Kirche von unten: Home - Archiv - Geschichte - Vorträge, Beiträge - Cyty - Glaube
 
[Kirche von unten]

Alternatives aus der/ für die
Braunschweiger Landeskirche

Zum 80. Geburtstag von OLKR i.R. Jürgen Kaulitz am 27. August 2002

OLKR i R. Jürgen Kaulitz begeht am Dienstag, den 27. August, seinen 80. Geburtstag. KvU erinnert an dieses für unsere Landeskirche bedeutsame Ereignis und druckt noch einmal leicht gekürzt und ergänzt den Artikel ab, der „Zum Abschied von Jürgen Kaulitz“ aus dem Amt im Heft 23 Juni 1987 S. 18 ff erschien.

Zum Abschied von Jürgen Kaulitz

von Dietrich Kuessner

Zum letzten Mal nahm im Mai 1987 Jürgen Kaulitz an einer Sitzung der Landessynode teil. Das veranlasste den Synodalpräses zu einer ausgiebigen laudatio auf die fast 30jährige Dienstzeit von Kaulitz im Landeskirchenamt. Bei einem Empfang würdigten der langjährige Synodalpräsident Otto Buhbe (Präses von 1952-1970), der emeritierte Propst Blümel und Propst Klaus Jürgens die Arbeit von Kaulitz, der nach dem Ausscheiden von OLKR Dr. Konrad Bluhm im März 1981 als dienstältester Jurist der eigentlich starke Mann im Landeskirchenamt und in der Kirchenregierung gewesen war. Gegen sein Votum wird trotz des Kollegialprinzips kaum eine Entscheidung des letzten Jahrzehnts gelaufen sein. Man sieht ihm sein Alter nicht an. Im Sommer wird er 65. Er wirkt immer noch jugendlich, fast jungenhaft, wie ein nicht alternder Musterschüler, der schon in der Schulzeit nicht zu den Draufgängern gehörte, sondern zu den immer Korrekten, eher Zurückgezogenen, aber aus gutem Wolfenbüttler Haus. Der Vater hatte dort eine angesehene Notariatspraxis. “In der Schulzeit fand ich den Weg zum Schülerbibelkreis, der mich nachher wohl auch bestimmt hatte, den kirchlichen Dienst zu gehen. Nach Kriegsdienst und Kriegsgefangenschaft habe ich mein Studium der Rechtswissenschaften aufgenommen und nach Beendigung mit dem 2. Examen zunächst Dienst in der Justiz- und Landesverwaltung in Niedersachsen getan“, so stellte sich Kaulitz auf der Generalsynode der VELKD 1979 in Rendsburg vor. Einer, der bei ihm in die Lehre gegangen war und von dieser Zeit schwärmt, ist der zehn Jahre jüngere Bischofssohn Hartmut Johnsen, der spätere juristische Leiter der Ev. Kirche in Hessen und Nassau. Kaulitz wurde dann persönlicher Referent des gemäßigten DP Landesministers Langeheine, der 1955 das Justizministerium und 1956 das Kultusministerium leitete. Zum 1.2.1958 tritt „der Gerichtsassessor Kaulitz, Wolfenbüttel, bislang im niedersächsichen Kultusministerium tätig“, als Landeskirchenrat in den Dienst der Landeskirche ein.

