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[Kirche von unten]

Die Geschichte des Braunschweiger Gesangbuches

von Dietrich Kuessner

7. Kapitel




Das Evangelische Kirchengesangbuch von 1950 (EKG) - ein Gesangbuch der Restauration

Ab 1950 entstand das erste, auf die Dauer allen Landeskirchen teilweise gemeinsame evangelische Kirchengesangbuch (EKG). Die Landeskirchen verzichteten darauf, wie bisher eigene territoriale Gesangbücher herauszugeben. Es gab also auch kein Braunschweiger Gesangbuch mehr, aber die Landeskirche wahrte im Niedersächsischen und Braunschweigischen Anhang doch ein eigenes Profil. Die Gründe für dieses neue Gesangbuch lagen daher nicht wie bisher in einer regionalen Befindlichkeit, sondern die Braunschweigische Landeskirche war Mitglied der 1945 gebildeten Vereinigten Evangelisch Lutherischen Kirche Deutschlands, VELKD, geworden, was in Teilen der Braunschweiger Pfarrerschaft mit gemischten Gefühlen beobachtet worden war.


Evangelisches Kirchengesangbuch

Als ein wesentlicher Grund für die Entstehung des EKG wurde auf das seit einhundert Jahren hindrängende Einheitsstreben in der Evangelischen Kirche hingewiesen, das im Deutschen Evangelischen Gesangbuch (DEG) 1915 Gestalt angenommen hatte und nun weiterentwickelt werden müßte. Aber der Zeitpunkt für die Weiterentwicklung einer Einheit war nach 1945 denkbar schlecht. Die Einheit des Deutschen Reiches war in vier Besatzungszonen aufgeteilt und das größte Land, Preußen, gezielt aufgelöst worden. Die politischen Voraussetzungen für ein „evangelisches Reichsgesangbuch“ in einem Deutschen Reich waren nicht mehr gegeben. Auch die kirchlichen Voraussetzungen waren mager, denn die Einheit einer Deutschen Evangelische Kirche war durch ihr sehr widersprüchliches Verhalten gegenüber dem Nationalsozialismus zerbrochen und sogar die Bekennende Kirche war seit der Bekenntnissynode in Oeynhausen zerstritten und hatte bis 1945 nicht wieder zueinander gefunden. Unter diesen Voraussetzungen waren die Kirchenversammlungen in Treysa 1945 und 1947 alles andere als ein flammendes Bekenntnis für eine geeinte evangelische Kirche in Deutschland, eine baufällige Hütte hatte sie der Vorsitzende Bischof Wurm genannt. Die politischen und kirchlichen Rahmenbedingungen zielten auf Spaltung und Trennung und Profilierung ihrer Einzelteile, der Länder und Landeskirchen. In Niedersachsen waren 1946-1948 Bestrebungen zur Bildung einer niedersächsischen Landeskirche im neu gebildeten Land Niedersachsen gescheitert.

Die Vorgeschichte des EKG 1946-1948
Die Vorgeschichte des EKG ist die bewegte Geschichte einer hartnäckigen, westdeutschen, lutherischen Kirchenpolitik. Für ein neues Gesangbuch bestand in der unmittelbaren Nachkriegszeit kein Bedürfnis. Mit den Liedern aus ihren Gesangbüchern waren die Gemeindemitglieder in den Umbruchzeiten des Nationalsozialismus und in den Notzeiten des Krieges und der Nachkriegszeit mehr als sonst verwachsen. Die Landeskirchen hatten nach der historisch beispiellosen Zerstörung der Bausubstanz der Kirchen, dem personellen Wechsel in den kirchlichen Verwaltungen, der Währungsumstellung 1948, der erheblichen Veränderung in dem Personsalbestand der Kirchengemeinden durch Flüchtlinge und Katholiken ganz andere Sorgen und Problemfelder. Von ihnen war eine Initiative zur Reform der brauchbaren Gesangbücher nicht zu erwarten.

Das Deutsche Evangelische Gesangbuch (DEG)
Vor allem aber hatten viele Landeskirchen erst vor weniger als zwei Jahrzehnten für ihre Landeskirche ein neues Gesangbuch beschlossen und zwar 1927 die Kirchen ín Bayern und der Stadt Frankfurt, 1928 in Thüringen, Ostpreußen, Danzig, Westpreußen, 1930 Schleswig Holstein, Mecklenburg, Hamburg, Lübeck, Eutin, Rheinland-Westfalen, 1931 in der Kirchenprovinz Sachsen, Anhalt, Brandenburg und Pommern.
Diesen Gesangbüchern lag das für die deutschen Auslandsgemeinden 1915 konzipierte Deutsche Evangelische Gesangbuch (DEG) zugrunde. Der Stammteil des DEG bestand aus 342 Liednummern und 162 Melodien. Da das DEG auch als Hausbuch, bei Vereinsfeiern und auf Fahrten gedacht war, war dem Stammteil eine zweite Gruppe „Geistliche Volkslieder (Nr. 343 – 387) angefügt. Der Hauptteil gliederte sich in das Kirchenjahr (Nr. 1-88), die Kirche und die Gnadenmittel (Nr. 89-139), das christliche Leben (Nr. 140-303) und schließlich Tod, Gericht und ewiges Leben (304-342). Es sollte die bekanntesten und bedeutendsten protestantischen Choräle enthalten. Von Paul Gerhardt waren 34 Lieder, von Martin Luther 20, von Benjamin Schmolck 13, Johann Heermann und Christian Gellert je 11 Lieder, Philipp Spitta 10, Johann Rist 8, Gerhard Tersteegen 7 und von Nikolaus Hermann, Graf v. Zinzendorf und Johann Rambach je 5 Lieder. Die anderen 150 Liederdichter waren meist mit weniger als drei Liedern vertreten. 60 Lieder stammten aus dem 16. Jahrhundert, 134 aus dem 17. Jahrhundert, 149 aus dem 18. Jahrhundert und 44 aus dem 19. Jahrhundert. Das DEG bot einen angemessenen Querschnitt durch das umfassende evangelische Liedgut. Es hatte keine konfessionalistische Ausrichtung. Es war weder lutherisch noch unionistisch. Gerade wegen seines Querschnittcharakters wurde es in kurzer Zeit von vielen Landeskirchen zum Stammteil der landeskirchlichen Gesangbücher erhoben. Zwischen den Stammteil und die Gruppe Geistliche Volkslieder fügten die Landeskirchen noch einen weiteren regionalspezifischen Teil ein, so daß die Gesangbücher des DEG in der Regel drei Teile umfaßten.
Der Wunsch nach einem gemeinsamen Gesangbuch war aber schon so ausgeprägt, daß sich einige Landeskirchen ein gemeinsames Gesangbuch gaben. So entstand das sog. Ostgesangbuch für die Landeskirchen Ostpreußen, Westpreußen und Danzig mit insgesamt 536 Liedern. Der 2. Regionalteil umfaßte die Lieder Nr. 343 - 472 und der Volksliederteil 473 - 536. Der Regionalteil des gemeinsamen Gesangbuches von Brandenburg und Pommern („für die Gemeinden unserer Heimat wertvolle Lieder“) betrug 187 Lieder (Nr. 343 - 530), der dritte Teil 53 Geistlichen Volkslieder (Nr. 531 - 583) und einen Nachtrag der Kirchenprovinz Pommern mit weiteren 12 Liedern (Nr. 584 - 595). Die drei Teile fielen aber keineswegs auseinander, sondern waren alle im Inhaltsverzeichnis kirchenjahresmäßig und sachlich zugeordnet, also im Advent 1-9 aus dem allgemeinen Teil; 344-347 aus dem 2. Teil, und 531- 535 Geistliche Volkslieder. Das war für den Benutzer übersichtlich und für die verschiedenen Anlässe gut sortiert.
Zu einem Nordgesangbuch schlossen sich die ev.-luth. Landeskirchen in Schleswig-Holstein-Lauenburg, Hamburg, Mecklenburg-Schwerin, Lübeck, Mecklenburg-Strelitz und Eutin zusammen. Ihr Regionalteil betrug 178 Lieder (Nr. 343 – 521), dem sich 51 geistliche Volkslieder anschlossen (Nr. 525-55) und Liturgische Stücke (Nr. 576 – 593), darunter „die Gnade unsres Herren Jesu Christi“ und das altkirchliche „Komm Heiliger Geist“ von 1522 (Nr 576).
Eine Besonderheit dieses DEG war es, daß es nicht nur alle östlichen und westlichen Landeskirchen der Kirche der alt-preußischen Union umfaßte, sondern auch die norddeutschen lutherischen Landeskirchen. Sogar die bayrische Landeskirche übernahm 1927 316 Lieder aus dem Stammteil des DEG und fügte Kinderlieder und volkstümliches Liedgut hinzu, allerdings ohne daraus einen eigenen Anhang zu machen, wie die meisten anderen Landeskirchen.
Gesangbücher anderer Landeskirchen waren kurz vor 1915, dem Entstehungsjahr des DEG, neu bearbeitet worden. Die Württembergische Landeskirche hatte sich 1912 ein sehr eigenständig geprägtes Gesangbuch gegeben, die lutherische Kirche des Königreiches Sachsen 1910, und die Hannoversche Landeskirche hatte 1926 die eine Übernahme des DEG abgelehnt und war bei ihrem Gesangbuch von 1884 geblieben.

Das sog. Notgesangbuch
Es herrschte also nach dem 2. Weltkrieg nicht das Bedürfnis nach einem neu gestalteten Gesangbuch, sondern nach einer neuen Auflage der im Gebrauch befindlichen Gesangbücher, denn diese waren knapp geworden. In der Endphase des 2. Weltkrieges waren keine Drucke gestattet worden und die Bestände der Landeskirchenämter waren 1944 aufgebraucht. Über das Ausmaß der sog. Gesangbuchnot gibt folgende Teilstatistik Auskunft, die von der
Statistik ?ber verkaufte Gesangb?cher in den Jahren 1932-37
?Landeskirchen 1932 1933 1934 1935 1936 1937 Gesamt
?Braunschweig 2.296 2.718 2.395 2.145 3.821 7.716 21.091
?W?rtemberg 38.978 44.077 42.895 43.163 39.266 36.400 244.779
?Hannover 22.652 19.696 42.879 41.143 48.414 40.887 215.671
?Oldenburg 3.293 3.798 4.403 4.181 3.486 2.084 21.245
?Rheinland-Westfalen 131.999 177.815 165.348 165.000 158.292 143.177 941.631
?Brandenburg 81.458 44.190 61.620 61.388 59.336 56.246 364.238
?Gesamt 280.676 292.294 319.540 317.020 312.615 286.510 1.808.655

Ev. Kirchenkanzlei erstellt worden ist (EZA 2/680). In der „Friedenshälfte“ des tausendjährigen Reiches überstieg die Anzahl der verkauften Gesangbücher die Anzahl aus dem Jahre 1932. Im Jahre 1937 war die Entwicklung in den Landeskirchen im Verhältnis zum Jahr 1932 unterschiedlich. Es ist einleuchtend, daß die Bestände der Landeskirchenämter bis weit in die Kriegszeit reichten. Ganz selbstverständlich forderten die Landeskirchen die staatlichen Stellen noch 1944 energisch auf, Papier zum Gesangbuchdruck zur Verfügung zu stellen. Das paßte wenig zum Bild einer Kirche, die sich wenig später als im Widerstand befindlich definierte. Es hat die Kirchen auch nicht vor Verführung, Irrtum und Verblendung bewahrt, daß bis 1937 jeder Konfirmand ein Gesangbuch zum Geschenk erhielt. Die Jungen aus den Konfirmandenjahrgängen 1935 ff erhielten dann ab 1939 als Soldaten ein Feldgesangbuch, das in Millionenhöhe aufgelegt worden war.

Es erstaunt auch aus der historischen Distanz, daß man sich in der Nachkriegszeit nicht auf die Erfahrungen der Reformationszeit besann, als die Protestanten auswendig sangen. Selbst einem volkskirchlichen, nicht gottesdienstverwöhnten Gemeindemitglied waren zahlreiche Choräle „Ein feste Burg“, „Lobe den Herren“, „Nun danket alle Gott“, „Harre meine Seele“, „So nimm denn meine Hände“ gegenwärtig. Die Hannoversche Landeskirche ließ 1945 ein solches kleines Gesangbuch mit über 30 bekannten Liedern drucken.
Es entstand eine Reihe von weiteren, unterschiedlichen sog. Notgesangbüchern. Der Kriegspfarrer Kunst ließ eine überarbeitete Fassung des Feldgesangbuches von 1939 zu Pfingsten 1945 drucken, „eine eiserne Ration aus den reichen geistlichen Schätzen unserer lieben Mutter Kirche“ schrieb er einleitend, wozu er auch „Ich hatt einen Kameraden“, „Ich bete an die Macht der Liebe“ und „Wir treten zu Beten“ zählte (in LAH 50213). Das Landeskirchenamt Hannover hatte keine Bedenken, wenn dieses Notgesangbuch in Flüchtlingsgemeinden benutzt würde. Der Gebrauch eines kleinen Weihnachtsliederbuches, das Pastor Engelke, Gr. Escherode, aus volkstümlichen Weihnachtsliedern wie „Stille Nacht“, „O du fröhliche“ „Es ist ein Ros entsprungen“, „Du lieber heilger frommer Christ“, „Tochter Zion“, „Kommet ihr Hirten“, „Morgen kommt der Weihnachtsmann“ zusammengestellt hatte, wurde vom Landeskirchenamt untersagt. Der Ruferverlag in Gütersloh hatte ein Evangelisches Jugendgesangbuch für Kirche, Schule und Haus für 2.60 RM herausgebracht. Das Landeskirchenamt Hannover kündigte schließlich für Ende 1947 einen Neudruck seines alten Gesangbuches an.

In dieser Notlage war es ein Glücksfall, daß im Evangelischen Hilfswerk Stuttgart eine beträchtliche Papierspende der Evangelical and Reformed Church aus USA, ausreichend für eine Million Gesangbücher, angekommen war. Der Leiter des Ev. Hilfswerkes Eugen Gerstenmaier und OKR Söhngen, Berlin, einigten sich auf einen Neudruck des ersten Teiles, also des allen gemeinsamen Stammteiles des Deutschen Ev. Gesangbuches. Das war sinnvoll, denn die meisten Landeskirchen hatten das DEG bei sich eingeführt. Der Rat der EKD beschloss am 10./11. Oktober 1946 einmütig, dem Hilfswerk einen Neudruck des DEG anzuraten.


Mahrenholz

Das Gesangbuch für die Evangelische Christenheit (GEC)
Inzwischen kursierte aber noch ein anderer Vorschlag für ein Gesangbuch aus der Feder von OLKR Mahrenholz, Hannover, dem Vorsitzenden des Verbandes ev. Kirchenchöre in Deutschland. Mahrenholz hatte Vorarbeiten für ein Reichsgesangbuch nach Kriegsende zu einer Vorlage zusammengefaßt, mit dem Titel „Gesangbuch für die evangelische Christenheit“ versehen und an einige Bekannte zur Stellungnahme geschickt, darunter an Bischof Stählin in Oldenburg, Präses Beckmann in Düsseldorf und auch an Hans Asmussen, den Leiter der Kirchenkanzlei in Schwäbisch Gmünd.
Das GEC bestand aus 338 Liedern und gliederte sich in der Hauptstruktur ähnlich wie das DEG in fünf Teile:
Teil I Das Kirchenjahr Nr. 1- 108, Teil II Die Kirche Nr. 109-189 (Wort und Sakrament, Beichte und Trauung, Teil III Nr. 190 – 247 (Christlicher Glaube und christliches Leben/ Gottvertrauen Kreuz und Trost/ Lob und Dank); Teil IV Lieder zu besonderen Zeiten und Anlässen Nr. 248 – 313 (Morgenlieder Abendlieder; das tägliche Brot. Arbeit und Beruf, Volk Vaterland) und Teil V Nr. 314- 338 Von den letzten Dingen.
In den Untergliederungen gab es neue Akzente, die aber für den Gottesdienstbesucher nicht sehr entscheidend waren.
Das Echo auf diese Vorlage, die nur aus Liedanfängen und der Gliederung bestand, war für Mahrenholz erfreulich und Hans Asmussen erklärte in der 6. EKD-Ratssitzung am 2. Mai 1946, den Entwurf von Mahrenholz dürfe man nicht übergehen. Asmussen machte den Entwurf offiziös und schickte ihn am 3.7.1946 an die Landeskirchenregierungen und Bruderrräte. Es gäbe einen „Entwurf für ein einheitliches Gesangbuch für die evangelische Christenheit“ dessen „Hauptbearbeiter“ OLKR Mahrenholz wäre. Er enthalte 2/3 des DEG, daher wäre ein Neudruck von landeskirchlichen Gesangbüchern nicht notwendig. Er bäte um Stellungnahme (EZA 4/ 830). Das Echo aus den Landeskirchen war mager, weil der Entwurf für sie noch zu unvollständig war. Ausführlich aber antwortete der Kirchenkanzlei am 9.9.1946 Wihelm Lueken für den hessischen Bruderrat. Lueken war pensionierter Pfarrer der reformierten Gemeinde in Frankfurt und hatte intensiv bei der Herausgabe des DEG- Gesangbuches 1930 mitgearbeitet. Er begrüßte die Gliederung, auch die Bevorzugung der Lieder aus der Reformationszeit, allerdings würde die Auswahl der Lieder „durch starke kirchenmusikalische Gründe bestimmt“. Es würde dadurch „ein hochwertiges, freilich kein leichtes Gesangbuch.“ Der Bestand der Lieder aus der Reformationszeit würde im Vergleich zum DEG stark vermehrt, die Lieder aus der Zeit des 30- jährigen Krieges beibehalten, die des Pietismus „stark gelichtet“, die im DEG vorhandenen Lieder aus der Aufklärungszeit „größtenteils beseitigt“, vom Lied des 19. Jahrhunderts wäre „ganz wenig geblieben“, das geistliche Volkslied des 19, Jahrhunderts „so gut wie ganz verschwunden“, als einzig lebender Dichter wäre R. A. Schröder mit drei Liedern vertreten. Lueken benannte ohne zu werten den Wegfall von sechs Liedern von P. Gerhardt, begrüßte die Aufnahme einzelner neuer Passions-, Oster- und Kirchenlieder, und empfahl beispielsweise die Aufnahme von 13 aussortierten Lieder wie „Es ist ein Ros entsprungen“, O du fröhliche,“ „Unsern Ausgang segne Gott“, „Ach mein Her Jesu dein Nahesein“, und aus dem gegenüber dem DEG stark gelichteten Teil III „Ich habe nun den Grund gefunden“, „Eins ist not“, „Jesus hilf siegen“, „Es glänzet der Christen inwendiges Leben“, „Ich bete an die Macht der Liebe“, „Komm Kinder lasst uns gehen“ „Ich will dich lieben meine Stärke“. Die Psalmlieder sollten durch „Jauchzt alle Lande Gott zu Ehren“, „Erhebe er sich unser Gott’“, „Wie lieblich ist Herr Zebaoth“ ergänzt werden. Lueken begrüßte die Rückkehr zur „kraftvollen, bildhaften Sprache des Originals“, schränkte aber ein: „Aber das Recht der Gemeinde auf einen ihr verständlichen und erträglichen Text kann nicht bestritten werden“ und „den Kern eines einheitlichen Gesangbuches für die evangelische Christenheit muss doch der Stamm im kirchlichen Gebrauch bewährter Lieder bilden“.
Abschließend betonte Lueken die Vorläufigkeit seines Gutachtens, es müssten zunächst die Texte selber vorliegen. Das Ziel des Anschreibens der Kanzlei vom 3.7.1946 wäre ja auch , dass überall das Gespräch in Fluss komme (Das Gutachten Luekens in EZA 2/ 680).

Der Rat der EKD lehnt den Entwurf von Mahrenholz und die unterstützenden Aktion von Asmussen ab.
Der Beschluß des Rates vom 10./11. Oktober 1946 lautete wörtlich: „Das Hilfswerk der EKD soll ermutigt werden, den ersten Teil des Einheitsgesangbuches der EKD neu aufzulegen“. Einem Vermerk Söhngens zufolge hatte der Rat erwogen, „ob es ratsam wäre, eine neue Auflage des Einheitsgesangbuches (DEG) herzustellen oder etwa stattdessen den Entwurf Mahrenholz in Druck zu geben. Die Meinung ging einmütig dahin, dass man dem Hilfswerk den Neudruck des DEG anraten sollte.“ Söhngen fügte handschriftlich hinzu: der Beschluss des Rates entspräche einer Vereinbarung zwischen ihm und Gerstenmaier und wäre auch „sachlich zu begrüßen, da eine Fortführung der Arbeit am Gesangbuch nur in kontinuierlicher Anknüpfung an das Vorhandene verantwortbar ist“ (Vermerk Söhngens vom 23.10.1946 EZA 4/ 830).
Dieser Ratsbeschluß konnte als eine deutliche Spitze gegen den Gesangbuchentwurf von Mahrenholz verstanden werden. Tatsächlich bedeutete er nur, daß zur Zeit eine Neuauflage des DEG die augenblickliche Gesangbuchnot beheben sollte. Allerdings beabsichtigte er auch einen deutlichen Stop für eine seit dem Sommer 1946 laufende Aktion für die Herausgabe eines „Gesangbuches für die evangelische Christenheit.“

Der Entwurf von Mahrenholz überschnitt sich mit entsprechenden Bemühungen in Berlin und der Ostzone durch OKR Söhngen. Mahrenholz und Söhngen hatten schon in den dreißiger Jahren in getrennten Ausschüssen je ein Gesangbuchprojekt vorangetrieben und sich vor Kriegsende darüber auch gelegentlich ausgetauscht. (siehe den Briefwechsel Söhngen/ Mahrenholz 1941/42 in EZA 628/ 396). Dann war der Kontakt durch die Kriegsereignisse abgebrochen, aber Mahrenholz hatte für sich das Projekt weiterverfolgt, und es nach dem Krieg „Gesangbuch für die evangelische Christenheit“ genannt (GEC). Mahrenholz hatte Anfang 1946 den Briefkontakt zu Söhngen zwar wieder aufgenommen, aber nichts von seinem Gesangbuchprojekt verraten (siehe Mahrenholz an Söhngen 19.3.1946, Söhngen an Mahrenholz 10.4.1946, Mahrenholz an Söhngen 7.5.1946 in LKH N 48/ 441 B).

Von dem Inhalt des Rundschreibens von Asmussen war Söhngen vollständig überrascht worden. Er reagierte unmittelbar mit einem Brief an Mahrenholz. Die genannte Arbeit würde „solide und zukunftsweisend“ sein und dann berichtete er von der eigenen Arbeit. „Ich habe im Osten die Gesangbuchfrage wieder aufgegriffen und bereite ein einheitliches Gesangbuch vor, nämlich „eine Auflichtung des Bestandes des DEG“ sowie eine Zusammenfassung des zweiten Teiles und eine Ergänzung durch wertvolles altes und zeitgenössisches Liedgut.“ Söhngen bat um Austausch der Arbeiten. Der jeweilige Ausgangspunkt würde zwar verschieden sein. Er selber müsse in Kontinuität des DEG verbleiben. Man müsse „danach streben, daß der Liedbestand der beiden Gesangbücher im großen und ganzen der gleiche wird.“ In einem zweiten Briefteil beschrieb Söhngen die von ihm angestrebte Sammlung der Lutheraner innerhalb der Unionskirchen. „Ich bin mit Eifer in der Richtung tätig, den lutherischen Charakter unserer östlichen Kirchenprovinzen wieder herauszuarbeiten.“ Die Verwirklichung einer lutherischen Kirche wäre allerdings im Augenblick „noch fast unüberwindbar“. Mahrenholz erwiderte prompt und wollte den Eindruck einer Zusammenarbeit mit Asmussen verwischen. Er versprach, ein Exemplar des GEC abschreiben zu lassen und ihm zuzuschicken. Er hätte sich über das Rundschreiben von Asmussen zwar geärgert, „vor allem, wenn man die Sachunkunde so deutlich werden läßt“, aber nun müsse er „den Entwurf auf den Tisch legen“. Was die lutherische Kirche betreffe, so interessierten Meiser und Fleisch nur die Verfassungsfragen. Auf der anderen Seite entbehre es nicht des Humors, „wenn Hans Asmussen so bereitwillig auf den Leim kriecht“ (Briefwechsel in LKH N 48/ 601). Hatte Mahrenholz Asmussen also „geleimt“, als er ihm von seinem Projekt eines „Gesangbuches für die evangelische Christenheit“ erzählte und ihm offenbar ein getipptes Exemplar zur Einsicht überlassen hatte, in der stillen Hoffnung, dieser würde es weiterverbreiten, was dann auch prompt geschah?
Mit dem Beschluß des Rates der EKD vom Oktober 1946 hatten die Dinge allerdings einen anderen Verlauf genommen als Mahrenholz es sich erhofft hatte und es hatte sich der Rat der EKD sehr klar gegen die eigenmächtige Aktion und den Inhalt des Rundschreibens von Asmussen gestellt.

GEC gegen DEG
Einem weiteren Kreis der Kirchenmusik wurde der noch intern schwelende Konflikt zwischen Mahrenholz und Söhngen durch eine Veröffentlichung von Pfarrer Walter Blankenburg im ersten Heft der frisch eröffneten Musikzeitschrift „Musik und Kirche“ 1947 bekannt. Blankenburg war Schriftleiter, Mahrenholz Mitherausgeber. Dort veröffentlichte er einen Beitrag mit dem Thema „Das „Notgesangbuch“ Vorschlag zur Überwindung der Gesangbuchnot.“ S. 46 ff, der wie ein grober Keil wirken mußte. Zu den mancherlei Nöten der Gegenwart gehöre „die brennende Gesangbuchsnot“. Die Bestände der Landeskirchen wären durch Luftkrieg und Flucht vernichtet. Wenigstens 5 Konfirmandenjahrgänge hätten schon kein eigenes Gesangbuch gehabt. Ein Neudruck der landeskirchlichen Gesangbücher komme wegen der Papierknappheit nicht in Frage. Der jetzige Zeitpunkt wäre eine nie wiederkehrende Gelegenheit zur Schaffung eines für die gesamte deutsche evangelische Christenheit bestimmtes, gemeinsames Gesangbuch. (S. 47). Ein Neudruck des DEG käme nicht in Frage. Das DEG wäre veraltet, weil es vor der kirchenmusikalischen Erneuerungsbewegung nach dem 1. Weltkrieg entstanden wäre. Durch einen Neudruck des DEG würde „die Entwicklung der Gesangbuchgeschichte auf Jahre aufgehalten werden.“ (S. 48) In den westlichen Zonen wäre es nur von Rheinland/Westfalen und den Kirchen des Nordgesangbuches übernommen worden und Mecklenburg liege ja schon in der russischen Zone (S. 48). Es folgten scharf ablehnende Argumente gegen das DEG insgesamt, gegen die Liedauswahl, die Textfassungen, die Melodiegestalt, die Melodiezuweisungen und Notierung. Blankenburg fordert eine „Kanonisierung“ des Kirchenliedes der Reformation. (S. 49). Er begründet dies beispielhaft damit, dass die Str. 5 von „Nun komm der Heiden Heiland“ im DEG nicht enthalten wäre. Sie gehöre doch „zum Allergrößten protestantischer Kirchenlieddichtung“ (S. 49). Das Sprachniveau des DEG wäre „weithin das der höheren Töchterschule von 1913“. Blankenburg begründete dies mit der Veränderung des Weihnachtsliedes „Wir singen dir Immanuel“ Dort heißt es in Strophe 6 „trinkst Milch aus deiner Mutter Brust und bist doch selbst der Engel Lust“ . Das DEG mache daraus „Bist aller Heiden Trost und Licht suchst selber Trost und findst ihn nicht.“ Die Strophen 7 und 14 von „Vom Himmel hoch“ fehlten im DEG. Blankenburg forderte außerdem „die Wiederherstellung der melodischen Urgestalt der kirchentonalen Weisen“ (S. 50). Die Notation von Luther bis Crüger widerspreche der im DEG. Es wäre ein „ungemein bedauernswerter Rückschlag, wenn gerade gegenwärtig das DEG durch allgemeine Verbreitung gleichsam kanonisiert würde“ (S. 51).
Blankenburg stellte nun als Alternative die Arbeit des Verbandes evangelischer Kirchenchöre (VeK) vor, der 1940 einen Gesangbuchausschuss gebildet hätte, „der in aller Stille an einem Gesangbuch für die ev. Christenheit unter den oben deutlich gewordenen Grundsätzen gearbeitet hat“ (S. 51). Blankenburg schlug ein Notgesangbuch mit 150 Liedern vor, um eine möglichst große Auflage zu ermöglichen. Es sollten nur die „als kanonisch geltenden Lieder“ aufgenommen werden, es sollte „zugleich den Gemeinden zum Bewusstsein kommen, welche Choräle gleichsam als die „klassischen“ zu gelten haben“ (S. 52). „Das Notgesangbuch darf sich in seinen Text- und Melodiefassungen sowie bei seinen Notierungen nicht irgendeinem der landeskirchlichen Gesangbücher anschließen, auch nicht dem DEG, sondern muß die Vorarbeiten für das „Gesangbuch für die evangelische Christenheit“ (GEC) verwerten“ (S. 52). Ein solches Gesangbuch würde beim Bärenreiterverlag gesetzt und in einer Auflage von 30.000 Stück hergestellt, wenn die Genehmigung zum Druck von der Information Control erteilt würde.

