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[Kirche von Unten]

Alternatives aus der/ für die
Braunschweiger Landeskirche

Kirche von Unten Nr. 127 - Oktober 2009


Hermann Bode

Aus einem Vortrag von Dr. Helmut Kramer vom 18.03.09
(Download als pdf hier)

In einem von Harald Welge und Christian Anton vorbereiteten „Gottesdienst vor Ort“ vor der Magnikirche am 16. August wurde des hingerichteten Herman Bode gedacht. Pfr.i.R. Albrecht Fay berichtete von der Schändung des Denkmals für Wehrdienstverweigerer. Helmut Kramer wiederholte große Teile seines Vortrages vom 18.3.09, der Landesbischof hielt die Predigt. KvU dokumentiert beide Texte.


Ein Braunschweiger Stadtverordneter
Die Braunschweiger Zeit Hermann Bodes
Oberflächlich betrachtet, war der Weg Hermann Bodes von seinem Herkommen nicht vorgezeichnet: Im Jahre 1911 geboren, war er in ärmlichen Verhältnissen vaterlos aufgewachsen. Der Vater war schon im Ersten Weltkrieg gefallen. Seine Mutter musste ihre fünf Kinder mit der schmalen Rente einer „Kriegswitwe“ durchbringen, unter einfachsten Wohnverhältnissen in einer winzigen Dachwohnung in der Kaffeetwete 1. So konnte Hermann Bode nur die Volksschule besuchen, ohne die Möglichkeit einerumfassenden Bildung. Nach dem Volksschulabschluss – er galt als „guter Schüler miteiner mathematischen Begabung“ – konnte er angesichts der ungeheuren Arbeitslosigkeit (in Braunschweig schließlich 27 %!) eine begonnene Lehre als Mechaniker nicht abschließen, vielleicht weil sein Betrieb in Konkurs ging.
Das waren keine guten Startbedingungen. Aber vielleicht war es gerade die alltägliche Not in der Arbeitersiedlung in und um die Kaffeetwete, die ihm den Blick für die Notwendigkeit eines politischen Engagements öffnete. Und tatsächlich schlossen Hermann Bode und seine drei Brüder sich schon frühzeitig einer politischen Jugendorganisation an, dem Kommunistischen Jugendverband Deutschlands (KJVD).
Der Braunschweiger KJVD hatte sich zu einer beachtlichen Stärke entwickelt, mit mehr als 80 Mitgliedern. Wichtig war die Bildungsarbeit des KJVD. Organisiert wurde sie von dem Lehrer Heinrich Rodenstein, der nach 1945 Mitbegründer und erster Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) wurde. Gewiss hatten sich unter den erwähnten Lebensverhältnissen bei Hermann Bode ein proletarisches Klassenbewusstsein und die Ablehnung von Militarismus und Krieg mehr oder weniger spontan herausgebildet. Diese Grundüberzeugungen erhielten nun in der von Rodenstein organisierten Schulungsarbeit ein theoretisches Fundament. Schon jetzt, als 18-Jähriger war er nicht bereit, sich kritiklos unterzuordnen. Das zeigte sich, als es 1929 unter den Kommunisten zu einer tiefgreifenden Krise kam:Hintergrund war die neue Strategie der KPD mit einer äußerst scharfen Feinderklärung an die SPD. Das gipfelte in dem Vorwurf, die SPD habe sich vom kapitalistischen System völlig korrumpieren lassen und sei so zur sozialen Hauptstütze der den Faschismus anstrebenden Bourgeoisie geworden (sog.„Sozialfaschismus“-These). In der Braunschweiger KPD und mehr noch im KJVD –deren Vorsitzender war nun Hermann Bode – wurde dieser Radikalismus entschieden und offen abgelehnt. Weil Hermann Bode und seine Freunde sich der auf dem 12. Berliner KPD-Parteitag beschlossenen Politik nicht unterwerfen wollten und dagegen in einem Rundbrief protestierten, wurden sie aus der Partei ausgeschlossen. Später kehrte Hermann Bode in die Reihen der KPD und des KJVD zurück. Bei den Braunschweiger Stadtverordnetenwahlen vom 1. März 1931 wurde er auf Platz 4 der KPD-Liste in das Kommunalparlament gewählt.Hermann Bode – gerade 20 Jahre alt – war der wahrscheinlich jüngste Abgeordnete in ganz Deutschland. Übrigens kam es nun in der Braunschweiger Stadtverordnetenversammlung zu einer konstruktiven Zusammenarbeit von KPD und SPD – im Interesse der gemeinsamen Abwehr der NSDAP, ein in der Endphase der Weimarer Republik einzigartiger Vorgang. Obgleich Hermann Bode im Unterschied zu den meisten anderen Abgeordneten wenig Übung in parlamentarischer Arbeit hatte, errang er in seiner Organisation bald Vertrauen und Ansehen. Am 5. März 1933 wurde Hermann Bode erneut