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[Kirche von unten]

Ottmar Palmer 1873 - 1964

Versuch einer Annäherung und Deutung

28. Kapitel


Die Arbeit an einer Darstellung des Kirchenkampfes in der Braunschweiger Landeskirche 1957


Die EKD hatte in den 50iger Jahren eine Kommission zur Erforschung des Kirchenkampfes in den einzelnen Landeskirchen gebildet, die unter der Leitung von Prof. Kurt Dietrich Schmidt, Hamburg, stand. So erreichte auch die Braunschweiger Landeskirche die Bitte, Material zu diesem Thema zur Verfügung zu stellen. Das Gebäude des Landeskirchenamtes am Schloßplatz Wolfenbüttel war, anders als das Hannoversche Landeskirchenamt, im Kriege intakt geblieben und die Akten nie ausgelagert worden. Ein Archiv im strengen Sinne gab es zwar nicht, aber die Aktenbestände wurden in einer Registratur von Friedrich Wilhelm Freist verwaltet, der seit 1933 im Landeskirchenamt arbeitete und zumal als Zeitzeuge einen kompetenten Überblick über Umfang und Inhalt, Geschichte und Zusammenhänge im Landeskirchenamt hatte.


Vorarbeiten von Lachmund
Vorarbeiten an einer Beschreibung der „Kirchenkampfgeschichte“ hatten in der Landeskirche bald nach dem Kriege begonnen. Im Sommer 1946 hatte nämlich Lachmund das Landeskirchenamt um einen Auftrag gebeten, diese Geschichte aufzuschreiben. Er erhielt auch auf eine weitere Anfrage vom 21.9.46 keine Antwort. Die Beklemmungen in der Kirchenleitung müssen groß und das Vertrauen in eine landeskirchenkonforme Darstellung durch Lachmund gering gewesen sein. Erst beim dritten Anlauf vom 2.Oktober 1946 erteilte ihm OLKR Röpke einen Auftrag zur Abfassung einer Darstellung. Aber Lachmund wohnte nach seiner Pensionierung im Jahre 1946 weiter in Blankenburg und war mit dem Aufbau einer durch die Grenzziehung bedingten eigenständigen Verwaltungsstruktur in Blankenburg beschäftigt. Bei ihm befand sich zwar die gesamte Korrespondenz des Braunschweiger Pfarrernotbundes, aber er hatte keinen Zugriff auf die Akten des Landeskirchenamtes. Lachmund begann eine Zusammenfassung des Kirchenkampfes aus der Sicht des Pfarrernotbundes zu schreiben und im April 1948 mit einer Durchsicht von einigen Akten des Landeskirchenamtes. OLKR Dr. Breust bot sich an. „Ich kann Ihnen über die Zeit vom Beginn des 3. Reiches bis zu meinem Hinauswurf am 21. Juni 1934 viel erzählen, auch darüber, wie Beye schließlich Landesbischof wurde und den zunächst ausgesuchten Favoriten der Nationalsozialisten, Pastor Schlott, an die Wand drückte.“ (Schreiben Breust an Lachmund vom 15.8.49 in: LKA 2564). Lachmund scheint auf die Erzählungen von Dr. Breust verzichtet zu haben. Die kirchengeschichtliche Arbeit wurde ihm mit der Zeit schwer. Er habe doch keinen genügend Abstand zu den Ereignissen, klagte er, und an eine Veröffentlichung wäre „noch lange nicht zu denken.“ „Er dachte auch sehr versöhnlich an Johnsen,“ erinnerte sich Frau Lachmund und ihm war die Anwesenheit der Bischofswitwe mit ihren Kindern in Wolfenbüttel ein inneres Hemmnis.


Biographische Notizen und die weichenstellende Funktion von Heinrich Lachmund
Über keinen amtierenden Pfarrer wissen wir so gut Bescheid wie über Heinrich Lachmund. 15 Jahre lang hat er von 1926 an fortlaufend in der von ihm zusammen mit Propst Dr. v. Schwartz, dem Braunschweiger Domprediger, herausgegebenen Zeitschrift „Ruf und Rüstung“ die Ereignisse in der Landeskirche und in der Deutschen Evangelischen Kirche, in der Landes-Reichs- und Weltpolitik kommentiert und glossiert. Er hat eine ausgedehnte Korrespondenz als Vorsitzender des Pfarrernotbundes hinterlassen, die im Archiv geordnet vorliegt. Seit 1914 hatte er bereits für die Ev.-luth. Wochenblätter geschrieben und sich als überzeugter, sozial engagierter Lutheraner und Stöckerschüler positioniert. Mit Hinweis auf diese ausgedehnte journalistische Tätigkeit bat er im Juli 1946 die Kirchenleitung um den Auftrag, die Geschichte des Kirchenkampfes aufzuschreiben.

Lachmund war Wolfenbüttler und Pastorensohn. Sein Vater war Pfarrer an der Wolfenbüttler Johanniskirche und Superintendent. Am 6. September 1875 wurde er dort geboren, aber schon 1878 starb seine Mutter. Den Vater verlor er mit 17 Jahren. Lachmund studierte wie Palmer in Greifswald und auch in Erlangen und Göttingen, machte 1897 sein erstes Examen und nach fünfjährigem Volksschuldienst 1902 das 2. theologische Examen und wurde 1903 ordiniert. 1905 heiratete er die Tochter des Wolfenbüttler Stadtsuperintendenten Propst Paul Beste und wurde Pfarrer in Riddagshausen, 1915 in Braunlage und ab 1927 in Blankenburg. Klein von Gestalt wirkte er auf den ersten Blick unscheinbar und gewann im Verlauf des Gespräches. Er übte in Blankenburg eine ausgedehnte seelsorgerliche Tätigkeit aus und fand ein versöhnendes Wort auch über theologische und politische Gräben hinweg.

Lachmund war 1918 in die DNVP eingetreten, von der er sich eine christliche und soziale Durchdringung der Reichspolitik erhoffte. 1927 jedoch trat er aus der Partei aus, als Hugenberg den Parteivorstand übernahm und der soziale Gedanke durch kapitalistisch-ökonomische verdrängt wurde.
Lachmund war an wichtigen Weichenstellungen beteiligt: Lachmund war Wortführer und Akteur bei der Gründung des Braunschweiger Pfarrernotbundes am 30. 11. 1933. Der damals 58 jährige Lachmund hatte dazu das Vertrauen vor allem der jüngeren Kollegen, die ihn zu diesem Vorgehen ausgewählt hatten. Er lenkte in der Folgezeit den heftigen Richtungskampf um den Kurs des Pfarrernotbundes. In der Frage, ob der Braunschweiger Pfarrernotbund sich dem radikalen Kurs der preußischen Bruderräte um Martin Niemöller oder um den Kreis der gemäßigten lutherischen Bischöfe anschließen sollte, betrieb Lachmund hartnäckig den Anschluß der Landeskirche an den Lutherrat, in dem er auch den Pfarrernotbund als Delegierter vertrat. (KueJo S. xx)

