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[Kirche von unten]

Alternatives aus der/ für die
Braunschweiger Landeskirche

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Die Wahl von Propst Dr. Friedrich Weber zum Landesbischof

von Dietrich Kuessner

Das ist eine Geschichte mit mehreren Überraschungen. Bischof Krause hatte im Mai seinen Rücktritt zu seinem 62. Geburtstag im Januar 2002, also zum frühestmöglichen Termin einer Dienstzeit, angekündigt. Für den Vorsitzenden des Ältesten- und Nominierungsausschuß Dr. Peter Voß kam die Ankündigung nicht überraschend. Der Bischof hatte ihn bereits Wochen vorher eingeweiht.

Der Bischofswahlausschuß fängt überraschend zügig an.

So wirkte es auf Voss und andere Eingeweihte nicht zu rasch (wie z.B. auf mich und andere Synodale), dass noch am Abend des Ankündigungstages, dem 18. Mai, während der Synodaltagung der 16köpfige Bischofswahlausschuss (11 Mitglieder des Ältesten- und Nominierungsausschusses plus 5 synodale Mitglieder der Kirchenregierung) zusammentrat und sich auf Kriterien für die neuen Kandidaten und den Wahltermin einigte. Es kam für uns Fußvolksynodale etwas flott, dass uns am letzten Tag der Synodaltagung der 10. November, Luthers Geburtstag, als Wahltermin genannt wurde. Es gab also keine Trauerzeit. Schon raunte man sich einige Namen zu. Voss winkte knapp ab: keine Namen, erst die Kriterien.

Die Kriterien

Der Bischofswahlausschuß einigte sich auf folgende Kriterien für den Kandidaten: 10 jährige Gemeindearbeit, Schwerpunkt Pflege der (vernachlässigten) Pfarrerschaft, Verwaltungserfahrung, um das Landeskirchenamt zu führen, kein Kandidat aus der Landeskirche, um neue Impulse für den Reformprozess zu gewinnen, Alter bis höchsten 55 Jahre. Ein jüngeres Alter, etwa Mitte 40, wäre möglich gewesen, wenn Bischof Krause während der Debatte über die zeitliche Begrenzung des Amtes eines Oberlandeskirchenrates, auch eine zeitliche Begrenzung des Bischofsamtes in die Debatte geworfen hätte. Heintze hatte seinerzeit einen dreimaligen Anlauf dazu genommen. Aber die Überempfindlichkeit des episcopus, alles und jedes persönlich zu nehmen, verbot es, darüber überhaupt nur zu reden. Das hatte für den Bischofswahlausschuß die Folge, dass der Kandidat möglichst knapp über 50 Jahre alt sein sollte.

Die Namen

Bereits in der nächsten Sitzung am 12. Juni wurden die ersten Namen genannt, bis zum zweiten Termin Ende Juni weitere; insgesamt waren es 22 Kandidaten, von denen dann vier besucht wurden. Ende Juni tagten in Belfast die Kirchen der Leuenberger Konkordie, an der für die Landeskirche OLKRätin Müller teilnahm und dort Propst Weber kennenlernte. Frau Müller, die die Geschäftsführung des Bischofswahlausschusses innehatte – sie kommt traditionell dem Referat I zu – nannte in der nächsten Sitzung im Juli Webers Namen. Am 31. Juli stellten sich Frau Cornelia Coenen-Marx, die Oberin des Mutterhauses Kaiserswerth, und

 

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Propst Weber dem Ausschuß vor und beide hinterliessen nicht nur bei den Mitgliedern des Ausschusses sondern auch bei den als Gästen anwesenden Mitgliedern des Kollegiums einen so guten Eindruck, dass in der Sitzung am 20. August die endgültige einmütige Abstimmung über die Aufstellung dieser beiden erfolgte. Sie erfüllten die Kriterien und hatten doch ein unterschiedliches Profil. Frau Oberin – ich wähle diesen altmodischen Namen, weil ich selber aus einem Mutterhaus stamme - Coenen-Marx galt als die energische Organisatorin in Reformfragen, Propst Weber als der zurückhaltende, koordinierende, in Kirchenleitung in der Hessen.-nassauischen Kirche bereits erfahrene Kandidat. Beide kamen nicht aus „lutherischen Musterländern„ (wie z.B. Hannover, Bayern, Sachsen), sondern aus unierten Kirchen. Das war nichts neues. Die OLKR Fischer und Niemann waren auch aus unierten Landeskirchen nach Braunschweig gekommen und waren „Umzugslutheraner„ geworden. Beide Bischofskandidaten waren auf das reformierte Bekenntnis ordiniert worden, auch kein Hindernis aus meiner Sicht, denn am 16. März 1973 war Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft zwischen allen reformatorischen Kirchen Europas vereinbart worden. Unierte und Lutheraner benutzen inzwischen ein gemeinsames Gesangbuch und ein gemeinsames Gottesdienstbuch. Es gab m.E. wirklich keinen Grund, die beiden Kandidaten wegen des Bekenntnisses abzulehnen. Aber die Brüderngemeinde St. Ulrici z.B. hatte seinerzeit nicht nur den Beitritt der Landeskirche zur EKD in den vierziger Jahren, sondern auch zur Leuenberger Konkordie scharf abgelehnt.

Diese Frage des Bekenntnisses wurde ausgiebig im Bischofswahlausschuß bekakelt. Nicht ordinierte Mitglieder empfanden die Aussprache gerade über diesen Punkt als besonders wohltuend und gründlich und verständlich. Wichtiger als die Ordination auf ein Bekenntnis empfand ich die jeweilige aktuelle theologische Existenz und die theologisch begründete Entscheidung in der jeweils aktuellen Lage.

Für den Bischofswahlausschuß war diese leicht dogmatische Seite der Kandidaten vom Tisch. Aber es wurde nun doch noch ein lutherischer Kandidat aus der nordelbischen Kirche vorgeschlagen, ein Propst, der sich Ende August dem Ausschuß auch vorstellte, dann aber bald danach absagte. Der Horror vor der Verwaltung eines Landeskirchenamtes war ihm zu groß. Anderen Kandidaten auch.

Den Synodalen ging der Vorschlag des Ausschusses zu. Dummerweise ging die Post einen Umweg und so stands schon einen Tag früher in der Lokalpresse. Einen Tag später erfuhren es die Synodalen. Ich fand das auch nicht so schlimm. An der Sache änderte sich damit ja nichts.

Es war eigentlich eine erfreuliche Überraschung, dass es dem Bischofswahlausschuß in der kurzen Zeit gelungen war, der Synode ein passable Alternative zur rechtzeitigen Wahl am 10. November anzubieten. Das war am 18. Mai keineswegs abzusehen.

 

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Der synodale Vorstoß - die Bekenntnisfrage

Die Freude war nicht ungeteilt. Denn schon die Kriterienauswahl schloß den stellvertretenden Landesbischof Kollmar aus dem Kandidatenkreis aus. Das missfiel einigen Synodalen. Bei anderen schaffte die späte Information Verdruß.

Sie fühlten sich in ihrem Synodalrecht, auch einen eigenen Kandidaten vorzuschlagen, beeinträchtigt. Die Frist hierfür lief vier Tage nach Eingang der Post und Bekanntgabe des Wahlvorschlages aus.

