Kirche von unten: Home - Archiv - Geschichte - Vorträge, Beiträge - Cyty - Glaube
 
[Kirche von unten]

Die Geschichte des Braunschweiger Gesangbuches

von Dietrich Kuessner

5. Kapitel




Das Gesangbuch von 1902/03 - ein Gesangbuch in der Zeit des Historismus und des Jugendstils

Gründe für ein neues Gesangbuch
Das Gesangbuch der Aufklärung hatte sich besonders in den Landgemeinden gut eingebürgert. Es hatte zwei Anhänge gegeben, den älteren seit seiner Entstehung mit den Liedern von Martin Luther und seit 1887 einen zweiten Anhang Nr. 719 - 857. Es waren im Grunde zwei verschiedene Gesangbücher vereint in einer Ausgabe. Die Liberalen stellte der erste Teil zufrieden, die nach oben strebenden Lutheraner die beiden Anhänge. Aber die Lutheraner drängten auf ein neues Gesangbuch und auch einige Liberale empfanden den Zustand als „blamabel“. Pastor Hasenclever von der Braunschweiger Andreaskirche beklagte 1892 im Ev. Gemeindeblatt die zahlreichen doppelten Textfassungen, die unterschiedlichen Melodien, mal schleppend, mal rhythmisch, Gesangbücher mit und ohne Anhang. Ein neues Gesangbuch sollte diesem unbefriedigenden Zustand ein Ende bereiten.


Historismus

Anstöße aus der Landessynode und den Kirchengemeinden
Im selben Jahr stellte Pastor Jeep in der Synodalsitzung am 16.12.1892 den Antrag, „eine Kommission zu wählen mit dem Auftrag, durch Erweiterung des Anhangs in unsrem Kirchengesangbuche, sowie durch Ausscheidung der nie mehr im Gottesdienst gesungenen und tatsächlich überflüssigen Lieder aus dem älteren Teile bis zum Zusammentritt der nächsten ordentlichen Synode ein Gesangbuch für unsere Landeskirche vorzulegen“ (Verhandlungen zur 6. Landessynode Protok. S. 10). Dieser Antrag wurde der liturgischen Kommission überwiesen, über deren Bericht sich am 13.4.1893 in der Synode eine lebhafte Debatte mit 15 Debattenbeiträgen entwickelte. Die liberale Mehrheit in der liturgischen Kommission hatte den Antrag abgelehnt, denn Gründe der Pietät machten die Abschaffung des alten Gesangbuches bedenklich. Die orthodoxe Minderheit dagegen, zu der auch der vortragende Referent Superintendent Schulze gehörte, unterstützte den Antrag Jeeps. Es wurden Kompromißanträge eingebracht, die in die liturgische Kommission zurückverwiesen wurden, woraufhin am 15. April 1893 wiederum nach einer längeren Debatte mit 14 Debattenbeiträgen alle Anträge auf Änderung des bestehenden Gesangbuchzustandes von der liberalen Mehrheit abgelehnt wurden. Immerhin war die Gesangbuchfrage auf der Tagesordnung der Landessynode gewesen und sollte von dort auch nicht wieder verschwinden.
Die Einführung eines völlig neuen Gesangbuches erschien nur eine Frage der Zeit, zumal mit dem Kirchenbuch Thieles und dessen Liedern und dem handlichen Liederbuch von Lohmann zwei Gesangbücher mit revidierten Liedern bereits in einigen Gemeinden benutzt wurden. Die Erstellung des neuen Gesangbuches wurde von den Freunden der lutherischen Vereinigung forciert. Zu dieser Gruppe gehörte auch Superintendent Schulz aus Halle a.d.W., der als Synodaler in der Landessynodalsitzung am 30.4.1897 den Antrag einbrachte, das Konsistorium möge in der nächsten Synode den Entwurf eines neuen Gesangbuches vorlegen und dem jeweiligen Lied die gehörige Melodie vordrucken lassen. Außerdem sollten Orgelkurse eingerichtet werden. Der Antrag wurde der liturgischen Kommission überwiesen, die ihn in der Hauptsache übernahm. Gymnasialdirektor Müller, Blankenburg, trug der Synode vor, es läge ein „Gesangbuchnotstand“ vor. Das war ein seit Jahrzehnten in der evangelischen Kirche immer wieder erhobener Vorwurf. Das Konsistorium sollte in der kommenden Sitzungsperiode, also in drei Jahren, eine Gesangbuchvorlage erstellen, dazu eine Kommission einberufen, zu der auch Mitglieder der Landessynode gehören sollten. Den Vordruck von Melodien lehnte die Synode ab. Pastor Böhme aus Räbke sprach sich gegen beide Anträge aus. Die Gemeinde trenne sich ungern von dem alten Gesangbuch (Sitzungsbericht S. 51). Der Wunsch nach einem neuen Gesangbuch käme nur „von einem kleinen Kreis von Geistlichen“ „und zwar aus konfessionellen Gründen“ (S. 51 Sitzungsbericht). Der Synodale v. Cramm entschärfte den Antrag, indem er die zeitliche Vorgabe strich. Nach einer längeren Debatte beschloß die Synode am 11.5.1897, das Konsistorium zu ersuchen, die Einführung eines neuen Gesangbuches in Erwägung zu ziehen und dazu eine Kommission zu berufen, der auch Mitglieder der Landessynode angehören sollten (Anlage 33 der 7. Synode). Das Blatt der Liberalen, das Evangelische Gemeindeblatt, hingegen warnte: „Ein Bedürfnis nach einem neuen Gesangbuch wird in den weitesten Volkskreisen absolut nicht gespürt; der Bürger wie der Bauersmann ist mit dem jetzigen Zustand zufrieden, er wünscht keine Änderung, ja er würde eine Änderung als eine Störung, eine Beeinträchtigung seiner kirchlichen Erbauung empfinden“ (EvG 1901 17.2. S.25).

„Brauchen wir ein neues Gesangbuch?“ von Katharinenpfarrer Stock
1898 veröffentliche der langjährige Pfarrer an der Braunschweiger Katharinenkirche August Stock ein 29 Seiten starkes Heft mit der Frage „Brauchen wir ein neues Gesangbuch?“ Er verstand sein deutliches Plädoyer für ein neues Gesangbuch als „ein Wort an die evangelischen Gemeinden der braunschweiger Landeskirche“, also weit über seinen Gemeindebezirk hinaus. Er zeigte eingangs Verständnis für die abwartende Haltung in den Kirchengemeinden besonders auf dem Lande, denn man wechsle ein Gesangbuch nicht wie ein Kleid. Die pietätvolle Treue gegen das von den Vorfahren überkommene Erbe würde es den Gemeinden schwer machen, sich alsbald ein neues Gesangbuch anzuschaffen. Stock plädierte daher für längere Übergangszeiten (S. 29). Aber Stock begründete die „Gesangbuchnot“ mit dem viel zu großen Anteil von rationalistischen Liedern, nämlich 500 Nummern, und nannte für deren schlechte sprachliche und religiöse Qualität einige polemische Beispiele. Auch Stock vermied es, die Gründe für die starken Veränderungen des rationalistischen Gesangbuches in den seinerzeit überholten und grotesken Übertreibungen der orthodox-pietistischen Liedersammlung von 1698 zu suchen. Entscheidend war ihm aber der Einwand, daß das rationalistische Gesangbuch vor allem ein Erbauungsbuch für den einzelnen und dessen privater Andacht gewesen wäre, nun aber brauche die Landeskirche ein Gesangbuch für die Gemeinde und deren gottesdienstlicher Feier. In einer Tabelle verglich Stock die Anzahl der Lieder aus den verschiedenen Gesangbuchepochen in den Gesangbüchern der Nachbarkirchen und kam dabei zu folgendem Ergebnis:

?Gesangbuchepochen Braunschweig Provinz Sachsen Hannover Sachsen Weimar fehlen nach Stock
?Reformation 1523-1570 39 24 33 27 15
?Bekenntnislied 1570-1648 24 54 59 56 30
?Erbauungslied 1648-1750 100 278 311 250 150
?Aufkl?rung 1750-1820 551 21 34 97 zuviel 500
?Paul Gerhardt 18 41 37 40  
?Gesamtzahl 858 530 638 674  

Stock veranschaulichte mit diesen Zahlen (S. 24) das erhebliche Defizit an Liedern aus der Reformationszeit und der folgenden Orthodoxie und des Pietismus im Braunschweiger Gesangbuch, deren Liedgut in den Nachbarkirchen wesentlich stärker vertreten wäre. In einem neuen Gesangbuch müßte die jetzt fehlende Anzahl dringend ergänzt werden.
Stock resumierte: „Ich meine, wer auch nur einigermaßen mit dem Reichthum des evangelischen Kirchenliedes vertraut ist, den muß es mit Schmerz erfüllen, daß unseren Gemeinden eine so große Zahl von Kleinodien des evangelischen Liedschatzes vorenthalten wird“ (S. 25). Der nachwachsenden Generation wolle man in einem neuen Gesangbuch „das unverfälschte deutsch-evangelische Kirchenlied“ überliefern (S. 29). Stock wurde daraufhin in die Gesangbuchkommission des Konsistoriums einberufen.