Dieser Aufsatz ist in vieler Hinsicht grundlegend für das gelenkte Verständnis der Entstehung des EKG. Grundlage für ein neues Gesangbuch sollte nicht das DEG sondern das GEC werden. Das war die Botschaft des Aufsatzes. Mit pauschalen Verdächtigungen (es wäre veraltet und bürgerlich), zog Blankenburg über das DEG her. Seine dürftigen Beispiele begründeten eher eine Weiterarbeit an dem DEG, aber keineswegs die Herstellung eines völlig neuen Gesangbuches. Gezielt beschränkte Blankenburg das GEC auf die drei westlichen Besatzungszonen. Als erster Schritt dazu sollte die Herstellung einer Kurzfassung von 150 Liedern des GEC für die Landeskirchen in den drei Westzonen dienen. Die Landeskirchen in der Ostzone wie z.B. Mecklenburg sollten bewußt unberücksichtigt bleiben. Das GEC war also ein westdeutsches Projekt für die westdeutschen Landeskirchen. Es wäre auch denkbar gewesen, das DEG gerade in der Phase der zunehmenden politischen innerdeutschen Verhärtung als ein zonenübergreifendes und im Hinblick auf die evangelischen Gemeinden in den polnisch besetzten seinerzeit deutschen Gebieten grenzüberschreitendes Gesangbuch zu würdigen und zu stärken. Diese Sicht war dem Aufsatz von Blankenburg völlig fremd. Das GEC war von Anfang an ein konfessionalistisches Projekt, denn es berücksichtigte nicht die beiden großen unierten westdeutschen Landeskirchen Rheinland und Westfalen. Es war auch aus der Sicht der westdeutschen lutherischen Kirchen ein nur eingeschränkt lutherisches Projekt, denn das Gesangbuch der bayrischen Landeskirche von 1927/28 bestand zu seinem ganz überwiegenden Teil aus den Liedern des DEG. Diese Tatsache verschwieg Blankenburg. Schließlich sollte es keine mitgestaltende Rolle der Gemeinden bei der Herstellung eines neuen Gesangbuches geben, sondern die Gemeinden sollten belehrt und gelenkt werden, welche Choräle als wertvoll zu gelten hatten. Dem GEC wurde damit eine hymnologische Leitfunktion zugeschrieben. Der Artikel erwíes sich als ein interessengeleiteter Aufsatz zur Durchsetzung des GEC.

Zwei Fronten in der EKD
Als die Kanzlei der EKD in Schwäbisch Gmünd am 20.2.1947 die Berliner Stelle um einen Bericht der Bemühungen des östlichen Gesangbuchausschusses bat, weil der Rat in der nächsten Sitzung über den Stand der Gesangbuchfrage verhandeln wolle, antwortete Söhngen am 26. März 1947 sehr ausführlich:
„Es stehen sich heute in der EKD zwei Fronten gegenüber. Auf der einen Seite die lutherischen Kirchen, die s.Zt. das DEG nicht übernommen haben, deren bisheriges Gesangbuch aber längst überfällig ist, und die darauf brennen, möglichst rasch ein ganz neues an die Stelle ihres bisherigen Gesangbuches zu setzen... Führend in dieser Front sind vor allem die lutherischen Kirchen des Westens,“ dessen geistiges Zentrum OLKR Dr. Mahrenholz wäre. „Hier baut man Stück für Stück ein neues Gesangbuch auf, von dem man hofft, dass es die Zustimmung aller derjenigen Kirchen finden wird, die s. Zt nicht das DEG übernommen haben.“ Die DEG- Landeskirchen hätten dagegen einen anderen Ausgangspunkt als Mahrenholz. Söhngen arbeitete mit einem Ausschuss an einer Überarbeitung des ersten Teils des DEG und einer Vereinheitlichung der provinzialkirchlich verschiedenen zweiten Teile des DEG. Die Gestalten der Gesangbücher würden in beiden Hälften der EKD verschieden sein müssen. In diesem Stadium sollte das Hilfswerk den ersten Teil des DEG drucken (EZA 4/ 830).
Söhngen durchschaute die Triebfeder für das rasche Handeln von Mahrenholz, die in der rückständigen Situation der Hannoverschen Gesangbuchfrage lag. Sollten darunter nun die Ostkirchen leiden, die mit Ausnahme der schlesischen Kirche und von lutherisch Sachsen das DEG bei sich eingeführt hatten? Söhngen durchschaute auch die Taktik von Mahrenholz und empfand sie als Aufbau einer „Front“ gegen die Ostkirche. Deren Lage war durch die Demarkationsgrenze quer durch Deutschland und durch die Trennung der Provinzialkirchen in den polnisch besetzten Gebieten von den unierten Kirchen der sowjetischen Besatzungszone zusätzlich in ihrem kirchenpolitischen Gewicht geschwächt.

Inzwischen ließ das Ev. Hilfswerk im Ev. Verlagswerk Stuttgart von der amerikanischen Papierspende 185.000 Exemplare des Stammteils des DEG als sog. „Notgesangbuch“ drucken. Bis zum Frühjahr 1948 war eine weitere Auflage von 185.000 Stück vorgesehen, die von der Druckerei Metzingen/ Wittenberg für die ganze Ostzone besorgt werden sollte. Eine weitere beträchtliche Papiermenge sollte von der Preußischen Hauptbibelgesellschaft für den Druck von Gesangbüchern verwendet werden (siehe Bericht des Beauftragten für das Ev. Hilfswerk Ost Niederschrift der Sitzung des Gesangbuchausschusses Ost am 7.-9.10.1947 in Berlin Spandau in EZA 4/ 830).
Diese Drucktätigkeit führte im Mai 1947 zu einer scharfen schriftlichen Kontroverse zwischen Bischof Wurm und dem Direktor des Hilfswerkes Eugen Gerstenmaier. Wurm bezeichnete die Drucklegung im Hinblick auf die seiner Meinung nach zukunftsweisende Initiative von Mahrenholz als „glatte Fehlentscheidung“, Gerstenmaier hingegen blieb ungerührt bei seiner Entscheidung, mit der Papierspende den Druck des Stammteils des DEG zu besorgen (LKA Hanover 50220; siehe auch die Protokolle des Rates der EKD 1947/48 Bd 2. S. 225 f Anmerkung 26).
Es gelang Mahrenholz, seine Vorlage in die höchsten Gremien der EKD zu lancieren. Mahrenholz benötigte zur Durchsetzung des GEC ein Gremium, das sich hinter den GEC-Entwurf stellte. Dazu berief er erstmals nach dem Kriege den Zentralrat des Verbandes evangelischer Kirchenchöre zur 52. ordentlichen Tagung vom 28.-30. Mai 1947 nach Eßlingen in die Nähe von Stuttgart ein. Mahrenholz war der Vorsitzende des Verbandes. In der reichhaltigen Tagesordnung befand sich unter c) Bericht des Gesangbuchausschusses über das Gesangbuch für die evangelische Christenheit“ und die Notgesangbücher“ (LAH D 20 / 141. Rundschreiben des VeK).
Ob sich in dieser schwer verkehrsbehinderten Zeit je ein Ausschuss wiederholt getroffen hat, ist sehr zweifelhaft. Es war der von Mahrenholz bisher verschickte Vorschlag des GEC mit den Liedanfängen. Der in seiner aktiven Beteiligung an der Gesangbuchentwicklung nach 1945 unklare Zentralrat des VeK machte sich am 1. Juni 1947 in Eßlingen im Beisein eines Mitgliedes der Kirchenkanzlei den Textteil des GEC von 335 Liedern zu eigen und berichtete bereits einen Tag später Landesbischof Wurm von dem Beschluß, der ihn zur Kirchenversammlung nach Treysa mitnahm.
Von der Vorlage eines Gesangbuchentwurfes überfallen und unvorbereitet beschloss die zweite Versammlung in Treysa am 5./6. Juni 1947, die Kirchenleitungen und die synodalen Vertretungen möchten den „sorgsam erarbeiteten Entwurf des “Gesangbuches für die evangelische Christenheit“ ernst prüfen und, wenn irgend möglich als ersten Teil ihres künftigen Gesangbuches übernehmen“. Die Leitung des Hilfswerkes wurde gebeten, den Landeskirchen einen Neudruck des DEG nicht aufzunötigen. Der Rat der EKD wurde gebeten den Landeskirchen „ein Vorwärtsgehen in der Richtung auf größere Einheitlichkeit des Kirchengesangs vorzuschlagen und warm zu empfehlen“(Wortlaut nach Mahrenholz „Das Ev. Kirchengesangbuch“ S. 18).
Aber in der anschließenden EKD-Ratssitzung kam der Rat auf diesen Beschluß nicht zurück und ließ ihn auch nicht veröffentlichen. Söhngen berichtete, der Rat habe sich den Beschluss von Treysa ausdrücklich nicht zu eigen gemacht. Der Rat hatte sich bereits im Oktober 1946 für einen Neudruck des DEG ausgesprochen und sollte nun mit dem Beschluß der Kirchenversammlung von diesem Beschluß wieder abrücken. Das kam für die unierten Mitglieder des Rates ungelegen. Offenkundig aber war die Beschlußfassung des Zentralrates des Verbandes ev. Kirchenchöre (VeK) Anfang Juni in Eßlingen bereits auf eine Einbringung des Entwurfes während der Kirchenversammlung in Treysa eine Woche später gefaßt worden. Dieses Zusammenspiel abseits der Kirchen in der Ostzone mußte dort zusätzliche Verärgerung schaffen.
Da Mahrenholz zu Recht vermutete, daß vom Rat der EKD keine „warme Empfehlung“ für das GEC an die Kirchenleitungen herausgehen würde, bat er selber mit Schreiben vom 8. August 1947 die Kirchenleitungen, das GEC fakultativ neben dem herkömmlichen Gesangbuch freizugeben. Es werde allerdings nicht mehr möglich sein, größere Änderungen im Entwurf vorzunehmen. Dazu veröffentlichte er zeitgleich auch eine Denkschrift, eine Kurzform seiner späteren Abhandlung von 1950 (EZA 628/398).

Die Reaktion der Kirchen in der Ostzone und in Berlin auf den Beschluss auf Treysa
Der Beschluß von Treysa 1947 rief bei den Kirchen in der sowjetisch besetzten Zone Entrüstung hervor.
Söhngen verschickte nun am 19. Juli 1947 an alle ostzonalen Kirchenleitungen seine oben zitierte Stellungnahme vom 26. März d. J. mit den Gründen für seine Ablehnung des GEC Entwurfes und lud deren Gesangbuchausschüsse zu einem Treffen am 7.-9. Oktober 1947 in das Johannesstift, Berlin-Spandau ein. Es stünden sich innerhalb der EKD zwei Lager gegenüber, nämlich die Kirchen mit und ohne das DEG. Es wäre eine ernste Frage, ob die bisherige Gesangbuchentwicklung innerhalb der DEG-Kirchen einfach abgebrochen werden könne oder ob es nicht nötig wäre, die notwendige Reform in der Kontinuität der bisherigen Entwicklung durchzuführen.
Die Bevollmächtigten des Ev. Hilfswerkes trafen sich im Herbst 1947 in Bethel und beschlossen, das in Stuttgart lagernde Papier nicht für den Druck des GEC sondern nur für das DEG zu verwenden (Bericht von Söhngen über das Treffen am 20.-22.1. 1948 im Johannesstift in EZA 4 / 830).

Am 7.- 9. Oktober 1947 traf sich in Berlin-Spandau ein repräsentatives Gremium der Kirchen in der Ostzone, nämlich von Berlin Brandenburg, der Kirchenprovinz Sachsen, Pommern, Anhalt, Mecklenburg, des Zentralbüros Ost des Hilfswerkes und die Nebenstelle der Kanzlei der EKD, die von Söhngen besetzt war. Es waren insgesamt 15 Mitglieder, darunter die Konsistorialräte Block und Labs, die Landeskirchenmusikdirektoren Bremsteller und Koch und der Landesmusikwart Schwarz, die Professoren Reimann, Grote und Strube, Landessuperintendent Werner und die Pfarrer Baltzer, Büchner, Prost. Während in der Westzone Mahrenholz die Arbeit vor allem alleine vorantrieb und für seine Ergebnisse sich eine Präsentations- und Beschlussebene suchte, war die Arbeit in der Ostzone von vorneherein an die kirchenleitenden Gremien, an die Fachleute in den Landeskirchen und in den Kirchenmusikhochschulen gebunden. Das acht Seiten lange Protokoll spiegelt die Intensität der Arbeit am Gesangbuch und die Enttäuschung über die durch Treysa eingetretene Entwicklung wider. Der Beschluss von Treysa werfe schwerwiegende Fragen für die DEG-Kirchen auf. Es bliebe zu bedauern, daß der Verband ev. Kirchenchöre seit dem Zusammenbruch nicht nur die Fühlungnahme mit dem altpreußischen Gesangbuchausschuss aufgegeben, sondern auch auf eine Beteiligung der östlichen Landesverbände an den Vorarbeiten verzichtet habe. Es bestünden „starke Bedenken gegen die Grundsätze des GEC“. Der Gesichtspunkt eines prinzipiellen Archaismus wäre mit solcher Konsequenz angewandt, das „schwerste Erschütterungen für das Choralsingen der Gemeinden befürchtet werden müssten“. Söhngen plädierte als Alternative für eine Übergangslösung, die das Überkommene behutsam weiterentwickele. Er wurde beauftragt, bei der Kanzlei der EKD und beim Verband ev. Kirchenchöre die ernsten Bedenken gegen das neue Gesangbuch für die ev. Christenheit geltend zu machen und die Bitte auszusprechen, dass der Entwurf des Gesangbuches der Kirchenversammlung der EKD nicht eher vorgelegt werde, als bis darüber eine Einigung mit den östlichen Kirchen erzielt sei. Diese letzte Passage spiegelt noch einmal die schwere Enttäuschung der Landeskirchen in der Ostzone über das selbständige Vorgehen von Mahrenholz auf der Kirchenversammlung in Treysa wider.
Nach dem Grundsatzreferat von Söhngen wurde gründlich an dem Liedumfang des DEG gearbeitet, der dem kommenden Gesangbuch zugrunde gelegt werden sollte. Dabei wurden vom Ausschuss 79 Lieder des DEG als entbehrlich und 33 Lieder bei einer Streichung für fraglich vorgeschlagen. Zu diesem sehr weitgehenden Ausschussergebnis sollten die östlichen Kirchenleitungen und Gesangbuchausschüsse der Provinzialkirchen bald Stellung nehmen (Niederschrift der Sitzung in EZA 4/ 830). Diese sehr frühe Einbeziehung und Unterrichtung der Landeskirchen stellte die Arbeit des Ostausschusses von Anfang an auf eine sehr viel breitere und kommunikativere Basis als das Vorgehen von Mahrenholz.
Söhngen berichtete während der 10. Kirchlichen Ostkonferenz der Kirchenleitungen am 20. und 22. Oktober 1947 in Eisenach und Dresden von der Ausschussarbeit, die Konferenz schloß sich seinem Urteil an und gab ihre vollständige Ablehnung des Beschlusses von Treysa zu Protokoll. „Alle sind sich einig, dass der Weg des Gesangbuches für die evangelische Christenheit von den DEG-Kirchen des Ostens nicht mitgegangen werden kann.“ Söhngen wurde beauftragt, „die ernsten Bedenken gegen das GEC geltend zu machen“ (Niederschrift über die 10. kirchliche Ostkonferenz in EZA 4/ 830).

Das Echo der östlichen Kirchenleitungen auf die drastischen Einschnitte in den Bestand des DEG durch den Gesangbuchausschuss Ost ließ nicht auf sich warten. Der Naumburger Propst Müller hielt sämtliche Streichungen für völlig unberechtigt. „Ich bin erschüttert über den geplanten Eingriff in den Stamm unseres Gesangbuches. Alle 342 Lieder sollten erhalten bleiben. „Nr. 287 „Hirte deiner Schafe“ wie oft haben wir in den Abendandachten im Kriege mit besonderer Inbrunst gesungen: „Decke mich von oben vor der Feinde Toben mit der Vaterhuld“ und „Laß auch meine Lieben keine Not betrüben, sie sind dein und mein“. Müller spielte damit auf die pausenlosen Fliegeralarme seit 1942 an. „Nr. 234 „Gott will’s machen, dass die Sachen gehen wie es heilsam ist.“ Will man solche Botschaft den Gemeinden heute vorenthalten? Nr. 273 „Mein erst Gefühl sei Preis und Dank“ Wie oft haben wir in den täglichen Schulandachten meines Gymnasiums dieses Lied gesungen! Nr. 257 „Womit soll ich dich wohl loben“. Mit welcher Freude, ich möchte fast sagen Begeisterung, ist dieses Lied nach der Lubrischen Melodie gesungen worden. Will man den Gemeinden diese Freude nehmen? Nr. 157 Stark ist meines Jesu Hand“ Wie oft ist es gerade in den Notzeiten zuversichtlich gesungen worden. Das sollte künftig fehlen? Nr. 80 „O heiliger Geist, o heiliger Gott.“ Dieses Lied singt meine Gemeinde in der Pfingstzeit fast auswendig.“ Propst Müller kommentierte wütend den Wegfall jedes Liedes (Schreiben vom 6.12.1947 in EZA 4/ 839). Müller blieb mit seinem Verriß nicht allein. Auch der Erfurter Propst Hein erhob gegen die Streichung der 79 Lieder „schwerste Bedenken“. Er erinnerte daran, dass in manchen Großstadtgemeinden das DEG noch gar nicht eingeführt wäre oder erst vor sehr kurzer Zeit. „Unbegreiflich scheint es, dass Lieder wie Nr. 66 „Willkommen Held im Streite“, 78 „O du allersüßte Freude“, Nr. 80 „O heiliger Geist“, Nr. 106 „Einer ist König“, Nr. 111 „Walte walte nah und fern“, Nr. 125 „Zions Stille soll sich breiten“, Nr. 157 „Stark ist meines Jesu Hand“, Nr. 188 „Ich bete an die Macht der Liebe“ der Gemeinde genommen werden sollen“ (Schreiben am 29.11.1947 in EZA 4/ 830). Ein ähnliches Echo hätte Mahrenholz geerntet, wenn er eine entsprechende Umfrage auch in den Kirchengemeinden seiner Hannoverschen Landeskirche veranstaltet hätte, die von Hunderten von Flüchtlingen überfüllt waren, denen diese DEG Gesangbuchlieder geläufig waren. Völlig anders reagierte der Magdeburger Propst Zuckschwerdt, der mit einem fünfköpfigen Gemeindekreis sogar den Fortfall von 92 Liedern vorgeschlagen hatte (Schreiben vom 6.1.21947). Prof. Erhard Mauersberger erwiderte für die Thüringer Landeskirche in einem Schreiben an Prof. Strube am 2.12.1947, die Kirchenleitungen würden wohl gehört, wenn die endgültigen Streichungen vorlägen, zeigte sich aber mit einigen Ausnahmen durchaus einverstanden.

Das Gesangbuchprojekt GEC von Mahrenholz schien zum Jahresende 1947 weit zurückgeworfen: kein Papier zum Druck, keine Zustimmung im Rat der EKD, Ablehnung durch den Ostgesangbuchausschuss und die östlichen Kirchenleitungen und rasche Entwicklung eines revidierten DEG Gesangbuches als Alternative. Mahrenholz ging in seiner Darstellung von 1950 auf diese Entwicklung mit keinem Wort ein.

Am 20.- 22. Januar 1948 tagte erneut der Gesangbuchausschuss Ost im Johannesstift mit den Beauftragten des Hilfswerkes. Zu den 21 Mitgliedern des Gesangbuchausschusses gehörten nun u.a. Prof. Ernst Pepping, Prof. Gottfried Grote, Adolf Strube, Prof. Erhard Mauersberger, OLKR lic Gottfried Noth, Landeskirchenmusikdirektor Koch, Anhalt. In dieser höchst kompetenten und prominenten Sachverständigenrunde wurden die Voten aus den Kirchenleitungen behandelt, 26 gestrichene Lieder wieder aufgenommen, aber 68 Lieder endgültig gestrichen. Bei 18 Liedern wurde noch keine Entscheidung getroffen. Bei 46 weiteren Liedern sollten Änderungen innerhalb des Textes vorgenommen werden. „Es soll versucht werden, bis zur nächsten Sitzung am 12. März einen Entwurf des geplanten einheitlichen Gesangbuches vorzulegen“. Dazu wurden drei Kommissionen gebildet. „Für die Landes- und Provinzialkirchen der Ostgebiete ist ein einheitliches Gesangbuch zu schaffen, das in seiner inneren Ausrichtung an das DEG anknüpft, jedoch auf eine Zweiteilung verzichtet.“ Dieses Ergebnis sollte den Kirchenleitungen zur Stellungnahme zugeleitet werden, wozu Söhngen eine Denkschrift abfassen sollte. Außerdem sollte Söhngen direkte Verhandlungen mit OLKR Mahrenholz aufnehmen (Niederschrift über die Arbeitstagung des Gesangbuchausschusses der östlichen Landes- und Provinzialkirchen vom 20.-22. Januar 1948 in EZA 4/ 830).

Söhngen verfasste eine Denkschrift für die Kirchenleitungen, wobei er zu Beginn noch einmal die mangelnde Kooperationswilligkeit des Westens betonte: „Es mag mit den Folgen des deutschen Zusammenbruches zusammenhängen, dass der Verband ev. Kirchenchöre nach 1945 von der Fühlungnahme in Berlin absah und auch Vertreter der östlichen Kirchenchorverbände nicht mehr an der Arbeit seines Gesangbuchausschusses beteiligte“. Söhngen hob hervor, dass sich der Rat der EKD den Beschluß der Kirchenversammlung von Treysa nicht zu eigen gemacht habe. Innerhalb der EKD stünden sich die beiden „Fronten“ der Landeskirchen mit und ohne DEG gegenüber. Söhngen wehrte die Behauptung von Mahrenholz ab, als ob das DEG hymnologisch zurückgeblieben wäre. „Die Gesangbücher auf der Grundlage des DEG gehören zweifelsohne schon in die gegenwärtige Phase der hymnologischen Erneuerung hinein.“ Der Probedruck des GEC stieße „im Westen fast überall auf Ablehnung“. Mit einer allgemeinen Einführung des GEC in allen Landeskirchen würde kaum noch gerechnet. „Es erweist sich jetzt als eine Erschwerung, dass der Verband ev. Kirchenchöre seine bisherige Gesangbucharbeit in eigner Verantwortung getrieben hat, ohne eine förmliche Beauftragung durch die einzelnen Landes- und Provinzialkirchen“. Die archaische Haltung des GEC ließe befürchten, „dass das Gesangbuch den Gemeindegliedern fremd bliebe.“ Der Forderung einer Textverständlichkeit würde das GEC in einer Reihe von Fällen nicht gerecht. Die Anhänge, die dem GEC von den Landeskirchen beigegeben werden könnten, bedeuteten praktisch den von Mahrenholz beim DEG viel kritisierten zweiten Teil, zumal die Länge der Anhänge allein in der Hand der Landeskirchen läge. Der Gesangbuchausschuss Ost wäre bereit, auf 79 DEG Lieder zu verzichten, denn von den 342 DEG Liedern blieben auch im GEC der sehr große Teil von 270-280 Liedern erhalten. Dazu kämen noch 165 Lieder für einen zweiten Teil, insgesamt also 435-454 Lieder (Denkschrift von Söhngen 26.1.1948 in EZA 4/ 830).

Beginn des gemeinsamen Ost/West-Projektes EKG
Es kam nun zu persönlichen Verhandlungen zwischen Söhngen und Mahrenholz, von denen Söhngen auf der Sitzung des Gesangbuchausschuss Ost am 10./12. März 1948 berichtete. Das war nun bereits die dritte Sitzung des Gesangbuchausschusses Ost innerhalb eines halben Jahres und demonstrierte die Gesprächsdichte. Es waren 21 Teilnehmer anwesend. Als Ergebnis des Gespräches mit Mahrenholz fasste Söhngen zusammen: aus dem GEC sollten 20-30 Lieder gestrichen und 100 neue aufgenommen werden. Das Gesangbuch sollte etwa 400 Liednummern erhalten. Es sollten in vier gemeinsamen Arbeitstagungen der Liedumfang, die Texte, die Melodien und die Gliederung behandelt werden. Für den Westen hatte Mahrenholz folgende Mitglieder genannt: Pfr. Dr. Reindell (Westen), Landesmusikwart Weismann (Süden), Pfr. Utermöhlen (Norden). Das waren Mitglieder aus dem Verband ev. Kirchenchöre, die aparterweise nach den Himmelsrichtungen sortiert waren. Für den Osten wurde dagegen eine zwölfköpfige Gruppe nominiert, in der die verschiedenen Landeskirchen und die kirchenleitende Ebene vertreten waren. Mahrenholz wusste, was er tat, als er nicht Vertreter der bayrischen, württembergischen und rheinischen Landeskirche in den Ausschuss West berief, obwohl sein Projekt den Titel Gesangbuch der Ev. Christenheit und nicht Gesangbuch der ev. Kirchenchöre trug. Mahrenholz wollte auch in diesem Stadium die Verhandlungen auf westlicher Seite offenbar alleine führen.
Der Gesangbuchausschuss-Ost übernahm nun keineswegs das Gesprächsergebnis Mahrenholz/ Söhngen, sondern wünschte, aus dem GEC 26 Lieder zu streichen, über 16 noch zu verhandeln, dagegen aus dem DEG 11 zu behalten, nur drei zu streichen und über 10 noch zu verhandeln. Zusätzlich sollten 12 Lieder aus der sächsischen Landeskirche in den Stammteil aufgenommen werden. Die Zusammensetzung des Liedteiles des GEC hatte sich damit erheblich verändert.
Pfr. Decker von luth. Sachsen berichtete von der unterschiedlichen Aufnahme des GEC in den westlichen Landeskirchen und Dekan Radtke vom Hilfswerk Ost, dass 185.000 des ersten Teils des DEG gedruckt und über die Landeskirchenämter der Ostkirchen verteilt werden sollten. Weitere 40 t Papier stünden für die Landeskirche Thüringen zur Verfügung. Aber der Ausschuss beschloss, den weiteren Druck des DEG zugunsten eines neuen Gesangbuches kurzfristig zurückzustellen.

Einen neuen motivierenden Ton in diese internen Verhandlungen brachte der Beschluß des Rates der EKD am 27. und 28. April 1948, einen Koordinierungsausschuss für die Gesangbuchfrage einzuberufen, dem Söhngen und Mahrenholz, Meta Diestel und Ingmar Hanisch angehören sollten. Über den Fortgang der Arbeit sollte dem Rat Bericht erstattet werden. In dem Ausschuss schienen die Befürworter des GEC in der Minderheit. Meta Diestel war die Schwester des Berliner Generalsuperintendenten D. Diestel und Hanisch war Berliner Jugendpfarrer. Damit war Mahrenholz die selbständige weitere Entwicklung aus der Hand genommen worden. Söhngen kommentierte den Beschluss als „völlige Überraschung“ und als Wiederherstellung „der völligen Gleichgewichtslage“ der Gesangbuchausschüsse im Westen und im Osten. Das neue Gesangbuch sollte ein gemeinsames Ost-West Projekt werden. Das war das Signal, das von diesem Beschluß des Rates ausging.

