Kirche von unten: Home - Archiv - Geschichte - Vorträge, Beiträge - Cyty - Glaube

[Kirche von Unten]

Alternatives aus der/ für die
Braunschweiger Landeskirche

(Download des Textes als pdf hier)


Die theologischen Gutachten im Remerprozeß

Kurzreferat am 30.6.2012 beim „Fritz Bauer-Symposion“
von Dietrich Kuessner



In der Wochenendausgabe vom 21./22. Juli 1951 erschien zum ersten Mal in der Braunschweiger Zeitung ein Beitrag zum 20. Juli. Er hatte die auffällige Überschrift: „Sie folgten ihrem Gewissen mehr als den Menschen“. Der Hamburger Journalist Gösta v. Uexküll schilderte vier unterschiedliche Reaktionen der deutschen Bevölkerung zum 20. Juli: Abscheu, opportunistische Begeisterung, gespielte Gleichgültigkeit und trotziges Pfui. Zu einem unvoreingenommenen und ernsthaften Nachdenken sei es bisher nicht gekommen. Die Attentäter aber seien zu Vorkämpfern und Märtyrern einer neuen Auffassung von Recht und Staat geworden.
Am Dienstag, dem 6. November 1951, brachte die BZ einen vierspaltigen Verrriß der Broschüre Remers „Ernst Otto Remer und der 20. Juli 1944“, mit Titelbild in Uniform und zwei Hakenkreuzen, eins an der Mütze, eins am Hals. Der Feuilletonist Thomas Flesche beschloss den Artikel: „Er (Remer) habe die Ermordung der Besten der Nation, die bewirkt zu haben, er bestreitet, nun noch einmal gebilligt und als notwendig und rechtlich bezeichnet. „Man kann vom Elend der Nation sprechen, die unter ihren Wortführern einen solchen Mann duldet und die ihm die Freiheit der Rede und der Öffentlichkeit bietet.“
Diese beiden Artikel der Braunschweiger Zeitung bedeuteten eine erhebliche, nicht zu unterschätzende publizistische Unterstützung der immer noch unpopulären Position des Generalstaatsanwaltes.