in den Stadtrat gewählt. Natürlich blieb diese Wiederwahl in der Zeit nach dem 30. Januar 1933 ohne jede praktische Bedeutung. Der Verschleppung und Folterung durch SS und SA unter anderem in den Kellerräumen der Allgemeinen Ortskrankenkasse entging Hermann Bode nur deshalb, weil auf der schwarzen Liste anfangs nur solche Abgeordneten standen, die zum Reichstag kandidiert hatten, und weil er sich wohl verborgen aufgehalten hatte. Die fortdauernde Gefahr – seine drei Genossen in der Stadtverordnetenversammlung waren bereits verhaftet und schlimm misshandelt worden – hinderte Hermann Bode nicht, sich an Vorbereitungen zum aktiven Widerstand gegen die Nationalsozialisten zu beteiligen. In mehreren Treffs verabredete man den Versuch eines Neuaufbaus der örtlichen und überörtlichen Parteiarbeit und die Herausgabe von Flugblättern und denDruck einer „Mai-Zeitung“. Als die Gestapo bald auf die Spur davon kam, begann eine Verhaftungswelle, die auch zur Festnahme Hermann Bodes führte. Vor seiner Überstellung in das Untersuchungsgefängnis Rennelberg waren er und seine Genossen, auch SPD-Mitglieder, zur Erzwingung von Aussagen tagelang schrecklich gefoltert worden, wahrscheinlich im „Volksfreund“-Gebäude in der Schlossstraße. Nach dreimonatiger Untersuchungshaft in der Rennelbergstraße wurde er am 8. August 1933 vom Oberlandesgericht Braunschweig wegen Vorbereitung zum Hochverrat zu 1 Jahr, 9 Monaten Gefängnis verurteilt. Vorsitzender des Strafsenats war Dr. Bruno Heusinger, der nach 1945 (wieder) Präsident des OLG Braunschweig und später Präsident des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe war. Heusinger war zwar kein nationalsozialistischer Scharfmacher, aber eben auch kein entschiedener Widerstandskämpfer, im Unterschied zu dem in Braunschweig vergessenen Hermann Bode aber in Braunschweig noch immer hoch geachtet.
Die Gefängnisstrafe musste Hermann Bode im Strafgefängnis Wolfenbüttel voll verbüßen. Um das, was ihm damit angetan wurde, zu verstehen, muss man etwas von seinen familiären Verhältnissen wissen. Schon seit Jahren hatte er eine Lebensgefährtin: Dora Meinecke. Die Verbindung hatte sich aus der gemeinsamen Arbeit in der kommunistischen Jugendorganisation ergeben. Seit November 1931 hatten sie einen gemeinsamen Sohn. Zur Heirat kam es nur deshalb viel später, weil man bei den finanziellen Verhältnissen in der Zeit großer Arbeitslosigkeit keinen gemeinsamen Hausstand gründen konnte. Dora Meinecke setzte die politische Arbeit ebenfalls fort, ohne sich durch die Inhaftierung von Hermann Bode einschüchtern zu lassen. So kam auch sie vor Gericht. Ihr Verbrechen: Sie hatte an dem Vertrieb von Solidaritäts-Ansichtskartenmitgewirkt. Es handelte sich um ein von dem Massengrab in Rieseberg aufgenommenes Foto,2 das an die Ermordung der zehn am 4. Juli 1933 ermordeten Antifaschisten erinnern sollte. Zugleich diente der Erlös von 30 Pfennig pro Karte zur Unterstützung der zunächst von jeglicher Sozialhilfe ausgeschlossenen mittellosen Familien der Ermordeten. Seit August 1934 in Haft, wurde Dora Meinecke von Braunschweiger Strafsenat am 23. November 1934 zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Die Strafe musste auch sie nahezu voll absitzen. So musste der kleine Sohn in einem wichtigen Alter ohne Vater und Mutter bei der Großmutter aufwachsen.
Auch für die Eheleute gab es nur eine kurze gemeinsame Zeit. Während Dora Meinecke noch auf freiem Fuße war, durfte sie ihren Verlobten im Gefängnis Wolfenbüttel nicht besuchen. Besuchsscheine gab es nur für Verheiratete. Am 29. Juni 1935 endete Dora Meineckes Haftzeit. Hermann Bode wurde erst am 22. Februar 1935 aus dem Gefängnis entlassen. Auch danach war die Familie nur für wenige Wochen beisammen: In einem reinen Willkürakt – gegen ihn lag nichts weiter vor – wurden Hermann Bode und viele andere als Staatsfeinde geltende Sozialdemokraten und Kommunisten Ende Juli / Anfang August 1935 aufgrund einer von Heinrich Himmler für das gesamte deutsche Reich erlassenen Anordnung in „Schutzhaft“ genommen und nach wenigen Tagen in das Konzentrationslager Dachau gebracht. So war die junge Familie nur ungefähr einen Monat beisammen.

