Kirche von unten:
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Die Notwendigkeit der Revision des EKG
Auf der Schlusskundgebung im Niedersachsenstadion wurde das Calypso-Vaterunser gesungen. Die „Vorwärtsrevision“ von Mahrenholz und Söhngen Mahrenholz und Söhngen begegneten als Vorsitzende des Verbandes ev. Kirchenchöre der Kritik am EKG mit einem Schreiben vom 15.12.1967 an alle Landesverbände der Kirchenchöre, in dem 49 Textveränderungen am EKG „freigegeben“ wurden. Nun sollte es überall nicht mehr „heint“ sondern „heut“, nicht mehr „schleuß“ sondern „schließ“ heißen, „Jesus“ und „Christus“ wurde nur noch im Nominativ gebraucht, also statt Jesu nun Jesus und statt Christo nun Christus. Auch vereinzelte sprachliche Verbesserungen wurden vorgenommen: Tersteegen hatte gedichtet: „Was ich mehr/ als dich begehr/ mein Vergnügen in dir hindert/ meinen Frieden mindert“ (EKG 270,3). Statt „Vergnügen“ sollte es nun „Freude“ heißen (Registratur Nr. 2340). Diese kümmerlichen Vorschläge wurden mit dem martialischen Titel „Vorwärtsrevision“ versehen. Mahrenholz wollte wohl den Eindruck erwecken, daß eine „Revision“ des EKG im Gange wäre und bei den von ihm geleiteten Kirchenchorverband im guten Händen läge. Das Schreiben hatte allerdings die ungewollte Wirkung, daß nun einige Landeskirchen ihre Gesangbücher nicht nur mit diesen, sondern mit zahlreichen anderen Textrevisionen drucken ließen. Im Laufe der Zeit erschienen fünf verschiedene EKG- Fassungen. Zwischen 1971 und 1973 erschienen außerdem allein in acht Landeskirchen verschiedene Beihefte meist mit flotten, neuen, auf den Kirchentagen ersungenen Liedern. So auch in der Hannoverschen, Braunschweigischen und Oldenburgischen Landeskirche. Es ist ziemlich einzigartig, dass schon fünf Jahre nach dem Kirchentagsliederheft 1967 aus der Hannoverschen Landeskirche ein neues Liederheft, nämlich das sog. Beiheft 72 zum EKG erschien. Die Landeskirche hatte 1968 das Beiheft beschlossen, mit dessen Auswahl die Landeskirche sichtlich aus dem hymnologischen Schatten von OLKR i.R. Mahrenholz heraustrat. Das Heft hatte 51 Lieder. 13 Lieder wurden aus dem Kirchentagsliederheft 1967 übernommen und außerdem die längst fälligen Klepper-Lieder „Er weckt mich alle Morgen“ (915) und „Du Kind zu dieser heiligen Zeit“ (Nr. 911), das R.A. Schröder-Lied „Es mag sein, dass alles fällt“ (917), von Bonhoeffer „Von guten Mächten“ (Nr. 942), sowie die flotten, als „Schlager“ verschrieenen „Ein Schiff, das sich Gemeinde nennt“ (913), „Komm sag es allen weiter“ (933), „Weil Gott in tiefster Nacht erschienen“ (Nr. 943). Wie die Tabelle ausweist, war das eine weitsichtige Auswahl, die auch schon früher hätte getroffen werden können, denn zehn neue Lieder sind dann in das Evangelische Gesangbuch aufgenommen worden.
Ein weiterer kräftiger Anstoß zur Revision kam von der Arbeitsgemeinschaft für ökumenisches Liedgut, die 1973 ein Liederheft für ökumenische Gottesdienste herausgab, dazu zahlreiche Lieder aus dem EKG übernahm, aber zu diesem Zweck vorher textlich durcharbeitete. Vorher hatte das Bistum Hildesheim ein kräftiges ökumenisches Signal gegeben. Anfang 1969 erschien das canta bona. Der Hildesheimer Bischof Heinrich Maria Jansen schrieb im Vorwort, man habe „in einer Zeit großer Veränderungen in Liturgie und Frömmigkeit“ nicht länger warten können, zumal das alte canta bona „den Erfordernissen eines erneuerten Gottesdienstes nicht gerecht werden“ könnte. Zu den 286 Chorälen im Liedteil gehörten 46 Lieder, die fest im evangelischen Gottesdienst verwurzelt sind, Lieder von Paul Gerhardt, Martin Luther, Friedrich Spitta, sogar von Jochen Klepper. Es waren Lieder aus jeder Kirchenjahreszeit und Tageszeit. Die meisten dieser Lieder waren um mehrere Strophen gekürzt, und auch textlich teilweise überarbeitet. Aber es war nun kein Problem mehr, einen gemeinsamen Liedergottesdienst aus dem neuen katholischen Gesangbuch zu veranstalten. Diese enorme Offenheit gegenüber der Frömmigkeit „der anderen Seite“ zeichnete auch die brüderliche Gemeinschaft des damaligen Wolfenbüttler Bischofs Gerhard Heintze und des Hildesheimer Bischofs Heinrich Maria Jansen aus. Der Ruf nach einer Reform war unüberhörbar geworden und Mahrenholz wollte dieser Bewegung als gewiefter Taktiker die Spitze nehmen, indem er sich zum Schein an die Spitze der Reformbewegung stellte. Diese Legende ist dann auch in den folgenden Darstellungen der Entstehungsgeschichte des EG verbreitet worden. Mahrenholz und Söhngen schrieben am 14.2.1973 einen vertraulichen Brief an die Kirchenleitungen und empfahlen, die 1967 begonnene, sehr vorsichtige Textrevision, die diesen Namen eigentlich gar nicht verdiente, in einer 2. Phase der vorsichtigen Textrevision fortzusetzen, warnten zugleich aber davor, vollständige Strophen zu streichen. Das könnte später geschehen. Mahrenholz verteidigte ausdrücklich die antiquierte Sprache des EKG. Daß „schon jetzt“ nach zwanzig Jahren ein neuer Text gefordert würde, läge an dem „spürbaren Wandel im Wortverständnis, im Ausdruck und in der Wortwahl unserer Sprache, der im letzten Jahrzehnt eingetreten ist und uns manchen im EKG vorkommenden Text, der noch vor einem Jahrzehnt unbeanstandet gesungen wurde, als antiquiert oder gar anstößig empfinden läßt.“ Das EKG sollte in seiner Gliederung und seinem Liedbestand erhalten bleiben (LKA Registratur 2340). Mahrenholz befand sich in einem grundlegenden Irrtum. Schon 1949/50 war das EKG ein durch und durch restauratives Buch. Gerade diese Antiquiertheit des Gesangbuches hatte zu verständlichen, allseitigen Protesten herausgefordert, die Mahrenholz und Söhngen allerdings hartnäckig ignoriert hatten. Dazu kam seine wenig gemeindenahe Entstehungsgeschichte. Nun rührten sich die Kirchengemeinden, aufgeweckt auch durch die 68iger Bewegung und durch die politischen Nachtgebete. Aus diesem Evangelischen Kirchengesangbuch wollten immer größer werdende Gemeindeteile nicht mehr singen. Das EKG war gescheitert. Mahrenholz und Söhngen kündigten in diesem Schreiben ihren Rücktritt aus Altersgründen an. Die Zeiten hatten sich tatsächlich verändert. Gesellschaftliche Strömungen machten sich in jener Zeit in den Kirchen der BRD und der DDR bemerkbar. Daß sich „unter den Talaren Muff von tausend Jahren“ befände, galt zwar zunächst den Talaren der Hochschulprofessoren, aber eine Erinnerung an das sonntägliche Bekleidungsstück jedes Pfarrers schwang da mit. Die Erfahrung des wachsenden Säkularismus war den Kirchen in beiden Teilen Deutschlands gemeinsam, die Kirche wurde in ihrer Minderheitenposition als „wanderndes Gottesvolk“ verstanden. Der „Gott ist tot“-Bewegung der 60iger Jahre begegneten Wellen einer charismatischen Bewegung. Der vom 2. Vatikanischen Konzil ausgehende ökumenische Aufbruch bewirkte, daß im neuen katholischen Gesangbuch „Gotteslob“ (1974) 56 Liedtexte des EKG aufgenommen worden waren. Der Verband ev. Kirchenchöre ließ sich nun vom Rat der EKD nach einem Gespräch am 13.9.1974 einen Auftrag zur Revision des Gesangbuches erteilen. Die Revision sollte ein kontinuierlicher Prozeß sein, der Verband ev. Kirchenchöre die Revisionsarbeit in enger Kooperation mit den Landeskirchen übernehmen, und es sollten folgende Revisionsgrundsätze gelten: Respekt vor dem Gegebenen, Verständnis für den heutigen Menschen, Sachgemäßheit der theologischen Aussage (LKA Registratur 2340). Neue Lieder für den Unterricht in Kirche und Schule 1974 In diesem Jahr 1974 brachte das Katechetische Amt der Landeskirche unter Leitung von Pfr. Hartmut Padel und Mitarbeit von Paul Otto Gutmann ein Heft mit „40 Neuen Liedern für den Unterricht in Kirche und Schule“ heraus. Es gibt einen Überblick über den damaligen Stand des beliebten Liedgutes in unserer Landeskirche. Das neue Lied verbreitete sich über die Jugend- und Kinderarbeit. Ich zähle ca. zwölf Lieder, die ausgesprochen für den Kindergottesdienst gedacht waren wie die biblischen Erzähllieder „Jesus zieht in Jerusalem ein“, „Zu Ostern in Jerusalem“, „Der Sohn zog stolz und reich davon“ und als Eingangslied zum Kindergottesdienst von Kurt Rommel „Du hast uns Herr gerufen“. Es waren acht Lieder aus „111 Kinderlieder zur Bibel“ aus dem Ernst Kaufmann Verlag. Diese Kinderlieder waren weit weg von „Weil ich Jesu Schäflein bin“-Romantik, sondern begannen früh mit sozialem Lernen. „Schwarze, Weiße, Gelbe, Rote Gott hat sie alle lieb“. Aber auch: „Eltern, Kinder, Lehrer, Schüler... Gott macht keine Unterschiede. Gott ist Liebe, Gott gibt Frieden, Gott hat uns lieb“. Kurt Rommel, von dem das Lied stammt, ist allein mit 12 weiteren Liedern vertreten. Zu den Konfirmandenliedern gehörten dem Gospel nachempfunden „Hört wen Jesus glücklich preist.. Dem der Gott nichts bieten kann, bietet Gott die Freundschaft an Halleluja“, „We shall overcome“, das „Calypso-Vaterunser“, und das schlagermäßige „Herr hat dich der nur recht verstanden, der sagt hier sei ein Jammertal? Wenn andre auch kaum Freude fanden, mir ist mein Leben nicht zur Qual“ von Friedrich Eberle. Dem traditionellen Bild von einer Kirche, die vor allem Schuldgefühle, Sünde und Jammer verbreite und einem die Schönheiten des Lebens nicht gönne, will Eberle entgegenwirken, denn „ich habe aus deiner Hand/ so vieles Lichte schon empfangen/ das rechts und links am Weg ich fand“. Es sind insgesamt wohl dreizehn Lieder für den