Die Vorlage des Konsistoriums
Das Konsistorium legte daraufhin, um die Stimmung in den Kirchengemeinden zu erfahren, den Inspektionssynoden die Frage vor, welche Erfahrungen mit dem neuen Liederanhang gemacht worden wären. Die Rückmeldungen waren durchweg positiv, mehrere Inspektionssynoden wünschten auch ein neues Gesangbuch im Sinne des Liederanhanges, also weniger rationalistische Choräle und mehr ursprüngliche Texte. Das Konsistorium hatte den Eindruck, daß die Einführung eines neuen Gesangbuches bei den Kirchengemeinden auf geringen Widerstand stoßen würde und berief 1899 eine Gesangbuchkommission unter Vorsitz von Konsistorialratvizepräsident Rohde ein, dem die drei geistlichen Mitglieder des Konsistoriums Schütte, Moldenhauer und Dettmer angehörten, die Superintendenten Schulz, Halle und Wollemann, Ostharingen, die Braunschweiger Stadtpfarrer Stock und Pini, die Gymnasialdirektoren Müller, Blankenburg und Brandes, Wolfenbüttel und der Bürgerschullehrer Fricke. Ein neues Gesangbuch stand auch auf der Wunschliste des Pfarrervereins und der Lehrerschaft.
Die Zusammensetzung dieser konsistorialen Gesangbuchkommission war nicht unumstritten. Sie galt als zu lutherisch- konfessionalistisch, der die Liberalen keine gerechte Würdigung des bestehenden Gesangbuches zutraute. Auf der Generalversammlung der ev.-luth. Vereinigung wurde die Übergabe einer Liedersammlung an das Konsistorium bekannt gegeben (LWB 12.8.1899 S. 145). Das Konsistorium legte seinerseits dieser Gesangbuchkommission bereits einen Entwurf mit einer Liederauswahl von 504 Liedern vor. Die Kommission teilte sich in Untergruppen und bearbeiteten die Vorlage des Konsistoriums. Der Ausschuss strich 21 Lieder und fügte 52 neu zu. Ein leitender Gesichtspunkt war dabei die Beschränkung der Gesamtzahl der Lieder, die Übereinstimmung mit den von den Nachbarkirchen Hannover und der Kirchenprovinz Sachsen bereits beschlossenen Gesangbüchern und die Rücksicht auf beliebte Choräle aus der rationalistischen Zeit.
Diese konsistoriale Gesangbuchkommission legte der Landessynode schon im Dezember 1900 einen Gesangbuchentwurf vor, der den Anteil der Lieder von 718 auf 536 reduzierte. Das Gesangbuch sollte sich nicht mehr wie bisher nach den Lehrstücken der Dogmatik sondern nach dem Kirchenjahr gliedern, dem die Sonntagslieder und Lieder zum Beginn des Gottesdienstes vorangestellt wurden. Darauf folgten Lieder von der Kirche, vom christlichen Leben und für besondere Zeiten. Aus dem bisherigen Gesangbuch mitsamt seinem gerade erst eingefügten Anhang des Militärgesangbuches stammten 223 Lieder. Die anderen 313 Choräle waren für die Gemeinde neu. Von dem bisherigen rationalistischen Gesangbuch waren außer den bisher in den Anhang verbannten Lutherliedern nur noch 60 Lieder übriggeblieben. Es handelte sich demnach um ein völlig neues Gesangbuch, das die konsistoriale Gesangbuchkommission der Landessynode vorlegte (siehe Verhandlungen der 8 ordentlichen Landessynode Anlage 13 S. 5 „Bemerkungen zu dem Entwurf eines neuen Gesangbuches“).

Die Auseinandersetzungen in der Landessynode
Die liberale Mehrheit der Landessynode, die dem rationalistischen Gesangbuch immer noch viel abgewinnen konnte, war über diesen radikalen Eingriff bestürzt. Die konsistoriale Gesangbuchkommission hatte im Vorfeld die liberalen Theologen in die Arbeit kaum eingebunden.
So war es nicht verwunderlich, daß die Landessynode mit ihrer liberalen Mehrheit die Vorlage des Konsistoriums nicht nach einer Generaldebatte annahm, sondern am 20. Dezember 1900 selber eine Liturgische Kommission bildete. Zu ihr gehörten die Abgeordneten Holzhändler Blanke, Superintendent Jeep, Pastor Pini und die Superintendenten Schulz und Schumann, die nun ihrerseits in den folgenden vier Monaten die Vorlage des Konsistoriums durcharbeitete. Außerdem wurde ein Antrag des Abgeordneten Schumann angenommen, den Entwurf des Gesangbuches in der Zwischenzeit den Inspektionssynoden oder Kirchenvorständen zur Stellungnahme vorzulegen. Das wirkte merkwürdig, zumal nur zwei Monate bis Ende Februar für die Rückmeldung vorgesehen wurden. Schumann begründete diesen Antrag mit dem Wunsch, das Gesangbuch möchte mit einer möglichst großen Mehrheit angenommen werden, zur Zeit aber wäre die Stimmung in der Stadt Braunschweig und noch mehr auf dem Lande gegen ein neues Gesangbuch. Der Abgeordnete Kulemann plädierte für eine längere Rückmeldungsfrist und eine Gesangbuchsondersynode im Herbst 1901. Die Liberalen wollten offenbar mehr Zeit für die Bearbeitung eines neuen Gesangbuches gewinnen und erwarteten von der liturgischen Kommission erst einen Zwischenbericht. Das Bestreben, in der gegenwärtigen Synode noch eine endgültige Entscheidung herbeizuführen, hielt das Blatt der Liberalen für übereilt. (EvG 1901 S. 26). Der Freie Kirchliche Verein, in der sich die Liberalen gesammelt hatten, machte außerdem eine sehr gründliche Eingabe an die Synode, in der die gleichmäßige Berücksichtigung aller Perioden der Kirchenlieddichtung und daher eine stärkere Heranziehung der Dichtung des 18. und 19. Jahrhunderts gefordert wurde und die vielfach archaistischen Ausdrücke wie „zeuch“ und „fleuß“ und „der Jungfrau Leib“ sollten vermieden werden. 83 Lieder des bestehenden Gesangbuches sollten doch teilweise oder ganz wieder berücksichtigt und 31 Lieder vor allem von Arndt, Novalis, Spitta, Knapp und volkstümliche Lieder wie „Stille Nacht“, „O du fröhliche’“ und „Es ist ein Ros entsprungen“ sowie Kinderlieder sollten hinzugefügt werden. Liturgische Texte wie die Litanei, das Te Deum, Magnificat und Nunc dimitis dagegen sollten getilgt oder in einen liturgischen Anhang vereinigt werden. Die Eingabe war unterzeichnet von Schuldirektor Schaarschmidt, Kaufmann Hauswaldt und Landgerichtsdirektor Kulemann und den Pastoren Böhme, Gerlich, v. Hanffstengel. Da die Unterzeichner Böhme, Hauswaldt und Kulemann auch Mitglieder der Landessynode waren, bestand Aussicht, daß diese Vorschläge dort wenigsten auch diskutiert, wenn nicht sogar berücksichtigt würden (EvG 10.2.1901 S. 21). Hanffstengel warnte im Ev. Gemeindeblatt vor „fieberhafter Eile“.
Aber die liturgische Kommission unter dem Vorsitz von P. Schumann hatte bis zum Wiedereintritt der Landessynode am 18. April 1901 die Vorlage sehr gründlich bearbeitet und dabei die Arbeiten von Prof. Spitta am Elsaß-lothringischen Gesangbuch und von Superintendent Nelle am Rheinischen Gesangbuch herangezogen. Sie legte einen 56 Seiten langen Bericht vor, in dem jedes vorgesehene Lied noch einmal beschrieben wurde. Danach hatte die Liturgische Kommission 34 kleinere und 28 größere textliche Änderungen vorgenommen, die durchaus eine noch größere Originalnähe suchten, außerdem einige Verse hinzugefügt, z.B. die Passionsstrophen „Seh ich dein Kreuz, den Klugen dieser Erde“ und „Wenn endlich, Herr, mich meine Sünden kränken“ (heute EG 91, 5+10). Außerdem sollten 23 Lieder aus dem bisherigen Braunschweiger Gesangbuch und 18 Choräle aus anderen Gesangbücher vor allem aus dem 19. Jahrhundert wie „O du fröhliche“, „Ihr Kinderlein kommet“, „Stille Nacht“, „Der du in Todesnächten“ „Gottes Stadt steht fest gegründet“ u.a. hinzugefügt werden.
Dieser Kommissionsvorschlag war mit der lutherischen Gruppe abgesprochen, die schweren Herzens ihre Zustimmung signalisierte. Damit war die Annahme der Gesangbuchvorlage in der Synode mit großer Mehrheit gesichert. In der 15. Sitzung am 7. Mai 1901 stellte der Kommissionsvorsitzende Schumann den neuen Entwurf vor, aber kurz vor Sitzungsbeginn waren noch weitere mit der lutherischen Seite nicht abgesprochene Anträge auf 21 redaktionelle Textänderungen und 18 zusätzliche Lieder aus dem alten Gesangbuch eingebracht worden, die der vortragende Vorsitzende der liturgischen Kommission Schumann mit in den Antrag einbezog und eine en bloc Abstimmung vorschlug. Es sollten aber zwei Lesungen stattfinden, um dem Konsistorium Gelegenheit zu geben, sich zu den neuen, bisher ungedruckten Änderungsvorschlägen zu äußern.
Der Wortführer der orthodoxen Gruppe Wollemann signalisierte daraufhin Ablehnung, man habe schweren Herzens dem Vorschlag der Kommission zugestimmt, aber die neuesten Änderungsvorschläge trügen sie nicht mit. Nun stand der ganze Antrag auf der Kippe. Der Landwirt und Bürgermeister von Dannhausen Roettger erklärte, die allgemeine Meinung richte sich direkt gegen die Einführung eines neuen Gesangbuches, und wenn dies unumgänglich wäre, sollten wenigstens längere Übergangszeiten dem Publikum tunlichst entgegenkommen. (Sb 15 S. 148). Superintendent Schulz dagegen hielt den rationalistischen „Ballast“ des gegenwärtigen Gesangbuches noch für viel zu groß. Auch Landwirt Schliephake aus Uehrde sprach sich gegen ein neues Gesangbuch aus. Es herrsche Erbitterung in den Gemeinden darüber, daß so bald nach dem Anhang schon wieder ein neues Gesangbuch eingeführt werden sollte (SB 15 S. 148). Gymnasialdirektor Müller aus Blankenburg begründete seine Ablehnung mit der Aufnahme zu vieler, seiner Ansicht nach oberflächlichen Lieder aus dem 19. Jahrhundert. Pastor Zerbst aus Gebhardshagen betonte, von der liberalen Seite würden „ungeheure Opfer“ gebracht“, Superintendent Wollemann bekräftigte Zustimmung für den revidierten Kommissionsantrag, damit wäre „das Äußerste getan“, aber Ablehnung der zusätzlichen Anträge. Der Vorsitzende Schumann hob abschließend seine schwierige Vermittlerrolle hervor, und versuchte, die orthodoxe Seite mit dem Hinweis zu gewinnen, daß jetzt lediglich 59 Lieder aus dem bisherigen Gesangbuch übernommen worden wären, zu denen noch 18 hinzukommen sollten. „Was für ein Beispiel würde man dem Lande geben, wenn man ergebnislos auseinandergehen wollte um einiger Lieder willen, wenn deswegen die ganze Vorlage scheitern sollte“ (Sb 15 S. 149). In erster Lesung stimmte die Synode daraufhin dem derart geänderten Entwurf zu.