Zusammen mit Dr. Konrad Bluhm, der kurz vorher in das Landeskirchenamt als Jurist eingetreten war, galten die beiden als junge Leute Mitte Dreißig/Anfang Vierzig als die künftigen Anwärter auf die beiden juristischen Posten. Dr. Breust war 63 Jahre alt, Dr. Lerche etwas jünger. Beide, Breust und Lerche waren Nationalsozialisten aus Überzeugung gewesen. Breust hatte 1934 die Landeskirche mit einem donnernden Heil Hitler an den nach 1945 in Polen hingerichteten früheren Rechtswalter der Reichskirche August Jäger verscherbelt und sich selber wohl Hoffnungen auf das juristische Primat im Landeskirchenamt gemacht, dann auch mit dem Obernazi Hoffmeister, dem Finanzbevollmächtigten im LKA, auf der Außenstelle der Propstei Braunschweig zusammengearbeitet und sich 1946 wieder ins Amt durchgeboxt.. Dr. Walter Lerche hatte seit 1943 als Vorsitzender des Braunschweiger Sondergerichtes zusammen mit dem späteren Justitiar der Inneren Mission (heute Diakonisches Werk) Dr. Rudolf Grimpe an diesem Terrorgericht zahlreiche unmenschliche Todesurteile verhängt – eines davon ist in der Gedenkstätte der Hinrichtungsstätte heute im Wolfenbüttler Knast dokumentiert -, hatte an der dubiosen, 1946 eingerichteten Akademie eine Weißwäsche durchgemacht und war dann in den kirchlichen Dienst eingetreten. Er stammte aus einem angesehenen, kirchlich engagierten Haus aus dem Braunschweiger Magniviertel. (Die Bedeutung beider Juristen ist ausführlich beschrieben in im Selbstverlag des Braunschweigischen Geschichtsvereins 2000 herausgegebenen Buch „Es sei ein jeder gewarnt –Das Sondergericht Braunschweig 1933-1945; in jener Zeit durchlief der spätere OLKR Dr. Bluhm seine Assessorzeit 1939 am Oberlandesgericht Braunschweig). Regierungspräsident in Braunschweig und berufenes Mitglied der Landessynode und gewähltes Mitglied der Kirchenregierung war der frühere Kommentar der Nürnberger Rassegesetze Knost.

Kaulitz und Bluhm galten dagegen als eine neue Generation. Ein neuer Wein zwar, aber doch im alten Schlauch, und der sollte auch in Zukunft nicht reißen, denn Kaulitz hatte die Tochter des seit 1935 (!) amtierenden Personalreferenten der Landeskirche, dem mit der Personalgeschichte der Braunschweiger Region bestens vertrauten OLKR Wilhelm Röpke, geheiratet.

Die Landeskirche war um 1957 von merkwürdigen Dingen bewegt. Im Abklingen war das Possenspiel um den Neubau des Landeskirchenamtes. Bischof Erdmann wollte es im Schatten der Brüdernkirche und deren ihm nahestehenden Theologie am Braunschweiger Alter Zeughof bauen (heute das neue PS), OLKR Röpke als Urwolfenbüttler dagegen die Behörde weiter in Wolfenbüttel behalten – es stand am Schoßplatz – und trickste Erdmann aus, als sich dieser auf einer Amerikareise befand. Die Synode damals arbeitete seit Jahren an einer neuen Verfassung. Der Synodenpräsident Buhbe schickte den Entwurf an den Präsidenten der EKD Kirchenkanzlei D. Brunotte, nach Hannover, der 1963 ein vernichtendes Urteil fällte: „... finde die Arbeit Ihres Ausschusses nicht besonders schön. Es ist ein wirkliches Flickwerk....lasse eine theologische Arbeit nicht erkennen...“ Die Verfassung verschwand in der Schublade, später im Papierkorb.

Es scheint, als ob sich die Landeskirche theologisch und juristisch nicht gerade auf der Höhe befindet, als Kaulitz in die landeskirchlichen Dienste eintrat. Es konnte also nur besser werden.

Zunächst aber gestaltete sich 1963 der Übergang zum Oberlandeskirchenrat schwierig. Dr Bluhm trat als Oberlandeskirchenrat die durch den unerwarteten frühen Tod von OLKR Lerche zu Weihnachten 1962 frei gewordene Stelle des Finanzdezernenten an. Der zu gleicher Zeit zum Oberlandeskirchenrat ernannte Jürgen Kaulitz (siehe Personalnachrichten 6605 im Amtsblatt) konnte die Nachfolge von Dr. Breust noch nicht antreten. Der 70jähreige Dr. Breust klebte am Sessel und wollte noch so gerne sein 40jähriges Dienstjubiläum am 2. September 1963 im Amt erleben. Die Synode wählte am 6. Mai 1963 Dr. Bluhm und Kaulitz als Oberlandeskirchenräte, Kaulitz aber anders als Dr. Bluhm erst mit Wirkung vom 1.11.1963, denn Breust war zwar am 31.5.1963 in den Ruhestand getreten, aber wurde mit der Wahrnehmung der Geschäfte mit Sitz und Stimme im Landeskirchenamt und in der Kirchenregierung bis zum 31.10.1963 beauftragt; kein besonders eindrucksvoller Abgang, ausgestattet mit saftigen Gegenstimmen (23:16) Kaulitz wird das nicht vergessen haben.