Zur gleichen Zeit, als der Rat den Beschluß eines Koordinierungsausschusses gefaßt hatte, war am 27./28. April 1948 erstmals im Johannesstift ein gemischter Ost-West-Gesangbuchausschuss zusammengetroffen, auf dem die Vorarbeiten von Söhngen/Mahrenholz auf breite Basis gestellt und die Stellungnahme des Gesangbuchausschuss Ost eingearbeitet werden sollte. Merkwürdigerweise gibt es von diesem entscheidenden Treffen keine Niederschrift, aber einen Bericht aus der Feder von Söhngen vom 22.5.1948 an die Mitglieder des östlichen Gesangbuchausschusses (EZA 4/ 830 ). Es war eine ungleich zusammengesetzte Runde: zwei angekündigte Mitglieder der bereits sehr kleinen Mahrenholzgruppe waren verhindert oder hatten Einreiseschwierigkeiten. Es saßen drei Mitglieder aus dem Westen (Mahrenholz, Weismann und Kirchenrat Lueken, Frankfurt a.M.) 13 Mitgliedern des Gesangbuchausschusses Ost gegenüber (Büchner, Berlin, Decker, Dresden, Gabrieli, Halle, Grote, Berlin, Ihlenfeld, Dresden, Labs, Greifswald, Moser, Weimar, Müller, Dessau, Prost, Greifswald, Strube, Berlin, Wahn, Görlitz, Werner, Schwerin, Söhngen). Die zweitägigen Verhandlungen hatten folgendes Ergebnis: es wurden 26 Lieder aus dem GEC gestrichen, 55 Lieder aus dem Kanon Ost übernommen, außerdem sieben zeitgenössische Lieder vorgeschlagen, auf Wunsch von Luekens vier Psalmlieder von Jorissen, dagegen 48 Lieder aus dem Kanon Ost „geopfert“.
Der gesamtdeutsche Spandauer Gesangbuchausschuss einigte sich damit auf einen festen Stamm von Liedern als eine solide Ausgangsbasis für die weiteren Beratungen und galt als „Fels“ gegenüber den zu erwartenden Wünschen aus den Landeskirchen (Söhngen an die Kirchenleitung am 29.5.1948 in: EZA 4/830). Damit war aus dem Mahrenholzschen GEC Entwurf ein gesamtdeutscher Entwurf geworden. Er sollte auf Vorschlag des Ostens Evangelisches Kirchengesangbuch heißen.
Söhngen fügte seinem Bericht für die Mitglieder des Gesangbuchausschusses einige sehr kritische Stellungnahmen aus dem Westen hinzu, und faßte folgendermaßen zusammen: „Im übrigen gewann ich bei zahlreichen Gesprächen mit führenden Kirchenmännern den Eindruck, dass sich die ablehnende Haltung in den Kirchen der Westzone gegenüber dem GEC in den letzten Monaten eher verbreitert und verschärft als aufgelockert hat“. Ausführlich zitierte Söhngen aus einer Stellungnahme des Ev. Jungmännerwerkes in Kassel-Wilhelmshöhe, das zwar die Auswahl der Lieder eingangs begrüßte. „Dennoch kann der Textausschuss nicht verschweigen, dass er die biblische Einseitigkeit des GEC, in dem die Lieder des älteren und neuen Pietismus fast völlig ausgemerzt sind, für abwegig und gefährlich hält. Dass 81 % der Lieder des GEC dem älteren Liedgut entnommen sind, ist eine Entscheidung, die weder theologisch noch kirchenmusikalisch zu rechtfertigen ist und die von der lebendigen, bibellesenden, betenden und singenden Gemeinde nicht anerkannt werden wird.“ Der große Teil der aus dem GEC ausgemerzten Lieder wäre biblisch einwandfrei und hätte musikalisch vollgültige oder doch tragbare Melodien.
Söhngen zitierte auch ausgiebig eine Zuschrift des Gnadauer Gemeinschaftswerkes vom 5.5.1948. Von den 342 Liedern des DEG wären 143 aus dem Pietismus und der „frommen Aufklärung“ gewesen, von den 335 Liedern des GEC nur noch 50. „Das objektive Bekennerlied reicht nicht aus. Das persönliche Lied des Glaubens fordert das Herz und fragt nach unserer eigenen Stellung. Bleibt der Entwurf im wesentlichen bestehen, wie er vor uns liegt, so dient er nicht der ersehnten Einheitlichkeit, sondern bringt neue Zerrissenheit. Wer ein Gesangbuch schaffen will, muss die Gemeinde hören.“ Söhngen zitierte diese beiden Stimmen so ausgiebig, um die Notwendigkeit der Veränderungen am GEC durch den Spandauer gesamtdeutschen Ausschuss zu unterstreichen.
(Der vollständige Wortlaut und die Antwort von Mahrenholz befinden sich in LKH 50220).

Der Widerstand von Bischof Dibelius gegen das Mahrenholzsche GEC
Nun warb auch Söhngen bei den Kirchenleitungen Ost für dieses Projekt und bat, das „gemeinsam erarbeitete Gesangbuch zu übernehmen“, aber er stieß auf erheblichen Widerstand. Im selben Brief berichtete er von einem Treffen der Kirchenleitungen-Ost am 11.5.1948. „Die Aussprache war auf den Ton einer ungewöhnlich scharfen Kritik am GEC und den Grundsätzen gestimmt, die bei seiner Schaffung befolgt worden sind. Insbesondere wurde es als unmöglich bezeichnet, dass man die Schaffung eines künftigen Gesangbuches den Fachleuten überlasse. Die Landpfarrer und Gemeinden seien in erster Linie berufen, ein Urteil über das Gesangbuch abzugeben.“ Dann wurde gegen die Preisgabe einzelner Lieder scharf protestiert. Am früh erkennbaren Widerstand des Ostens schien der Entwurf des GEC auch im Westen „festgefahren“ zu sein. Söhngen resumierte: „Ich glaube, man malt nicht zu schwarz, wenn man feststellt, dass der Entwurf des GEC im Westen festgefahren ist und nur dadurch flott gemacht werden kann, das gemeinsam erarbeitete neue Gesangbuch zu übernehmen.“

Der eigentliche Widerstand aber kam vom Berliner Bischof Otto Dibelius. Dibelius hatte die Linie des GEC „als nicht tragbar“ bezeichnet und eine Gemeindebefragung angeregt. (Kirchenleitung der ev. Kirche in Schlesien am 24.6.1948 an Söhngen in EZA 4/830). Dibelius wollte vor allem auf die Empfindungen der Gemeindemitglieder Rücksicht nehmen, die in den gefühlsbetonten Liedern lägen, er bevorzuge auch die isometrischen Melodien gegenüber den vorgeschlagenen rhythmischen. „Von seiner Haltung dürfe sich nicht leicht eine Brücke zu derjenigen des Herrn Dr. Mahrenholz zu schlagen sein“, berichtete Landessuperintendent Werner von einem Gespräch mit Dibelius in Schwerin am 16.6.1948 an Söhngen (in EZA Berlin 628/ 398).
Schließlich übergab Dibelius in der Kirchenleitungssitzung am 24. Juli 1948 eine Liste von 38 unaufgebbaren Liedern aus dem DEG, die vor allem volksliedhaften Charakter hatten wie „Ihr Kinderlein kommet“, „O du fröhliche“, „Ich bete an die Macht der Liebe“, „Laßt mich gehen“, „Eines wünsch ich mir vor allem andern“ „Schönster Herr Jesu“ u.a.. Prof. Moser berichtete über die Gesichtspunkte, die Dibelius für die Auswahl der Lieder vorgetragen hätte: „Die Gesichtspunkte, die für den Bischof maßgeblich waren, waren etwa folgende: In das Gesangbuch gehören Lieder hinein, die „von der Frau im Hause bei der Arbeit gesungen werden,“ die „die Gemeinden schlechthin singen“, die „die immer passen“, und die „Schwung haben“. Auch Lieder mit einem Refrain könnten nach der Meinung des Bischofs nicht entbehrt werden. Auch ist er der Meinung, daß die Kinder- und Jugendlieder in das Gesangbuch hineinmüßten, um der Mutter die Möglichkeit zu geben, ihren Kindern das entsprechende Liedgut auch in Form von Gebeten zu übermitteln.“ Die von Mahrenholz für sakrosankt erklärten Lutherlieder „Christ unser Herr zum Jordan kam“, „Die sind die heilgen zehn Gebot“, „Jesaja dem Propheten das geschah“, „Jesus Christus unser Heiland“ und auch „Durch Adams Fall ist ganz verderbt“ von Lazarus Spengler waren für Dibelius völlig entbehrlich (Protokoll von Konsistorialrat Block in EZA 628/398).
Prof. Moser, der dem Gesangbuchausschuss-Ost angehörte, war entsetzt. Alle 38 von Dibelius als unentbehrlich vorgeschlagenen Liedern, fand er mit drei Ausnahmen für ausgesprochen entbehrlich.

Das Argument der mangelnden Gemeindenähe und der Vorwurf des Unverständnisses gegenüber „beliebten“ wurden immer wieder erhoben und Mahrenholz wies mit niedersächsischer Hartnäckigkeit beide Argumente immer wieder zurück. Seine mangelnde Einfühlung mochte auch in seiner geringen Gemeindeerfahrung begründet sein. Mahrenholz hatte nach seinem 2. theologischen Examen im Jahre 1924 vier Jahre lang eine Dorfgemeinde versorgt und war bereits aus dieser Arbeit 1929 als Hilfsreferent in das Landeskirchenamt Hannover berufen worden und hatte dann die für begabte Theologen offenstehende Behördenkarriere gemacht. 1930 wurde er Kirchenrat und 1933 mit 33 Jahren Oberlandeskirchenrat. Die anhaltenden Niederungen und Kümmerlichkeiten und Vorlieben und naiven Tröstungen einer Dorfgemeinde blieben ihm fremd. In einem frühen Briefwechsel mit OLKR Söhngen, der, ähnlichen Geburtsjahrgangs, eine vergleichbare Behördenkarriere im Berliner Evangelischen Oberkirchenrat vom selben Jahr 1933 an begonnen hatte, schrieb er allerdings, wie gerne er, Mahrenholz, Dorfpfarrer gewesen wäre und dass ihm die Stadt bis dahin fremd geblieben wäre. Das war im Jahre 1941 (Brief Mahrenholz an Söhngen 22.2.1941 in EZA). Wer ihm hingegen persönlich begegnete, hatte weniger den Eindruck eines bodenständigen Dorfpfarrers sondern eher eines hochgewachsenen niedersächsischen Adligen. Das niedersächsische Dorf mag ihm im Krieg wie eine liebenswerte erstrebenwerte Oase vorgekommen sein, zu Hause war der Hochmusikalische im Reich der Töne und der Literatur. Früh hatte er aber auch gelernt, sich kirchenpolitisch durchzusetzen.

Mahrenholz spürt den Widerstand von Dibelius und schrieb am 3.6.1948 an Söhngen: „Besteht keine Möglichkeit, ihm wirklich einmal ernsthaft beizukommen?“ Zugleich versuchte er, eine Berichterstattung gegenüber dem Rat der EKD und den Kirchenleitungen Ost zu unterlaufen und ließ an Söhngen wissen: „Es wäre besser, wenn wir die noch ausstehenden Fragen gemeinsam zu Ende führen, ohne uns zwischendurch mit Fleisch und Blut zu beraten und dann das abgeschlossene Ergebnis in gleicher Weise den Behörden im Osten wie im Westen vorlegten“ (Brief vom 3.6.1948 EZA Berlin 628/398).

Mit einem derart hartnäckigen Widerstand mag Mahrenholz nicht gerechnet haben. Er war auch die Folge davon, daß er in den beiden Nachkriegsjahren den Ostgesangbuchausschuss umgangen hatte. Söhngen sah infolge der einlaufenden Beschwerden aus den Gemeinden als Antwort auf die Aprilbeschlüsse in Spandau die Entwicklung in den ostzonalen Landeskirchen in ein kritisches Stadium treten. Es gäbe Opposition in der Kirchenprovinz Sachsen und ein schnelles Vorwärtsschreiten würde diese nur vertiefen. Die Bedürfnisse der Gemeinden wären zu wenig berücksichtigt und in Brandenburg wäre die Situation ganz ähnlich (Begleitbrief von Pfr. Prautzsch zu Stellungnahme an Söhngen am 30.6.1948 in EZA 628/ 398). Auch Mahrenholz spürte, daß die gemeinsame Arbeit gefährdet war: „Bitte, lieber Herr Söhngen, lassen Sie den Faden nicht abreißen und lassen Sie uns überlegen, wie wir trotz der Schwierigkeiten der Zeit in den gemeinsamen Dingen weiterkommen“ (Brief Mahrenholz an Söhngen 19.7.1948 in EZA Berlin 628/398). Immer wieder versuchte Mahrenholz Söhngen zu überreden, sich nicht allzu oft „mit Fleisch und Blut“, nämlich den Kirchenleitungen zu beraten, aber Söhngen verwies ihn auf die unterschiedliche Entstehungsgeschichte des Ost-Ausschusses. „Unser Gesangbuchausschuss ist nun einmal anders zustande gekommen als der Ihre. Er ist deshalb in jedem Stadium auf eine enge Verbindung und Rückendeckung bei seinen Auftraggebern angewiesen. Die Dinge können bei uns, wie ich Ihnen vertraulich mitteilen darf, in jedem Augenblick in ein kritisches Stadium treten.“ Durch solche Beschreibungen erhoffte sich Söhngen auch ein weiteres Entgegenkommen vom Westen. Aber er seufzte auch über Dibelius: „Vor allem Dibelius entwickelt einen so unmöglichen Standpunkt, daß wir u.U. vor der Nötigung stehen, geschlossen unser Amt zur Verfügung zu stellen“ (Söhngen an Mahrenholz 12.8.1948 in EZA Berlin 628/398).

Mahrenholz war beim Stand der Dinge völlig klar, daß er das GEC nicht vor die EKD Synode bringen durfte, wohin es seinem Anspruch als Einheitsgesangbuch nach hingehörte, denn die Ablehnungsfront gerade der unierten Landeskirchen war enorm stark. Da Mahrenholz jedoch möglichst rasch unumkehrbare Verhältnisse schaffen wollte, plante er, sein Projekt schon der konstituierenden Sitzung der VELKD Anfang Juli 1948 in Eisenach vorzulegen. Dazu kam es aber nicht, denn die Arbeit am GEC war in die gesamtdeutsche Ausschussarbeit eingebunden worden und das neue Gesangbuch noch nicht fertig.

In der Zwischenzeit betrieb das Ev. Hilfswerk in Stuttgart intensiv den Druck einer Neuauflage des ersten Teils des DEG und bat die Landeskirchen um eine vergleichende Liste mit den bei ihnen herkömmlichen Gesangbüchern. Die Hannoversche Landeskirche, für die 70.-80.000 Stück vorgesehen sind, sagte eine Beteiligung an der Aktion ab. Die dafür verwendete Papiermenge sollte dem Bärenereiterverlag für die Herstellung des neuen Gesangbuches zur Verfügung gestellt werden. Es wäre damit zu rechnen, daß schon in Kürze ein solches gemeinsames Gesangbuch fakultativ in den Landeskirchen zur Benutzung freigegeben würde (Schreiben des LKA Hannover an das Hilfswerk Stuttgart vom 4.6.1948 in: LAH 50213). Das war eine starke Übertreibung und diente der Verdrängung des DEG aus dem Gebiet der Hannoverschen Landeskirche. Später gestattete das Landeskirchenamt die Benutzung des DEG Gesangbuches in „geschlossenen Heimen und Räumen der Inneren Mission.“ Für die Braunschweiger Landeskirche waren 26.000 Stück vorgesehen, deren Anzahl sogar auf Anregung der Braunschweiger Zweigstelle des Hilfswerkes auf 40.000 Stück erhöht wurde (LAW LKA 304). Als die Stuttgarter Zentrale aber 3.—DM pro Stück erhob, reduzierte die Landeskirche wegen der erst wenige Wochen zurückliegenden Währungsreform die Anzahl auf 20.000. Reste dieser Taschenbuchausgabe, die im Rheinland gedruckt worden war, finden sich noch heute in den dörflichen Kirchengemeinden, z.B. in Beierstedt.

Mahrenholz belebt die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Gesangbuchreform
Mahrenholz belebte nun die 1926 gegründete Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Gesangbuchfragen, die seit 1933 nicht mehr getagt hatte. Er war dessen Vorsitzender gewesen und lud zu einer Tagung am 14.-16. September 1948 nach Fulda Gesangbuchverständige aus allen westdeutschen Landeskirchen ein. Damit umging er die ihm lästige Berichterstattung gegenüber dem Rat der EKD und umging auch „unionistische“ Einwände aus den ostzonalen Landeskirchen. In dem Einladungsschreiben vom 20.7.1948 berichtete er über die Veränderungen am Entwurf des GEC, den die Landeskirchen zur Stellungnahme im Juli 1947 zugeschickt erhalten hatten. Es wären 24 Lieder gestrichen und 67 neue hinzugefügt. Von den 67 neuen stünden 33 im DEG und statt drei wären nun zehn Lieder aus der Gegenwart aufgenommen. Die Höchstgrenze von 380 Liedern wäre damit erreicht (LKA Hannover 50220).
Die Tagung in Fulda war sehr zahlreich besucht. Erstmals wurde in dieser Breite den Landeskirchen der erheblich veränderte Spandauer Gesangbuchentwurf vorgestellt. Mahrenholz machte sich erneut zum Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft, der er zuletzt gewesen war, eröffnete die Sitzung, knüpfte an die letzte, 15 Jahre zurückliegende Tagung an, indem er der inzwischen verstorbenen Mitglieder gedachte, und gab einen historischen Rückblick. Ausführlich wies er die von den Landeskirchen gemachten Einwände der Gemeindeferne, des Archaismus und der mangelnden Berücksichtigung von pietistischem Liedgut zurück. Während dieser Tagung wurden in gründlichen Beratungen weitere 10 Lieder aus dem Spandauer Bestand gestrichen und 12 neu aufgenommen, sowie über die Aufnahme von 21 weiteren Liedern, über Strophen und Textgestaltung diskutiert. An dieser Tagung nahmen von der Braunschweiger Landeskirche die Oberlandeskirchenräte Röpke und Seebaß teil. Ihre Liedvorschläge, „Mein Schöpfer steh mir bei“, „Ich bete an die Macht der Liebe“ und „Zu Bethlehem geboren“ in den Stammteil aufzunehmen, wurden von der Mehrheit abgelehnt (LKA Hannover 50220). Mahrenholz ließ sich bevollmächtigen, über die Änderungsvorschläge abschließend zu verhandeln.
Mit der Tagung in Fulda hatte Mahrenholz erreicht, daß sein Vorschlag eine halbamtliche Zustimmung der westdeutschen Landeskirchenexperten erhalten hatte, daß er in deren Auftrag verhandeln konnte und daß der Osten mit seinen Wünschen trotz gegenteiliger Beteuerungen eingegrenzt blieb. „Die Arbeitsgemeinschaft sah in dem Spandauer Entwurf keineswegs eine gemeinsame Ost-West Bemühung, sondern „in dem auf diese Weise vervollständigten Entwurf das gemeinsame Gesangbuch für die evangelische Christenheit in Deutschland.“ Die Drucklegung sollte spätestens Anfang 1949 aufgenommen werden. In „Musik und Kirche“ wurde das Ergebnis veröffentlicht (MuK 1948 S. 175).

Mit den Ergebnissen von Fulda beschäftigte sich der Gesangbuchausschuss Ost bei einer Tagung am 28./29. September 1948 in Spandau, betrachtete sie keineswegs als abgeschlossen, sondern machte nun seinerseits Gegenvorschläge (siehe Darstellung der Verhandlungen im Schreiben von Söhngen an Mahrenholz vom 30. 9.1948 in EZA 628/ 96). Darüber gab es wiederum einen ausgiebigen Briefwechsel zwischen Mahrenholz und Söhngen und sogar ein Treffen in Hannover am 16. November 1948, an dem Söhngen nicht teilnehmen konnte, aber der Osten durch Landesuperintendent Werner, Schwerin vertreten war, der umgehend Söhngen von den Ergebnissen unterrichtete. Von den Wünschen der Fuldaer Tagung wurden nur fünf erfüllt und blieben acht unerfüllt, von den Wünschen der Spandauer Tagung waren dagegen 14 angenommen worden (Mahrenholz an Söhngen 16.11.1948 und Werner an Söhngen am 16.11.1948 in EZA 628/ 398).

Nachdem eine Gesangbuchvorlage zur lutherischen Generalsynode im Sommer 1948 in Eisenach nicht zustande gekommen war, sollte diese wenigstens auf der VELKD-Synode im Januar 1949 in Leipzig beschlossen werden. Mahrenholz unterrichtete die lutherische Bischofskonferenz, die am 1.12.48 beschloß, die Liederliste mit Angabe der DEG und GEC Lieder drucken zu lassen. Dies wäre „eine geeignete Grundlage zur Unterrichtung der Synode“. Die Bischofskonferenz sah offenbar noch keine Beschlußfassung, sondern lediglich eine „Unterrichtung“ der Generalsynode vor.
Mahrenholz sah sich zum Jahresende aus einem anderen Grund unter Zeitdruck. Er befürchtete, daß während der bevorstehenden ersten EKD-Synode in Bethel Anfang Januar 1949 Bischof Dibelius zum Ratsvorsitzenden gewählt werden würde. Er äußerte seine Einschätzung der Lage in einem Brief an den Münchner Pfarrer Kattenbusch am 2.1.21948.
„Vertraulich darf ich Sie davon ins Bild setzen, daß Herr Bischof Dibelius in der ganzen Gesangbuchfrage einen wesentlichen anderen Standpunkt vertritt, der mehr oder weniger auf die Rettung des unionistischen DEG hinzielt und auch in andern Dingen gerade hinsichtlich der gottesdienstlichen und liturgischen Verwurzelung und Verankerung des Liedes eine ablehnende Haltung zeigt. Ich bin mir nicht im unklaren darüber, daß in dem Augenblick, wo Bischof Dibelius die Leitung des Rates übernimmt, die Gesangbuchfrage vom Rat der EKD aus hochgeholt würde, es sei denn, daß die lutherischen Kirchen und – in gewisser Weise davon abhängig, die östlichen Provinzialkirchen eine klare Entscheidung getroffen haben, die ein nochmaliges Ausweichen unmöglich macht. Die einjährigen Verhandlungen, die ich mit dem OstAusschuss geführt habe, haben immer wieder gezeigt, daß die lutherischen Kirchen des Ostens völlig bei der Sache sind, daß auch die Unionskirchen gern mitarbeiten, daß aber die altpreußische Kirchenleitung irgendwelche Interessen hat, die Dinge hinauszuschieben bzw. zu vertagen. Ich persönlich bin jedenfalls der festen Überzeugung, daß die Lage für die Entscheidung auf dem Gebiet des Gesangbuchwesens im gegenwärtigen Augenblick von der Sicht der VELKD aus besonders günstig ist, daß aber im nächsten Jahr die Dinge sehr anders aussehen können.“ (Mahrenholz an Pfr. Kattenbusch, München am 2.12.1948 in: LKH D 19/ 431).
Mahrenholz konstruierte eine Art „letzte günstige Situation“, und schuf dadurch eine druckvolle Lage, die zum sofortigen Handeln zwang. Das war für eine epochales Werk wie eine Gesangbucherneuerung eine ungünstige Entscheidungsatmosphäre. Mahrenholz charakterisierte sich selber als einzeln Handelnder gegenüber den Ausschüssen aus dem Osten. Ob seine Einschätzung bezüglich des Ratsvorsitzes von Dibelius in Hinblick auf die Gesangbuchfrage wirklich zutreffend war, ist nicht zweifelsfrei. Immerhin hatte Dibelius als Ratsvorsitzender auf die Gesangbuchfrage, die er wohl hätte vorbringen können, keinen Einfluß mehr genommen.
Dibelius wurde tatsächlich Anfang Januar zum Ratsvorsitzenden gewählt und so blieb Mahrenholz nach seiner Lageanalyse nur noch die unmittelbar anschließend tagende Generalsynode der VELKD in Leipzig, um jene „klare Entscheidung der lutherischen Kirchen“ herbeizuführen.

Die Beschlußfassung des EKG auf der Generalsynode der VELKD Januar 1949
Am 2. Verhandlungstag der Generalsynode in Leipzig, dem 27.1.1949, beschrieb Mahrenholz als eingeladener Gast in einem ausführlichen Referat die Entstehung der Gesangbuchvorlage (Lutherische Generalsynode 1949 Darstellung und Dokumente Berlin 1956 S. 106 ff). Dabei hob er einen „lutherischen Kanon“ hervor, der sich im Babtschen Gesangbuch von 1549 darstellte, und bis zur Aufklärung den Grundbestand aller lutherischer Gesangbücher gebildet hätte. Nun gelte es, an diesen Kanon wieder anzuknüpfen. Die Arbeiten dazu hätten bereits in den 30iger Jahren im Auftrag des Deutschen Ev. Kirchenbundes unter Leitung des Verbandes ev. Kirchenchöre Deutschlands begonnen, wären in zehnjähriger Arbeit weitergeführt, der Kirchenversammlung in Treysa 1947 im Entwurf als Gesangbuch Evangelischer Christenheit vorgelegt und an alle Kirchenleitungen zur Prüfung weitergeleitet worden. Die beiden Gesangbuchausschüsse Ost und West hätten im April 1948 „einen einheitlichen Kanon“ entworfen, der auf der 5. Tagung der Arbeitsgemeinschaft für Gesangbuchreform im September 1948 „einstimmig gutgeheißen und zum Beschluß erhoben“ wäre. „Das, meine Damen und Herren, ist die Vorlage, die Sie hier nun mit der Bezeichnung „Evangelisches Kirchengesangbuch“ vor sich sehen“. Das war eine sehr grobe Darstellung der Ablaufes, denn nach Fulda hatte es weitere zahlreiche Veränderungen gegeben und über die beiderseitigen Wünsche war noch gar nicht abschließend verhandelt worden. Dem Plenum lag kein fertiger, auch vom Ost-Gesangbuchausschuss abgesegneter Entwurf vor. Mahrenholz hatte mit diesem auch sein Vorgehen vor der VELKD-Generalsynode nicht abgesprochen. Es kam genau so, wie Söhngen es bereits Anfang 1947 befürchtet hatte, dass der Westen die DEG-Kirchen langsam auf seine Seite herüberziehen wollte.
Dem Plenum der Generalsynode lag daher nur ein durchnummeriertes Inhaltsverzeichnis von den 391 gegliederten Liedanfängen und 12 ausgedruckte Liedtexte vor. Das war bei einem kirchengeschichtlich derart epochalen Vorgang – erstmals ein einheitliches Gesangbuch! – eine Zumutung. Diesen Mangel begründete Mahrenholz mit einem formalen Defizit. Es hätte nicht genug Geld und Papier für eine Synodalvorlage gegeben. Das war angesichts einer Papierspende für eine Million Gesangbücher beim Stuttgarter Ev. Hilfswerkes merkwürdig. Aber die Synodalen fanden sich mit der Begründung ab.
Die Synodalen zeigten sich vom Referat des OLKR Mahrenholz beeindruckt, hatten aber keinen blassen Schimmer, welchem Gesangbuch sie dort zustimmen sollten. Sie kannten zwar die Liedanfänge, aber nicht, wie es danach weiterging. Sie kannten keine Liedertexte, keine Strophenanzahl, keine Melodien, keinen Gebetsteil. Die Vorlage war der Torso eines Gesangbuches und keinesfalls vorlagereif. Die Synodalen waren mit der Vorlage überfallen worden, nur eine gründliche Aussprache konnte Abhilfe schaffen. Eine gründliche Aussprache aber war nach dem Grundsatzreferat von Mahrenholz nicht vorgesehen. Der Hamburger Hauptpastor Knolle empfahl für den Liturgischen Ausschuss der Generalsynode die Annahme des Entwurfs als „das gemeinsame Gesangbuch der Vereinigten Ev. Lutherischen Kirche Deutschlands“. Den Einführungstermin und die Schaffung regionaler Anhänge sollten die Landeskirchen selber bestimmen. Er würgte auch jede mögliche Debatte von vorneherein ab: „Sie werden den Eindruck bekommen haben, daß es nicht möglich sein wird, im Rahmen einer solchen Synode die Einzelheiten, die vielen Hunderte von Einzelheiten zu besprechen, die hier wichtig sind“ (Darstellung und Dokumente Berlin 1956 S. 118).
Dieses erhebliche Manko veranlaßte den späteren bayrischen Landesbischof Dietzfelbinger, der als Rektor an der Generalsynode teilnahm, sich mit zwei anderen bayrischen Delegierten der der Stimme zu enthalten. Er erinnerte sich in seinen Lebenserinnerungen: „Der Entwurf, der uns auf der VELKD-Synode vorlag, war allzu unfertig. Faktisch hatten wir nur die Anfangszeilen der Lieder und der neu aufzunehmenden Lieder gesehen. Dieses Verfahren aber schien mir doch trotz des hervorragenden Einführungsreferates des unumstrittenen Sachverständigen Oberlandeskirchenrat Christhard Mahrenholz nicht möglich zu sein. Das neue Evangelische Kirchengesangbuch kam mir zu „archaisch“ vor. Es wäre vor der Beschlußfassung darüber eine nochmalige kritische Überprüfung des Textes nötig gewesen, ehe es den Kirchen angeboten wurde (Hermann Dietzfelbinger „Veränderung und Beständigkeit“ München 1985 2. Aufl. S. 144). Es mag auch eine Reaktion auf ein enttäuschendes Gespräch zwischen einer bayrischen Delegation unmittelbar vor der VELKD Synode am 18. und 19.1.1949 in Hannover gewesen sein. „Die Bayern brachten außerordentlich viele Wünsche mit,“ klagte Mahrenholz (Schreiben Mahrenholz an die Mitglieder der Gesangbuchkommission vom 22.1.1949 in : EZA 628/ 398).
Auf der VELKD Synode gab es keine weiteren Wortmeldungen, auch nicht von den bayrischen Delegierten, was nahe gelegen hätte, und ohne jede Aussprache wurde dem Antrag zugestimmt, nachdem noch der Synodale Mütze für die Deutsche Gemeinschaftsbewegung gedankt hatte, daß deren Vorschläge so weitgehende Berücksichtigung gefunden hätten.

