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[Kirche von Unten]

Alternatives aus der/ für die
Braunschweiger Landeskirche

Kirche von Unten Nr. 126 - Mai/Juni 2009


Offener Brief

an die Mitglieder der XI. Landessynode

der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig

(Download als pdf hier)

Die Mitarbeitervertretung des Landeskirchenamtes hat sich bei einer Klausurtagung am 26. und 27. März 2009 intensiv mit den Vorschlägen zur Bildung einer niedersächsischen Kirche beschäftigt. Es wurde verabredet, das Ergebnis der Beratungen den Mitgliedern der Landessynode in Form eines Offenen Briefes zur Kenntnis zu geben.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großer Sorge sehen wir die Bestrebungen für einen Zusammenschluss der fünf evangelischen Kirchen in Niedersachsen. Wir sind davon überzeugt, dass sich die evangelische Kirche durch Reformen den Herausforderungen der Zeit stellen muss. Wir wissen außerdem, dass Strukturen nach evangelischem Verständnis nicht zu den Kennzeichen gehören, mit denen die Kirche steht oder fällt. Die geistliche Identität der Kirche wird nicht durch geographische Grenzen bestimmt, sondern durch ihre Treue zum Herrn der Kirche: Jesus Christus.

Das gibt der Kirche die Freiheit, ihre Arbeit nach Kriterien zu ordnen, die vernünftig und zweckmäßig sind. Um aber entscheiden zu können, was vernünftig und zweckmäßig ist, sind Argumente nötig, die klar benannt werden, auf gesicherten Fakten beruhen und deswegen überprüfbar sind. Allgemeine Aussagen, Vermutungen und persönliche Einschätzungen reichen als Entscheidungsgrundlage nicht aus. Vor diesem Hintergrund sagen wir:

Es gibt vernünftige Argumente, die Eigenständigkeit der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig zu bewahren.

  1. Die finanzielle Lage unserer Landeskirche bedroht nicht ihre Existenz. Trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen ist unsere Landeskirche handlungsfähig. Sie hat gezeigt, dass sie bereit ist, ihre Arbeit den rückläufigen Einnahmen anzupassen.
  2. Die Finanzhoheit für die kirchliche Arbeit im Braunschweiger Land liegt bei der Landessynode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass alle Einnahmen, die in dieser Region erzielt werden, auch gezielt und strategisch planbar der kirchlichen Arbeit in der Region zu-gute kommen.
  3. Trotz rückläufiger Mitgliederzahlen ist unsere Landeskirche in der Lage, ihre Aufgaben für die Menschen in der Region wahrzunehmen. Besondere Bedeutung dabei gewinnt die fortschreitende Bildung von Pfarrverbänden und Quartieren: Mehrere Kirchengemeinden bilden ein gemeinsames Pfarramt, um die kirchliche Versorgung in der Fläche weiter zu gewährleisten.
  4. Zugunsten der Kirchengemeinden und der kirchlichen Versorgung in der Fläche geht die Landeskirche außerdem von einer Zahl von rund 1800 Mitgliedern pro Pfarrstelle aus. Im Vergleich zu anderen Landeskirchen ist diese Relation besonders günstig. So legt etwa die hannoversche Landeskirche im Schnitt etwa 3000 Mitglieder pro Pfarrstelle zugrunde.
  5. Auch wenn die Landessynode der Einrichtung einer zentralen Verwaltungsstelle für die Landeskirche nicht zugestimmt hat, schreitet die Optimierung der Verwaltungsabläufe voran. Immer mehr Kirchengemeinden schließen sich einer der vier bestehenden Verwaltungsstellen an. Die Verwaltungsstellen selber haben sich verpflichtet, einheitliche Standards zu entwickeln.
  6. Auch wenn die geistliche Identität der Kirche nicht von geographischen Grenzen oder ihrer Geschichte bestimmt ist, kann eine regionale Verwurzelung der Kirche helfen, ihren Auftrag zu erfüllen. Denn auf diese Weise wird sie in besonderer Weise öffentlich erkennbar. Sie kann den Menschen nahe kommen und ihnen eine innere Heimat bieten.
  7. Die Nähe des Landeskirchenamtes in Wolfenbüttel zu den Kirchengemeinden ist für beide Seiten ein hohes Gut, das nicht ohne weiteres aufgegeben werden sollte. Denn die lokale Verbundenheit und die genaue Kenntnis der Verhältnisse vor Ort fördern und sichern die Qualität der Arbeit.
  8. Die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig gehört seit 1971 zur Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen. Durch die Konföderation wird ein hohes Maß an Kooperation ermöglicht: bei der politischen Vertretung gegenüber dem Land, in den Bereichen Gesetzgebung und Bildung, bei der Seelsorge sowie der Medienarbeit.
  9. Die Gründung der Konföderation diente dazu, Probleme überlandeskirchlicher Bedeutung miteinander abzustimmen und gemeinsam zu lösen. Das geht aus der Begründung zum Kirchengesetz zum Konföderationsvertrag hervor. Ziel war die Bildung eines Kirchenbundes, nicht einer Großkirche. Im Sinne der Kirchengemeinden sollte eine weitgehende Kooperation durch eine ebenso weitgehende Dezentralisation ergänzt werden.
Angesichts dieser Argumente sehen wir die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig gut aufgestellt, um den Herausforderungen eigenständig zu begegnen. Nicht zuletzt deswegen, weil die Landeskirche über engagierte und professionelle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügt, die mit hoher Motivation und großer Treue gegenüber ihrer Kirche ihren Dienst versehen. Gerade ihnen ist es zu verdanken, dass Reformprozesse innerhalb der Landeskirche in Gang gekommen sind und vorangetrieben werden können. Es geht darum, verlässliche Strukturen zu sichern, um eine solide Arbeit zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschriften




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Impressum und Datenschutzerklärung  http://bs.cyty.com/kirche-von-unten/archiv/kvu126/offenerbrief.htm, Stand: Mai 2009, dk