Dieser Kursbestimmung lag zugleich eine eminent theologische Vorentscheidung zu Grunde, nämlich welchen bestimmenden Einfluß die Theologie Karl Barths auf solche kirchenpolitischen Weichenstellungen haben sollte. Lachmund hatte Karl Barth zusammen mit Karl Bode auf der ersten Bekenntnissynode in Barmen erlebt, einen begeisterten Erlebnisbericht geschrieben und dafür gesorgt, daß schon zwei-drei Wochen später die Leser von Ruf und Rüstung die sechs Thesen der Barmer Erklärung in der Hand hatten. Lachmund besuchte auch die zweite weichenstellende Bekenntnissynode im Oktober 1934 in Berlin Dahlem und verließ sie ziemlich ratlos. Zum Jahresanfang 1935 vollzog Lachmund die Wendung vom Reichsbruderrat, der eine eigene Kirchenleitung, eigene Kollekten, eigene Prüfungen und Ordinationen aufbaute, zum Hannoverschen Landesbischof Marahrens, der an der Spitze der ersten Vorläufigen Kirchenleitung stand.
Als Barth im Spätsommer 1938 die Tschechen zum demokratischen Widerstand gegen die Hitlerdiktatur aufrief, explodierte Lachmund und schrieb: „Mit seinen letzten Veröffentlichungen ist der Schweizer Professor für uns erledigt“ (RuR 1938 S. 160).

Im November 1938 ließ sich Lachmund von seinem deutsch-christlichen Propst Kellner visitieren, in den Gemeinden der Bekennenden Kirche der altpreußischen Union ein Unding. Lachmund räumte damit seinem dc.-Propst eine öffentliche kirchenleitende Funktion ein.
Lachmund hatte seit 1935 bis 1941 mit Kellner zusammen das Blankenburger Gemeindeblatt „die Bergkirche“ herausgegeben, ebenfalls eine ungewöhnliche Zusammenarbeit von Pfarrernotbund und Deutschen Christen. Dahinter wird noch eine hervorstechende Charakteristik sichtbar: Lachmund wollte „Verbindung“ halten und eine äußere Einheit der Kirche in Blankenburg bewahren. Das förderte eine Unklarheit, die Palmer ganz fremd bleiben mußte..

Eine weitere sehr wichtige Weichenstellung vollzog Lachmund im Sommer 1945. Damals kamen die Oberlandeskirchenräte Röpke und Seebaß ziemlich ratlos nach Blankenburg, um die weitere personelle Entwicklung im Landeskirchenamt zu beraten. Lachmund sicherte ihnen zu, daß Röpke seinen Posten als Oberlandeskirchenrat behalten würde, was eine voreilige und folgenreiche Zusage bedeutete. Nun war die Tür auch für andere belastete Nationalsozialisten geöffnet.


Lachmund zur Entnazifizierung
Völlig zerstritten war der Pfarrernotbund in der Frage der Entnazifizierung. Pfr. Wiesenthal forderte eine gründliche Selbstreinigung der Landeskirche. Lachmund hingegen wollte allen „helfen“. Für ihn stand der seelsorgerliche Beistand an erster Stelle. Lachmund sprach sich jedoch nicht genügend mit den anderen Pfarrernotbundbrüdern ab und kritisierte scharf die Entscheidung der Entnazifizierungskommission unter Pfr. Buttler, ebenfalls Mitglied des Pfarrernotbundes. Dieser hatte eine Strafe von 1.200 RM für alle deutsch-christlichen Pröpste verhängt. Lachmund schrieb wütend an die Kirchenregierung: „Was geht die Kirche die politische Parteistellung der Pfarrer an? Sie wird auch heute fragen müssen, wenn Pfarrer der KPD, der SED, der SPD oder anderen Parteien angehören; wenn das ihre kirchliche Arbeit nicht ungünstig beeinflußt, kann die Leitung der Kirche sich nicht hineinmischen, das ist theoretisch sonnenklar und praktisch notwendig.“ (PA Lachmund) Tatsächlich hatte sich die Landeskirche nicht eingemischt, als nach 1918 sehr viele Pfarrer der Deutschen Volkspartei und einige sogar der rechtslastigen Deutsch-Nationalen Volkspartei beitraten, wie Lachmund selber. Die Kirche hatte auch nicht protestiert, als sehr viele Pfarrer der NSDAP beigetreten waren. „Theoretisch“ mochte Lachmund also recht haben; aber eine Gleichsetzung der demokratischen Parteien der Weimarer Republik mit der NSDAP, und der SPD mit der Nazipartei war nach 1945 insbesondere wegen der brutalen Verfolgung der Linksparteien 1933 völlig unannehmbar.
Lachmund forderte zu Recht eine Differenzierung beim Strafmaß, praktisch jedoch bedeutete es eine verhängnisvolle, uferlose Nachgiebigkeit gegenüber denen, die in ihrer Amtsführung und Dienstauffassung eine unverantwortbare Nähe zum Nationalsozialismus geübt hatten.
„Ich sollte denken“, schrieb Lachmund weiter, „für die Kirche wäre es wichtig zu wissen, ob einer DC gewesen und damit die Kirche in tödliche Gefahr gebracht hat, und auch da gibt es Unterschiede. Brutzer und Gremmelt und Kellner sind ganz gewiß aus volksmissionarischen Gründen Pg und DC geworden. Ich glaube, das alles muß erwogen werden, ehe man in Bausch und Bogen alle ehemaligen Pg zu unkirchlichen Geldstrafen verdonnert. Wer kirchlich Unrecht getan hat, der soll bestraft werden, sonst keiner von denen, die geirrt haben. Lachmund.“. (PA Lachmund).
Tatsächlich war eine Pauschalstrafe kirchlich gesehen nur formal „gerecht“. Aber Lachmund verharmloste aus falscher seelsorgerlicher Nachgiebigkeit die Wirksamkeit der Deutschen Christen in der Landeskirche, denen eine Einsicht in das Unrecht ihres Tuns verschlossen blieb. Eine Ausnahme mag Pfarrer Nümann gewesen sein, der sich bei Lachmund nach 1945 gründlich ausgesprochen hatte und der sich von Lachmund verstanden fühlte. Den jedoch schickte die Wolfenbüttler Kirchenleitung in die Zwangspension. Sein deutsch-christlicher Propst Kellner hingegen fand nicht den Weg zur Aussprache mit Lachmund, sondern wurde statt dessen 1947 sogar zum Kirchenrat befördert. Lachmund leistete durch vorschnelles Relativieren und „Verstehen“ dem grundsätzlichen Irrtum und der Uneinsichtigkeit der Deutschen Christen in der Landeskirche Vorschub.


Der Tod Lachmunds bringt die Arbeit zum Erliegen
Im Oktober 1951 siedelte die Familie Lachmund von Blankenburg nach Wolfenbüttel um. Die in einem Koffer befindlichen Unterlagen wurden beim Grenzübertritt in Öbisfelde kräftig durchwühlt und blieben in Wolfenbüttel unberührt, denn Lachmund hatte seine Kräfte vollständig aufgezehrt und verstarb am 4. März 1952. Palmer nahm mit seiner Frau an der Beerdigung am 7. März in Wolfenbüttel teil, die Bischof Erdmann selber hielt. Propst Seebaß sprach für die Blankenburger Gemeindemitglieder. Palmer verfaßte ein ausführliches Lebensbild für das Braunschweigische Volksblatt. (BV 13./14.4.1952) und verfolgte noch einmal die Lebensstationen Lachmunds.
Das Interesse an einer Weiterführung des kirchengeschichtlichen Auftrages durch andere schreibgewandte Zeitzeugen war seitens des Landeskirchenamtes offenbar nicht groß. Die Arbeit blieb liegen.