1965 erhielt das Landeskirchenamt eine neue theologische Spitze: 1965 wurde Dr.Gerhard Heintze Landesbischof, Rudolf Brinckmeier war 1963 Oberlandeskirchenrat in Ref. II geworden, beides Bkler. Das Personalreferat wollte Max Wedemeyer im Sinne seines Vorgängers Röpke, gemeinsam mit dessen Schwiegersohn Kaulitz, hüten. Die Ära Röpke war geprägt von Familiensinn und der Freundlichkeit einer Kleinstadt, ohne große theologische Ansprüche aber mit Sinn für Ordnung und Gründlichkeit, ein Horizont, der die Oker und die Leine als große Ströme des Lebens betrachtet und sich natürlich verloren vorkommen muß, wenn der neue Bischof von Bonhoeffer erzählt, politische Akzente setzt, sich für die Ostdenkschrift (1965) einsetzt und das Studium der hochorthodoxen Braunschweiger Thesen (1966) empfiehlt, aber erklärt, warum er sich mit ihnen nicht befreunden kann, das Pastorinnengesetz zügig durchsetzt (1968) der die offene, klärende Auseinandersetzung und das erfrischende kontroverse Gespräch sucht und dem als fließend englisch Sprechenden der ökumenische Horizont von der Moskwa bis zum Missisippi reichte. Diese Offenheit hatte schon der erste Landesbischof Bernewitz (1923-1933) in Wolfenbüttel vermisst. Sie ist auch dem gepflegten Wolfenbüttler Zirkel fremd. Es riecht alles ein bisschen nach Konservengemüse derer von Barnewitz (deren Tochter dann den Wolfenbüttler Kirchenrat Schütze heiratete und später rechte Hand von Bibliotheksdirektor Raabe wurde – nur um die Geburtstagsgesellschaft heute etwas zu schildern - ) und riecht nach Rüben. Das ist sehr bodenständig, aber auch schwerfällig und dem Geist der Reform abträglich. Aber 1965-72 ist die Zeit der Reformen.

Kaulitz hatte gewichtige, kompetente theologische Gesprächspartner im Amt und er ließ es an der geschäftsmäßig gebotenen Loyalität nicht fehlen. So wurde er der kirchenrechtliche Verwalter des theologischen Konsenses. Er wartete auf eine mehrheitsfähige Vorlage der Theologen, die er dann in kirchenrechtlicher Form bearbeiten konnte. Bei der ehrenvollen Rede auf Kaulitz wurde die Vielzahl der Gesetzesvorhaben hervorgehoben, an denen Kaulitz mitgewirkt hat und das ist eindrucksvoll, wenn man das Amtsblatt durchblättert. (also vor allem: die neue Verfassung von 1970 und die daraus folgende neue Kirchengemeindeordnung und Propsteiordung). Mir kam das auch ein bisschen so vor, wie wenn ein Pfarrer am Ende seiner Dienstzeit dafür gelobt wird, dass er viel gepredigt hat. Entscheidender ist jedoch : wie! Denn tatsächlich ist eine Kirchenreform in unserer Landeskirche auf vielen Ebenen gescheitert, und zwar auch am spezifischen Dienstverständnis von OLKR Kaulitz.

Beispiel 1: bei der Arbeit an einer neuen Verfassung kämpfte Heintze für eine zeitliche Begrenzung der kirchlichen Ämter, zäh und in immer neuen Anläufen, aber schließlich erfolglos. Heintze fand dazu keine Mehrheit. Hätte Kaulitz sich in dieser Frage mit Heintze verbündet, hätte dieses Reformvorhaben sehr viel größere Aussicht auf Verwirklichung gehabt.

