Kirche von unten: Home - Archiv - Geschichte - Vorträge, Beiträge - Cyty - Glaube

[Kirche von Unten]

Alternatives aus der/ für die
Braunschweiger Landeskirche

Stellungnahme von KvU zum Vorgehen der Braunschweiger Landeskirche gegen Adolf Preuss
(Download als pdf hier)


Wolfenbüttel knöcheltief im lila Sumpf des kirchlichen Unrechts

von Dietrich Kuessner


Im BZ Regionalteil Königslutter vom 19.1. berichtet Arne Grohmann unter der Überschrift „Kirchenkollegium entscheidet über Beschwerde von Preuß“, dass nach Aussagen des Pressesprechers der Landeskirche Strauss die Beschwerde dem Kollegium vorgelegt habe und der Entscheid über die Beschwerde mit Hilfe weiterer Fachleute getroffen werde.“ „Wie es nach dem Entscheid über die Beschwerde weitergeht, konnte und wollte Strauss gestern nicht genau sagen. Schließlich handele es sich beim Fall Preuß über ein laufendes Verfahren“.
Strauss habe auch nicht erklärt, wie es weitergehen könnte, wenn Preuß gegen den ablehnenden Bescheid seiner Beschwerde vorgehen wollte. Dies müsse noch innerhalb der Landeskirche von Experten geklärt werden. „Ist das Verfahren geklärt, könnte das bundesweit ein Maßstab für andere ähnliche Fälle sein. Das wird schon aufmerksam beobachtet, sagte Strauss.“

Kirche von Unten kommentiert den Vorgang folgendermaßen:

  • Es muß zuallererst immer wieder betont werden, dass die Landeskirche sehr wohl längst bestehende, rechtliche Möglichkeiten hat, NPD Mitglieder von der Arbeit im Kirchenvorstand fernzuhalten. Ein Propsteivorstand hat die wirksame Möglichkeit, einen Kandidaten zur Kirchenvorstandswahl endgültig von der Vorschlagsliste zu streichen. Diese Möglichkeit hat der Propsteivorstand Königslutter wiederholt nicht genutzt. Einen gewählten und ordentlich eingeführten Kirchenvorsteher während seiner Amtszeit wegen seiner Parteimitgliedschaft auszuschließen gibt es nicht.
    Bereits bei dem Ausschlussverfahren sind dem Propsteivorstand zahlreiche Rechtsverstöße unterlaufen.

  • Der Propsteivorstand handelte nicht aus sich, sondern in Abstimmung mit dem Landeskirchenamt, also mit Mitgliedern des Kollegium des Landeskirchenamtes und dem Landesbischof. Es verstößt gegen den Rechtsanstand, dass die mitverantwortliche Behörde nun als Revisionsgremium tätig wird. Das Kollegium, dass für den Entscheid des Propsteivorstandes mitverantwortlich ist, kann unmöglich auch die Revision behandeln.

  • Der Pressesprecher Strauss gibt in seinem Interview mit der BZ zu, dass es überhaupt kein im Kirchenrecht geregeltes Verfahren gäbe. Die gesetzliche Regelung eines solchen Verfahrens wäre aber die Voraussetzung für seine Anwendung auf eine Beurteilung des Kirchenvorstehers Preuß.

  • Es gibt allerdings ein klar geregeltes Verfahren für Rechtsverstöße einer Landeskirche durch den Rechtshof der Konföderation. Wenn dort der Kirchenvorsteher Preuß einen Antrag auf vorläufige Aussetzung des Beschlusses des Propsteivorstandes stellen würde, hätte er gute Chancen. Das gilt auch für einen Beschluss des Kollegiums. Einen entsprechenden Antrag habe ich selber 1998 nach meinem rechtswidrigen Ausschluß aus der Landessynode gestellt, dem umgehend stattgegeben wurde. Ich nahm also nach paar Wochen meine Arbeit in der Landessynode wieder auf. Diesen Reinfall will die Kirchenleitung begreiflicherweise vermeiden und sucht mit „Experten“ nach anderen Wegen, etwa auf dem Wege des Verfassungsgerichtes der VELKD. Diese behandelt aber nicht bereits vollzogene Rechtsverstöße sondern prüft die rechtlichen Möglichkeiten von Verfassungsstreitigkeiten.

  • Die Behauptung von Strauss, dass das Verfahren „aufmerksam beobachtet werde“, hat er nicht belegt und ist auch unwahrscheinlich. Es wurde auch nicht weiter nachgefragt. Wenn es Unterstützung von anderen Landeskirchen für diese Art des Ausschlusses gäbe, hätte Strauss diese längst genannt. Der Eindruck ist wohl zutreffender, dass die Landeskirche sich isoliert hat.

  • Der Landesbischof macht den Eindruck, als ob er vom Pressesprecher der Landeskirche an der immer länger werdenden Leine des kirchlichen Unrechts erst vorgeführt und dann in den lila Sumpf des kirchlichen Unrechts hineingelotst wird. Vorerst bis zu den Knöcheln. Wenn das Unrecht bis zu den Knieen steigt, ist es zu spät.
    Den Aufruf des Bischofs zu einer Kultur der Aufmerksamkeit und Wachsamkeit gegenüber der NPD unterstützt Kirche von Unten ohne jeden Vorbehalt.

Dietrich Kuessner 19.1.2008




[Zurück] [Glaube] [Helfen]
Impressum und Datenschutzerklärung  http://bs.cyty.com/kirche-von-unten/Aktuell/Kirchliches_Unrecht.htm, Stand: Januar 2008, dk