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[Kirche von unten]

Gemeinsam - zärtlich - radikal

8. Kapitel

Kirchliche Trauung und Hochzeiten

Auf der Grenze zwischen Wahn und Alltag

Der Wahn in Weiß

Angeblich gibt es im Leben nichts Schöneres als eine "Hochzeit in Weiß". Beide verkleiden sich, in Tüll und Samt und Seide posieren sie vor dem Hochzeitsfotografen, stellen sich das Bild auf die Kommode und verewigen sich so diesen einen, einzigartigen Tag ihres Lebens. Sie könnten in dieser Aufmachung beim Standesamt vorfahren. Aber dazu tragen sie meist etwas Einfacheres. In Weiß und mit Kutsche lassen sie sich zur Kirche fahren. Zur Kirche, für die Trauung vor dem Pastor, in Weiß und im Frack.

Was war meine Rolle? Ging es nicht auch etwas schlichter? Etwa so, daß sie zum Sonntagsgottesdienst kämen, festlich gewiß, sonntäglich eben, sich in die Gemeinde setzten und nach der Predigt träten sie vor und versprächen "vor Gott und dieser Gemeinde", ihre Ehe unter Gottes Wort und Verheißung zu führen. Das langte offenbar nicht.

Mir blieben die Klamottenfrage, Kutsche und Spalier zeitlebens fremd. Gewiß eine neckische Inszenierung, aber im Verhältnis zum partnerschaftlichen Alltag ein Wahn.

Ich kenne kein Hochzeitsbild dieser Art von meinen Eltern. Ich kenne kein Bild meiner Mutter als Braut. Sie hatten 1925 geheiratet. Ich hatte die Ehe meiner Eltern im Alltag erlebt: beim gemeinsamen Essen, beim gemeinsamen Lesen und Zuhören am Sonntag nachmittag, beim Spaziergehen eingehakt, beim Abwaschen, bei Zärtlichkeiten vor dem Schlafengehen, später auch in gemeinsamen Urlaubstagen. Ansonsten hatte jeder seinen getrennten Bereich: seinen Schreibtisch und sein Bücherregal.

Einmischung der Kirche in die Intimsphäre der Liebenden

Seit Jahrhunderten mischt sich die Kirche in die Intimangelegenheiten der Ehepartner. Sie schreibt ihnen vor, wie und zu welchem Zweck sie miteinander zu schlafen haben und wie nicht. Sie sollen zusammen schlafen, um Kinder zu zeugen. Sonst nicht. Daß die Kirche vor dem Schlafzimmer der Gemeindemitglieder nicht Halt machen kann, ist ein besonders peinliches Stück der Kirchengeschichte, die bis in die Gegenwart hineinreicht.

Das Thema Sexualität war für die Generation meiner Eltern tabu. Sexualität war nach wie vor das Transportmittel der Erbsünde durch die "Lust", und vor dem unvermeidlichen Geschlechtsverkehr zwecks Kinderzeugung war es gut, ein gemeinsames Gebet um Erhörung des Kindeswunsches und gegen das Emporwuchern der Lust zu sprechen. Sexualpraktiken, die von vorneherein die Zeugung von Kindern verhinderten, oder nur der eigenen Lustbarkeit dienten, galten als unnatürlich, unsittlich und mußten "überwunden" werden. Und natürlich galt ihre Ehe über den Tod hinaus.

Sie heißt Marion, studiert und arbeitet engagiert in der evangelischen Gemeinde mit. Sie ist verliebt, er ist auch evangelisch, sie gehen zu ihrem Pastor. Das mit "bis der Tod euch scheidet" solle er lieber weglassen, sagen sie im Traugespräch. Sie einigen sich. Er läßt es weg. Beide einigen sich auch, daß sie wegen der Ausbildung erst mal keine Kinder haben wollen. Nach einigen Jahren verliebt er sich in eine katholische Frau und kann sie nicht mit dem Segen der katholischen Kirche heiraten. Dazu müsse erst ihre evangelisch geschlossene Ehe annulliert werden. Dazu müssen beide ein innerkatholisches Gerichtsverfahren über sich ergehen lassen. Da sie ihre Ehe nicht für immer geschlossen und von Anfang an gezielt auf Kinder verzichtet hätten, werde die Ehe annulliert. Das wäre überhaupt keine Ehe gewesen. Nun erst kann der Verflossene seine katholische Angebetete auch mit kirchlichem Tamtam heiraten. Das ist nicht im Mittelalter passiert, sondern 1980 in Berlin: groteske Einmischung in die Intimangelegenheiten von zwei jungen Leuten.

Kümmerliche Vorbereitung durch die Kirche

Meine ersten Erfahrungen mit Traugottesdiensten habe ich nicht in Offleben, sondern in der Gnadenkirche in Salzgitter-Bad gemacht. Das war eine Kirchengemeinde mit vielen jungen Leuten, mit doppelt so viel Taufen wie Beerdigungen (48:21) und mit 29 Trauungen, die ich in neun Monaten Vertretungszeit hielt. Eine gute Schule. Im Vikariat hatte ich nämlich keine einzige Trauung vorgenommen, auch kein Traugespräch mitgemacht oder bei einer Trauung mitgewirkt, etwa durch eine Lesung, was ja leicht möglich gewesen wäre. Heute ist mein Eindruck: wir wurden ziemlich unvorbereitet in die Arbeit geschickt.

In die üblichen Ethikvorlesungen hatte ich während des Studiums nur mal so reingeguckt. Ich fand sie langweilig und gesetzlich. Das Leben hatte seinen Rhythmus und den lebte ich. Zum Examen sah ich in die Ethik von Wolfgang Trillhaas hinein, der in den 50iger Jahren als fortschrittlich galt, und hatte die Ethik des Dänen H. N. Soe durchgearbeitet, die 1957 während meines 7. Semesters erschienen war. Das Kapitel "Die Stiftung und Auflösung der Ehe" bedachte ich mit vielen kritischen Randbemerkungen. Immerhin hielt Soe - damals eine Revolution - die Scheidung einer Ehe und eine kirchliche Trauung Geschiedener für möglich. "Der einzelne muß dann selbst entscheiden, ob er glauben darf, daß Gottes Wille ihm nicht nur die Lösung seiner bisherigen Ehe gestattet, sondern auch die Schließung einer neuen."

Es wurde damals auch die Frage diskutiert, ob Wiederverheiratete zum Abendmahl kommen dürften, wenn sie beim zweiten Mal auf eine kirchliche Trauung verzichtet hatten. Solche Fragen waren mir vollständig fremd. Worüber zerbrach sich die Kirche den Kopf? In der katholischen Kirche sind per Gesetz sogar heute noch Geschiedene von der Kommunion ausgeschlossen.

Vorsintflutliche und lustlose Texte

Stundenlang bin ich vor der ersten Trauung im Amtszimmer im Nikolaigemeindehaus auf und ab gegangen und habe sinniert, was ich machen sollte. Die Trauordnung selber lag ja vor. Aber gerade bei der Trauordnung fand ich vieles schwierig. Das lag nicht daran, daß ich seit Jugend an ausgeprägte schwule Neigungen hatte. Es waren vielmehr diese merkwürdigen, bei der Trauung verwendeten Bibeltexte: "so werden die zwei ein Fleisch sein". Was war denn das? Ein gelungener Orgasmus oder eine Anspielung auf das Kind, in dem beide sich das Glück ihrer Stunde vergegenwärtigten?

Ich hatte gelernt, Texte möglichst in ihrem Zusammenhang zu belassen. Hier fand ich zusammengestückelte Verse aus der Schöpfungsgeschichte vor. Oder das Bild aus dem Epheserbrief: der Mann das Haupt der Frau? Ach ne, war es nicht öfters umgekehrt? Die Frau hatte die Hosen an? Sollte die Erwähnung der Rolle des Mannes als "Haupt" für diesen Fall als verschärftes Wort Gottes gemäß der "Schöpfungsordnung" gelten? Dieses Bild hat Jahrhunderte die christlichen Ehen geprägt. Meine von mir hoch geschätzte, alt gewordene Küsterin Frau Heine pflegte ihr Verhältnis zu ihrem früh verstorbenen Mann so zu zitieren: "Der Mann ist das Haupt". Wir kamen darüber beim Essen in längere Gespräche.

Und wie verhielt sich dieses Mißverständnis mit dem etwas versteckten Satz: "Seid einander untertan", also auch der Mann der Frau? Es waren also doch schwierige Texte, zumal beim ersten Hören in der Kirche.

Wenig war in den Lesungen von einer gelingenden Partnerschaft im Alltag die Rede und schon gar nicht von den Gefährdungen. Denn daß Gott nicht nur in eine Ehe hineinführt, sondern ebenso entschieden auch herausführt - das war mir damals schon eine im Glauben gemachte, ziemlich sichere Erfahrung. "Soll der Mensch nicht scheiden..." das konnte ich schon überhaupt nicht sagen, höchsten "soll der Mensch nicht trennen". Scheiden war ja ein juristischer Begriff.

Zu viele Fragen hatte ich an die agendarisch verordnete Trauordnung, die mir bei der Predigtvorbereitung nicht viel weiterhalf.

Ringwechsel? Warum überhaupt kirchlich?

Ich lernte schon im Predigerseminar bei unserem Predigerseminardirektor Brinckmeier, daß der Ringwechsel eigentlich gar nicht in die Kirche gehört, sondern nach Martin Luther Hans und Grete ihre Ringe vor der Kirche zu wechseln hätten, denn das sei ein weltlich Ding. Brinckmeier pflegte das mit dem Witz von dem Pfarrer zu verbinden, der sich bei dieser Stelle der Trauagende anstatt des förmlichen " Wechselt die Ringe und kniet nieder" folgendermaßen versprochen hatte: "Kringelt euch nieder und wechselt die Kniee."

Die neue Trauordnung von 1964 sah die Möglichkeit, daß der Ringwechsel entfällt, bereits im Entwurf auch vor, und ich fand das goldrichtig. Aber den beiden jungen Eheleuten erschien meistens gerade der Ringwechsel vor dem Altar so besonders schön und wichtig, sie hatten das auch öfters in Heimatfilmen gesehen, und so schön sollte ich das ja nun auch machen. Am liebsten noch schöner. Ich hingegen war mit den Texten beschäftigt und die interessierten die beiden jungen Leute wieder nicht so sehr. Also: es war eine verquere Situation.

