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[Kirche von unten]

Alternatives aus der/ für die
Braunschweiger Landeskirche

Erste Beobachtungen zu den "Leitlinien kirchlichen Lebens der VELKD - Kirchliche Lebensordnung"

von DietrichKuessner
Vorabdruck aus KvU Nr. 101

Seit Juli dieses Jahres liegen die Leitlinien kirchlichen Lebens" – nach lutherischem Verständnis vor. Das ist für KvU ein Anlass, erste Beobachtungen zu diesem 108 Seiten starken opus anzustellen.

Anlässlich der Trauerfeierlichkeiten für Frau Kohl dachte ich so bei mir: kiek mal an. Die Frau war evangelisch, "Geh aus mein Herz" war ihr Lieblingslied, nirgends ist geschrieben, dass sie katholisch beerdigt werden wollte. Aber paar unzuständige katholische Priester bemächtigten sich auf Wunsch des hinterbliebenen Mannes liturgisch dieser Leiche und veranstalteten an prominenter Stätte einen Gottesdienst (wohl kein Requiem oder?), was Frau Scheel, die Gattin des Altbundespräsident, einem Leserbrief im STERN zufolge veranlasste, diese Veranstaltung als "Heuchelei" zu meiden.

Es kam immer wieder in meinen Gemeinden mal vor, dass Hinterbliebene mich baten, einen katholischen Menschen zu begraben. Wenn ich diesen Wunsch nicht von ihm selber vernommen hatte, habe ich auf die Zuständigkeit oder das Einverständnis des katholischen Pfarrers gepocht. Es kam nämlich vor, dass die Hinterbliebenen die Begegnung mit ihrem kath. Pfarrer fürchteten. Fürchtete Kohl die Begegnung mit einem evangelischen Geistlichen zu diesem Anlass. Stark anzunehmen. Die katholische Beerdigung von Frau Kohl ist eine Frage der Lebensordnung.

Guter Einstieg in ein Gespräch

Erster Eindruck: die jetzt vorliegenden Leitlinien eignen sich gut für die Winterarbeit in Kirchenvorständen und auf Freizeiten mit kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die insgesamt 14 Kapitel beschreiben jeweils die "Wahrnehmung der Situation", bieten in einem 2. Teil eine "biblische Grundlage und theologische Orientierung" und in einem dritten Teil "Regelungen". Im ersten Teil wird erfreulich nüchtern die gegenwärtige Situation des Gottesdienstlichen Lebens (Teil A), des "Lebens in der Gemeinde (Teil B), der "instituionellen Rahmenbedingungen" (Teil C) und der "Dimensionen kirchlichen Lebens (Teil D) beschrieben. Sie bieten einen guten Einstieg in ein Gespräch etwa über Gottesdienst, Taufe und Abendmahl. So ist der Teil A untergliedert. Mich hat gewundert, dass die Beichte in den Teil D unter die Seelsorge gerutscht ist. Sie gehört eigentlich unter Teil A. Gottesdienstliches Leben.

Veränderungen gegenüber der bisherigen Lebensordnung

Den Praktiker interessiert der Teil 3 "Regelungen" vermutlich zuvörderst. Was hat sich verändert? Auf den ersten Blick folgendes: in Zukunft ist bei einer Taufe nur noch ein Pate, nicht mehr wie bisher: zwei, "nötig". (S. 22) Außerdem: dieser eine Pate muss nicht evangelisch sein sondern kann "Mitglied einer der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen" angehören, also katholisch und orthodox. ( S. 22) Hier scheint auf die prekäre Lage besonders in den Städten Rücksicht genommen worden zu sein. Da habe ich Diskussionsbedarf. Die Zugehörigkeit zur ev. Kirche ist nur noch "gegebenenfalls" durch einen Patenschein zu dokumentieren. ( S. 22)