1) Die Vorgeschichte
In diesem Monat, dem November 1951, fand in München eine von der Stadt veranstaltete Protestkundgebung unter dem Motto „Helden oder Verräter?“ im Hofbräuhaus statt. Stadtrat Franz Fackler betonte, eine eindeutige Stellungnahme sei notwendig, „um die „Wühlmäuse“, die sich in letzter Zeit wieder bemerkbar machten, in ihre Löcher zurückzutreiben“. Bauer heftete sich den Zeitungsbericht in seinen Ermittlungsakten ab, denn er fand dort ein Referat des Professors des Priesterseminars in Freising Rupert Angermair wiedergegeben, dessen drei Thesen die Aufmerksamkeit Bauers fanden: 1) Tyrannenmord sei als Akt sozialer Notwehr richtig, 2) der Eid binde den Vereidigten an das Gemeinwohl, nicht an eine Persönlichkeit, 3) die Attentäter seien berechtigt, sogar verpflichtet gewesen, in Notwehr den Krieg zu beenden, also keine Verräter.
Bauer ließ sich den Wortlaut des Referates schicken und bat Angermair, im Verfahren als Gutachter aufzutreten. Am gleichen Tag schickte er einen Brief an den Wolfenbüttler Landesbischof Erdmann, nannte ihm die drei Thesen Angermairs und fragte nach einem evangelischen Sachverständigen ,,der aus protestantischer Sicht den von Prof. Angermair vertretenen Standpunkt einnimmt“. (Brief Bauer Erdmann 15.11.1951) Schon vier Tage später antwortete der Landesbischof, er könne ihm zu seinem Bedauern „keine derartige Persönlichkeit“ nennen. Und fügte hinzu: „Sie dürfte auch kaum im Bereich einer lutherischen Gliedkirche Deutschlands zu finden sein.“
Erdmann teilte offensichtlich nicht die in der Braunschweiger Zeitung geäußerte Position, die Attentäter seien Märtyrer.
Wie kam er zu dieser entmutigenden Feststellung? Spiegelte sie die Reaktion vieler evangelischer Landeskirchen unmittelbar nach dem Attentat wider?
Es war ja noch keine acht Jahre her, dass die Kirchen für die Errettung Hitlers Gott dankten und die Attentäter zu Verbrechern „gestempelt hatten“. „Über die wunderbare Errettung des geliebten Führers bringt die ev.luth. Landeskirche Sachsens durch mich ihre herzliche Freude zum Ausdruck. In unerschütterlicher Siegeszuversicht (Kirchl. Gesetz und Verordnungsblatt 31. Juli 1944) „..werden die Geistlichen am gestrigen Sonntang in ihren Gemeinden voll innerer Bewegung der Errettung des Führers aus tödlicher Gefahr gedankt haben“; die säumigen Geistlichen werden ersucht, die Danksagung am kommenden Sonntag „nachzuholen“ (Kirchl. Amtsblatt der Rheinprovinz 28. August 1944) „Mit Dank gegen Gott für die gnädige Errettung grüßt den Führer mit dem Gelöbnis hingebenden Einsatzes und weiterer treuer Fürbitte in dieser entscheidungsvollen Stunde des Krieges Die Pommersche Ev. Kirche (Amtsblatt 29. Juli 1944). „Der verbrecherische Anschlag, der dem Leben des Führers galt, ist in seinen unübersehbaren Folgen, die er für unser Volk in seinem Kampf auf Leben und Tod gehabt haben würde, durch Gottes Gnade abgewandt. Wir danken Gott, dass er unserm Führer Leben und Gesundheit bewahrt und ihn in der Stunde höchster Gefahr unserm Volk erhalten hat“ (bischöflicher Rundbrief an die Hannoverschen Pfarrer). Die Predigt des Präsidenten der thüringischen Landeskirche in der Georgenkirche von Eisenach am 23. Juli beginnt so: „ Liebe Gemeinde. Als ich von dem ruchlosen Anschlag heimtückischer Feinde auf das Leben unseres Führers erfuhr, wurden in meiner Erinnerung zwei Erlebnisse wieder mit besonderer Eindringlichkeit lebendig, die mich seit je tief bewegt haben“. Der Prediger hatte Hitler auf dem Parteitag in Nürnberg 1929 erlebt.
Bischof Tügel aus Hamburg erfuhr „die Kunde von dem verbrecherischen Anschlag auf den Führer“ auf den stillen Parkwegen in Oeynhausen. „So haben wir Christenleute aus allen Gauen des Vaterlandes an diesem 20. Juli mit dem ganzen Volk der Deutschen dem Herrn der Geschichte danken dürfen und dieser Dank wird am darauf folgenden Sonntag durch alle Gottesdienste im Reich und an den Fronten hindurchgeklungen sein.“ Schließlich: Das Evangelische Deutschland, das offiziöse Organ der Deutschen Ev. Kirche am 30. Juli 1944 „Mit Empörung und Abscheu wendet sich das deutsche Volk von der Tat des 20. Juli ab, die ...es unternahm mit Mitteln des Mordes und Verrats das Reich in Wirren unabsehbaren Ausmaßes zu stürzen. Aus tiefstem Herzen danken wir dem Allmächtigen für die Errettung des Führers...“ und so weiter.

Diese heute unverständlichen massiven Solidaritätsbezeugungen der ev. Kirchen stammten aus einem irreführenden, textwidrigen Verständnis des 13. Kapitels des Römerbriefes, wonach jedermann jedweder Obrigkeit untertan zu sein habe, und von jener „Ethik der Ordnungen“ aus dem 19. Jahrhundert, wonach der Staat wie auch die Ehe eine von Gott unmittelbar gestiftete Ordnung sei.
Es war die heikle Aufgabe der evangelischen Gutachter, diese Klammer – Röm 13 und der Ethik der Ordnungen – aufzulösen und ein Widerstandsrecht zu konstruieren.