Ich verschärfte diese verquere Situation noch, indem ich als Anfänger die jungen Leute zu Beginn des Traugespräches fragte: "Warum wollen Sie überhaupt kirchlich heiraten?" Im Hinterkopf: "Bin ich überhaupt für sie zuständig?" Antwort: "Ja, wir wollen doch die Ringe wechseln!" Das könnten sie doch auch auf dem Standesamt machen, erwiderte ich oder noch besser: bevor sie zum Standesamt gingen. Denn beim Standesamt sei der entscheidende Augenblick die schriftliche Unterzeichnung, die der Ehe ihren vertraglich - rechtlichen Charakter gäbe. Also: Ringwechsel als die persönliche Zusicherung der Glaubwürdigkeit und Entschiedenheit ihrer Partnerschaft am besten bei einem Spaziergang oder am Kaffeetisch oder auch im Bett, jedenfalls schön lange und herzlich und intim. Da gehörten überhaupt keine Zeugen dazu, wie es ja bei einem Ringwechsel in der Kirche der Fall wäre. Und im übrigen repräsentiere der Ringwechsel ausschließlich diesen intimen Charakter der Ehe, rechtlich verpflichtend sei der überhaupt nicht: Waschfrauen und Piloten trügen aus Berufsgründen keine Ringe.

Ich wollte hinaus auf den geistlichen Charakter des Traugottesdienstes. Sie würden in der Kirche ja nicht gefragt, ob sie heiraten wollten. Diese Frage sei bereits persönlich beantwortet und vertraglich gesichert, aber auf das "Wie" käme es an. Wie wollten sie denn ihre Ehe führen, unter Gottes Wort oder unter anderen, vielleicht auch ganz wichtigen Wörtern, für die ich aber nicht zuständig wäre. Ich nahm als junger Pfarrer die Trauung als "Eheschließung unter Gottes Wort und Verheißung" ernst und wichtig, aber ich ließ den Brautleuten kaum Luft, über diesen für sie meist neuen Sachverhalt ruhig nachzudenken. Ich wollte klare Verhältnisse, aber überforderte das junge Paar.

Als mir in Salzgitter-Bad eine Braut aus besserem Hause - der Vater war ein angesehener Fleischermeister am Ort - nun Vorschriften machen wollte, wie ich die Trauung zu machen hätte, sie wünschten dies, sie wünschten das und natürlich auch einen Ringwechsel, da beharrte ich auf einer klaren Antwort, was sie überhaupt in der Kirche wollten. Wollten sie vom Wort Gottes überhaupt etwas hören? Darüber sollten sie mal nachdenken und erst mal nach Hause gehen und nachdenklich wiederkommen. Ich schickte sie also nach Hause, sie kamen dann auch wieder, ich gab auf und machte die Trauung nach der agendarischen Vorschrift, denn sie hatten ja ihre Kirchensteuern bezahlt und damit ein Recht auf die Durchführung einer Trauung, aber es war mir sehr anstrengend: diese volkskirchliche Anspruchshaltung an den Pfarrer, die von dem geistlichen Reichtum und erst recht auch von meinen eigenen Fragen nichts wissen wollte.

"Sie heiraten nicht in der Kirche"

Das geflügelte Wort "Wir heiraten in der und der Kirche" hat sich sehr festgesetzt. Meine hingeworfene Bemerkung "Sie heiraten nicht in der Kirche" war oft ein weiterer Anlaß zu einem ausgiebigen Gesprächsgang im Traugespräch, der sich an der Frage an Braut und Bräutigam entzündete. Ich hatte immer drei Agenden zur Hand und ließ die beiden Partner den Text, den ich sie fragte, selber vorlesen. Da stellten sie fest, daß ja nicht Herr X das Fräulein Y heiratet, sondern die Braut wurde als Frau X, geborene Y angesprochen, also: als Verheiratete.

Sie waren sich ja schon längst einig geworden, hatten verantwortlich miteinander gelebt und wollten nun ihre bereits geschlossene Ehe in der Gemeinde segnen lassen. Also nicht: wir heiraten in der Kirche, sondern: wir lassen als (längst) Verheiratete unsere Ehe einsegnen. Nicht der Ringwechsel, sondern das gemeinsame Vaterunser, unter Handauflegung möglichst der ganzen Familie, war die Mitte des Traugottesdienstes. Das leuchtete besonders denen ein, die nun tatsächlich schon länger zusammengelebt hatten und es eher als Befreiung empfanden, daß sie nicht noch mal Ringe von der einen auf die andere Hand wechseln sollten. Aber auch jene, die erst ein paar Stunden vorher beim Standesamt gewesen waren, erfüllte eher etwas Stolz, daß sie nun bereits als Ehepaar in die Kirche kamen.

Lieder?

Beim Aussuchen der Lieder vermißte ich schöne saftige Liebeslieder, die das Lob der Liebe als einer besonders schönen Gabe Gottes besingen. Das Ausweichen auf Lieder wie "Nun danket all und bringet Ehr" oder "Danke" empfand ich als einen kümmerlichen Ersatz.

Mit den vorgeschlagenen Liedern kann man auch auf abenteuerliche Wünsche stoßen. Ein Ehepaar wünschte sich in Salzgitter-Bad zur Trauung das Lied "Der Dompfaff hat uns getraut". Ich hatte bis dahin noch nie in meinem Leben eine Operette gehört oder gesehen. So was galt in meinem Elternhaus als "nicht wertvoll". Da gäbe es etwas "Gehaltvolleres", Schiller, Goethe, Gottfried Keller zum Beispiel, so etwas ja, Operette: nein. Ich harmloser Einfallspinsel wußte also nicht, was "Der Dompfaff hat uns getraut" war und schlug dem Brautpaar vor, gemeinsam einmal im Gesangbuch nachzuschlagen, unter welcher Nummer denn dieses Lied stünde. Es stand nicht drin. Dann gäbe es dazu auch keine Noten für den Organisten, erklärte ich apodiktisch. Diese Liedsorge war ich nun los. Immerhin litt ich darunter, daß es im Gesangbuch wenig passende Lieder zur Trauung gab.

Ordnung Gottes?

Ganz fremd war mir die dogmatische Anschauung der Ehe als einer Ordnung Gottes. Die Ordnungstheologie hatte im Dritten Reich eine üble Rolle gespielt: die Denkweise vom Staat als einer Ordnung Gottes hatte die Kirche in ein unerträglich unkritisches Verhältnis zur nationalsozialistischen Hitlerregierung gebracht. Sie hatte den Geruch des Gottesgnadentums, den sich die Kirche eigentlich schon 1918 abgewöhnt hatte. Und so eine Art Gottesgnadentum sollte nun auch für die Ehe gelten.

Ich empfand diese dogmatische Anschauung auch als eine unangemessene Sonderstellung der Ehe gegenüber anderen Formen partnerschaftliche Verhaltens. War Freundschaft denn nicht auch eine "Ordnung Gottes" mit Vorzügen und Pflichten? Ich war in einem Diakonissenmutterhaus aufgewachsen und hatte die kantigen Profile vieler in schwierigen Lebenslagen sturmerprobter Schwestern vor mir. Nie verheiratet - vielleicht in einer verschwiegenen lesbischen Beziehung, ganz gewiß aber in festen persönlichen Freundschaften verbunden, die auch sichtbar waren. Gelebt als verantwortliche Beziehung ganz bestimmt "vor Gott". Was sollte gegenüber einer solchen fest gefügten Beziehung von zwei Diakonissen die Heraushebung einer Partnerschaft von Mann und Frau als "Ordnung Gottes"?

Der entscheidende Schritt einer auf längere Zeit angelegten Partnerschaft ist das Zusammenziehen. Das war in den 50iger Jahren streng verboten. Wer junge Leute, zusammengezogen, bei sich unter einem Dach duldete, machte sich der Kuppelei verdächtig und wurde strafbar. Man zog nur als Verheiratete zusammen. Frau Schuseil und Frau Löhr erzählen belustigt, daß sie mit ihren verlobten Männern nicht gemeinsam ins Offleber Pfarrhaus einziehen durften, sondern erst verheiratet sein mußten. Aber selbst heute gilt noch für einen jungen Pfarrer oder eine junge Pastorin, daß sie mit ihren Lebenspartnern nicht im Pfarrhaus zusammenleben dürfen. Kein Anachronismus, sondern die schon oben beschriebene unanständige Einmischung der Kirche in das Intimleben der Liebenden.

In den vergangenen Jahrzehnten bürgerte sich ein, daß man schon vor der Ehe zusammenzog, vielleicht im Studium oder wenn beide es sich finanziell leisten konnten. Dieses Zusammenziehen erforderte schon ein Gefühl gegenseitiger wachsender Verantwortlichkeit. Bedeutete die Redeweise "vor Gott" nicht eben diese Verantwortlichkeit für andere und vor sich? Ich mochte anderen Formen der Partnerschaft eine solche Verantwortlichkeit nicht absprechen.

Das Traugespräch

Ich bin mir nicht schlüssig, was eigentlich wichtiger war: das Traugespräch oder der Traugottesdienst. Vermutlich ist das eine falsche Fragestellung und die Alternative schief: hier das persönliche Gespräch, dort das öffentliche Ritual. Aber offenbar ist das Traugespräch in den letzten Jahrzehnten doch mehr in den Vordergrund gerückt.

Mein Vater war aus dem landeskirchlichen Dienst geflogen, weil er sich u.a. geweigert hatte, im Traugespräch zu fragen, ob die beiden schon mal miteinander geschlafen hätten. 1924 war das noch so üblich. Davon hing nämlich ab, ob die Braut den Kranz auf dem Kopf offen oder geschlossen tragen durfte. Und wie viele Pfarrer sind dann von den Brautleuten betrogen worden, was sie selber schmerzlich feststellen mußten, wenn das erste Kind vor der üblichen Zeit entbunden wurde.