Anfrage an Ottmar Palmer
Die Anfrage von K.D. Schmidt war ein Anstoß, sich erneut dem Thema zuzuwenden. K. D. Schmidt hatte sich am 14. Februar 1956 an Ottmar Palmer in Katlenburg um Mithilfe bei der Erarbeitung einer Regionalarbeit gewandt. (PNB 42) Palmer war jedoch zwei Jahre älter als Lachmund. Die von der EKD einberufene „Kommission zur Erforschung des Kirchenkampfes“ war besonders an regionalen Details interessiert, denn es lag bisher nur die Darstellung von Wilhelm Niemöller aus der Sicht des Pfarrernotbundes und von Vizepräsident Fleisch aus der Sicht des Lutherrates vor. Der Kirchenkampf war aber in jeder Landeskirche außerordentlich unterschiedlich verlaufen. Diesem besonderen Profil galt das Interesse der Kommission in Hamburg. Für den Bereich der Braunschweigischen Landeskirche gab es bei der EKD-Kommission nichts Schriftliches, wie K.D. Schmidt bedauerte.

Ottmar Palmer sagte Prof. K.D. Schmidt trotz einiger Bedenken zu und erhielt nun das Köfferchen mit Unterlagen und Skizzen Lachmunds, das bei der Witwe geblieben war und das der Schwiegersohn Hermann Wicke, Pfarrer an der Trinitatiskirche, früher in Zorge, schon mal durchgesehen hatte. Er schrieb an Palmer, ob die ausgesonderten Sachen vernichtet werden sollten. Das war ein Alarmsignal.
Palmer benötigte dringend auch Unterlagen aus dem Landeskirchenamt und forderte diese im März 1956 an. Aber das Landeskirchenamt schwieg trotz weiterer Mahnungen beharrlich. Offenbar war der Diskussionsprozeß innerhalb des Kollegiums des Landeskirchenamtes noch nicht abgeschlossen, wie weit man amtlicherseits das Unternehmen der Kirchenkampfkommission überhaupt unterstützen sollte.


Georg Althaus ruft die Landeskirche zur Umkehr
Es gab für die Kirchenbehörde einen anderen einleuchtenden Grund zum Zögern. (vgl KEPoll S. 108ff) Pfarrer Georg Althaus in Timmerlah hatte seit Beginn der 50iger Jahre seine Wiedergutmachung für die Gefängniszeit 1936 betrieben, zu der er vom Braunschweiger Sondergericht im Februar 1936 verurteilt worden war. Damals hatte er auch eine Disziplinarstrafe erhalten und Althaus mußte sogar noch seine Haftzeit bezahlen. Die Kirchenleitung war bisher nicht auf die Idee gekommen, von sich aus auf Pfarrer Althaus zuzugehen. Althaus lag aber weniger an einer persönlichen Wiedergutmachung, sondern er erstrebte einen Bußgottesdienst der ganzen Pfarrerschaft für Unrecht und Tolerierung von Unrecht durch die Kirche. (KEPoll S. 124 ff) Es schwächte allerdings die Position von Althaus, daß die Kirchenleitung ihn wegen Unregelmäßigkeiten im Pfarramt organisatorischer Art 1955 mit einem Disziplinarverfahren überzog. Sie hatte aber die Anklageschrift ein Jahr liegen gelassen und sie Althaus erst im April 1954 zugesandt. Althaus wurde vom Vorsitzenden des Disziplinargerichtes zu bedenken gegeben, sich einer nervlichen Untersuchung zu unterziehen. Dr. Breust hatte in der Kirchenregierungssitzung vom 19.11. 1954 bereits unumwunden seine Ansicht zu Protokoll gegeben. Er halte Althaus nicht für normal. ( PA 1724 Georg Althaus) Althaus erwiderte wenige Tage später kühl, er werde sich nicht untersuchen lassen, zumal die Anklageschrift ja davon ausgehe, daß er durchaus imstande wäre, die Verwaltungsgeschäfte zu führen.
In einem weiteren Schreiben aber reagierte Althaus mit namentlichen Angriffen auf die Oberlandeskirchenräte Röpke und Dr. Breust. Es ging dabei um das problematische Verhalten der beiden im Falle der Disziplinierung von Pfarrer Goetze im Jahre 1941.


Offener Brief von Georg Althaus
Als Althaus las, daß der afrikanische Bischof Stefan Moshi in der Landeskirche zusammen mit Röpke predigen werde, explodierte Georg Althaus. Moshis Vater gehörte zu den 12 Afrikanern, die der Vater Althaus in Mamba getauft hatte. In einem offenen Brief vom 7. Juni 1956, der allen Pfarrern zugänglich gemacht wurde, tobte Althaus gegen OLKR Röpke: „Sie und Ihresgleichen sind also als Kommissare der braunen Horde in die Leitung der Kirche eingedrungen aus politischen, nicht der Kirche entsprechenden Gründen, ohne danach zu fragen, welche Verbrechen jene furchtbaren Ungeheuer propagierten, planten und Schritt für Schritt durchführten.“ Röpke hätte sich durch die Durchführung des Ariernachweises in der Kirche „zur Verfügung gestellt für die Geltendmachung der nationalsozialistischen Ziele im Raum der Kirche.“ Er hätte Röpke in den vorigen Jahren gebeten, „öffentlich von Ihrem Unrecht abzurücken und ganz deutlich zu bekennen, daß Sie einen falschen Weg gegangen sind und viele, viele Menschen falsche Wege geführt haben, die zum Verderben führten, nicht zum Leben.“ Am Schluß fordert Althaus einen Bußakt, „weil wir nun einmal zu den Schandtaten der Nazis weithin geschwiegen und dadurch ihr verderbliches Werk gefördert haben“. (PA 1724 Georg Althaus)
Der offene Brief war ein Aufschrei eines Braunschweiger Pfarrers, der eine geistliche Leitung der Landeskirche vermißte und die bruchlosen Übergänge von 1945 nicht hinnehmen wollte. Röpke verzichtete darauf, Althaus wegen Verleumdung anzuzeigen, und der Vertreter der Anklage, Pfr. Dr. Kronenberg aus Gandersheim, vermied es, die Anklageschrift um diese Vorgänge zu erweitern. Das hätte nahegelegen.
Wenn Althaus gewußt hätte, daß Pfr. Kronenberg vor 1945 Jurist in der deutsch-christlichen Kirchenkanzlei der DEK gewesen war, 1945 sein Amt verloren hatte, sich bei der Braunschweiger Landeskirche gemeldet hatte, durch Röpke ein kurzes Theologienachstudium vermittelt bekommen hatte und sich nun als Gandersheimer Pfarrer besonders der Heimatforschung widmete, hätte er vermutlich auch diesen Anklagevertreter abgelehnt, wie er erfolgreich Landgerichtsdirektor Höse als Beisitzer wegen seiner Betätigung am Braunschweiger Sondergericht abgelehnt hatte.