In Dachau und Braunschweig 1935 – 1942
Zu der fast vierjährigen Zeit in Dachau erspare ich Ihnen Einzelheiten. Wie die Häftlinge in diesem Konzentrationslager generell behandelt, oft geprügelt und gefoltert worden sind, wird den meisten von Ihnen bekannt sein. Vermutlich wurde Hermann Bode dort auch mit dem grausamen „Pfahlhängen“ bestraft. Erst Ende April 1939 wurde er entlassen. Trotz seiner zweimaligen Inhaftierung suchte er den antifaschistischen Widerstand fortzusetzen, im Kontakt mit den wenigen Genossen, die angesichts des übermächtigen Gegners resigniert hatten, weil sie die illegale Tätigkeit für zu gefährlich und aussichtslos hielten. Wegen des inzwischen herrschenden Facharbeitermangels in Braunschweig konnte Hermann Bode sich jetzt zum Dreher im Libra-Werk weiterqualifizieren. Damit waren die materiellen Voraussetzungen für einen eigenen Hausstand gesichert. Am 6. Oktober 1939 heiratete er Dora Meinecke. Von nun an wohnten sie in der Langen Straße 11. Am 7. Juni 1940 kam ihr zweites gemeinsames Kind zur Welt. Doch zeigte sich, dass nach den langen Jahren der Trennung die einstige Jugendliebe keine ausreichende Grundlage für eine dauerhafte glückliche Ehe mehr darstellte. Die Ehe wurde im Juli 1942 geschieden. Bald darauf, am 20. August 1942, wurde Hermann Bode wieder zu einer Haftstrafe verurteilt, zu sechs Monaten Gefängnis: wegen „Arbeitsvertragsbruchs und Zuhälterei“. Das war ein aufgrund von Gestapo-Angaben zustande gekommenes Urteil, dessen Begründung nicht erhalten geblieben ist und an dessen Rechtmäßigkeit erhebliche Zweifel bestehen.