Die Gesangbuchvorlage scheitert in der Landessynode
Die 2. Lesung am 14. Mai wurde mit einer Erklärung von Konsistorialvizepräsident Rohde eröffnet, der die bisherigen Verbesserungen der liturgischen Kommission zwar mittragen wollte, aber die weitere Hinzufügung von 18 Lieder des alten Gesangbuches strikt ablehnte, auch im Namen seiner Königlichen Hoheit (Sb S. 182 f). Daraufhin wurde die Behandlung der Gesangbuchfrage auf den nächsten Sitzungstag verschoben. Am nächsten Tag beantragte der Kommissionsvorsitzende Schumann, die Gesangbuchfrage auf einer nächsten Sondersynode im Herbst zu behandeln, was jedoch vom Kirchenkommissar und Konsistorium abgelehnt wurde. Geheimrat Trieps deutete an, daß die Regierungsvorlage bei Zustimmung zu den zusätzlichen Anträgen zurückgezogen werde und setzte damit die Landessynode unter erheblichen Druck (Sb S. 191). Der liberale Abgeordnete Hauswaldt hielt nun die ganze Vorlage für nicht abstimmungsreif. Der Kompromiß wäre durch die gestrige Regierungserklärung zunichte geworden. Die namentliche Abstimmung über den Vertagungsantrag ergab Stimmengleichheit. Für eine Vertagung stimmte die liberale Fraktion: Holzhändler Blanke, Pastor Böhme, Pastor Degering, Kaufmann Hauswaldt, Landgerichtsrat Kulemann, Oberamtsrichter Kunze, Forstmeister Müller (Seesen), Landwirt Müller (Watenstedt), Landwirt Roemer, Landwirt Roettger, Landwirt Schliephake, Superintendent Schumann, Bürgermeister Retemeyer, Stadtrat Willecke, Pastor Zerbst.
Gegen den Antrag stimmte die orthodoxe Seite Landwirt Albrecht, Generalleutnant v. Grone, Superintendent Jeep, Superintendent Kellner, Generalsuperintendent Lerche, Kammerpräsident Lüderßen, Gymnasialdirektor Müller (Blankenburg), Pastor Perl, Pastor Pillmann, Superintendent Rothe, Pini, Pastor Struve, Amtsrat v. Schwartz, Superintendent Schulz, Superintendent Wollemann. Sie erhofften sich auf Druck der Kirchenregierung eine Ablehnung der neuen Anträge.
Die namentliche Abstimmung machte deutlich, daß es vor allem die elf sog. Laien, darunter vier Landwirte, in der Synode waren, die sich zur Zeit nicht vom rationalistischen Gesangbuch trennen wollten. „Wir können nicht vor unsere Wähler treten, wenn wir ein Gesangbuch gutgeheißen haben, in dem das Erntedanklied Nr. 621 fehlt „Dir milder Geber aller Gaben“. Bei den Laien stand offenbar die Rücksicht gegenüber den Gemeinden höher als die archaisierende Vorliebe für reformatorische Gesänge. Es stünde, erklärte Kulemann, Pietät gegen Hymnologie.
Wegen Stimmengleichheit wurde für den nächsten Tag eine erneute Abstimmung anberaumt. Da der am Vortag fehlende Abgeordnete Rentner Stichel aus Querenhorst an der Abstimmung teilnahm und für eine Vertagung stimmte, wurde der Antrag auf Vertagung mit 16:15 angenommen. Daraufhin erklärte der Regierungskommissar Trieps, daß auf diesen Vertagungsantrag nicht eingegangen würde und bestand auf einer Abstimmung über die Kommissionsanträge. Nun wurde die Gesangbuchfrage endgültig zu einer Art Machtfrage zwischen Regierung und Synode.
Auch einen Kompromißvorschlag des Abgeordneten Zerbst, die Regierung möge zustimmen, wenn wenigstens einige der neu vorgeschlagenen 18 Lieder fallen gelassen würden, lehnte Kommissar Trieps ab. Die bisherigen Konzessionen hätten „die äußerste Grenze erreicht“. Kulemann beantragte daraufhin eine Sitzungspause, in der ein Teil der 18 Lieder wieder fallengelassen wurde. Trieps jedoch bestand auf „bedingungsloser Annahme“ der ursprünglichen Kommissionsvorlage. Daraufhin wurde in namentlicher Abstimmung die Frage, ob jene 18 Lieder zusätzlich in das Gesangbuch aufgenommen werden sollten, von 17 Abgeordneten bejaht und von 14 verneint. Pastor Pillmann, der Vorsitzende des Landespredigervereins, hatte sich auf die liberale Seite geschlagen. Regierungskommissar Trieps zog daraufhin ohne weitere Erklärung die konsistoriale Gesangbuchvorlage zurück.
Mit dieser Entscheidung war das gesamte Gesangbuchunternehmen gescheitert und die enorme Arbeit in drei Gesangbuchkommissionen vergeblich. Es blieb bei dem bisherigen Gesangbuch aus der Aufklärungszeit und seinen zwei Anhängen.

Das Echo auf das Scheitern in der kirchlichen Presse und in den Kirchengemeinden
Die Bewertung in der kirchlichen Presse war gegensätzlich: man solle das Scheitern der Gesangbuchreform nicht überschätzen, resumierte der Herausgeber des Ev. Gemeindeblattes, ein unwiederbringlicher Schade wäre damit nicht angerichtet, der jetzige Zustand könnte noch ein Jahrzehnt ertragen werden; ob der nächsten Landessynode ein neuer Entwurf vorgelegt würde, erschiene fraglich (EvG 2.6.1901 S. 85 „Der Schluß der achten Landessynode“).
Dagegen gifteten die Ev.- luth. Wochenblätter: „Die Majorität war anscheinend recht fröhlich bei ihrem traurigen selbstgewählten Totengräberamte“, allein die liberale Mehrheit der Synode trage die Schuld am Scheitern und „nie und nimmer das Kirchenregiment“ (EvG 1901 S. 87). Das sah der Synodale Kulemann ganz anders. Er gab der Unversöhnlichkeit des Konsistorium und der Intoleranz der Regierung die Schuld am Scheitern, die die Synode nicht als gleichberechtigten Partner ansehen könne. (EvG „Das Ende des Gesangbuchstreites“ 27.5.1901 S. 81). Es habe sich nicht mehr um prinzipielle Fragen gehandelt, denn ob neun Lieder im Gesangbuch stünden oder nicht, bedeute nichts weiter als eine völlig belanglose, geringe Vermehrung des Umfangs, aber grundsätzlich wäre zu fragen, ob das Gesangbuch ein Kunstwerk oder Eigentum der Gemeinde wäre.
Auch die bürgerliche Presse berichtete aus der Landessynode und veröffentlichte Leserbriefe.
Vor der Entscheidung in der Synode war ein Leserbrief des Wolfenbüttler Gymnasialdirektors Wilhelm Brandes in der Braunschweiger Landeszeitung erschienen, der die Aufnahme zahlreicher Lieder des 19. Jahrhunderts mit dem Bonmot bedachte: „Wer aus der Quelle seinen Durst stillen kann, sollte Leitungswasser verschmähen.“ Auch die Verlage rechneten mit einem längeren Zeitraum bis zu einem neuen Gesangbuch und veranstalteten eine größere Neuauflage des alten Gesangbuches.

Das Echo aus den Gemeinden dagegen ließ aufhorchen. Das Konsistorium hatte den Inspektionssynoden für das Jahr 1901 folgende Frage zur Behandlung vorgeschlagen: „Was geschieht bisher in den Gemeinden zur Pflege des kirchlichen Gesanges und welche Maßnahmen erscheinen geeignet, zur weiteren Hebung beizutragen?“ Bei dieser Gelegenheit äußerten sich einige Synoden auch zum Ausgang der Landessynode. Die Inspektionssynoden Wolfenbüttel, Lichtenberge und Holzminden bedauerten ausdrücklich, daß keine Einigung zustande gekommen wäre und baten das Konsistorium, der „Gesangbuchnot“ abzuhelfen; Die Inspektionssynoden Campen, Thiede-Engelnstedt und Langelsheim baten in einem förmlichen Beschluß, die Gesangbuchfrage auf einer außerordentlichen Landessynode zu behandeln. Als auf der Inspektionssynode in Schöppenstedt ein ähnlicher Antrag gestellt wurde, erklärte Konsistorialrat Moldenhauer, das Konsistorium behalte „die Gesangbuchfrage fortgesetzt im Auge“. Es gab auch Äußerungen besonders von Landwirten, die sich gegen ein neues Gesangbuch aussprachen (siehe LAW Akte S 1341). Die Konsistorialmitglieder, die die Inspektionssynoden besuchten, bekamen jedoch den Eindruck, daß es bei dem alten, von ihnen herbeigeführten Zustand nicht bleiben konnte.