Ein Thema unter anderen: Sex vor der Ehe

Vielleicht hing es unbewußt mit dieser Erfahrung meines Vaters zusammen, daß ich die beiden fragte, wie lange sie schon zusammenlebten und ab wann sie wohl den Termin der Silberhochzeit berechnen wollten. Natürlich hatten sie sich längst zusammen eingespielt. Ich wollte ihnen das gute Gefühl geben, daß der voreheliche Verkehr vollkommen in Ordnung sei und die Kirche gar nichts dagegen hätte. Das war möglicherweise aus ihrer Sicht etwas altfränkisch und unnötig. Sie hätten die Kirche sowieso nicht gefragt, wann und mit wem sie zum ersten Mal zusammengeschlafen hatten. Sie sollten nur wissen, daß jedenfalls für mich als Seelsorger dieses sexuelle Verhalten keinesfalls anstößig sei. Komischerweise tut sich die offizielle Kirche mit solchen Verlautbarungen immer noch sehr verhalten.

Als wir in der Landessynode über die heutige Jugend debattierten, schlug unsere Arbeitsgruppe dem Plenum folgenden, von Stefan v. Huene und mir entworfenen Text vor:

" Zum Jugendlich-Sein und Erwachsen-Werden gehört die Entdeckung von Körper und Sexualität. Diese Entdeckung war früheren Generationen ein Tabu und kein Thema. Heute sind sie kein Tabu und Thema Nr. Eins. Zu oft und zu lange hat die Kirche in ihrer Geschichte Körperlichkeit und Sexualität als Instrument von Sünde und Erbsünde mißverstanden und diskriminiert. Daher hat sie bei Jugendlichen für diese Thematik heute jede Autorität und Kompetenz verloren. Reformerische Ansätze evangelischer Sexualethik, daß Körperlichkeit und Sexualität gute Gaben Gottes sind, sind in den Gemeinden ebensowenig aufgenommen wie Erkenntnisse der historisch-kritischen Forschung.

In scharfer Abgrenzung zur katholischen Sexualethik halten wir eine Einteilung von ehelichem und vorehelichem Geschlechtsverkehr für abwegig. Er gehört zur Phase des Erwachsenwerdens und widerspricht keineswegs dem Evangelium.

Vor- und Hauptkonfirmandenunterricht und die evangelische Jugendarbeit sollen um dieses Thema keinen Bogen machen, sondern das Gespräch hierfür öffnen."

Der Text ist nie in die Gemeinde vorgedrungen. Das wäre indes wichtig, weil ein neuester Trend den Sexualverkehr tatsächlich wieder auf die Ehe beschränken will. Aus fundamentalistischen und charismatischen Kreisen Amerikas schwappt die Mode über: kein Verkehr vor der Ehe, eine Groteske angesichts der zahlreichen Singles in unserer Gesellschaft. Wer diesen Weg persönlich für sich entscheidet, muß respektiert werden. Wenn dies zur Forderung kirchlicher Gruppen wird, wird es mehr als problematisch. Es wird geradezu ungesund.

Ein anderes Thema beim Traugespräch: Unauflöslich?

Ich eröffnete das Traugespräch mit einer anderen Frage, nämlich: wie lange sie denn zusammenbleiben wollten. Die Männer fanden die Frage eher unpassend. Für sie stand fest: für immer und ewig. Die Frauen kamen eher ins Überlegen. Sie fanden nur komisch, daß ausgerechnet der Pastor diese Frage stellte, denn der müßte in der Kirche doch fragen, ob sie zusammenbleiben wollten "bis der Tod euch scheidet".

Eben das wollte ich wissen: sollte ich das überhaupt fragen? Hängt die Christlichkeit der Ehe an ihrer zeitlichen Dauer bis zum Ableben eines Partners? Womöglich noch darüber hinaus? Mußte man, wie die Generation meiner Eltern noch dachte, dem toten Partner die Treue über den Tod hinaus halten? Also Wiederverheiratung ausgeschlossen wegen der damit bekundeten Untreue gegenüber dem toten Partner? Also: soll ich das sagen: bis der Tod euch scheidet? War überhaupt der leibliche Tod gemeint oder die Lieblosigkeit als Tod der Beziehung? Also: bis der Beziehungstod eure Ehe bereits geschieden hat?

Wollt ihr eure Ehe unter Gottes Wort und Verheißung führen? Das war doch der Kern der Frage, nicht: wollt ihr lebenslänglich zusammenbleiben? Konnte Gottes Wort beide nicht auch aus der Beziehung wieder herausführen?

Wenn die Kirche so vollmundig verkündete, daß Gott die beiden zusammengeführt hatte - wer wußte das eigentlich schon? die Kirche offenbar ja - dann bestand wohl auch die andere Möglichkeit, daß Gott sie aus der Ehe wieder herausführte. Nur überhörte die Kirche dieses scheidende Wort Gottes über diese beiden Partner. Der erfahrene Seelsorgebischof Wilhelm Stählin hat die Formel "was Gott zusammenfügt" kritisch hinterfragt: er habe gelegentlich das Gefühl gehabt, daß der Satan die beiden zusammengefügt habe.

Reform der Lesungen in Offleben

Als erstes erstrebte ich eine Änderung der biblischen Texte, suchte andere aus dem Hohelied der Liebe aus, entwarf eine eigene Trauordnung mit neuen Lesungen, legte diese 1972 dem Kirchenvorstand vor, der dann auch zustimmte. Diese Ordnung verschickte ich an die Amtsbrüder als Gelegenheit zum theologischen Gespräch. Das unterblieb allerdings. Es stand für sie ja alles Gültige in der Agende geschrieben, wovon kein Jota abzuweichen sei. Also arbeitete ich an diesem Text auch nicht weiter.

Die neue Sitzordnung

Die eigentliche durchgreifende Änderung bei den Traugottesdiensten war allerdings die völlig neue Sitzordnung. Zum Traugespräch im August 1977 erschienen Jutta Weermann und Ali Kluge, der mal im Offleber Pfarrhaus geboren worden war, als er mit seinen Eltern und Großeltern in den 50iger Jahren die erste Etage bevölkerte. Ali war ein Baum von Kerl, er und "Schlacker" Kiesling räumten in ihrem Suff schon mal das Mobiliar der Dorfkneipe aus. Ali also sprach: "Dietrich, ich will das einmal anders haben." Das Frontalprinzip in der Kirche paßte mir schon lange nicht: vorne der agierende Herr Pastor, dann eine Lücke, und dann die hörende, konsumierende Gemeinde. Also schlug ich vor: eine Trauung im Kreis, von dem aus sich die meisten ansehen konnten. Die Gemeinde hatte die Braut von vorne. Ein gemeinsames Singen und Sprechen war nun viel einfacher.

Die Bänke waren dazu leicht zu verschieben. Nun mußte eine neue Mitte für den Gottesdienst geschaffen werden. Der große Blumenstrauß in der Standvase, sonst neben dem Altar, wurde in den Kreis gestellt, außerdem der Kerzenständer, an dem die Eheleute und die Familien von Braut und Bräutigam Kerzen entzünden konnten. Blumen und Kerzen als neue Mitte und dazu das auslegende Wort. Das erschien mir als Alternative, die sich dann sehr rasch einbürgerte.

Es bedurfte nun bei jeder folgenden Trauung einer Erläuterung, warum wir nicht "vor dem Altar" säßen und ob wir dann noch "vor Gott" seien. Ein Ehe "vor Gott" könne auch zu Hause geschlossen werden. Eine nur vor dem Standesamt geschlossene Ehe wäre selbstverständlich auch eine "vor Gott" geschlossene Ehe. Wir brauchen nicht in die Kirche, um "vor Gott" zu sein. Aber dem Menschen ins Gesicht sehen und im Menschen etwas vom Bild Gottes entdecken, der doch gesagt habe, der Mensch sei ein Ebenbild Gottes, das gebe der Kreisform einen Sinn.

Es machte sich durchaus gut, wenn während des Traugottesdienstes die Traugemeinde sich mal erhob und zum Kerzenständer in der Mitte ging. Die Kerzen in der Mitte, die das Brautpaar, Familie, Freunde und Bekannte während des Traugottesdienstes entzündeten, wiesen auf Jesus Christus hin und auf eine bestimmte Qualität eines Lebens, das sich nicht für sich verbrauchte, sondern für andere. "Du wertes Licht, gib uns deinen Schein, lehr uns Jesus Christ kennen allein".

Traugottesdienst auf vielen Schultern

Auch bei der Trauung galt das Prinzip wie beim Sonntagsgottesdienst: Gottesdienst auf vielen Schultern. Das Ehepaar also las mit der Gemeinde im Wechsel einen von ihm ausgesuchten Psalm. Das ging in der Regel gut. Wenn es ehemalige Konfirmanden waren, kannten sie das wechselseitige Sprechen eines Psalms noch aus dem Unterricht. Selten wurde der Bräutigam von der Situation überwältigt.

Auch bei der Lesung bat ich jemanden aus der Familie. Die Gottesdienstordnung lag gedruckt vor und die Texte konnten vorher gründlich geübt werden. Als Text hatte ich eine moderne, auch beim ersten Lesen für alle verständliche Übersetzung von Römer 12. Sie wurde oft von dem Familienmitglied dem Brautpaar als persönliche Lesung zugesprochen:

So schreibt der Apostel Paulus:

Setzt euch mit allen Kräften dafür ein, daß sich eine Liebe auswirkt,
die neues Leben schafft. Das ist sinnvoller Gottesdienst.
Laßt euch nicht von dem bestimmen, was man so allgemein denkt oder tut.
Sondern werdet anders durch neues Denken
und ergründet, worin sich Gottes Wille erweist,
was weiterhilft,
was dem Leben gerecht wird
und zum guten Ende führt.
Keiner sollte so eingebildet sein,
sich alles allein zuzutrauen.
Sondern jeder soll ehrlich sein gegen sich selbst
und sich auf das besinnen, was der Glaube von ihm fordert.
Christliche Liebe, das ist:
wenn wir uns wirklich füreinander einsetzen,
anstatt viele Worte darüber zu machen.
Setzt euch nicht rücksichtslos durch.
Nutzt euch nicht gegenseitig aus,
sondern seid bedacht auf das, was für den andern gut ist.
Wendet euch in herzlicher Liebe einander zu
und behaltet Achtung voreinander.
Schiebt nicht vor euch her, was ausgesprochen werden muß.
Habt Vertrauen zu dem Geist., der euch zusammenführt.
Dann ist euer Leben vom Glauben an den Herrn bestimmt.
Darin liegt eure Hoffnung.
Freut euch darüber und haltet euch daran bei allem,
was euch den Mut nimmt.
Seid nicht nur im vertrauten Kreise füreinander da,
sondern seid offen für alle, die euch begegnen und euch brauchen.