In der Bewährungstruppe 999 und im Widerstand in Griechenland
Mit seiner Entlassung aus dem Gefängnis Anfang 1943 begann der letzte Leidensabschnitt Hermann Bodes. Vor dem Kriegsdienst hatte Hermann Bode bis dahin nur der Umstand bewahrt, dass er wegen seiner Vorstrafen als „wehrunwürdig“ galt. Nun, inzwischen zeichnete sich zunehmend die Niederlage Deutschlands ab, und viele Hunderttausende von Soldaten waren gefallen, war die Wehrmachtsführung auf
jeden Mann angewiesen. Also wurden die „Wehrunwürdigen“ kurzerhand zu bedingt „wehrwürdig“ umdefiniert. In der Praxis geschah das u. a. mit der Aufstellung einer besonderen „Bewährungstruppe“, der „Bewährungstruppe 999“.3 So musste Hermann Bode schon am 4. Februar 1943 mit seiner Ausbildung auf dem Truppenübungsplatz Heuberg in der Schwäbischen Alb beginnen. Das war ein riesiges KZ-ähnliches Militärgelände, das gegen jeden Fluchtversuch durch hohe Stacheldrahtzäune und durch mit Maschinengewehrposten besetzte Wachtürme gesichert war.
Bei der Vereidigung erfuhr Hermann Bode, dass ihm „vom Führer in hochherziger Weise die einmalige Gelegenheit gegeben“ worden sei, „durch eigene Leistungen und eigenes Wohlverhalten“, d. h. insbesondere durch „tapferen und mutigen Einsatz vordem Feinde“, wieder zum „vollwertige(n) Soldaten und Staatsbürger zu werden“. An Zynismus war dies nicht zu übertreffen. Mit Hermann Bode und vielen anderen in das Bewährungsbataillon gepressten Kommunisten und Sozialdemokraten wurden überzeugte, den Krieg verabscheuende Pazifisten als Strafmaßnahme gezwungen, an dem verbrecherischen Angriffskrieg mitzuwirken.........
Am 20. Juni 1943 wurden Hermann Bode und die mit ihm Ausgebildeten in rascher Folge in Richtung Griechenland in Marsch gesetzt, um dort den Küstenschutz zur Abwehr der erwarteten alliierten Landung zu verstärken. Als das Bataillon am 10. Juli 1943 in Athen eintraf, saß dort der Kommandeur des LXVIII Armeecorps, der General der Flieger Hellmuth Felmy, früher, seit 1936 Kommandierender General im Luftkreis VII Braunschweig, dann Chef der Luftflotte II und Befehlshaber Nord-Braunschweig.
Gleich nach der alsbaldigen Verlegung der Einheit an die Westküste der Pelepones, wohl in der Gegend von Pyrgos, kam es zu einem schockartigen Erlebnis, das die Befürchtungen Hermann Bodes über die Brutalität der nationalsozialistischen Wehrmacht weit übertraf. Nach einem Feuerangriff griechischer Partisanen befahl die Armeeführung dem Strafbataillon 999 eine Strafaktion: Unbeteiligte Dorfbewohner wurden als Geiseln festgenommen und dann in dem Dorf neben der Kirche erschossen. Anschließend wurden die Häuser niedergebrannt. Das war nur eine von vielen solcher „Sühnemaßnahmen“. Mordaktionen, bei denen in hunderten überfallenen griechischen Dörfern Tausende von Menschen – oftmals vom Säugling bis zum Greis – durch SS und Wehrmacht erschossen oder sonst brutal ermordet und die Dörfer niedergebrannt wurden. Die Namen Kalavryta, Distomo und Kommeno stehen für viele andere Massenmorde, mit etwa 40.000 Todesopfern, überwiegend Zivilisten. Die Taten wurden nie gesühnt. Die damit befassten Staatsanwaltschaften München und Dortmund stellten alle Verfahren ein.4 Erst kürzlich hat die Bundesregierung noch einmal mit begriffsjuristischer Artistik sämtliche Entschädigungsansprüche der überlebenden Opfer und der Hinterbliebenen der Ermordeten abgelehnt.
Einige der deutschen Massenmorde in Griechenland waren Gegenstand des Verfahrens des amerikanischen Militärgerichtshofs V in Nürnberg. Hellmuth Felmy wurde zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt, jedoch schon am 15.12.1951 aus der Haft entlassen.
Diese Verbrechen der Wehrmacht verstärkten bei manchen 999ern die Motivation zum Aufbau einer Widerstandsgruppe, die auf das gesamte Bataillon bezogen, schließlich etwa 80 Mann umfasste. In der entstandenen Geheimorganisation hatte neben anderen führenden Köpfen Hermann Bode eine herausragende Stellung. Nach und nach kam es zu intensiveren Kontakten mit griechischen Widerstandskreisen, auch zu einer Fühlungnahme mit schon im Lande befindlichen britischen Verbindungsoffizieren.
Allerdings war die Situation kompliziert. Die griechische Widerstandsbewegung war zersplittert. Der linksgerichteten bewaffneten Widerstandsgruppe ELAS (Griechische Volksbefreiungsarmee) standen die monarchistischen und „nationalen“ Partisanengruppen gegenüber. Ohne dass Hermann Bode und seine Kameraden dies gleich durchschauen konnten, hatten die englischen Agenten mit Blick auf die britischen Nachkriegsinteressen darauf zu achten, dass sich bei allem gemeinsamen Kampf gegen die deutsche Wehrmacht letztlich die königstreuen Partisanen durchsetzten. Prekär war die Situation nicht nur wegen dieser Rivalitäten, sondern auch angesichts der griechischen Kollaborateure und im Hinblick auf das natürliche Misstrauen zwischen der griechischen Bevölkerung und Wehrmachtssoldaten. In diesem mit Ungewissheiten beladenen Verhältnis wusste der eine nicht immer, auf wessen Seite der andere stand. So standen die deutschen Widerstandskämpfer immer wieder in der Gefahr, von griechischen Freiheitskämpfern für Faschisten gehalten und umgebracht zu werden. Deshalb ließen die griechischen Partisanenorganisationen an für vertrauenswürdig gehaltene deutsche Soldaten Ausweise ausstellen, so auch für Hermann Bode.
Für einen Vortrag in Braunschweig interessiert sicherlich: Im Widerstand in Zentralgriechenland war auch ein anderer Braunschweiger aktiv: Georg Eckert, der spätere Gründer des nach ihm benannten Instituts für internationale Schulbuchforschung, damals Leiter der Marine-Wetterstation in Saloniki, war ein führendes Mitglied der mit dem griechischen Widerstand zusammenarbeitenden Gruppe Eckert-Cremer. Nach seiner Rückkehr nach Braunschweig hat er darüber kaum gesprochen. Ein solcher „Kriegsverrat“ galt in Braunschweig noch immer als unehrenhaft.
Ab März 1944 verstärkten Hermann Bode und seine Mitstreiter ihre Bemühungen zum Aufbau von Widerstandszellen innerhalb der verschiedenen Einheiten des Bewährungsbataillons. Zugleich trafen sie, in vielen geheimen Zusammenkünften mit griechischen Partisaneneinheiten und mit schon im Land befindlichen britischen Militäragenten, Vorbereitungen für den Beginn der erwarteten Invasion der britischen Streitkräfte. Dazu gehörte u.a. der Plan, gemeinsam mit Einheiten der ELAS die Waffendepots in den Unterkünften zu besetzen, die Offiziere und Unteroffiziere festzunehmen und alle übrigen Mannschaften, die nicht zum Widerstand gehörten, zu entwaffnen. Um den Kreis der sich zum Widerstand solidarisierenden Kameraden auszuweiten, verbreitete Hermann Bode eine von ihm mit entworfene ausführliche Propagandaschrift. Diese „Mai-Zeitung“ genannte Flugschrift enthielt neben Informationen über die Kriegslage Angaben über die Beweggründe, Strategie und Ziele der deutschen Antifaschisten.