Beispiel 2: die Kirchenvorstände um Schacht Konrad drängten auf ein Wort der Kirche zur Ablage des Atommülls. Es kam zu einer gemeinsamen Sitzung von Kirchenvorstehern und Mitgliedern des LKA. Die Kirchenvorstände wurden nun nicht etwa ermutigt, sich an die Spitze einer ökologischen Bewegung zu setzen, sondern beschwichtigt und zur größten Zurückhaltung verdonnert (vgl. KvU Februar 1984 S. 21) Die ökologisch und theologisch dringend erforderliche Widerspruchshaltung ist landeskirchenweit und im Hinblick auf die mit der Landeskirche verzahnten Industrie nicht mehr mehrheitsfähig. Durch seine Zurückhaltung und auf „Ordnung“ bedachte Art wurde Kaulitz zu einem Faktor der Immobilität.

Beispiel 3: Durchsichtigkeit kirchlicher Verwaltungsvorgänge....ich übergehe diesen Abschnitt in der Wiedergabe

Beispiel 4: Umgang mit der Geschichte. Vor ca 5 Jahren fing Kaulitz plötzlich an, Rollkragenpullover zu tragen. Er ließ sich von seiner Tochter in die von OLKR Wandersleb telephonisch verbotene Ausstellung im Altstadtrathaus „Die Braunschweiger Landeskirche und der Nationalsozialismus“ begleiten. Es keimte bei mir die Hoffnung, dass ein vitalistischer Schub den Endfünfziger aus seiner reservierten, allseits gut bedeckten Haltung erlösen und nun mal ein innovatorischer, sauerstoffhaltiger Wind aus dem Rechtsreferat die landeskirchlichen Gefilde erfrischen würde. Dazu hätte auch ein unbefangener Umgang mit der vom Schwiegervater mitgeprägten Geschichte der Landeskirche gehört. Aber es ist nur ein sehr kurzer Frühling, und der Familiensinn des Wolfenbüttler Zirkels um Kaulitz und Wandersleb steht einer aufrichtigen Aufarbeitung von Geschichte entgegen.

Kürzlich hat Kaulitz im Predigerseminar die Vikarinnen und Vikare darauf hingewiesen, dass die Barmer Erklärung von 1934 auch für die Landeskirche gelte. Aber was hat Kaulitz von rechtlicher Seite getan, daß die Mitglieder der Landeskirche sich als Schwestern und Brüder begegnen (These 3)? Die nicht unbedeutende Aktualisierung von Barmen auf die Lage der Landeskirche 1984 ( siehe „Ein Dorfpfarrer an der Grenze des Braunschweiger Landes erinnert sich“ S.384ff), die von weit über 100 Mitgliedern unserer Landeskirche mitgetragen wurde, wurde von Kaulitz scharf abgelehnt und ihre Veröffentlichung in der EZ kam nicht zustande.

Vielleicht ist es aber auch eine ungestillte Sehnsucht geblieben, dass der Jurist als nicht-ordiniertes Mitglied einmal eine Pfarrerschaft erleben möchte, die sich wirklich als Gemeinschaft von Schwestern und Brüdern begegnet. Es spricht viel dafür, dass ein Jurist nur so gut sein kann wie es seine Kirche und deren kirchliche Mitarbeiter wirklich sind

(Es folgt nun noch ein ausführliches Zitat von Hans Bernhard Ottmer aus den Lutherischen Monatsheften Juni 1987 S. 277 ff „Mündige Gemeinden begegnen dem Konsistorialprinzip)

Stehen wir mit dem Ausscheiden von OLKR Kaulitz am Ende der Ära Röpke/Kaulitz? Wo gibt es Ansatzpunkte für eine nicht von „konsistorialen Prinzip“ beherrschte Kirche? So bleiben nach 30 Jahren im dienst der Braunschweiger Landeskirche auch an OLKR i.R. Kaulitz mehr Fragen als uns und gewiß auch ihm lieb sind.


[Zurück] [Glaube]
Impressum und Datenschutzerkl?rung, http://bs.cyty.com/kirche-von-unten/archiv/gesch/refgew.htm, Stand: 23. Oktober 2002, dk