Es fanden sich 24 Synodale, die aus unterschiedlichen Motiven unter der Federführung von Pfarrer Karius, Wenzen, als dritten Kandidaten den Professor für Praktische Theologie Schmidt-Rost aus Bonn vorschlugen. Das war eine weitere Überraschung, dass sozusagen über ein Wochenende ein neuer Kandidat gefunden wurde. Schmidt-Rost hatte an der Einführung von Pfarrer Stempin als Direktor des Diakonischen Werkes Anfang September teilgenommen. Stempin hatte bei Schmidt-Rost über die Leitlinien für eine Lebensordnung promoviert. Auch Schmidt-Rost erfüllte die Kriterien des Bischofswahlausschusses und war überdies lutherisch, stammte indes aus einer unierten Kirche und war Mitglied einer unierten Synode, nämlich der rheinischen. Seine Absicht sei es gewesen, sich besonders der Weiterbildung der Pfarrerschaft zuzuwenden. Führung einer Behörde empfand er nicht als vorrangige Aufgabe.

Bei einer Wahl von Schmidt Rost hätte Direktor Stempin, ehemals Oberkirchenrat im Lutherischen Kirchenamt in Hannover, als unsichtbares 5. Mitglied an den Kollegiumssitzungen teilgenommen. Eine reizvolle Position für den einen, insgesamt keine gute Konstellation.

Die im Ausschuß geklärte, durch ein eingeholtes Votum der VELKD und von Bischof Krause abgesicherte Bekenntnisfrage wurde nun plötzlich von manchen Synodalen sehr hoch gehängt. Dabei wurde wohl zweierlei übersehen. Es konnte der Eindruck entstehen, daß die Ordination mit der Priesterweihe verwechselt wurde, kein Wunder in einer Landeskirche, in der die priesterliche Kirche von OLKR Kollmar als Zukunftsmodell vorgestellt worden war, nämlich so: als ob den Beiden bei ihrer Ordination ein „unzerstörbarer reformierten Einschlag„ mit verpasst worden wäre, dem sie nun untreu werden müssten. Es wurde zweitens eine lutherische Tradition für unsere Landeskirchen reklamiert, die wenig über die Richtung aussagt. Heintze galt als bei Ernst Wolf Promovierter als „Linkslutheraner„, Prof. Müller dagegen als „Rechtslutheraner,„ der auf das klassische Mißverständnis der Zweireichelehre baute. Und hatte nicht Landesbischof Johnsen im Amtsblatt bei seinem Amtsantritt klargestellt, er sei überzeugter Nationalsozialist und überzeugter Lutheraner? Johnsen stand da keineswegs allein im deutschen Luthertum. Und über das Verhältnis Luther und Hitler haben sich die Lutheraner bei allen inzwischen fälligen Lutherjubiläen betreten ausgeschwiegen. Also lutherische Tradition – welche denn? Und welche Gräben gab es in der eigenen Landeskirche unter den Lutheraner, sodaß der eine den andern öffentlich und ekd-weit als Antichrist bezeichnete und ein anderer

 

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sich bei einem Amtsbruder schriftlich bedankte, dass er bei ihm nicht zum Abendmahl gekommen war. Er war eben nicht würdig. Auf welches Luthertum sollten sich denn nun die Kandidaten festlegen? Solche heftigen Grabenkämpfe gibt es gewiß auch in der reformierten und unierten Kirche. Aber hier waren es einige Synodale, die nun den Eindruck erweckten, als ob es ein spezifisches lutherisches, und dazu braunschweig-lutherisches Profil gäbe. Ein schwerer Irrtum.

Ein dritter Kandidat?

Am schwierigsten hingegen war die Tatsache, dass nun ein dritter Kandidat zur Wahl stand, und zu befürchten war, dass sich das Dilemma der Wahl von 12. Juni 1981 wiederholen würde, wo keiner der drei Kandidaten die erforderliche einfache Mehrheit erhalten hatte. Auch damals hatte der Bischofswahlausschuß zwei Kandidaten, Voigt und Lubkoll vorgeschlagen, eine für damalige Zeit moderne Alternative, der durch Propst Hartig der dritte tiefschwarze Kandidat Hauschildt hinzugefügt wurde. Hauschildt lag damals vorne und verfehlte im 3. und 4. Wahlgang mit nur einer Stimme die Mehrheit. Der Synodale Nebel, Helmstedt, der sich für Hauschildt ausgesprochen hatte, war auf Konfirmandenfreizeit in Lothringen und fehlte. Und so ist dieser Kelch an unserer Kirche vorübergegangen. Danach hatte sich der Bischofswahlausschuß auf nur einen Kandidaten verständigt, um auf Nummer sicher zu gehen. Allerdings kontaktierte er dabei die beiden synodalen Arbeitskreise und erhielt grünes Licht. Voss wäre nicht schlecht beraten gewesen, wenn er auch dieses Mal die synodalen Ausschüsse in Frage des Bekenntnisses kontaktiert hätte. Andrerseits: Propst Hartig gehörte dem Bischofswahlausschuß dieses Mal an und so bestand eigentlich auch kein Anlass. Und der nun plötzlich genannte Name Schmidt-Rost war im Bischofswahlausschuß nicht gefallen.

Die Rückzieher

Nächste Überraschung: Diese dritte Kandidatur veranlasste die Kandidatin Coenen-Marx, ihre Kandidatur zurückzuziehen. Ich habe das eigentlich nicht verstanden. Die von ihr angegebenen Gründe – es müsste in unserer Landeskirche erst der Konflikt in der Bekenntnisfrage geklärt werden – zeugte von wenig Kenntnis unserer landeskirchlichen Verhältnisse. Das Dilemma der letzten Jahre war nicht ein Bekenntnisstreit, sondern die erschreckende Abwesenheit von theologischer Arbeit. Die vom Bischof einberufene theologische Kammer, die inspirierend auf die Pfarrerschaft hätte einwirken können, hatte seit zwei Jahren grundlos nicht mehr getagt. Die Bearbeitung der fälligen theologischen Fragen, die haufenweise vor der Tür lagen, blieb da liegen. Von wem hatte sich die Oberin Rat geholt? Es soll ein sehr langes abendliches Gespräch mit Bischof Krause gegeben haben. Vermutlich ein ermunterndes. Allerdings hatten beide Kandidaten dem Bischofswahlausschuß mitgeteilt, dass sie ihre Kandidatur zurückziehen würden, wenn noch ein dritter Kandidat genannt würde.

 

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Am 12. Oktober, dem Geburtstag von Frau Coenen-Marx, stellte sich Schmidt-Rost in Seesen dem Kreis der Unterzeichner vor. Stempin holte ihn vom Bahnhof ab, aber der Professor, für den als Predigttermin bereits der 20. Oktober reserviert war, war sich seiner Kandidatur noch nicht schlüssig. Die 9-12 Teilnehmer hatten nicht den Eindruck einer gefestigten Absicht zur Kandidatur. Tatsächlich hatte er bereits einen Rücktritt von der Kandidatur erwogen. Der Synodale Fürst erklärte bündig in der Pause, wenn der Kandidat wirklich zurückzöge, wäre er auch nicht der richtige. In seiner bereits einen Tag später erfolgten schriftlichen Absage nannte Schmidt-.Rost persönliche und berufliche Gründe. Er hatte in kurzer Zeit dreimal die Landeskirche besucht. „Mein Rücktritt hat mit meiner persönlichen Situation, aber auch mit der Einschätzung der Lage in Braunschweig zu tun.„ Dabei hat die Presse – erstaunlich! – angeblich grossen Einfluss ausgeübt. Schmidt-Rost schrieb: „Der Artikel von Jens Gundlach in der HAZ vom 12.10.01 hat mir die Zuversicht vollständig genommen, dass das laufende Wahlverfahren überhaupt zu einem für alle Seiten einigermassen zufriedenstellenden Ergebnis führen könnte.„ Schmidt-Rost riet unpassenderweise den Synodalen, die Wahl auf das Frühjahr zu verschieben. Das war nun nicht mehr seine Angelegenheit und kam bei den Synodalen nicht gut an. Bei der Aufstellung dieses Kandidaten entstand in der Öffentlichkeit der völlig irrige Eindruck, als ob alle 24 Unterzeichner/Innen den Kandidaten auch wählen würden. Sie hatten für seine Aufstellung plädiert, keineswegs bereits für seine endgültige Wahl.