Fragen an das Traupaar

Gemeinhin gilt die Frage an das Brautpaar und vor allem das Jawort der Brautleute als die Mitte des Traugottesdienstes. Ich halte dies für ausgesprochen katholisch. Nach katholischer Lehre schließen tatsächlich beide erst vor dem Priester die gültige Ehe. Die Braut wird mit dem Mädchennamen angeredet, auch wenn beide schon längst vor dem Standesamt verheiratet waren. Erst die vor dem katholischen Priester geschlossene Ehe ist eine nach katholischem Kirchenrecht gültige Ehe. Die evangelische Auffassung unterscheidet sich darin wesentlich. Sie werden nicht gefragt, ob sie heiraten wollen, sondern äußern sich zum Modus, zur Qualität ihrer Ehe. Die eigentliche geistliche Mitte des Traugottesdienstes ist nicht das Ja der Menschen zueinander, sondern das Ja und der Segen Gottes zu diesem Ehepaar.

Bei der Frage an das Traupaar hat die neue Trauagende von 1988 die schöne Möglichkeit, daß die Braut und der Bräutigam nicht nur mit einem knappen "Ja mit Gottes Hilfe" auf die Frage des Pfarrers antworten, sondern sie können selber ihr Versprechen vollständig aussprechen. Dieser Wunsch, durchaus mehr als nur ein Jawort zu sagen, bürgerte sich auch in Offleben ein.

Auf das Jawort folgt der Händedruck, eine für mich erbärmlich kurze Geste, verbunden mit dem Drohwort "...soll der Mensch nicht scheiden". Da ist der katholische Ritus, bei dem nun die Hände der Partner mit der Stola verbunden werden, sinnlicher. Leider ist an diesem Teil auch in der neuen Trauagende gar nicht weitergearbeitet worden. Wenn der Hinweis aus der neuen Trauagende, daß Braut und Bräutigam sich die Hände auch bei ihrem Jawort reichen können, beachtet wird, kann ein weiterer Händedruck nach dem Jawort entfallen.

Vaterunser mit Handauflegung der Gemeinde

Darauf folgt das Vaterunser mit Handauflegung. Niemals legte ich einem Menschen länger die Hand segnend auf, als bei einem Traugottesdienst dem Brautpaar. Bei der Segnung der Eltern am Ende des Taufgottesdienstes nicht, bei der Konfirmation den Konfirmanden nicht, nur im Traugottesdienst ein ganzes Vaterunser lang. Das ist dann wohl auch die Mitte des Traugottesdienstes. Nicht der Ringwechsel, sondern das gemeinsame Vaterunsergebet als Segen.

Erst in letzter Zeit habe ich vor allem die Familie und die Gemeinde eingeladen, beim Vaterunser mit mir segnend die Hände über das Brautpaar zu halten. Dem Segen können sich mit besonderen Segensworten weitere Mitglieder der Gemeinde anschließen. Im Traugespräch haben wir uns diese Möglichkeit überlegt und biblische Voten dafür ausgesucht. Einige stehen auch in der Trauagende.

Schlußteil: Fürbitte - Lesung - Segen

Es folgte ein ausgedehnter Schlußteil. Es wird aufgefallen sein, daß bei dieser Art von Traugottesdienst eine besondere Predigt entfallen kann. Der Pfarrer führt sozusagen moderierend und erläuternd durch die einzelnen liturgischen Teile.

Nach dem Fürbittgebet las die Küsterin das sogenannte Hohelied der Liebe aus 1. Kor. 13 in einer neuen Übersetzung, die ich auf die Situation des Brautpaares noch einmal ergänzte: "Ihr beide könnt euch auf jede Sprache verstehen, auf die Fachsprache eures Berufes, auf das Platt im Dorfe, ohne die Liebe Gottes zu euch bleibt das leeres Getön... Seine Liebe bedauert euer Unrecht und freut sich an eurer Wahrheit. Sie hat immer noch Vertrauen zu euch, Hoffnung auf euch und Geduld mit euch. Alle eure Weisheit kann am Ende sein, alles Schwärmen, alle eure Kunst. Seine Liebe zu euch kennt kein Ende." Dieses beliebte Hohelied der Liebe redet ja nicht von der Liebe der Menschen zueinander, sondern von der diese Ehepartner und die ganze Traugemeinde tragenden Liebe Gottes. Es war mir wichtig, daß diese große Zusage Gottes nach dem persönlichen Fürbittgebet noch einmal einen besonderen homiletischen und emotionalen Höhepunkt am Ende des Traugottesdienstes setzte.

Gratulationscour in und vor der Kirche

Mit dem Segen war der Gottesdienst noch nicht vorbei. Der Pfarrer gratulierte der Braut mit Kuß, gratulierte dem Bräutigam mit Kuß, sie erhielten das Stammbuch und ein Bild der Kirche, es bildete sich eine Schlange. Eltern, Freunde, Bekannte kamen und gratulierten dem Brautpaar. Das dauerte und das fand ich immer sehr schön. Es bot Gelegenheit zu einem kurzen Händedruck mit alten Bekannten.

Und jetzt hätte ich auch nichts dabei, wenn die Orgel "Der Dompfaff hat uns getraut" intonieren würde. Aber in Offleben hatte sich das bis jetzt noch keiner gewünscht. Mal irgendwas von Wagner schon. Das Brautpaar wurde vom Pfarrer feierlich an die Tür geleitet und dort verabschiedet, wo nun ein weiterer Teil der Hochzeitsfeier, zu dem offenbar irgendwie die Kirche gehörte, abgewickelt wurde: Schnüre durchschneiden, Holz durchsägen, Spalier von Feuerwehr oder Fußballern und das dämliche Werfen von Geldstücken. Ich war meist schon wieder am Umräumen der Kirchenbänke für den Sonntagsgottesdienst.

Die Struktur des Traugottesdienstes

Die Struktur dieses Traugottesdienstes ist nicht die eines Wortgottesdienstes, weil keine ausdrückliche, übliche Predigt gehalten wird, sondern er läßt sich auf die besondere, in der Regel gottesdienstfremde Gemeinde ein. Dies sind die Schritte:

Gemeinsam in den Gottesdienstraum.
Sich im Kreis Hinsetzen, umsehen, Platz nehmen, sich zurecht finden.
Warum sind wir hier? Erinnerung an Taufe und Konfirmation des Brautpaares, vielleicht auch die Hochzeitsdaten der Eltern.
Die Akustik prüfen. Wir singen. Können wir uns hören und sehen?
Konzentration auf die räumliche Mitte, Entzünden von Kerzen.
Deutung der Kerze in der Mitte auf Christus.
Wir haben an diesem Tag viel zu danken: z.B. für die Arbeit, Wohnung, Gesundheit des Brautpaares. Deshalb sprechen wir mit dem Brautpaar im Wechsel den Psalm.
Es ist Hochzeit. Wir reden von der Liebe: ein Familienmitglied liest einen Bibelabschnitt von der Liebe 1. Kor. 12 "Was ist christliche Liebe?"
Versprechen des Brautpaares.
Vaterunser unter Handauflegung von Familienangehörigen und Bekannten.
Ein von vielen entfalteter Segen.
Fürbitte.
Ein Familienmitglied liest 1. Kor. 13 als die Zusage der das Ehepaar tragenden Liebe Gottes,
der Pfarrer paraphrasiert den Text auf das Ehepaar hin.
Segen.
Lied.
Gratulation.

Diese Ordnung widerspricht dem klassischen Wortgottesdienst, der einen Leseteil und die Predigt vor dem Versprechen des Brautpaares vorsieht. Statt einer Predigt habe ich deutende Worte zur Sitzanordnung gesprochen und die Tauf- und Konfirmationsdaten der Brauleute, vielleicht auch die kirchlichen Traudaten der Eltern genannt, als die Spur, die nun in diesen Gottesdienst hineinführt. So wurde gleich zu Beginn des Gottesdienstes ein persönlicher Kontakt zur Gemeinde hergestellt. Ein Augenblick der Stille entstand nach dem Entzünden der Kerzen.

Spätestens von diesem Augenblick an sammelte sich die Traugemeinde um das Wort. Deutende Worte habe ich vor dem im Wechsel gesprochenen Psalm gesagt: warum die beiden einen Grund zum Danken hätten und warum sie sich diesen Psalm ausgesucht hatten. Knappe deutende Worte folgten der Lesung 1. Kor. 12.

Das Gefälle des Gottesdienstes läuft auf die Lesung von 1. Kor. 13 zu. Der Platz dieser Lesung ist möglicherweise der umstrittenste Teil. Es würde aber wie ein Abbruch wirken, wenn nach der Mitte des Traugottesdienstes, dem Vaterunser und Segen, nicht noch ein "retardierendes" Moment eingefügt würde, das jedoch vom Text und Inhalt nicht als eine Verminderung der Spannung wirken darf. Die Hörbereitschaft nach dem Ritual ist groß. Vom Ritual gleich in die Fürbitte hinüberzugleiten halte ich für eine "Überforderung an Gebet".

Eine Besonderheit dieser Struktur ist die erhebliche größere Möglichkeit der sichtlichen Mitwirkung der Gemeinde am gottesdienstlichen Geschehen.

Ging es auch anders?

Gewiß, das andere gab es auch, aber es war doch die Ausnahme: die Braut war Studienrätin irgendwo im Harz. Sie wohnte bei ihren Eltern in Offleben. Die Braut bestellte eine Trauung. Im Traugespräch ging es überhaupt nicht um die Texte und Inhalte, sondern nur um Formalien. Sie hatte lange an den Kissen gestickt, auf denen die Ringe liegen sollten, die in die Kirche hereingetragen werden sollten. Und die Blumen auf dem Altar brauchte sie später für den Saalschmuck im Dorfgemeinschaftshaus. "Und bitte, werden Sie nicht politisch." "Werd ich doch nie", sagte ich, "wie kommst du darauf?" Die Braut, als sie noch Konfirmandin war - die wäre was für den Kindergottesdienst, hatte ich früher gedacht. Aber nun wollte sie die Offleber Kirche für ihre Hochzeit benutzen, sozusagen "mieten" und mich auch. Ich rief einen der Nachbarpfarrer an und bat ihn um Vertretung. Ich ging für diesen Tag in Urlaub. Der Braut war es recht. Es war die agendarische Hochzeit nach Frontalprinzip: vorne der predigenden Pfarrer, vor ihm die Beiden, geduckt in den Bänken die "Gemeinde", die keine ist. Das kann ich nicht mehr.