Konfirmanden – und Religionsunterricht. Mit „Danke“ und „Gott liebt diese Welt“ waren Lieder aufgenommen, die in einem Familiengottesdienst auch von Erwachsenen bald mitgesungen werden konnten. Zwölf Lieder sind 20 Jahre später in das Evangelische Gesangbuch (EG) aufgenommen: EG 554 „Am hellen Tag kam Jesu Geist“, EG 555 „Zu Ostern in Jerusalem“, EG 334 „Danke“, EG 168 „Du hast uns Herr gerufen“, EG 425 Gib uns Frieden“, EG 409 „Gott liebt diese Welt“, EG 419 „Hilf Herr meines Lebens“, EG 209 „Ich möcht´, dass einer mit mir geht“, EG 314 „ Jesus zieht in Jerusalem ein“, EG 225 „Kommt sagt es allen Leuten“, EG 188 „Vaterunser“, EG 616 „We shall overcome“, EG 555 „Zu Ostern in Jerusalem“. Hans Martin Gutmann produzierte eine Aufnahme der Lieder, die sich besonders in Lehrerkreisen rasch verbreitete. So wurde das Katechetische Amt zum Vorreiter für die Auswahl der Lieder zum EG. Statt Revision ein neues Gesangbuch 1978 Der Verband ev. Kirchenchöre versandte im März 1978 eine Liste mit 82 textlich revidierten Liedern, bat die Landeskirchen um eine Stellungnahme und lud zu einem Gespräch im September 1978 ein. Das Echo auf diese Textrevision war vernichtend. Der Referent im Lutherischen Kirchenamt OKR Albert Mauder schrieb: „Die Notwendigkeit einer Revision des Evangelischen Kirchengesangbuches steht außer Zweifel. Von Anfang an war dieses Gesangbuch der Kritik ausgesetzt vor allen Dingen deshalb, weil es zu sehr im Historismus verblieben war. Liedtexte mußten in zahlreichen Fällen durch Fußnoten erklärt werden Im Lauf der Zeit stellte sich außerdem heraus, daß eine Reihe notwendiger Inhalte nur spärlich oder gar nicht vertreten waren: Not der Welt, Dienst an der Welt, Schöpfungslob, Ökumene der Christen, Koinonia und Brüderlichkeit, Taufgedächtnis, Tauflob, eucharistische Dimension des Abendmahls usw...“ (Schreiben vom 12.4.1978 LKA Registratur 2340). Mauder vermutete zu recht, daß der Vorschlag der Revision an 82 Liedern einen gründlichen Neuanfang verhindern sollte und plädierte für völlige Ablehnung des Vorschlages des Verbandes ev. Kirchenchöre. Auch andere Landeskirchen lehnten den Vorschlag ab, teils weil er als zu radikal teils weil er als zu wenig radikal empfunden wurde. Obwohl sich Superintendent Hans Christian Drömann, Lüneburg und der Hamburger Hauptpastor Otto Brodde als Nachfolger von Mahrenholz/Söhngen ausdrücklich hinter die Forderung von Mahrenholz stellten, am EKG keine Änderungen außer der vorsichtigen Textrevision vorzunehmen, wurde beim Treffen aller landeskirchlichen Vertreter im September 1978 in Berlin beschlossen, ein neues, völlig revidiertes Gesangbuch zu schaffen. Es gelte überhaupt erst mal wieder einen einheitlichen Text herzustellen, denn „von Einheit im EKG Singen kann derzeit nicht die Rede sein. So gilt es also, einen einheitlichen Text wiederherzustellen“ (Schreiben vom 15.3.1978 an alle Kirchenleitungen LKA Registratur 2340). An diesem Treffen nahmen von der Landeskirche OLKR Henje Becker und LKMD Karl Heinrich Büchsel teil.Im Dezember 1978 faßte die Kirchenkonferenz der EKD gegen anfängliche Bedenken der bayrischen Landeskirche den Beschluß, ein neues Gesangbuch zu entwerfen und bat den Rat der EKD, dazu einen SonderAusschuss auf EKD-Ebene einzuberufen (Niederschrift der Sitzung in LKA Registratur 2340). Der Bund der ev. Kirchen in der DDR berief ebenfalls einen Ausschuss ein. Das westdeutsche Gremium tagte regelmäßig in der DDR. Auf der konstituierenden Sitzung am 15.11.1979 wurde Superintendent Drömann, Bockenem, zum Vorsitzenden gewählt. Als Pfarrer Frieder Schulz fragte, ob das neue Gesangbuch ein völlig neuer Entwurf oder eine Revision des bestehenden EKG sein solle, wurde ihm erwidert: „Die Frage ist noch völlig offen und muß erst noch diskutiert werden“ (LKA Registratur 1535). Den folgenden Prozeß erlebten die kirchenmusikalischen Säulen des EKG nicht mehr mit. Christhard Mahrenholz starb im Alter von 80 Jahren im März 1980 in Hannover, Oskar Söhngen 83-jährig im August 1983. Beide waren Jahrgang 1900, beide anerkannte und geschätzte fachkundige Hymnologen, beide im Dritten Reich Oberkirchenrat bzw. Oberkonsistorialrat geworden und hatten nach 1945 eine beherrschende Stellung in den Kirchenämtern. Otto Brodde, einer ihrer Nachfolger, starb 72jährig 1982. Es entstand ein 12 Jahre andauernder Konsultationsprozeß der Landeskirchen. Die Landeskirche entsandte in das EKD-Gremium Landeskirchenmusikdirektor Karl Heinrich Büchsel, der dieses Amt 1984 nach seiner Emeritierung an Propsteikantor Klaus Dieter Kern übergab. Es gab in der Braunschweiger Landeskirche aber auch warnende Stimmen. Die Pfarrer des Süd-West Bezirkes der Propstei Braunschweig befürchteten, daß in Verbindung mit dem neuen Lektionar auch ein neues Gesangbuch eingeführt werden könnte. „Wir halten für unbedingt notwendig, daß um unserer Gemeinden willen am Stammteil des EKG festgehalten wird.“ Auch eine stillschweigende Änderung von Liedtexten, modernisierend oder historisierend, wäre gegenüber den Gemeinden verwirrend, schrieben sie (Schreiben vom 20.11.1978 in LKA Registratur 1535). Die Grundsätze für ein neues Gesangbuch Zunächst wurden 1980 die Grundsätze für ein neues Gesangbuch erarbeitet und den Landeskirchen zur Stellungnahme zugeschickt. Es war ein umfangreiches 24 Seiten starkes Papier, das die verschiedenen allgemeinen Aspekte für die Erarbeitung des Gesangbuches, seine Themen, Gliederung, Singformen und Melodien erläuterte (Rundschreiben an die Kirchenleitung vom 13.6.1980 in: LKA Registratur 1716). Es sollten also die bisherigen von Mahrenholz aufgestellten Kriterien nicht mehr ohne weiteres gelten. Das neue Gesangbuch sollte eine Vielfalt des Gotteslobes und die Möglichkeit zum Mittun und Mitfeiern der Beteiligten bieten (1), als Gottesdienstbuch sollte es dem gottesdienstlichen Singen dienen und eine Art von „Laienagende“ sein (2), ein Gebrauchsbuch für den Alltag (3), auch für Kinder- und Jugendarbeit praktikabel sein (4), einen Austausch von unterschiedlichen Glaubenserfahrungen und Frömmigkeitsformen zulassen (5), biblisch und gemeindegemäß sein (6) und einen Zusammenhang mit der allgemeinen Literatur- und Musikgeschichte bilden (7). Der Vorsitzende des westdeutschen Gesangbuchausschusses Superintendent Hans Christian Drömann veröffentlichte die Grundsätze, um möglichst früh eine breite Beteiligung der interessierten kirchlichen Kreise zu erreichen (MuK 1980 S. 166 f). Das Idealbild einer Kirche in der familiaritas des Klosters Amelungsborn blieb zwar für die dort nachfolgenden Äbte auf der Ebene der Landessuperintendenten noch erhalten, hatte aber keine Signalwirkung mehr. Damit war der enge lutherische Rahmen des EKG aufgebrochen. Mit dem Wort „Vielfalt“ nahmen die Grundsätze das in der Kirche viel geschmähte Wort „Pluralismus“ auf. Den Befürwortern eines Pluralismus in Fragen der Theologie, der Gottesdienstformen, des kirchlichen Handelns wurde seinerzeit das Stichwort „Bekenntnis“ entgegengeschleudert, an dem festzuhalten und nicht zu rütteln wäre. Das Wort „Bekenntnis“ kommt in den Grundsätzen überhaupt nicht vor. Das Wort von der „Laienagende“ sollte die tragende Rolle der singenden Gemeinde hervorheben. Das EKG hatte die Rückkehr zu einer hymnologisch gut abgesicherten Amts- und Pastorenkirche bedeutet. Das neue Gesangbuch setzte den Akzent nicht auf Amt und am Altar handelnden Liturgen, sondern übergab der Gemeinde die Mitverantwortung für die Verkündigung. Das alte Gesangbuch war ein Kirchengesangbuch. Das neue sollte ein Evangelisches Gesangbuch auch für den Alltag sein, möglichst auch nicht in schwarze oder dunkle Pappe verhüllt sondern farbig wie der Alltag nun war; ein Alltag mit Kindern und Jugendlichen abseits des gottesdienstlichen Kirchenraumes. Die weite Welt war bisher in der Kirche als Missionsgegenstand behandelt worden. Nun sollte das Gesangbuch einen Austausch gleichberechtigter jedoch völlig anderer Glaubens- und Frömmigkeitsformen ermöglichen. Kurz nach der dauerhaften Besetzung des besiegten Deutschlands 1945 wurden Jazz und Spiritual als „Negermusik“ abgetan und waren in einem der Reformation vorbehaltenen Gottesdienstraum völlig undenkbar. Die Gemeinden in Amerika und Afrika wurden hier bekannt und ihre fremdartige bewegliche Frömmigkeit zuerst bestaunt und dann aufgegriffen. Die Ökumene war vor 1950 auf wenige Fachtheologen beschränkt, nun drangen die Versammlungen des Ökumenischen Rates der Kirchen und des Lutherischen Weltbundes auch in die westdeutsche kirchliche Öffentlichkeit und erregten neues Nachdenken, Anregungen und auch viel kritisiertes Ärgernis. Diese andere Welt sollte im Gesangbuch gastlich aufgenommen werden. Über das immer wieder geforderte Kriterium der Gemeindegemäßheit hatte Mahrenholz noch gespottet, nun wurde es sanktioniert. Immer waren die Gesangbücher auch eine Art Anthologie der Literatur – und Musikgeschichte. Aber dieser Anspruch rieb sich mit dem der Gemeindegemäßheit, die weniger nach literarischer Qualität fragte, sondern nach einer Vertiefung persönlicher und gemeinschaftlicher Frömmigkeit. Dem Vorsitzenden Drömann, der bei Mahrenholz promoviert hatte, war klar, daß diese Grundsätze sich gründlich von denen unterschieden, nach denen das EKG gestaltet worden war. Daher fügte er am Ende seines Aufsatzes auch als Alternative zu einem Gesangbuch eine revidierte