In der Öffentlichkeit entstand der unerfreuliche Eindruck, als ob die Kandidaten, wenn sie Braunschweigs erst ansichtig werden, schaudernd wieder in ihr Gehäuse zurückziehen.

Reaktionen in der Presse und von Eckels

An diesem Tag, dem 12. Oktober war in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung und im Seesener Beobachter ein dreispaltiger Artikel aus der Feder von Jens Gundlach erschienen unter der Überschrift „Die Wahl des neuen Bischofs gerät zur Qual – in der Braunschweiger Landeskirche ringen verschiedene Strömungen um die Macht„.

Gundlach servierte der zurückliegenden Bischofszeit keine Komplimente. „Das schlingernde Kirchenschiff in der Wolfenbüttler Leitungszentrale„ benötige einen erfahrenen Verwaltungsmann. Schmidt Rost wäre „als freundlicher Seelsorger eine Empfehlung für eine vielfach frustierte Pfarrerschaft„. Der Rücktritt von Frau Coenen-Marx habe eine Landeskirche getroffen, „in der sich Laien aufbäumen gegen Pfarrer und Pfarrer gegen die Kirchenleitung und in der zwei Strömungen miteinander um die Macht ringen: die einen, die – wie der Bischofswahlausschuß – Reformen anstreben und die anderen, die – wie die Gruppe Hartig – die lutherische Tradition hüten„. So richtig die Beobachtungen zum in den letzten Jahren herbeigeführten Zustand unserer Landeskirche waren, so unrichtig war der Eindruck von den zwei Strömungen.

 

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Die „Gruppe Hartig„ – wenn es die denn gäbe und wenn die UnterzeichnerInnen sich je so verstanden fühlten - war keineswegs „reformfeindlich„ und dem Bischofswahlausschuß war das lutherische Bekenntnis keineswegs piepe. Es waren überhaupt keine Strömungen, Richtungen und Bekenntnisstreitigkeiten, sondern die Synodalen hatten nur von ihrem normalen Recht Gebrauch gemacht, noch einen Kandidaten vorzuschlagen. Nur so. Und unter den Unterzeichner/Innen waren sehr unterschiedliche kirchenpolitische Positionen vertreten, sie war keineswegs homogen.

Immerhin: der Artikel machte Furore. Was wird sich Frau Käßmann gedacht haben, als sie den Artikel las? Sie kannte ja Krause aus der gemeinsamen Arbeit im Kirchentagspräsidium.

Der Synodalpräsident Eckels schrieb den Synodalen am 19. September, er sei vom ganzen Vorgang eines neuen Wahlvorschlages „unangenehm berührt„. „Mir scheinen inzwischen im Protestantismus Bekenntnisunterschiede keine wesentliche Bedeutung mehr zu haben.„

Es war das im Gesetz verankerte Recht der Synodalen, was sprach gegen deren Inanspruchnahme? Das konnte als Stellungnahme gegen den von den Synodalen aufgestellten Kandidaten missverstanden werden. Propst Kraft positionierte den Kandidaten Weber in seiner theologischen und kirchenpolitischen Linie als „zwischen Heintze und Müller.„

Der Rückzieher des dritten Kandidaten aus Bonn erreichte die Synodalen am 16. Oktober. Der Bischofswahlausschuß tagte erneut und hätte formell noch einen zweiten Kandidaten aufstellen können. Er tat das nicht, sondern bekräftigte seine Kandidatur für Propst Weber. Es gab Gruppen, die darauf lauerten, ob nun auch Propst Weber seine Kandidatur zurückziehen würde. Aber Weber hatte sich für das Amt ja nicht von sich aus beworben, sondern war nunmehr zweimal zur Kandidatur aufgefordert worden. Frau OLKRätin Müller dankte dem Wahlausschuß ausdrücklich für seine Unbeirrbarkeit. Der Kandidat Weber hinterließ in dieser Phase den guten Eindruck einer nicht leicht zu erschreckenden Standfestigkeit.

Weber der einzige Kandidat

Nun war Propst Weber der einzige Kandidat. Er ist im Februar 1949 bei Wetzlar geboren, ging dort zur Grundschule, in Herborn auf die Realschule und machte 1967 sein Abitur am Gymnasium in Gießen. Er studierte Theologie, Geschichte und Pädagogik in Wuppertal, Göttingen und Oldenburg, machte 1972 und 74 die beiden theologischen Examina und wurde 1975 in Greetsiel/Nordsee, wo er seit 1972 Vikar war, ordiniert. Nach neunjähriger Pfarrertätigkeit in Greetsiel, war er von 1984-1991 Pfarrer und Dekan (so was wie Propst bei uns) in Oppenheim/Rhein. Im April 1991 wurde er für sechs Jahre von der Landessynode in das Propstamt (hier: Landessuperintendent) gewählt und hatte seinen Dienstsitz in Wiesbaden. In seinem Propstbereich arbeiten ca 380 Pfarrer/Innen in 240 Gemeinden mit 390.000 Gemeindemitgliedern und 2000 haupt- und nebenamtlichen Mitabeiterinnen. Im August 1997 wurde er für eine zweite Amtszeit wiedergewählt.

 

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Die Tatsache, dass Propst Weber nun der einzige Kandidat war, veranlasste Henning Noske in der Braunschweiger Zeitung vom 20. Oktober, diese Tatsache auf drei Seiten ( Seite 1 und 2 und Niedersachsen) auszubreiten. „Wiesbadener Propst will auf jeden Fall antreten„ war auf Seite 1 zu lesen. Auf der Seite Niedersachsen wurde Pfr. Karius wörtlich zitiert: „Das beste wäre es, wenn Dr. Friedrich Weber seine Kandidatur zurücknehmen würde.„ Dafür wurden fälschlicherweise von Noske die 22 Unterschriften in Anspruch genommen. Die Unterschriften galten jedoch der Kandidatur und nicht etwa für einen Rückzieher. Der Kommentar auf Seite 2 hatte die Überschrift „Kirche im Selbstgespräch„. Das war die von Eckels zu Recht geäußerte Befürchtung, die Öffentlichkeit verstünde diesen Bekenntnisstreit nicht. Das Wahlverfahren mute wie ein „entrücktes Selbstgespräch„ an. Die Schuld gab Noske einer „verpatzten Regie„ des Bischofswahlausschusses. „Kardinalfehler war es, die doch bekannte lutherische starke lutherische Strömung in der Braunschweigischen Kirche so zu unterschätzen. Denn auch deren Verfechter können natürlich mit Recht auf historische Wurzeln und die wichtige Kraft einer gewachsenen Identität verweisen.„ Das war lokalhistorisch gesehen sehr kühn. Braunschweig galt Jahrhunderte immer als besonders „liberal„ und eben nicht als lutherisch.