Ich war nicht total stur. Von anderen habe ich mich rumkriegen lassen. Meine frühere Nachbarin hatte sich durchgesetzt. Mit Ringwechsel und von vorne. Ich spürte, daß es ihr nicht um eine triumphale Formsache ging, bei der sie im Vordergrund stehen wollte, sondern sie konnte sich eine kirchliche Trauung anders einfach nicht vorstellen. Also kriegte diese Braut ihren Willen.

Besondere Gottesdienste

Der pastorale Alltag beschert unvergeßliche Stunden und auch unvergeßliche Trauungen.

Ich hatte in der kleinen Reinsdorfer Dorfkirche in den 60iger Jahren die Trauung eines schlagenden Verbindungsstudenten zu halten. Im Traugespräch wurde mir eröffnet, daß die Chargierten beim Gebet ihren Säbel ziehen würden. Ich drohte ihnen, daß ich solange beten würde, bis ihnen die Arme schlaff würden und sie sollten sich nicht über meinen Einfallsreichtum insbesondere bei den Sünden der schlagenden Verbindungen täuschen.

Unsere Küsterin hatte in ihrem Leben nie einen bunt geschmückten Chargierten "in vollem Wichs" gesehen. Sie kamen aus der Villa des Ortes, wo die Eltern des Bräutigams wohnten, in ihren weißen Hosen über den Dorfplatz paradiert und Frau Schulze dachte sich natürlich, die kämen in langen Unterhosen an und konnte sich vor Lachen kaum beruhigen. Bei Studenten wußte man ja nie.

Unsere Kirche hatte noch im unrenovierten Zustand die engen Holzbänke zu beiden Seiten, auf denen die Verbindungsstudenten mit ihren hohen Stiefeln nur äußerst unbequem sitzen konnten. Beim Beten ließen sie ihre Säbel in der Scheide.

Als Salu Sonjamba am 17. Oktober 1992 Steffi Sieker, eine ehemalige Konfirmandin heiratete, stand das Dorf ziemlich Kopf. Salu, ein Asylbewerber aus Angola, hatte ein halbes Jahr im Pfarrhaus gewohnt. Er wollte eigentlich zu Hause Priester werden, hatte dann Schwierigkeiten mit dem Zölibat und war in den politischen Wirren schließlich aus dem Lande geflohen. Salu spielte Gitarre, hatte sich am Gemeindeleben beteiligt, zu Weihnachten das Evangelium gelesen und lud nun alle seine Freunde aus anderen Städten zur Hochzeit nach Offleben ein. Die zahlreichen, geschmackvoll angezogenen Angolaner wurden ein Dorfereignis. Die Hochzeit feierten wir dann im Pfarrhaus.

Am 23. Mai 1998 heiratete Martina Werner den Nigerianer Ony Buchi, der ebenfalls zunächst längere Zeit in Offleben als Asylbewerber gelebt hatte. Beide hatten bereits 1996 in Nigeria standesamtlich geheiratet und holten die kirchliche Trauung zwei Jahre später nach. Martina in Landestracht, ein nigerianischer Freund sprach in der Landessprache ein Segenswort.

Es waren lebhafte Gottesdienste von hoher Emotionalität. Afrika begegnete Europa, ausgerechnet in Offleben.

Trauung auch mit Ausgetretenen?

Ein Problem kam in den 80iger Jahren auf, als sich die Kirchenaustritte häuften und öfters einer der beiden Ehepartner aus der Kirche ausgetreten war. Wir besprachen das auch in der monatlichen Amtskonferenz: die einen bestanden auf Kircheneintritt und nahmen in Kauf, daß nach der vollzogenen Trauung umgehend ein erneuter Kirchenaustritt erfolgte. Ich hatte zu viel Respekt vor einem Kirchenaustritt, als daß ich nun den ausgetretenen Gesprächspartner zum Kircheneintritt drängeln wollte. Zunächst lehnte ich es ab, ein derlei "ungleiches" Paar zu trauen. Aber bestrafte man dann nicht den der Kirche verbliebenen Teil? Also wurde ein "Gottesdienst anläßlich der Eheschließung" angeboten. Damit umging man die Zumutung an den aus der Kirche Ausgetretenen, ihn zu fragen, ob er seine Ehe "unter Gottes Wort und Verheißung" führen wolle.

Aber welcher große Unterschied bestand zwischen diesen beiden Gottesdienstformen? Der war nur für die Fachleute erkennbar. Das bei einer Trauung übliche Inventar war vorhanden: Kirche, Altar, Blumenschmuck, Pastor im Talar, Orgel, Bibel - also was sollte das Ganze? Betrog sich die Kirche selber? Es gab keine Anweisungen von oben. In der Stadt Braunschweig vollzog der Propst auch mit Ausgetretenen eine Trauung, andere lehnten dies strikt bereits bei Geschiedenen ab. Es fing die unerfreuliche Wanderei an: man ging zu dem Pfarrer, der "alles machte". Dieser Geruch hing mir leider bei einigen auch an, zu Unrecht, wie ich fand.

Der Riß ging aber auch durch unsere Kirchenvorstände: der Offleber Kirchenvorstand fand einen Gottesdienst auch mit Ausgetretenen in Ordnung, der Reinsdorfer Kirchenvorstand war ganz dagegen. "Die wollen nur ihre Kirchensteuer sparen, aber getraut werden wollen sie. Das sollen sie sich gefälligst vorher überlegen", war die Argumentation, und ganz Unrecht hatten sie ja auch nicht. Es waren meist Geldgründe, die zum Kirchenaustritt bewogen hatten. Also etwa eine erhöhte Gebühr? Das war mir geradezu zuwider.

Inzwischen haben sich diese trauungsähnlichen Gottesdienste längst eingebürgert. Die Interessen beider Seiten scheinen befriedigt. Wie werden sie kirchenrechtlich behandelt? Soll ein Eintrag ins Stammbuch erfolgen mit Siegel? Sollen sie in das Kirchenbuch eingetragen werden, etwa unter der Ziffer 0?

Es kam sogar vor, daß keiner von beiden in der evangelischen Kirche war. Beide stammten "von drüben" und hatten die dort übliche unkirchliche Sozialisation erlebt. Nun arbeiteten sie im Westen und wollten in der Nähe ihres Heimatdorfes kirchlich heiraten. Die Oma der Braut war evangelisch. Der Bräutigam hatte einen entsetzlichen Autounfall heil überstanden und hatte Fragen. Waren das nun jene, die "zur elften Stunde" in den Weinberg kamen? Ich war irgendwie auch angerührt, daß sie überhaupt eine kirchliche Begleitung wünschten. Ich hatte ja nicht den Kölner Dom zu bieten oder eine barocke Auffahrt für die Hochzeitskutsche. Wir sprachen gründlich über die Texte, trafen uns einmal mehr als sonst und hielten dann einen Gottesdienst, den wir uns gemeinsam erarbeitet hatten.

Auf die Einladungskarte schrieben sie nur die Straßenadresse, nicht den Namen der Kirche. "Wir treffen uns in der Kirchstraße Nr. 3", so ähnlich. Ich fragte, was das denn nun wäre. "Das ist ein "Event", bekam ich zur Antwort. So hörten die Überraschungen im Pfarramt nicht auf.

Segnung von Lebensgemeinschaften

Horst (er hieß anders) lebte seit einiger Zeit mit seiner Frau und deren Kind zusammen. Horst war Mitte zwanzig. Beiläufig fragte ich ihn, ob er denn nicht heiraten wollte. Ich hatte den Eindruck; dieses Mal ist es etwas Festes. Heiraten kam für ihn erst mal nicht in Frage. Und Kirche? Eine Segnung? "Ja", sagte er, "wenn du es machst."

Solche Segnungen von Lebensgemeinschaften hatte es nach dem Krieg bei den sogenannten Onkelehen gegeben. Zwei Ältere lebten zusammen, hatten aber nicht "den Segen der Kirche", weil sie nicht beim Standesamt gewesen waren. Es spielten oft steuerliche Gründe eine Rolle oder einer der beiden hätte seine Rente aufs Spiel gesetzt. Da gab es dann in Ausnahmefällen bei "liberalen Pfarrern" einen solchen Segnungsgottesdienst. Das wurde aktuell, wenn die beiden Silberne Hochzeit feiern und dann in die Kirche gehen wollten. Diese Zeiten sind lange vorbei. Es war irgendwie eine Nachkriegserscheinung.

Horst und seine Freundin wollten nicht zum Standesamt. Warum sollten sie ihre Intimbeziehungen verstaatlichen? Die Ehe war Privatsache. Was ging die den Staat an?

Das konnte ich gut verstehen. Der Staat hatte bei manchem sein Ansehen gründlich eingebüßt. Die staatlichen Organe hatten sich immer mehr herausgenommen, das Wort "Bulle" wurde für einen Polizisten allgemein, was ich gräßlich fand. Es gab insbesondere bei den Auseinandersetzungen um Atomkraftwerke und bei dem Schutz staatlicher Macht aus meiner Sicht wirklichen Staatsterror. Die Wirtschaft hatte einen großen Einfluß auf die Regierungsarbeit. Das Wort von der "käuflichen Republik" machte die Runde. Es gab Verbindungen von Staat und Unterwelt.

Auch mir wurde das Verhältnis von Staat und Kirche immer fragwürdiger. Ich fragte mich, mit welchem Recht verlangen wir eigentlich, daß die Eheleute vorher zum Standesamt gehen sollen, wenn sie zusammenleben wollen. Warum konnte die kirchliche Handlung nicht auch vor dem Akt beim Standesamt sein? Waren da nicht wieder Reste der alten unheilvollen Beziehungen von Staat und Kirche im Spiel?

Ich fragte bei OLKR Niemann nach, der bei einem Gespräch feststellte, daß es nur eine geringfügige Strafe für den Pfarrer gäbe, wenn er es einmal umgekehrt machen würde.