und erweiterte Fassung des EKG an. Es wäre denkbar „daß es auch in weiteren Grundsatzfragen dem EKG folgt“ (S. 175). Das sollten die Antworten der befragten Landeskirchen ergeben. Die landeskirchliche Reaktion auf die Grundsätze Über diese Grundsätze beriet am 18. Dezember 1980 der landessynodale GemeindeAusschuss unter dem Vorsitz von Propst Erich Warmers. Landeskirchenmusikdirektor Karl Heinrich Büchsel, der dem EKD Ausschuss angehörte, der die Grundsätze erarbeitet hatte, berichtete von der Arbeit am EG. Der Ausschuss beschloß, daß ökumenische Lieder und Lieder zur Haushalterschaft berücksichtigt werden sollten. Damit waren zwei für die kirchliche Arbeit von Propst Warmers typische Bereiche aufgenommen. Außerdem sprach sich der Ausschuss für den Namen Evangelisches Kirchengesangbuch aus, blieb aber mit dieser Ansicht am Ende in der Minderheit (in: LKA Registratur 2340). Für die Bearbeitung liturgischer Fragen hatte sich in der Landeskirche seit längerem eine Regionalgruppe der Lutherischen Liturgischen Konferenz Niedersachsens unter der Leitung von Propst Hans Jürgen Kalberlah gebildet, dem Frau Pastorin Gertrud Böttger-Bolte und die Pfarrer Geert Beyer, Heinrich Denecke, Heinz Fischer, Dietrich Kuessner und Manfred Meitzner angehörten. Im Dezember 1980 wurde außerdem die seinerzeit von OLKR Rudolf Brinckmeier 1965 begründete und inzwischen eingeschlafene Agendenkommission vom Landeskirchenamt wieder belebt und in sie Pastorin Böttger-Bolte, Landeskirchen-musikdirektor Karl Heinrich Büchsel, Kantorin Bianca Riese und der Kirchenmusikdirektor Friedrich Peter-Isenbürger, Propst Hans Jürgen Kalberlah, Propst E.B. Müller und die Pfarrer Fischer und Kuessner berufen. (LKA Registratur 2554). Für G. Böttger-Bolte und E.B.Müller kamen die Pfarrer Geert Beyer und Manfred Meitzner in den Ausschuss und für Büchsel Dieter Kroecker (Landeskirchliches Amtsblatt 1982 S. 78). Die Kirchenleitung der VELKD äußerte sich am 27.3.1981 progressiv zu den Grundsätzen. Sie befürwortete die Erhaltung und Pflege des überkommenen Liedgutes, die notwendige Anpassung an Sprache und Stil der Gegenwart, einen Ausgleich „der Einseitigkeiten, mit denen das EKG belastet ist, besonders hinsichtlich der Lieder des 19. Jahrhunderts“ und eine Öffnung für neues Liedgut. Ein landeskirchlicher Feldversuch über die am meisten gesungenen Lieder Um die Häufigkeit des sonntäglichen Singens von EKG-Liedern in den Kirchengemeinden zu erkunden, beteiligte sich die Landeskirche an einer Art Feldversuch, die von der EKD in allen Landeskirchen veranstaltet wurde. In 20 Gemeinden in Braunschweig Stadt und Land wurden vom 6.6.1982 bis 28.5.1983 eine Aktion „Gesangbuchstrichliste“ durchgeführt, in der die gesungenen Lieder aufgeführt wurden. Das Ergebnis, das nicht repräsentativ für die Landeskirche ist, brachte doch interessante Hinweise. Es waren folgende Kirchengemeinden an der Aktion vom 6.6.1982 – 28.5.1983 beteiligt: Bad Gandersheim (Pf. Helmke), Bad Harzburg (Pf. Klug), Vienenburg (Pf. Brinkmann), St Jakobi, Braunschweig (Pf. Lampe), St. Magni, Braunschweig (Pf. Fay), Heidberg, Braunschweig (Pf. Lang), Weststadt, Braunschweig (Pf. Apitz), St. Stephani, Goslar (Pf. Wiesjahn), Sehlde (Pf. Specovius), Hoiersdorf (P. Deuter), Erkerode (P. Steinhoff), Waggum (Pf. Gerkrath), Gebhardshagen (Pf. Behrens), St. Markus, Lebenstedt (Pf. Fischer), Dettum (Pf. Schmidt), Bornhausen (Pf. Kolkmann), Volkersheim (Pf. Dr.Schade), Wendeburg (Pf. Pfingsten), St. Johannis, Wolfenbüttel (Pf. P. Schuseil), St. Johannes, Vorsfelde (Pf. Dr. Goeze) (siehe Registratur 1535 und 2340). Bei diesem Versuch sollten die Pfarrer alle Lieder aufführen, die ohne einen Organisten gesungen worden sind, und die Organisten führten eine weitere Liste von den Liedern, die sie mit der Orgel begleitet haben, nicht nur im Gottesdienst sondern auch bei Taufe und Beerdigungen und anderen Anlässen. Die ausgesuchten Gemeinden waren keine besonderen Richtungsgemeinden mit einem ein spezielles Liedgut bevorzugenden theologischen Profil wie z. B. Brüdern in Braunschweig (mehr traditionell) oder Offleben (mehr reformerisch). Sie repräsentierten die durchschnittliche Liedauswahl in den Gottesdiensten. Trotzdem ist die Basis für ein generelles Urteil zu schmal, aber das Ergebnis gibt doch Hinweise. So ist es auch von der EKD verstanden worden. 110 Lieder des EKG waren in den 20 Kirchengemeinden überhaupt nicht oder nur bis zu drei mal gesungen worden. Es waren Lieder durch alle Sparten, angefangen vom Kirchenjahr. Das ist der viel zitierte „Gesangbuchmüll“, den das EKG produzierte und mitschleppte. Die Gesangbuchausschüsse verstanden daher ihre Arbeit zunächst richtig darin, diese selten oder gar nicht gesungenen Lieder auf Grund der Erhebung herauszufiltern. Das soll am Beispiel der Morgenlieder verdeutlicht werden. Von den 18 EKG Morgenliedern haben sich in den 20 Gemeinden nur sechs, die 65 bis 37 mal gesungen wurden, durchgesetzt. (Siehe die ersten sechs Morgenlieder in der Tabelle).
Drei der sechs letzten Lieder (EKG 342/ 343 und 344) fanden offenbar auch in den anderen Landeskirchen kein Echo und sind nicht wieder ins EG aufgenommen worden. Das Lied EKG 340 „O Christe Morgensterne“ hat die Kommission aus der Rubrik der Morgenlieder herausgenommen und in der anderen Rubrik „Eingang und Ausgang des Gottesdienstes“ (EG 158) „retten“ wollen. Da gehört es nicht hin. Str. 3 ist „verbessert“ worden „Du hast für mich vergossen/ dein rosenfarbnes Blut“ in: „Du hast für mich vergossen/ am Kreuz dein teures Blut“, was farbloser ist. Leider ist der Vorschlag der Braunschweiger Gesangbuchkommission nicht aufgenommen worden, EKG 338 = EG 442 unter die Epiphaniaslieder einzureihen. Das wiederholte Sternmotiv (Str. 2+4) und Morgensternmotiv passen gut zu den Bildern der Epiphaniaszeit. Ein erstaunliches Ergebnis zeigt die Verwendung der 24 Lieder unter der Rubrik „Tod und Ewigkeit“, eine nach dem furchtbaren Massentod des zweiten Weltkrieges besonders wichtige Sparte. Von diesen 24 Liedern wird nur eins völlig akzeptiert „Jesus meine Zuversicht“ EKG 330 = EG 526 mit 54 mal, dann folgt mit sehr großem Abstand Luthers „Mitten wir im Leben sind“ (EKG 309 = EG 518) : 21 mal; acht werden überhaupt nicht oder nur ein bis drei mal gesungen, weitere acht von 4 – 10 mal. Sieben dieser Lieder wurden nicht mehr in das EG aufgenommen und zwar EKG 314/ 315/ 317/ 322/ 323/ 324/ 325. Dieses Ergebnis wirft den Schatten der Welt- und Gemeindefremdheit auf das EKG von 1950. Die Hit-Liste der meist genannten Lieder war folgende:
Das zweitgenannte Lied resultiert aus der Vielzahl der damaligen Taufen. Es ist kein typisches Gemeindelied am Sonntag. Die Häufigkeit von „Allein Gott in der Höh sei Ehr“ resultiert aus seinem Rang in der Eingangsliturgie als Glorialied, und die Häufigkeit von „O Haupt voll Blut und Wunden“ kommt aus der Verwendung der 9. Strophe bei Beerdigungen „Wenn ich einmal soll scheiden“. Ob „Jesu geh voran“ ein typisches Lied zur Trauung ist, kann ich nicht feststellen. Die verbleibenden 15 Lieder sind die Klassiker der Gemeinde, aber ich halte diese Zahl doch für relativ gering. Trotz der sechs Passionssonntage und der in der Regel sechs Passionsandachten findet sich kein Passionslied, trotz der ca. sechs Weihnachtsgottesdienste zwischen dem 24.12. und 6.1. auch kein Weihnachtslied. Aber trotz der nur vier Adventssonntage zwei Adventslieder EKG 6 und 10. Dafür dominieren die Lob- und Danklieder. Neue Lieder auf den Kirchentagen 1973 - 1981 Die Kirchentage von Düsseldorf 1973, Frankfurt a.M. 1975, Berlin 1977, Nürnberg 1979 und Hamburg 1981 waren wieder Anlaß zur Komposition neuer Liedern, die in den Kirchentagsliederheften vorgestellt wurden. In Düsseldorf dominierte der Landeskirchenmusikdirektor Gottlieb Oscar Blarr mit seinem Chor von der Neanderkirche und seinen Kompositionen „Einer hat uns angesteckt mit der Flamme der Liebe“, „Wer in der Liebe bleibt, der bleibt in Gott“, und liturgische Stücke zum Kyrie „Herr wie lange noch wirst du uns ertragen“ und „Ehre sei Gott in der Höhe“. Neben Blarr war Piet Janssens, Telgte, lange Zeit an der Gestaltung von Beatmessen beteiligt. Seine Lieder „Brich mit den Hungrigen dein Brot“, „Entdeck bei mir den nächsten Schritt, der weiterführt“, „Komm bau ein Haus“, „In Ängsten die einen und die andern leben nicht schlecht“ und viele andere fanden Eingang in Gemeindeliederbücher. Der Kirchentag in Frankfurt 1975 wurde musikalisch von der Mitarbeit des Frankfurter Propstes Dieter Trautwein bestimmt. Mit der Übertragung aus dem Niederländischen „Solang es Menschen gibt auf Erden“ setzte Trautwein gegen das Kirchentagsmotto „In Ängsten aber siehe wir leben“ die positive Botschaft von der Erde, die Früchte trägt und von Blumen und Bäumen als Spuren der Gegenwart Gottes. Mit dem Kanon „Ein jeder braucht sein Brot, sein Wein, und Friede ohne Furcht soll sein. Pflugscharen schmelzt aus Gewehren und Kanonen, dass wir in Frieden beisammen wohnen“, nach Micha 4,3 komponiert, setzte er einen eschatologischen Ausblick aus den Ängsten der Zeit. Arnim Juhres „Man sagt, der Ort hieß Bethlehem“ reflektierte ein distanziertes Jesusbild des nachchristlichen Menschen. Jesus in einem Notquartier geboren, am Rand der Welt, macht seinen Namen „Gott hilft“ bei Verzweifelten und Unglücklichen wahr und lebt „trotz Wohlstandswahn