Der zweite Anlauf für ein neues Gesangbuch
Es war der Vorstand des damals von der Kirchenbehörde als „links“ und „unbequem“ titulierten Landespredigervereins, der am 31. Oktober 1901 in Dannes Hotel die streitenden Parteien an einen Tisch und zu einem Kompromiß brachte. Der Synodale Langerfeldt stellte daraufhin den Antrag, eine neue Vorlage auf der a.o. Synode Ende April 1902 zu behandeln, die wegen der Einkommensreform der Pfarrergehälter einberufen worden war. Dem Antrag Langerfeldts zufolge sollten die Verhandlungen wegen der Einführung eines neuen Gesangbuches baldtunlichst wieder aufgenommen und der SynodalAusschuss ermächtigt werden, bei der Ausführung eines Kirchengesetzes die Rechte der Landessynode wahrzunehmen (Protok. 1 S. 3). Allerdings wurde dem gedruckten Protokoll nicht der neu ausgehandelte Liedteil mitgeteilt, der dem Antrag als Beilage beigefügt war. Die liturgische Kommission hatte den Antrag beraten und für die Kommission berichtete Sup. Wollemann auf der a.o. Synodalsitzung, die Kommission wäre „der festen Überzeugung, dass dieser neue Entwurf ein brauchbares Gesangbuch abgeben werde. Thunlichst wären alle Wünsche berücksichtigt (Sb 3 S. 21). Wie wenig die Verwundungen aus der ein Jahr zurückliegenden Debatte geschlossen waren, ging aus der Eröffnungsrede des Regierungsmitgliedes Geheimrat Trieps hervor, der die Erledigung der Gesangbuchfrage in dieser Synodalsitzung mit keiner Silbe erwähnte. Alle Seiten wollten eine erneute Debatte vermeiden. Nachdem eine außersynodale Einigung erzielt war, beschäftigte sich die a.o. Synode nicht mehr mit dem Liedteil, sondern beschloß, auch die a.t. Lesungen in das Lektionar aufzunehmen und machte Vorschläge zur äußeren Gestaltung des Gesangbuches. Der Abgeordnete Kulemann sprach „insbesondere dem Landespredigerverein“ den Dank der Synode für das Zustandekommen des neuen Gesangbuches aus, was die anwesenden Konsistorialmitglieder geschmerzt haben dürfte (Sb 3 S. 23). Abgeordnete Rothe dankte „denjenigen vier Herren aus der Versammlung – die er wohl nicht mit Namen zu nennen brauche – welche die Gesangbuchfrage zu einem gedeihlichen Ende geführt hätten“ (Sb 3 S. 24). Konsistorialrat Moldenhauer tat so, als ob der Synode eine neue Vorlage unterbreitet würde. „Herzogliche Konsistorium glaube Höchsten Orts empfehlen zu können, dass der Synode eine neue Vorlage wegen Einführung eines neuen Gesangbuches unterbreitet werde, soweit der Liederteil in Betracht komme, der dem Antrag des Abgeordneten Langerfeldt beigefügten Anlage entsprechen würde.“
Nun ging alles sehr rasch. Schon drei Monate später veröffentlichte das Konsistorium im Amtsblatt vom 31.7.1902 das Gesetz zur Einführung eines neuen Gesangbuches zum Frühjahr 1903. Damit war der in der Landessynode ausgebrochene Streit endgültig beendet. In der Kirchenverordnung vom 10.6.1905 wurde noch eine längere Übergangsfrist bis zum 1. Advent 1908 gestattet, in der beide Gesangbücher im Gottesdienst benutzt werden konnten. Die Kirchenvorstände konnten allerdings auch einen früheren Termin zur Einführung bestimmen. (Amtsblatt 1905 10.6.1905 Nr. 1064 und 1065). In den evangelische-lutherischen Gemeindeschulen sollte das alte Gesangbuch ab Ostern 1906 verschwinden und nur noch das bereits gedruckte neue Schulgesangbuch, das auch das Lektionar enthielt, benutzt werden. Es wurde außerdem eine Schulausgabe mit Noten und eine weitere Ausgabe ohne Noten gedruckt. (Amtsblatt 1905 S. 65 Nr.1086 ).

Gliederung und Inhalt des Gesangbuches 1902
Die Gemeindemitglieder hatten wie schon 1780 ein völlig neues Gesangbuch in der Hand. Das Gesangbuch war kleiner geworden. Die Lieder hatten sich von 858 Nummern auf 536 reduziert. Vom alten Gesangbuch befanden sich nach einer Übersicht nur noch 82 im neuen, dazu unter stark veränderter Textgestalt. Die 1778 veränderten Liedtexte waren in ihrer ursprünglichen oder nur sehr geringfügig revidierten Form wiedergegeben. Es gab keine Anhänge mehr. Dafür war der Textteil erweitert worden. Er umfaßte den Kleinen Katechismus Luthers, die Episteln und Evangelien des ersten und zweiten Jahrganges, also weit über 200 Bibeltexte, an die sich ein gesonderter Teil mit a.t. Texten für jeden Sonntag anschloß, eine Passionsharmonie und die in der Landessynode umstrittene Beschreibung der Zerstörung der Stadt Jerusalem, darauf Kirchengebete am Sonntag und für die häusliche Andacht, einen Melodieteil und díe Gottesdienstordnung und verschiedene Register. Anders als im vorherigen Gesangbuch waren unter dem Liedtext der Verfasser und die Lebensdaten genannt.


Sonn= und Festtags=Lieder

Der Liedteil
Der Liedteil des Gesangbuches begann mit 18 Liedern, die für den Sonntagsgottesdienst bestimmt waren, darunter die vermißten Standardlieder „Liebster Jesu wir sind hier“ (Nr. 13), „Herr Jesu Christ, dich zu uns wend“ (Nr. 8), „Laß mich dein sein und bleiben“( Nr. 11), „Unsern Ausgang segne Gott“ (Nr. 16). Typisch für die veränderte Stimmungslage war es, daß diesen bekannten Liedern die Tersteegenlieder „Brunn alles Heils, dich ehren wir“ (Nr. 1), „Gott ist gegenwärtig“ (Nr. 4) und Zinzendorfs „Die wir uns allhier beisammen finden“ (Nr. 3) vorgeordnet wurden. Das Gesangbuch sollte ein sonntägliches Gottesdienstbuch werden. Der Sonntag sollte durch das Lied Nr.5 „Gottlob der Sonntag kommt herbei“ mit der Ostermelodie „Erschienen ist der herrlich Tag“ als Auferstehungstag bewußt werden.
Es folgten Lieder zum Kirchenjahr (Nr. 19- 143), von der Kirche (Nr. 144-212), vom christlichen Leben (Nr. 213 –410), Lieder für besondere Zeiten und Stände (Nr. 411-480) und schließlich Lieder „von den letzten Dingen“ (Nr. 481-536).
Aus der Reformationszeit stammten nun 32 Lieder, darunter 23 von Luther, die wieder in den Stammteil eingeordnet waren. Die anderen Liederdichter aus der Reformationszeit waren Nikolaus Decius, Nikolaus Selnecker, Lazarus Spengler (Nr. 217 „Durch Adams Fall ist ganz verderbt“), Johann Graumann (Nr. 402 „Nun lob mein Seel den Herren“), Paul Eber (Nr. 382 „Wenn wir in höchsten Nöten sein“; Nr. 491 Herr Jesu Christ, wahr’ Mensch und Gott“, Nr. 501 „In Christi Wunden schlaf ich ein“), Paul Speratus (Nr. 243 „Es ist das Heil uns kommen her“), Johann Agriciola („Nr. 316 „Ich ruf zu dir“) und zwei weitere Verfasser.
Aus der nachreformatorische Zeit stammten 20 Lieder von Johann Heermann, dazu die bekannten von Philipp Nicolai Nr. 293 „Wie schön leuchtet der Morgenstern“ und Nr. 533 „Wachet auf ruft uns die Stimme“, von Martin Rinkart Nr. 398 „Nun danket alle Gott“ und Nr. 314 „Hilf uns Herr in allen Dingen“, von Josua Stegmann Nr. 145 „Ach bleib mit seiner Gnade“, außerdem von Josia Wegelin und Georg Neumark.
Aus der folgenden Epoche der Bekenntnislieder waren 38 Paul Gerhardt-Lieder, neun von Johann Rist, und von den Zeitgenossen Tobias Clausnitzer und Michael Schirmer. Von der nächste Generation um 1700 waren 23 Lieder von Benjamin Schmolck und neun von Johann Jakob Rambach.

Die Aufklärungszeit führte Gellert mit 15 Liedern an, die von den 55 Gellertliedern übriggeblieben waren. Darunter war die Neuentdeckung Nr. 166 „Gott ist mein Hort“. Von den sieben Klopstockliedern waren vier aus dem alten Gesangbuch, drei hingegen neu: Nr. 18 „Zeige dich uns ohne Hülle“, Nr. 188 „Herr du wollst uns vollbereiten“ (= EG 220) und Nr. 518 „Auferstehn, ja auferstehn“ hinzugekommen. Von ehemaligen 30 Lavaterlieder waren noch drei Nr. 55 / 165 / 246 (von Diterich bearbeitet) übrig und dazu die vom Katharinenpfarrer Stock favorisierte Neuentdeckung Nr. 306 auf die Melodie „Alles ist an Gottes Segen“ zu singen:


„Fortgekämpft und fortgerungen/ bis zum Lichte durchgedrungen/ muß es bange Seele sein/ Durch die tiefsten Dunkelheiten/ wird dein Heiland dich begleiten/ Mut spricht er den Schwachen ein.// Bei der Hand will er dich fassen/ scheinst du gleich von ihm verlassen/ glaube nur und zweifle nicht/ Bete kämpfe ohne Wanken/ bald wirst du voll Freude danken/ bald umgibt dich Trost und Licht“.

Das Lied hat insgesamt acht Strophen.

Von 58 Diterich-Liedern waren noch zwei Bearbeitungen anderer Lieder übriggeblieben: Nr. 246 eine Bearbeitung von Lavaters „Ich erhebe mein Gemüte“ und Nr. 299 „Du Vater deiner Menschenkinder“ (nach Benjamin Schmolck). Aber wie schon im Kirchenbuch von Thiele blieben immer noch zahlreiche populäre Lieder der Aufklärungszeit erhalten.

Zinzendorf und Tersteegen im Gesanguch
Erstmals machten die Braunschweiger nun auch Bekanntschaft mit Liedern von Zinzendorf und Tersteegen, die in einem Gesangbuch der Aufklärung unvorstellbar waren. Von den fünf Zinzendorfschen haben sich vier bis in die heutige Zeit gehalten: „Herz und Herz vereint zusammen“ (Nr. 9/ EG 251), „Herr dein Wort die edle Gabe“ (Nr. 168/ EG 198), „Christi Blut und Gerechtigkeit“ (Nr. 241/ EG 350), „Jesu geh voran“ (Nr. 271/ EKG 274/ EG 391). Nur das Kinderlied „Ich bin ein Kind, bin arm und klein“ (Nr. 477) befindet sich nur in dieser Gesangbuchgeneration.

