfarrer und Gemeindemitglied an dem Vernichtungskampf gegen die Völker Europas mit der Waffe zu beteiligen und von der Reinheit des Evangeliums zu sprechen? Lag das eigentliche Problem weniger bei der Frage der Reinheit sondern an den übermächtigen Zweifeln über die Richtigkeit des bisherigen Weges mit seinem katastrophalen Ende? Der Kirchenkampf war in sich zusammengebrochen, als die „Bekenntnisfront“ in zwei Teile, den rechten, lutherischen Flügel, vor allem durch die Landeskirchen Bayern und Hannover und den linken, unierten Flügel, vor allem durch die Kirchen der Altpreußischen Union geführt, auseinandergebrochen war. Ein wesentlicher Grund war das unüberwindliche konfessionelle Mißtrauen der lutherischen Landeskirchen gegenüber dem Bekenntnisstand der Pfarrer und Gemeindemitglieder der Kirchen der altpreußischen Union. Diese empfanden sie als unrein, weil reformiert oder calvinistisch durchsetzt. Nun aber strömten mit den Flüchtlingen und „Ostpfarrern“ solche unierten Gemeindemitglieder in die Landeskirche. Galt es ihnen gegenüber die Reinheit des lutherischen Bekenntnisses zu wahren? Lagen da die Aufgaben der Zukunft?
Der Hinweis auf den „Bolschewismus vor der Tür“ verbot es wohl, den Brief des Bruderrates auch in Blankenburg, das nunm ehr zur russischen – also bolschewistischen – Besatzungszone gehörte, zu verteilen. Die drei Unterzeichner gehörten dem westlichen Teil der Landeskirche an. Hätten Julius Seebaß oder Heinrich Lachmund eine solche Bemerkung mit unterzeichnet? Den bolschewistischen Truppen war die Befreiung von Auschwitz und das Ende des Nationalsozialismus „zu verdanken“. Aus eigener Kraft hatten sich die Deutschen auch nicht mit Hilfe ihrer christlichen Kirchen von der Schreckensherrschaft des Nationalsozialismus befreit. Eher war die Rückfrage erlaubt, ob die Bindung der Deutschen an die Person Hitlers nicht ganz wesentlich auch mit kräftiger Unterstützung der für diese Obrigkeit betenden evangelischen Kirche erfolgt war.

Die Rettung der Reinheit des Evangeliums wirkte angesichts der Rettung der nackten Existenz und ihrer andauernden Gefährdung aufreizend abstrakt. Das Schreiben des Bruderrates ging an der Wirklichkeit der Menschen und der Landeskirche weit vorbei.



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