und Hungerkrampf, trotz Weltraumfahrt und Klassenkampf“ als Auferstandener in dir und mir. Aus dem Schwedischen übertragen war das viel beliebte „Herr deine Liebe ist wie Gras und Ufer“, das mit Schnulz und Schmalz die Angst vergessen machen wollte. Gegen die „Unterwanderung“ des gottesdienstlichen Kirchenliedes wollte der Berliner Kirchentag 1977 ein deutliches Signal setzen. Das Liederheft enthielt 92 Lieder, davon kein einziges aus dem Umkreis des Tutzinger Wettbewerbes, aber 26 vierstimmige Sätze zu Liedern aus dem EKG. Das Signal, das von diesem Heft ausging, hieß: es könnten in einem kommenden Gesangbuch auch viele Lieder vierstimmig gesetzt und in den Gemeinden gesungen werden. Das Liederheft war nach der Ordnung des Abendmahlsgottesdienstes gegliedert. Weitere altkirchliche Weisen (Nr. 8 und 9) verstärkten den Eindruck gegen den Trend. Helmut Kornemann, der mit Gottfried Müller dem Vorbereitungskreis angehörte und dessen Vorschläge gelegentlich in liturgische Ästhethizismen ausuferten, hatte ein mozarabisches Vaterunser aus dem 7. Jahrhundert so eingerichtet, dass auf jede Bitte die Gemeinde mit einem Amen antworten sollte (Nr. 54). Selbst zu dem klassischen Kirchentagslied „Sonne der Gerechtigkeit“ steuerte der Arbeitskreis noch eine weitere Weise nach den Böhmischen Brüdern bei. Der gesamten „trendige“ Anteil war hauptsächlich P. Janssens überlassen, der mit acht Liedern und liturgischen Stücken vertreten war. Das Motto „Einer trage des andern Last“ verarbeitete Janssens in dem Refrain „Wir wollen weitersagen wer trägt, der wird getragen“. Ein anderer Refrain „Stimm deine Laute, David spiel, entlock den Saiten Lieder“ löste große Begeisterung aus. Die Lage des Saul, in den der böse Geist gefahren war, wurde auf die westdeutsche Gesellschaft übertragen: „Fährt der böse Geist in Saul, dann ducken sich die Leute, fährt der böse Geist in den Betrieb, dann ducken sich die Leute und am Fließband hängt der Segen schief, fährt der böse Geist ins Parlament, dann ducken sich die Leute, im Plenum hängt der Segen schief, gegängelt klafft die Meute, fährt der böse Geist ins Volk..im Lande hängt der Segen schief ein jeder schnappt nach Beute“. Dagegen wurde David ( die Kirche, die Gemeinde ?) aufgefordert, neue Lieder zu singen, „dass der böse Geist entflieht, zum Menschen mach mich wieder“. Das Nürnberger Kirchentagsliederheft von 1979 vereinte die Stücke von Blarr und Janssens und daneben in beträchtlicher Anzahl die „Songs junger Christen“, die mit „Sing mit mir ein Halleluja“, „Vergiß nicht zu danken“, „Ins Wasser fällt ein Stein“, „Es ist niemand zu groß“ inhaltlich und musikalisch den Weg zurück in die besonders vom Gemeinschaftschristentum gepflegte schlichte und unkomplizierte Frömmigkeit des 19. Jahrhunderts führte. Wesentlich war, dass auf den Schlussversammlungen die klassischen Choräle, zu denen „Sonne der Gerechtigkeit“ und „Nun danket alle Gott“ gehörten, neben den neuen Rhythmen von Janssens und Blarr Platz hatten und Mut machten, auch in den Kirchengemeinden zu Hause beides nebeneinander bestehen zu lassen. Zum hochpolitischen Kirchentag in Hamburg 1981 komponierte Fritz Baltruweit zum Kirchentagsthema „Fürchte dich nicht“ den vierstimmigen Satz „Fürchte dich nicht, gefangen in deiner Angst, getragen von seinem Wort, gesandt in den neuen Tag“ und die Melodie von „Freunde dass der Mandelzweig“. Wie schon in früheren Gesangbüchern waren neue und alte Lieder nicht mehr getrennt sondern gemischt miteinander thematisch angeordnet. Lieder zum Braunschweiger Landeskirchentag 1982 Im Juni 1982 fand seit langer Zeit wieder ein Landeskirchentag in Braunschweig statt, der unter dem nicht unumstrittenen Motto „Zum Glauben ermutigen“ stand. Nach dem dramatischen Kirchentag in Hamburg wünschte eine beträchtliche Minderheit das Motto „Zum Frieden ermutigen“. Zu diesem Landeskirchentag war ein Liederheft mit 42 Liedern erschienen, zu dem der Landeskirchenmusikdirektor Karl Heinrich Büchsel einen Kanon zum Motto „Laßt euch zum Glauben ermutigen“ komponierte und eine gemeindeliedmäßige Melodie zu einem Text von H. Handt „Glauben heißt Christus mit Worten nennen. Aber auch: ihn mit dem Leben bekennnen: Herr, lehr uns glauben“. Von Domkantor Helmut Kruse stammte ein zu diesem Anlaß komponierter vierstimmiger Kanon „Glauben wie Christus macht Mut, glauben wie Christus tut gut“. Das Liedangebot nahm auf alle in der Landeskirche befindlichen Frömmigkeitsströmungen Rücksicht. Neben 10 traditionellen Chorälen aus dem EKG und vier inzwischen bekannten Chorälen aus dem 20. Jahrhundert u.a. „Er weckt mich alle Morgen“ und „Gott liebt diese Welt“ standen Kinderlieder zum Kinderkirchentag, die etwas unbekümmerten Lieder aus der Jesusbruderschaft Gnadenthal („Ich singe dein Lob in den Tag hinein“) und der singenden Gemeinde Wuppertal („Gottes Liebe ist wie die Sonne, sie ist immer und überall da“), ältere Spirituals „Komm sag es allen weiter“ und Kirchentagslieder wie „Gib uns Frieden jeden Tag“ und „Komm Herr segne uns“ und von Janssens „Der Himmel geht über allen auf“, „Komm bau ein Haus“ und das Vaterunserlied. Damit hatten die neuen Lieder nun offiziell in der Landeskirche Einzug gehalten. Das Liederheft „Umkehr zum Leben“ des Kirchentages in Hannover Zum Deutschen Evangelischen Kirchentag in Hannover 1983 erschien unter dem Titel „Umkehr zum Leben“ das umfangreichste Liederheft mit insgesamt 180 Liedern. Dieses Liederheft wurde für die Landeskirche deshalb bedeutsam, weil es zugleich das Beiheft 72 ablösen und als Beiheft 83 zur Ergänzung des EKG eingeführt werden sollte. Braunschweiger Kirchenmusiker oder Theologen gehörten dem Arbeitsausschuss nicht an. Auf der folgenden Tabelle sind die 28 Lieder aufgeführt, die auch in das EG aufgenommen worden sind. Die Tabelle veranschaulicht den enormen Wachstumsprozeß des kommenden Gesangbuches. Im Gegensatz zum damals noch bestehenden EKG, das von wenigen Hymnologen ausgebrütet und am Ende auch ausgefeilscht worden war, wurde hier ein langes Wachsen des Evangelischen Gesangbuches mit einer Reihe länger erprobter neuer Lieder sichtbar.
In der Agendenkommission behandelte Peter-Isenbürger das Liederbeiheft zum Kirchentag 1983. Das Lebensgefühl des modernen Menschen fände dort einen angemessenen Ausdruck. Die Kommission schlug vor, das Beiheft den Gemeinden als Anhang zum Gesangbuch zu empfehlen (LKA Registratur 2554). Lieder der jungen Gemeinde 1984 in Goslar Zum Landesjugendtreffen im Juni 1984 kamen mehrere Hundert Jugendliche nach Goslar. Sie hatten ein Liederheft mit 44 Liedern in der Hand, in dem nur noch ein Lied aus dem EKG stammte und nur 13 Lieder aus dem ein Jahr zuvor erschienenen Kirchentagsliederheft 1983, das als Beiheft zum EKG in der Landeskirche empfohlen worden war. 30 Lieder stammten vor allem aus dem Liedbestand früherer Kirchentage. Wie schon in den 30iger Jahren hatte sich die junge Gemeinde ein eigenes Singen, eigene Melodien und eigene Themen gesucht, die ihrer augenblicklichen Frömmigkeit entsprachen. Diese Frömmigkeit war pazifistisch. Mit dem Lied „Die Waffen verrotten zu Staub“ von Willms/ Böckeler begann das Liederheft. Das Friedensthema wurde noch von fünf anderen Liedern aufgenommen, wobei manchmal zwischen dem Frieden, den Christus bringt und den die Welt schafft, auch unterschieden wurde, wie in dem Kanon von Karl Heinrich Büchsel „Meinen Frieden gebe ich euch, nicht gebe ich euch, was die Welt gibt“ (Seite 32). Die Anzahl der Wehrdienstverweigerer stieg in jener Zeit kontinuierlich an. Die Frömmigkeit der Jugendlichen war „träumerisch“. „Wir träumen einen Traum“ von Hildebrandt/Janssens war das letzte Lied im Heft. Es war der Traum, „von einer besseren Welt“, „da sind die Helden mangelhaft, da sind die Eichen angesägt, da ist die Wahrheit nicht gezinkt.. da ist der Mensch dem Menschen gleich, das ist der Christus ganz aus Fleisch, da ist die Auferstehung wahr, da ist das Leben schön“ (Seite 44). Da ist derselbe Farbton wie in den eschatologischen Bildern des Alten Testamentes. Der Blick in eine bessere Welt macht die Sänger nicht tatenlos, sondern motiviert sie, sich auf den Weg dahin zu bewegen. Den Weg in eine bessere Welt, „den Weg wollen wir gehen“, den langen, steinigen, weiten unbequemen Weg (Seite 43). Es ist eine Art Aufbruch aus der Unfreiheit in die Freiheit. „Wenn das rote Meer grüne Welle hat, dann ziehen wir frei heim aus dem Land der Sklaverei“. Zu einer flotten Melodie von Janssens wurde der Auszug aus Ägypten in manchen Messehallen in langen Schlangen nachgespielt. „Hören - hoffen - handeln“ war das Motto des Landesjugendtreffens. Eine in vielen Variationen zum Ausdruck gebrachte Hoffnung prägte die Frömmigkeit: „Komm wir pflanzen den Hoffnungsbaum“ hatte Kurt Rose gedichtet „Die Äste, die Zweige das sind Gespräche und Gebete, die treiben, die steigen gegen den Wirrwind, die Angst“ (Seite 31). Auch das Lied „Komm bau ein Haus, das uns beschützt, pflanz einen Baum, der Schatten wirft“, ist nicht als ethischer Appell sondern als Ausdruck der jugendlichen Hoffnung zu lesen. Damit bekommt der Traum eine besondere Gegenwartsdichte. „Selig seid ihr, wenn ihr einfach lebt, wenn ihr Lasten tragt, wenn ihr ehrlich bleibt, wenn ihr Frieden macht“ (Seite 34). Von dieser Seligpreisung der Gegenwart ist es nur noch ein kurzer Schritt zu dem Wunsch nach Wohlfühlglaube „Herr deine Liebe ist wie Gras und Ufer“ (Seite 17) und „Komm laß diese Nacht nicht enden, in der wir einen Anfang sehn“ (Seite 26). Die Lieder der Vorläufigen Liederliste Nach den verabschiedeten Grundsätzen wurde eine Vorläufige Liederliste für den Stammteil des neuen Gesangbuches erarbeitet und im Februar 1984 vom EKD-Kirchenamt zur Stellungnahme an die Landeskirchen verschickt. Die überwiegende Zahl der EKG-Lieder, ca 322 sollten auch im neuen Gesangbuch enthalten sein, aber der Liederumfang sollte erweitert werden. Die Pröpste erhielten die Liederliste im März 1984 zur Stellungnahme bis zum 1.6.1984 zugeschickt, aber es reagierten nur wenige. Zur Bearbeitung der Liederliste wurde die Agendenkommission durch den Konvent der Kirchenmusiker ergänzt, die nun eine 14köpfige Gesangbuchkommission unter dem Vorsitz von Bianca Riese, der Kirchenmusikerin an der Braunschweiger Pauligemeinde, bildete. Ihr gehörten an: die Pfarrer Geert Beyer, Hans Christoph Brinckmeier, Heinz Fischer, Propst Hans Jürgen Kalberlah, Dietrich Kuessner, Manfred Meitzner und die Kirchenmusiker Christoph Bosse, Friedrich Peter-Isenbürger, Hans Dieter Kern, Dieter Kroeker, Christian Mellin, Martin Seebaß und Herr Zacharias. In fünf Sitzungen vom Mai bis September 1984 wurde die Liederliste gründlich durchberaten und folgende Empfehlung verabschiedet. „Die Streichung aus dem Stammteil des EKG empfindet der Ausschuss als zu drastisch und empfiehlt, 23 von den gestrichenen Liedern auch dem neuen Gesangbuch zu erhalten“. Das bedeutete einen weiterer Rückschritt in das EKG. Außerdem wurde die Aufnahme von 43 weiteren neuen Gesangbuchliedern empfohlen. Der Vorschlag war auf fruchtbaren Boden gefallen: von diesen vorgeschlagenen 43 Liedern wurden 16 in den Stammteil des späteren EG aufgenommen: EG 116/ 181.7/ 187.7/ 315/ 332/ 379/ 425/ 432/ 436/ 461/ 463/ 465/ 483/ 489/ 492/ 515. Sieben andere kamen in den Regionalteil: 544/ 591/ 607/ 612/ 620/ 637/ 648/. Drei von ihnen gehörten als typisch Braunschweiger Sondergut dem Anhang des EKG an: „Lobt froh den Herren“ (EG 332), „Weiß ich den Weg auch nicht“ (EG 591) und „Nun wollen wir singen das Abendlied“ (EG 637). Gemeindenah war auch der Kanon: „Herr bleibe bei uns“ (EG 483), „Jubilate Deo“ (EG 181.7) wohl eher weil vom Wolfenbüttler Michael Prätorius. „Ruhet von des Tages Mühn“ (EG 492) stammte aus der „Klingenden Runde“. Zu den Klassikern gehörte auch der vierstimmige Schützsatz „Aller Augen warten auf dich“, bei Chorfreizeiten in früherer Zeit viel zu Beginn des Mittagessens gesungen. Als neue Lieder hatten sich bereits aus den Beiheften eingebürgert: „Vertrauen wagen“ (EG 607), „Gott gab uns Atem“ (EG 432) „Stern über Bethlehem“ (EG 544), „Herr gib mir Mut zum Brückenbauen“ (EG 612). Ausgesprochene Kirchentagserrungenschaften, die Eingang in neue Liederhefte fanden, waren: „Gehe ein in deinen Frieden“ (EG 489), „Gib uns Frieden jeden Tag“ (425), „Herr gib uns deinen Frieden“ (EG 436) „Laudato si“ (EG 515), „Freunde, dass der Mandelzweig“ (620). Die Gesangbuchkommission äußerte sich auch zu den verschiedenen Melodiefassungen – ob rhythmisch oder isometrisch –, zur Tonhöhe und zu alternativen Melodien (LKA Registratur 2519). Der landessynodale GemeindeAusschuss und die Kirchenregierung übernahmen die Stellungnahme des Gesangbuchausschusses, und auf der Maisynode 1985 gaben OLKR Becker und die Vorsitzende der Gesangbuchkommission Bianca Riese einen Bericht über die bisherige Arbeit am sog. Stammteil des Gesangbuches. Man wolle „behutsam und nicht zu modernistisch vorgehen und im Zweifelsfall dem älteren Liedgut den Vorrang geben“, äußerte Becker (EZ 12.5.1985), dessen Meinung sich die Landessynode anschloß. Trotz Einstimmigkeit gab es in der Landessynode eine beachtliche Zahl von Stimmenenthaltungen. Die Liederliste von 1985 kursierte und verfiel einer vereinzelten, aber typischen Polemik. Unter dem Titel „Auf ein neues Lied?“ bedauerte der Hermannsburger Pfarrer Kristlieb Adloff die Wiederkehr der volkstümlichen Gesänge des 19. Jahrhunderts und die Herausnahme von 87 Liedern des EKG, die er als „reife Frucht einer lebendigen Singbewegung und als Nebenfrucht des Kirchenkampfes“ verstand. Neue Lieder, die „nur in stumpfsinnigem Rhythmus in sich hineingrummeln und mümmeln, was immer der öde Griff in die Gitarre begreift“, wurden von ihm abgewiesen. Die Liederliste versuchte, „die geistlichen Grundentscheidungen des heutigen EKG rückgängig zu machen“ (MuK 1985 S. 183 f). Damit war indes die endgültige Gestalt für den Stammteil noch nicht gewonnen. Immer wieder wurden neue Anträge und Wünsche eingearbeitet und die Liederliste mehrfach überarbeitet und der jeweils neueste Stand ausgetauscht. Die Texte des Stammteils (Katechismus, Gebete, Lesungen u.a.) Nach dem Liederteil des Gesangbuches wurde der landeskirchlichen Gesangbuchkommission 1986 eine Vorlage zum Textteil des Gesangbuches zur Bearbeitung überwiesen. Der Textteil sollte viel umfangreicher werden als im bisherigen EKG, denn das Evangelische Gesangbuch war zugleich als Hausbuch gedacht. Der Textteil enthielt erstmals zahlreiche Psalmen, die im Gottesdienst im Wechsel gesprochen werden konnten. In einigen Gemeinden hatte sich schon seit 1968 diese Gebetsform im Eingangsteil des Gottesdienstes bewährt. Er bedeutete eine stärkere Beteiligung der feiernden Gemeinde am liturgischen Geschehen und löste das Singen des Introitus durch einen Chor ab. Dieser Introituschorgesang hatte sich in der Braunschweiger Landeskirche nicht eingebürgert. Auf die Psalmen folgte die Ordnung der Mette, des Mittagsgebetes und der Vesper; ein Gebetsteil für verschiedene Anlässe, die drei Lesungen im Sonntagsgottesdienst und ein Teil mit den Bekenntnissen der Kirche. In zwei Sitzungen erarbeitete die Gesangbuchkommission eine in textlicher und sprachlicher Hinsicht vorsichtig konservative Stellungnahme, und die Landessynode wurde im November 1986 dazu informiert. Eine Aussprache war nicht vorgesehen. Die Kirchenregierung nahm noch kleine, aber bezeichnende Korrekturen vor. Es war historisch gesehen schon eine Glanztat, daß in ein von Lutheranern benutztes Gesangbuch auch Teile des reformierten Heidelberger Katechismus aufgenommen wurden. Doch seit der Leuenberger Konkordie vom Jahre 1973 war die Abendmahlsgemeinschaft zwischen Lutheranern und Reformierten endlich hergestellt, eine Gemeinschaft, die im Kirchenkampf von 1934 ff noch unvorstellbar gewesen war. Aber Landesbischof Müller drang darauf, daß dieser Textteil auch als reformiertes Bekenntnis bezeichnet werden sollte, damit keine Vermischung oder Verwechslung geschähe. Beim Text der Barmer Erklärung von 1934 war in der Kommission noch offen geblieben, ob sie als Bekenntnis oder doch nur als Erklärung gewertet werden sollte. Bischof Müller bestand auf der Bezeichnung „Barmer Erklärung“. Damit war eine erste Lesung aller Lieder und Texte des Gesangbuches abgeschlossen. Das Liederheft vom Landeskirchentag Juni 1988 Die Lieder der Kirchentage waren durch die Braunschweiger Posaunenchöre, Jugend- und Konfirmandengruppen, Frauenhilfen und Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher, die an den Kirchentagen teilgenommen hatten, längst im Umlauf. Anfang Juni 1988 fand nach dem von 1982 ein weiterer regionaler Landeskirchentag in Salzgitter-Lebenstedt statt, zu dem der Landeskirchenmusikdirektor Gunter Martin Göttsche und Klaus Dieter Braun vom Amt für Jugendarbeit ein Liederheft herausgegeben hatten. Der Landeskirchentag stand unter dem Motto eines neuen Liedes „Gott gab uns Atem“ von E. Bücken und der Melodie von Fritz Baltruweit. Das Liederheft mit 48 Liedern gibt einen gewissen Einblick, was in der Landeskirche an alten und neuen Liedern geläufig war. Von den 48 Liedern waren 13 aus dem EKG und 35 neue Lieder, ein bemerkenswert hoher Anteil. Von den 35 neuen Liedern sind 12 in das Evangelische Gesangbuch aufgenommen worden. In den Kirchengemeinden hatten sich das Calypso-Vaterunser (EG 188), das Gloria-Lied „Ich lobe meinen Gott, der aus der Tiefe mich ruft“ (EG 585), Bonhoeffers „Von guten Mächten“ (EG 65), das Schlußlied des Nürnberger Kirchentages „Komm Herr segne uns“ (EG 170) von Trautwein und „Herr wir bitten komm und segne uns“ (EG 561) eingebürgert. Das Liederheft bewahrt auch jene Lieder, die sich nicht „durchgesetzt“ haben, damals aber durchaus populär waren, wie das Lied „Einer hat uns angesteckt mit der Flamme der Liebe/ einer hat uns aufgeweckt und das Feuer brennt hell“ (S. 12) von Bücken/ Blarr aus einer lateinamerikanischen Beatmesse. Man hat den neuen Liedern vorgeworfen, dass sie zu viele Forderungen und zu viel Ethik enthielten und zu wenig Evangelium. Dieses Lied ist ein ausgesprochenes Christuslied, das den Reichtum der Nachfolge beschreibt: „Wer sich selbst verliert/ wird das Leben finden/ wer die Freiheit spürt/ kann sich selber binden“ darauf folgt der oben genannte Refrain. Die Strophen 2 und 3 lauten: „Wer die Armut kennt/ wird im Reichtum leben/ wer von Herzen brennt/ kann sich andern geben// Wer betroffen ist/ wird das Wort neu sagen/ Wer sich selbst vergisst kann auch Lasten tragen. Einer hat uns angesteckt“. Wir haben es seinerzeit wiederholt als Lied bei der Trauung gesungen. Die verschiedenen Aspekte der Friedensthematik wurden liedmäßíg behandelt: „Freunde dass der Mandelzweig“ (EG 620) ist