Über die Geschichte der Tersteegenlieder gibt folgende Aufstellung Auskunft:

Lieder von Gerhard Tersteegen
  1902 1950 1994
?Brunn alles Heils dich ehren wir 1(5) 112 (5) 140 (5)
?Gott ist gegenw?rtig 4 (7) 128 (8) 165 (8)
?Siegesf?rste Ehrenk?nig 121 (6) 95 (6)  
?Allgenugsam Wesen 262 (5) 270 (5)  
?Ich bete an die Macht der Liebe 269 (6) 489 (6)  
?Liebster Heiland nahe dich 279 (7)    
?Jesu der du bist alleine 318 (9) 215 (9) 252 (9)
?Kommt Kinder la?t uns gehen 320 (11) 272 (11) 393 (11)
?Nun sich der Tag geendet 442 (4) 367 (4) 481 (5)
??????????????? 1950 Jauchzet ihr Himmel, frohlocket 33 (7) 41 (7)
???????????????????????? Gott rufet noch 271 (8) 392 (8)
???????????????????????? Der Abend kommt die Sonne sich   366 (10)  
?Anzahl 9 11 7

Fast alle Tersteegenlieder dieses Gesangbuches von 1902 sind auch 1950 im EKG übernommen bis auf „Liebster Heiland, nahe dich,“ dessen Jesusmystik aber am Verblassen war. Tersteegen bittet um Berührung und Vermählung mit seinem Heiland. „Menschenfreund Immanuel, dich mit mir vermähle“ (279,3). Nichts soll die Vereinigung stören. „Was noch flüchtig, sammle du/ was noch stolz ist, beuge/ was verwirret, bring zur Ruh/ was noch hart, erweiche/ daß in mir/ nichts hinfür/ lebe noch erscheine/ als mein Freund alleine“ (279,7).
„Ich bete an die Macht der Liebe“, das durch die Verwendung beim Zapfernstreich des Militärs (bis heute!) völlig sinnentstellt worden ist, hatte 1950 nur Eingang in den Braunschweiger Anhang gefunden. Dafür sind drei Entdeckungen in das EKG gekommen.

Die damals modernen Liederdichter
Prägend für dieses Gesangbuch waren die damals modernen 52 Lieder von 27 Verfassern, die im 19. Jahrhundert verstorben waren. Sie sind im Folgenden nach der Anzahl ihrer in das Gesangbuch aufgenommenen Lieder benannnt und ihr Weiterbestehen in dem Evangelischen Kirchengesangbuch (1950) und im Evangelischen Gesangbuch (1994) vermerkt:

Liederdichter des 19. Jahrhunderts im Gesangbuch 1902
?Karl Johann Philipp Spitta (1801-1859)    
?Nr. 111 ?Wandle leuchtender und sch?ner    
?Nr. 152 ?Ein Herz und eine Seele war?    
?Nr. 155 ?Gottes Stadt steht fest gegr?ndet?? 422  
?Nr. 178 ?Bei dir Jesu will ich bleiben??? 279 406
?Nr. 182 ?Lasset mich voll Freude sprechen?    
?Nr. 364 ?Ich steh in meines Herren Hand? 306 374
?Nr. 469 ?Ich und mein Haus wir sind bereit?? 173  
? Nr. 472 ?O selig Haus wo man dich aufgenommen?? 420  
?Nr. 509 ?Stimm an das Lied vom Sterben?    
?Ernst Moritz Arndt (1769-1860) sechs Lieder    
?Nr. 32 ?Der heilge Christ ist kommen?    
?Nr. 35 ?Du lieber heilger frommer Christ?    
Nr. 67 ?Zum Lichte auf zum Lichte aus Erdenschaurigkeit?    
?Nr. 195 ?Kommt her ihr seid geladen? 160 213
?Nr. 248 ?Ich wei? an wen ich glaube? 278 497
?Nr. 489 ?Geht nun hin und grabt mein Grab?    
?Albert Knapp (1798-1864) f?nf Lieder:    
?Nr. 71 ?Eines w?nsch ich mir vor allem andern??? 406 547
?Nr. 119 ?Halleluja! Wie lieblich stehn?    
?Nr. 148 ?Der du zum Heil erschienen? 423  
?Nr. 151 ?Einer ist?s an dem wir hangen??? 221 254
?Nr. 167 ?Gott Vater aller Dinge Grund?    
?Johann Falk (1768-1826) vier Lieder:    
?Nr. 47 ?O du fr?hliche gnadenbringende Weihnachtszeit? 486 44
?Nr. 107 ?O du fr?hliche gnadenbringende Osterzeit?    
?Nr. 129 ? o du fr?hliche gnadenbringende Pfingstenzeit?    
?Nr. 386 ?Wie mit grimmgen Unverstand?? 476 592
?Novalis (1772-1801): drei Lieder    
?Nr. 288 ?Was w?r ich ohne dich gewesen?    
?Nr. 290 ?Wenn alle untreu werden?    
?Nr. 291 ?Wenn ich ihn nur habe? 490  
Gustav Knak (1806-1876): zwei Lieder    
?Nr. 460 ?Zieht in Frieden eure Pfade?,    
?Nr. 526 ?La?t mich gehen? 455  
?Julius Sturm (gest. 1896): zwei Lieder    
?Nr. 14 ?Nun? geh uns auf du Morgenstern    
?Nr. 467 ?Ein Haupt hast du dem Volk gesandt?    
?Karl Bernhard Garve (gest. 1841): zwei Lieder    
?Nr. 164 ?Dein Wort o Herr ist milder Tau?    
?Nr. 255 ?Stark ist meines Jesu Hand?    



Liederdichter des 19. Jahrhunderts im Gesangbuch 1902 mit je einem Lied
?Verfasser gest. Lied Nr. ?Titel EKG Nieders. Anh. SoAnh EKG EG
?Agnes Franz 1843 479 ?Wie k?nnt? ich ruhig schlafen        
?Gottfried Funk 1814 102 ?Halleluja jauchzt ihr Ch?re        
?Karl Georg Gr?neisen 1878 468 ?Preis, Lob und Ehr sei dir        
?Franz Haerter 1874 267 ?Heimat meine Liebe        
?K. Fr. Hartmann 1815 301 ?Endlich bricht der hei?e Tiegel 305      
?Julie Hausmann 1902 335 ?So nimm denn meine H?nde   450   376
?Luise Henschel 1876 438 ?M?de bin ich, jeh zur Ruh     481 484
?Ludwig J?rgens 1837 536 ?Wo findet die Seele die Heimat, die Ruh     498  
?Josef Mohr 1848 50 ?Stille Nacht     487 46
?Chr. Rud. Puchter 1858 455 ?Herr die Erde sei gesegnet   471   512
?Joh. Fried. Raeder 1872 358 ?Harre meine Seele   449   593
?Eleonore F?rstin Reu? 1835 57 ?Das Jahr geht still zu Ende 44     63
?Friedrich R?ckert 1866 20 ?Dein K?nig kommt in niedern H?llen 12     14
?Chr. Fr. Heinr. Sachse 1860 516 ?Wohlauf wohlan zum letzten Gang        
?Max von Schenkendorf 1817 31 ?Brich an du sch?nes Morgenlicht       33
?J. Schmid 1854 43 ?Ihr Kinderlein kommet     485 43
?Gerhard Stip 1883 417 ?Fr?h am Morgen Jesus gehet   462    
?Adolf St?ber 1892 181 ?Herr Jesu dir zu leben        
?Weyersm?ller 1877 374 ?Sein Kreuz und sein Frieden        

Das neue Bild von der Kirche
Das Gesangbuch setzte neue Akzente im Kirchenverständnis. Das 19. Jahrhundert war das Jahrhundert der sog. Inneren und Äußeren Mission. Die Innere Mission bemühte sich um Verlebendigung der erstarrten Kirchenstrukturen durch Beförderung eines evangelischen Vereinslebens und durch karitative Tätigkeit. Die Äußere Mission wandte sich besonders der Christianisierung außereuropäischer Völker zu. Sie wurden eine Begleiterscheinung der Kolonialbewegung. Es entstanden Missionsgesellschaften in Hermannsburg, Leipzig, Neuendettelsau, Berlin, Bremen und im Rheinland. Der Kirche sah über ihre regionalen Grenzen hinweg. Der Liederdichter Albert Knapp war der Mitbegründer der Berliner Mission und sah die weltweite Kirche wie ein Haus, in das Gäste „von Westen und von Süden, von Morgen ohne Zahl“ strömen (148,2). „Und siehe tausend Fürsten/ mit Völkern ohne Licht/ stehn in der Nacht und dürsten/ nach deinem Angesicht“ (148,5). Nach der Melodie „Wachet auf ruft uns die Stimme“ hoffte die Gemeinde, daß „auch die nichts davon vernommen, die fernsten Völker werden kommen/ und in die Tore Zions gehn/ Denen die im Finstern saßen/ wird auch der Herr noch pred’gen lassen// was einst für alle Welt geschehn“ (Nr. 155, 4). Diese Kirche verstand sich als „fest gegründete Gottesstadt.“ Aber trotz des missionarisch geweiteten Horizontes blieb die Gemeinde ein „kleine Herde“. „Freue dich du, kleine Herde/ mach dich auf und werde licht/ Jesus hält, was er verspricht,“ ermuntert der Bremer Pastor Friedrich Adolf Krummacher. Programmatisch hieß es in dem Inhaltsverzeichnis zu dieser Liedergruppe „Christliche Kirche (Mission)“.

Wohlfühlglaube als neuer Grundton
Dagegen gab es auch die romantische Zufriedenheit des einzelnen Frommen, wenn er nur Jesus hat. „Wenn ich ihn nur habe..fühl ich nichts als Andacht, Lieb und Freude“ empfand Novalis und ließ „still die andern/ breite, lichte, volle Straßen wandern“ (Nr. 291,1+2).
Der Grundton der Lieder aus dem 19. Jahrhundert war ein Wohlfühlglaube. Die Antwort auf die rhetorische Frage „Wo findet die Seele die Heimat, die Ruh?“ lautet: „im Schoße des Mittlers, ich eile dir zu“ (Nr. 536,1+3). Die Seele sollte ausharren in der Gewißheit „ein neuer Frühling folgt dem Winter nach“ (Nr. 358,1).
Dieser Wohlfühlglaube verstellte den Blick auf den biblischen Christus. Das Kind in der harten Krippe sah dieser Glaube als „Knaben im lockigen Haar“, über den der Fromme in den Ausruf ausbricht: „ O wie lacht“ er (Nr. 50,3).