Mir fiel das Buch der Berliner Pfarrerin Helga Frisch in die Hände "»Wilde Ehe« mit kirchlichem Segen?", das 1990 bei Gütersloh erschienen war. Helga Frisch hatte seit 1985 in ihrer Berliner Gemeinde Segnungsgottesdienste für unverheiratete Paare durchgeführt und sie in diesem Band beschrieben. Außerdem enthält das Buch einen sehr informativen historischen Abriß über das unterschiedliche Eheverständnis von Adam bis heute. Die Unauflöslichkeit der Ehe war erst im Laterankonzil 1215 festgeschrieben worden, las ich da. Und die monogame Ehe, wie wir sie heute verstehen, ist biblisch vollständig unbegründbar. Das war Wasser auf meine Mühlen.

In der Agendenkommission der Landeskirche wurden die Thesen von Helga Frisch aufgenommen und wir bastelten an einem liturgischen Formular für einen Segensgottesdienst ohne vorherige standesamtliche Trauung. Daraus entstand in außerordentlich sorgfältiger Arbeit das 1993 fertiggestellte Heft "Segenshandlungen", das Segensgottesdienste noch zu vielen anderen Anlässen bot. Unsere Vorschläge wurden allerdings vom Landeskirchenamt schroff abgelehnt. Die Arbeit wurde als Eigenmächtigkeit der Agendenkommission mißverstanden und die Kommissionsmitglieder Frau Riese, Propst i.R. Kalberlah, Geert Beyer und ich ziemlich schnöde ausgebootet. Systemgetreuere Kommissionsmitglieder wie der inzwischen Propst gewordene Heinz Fischer blieben der Agendenkommission erhalten. Sie hat seither nichts Entsprechendes veröffentlicht.

Hat die Kirche hinzugelernt?

1985 legte die EKD Positionen und Überlegungen zur Ehe und nichtehelichen Lebensgemeinschaften vor.

Es war schon ein Fortschritt, daß sich die offizielle Kirche gedanklich auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft als Art der Partnerschaftsgestaltung überhaupt eingelassen hatte. Sie verstand sich sogar zu dem Satz, daß "mit der Zunahme nichtehelicher Lebensgemeinschaften nicht zugleich Treue, Liebe und Verläßlichkeit an Wertschätzung verloren haben müssen." Die Ehe wurde auch nicht nur als Institution (als verstaatlichtes Naturereignis zwischen Mann und Frau) und Bund (als staatlich gefördertes, ewige Treue produzierendes Sittenereignis zwischen Mann und Frau), sondern als Partnerschaft definiert, wobei die persönliche Vereinbarung und Übereinkunft die Grundlage bildet und zugleich zur eigenen Gestaltung ihrer zwischenmenschlichen Beziehung herausfordert. Ich fand dort auch den Satz, daß das christliche Zeugnis von Ehe nicht bedeute, "daß Liebe und wechselseitige Sorge nur in der Ehe realisiert werden könnten." Kindern aus nichtehelichen Partnerschaften dürfte die Taufe nicht versagt werden. Daß dies überhaupt gesagt werden mußte, war mir allerdings verdächtig. Das Wort Schöpfungsordnung fand ich dann auch in dieser ganzen Positionsbestimmung nicht.

Es war allerdings nicht die Stellungnahme einer theologischen Kommission, sondern der Familienrechtskommission der EKD. Bei aller Würdigung aber wurde abschließend folgendes Ergebnis formuliert: "Die Ehe als umfassende und verläßliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau ist Gottes Gabe und Aufgabe für uns."

Immerhin setzte sich in der EKD wenigstens das Bemühen um eine ehrliche Bestandsaufnahme weiter durch. Anläßlich des internationalen Jahres der Familie veröffentlichte der Ratsvorsitzende Bischof Engelhardt im August 1994 ein Wort des Rates. Darin wird einleitend die Unübersichtlichkeit der Auffassungen über Ehe und Familie in der Gegenwart festgestellt und keine Form als besonders christlich oder unchristlich qualifiziert. Die feste, jedoch unverheiratete Partnerschaft wird als "neue Selbstverständlichkeit" der Ehe bezeichnet. Die Ehe sei faktisch "zu einer Lebensform unter anderen" geworden.

Es gab aber auch einen gegenläufigen Trend.

Ich brachte dieses Thema vor die Landessynode.

Verstopfte Kirchenreform

Ganz offensichtlich hat sich in den letzten Jahrzehnten das Verständnis von Ehe und Partnerschaft und vor allem auch das Verständnis von Ehescheidungen in der Gesellschaft grundlegend gewandelt. Die Zahl der Ehescheidungen innerhalb der Pfarrerschaft lag in der Braunschweiger Landeskirche über dem EKD-Durchschnitt von 10 Prozent der Pfarrerehen. Davon waren nicht nur Pfarrer, sondern auch die Ebene der Pröpste "betroffen". Gewiß kann man nun fragen, ob die Kirche ihr besonderes Leitbild von Ehe nicht gerade im Wandel der Werteordnung der Gesellschaft hochhalten sollte. "Sich nicht dem Zeitgeist zu beugen" gilt häufig noch als Glaubensstärke.

Rückblickend gesehen stimmt es merkwürdig, daß die Veröffentlichungen der EKD zum Thema Ehe, Familie, Lebensgemeinschaften gar nicht in die Gemeinden drangen. Sie wurden auch nicht in den Amtskonferenzen besprochen. Auch der sonstige Austausch über dieses Thema im Bereich unserer Propstei blieb kümmerlich Jene, die meinten: es stünde ja alles vorgeschrieben und das brauchte man nur abzuhandeln, waren offenbar in der Mehrzahl. Andere suchten sich andere Gesprächspartner.

Ich war der Überzeugung daß jeder gesellschaftliche Wandel vor dem Wort zu prüfen sei. Die Sache kam in der Landessynode zur Sprache. Die Landessynode beauftragte den Ausschuß für Jugend und Bildung mit der Erarbeitung eines entsprechenden Papiers. Das kam nicht zustande.

Daraufhin reichten die Synodalen Hübner, Thieme, Vollhardt, Kaltschmidt, Kölsch ein von mir erarbeitetes Papier ein, das nun besprochen werden sollte. Das Papier enthielt wichtige Anregungen. Die Ehe ist auflöslich (1), "Gott führt auch aus der Ehe heraus" (3), "Gemeinsam gelingendes Leben geschieht auch außerhalb der Ehe" (4). Ein Leben ohne feste Partnerschaft müsse von der Kirche als ein vor Gott verantwortliches und gesegnetes Leben mehr respektiert werden (5). Die Verwendung empfängnisverhütender Mittel liege in der Verantwortung der Partner, "voreheliche und außereheliche Sexualität gehören zum natürlichen und selbstverständlichen Wesen des Menschen" (6).

Der konservative Trend

Es ist sehr schade, daß in der Landessynode solchen Papieren mit dem Argument begegnet wurde, man wolle erst abwarten, was die anderen Kirchen machen. Wenn jede Kirche so denkt, kommt überhaupt nichts zustande. Das Papier verschwand im Gemeindeausschuß und wurde der Landessynode nie wieder vorgelegt. Möglicherweise waren sich der damalige Gemeindeausschußvorsitzende Pfarrer Liersch und OLKR Becker darin einig, das Papier erst mal "ruhen" zu lassen.

Im Sommer 2000 habe ich dasselbe Papier mit neuen Unterschriften erneut eingereicht. Es wurde im Jugend- und Bildungsausschuß dreimal gründlich beraten, entschärft und im Mai 2001 vom Ausschußvorsitzenden Peter nunmehr als Antrag des Ausschusses eingebracht und verteidigt. Der Beschluß der Landessynode hatte folgenden Wortlaut.

Beschluß der Landessynode

Die Landessynode reicht die folgende Vorlage als Diskussionspapier über die neuen Richtlinien kirchlichen Lebens der VELKD in die Kirchengemeinden:

  1. Das herkömmliche Verständnis der Ehe ist im Umbruch. Das Scheitern in der Ehe und die Entscheidung für eine Trennung reicht weit in bewußt christlich lebende Familien und in die Pfarrhäuser hinein. Die Scheidung bedeutet indes kein Nein zur Ehe. Die Geschiedenen gehen oft eine neue Ehe ein. Sie bedeutet jedoch ein Nein zu deren grundsätzlicher Unauflöslichkeit, eben zum herkömmlichen Verständnis der Ehe.
  2. Trotzdem halten wir fest, daß die Eheschließung und das gemeinsame Altwerden in einer Ehe dem Willen Gottes besonders entspricht und tief gegründete Freude bringt. Wo immer sich Menschen innerhalb und außerhalb der Kirche zu einem gemeinsamen Leben entschließen, bis der Tod sie scheidet, dürfen sie wissen, daß Gottes Treue und Liebe sie begleitet, ob sie es nun glauben oder nicht glauben.
  3. Wo sich zwei Eheleute entfremdet haben und die Liebe gestorben ist, wo die Familie zum Ort von Haß und Gewalt geworden ist, suchen die Partner zu Recht einen vor Gott verantworteten Ausweg und eine Rückkehr zu neuem Vertrauen, Zuneigung und Zärtlichkeit. Die kirchliche Eheberatung macht daher mit guten Gründen Mut zu einem neuen Anfang, der auch zu einer verantworteten Trennung führen kann. Die Kirche sieht nach seelsorgerlicher Beratung auch die Trauung geschiedener Ehepartner vor, und es wäre wünschenswert, daß Pfarrer und Pfarrerinnen eine Segenshandlung anläßlich der Ehescheidung insbesondere im Hinblick auf die verbleibende Verantwortung für die Kinder anbieten könnten.
  4. Gemeinsam gelingendes Leben geschieht auch außerhalb der Ehe, z.B. in anhaltenden Freundschaften, in Wohn- und Lebensgemeinschaften. Ihre Bindungen und Verpflichtungen sind bedeutsam, aber anders als in der Ehe. Dafür gibt es auch in der Kirche bis heute überzeugende Beispiele. Das gemeinsame Leben außerhalb der Ehe steht wie diese unter dem Segen Gottes.
  5. Gemeinsames Leben hat seine Zeit und seinen Segen. 35% der Haushalte in Deutschland sind jedoch Single-Haushalte. Singles leben ohne feste Partnerschaft. Darin kann sich eine schwindende Bereitschaft zu dauerhaften Bindungen ausdrücken. Dies bedeutet jedoch keineswegs eine schwindende Bereitschaft zu einem vor Gott verantworteten Leben. Wir müssen lernen, den vor Gott verantwortlichen lebenden, von ihm gesegneten und von einer Aufgabe vollständig erfüllten Einzelnen mehr zu respektieren und zu fördern.

