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[Kirche von unten]

Gott dem Herrn Dank sagen

Festschrift für Gerhard Heintze

Andreas H. Wöhle

Dilectio legis

Bemerkungen zu Luthers Gesetzesverständnis

Als junger Braunschweiger Theologiestudent war mir der Name Gerhard Heintze lange Zeit nur vertraut als (damals schon emeritierter) Bischof der Braunschweiger Landeskirche, ein Name der stets mit viel Wertschätzung genannt wurde.

Erst das intensive Studium Luthers und vor allem der Predigten Luthers zum Alten Testament im interkonfessionellen Amsterdamer "Lutherseminar" unter Leitung von Prof. Dr. J.P. Boendermaker und später in der "Werkgroep Lutheronderzoek" liess mich den Lutherforscher Gerhard Heintze entdecken. Sein wichtiges Buch über "Luthers Predigt von Gesetz und Evangelium", nota bene erschienen in meinem Geburtsjahr, öffnete mir und uns die Augen für einen anderen Umgang mit der Predigtliteratur innerhalb der Lutherforschung. Hier begegnete ich dem Braunschweiger Altbischof als einem von Luther inspirierten und andere inspirierenden Kenner Luthers, der sich gerade nicht auf die seinerzeit gebräuchliche Schiene der theologischen Nachkriegsliteratur begab, auf der "Gesetz und Evangelium" zum zentralen auch innerevangelisch-konfessionellen Unterscheidungskriterium erklärt (und reduziert) worden war.

In meiner eigenen Forschung zum Gesetzesbegriff Luthers stärkte mich Gerhard Heintzes wertschätzender Zugang zu den Predigten Luthers darin, diese bis dahin weitgehend vernachlässigten Quellen, vor allem die Predigten Luthers zum Alten Testament, deutlicher ans Licht und zur Sprache zu bringen.

In der Einschätzung der Verlässlichkeit (im Sinne der Wiedergabe der "ipsissima vox Lutheri") der Predigtnachschriften von Lutherschülern wie Roth und Cruziger ist Gerhard Heintze zwar besonders kritisch, auch wenn er selbst konstatiert, dass von ihm als "Einfügung" charakterisierte Textstellen "sich auch mit sonstigen Äusserungen Luthers ... belegen" lassen. Dennoch nimmt Gerhard Heintze die Predigten, - Luthers eigenem theologischen Impetus entsprechend – als authentischen Ausdruck der theologischen Entwicklung Luthers vollständig ernst und entdeckt dabei im Ansatz die Schwächen einer verstarrten Gesetz/Evangelium Schematick in neuprotestantischer Theologie, die dem organischen Charakter des Verhältnisses der beiden Grössen "Gesetz und Evangelium" bei Luther eben nicht gerecht werden kann.

Luther, so erkennt Gerhard Heintze, spricht dem Gebot Verheissungscharakter zu und will die Gesamtheit der Gebote vom Ersten Gebot her lesen. Damit rücken Aussagen Luthers wie:

"Hoc satis clare dixi et non frustra, quia hoc (4) praeceptum 1. est summa et lux unde ghet per omnia praecepta et lucet (5) in aliis" ins Zentrum der Frage nach dem rechten Verständnis von Gesetz und Geboten im Spannungsfeld des Verhältnisses von Gesetz und Evangelium.

Und dann stellt sich eben heraus, dass das Gesetzesverständnis Luthers viel vielschichtiger ist, als dass es sich in den klassischen Schemata systematischer Reflexion fangen liesse.

Konnotationen des Gesetzesverständnisses Luthers

In den Predigten Luthers zum Alten Testament, und nicht nur dort, finden sich verschiedene Perspektiven unter denen er das Gesetz zur Sprache bringt. So spricht er vom Gesetz als "torah" im Sinne des hebräischen Wortsinnes, von Luther paraphrasiert als instrumentum, instructio oder doctrina, neben eher "traditionellen" Bildern und Begriffen, die das Gesetz unter dem Aspekt der Sündenaufdeckung schildern, welche den Sünder in die Arme Christi treibt, wo er von der zwingenden Forderung des Gesetzes freigesprochen wird. Luther betont in diesem letztgenannten Szenario allerdings durchgängig die positive Funktion des Gesetzes, das durch "Bewahren" und "Bewegen" den Menschen zu Christus bringt.

Gegenüber Schwärmern bekräftigt Luther die spezifische Unterschiedlichkeit der Gebundenheit von Juden und Christen an das Gesetz, während das Gesetz durchgängig für beide wichtig bleibt, soweit es "evangelisch" ist. Wo dies nicht bedacht wird, so Luther, herrscht Missbrauch (abusus) und Verderben (perversio) in Schrift und Theologie.

In seiner Funktion gegenüber dem Menschen sieht Luther das Gesetz zudem unter den beiden Perspektiven des "äusserlichen" und "innerlichen" Menschen je verschieden. Die Unterwerfung des äusserlichen Menschen nach dem Fleisch unter das Gesetz dient der Heiligung und Vorbereitung des innerlichen Menschen auf das Regiment des Evangeliums.