Eine kirchliche Trauung kann auch einem Ehepaar gewährt werden, in dem ein Partner zwar getauft aber dann aus der Kirche ausgetreten ist (und zwar "grundsätzlich" (S. 46) Bisher wurde in diesem Falle ein "Gottesdienst anlässlich der Eheschließung" angeboten. Ein solcher "Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung" ist jetzt vor allem für ein Ehepaar, in dem ein Partner keiner christlichen Kirche angehört, vorgesehen. Für Gottesdienste anlässlich einer Eheschließung ist im Kirchenbuch eine besondere Spalte einzurichten. (S. 47) Bisher sind sie vermutlich unter Trauungen mit einem Vermerk eingetragen worden. Warum dies geändert werden soll, bleibt unklar.

Scheinbar positiv - jedenfalls lieb gemeint - der Passus zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, die "aufmerksam und ohne Abwertung wahrzunehmen und zu achten" seien, so sie treue und tragfähige Partnerschaft suchen. Dann: "Menschen in homosexuellen Partnerschaften sollen seelsorgerliche Begleitung finden." ( S. 48) Nein danke. Vielleicht von Herrn Renner oder OLKR Kollmar? Wir sind doch nicht liebesmüde.

Die Bestattung eines Verstorbenen einer anderen christlichen Kirche bleibt ein "Ausnahmefall", der stark eingegrenzt ist ( S. 53). Hier wird vermutlich in den Städten am meisten "nachgegeben". Es wäre für diesen Fall ehrlicher zu bestimmen: "Die Bestattung durch einen ev. Geistlichen soll unabhängig von der Kirchenzugehörigkeit des Verstorbenen in seelsorgerlicher Verantwortung des Geistlichen und nach einem Grundsatzbeschluß des Kirchenvorstandes erfolgen." Die Bestattung gehörte in der alten Kirche zu den sieben Werken der Barmherzigkeit. Vergessen?

Verlust der seelsorgerlichen Verantwortung des Ortspfarrer/der Ortspfarrerin im Konfliktfall

Im Falle der Verweigerung einer Taufe (S. 23), einer Konfirmation (S. 36), einer Trauung (S. 47) oder einer Beerdigung (S. 54) kann der Propst angerufen werden, der endgültig entscheidet. Die bisherige Regelung sah im Falle der Verweigerung einer Taufe vor, dass die Eltern sich zwar beim Propst beschweren können, aber dass die Verweigerung so lange anhält, bis der Anstoß für die Verweigerung beseitigt ist. Das hieß: der Propst konnte nicht eine Taufe gegen den Ortspfarrer womöglich noch in dessen Kirche ansetzen.

Die jetzt vorgesehene Regelung ist unzumutbar, da die Gemeinde vor Ort den Konflikt durchstehen muss und ein Propst erfahrungsgemäß immer "um des lieben Friedens willen" und um "der Ruhe in der Gemeinde willen" den jeweils Protestierenden nachgeben wird. Es ist zu hoffen, dass hier noch Änderungen eingefordert werden.

Erfreulich wird auf neue Entwicklungen eingegangen.

Die Verantwortung für die Feier des Abendmahls kann auch von dafür beauftragten Lektoren oder Prädikanten wahrgenommen werden. (S. 16). Leider ist die Formulierung reichlich defensiv.

Auch getaufte Kinder können am Abendmahl teilnehmen. Die seelsorgerliche Verantwortung hierfür tragen die Eltern oder die begleitende Person (Oma oder so )( S. 28).

Das diakonische Handeln in einer Kirchengemeinde soll "an Christen und Nichtchristen in ökumenischer Weite" geschehen. (S.89) Gut so. Frage: warum kann der Tisch des Herrn nicht in gleicher Weise für alle, die kommen wollen und die sich eingeladen fühlen, geöffnet werden? Die Rubrik mit den "Zulassungen" wirkt verengend.

