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[Kirche von unten]

Alternatives aus der/ für die
Braunschweiger Landeskirche

Nachrichten von der Landessynode, 1.12.2001

KvU 1.12. 2001
Mit sehr grosser Mehrheit (nur eine Gegenstimme und eine Enthaltung) fasste 
die Landessynode  auf Antrag von sieben Synodalen folgenden Beschluss:
Die Landessynode bekraeftigt ihren Beschluss zum Thema Homosexualitaet aus 
dem Jahre 1994, der jede Diskriminierung vom Homosexuellen und Lesben in 
Kirche und Gesellschaft ablehnt.

Mit den Stimmen von 22:19, bei drei Enthaltungen fasste die Braunschweiger 
Landesynode am heutigen Sonnabend nach einer fast fuenfstuendiger Dikussion 
weiterhin folgende Resolution:
Die Landessynode begruesst die Diskussion ueber die gleichgeschlechtlichen 
Partnerschaften auf allen Ebenen der Landeskirche.
Die Theologische Kammer wird um ein Gutachten gebeten.
Die Synode stellt fest, das Segnungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften 
in seelsorgerlicher Verantwortung moeglich sind.

Vorgeschichte:
Am 20. August verabschiedete der Proepstekonventes eine Empfehlung an die 
Landessynode, wonach Segnungen nicht vorgesehen seien, aber doch ein Konsens 
nach einer breiten Debatte hergestellt werden sollte. Man moege sich mit der 
VELKD und der EKD abstimmen. 
Da zu befuerchten war, dass die Landessynode diese Empfehlung einfach 
uebernehmen wuerde und der Gemeindeausschuss keinen Antrag stellte, stellten 
sieben Synodale am 22.10. folgenden Antrag:

Die Landessynode bekraeftigt ihren Beschluss 
zum Thema Homosexualitaet aus dem Jahre 1994, 
der jede Diskriminierung vom Homosexuellen 
und Lesben in Kirche und Gesellschaft ablehnt. 
Die Landessynode begruesst das Gesetz zur 
Lebenspartnerschaft und stellt es den 
Kirchenvorstaenden anheim, in seelsorgerlicher 
Verantwortung Segnungsgottesdienst auf Wunsch 
abzuhalten. (Antrag Kuessner)
Ausserdem stellten Harald Welge und weitere fuenf 
Synodale Anfang November folgenden Antrag:
Vorbehaltlich einer spaeteren gesetzlichen 
Regelung beschliesst die Landessynode, 
gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften 
in seelsorgerlicher Verantwortung einen 
Segnungsgottesdienst zu ermoeglichen, sofern der jeweils 
zustaendige Kirchenvorstand grundsaetzlich eine entsprechenden Beschluss 
gefasst hat. Eine liturgische Orientierungshilfe wird den Gemeinde zugeleitet.
Von acht Pfarrern aus dem charismatischen Bereich lag eine Stellungnahme vor, 
wonach Homosexualitaet und Segnungen ordinationswidrig seien. Diese Gruppe 
kam durch wiederholte Redebeitraege von Herrn Mahler und Herrn Rieckmann in 
der Synode zu Worte. Sie konnten sich nicht durchsetzen.
Die Antraege Kuessner und Welge konnten nach dem Kompromissvorschlag, den 
Frau Mattfeldt-Kloth vortrug und von den Synoldalen Borrmann, Welge und 
Kuessner mit formuliert war, zurueckgezogen werden.
Die Resolution ist kein Beschluss im foermlichen Sinn und kann daher nicht 
angefochten werden. Er spiegelt den Diskussionsstand in der Landessynode
korrekt wider.
Diese Resolution bedeutet, dass Pfarrer und Pfarrerinnen voellig frei sind, 
Segnungen in unterschiedlicher Form (Fuerbitte und Segen im Gottesdienst - so 
die rheinische Kirche oder: gesonderter Segensgottesdienst, oder eine 
Segenshandlung in Andachtsform u.v.a.m.) vorzunehmen. Die Synode wollte, dass 
jetzt eine Entscheidung gefaellt und nicht weitere Bearbeitungen abgewartet 
werden sollten.
Diese zwei Beschluesse sind ein ausserordentlich weiter Schritt nach vorne 
zur Integration von Schwulen und Lesben in die Kirche. Er gibt Pfarrerinnen 
und Pfarrern einen grossen Spielraum. Aber er laesst auch die Freiheit, 
Segnungen abzulehnen. Keiner, keine wird dazu gezwungen.
Landesbischof und die Mitglieder des Landeskirchenamtes waren bei der Debatte 
zwar anwesend, meldeten sich aber nicht zu Wort. OLKR Kollmar fehlte wg 
Krankheit.
Ein naeherer Bericht folgt.
Dietrich Kuessner

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Impressum und Datenschutzerkl?rung, http://bs.cyty.com/kirche-von-unten/kvu103/nach011201.htm, Stand: 2. Dezember 2001, dk