Wegen Kriegsverrat zum Tode verurteilt
Die gesamte Aktion wurde von einem Soldaten, der möglicherweise von Anfang an als V-Mann der Bataillonsführung tätig gewesen war, verraten. Hermann Bode und seine Mitorganisatoren wurden festgenommen und vernommen, wahrscheinlich im Rahmen sog. „Verschärfter Vernehmungen“. Das geschah am 23. Mai 1944. Am 4. Juni 1944 trat das Kriegsgericht unter Vorsitz des Heeresrichters Dr. A. Schumacher (Landgerichtsrat) zusammen. Hermann Bode und seine fünf Mitangeklagten wurden zum Tode verurteilt. Im Fall Hermann Bode lautete der Schuldspruch auf Kriegsverrat in Tateinheit mit Zersetzung der Wehrkraft. Bis zur Hinrichtung wurden die sechs Todeskandidaten in ein provisorisches Gefängnis gebracht, gefesselt unter schärfster Bewachung. Tag und Nacht standen vor dem Gebäude zwei mit Maschinengewehren bewaffnete Soldaten. Dennoch kam es zu einem Befreiungsversuch. Den Gefangenen gelang es, sich von den Fesseln zu befreien und das Arrestgebäude zu verlassen. Der Fluchtversuch scheiterte jedoch, weil die Wachposten sofort das Feuer eröffneten. Dabei wurde der Oberarm von Hermann Bode zertrümmert. Bald darauf traf der Kommandeur, General der Flieger, Hellmuth Felmy, ein. Er verhörte noch einmal die Verurteilten und versuchte, sie mit Versprechungen zu überreden, weitere Mitstreiter anzugeben. Hermann Bode und die anderen lehnten den Verrat ab. Darauf ordnete Felmy die Erschießung für den folgenden Tag an. Am 9. Juni 1944 wurden die sechs zum Hinrichtungsplatz gebracht.
Der schwer verletzte Hermann Bode musste dorthin getragen werden. Die Leichen der sechs 999er wurden auf dem Friedhof von Amalias „eingescharrt“, wie es im Sprachgebrauch der deutschen Militärs hieß. Eine normale Beerdigung wollte man „Kriegsverrätern“ nicht zugestehen. Bemerkenswert war die Reaktion der den Partisanen nahestehenden griechischen Bevölkerung von Amalias. Es kam zu Sympathiebekundungen mit Flugblättern und einem an dem Massengrab der Ermordeten niedergelegten Kranz. Bald war der Friedhof ein Blumenmeer, mit einem Transparent: „Unseren deutschen Helden als letzten Gruß“. Täglich musste die Bataillonsführung einen jeweils neuen mit roten Schleifen geschmückten Kranz entfernen.