Der konservative Trend

Die viel zu lange Regierung Kohl hat der westdeutschen Gesellschaft ein nachhaltig konservatives Milieu beschert.

Das wurde auch bei den Trauungen, sogar in Offleben, spürbar. Plötzlich wollten die jungen Leute gar nicht als glückliches, eingespieltes Ehepaar in die Kirche einmarschieren, sondern der Bräutigam sollte allein vor dem Altar stehen und darauf warten, daß der Brautvater die gewiß nicht mehr jungfräuliche Tochter dem stolzen Bräutigam "zuführte". Ich war sprachlos. Das widersprach nun allem, was ich in den vergangenen Jahrzehnten an Ehe- und Partnerschaftsverständnis gelernt und gelehrt hatte. Mich widerte dieses showähnliche, vom Fernsehkitsch abgeguckte Theater an. Ich fand das nur verlogen und geheuchelt. Und das nun noch in der Kirche. Das erste Mal erlebte ich dieses Theater bei einer ökumenischen Trauung in der katholischen Kirche. Da stand der Gute, den ja das ganze Dorf kannte, einsam und verloren vor den Kniebänken, die gaffenden Familienangehörigen tummelten sich bereits in den Bänken - "aha, sie kommt noch nicht, läßt ihn noch etwas warten und zappeln" - dann Orgeltusch: sie, evangelisch, kam mit dem katholischen Pfarrer herein. Ich hatte mir das verkniffen. Nun hatten sie sich endlich wieder!

Dasselbe wurde dann auch in der evangelischen Kirche gewünscht. Es war eben, wie man so schön sagt: trendy! Ich blieb auch dieses Mal standhaft, um den Gottesdienstraum frei zu halten für das Wort und verabredete mit dem Brautpaar, daß sie bis zum Eingang auf das Kirchengelände machen könnten, was sie wollten. Und so kam es dann auch: allgemeines Halloo und Warten und Herumalbern bis 50 Meter vor der Kirchentür und dann ging es gemeinsam in die Kirche und wurde unter dem Wort festlich und fröhlich und ernsthaft.

Goldene Hochzeiten

Ein ganz anderes Kapitel waren die Goldenen Hochzeiten. Da machte ich es wie in alten Zeiten, holte die dicke Altarbibel hervor, die Propst Diestelmann der Offleber Kirche zum 800jährigen Jubiläum geschenkt hatte, stellte mich nicht hinter, sondern vor den Altar, wie früher, und las daraus das Hohelied der Liebe im klassischen Lutherdeutsch vor. Es war für die beiden alten Jubilare in der Kirche sowieso schwierig genug, denn die Gesangbücher waren nicht mehr die alten, die Lieder auch nicht. "O selig Haus, wo man dich aufgenommen" wurde nicht mehr gesungen, und im Kircheninnern hatte sich alles, aber auch alles verändert.

Mit den beiden Jubilaren und der Festgemeinde den Weg zurückzuverfolgen und in dem ungeheuren Wechsel der Zeiten nach dem Kontinuierlichen zu suchen, und das war ja nun das Gebet des Herrn, das sie vor 50 Jahren auch schon gesprochen hatten und das Wort der Schrift, mit dem sie eingesegnet waren und, auf schwere Zeiten zurückblickend, auch für Bewahrung zu danken - das hat der ganzen Gemeinde und mir immer wieder Freude gemacht.

Um alles Zwanghafte und Krampfige zu vermeiden, bot ich aber auch an, vor Beginn der großen Festivitäten im Hause eine Hausandacht zu halten. Das wurde einige Male angenommen.

Ganz selten gab es mal eine eiserne Hochzeit.

Es kam auch ein Gedächtnisgottesdienst anläßlich der silbernen Hochzeit vor. Sehr selten und deshalb war er meist besonders durchdacht. Ein Gottesdienst ist mir in besonderer Erinnerung geblieben. Der Bräutigam bestand im Vorbereitungsgespräch darauf, nicht nur zwei Strophen von "Lobe den Herren" zu singen, sondern bitte schön, alle fünfe, und nicht nur zwei Lieder, sondern mehrere. Er war der Mittlere einer kinderreichen Familie und es gab einen fröhlichen, sangeskräftigen Gottesdienst.

Wenige Wochen danach war der Bräutigam mit einer neuen, schon längst eingeweihten Geliebten auf und davon: der Gedächtnisgottesdienst anläßlich der silbernen Hochzeit hatte sich als Trennungsgottesdienst entpuppt.

Zur aktuellen Lage: Ehe - Partnerschaft - Dreiecksverhältnis in der Pfarrerschaft

In einer sehr aufdringlichen Weise wird zur Zeit wieder in den EKD-Verlautbarungen die Ehe als die einzige und einzig glücklich machende und einzig sinnvolle und überhaupt einzigartige Form der Partnerschaft gepriesen. Alles andere dagegen verblaßt. Wieder zielt die Kirche nicht haarscharf, sondern meterweise an der Wirklichkeit vorbei. An ihrer eigenen Wirklichkeit.

Zum Beispiel an der Wirklichkeit in der Propstei Helmstedt im Jahre 1995. Damals arbeiteten 17 Pfarrer und Pfarrerinnen in der Propstei. Davon waren 10 verheiratet und sieben lebten solo. Von den 10 Verheirateten waren drei geschieden und hatten wieder geheiratet. Von den 17 lebten also 7 im dem erstrebten klassischen Sinn des veröffentlichten Dogmas von der Ehe als unscheidbarer Ordnung Gottes. Von den sieben Solisten waren zwei bereits einmal verheiratet gewesen und hatten nicht wie die anderen drei wieder geheiratet. Von den 17 hatten insgesamt also fünf Pfarrstelleninhaber eine Scheidung hinter sich. Anzunehmen, daß die sieben Solisten in sexueller Enthaltsamkeit lebten, ist etwas albern und kommt einer Verachtung der Sexualität als Gabe Gottes doch sehr nahe.

Kommt man frisch in eine Propstei, erfährt der Neuling sehr rasch, wer von den Verheirateten zum Beispiel in einem gefestigten Dreiecksverhältnis lebt, also wie Karl Barth, "der größte Kirchenvater des vorigen Jahrhunderts". Viele Ehekrisen in einem Pfarrhaus haben damit zu tun, daß sich ein weiterer Partner/eine weitere Partnerin unverhofft in der Zweierbeziehung eingestellt hat. Wie die Beteiligten damit umgehen, sie ertragen, sich wieder lösen, eine alte Partnerschaft neu einfädeln, sollte ihrer verantwortlichen Entscheidung vorbehalten bleiben. Ich habe es für ganz falsch gehalten, daß sie mit einem solchen Problem ins Landeskirchenamt laufen, weil die Behörde dann eben nicht mehr seelsorgerlich berät, sondern kirchenrechtlich in eine solche Partnerschaft einzugreifen sich bemüßigt fühlt.

Ich habe es aber auch erlebt, daß der Personalreferent bei einem Besuch im Pfarrhaus eines geschiedenen Pfarrers schweigend zur Kenntnis nahm, daß dieser mit einer neuen Partnerin auch zuweilen im Pfarrhaus zusammenlebte. Diese gute seelsorgerliche Praxis entspricht nur nicht den offiziellen kirchlichen Verlautbarungen. Es ist also mal wieder die Unaufrichtigkeit in der Kirche, die das eigentliche Ärgernis darstellt.

Daß verheiratete Pfarrer, meist nach der Silberhochzeit, mal eine Freundin haben oder zwei, mit denen sie ins Bett gehen, kommt auch häufiger vor als die rigorosen Verlautbarungen vermuten lassen.

Die personelle Situation in der Propstei Helmstedt im Jahre1995 darf nicht für die ganze Landeskirche verallgemeinert werden. Ihre Beschreibung mag aber für das Landeskirchenamt ein Anlaß sein, einmal ein ungeschminktes Bild von der Situation der Ehe, Partnerschaft und dem Singledasein in den Pfarrhäusern abzugeben.

Natürlich ist auch von den Pfarrersehepaaren zu reden, die gemeinsam alt, untrennbar und glücklich geworden sind. Es hat mich gerührt, wenn der Vorsitzende Reinhard Herdieckerhoff beim gemütlichen Abend der Emeriti sein Glas erhob und prostete: "Vor allem auf unsere lieben Frauen." Das gemeinsame Altwerden in einer Partnerschaft, noch dazu in einer solchen, in der die Pfarrfrau am Beruf ihres Mannes Anteil hat, ist etwas Besonderes. Es wird dabei allerdings oft vergessen, mit welchen Opfern, vor allem für die Ehefrauen, auch eine solche Partnerschaft verbunden ist, nicht nur Opfer der eigenen beruflichen Weiterentwicklung und Selbständigkeit, auch finanzielle Opfer. Ich schäme mich noch heute für meine Landeskirche, daß der Versuch, den Pfarrwitwen monatlich mehr als die 65% des Gehaltes ihres verstorbenen Mannes auszuzahlen, gescheitert ist. Daß der den Tod seiner Frau überlebende Pfarrherr 100% seiner Pension weiterhin erhält, betrachte ich als ein schäbiges Unrecht, das der Gleichstellung von Mann und Frau fundamental widerspricht.