Der Wohlfühlglaube ist in Gefahr, Kitsch zu werden. Das Weihnachtslied „O du fröhliche, o du selige gnadenbringende Weihnachtszeit“ ist anspruchslos und eingängig und wurde beliebt. Daß jedoch die Texte auch für ein Osterlied und Pfingstlied austauschbar wurden, machte aus einem beliebten Lied eine Klamotte: „O du fröhliche o du selige, gnadenbringende Osterzeit/ Welt lag in Banden/ Christ ist erstanden/...Tod ist bezwungen/ Leben errungen/ Kraft ist gegeben/ laßt uns ihm leben/ freue dich o Christenheit“ (Nr. 107,1+3), oder zu Pfingsten „Christ unser Meister, heiligt die Geister..Führ, Geist der Gnade/ uns deine Pfade..Uns die Erlösten/ Geist willst du trösten/ freue dich o Christenheit“ (Nr. 129,1-3).


Geistliche Lieder

Der Block der Jesuslieder
Eine Besonderheit dieses Gesangbuches war die Sammlung von 37 Jesusliedern (Nr. 259-295), die zwischen den Überschriften „Glaube und Rechtfertigung“ und „Heiligung und christlicher Wandel“ eingeordnet waren. Sie hat in den späteren Gesangbüchern eine bemerkenswerte Behandlung erfahren. Es waren Lieder aus allen Gesangbuchepochen von der Reformation bis zur Romantik, nicht etwa nur aus dem Pietismus. Einige von ihnen sind uns durch eine andere Zuordnung zum Kirchenjahr bekannt, nämlich „Wie schön leuchtet der Morgenstern“(Nr. 293/ EG 70) als Epiphaniaslied und „Jesus Christus herrscht als König“ (Nr. 274/ EG 123) als Lied zum Himmelfahrtsfest. Die bevorzugten Liederdichter waren Johann Jakob Rambach (vier Lieder) und Angelus Silesius (Johann Scheffler), Gerhard Tersteegen und Novalis (Friedrich v. Hardenberg) je drei Lieder. Diese Jesuslieder beschreiben ganz überwiegend eine uns fremd gewordene Jesusliebe, auf die ich daher hier näher eingehen will.

Der mystische Fromme sucht die Nähe zu Jesus und bittet: „Liebster Jesu, nahe dich“ (279,1) und er erfährt: „Ach mein Herr Jesu, dein Nahesein, bringt großen Frieden ins Herz hinein“ (Nr. 260,1). Er möchte bei Jesus und mit Jesus sein. „Herr Jesu Christ, ach mit Begier, ach mit Begier/ wünsch ich mich heute noch bei dir“ (268,2). In dieser spirituellen Nähe wird Jesus zum Freund der mystischen Frommen. „Wie wohl ist mir o Freund der Seele/ wenn ich in deiner Liebe ruh.“ (294,1). „Laß innig mich verbunden/ auf ewig sein mit dir.“ (290,4) Diese Nähe steigert sich durch eine Vereinigung. Der Fromme wünscht sich, nicht nur mit und bei sondern „in Jesus“ zu sein und bittet: „mich in dich einführe“ (279,1). Er lebt in Christus „und in dir/ in dir will ich auch sterben“ (259,5). Es ist ein gegenseitiges Innensein. Der Fromme lebt in Christus und Christus lebt in dem Frommen. Es ist ein „wahrhaftiges Inunsleben“ Jesu (260,6).
Dieses Innensein muß ständig erbeten werden: „Gib dich mir Jesu mild/ nimm mich dir, Herr wie du willt“ (275,3). Die Vereinigung steigert das Bild vom Freund Jesus zu dem des „Seelenbräutigams“. Die Seele des Frommen stellt die Braut dar. So beginnt auch ein Lied: „Seelenbräutigam“ und bittet „salbe mich mit Freudenöle“, „so werd ich in dir bleiben für und für“ (285, 1+4+5). Jesus ist „der heilige Geliebte“ (288,8) und zwischen dem Frommen und Jesus besteht eine brennende Liebe. Wenn Jesus den Frommen an seine Brust drückt, „macht mich wohlgemut/ deine Liebesglut“ (285,2). Immerfort beschwört der Fromme seine Liebe zu Jesus: „Liebe, dir ergeb ich mich, dein zu bleiben ewiglich“, singt der Fromme sieben Mal am Ende jeder Strophe (278) und elf Mal beschwört er sich selber: „Ich will dich lieben..mit immerwährender Begier“, „als meinen allerbesten Freund“, „als meinen Bräutigam“, „bis mir das Herze bricht“. (270,1+2+7). Diese Liebe spricht auch von Trieben, und zwar dem Trieb des Heilandes: „O der ungemeinen Triebe/ deiner treuen Menschenliebe“, denn: „Heiland deine Menschenliebe war die Quelle deiner Triebe“ (266,1). Der Fromme schwärmt: „Ich geb mich hin dem freien Triebe, mit dem auch ich geliebet war“ (269,1), und schmiegt sich kindlich an das Knie Jesu (290,3). Diese Liebe ist „rein“. „Ich muß haben reine Liebe/ die tröst’ wenn ich mich betrübe“ (282,3).
Diese Liebe schafft Ruhe, Zufriedenheit, Entspannung. „Wer ist wohl wie du, Jesu süße Ruh“ (292,1), es gilt „Jesus recht zu genießen“ und zwar Tag und Nacht (260,3). „Hier ist die Ruh, hier ist Vergnügen/ drum folg ich deinen selgen Zügen“ (269,3). In dieser seligen Liebe fühlt sich der Fromme „kindlich rein, sanft und klein“. „Wer dich hat/ ist still und satt“.
Diese Liebesbeziehung ist begreiflicherweise radikal und ausschließlich. „Nur Jesus“ und „nichts als Jesus“ will der mystische Fromme. „Hab ich nur dich/ so frag ich nicht/ nach Himmel und nach Erden“ (268,3). „Wenn ich ihn nur habe“ schmachtet Novalis in einem Lied, das die Braunschweiger noch bis 1994 singen konnten, und fährt fort: „Wenn ich ihn nur habe.. weiß ich nichts vom Leide“, „laß ich alles gern“, „schlaf ich fröhlich ein,“ „hab ich auch die Welt“ (291, EKG 490).
„Jesus, Jesus nichts als Jesus soll mein Wunsch sein und mein Ziel“ (275,1). Neunmal fordert der Fromme sich am Strophenende selber auf: „Suche Jesum und sein Licht/ alles andre hilft dir nicht.“ (286). Diese Liebe schließt alle anderen Partner und Liebesziele aus: Angelus Silesius beteuert sechs Mal am Strophenende: „Ein jeder liebe, was er will/ ich liebe Jesus, der mein Ziel“ (261).
„Liebe und Tod“ und „Liebe und Gewalt“ gehören, wenn von Liebe die Rede ist, in der Literatur inhaltlich eng zusammen. Die Liebe gilt bis den Tod, so heute noch hier und da in der Traufrage, ob die Partner sich lieben wollen „bis der Tod euch scheidet“. Beide Themenbereiche verschränken sich in dem Tod Jesu am Kreuz als Ausdruck der Liebe Gottes. „Wollt ihr wissen, was mein Ruhm, was meines Lebens Teil?“ fragt der Liederdichter und antwortet am Ende der sechs Strophen mit: „Jesus der Gekreuzigte“. „Du reichst uns deine durchgrabene Hand/ die so viel Treue an uns gewandt“ (260, 9), erfährt der Fromme durch das Nahesein Jesu, dessen „blutge Todsgestalt“ und „Blutbesprengung“ die Zierde seines kindlichen Glaubens und Wesens ermöglicht. „Ein herzlich Wesen und Kindlichkeit/ sei unsre Zierde zu aller Zeit/ und die Blutbesprengung/ aus deinen Wunden/ erhalt uns solche in allen Stunden/ bei Freud und Leid.“ (260, 6+7). Die Ausschließlichkeit von „Jesus Jesus nichts als Jesus“ (275,1), gipfelt in dem Mysterium „ich bin in dein Blut verhüllt/ führe mich Herr wie du willt“ (275,2).
Drei Generationen später reagieren wir gegenüber diesem Frömmigkeitstyp ziemlich reserviert. Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, daß auch gerade mit diesen Liedern die Kirchengemeinden in den schweren langen Kriegszeiten des ersten und zweiten Weltkrieges ihre tröstlichen Erfahrungen gemacht haben. Die Ausschließlichkeit dieser „Jesusliebe“ konnte sie auch vor dem Ausschließlichkeitsanspruch von Hitlers nationalsozialistischer Partei bewahren. Es gilt für diese Lieder, was OLKR Mahrenholz bei dem Bemühen, jüdische Begriffe aus dem Gesangbuch zu entfernen, warnend gesagt hatte, man werde sie in späterer Zukunft vielleicht noch einmal brauchen. So könnte es sein, daß die verschiedenartigen charismatischen Wellen, die seit zwei Jahrzehnten über die evangelische Kirche hinweggehen, wiederum ein näheres Verständnis für dieses Liedgut entwickeln, als es der Nachkriegsgeneration vergönnt war.

Die folgende Tabelle nennt den Liedanfang der Jesuslieder und die Liednummer im Gesangbuch 1902 und verfolgt in den beiden nächste Spalten die Lieder zurück in die davor liegenden Gesangbuchgenerationen 1780 und 1698 und in den beiden letzten Spalten die folgende Entwicklung der Lieder bei den Revisionen 1950 und 1994. Die in Klammern gesetzte Zahl gibt die Strophenzahl an und ein Stern bedeutet erhebliche Textveränderung.