„Kriegsverräter“ werden noch immer verunglimpft
Wer heute meint, es ginge nur um lange Zeit zurückliegende Vorgänge, irrt sich. Die Frage, ob sog. Kriegsverräter – wie Hermann Bode – einer Ehrung würdig sind oder nicht doch zu Recht hingerichtet worden sind, beschäftigt gerade in diesen Tagen den Deutschen Bundestag. Zwei Ansichten prallen dort aufeinander. Auf der einen Seite liegt dem Bundestag ein Antrag vor, jetzt endlich nachzuholen, was im Jahre 2002 bei der Rehabilitierung der Deserteure und „Wehrkraftzersetzer“ bewusst versäumt worden ist: auch die Urteile wegen Kriegsverrat aufzuheben. Dem steht die Ansicht gegenüber, viele „Kriegsverräter“ seien nichts anderes als – ich zitiere – „simple verbrecherische Verräter“.7 Durch ihre verbrecherische Kontaktaufnahme mit dem Feind hätten sie nämlich das Leben ihrer Kameraden gefährdet. Auch würde man mit einer generellen Aufhebung dieser Todesurteile „den Richtern in der Militärjustiz Unrecht tun, die mit großem Mut dem Druck von Partei und Gestapo widerstanden und sich um ein unabhängiges richterliches Urteil bemüht“ hätten.

Gerade in den letzten Wochen scheint endlich Bewegung in die Auseinandersetzung gekommen zu sein, mit einer öffentlichen Anhörung in den Räumen des Bundestages und Gesprächen zwischen den Fraktionen. Ich hoffe, dass Hermann Bode und seinen ermordeten Kameraden nun auch über die Grenzen Braunschweigs hinweg in einem feierlichen Akt des Gesetzgebers, nämlich des Deutschen Bundestages, mit der Aufhebung der Todesurteile Gerechtigkeit und Anerkennung zuteil wird.