Die lutherische Kirche will „die Führung“ in Gottesdienstfragen übernehmen
Die eigentliche kirchenpolitische Zuspitzung dieser Vorlage blieb auf der Generalsynode ungenannt: die lutherische Kirche hatte in den 30iger Jahren massiv an einer Lutherischen Kirche im Großdeutschen Reich gearbeitet und dazu sollte ein Gesangbuch als Leitorgan dienen. Es ging dabei um die Prägung und theologische Führung einer evangelischen Kirche, die die Lutheraner keinesfalls den Kirchen der Altpreußischen Union überlassen wollten. Dazu hatten die lutherischen Kirche zu einem „Lutherischen Tag“ im Sommer 1935 nach Hannover eingeladen und Grundsatzreferate gehalten. Die Veranstaltung wurde mit täglichen liturgischen Metten in den Stadtkirchen eingeleitet und mit Vespergottesdiensten beendet. An dieser Veranstaltung hatte auch Mahrenholz als Hannoverscher Oberlandeskirchenrat teilgenommen. Mahrenholz berichtet in seiner ausführlichen schriftlichen Begründung des EKG von einer „Konferenz“ von Kirchenmusikexperten am selben Ort und im selben Jahr als Vorstufe des EKG. „Damals wurde zum ersten Mal wieder die Möglichkeit eines einheitlichen Gesangbuches für die ganze deutsche evangelischen Christenheit erwogen“ (Das Evangelische Kirchengesangbuch 1950 S. 16). Allerdings dachte man 1935 nicht entfernt an ein Gesangbuch wie das EKG nach 1945, sondern an ein einheitliches Gesangbuch im tausendjährigen großdeutschen Reich Adolf Hitlers.

Mahrenholz hatte sich in allen politischen Systemen, in denen er gearbeitet hatte, als wendiger, realistischer Kirchenpolitiker erwiesen. Auch schon vor 1945. Als Mitglied des Reichskirchenausschusses hatte Mahrenholz eine im Reichskirchenblatt veröffentlichte Verfügung vom 1.9.1936 unterzeichnet, nach der jeder Hitlergruß als Gebet anzusehen wäre, nämlich „daß der deutsche Gruß mit dem ausgesprochenen oder unausgesprochen damit verbundenen „Heil!“-Wunsch für uns Christen ein Gebet um Segen für Führer, Reich und Volk“ bedeute. Der ostentative „deutsche Gruß“ auf der Straße, in Behörden und Schulen und im Konfirmandenunterricht, der die Allgegenwart Hitlers suggerierte, war von Mahrenholz liturgisch überhöht worden: ein Gebet (Amtsblatt der Landeskirche Hannover 1936 Nr. 185 „Grußpflicht der Geistlichen“). So viel ist nach der Mahrenholzschen Verfügung in Deutschland nie öffentlich „gebetet“ worden. Zur Zeit der jahrzehntelangen sozialdemokratischen Führung des Landes Niedersachsen empfanden ihn Zeitgenossen dagegen in der Nähe der SPD.

Nach Kriegsende strebten die lutherischen Kirchen hastig auf den Bau dieser schon 1935 geplanten Lutherischen Großkirche zu. Daher organisierten sie sich in einem Wettlauf mit den unierten Kirchen 1945 noch vor der Gründung der EKD als VELKD und wünschten nun innerhalb der EKD die theologische Meinungsführerschaft. Mahrenholz ließ dies auch in seiner Einbringungsrede immer wieder anklingen. Der Aufbau des Gesangbuches zeige „den Typus des lutherischen Gesangbuches“. Wesentlich wäre, „daß bei den Liedern von Taufe und Abendmahl das, was unsere lutherische Kirche lehrt, deutlich und eindeutig hervortritt“ (ebd. S. 115). Nun solle ein Gesangbuch geschaffen und die Frage gelöst werden, wie man dieses Gesangbuch so gestalten kann, daß es nicht einem falschen Unionismus Vorschub leiste, sondern jeder Konfession gebe, was ihr gebührt und dabei doch den Grundcharakter der lutherischen Kirche als der „singenden Kirche“ trage (S. 115). Es werde „von uns erwartet, daß wir in Dingen des Gottesdienstes die Führung übernehmen“ (ebd. S. 116).

Es war dieser konfessionalistische Anstrich, der die zweitgrößte Landeskirche in Westdeutschland, die rheinische Landeskirche der altpreußischen Union und auch die drittgrößte Landeskirche, die westfälische, veranlaßte, das EKG-Gesangbuch in ihren Landeskirchen nicht einzuführen, sondern es erst nach fast 20 Jahren, 1969, mit zahlreichen Textänderungen zu übernehmen.

Als Ergebnis der Leipziger Generalsynode teilte Mahrenholz als Vorsitzender der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Gesangbuchreform den lutherischen Landeskirchen unmittelbar nach der Synode mit der rigorosen Folgerung mit: „Damit ist auch für die neun Landeskirchen (Sachsen, Hannover, Bayern, Mecklenburg, Thüringen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe) eine Entscheidung getroffen“ (Schreiben an die Teilnehmer der 5. Fuldaer Tagung vom 29.1.1949 in: LAW G 2315). Tatsächlich war in Leipzig nur eine Entscheidung über 391 Liedanfänge getroffen, die Mahrenholz nun auf ein vollständiges Gesangbuch ausdehnte. Die lutherischen Gliedkirchen waren hinsichtlich der Texte, Strophenzahl, Melodien vollständig frei.


Das Sanctus

Söhngens „Die Zukunft des Gesangbuches“
Nach der VELKD-Synode erschien im Frühjahr 1949 Söhngens Aufsatz „Die Zukunft des Gesangbuches“, in dem er noch einmal, nunmehr für alle zugänglich, die Position des Ostgesangbuchausschusses ausführlich beschrieb. Nach einem historischen Abriss über die Gesangbuchgeschichte, die Idee eines Einheitsgesangbuches, die Entstehung des DEG, die DEG Gesangbücher, die Arbeit des altpreußischen Gesangbuchausschusses und die kritische Weiterarbeit am und die Revision des DEG äußerte er seine Vorstellungen für das künftige Gesangbuch nach der Beschlußfassung der VELKD. Söhngen wollte auf jeden Fall verhindern, daß es wiederum ein zweiteiliges Gesangbuch würde. Diese Gefahr sah er durch die regionalen Anhänge, die dem Stammteil des EKG nach Mahrenholz Vorstellung angehängt werden könnten und fragte „ob es angeht, den DEG-Kirchen die Aufgabe ihres bisherigen zweiteiligen (und verbesserungsfähigen) Gesangbuches zuzumuten, wenn man ihnen dafür nur ein neues zweiteiliges Gesangbuch anzubieten vermag“ (S. 79). Das neue Gesangbuch der Evangelischen Kirche in Deutschland müsse ein wirkliches Einheitsgesangbuch werden (S. 79). Dieses Einheitsgesangbuch dürfte keinesfalls mehr als 300-400 Liedern umfassen, jenseits dieser Zahl beginne ein Gesangbuch „ein undurchdringlicher Urwald zu werden“ (S. 71). Söhngen forderte außerdem, „daß die sprachliche Gestalt der Lieder nicht den Eindruck einer speziellen Fremdheit bei den Gemeindegliedern aufkommen lassen darf“ (S. 78). Die betont archaistische Haltung des Gesangbuches für die evangelische Christenheit habe mit Recht Kritik erfahren. Söhngen bezeichnete es beispielsweise als Rückschritt, wenn die vierte Strophe des Liedes „Wie schön leuchtet der Morgenstern“ wieder im Originaltext aufgenommen würde, wo sich „Freudenschein“ auf „Äugelein“ reimte statt in der DEG Fassung „Von Gott kommt mir ein Freudenlicht, wenn du mit deinem Angesicht mich freundlich tust anblicken“. Am Ende fand sich ein Kompromiß: „Von Gott kommt mir ein Freudenschein, wenn du mich mit den Augen dein...“(EKG 48,4). Es könnte dem gottesdienstlichen Singen einer Gemeinde nicht zuträglich sein, wenn sie erst aus dem beigegebenen Glossar feststellen müsse, was sie gesungen habe (S. 78). Andere Kritik, etwa die mangelnde Kooperation nach 1945, wiederholte Söhngen nicht. Die Absicht dieser Veröffentlichung war es, nach dem VELKD-Beschluß noch Zeit für die notwendige Feinarbeit zu gewinnen. Die Schrift scheint im Westen nicht sonderlich bekannt geworden zu sein. Mahrenholz ging in seiner Darstellung der Entstehung des EKG ein Jahr später auf diese Position Söhngens nicht ein.

Es mag auch sein, daß sich Söhngen bei den westlichen Lutheranern etliche Sympathien durch seinen Aufsatz „Zwischen Konfessionalismus und Unionismus. Zur Bekenntnisfrage in der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union“ Ev. Verlagsanstalt Berlin o.D. 1948 verscherzt hatte. Darin beschäftigte sich Söhngen mit dem leidigen Thema der Lutheraner innerhalb der Kirchen der altpreußischen Union. In einer persönlichen biografischen Einleitung gab sich Söhngen als Nachfahre einer evangelisch-lutherischen Gemeinde im rheinisch-westfälischen Grenzgebiet zu erkennen. „Als Lutheraner in der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union habe ich von meinem lutherischen Erbe ursprünglich nichts gewusst und es erst allmählich als unbewußt, aber auch unwiderstehlich wirkende, höchst aktuelle Kraft in den Führungen meines Lebens erkannt.“ Dazu gehörte das Kennenlernen der schwedischen lutherischen Kirche. Die Kölner Arbeitergemeinde, in der er vier Jahre lang das Pfarramt ausübte, habe „das Gepräge einer wahllos bunten landsmannschaftlichen und konfessionellen Mischung getragen“ (S. 4).
Söhngen grenzte sich von einer Art Konfessionalismus ab, die das Bekenntnis als Gesetz und Guillotine mißbrauche. (S. 6) Die Barmer Erklärung vom April 1934 sah er als typischer Mann der kirchlichen Mitte äußerst kritisch und warf den Lutheranern vor, sie wären bei der Bekenntnissynode „von der reformierten Theologie überspielt“ worden (S. 21).
Söhngen grenzte das Luthertum aber auch gegen katholisierende Tendenzen ab. „Es ist doch keine Übertreibung, sondern eine Tatsachenfeststellung, dass in unserer Kirche heute liturgische Arbeitsgemeinschaften am Werke sind, die alle offenen Fragen und Nöte unseres Gottesdienstes damit lösen zu können meinen, dass sie das Missale und das Brevier der römischen Kirche oder die liturgischen Bücher der Ostkirche befragen und die darin enthaltenen Lösungen direkt und oft unverändert übernehmen; oder dass man in dem neuen „Gesangbuch der evangelischen Christenheit“, das uns von der Vorläufigen Kirchenversammlung der Evangelischen Kirche in Deutschland empfohlen wurde, grundsätzlich die ältesten Text- und Melodiefassungen bevorzugt hat, mögen sie uns auch noch so widerborstig erscheinen oder künstlerisch fragwürdig sein“ (S. 22). Diese Gleichstellung von katholisierenden Tendenzen und dem Mahrenholzschen GEC mußte im lutherischen Westen ziemlich übel aufgenommen werden.

Die Lage nach der VELKD Synode
Wie „unfertig“ – so Dietzfelbinger - die Vorlage von OLKR Mahrenholz war, zeigte die Entwicklung nach der Beschlußfassung. Es wurde immer noch über die Aufnahme einzelner Lieder und über Textveränderungen gestritten. Vom 22.-24. Februar 1949 wurde in der gemeinsamen Gesangbuchausschusssitzung in Hannover unter den elf Teilnehmern (sechs Ost, fünf West) eingehend über die Melodien verhandelt. Dabei wurden Melodien gestrichen, andere neu angenommen, die Tonhöhe herabgesetzt. Es wurde aber auch noch über 83 Textstellen verhandelt. (Zusammenfassung von Mahrenholz vom 7./8.3.1949 in EZA 628/ 399). Ende März teilte Mahrenholz die von der gemeinsamen Gesangbuchkommission in Hannover vorgenommene endgültige Anordnung der Zählung der Lieder mit, bei der fast alle Liednummern verändert wurden. In der Diplomatensprache von Mahrenholz hieß dies, es wären „folgende kleine Änderungen in der Anordnung und Zählung vorgenommen“ z.B. „die Lieder 197 – 365 werden um 3 Nummern nach vorn verschoben (also 200 – 368), Lied 371 wird gestrichen, die Lieder 372 – 391 werden um drei Nummern nach vorn verschoben (Nr. 375 – 304)“. Mahrenholz mußte den Eindruck der unzureichenden Synodalvorlage verwischen, daher „kleine Änderungen“ (VeK Hannover 25. März 1948 LAW G. 215).

Der Gesangbuchausschuss Ost tagte auch weiterhin und behandelte bei seiner Tagung 23./24. März über 50 Textänderungen. Nun befürchtete Mahrenholz, dass sich die in der Ostzone gedruckte Gesangbuchausgabe erheblich von der in der Westzone gedruckten Ausgabe unterscheiden würde.
Die bereits begonnene Drucklegung wurde seitens des Verlages eingestellt. Man wolle eine endgültige Vorlage abwarten. Am 3./4. Mai 1949 tagte erneut der Gesangbuchausschuss Ost mit 15 Teilnehmern und beriet über ein Ergebnis, dass Mahrenholz und Söhngen bei einer vorangegangenen persönlichen Begegnung in Hahnenklee am 8. April 1949 erzielt hatten.
Aber im Osten blieb der Eindruck, dass die Entscheidung der VELKD-Synode ein gemeinsames Handeln überaus erschwert hatte. Die Bemühung um einen gemeinsamen zweiten Teil des DEG „ist uns aus der Hand geschlagen dadurch, daß wir uns zu sehr dem Westen gebeugt haben“, schrieb resigniert OKR Hage an Söhngen (OKR Hage, Magdeburg am 29.4.1949 an Söhngen in EZA 628/399). Die provinzsächsische Synode bedauerte, dass das EKG nicht auf der Betheler Synode Anfang 1949 besprochen worden wäre (Handakten Söhngen in EZA 628/ 399) und machte in ihrer Sitzung am 26. November 1949 noch einen letzten Versuch, der Rat der EKD möge durch Erweiterung des Stammteils auf 500 – 600 Lieder die bisher weggefallenen beliebten Lieder wieder einfügen. Es wäre „tief bedauerlich“, wie viele Lieder „ausgemerzt“ worden wären und wie wenig Rücksicht auf die Gemeinden genommen wäre. Der Rat der EKD erklärte sich indes auf seiner Sitzung im Januar 1950 in Halle für nicht zuständig. Auch Bischof Meiser lehnte während der lutherischen Bischofskonferenz in Hamburg jegliche Änderung am Text und am Liedkanon kategorisch ab.

Auf die Klage von Mahrenholz, es kämen nun schon fast fünf Monate immer neue Wünsche mit Textänderungen (Mahrenholz an Söhngen am 12.5.1949 in EZA 628/399), antwortete Söhngen ungerührt: die Entwicklung habe es mit sich gebracht, daß die VELKD eine „Art Schlüsselstellung“ zu dem Kanon des GEC besitze. Es würde der Sache des neuen Gesangbuches nur gut tun, wenn sie davon „mit gebührender Weisheit“ Gebrauch machen würde (Söhngen an Mahrenholz 21.5.1949 in: EZA 628/399). Söhngen befürchtete zu Recht, daß durch die Synodalbeschlußfassung von Leipzig kein Spielraum mehr für Veränderungen vorhanden wäre. In dieser Spätphase der Entstehung des EKG kam es zu dem Geschachere um Melodien und Liedaufnahme. „Daß Sie bei der Melodie 420 „Komm o komm du Geist des Lebens“ uns entgegenkommen wollen“, schrieb Söhngen, „begrüße ich dankbar. Damit wir nicht wieder hin und herschreiben, will ich mich meinerseits mit Ihrem Vorschlag zu 419 „Jesu meines Lebens Leben“ einverstanden erklären. Wir werden die Weise also in der originalen Fassung bringen.“ (Söhngen an Mahrenholz am 21.5.1949 in EZA 628/ 399). Es war offenbar dieses Geschachere, dass Prof. Gottfried Grote wie vor ihm schon Ernst Pepping die Arbeit im Gesangbuchausschuss niederlegen wollte. Man könne nicht mehr sagen, „dass hier gemeinsam um eine Sache, ihre heutige Sicht und eine heutigen Bedürfnissen entsprechende Darstellung gerungen wird, sondern die Entscheidungen sind unorganisch herbeigeführte Abstimmungsergebnisse.“ (Grote an Söhngen am 3.5.1949 in : EZA 628/399).
Als im Juli eine siebenköpfige Gesangbuchkommission Ost (die Professoren Mauersberger, Grote und Strube, Landesuperintendent Werner, Kurt Ihlenfeld , Söhngen und Sekretärin) zu einer mehrtägigen Sitzung Ende Juli 1949 in Hannover eintraf, musste sie den Eindruck gewinnen, dass sie nicht mehr willkommen wäre. Obwohl das Friederikenstift, Stephansstift und Annastift reichlich Gelegenheit zu Unterkunft und gemeinsamen Mahlzeiten boten, notierte Söhngen am Ende der Reise: „Einquartierung in verschiedenen, zum Teil sehr teuren Hotels, einheitliche Verpflegung durch eine kirchliche Stelle wurde nicht gewährt, sodaß wir auf Gasthäuser angewiesen waren, deren Preis sich noch dadurch erhöhte, dass keine Reisemarken mitgebracht werden konnten“ ( Schreiben von Söhngen 30. Juli 1949 in EZA 4/ 839).
Zu dieser Zeit beschäftigten sich die Hannoveraner bereits intensiv mit dem niedersächsischen Liederanhang und die Kirchenkreise und Kirchengemeinden erhielten Kenntnis von der Liedauswahl des Stammteils, die wie schon im Osten ein sehr gemischtes Echo auslöste.

Die Auseinandersetzung um das zeitgenössische Liedgut
Um das zeitgenössische Lied im EKG entspann sich eine längere Auseinandersetzung. Mahrenholz stand dem zeitgenössischen Liedgut sehr reserviert gegenüber und hatte in sein GEC nur drei zeitgenössische Lieder aufgenommen, und zwar von Rudolf Alexander Schröder: „Brich uns, Herr, das Brot“ (EKG 162), „O Christenheit, sei hoch erfreut“ (EKG 225) und „Wer kann der Treu vergessen“ (EKG 307). R.A. Schröder (geb. 1878 in Bremen) hatte 52jährig eine Art Bekehrung zum Christentum im Jahre 1930 erlebt, die sich in dem Gedichtband „Mitte des Lebens“ niederschlug. Er war in der nationalsozialistischen Zeit Lektor in der bayrischen Landeskirche gewesen, was als ein Bekenntnis zur evangelischen Kirche verstanden wurde. Andrerseits machte sein im 1. Weltkrieg niedergeschriebenes Gedicht „Heilig Vaterland in Gefahren“, das ins DC Gesangbuch „Werdende Kirche“ aufgenommen worden war, ihn auf ns. Parteiversammlungen zum viel gesungenen Dichter.
Bischof Lilje rühmte ihn am Grabe 1962 als „Erneuerer des Kirchenliedes“ und stellte seine Lieder „als ebenbürtige neben Martin Luther und Paul Gerhardt“. Das war eine ziemliche Übertreibung, die aber die Wertschätzung Schröders nach dem Kriege zutreffend wiedergibt.
Es war das Verdienst des Ost-Ausschusses, dass bei der April - Tagung 1948 in Spandau weitere sieben Lieder aufgenommen wurden, nämlich drei Lieder von Jochen Klepper „Der du die Zeit in Händen hast“, „Der Tag ist seiner Höhe nah“ und „Die Nacht ist vorgedrungen“; als zwei weitere Schröderlieder „Der Heiland kam zu seiner Tauf“ und „Wir glauben Gott im höchsten Thron“, und von Rode „Tröstet, tröstet, spricht der Herr“. Mahrenholz meldete noch während der Tagung Vorbehalte gegen alle Lieder an und gab erst später sein Einverständnis. Das entsprach seiner reservierten Einstellung zum zeitgenössischen Lied. Das Lied von Müller-Osten „Also liebt Gott die arge Welt“ wurde zurückgewiesen und vom Verfasser überarbeitet. Erst nach der Leipziger VELKD-Synode wurde es noch in den Stammteil aufgenommen. Der Ost-Ausschuss machte sich auch für ein Abendmahlslied von Arno Pötzsch „Du hast zu deinem Abendmahl“ stark. Pötzsch war Pfarrer in Sachsen gewesen und hatte als Marinepfarrer während des Krieges ein Heft mit acht Liedern veröffentlicht (das Liederheft befindet sich in EZA 628/ 399). Aber der Westen weigerte sich, das Lied in den Stammteil aufzunehmen, weil man sich auf die Höchstzahl von zehn modernen Liedern geeinigt hatte. Seine Lieder fanden erst später eine Würdigung im Evangelischen Gesangbuch von 1994. Dort sind vier Lieder aufgenommen.


Lied 225

Das Junge Lied
Nach der Leipziger VELKD-Synode erschienen im April 1949 im Eichenkreuzverlag Kassel unter dem Titel „Das junge Lied“ 80 Lieder aus der jüngsten Vergangenheit, die von Pfarrer Friedrich Samuel Rothenberg zusammengestellt worden waren. Das Heft möge „dem zeitgenössischen Lied einen weiten Raum erschließen“, hoffte Rothenberg im Vorwort. 1958 erschien es schon im 100. Tausend. Die 22 Verfasser der 80 Lieder teilten sich folgendermaßen auf: Rudolf Alexander Schröder 17 Lieder, Gerhard Fritzsche 14, Jochen Klepper 12, Kurt Müller-Osten 7, Heinrich Vogel 6, Otto Riethmüller 4, Arno Pötzsch 3 , je zwei von Hermann Claudius und Richard Lörche und je eins von Helmut Bornhak, Siegfried Goes, Otto Riedel, Erwin Kleine, Ulrich Gotthelf Fick, Helga Rusche, Martha Müller-Zitzke, Willi Vesper, Georg Kempf, Adolf Maurer, Lotte Denkhaus, Walter Schäfer, Wilhelm Hörkel.
Acht Texte aus dem Liederheft „Das Junge Lied“ wurden ins EKG aufgenommen, aber 17 ins EG, das sich auch aus der Distanz mehr dem neuen Liedgut aufgeschlossen zeigte. Die hohe Zahl von 17 Liedern von R.A. Schröder entsprach dem oben bereits beschriebenen Ansehen Schröders in der Nachkriegszeit.. Es war das erste Gesangbuch überhaupt, das in dieser Vielzahl Lieder von Schröder aufgenommen hatte. Von den sechs EKG Liedern Schröders (EKG 133/ 153/ 162/ 225/ 307/ 445) standen fünf schon im „Jungen Lied“.
Trotz des fulminanten Urteils Liljes: „Er hat, wo auch immer er von seinem christliche Glauben sprach, eine monumentale klassische holzschnittartige Einfachheit an den Tag legen können. Seine Glaubenssprache, vor allem im Lied, atmet eine besondere Nähe zur Sprache Martin Luthers,“ (S. 682) verschwanden von den sechs Schröderliedern fünf wieder und wurden nicht in das EG aufgenommen, dafür aber zwei neue (EG 378/ 487), die auch schon im „Jungen Lied standen. Dieser Einschnitt ist drastisch. Schröder gehörte nach 1945 zu den renommierten evangelischen Modedichtern. Aber weder der Inhalt noch vor allem die von ihm gewählte Form entsprachen der Moderne.
Ganz anders erging es den Liedern von Jochen Klepper. Von ihm standen im „Das Junge Lied“ 12 Lieder, und nur vier im EKG, aber 40 Jahre später 12 im EG, davon vier die noch nicht im Jungen Lied enthalten waren. Die Lieder Kleppers, die keinen Anspruch auf Dichtung erheben, beeindrucken durch die durchlebte persönliche Frömmigkeit und waren von vorneherein für die singende Gemeinde entstanden und dort auch bald verbreitet.
Gerhard Fritzsche (geb. 1911) dagegen gehörte im „Jungen Lied“ mit 14 Liedern nach Schröder und noch vor Klepper zu den Verfassern mit den meisten Liedern. Fritzsche war Jugendwart der ev. Kirche und mit 33 Jahren an der Ostfront vermisst. Von ihm war kein Lied ins EKG aufgenommen und eines ins EG (EG 630), das er mit 27 Jahren gedichtet hatte.

Gliederung des Stammteils des Gesangbuches (EKG)
Im April 1949 hatte der Bärenreiterverlag eine nicht sorgfältig durchgesehene, provisorische Ausgabe des Stammteils herausgebracht, die die Synodalen aus Württemberg für ihre künftige Entscheidung erhielten.
Nun konnte erstmals der Liederteil des neuen Kirchengesangbuches studiert werden.
Das EKG war geprägt von der Wiederentdeckung Martin Luthers und des reformatorischen Zeitalters nach dem 1. Weltkrieg. Es gab eine Lutherrenaissance. Die Frühschriften des „jungen Luther“ wurden entdeckt. Der reformierte Theologe Karl Barth eröffnete eine völlig neue Sicht Luthers, indem er der klassischen Formel der lutherischen Orthodoxie „Gesetz und Evangelium“ widersprach und es in „Evangelium und Gesetz“ sozusagen auf den Kopf stellte. Das war nicht einfach eine Verdrehung von Wörtern sondern ein völlig neuer Zugang zu den Texten Luthers und auch der Bibel. Die Gesamtausgabe der Werke Luthers, die Weimarana, wurde bis in den 2. Weltkrieg hinein weiter ediert. Jene Zeit erlebte auch einen liturgischen Frühling und die mönchischen Gebete der Tageszeiten hielten Eingang in die evangelische Gestaltung des Tages.
So war es nicht verwunderlich, daß nun auch die Gliederung des neuen Evangelischen Kirchengesangbuches von der Hinwendung zur Reformation geprägt war. Da die Lieder nach ihrer Entstehungszeit angeordnet waren, standen die Lutherlieder jeweils vorne. Das erste Lied war also ein Lutherlied „Nun komm der Heiden Heiland“, gleichgültig, ob es für die Gemeinde einfach zugänglich war. Damit begann der erste Abschnitt mit den Kirchenjahresliedern, denen die zum Gottesdienst folgten. Mit den Psalmliedern (Nr. 176-200), wurde die Reihe der Bitt- und Lobgesänge für jede Zeit eröffnet, geordnet nach der Reihenfolge der Psalmen, von Ps. 6 bis Ps.146, und schloß mit dem Magnifikat ab. Die folgenden Lieder von der Kirche (Nr. 201 – 238) begannen mit „Ein feste Burg“ (Nr. 201), die vom „Christlichen Glauben und christliches Leben“ (239-279) mit Luthers „Nun freut euch lieben Christen g’mein.“ (Nr. 239), die vom „Gottvertrauen, Kreuz und Trost“ (Nr. 280-307) mit dem reformatorischen „Was mein Gott will gescheh allzeit“ aus dem Jahr 1554 (Nr. 280), und „Tod und Ewigkeit“ mit dem völlig fremden „Ich wollt, daß ich daheime wär“ nach Heinrich v. Laufenberg aus dem Jahr 1430.