Propst Weber hielt am Samstag dem 27. Oktober eine Art Vorstellungsgottesdienst in der übervollen Katharinenkirche und predigte über die Geschichte von der Auferweckung des Lazarus. Es war ein festlicher, gelungener Gottesdienst. Die Predigt ist auf der homepage von KvU nachzulesen. Mir fiel unangenehm auf, dass Propst Weber von keinem Braunschweiger (Kraft, Kühner, pastor loci) in der Kirche zu diesem Gottesdienst als Gast begrüßt wurde. Aber so sind sie, die Braunschweiger. Die Gastfreundlichkeit haben sie nicht erfunden. Im Anschluß an den Gottesdienst fand ein etwa einstündiges Gespräch mit den Synodalen statt, zu dem gut auch die Gemeinde hätte eingeladen werden können. 39 Synodale hatten sich eingefunden. Es gab keine internen Fragen. Gottesdienst und Gespräch hatten eine beträchtliche Mehrheit der anwesenden Synodalen überzeugt.

Trotzdem blieb es offen, ob der Kandidat die notwendige Mehrheit erhalten würde. Der Bischofswahlausschuß war noch von einer einfachen Mehrheit von 29 Stimmen in einem dritten oder vierten Wahlgang ausgegangen. So stand es auch in der Presse. Aber das war falsch. Es gibt nach dem Gesetz nur zwei Wahlgänge und der Kandidat benötigt 38 Stimmen. Das war unter den zahlreichen Überraschungen die böseste. Es blieb offen, ob die Unterzeichner/Innen nun aus Groll über den Rückzug ihres Kandidaten dem Kandidaten Weber die Stimme verweigern oder sich enthalten würden. Propst Weber hatte zwar versucht, die Bekenntnisfrage eindeutig zu klären. Aber es gab m.E. da gar nichts zu klären. Die Bekenntnisfrage war künstlich hochgespielt worden.

 

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Es gab auch wenige Synodale, die jeden Kandidaten scheitern lassen wollten, um dann nach einer gewissen Pause bei der Kandidatensuche im kommenden Jahr dem dann amtierenden stellvertretenden Landesbischof, OLKR Kollmar, die Kandidatur anzutragen. Dieser hätte dann aber seinen familiären Wohnsitz endlich von Hannover nach Wolfenbüttel verlegen müssen. Der Vorsitzende des Propsteisynode Goslar und Mitglied der neuen Theologischen Kommission Dr. Hans W. Schünemann schrieb allen Synodalen mit dem Unterton, die Synodalen sollten sich keinesfalls der Stimme zu enthalten und eine gewisse Sympathie für Propst Weber konnte man auch hineinlesen. In Kreiensen gab es noch einen deftigen Leserbriefaustausch zwischen den Pfarrern Kuchmetzki und Pfau und dem Synodalen Glöckner.

Der Wahltag

Am Sonnabend, den 10. November, trat die Landessynode zusammen und begann mit einem Gottesdienst um 9.00 im Katharinen, an dem sich das Präsidium der Landessynode mit Lesungen und Austeilen beim Abendmahl beteiligte. Präsident Eckels gedachte ausführlich des Ablebens von OLKR i.R. Henje Becker. Propst Kraft predigte – ja worüber? Offenbar herrscht am Dom die Lust an textlosen Predigten. Gut lutherisch? Kürzlich erlebte ich am Dom einen Gottesdienst über Kindergesichter von Domprediger Hempel, heute ging es um Steine, mit langen Assoziationsketten zum Thema „Stein„ ( steinreich, Stolperstein usw.) Gewiß es wurde dann auch auf die Lesungen 1. Petr. 2 und Matthäus 7,15ff verwiesen, aber mir fehlte nun doch die präzise Textauslegung mit der persönlichen Zuspitzung in die aktuelle Situation hinein. Vermutlich bin ich zu altmodisch. Die Synodalgemeinde versammelte sich um den bildhübschen neuen Altar mit einer riesigen Glasplatte, Frau Lauer und Frau Pfaue-Vogt teilten das Brot aus (nicht gut lutherisch- wg einer möglichen Verweigerung müsste das Brot von den Geistlichen ausgeteilt werden), Pfarrer Römer und Propst Kraft spendeten so reichlich, dass der Küster mit einer in ein Küchenhandtuch eingewickelten grünen geöffneten Weinflasche aus der Sakristei das Allerheiligste betrat und prosaisch die vier Kelche noch aus der Flasche bediente. Man schmunzelte. Aber gut lutherisch? War dieser Wein denn nun konsekriert oder war ihm die Konsekration entgangen? Und was war denn nun dieser unkonsekrierte Wein? Bedenklich, bedenklich! Kröker bediente meisterhaft die Orgel. Doch - es war ein gelungener Synodenauftakt.

Eckels teilte zu Beginn mit, dass fünf Synodale fehlten, darunter zwei erklärte Weberwähler. Die knappe Mehrheit schmolz.

Die Vorstellung von Propst Weber

Propst Weber stellte sich dann den Synodalen mit einer viertelstündigen Rede vor. Eingangs griff er nochmal die leidige Bekenntnisfrage auf und kam damit seinen Kritikern entgegen. Er werde die Landeskirche „im Sinne der VELKD als

 

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Bischof begleiten„. Im übrigen sei er bei seinem Eintritt in die hessen-nassauische Kirche auf die selben Bekenntnisse verpflichtet wie jene, die auch in Braunschweig gelten. „Ich bin kein Konvertit„ Das war eine vom verteilten Redetext abweichende, wichtige Klarstellung. Weber gliederte seine Ausführungen in vier Teile und schloß jeweils mit „Was Sie von mir erwarten können„.

Teil. I: „Kirche muß im Dorf und in der Stadt bei den Menschen bleiben.

Was Sie von mir erwarten können: Ich werde in dieser Landeskirche und ihren Gemeinden präsent sein, zuhören, begleiten und ich werde Pfarrkonvente und Pfarrhäuser besuchen so wie ich das bisher auch getan habe.„

Teil II: „Die Mitarbeitenden, die Mitglieder der Kirche und die Option für die Schwachen ernstnehmen.

Was Sie von mir erwarten können: Für eine offene Kirche, die Menschen nachgeht, stehe ich. Mit Ihnen gemeinsam möchte ich dafür eintreten, dass die jüdisch-christliche Grundüberzeugung, für die Schwachen Partei zu ergreifen und nach Barmherzigkeit im Recht zu fragen, nicht als Relikt einer vormodernen Zeit abgewertet wird.„

Teil III Wider die Selbstsäkularisierung – für eine öffentliche Kirche.

„Was Sie von mir erwarten können: Dem selbstzerstörerischen und larmoyanten Klagen will ich entgegentreten und dazu helfen, dass wir eine Kirche, die selber Zutrauen hat zu den Grundüberzeugungen, die sie weitergeben will, bleiben und werden. Um mündigen Glauben geht es. Im Kontext der anderen Kirchen in Niedersachsen und der VELKD werde ich das Gespräch mit anderen gesellschaftlichen Gruppen suchen. Ich verstehe evangelische Kirche als öffentliche Kirche, qualifiziert durch das Priestertum aller Gläubigen. Sie muss aufgrund von Besinnung auf Schrift und Bekenntnis und vom Gottesdienst herkommend einen erkennbaren Beitrag zur Verständigung in unserer disparaten Gesellschaft leisten.„

Teil IV: Kirche und Gemeindeleitung sind geistliche Vorgänge.