Auch nach dem Ende des nationalsozialistischen Terrorregimes, in der Frühzeit der Bundesrepublik von 1949 bis 1968, wurden viele kommunistische Gesinnungsgenossen wegen ihrer Gesinnung vor Gericht gestellt. Das geschah auch in Braunschweig, unter dem Vorsitz eines Juristen, der in hoher Position der Wehrmachtsjustiz zahlreiche Todesurteile bestätigt hatte Zu Gefängnisstrafen verurteilte auch das Landgericht Lüneburg viele Kommunisten, die vor und nach dem KPD-Verbot ihrer Gesinnung nicht abschwören wollten und sich weiter kommunistisch betätigten. Gelegentlich wurde den Verurteilten sogar vorgehalten, dass sie aus ihrer Inhaftierung im Zuchthaus und Konzentrationslager während der NSZeit „nichts gelernt“ hätten.

Selektive Wahrnehmung des Widerstandes
Hinter der Verdammung der „Kriegsverräter“ (wie viele Jahre hindurch auch der Deserteure und „Wehrkraftzersetzer“) verbirgt sich eine tiefgehende Geringschätzung widerständigen Verhaltens einfacher Bürger überhaupt. Es handelt sich um die Wiederaufnahme der in der Adenauerzeit geführten gespenstischen Debatte um die Zulässigkeit von Widerstand gegen den Nationalsozialismus. Als ehrenhaft und zulässig galt den Rehabilitierungsgegnern damals wie heute nur der von den gesellschaftlichen Eliten geleistete Widerstand. Anerkannt wurde nur der militärische Widerstand der Offiziersprominenz des 20. Juli. Demgegenüber zählte die mutige und frühzeitige Tat des „kleinen Mannes“, so die des hellsichtigen Georg Elser am 8. November 1939 im Münchener Bürgerbräukeller, nichts, wurde sogar geschmäht, im Unterschied zu dem viel späteren Sprengstoffattentat Stauffenbergs.
Welches Menschenbild und Staatsverständnis verbirgt sich hinter der Geringschätzung der Resistenz der „kleinen Leute“, auch der kleineren Verweigerungsformen im Alltag des Nationalsozialismus? Es ist das tradierte bürgerliche Gesellschaftsmodell, in dem für die unteren Schichten kein Platz für politische Mitwirkung und Mitgestaltung ist. Indem man aber die Herrschaft in der Gesellschaft und sogar das Recht zur Opposition selbst gegen ein Unrechtsregime allein den Eliten zugesteht, spricht man dem widerständigen Bürger die Eignung ab, uns ein Vorbild zu sein. In bemerkenswerter Offenheit geschah dies in dem sog. Huppenkothen-Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Juni 1956.8 Darin wollten die Karlsruher Richter das Recht zur Beseitigung Hitlers nur denjenigen zubilligen, die „aus ernst zu nehmenden Kreisen stammen und demgemäß Beachtung verdienen.“
Nach dem einflussreichen BGH-Präsidenten Hermann Weinkauf musste man, um gegen das NS-Regime und dessen verbrecherischen Angriffskrieg Widerstand leisten zu dürfen, „ein klares und sicheres Urteil darüber haben und (sich) ein solches Urteil darüber zutrauen dürfen, daß und warum die Staatsführung <…> so sehr gegen Recht und Pflicht verstößt, daß der gewaltsame Widerstand dagegen erforderlich und unerlässlich ist“.
Damit reduzierten Weinkauff den Kreis „ernst zu nehmenden“ Widerstandes bewusst auf Angehörige des militärischen und sonstigen Establishments.
Was not tut ist das Bewusstsein, dass Kritik an und die Gegenwehr gegen politische und gesellschaftliche Fehlentwicklungen die Sache aller Bürgerinnen und Bürger in solidarischem Handeln ist.




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Impressum und Datenschutzerklärung  http://bs.cyty.com/kirche-von-unten/archiv/kvu127/bode.htm, Stand: Oktober 2009, dk