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Alternatives aus der/ für die
Braunschweiger Landeskirche

Skandal auf der Propsteisynode Helmstedt am 18.11.01

Einen "Skandal" nannte der frühere verdienstvolle Oberkreisdirektor Dr. Henze das Verhalten der Landeskirche im Hinblick die Zustände im Pfarrhaus Kirchstr 2 in Helmstedt. In diesem Pfarrhaus wohnte jahrhundertelang der Stephanipfarrer. Es liegt der altehrwürdigen Stephanikirche direkt gegenüber. Später zog dann die Verwaltung des Stadtkirchenverbandes dort hinein, bis diese in einen Neubau außerhalb der Stadt verfrachtet wurde. Das Pfarrhaus sollte verkauft werden und aus dem Erlös das neue Gebäude mit finanziert werden. Dafür waren seinerzeit 600.000,- DM veranschlagt worden. Dann wurde das Pfarrhaus der Diakonie zum Kauf angeboten und zwar wie glaubwürdig versichert wurde für 800.000,- DM. Die Diakonie dankte und das Haus stand leer. Offenbar wurde es so schlecht gewartet, dass es auch für 400.000.- DM keine Käufer fand. Nunmehr soll es für 200.000.- DM angeboten werden. Eben diesen Vorgang, zu dem auf der Propsteisynode mehrfach Propst Fischer Stellung bezog, nannte der Propsteisynodale Dr. Henze einen Skandal.

Für diesen Skandal ist der Stephanipfarrer und Verantwortliche für die Vorgänge im des Stadtkirchenverbandes Propst Heinz Fischer verantwortlich. Die Dienstaufsicht über Prost Fischer, die beim Landesbischof und beim Fachreferat liegt, hat vollständig versagt. Wer kommt nun für diesen der Landeskirche zugefügten, erheblichen Schaden auf?

Zur Person von Propst Heinz Fischer ist zu sagen, dass er besondere Förderung genießt. Propst Fischer hat einen Auftrag für eine Tätigkeit am Predigerseminar, prüft in einem theologischen Examen, ist in die Agendenkommission berufen und zu allem Überfluss nun auch noch in die theologische Kommission

Der Name von Propst Fischer muss auch im Zusammenhang mit den Urteilen gegen den früheren Verwaltungsleiter des Stadtkirchenverbandes Dieter Bruns genannt werden. Das Verfahren gegen Bruns wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen die Zahlung eines Bussgeldes von 20.000.- DM eingestellt. Mein persönlicher Eindruck von diesem Verfahren war, dass die Einstellung auch deshalb erfolgte, weil im Landgericht die Meinung herrschte, dass für diese Unregelmäßigkeiten nicht Bruns allein verantwortlich sei, sondern dass auch ein Versagen der unmittelbaren, faktischen Dienstaufsicht, in diesem Falle des Propstes vorgelegen haben könnte. Bruns sagte während der Verhandlung: "Auf diesem Stuhl müssten ganz andere sitzen." Vor dem Verwaltungsgericht hingegen ist Bruns wg desselben Vorganges kürzlich zu einer Strafe von mehr als 200.000,-DM verurteilt worden. Bruns ist in Berufung gegangen.

Im Verhältnis zu den finanziellen Unregelmäßigkeiten von Bruns ist die Verschleuderung des Wertes des Pfarrhaus Kirchstr 2 von wenigstens 400.000,-DM wenn nicht sogar 600.000 in kurzer Zeit ein erheblich schwerwiegenderes Vergehen.

Es ist höchste Eile geboten, dass der weiteren Wertminderung des Gebäudes Einhalt geboten wird. Das Landeskirchenamt ist unmittelbar gefordert. Die Angelegenheit wird auf der Finanzausschußsitzung am Donnerstag und gewiss auch auf der Haushaltssynode Ende naechster Woche behandelt werden. Denn wenn das Landeskirchenamt keine Abhilfe schafft, ist die Landessynode gefordert.

Dietrich Kuessner


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