Freispruch für Althaus
Im Disziplinarverfahren am 8. Oktober 1956 wurde Althaus freigesprochen. Althaus hatte den berühmten Oskar Kahn als Verteidiger. Das Kirchengericht stellte fest, daß die Dienstverletzungen nicht schuldhaft und vorsätzlich erfolgt wären.
Althaus ließ in der Sache auch 1957 nicht locker und er forderte eine Entschädigung für die 121,38 RM, die Althaus für die Dienststrafsache hatte zahlen müssen. Nun sah sich Dr. Breust gezwungen, die Summe zu erstatten. Er erlaubte sich den Zynismus, die Summe nach dem Währungssatz von 1948 abzuwerten und überwies Althaus im Juli 1957 24,27 DM. Diese Unanständigkeit signalisiert, wie tief sich Dr. Breust durch die Angriffe von Althaus getroffen gefühlt hatte und daß er seinem Amte im Konfliktfall in keiner Weise gewachsen war. Im Dezember schrieb G. Althaus, es würde „verhüllt, daß der führende Jurist der Landeskirche, Herr OLKR Dr. Breust, aktiv an führender Stelle als Finanzkommissar mitgewirkt hat, derselbe, der sich nicht gescheut hat, schwerwiegende Rechtsbrüche zu begehen und zu schweren Rechtsverletzungen zu schweigen.... Ich bemerke noch einmal ganz ausdrücklich, daß sich Herr Dr. Breust zu Hoffmeisters Helfershelfer hat machen lassen.“ (PA Georg Althaus)

Ganz gewiß war diese Atmosphäre im Landeskirchenamt und auch in der Landeskirche wenig geeignet, den Wunsch Palmers nach Einsicht in Aktenvorgänge aus dem Dritten Reich, die er 1956 immer wieder angefordert hatte, rasch zu erfüllen. Was würde denn passieren, wenn Palmer jenen Brief veröffentlichen würde, den Oberkirchenrat Dr. Breust ihm im April 1934 geschrieben hatte in dem Breust als Leiter des Landeskirchenamtes eine Rehabilitierung mit der Begründung schroff abgelehnt, es wäre nicht zu erwarten, daß Palmer sich dem nationalsozialistischen Staat einfügen würde? Es war durchaus denkbar, daß Breust für diesen Fall um Beurlaubung hätte nachsuchen müssen, bis alle substantiellen Vorwürfe aus der Welt geräumt wären.

Die Ankündigung, daß K.D. Schmidt im September nach Katlenburg zu Palmer kommen würde, um sich über den Fortgang der Arbeiten zu erkundigen, veranlaßte das Landeskirchenamt, einen Tag vorher den Archivar Freist zu Palmer zu schicken und von ihm zu erfragen, was er denn überhaupt an Akten wolle. Am 9. Oktober 1956 schrieb Palmer ziemlich verzweifelt: „Es geht nun wirklich nicht mehr“ und drohte, den Auftrag zurückzugeben. „Da ist es mir allerdings geradezu rätselhaft, warum mich das Landeskirchenamt, das hinter dem Auftrag steht, so völlig im Stich läßt, sodaß ich mir nun doch ernstlich überlegen muß, ob ich nicht doch noch niederlege.“ (PNB 42)

Natürlich konnte sich keiner besser als Palmer an allen fünf Fingern abzählen, daß das Landeskirchenamt in der Besetzung von Röpke und Breust kein Interesse an einer Arbeit ausgerechnet aus der Feder von Palmer haben konnte. Die scharfe Auseinandersetzung um die Rückkehr von Breust ins Landeskirchenamt 1945/46 und die problematische Rolle von Röpke 1945 waren frisch in Erinnerung. Am 17. Oktober schrieb Friedrich Wilhelm Freist an Palmer, er habe „aufschlußreiches Material gefunden“. (PNB 42/) Das klang so, als ob die Akten im Landeskirchenamt vergraben wären und als ob es dort keine Aktenordnung gegeben hätte. Das mußte Freist selber besser wissen. Natürlich hatte z.B. Bischof Johnsen Handakten angelegt. Sie lagen im Referat V. Drei Tage später kündigte Freist 27 „Geheimakten“ an, die Palmer erhalten werde. Das wirft ein bezeichnendes Licht auf die geistige Haltung der Kirchenleitung, die die Vorgänge aus der Zeit vor 1945 offenbar lieber „geheim“ halten wollten.


Warnung vor einer Veröffentlichung der Arbeit
Palmer begann von Katlenburg aus außerdem eine ausgedehnte Korrespondenz mit Zeitzeugen, die sich mit persönlichen Berichten, Zeitungsausschnitten und persönlichen Unterlagen an der Arbeit beteiligen sollten. Die Arbeit wurde nunmehr publik und sofort kamen Warnungen vor einer Veröffentlichung. Der frühere Propst Kellner bezweifelte, daß Palmer in der Lage sein würde, auch die Geschichte der Deutschen Christen zu beschreiben, worum ihn K.D. Schmidt ausdrücklich gebeten hatte, und für eine Veröffentlichung wäre es sowieso viel zu früh. (Schreiben Kellners vom 16.1.1957 an Palmer in PNB 42)

So verständlich die Zurückhaltung von früheren Deutschen Christen gegenüber einer Veröffentlichung war, so erstaunlich war genau dieselbe Reserve von Seiten Hermann Wickes und Frau Lachmunds (Schreiben Wickes vom 9.1.1957 an Palmer in: PNB 42). Hier sollte die Anwesenheit von Frau Alice Johnsen ein tragender Grund sein Das war unwahrscheinlich. Die Doppelrolle Johnsens als Lutheraner und Nationalsozialist war in den Amtsblättern vielfach durch Verlautbarungen, Grußworte, Besinnungen zum Kirchenjahr veröffentlicht und nachlesbar. Es waren auch die Kundgebungen anläßlich des Beitrittes zum Lutherrat im Amtsblatt veröffentlicht. Da war nichts zu verheimlichen und Bischof Helmuth Johnsen wäre der letzte gewesen, der an seiner Rolle Retuschierungen angebracht hätte. Diese Doppelrolle war bis 1945 von der gesamten Pfarrerschaft mit vertreten worden, auch vom Pfarrernotbund. Das galt nach 1945 nicht als opportun, aber es stand allemal vielfach geschrieben und publiziert. Es war vielmehr die höchst problematisch gewendete Rolle zahlreicher Pröpste und Oberlandeskirchenräte und der ihnen ergebenen Pfarrer, die nun ihr eigenes Desinteresse an einer Veröffentlichung mit der angeblichen Rücksichtnahme auf die Bischofswitwe schmückten.


Der rasche Abschluß der Arbeit
Mit einer beispiellosen Energieleistung arbeitete der 84jährige Ottmar Palmer den Quellenbestand durch und beendete das handgeschriebene Manuskript Ende Februar 1957, sodaß K.D. Schmidt sich am 9. März 1957 für die Fertigstellung bedankte. „Nur wenige Kirchen sind schon so weit.“ Als das Manuskript fast fertig war, besuchten die Pfarrer Wurr, Rohlfs und K.A. v. Schwartz Palmer, tauschten sich aus, und Wurr und Rohlfs brachten geringfügige Änderungen an.