Die biblische Orientierung

Die Darstellung der Biblischen Grundlagen, also der jeweilige zweite Teil, ist solide und eher konservativ. So wird z.B. bei der theologischen Orientierung über Bestattung, Sterbe- und Trauerbegleitung mit einem "Gericht nach dem Tode" gerechnet, in dem "über alles Leben geurteilt wird". (S. 51) Eine Interpretation dieses wichtigen Symbols bleibt aus; es wird leider historisiert. Nicht besonders geistvoll und nicht nachahmenswert am vorletzten Sonntag im Kirchenjahr.

Dagegen sehr erfreulich. "Die für die Seelsorge unentbehrliche geistliche Autorität beruht nicht auf einer besonderen Qualität des Seelsorgers, sondern allein auf der Gegenwart Jesu." (S. 83)

Leider wird der Begriff der Seelsorge sehr eng als Seelsorge in Krisen und Notsituationen verstanden (S. 80) "Seelsorge ist somit zu verstehen als ein vom Evangelium ausgelöster und inspirierter Dienst der Kirche an Menschen, über die Leid, Schuld und anderes Unheil gekommen ist oder zu kommen droht". (S. 81) Ich habe Seelsorge sehr viel positiver verstanden: "Mitgehilfen eurer Freude" sagt Paulus. Seelsorge also im Sinne des Morgenliedes "Hilf, dass ich an diesem Morgen geistlich auferstehen mag und für meine Seele sorgen.." Also die freundliche Zuwendung in Familie, bei der Arbeit, die ausgestreckte Hand, das gewinnende Lächeln auf der Straße. Natürlich bei KFS. Seelsorge nur in Not und Trauerfällen ist eine arge Eingrenzung.

Immerhin gibt es auch Spitzensätze etwa im Abschnitt über das Priestertum aller Gläubigen (S. 9) "Vor Christus sind alle Getauften gleich. Es gibt darum nur einen geistlichen Stand, keine Hierarchie in der Kirche". Leider wird diese Erkenntnis dann nicht fortgeführt.

Ärgerliches

Es gibt auch ärgerliches, etwa die Begründung für die Tatsache, dass der Kirchenaustritt immer noch beim Staat (??) vollzogen werden soll. Der Staat müsse nämlich sicherstellen, "dass keiner gegen seinen Willen von einer Kirche als Mitglied in Anspruch genommen werden darf". (S. 58) Das ist mit Verlaub: Quatsch.

Ärgerlich ist auch die Einleitung, die historisch äußerst fragwürdig ist. Dort heißt es (S. 5) "In Europa ist zuerst von christlichen Gruppen, dann von der Aufklärung ein langer Kampf um Glaubens- und Gewissensfreiheit geführt worden. Daraus (!) ist die Demokratie mit ihrer verfassungsmäßig garantierten Freiheit der Überzeugung und des Lebensstiles erwachsen". Die Demokratie hat sich seit der Französischen Revolution gegen den erheblichen Widerstand der kath. und ev. Kirche entwickelt. Die Religionsfreiheit für Juden ist nun wahrlich keine Erfindung der christlichen Kirchen. Die Einrichtung von Synoden z.B. ist ebenfalls gegen die herrschenden kirchlichen Kreise von den staatlichen Behörden durchgesetzt worden. Es ist schon ein bisschen albern, dass sich vor 1918 die KBr. Landeskrche untrennbar mit dem Thron verbunden fühlte (so die erste "Verfassung), nach 1933 natürlich untrennbar mit dem ns. Autoritären Führerstaat (daher ging es auch ohne Synoden) und nun sollen wir die Demokratie erfunden haben. Also das geht ein bisschen zu weit. Die Kirche ist vom Evangelium her etwas sui generis, immer mit dem gehörigen Abstand zu jeweiligen Staatsform (wenn sie gut beraten war. War sie leider selten.)