ein Lied vom Sieg des Lebens über den Krieg, veranschaulicht am blühenden Mandelzweig. Dagegen wurde von der kirchlichen Rechten der Friede durch Christus hervorgehoben, hier durch das Lied von Manfred Siebald „Friede sei mit dir. Nicht jener Friede, wenn die Waffen schweigen/ wenn sich noch Furcht mit Haß die Waage hält/ wenn sich Verlierer vor den Siegern beugen/ nicht der Friede dieser Welt“, sondern eben der Friede Gottes, der als Gegensatz gesehen wurde. „Der Friede Gottes will in dir beginnen“ beginnt die letzte Strophe. Zwischen dem Gottesfrieden und dem Friede auf Erde, dem Friede innen oder als gesellschaftspolitische Hoffnung und Realität klaffte eine große theologische Kluft. Ein ganz anderer Aspekt war der „Abendfrieden“. „Gehe ein in deinen Frieden, schlafe deinen guten Schlaf“ aus Israel, gehörte zu bekannten Abendliedern, die nicht die Schrecken der Nacht besingt wie die Lieder des 16. und 17. Jahrhunderts, sondern das vom Himmel fließende Mondlicht preist. Ein Friedenskanon aus Afrika „Gehen wir in Frieden (S. 17) und ein Bittruf nach einer Fürbitte von P. Janssens „Gib uns deine Kraft, Böses zu wenden, Frieden zu machen, gib uns deinen Geist“ zeigt die vielfältige liturgische und musikalische Form des Friedensthemas. Da der Landeskirchentag mit dem Treffen der landeskirchlichen Jugend zusammengelegt war, gab es auch schlichte Melodien, die auf Anhieb mitzusingen waren wie „Du bist da wo Menschen leben... lieben... hoffen“ von D. Jöcker, „Preisen lasst uns Gott den Herrn“ eine Melodie, die Trautwein aus Kamerun mitgebracht hatte, „Sing mit mir ein Halleluja, sing mit mir ein Dankeschön“ (S. 38). Auch dieses Liederheft bewährte sich wie schon das vom Katechetischen Amt und vom Landeskirchentag 1982 als Vorreiter für die Akzeptanz des EG. Die Diskussion über den Vorentwurf In diesem Jahr 1988 wurde der Vorentwurf des Evangelischen Gesangbuches den Landeskirchen zur Stellungnahme bis 1990 zugesandt. 50 Lieder waren nach Auswertung der Stellungnahmen der Landeskirchen aus der Vorläufigen Liederliste gestrichen und 85 neu hinzugefügt worden. Damit stand fest, daß von den 527 Lieder des neuen Gesangbuches 310 aus dem Stammteil des EKG stammen würden, der 394 Lieder umfaßt hatte. Nur 84 Lieder waren aus dem Stammteil aussortiert worden. Diesen korpulenten grünen Vorentwurf verschickte OLKR Becker am 11. Mai an alle Kirchenvorstände und am 24. August 1988 an alle Pfarrerinnen und Pfarrer mit dem Angebot, sich mit Vorschlägen an der Gestaltung des Gesangbuches zu beteiligen. Das war eigentlich zu spät, denn an der Liedauswahl sollte nicht mehr gerüttelt werden. Es begann in der Landeskirche bis zum Herbst 1989 eine rege Beschäftigung mit dem geplanten Gesangbuch. Die Braunschweiger Kirchengemeinden Petri, Wichern und Oelper erarbeiteten in monatelanger Arbeit unter der Federführung von Pfarrer E. Borrmann eine 34 Seiten lange Stellungnahme. Borrmann bemängelte zu Recht, daß in den Kirchengemeinden zu wenig bedacht würde, daß das neue Gesangbuch kein Nachdruck des bisherigen sein sollte sondern wirklich ein neues. Aus der Arbeit dürfte als Ergebnis „nicht eine heimliche Restaurierung des bisherigen herauskommen“. Das neue möge „einladender, vielseitiger, fröhlicher, singbarer, menschlicher, also brauchbarer als das alte sein“ (Brief vom 7.12.1987 an Frau Riese in: Registratur 2939). Der Konvent der Propsteikantoren äußerte sich am 24.5.1989. Auf der Propsteisynode Lebenstedt referierte im Juni 1989 der Landeskirchenmusikdirektor Göttsche über den Vorentwurf. Vorausgegangen war eine Andacht mit Taizegesängen, geleitet von Pfarrer Beyer. Es gab zurückhaltende (Propsteikantor Mast) und befürwortende (Frau Prinzing) Wortmeldungen. Kräftig unterstützte Propst Brackhahn das Gesangbuchvorhaben (Salzgitter Zeitung 24.6.1889). Für die Propsteisynode Helmstedt am 14. Juli 1989 hatte ein PropsteigesangbuchAusschuss eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet. Kirchenmusidirektor Kroeker berichtete am 4. September 1989 der Propsteisynode Braunschweig. Vier Einzelvoten waren aus verschiedenen Kirchengemeinden eingegangen. Ungewöhnlich war die Ablehnung der Kirchengemeinde Martin Chemnitz, weil Pfarrer Juenke die Aufnahme des Heidelberger Katechismus nicht mittragen wollte. Auch die Propsteisynode Bad Gandersheim tagte am 14.10.1989 zu diesem Thema sowie der Pfarrkonvent Bad Harzburg. Ganz scharf ablehnend äußerte sich die EKD-Kammer für Frauenfragen und beklagte „ein restauratives Gemeinde- und Familienbild“; der „sexistische Sprach- und Textteil“ wäre völlig unakzeptabel, die traditionelle christliche Frömmigkeit setzten sich in der Liederliste durch männlich geprägte Denk- und Sprachstrukturen, durch kriegerische Bilder und einen schroffen Dualismus im Welt- und Menschenbild fort. Die Frauenkammer der Landeskirche schloß sich diesem vernichtenden Urteil an (LKA Registratur 2900). Alle Stellungnahmen wurden im GesangbuchAusschuss bearbeitet und zu einer 12 Seiten langen Stellungnahme der Landeskirche zum Vorentwurf zusammengefaßt. Die endgültige Stellungnahme der Landeskirche zum Vorentwurf des Gesangbuches Auf der Novembersitzung der Landessynode 1989 wurde eine von der Kirchenregierung leicht überarbeitete Stellungnahme der Braunschweiger Landeskirche zum Vorentwurf verabschiedet. Darin wurden grundsätzlich der Name „Evangelisches Kirchengesangbuch“, eine Reduzierung des Umfangs und die Verwendung der inklusiven Sprache gewünscht. Die behutsame Revision der EKG-Texte, die Aufnahme von Liedern von anderen Völkern in ihren Sprachen und bereits bewährter Kirchenlieder, von Kanons und Kinderliedern und zahlreicher ökumenischer Lieder wurden begrüßt, aber es wäre unbedingt erforderlich, auf interkonfessioneller Ebene einen einheitlichen Gebrauch des Kennzeichens „ö“ anzustreben und fügte am Ende zahlreiche Umgereimtheiten zu dieser Sache an. Da der Umfang als zu üppig angesehen wurde, sollten 19 Lieder wegfallen weil sie als zu modernistisch, zu überladen, zu banal und platt oder zu schwierig bei der verwendeten Bildwahl angesehen wurden. Als zu antiquiert oder banal galten zahlreiche neue Lieder, aber auch auf einige EKG-Lieder (EKG 13 „Dein König kommt in niedern Hüllen“, EKG 209 „Herr unser Gott laß uns nicht zuschanden werden“ und EKG 347 „Jesus nimmt die Sünder an“, EKG 65 „Jesus meines Lebens Leben“ und EKG 219 „O daß doch bald dein Feuer brennte“) sollte verzichtet werden. Die Kirchenleitung klebte also keineswegs an allen EKG-Liedern. Es ist kein Gewinn, daß diese Lieder doch wieder im EG auftauchten. Auch 38 Strophen von 12 Liedern, die dem EKG angehört hatten, sollten gestrichen werden, ebenso wie neun liturgische Gesänge. Von 16 Liedern sollten Ausweichmelodien gesucht werden, weil die angegebenen Melodien zu schwer oder unbekannt wären, für andere Lieder mit neuen Texten sollten andere Melodien komponiert werden. Die Tonhöhe von 65 Liedern sollte heruntergesetzt, für sechs Lieder die rhythmischen Melodien durch die ansonsten so verhaßte isometrische ersetzt und 35 Lieder mit Gitarrengriffen versehen werden. Diese Stellungnahme nahm die vielfältigen, unterschiedlichen Anregungen und Wünsche aus den Gemeinden und Fachkreisen auf (Die Stellungnahme der Br. LK zum Vorentwurf LKA Registratur 3271). Die EKD/BEEK GesangbuchAusschuss lehnte allerdings eine nochmalige Behandlung der EKG-Lieder ab und nahm nur Korrekturen im Bereich der neuen Kirchenlieder vor. Im Februar 1991 schlossen die Gesangbuchausschüsse der EKD und des Bundes der Ev. Kirche in der früheren DDR ihre Arbeit ab. Die Entstehung des Niedersächsischen - Bremer Liederanhangs/ Regionalteils Ab Anfang 1987 begann die Arbeit an einem niedersächsischen Liederanhang, die federführend von einem vom Ständigen Niedersächsischen GesangbuchAusschuss gebildeten ArbeitsAusschuss in Hannover besorgt wurde. Vom Ständigen Niedersächsischen GesangbuchAusschuss wehte kein besonders reformfreudiger Wind. Die Arbeit sollte „behutsam“ und „nicht überstürzt“ geschehen, und „die erreichten Gemeinsamkeiten sollten erhalten bleiben“. Wer sich in der Kirchensprache auskannte, wußte Bescheid: es sollte sich möglichst wenig ändern. Aber es sollte vernünftigerweise keinen Braunschweiger Sonderanhang mehr geben. Der war 1950 auch mehr aus Trotz und Widerstand gegen die Übertreibungen von Mahrenholz entstanden. Dem 19köpfigen Ausschuss für den Regionalanhang gehörten von Braunschweig Landeskirchenmusikdirektor Gunther-Martin Göttsche, Propst i.R. Hans Jürgen Kalberlah und Kantor Dieter Kern an. Den Vorsitz hatte Landeskirchenmusikdirektor Wiese. Dieser Niedersächsische Ausschuss bat um Vorschläge bis zum Sommer 1987 und die Braunschweiger Kirchenregierung beschloß, die Kirchengemeinden zu beteiligen und um Vorschläge zu bitten. 