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[Kirche von Unten]

Alternatives aus der/ für die
Braunschweiger Landeskirche

Kirche von Unten Nr. 140 - Dezember 2016


Stellungnahme

der Pröpstin Uta Hirschler
(Download als pdf hier)

Medienberichterstattung und öffentliche Aufmerksamkeit in unserer Propstei haben derzeit Vorwürfe an den früheren Propst Armin Kraft im Fokus.

Fragen um den Verdacht der unberechtigten Annahme von Geschenken und Vorteilen, die Herr Kraft selbst privat/familiär nannte, werden nunmehr öffentlich diskutiert.

Die Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig hat zum Sachverhalt ein Disziplinarverfahren geführt und am 14. November mitgeteilt: „Die Kirchenregierung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig hat die Vorwürfe gegen Propst i.R. Armin Kraft im Rahmen eines Disziplinarverfahrens intensiv und sorgfältig in allen Einzelheiten geprüft. Das Verfahren wurde eingestellt, da eine Disziplinarmaßnahme aus Rechtsgründen nicht mehr ausgesprochen werden kann.“

In der Propstei Braunschweig bedauern wir zutiefst und leiden daran, dass durch Sachverhalt und einzelne Aussagen Zweifel gesät wurde. In unserer Kirche gelten staatliches und kirchliches Recht. Unter Pfarrerinnen und Pfarrern, ehrenamtlich und hauptamtlich Mitarbeitenden in unserer Propstei nehme ich in diesen Tagen starke Betroffenheit bis Fassungslosigkeit wahr.

Als Kirchenleute haben wir keine Angst vor der Wahrheit. Vielmehr kennen und pflegen wir eine Kultur der Neuanfänge. Zu ihr gehört die Klärung von Fakten.

In der Beichte gehen Sündenbekenntnis und Vergebungsbitte dem Zuspruch der Vergebung um Christi willen voraus.

Insofern ist wichtig, dass alle Vorwürfe in ordentlichen Verfahren zur Klärung kommen. Dass das Dienstrecht dabei den Persönlichkeitsschutz vorsieht wie das Strafrecht die Unschuldsvermutung, steht dem öffentlichen Interesse ggf. entgegen. Das ist hinzunehmen.

Die allermeisten Pfarrerinnen und Pfarrer sehen sich mit ihrem Gehalt ausreichend alimentiert und in finanzieller Unabhängigkeit. Dass Beziehungen mit Gemeindegliedern sich im Laufe der Zeit zu Freundschaften entwickeln, die Geschenke in den genannten Höhen nach sich ziehen, liegt für sie im Bereich des Unvorstellbaren. Das Kirchengesetz sieht hier sehr enge Regelungen vor. Ich höre in diesen Tagen nur Mitarbeitende, die für diese Klarheit dankbar sind.

Neben der rechtlichen Bewertung bewegt Pfarrerinnen und Pfarrer die moralische Frage: „Der Größte unter euch soll euer Diener sein.“ (Mt.23,11) Für diejenigen, die ich in diesen Tagen gesprochen habe, gehört das durchaus zum eigenen Amtsverständnis. Dementsprechend werden Spenden für Spendenzwecke der Kirchengemeinde oder Propstei gesammelt oder angenommen, häufig für diakonische Projekte unserer Kooperationspartner. Alle diese anvertrauten Gelder unterliegen einer sehr genauen Kontrolle und Dokumentation. So arbeiten wir transparent und professionell. Das ist uns wichtig und prägt unser Handeln.




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