Die Suche Bauers nach einem evangelischen Gutachter war bald erfolgreich, nicht bei den lutherischen Kirchen Westdeutschlands, sondern bei der Göttinger Universität. Bauer hatte an Prof Hans Joachim Iwand geschrieben, der in Göttingen den Lehrstuhl für Systematische Theologie innehatte: „Ich lege besonderen Wert auf das Gutachten eines protestantischen Sachverständigen, der aus evangelischer Sicht zu demselben Ergebnis gelangt“, nämlich wie Angermair. Bauer legte die Professoren darauf fest, dass sie Gutachter der Anklage waren und nicht neutrale Gutachter des Landgerichtes. Iwand holte sich als Mitgutachter seinen Kollegen Prof. Ernst Wolf, und teilte dem Generalstaatsanwalt Bauer mit, sie würden ein gemeinsames Gutachten „im positiven Sinn erstatten, d.h. wir glauben, dass die Tat des 20. Juli in biblisch-theologischem Sinne unter keinen Umständen die von Herrn Remer vorgetragene Wertung eines Hoch- und Landesverrates verdient, und dass wir ein von lutherischem Standpunkt aus nachweisen können, dass die Männer des 20. Juli der Sache nach getreu ihrem Eid gehandelt haben.“ Das Ergebnis werde dasselbe sein wie das des katholischen Professors. (Schreiben Iwand Bauer 6.12.51/ Bl. 107)
Kaum war bekannt geworden (epd 9. 2.1952), dass Iwand und Wolf als Gutachter benannt worden waren, gab es einen harschen Protest vom rechten Flügel der lutherischen Kirche, und zwar von dem prominenten CDU Bundestagsabgeordneten Eugen Gerstenmaier. Der empfand diese Auswahl als „einseitig“, schrieb er Bauer, und wünschte sich jemanden aus dem „bodenständigen Luthertum“, nicht Anhänger des Schweizer Professors Karl Barth. Er schlug die Professoren Paul Althaus, Erlangen oder Helmut Thielecke, Tübingen vor. Beide könnten in einem viel höheren Maße als Sprecher und Vertreter des deutschen Luthertums gelten, als die Herren Iwand und Wolf“. (Gerstenmeier an Baur 14.2.1952 in Nds Fb 1 24/2))

Inzwischen hatte auch Angermair zugesagt und Bauer grenzte noch einmal seine Aufgabe ein: „Es wird Ihre Aufgabe sein, vom Standpunkt der katholischen Moraltheologie zum Inhalt und zu den Grenzen des Eides Stellung zu nehmen.“ und verdeutlichte: „vom Standpunkt der katholischen Moraltheologie, nicht der Kirche“. Denn auch in der katholischen Kirche gab es unmittelbar nach dem Attentat Glückwünsche für den Führer und Abscheu gegenüber den Attentätern. Die Verteidiger hatten den Glückwunsch des Münchner Kardinals Faulhaber ausgegraben und beantragten, wenigstens die Stellungnahme von Bischof Marahrens verlesen zu lassen. Bauer gelang es, eine Verlesung zu verhindern mit dem Schachzug, es ginge nicht um die Stellungnahme von damals, auch nicht bei Remer, sondern um seine unveränderte und unbußfertige Äußerung von heute. Das Landgericht folgte dem Ansinnen Bauers, obwohl sie der tatsächlichen Absicht Bauers widersprach, nämlich das ns- System von Anfang an vor Gericht zu stellen.

2) Wer waren die Gutachter, die Bauer gewonnen hatte?
Hans Joachim Iwand war 53 Jahre alt und hatte eine stürmische Zeit hinter sich. Iwand gehörte zum linken Flügel der Bekennenden Kirche, die seit 1934 in völliger Ablehnung der Deutschen Christen eine eigene Kirchenleitung der evangelischen Kirche mit eigenen Finanzen, eigener Ausbildung von Vikaren und eigenen Gemeinden gebildet hatte, eine alternative, illegale Minderheitenkirche. Iwand war Mitglied dieser illegalen Kirchenleitung. In Ostpreußen hatte er ein illegales Predigerseminar der Bekennenden Kirche geleitet, an dessen Einweihungsfeier auch der ostpreußische Gutsbesitzer Heinrich Graf zu Dohna teilgenommen hatte, der an den Putschvorbereitungen zum 20. Juli beteiligt gewesen und deshalb am 14. September 1944 hingerichtet worden war. Iwand hatte verschiedentlich auch Dietrich Bonhoeffer getroffen. Nach dem Krieg wurde er wegen seiner profunden Lutherkenntnisse Professor für Systematische Theologie in Göttingen dann in Bonn berufen und war dort ein protestantischer Pfahl im Fleisch des christdemokratischen Adenauerstaates. Die gerade auf Hochtouren laufende Remilitarisierung bezeichnet er als „organisierte Unbußfertigkeit“.
Der Mitgutachter Ernst Wolf, 49 Jahre, Professor für Kirchengeschichte in Göttingen, war auch Mitglied der Bekennenden Kirche, auch verhaftet, auch ausgewiesen und abgesetzt worden.