„Was Sie von mir erwarten können: Ich möchte Leitung theologisch verstehen. Dazu gehört für mich Gespräch, Wahrnehmung der Situation, in der Menschen leben und arbeiten und In-Beziehung-Setzen zum Auftrag, der der Kirche Jesu Christi gegeben ist. Leitung geschieht durch Deutung der Lehre und Wahrnehmung der Situation und daraus entstehenden Entscheidungen.„

Es folgt eine Zusammenfassung der vier Teile. Ich gehe davon aus, dass Synode direkt noch vor Weihnachten erscheint – oder soll es doch eine Abschiedsnummer im Januar werden? - und dort der vollständige Text abgedruckt ist.

An diesem Text und an der Aufrichtigkeit und Klarheit der Vorstellung von Dr. Weber ist nun wirklich nicht herumzumäkeln und Zweifel sind nicht angebracht. Ich habe aber die Vorstellungsrede von Christian Krause in Heft 71 Nov./Dezember 1993 von KvU nachgelesen und war vom Gleichklang berührt.

 

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Was bleibt in der Mühsal des realkirchenpolitischen Alltags von den besten Wünschen und Hoffnungen und Erwartungen übrig und umsetzbar?

1993 formulierte der Kandidat Krause noch: „Freilich, die Gemeinden, in denen ich mich als Pastor zumeist bewegt habe, sind ungewöhnlich und entsprechen nicht den Ortsgemeinden hier im Lande. Da würde ich viel zu lernen haben und vor allem viel lernen wollen von den Erwartungen, den Enttäuschungen und den Hoffnungen an den Orten täglicher Bewährung in der Gemeinde. Das müssen Sie wissen: ich brauche die Offenheit und die Bereitschaft zum vertrauensvollen Miteinander besonders auch der Pastorinnen und Pastoren..... Mir läge sehr daran, aus der praktischen Gemeindeerfahrung heraus darüber nachzudenken, wie es gelingen könnte, auch über die eigenen Mauern hinweg die Menschen da zu erreichen, wo sie leben„. Gut sieben Jahre später beendet Bischof Krause sehr frühzeitig seinen Dienst, eben auch deshalb, weil er in dieser Kirche keine realen Gestaltungschancen mehr sieht. Der Bischofswahlausschuß suchte einen Kandidaten, der endlich in die Pfarrhäuser geht, auf den Kanzeln der Landeskirche in Land und Stadt auch ohne fette Festtage präsent ist und vor allem vom Evangelium her, also von der Predigt her Konflikte und Krisen in den Kirchengemeinden angeht. Das haben wir in den letzten Jahren bitter vermisst, es sind Verwundungen und bleibende Narben auf beiden Seiten zurückgeblieben.

Deswegen sei an das biblisches Leitmotiv von Dr. Friedrich Weber erinnert, das er seiner Vorstellungsrede voranschickte: Gal. 5,1 „Zur Freiheit hat uns Christus befreit! So steht nun fest und lasst euch nicht wieder das Joch der Knechtschaft auflegen„. Es kann in dem gemeinsamen Dienst Augenblicke geben, wo möglicherweise Landesbischof Weber an dieses Wort erinnert werden muß. Ich wünschte mir von ihm eine Auslegung dieses Texte im Hinblick auf den bisherigen Dienst und wo die Versuchung des Joches ihm drückend geworden ist und die Befreiung durch Christus doch weiter nach vorne führte.

Spekulationen über die Wahlchancen

Es kann nach der Verfassung erst zwei Stunden nach der Vorstellung die erste Wahl vorgenommen werden. Diese zwei Stunden wurden zunächst mit Gesprächen in einem synodalen Arbeitskreis und untereinander genutzt. Ich hatte aber den Eindruck, dass die Entscheidungen bei den einzelnen bereits gefallen waren. Bei AK 7o und Solidarische Kirche fanden sich etwa 24 Synodale ein. Es ging kaum noch um inhaltliche Fragen, sondern darum, die Blamage zu vermeiden, dass Weber nicht gewählt werden würde. Man war sich hier einig, dass sich von aussen ein vergleichbar guter Kandidat später nicht mehr werde finden lassen. Wer würde sich je selbst unter den Bedingungen, einziger Kandidat zu sein, zur Verfügung stellen? Als ausgesprochen ärgerlich wurde die andere Möglichkeit ausgesprochen, Weber erst im zweiten Wahlgang zu wählen, um dem Bischofswahlausschuss einen Denkzettel zu verpassen. Fürwahr kindisch. Stimmenenthaltung finde ich bei Personalentscheidungen sowieso reichlich problematisch. Und würde dann Weber, des ewigen Gezerres leid,

 

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für einen zweiten Wahlakt noch zur Verfügung stehen? Wer ihn kennen gelernt hatte, mochte da keine Zweifel haben. Aber was sollte der Quatsch. Die Prognosen waren sehr unterschiedlich: die einen meinten, es sei kippelig; knapp verfehlt, oder knapp über 38 Stimmen, andere rechneten doch mit der Einsicht der Synodalen und mit etwas über 40 Stimmen.

Im Gemeindesaal Katharinen war großer Auftrieb mit Presse und Fernsehen. Viel Gedrängle. Und der Kandidat setzte sich mit Frau und Sohn, stud. med. unter die Zuhörer, um das Ergebnis abzuwarten. Fürwahr ungewöhnlich. Wer setzt sich schon von Angesicht zu Angesicht einer möglichen Abstimmungsniederlage aus. Bisher warteten die Kandidaten irgendwo draussen das Wahlergebnis ab. Es war wirklich spannend.

Die Blamage des Landeskirchenamtes

Aber soweit war es noch nicht. Die zwei Stunden mussten weiterhin gefüllt werden. Und da kam es vor viel Presse zu einem das Ansehen des Landeskirchenamtes als reformfreudige Behörde schwer beschädigenden Eklat. In AK 70 und Solidarischer Kirche hatte Theilemann Klage geführt, dass Reformvorhaben im Landeskirchenamt immer wieder steckenblieben. Wir entschlossen uns gemeinsam, die Kirchenregierung nach dem Instrument des sog. Erprobungsgesetzes zu befragen. Das Erprobungsgesetz stammt vom 18. November 1995, also aus der letzten Sitzung der vorangegangenen Sitzungsperiode, sozusagen als Endpunkt der seinerzeit von den Gemeinden getragenen massiven Reformwünschen. Sein § 1 lautet: „Zur Ermöglichung neuer Arbeits- und Organisationsformen in der Landeskirche können Kirchengemeinden, Propsteien und andere kirchliche Rechtsträger auch Erprobungsmodelle entwickeln und durchführen, die von geltenden Rechtsvorschriften abweichen. Dies gilt insbesondere für die Vorschriften der Kirchengemeindeordnung und der Propsteiordnung, aber nicht für die Verfassung.„ Harald Welge begründete als Erstunterzeichner den Tagungsordnungspunkt und fragte, welche und wie viele Reformvorhaben beim Landeskirchenamt angemeldet worden wären, welche durchgeführt und welche mit welcher Begründung abgelehnt worden wären. Aber siehe da - das Amt antwortete gar nicht. Die Oberlandeskirchenräte fanden diese „Besprechung dringlicher Angelegenheiten„ offenbar gar nicht „dringlich„ und an einer „Besprechung„ wollten sie sich auch nicht beteiligen. Sie schwiegen. Das ergab ersten Unmut im Plenum. „„Wünscht noch jemand das Wort?„ fragte Eckels und blickte in die Runde, während wir Antragsteller auf eine Antwort des Landeskirchenamtes warteten. Es wollte uns ganz offenkundig auflaufen lassen. Anstatt die „Besprechung dringender Angelegenheiten„ zum Anlaß zu nehmen, vor einer grossen Öffentlichkeit die Reformvorhaben in der Landeskirche einmal zu beschreiben, Schwierigkeiten zu analysieren und weiterführende Winke zu geben, schwieg es sich aus und machte auf viele den Eindruck behördlicher Ignoranz und Arroganz. Leider führte der Synodalpräses dieses auf einen angeblichen formalen Fehler zurück. Dann hätten wir eben eine Fragestunde