Es ist bei der Behandlung von geschiedenen Pfarrerehen ganz allgemein zu sagen, daß die Personalreferenten im Laufe der letzten Jahrzehnte den Kirchenvorständen einen großen Entscheidungsspielraum zugebilligt haben. Als ich in die Propstei Helmstedt kam, war es noch üblich, daß geschiedene Pfarrer die Gemeinde zu verlassen hatten. Wenigstens für eine gewisse Zeit. So war es dem redlichen Pfarrer in Jerxheim passiert. Er war dann später wieder in seine alte Gemeinde zurückgekehrt. Die Hannoversche Landeskirche hatte noch zur Zeit von Bischof Hirschler eine sehr viel rigorosere Praxis. Ein geschiedener Pfarrer hatte die Gemeinde grundsätzlich zu verlassen. In unserer Landeskirche entscheiden die Personalreferenten seit Jahrzehnten "von Fall zu Fall". Geschiedene Pfarrer/Innen und geschiedene Pröpste/Pröpstinnen sind in der Landeskirche im Grunde kein öffentliches Thema mehr und das ist außerordentlich segensreich. Es gibt wirklich Dringlicheres.

Scheidungsritual?

1995 erschien das Buch von Gerhard Engelsberger "Scheidung auf evangelisch - Warum auch Christen sich trennen dürfen". "Wer Gottes Wort zuspricht am Anfang einer Ehe und in der Hoffnung auf Gelingen, bleibt das ganze Evangelium schuldig, wenn er am Ende und angesichts des Scheiterns schweigt oder die eh schon Gestraften ausgrenzt", schreibt Engelsberger einleitend. Er ist Gemeindepfarrer in Süddeutschland.

Eben dasselbe Motiv veranlaßte die Agendenkommission der Landeskirche 1995, unter den erarbeiteten Segenshandlungen auch ein Formular für eine Andacht anläßlich einer Ehescheidung vorzulegen. Wir hatten erwartet, daß der Vorschlag in die Pfarrerschaft zum kritischen Gespräch weitergeleitet würde. In Kirche von Unten wurde die Empfehlung veröffentlicht und auch kritisiert. Ich brachte den Vorschlag in die Synode ein, aber dem den Antrag begründenden Synodalen und Mitglied der Agendenkommission Pfarrer Borrmann wurde mitten in der Begründung geschäftsordnungswidrig vom Präsidenten Eckels das Wort entzogen. Der Vorschlag verschwand im Gemeindeausschuß der Landessynode.

Als die VELKD einen Entwurf für "Leitlinien kirchlichen Lebens" vorlegte, die unter dem Vorsitz von OLKR Becker entstanden waren, fiel die Hervorhebung der Ehe vor anderen Partnerschaftsformen auf.

In Salzgitter-Bad traf sich die Interessenvertretung der Vikarinnen und Vikare der Evangelischen Kirche in Deutschland und veröffentlichte ein Papier, wonach eine solche Vorrangstellung der Ehe "weder biblisch noch nach dem Stand der gegenwärtigen theologischen Forschung" zu begründen sei. "Die Vikare vermissen in den Papier auch Vorschläge für einen Gottesdienst nach einer Trennung. Für viele Christen spiele die Erfahrung des Scheiterns einer Beziehung eine wichtige Rolle", berichtete der epd vom 2. Oktober 1997.

Seit 2000 gibt es eine Debatte in der hannoverschen Landeskirche, weil Bischöfin Käßmann eine solche gottesdienstliche Begleitung für möglich hält. Das Boulevardblatt der Evangelischen Kirche, Chrismon, veröffentlichte in der Julinummer 2001 "Die Geschichte einer Trennung" mit einem Interview eines bayrischen Pfarrers unter dem etwas krampfigen Titel "Wir segnen die Geschiedenen, nicht die Scheidung". Was wir in der Agendenkommission vor acht Jahren in Braunschweig angefangen hatten und was an der Reformunwilligkeit und theologischen Borniertheit des Landeskirchenamtes gescheitert ist, spricht sich nun doch langsam herum.

Im folgenden ist der Entwurf der damaligen Agendenkommission abgekürzt zur Diskussion abgedruckt.

Andacht bei der Scheidung einer Ehe oder Trennung einer Lebensgemeinschaft

Musik zum Eingang

Begrüßung
Im Namen Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.
Wir haben uns hier versammelt, um uns der Barmherzigkeit unseres Gottes zu vergewissern auch in dieser Stunde der Trennung. Menschliche Liebe ist begrenzt, Gottes Liebe ist unendlich.
Lied
Psalm im Wechsel
- Psalm 32, 1-6a, 7 oder Psalm 130 oder Psalm 139, 1-5, 7, 18, 23, 24
- oder Psalm 143, 1a, 5, 6, 8, 10
Lesung
Wir hören Worte aus der Bibel:
- Es steht geschrieben "So wahr ich lebe, spricht der Herr, mir sollen sich alle Knie beugen, und alle Zungen sollen Gott bekennen." So wird nun jeder von uns für sich selbst Gott Rechenschaft geben. Darum laßt uns nicht mehr einer den anderen richten: sondern richtet vielmehr darauf euren Sinn, daß niemand seinem Nächsten einen Anstoß oder Ärgernis bereite. (Römer 14, 10-13)
oder: Römer 8, 31b-35a, 37-39 oder Jakobus 3, 13-18 oder 1. Mose 13, 1, 2, 5-9, 11
oder:
Meine Kinder, unsere Liebe darf nicht aus leeren Worten bestehen. Es muß wirkliche Liebe sein, die sich in Taten zeigt. Darin werden wir erkennen, daß die Wahrheit uns neu geboren hat. Wir werden dann vor Gott keine Angst mehr haben. Auch wenn unser Gewissen uns verurteilt, wissen wir, daß Gott größer ist als unser Gewissen. Er weiß alles. Wenn also unser Gewissen uns nicht mehr verurteilen kann, meine Freunde, dann dürfen wir mit Zuversicht zu Gott aufschauen.
(1. Johannes 3, 18-21 Gute Nachricht)
oder: Prediger 3, 1-8, 10, 11 (nach Jörg Zink)
Gebet
Heiliger, treuer Gott. Bedrückende Erfahrungen liegen hinter uns. Mit großen Erwartungen und voller Hoffnung haben N und NN ihren gemeinsamen Lebensweg begonnen. Sie waren glücklich und guter Dinge. Versagen, Unrecht und Schuld sind nicht ausgeblieben. Heute sehen sie für sich keinen gemeinsamen Weg mehr. Wir bitten dich deshalb: Löse sie von dem Versprechen, das sie dir und einander einmal gegeben haben.
Stärke uns in der Gewißheit, daß du uns nicht fallen läßt, auch wenn wir deinem Willen nicht entsprochen haben (auch wenn wir schuldig geworden sind). Sei uns nahe um Jesu Christi willen. Amen
(Evtl. "Wir" - wenn gesprochen von den Beteiligten)
Offene Schuld
L.: Laßt uns unseren Gott anrufen und vor ihm alles offenlegen, was uns belastet.
 
Andacht bei der Scheidung einer Ehe
 
In seiner Gegenwart dürfen wir loslassen, was uns Not macht und ängstet, was uns bindet und bekümmert, all unsere Schuld und unser Versagen.
Er läßt uns nicht los.
Vor dir, Herr Jesus und dieser Gemeinde gestehen wir ein:
Wir haben Böses gedacht, lieblos geredet und unrecht gehandelt.
Miteinander bitten wir um deine Gnade und Vergebung.
Alle:

Herr, erbarme dich unser,
Herr, vergib uns unsere Schuld wie wir vergeben unsern Schuldigern.
L: Wenn wir unsre Sünde bekennen, so ist Gott treu und gerecht,
daß er uns die Sünde vergibt und reinigt uns von aller Untugend. (1. Joh. 1, 9)
So wie es Jesus Christus seinen Jüngern geboten hat,
verkündige ich euch die Barmherzigkeit Gottes
und spreche euch frei, ledig, und los:
euch ist eure Sünde vergeben im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.
Alle: Amen
Anrede und Friedenszeichen
Unser Gott ist ein Gott der Liebe und des Friedens. Er will, daß wir friedfertig miteinander umgehen. Wir sind darauf angewiesen, daß Gott Gnade vor Recht walten läßt.
NN und NN, Sie wollen sich nun trennen.
(Sie sind bereit, für Ihre Kinder weiterhin nach bestem Vermögen zu sorgen und die Verantwortung für deren Weiterkommen zu tragen).
Sie lassen jetzt einander los und wünschen, daß Ihre nun getrennten Wege gelingen.
Der Gott des Friedens wird Sie nicht verlassen.
Geben Sie sich in seinem Namen ein Zeichen des Friedens.
Fürbittgebet
Auch in dieser Stunde haben wir viel Grund zum Danken.
Zuerst müssen wir dir, unserm Gott, sagen, wie froh wir sind, daß du uns nicht verstößt. Dir ist unser Vorgehen nicht verborgen geblieben. Du siehst in unsre Herzen hinein und willst alle Verletzungen heilen. Wir vergessen nicht, daß wir bei unserm Miteinanderleben auch viel Gutes und Förderliches erfahren haben.
Wir bitten dich, gütiger Gott: schenk uns weiterhin deine Liebe und hilf uns bei der Neugestaltung unseres Lebens. Stelle uns Menschen zur Seite, die wohlwollend mit uns umgehen. (Gib uns Einsicht und Umsicht dafür, wie wir am besten für unsere Kinder sorgen können).
Wir bitten dich für alle Menschen, die es schwer miteinander haben: laß sie nicht aufhören, Geduld miteinander zu haben. Wir werfen unser Vertrauen auf dich und bitten um die Kraft, einander zu lieben und ehren.
Alle: Amen
Vaterunser
Segen
Gott segne euch. Er gehe mit euch auf den neuen Wegen.
Der Friede Christi wohne allezeit in euren Herzen.
Der Heilige Geist tröste und stärke euch.
Oder:
Gott helfe euch, in der Vergebung und in seiner Liebe zu bleiben,
er stärke euch, zu leben mit Güte und Wahrheit.
Gott segne euch, er gehe mit euch auf den nun getrennt verlaufenden Wegen.
Alle: Amen
Musik zum Ausgang
 
Liedvorschläge:
 
  1. Ach bleib mit deiner Gnade (EG 347)
  2. Es ist in keinem andern Heil (EG 356, 1+2)
     
    Andacht bei der Scheidung einer Ehe
  3. Wenn wir in höchsten Nöten sein (EG 366, 1-4)
  4. Erneure mich, o ewigs Licht (EG 390, 1-3)
  5. Vertraut den neuen Wegen ( EG 395, 1-3)
     
    Kanon:
  6. Herr, gib uns deinen Frieden (EG 436)
  7. Gott weil er groß ist (EG 411).

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