Die Hinwendung zur reformatorischen Zeit verband sich mit einer bewußten Abwendung von der liberalen Theologie, die sich in den gefühlvollen Liedern des 19. Jahrhunderts wiederfand. Außerdem war in den 20iger Jahren die Barockmusik neu entdeckt worden. Deren Anhänger wandten sich von dem populären romantisierenden Musizieren, wie sie in den zahlreichen gemischten Volkschören üblich war, ab.
Nach einer Zählung von Karl Ferdinand Müller stammten 42 % der Lieder aus dem 16. Jahrhundert, 39,5 % aus dem 17. Jahrhundert, 12 % aus dem 18. Jahrhundert, 4 % aus dem 19. Jahrhundert, 2,5 % aus dem 20. Jahrhundert (K.F. Müller „Probleme des Kirchenlieds in der Gegenwart“ in Pastoraltheologie 1976 S. 91). Mit insgesamt 81,5 Prozent Liedern aus dem 16. und 17. Jahrhundert war die Epochenbalance völlig aufgegeben worden.
Diese Hinwendung zur Reformation war bei Mahrenholz mit einem wirklichkeitsfremden Bild von dem Gottesdienst in den damaligen Dorfgemeinden verbunden. Gerade in den Dorfgemeinden der Reformationszeit hätten die Gemeindemitglieder sämtliche liturgischen Stücke durch Gesänge (Kyrielied, Glorialied, Glaubensbekenntnislied, das Heilig Heilig beim Abendmahl und das Christe du Lamm“) aber auch für jeden (!) Sonntag ein spezielles Lied, das sog. Graduallied auswendig gesungen. „So kommt man lange Zeit mit rund 100 – 200 Liedern aus“ (Mahrenholz „Das Ev. Kirchengesangbuch“ S. 41 ). Das sind völlig unbegründete Vermutungen, denen bereits die Schulwirklichkeit gründlich widerspricht.


Die Psalmlieder des EKG
Als symptomatisch für das EKG greife ich die Psalmlieder heraus. Neu wäre in der Gesangbuchtradition im EKG der auf der VELKD-Generalsynode von Mahrenholz ausdrücklich kommentierte Block mit Psalmliedern (Nr. 176 – 199). „Meine Damen und Herren, man könnte fragen, wie kommen Psalmlieder in ein Gesangbuch, das für den lutherischen Gebrauch bestimmt ist. Ich möchte Ihnen hierzu sagen, daß alle reformatorischen Gesangbücher bis in das 18. Jahrhundert hinein, gerade auch die lutherischen Gesangbücher, selbstverständlich einen Abschnitt Psalmlieder gehabt haben“. Luthers Ansatzpunkt für die Liederdichtung wäre „nicht bei irgendwelchen Bibelsprüchen genommen, die dann in Form einer Predigt dichterisch ausgebaut wurden, sondern der Psalter.“ (S. 112) Dieser kleine Textausschnitt gibt einen treffenden Einblick in die polemische Argumentationsweise von Mahrenholz. Die Behauptung von Mahrenholz mußte jedem VELKD-Synodalen falsch vorkommen: „Vom Himmel hoch“ von einem Psalm her gedichtet? „Gelobet seist du Jesu Christ“, „Vom Himmel kam der Engel Schar“, „Was fürchtest du Feind Herodes sehr“, „Christ lag in Todesbanden“, „Nun bitten wir den heilgen Geist“ – die wenigsten der Lutherlieder waren von einem Psalmtext inspiriert. Aber Mahrenholz verwendete diese offen falsche Behauptung, um seine „neue“ Gliederung zu begründen und verband sie mit der polemischen Bemerkung, daß Lieder des Pietismus und der Aufklärung „irgendwelche Bibelsprüche“ poetisch wiedergäben.

Psalmlieder im Vergleich
  EKG 1950 BG 1902 EG 1994
?Straf mich nicht in deinem Zorn 176 (7) 232 (5) nicht
?Ach Gott vom Himmel sieh darein 177 146 237
?Der Herr ist mein getreuer Hirt 178 348 274
?In dich hab ich gehoffet Herr 179 367 275
?Gro?er Gott du liebst Erbarmen 180 nicht nicht
?Jauchzt alle Lande Gott zu Ehren 181 nicht 279
?Es wolle Gott uns gn?dig sein 182 153 280
?Erhebet er sich unser Gott 183 nicht 281
?Wie lieblich sch?n Herr Zebaoth 184 nicht 282
?Herr der du vormals hast das Land 185 (7) 463 (9) 283
?Singt singt Jehova neue Lieder 186 nicht 286
?Nun jauchzt dem Herren alle Welt 187 400 288
?Nun lob mein Seel den Herren 188 402 289
?Lobt Gott den Herrn ihr Heiden all 189 nicht 293
?Wohl denen die da wandeln 190 nicht 295
?Ich heb mein Augen sehnlich auf 191 (8) 459 (8) 296
?W?r Gott nicht mit uns diese Zeit 192 143 nicht
?Wo Gott der Herr nicht bei uns h?lt 193 nicht 297
?Wo Gott zum Haus nicht gibt sein Gunst 194 nicht nicht
?Aus tiefer Not 195 216 299
?Lobt Gott den Herrn der Herrlichkeit 196 nicht 300
?Du meine Seele singe 197 (8) 392 (7) 302 (8)
?Lobe den Herren o meine Seele 198 397 303
?Lobet den Herren denn er ist sehr 199 nicht 304

Die 24 Psalmlieder des EKG waren nach der Zählung des Psalters gegliedert, also mit Lied Nr. 176 zum Psalm sechs beginnend und einem Lied Nr. 199 zum Psalm 147 endend. Das riecht nach Bibelkunde, nach aufklärerischer Pädagogik, aber nicht nach Gemeindenähe. Wenn das Gesangbuch diese ungewohnte Kategorie von Liedern der Gemeinde näher bringen wollte, hätte man mit Lob- und Dankpsalmen beginnen können oder mit einem ganz bekannten Psalmlied etwa „Befiehl du deine Wege“ (nach Psalm 37,5). Aber dieses Lied war unter die Psalmlieder gar nicht eingeordnet. Das erste Psalmlied Nr. 176 begann mit „Straf mich nicht in deinem Zorn“. Das war keine Einladung, sich näher mit den Psalmen und den Psalmliedern zu beschäftigen. Es war aber auch theologisch fragwürdig. Die Buße war eine Folge des Evangeliums. Hier aber begann die Buße mit der Erinnerung an einen zornigen Gott, dessen Zorn von der Sünde des Menschen entzündet sein sollte. („hat die Sünd/ dich entzünd“ Nr. 176,1), aber die Seele möge mit dem „Öl der Gnaden“ geheilt werden, („heil die Seel/ mit dem Öl/ deiner großen Gnaden“ (176,3). Das EG hat 1994 auf dieses Lied verzichtet. Es war schon 1950 nicht tragbar.
Die Auswahl der Psalmen wirkte einseitig. Von den 150 Psalmen gibt es sieben Bußpsalmen, von den 24 Psalmlieder waren allein drei Lieder den drei Bußpsalmen 6 (EKG 176), 38 (EKG 180) und 130 (EKG 195) nachgedichtet, eine proportional viel zu große Anzahl.
Die Psalmen sprechen jeweils von einer konkreten Situation, die manchmal sogar am Psalmanfang genannt worden ist. In welche konkrete Lage sprachen sie 1950 und in den folgenden Jahren, die wieder von einer Welle des Säkularismus heimgesucht wurden. Die Sprache der Psalmlieder war derart altertümlich, daß im folgenden Lied EKG 177 von Martin Luther zwei Sternchen am Liedende den Text erklären müssen. „Das wollst du Gott bewahren rein/ vor diesem argen Gschlechte/ und laß uns dir befohlen sein/ daß sich’s in uns nicht flechte*/ der gottlos Hauf sich umher findt/ wo diese losen Leute sind/ in deinem Volk erhaben**“. **Erhaben meine „zur Herrschaft erhoben“, liest der Sänger kleingedruckt und *das arge Geschlecht solle sich nicht in das Gottesvolk hineinverflechten. Das ist ein beschwerliches Singen und Verstehen. Das Lied EKG 180 erklärte wiederum einen Bußpsalm, Psalm 38, beschwor darin den Zorn Gottes, versetzte den Sänger in eine Situation „voller Angst und Schrecken“ – hoffentlich nicht am Sonntag morgen, und womöglich noch als erstes Lied – und zwar näherhin: „Meine Missetaten steigen/ hoch und beugen/ mein mit Scham bedecktes Haupt..o wie quält mich meine Sünde/ da ich finde/ wie sie mich zerrüttet hat“ (Nr. 180,3+5). Diese Zeilen erinnern mich stark an die Unsäglichkeiten des ersten sog. orthodoxen-pietistischen Gesangbuches. Hier feierten sie Wiederauferstehung. Das EG hat 1994 auf dieses Lied verzichtet. Es war schon 1950 untragbar.
War es die Absicht der sich in den Kirchenruinen sammelnden Gottesdienstgemeinde: „und feierlich ihn zu verklären sei Stimm und Saite ihm geweiht“ (Nr. 181,1) ? „Rühmt Völker unsern Gott“, zu diesem Aufruf in Str. 3 hatten die evangelischen Gemeinden kein Recht, die mit Geläut und Gebeten begleitet hatten, wie die Völker von deutschen Soldaten besetzt und ruiniert worden waren. Die großen Dinge, die der Psalmlieddichter in Str. 6 rühmte, waren: „wenn Not von allen Seiten drang/ so war oft zu der selben Stunde/ auf meiner Zung ein Lobgesang“. Das gab es tatsächlich: einen Lobgesang auf dem Haff bei einem Menschen, der ins Eis eingebrochen war und dann gerettet wurde, einen Lobgesang in den Luftschutzkellern unter Sirenengeheul. Aber was wie ein Wunder und Zeugnis eines Einzelnen war, konnte nicht als Allgemeingut einer Gemeinde am Sonntag hinausposaunt werden, und das kleine Wörtchen „oft“ machte die ganze Zeile unglaubwürdig. Wenn überhaupt war es selten. Was für ein Gottesbild entfaltet das Psalmlied Nr. 183: „sein furchtbar majestätscher Blick/ schreckt die ihn hassen weit zurück/“ (Str. 1) ?
Gab es solche Erfahrungen in der erst kurz zurückliegenden Zeit: „Gott furchtbar in dem Heiligtum/ erschütternd strahlet hier dein Ruhm/ der Herr ist seines Volkes Gott/ er er erhebt uns wieder“ (183,4) ? Wen erhebt Gott? Das Volk Israel oder doch die Kirche aus der Nachkriegszeit samt ihrer in das Wirtschaftswunder startende westdeutsche Bevölkerung (um das Wort Volk zu vermeiden)? Nr. 194,3 trifft eine Feststellung über die Jugend: „Nun sind sein Erben unsre Kind’/ die uns von ihm gegeben sind/ gleichwie die Pfeil ins Starken Hand/ so ist die Jugend Gott bekannt“. In Prosa: Gott kennt die deutsche Jugend, die in seiner starken Hand wie Pfeile sind. Nach zwölf Jahren Hitlerjugend und Bund Deutscher Mädchen und zum Schluß als Kanonenfutter schrecklich mißbraucht, bleibt solche Aussage leer und ohne Vorstellungskraft. Auch dieses Lied wurde 1994 zu Recht als entbehrlich empfunden, leider 40 Jahre zu spät.
Von den 24 Psalmliedern waren den Braunschweigern elf Lieder – wie auf der Tabelle ersichtlich - völlig neu. Interessanter sind die Minimalveränderungen in den Texten und die Strophenveränderungen: Vom Lied „Straf mich nicht in deinem Zorn“ hatte das Braunschweiger Gesangbuch fünf Strophen, das EKG fügte noch zwei hinzu: „Herr wer denkt im Tode dein/ wer dankt in der Höllen/ Rette mich aus jener Pein/ der verdammten Seelen“ (176,2), „Ach sieh mein Gebeine an, wie sie all erstarren/ meine Seele gar nicht kann/ deiner Hilf erharren/ ich verschmacht/ Tag und Nacht/ muß mein Lager fließen/ von den Tränengüssen“ (176,4). Die synodale Gesangbuchkommission hatte die beiden Strophen 1902 mit guten Gründen weggelassen. Nun wurden sie hinzugefügt, weil sie im Original standen, aber was hatten sie mit dem Frömmigkeitsprofil eines Nachkriegschristen zu tun? Die dritte Strophe des bekannten Liedes „Nun lob mein Seel den Herren“( EKG 188) sangen die Braunschweiger seit 1902: „Er kennt uns arme Knechte/ und weiß wir sind nur Staub/ ein bald verwelkt Geschlechte/ ein Blum und fallen Laub.“ Ab 1950 mußten sie umlernen in: „Er kennt das arm Gemächte/ und weiß wir sind nur Staub/ gleichwie das Gras vom Rechte“*. Weil das auf Anhieb unverständlich war, verwies ein Sternchen auf die Erklärung: „Rechte“ bedeutete die göttliche Naturordnung“. Dem Sänger war wenig gedient. Das Wort „Gemächte“ meinte im Umgangsdeutsch inzwischen die Hoden. Hatte der Verfasser Johann Gramann auch daran gedacht? Die Braunschweiger Fassung von 1902 entsprach nicht dem Original, aber sie verstand jeder. Von diesen und anderen Beispielen wimmelte es im neuen Einheitsgesangbuch der ev. Kirche. Die Sprachverrenkungen waren schon komisch: „Er führet dich auf rechter Bahn/ wird deinen Fuß nicht gleiten lan“ (EKG 191,3). Die Braunschweiger Fassung von 1902 lautete benutzerfreundlicher: „Er führet dich auf rechter Bahn/ sodaß dein Fuß nicht gleiten kann“. Str 7: „in Gnad bewahrt er deine Seel/ vor allem Leid und Ungefäll“. Das las sich nun schon kabarettistisch. Die Braunschweiger Fassung von 1902 gelungen: „in Gnad bewahrt er deine Seel/ der treue Hüter Israel“. Diese Veränderungen in bekannten Liedtexten sind nicht leicht zu nehmen. Sie führten mit dazu, daß sich auch kirchenverbundene Menschen von dieser Art Kirche, die sich im Zentrum, im Gottesdienst extrem nach rückwärts wandte, innerlich, vielleicht auch förmlich trennten.

Man könnte alle weiteren Psalmlieder durchgehen: zusammenfassend: der größte Teil ist kein Gewinn für die Frömmigkeit der Nachkriegszeit, in der sie gesungen werden sollten. Das war kein gutes Angebot der Kirche für diese schwer erschütterte Generation. Es war eine Flucht in eine historische Kulisse, in der die lutherischen Liturgiker unter sich waren.

Es gab auch andere Veränderungen an der Revision von 1902. Besonders stark waren sie beim Lied „Wie schön leuchtet der Morgenstern“ (BG 293 = EKG 48). Statt „Mein Herz ist voll von deinem Ruhm“ hieß nun in Strophe zwei wieder „Mein Herz heißt dich ein Himmelsblum“. Die Strophe drei „Geuß sehr tief in mein Herz hinein, du Gottesglanz und Himmelsschein, die Flamme deiner Liebe“(1902) wurde wieder zu: „Geuß sehr tief in das Herz hinein, du leuchtend Kleinod, edler Stein, mir deiner Flamme Liebe“ (1950). Strophe 6 „Zwingt die Saiten in Cythara und laßt die süße Musika ganz freudenreich erschallen“ hieß vordem verständlicher: „Spielt unserm Gott mit Saitenklang und laßt den süßesten Gesang ganz freudenreich erschallen“. Auch in der letzten Strophe wurde das A und O 1902 gleich übersetzt in: „Wie freu ich mich Herr Jesu Christ, daß du der Erst und Letzte bist/, der Anfang und das Ende“: 1950 im Urtext: „Wie bin ich doch so herzlich froh, daß mein Schatz ist das A und O, der Anfang und das Ende“. Auch die Strophe 5 war für den Gottesdienstbesucher stark verändert. An einem solchen Lied wurde deutlich, was die Gesangbuchmacher 1902 und 1950 wollten. Die einen dachten an die mitsingende Gemeinde und nahmen den Verlust mancher poetischen Wendung in Kauf und die anderen stellten ästhetisch einen poetischen Text wieder her. Beim Lied „Es ist ein Ros entsprungen“ hieß die dritte Strophe 1902: „O Jesu bis zum Scheiden aus diesem Jammertal/ laß deine Hilf uns leiten hin in den Freudensaal“. Stattdessen war als dritte Strophe ein Text von 1844 eingesetzt, in dem „Das Blümelein so kleine,“ das uns so süß duftet als „Wahr Mensch und wahrer Gott“ besungen wurde. Das war 1950 offenbar wichtiger. Die Frage der Originalität, nämlich eines Marienliedes, und das viel geschmähte 19. Jahrhundert spielten plötzlich gar keine Rolle.
Das Lied „Warum soll ich mich denn grämen“ (BG 379=EKG 297) hatte 12 Strophen. 1902 wurde es um eine Strophe gekürzt, was zu wenig war. Um so ein Lied singbar zu machen müßte es auf 6-7 Strophen gekürzt werden. Ansonsten machen es die Prediger, die sich einzelne Vers aus dem Zusammenhang herauspicken. Das EKG stellte mit der Strophe zwei „Nackend lag ich auf dem Boden“ wieder die Zwölfzahl her. Auch das EG hat leider nichts geändert., obwohl die Strophen 6, 9 und 10 durchaus entbehrlich sind. Aus „Jesu meine Freude“ (BG 272= EKG 293) war die Strophe „Trotz dem alten Drachen“ 1902 entfernt, sie wurde wieder hinzugefügt. Beim Lied „Gott sei Dank durch alle Welt“ (BG 21= EKG 11) wurde ebenfalls eine Strophe wieder eingefügt „Tritt der Schlange Kopf entzwei“, dafür aber zwei Strophen entfernt. Aus „Sündenlust“ in Str. 5 wurde wieder „Sündenwust“. Die Revision des EKG ist übersät mit solchen Veränderungen, Verbesserungen und Verschlechterungen, von denen die Synoden in Leipzig, Hannover und Wolfenbüttel nichts erfuhren.

Die zeitgenössischen Gesangbuchdichter
Die Liederdichter zwischen 1902 und 1950 waren mit R. A. Schröder (sechs Lieder), Otto Riethmüller (fünf Lieder), Theodor Werner (vier Lieder), Jochen Klepper (vier Lieder), Kurt Müller-Osten (zwei Lieder) vertreten. Sie alle jedoch waren keine „modernen“ Dichter, sondern benutzten oft die archaisierende Sprache früher Zeiten. Schröders 1937 gedichtetes Tauflied: „Der Heiland kam zu seiner Tauf/ und tut den Reichsgenossen/ das Paradies von neuem auf/ das unsre Schuld verschlossen/ 3. Geist der im Wasser und im Hauch/ uns wandelt, stärkt und nähret/ und lebt im Wort und wirkt im Brauch/ da man den Vater ehret,“ knüpft sprachlich und inhaltlich an das 17. Jahrhundert an. Ebenso sein Abendmahlslied „Brich uns Herr das Brot“ (Nr. 162) Str. 5: „End und Anbeginn/ Bronne der nicht altet/ gib daß jeder Sinn/ sich zu dir gestaltet/ Weinstock deiner Reben/ Wahrheit dein wir weben/ Weg und Leben“. Eine Gottesdienstgemeinde, die gewohnt war mit „Schmücke dich o liebe Seele“ zum Abendmahl zu gehen, stand vor einer Wiederauferstehung altertümlicher Wörter (Bronne statt Brunnen,) und Verbbildungen („alten“). „Halt fröhlich stand. Bald weist die Wand/ den Finger, der ihn schwichtet“ (Nr. 225), hieß es im 1936 gedichteten „O Christenheit sei hoch erfreut“. Das Verb „schwichten“ mußte mit einer Anmerkung erklärt werden. Es bedeute „zum Schweigen bringen“. „Empfahn“ statt empfangen hieß es in Schröders „Wer kann der Treu vergessen“ (Nr. 307). Zu diesen Liedern wurden oft neue Melodien komponiert: zu zwei Liedern von Schröder steuerte der Hamburger Kirchenmusikdirektor Hans Friedrich Micheelsen eine Melodie hinzu (Nr. 162 und 225), außerdem die zu „Tröstet, tröstet, spricht der Herr“, von Waldmear Rhode (Nr. 13). Es sind ungewohnte Melodiebögen. „Ich habe den vorreformatorischen Liedern manches abgelauscht, aber nie versucht, sie nachzuahmen“, sagte Micheelsen selber zu dieser Vertonung (Handbucbn zum EKG III,1 S. 146).

Die Melodien des EKG
Nicht nur die Texte der Lieder waren nach Inhalt und Form vom 16. und 17. Jahrhundert bestimmt, sondern auch die Melodien sollten möglichst „ursprünglich“ sein. Dazu hatte der Direktor der Kirchenmusikschule Schlüchtern, Pfarrer Walter Blankenburg, den Aufsatz „Theologische Verantwortung in der Gesangbuchfrage“ im Deutschen Pfarrrerblatt veröffentlicht. (DPf 1950 S. 355 ff). Blankenburg hatte darin noch einmal an drei Vorgänge der letzten Jahrzehnte (kirchenmusikalische Erneuerungsbewegung, Lutherrenaissance nach dem 1. Weltkrieg, Neugestaltung des Gottesdienstes) als wesentliche Entstehungsgründe erinnert und dann mit Notenbeispielen die für ihn berechtigte Rückführung an die ursprüngliche Notengebung dargestellt. Der Zusammenhang von Text und Melodie ginge bei den volkstümlichen, späteren Fassungen verloren. In der Schlußzeile des Weihnachtsliedes „Vom Himmel hoch“ „davon ich sing’n und sagen will“ wurde bisher das „und“ gefühlvoll dadurch betont, daß der Ton um einen weiteren Ton (eine Sekunde) angehoben wurde. Ursprünglich jedoch wurden die Silben „sing’n und“ auf den gleichen Ton gehalten, wodurch scheinbar die Betonung auf dem Wort „sagen“ lag. Wenn die Orgel nun die neue Fassung spielte und die traditionelle Gottesdienstgemeinde auf ihrer Version bestand, gab es im Weihnachtsmusizieren einen Mißklang. Nicht so hörbar war es, wenn die Älteren in „Christus der ist mein Leben“ bei „mein“ den hohen Ton wählten. Das vertrug sich mit der neuen Weise, aber es setzte die Betonung auf „mein“ statt auf „Leben“, wie es die neue ursprünglichere Form tat. Blankenburg verteidigte den Abbau des Erbauungsliedes, weil es nicht aus dem Gemeindegottesdienst sondern aus der privaten Andacht entstanden wäre. Gerade die herben, fremden Weisen aus der Reformationszeit sprächen den säkularisierten Menschen eher an, als die glatten, „leichteren“ des 19. Jahrhunderts, die Blankenburg mit dem Verdikt „Säkularisierung des Kirchenliedes“ belegte. Prof. Johann Steinbrück erwiderte auf diesen Artikel kritisch (DPf 1950 S. 563 f). Er sah die Reformation zwar als einen berechtigten Anfang an, der jedoch wie das Samenkorn weiter entwickelt werden müßte. „Pietismus sowohl wie Aufklärung haben notwendige Ergänzungen zur Reformation gebracht, nach der Seite des Gefühls, des Willens und des praktischen Lebens.“ Außerdem hätten die Dichter „oft allzu naiv und kritiklos den Inhalt von Schrift und Bekenntnis hingenommen. Hier müßte manches geändert werden.“ Was die rhythmischen Änderungen beträfen, so träfen sie zwar die richtige Wortbetonung in der ersten Strophe, aber schon in den folgenden oft gar nicht. Das war kein Streit um Nebensächlichkeiten, sondern war vielen Gemeinde aus dem Herzen gesprochen.


O König Jesu Christe

Auch die Braunschweiger Gottesdienstbesucher mußten allerhand umlernen. Das Morgenlied „Die helle Sonn leucht jetzt herfür“ (BG 415) hatten sie bisher nach der gleichförmigen Melodie „Herr Jesu Christ dich zu uns wend“ gesungen. Jetzt fanden sie eine neue, bessere Melodie, die sich auch rasch einbürgerte. Das Abendlied „Werde munter mein Gemüte“ (BG 444=EKG 360) hatten sie bei jedem Zeilenanfang mit zwei kurz gesungenen Silben begonnen. Diese munteren auftaktigen Zeilenanfänge gaben dem Lied einen tänzerischen Charakter und sie waren original. Das EKG bot dagegen die langweilige „zurechtgesungene“ gleichförmige Melodie (vgl. Handbuch zum EKG II, S.465 f). Auch bei „O Gott du frommer Gott“ (BG 328 = EKG 383) mußte der Sänger zu Beginn jeder Zeile etwas verweilen, also „oooo Gott du frommer Gott, duuuuu Brunnquell guter Gaben“, während der Sänger von früher es sang wie er sprach: „ O Gott du frommer.. du Brunquell“. Völlig anders war der Liedanfang von „Meinen Jesum, laß ich nicht.“ (BG 280). Die EKG Fassung (EKG 251) wirkte gefälliger.
In der Schlußzeile von „Wachet auf ruft uns die Stimme“ (BG 533=EKG 121) „macht euch bereit zu der Hochzeit“, sollte das Wort „Hochzeit“ statt wie bisher das Wort „zu“ mit einer langen Note betont werden. Das war zu kompliziert. Völlig gleichförmig war die Melodie von „Gott des Himmels und der Erden“ gewesen (BG 418), die nun durch eine neue mit gefühlvollen Bögen ersetzt wurde, was gefiel. Umgekehrt war es bei dem Lied „Was Gott tut, das ist wohlgetan“ (BG 380=EKG 299). Bei „ist wohlgetan“ hob der Sänger früher die Stimme und betonte damit das „wohl - getan“, was ihm jetzt bei der durchlaufenden Melodie verwehrt war. Auch der Schluß war geändert, aber beide Änderungen waren erträglich, Organist und Gemeinde mochten sich einen Wettstreit liefern. Bei „Dir dir Jehova will ich singen“ pflegten die Alten nach drei gedehnten Silben „denn wo ist“ plötzlich zu rennen „doch ein solcher“ bei „Gott wie du“ ging es wieder gedehnt zu Ende. Dieser enorme Tempowechsel wiederholte sich in der zweiten Strophenhälfte. Der Anfang von Luthers Glaubenslied „Wir glauben all an einen Gott“ (BG 258= EKG 132= DEG 85) war 1902 volksliedhaft umgestaltet. Das DEG dagegen hatte eine lange Schleife auf der Silbe glau-be notiert. Die Gemeinde sang also. „Wir glau-hau-hau-hau-haubehen all..“ Das war keine Verbesserung. Das EKG bot nun für den Gemeindegesang das Original, das das erste Wort „wir“ in die Länge zog. Nun sang die Gemeinde: „Wi- hi-hi-hi-hir glau-be-hen all“. Das war bei einem geschulten Chor möglich, für die Gemeinde ungeeignet. Als ich in meine erste Dorfgemeinde kam, in der das EKG eisern durchgeführt und durchgepaukt worden war, sagte mir der erste Vorsitzende, ein Landwirt, „stellen Sie bitte das Gewiehere ab“. Er mußte beim Credo an seine Pferde denken. Daß heute so gerne das Glaubenslied von R.A. Schröder gesungen wird, hängt auch mit der unglücklichen Einführung dieses Liedanfanges zusammen.
Der Organist August Strohmeier aus Brunkensen stellte bei einem Vergleich des Choralbuches von 1902 und dem neuen zum EKG fest, daß die Melodien von 72 Liedern völlig unverändert geblieben wären, 42 Lieder leichte rhythmische oder melodische Variationen aufwiesen und 21 Lieder sowohl rhythmische und melodische Veränderungen. Zehn Lieder hätten stärkere Varianten, so daß sich beim Umlernen Schwierigkeiten ergäben, und 130 Lieder hätten völlig neue Melodien (Hilfe zur Einführung des evangelischen Gesangbuches“ in: LAW G 199). Das galt nur für die aus dem alten Gesangbuch übernommenen Lieder. Dazu kamen die zahlreichen neuen Lieder, die meist auch neue Melodien hatten.
Andere Veränderungen, die die Gemeinden mit dem Deutschen Evangelischen Gesangbuch (DEG) erdulden mußten, blieben den Braunschweigern erspart, denn das Braunschweiger Gesangbuch von 1902 hatte mit Hilfe seines anerkannten Hymnologen Albert Wandersleb die „leichtere“ durchgängige Weise in den Liedern „Ach bleib mit deiner Gnade“, „Allein Gott in der Höh sei Ehr“, „Christus der ist mein Leben“ bereits getilgt.
Immerhin blieben die Veränderungen enorm und wurden auch erst im Laufe mehrerer Jahre bemerkt.