30 Kirchengemeinden antworteten mit zahlreichen Vorschlägen. Pfarrer Eberhard Borrmann von der Braunschweiger Petrigemeinde ordnete die 297 Liedvorschläge in eine „Wunschliste Anhang“ (in: LKA Registratur 3414) für ihre Bearbeitung in der Agendenkommission, in die Borrmann berufen worden war. Die Agendenkommission berücksichtigte vor allem neues Liedgut, was zu Spannungen mit der Auffassung des Landeskirchenamtes führte. OLKR Becker beanstandete, daß nur neun EKG Lieder für den Anhang vorgesehen wären. (Protokoll der Agendenkommission vom 3.2.1988 in: LKA Registratur 2939). Diese Braunschweiger Vorschläge lagen bald dem Hannoveraner RegionalAusschuss vor und wurden dort begutachtet. Die Arbeit im Niedersächsischen RegionalAusschuss indes stagnierte, weil sich bei den Liedern am Stammteil doch noch ständig Veränderungen ergaben und erst nach der Fertigstellung des Stammteils auch die Lieder für den Anhang endgültig ausgewählt werden konnten. Erst Ende 1989 wurde vom Niedersächsischen Ausschuss eine Vorläufige Liederliste als erstes Arbeitsergebnis mit 84 Liedern und Melodien vorgelegt. Davon stammten nur fünf aus dem Stammteil des EKG, sieben aus dem Niedersächsischen und Bremer Anhang, 21 aus dem Beiheften 1972 und 1983 sowie 29 aus anderen zeitgenössischen Veröffentlichungen, sechs aus Taize, drei aus dem katholischen Gesangbuch „Gotteslob“ und fünf weitere Lieder aus anderen Quellen. Plattdeutsche Lieder waren noch nicht enthalten, wurden aber erwünscht. (LKA Registratur 3415). Die Gemeinden wurden ermuntert, weitere Vorschläge zu machen, weil mit 84 Liedern das Maximum von 150 Anhangsliedern bei weitem nicht erreicht war. Das Landeskirchenamt forderte die Propsteivorstände im Januar 1990 zu einem Votum zur dieser Liederliste bis Ende des Jahres auf. Aber es kamen nur Stellungnahmen von den Propsteisynoden Braunschweig und Bad Harzburg, vom Pfarrkonvent Vorsfelde und von einigen Einzelgemeinden zustande. Alle Stellungnahmen wurden in zwei Sitzungen Januar und Februar 1991 in der Agendenkommission aufgelistet und für die Kirchenregierung eine Stellungnahme erarbeitet, die der Landessynode am 15./16. März 1991 vorgelegt wurde (LKA Registratur 3414/ 21596). Das geringe Echo hatte zwei einfache Gründe: die vorgeschlagene Liederliste kam den Gemeinden entgegen, denn teils waren bisher abgelehnte EKG-Lieder im Anhang wieder präsent, teils stellte der Anteil der neuen Lieder zufrieden. Der andere Grund bestand darin, daß sich das öffentliche Interesse 1990/91 vollständig auf die Umwälzung der Verhältnisse in der DDR konzentrierte und der Liederanhang eines Kirchengesangbuches demgegenüber verständlicherweise in den Hintergrund trat. Die Braunschweiger Vorschläge wurde im NiedersachsenAusschuss verarbeitet, der am 1.1. 92 den endgültigen Entwurf vorlegte. Dabei waren noch einmal nach Angaben des Ausschusses allein 1000 Vorschläge bearbeitet worden. Zehn der im Entwurf für einen niedersächsischen Anhang enthaltenen Lieder waren in den Stammteil aufgenommen worden: „Bewahre uns Gott“ (EG 171), „Bleibet hier und wachet mit mir“ (EG 789.2), „Danke für diesen guten Morgen“ (EG 334), „Der Tag ist um die Nacht kehrt wieder“ (EG 490), „Gehe ein in deinen Frieden“ (EG 489), „Heut triumphieret Gottes Sohn“ (EG 109), „Ich möcht daß einer mit mir geht“ (EG 209), „Kyrie“, ,„Laudato si“ (EG 515), „Sende dein Licht“ (EG 172). Das war sozusagen ein besonderer niedersächsischer Anteil am Evangelischen Gesangbuch. Gliederung des Stammteils des Evangelischen Gesangbuches Das Evangelische Gesangbuch umfaßt einen Stammteil mit 535 Liedern statt bisher 394 und einen Regionalteil mit weiteren 109 Liedern (Nr. 536-644) statt bisher 99; außerdem liturgische Gesänge zu den Sonntagsgottesdiensten und zu den Tageszeiten, gefolgt von Taizegesängen (789.1-789.7), Psalmtexten (702-760), dem kleinen Katechismus, verschiedenen Bekenntnissen, Gebeten und den drei Lesungen in den jeweiligen Sonntagsgottesdiensten. Es gliedert sich in Lieder zum Kirchenjahr (Nr. 1-154), zum Gottesdienst (Nr. 155-269) einschließlich der liturgischen Gesänge (unterteilt in Taufe, Konfirmation, Beichte, Abendmahl, Sammlung und Sendung, Ökumene), Biblische Gesänge (Nr. 270 - 315), die dritte größere Einheit, Glaube, Liebe, Hoffnung überschrieben, gliedert sich in Loben und Danken (Nr. 316-340), Rechtfertigung und Zuversicht (Nr. 341-360), Angst und Vertrauen (361-383), Umkehr und Nachfolge (384-395), Geborgenheit in Gottes Liebe (Nr. 396-411), Nächsten- und Feindesliebe (Nr. 412-420), Erhaltung der Schöpfung, Frieden und Gerechtigkeit (Nr. 421-436), Morgen-, Mittags- und Abendlieder (Nr. 437-493), Arbeit, Natur- und Jahreszeiten (Nr. 494-515) und Sterben und ewiges Leben ( 516-535). Der überwiegende Teil der Lieder stammte aus dem bisherigen EKG, aber er gab dem EG nicht das Gepräge. Schon der Auftakt unterschied sich. Wer jetzt das Gesangbuch aufschlug, fand unter der Nummer eins einen alten Bekannten „Macht hoch die Tür“. Das war einladender als „Nun komm der Heiden Heiland“ und knüpfte an das DEG an. Der befremdliche Psalmteil begann nicht mehr mit einem Bußpsalm, sondern mit „Herr unser Herrscher“. Noch besser war der Einfall im Vorentwurf. Dort begann der Psalmteil mit „Du meine Seele singe“, also wieder mit einem bekannteren Choral. Dieser Psalmteil war nun durchsetzt mit zahlreichen neuen Vertonungen, von denen sich EG 272 „Ich lobe meinen Gott“, auf deutsch und französisch abgedruckt, rasch einbürgerte. Auch die merkwürdigen fossilen 46 Gloria patri Strophen (Nr. 500 ff) waren entfernt worden. Der Umgang mit dem bevorzugten Liedgut des 16. und 17. Jahrhunderts Die Verlegenheit mit den Liedern von Johann Heermann Johann Heermann (1585-1647) gilt bei den Hymnologen als der „bedeutendste Liederdichter zwischen Martin Luther und Paul Gerhardt“, so im Verfasserverzeichnis des EG (S. 956). Sein Leben war bestimmt von den Schrecken des 30jähigen Krieges und „den Bedrängnissen der Gegenreformation“, die evangelische Lehre schien durch das Erstarken der katholischen Kirche in Gefahr zu geraten. Außerdem erging es ihm persönlich sehr schlecht. Er hat zwei Liedersammlungen herausgegeben. Von ihm standen im Stammteil des EKG elf Lieder und im niedersächsischen Anhang noch drei. Von diesen 14 Liedern sind im EG noch neun Lieder übrig geblieben. Alle drei aus dem Anhang sind entfallen und zwei aus dem Stammteil. Wie stark die Lieder von Heermann umstritten waren, geht aus der Bearbeitung der verbliebenen neun EG-Lieder hervor. Nur fünf Lieder sind gegenüber dem EKG mit ungekürzter Strophenzahl übernommen worden, die anderen vier Lieder haben insgesamt elf Strophen weniger. Gestrichene Lieder und gestrichene Strophenanzahl verweisen auf eine Problematik, der ich kurz im Folgenden nachgehen will.
Erklärung: Die in Klammern gesetzten Zahlen geben die Strophenzahl an
Bei dem oben bereits geschilderten Feldversuch gab es auch Angaben über das Vorkommen der Lutherlieder in der Landeskirche. Wenn es nach diesem Gemeindefeldversuch ginge, könnten alle Lutherlieder , die nur bis viermal im Jahr gesungen werden, ohne Weiteres aus dem Gesangbuch gestrichen werden. Das sind 18 Lieder von Martin Luther. Das gilt natürlich ganz besonders für die fünf Lieder, die überhaupt nicht gesungen wurden und auch für die sechs, die nur einmal in einer der 20 Gemeinden angestimmt wurden. Es gibt m.E. aber Choräle, die sehr viel eindeutiger einer gemeindenahen Revision zum Opfer fallen sollten. „Christ unser Herr zum Jordan kam“ ist trotz Widerspruch wieder ins EG gekommen. In Braunschweig wird es überhaupt nicht gesungen. Luther hat mit diesem Lied eine imaginäre Gemeinde über die Taufe belehren wollen. Ob damals mit Erfolg muß dahin gestellt bleiben. Als Lied bei einer Taufgemeinde, die in der Regel erfahrungsgemäß dem christliche Glauben fern steht und oft genug mit dem Wortlaut des Glaubensbekenntnisses ringt, wäre es eine Unbarmherzigkeit. Also für die Gemeinde ungeeignet. Am 6. Sonntag nach Trinitatis, dem traditionellen Tauferinnerungssonntag, halte ich es für ungeeignet, weil die Taufe des Johannes und die christliche Taufe nichts miteinander zu tun haben. Die heute übliche Taufe ist eine Säuglingstaufe. Auf dieses Altersgruppe mit der damit verbundenen Problematik geht Luther nicht ein. Als Tauflied bei einer Konfirmandentaufe, etwa im fließenden Wasser an einem Bergbach oder in einem See ist es sprachlich und gedanklich störend. Der GesangbuchAusschussvorsitzende Drömann kannte diese Bedenken und begründete die Aufnahme des Liedes folgendermaßen: Es dürften nicht jene Lieder fehlen, die den Kirchengesang „maßgeblich“ geprägt hätten wie „Christ unser Herr zum Jordan kam“, auch wenn sie selten im Gottesdienst gesungen würden. (Droemann S. 189) Stalmann warnte dagegen vor einem „Denkmälergesangbuch“. Dieses Lied gehört zu den Denkmälerliedern. Als solches gehört es in die Kirchenmusikhochschule. Dort kann man sich in den passenden Orgelchoralvorspielen üben und geschichtlich in die Reformationszeit vertiefen. Im EG stört es und nimmt Platz weg. Hier ist rasch eine Revision fällig. Ebenso geht es mit den anderen sog. Katechismusliedern. Die Aufnahme von „Dies sind die Heilgen Zehn Gebot“ ist deshalb unverständlich, weil jedes Kind die zehn Gebote im Wortlaut lernt und das Lied keinerlei zusätzliche Erklärung bietet. Ähnliches gilt für das Vaterunserlied. Es erhielt in Braunschweig eine erstaunlich hohe Vorkommenquote von 14 mal. Heutzutage nähert sich kein Gemeindemitglied über dieses Lied dem Vaterunser oder wird in dessen Verständnis reicher. Es gehört in die Kirchenmusikhochschule. Aber auch Lieder mit hohem Vorkommen erscheinen mir problematisch. „Nun freut euch lieben Christen g’mein“ vermittelt sich durch die beschwingte Melodie. Schon die zweite Strophe trifft eine Bewußtseinslage, die den Sänger zum Lügner macht. „Dem Teufel ich gefangen lag/ im Tod war ich