 

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beantragen müssen. Dann hätten wir wohl eine Antwort erhalten. Auch Eckels empfand diesen Tagesordnungspunkt wohl mehr als unfein als eine Chance. Wir hatten solche peinlichen Situationen schon häufiger in der Landessynode erlebt. Behörde und Synode prallten aufeinander. Also fasste ich mir ein Herz, meldete ich mich und wiederholte die Frage. Es hätte ja eine ganze Anzahl von Reformvorhaben gegeben, schließlich hätte auch das Landeskirchenamt selber Reformvorhaben angefasst und anfassen können wie eine vorläufige Kirchenmitgliedschaft oder die leidige Genehmigung von selbständigen Abendmahlsgottesdiensten – warum nicht auf dem Wege des Erprobungsgesetzes für eine begrenzte Zeit für eine bestimmte Kirchengemeinde. Die Oberlandeskirchenräte reagierten immer noch nicht. Nun erhob sich der eigentliche Auslöser dieses Thema, Wilfried Theilemann und schilderte zwei Anträge von zwei Kirchengemeinden. Zur Antwort meldete sich OLKRätin Dr. Sichelschmidt, die den Aufbruch des Reformprozesses seinerzeit gar nicht miterlebt und zur Zeit der Abfassung des Erprobungsgesetzes noch gar nicht im Landeskirchenamt war. Das wäre die Aufgabe von OLKR Kollmar gewesen. Die Antwort war dürre und unbefriedigend. Sie meinte, wir sollten die angeblichen vielen unerledigten Fälle beim Namen nennen und konkrete Anfragen ans Landeskirchenamt richten. Das war nun ein grobes Missverständnis. Leider unterstützte der Synodalpräsident diese Haltung und wollte die Anfragen als Einzelfälle abtun. Es ging aber darum, dass von OLKR Niemann immer wieder vor der Landessynode behauptet worden war, es gäbe überhaupt keine Anträge, was damals schon auf heftigen Protest gestossen war. Es war nämlich ein Sonderfonds gegründet worden, und aus dem wollten – zu meinem Ärger – einige Gemeinde nicht nur nippen sondern einen „Sonderschluck„ nehmen. Wir sprachen auch im Finanzausschuß darüber. Mir lag an kostenfreien Reforminitiativen, die mit Hilfe des Erprobungsgesetzes begrenzt durchexperimentiert werden könnten. Immerhin allein der Sonderfonds stellt einen Anreiz für die experimentierfreudigen Gemeinden und Pfarrer/Innen dar, sich des Erprobungsgesetzes zu bedienen. Was war da im Landeskirchenamt an Anträgen aufgelaufen – das war der Zielpunkt unseres Antrages.

Aber es kam nichts. Da rettete nicht zum ersten Male der Synodale Dietrich Fürst die Situation, meldete sich zu Wort und vermittelte zwischen den „Fronten„. Es müsse im Landeskirchenamt eben eine Stelle eingerichtet werden, die solche Anträge und Wünsche koordiniere, an die richtigen Stellen weiterleite und für die Rückmeldungen an die Gemeinde zuständig wäre. Da lag, wie sich später herausstellte, nämlich der Hase im Pfeffer. Es fühlte sich im LKA für die Anträge keiner richtig verantwortlich. Der eine anjtrag landete hier, der andere im anderen Referat. Gewiß hätte ein Bischof, der die Reform der Kirche anfangs zur Chefsache gemacht hatte, derlei Anträge an sich ziehen und koordinieren können. Aber verfuhr nach der Devise: wenn ihr meine Reformvorschläge nicht wollt, interessiere ich mich für eure schon lange nicht. Nun machte sich auch nochmal Harald Welge hoch und erinnerte an § 5 des Erprobungsgesetzes „Die

 

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Erprobungszeit beträgt in der Regel 4 Jahre. Nach Beendigung der Erprobung berichtet die Kirchenregierung der Landessynode über die Ergebnisse„. Es gab also eine gesetzlich vorgeschriebene Berichtspflicht der Kirchenregierung. Es hätten also die beiden Mitglieder der Kirchenregierung, der Vorsitzende Bischof Krause und seine Stellvertreter OLKR Dr. Fischer „berichten„ müssen. Aber beide schwiegen sich vollständig aus. Schließlich mahnte Herr Bengsch, selber Mitglied der Kirchenregierung, eine Antwort des Landeskirchenamtes an. Als die Debatte bereits geschlossen war, erhob sich Fechner und erbat eine klare Antwort auf meine Fragen Darauf erhob sich noch mal Frau OLKRätin Dr. Sichelschmidt und antwortete knapp: „Nein!„ Man sah sich erstaunt an, vernehmbare Unmutäußerungen, Unruhe, der Synodalpräsident beendete diese vor größter Öffentlichkeit stattfindende quälende und peinliche Situation und rief den nächsten Tagesordnungspunkt auf. Mir lag als persönliche Erklärung auf den Lippen, dass Frau Dr. Sichelschmidt nach Dienstalter in der Landeskirche und auch nach Lebensalter mit gegenüber jedenfalls zu jung wäre, um sich eine derart deplazierte Antwort zu erlauben. Aber ich schluckte sie runter.

Es wurde von Propst Kraft der Bericht über die Sitzung der VELKD Synode vorgetragen.

Wahlvorgang und Wahlergebnis

Es war völlig offen, wie die Wahl ausgehen würde. Dafür war die Wählerei selber erfreulich unkompliziert. Man musste nicht hinter einen Vorgang, wurde auch nicht namentlich aufgerufen, sondern füllte seinen Wahlzettel am Platze aus. Alles etwas formlos, und der Bedeutung der Vorganges von manchen möglicherweise als etwas unangemessen angesehen. Während der Auszählung im Nebenraum allgemeine Plauderei und Raterei im Plenum. Dann kam die Vizepräsidentin Frau Lauer mit einem dünnen, (verheissungsvollen?) Lächeln in den Sitzungssaal. Nach Verkündigung des Ergebnisses: 38 Stimmen JA-stimmen, 10 Nein-Stimmen, vier Enthaltung, brach ein langanhaltender herzlicher Beifall aus, spürbare Erleichterung bei den einen, Verwunderung über das scheinbar „knappe„ Ergebnis bei anderen – übrigens auch bei mir: ich hatte mit 44 Stimmen gerechnet – umso stärker nun die Zustimmung, Gratulationen, Händeschütteln, Dr. Weber bedankte sich vor dem Plenum mit dem geflügelten Pauluszitat leichter Ratlosigkeit: „Was sollen wir nun hierzu sagen?„ und reichte den Gegenstimmen die Hand. Eckels zutreffend: „eine Punktlandung„.

