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[Kirche von Unten]

Alternatives aus der/ für die
Braunschweiger Landeskirche

Kirche von Unten Nr. 121, Februar 2007, Seite 51-53
(Download als pdf hier)


Die Sprachverwirrung und die Aufgabe des Wächteramtes

von Dietrich Kuessner


Ein Geständnis ist nach allgemeinem Verständnis etwas besonders Schönes und Wichtiges. Jemand hat einen Fehler eingesehen, spricht ihn aus, entschuldigt sich und macht ihn wieder gut.
In der Braunschweiger Justiz hat man nun ein völlig neues Verständnis von „Geständnis“ erfunden. Herr Hartz ist stumm und nicht in der Lage, sein Geständnis selber auszusprechen. Das wäre aber grundlegend. Stattdessen lässt er seinen Verteidiger reden, am ersten und auch am zweiten Tag, als einige wichtige Fragen an ihn zusätzlich gerichtet wurden. Nicht einmal ein Schöffe forderte Hartz auf, selber seinen Mund aufzumachen. Ein Geständnis in fremdem Mund ist kein Geständnis.
In einem Geständnis zeigt der Geständige Einsicht in seinen Fehler. Vielleicht sagt er noch zusätzlich, wie er dazu gekommen ist. Auch davon war beim Braunschweiger Gericht nichts zu hören. Denn der Geständige hat ja nichts gesagt.
Jedem Schuljungen bringt man bei: der Geständige entschuldigt sich bei dem Geschädigten. Das ist fast der schlimmste Teil eines Geständnisses und kostet die meiste Überwindung. Dass Hartz sich bei der Belegschaft entschuldigt und diese die Entschuldigung auch annimmt – nichts davon. Es war also überhaupt kein Geständnis im allgemeinen Sprachsinn. Aber es gibt offenbar so was wie ein juristisches Verständnis von „Geständnis“. Die Juristen sollten das anders nennen. Es hat mit dem, was man allgemein unter Geständnis versteht, nichts zu tun.

Das Geständnis muss glaubwürdig und nicht bloß gespielt oder um eines Vorteils willen frisiert sein. Glaubwürdigkeit bedeutet Eindeutigkeit. Die Glaubwürdigkeit der vom Verteidiger vorgetragenen Ansichten von Herrn Hartz ist selbst von der seriösen Presse stark angezweifelt worden..
„Ein Geständnis, das abgelegt wird, um angekündigtes Schlimmeres, wie die Haft, zu vermeiden, ist erzwungen. Dies ist verboten. Nicht zuletzt deshalb, weil die Richtigkeit eines erzwungenen Geständnisses zweifelhaft ist. Ein zweifelhaftes, unter Umständen falsches Geständnis taugt nicht als Grundlage eines gerechten Urteils. Umso fragwürdiger ist es auch, wenn mit dem Angebot milder Strafen Geständnisse erlangt werden, die der Verurteilung Dritter dienen sollen. Das ist falsch verstandene Prozessökonomie, die mehr schadet als nutzt.“ Judith Hauer, wissenschaftliche Assistentin am Lehrstuhl für Strafrecht an der Uni München (in: TAZ 26.1.)
„Peter Hartz erweitert sein Geständnis“ titelte die WELT auf der Wirtschaftsseite 11 und Uwe Müller schrieb von diesem erweiterten Geständnis „Und doch wirkt dieser Teil der Gerichtsverhandlung wie eine Inszenierung, die dazu dienen soll, die Kritik an dem Verfahren zu entkräften.“ Eine Inszenierung bedeutet: das Geständnis ist gespielt und Oberstaatsanwältin und Gerichtsvorsitzende lassen sich darauf ein.
Zum Geständnis gehörten die Gehaltsangaben, die Hartz nun tatsächlich selber machte. 24.000 Euro im Monat netto. War das glaubwürdig? Die Vorsitzende Gerstin Dreyer fragte nicht nach, woher die Euros kommen, ob das alles wäre und die Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff sah keinen Ermittlungsbedarf. Das war offenbar ein Teil der Abmachung. Die Berliner Zeitung schrieb dazu: Das Recht wird zur Ware. Im ND war zu lesen: „Kenner gehen davon aus, dass Hartz trotz der von ihm eingestandenen „Untreue“ gegenüber seinem Ex-Arbeitsgeber von VW eine Vorstandspension von 45.000 Euro erhält pro Monat. Letztlich dürfte also der Konzern dafür zahlen, dass Hartz als „Einzeltäter“ die Schuld für die Bestechung von Betriebsräten übernahm.“ In den Vorstandsetagen der deutschen Industrie hat man sich vermutlich totgelacht über diese Geldangabe.
Eine anderes Geständnis war ist ebenso unglaubwürdig: Hartz als Einzeltäter. Dass Piech, der alles hat, wie Raue in seinem Kommentar „Die Regeln des Spiels“ in der BZ am 20.1. schrieb, nicht auch alles weiß, ist vollständig unglaubwürdig, so jedenfalls der Eindruck der FAZ: „Ahnungsloser Piech? Als milde und nur noch schwer vertretbar ist der Urteilsspruch gegen Peter Hartz zu bewerten. Hat jemand wirklich eine Bewährungsstrafe verdient, der sein angebliche Reumütigkeit nur mit verklausulierten Satzgirlanden von seinem Verteidiger vortragen läßt? Wichtiger (als pikante Details als dem Rotlichtmilieu) wäre es allerdings, die Rolle des damaligen Vorstandsvorsitzenden und angeblich ahnungslosen Ferdinand Piech auszuleuchten.“ (FAZ 26.1.S. 11 jja)
„Auch sei Vorstandschef Ferdinand Piech nicht eingeweiht gewesen. Kann man das glauben?“ fragte die Süddeutsche Zeitung (Süddeutsche Z. 26.1. S. 5)
Die Berliner Zeitung: „Im Fall des VW Skandals bleibt das Unbehagen, daß wichtige Facetten noch im Verborgenen liegen. Hat Hartz die Zahlungen an Volkert wirklich alleine entschieden? Hat er sich in dem brenzligen Fall nicht beim Konzernchef rückversichert? In der VW-Zentrale passiert normalerweise nichts von Bedeutung, wovon der damalige Konzernchef und heutige Aufsichtsratchef Ferdinand Piech keine Kenntnis hat.“ (Berliner Zeitung S. 4). Die Braunschweiger Zeitung titelte am 22.1. „Neue Zweifel am Geständnis - Gericht: Wer regte Sonderzahlungen an Volkert an?“