verloren/ mein Sünd mich quälte Nacht und Tag“, na bitte keine Übertreibung. „Besessenheit von der Sünde“ - soll sich das jemand im Gottesdienst einreden und einsingen. „Es war kein Guts am Leben mein/ die Sünd hat mich besessen“. Die evangelische Kirche ist seit Erscheinen des Gesangbuches 13 Jahre weiter und einem rasanten Mitgliederverfall ausgesetzt. Historisch ist der Text vielleicht noch interessant, für eine den Text mitsingende Gemeinde, ist es eine Zumutung, der sich nachdenkliche Leute durch Kirchenfremdheit entziehen. Deswegen ist eine Revision des Gesangbuches dringend geboten. Das Problem ist nicht neu. Die Aufklärung lebte gleichfalls in einer Zeit, in der sich die Bürger von der Kirche fern hielten. Sie war ihnen auch wegen solcher Lieder einfach zu verstaubt. Die Kirche löste das Problem auf zwei Weisen. Sie steckte die Lutherlieder in einen Anhang, sozusagen als historisches Material, aus dem singen mochte, wer wollte. Aber sie gehörten nicht zum festen Bestand des Gesangbuches von 1780. Die andere Weise war die Umdichtung. Diese Umdichtungen sind dem allgemeinen theologischen Gespött ausgesetzt und oft nicht gut. Ist es besser, Denkmälerlieder in ein Gesangbuch hineinzusetzen ohne Warnung, daß diese eigentlich nicht zu singen, sondern nur historisch zu betrachten seien? Eine neue unvoreingenommene Generation sollte sich in einer sich ständig reformierenden Kirche an die fällige Revision des Gesangbuches machen und auf ihr Recht zur Repräsentanz ihrer Frömmigkeit und ihres Glaubens pochen. Die Kirchenmusik-Landessynode 1997 Im November 1997 fand auf Anregung des Synodalen Arbeitskreises Solidarische Kirche zum ersten Mal eine Landessynode mit dem Thema „Kirchenmusik“ statt. In seinem Einführungsreferat nannte Landeskirchenmusikdirektor Claus Eduard Hecker den statistischen kirchenmusikalischen Bestand. Danach bestanden 1997 in der Landeskirche 155 Chöre mit insgesamt 4.200 Sängerinnen und Sängern, die sich in 88 Kirchenchöre, 46 Kinder- und Jugendchöre, 5 Gospelchöre, 13 Frauenchöre und drei Männerchöre aufgliedern. Daneben bestünden 177 Instrumentalkreise, deren 1.070 Mitglieder sich in 100 Blockflötenkreisen, 35 Gitarrenkreisen, 22 Orffkreisen und 20 Orchestern zusammenfinden. Daneben gibt es 69 Posaunenchöre mit 1.70 Bläserinnen und Bläsern im Alter von acht bis 80 Jahren. Schon der Hinweis auf Gitarrenkreise und Gospelchöre zeigt an, dass die Popularmusik vorkommt. Zu diesem Thema war auch eine eigene Arbeitsgruppe 3 („Verkündigung und Gemeindeaufbau durch Popularmusik?“) gebildet worden, denn nach Einschätzung Heckers würde der Bereich Popularmusik in der Landeskirche zu wenig abgedeckt. Landeskirchenmusikdirektor Hans Martin Rausch, Nürnberg, der zu Beginn seines Referates mit den Synodalen den Kanon EG 176 „Öffne meine Augen“ gesungen hatte, betonte: „Seit das EG bei uns eingeführt ist, wissen wir, dass wir uns von den alten überkommenen Strukturen einer einseitig ausgerichteteten Leitung des Gottesdienstes verabschieden müssen“ (Synode direkt 1997 S. 42), auch eine Band im Gottesdienst oder Benutzung eines Keyboardes unterliege strengen Qualitätskriterien. Das Plenum der Synode rappte dann „Ich sitz in der Gemeinde und denk daran/ wie schön es mit ´nem guten Rap sein kann“. Landesjugendtreffen 1998 Das Landesjugendtreffen im Juni 1998 unter dem Motto „Leben statt gelebt zu werden“ erzeugte einen auffälligen Befund. Das zu diesem Treffen herausgebrachte Liederheft enthielt von den insgesamt 50 Liedern nur fünf aus dem EG (181.6/ 268/ 585/ 6595/ 604), dazu zwei weitere aus dem Stammteil EG 228 „Er ist das Brot“ und „Gott gab uns Atem“ jedoch mit anderen Melodien. Viele stammten von früheren Kirchentagen: von H.J. Netz: „So viele warten im Land auf die bessere Zeit“ 1979 und „Durch das Dunkel hindurch“ 1987, von P. Janssens „Spielt nicht mehr die Rolle“ und „Selig seid ihr“ 1975, „Geh geh geh zum Feld“ 1974, „Steh mit mir auf, geh mit mir los“ 1979, „Einer lässt den andern sitzen“ 1992, von O. Blarr „Wer bringt dem Menschen, der blind ist, das Licht“ und „Wenn uns das Leben lebendig macht“, außerdem „Du bist da wo Menschen leben“, „Kommt herbei, singt dem Herrn“; von Baltruweit „In der Mitte der Nacht liegt der Anfang eines neuen Tags“ 1984 und „Gib mir deine Hand“ 1987 und „Gott in deinen Händen wünsch ich mir mein Haus“ 1990. Ferner ein viel gesungenes „Du bist meine Zuflucht, du bist meine Hoffnmung, du bist meine Stärke, laß mich nicht allein“ eine brasilianische Volksweise, zu der Eckart Bücken noch zwei Strophen hinzugedichtet hatte. Das Eröffnungslied „Wo Menschen sich vergessen, die Wege verlassen und neu beginnen, ganz neu, da berühren sich Himmel und Erde, dass Friede werde unter uns“ wurde ein viel gesungenes Lied auf dem Ökumenischen Kirchentag in Berlin. Das Liederheft war ein deutliches Signal, dass das Evangelische Gesangbuch, das ausdrücklich auch für Treffen außerhalb des Gottesdienstes für alle Generationen gedacht war, kein Ersatz bot für die Herausgabe neuer Liederhefte mit alten und neuen Liedern. Die geringe Anzahl von Liedern aus dem EG war dennoch überraschend. Lieder auf den Landesposaunentagen 2002 und 2005 Es gehört zu einer alten evangelischen Tradition, dass unmittelbar nach Herausgabe einer Agende oder eines Gesangbuches die Weiterarbeit an den Gebeten und Liedern beginnt. So kehrt keine unfruchtbare Ruhe in das kirchenmusikalische Leben ein, denn es wird weiter zu neuen Anlässen Neues komponiert, altes, was nicht aufgenommen wurde, weiter tradiert. Auf diese Weise entsteht immer eine kirchenmusikalische Subkultur, für die die landeskirchlichen Posaunentage 2002 in Erkerode und 2005 in Goslar ein gutes Beispiel bieten. Das Liederheft zum Posaunentag in Erkerode unter dem Liedmotto „Herr gib mir Mut zum Brückenbauen“ (EG 612) enthielt noch ein Lied aus dem EKG, vier neue Lieder aus dem EG und vier weitere Neue. Zu diesen gehörte „Wo Menschen sich vergessen“ von Chr. Lehmann, das ein Jahr später beim ökumenischen Schlussgottesdienst in Berlin 2003 gesungen wurde, das ältere „Wer bringt den Menschen, der blind ist das Licht“ von O. Blarr, „Lieder die wie Brücken sind“ und nach einer EKG Melodie den neuen Text „Der Frieden, den Gott gibt, will bei uns Brücken schlagen/ Er hebt die Grenzen auf mit denen wir uns schaden/. Er bricht die Zäune ab/an denen wir gebaut/ Sein Friede ist die Kraft/, aus der man leben kann.“ Beim Jubiläumskonzert 2005 anläßlich des 75. Gründungtages in Goslar wurden bei den drei Konzerten vier Lieder, die schon dem EKG angehörten, sechs aus dem EG und sechs neue Lieder geboten und dazu Serenaden, Swing zum Bergsteigerlied „Glück auf der Steiger kommt“ im Eingangshof des Rammelsbergs, als Gospel den „battle of Jericho“. Bei den Liedern aus dem EG wurden die anspruchsvollen und eher selten gesungenen Lieder „Komm in unsre stolze Welt“ (EG 428), „Ich steh vor dir mit leeren Händen“ (EG382) und „Solang es Menschen gibt auf Erden“ (EG427) als Gemeindelieder musiziert. Diese Mischung aus traditionellen EKG-Liedern, noch nicht in das Bewußtsein der singenden Gemeinden gedrungenen EG-Lieder und neuen Kompositionen und neuen Klangversuchen bestimmen die Kirchenmusik in der Gegenwart. In der Braunschweiger Landeskirche wird weiterexperimentiert. Pfarrer Jürgen Grote, Gr. Elbe, hat ein Liederheft „Bunte Fäden in meinem Leben“ mit eigenen Texten und Melodien für 18 Lieder und 14 liturgische Einwürfe 2004 veröffentlicht. Am Braunschweiger Dom werden neue Antiphone im Wechsel gesungen. Das wäre eine Anregung, auch in anderen Kirchengemeinden in diesem Bereich der Liturgie aktiv zu werden. Domkantor G.P. Münden schrieb einige neue Lieder, auch zu Texten vom Braunschweiger Propst Armin Kraft. Diese und andere Experimente sollten gesammelt und in einem eigenen Beiheft unserer Landeskirche publiziert werden. So gehen die nächsten Schritte bereits über das EG hinaus. Beobachtungen und Anfragen Zusammenfassung Das Evangelische Gesangbuch (EG) ist unter breiter Beteiligung aller Landeskirchen nach einer mehr als 16-jährigen Ausschussarbeit auf verschiedenen Ebenen zustande gekommen. Kein Gesangbuch hat bisher eine solche umfassende Mitwirkung erfahren. Der Unterschied zur Entstehungsgeschichte des EKG ist gravierend und bezeichnend. Es ist eine Arbeit im Auftrag des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland. Das EG macht die rigorose, dogmatistische Ausscheidung des Liedgutes des 19. Jahrhunderts rückgängig und berücksichtigt ausdrücklich alle Kirchenliedepochen gleichmäßig. Es gibt in diesem Gesangbuch keine Spuren einer Braunschweigischen Sonderentwicklung wie noch im EKG. Es überwindet die innerprotestantischen konfessionellen Spaltungen zwischen reformierter, unierter und lutherischer Kirche. Es hat interkonfessionellen Charakter und viele Lieder mit der römisch-katholischen Kirche gemeinsam. Es unterstützt neue Gottesdienstformen durch den Abdruck von Psalmen, die im Wechsel gesprochen werden können, durch Liedrufe, Kanon und mehrstimmige Liedsätze. Es ist als Hausbuch gedacht. Es wird das Gesangbuch der ersten Hälfte des 21. Jahrhunderts sein. Neben dem EG bleibt eine musikalische Subkultur bestehen, in der weitere, aber nicht in das EG aufgenommene Lieder tradiert und mit neuen Liedern experimentiert wird. |
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