Wie war es vor acht Jahren? Krause hatte bei 54 anwesenden Synodalen 41 Ja Stimmen, 11 Neinstimmen, eine Enthaltung und eine ungültige Stimme. Es ist praktisch dasselbe Ergebnis.

War es nun ein „knappes„ Ergebnis? Es war eine Zweidrittelmehrheit. Die berüchtigte verfassungsändernde Mehrheit. Weber hatte diese sehr hohe Meßlatte genommen, ohne sie zu streifen. Aber jeder und jede der Befürworter war wichtig gewesen. Jeder, der Weber gewählt hat, kann von sich behaupten, ohne ihn, ohne sie wäre es nichts geworden. In Vorsfelde war am Vortag noch

 

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Sabine Telieps als Synodalin gewählt worden. Propst Blümel, Vorsfelde, hatte seinerzeit mit Dr. Voss den Kandidaten in Greetsiel aufgesucht und kennen gelernt und sorgte sich nun nicht grundlos um die Mehrheit. Wir hatten in KvU diese Nachwahl angemahnt. Sie wurde zu Beginn der Sitzung „vereidigt.„ Frau Köhler hatte eigentlich eine wichtige Gemeindefreizeit vor und hatte sich dann doch auf das Drängen von AK 70 und Solidarischer Kirche durchgerungen zu kommen. Was wäre gewesen, wenn sie nicht gekommen wäre? Es war an diesem Tag der erste strenge, winterliche Morgen. Was wäre, wenn im Harz Glatteis gewesen wäre. Der Saum des Mantels der Geschichte raschelte mal wieder im Plenum und ließ uns die Launen und Zufälligkeiten eben der launischen Dame „Geschichte„ spüren. Oder doch lieber gut lutherisch-pietistisch: Fügung und Führung?

Die ablehnende Gruppe um Karius und Stempin hatte sich von mir unvermutet als stark erwiesen. Die vier sich enthaltenden Synodalen sind mir unerklärlich. Waren es die Wankelmütigen? Also solche, die im zweiten Wahlgang zugestimmt hätten und bei denen die ach so entscheidende Bekenntnisfrage offenbar während einer erneuten Kaffeepause geklärt worden wäre? Im Kaffeesatz oder wo?

Ein Gegenargument, das in der lobby zur Sprache kam, beruht auf einem geradezu grotesken, grassierenden Missverständnis bei „Lutheranern„ von der Union. Das hat ja eine sehr schmerzliche, weit zurückreichende Geschichte. Es lautete dem Sinne nach etwa so: Wenn in Afrika ein lutherischer Bischof aus Deutschland auftauche, dann wüssten alle in Afrika mit dem Bekenntnisstand was anzufangen. Käme er aus den unierten Kirchen, begönne in Afrika großes Rätselraten. Da wisse ja schließlich keiner, was die Union sei, und könne es ja auch gar nicht wissen, denn Union ist eben Mischmasch. Und es gäbe zwar einen Reformierten Weltbund aber eben keine Unierten Weltbund. Die Unierten Martin Niemöller und Otto Dibelius waren Präsidenten des Ökumenischen Rates der Kirchen, Konrad Raiser der gegenwärtige Generalsekretär ist Unierter – für eine bestimmte spezies von Luthertum offenbar undefinierbar wg Bekenntnisstand; besonders in Afrika und daher ökumene- und repräsentationsuntauglich in Busch und Wüste. Man fasst sich an den Kopf!

Im Rückblick: alle amtierenden Braunschweiger Bischöfe hatten keinen Gegenkandidaten: Alexander Bernewitz 1923 nicht, Wilhelm Beye 1933 nicht, Helmuth Johnsen 1934 nicht, Martin Erdmann 1947 nicht, Gerhard Heintze 1965 auch nicht, Gerhard Müller 1982 nicht, Christian Krause 1993 nicht. Nun also Friedrich Weber auch nicht. Und das hatte für die Amtsführung keine Bedeutung. Und schon einmal spielte das Bekenntnis eine Rolle, als nämlich OLKR Dr. Fischer Landeskirchenrat Teschner als Gegenkandidaten für Christian Krause vorgeschlagen hatte. Es kam zu einem Gespräch mit Landesbischof Prof. Dr. Müller und der fragte Teschner nach dem Bekenntnis, denn – oho, schon damals – Teschner kam aus der unierten rheinischen Kirche und war auf das

 

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reformierte Bekenntnis ordiniert. Müller soll ihn dann nach der Konkordienformel und anderen lutheehrischen spezifica gefragt haben, woraufhin Teschner am darauf folgenden Tag abschrieb

Gratulation von Präses Kock

Das war nun wirklich noch eine dicke Überraschung. Der Ratsvorsitzende der EKD, Präses Kock, gratulierte Propst Weber postwendend per Fax mit einem langen persönlichen, herzlichen Telegramm. Eckels, selber Mitglied der EKD Synode, verstand die Bedeutung und las das Telegramm in voller Länge vor. Große Freude im Plenum über diese Zustimmung. Längere Gesichte andernorts, auch auf den Bänken der Behörde. Das Telegramm liess auch etwas von der Isolierung ahnen, in die die Landeskirche in den letzten Jahren zunehmend manöveriert worden war. Nebenbei der vollständige Text.

Antrittstermin

In der Pressekonferenz äußerte sich Propst Weber zum Antrittstermin. „Im Frühling„, beschied er, Februar sei noch Winter, März habe schon was vom Frühling. Das wäre sehr zu wünschen. Natürlich hat es auch etwas für sich, wenn die Amtsübergabe unmittelbar am Ende der Dienstzeit des Vorgängers beginnt, also am 1. Februar. Aber das wäre braunschweigerseits wohl zu verfressen.

Für Kirche von Unten ist Propst Weber der dritte Landesbischof. Wir begrüssen die von ihm selber benannten Schwerpunkte seiner Arbeit: Präsenz in der Landeskirche, Dialog, Moderation und Entscheidung in Behörde und Mitarbeiterschaft, theologisch verstandene, ansprechbare geschwisterliche Leitung, offene und öffentliche Kirche.

KvU gibt es seit 1983. Beide Vorgänger des künftigen Landesbischofs haben versucht, der Redaktion kräftig in die Parade zu fahren. Irgendein Gespräch mit der Redaktion hat es nie gegeben. Einladungen auch etwa an den neuen Pressesprecher wurden – weisungsgemäß? - ignoriert.

Kirche von unten ist kein Unikat in der EKD. Die rheinische Kirche hat die opulente Publikation „Transparent„. Westfalen hat „Amos„. Beide haben sich jetzt übrigens zusammengetan. Was an uns liegt und wenn die Leser/Innen weitere Nummern finanziell erlauben, haben wir die Absicht, auch weiterhin das Geschehen in der Landeskirche kritisch und engagiert zu begleiten, zu kommentieren und fröhlich frozzelnd unserer Liebe zur Kirche Ausdruck zu verleihen. Und wenn es Verärgerung gibt, sind wir zu jedem Gespräch bereit. Wir sind nämlich viel netter, als man uns in der Wolfenbüttler ekklesiogenen Subkultur macht.