Im April gingen die Akten des Landeskirchenamtes zurück, und am 25. April starb OLKR H. E. Seebaß im Alter von 63 Jahren. Er hat möglicherweise „das Beste gewollt“, als er im Zuge der Aufnahme der Landeskirche in den Lutherrat in das Kollegium des Landeskirchenamtes eintrat, aber sein Einfluß auf die kirchenpolitischen Ereignisse zwischen 1936 und 1945 bleibt unscharf und wirkt im Falle des Staatskommissariats Hoffmeister/Breust, der Umgestaltung des Landeskirchenamtes zu einer deutsch-christlichen Behörde, des Falles Goetze eher hilflos. Er deckte die fatale Taktik Röpkes im Spätsommer 1945 und die problematische Rolle der Oberlandeskirchenräte Röpke und Dr. Breust in ihrem Gegeneinander und Zusammenspiel 1946 und behauptete sogar kurz vor seinem Tode, es hätte überhaupt keinen Landesbruderrat gegeben. Palmer verzichtete in seiner Arbeit auf eine eingehende Würdigung.

Das Diktieren nahm den Frühsommer in Anspruch, außerdem wartete Palmer noch auf Quellen für die Jugendarbeit im Dritten Reich und für den Fall Ingeborg Klünder. Es wurde ein Manuskript mit drei Durchschlägen angefertigt. Ein Exemplar schickte Palmer am 15. Oktober 1957 an die Forschungsstelle der EKD nach Hamburg, ein zweites Exemplar sollte einer Verabredung gemäß der Braunschweigische Landesbischof erhalten, ein drittes bei den Pfarrernotbundakten deponiert werden und eins beim Verfasser bleiben. Es bleibt mir erstaunlich, daß weder Bischof Erdmann noch OLKR Seebaß sich während der Abfassung der Arbeit zu einem Gespräch mit Palmer zusammengesetzt hatten. Vermutlich waren sie von der Zügigkeit der Abfassung auch überrascht.


Inhalt der Abhandlung „Material zur Geschichte des Kirchenkampfes“
Die 153 Seiten umfassende Arbeit ist eine selbständige, durchgehende Abhandlung der Ereignisse zur Zeit des sog. Kirchenkampfes in der Braunschweiger Landeskirche. Palmer hatte absichtlich die Arbeit nicht „Geschichte des Kirchenkampfes in der Braunschweiger Landeskirche“ betitelt, sondern bescheiden als „Material zur Geschichte..“ bezeichnet.

Palmer zitierte aus Respekt vor der Arbeit Lachmunds, den er in der Einleitung den „wirklichen Bischof und Seelsorger der BK“ nennt, durchgehend die Skizze von Lachmund, erweitert sie aber erheblich um eigenständige Kapitel und mit wichtigen Anlagen in einem Anhang. So ist die Arbeit von Palmer eine Mischung aus zahlreichen Quellen, die indes nicht kommentiert werden, sondern in einen chronologischen Handlungsablauf und eine persönliche Darstellung und Bewertung der damaligen Ereignisse eingefügt werden.

Palmer geht in einem ersten Teil chronologisch vor, beschreibt die Lage der Landeskirche um 1932, fragt nach den Gründen der Unkirchlichkeit der Region und damit der Anfälligkeit für die ns.-Ideologie, und den Beginn der völkischen Bewegung (Kap. I). Die Ereignisse des Jahres 1933 („Der Einbruch der Deutschen Christen“, „die Stellung der Kirchenleitung zu den DC“, „die verhängnisvolle Wahl am 23. Juli 1933“, „Unter dem Gewaltregiment“ darin die Wahl von Wilhelm Beye zum Landesbischof und die ersten braunen Landeskirchentage, die Entstehung des Pfarrernotbundes im November 1933 und die Verabschiedung der 28 deutsch-christlichen Thesen im Dezember 1933) werden in den folgenden Kapiteln II – VII beschrieben (Seite 3-39). Die Kapitel VIII-XV setzen die chronologische Darstellung bis 1939 fort, beschreiben die glanzvolle Einführung und den jähen Sturz von Bischof Beye im Frühjahr 1934, die Wahl und den Kurs von Bischof Johnsen im Herbst 1934, die Stellung der Landeskirche zum Reichskirchenausschuß 1935-1937, die Aufnahme in den Lutherrat 1937 und endet mit einer abschließenden Beurteilung der Kirchenleitung unter der Überschrift „Klarer Kurs? – Eine unkirchliche Kirchenregierung“ (Seite 39-81). In einem zweiten Teil faßt Palmer in den Kapiteln XVI – XX (Seit 82-119) querschnittartig den „Kampf um die Jugend“ und um „die Innere Mission“ und die Eingriffe von Polizei und Partei zusammen. Im Kapitel XIX beschreibt er die vor Gerichten verhandelten Fälle der Pfarrer Buttler, Althaus, Wandersleb, Leistikow und Wurr und der Gemeindehelferinnen Klünder und Randau und in Kapitel XX die Tätigkeit der Finanzabteilung. In zwei abschließendem Kapiteln wendet sich Palmer noch einmal zusammenfassend dem „Leben und Handeln des Pfarrernotbundes“ zu und fragt nach dem Ergebnis, der „Frucht“ des Kirchenkampfes. Zu einer erneuten Hinwendung zu Gott und zur Botschaft der Kirche sei es nur in den wenigstens Fällen gekommen, aber es habe doch ein Aufhorchen in den bewußt kirchlichen Kreisen gegeben. Palmer schließt seine Darstellung mit dem Wunsch einer Bekennenden Kirche, die sich dem Stuttgarter Schuldbekenntnis, der Barmer Erklärung und der Confessio Augustana verpflichtet wisse.

Die Palmersche Arbeit bietet einen umfassenden Einblick in die Auseinandersetzung des Pfarrernotbundes mit den Deutschen Christen und mit der Kirchenleitung um einen bk-mäßigen kirchenamtlichen Kurs. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt auf den Jahren, die Palmer selber in der Braunschweiger Landeskirche erlebt hat, also bis 1937.

Palmer stellte sich bewußt für seine Abhandlung auf den Standort des Pfarrernotbundes. Einleitend bemerkte er, daß ihm zu einer eingehenden Darstellung der Deutschen Christen in der Landeskirche die entsprechenden Unterlagen fehlten. Palmer ging auch nicht der Frage nach, ob in der Mehrzahl der Kirchengemeinden überhaupt ein Kirchenkampf stattgefunden hat. Die aus der Sicht des Pfarrernotbundes viel verachtete „Position der Mitte“, die auf Widerstand und Widerspruch verzichtend sich als lutherische Kirche im Dritten Reich eingerichtet hatte und von der überwiegenden Mehrheit der Kirchengemeinden eingenommen wurde, blieb unberücksichtigt. Palmer stellte die Mitglieder des Pfarrernotbundes wiederholt als „Offiziere ohne Mannschaft“ dar.
Palmer verfaßte auf Wunsch von K.D.Schmidt noch eine Chronik zu seiner Arbeit. Ein weiterer Plan, daß Rudolf Brinckmeier noch Ergänzungen zur Palmerschen Arbeit schreiben sollte, ist nicht mehr verfolgt worden.