Die Behauptung von der Einzeltäterschaft von Hartz erweckt den falschen Eindruck, als ob nicht auch ansonsten in den anderen Etagen bis weit nach unten Vorteile als willkommene Landschaftspflege ergattert worden wären. Daß das Bundestagsmitglied Uhl mit seinem nicht gerade geringen MdB Salär nicht auskam, sondern nun auch noch von VW kassierte – was ist das anderes als Landschaftspflege? So äußert sich nämlich die Treue von Belegschaftsmitgliedern zum Vorstand und vom Vorstand zu Belegschaftsmitgliedern.
Damit wären wir noch auf ein weiteres ins Zwielicht geratene Wort gestoßen: das von der Treue und Untreue. Der VW Vorstand hatte ein massives Interesse, die Belegschaft ruhig zu stellen. Aus Treue zum Konzern hatte Hartz diese Aufgabe mit fragwürdigen Mitteln erledigt. Und nun wird er der „Untreue“ angeklagt? Wie soll man und auch Hartz das verstehen? Es war doch gerade Treue zum Vorstand, die Hartz bewiesen hatte. Nun muss er sich vom Gericht der Untreue anklagen lassen. Hat er das mit der Untreue verstanden und eingesehen? Ist das Teil seines Geständnisses? Die Antwort darauf ist sehr wichtig für die andere: wie geht es im VW Konzern mit der Treue und Untreue denn nun weiter? Hat sich etwas geändert? Trägt das Urteil dazu bei, dass sich bei Piech, Winterkorn, in Sachen „Landschaftspflege“, „Klimapflege, Wohlwollen, nehmen Sie einen der Begriffe“, hatte der Verteidiger süffisant der Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff hingeworfen, ändert?

Die Beurteilung über die Vorgehensweise der Braunschweiger Justiz ist in der Presse ziemlich vernichtend. Umstrittener Deal titelte die BILD am 26.1.). Die Süddeutsche Zeitung kommentierte: „Ein gedealtes Verfahren produziert keine Urteile mehr, die es ermöglichen, das Urteil für gerecht zu halten: Dieses wurde im Landgericht Braunschweig zusammengeschraubt wie der Phaeton in der gläsernen Fabrik in Dresden. Genaugenommen hätten Angeklagter, Verteidiger und Staatsanwältin das Urteil zusammen mit den Richtern unterschreiben müssen, es handelt sich nicht mehr um ein Urteil in eigentlichen Sinn.. Das belastet das Recht.“ Pra in Süddeutsche Z. 26.1.

Die Presse, und hier muss an allererster Stelle die Braunschweiger Zeitung und die Darstellungen von Henning Noske genannt werden, hat in hervorragender Weise ihren Auftrag als unabhängige Säule im demokratischen Staat, ihr Wächteramt excellent ausgeübt. Chefredakteur Raue hat dafür und zwar ausdrücklich auch für die Darstellungen der VW Affäre, in Berlin einen Preis als „Journalist des Jahres“ erhalten. (BZ 19.1.) Wir gratulieren herzlich. Die Braunschweiger Zeitung hat eine urchristliche Aufgabe übernommen: furchtlos auch den Oberen die Verletzung der Grundwerte vorzuhalten.

Ihr Wächteramt – hatte das nicht die evangelische Kirche für sich reklamiert? Eine Kirche, die sich als „Kirche des Wortes“ versteht, hätte ein besonderes Interesse daran zeigen müssen, wie Grundworte und Grundwerte unserer Gesellschaft wie „Geständnis“ und „Glaubwürdigkeit“ und „Treue“ von einem weiteren Träger unseres Gemeinwesens, der Justiz, verändert und verschleudert und einem Interesse geopfert werden. Die Kirche müsse Profil zeigen, heißt es, und sie müsse sich viel mehr einmischen, hatte es kürzlich von der Domkanzel getönt. Sie hat dieses wichtige Wächteramt nicht nur in diesem Fall vollständig aufgegeben und zieht sich neuerdings – um mit einem scheußlichen Wort zu reden – auf ihr „Kerngeschäft“ zurück. I gitt!




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Impressum und Datenschutzerklärung  http://bs.cyty.com/kirche-von-unten/archiv/kvu121/Waechteramt.htm, Stand: Februar 2007, dk