Kirche von unten:
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KvU 1.12. 2001 Mit sehr grosser Mehrheit (nur eine Gegenstimme und eine Enthaltung) fasste die Landessynode auf Antrag von sieben Synodalen folgenden Beschluss: Die Landessynode bekraeftigt ihren Beschluss zum Thema Homosexualitaet aus dem Jahre 1994, der jede Diskriminierung vom Homosexuellen und Lesben in Kirche und Gesellschaft ablehnt. Mit den Stimmen von 22:19, bei drei Enthaltungen fasste die Braunschweiger Landesynode am heutigen Sonnabend nach einer fast fuenfstuendiger Dikussion weiterhin folgende Resolution: Die Landessynode begruesst die Diskussion ueber die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften auf allen Ebenen der Landeskirche. Die Theologische Kammer wird um ein Gutachten gebeten. Die Synode stellt fest, das Segnungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in seelsorgerlicher Verantwortung moeglich sind. Vorgeschichte: Am 20. August verabschiedete der Proepstekonventes eine Empfehlung an die Landessynode, wonach Segnungen nicht vorgesehen seien, aber doch ein Konsens nach einer breiten Debatte hergestellt werden sollte. Man moege sich mit der VELKD und der EKD abstimmen. Da zu befuerchten war, dass die Landessynode diese Empfehlung einfach uebernehmen wuerde und der Gemeindeausschuss keinen Antrag stellte, stellten sieben Synodale am 22.10. folgenden Antrag: Die Landessynode bekraeftigt ihren Beschluss zum Thema Homosexualitaet aus dem Jahre 1994, der jede Diskriminierung vom Homosexuellen und Lesben in Kirche und Gesellschaft ablehnt. Die Landessynode begruesst das Gesetz zur Lebenspartnerschaft und stellt es den Kirchenvorstaenden anheim, in seelsorgerlicher Verantwortung Segnungsgottesdienst auf Wunsch abzuhalten. (Antrag Kuessner) Ausserdem stellten Harald Welge und weitere fuenf Synodale Anfang November folgenden Antrag: Vorbehaltlich einer spaeteren gesetzlichen Regelung beschliesst die Landessynode, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften in seelsorgerlicher Verantwortung einen Segnungsgottesdienst zu ermoeglichen, sofern der jeweils zustaendige Kirchenvorstand grundsaetzlich eine entsprechenden Beschluss gefasst hat. Eine liturgische Orientierungshilfe wird den Gemeinde zugeleitet. Von acht Pfarrern aus dem charismatischen Bereich lag eine Stellungnahme vor, wonach Homosexualitaet und Segnungen ordinationswidrig seien. Diese Gruppe kam durch wiederholte Redebeitraege von Herrn Mahler und Herrn Rieckmann in der Synode zu Worte. Sie konnten sich nicht durchsetzen. Die Antraege Kuessner und Welge konnten nach dem Kompromissvorschlag, den Frau Mattfeldt-Kloth vortrug und von den Synoldalen Borrmann, Welge und Kuessner mit formuliert war, zurueckgezogen werden. Die Resolution ist kein Beschluss im foermlichen Sinn und kann daher nicht angefochten werden. Er spiegelt den Diskussionsstand in der Landessynode korrekt wider. Diese Resolution bedeutet, dass Pfarrer und Pfarrerinnen voellig frei sind, Segnungen in unterschiedlicher Form (Fuerbitte und Segen im Gottesdienst - so die rheinische Kirche oder: gesonderter Segensgottesdienst, oder eine Segenshandlung in Andachtsform u.v.a.m.) vorzunehmen. Die Synode wollte, dass jetzt eine Entscheidung gefaellt und nicht weitere Bearbeitungen abgewartet werden sollten. Diese zwei Beschluesse sind ein ausserordentlich weiter Schritt nach vorne zur Integration von Schwulen und Lesben in die Kirche. Er gibt Pfarrerinnen und Pfarrern einen grossen Spielraum. Aber er laesst auch die Freiheit, Segnungen abzulehnen. Keiner, keine wird dazu gezwungen. Landesbischof und die Mitglieder des Landeskirchenamtes waren bei der Debatte zwar anwesend, meldeten sich aber nicht zu Wort. OLKR Kollmar fehlte wg Krankheit. Ein naeherer Bericht folgt. Dietrich Kuessner