Schmunzelecke

Es gibt auch was zum Schmunzeln, z.B. S. 95 Kirchliche Publizistik. So so, wie soll die denn sein? Sie soll "unabhängig über das kirchliche Leben und die christliche Lebenswirklichkeit berichten und gesellschaftliche Vorgänge kritisch begleiten". Ha ha. Die Kirche sei verpflichtet "wahr, rechtzeitig und umfassend zu informieren" (S. 94). Also nehmen wir mal die letzte "Synode direkt", die Ausgabe, die in den Farbtopf gefallen ist. Die Redaktion von "Synode direkt" erweckt den Eindruck, als sei sie "direkt dem Bischof unterstellt", ihm gegenüber völlig unkritisch und keinesfalls umfassend. Von unabhängig keine Spur. "Die Kirche soll sich einladend, lebensnah, glaubwürdig, verbindlich und offen präsentieren" (S. 94). Das ist jedoch journalistisch schwierig, wenn sie sich tatsächlich ausgrenzend, lebensfremd, unglaubwürdig, verbohrt-priesterlich, verklemmt in sexualibus rebus, und verschlossen a la Wandlitz gibt.

Wie geht es weiter?

Bis zum 31. März 2002 soll dazu Stellung genommen werden. Natürlich müsste dies durch die Landessynode geschehen. Ich sähe auch kein Problem, die Sache in der Novembersynode zu behandeln. Aber wie ich den Laden kenne, wird der Gemeindeauschuß stöhnen und sich zeitlich nicht in der Lage sehen, eine Stellungnahme abzugeben. So ist es auch kürzlich passiert. Also soll Verlängerung beantragt werden und der neue Gemeindeausschuß soll dann auf der Maisynode 2002 ein Votum abgeben. Das ist jedoch noch schwieriger, denn der neue Gemeindeausschuß konstituiert sich erst im Frühjahr 2002 und hat dann höchsten zwei Monate Zeit für ein Votum.

Es ist auch zu vermuten, dass OLKR Kollmar eine Stellungnahme durch die jetzige "unruhige" Synode eher ungelegen kommt und wenn er die Wahl für ein Votum aus einer neuen "friedlicheren" Landessynode hat, natürlich diese letztere Möglichkeit favorisiert. Auch dem Präsidenten der Landessynode wird in der Synode viel zu viel diskutiert. Auch von dieser Seite ist also eine Verschiebung zu erwarten. Um dem einen Riegel vorzuschieben, haben die Synodalen Mahler, Hübner, Kaltschmidt, Biersack, Lauer, Welge, Mattfeldt-Kloth, Bengsch, Theilemann und ich folgenden Antrag an die Landessynode gerichtet:

"Die Landessynode begrüßt den Entwurf zu den Leitlinien kirchlichen Lebens" im Grundsatz und empfiehlt eine Diskussion in den Kirchenvorständen und der kirchlichen Mitarbeiterschaft. Sie schlägt folgende Änderung vor: Im Falle der Verweigerung der Vornahme einer Taufe, einer Trauung, einer Konfirmation und einer Bestattung durch den Ortspfarrer/die Ortspfarrerin entscheidet nach einem Votum des Propstes/ der Pröpstin der Kirchenvorstand."

Der Präsident der Landessynode hat nun folgende Möglichkeiten: der Antrag muss auf die Tagesordnung, kann dann aber wegen Verschiebung sofort wieder abgesetzt werden. Oder er wird fairerweise eingebracht werden und dann erst verschoben, oder die Synode gibt sich einen Ruck und nimmt den Antrag an. So wie ich die Synodentricks kenne, läuft es auf die erste Möglichkeit zu, um einer Diskussion zu entgehen. Oder es kommt gar nicht auf die Tagesordnung. Das wäre zwar ein weiterer Verstoß gegen die Geschäftsordnung, aber da ist man nicht so zimperlich.

Trotzdem wäre es hilfreich, wenn in den Oktoberkonferenzen Stellungnahmen erarbeitet und an das Präsidium der Landessynode möglicherweise auch an das Landeskirchenamt geschickt würden.


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Impressum und Datenschutzerkl?rung, http://bs.cyty.com/kirche-von-unten/leitlin.htm, Stand: 21. September 2001, dk