Gebete, Lesungen, liturgische Ordnung des EKG
Auf den Liedteil des Gesangbuches folgten 81 durchnummerierte Liturgische Gesänge (Nr. 500-580) und zwar zu den gottesdienstlichen Stücken (Nr. 548 - 558), zu den Tageszeitengebeten (Nr. 559 – 565), Versikel Nr. 566 – 580) und wurden eingeleitet durch 46 erst wenige Jahre später eingefügte Gloria patri-Strophen, denen jegliche Zuordnung zu den Liedern fehlte, eine Marotte, die im EG wieder beseitigt wurde. Es bot sogar eine gesungene Fassung des nicänischen Glaubensbekenntnisses an (Nr. 554). Der Textteil war im Gegensatz zum Gesangbuch von 1902 erheblich verkürzt. Es waren nicht mehr beide Textreihen abgedruckt, sondern Epistel und Evangelium des jeweiligen Sonntags, dazu waren das Gebet des Sonntags (früher Kollekte genannt) und das Wochenlied notiert. Das Lektionar war ebenfalls auf der Generalsynode Januar 1949 verabschiedet worden. Auf dieses Lektionar folgte ein sehr kurz gehaltener Gebetsteil, der Kleine Katechismus von Luther und hilfreiche Register.

Das Schriftbild
Eine Schwierigkeit des Lesens bot das absichtsvoll gewählte altfränkische Schriftbild von Rudolf Koch. Die deutsche Schrift war Anfang der vierziger Jahre aus den Schulbüchern verschwunden und durch die lateinische ersetzt worden. Die Schriftzüge von Rudolf Koch paßten zu dekorativen Kunstdrucken und Schriftbildern an die Wände von Klöstern und Mutterhäusern, aber der neuen Konfirmandengeneration erschwerten sie das Lesen erheblich. Die Verwechslung des langgezogenen Buchstaben s mit dem Buchstaben f war unvermeidlich. „Da die Luft, die uns erhöht, nie vergeht“, (Nr. 349,5) lasen die jungen Leute in der 5. Strophe des Morgenliedes „Morgenglanz der Ewigkeit“. Knorr v. Rosenroth hatte „Lust“ gemeint.

Die Flucht in die Restauration
Mit dem Evangelischen Kirchengesangbuch von 1950 trat die Kirche eine galoppierende Flucht in die Vergangenheit an, die umso heftiger wirkte, als die Welt in das atomare Zeitalter eingetreten war, mit deren Beginn trotz der fürchterlichen Folgen des 2. Weltkrieges eine gefährliche Phase gegenseitiger Bedrohung und eines ruinierenden Wettrüstens einhergehen sollte. Alle Landeskirchen hatten die historisch einzigartige Zerstörung ihrer Innenstadtkirchen vor Augen, was nach einer seelsorgerlichen Deutung verlangte. Die Flüchtlingsströme hatten die konfessionelle Zusammensetzung der Kirchengemeinden erheblich verändert. Was die Menschen in der Nachkriegszeit beschäftigte, kam im neuen Gesangbuch von Anfang an nicht vor.
Vor allen Dingen fand das Gesangbuch keine Antwort auf die immer neuen Formen der Säkularisierung, die mit Humanismus und Renaissance begonnen hatten, sich in der Aufklärung fortgesetzt hatten, in den Erkenntnissen der Naturwissenschaften und der Atheismusbewegung der Französischen Revolution und des 19. Jahrhunderts neue Formen angenommen, im Kommunismus und Stalinismus inzwischen die halbe Welt besetzt hatten und während der Tagung des Lutherischen Weltbundes 1949 in Hannover in bestimmten Wirtschaftsformen und im Wohlstandsdenken entdeckt wurden. Dieser Säkularismus, der den Gottesdienst und die kirchliche Sitte seit mehr als 200 Jahren in seinen althergebrachten Formen sichtlich bedrohte, bedurfte kirchlicherseits einer anderen Antwort als den kirchenhistorischen Verweis auf die Reformationszeit. Das Evangelische Kirchengesangbuch wurde vielfach als unzureichende restaurative Antwort gedeutet.


Die Rezeption des EKG und Entstehung des niedersächsischen Regionalteils (Anhang)

Beschlussfassung über den Stammteil des EKG im Braunschweigischen Landeskirchentag
An der Generalsynode in Leipzig hatten von der Braunschweiger Landeskirche Dr. Lerche und Prokurist Pinkernelle teilgenommen. Fachmann für liturgische Fragen in der Braunschweiger Kirchenleitung war seinerzeit OLKR H.E. Seebaß, der sich der Theologie und Liturgie der hochliturgischen Braunschweiger Ulricigemeinde angeschlossen hatte. Zwei Tage vor der Landeskirchentagssitzung, am 28. März 1949, war ein landeskirchlicher Gesangbuchausschuss einberufen worden, dem die OLKRäte Röpke und H.E. Seebaß, Propst Jürgens und die Pfarrer Justus Wandersleb, Achim und Georg Seebaß, Rautheim angehörten. Für den Ausschuss, der allerdings noch gar nicht zusammengetreten war, berichtete OLKR Seebaß dem Braunschweiger Landeskirchentag am 30. März 1949 von dem auf der Generalsynode der VELKD in Leipzig beschlossenen Einheitsgesangbuch. Studienrat Schwarz, Helmstedt, bemängelte in der Aussprache, daß sich der Ausschuss nur aus Theologen zusammensetzte und Rechtsanwalt Lenz erkundigte sich unschuldig, welche Lieder überhaupt im neuen Gesangbuch enthalten wären. Den Mitgliedern des Landeskirchentages lag wie schon den Synodalen in Leipzig lediglich ein Liederverzeichnis mit den Liedanfängen vor, außerdem eine Liste mit den erhalten gebliebenen Liedern aus dem Gesangbuch von 1902.
Der Liederbestand reduzierte sich im Vergleich zum Braunschweiger Gesangbuch von 1902 von 536 Liedern auf 394. 280 Lieder vom Gesangbuch von 1902 waren erhalten. 256 Lieder waren entfallen und 114 waren neu. Das war ein massiver Eingriff. Veränderungen in den Liedertexten konnten von den Synodalen infolge der mageren Vorlage nicht festgestellt werden. Die 20 Lieder von Johann Heermann aus dem Gesangbuch von 1902 waren auf elf gekürzt, 38 von Paul Gerhardt auf 30, 23 von Benjamin Schmolck auf fünf, 15 von Gellert auf vier, sieben von E. Neumeister auf vier, neun von Rambach auf vier. Die Braunschweiger Lokalgrößen der Aufklärung Paulmann, Küster und Diterich waren ebenso verschwunden wie Lieder von Lavater. Die 38 Lieder über Tod und Ewigkeit waren auf 24 zusammengeschmolzen, die alle dem 16. und 17. Jahrhundert angehörten. Die 48 Kreuz- und Trostlieder waren auf 28 verkürzt, von denen sieben dem 18. und 19. Jahrhundert zugehörten und dreimal so viel dem 17. und 16. Jahrhundert. Das EKG war ein herber Einschnitt in die Braunschweiger Gesangbuchtradition, der jedoch durch die Bildung eines eigenen Anhangs noch gemildert werden konnte.
Der Braunschweiger Landeskirchentag beschloß am 30.3.1949 als erste der Landeskirchen in der VELKD einstimmig die Einführung des Stammteils des neuen Gesangbuches und damit die Abschaffung des territorialen Gesangbuches. Das war nur zwei Monate nach der Leipziger Generalsynode ein blitzartiger Anschluß an die Meinungsbildung in der VELKD. Es wäre kirchenrechtlich durchaus denkbar gewesen, auch Wünsche für den Stammteil des EKG zu diskutieren und Veränderungen zu beschließen, da die vollständigen Texte und Melodien nicht zum Beschluß der Generalsynode gehört hatten. Aber das fatale Vorbild der flotten Beschlußfassung in Leipzig zeitigte die böse Folge, sich in Wolfenbüttel diesen Modalitäten anzupassen. Das war beflissene, autoritätsgewohnte lutherische Haltung. Es wäre auch möglich gewesen, den Stammteil des EKG zusammen mit der Liedauswahl des Anhangs später zu beschließen, wie es die Hannoversche Landessynode erst zum Jahresende 1949 tat.

Der erste niedersächsische Regionalteil (Liederanhang)
Nach der Generalsynode der VELKD ergriff die Hannoversche Landeskirche die Initiative zur Erstellung eines regionalen Anhangs. Sie bildete dazu aus der Kammer für das gottesdienstliche Leben und dem Ständigen Ausschuss der Landessynode eine 21köpfige gemeinsame Gesangbuchkommission, die am 18. Mai 1949 im Landeskirchenamt unter dem Vorsitz von OLKR Mahrenholz eine erste Liederliste erarbeitete. An dieser Sitzung nahmen außerdem für die Braunschweigische Landeskirche OLKR Seebaß, für die Oldenburgische Pastor Schlißke, Jever, für die Schaumburg-Lippische Kirche Pastor Lessing, Meinsen und für die Lutherische Freikirche Pastor Böttcher, Hannover und Pastor Rotfuchs, Hermannsburg teil. Es sollte ventiliert werden, ob man sich auf einen gemeinsamen niedersächsischen Anhang verständigen könnte. Der Ausschuss stellte an Hand des Hannoverschen Gesangbuches eine Liste mit 34 Liedern zusammen, aber auch die nicht hannoverschen Teilnehmer brachten bereits ihre Liedvorschläge ein. Außerdem wurde eine zweite Reihe von weiteren 16 Liedern benannt, die möglicherweise auch in Frage kämen. Damit war die Höchststand von 50 Liedern erreicht Die Mitglieder einigten sich nach längerer Debatte, auch Kinderlieder für den Kindergottesdienst aufzunehmen, jedoch sollte dieser Teil eindeutig gegenüber den anderen Liedern abgegrenzt sein. Lieder von ausgesprochen persönlichem Charakter, das Protokoll vermerkte sog. Hauslieder, Leselieder, persönliche Gebetslieder sollten in einem „Hausbuch“ gesammelt werden. Aus diesem Ausschuss bildete sich zusammen mit je einem Mitglied der anderen niedersächsischen Landeskirchen der kleinere niedersächsische GesangbuchAusschuss, dem die weitere Arbeit übergeben wurde.
Dieser tagte am 31. Mai in Hannover und stellte eine endgültige Liste von 50 Liedern zusammen, davon 33 aus dem Hannoverschen Gesangbuch, 27 aus dem Braunschweigischen Gesangbuch, fünf neue Entdeckungen aus dem 16. und 17. Jahrhundert und sechs zeitgenössische Lieder von Rudolf Alexander Schröder, Jochen Klepper, Otto Riethmüller und, auf Vorschlag von OLKR Seebaß, dem Braunschweiger Hermann Kreipe, einem 1942 gefallenen Soldaten. Die Liste erreichte fast die Idealvorstellung des Vorsitzenden Mahrenholz, wenn er auch die Zahl 50 als Höchstgrenze empfand und die Anzahl der „alten“ Gesangbuchlieder aus dem gebräuchlichen Gesangbuch als zu viele. Zwei Lieder stammten aus seinem Gesangbuch für die Evangelische Christenheit (GEC), es war das Adventslied von Michael Weiße (gest. 1534) „Lob sei dem allmächtigen Gott“ mit folgender 5. Strophe als Textbeispiel: „O Mensch wie daß du nicht verstehst/ und dem König entgegengehst/ der dir so ganz demütig kommt/ und sich dein so treulich annimmt“. Das andere GEC Lied war für die Trauung gedacht und stammte von Ludwig Helmhold (1532-1598): Zur Melodie „Nun laßt uns Gott dem Herren“ sollte das Brautpaar von 1950 folgendes dreistrophige Lied singen: „Lob sei Gott unserm Herren/ durch ihn steht noch in Ehren/ der Christen ehlich Leben/ er geb ferner sein Segen// 2. Gott sende seinen Engel/ dazu vom hohen Himmel/ das unter Mann und Weibe/ sein Ordnung stetig bleibe// 3. Das wünschen alle Christen/ Gott der es hat verheißen/ vollbrings in Christi Namen/ dess’ wir ihm danken. Amen“. Das wirkte angesichts des durch langjährigen Fronteinsatz und Kriegsgefangenschaft einer Familie und einem Eheleben völlig entwöhnten deutschen Ehemannes und der wachsenden Ehescheidungsziffern anachronistisch.
Der Ausschuss suchte jene Lieder heraus, die allen vier Landeskirchen gemeinsam waren. Drei von ihnen stehen auch heute im EG „Mein Schöpfer steh mir bei“( EG 565), „So nimm denn meine Hände“ (EG 376), „Herr dein Wort die edle Gabe“ (EG 198). Die anderen waren das Beichtlied: „Wo soll ich fliehen hin“ von Joh. Heermann (BG 237), „Der du zum Heil erschienen“ von Albert Knapp (BG 148), „Wunderanfang herrlich Ende, wo die wunderweisen Hände Gottes gehen ein und aus“ von H.A. Stockfleth (1643-1708) (BG 388), und von Benjamin Schmolck „Weicht ihr Berge, fallt ihr Hügel“ (BG 257).
Es gab auch jene Lieder, die Sondergut der einzelnen Landeskirchen waren, so aus dem Braunschweigischen „Gott wills machen, daß die Sachen gehen wie es heilsam ist“ (BG 357) und „Dein dein soll sein das Herze mein“ aus dem 16. Jahrhundert (BG 263). Es gab aber auch Lieder aus dem Gesangbuch der Burckhardthausjugend „Der Helle Ton“, nämlich: „Die güldene Sonne bringt Leben und Wonne“ und „Ich freu mich in dem Herrn“.
So bot der Anhang nach Ansicht des Ausschusses eine ausgewogene Mischung aus herkömmlichem und zeitgenössischen Liedgut für Alt und Jung, an der möglichst wenig geändert werden sollte.

Die Beteiligung der Braunschweiger Kirchengemeinden bei der Entstehung des niedersächsischen Liederanhangs
Am 8. März 1949 hatte OLKR Seebaß alle Pfarrämter angeschrieben und ihnen mitgeteilt, daß das Evangelische Kirchengesangbuch in Leipzig von der Synode der VELKD angenommen wäre und nun an die Schaffung eines Anhangs für den Bereich unserer Landeskirche gedacht werden müßte. Einen Beschluß des Landeskirchentages wartete OLKR Seebaß gar nicht ab. „Wir halten es für richtig, wenn aus Kreisen der Pfarrerschaft und aus den Gemeinden möglichst viele Äußerungen über das Liedgut, das dieser Anhang noch umfassen müßte, an uns gelangen“ (LAW G 197,2). Eine Zustimmung zu dem Stammteil des neuen Gesangbuches setzte Seebaß offenbar voraus. Er schickte eine Liste mit jenen Liedern mit, die in das EKG übernommen worden waren. Daraus konnten nun vor allem die fehlenden Lieder entnommen werden.
Es war offenbar das erste Mal, dass die Braunschweiger Pfarrerschaft und auch die Pröpste vom Landeskirchenamt über den Inhalt des neuen Ev. Kirchengesangbuches unterrichtet wurden. Entsprechend heftig und umfassend waren die Reaktionen. Es antworten Pfarrkonvente, Kirchenvorstände und Einzelpersonen (siehe LAW G 197,2). Der Pfarrkonvent unter Propst Bechler wünscht mehr Lieder, es könnten insgesamt 1000 sein, dafür aber mit volkstümlichen Gesängen. Der Kirchenvorstand St. Vincenz, Schöningen hatte sich gründlich befaßt und schickte eine dreiseitige Wunschliste. Pfarrer Heinemann hatte die Liste an mehreren Nachmittagen mit der Frauenhilfe besprochen und schickte nun eine Liste mit Liedern, die wieder in das Gesangbuch aufgenommen werden sollten. Die Blankenburger Luthergemeinde wünschte 23 geistliche Volkslieder. Aus Wieda schrieb Pfr. Kleinert: „Es hat Gott gefallen durch die Lieder des Pietismus und des 19. Jahrhunderts Seelen zu erwecken und andrerseits ist nicht abzustreiten, daß der reformatorische Choral nicht immer auf die volle Zustimmung der Gemeinde trifft.“ Pfr. Lerche aus Gebhardshagen war „erschrocken, wie viel an Liedern fehlt, die noch in unserer Gemeinde gesungen werden oder Bedeutung für das persönliche Leben gehabt haben.“ Pfr. Lang aus der Braunschweiger Michaelisgemeinde hatte zahlreichen Gemeindegruppen die Wünsche vorgelegt.
Selbst ein Hochliturgiker wie Pfr. Hoerschelmann, Bornhausen, wünschte zahlreiche volkstümliche Lieder und kommentierte sie: „Ihr Kinderlein kommet“, „O du fröhliche“, „Stille Nacht“ diese drei Gesänge werden in jeder Weihnachtszeit gesungen und sollen auch kirchlich als gültig angesehen werden. „Schönster Herr Jesu“ wäre im Kindergottesdienst und auf Ausflügen unentbehrlich, „Großer Gott wir loben dich“ wäre „der einzige wahrhaft festliche anbetende und singbare Gesang, der die Majestät Gottes feiert. Ich lasse ihn nach allen Gottesdiensten der drei hohen Feste singen. Ohne diesen Gesang würde der Gemeinde die Feier der Majestät Gottes im Gesang nicht möglich sein.“ Die Kinder müßten das Lied „Wenn ich o Schöpfer deine Macht“ „auch diesen klaren rationalistischen Text lernen.. Hier findet sich die volkstümliche aufrechte Wahrhaftigkeit der Glaubenslehre“. Schließlich zu „Laßt mich gehen“: „So wertlos der Gesang dichterisch auch ist, ist in ihm der unentbehrliche Ausdruck für die Ewigkeitserwartung der gläubigen Gemeinde enthalten“ (Schreiben vom 31.3.1949 LAW 197,2).
Dieses Schreiben war für die Kirchenleitung deshalb so wichtig, weil in der Landeskirche ein erheblicher Streit mit der Brüdernkirche um die Verwendung römisch-katholischer Sitten ausgebrochen war, und Hoerschelmann gehörte zu diesem Lutherischen Bruderkreis. Von Hoerschelmann war also kein Streit um die Verwendung nur reformatorischer Choräle zu befürchten. Ganz im Gegenteil: es sollten volkstümliche Gesänge sein.
Ganz anders reagierte Pfr. Henneberger für den Evangelischen Bund. Er fordert strenge hymnologische Kriterien und wünschte sich Lieder vor allem aus dem modernen Liedgut und nannte Jochen Klepper, Siegbert Stehmann, Hermann Claudius, Otto Riedel, Heinrich Vogel.
Pfr. Runge aus Burgdorf wünschte die Wiederaufnahme der Lieder von Benjamin Schmolck.
Die Propstei Vechelde wünschte 86 alte Lieder. Die Pfarrer Buttler, Alvesse, Reetz, K. Mahner, Ehlers, Greene, Padel, Helmstedt, Kronenberg, Zorge, Strothmann, Ahlum, meldeten Wünsche an.

Der am 28. März einberufene landeskirchliche Gesangbuchausschuss trat offenbar erst am 27. Mai zum ersten Mal zusammen. OLKR Seebaß berichtete in dieser ersten Sitzung ganz allgemein von den EKD-Stammteil und ging eine von Hannover ausgearbeitete Liste mit 50 Liedern für den Anhang durch. Der Protokollführer Georg Seebaß schrieb noch ganz im Stil der vergangenen Zeit, das geistliche Volkslied wäre „ausgeschaltet“, und Liederwünsche aus unserer Landeskirche zeigten eine „Tendenz nach dem ausgemerzten Liedgut“. Das war eine etwas einseitige Darstellung der zahlreichen Eingaben, entsprach aber den Vorgaben von OLKR Mahrenholz.
Es liegt keine Auswertung der Eingaben für den landeskirchlichen Gesangbuchausschuss vor, aber die Wünsche fanden bei OLKR Seebaß wenig Echo. Er warnte im Schreiben vom 14.6. an die Braunschweiger Ausschussmitglieder, geistliche Volkslieder in den Anhang aufzunehmen. Die Gefahr, daß sie in den Gottesdienst eindringen, wäre nicht gering.

Mit der Warnung vor geistlichen Volksliedern hatte sich der landeskirchliche Ausschuss eng an die Vorgaben des in Hannover tagenden Ausschusses für den niedersächsischen Anhang angeschlossen, wo Mahrenholz am 18. Mai noch einmal auf die wesentlichen Kriterien hingewiesen hatte. Die größte Gefahr für den Anhang bestünde darin, „beliebte“ Lieder aufzunehmen. Das Niveau des landschaftlichen Anhangs dürfte nicht tiefer liegen als das des Hauptteils. Alle gereimten Predigten und Bereimungen dogmatischer Begriffe, wie sie der späte Pietismus und der Rationalismus liebten („Bäffchenlyrik“) müßten zurücktreten. (LAW G 199).

OLKR Seebaß reichte als Braunschweiger Wünsche an den Anhang eine Liste mit folgenden Liedern ein:

Liedvorschl?ge von OLKR Seeba? f?r den nieders?chsischen Anhang
?Liedanfang BG HG EKG EG
?Sei mir tausendmal gegr??et 91 87 402 na
?Gott sei gedankt zu jeder Zeit 101 Nv 407 na
?Herr du wollest nun vollbringen 188 220 416 na
?Vor dir Herr Jesu stehen wir 235 237 419 na
?O Jesu Christ meins sch?nstes Licht 281 301 435  
?Herr Jesu Christ meins h?chstes Gut 268 318 438  
?Unumschr?nkte Liebe 256 280 442 na
?Dein dein soll sein 263 Nv na na
?Es mag sein da? alles f?llt     na 378
?Gott wohnt in einem Lichte     451 379
?Christus der mich m?chtig     na  

Erklärung: BG Braunschweiger Gesangbuch 1902 HG Hannoversche Gesangbuch 1884
nv nicht vorhanden, na nicht aufgenommen



Es ist unklar, ob diese Liedauswahl ein Ergebnis des Braunschweiger Ausschusses war. Seebaß schickte sie den Ausschussmitgliedern zur Kenntnisnahme (Schreiben Seebaß vom 14.6.1949 in LAH 50235).
Die Auswahl war geschickt. Mit zehn Liedern war der Anteil von Braunschweiger Liedern am niedersächsischen Anhang realistisch eingeschätzt. Sieben Lieder gehörten auch zum Hannoverschen Gesangbuch und mit drei zeitgenössischen Liedern war der Vorschlag sogar modern. Zwei von ihnen wurden in das EG aufgenommen. Absichtlich hatte der Ausschuss auf „Eines wünsch ich mir vor allem andern“ und auf geistliche Volkslieder verzichtet. Seebaß bot dazu die aparte Begründung: wenn diese so beliebt wären, dann würden sie auch ohne Gesangbuch gesungen.
Seebaß deutete allerdings auch an, daß „notfalls“ ein Braunschweiger Sonderanhang geschaffen werden müßte.
Das hatte einen besonderen Grund. OLKR Röpke hatte wenige Tage vorher Seebaß auf einem abgerissenen blauen Zettel folgende Nachricht zukommen lassen: „Der erarbeitete Vorschlag dürfte für uns nicht geeignet sein, da er wesentliches Liedgut der Gemeinde nicht berücksichtigt.“ Dieses hübsche Dokument aus dem Alltag der Kirchenbehörde befindet sich noch heute terminpräzise zwischen den Akten von Seebaß (LAW G 197/2 = LKA 1992). OLKR Röpke hatte also völlig andere Vorstellungen von einem Gesangbuch und insbesondere von dem Anhang. Er ging aber nicht soweit, sich von einem mit Hannover gemeinsamen Anhang zu dispensieren. Aber die Möglichkeit eines Braunschweiger Sonderanhangs war entstanden und hing vom weiteren Verlauf der Arbeit am Anhang ab.

Was erfahren wir aus der Liedauswahl über den Glauben der Vätergeneration? Paul Gerhardt, von dem das Passionslied „Sei mir tausendmal gegrüßet“ und „O Jesu Christ, meins schönstes Licht“ stammte, wurde hoch geschätzt. Das Lied „Herr du wollst uns vollbereiten“ von Klopstock gehörte zum fest tradierten Bestand der Lieder vor dem Abendmahl und steht heute noch im EG. Eher befremdlich erscheint heutzutage das Lied zur Beichte, das nur aus dieser einen Strophe aus dem Jahre 1611 besteht „Vor dir Herr Jesu steh ich hier“. Im Hannoverschen Gesangbuch stand noch die Originalfassung „Vor G’richt, Herr Jesu steh ich hier.“ Das war schon im Braunschweiger Gesangbuch von 1902 gemildert. Die zweite Hälfte diese Beichtliedes macht den Vorsatz zur Besserung zur Bedingung für die Absolution (auf die Melodie „Herzlich lieb hab ich dich“) „Herr Jesu Christ, dein Blut allein/ macht mich von allen Sünden rein/, weil ich in wahrer Reu und Buß/ an dich glaub und dir fall zu Fuß/ Herr Jesu Christ, des dank ich dir, des dank ich dir/ ich will mich bessern, hilf du mir.“ Drei Lieder gehörten zu den beliebten „Jesusliedern“, einer besonderen Kategorie von Liedern im Braunschweiger Gesangbuch: Gerhardt´s „O Jesu Christ meins schönstes Licht“, von Neumeister (1758) „Herr Jesu Christ, meins höchstes Gut“ und „Dein dein soll sein“ von Judae (1542). Es geht in allen drei Liedern um das sehr persönliche ausschließliche Verhältnis des Frommen zu Jesus: „Mein alles ist auf dich gerich’t/ hab ich nur dich, so frag ich nicht nach Himmel und nach Erden/ Denn wär der Himmel ohne dich/ so könnte keine Lust für mich/ in tausend Himmeln werden/. Wärst du nicht schon auf Erden mein/ möcht ich auch nicht auf Erden sein/ denn auch die ganze weite Welt/ hat nichts, was mir wie du gefällt/ Herr Jesu Christ, wo du nicht bist/ ist nichts ,das mir erfreulich ist“ (EKG 438,3). Es ist vielleicht überraschend, daß sich diese Art der Jesusminne auch schon in der Reformationszeit im Lied „Dein dein“ von Judae findet. Es war Braunschweiger Sondergut. Alle drei Strophen beginnen mit „Dein dein soll sein das Herze mein“ und besingen die Unzertrennlichkeit des Frommen mit Jesus, die aber gut lutherisch in der Vermehrung des Glaubens gipfelt: „Dein dein soll sein das Herze mein/ du Hilf und Trost der Armen/ Sieh an den Streit, den ich erleid/ und tu dich mein erbarmen/ Dem Feind gebeut/ die Sünd ausreut/ das g’scheh dir Herr zu Ehren/ Zeuch mich nach dir/ und tu in mir/ allzeit den Glauben mehren“ (BG 263,3). Es ist erstaunlich, daß dieser Beitrag aus der Reformationszeit nicht einen Platz in dem vom Reformationslied profilierten EKG und dem entsprechenden Anhang gefunden hat.

Seebaß schrieb den Ausschussmitgliedern, daß man zunächst die Diskussion in den Kreiskirchentagen der Hannoverschen Landeskirche abwarten und sich dann wieder treffen wollte.

Die Diskussion bei den Hannoverschen Kreiskirchentagen und der wütende Abschied vom Hannoverschen Gesangbuch 1884
Der Regionalanhang mit 50 Liedern mußte in der Hannoverschen Landeskirche verfassungsgemäß den Kreiskirchentagen vorgelegt werden. Bischof Lilje hatte in einem ausführlichen Schreiben die Kreiskirchentage ganz im Sinne von OLKR Mahrenholz unterrichtet und ihnen nahe gelegt, an der Auswahl nichts mehr zu ändern. Zusätzliche Liederwünsche hätten entsprechende Abstriche von der Liedauswahl zur Folge, weil die Zahl 50 erhalten bleiben sollte. Streichungen und Zusätze müßten im einzelnen begründet werden. Vorsicht geboten wäre bei „beliebten“ Liedern. Gutgemeinte Reimungen müßten „echter Dichtung“ stets weichen. Das war keine Einladung zu kritischer Mitarbeit, sondern die Empfehlung zu einer möglichst reibungslosen Zustimmung (Schreiben von Lilje vom 7.6.1949 in LAW G 199). Jeder Kirchenkreis wählte einen Gesangbuchbeauftragten, die in Hannover im Juli instruiert wurden, um nach einem Einleitungsreferat einen reibungslosen Ablauf auf den Kreiskirchentagen zu gewährleisten.