Jesuslieder im Gesangbuch von 1902 im Vergleich
  1902 1780 1698 1950 1994
?Ach Jesu dessen Treu 259 (5) 88 (8) 113 (11)    
?Ach mein Herr Jesu dein Nahesein 260        
?Ach sagt mir nichts von Gold und Sch?tzen 261 (7)   437 (7)    
?Allgenugsam Wesen 262     270  
?Dein dein soll sein das Herze mein 263        
?Gro?er Mittler der zur Rechten 264 (7) 157 (7)      
?Halt im Ged?chtnis Jesum Christ 265 (6) 209*   257 405
?Heiland deine Menschenliebe 266        
?Heimat meiner Liebe,Ziel der heilgen Triebe 267        
?Herr Jesu Christ mein's h?chstes Gut 268        
?Ich bete an die Macht der Liebe 269 (6)     489  
?Ich will dich lieben meine St?rke 270     254 400
?Jesu geh voran 271     274 391
?Jesu meine Freude 272 450* 112 293 396
?Jesu meiner Seele Leben 273        
?Jesus Christus herrscht als K?nig 274     96 123
?Jesus Jesus nichts als Jesus 275 (5)   121 (5)    
?In dir ist Freude 276     288 398
?K?nig dem kein K?nig gleichet 277 (6) 154 (6)      
?Liebe die du mich zum Bilde 278     255 401
?Liebster Heiland nahe dich 279        
?Meinen Jesum la? ich nicht 280 (6)   353 (6) 251 402
?O Jesu Christ meins sch?nstes Licht 281   457    
?O Jesu Jesu Gottes Sohn 282   444    
?O Lehrer dem kein Lehrer gleichet 283        
?Sch?nster Herr Jesu 284       403
?Seelenbr?utigam 285        
?Seele was erm?dst du dich 286     492  
?Such wer da will ein ander Ziel 287     249 346
?Was w?r ich ohne dich gewesen 288        
?Welch hohes Beispiel gabst du mir 289        
?Wenn alle untreu werden 290        
?Wenn ich ihn nur habe 291     493  
?Wer ist wohl wie du Jesu s??e Ruh 292        
?Wie sch?n leuchtet der Morgenstern 293   467 48 70
?Wie wohl ist mir o Freund der Seele 294        
?Wollt ihr wissen was mein Preis 295        

Die neuen Melodien
Die größte Umgewöhnung für die singende Gemeinde bedeutete die Abschaffung der gleichmäßigen, iosometrischen Melodieführung, die einen langsamen, schleppenden, eintönigen, als innig empfundenen Gemeindegesang zur Folge hatte. „Unsre alten treuen Kirchenbesucher, die vielleicht seit 50 Jahren gewohnt sind, ihre Choräle in der alten monotonen Weise zu singen, werden betrübt die Köpfe schütteln, wenn sie plötzlich total andre Melodien singen sollen! Und zumal, wenn diese Melodien stellenweise einen Charakter haben, der im schroffen Gegensatz zum Althergebrachten steht. So z.B. wenn fast jede Verszeile in der köstlichen majestätischen Luthermelodie „Vom Himmel hoch“ mit einer kurzen Silbe, mit einer Achtel beginnt“ (EvG 1904 S. 90). „Sollt ich meinem Gott nicht singen“ begann mit zwei kurz gesungenen Silben, dem zwei erhebliche Notensprünge folgten. Die alte isometrische Melodie hatte die Silben in gleichmäßigen Abständen nach oben in die Oktave geführt. „Jesu geh voran“ begann ebenfalls mit zwei kurz gesungenen Noten auf Je-su. Wer die Bachsche Vertonung von „Seelenbräutigam“ kannte, hatte die isometrische Fassung im Ohr. Die Gemeinde mußte Abschied nehmen von der septimenseligen Feierlichkeit.
Mit einem längeren vierteiligen Aufsatz hatte Pastor H.E.O. Lohmann in den Ev.-luth. Wochenblättern für den rhythmischen Gesang geworben. „Wir müssen wieder zurück aus der oratorischen Periode in die reformatorische“ (LWB 1902 S. 170/ 174/178/193).

Das entscheidend Neue für die Gemeinde war, daß sie nunmehr erstmals ein Gesangbuch mit Noten über den Liedern in der Hand hatte. Das erste „Gesangbuch“ war eine Liedersammlung, das zweite „Gesangbuch“ war eine Textsammlung zu austauschbaren Melodien. Nunmehr gehörte zu den meisten Liedern auch eine Melodie. Unter den Liedern stand erstmals auch der Verfasser des Liedes.

Die Kirchenchöre
Von besonderer Bedeutung bei der Einführung des neuen Gesangbuches wurden die gerade entstehenden Kirchenchöre. Am 10./11. Oktober 1899 hatte in Hildesheim der 1. niedersächsische Kirchenchorverbandstag stattgefunden, bei dem Prof Friedrich Spitta, Straßburg, die Predigt gehalten hatte. Zu den Teilnehmern gehörten aus der Braunschweiger Landeskirche die Superintendenten Wollemann und Schulze. Pfarrer Albert Wandersleb von der Helmstedter Marienberger Kirche hatte ein Referat über die wachsende Bedeutung der Nebengottesdienste gehalten und lebhaft dafür plädiert, daß diese Nebengottesdienste streng liturgisch in den alten Kirchentonarten ausgestaltet werden sollten, worin er von Sup. Schulz in der Aussprache unterstützt wurde. Prof. Spitta hingegen warnte davor, von einem Extrem in das andere zu verfallen (LWB 1899 S. 190f).

Die Marienberger Gemeinde in Helmstedt war schon länger ein Stützpunkt für die musikalische Erneuerung in der Landeskirche gewesen. Albert Wandersleb war seit 1888 dort Gemeindepfarrer und hatte bereits von seinem Vorgänger Georg Stosch ein für unsere Landeskirche beträchtliches liturgisches Erbe angetreten. Stosch hatte seit 1879 regelmäßig liturgische Christvespern mit einem Klosterchor gehalten. A. Wandersleb hatte „Liturgische Gottesdienste zum Osterfest“ angeboten mit fünf Gemeindeliedern, zwei im Wechsel mit der Gemeinde gesungenen Psalmen (Ps. 95 und 111), zwei Lesungen und Gebeten ohne Predigt. Auch Karfreitag wurde entsprechend gestaltet. Dazu wurden Liedzettel für die Gemeinde gedruckt. Mit dem Klosterchor, den Wandersleb selber leitete, führte er auch große Werke wie die Matthäuspassion von Bach (1903) und Händels Messias (1904) in Auswahl vor (LAW Nachlaß Wandersleb).

Im Jahr 1900 fand der 2. niedersächsische Kirchenchorverbandstag im Braunschweiger Wesergebiet statt. Daraufhin bildeten sich in Halle, Hehlen, Kemnade, Ottenstein Kirchenchöre, deren Stamm aus den Schülern der obersten Klassen bestand, die zwei-dreistimmige Sätze sangen (nach dem Bericht von Sup. Schulze auf der Inspektionssynode in Halle 24.7.1901 S.14). Aber auch Erwachsene sangen an hohen Festtagen mit (LAW Akte S 1341).
Im Herbst 1902 fand in Langelsheim die 4. Jahrestagung dieses niedersächsischen Kirchenchorverbandes mit einer Hauptversammlung statt. Das hatte Signalwirkung für die Bildung weiterer Kirchenchöre. Es hatten sich in Astfeld, Oker, Langelsheim und Bad Harzburg vier Kirchenchöre mit insgesamt 170 Mitgliedern gebildet. Auf der Inspektionsynode Langelsheim 25. 8.1903 in Langelsheim hob Sup. Wollemann W. die Rolle der Kirchenchöre bei der Einführung des neuen Gesangbuches hervor.

Die Einführung des Gesangbuches
Die Gemeinde mußte sich nicht nur an neue Inhalte gewöhnen, sondern auch an das neue Gesangbuchformat. Die Druckerei Zwißler in Wolfenbüttel hatte in aller Eile ein häßliches Gesangbuch produziert, das allerseits Ärger verursachte. Es war beim Format 17,5 zu 11,5 viel zu dick (5,5 cm), weil zu dickes Papier verwendet war, schwarz, unhandlich, Pappeinband, schrecklich. Aber es war das erste Braunschweiger Gesangbuch, das wie auf der Synode beschlossen, jedem Lied eine Melodie voranstellte. Auch da blieben Wünsche offen, weil zu oft das Notenbild durch einen Seitenwechsel unterbrochen wurde. Zwei von den unförmigen Exemplaren befinden sich in der Gesangbuchsammlung des Predigerseminars. Bald aber waren die Fehler behoben, und die Braunschweiger Gemeinde erhielten ein Gesangbuch, das in seinem künstlerischen Anspruch später nicht mehr überboten wurde.

Von der Einführung des Gesangbuches wurde auf den Inspektionssynoden im Jahre 1903 Bericht erstattet. Auf der Inspektionssynode in Barum am 10. September 1903 empfahl Pastor Fischer, Lobmachtersen, ein aufklärendes und empfehlendes Wort über das neue Gesangbuch, „da sich leider immer noch recht viel Widerstand findet“ (S. 10). Er nannte die in der Inspektion geäußerten Einwände: ein neues wäre nicht nötig gewesen und wenn schon eine Neuerung, dann ein allgemeines deutsch evangelisches Gesangbuch, zu viele Melodien enthielten einen ungewohnten Rhythmus und in der Aufmachung wäre es viel zu dick. Pastor Fischer entkräftete alle diese Argumente und beschloß seine Darstellung selber hymnisch: „Wir wollen also unser Widerstreben gegen die Einführung des neuen Gesangbuches als etwas unbegründetes und unwürdiges aufgeben und vielmehr Fleiß tun, dass seine wirklich unvergleichlich köstlichen Schätze in Schule, Kirche und Haus uns begeistern zu Dank, bewegen zu herzlicher Bitte, erquicken mit himmlischem Troste und antreiben zu rettender Nächstenliebe“ (S.12). Danach muss der Widerstand für die Pfarrer doch spürbar gewesen sein ( LAW Akte S 1342).
Auf der Inspektionssynode Salzdahlum riet der Referent Pastor Dosse, Destedt, die Einführung nicht zu überstürzen, sondern sie „mit Vorsicht und Geduld ins Werk zu setzen“. Die Mehrheit der Inspektionssynodalen hingegen wünschte keine allzu lange Übergangszeit, und „begrüßt dankbar das neue Gesangbuch, hofft, dass es durch seinen Wert den Gemeindegliedern bald lieb werde und verspricht das Mögliche zur Erleichterung der Einführung desselben zu tun“ (Protokoll S. 15 in LAW S 1342.).
Die Einführung werde „gewiß nicht immer und überall ganz glatt und ohne Schwierigkeiten vor sich gehen“ berichtete P. Schmidt vor der Inspektionssynode Langelsheim (S. 31). „In unkirchlichen Gemeinden wird sich vielleicht der bekannte niedersächsische passive Widerstand auch hierbei offenbaren. Da gilt es nicht zu drängen“ (S. 32). Es hätten auch manche öffentliche Blätter gegen das neue Gesangbuch „törichte Angriffe“ gerichtet (in: LAW Akte S 1342).
Die Anschaffung müsse von den Schulkindern verlangt werden, und wäre den Gemeindegliedern zu empfehlen. „Zuerst bekommen die Schulkinder dasselbe in die Hand und durch jene muß es in die Hand der Gemeinde kommen“ (S. 31). Wünschenswert wäre die Einführung einer weiteren Singstunde in der Schule.