Im Bezug auf die Entfaltung der Heilsgeschichte sieht Luther ein zweifaches Amt (duplex officium) des Gesetzes, das – und dies ist zugleich bezeichnend wie verwirrend – Luther auch als zweifaches Amt des Evangeliums bezeichnen kann.

Luther kombiniert diese zwei "Amtbegriffe" miteinander. Auf der Ebene biblischer Erzählung spricht er dann auch von der "erzählhistorischen" Reihenfolge des Auftretens des Gesetzes vor dem Evangelium. Dort wo er die theologische Funktion der Ämter im ganzen der Bewegung des Heils von Christus her interpretiert spricht er vom zweifachen Amt des Evangeliums. Das Evangelium wird ihm dabei zum Synonym des ganzen sich in Christus realisierenden und die biblische Geschichtsperspektive umfassenden Heilsprozesses.

Im "existentiellen" Moment der Begegnung mit dem Wort Gottes steht Christus auf dem Schneidepunkt dieser beiden Modelle. So wie das Amt des Mose (das Gesetz) in einer zweifachen Bewegung von einerseits Verheissung und andererseits Vorbereitung auf Christus hin besteht, geht es in der zweifachen Bewegung des Evangeliums darum, zunächst das Gesetz in seiner vorbereitenden und ordnungschaffenden Funktion in den Dienst des Evangeliums zu nehmen, sodass das Evangelium sich hernach gänzlich seinem eigenen Charakter entsprechend "coram Deo" entfalten kann.

Ein weiterer Aspekt in Luthers Rede vom Gesetz findet sich in seinem Gebrauch der Terminologie von signum/sacramentum und exemplum. Als sakramentales Zeichen (signum) in dem sich Gottes Handeln am Menschen mitteilt und greifbar wird und als Beispiel (exemplum) des Handelns Gottes am Menschen sowie im Beispiel der gläubigen Antwort der "Väter" (praxis pietatis) ruft das Gesetz zur Nachfolge in die Glaubensintention: Respondeo: videnda sunt exempli patrum non iuxta externa opera sed (14) iuxta fidem.

Am spannendsten wird es schliesslich dort, wo Luther überschwänglich von der Gesetzesfreude, der DILECTIO LEGIS spricht, vom Liebhaben des Gesetzes, sodass das Gesetz als Freund erfahren werden kann, wo es im Licht des Evangeliums erklingt. Wo das Gesetz als in Christus erfüllt geglaubt wird, entstehen, so Luther, freudevolle Wege der Gesetzeserfüllung. Die Werke fliessen dort aus dem Bewusstsein der Freiheit und gewinnen ihre Form als praktische Akte der Gehorsamkeit gegenüber dem Gesetz, welches sodann, obwohl noch immer Gesetz, nicht mehr als zwingend (non ut lex) erfahren wird.

In eschatologisch geladener Sprache kann Luther es so ausdrücken:

"Sed hic (5) veniet Rex, qui mit Gottes recht umbgehen sol i.e. gotlich werck thun und (6) guten Gehorsam haben, et ipsi etiam dominum honore affciant. Sic ipse in celis (7) regit, ubi cum angelis eitel freude und wunne, sie springen und tanzen, (8) quando vident aliquid faciendum suo deo, des hertz brennet fur lust zu (9) thun."

Gerade diese andauernde Bedeutung des Gesetzes Gottes, die eben nicht abgetan ist, sondern eschatologische Züge trägt, wurzelt in dem auch von Gerhard Heintze erkannten prinzipiellen Verheissungscharakter des Ersten Gebotes.

Dass der Befund eines derartig "oszillierenden" Gesetzesbegriffes Luthers der starren, beinahe mechanischen Schematisierung eines traditionellen Gesetz/Evangelium Begriffes widerspricht und diesen von innen her aufbricht, möge deutlich sein.

Schritte zu einem fruchtbaren Neu-Bedenken eines lutherischen sowie gesamt-protestantischen Verständnisses des Gesetzes und seiner entsprechenden Funktion für die Ethik auf diesem Hintergrund finden sich heute z.B. in der Leuenberger Studie zu Gesetz und Evangelium, die nach der Generalversammlung in Belfast 2001 den Mitgliedskirchen zur Kommentierung zugesandt wurde. Aber auch die von Berthold Klappert zum 100. Geburtstag H.J. Iwands in Wuppertal vorgetragenen Überlegungen (weitergeführt als Artikel: Die Thora ist in sich immer geistlich) arbeiten in dieser Richtung weiter.

Die Aussagekraft der Predigten Luthers zum Alten Testament ist damit erneut ins Licht gerückt und entfaltet in neuen Fragestellungen ihre theologische Wirkung.

Dass nicht zuletzt Gerhard Heintzes Arbeit aus dem Jahr 1958 dazu angestossen hat, kann nicht anders denn verdienstvoll genannt werden.

"Quando haec dilectio, facit, quod deus iubet. Tum lex non facit malam conscientiam, sed gaudium, quia iam alius homo factus"

Proficiat, Gerhard Heintze


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Impressum und Datenschutzerklärung, http://bs.cyty.com/kirche-von-unten/archiv/FS90Heintze/, Stand: 18. November 2002, dk