Titelblatt Hannover

In den Kirchengemeinden wurde das Hannoversche Gesangbuch aus dem Jahr 1884 benutzt. Es hatte 638 Liednummern. Eine Reform in Richtung des DEG hatte die Kirchenleitung 1926 abgelehnt. 1938 war dem Gesangbuch ein Beiheft mit 50 weiteren Chorälen hinzugefügt worden. Nach dem Kriege war 1947 noch einmal das alte Gesangbuch auf den besonderen Wunsch von Bischof Marahrens ungekürzt und ohne Hinzufügungen aufgelegt worden. Es hätte nahe gelegen, die 50 Lieder des Anhangs von 1938 einzufügen oder wenigstens anzuhängen. OLKR Mahrenholz hatte sich vergeblich bemüht, schon in dieser Nachkriegsausgabe Verbesserungen anzubringen (Brief Mahrenholz an Utermöhlen vom 21.6.1946 in LAH N 48/ 441 B). So waren die Gemeinden noch einmal mit der alten Ausgabe versorgt worden.
Nun machten im Sommer 1949 die Kirchengemeinden zum ersten Mal Bekanntschaft mit dem noch unvollständigen Entwurf des EKG. Die Kreiskirchentage erhielten als Synodalunterlagen die Liederliste mit den EKG-Liedanfängen, die Texte von jenen 112-EKG Liedern, die nicht im Hannoverschen Gesangbuch standen, ein alphabetisches Verzeichnis und ein Verzeichnis mit den 50 Liedern für den niedersächsischen Anhang.

Die Überraschung, die oft auch in Entsetzen überging, war sehr groß. Für die Kirchengemeinden war es zu allererst ein Abschied von dem bisherigen Gesangbuch und vielen alten Gesangbuchliedern. Davon war in dem Brief von OLKR Ahlhorn und Bischof Lilje wenig die Rede. Die Gemeindemitglíeder hatten mit dem Gesangbuch in den stürmischen zurückliegenden Zeiten gelebt und sahen keinen Grund, sich nun zu trennen, da es sich für sie bewährt hatte. Das bisherige Hannoversche Gesangbuch von 1884 mit seinen 638 Lieder reduzierte sich auf 394 Lieder des EKG Gesangbuches. 352 Lieder des Hannoverschen Gesangbuches von 1884 waren entfallen. Dieser Verlust stand den Kreiskirchentagen vor Augen, als sie in den kommenden Monaten über das neue Gesangbuch berieten.
Es war geradezu eine Gemeindebewegung, als vom Ende Juli bis Anfang September die Abgeordneten von 91 Kreiskirchentagen zu außerordentlichen Sitzungen zusammenkamen. Das traf manche Synodale hart, weil sie ihre turnusmäßige Sitzung bereits abgehalten hatten. Wenige ließen daher an Stelle der Kreiskirchentages den Kreiskirchenvorstand entscheiden.
Zur Entscheidung standen zwei Themen: ein Ja oder ein Nein zum EKG, ohne Möglichkeit zu irgendwelchen Veränderungen und die Gestaltung des Liederanhangs auch möglichst auf dem Akklamationswege und wenn schon Änderungen dann mit Hürden.

Die Synodalen wollten den Umzug aus dem alten Gesangbuch in das neue dadurch mildern, dass sie noch möglichst viele herkömmliche Lieder in den Anhang „retteten“. Es lag darin auch ein Stück bodenständiger Anhänglichkeit und Dankbarkeit. Die Aufforderung des Landesbischofs jeden neuen Liedvorschlag einzeln zu begründen und ein Lied zu benennen, das dafür gestrichen werden sollte, der als Warnung gedacht war, mit neuen Vorschlägen und Streichungen vorsichtig zu sein, wurde als Möglichkeit zum Streichen und Hinzufügen umgedeutet. Das Landeskirchenamt wurde überschwemmt von zahlreichen neuen Vorschlägen, die ausführlich und liebevoll begründet wurden und im Grunde eine Liebeserklärung an das alte Hannoversche Gesangbuch darstellten.


Sonntagslieder

Viele Kreissynodalen waren ziemlich aufgebracht und wollten es sich nicht nehmen lassen, sich auch zum EKG zu äußern (siehe zum Folgenden LAH 50232). Mit einem schlichten Ja oder Nein war es für sie nicht getan. „Trotz mancher Bedenken stimme der Kreiskirchentag Diepholz dem Einheitsgesangbuch zu“, ließ er protokollieren, um seinen Unwillen gegenüber dem Landeskirchenamt zu artikulieren. Der Kreiskirchentag Esens formulierte diplomatisch: „Die in der Entscheidung zum Ausdruck kommende starke Kritik an dem neuen Gesangbuch soll nicht verdecken, daß wir uns über ein neues Gesangbuch für die ganze evangelische Kirche freuen. Es soll auch ausgesprochen werden, daß uns für viele in dem neuen Gesangbuch enthaltenen Lieder jedes Verständnis abgeht“. Der Kirchenkreis An der Oste begrüßte das EKG, „muß sich allerdings auf das Schärfste dagegen verwahren, daß man ohne Mitwirkung der synodalen Organe weithin vollendete Tatsachen geschaffen hat“. Der Kirchenkreis Land Hadeln verzichtete auf eine Äußerung zum EKG, brachte aber „mit großen Bedauern zum Ausdruck, daß eine Äußerung der kirchlichen Körperschaft zu der Gestalt von Teil 1 überhaupt nicht möglich gewesen ist.“ Der Kirchenkreistag Hohnstedt stellte ernüchtert fest, er stelle sich hinsichtlich des EKG „auf den Boden der Tatsachen“. Aber „die Entscheidung scheint die Freude sogar zu überwuchern und zur generellen Ablehnung eines neuen Gesangbuches zu verleiten“. Der Kirchenkreis (KK) Hitfeldt begrüßte die Einführung eines neuen Gesangbuches mit der Einschränkung „wenn auch schmerzhaft empfunden wird, daß bestimmte Lieder fehlten“. Die vereinigten Kreiskirchentage I-IV von Hannover hörten zwei Grundsatzreferate, eines von Kantor Stier und ein Korreferat von OLKR Mahrenholz, gaben anschließend zwar ihrer Freude über die Schaffung eines einheitlichen Gesangbuches Ausdruck, bedauerten jedoch, daß keine Änderungsvorschläge zum EKG gemacht werden konnten. Vor dem Kreiskirchentag Ilfeld hielt Pastor Verges ein kritisches Einleitungsreferat. Dadurch, daß von 638 Liedern des Hannoverschen Gesangbuches im EKG 352 Lieder in Fortfall kämen, von denen nur wenige wieder in den geplanten Anhang kommen sollten, bestünde die Gefahr, daß bei der Eile, mit der die Gesangbuch-Reform betrieben würde, wertvolles Liedgut verloren ginge. Der im EKG neu aufgenommene Abschnitt Psalmlieder wäre ein Fremdkörper und sollte in den Anhang eines reformierten Gesangbuches eingebracht werden. Die Landessynode sollte „stärker das gemeindliche Anliegen im Auge behalten und sich weniger von ästhetischen Motiven leiten lassen“. Der Kreiskirchentag stellte einstimmig den Antrag, die Beschlußfassung insgesamt auszusetzen.
In den ostfriesischen Kirchenvorständen kreiste im September ein Schreiben, das EKG abzulehnen. Die ostfriesischen Kreiskirchentage äußerten sich insgesamt mehr als zurückhaltend gegenüber dem EKG. „Nur mit gemischten Gefühlen begrüßt der Kreiskirchentag der IX. ostfriesischen Kirche das neue Ev. Kirchengesangbuch.“ Selbst der Gedanke, daß es ein einheitliches Gesangbuch wäre, mache es „kaum tragbar“. Manche Lieder wären wohl nur aufgenommen „um alte Museumsstücke noch einmal abzudrucken.“ „Unser Weheruf kann an dem fest beschlossenen Kernteil des EKG nichts mehr ändern, aber er soll laut werden. Wir klagen an, daß durch eine nach wirklichkeitsfremden Gesichtspunkten handelnde kleine Minderheit (Kommission) über den Kopf der Gemeinde hinweg viele liebe alte Lieder durch Streichung im neuen Evangelischen Gesangbuch fast zum Tode verurteilt werden sollen“.
Der KK Kehdingen beschloß kurz und bündig: „Der Kreiskirchentag lehnt das vorgelegte EKG ab“. Das neue Gesangbuch sollte 600 – 700 Lieder enthalten und „so beschaffen sein, daß die Gemeindeglieder aus Ost und West möglichst viele der ihnen aus ihrem heimatlichen Gesangbuch vertrauten Lieder darin wiederfinden“. Die Berücksichtigung der Gemeinde dürfe dem theologischen und hymnologischen Gesichtspunkt nicht nachgeordnet werden. Auch der Kirchenkreis Soltau lehnte ab und bemerkte zusätzlich: „Die Landessynode wolle sich gegenüber der VELKD nachdrücklich verwahren gegen den Versuch, ein solches Gesangbuch autoritär ohne Fühlungnahme mit dem kirchlichen Gemeindeleben durchzusetzen“. Wenn die Synodalen des Kirchenkreises gewußt hätten, daß hinter dem Beschluß von Leipzig keine anderer als ihr Oberlandeskirchenrat Mahrenholz steckte! Mit „durchsetzen“ war das treffende Stichwort für die völlig entgegengesetzten Positionen beschrieben. Mahrenholz hatte an dem EKG – Projekt 12 Jahre lang gearbeitet und wollte es jetzt „durchsetzen“. Die in der Sache jedoch entscheidenden Kirchenkreise hingegen wollten sich beteiligen, bevor sie entscheiden sollten. Diese Beteiligung wurde ihnen verwehrt. Zwischen „durchsetzen“ auf der einen Seite und „beteiligen“ auf der anderen Seite gab es keine Vermittlung. Das war das Problem und bildete Zündstoff.
Vor dem KK Uelzen hielt Pastor Heermann einleitend einen geharnischten Vortrag und sprach sich nur für ein begrenztes Ja zum EKG aus. Es wäre ein „Elitegesangbuch“. „Unter Absehung von Gemeinden haben sie das Liedgut der Jahrhunderte gesiebt und eine Sammlung höchster Werte herauskristallisiert, von dem sie hoffen, daß die Gemeinden in diesem Geschmack und in ihrem Verständnis sich allmählich daran gewöhnen.“ „Das Elitegesangbuch mit dem kathedralen Typus“ sollte die Gemeinde zu einem „bildungsaristokratischen Geschmack“ erziehen. Der Verlust der volkstümlichen Lieder hätte „die bewußte Absicht, die Gemeinden zum Singen der dargebotenen Lieder zu nötigen“, das aber wäre „ein Schritt zu weit in der Bevormundung der Gemeinden.“ Dieser Kirchenkreis bedauerte in einem einstimmig angenommenen Antrag, „daß ihm und den Kirchenvorständen nicht Gelegenheit gegeben ist, sich eingehend mit dem Gesangbuch zu befassen, bevor es Gesetz wurde und in eine nahezu unabänderliche Form gebracht wurde. Er muß erwarten, daß er in Zukunft nicht vor vollendete Tatsachen gestellt wird.“
Auffällige Bemerkungen wurden im Landeskirchenamt grün unterstrichen, so die von Pastor Meyer aus dem Henriettenstift: „Warum stellt man die Kreiskirchentage vor vollendete Tatsachen? Warum hintergeht man die Gemeinden und läßt sie nicht zu Worte kommen? Warum handelt man so plötzlich und überstürzt?“ (KK Wittingen).

Obwohl es nahe gelegen hatte, daß die Kreiskirchentage auf eine Abstimmung verzichtend en bloc „mit Freudigkeit“ ihre Zustimmung gaben oder widerstandslos schließlich Ja und Amen zum EKG sagten, gab es doch trutzige Synodale, die trotz absehbarer Niederlage auf Abstimmung bestanden und dann ihr Nein in der Abstimmung aufrecht präsentierten. Bei der Abstimmung im KK Gr. Solschen stimmten 40 Synodale für und zwei gegen das EKG. Bei der Abstimmung im KK Buer gab es neun Gegenstimmen und fünf waren überhaupt gegen den Plan eines neuen Gesangbuches. Beim Kreiskirchentag Wesermünde Nord beantragte Pastor von Busch, das Landeskirchenamt möge den ganzen Entwurf noch einmal überarbeiten. Der Antrag wurde mit der knappen Mehrheit von 18:14 Stimmen abgelehnt.

Die Stimmung in den Gemeinden und Kreiskirchentagen war in der Gesangbuchfrage außerordentlich gereizt.
Diese angestaute Wut entlud sich an den zahlreichen Äußerungen zum Liederanhang.
Der Kirchenkreis Soltau, der das EKG abgelehnt hatte, resignierte hinsichtlich des Anhangs. Da die Anhanglieder auf 50 beschränkt wären, wären Vorschläge zwecklos. Worüber sollte man noch beraten? „Vor allem darf eine solches Gesangbuch nicht auf autoritärem Wege ohne innigste Fühlungnahme mit dem wirklichen Leben in den Kirchengemeinden eingeführt werden.“
In verschwindender Minderheit befanden sich jene Kreiskirchentage, die sich an die bischöfliche Vorgabe, möglichst wenig zu ändern, hielten. Durchweg plädierten die Synodalen für einen größeren, teilweise erheblich größeren Anhang. Es gab eine Art Zusatzwelle von nicht etwa 1-4 zusätzlichen Liedern (so lediglich vier Kirchenkreise), sondern bis zu 9 Liedern (14 KK), bis zu 19 zusätzlichen Liedern (23 KK), bis zu 29 Liedern (11 KK), und darüber hinaus forderte der Kirchenkreis Pattensen 33 Lieder mehr, die Kirchenkreise Göttingen-Nord, Stolzenau und Syke 34 zusätzliche Lieder, KK Leer 35 und Potshausen 36, KK An der Oste 40, KK Osterholz 45, KK Buer 46, KK Celle 65, KK Kehdingen 76, KK Lüchow Dannenberg 88, KK Bad Rothenfelde 99, KK Celle bis 100 Lieder und KK Norden 100 zusätzliche Lieder.
Der Kirchenkreis Sulingen drehte pfiffig die Situation um und beschloß einen Anhang mit EKG-Liedern an das gebräuchliche Gesangbuch. Das war der Weg, den die bayrische Landessynode wenig später wählte.


Osterlieder

Diese immensen Zusatzwünsche stellten den Charakter des Anhangs in Frage, der mit der erheblichen Erweiterung zu einem zweiten selbständigen Hannoverschen Teil zu werden drohte. Denn die Lieder, die dort aufgenommen werden sollten, stammten sämtlich aus dem herkömmlichen Gesangbuch. So war es folgerichtig, daß einige Kirchenkreise einen dritten Anhang forderten.
Der Kirchenkreistag Osterholz-Scharmbeck schlug vor, in das EKG-Gesangbuch einen dritten Teil mit Geistlichen Volks –und Kinderliedern aufzunehmen. Der Kirchenkreis Georgsmarienhütte listete 100 fehlende Lieder auf und empfahl dafür einen zweiten Anhang. Im übrigen aber „begrüßte er mit Freude den Plan, ein mit der VELKD einheitliches Gesangbuch einzuführen“. Tatsächlich aber stellten 100 zusätzliche Lieder den Stammteil in Frage. Wer den Beschluß genau las, stellte auch fest, daß der Kirchenkreis nicht dieses bestimmte EKG genannt hatte, sondern sich in den allgemeinen Wendungen verlor und von einem „Plan“ sprach, ein einheitliches Gesangbuch mit der VELKD einzuführen. Der Kirchenkreis Göttingen-Nord, der den Anhang auf 70 Lieder erweitern wollte, schlug einen zweiten Anhang mit geistlichen Volksliedern wie „O du fröhliche“, „Stille Nacht“, „Wo findet die Seele die Heimat die Ruh“, „Großer Gott wir loben dich“ u.a vor. Damit hätte das EKG den Charakter des DEG mit seinen drei Teilen erreicht. Der Kirchenkreis Burgwedel empfahl einen zweiten Anhang in Heftform. Die Forderung nach einem weiteren Anhang war einer der schärfsten Angriffe auf das EKG.

Die bischöfliche Vorgabe war, daß für jedes zusätzliche Lied ein Lied aus dem vorgeschlagenen Anhang gestrichen werden sollte. Hierin konnten die Synodalen nun geradezu ihre Wut an dem Vorgehen in der Gesangbuchfrage auslassen und schlugen nicht etwa zwei oder drei Lieder zu streichen vor, sondern meist zwischen fünf und zehn Lieder (15 KK), sogar zwischen zehn und zwanzig Lieder (11 KK). In dieser Streichorgie artikulierte sich ihre Erbitterung gegenüber den vorgeschriebenen Kriterien, nach denen der Anhang wie auch der Stammteil gestaltet war. Nach der bischöflichen Vorgabe sollte der Anhang dem Charakter des Stammteils entsprechen, aber ihn keineswegs verändern. Genau dieses Absicht aber versuchten die Synodalen durch ihre Vorschläge durchzusetzen.
Bei den Begründungen begnügten sich die Kreiskirchentage oft mit knappen Adjektiven: „unentbehrlich“, „sehr beliebt“, „der Gemeinde vertraut“, „wird bei uns zum Beginn des Gottesdienstes gesungen“, Nr. 314 „Wer ist wohl wie du“ von Freylinghausen „besonders Strophe 6-9 immer nach der Predigt“, Nr. 224 „Dank Jesu dir. Ach sind wirs wert/ daß so viel Heil uns widerfährt/ du unser so gedenkest“ auf die Melodie „Wie schön leuchtet der Morgenstern“ „immer nach dem Abendmahl“ (KK Göttingen). Nr. 333 „Laßt mich gehen“ „bei Trauerfeiern bei uns sehr beliebtes Lied“ (KK Uelzen) Der Kirchenkreis Hildesheim leitete seine Vorschläge mit der pikierten Bemerkung ein, da der Hauptteil des Gesangbuches der Meinungsäußerung ohnehin entzogen wäre, umso mehr sollten die Änderungen zum Anhang gehört werden. Lied Nr. 100 („Eines wünsch ich mir“) „mit großer Einhelligkeit und Dringlichkeit gewünscht“, „O selig Haus“ „sehr verbreitet, geschätzt und volkstümlich“, „Großer Gott wir loben dich“ mit den Hildesheimer Katholiken gemeinsam“, „Weiß ich den Weg auch nicht“ „Wir dachten dabei besonders an das Leid der Flüchtlinge“.

Manche Begründungen gerieten auch ausführlicher: Der Kirchenkreis Uelzen nannte als Begründung: Nr. 431 „Harre meine Seele“ „hat vor allem an der Front eine sehr starke Wirkung gehabt“, Nr. 569 „Wie mit grimmgen Unverstand“ „in tiefer Not vielfach gebraucht, an das sich unvergeßliche Erfahrungen knüpfen“, „Ich bete an die Macht der Liebe“ „wird in der Volksschule gelernt“. „Seele was ermüdst du dich“ „häufig gebraucht wegen der in ihr vorgetragenen Askese evangelischer Art“. „Weiß ich den Weg auch nicht“ „ein aus den baltischen Märtyrerkreisen geborener und in der Flüchtlingsnot als besonders tröstlich erfahrener Gesang“.

Der Kirchenkreis Stade begründete insbesondere die Aufnahme von Gellertliedern. Das Lied „Wenn ich o Schöpfer deine Macht“ entspräche in besonderer Weise dem bäuerlichen Empfinden und enthalte in dichterischer hochwertiger Form die wesentlichen Gedanken biblischer Offenbarung. Gellert wäre ein „echter Dichter von tieffrommem Sinn“. Spittas „O selig Haus“ wäre den Gemeinden ans Herz gewachsen und würde bei Trauungen und Taufen gerne gesungen. „Es ist aus der Tiefe eines frommen Herzens geschaffen und als Familienlied schwer zu entbehren“. Lied 100 („Eines wünsch ich mir“) wäre „ein wesentliches Passionslied für unsere Gemeinden“. Sowohl inhaltlich wie musikalisch würde es sehr vermißt werden. „Schönster Herr Jesu“ ist ein geistliches Volkslied, das zu einem Gemeindelied geworden wäre, „von hoher dichterischer und inhaltlicher Schönheit und Schlichtheit unentbehrlich“. „Seele geh nach Golgatha“ hätte sich in vielen Gemeinden als Passionslied eingebürgert. „Schaffet, schaffet“ ist „eines jener Lieder ,,in welchem der ganze Ernst der Forderung des Heiligungsstrebens eindringlich zum Ausdruck kommt“. Nr. 534 „Müde bin ich geh zur Ruh“ „ein volks- und kindertümliches Abendlied“.

Kirchenkreis Gr. Solschen: „Harre meine Seele“ „hat unsern Vorfahren viel bedeutet und im letzten Krieg ist es von manchem unserer Soldaten teilweise gern gesungen“. „Wenn ich o Schöpfer“ wäre besonders guter Anschauungsunterricht des 1. Artikels. „Auch für die Predigt gern zur Veranschaulichung herangezogen“.

Der Kirchenkreis Potshausen befürchtete eine Abwanderung von treuen Gemeindegliedern zu den Sekten oder freikirchlichen Kreisen. „Jedes verlorene Lied bedeutet einen Verlust an echtem Glaubensgut. Das ahnen wir alle, die wir erfahren haben, mit welcher Glaubensgewißheit sich Sterbende immer wieder etwa an einem Lied wie „Stark ist meines Jesu Hand“ gehalten haben.“
Im Kirchenkreis Lilienthal waren besonders die Randsiedler im Blick. Diese wären „durch die wenigen volkstümlichen Lieder mit der Kirche verbunden“. Diese Bindung dürfte nicht verachtet werden.

Im Kirchenkreis Wittingen äußerten insbesondere die weltlichen Abgeordneten große Bedenken und befürchteten eine Beunruhigung in der Kirchengemeinde, wenn „Harre meine Seele“, „Laßt mich gehen“, „Schönster Herr Jesu“ u.a. nicht aufgenommen würden. Gellerts Christusbekenntnis wäre zumal in der damaligen Zeit ernst zu nehmen und „vor allem er hat gelebt nach den Grundsätzen des Glaubens“.

Der Kirchenkreis Syke kommentierte folgendermaßen: „Nr. 316 „Seele was ermüdst du dich“ „Innige Erhebung aus der Welt in das überweltliche Reich“, Nr. 177 „Treuer Hirte deiner Herde“ „Das Lied ist neuerdings in der Kampfzeit der Bekennenden Kirche der Gemeinde ganz neu lebendig geworden. Vers 3! Vers 5!!“ (Strophe 5, nach der Melodie „Freu dich sehr o meine Seele » lautete: „Hilf den Deinen und bekehre/ der Verfolger blindes Heer/ der Verfolgung steur und wehre/ daß sie uns nicht wird zu schwer/ Nimm dich der Bedrängten an/ leit auch die auf rechter Bahn/ die noch jetzt durch Satans Lügen/ sich selbst um ihr Heil betrügen“. D.K.). Nr. 173 „Zion klagt mit Angst und Schmerzen, Zion, Gottes werte Stadt“ „Ein Trost- und Kampflied der schlesischen Kirche“.

Der Kirchenkreistag Potshausen in Friesland verlangte nach einer lebhaften Aussprache, den ganzen Anhang von Grund auf neu zu gestalten. Es sollten auch Lieder aufgenommen, die in Gefahr stünden, daß „sie aus liturgischen, musikalischen u.ä. Gründen“ abgelehnt würden. Das war eine deutliche Spitze gegen OLKR Mahrenholz. Neun Anhangslieder sollten gestrichen, 36 hinzugefügt werden, andernfalls plane man einen eigenen Anhang für Ostfriesland.

Es gab auch einige wenige Kirchenkreise, von denen zeitgenössische Lieder genannt wurden. Der Kirchenkreis Sinstorf bei Hamburg verwarf ausdrücklich „Stille Nacht“, wünschte sich aber „Wißt ihr noch, wie es geschehen“ von Hermann Claudius, „In Finsternis vollendet“ von R.A. Schröder und von Gerhard Fritzsche „Herr Christ schenk deiner Christenheit“ und aus dem „Hellen Ton“ „Die Sonn hoch an dem Himmel steht“ von Andreas Lobwasser (gest. 1585) und „Die Kirche Christi, die er geweiht“, eine Bearbeitung von Knapp. Der Kirchenkreis Hittfeldt wünschte sich mehr Riethmüller-Lieder. Bei Jugendgottesdiensten wäre das Lied „Von deinen Quellen leben wir“ immer wieder gesungen worden. In den Anhang sollten von ihm auch noch die Lieder „Nun gib uns Pilgern“ und „Du Abglanz aller Herrlichkeit“ aufgenommen werden.


Gnadenmittel

Dieser Ausschnitt gibt einen Einblick in die gottesdienstlichen Gewohnheiten, in seelsorgerliche Situationen, in das tatsächliche innere Leben vieler Gemeinden.
Die Mitglieder der Kreiskirchentage bekundeten mit ihren teils übertriebenen Vorschlägen ihre große Anhänglichkeit an das gebräuchliche Gesangbuch und dessen Liedauswahl. Durch die hohe Zahl von Streichungen protestierten sie gegen die ihnen vorgesetzten Lieder. Dahinter verbarg sich ein grundsätzlicher Widerwille gegen die Liedauswahl des Stammteils und gegen sein Zustandekommen, das sie nicht einfach hinnehmen wollten. Hier machte sich ein erheblicher Mangel bemerkbar, der darin bestand, daß die Kirchenleitung den Gemeinden die Notwendigkeit einer durchgreifenden Gesangbuchreform nicht plausibel machte und wohl auch nicht plausibel machen konnte. Wiederholt wurde der ungünstige Zeitpunkt der Reform hervorgehoben.

Der zweite Entwurf für einen niedersächsischen Anhang
Im Landeskirchenamt Hannover wurden die Eingaben gründlich ausgewertet und sachlich zusammengestellt. Dabei ergab sich folgende Liste der am meisten genannten Lieder:

Die von den Kreiskirchentagen am h?ufigsten genannten Lieder
Nr ?Liedanfang H?ufigkeit
100 ?Eines w?nsch ich mir vor allem andern 62
527 ?O selig Haus 52
431 ?Harre meine Seele 51
464 ?Wenn ich o Sch?pfer deine Macht 48
310 ?Sch?nster Herr Jesu 48
183 ?Gottes Stadt steht fest gegr?ndet 41
327 ?Ich bete an die Macht der Liebe 41
374 ?So jemand spricht, ich liebe Gott 33
333 ?La?t mich gehen 32
465 ?Wie gro? ist des Allm?chtgen G?te 29
12 ?Halleluja sch?ner Morgen 28
332 ?Stark ist meines Jesu Hand 28
569 ?Wie mit grimmgen Unverstand 27
353 ?Schaffet schaffet Menschenkinder 26
631 ?Himmelsau licht und blau 23
198 ?Dein Wort o Herr ist milder Tau 22
98 ?Seele geh nach Golgatha 21
412 ?Gott ist und bleibt getreu 20
562 ?O Gott von dem wir alles haben 20

Erklärung: Die Ziffer in der dritten Spalte bezeichnet die Anzahl der Kreiskirchentage


Die in den Kirchengemeinden beliebtesten und am häufigsten gesungenen Lieder gehörten alle dem 18. und 19. Jahrhundert an.
Der niedersächsische GesangbuchAusschuss trat am 6. Oktober zusammen und entschied sich für eine Erweiterung des Anhangs auf 63 Lieder und strich sechs Lieder. Damit war Platz für 19 neue Lieder geschaffen. (LAW G 199 Die Akten des Gesangbuchmitgliedes OLKR Seebaß).
Der Ausschuss blieb bei seinen Kriterien, Beliebtheit und Popularität wenig zu beachten, und wählte keineswegs 19 der beliebtesten Liedern aus, was ohne Frage den Kirchengemeinden entgegengekommen wäre. Er wählte zehn Lieder aus und machte einen großen Bogen um „Harre meine Seele“, „Wenn ich o Schöpfer deine Macht“, und „O Gott von dem wir alles haben“. Aber es war für einen hymnologischen Puristen ein schmerzliches Zugeständnis „Laßt mich gehen“ und zwei Gellertlieder in den neuen zweiten Vorschlag aufzunehmen.