3 a ) Das Gutachten von Iwand/ Wolf
Am 1. Verhandlungstag legten die drei Theologen ihre Gutachten vor und stellten sich einer hartnäckigen Befragung durch die Verteidigung.
Das Gutachten Iwands gliederte sich in drei, ungleiche Teile. Im knappen, ersten Teil wird eine private Vergeltung an der „Obrigkeit“ ebenso abgelehnt wie auch Widerstand im eigenen Interesse oder eine Verteidigung des Evangeliums mit Waffengewalt.
In einem zweiten geschichtlichen Teil schilderte Iwand ausführlich die Möglichkeiten eines Widerstandsrechtes seit der Reformationszeit. Das Schottische Bekenntnis von 1560 kenne z.B. eine Opposition gegen den Tyrann, und zwar „zum Nutzen des Nächsten“.
Nach Luther sei nur in einigen Grenzfällen ein Widerstand erlaubt, etwa bei Wahnsinn des Fürsten oder wenn ein Tyrann die reine Lehre gefährdet, schließlich: wenn sich der Herrscher in eine Bestie verwandle. Luther verwendet ein biblisches Bild aus dem Danielbuch und der Offenbarung Johannes. Danach erscheint am Ende der Welt ein greuliches Tier. Wenn diese Bestie das Evangelium mit den Füßen trete und das weltliche Recht auflöse, sei jeder Bürger zum Widerstand berechtigt. (S. 14) Das Hitlerreich als das apokalyptische Tier aus dem höllischen Abgrund zu deuten, war zwar populär, aber ein problematischer Vergleich, weil er die eigene Verantwortung für Entstehung und Stabilisierung der ns. Herrschaft weit von sich schieben konnte.
In einem dritten Teil erfolgte eine überraschende Nutzanwendung dieser evangelischen Position: der Widerstand des 20. Juli sei zu spät gekommen. Ein General hätte schon in der Pogromnacht November 1938 mit militärischer Macht zum Schutz der Bürger eingreifen dürfen oder zu Kriegsbeginn, um diesen zu verhindern.
Damit hatte das evangelische Gutachten die Anklage des Generalstaatsanwaltes mit historischen und biblischen Gründen unterstützt.
Als der Verteidiger Iwand fragte, ob er etwa auch die Verhaftung der Kommunisten 1933 als Unrecht ansehe (Wehage: Man kann doch nicht sagen, dass grundsätzlich alle Kommunisten 1933 verhaftet worden sind“ Iwand: Jawohl, ich sehe das als Unrecht“). Iwand hatte vorher eingeräumt, dass die Kirche nicht den Mut und die Klarheit gehabt hatte, den Menschen das Rechte zu sagen, was wir hätten sagen sollen. Iwand war ein im Umgang mit Studenten und Vikaren geübter, streitbarer Typ, dem das Hin und Her mit den Verteidigern keine Mühe machte. „Wer entscheidet denn nun, Herr Sachverständiger, in welchem Augenblick der Staat zum Tier wird?, fragte leicht mokant der Verteidiger Noack und hatte wohl erwartet, dass sich der Christ zuvor in ein selbstquälerischer Gebet vertiefen müsste. Iwand antwortete wie aus der Pistole geschossen knapp: „Sie!“, nämlich gut protestantisch das Gewissen des Einzelnen.

Zu einem Höhepunkt kam es am Ende der Befragung, als der Vorsitzende Landgerichtsdirektor Heppe aus persönlicher Betroffenheit heraus Iwand befragte, ob er richtig gelesen habe, dass Dietrich Bonhoeffer seit 1941 für die Niederlage der deutschen Wehrmacht gebetet habe. Zu jenem Zeitpunkt lag der Vorsitzende Heppe als Soldat an der Ostfront vor Moskau. War das nicht so was wie „geistlicher Landesverrat“? „Nur durch eine Niederlage“ so verstand Iwand die Aussage Bonhoeffers, „können wir Sühne leisten für die furchtbaren Verbrechen, die wir gegen Europa und die Welt begangen haben“.

Ernst Wolf bekräftigte in seiner folgenden Stellungnahme, dass aus dem Widerstandsrecht eine Widerstandspflicht werde und äußerte sich vor allem zur Frage des Eides. Er zitierte eine Stellungnahme der ev. Kirche von 1934, wonach der Eid seine Grenze an dem Gehorsam gegenüber Gott finde und gebrochen werde könne.
Am Ende der Befragung der evangelischen Gutachter beantragte der Generalstaatsanwalt die Verlesung eines Textabschnittes aus der Denkschrift der Vorläufigen Kirchenleitung an Hitler von Sommer 1936. Darin heißt es u.a. „Das evangelische Gewissen wird aufs härteste belastet durch die Tatsache, dass es in Deutschland, das sich selbst als Rechtsstaat bezeichnet, immer noch Konzentrationslager gibt und dass Maßnahme der Geheimen Staatspolizei jeder richterlichen Nachprüfung entzogen werden...Unser Volk droht die ihm von Gott gesetzten Schranken zu zerbrechen. Es will sich selber zum Maß aller Dinge machen. Das ist menschliche Überheblichkeit, die sich gegen Gott empört“.
Bauer zerstreute mit dieser Verlesung die von der Verteidigung ausgestreuten Zweifel am Widerstandswillen der Kirche und befestigte prozessstrategisch eine Untermauerung seiner These: „Widerstand war möglich“ und vertretbar.