Ohne Frage wurde die Einführung dadurch erschwert, daß die Anschaffung den Schülern aufgezwungen, den Eltern empfohlen und den Kirchengemeinden die Anschaffung über die Kirchenkasse verboten wurde. So hatten die Schwächsten die größten finanziellen Lasten zu tragen.


Reformationsfest

Die Zeit des Historismus und des Jugendstils
In der bisherigen Braunschweiger Gesangbuchgeschichte ragen zwei Momente bei der Entstehung des Gesangbuches im Jahre 1902 hervor: die enorme aufwendige breite Beteiligung von Laien und Pfarrern an der Beratung dieses Gesangbuches war in der Gesangbuchgeschichte der Landeskirche neu. Erstmals waren auch die Kirchengemeinden und Inspektionssynoden zu Worte gekommen.
Eine andere neue Seite dieser Gesangbuchentstehung war die ausgedehnte kontroverse breite Beteiligung der kirchlichen Presse. Die lutherische Vereinigung verfügte über die ev.-lutherischen Wochenblätter und die Liberalen über das Evangelische Gemeindeblatt, in denen die Synodalarbeit journalistisch ausgiebig begleitet wurde. Der Herausgeber des Ev. Gemeindeblattes, Pastor v. Hanffstengel, Börßum, verfaßte vom Februar bis März 1901 eine siebenteilige Aufsatzserie, in der die unterschiedlichen Kriterien für das neue Gesangbuch, detaillierte Textanalysen, inzwischen eingebrachte Stellungnahmen und die Positionen der orthodoxen Gegenseite behandelt wurden (EG 10.2.1901 S. 21).
Albert Wandersleb veröffentlichte noch 1902 einen kleinen Aufsatz „Die Melodien zu dem neuen Gesangbuch“ und warb heftig für die rhythmische Lebendigkeit der neuen Choräle.

Das Gesangbuch entstand in einer Zeit, als die Gesellschaft durchgerüttelt war von der raschen industriellen Entwicklung, sich verstärkenden sozialen Gegensätzen, eines durchschnittlich sich hebenden Wohlstandes, vom Kampf um die „Heiligung des Sonntags“ infolge der zunehmenden Sonntagsarbeit und der Sonntagsvergnügungen und der Verunsicherung der Kirche hinsichtlich ihrer Rolle in einer sich entchristlichenden Bevölkerung. Alle diese gesellschaftlichen Fragen kamen im Gesangbuch nicht vor. Dieses bot sich vielmehr als Rückzugsoase von den Problemen der Zeit an. Kulturell entstand als eine solche Rückzugsbewegung der Historismus, der tief in die Braunschweigische Regionalkultur eingedrungen war. Der Hofmaler Quensen malte unzählige Dorf- und Stadtkirchen und den Braunschweiger Dom im historistischen Stil aus, die Burg neben dem Dom ist heute noch das glänzendste Beispiel dafür. Dieser Stil wandte sich in vermeintlich bessere, mittelalterliche Zeiten. In Ermangelung eines eigenen Baustils wurden in Braunschweig die Matthäuskirche neuromanisch und die Paulikirche neugotisch erbaut. Als historistisch konnte beim Gesangbuch die Rückkehr eines Teiles des Liedgutes in die Zeit des 16. und 17. Jahrhunderts verstanden werden.

Jugendstilmäßig allerdings war die bildnerische Ausgestaltung des Gesangbuches, die von Professor Ernst Christian Pfannschmidt für eine Ausgabe 1913 besorgt wurde. Pfannschmidt, 1868 in Berlin geboren, hatte bereits zahlreiche Ölgemälde und Mosaiken in prominenten Kirchen (Kaiser-Wilhelm Gedächtniskirche in Berlin, Michaelis in Hamburg, evangelische Kirchen in Jerusalem und Rom) angefertigt. Sein Vater, Professor an der Akademie in Berlin und ebenfalls Historien- und Landschaftsmaler, wurde 1883 zum Dr. theol promoviert. Er gilt als „der letzte Vertreter der strengen religiösen Kunst des 19. Jahrhunderts“ (Allgemeines Lexikon der bildenden Künstler von der Antike bis zur Gegenwart Leipzig 1999 S. 523. Diesen Hinweis verdanke ich einem Kaffeestündchen am Sonntag Palmarum bei Wolfgang Juenke).
In einer mehrfarbigen Druckausgabe aus dem Jahre 1913 waren nicht nur die Anfangsbuchstaben des jeweiligen Liedes rotblau verziert, sondern 32 farbige Bilder, davon sieben ganzseitige, illustrierten den jeweiligen Text. Das blieb in der Braunschweiger Gesangbuchgeschichte einzigartig.

Die neue Gottesdienstordnung von 1895
Die Landessynode hatte 1895 eine neue Agende beschlossen und die längst ausgediente Gottesdienstordnung von 1709 abgelöst. Nunmehr begann der Gottesdienst erstmals mit einem Eingangslied der Gottesdienstgemeinde. Das bisher übliche „Allein Gott in der Höh sei Ehr“ war noch möglich, wurde aber eigentlich durch eine liturgische Antwort der Gemeinde ersetzt. Statt des Liedes „Wir glauben all an einen Gott“, das offenbar längst entfallen war, sang die Gemeinde das von Domprediger Thiele gedichtete Bekenntnislied „Du treuer Gott sei hoch gepreist“, das auch in andere Gesangbücher Eingang fand. Vor der Predigt sang die Gemeinde „das Hauptlied“, wie es in der Agende hieß, und nach der Predigt ebenfalls ein Lied. Ein Schlußlied war nicht üblich, aber wo eine Strophe gebräuchlich wäre und das Vaterunser von einem Knaben gebetet würde, sollte dies fernerhin gestattet sein, vermerkte die Agende. Damit war erstmals in einer Gottesdienstordnung Platz für insgesamt drei wechselnde Lieder. Diese Gottesdienstordnung ging davon aus, daß die Gottesdienstgemeinde ein Gesangbuch mit Noten im Gottesdienst vor sich hatte. Das wurde mit dem Gesangbuch 1902 geschaffen.

Wie es weiterging
Dieses Gesangbuch war ein großer Schritt auf ein allen Landeskirchen gemeinsames Gesangbuch.
Mit Hannover hatte es 411 Lieder gemeinsam, mit der Provinz Sachsen 406 Lieder, mit der Provinz Rheinland 385 Lieder, mit dem Königreich Sachsen 393 Lieder, mit dem Königreich Bayern 324 Lieder, ca. 300 waren in ganz Deutschland gemeinsam.

Der enge Zusammenhang von Schule und Kirche auf dem Lande wurde 1918 zur großen Erleichterung der Lehrerschaft aufgelöst. Die Schulaufsicht wurde von einer staatlichen Schulbehörde wahrgenommen und dem Konsistorium/Landeskirchenamt entzogen. Ein Zusammenhalt blieb aber dadurch bestehen, daß die Lehrer auf dem Lande sich häufig als Organisten betätigten und die um die Jahrhundertwende entstandenen Männer-, Frauen- und Gemischten Chöre auf dem Dorf leiteten. Oft war der Gemischte Chor auf dem Dorfe zugleich der Kirchenchor, der an hohen Festtagen auch im Gottesdienst am Sonntag in der Dorfkirche sang.

Dieses Gesangbuch begleitete die Kirchengemeindemitglieder durch Glanz und Elend der herzoglichen Zeit, durch die Schrecken des ersten und zweiten Weltkrieges, durch Höhen und Tiefen der nationalsozialistischen Zeit bis in die Nachkriegszeit. Die Goldenen Konfirmanden des Jahres 2000 hatten vor 50 Jahren noch dieses Gesangbuch in den Händen. So hat auch dieses Gesangbuch die Möglichkeit gegeben, Gott zu danken und klagen. Es sollte das letzte Territorialgesangbuch der Braunschweigischen Landeskirche sein.

Bebachtungen und Anfragen
Zusammenfassung

Das Gesangbuch von 1902 verdankte sein Entstehen der Initiative der Kirchengemeinden und der Landessynode. Es war in mehreren Ausschüssen und Synodalsitzungen viele Monate lang beraten worden.

Es war jahrzehntelang vorbereitet worden durch das Drängen der Lutheraner nach Reform, durch das Kirchenbuch von Domprediger Thiele und das Gesangbuch von Pfarrer Otto Lohmann.

Es ist das erste Gesangbuch mit Noten über den meisten Liedtexten. Es gab auch Gesangbuchausgaben ohne Noten.

Die Lieder waren mit den Namen der Verfasser und Komponisten versehen.

Es hat sich zunächst schwer durchgesetzt, weil das vorherige Gesangbuch der Aufklärung beliebt gewesen war und weil sich die Melodien stark verändert hatten.

Es wurde erst 1950 abgelöst. Seine Wirkung reicht aber bis in die 80iger Jahre. Es ist daher das eigentliche Gesangbuch des 20. Jahrhunderts.


Zum Teil 6: Liederbücher und Gesangbuchanhänge aus der Zeit des Nationalsozialismus






[Zurück] [Glaube] [Helfen]
Impressum  http://bs.cyty.com/kirche-von-unten/archiv/gesch/Gesangbuch/T1K5.htm, Stand: Dezember 2007, dk