Eisige Ablehnung
Die Arbeit Palmers stieß indes bei der Braunschweiger Kirchenleitung 1957 auf eisige Ablehnung. Sie widersprach in allen Teilen dem damals in der Öffentlichkeit und in der kirchlichen Presse und im mündlichem Gespräch gepflegten Bild vom Kirchenkampf. Dort hieß es, Landesbischof Erdmann wäre ein Mann der ersten Stunde des Pfarrernotbundes gewesen. Das war unzutreffend. Er war zunächst Deutscher Christ und Mitglied der NSDAP gewesen und fand erst 1934 zum Pfarrernotbund, wo er 1938 in den Bruderrat berufen wurde.
OLKR Wilhelm Röpke wurde als der Mann gefeiert, der einen einsamen Kampf in der Kirchenbehörde gegen die Schikanen der Finanzabteilung geführt hatte. Das war richtig, aber es war unvollständig. Röpke hatte den Kurs der Mitte von Bischof Johnsen mit allen Konsequenzen treu mitgetragen und noch der gnädigen Errettung Adolf Hitlers am 20. Juli 1944 gedacht. So fiel die heftige Kritik an der kirchenpolitischen Linie von Bischof Johnsen auch auf den amtierenden OLKR Röpke. OLKR Breust hatte 1948 eine Schrift veröffentlicht, in der er den Kampf gegen die Finanzabteilung darstellte und sich selber als denjenigen hingestellt hatte, der den durch rücksichtslose Grundstücksverkäufe beschädigten Grundstücksbesitz der Landeskirche wieder in Ordnung gebracht hätte. Das war nicht falsch, aber Breust war selber Mitglied der Finanzabteilung im Landeskirchenamt im Range eines Oberlandeskirchenrates, besonders zuständig für die Propstei Braunschweig, Deutscher Christ und nationalsozialistischer Parteigenosse bis 1945 und hatte 1934 eine Rehabilitierung von Lachmund und v. Schwartz brüsk abgelehnt.
Wie weit die Verdrängung der Arbeit des Pfarrernotbundes ging, veranschaulicht ein Brief von OLKR H.E. Seebaß vom 31.1.1955 an das Lutherische Kirchenamt, in dem Seebaß eine Frage nach der Bekennenden Kirche in der Landeskirche folgendermaßen beantwortete: “Ein Landesbruderrat hat nie bestanden, seine Funktionen wurden vom Bruderrat des Pfarrernotbundes wahrgenommen. Im Reichsbruderrat war die „Bekennende Kirche“ Braunschweigs nicht vertreten, dagegen hatte sie auch nach der Eingliederung der Landeskirche in den Lutherrat noch einen eigenen Vertreter daselbst.“ (LKA 1850) Diese Antwort erweckt den sonderbaren, distanzierenden Eindruck von Seebaß gegenüber der Braunschweiger Bekennenden Kirche.


Keine Heldengeschichte
Von Erdmann, Röpke und Breust als Helden des Kirchenkampfes war allerdings bei Palmer nichts nachzulesen. Im Gegenteil: vorsichtig deutete Palmer an, daß Pfarrer Röpke, Beddingen, an dem von ihm als „erschütternden Prozeß“ beschriebenen Disziplinarverfahren gegen Pfarrer Lachmund im Frühjahr 1934 teilgenommen hatte (MzGK S. 41), daß „die Herren J. und Röpke“ den disziplinierten Pfr. Goetze nicht ein einziges Mal besucht hätten (ebd S.78) und es wäre „betrübend“, daß die Leitung der Kirche sich nicht um die inhaftierte Gemeindehelferin Ingeborg Klünder gekümmert hätte (S.109). Zutreffend dokumentierte Palmer die herausragende Rolle von Dr. Breust als Deutschen Christen und Vorsitzenden der vollständig nazifizierten Kirchenregierung im Sommer 1934 (ebd S. 54f). Es war Breust gewesen, schrieb Palmer, der nach der Progromnacht im November 1938 Pfarrer Alfred Goetze die skandalöse fristlose Beurlaubung vom Dienst telephonisch mitgeteilt hatte (ebd S. 76) und Röpke hatte sie mitverantwortet. Im Anhang hatte Palmer die ausführliche Stellungnahme des Pfarrernotbundes zur Eingliederung der Braunschweiger Landeskirche in die deutsch-christliche Reichskirche abgedruckt, die OLKR Breust vollzogen hatte.
Aber die kritischen Andeutungen Palmers hielten sich sehr in den Grenzen bürgerlicher Rücksichtnahme.


Die Vereinbarung, das Manuskript nicht zu veröffentlichen
Bischof Erdmann schloß mit Palmer am 16.11.1957 die sonderbare Vereinbarung, wonach außer den vier Exemplaren für die EKD-Forschungsstelle, den Landesbischof, den Pfarrernotbund und den Verfasser keine weitere Veröffentlichung erfolgen sollte. Nach dem Tode Palmers sollte eine Zustimmung auf den Bischof übergehen und diese Vereinbarung erst dann erlöschen, „wenn sämtliche in der zu schreibenden Geschichte erwähnten Persönlichkeiten gestorben sind“. (Palmer an K.D. Schmidt 15.10.1957 PNB 42) Palmer sprach sich zwar gegen diesen letzten Passus aus, aber in der mündlichen Überlieferung blieb es bei dieser Auffassung bis weit in die 80iger Jahre.
Während andere Landeskirchen auf die Geschichte der Bekennenden Kirche in ihrer Region stolz waren, kam in der Braunschweiger Landeskirche keine Freude über die Palmersche Arbeit auf.


Positive Reaktion von Prof. K.D. Schmidt
Prof. K.D. Schmidt hingegen bedankte sich am 28.11.1957 mit einem persönlichen, handgeschriebenen ausführlichen Brief bei Palmer: „Ihre Darstellung tut vollauf den Dienst, den wir als Kommission für die Geschichte des Kirchenkampfes von Ihnen erhofften“. (PNB 42) Gegen eine Veröffentlichung hätte er „gar keine Bedenken“, und unterstrich die Wörtchen „gar keine“. Aber Prof. Schmidt äußerte sich nun doch ausführlich zu einem durchgehenden Manko. Das Urteil Palmers wäre zu „vorsichtig“ und zu „zurückhaltend“. Gerade die heutigen Studenten benötigten zur Gewinnung eines eigenen Urteils „ein paar handfeste Einseitigkeiten“, das wäre „hier m.E. besser als eine so große Zurückhaltung.“ Schmidt fragte vorsichtig an, ob Palmer das Manuskript daraufhin durchsehen und ändern wollte. Abschließend aber bedankte sich K.D. Schmidt noch einmal ausdrücklich.