3 b) Das katholische Gutachten wirkte gegenüber den evangelischen einleuchtender und verständlicher. Prof. Angermair wiederholte seine Thesen von der Münchner Kundgebung. Grundsätzlich habe auch in der katholischen Kirche bis ins 19. Jahrhunderts die Tötung eines anerkannten Herrschers als ungerechtfertigt gegolten. Gerechtfertigt hingegen war die Todesstrafe und der Notwehrfall. Diese Notwehrsituation wurde ausgeweitet auf eine soziale Notwehr, z.B. wenn das Volk selber in einer höchst akuten Not stecke.
Dem Fahneneid der Soldaten komme ein hoher sittlicher Stellenwert zu. Das war im Hinblick auf die bevorstehende Aufstellung einer Bundeswehr eine wesentliche Stellungnahme. Aber die Grenze des Eides sei, wenn er inhaltlich zu absolutem Gehorsam auffordere und etwas verlange, was von Gott gar nicht angenommen werden könne, etwa Gehorsam gegenüber verbrecherischen Nazigesetzen. „Die Männer des 20. Juli konnten gar keinen moralisch gültigen Eid auf Hitler ablegen, (ihn also auch nicht brechen)... an Hitler persönlich konnte dieser Eid nur soweit und solange binden, als Hitler das Gemeinwohl im gottgewollten Sinn fördere oder wenigstens nicht direkt gefährdete. (S. 36)
Im übrigen sei Hitler, der seinerseits zum „Verräter“ des Gemeinwohls geworden war, überhaupt nicht „hochverratsfähig“. (S. 36). Auch Landesverrat liege nicht vor, denn der Landesverräter handle aus Hass, Selbstsucht und Machtgier. Die Männer des 20. Juli handelten jedoch aus Liebe zu Deutschland.
Auch das katholische Gutachten plädierte, wie schon das evangelische, im Sinne der Staatsanwaltschaft. Die Verlesung eine Abschnittes einer Predigt von Bischof Galen lehnte das Gericht ab, weil die abgegebenen Gutachten hinreichend klar wären.

Der Landgerichtsratvorsitzende Joachim Heppe, 46 Jahre, seit 1937 in Braunschweig als Oberlandesgerichtsrat tätig, aber seit 1939 Soldat, hatte einen langen inneren Weg zurückgelegt, den er zu Beginn des 4. Verhandlungstages in einer persönliche Erklärung gekennzeichnet hatte. Es sei „schwer, bitter und hart für ein deutsches Gericht, aussprechen zu müssen,“ das „all das, was das deutsche Volk angefangen vom Reichstagsbrand über den 30. Juni 1934 und den 9. November 1938 über sich hat ergehen lassen müssen, schreiendes Unrecht“ gewesen sei, so Heppe bei der Urteilsbegründung am Sonnabend. Da wurde die Spur der Theologen sichtbar, dass der NS-Staat ein Unrechtsstaat von Anfang an gewesen sei und Hitler gar nicht hochverratsfähig gewesen sei.

Nach dem Prozess lud der 26 jährige Referendar für Deutsch und Geschichte an der Raabeschule, Ernst August Roloff, der den Prozess mit einigen Schülern miterlebt hatte, Bauer zu einem Gespräch mit der Oberstufe in die Schule ein. Aber das muntere, kritische Gespräch verlief nicht nach Bauers Geschmack. Diese hielten das Verhalten der Attentäter doch für Landesverrat. Bauer schrieb der Klasse noch einmal und wollte mit folgendem Beispiel überzeugen: Wenn die Russen einen Atomangriff auf die Westzone plante, in den U Bahnschächten von Westberlin lagerten bereits Atomsprengköpfe der Sowjets, aber ein russischer Offizier würde den Plan den Alliierten verraten – wäre das Landesverrat?
In der Justizgeschichte war der Remerprozeß gewiss ein Meilenstein, in der Theologiegeschichte begannen Überlegungen zu eine „Theologie der Wandlungen“ statt der Ordnungen, in der Mentalitätsgeschichte der Region hat er meiner Beobachtung nach kaum erkennbaren Spuren hinterlassen.





[Zurück] [Glaube] [Helfen]
Impressum und Datenschutzerklärung  http://bs.cyty.com/kirche-von-unten/archiv/vortrag/stgeorg.htm, Stand: August 2009, dk