Die Montagsausgabe der BZ vom 12.11. bedachte die Wahl mit einem üppigen fünfspaltigen Artikel unter der Überschrift. „Jetzt haben wir einen guten Bischof„. Das war ein Zitat von Propst Kraft und amüsierte viele wg. seiner

 

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Vieldeutigkeit, die es durch unterschiedliche Betonungen erhalten kann. Kraft ist eben ein Mann des Wortes und für viele Deutungen gut.

Dazu gab es ein ebenso unterschiedlich interpretierbares Foto.

Andere Beratungspunkte

Die Wahl des 8. Landesbischofs war der Hauptpunkt auf der Tagesordnung, aber nicht der einzige top. Es wurde aus verschiedenen Gremien berichtet, so Frau Lauer für die Frauenkammer und diese möge in der nächsten Legislaturperiode fortbestehen, Herr Hempel für die Kammer für Öffentlichkeitsarbeit, die er für entbehrlich hielt und stattdessen einen Beirat etwa für den Öffentlichkeitsbeauftragten anregte, Frau Mattfeldt-Kloth für die Reformkommission, diese Arbeit bleibt ja bestehen. Der Bericht des verunglückten Dr. Neander über die Arbeit der Kammer für Umweltfragen wurde verlesen. Die Arbeit der Kammer sollte unbedingt weitergeführt werden. Herr Römer berichtete über die Arbeit im Ausschuß für die Begleitung der kirchlichen Arbeit an den Hochschulen. Propst Kraft berichtete eingangs von der VELKD-Synode mit einem m.E. bemerkenswerten Text in Sachen Terrorismus, der an die Gemeinden geschickt werden soll. Er ist an anderer Stelle in diesem Heft wiedergegeben und interpretiert. Wesentlich kontroverser verlief zum selben Thema die Debatte auf der EKD Synode, von der Herr Hempel berichtete. Die beiden Ansichten in der EKD Synode – ein klares Nein zur deutschen Beteiligung am Afghanistankrieg und ein eher verhaltenes Ja – wurden in einer gemeinsamen EKD Synodenresolution nebeneinander dokumentiert. Dabei gingen beide unterschiedlichen Ansichten von einer gemeinsamen friedensethischen Basis aus, kamen indes zu unterschiedlichen Folgerungen und endeten wiederum in einer gemeinsamen Zielvorstellung. (vgl. die Kirche und der Terror in diesem Heft). Das Gesetz zum Ehrenamt wurde gut vorbereitet bündig und einmütig verabschiedet.

Zwei Anträge beschäftigten sich mit der Globalisierung und der Lebensordnung. Das Landeskirchenamt möge eine Beteiligung an der globalen sozialen Bewegung Attac prüfen. Die Synodalen hatten zwar ein Vorstellungspapier mit dem Antrag erhalten, aber der Antrag galt wohl als zu exotisch, obwohl das Thema Globalisierung nun auch die Kirche erreicht hatte und gerade auf der EKD Synode riesig diskutiert worden war. Man möge, hatte es dort geheißen, ähnlich wie die soziale Marktwirtschaft nun auch im sog. freien Welthandel eine soziale Schiene einfügen.

Attac, ein Netzwerk zur Milderung der Schäden durch den neoliberalen Handel, war eine französische Gründung, hatte dort schon 30.000 Anhänger, in Deutschland beteiligten sich IG Metall, Umweltverbände, ökumenische Gruppen und pax Christi, in Berlin hatte im September in der TU ein eindrucksvoller Kongress stattgefunden, von dem ich auf der homepage von KvU aktuell berichtet hatte (siehe http://bs.cyty.de/kirche-von-unten/). Das

 

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Kollegium hatte beschlossen, dem Regionalverband des ökumenischen Netzwerk Niedersachsen Konziliarer Prozess zu empfehlen, bei attac Mitglied zu werden. Peter Voss versicherte, sich dafür einsetzen zu wollen. .Erfreulicherweise setzte sich der Präsident der Landessynode auch dafür ein, das das dem Antrag beiliegende Informationsblatt mit an die Gemeinde versandt wird. Mehr kann man zur Zeit nicht verlangen.

Ein weiterer Antrag hatte die Absicht, den Entwurf der Lebensordnungen endlich vom Beratungstisch zu bekommen. Er sah eine Veränderung vor. Die seelsorgerliche Verantwortung bei Versagungen von Taufe, Trauungen und Beerdigungen sollte wie bisher ungeteilt beim Pfarramt und Kirchenvorstand liegen. Der Propst sollte ebenfalls wie bisher beratende Funktion behalten. Über den Entwurf ist bereits einiges im KvU Heft 100 geschrieben. Als letzter Termin für die Abgabe einer Stellungnahme war zunächst der 31. März vorgesehen. Er ist bis zum Sommer verlängert worden und daher wurde der Antrag zurückgezogen. Nun wird sich die neue Synode im Mai damit beschäftigen und der neue Landesbischof kann sein theologischen Profil zeigen. Da muß man hin.

Es war erst 15.30, aber alle über das unerwartet frühe Ende glücklich. Wir treffen uns ja in drei Wochen zur Haushaltssynode wieder.

Peter Voss hielt eine knappe Schlussandacht und fügte ihr folgendes persönliche Wort an. Er wünsche unserer Landeskirche weniger Institution und mehr Intuition, weniger Dogma und mehr Denken, weniger Lehre und mehr Leben und Liebe.

 

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Glückwunsch an die Braunschweigische Synode

Ein Signal innerprotestantischer Gemeinschaft

Wir von der Landessynode werden ja nicht oft gelobt. Umso mehr hat sehr viele von uns der Glückwunsch von Präses Kock erfreut und seine Bewertung der Wahl als ein Signal über die Landeskirche hinaus.

Evangelische Kirche in Deutschland
Vorsitzender des Rates Präses Manfred Kock
Hannover Herrnhaeuser Strasse 10. November 2001

Sehr geehrter Herr Propst, lieber Bruder Dr. Weber,

zu Ihrer Wahl zum Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Braunschweig gratuliere ich Ihnen persönlich und im Namen des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland sehr herzlich. Unser Glückwunsch gilt gleichermassen der Braunschweigischen Synode, die mit ihrer Entscheidung für Ihre Person am Geburtstag Martin Luthers ein Signal innerprotestantischer Gemeinschaft gesetzt hat.

Die Braunschweigische Landeskirche wird künftig von Ihren vielfältigen Erfahrungen profitieren, die sie auf den kirchlichen Stationen Ihres Lebens geprägt haben. Neben Ihrem wissenschaftlich-theologischen Engagement zählt dazu insbesondere die Leitungskompetenz, die Sie in Ihrem bisherigen Aufgabenbereich erworben haben.

Der Gemeinschaft der Gliedkirchen der EKD wird zugute kommen, dass Sie in allen Erscheinungsformen des Protestantismus nicht nur theologisch bewandert, sondern damit auch praktisch vertraut sind. Sie wissen, worin die Stärke evangelischer Vielfalt liegt und was der Einheit unserer Kirche dient: das Vertrauen in Gott, den wir bitten dürfen mit den Worten Jesu Christi: „Vater unser im Himmel! Dein Name werde geheiligt. Dein Reich komme. Dein Wille geschehe wie im Himmel so auf Erden.„(Matthäus 6,9f)

Mit dem Wort des Lehrtextes der Herrnhuter Tradition fuer den heutigen Tag gruesse ich Sie und wünsche Ihnen Gottes Segen.
Ihr Manfred Kock


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