Gründe für die Ablehnung
Solche Wünsche und Hoffnungen waren den Oberlandeskirchenräten in Wolfenbüttel völlig fremd. Die Palmersche Arbeit sollte nach dem Willen der Kirchenleitung im Archiv verschwinden. Nur so konnte das mündlich verbreitete und veröffentlichte, offiziöse, halbwahre Bild aufrecht erhalten werden. Da sich außerdem die Mehrheit der Pfarrerschaft und der Kirchengemeinden zur Zeit des Nationalsozialismus opportunistisch oder „klug“ in der unentschiedenen Mitte aufgehalten hatten, bestand kein großes Interesse an einer Darstellung, die leicht als kirchenpolitische Besserwisserei denunziert werden konnte. Palmer hatte zwar alles vermieden, um eine „Heldengeschichte des Pfarrernotbundes“ zu schreiben, aber nun war die BK durch den Untergang des Dritten Reiches und der Deutschen Christen in die Position des Rechthabens gerückt worden. Von den Alliierten war ihr 1946 eine Widerstandsrolle gegehn den Nationalsozialismus zugestanden worden. Der Kirchenkampf hatte aber zwischen den DC und der BK stattgefunden und war eine profilierte innerkirchliche Auseinandersetzung, aber nicht ein Kampf der Kirche gegen den Nationalsozialismus, wie es die Alliierten ansahen und so den Kirchenkampf eben doch zu einer Heldengeschichte stilisierten. Nun beanspruchten Lutheraner und selbst Deutsche Christen für sich, „im Widerstand gewesen zu sein.“ Diesem öffentlichen Zwang, sich als kirchlicher Widerstand auszugeben, hatten die Oberlandeskirchenräte Röpke und Dr. Breust nachgegeben und eine persönliche Heldengeschichte konstruiert. Das war für ihre Position nützlich und hielt dort, wo sie nicht wissenschaftlich überprüft wurde, besonders in kleinräumigen Verhältnissen auch stand. Es war also ein vielschichtig angeordnetes, kollektives kirchliches Bewußtsein, daß eine Veröffentlichung der Palmerschen Darstellung verhinderte.


Die nächste Generation drängt auf Veröffentlichung
Es war die nächste heranwachsende Generation, die Fragen nach der Haltung der Landeskirche im Dritten Reich stellte. Göttinger Theologiestudenten aus der Landeskirche hatten Palmer im Sommersemester 1960 besucht und Palmer hatte ihnen seine Arbeit gezeigt und daraus vorgetragen. Daraufhin schrieb der Konvent der Braunschweiger Theologiestudenten an Rohlfs und Erdmann im Juli 1960, sie möchten gerne die Arbeit vervielfältigen und an alle Braunschweiger Studenten zu Studienzwecken verteilen. Pfr. Hans Ludwig Althaus, Repetent im Braunschweiger Studienhaus und Neffe von Pfr. Georg Althaus, bot im Wintersemester für einen internen Kreis eine kirchengeschichtliche Übung über den Kirchenkampf an. Im November 1960 kündigte der Student Ulrich Hampel erneut etwa 10 Braunschweiger Studenten bei Palmer zu einem zweiten Durchgang an und orderte dafür in Katlenburg eine Gastwirtschaft samt Kaffee und Kuchen. Der 30jährige H. L. Althaus schrieb am 26.1.1961 an Bischof Erdmann, die Arbeit müsse „aus der Versenkung kommen“ (PNB 42) und man könnte ja eine mehrseitige Deutung anfügen und eine Kommission bilden. Erdmann reiste nun selber nach Göttingen, und meinte die Studenten mit der Bemerkung zu beruhigen, die Arbeit Palmers würde noch „zu ihren Lebzeiten“ erscheinen.
Tatsächlich schrieb er im Februar 1961 an Palmer, daß eine Weitergabe der Arbeit an die Studenten und an alle Pfarrer nicht verantwortbar wäre. (Erdmann an Palmer 16.2.1961 PNB 42)

Tatsächlich hatte Erdmann völlig entgegengesetzte Wünsche als die Studenten. Er hatte sich von der Palmerschen Arbeit ein verstärktes lutherisches Orthodoxieverständnis in der Landeskirche erhofft. „Möchte Gott geben, daß die Landeskirche durch Dein Buch doch auch gefragt würde, ob und wann sie sich von dem Weg eines bequemen „milden“ Luthertums endlich auf das Erbe von Bugenhagen, Chemnitz, Mörlin u.a. besinnen will – und daß Er ihr immer wieder Theologen und Prediger schicken wolle, die den Mut haben, auf dem schmalen Grad eines Luthertums zu gehen, das freilich ebenso confitemur als damnamus praktiziert.“ (Erdmann an Palmer am 14.11.1957 in: PNB 42) Das war auf der Höhe des Streites um die Theologie Rudolf Bultmanns und seines Einflusses auf das Leben in den Kirchengemeinden geschrieben und Bischof Erdmann, der als Schirmherr der Brüderngemeinde galt, hielt ein damnamus über der Bultmannschen Theologie durchaus für angebracht.
H. L. Althaus schlug Erdmann vor, selber ein Vorwort zu schreiben, der aber stand offenbar unter dem Druck seiner Oberlandeskirchenräte Dr. Breust und Röpke.


Erneute Angriffe von Georg Althaus 1960
Es war außerdem völlig offen, wo die Arbeit im Druck erscheinen und wie der Druck finanziert werden sollte. Um 1960 erneuerte Georg Althaus seine Angriffe auf die Unbußfertigkeit der Pfarrerschaft und der Kirchenleitung. Die Kirchenregierung beschloß, auf diese Angriffe nicht mehr einzugehen und sie nicht zu behandeln. Als Pfr. Alfred Goetze im Juli 1960 begraben wurde, sprach Althaus am Grabe kurz über das Pauluswort: „Wir leiden Verfolgung, aber wir werden nicht verlassen.“

Eine Rundfunkpredigt von OLKR Röpke im September 1960 nahm G. Althaus zum Anlaß, an den Vorstand des Marienstiftes und das Kirchenreferat des NDR zu schreiben. „Sie enthalten den bekannten, beleidigenden Inhalt gegen die Oberlandeskirchenräte Röpke und Dr. Breust“, befand die Kirchenregierung Ende September 1960. Im Juli 1961 schrieb G. Althaus an Bischof Erdmann „Bitte räumen Sie mit dem Unrecht auf. Ich biete Ihnen die Hand.“ Der Streit eskalierte, als sich Georg Althaus im Mai 1962 in einem Offenen Brief an alle Pfarrer zum Thema „Was hat uns der Eichmannprozeß zu sagen?“ äußerte, seine Angriffe wiederholte und im August 1962 Bischof Erdmann ebenfalls in einem Schreiben an alle Pfarrer die Vorwürfe zurückwies. Nun hatte G. Althaus auch den Regierungspräsident Dr. Knost in seine Angriffe einbezogen, der von der Kirchenleitung in die Landessynode berufen und von dieser in die Kirchenregierung gewählt worden war. Knost jedoch hatte 1936 einen Kommentar zu den nazistischen Nürnberger Rassegesetzen verfaßt.


