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Sollen Konfesssionslose an kirchlichen Feiertagen arbeiten?

Oder warum es preiswerter sein kann, in der Kirche zu bleiben

Liebe Leserinnen und Leser,

"... wegen des Geldes", bekomme ich oft zu hören, wenn ich mit Menschen spreche, die aus der Kirche ausgetreten sind. Ich frage mich: stimmt das wirklich? Kann man Geld sparen, in dem man aus der Kirche austritt?

Rechnen wir das einmal durch: Neben den Sonntagsfeiertagen gibt es sieben kirchliche Feiertage in Niedersachsen, die im Laufe eines Jahres in die Woche fallen, angefangen beim Neujahrstag und aufgehört mit dem 2. Weihnachtsfeiertag (den 1995 schon gestrichenen Buß- und Bettag nicht mitgerechnet, und die beiden staatlichen Feiertage sowieso nicht).

An diesen kirchlichen (nicht staatlichen!) Feiertagen haben auch Ausgetretene und Konfessionslose arbeitsfrei. Das heißt, sie müssen nicht arbeiten und bekommen trotzdem Gehalt. Bezahlte Freizeit.

Gemäß der Logik, dass ich mir als Evangelischer am katholischen Fronleichnamstag auch nicht freinehmen kann, müsste der Konfessionslose an kirchlichen Feiertagen arbeiten. Soweit ist es aber noch nicht.

Sieben Feiertage bezahlte Freizeit für Konfessionslose sind 7 mal ca. 8 Std./Tag, insgesamt 56 bezahlte Arbeitsstunden, die nicht geleistet werden. Dieses ausgezahlte Gehalt überschreitet, - schon allein über den Daumen gepeilt -, bei weitem den Betrag der Kirchensteuer, der im ganzen Jahr vom Gehalt abgebucht wird. (Rechnen Sie es einmal konkret für sich durch!)

Wer aus der Kirche austritt, der spart anscheinend nicht nur die Kirchensteuer, sondern bekommt zusätzlich 56 Stunden freie Zeit bezahlt, die ihm eigentlich nicht mehr zustehen - als Folge der (noch!) christlichen Prägung unseres Landes. Er hat zunächst scheinbar finanziell davon profitiert.

Dieses Profitieren funktioniert jedoch nur noch, solange der Anteil an Konfessionslosen im Verhältnis zu den Christen geringer bleibt. Nehmen die Konfessionslosen in der Bevölkerung weiterhin zu, dann fehlt bald die Legitimitation, den gesetzlichen Schutz der kirchlichen Feiertage in Zukunft zu garantieren.

Stellen Sie sich Himmelfahrt als Werktag vor. Oder wie wäre es, wenn Sie die Weihnachtstage im Büro oder in der Firma verbringen müssten? All das sind keine Hirngespinste. Denn vielen Arbeitgebern sind die kirchlichen Feiertage schon lange ein Dorn im Auge.

Vor zwölf Jahren haben wir bereits den Buß- und Bettag als Feiertag verloren. Der zweite Pfingsttag und der Himmelfahrtstag stehen bereits auf der Abschussliste. Und die 52 Sonntage im Jahr, die als Gedenktage der Auferstehung Jesu auch zu den kirchlichen Feiertagen gehören, werden seit langem schon in Frage gestellt. Was zunächst wie ein finanzieller Gewinn aussieht, kann sich langfristig als herber (auch finanzieller) Verlust entpuppen.

Ihre Evangelische Kirche setzt sich schon seit Jahren für den Sonntags- und Feiertagsschutz ein. Zur Zeit läuft eine Verfassungsklage für den Sonntagsschutz. Aber die Kirche kann das nur solange tun, wie die Mehrheit der Bevölkerung noch christlich ist. Wer aus der Kirche austritt, entzieht der Kirche die Grundlage, um sich für den Sonn- und Feiertagsschutz einzusetzen und setzt damit auch diese Segnungen der christlichen Religion aufs Spiel, von denen wir alle bisher profitieren. Wieder eintreten können Sie übrigens in jedem evangelischen Pfarramt oder in der Wiedereintrittsstelle im Braunschweiger Stadtkirchenverband in der Schützenstr. 23.

Mit freundlichen Gruessen
Eckhard Etzold

© 2007

Anmerkung: dieser Text basiert auf einen gleichnamigen Vorgängertext, der 1995 unter dem Eindruck der Abschaffung des Buß- und Bettags entstand.

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Impressum, http://bs.cyty.com/menschen/archiv/predigt/feiertag2.htm, Stand: 8. September 2007, ee