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[Kirche von Unten]

Alternatives aus der/ für die
Braunschweiger Landeskirche

Kirche von Unten Nr. 118/119, Mai 2006, Seite 6-7
(Download als pdf hier)


In Deutschland bleiben

Erklärung der Propsteisynode Goslar vom 1.3.2006

  1. Als Christen wollen wir ein von Toleranz geprägtes Zusammenleben mit den hier lebenden Ausländern. Das gilt auch für die sogenannten geduldeten Ausländer, auf die sich diese Erklärung bezieht. Alle Kinder – auch die von Ausländern – sind eine Bereicherung für unsere Kommunen und Städte, besonders für unsere kinderarme Stadt Goslar.

  2. „Geduldete“ Ausländer (Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, deren Ausreisepflicht bzw. Abschiebung nur vorläufig ausgesetzt ist) haben keinen rechtlich gesicherten Aufenthaltsstatus.

    Dabei handelt es sich um Familien,
    • die zum Teil seit Jahren unter uns leben

    • die jede Arbeit annehmen würden, aber mangels Arbeitserlaubnis keine Arbeit bekommen und mangels Arbeit kein Bleiberecht

    • deren Kinder hier längst zur Schule gehen und kaum noch ihre Heimatsprache sprechen

    • die zum Teil so enge Beziehungen zu Deutschen entwickelt haben, dass wir sie nicht verlieren wollen


    Durch „Kettenduldungen“ werden diese Menschen in einem unerträglichen Schwebezustand gehalten. Wird eine Duldung nicht verlängert, besteht Ausreisepflicht und die Gefahr der Abschiebung – ohne Rücksicht auf humanitäre Gründe und darauf, wie lange die Familien hier schon leben.
    Eine Härtefallkommission gemäß § 23 a Abs.2 Aufenthaltsgesetz, die die Rechtslage der „geduldeten“ Ausländer verbessern könnte, hat das Land Niedersachsen – anders als andere Bundesländer – nicht eingerichtet. Die derzeit geübte Abschiebepraxis des Niedersächsischen Innenministeriums und seiner nachgeordneten Behörden
    • traumatisiert Menschen

    • trennt Familien

    • entwurzelt Kinder

    • zerstört gewachsene Beziehungen zwischen Ausländern und Deutschen


  3. Dies widerspricht dem Anspruch auf Schutz und Fürsorge für ihr Wohlergehen, den alle Kinder haben (vgl. Artikel 24 des Entwurfs der Charta der Grundrechte der Europäischen Union).
    Als Christen sind wir den Geboten und ethischen Maßstäben der Bibel verpflichtet: Die Fremdlinge sollst du nicht bedrängen und bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen (2. Mose 22,20).
    Wir können deshalb nicht wort- und tatenlos zusehen, wenn „geduldete“ Ausländer, die in unserer Propstei leben, in einem unmenschlichen Schwebezustand gehalten werden oder sich plötzlich von Abschiebung bedroht sehen.

  4. Deshalb fordert die Propsteisynode Goslar von den politisch Verantwortlichen:
    1. ein Bleiberecht für „geduldete“ Ausländer, die schon länger hier leben und integrationswillig sind

    2. Arbeitserlaubnisse für solche Ausländer

    3. Gewährung von Schutz und Fürsorge für alle Kinder von „geduldeten“ Ausländern entsprechend dem Standard von Kindern mit EU-Staatsangehörigkeit

    4. die Einrichtung einer Härtefallkommission in Niedersachsen entsprechend § 23 a Abs.2 Aufenthaltsgesetz


Helmut Liersch, Propst Kaiserbleek 4 D-38640 Goslar; Fon: 0049-5321-22921 mail: Liersch@PropsteiGoslar.de




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Impressum und Datenschutzerklärung  http://bs.cyty.com/kirche-von-unten/kvu118/auslaender.htm, Stand: Mai 2006, dk