Die Initiative von Alexander Rohlfs
In dieser Atmosphäre bestand im Landeskirchenamt keine Neigung, nun auch noch eine ihm unbekannte Abhandlung zum Kirchenkampf zu finanzieren, von einer Zeit, deren Verbrechen und deren „angebliche“ Verquickung mit der Landeskirche ihm durch Georg Althaus ständig vor Augen geführt wurde. Da das Landeskirchenamt eine Finanzierung ablehnte, schien das Projekt gescheitert.
Da nahm sich der letzte Vorsitzende des Braunschweiger Pfarrernotbundes, Pfr. Alexander Rohlfs, der 1946 aus dem Dienst der Landeskirche in den Staatsdienst an die Wolfenbüttler Strafanstalt gewechselt war, der Arbeit von Palmer an. „Seit Monaten warte ich, daß mal ein Gefangener eingesperrt wird, der gut Schreibmaschine schreiben kann. Jetzt kam einer, den ich aber nur für kurze Zeit zur Verfügung habe. Ich habe ihm meine eigene Schreibmaschine von zu Hause in die Zelle gebracht und Schablonen gekauft. Erdmann hat Urlaub. Ich kann ihn erst am Montag sprechen. Denn jetzt müßt Ihr Beide ja noch zustimmen, daß die Arbeit getippt wird.“ (Brief Rohlfs an Palmer vom 5.9.1961 in PNB 42). Unter dem Siegel der Verschwiegenheit spendierte Bischof Erdmann aus seiner bischöflichen Verfügungskasse 400 DM, „damit ich erst mal Papier usw. bezahlen kann.“ Bereits am 29. September 1961 überreichte Rohlfs dem Landeskirchenamt zwei hektografierte Exemplare. Das Vorwort hatte er selber geschrieben.

In seinem Vorwort verwies er auf die vor vier Jahren durch Palmer abgeschlossene Arbeit, auf die Nachfragen der jungen Theologengeneration und bat um Ergänzungen und Berichtigungen. Er wies wiederholt ausdrücklich darauf hin, daß die Arbeit nicht für die Öffentlichkeit bestimmt wäre, aber man wolle nicht mehr Jahre warten, um den zeitgenössischen Amtsbrüdern Gelegenheit zu geben, weitere wertvolle Beiträge zu liefern. „Es wäre schön, wenn auch gerade die Brüder, die damals nicht zum Notbund gehörten, von ihrer Sicht aus etwas schreiben.“ Es sollten keine alten Wunden aufgerissen werden. „Wir hoffen, daß wir alle inzwischen genügend Abstand von der damaligen Zeit gewonnen haben, daß wir brüderlich und sachlich darüber sprechen können. Weitere Beiträge könnten im Landeskirchenamt gesammelt werden.“ (MzGK o.S.)
Das war ein frommer Wunsch. Das Landeskirchenamt hatte weder an dieser Veröffentlichung noch an einer weiteren Beteiligung der Pfarrerschaft an der Arbeit ein Interesse. Es wartete vereinbarungsgemäß den Tod aller Beteiligten ab. Der in der Abhandlung erwähnte, seinerzeit als Vikar disziplinierte und spätere OLKR Ernst Heinrich Kammerer lebte noch 2004 93 jährig in Wolfenbüttel. Bis in die Gegenwart hätte nach offiziöser kirchenamtlicher Ansicht nichts über die Geschichte der Landeskirche zwischen 1933 und 1945 erscheinen dürfen, eine in der EKD beispiellose Dummheit.


Das Echo in der Pfarrerschaft auf die Veröffentlichung
Rohlfs hatte in der Strafanstalt 300 Exemplaren vervielfältigen lassen und 100 Stück waren Ende Oktober von der Pfarrerschaft bestellt, wenig später 137 Stück. Die übrigen wurden ins Archiv verbracht. Sie sind nicht aufgebraucht worden. Das Echo blieb mager.
OLKR Dr. Breust äußerte sich gar nicht. OLKR Röpke antwortete Propst Oelker, er habe in Lachmunds Fall nicht gegen Lachmund gestimmt. Er habe in seinem Schreibtisch einen Bericht über alles liegen, der aber erst nach seinem Tode veröffentlicht werden solle. (Rohlfs an Palmer 24.1.1962 PNB 42) Das war eigenartig. Es wäre verständlich gewesen, daß Röpke diesen Bericht Palmer zur Verfügung gestellt hätte. Aber er wird Gründe gehabt haben, dieses nicht zu tun. Von diesem Bericht ist nach dem Tode von OLKR Röpke im Jahre 1970 nicht mehr die Rede gewesen.
Ein Jahr nach der Veröffentlichung starb im Dezember 1962 überraschend OLKR Lerche, von dem Althaus am 16. August an die Kirchenregierung geschrieben hatte, daß er als Mitglied des Sondergerichts Braunschweig einen jungen Mann zum Tode verurteilt hätte. So blieben die Folgen der Hitlerzeit in der Landeskirche geradezu tragisch präsent. (KEPoll S. 85 ff)

In einer Versammlung des Predigervereins in der Stadt Braunschweig hingegen schwieg man sich ebenfalls aus. Einer bemerkte: „Davon wollen wir jetzt nichts mehr hören.“ (Rohlfs an Palmer 30.10.1961 PNB 42)

Ein fröhliches Echo hingegen kam von Wilhelm Niemöller, der sich an ein Treffen mit Braunschweiger Notbundbrüdern am 18.4.1934 erinnerte. Am gleichen Tage hätten sie gemeinsam im Sternhaus, wo Niemöller 1917/18 im Lazarett gelegen habe, ein Antwort-Flugblatt auf die Sätze von Grüner verfaßt. (Niemöller an Palmer 20.3.1958 in PNB 42)

Ein Rätsel bleibt auch das magere Echo aus den Kreisen des früheren Pfarrernotbundes selber. Einer der letzten Vorsitzenden des Pfarrernotbundes vor Kriegsbeginn war Karl Adolf v. Schwartz. Er kam 1953 aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft wieder, wurde 1954 Pfarrer an der Goslarer Stephanikirche und 1963 als Nachfolger von Wilhelm Rauls Propst der Propstei Goslar. Im Hinblick auf die Darstellung des Kirchenkampfes erschien er eher schweigsam. In der Familienchronik befindet sich eine knappe Darstellung der bekannten Vorgänge. Die Nachfolgeorganisation des Pfarrernotbundes, der sog. Bereler Kreis, zeigte ebenfalls kein energisches, sichtbar weiterführendes Interesse.
Der Predigerseminardirektor Rudolf Brinckmeier, seinerzeit Mitglied des Pfarrernotbundes, wies in seiner Kirchengeschichtsvorlesung auf die Palmersche Arbeit hin und besorgte uns interessierten n Vikaren ein Exemplar. Wir ahnten nicht, daß die Arbeit zur Geschichte des Kirchenkampfes eine d erart brisante Vorgeschichte hatte.

Es blieb unklar, wie nun mit den angeblich brisanten Notbundakten Palmers in Zukunft umgegangen werden und wo sie bleiben sollten. Es würden manche Dinge behandelt oder Worte geschrieben, bei denen es nicht erwünscht zu sein schiene, daß sie in absehbarer Zeit an das Licht der Öffentlichkeit kämen, schrieb Palmer an Erdmann, und empfahl Vertraulichkeit (17.10.1957). Man entschied sich, die Notbundakten zu „versiegeln“ und dem Archiv zu übergeben. (Erdmann an Palmer am 24.10.1957 in PNB 42) Damit war sichergestellt, daß eine weitere Bearbeitung, auch eine kritische Würdigung der Palmerschen Arbeit in absehbarer Zeit nicht möglich war.

Palmer ist außer seiner Arbeit zum Kirchenkampf zu verdanken, daß er die Pfarrernotbundakten und die Korrespondenz geordnet hat. Sie sind in dieser Ordnung heute noch im landeskirchlichen Archiv einzusehen sind.



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