Der Landessynode wurde folgende Liste von neu hinzugefügten Liedern vorgelegt:

Die neu vom Ausschuss hinzugef?gten Lieder
?Lied HG BG Verfasser Todestag DEG
?Warum willst du drau?en stehen 27 28 Gerhardt 1676 -
?Eines w?nsch ich mir vor allem andern 100 71 Knapp 1864 55
?Gottes Stadt steht fest gegr?ndet 183 155 Spitta 1859 -
?Dein Wort o Herr ist milder Tau 198 164 Garve 1841 -
?Lasset uns voll Freude sprechen 203 182 Neumeister 1756 -
?Sch?nster Herr Jesu 310 284 Unbekannt 1677 361
?Stark ist meines Jesu Hand 332 255 Garve 1841 157
?La?t mich gehen 333 526 Knak 1878 387
?Hilf uns Herr in allen Dingen 344 314 Rinckert 1649 -
?Sei Gott getreu 348 184 Frack 1667 129
?So jemand spricht ich liebe Gott 374 334 Gellert 1769 -
?Wie gro? ist des Allm?chtgen G?te 465 408 Gellert 1769 261
?O selig Haus 527 472 Spitta 1853 376
?Gott der du Berg und H?gel 537 n.vorh. o.Verf.   -
?Mit Freuden will ich heben an 540 n.vorh. Wieser 1668 -
?Freuet euch der sch?nen Erde 553 n.vorh. Spitta 1859 -
?Herr die Erde ist gesegnet 564 455 Puchta 1858 -
?Wie mit grimmgen Unverstand 569 386 Falk 1826 367
?Wenn kleine Himmelserben 613 513 Rothe 1758 335

Erklärung: nv – nicht vorhanden; HG – Hannoversches Gesangbuch; BG – Braunschweigisches Gesangbuch; DEG – Deutsches Evangelisches Gesangbuch

Wieder waren ausschlie?lich Lieder aus dem alten Gesangbuch aufgenommen worden, davon 13 aus dem 17. und 18. Jahrhundert, was den Kriterien f?r den Stammteil schroff widersprach. Da? unter den neuen auch neun Lieder aus dem Stammteil des DEG waren, dem gerade der Kampf Mahrenholz?s gegolten hatte, wird ihn besonders geschmerzt haben. Die Braunschweiger konnten zufrieden sein, denn 16 Lieder stammten auch aus ihrem Gesangbuch, das abgel?st werden sollte. Unter den neuen befand sich kein einziges zeitgen?ssisches Lied. Unter den gestrichenen Liedern dagegen befanden sich die beiden Lieder aus dem GEC, dem Mahrenholzschen Mustergesangbuch.

Der Ausschuss bearbeitete aber auch zahlreiche Liedtexte. Diese Arbeit an den einzelnen Texten demonstrierte indes die dringende Notwendigkeit einer Gesangbuchreform. Daf?r einige Beispiele aus der Ausschussarbeit nach den handschriftlichen Eintragungen von OLKR Seeba? auf der R?ckseite der Liedvorlage (LAW LKA 1990 G 199)
Das Lied von Johann Heermann?Wo soll ich fliehen hin? sp?ter EKG 418 wurde von elf Strophen im Hannoverschen und Braunschweigischen Gesangbuch (HG 240= BG 237) auf sieben Strophen verk?rzt. In der sechsten Strophe wurde die Originalfassung ?Ist meine Bosheit gro?/ so werd ich ihr? doch los/ wenn ich dein Blut auffasse/ und mich darauf verlasse? ge?ndert in ?Ist meine S?nde gro?/ so werd ich ihr? doch los, wenn ich dein Kreuz umfasse und mich darauf verlasse.? So stand es bereits im Braunschweiger Gesangbuch von 1902. Es wurde in der Folgezeit nur von 6,5 % der Kirchengemeinden der Hannoverschen Landeskirche gesungen (eine ?bersicht aus dem Jahre 1968 in LAH 50234 Bd. II.).

Die Aufforderung ?Sei Gott getreu? von Michael Franck, sp?ter EKG 433 (HG 348= BG 184) wird in sieben Strophen zu Anfang wiederholt. Aber der Ausschuss ?nderte in Str. 2 ?Sei Gott getreu, la? keinen Wind des Kreuzes dich abkehren? in ?la? keinen Wind der Tr?bsal?, wie schon im BG von 1902. Schlie?lich wurde die Strophe gestrichen. In EKG 433,2 hie? es urspr?nglich: ?Sein alte Treu wird t?glich neu/ sein Wort steht nicht auf Schrauben?. Schrauben? Das Braunschweigische hatte bereits ge?ndert in: ?Sein alte Treu wird t?glich neu, auf sein Wort kannst du bauen?. Das Lied wurde in das EG nicht mehr ?bernommen, daher sei hier die Strophe f?nf zitiert: ?Sei Gott getreu/ als welcher sich/ l??t treu und gn?dig finden/ streit unter ihm nur ritterlich/ la? ?ber dich den S?nden/ ja wider Pflicht/ die Z?gel nicht./ W?r je ein Fall geschehen/ so sei bereit/ durch Bu? beizeit/ nur wieder aufzustehen?. Dieses Lied wurde sp?ter nur von 9,2 % der Kirchengemeinden ausgesucht.

In Neumeisters ?Herr Jesu Christ meins h?chstes Gut? EKG 438 endete die letzte Strophe urspr?nglich (HG 318) mit ?Herr Jesu Christ ich warte drauf, komm, komm mein Schatz und nimm mich auf?, die schon im BG 1902 und nun im EKG in das n?chterne ?Komm komm mein Heiland? ge?ndert wurde.

In Schmolcks ?Weicht ihr Berge fallt ihr H?gel? hie? es in Strophe drei ?Seine Gnade soll nicht weichen, wenn gleich alles bricht und f?llt/ sondern ihren Zweck erreichen, bis sie mich zufrieden stellt?. Das EKG ( Nr.440, 3) ?bernahm diese saftige Fassung und verwarf die alte Braunschweigische Korrektur ( Nr. 257,3) ..sie wird ihren Zweck erreichen, weil sie ewig Glauben h?lt.?

Das Lied ?Aus Gnaden soll ich selig werden? (EKG 444) endet mit dem Dreizeiler: ?Mein Geist ist froh, die Seele lacht, weil mich die Gnade selig macht?. Das Braunschweigische Gesangbuch (Nr. 240) hatte zehn Strophen und diese verw?ssert: ?Mein Geist ist froh, mein Herze lacht, weil mich die Gnad schon selig macht?. Es blieb bei der Hannoverschen Fassung (Nr. 284). Es fiel auch die erfrischende 10. Strophe: ?Aus Gnaden! Dies h?r S?nd und Teufel/ ich schwinge meine Glaubensfahn/ und geh getrost trotz allem Zweifel/ durchs rote Meer nach Kanaan/ ich glaub was Jesu Wort verspricht/ ich f?hl es oder f?hl es nicht.? (BG 240,10).
Dies sind nur einige erbauliche Beispiele aus der m?hsamen Ausschussarbeit.

Die Entscheidung in der Hannoverschen Landessynode und der dritte Anhang
Auf der Hannoverschen Landessynode am 25.-27. Oktober 1949 wurde nun die Gesangbuchfrage verhandelt.
Zwei Tage zuvor hatte ?Die Botschaft?, die regionale Kirchenpresse, in einem Artikel von Georg Klein von ?schweren Bedenken der Kreiskirchentage? berichtet. Es d?rften auf keinen Fall die Lieder fehlen, die in der Gemeinde als kraftvolle und trostspendende Lieder bekannt w?ren. ?Es ist v?llig unbegreiflich, da? die Gemeinden nicht zu fruchtbarer Mitarbeit aufgerufen sind und noch unbegreiflicher, da? die Mitarbeit gehemmt und abgelehnt wird.? (Botschaft 23.10.1949). Neben diesem kritischen Artikel war auch ein bef?rwortender abgedruckt.
Vor der Landessynode begr?ndete OLKR Mahrenholz die Vorlage und gab zun?chst einen R?ckblick auf die Gesangbuchentwicklung in der Hannoverschen Landeskirche, die seit dem letzten Gesangbuch von 1884 eine Reform ?berschlagen h?tte. Das 1897 revidierte und zuletzt 1947 erneut aufgelegte Hannoversche Gesangbuch hatte 638 Liednummern. Dazu kamen seit 1938 die 50 Lieder aus dem Hannoverschen Anhang (?Gelbe Gefahr?).
282 Lieder hatten sich nach seiner Aufstellung bereits in dem alten Hannoverschen Gesangbuch befunden. Danach schilderte Mahrenholz kurz die Entstehung des EKG. Nach dem Beschlu? der Treysaer Kirchenversammlung 1947 ?haben dann in eineinhalbj?hriger Arbeit die beteiligten Kirchenbeh?rden das Gesangbuch umgestaltet und etwas erweitert, bis es im November 1948 als gemeinsames Buch der ?stlichen und westlichen Kirchen der Bischofskonferenz und schlie?lich im Januar dieses Jahres der Leipziger Generalsynode vorgelegt werden konnte.? Mahrenholz wollte bei den Synodalen den Eindruck erwecken, als ob die Kirchenbeh?rden an der Entstehung des EKG beteiligt gewesen w?ren und daher eine Kritik am EKG eben auch eine Kritik an den Kirchenbeh?rden w?re. Tats?chlich aber waren die westlichen Kirchenbeh?rden ?berhaupt nicht an der Entstehung des EKG beteiligt, im Gegenteil. Mahrenholz hatte S?hngen immer wieder gewarnt, sich ?mit Fleisch und Blut? zu beraten. Und die ?stlichen Kirchenbeh?rden lehnten den Entwurf strikt ab. Noch heute gilt solche Vorgehensweise in kirchlichen Kreisen als ?diplomatisch? und ?geschickt?. Diese Darstellung war die schlichte Unwahrheit und sollte den falschen, aber imponierenden Eindruck der Mitwirkung von Kirchenbeh?rden am Entstehen des EKG erwecken.
Wenigstens den folgenden Abschnitt der Vorlage h?tte ein synodales Mitglied des Gesangbuchausschusses vortragen und einen ?berblick ?ber die Stimmung und Antr?ge der Kreiskirchentage und deren Begr?ndungen und so um Verst?ndnis f?r den Aufruhr in den Kirchengemeinden werben sollen. Aber Mahrenholz ging dann im zweiten Teil seines Vortrages selber auch auf die Eingaben der Kreiskirchentage ein. Er interpretierte sie einseitig in seinem Sinne. Er hob die gro?e Mehrzahl der dem EKG zustimmenden Kreiskirchentage hervor, nur einer h?tte abgelehnt und zwei um Verschiebungen gebeten. Das war nun weit unterhalb der halben Wahrheit und wurde in keiner Weise den zahlreichen kritischen Einw?nden gerecht, die mit der letztendlichen Zustimmung verbunden waren. Mahrenholz ver?nderte Zahlen, um sein EKG-Projekt ?durchzusetzen?. Es ging ihm nicht um ein differenziertes Bild vom Gesangbuch in den Kirchengemeinden, wie es von einem Referenten in dieser Situation zu erwarten gewesen w?re.
Die von den Kirchengemeinden vorgebrachten Einw?nde behandelte Mahrenholz gar nicht sondern lehnte sie knapp ab. Das fehlende Mitspracherecht der Gemeinden am Stammteil des EKG entspr?che der Verfassung der VELKD. Der Vorwurf mangelnder Gemeinden?he w?re uralt und h?tte sich schon in der Vergangenheit bei der Erstellung anderer Gesangb?cher immer wiederholt. Aber ??ber die Brauchbarkeit eines Buches entscheidet niemals die theoretische Diskussion, sondern die noch in der Zukunft liegende Praxis?. Dieses Argument h?tte leicht auch gegen Mahrenholz gewendet werden k?nnen, denn die in der Vergangenheit liegende Praxis hatte sich gegen das ?berma? an reformatorischen Liedern ausgesprochen. Es war aber im Argumentationshorizont Mahrenholz? logisch, die Einw?nde der Kirchenkreise als ?theoretische Diskussion? abzutun. Tats?chlich waren sie praxisges?ttigt. Ein Aufschub, wie er gefordert worden war, w?re eine Unbarmherzigkeit gegen?ber dem ungeheuren Bedarf von 10 Millionen Gesangb?chern in den kommenden Jahren. Eine Lokalzeitung nahm diese Bemerkung auf und das Stuttgarter Hilfswerk bat Mahrenholz um Auskunft, ob diese Behauptung nicht eine Undankbarkeit gegen?ber der gro?z?gigen Spende der amerikanischen Kirchen f?r die Behebung der Gesangbuchnot in der Nachkriegszeit w?re. Mahrenholz hatte sich tats?chlich f?r diese Spende nicht interessiert, weil sie f?r die Drucklegung des DEG gedacht war.

Au?erordentlich scharf ging dann Mahrenholz mit der Liedauswahl des Anhangs um. Lieder m??ten ?Tr?ger der reinen Lehre? sein, wenn diese auf der Kanzel verschwiegen w?rde. Er bezeichnete den Gellertvers aus dem Lied ?Wenn ich o Sch?pfer deine Macht? ?Der Mensch ein Geist, den sein Verstand dich zu erkennen leitet? als Irrlehre, die nicht in das Gesangbuch geh?rte. Der menschliche Verstand h?tte die Atombombe erfunden und f?hrte nicht zur Erkenntnis Gottes. Mahrenholz hatte ?bersehen, da? die Erkenntnis, da? ?der Baum in seiner Pracht? und ?der Sand am Meere? predigen nicht eine Erkenntnis war, die dem Frommen beim Spaziergang am Wasser oder im Wald kommen, sondern aus dem Gebet stammten. Wenn er ?anbetend ?berlegt?, hie? es in der ersten Strophe. Es handelte sich also um eine aus der Meditation erwachsene Erkenntnis. Eigentlich h?tte Mahrenholz f?r einen solchen Gedankengang aufgeschlossen sein m?ssen, aber er war befangen in einer ?blichen Polemik gegen die sog. ?nat?rliche Theologie?. Mahrenholz polemisierte vor der Synode weiter: Im Anhang w?rde nunmehr leider ?gew?hnliches Liedgut weitergeschleppt?, ?unterwertige Lieder weitergeschleppt?, der Anhang solle ?das lebendige aktuelle Lied einfangen, nicht aber das altgewordene Gut weiterschleppen?. Mahrenholz unterschied also zwischen hochwertigem und unterwertigem Liedgut, und nahm unausgesprochen die Stelle dessen ein, der diese Qualifizierung vornahm. Die Kirchenkreise, die sich gegen die ?bernahme des EKG ausgesprochen hatten, mu?ten sich von ihrem Oberlandeskirchenrat als deklassiert und Bef?rworter von minderwertigem Liedgut vorf?hren lassen. Gott k?nne sicher auch aus Steinen Brot erwecken, aber die Synode h?tte die Verantwortung, darauf zu achten, da? f?r den Gottesdienst gerade das Beste gut genug w?re. Die Klassifizierung des bisher ausgesonderten und nun wieder hineingenommenen Liedgutes als ?Steine? zeigte die schwere Ver?rgerung und Verbitterung des Oberlandeskirchenrates an. Es signalisierte, da? nunmehr keine weitere Ver?nderung auch nur angedacht werden d?rfte.
Die ?nderungsw?nsche begr?ndete Mahrenholz nicht inhaltlich, sondern mit einer Statistik der von den Kreiskirchentagen vorgebrachten W?nsche. 60 Kirchenkreise h?tten noch einen Liedwunsch vorgetragen, mehr als 50 Kirchenkreise verlangten zwei weitere Lieder, mehr als 40 Kirchenkreise verlangten vier Lieder, mehr als 30 Kirchenkreise zwei Lieder, mehr als 20 Kirchenkreise zehn weitere Lieder. Mahrenholz sprach die von ihm als peinlich empfundenen Liedanf?nge nicht aus, er listete sie auch nicht nach Verfassern auf, weil dann die starken Zunahme von Liedern aus dem 18. und 19. Jahrhundert deutlich geworden w?re.
Mit der vagen Formulierung, mehr als zehn Kreiskirchentage h?tten die Streichung von sechs Liedern gew?nscht, verniedlichte er in beleidigender Form die Streichungsorgie der Kreiskirchentage. Das war von diesem Kirchendiplomaten sehr ungeschickt, denn in der Landessynode sa?en ja zahlreiche Synodale, die schon bei den Kreiskirchentagen sich gegen Stammteil und Anhang des k?nftigen EKG ausgesprochen hatten.
So ?berrascht es nicht, da? eine Generalaussprache vermieden werden sollte, aber sie wurde von den kritischen Synodalen erzwungen. Superintendent Wendebourg aus Einbeck stellte ?ohne Zweifel archaisierende Tendenzen? fest. Viele von den Liedern w?rden in den Gemeinden nicht leicht Eingang finden. Der Synodale Pfarrer v. Busch stellte b?ndig fest: ?Das Landeskirchenamt und die Kreiskirchentage verstehen sich nicht mehr, sie reden einander vorbei.? Er verwies auf den in gelben Karton gebundenen Anhang von 1938, der bereits eine gro?e Anzahl von Liedern aus dem 17. und 16. Jahrhundert enthalten hatte: ?Ich glaube nicht, da? Herr D. Mahrenholz wei?, wie schwer es ist, hierbei Anklang in den Gemeinden zu finden.? Sie w?ren im gro?en und ganzen unbekannt geblieben. Das Anhangsheft w?re ?eine gelbe Gefahr?. Im ?brigen d?rfe man nicht ?diktatorisch ?ber die Gemeinden verf?gen.? Prominentester Kritiker war der Erbprinz Ernst August, der das Verfahren als zu diktatorisch ablehnte, die Auswahl der Lieder w?re ?von zu hoher Warte? aus erfolgt, und das Aushandeln liebgewordener Lieder gegen andere f?nde er ?einfach unertr?glich?.
Die Landessynode stimmte nun keineswegs der Vorlage des landeskirchlichen Gesangbuchausschusses zu, sondern w?hlte verd?chtigerweise einen eigenen, 24k?pfigen GesangbuchAusschuss, der die zahlreichen Antr?ge und Eingaben w?hrend der Synodaltagung selber einsehen, ?berpr?fen und behandeln sollte. Dieser Ausschuss legte nach zwei Sitzungen der Landesynode am 27. Oktober noch eine kr?ftige Ver?nderung der Liedauswahl des nieders?chsischen Anhanges vor. Drei Lieder sollten gestrichen und zwar die drei zeitgen?ssischen Lieder ?Es mag sein da? alles f?llt? und ?Wir sind noch in der H?tten? von R.A. Schr?der, und von J. Klepper ?Gott wohnt in einem Lichte?. 11 Lieder sollten neu aufgenommen werden. Sie stammten allesamt aus dem gebr?uchlichen Gesangbuch, das eigentlich beseitigt werden sollte.

Durch die Hannoversche Landessynode hinzugef?gte Lieder
?Liedanfang HG BG Verfasser Todesdatum DEG
?Mein Gott die Sonne geht herf?r 10 nv Schmolck 1737 nv
?Die sch?nen Sonntagsstunden 21 nv Puchta 1858 nv
?Herr Jesu Christ dein teures Blut 91 74 Olearius 1684 48
?Lasset uns den Herren preisen 113 nv Rist 1667 nv
?O Jesu du mein Br?utigam 212 197 Heermann 1647 nv
?Aus Gnaden soll ich selig werden 284 240 Scheidt 1761 156
?Harre meine Seele 431 358 R?der 1872 368
?O Vater deine Sonne 554 nv HG 1646   nv
?O Gott von dem wir alles haben 562 457 Neumann 1715 297
?Welt ade ich bin dein m?de 596 512 Albinus 1679 nv
?Ich habe von ferne 636 523 Hermes 1821 339

Erkl?rung: nv ? nicht vorhanden; HG ? Hannoversches Gesangbuch; BG ? Braunschweigisches Gesangbuch; DEG ? Deutsches Evangelisches Gesangbuch

Damit erhöhte sich nicht nur die Anzahl des Liederanhangs auf 472 Lieder, es veränderte sich weiterhin das Gewicht der Verfasser. Sechs weitere Lieder stammten aus dem 18. und 19. Jahrhundert, andere aus dem späten 17. Jahrhundert und kein Lied war aus der Reformationszeit.
Der Vortragende hob in seiner kurzen Begründung die erheblich andere Gewichtung der Äußerungen der Kirchenkreistage hervor: „Die Stellungnahme der Kreiskirchentage zu der Vorlage des Anhangs des EKG wurde umso stärker gewertet, als sie trotz des unglücklichen Anschreibens des Landeskirchenamtes an die Kreiskirchentage zu dieser Vorlage erfolgte.“ Damit wurde das außergewöhnliche Engagement der Kreiskirchentage wenigstens erwähnt und gewürdigt, was eigentlich die Aufgabe des Bischofs oder des Landeskirchenamtes gewesen wäre. Es wurde im Ausschuss auch über „Wenn ich o Schöpfer deine Macht“ diskutiert und nach der Attacke von Mahrenholz im Plenum erwogen, ob man die ihm anstößige Strophe fünf herausnehmen könnte. Der Ausschuss entschied sich stattdessen für das Lied „O Gott von dem wir alles haben“.

Wie schon in Leipzig entschieden die Landessynodalen vor allem über Liedanfänge, nicht über die vollständigen Texte, über notwendige Textkürzungen, über die Melodien, was für die Gemeinden besonders wichtig war, und über den Gebetsteil. Das bedeutete, daß sich der niedersächsische GesangbuchAusschuss und vor allem OLKR Mahrenholz völlig freie Hand bei diesen weiteren Themen vorbehielten. Aber selbst die Liedauswahl war noch nicht abgeschlossen.
OLKR Mahrenholz bedauerte im Schlußwort die weitere Vermehrung von Liedern, dankte aber, daß ein Kompromiß zustande gekommen wäre und endete erleichtert: „Wir sind alle dankbar, daß wir in dieser für unsere Landeskirche so wichtigen Frage brüderlich haben zusammenarbeiten können“ (Protokoll der 14. ordentlichen Landessynode 1947-1952 in LAH A III 3043 A S. 212) ). Wer sich in der Kirchensprache auskannte, wußte, daß das Adjektiv „brüderlich“ auch ein Ausdruck der Enttäuschung, der Verbitterung, eine ironische Verschleierung von Gehässigkeit bedeuten konnte (Über den Vorgang in der Landessynode auch G. Kleine in DEPfr. 1950 S. 215).
Es wurde durch die synodale Veränderung des niedersächsischen Anhangs deutlich, daß zwei Vorstellungen von Kirche aufeinander geprallt waren, die nicht mehr miteinander zu vereinen waren. Die Mahrenholzsche Vorstellung von idealem Gottesdienst gipfelte in einer von reformatorischen Chorälen getragenen „lutherischen Messe“, am liebsten in mittelalterlichen Klostermauern, zelebriert in einer hymnologischen Wertegemeinschaft elitärer Gleichgesinnter, die sich auf diese Form verpflichteten und sich wie eine Familie zusammengehörig fühlten. Das war eine vollständige Absage an eine Volkskirche, die nur in einem Zusammenbinden unterschiedlicher Geschmacksformen und Stilrichtungen und theologischer Grundsätze gedeihen konnte. OLKR Mahrenholz erhielt zehn Jahre später das Kloster Amelungsborn an der Weser von Bischof Lilje übereignet, das er als Abt leitete und ausbaute, eine klösterliche Form erfand und einer Gruppe von Gleichgesinnten vorstand, von der er als väterliche Autorität bis zum Tode und darüber hinaus verehrt wurde. Vielleicht empfand Mahrenholz das Kloster Amelungsborn als den inneren geistlichen Kern einer Volkskirche, als geistliche Elite, um die sich dann die weitere Volkskirche scharen durfte. Zum 100. Geburtstag von Mahrenholz im Jahre 2000 fand sich ein Kreis von Konventualen und Familiaren des Klosters zu einer Festschrift ohne ein einziges Wort der kritischen Auseinandersetzung zu Person und Werk von Mahrenholz zusammen. Während dieser Landessynode mit den schweren Schlägen für die Vorstellungen einer hymnologisch reinen Kirche, wie sie OLKR Mahrenholz pflegte, mochte der Wunsch nach der Verwirklichung einer anderen Kirche geboren sein, wie sie ihm dann in Amelungsborn ermöglicht wurde.

Bischof Lilje hingegen bat nach der Abstimmung in der Landessynode noch um ein Schlußwort in dieser kirchengeschichtlich bedeutsamen Stunde. Man nähme nicht leichten Herzens vom bisherigen Gesangbuch Abschied aber „wir können nur unserer Hoffnung Ausdruck geben, daß auch die gesamte Landeskirche sich geschlossen dem Beschluß der Landessynode beugen möge, nicht in dem Sinne als sei es ein Joch, sondern der Lobpreis möge klar und rein aus den Gemeinden dringen.“ Das war wenig Trost für die aufgeregten und nunmehr neugierigen Gemeinden, was alles von ihren Vorschlägen „freudig“ von der Landeskirche aufgegriffen worden wäre. Die unglückliche Ausdrucksweise daß die Landeskirche sich „geschlossen beugen“ möge, war keine Aufmunterung, sich über den Erhalt alter Gesänge zu freuen und sich den neuen Gesängen zuzuwenden, es war nach vielen abgerungenen Zugeständnissen die Einforderung von Gehorsam. Die Wortwahl zeigte noch einmal die zu unterschiedlichen Ausgangspositionen. Die Kirchenkreistage fühlten sich wie in einer Hausruine, aus der sie noch die besten Stücke retten wollten. Mahrenholz präsentierte eine neu errichtete Villa, in der doch noch so viele alte Stücke das Einleben leicht machen mußten. Den einen war das Stilechte gleichgültig, sie wünschten sich eine gemütliche Stube, der andere mochte sich wundern, daß das angebotene, gepflegte Ambiente so deutlich abgelehnt wurde. So erfolgte schließlich die zwangsweise Umquartierung in das Gehäuse des EKG.

Die Entscheidung in der Braunschweiger Landeskirche
Mit der Abstimmung in der Hannoverschen Landessynode war keineswegs das letzte Wort über den niedersächsischen Anhang gefallen. Auch die Synoden von Braunschweig und Oldenburg mußten ihm zustimmen und hatten noch eigene Liederwünsche. Ihnen war nicht zugemutet worden, sich „geschlossen zu beugen“.
In Braunschweig war es OLKR Röpke, der unbeirrt an den volkstümlichen Liedern festhielt und ihre Aufnahme forderte. Er schickte kommentarlos an OLKR Seebaß eine Eingabe von Propst Ernesti, der auch Mitglied der Kirchenregierung war. Darin hieß es, daß die Pfarrerkonferenz „schwerste Bedenken gegenüber der vorgesehenen Behandlung der sog. religiösen Volkslieder“ hätte. „Es geht nicht an, die Volkstümlichkeit zugunsten hymnologischer Exaktheit als etwas für das Gemeindeleben minderwertiges zu behandeln“. Die Konferenz schlug vor, einen zweiten Anhang mit etwa 50 Liedern zu schaffen. (LAW G 197,2). Außer dem Pfarrkonvent Lehre wünschte auch der Propsteikonvent Wolfenbüttel einen zweiten Anhang.
Das war nun ein Alarmzeichen, denn nun stand der niedersächsische Anhang in Gefahr und OLKR Seebaß schrieb am 12. August 1948 an Mahrenholz: „Bei uns regt sich jetzt ein Widerstand gegen das neue Gesangbuch überhaupt zu Gunsten eines Neudrucks des bisherigen Gesangbuches, weil die geistlichen Volkslieder und Kinderlieder fehlen“. Mahrenholz vermerkte handschriftlich unter dem Brief: „Die Auswahl der gewünschten Lieder ist undiskutabel. Traurige Landeskirche“ (LAH D 19/ 431).
Nur drei Tage später sah sich Seebaß zu einem weiteren Brief veranlaßt und schrieb an Mahrenholz mit ungewöhnlicher Offenheit, der Braunschweigische Gesangbuchausschuss fordere die Aufnahme von 14 Liedern, „da sonst der Anschluß unserer Kirche an das neue Gesangbuch überhaupt in Frage gestellt ist.“ (Schreiben Seebaß an Mahrenholz vom 15.8. 1949. (LAW G 197,2). Die Wünsche des Braunschweiger Ausschusses wie „Harre meine Seele“, „Laß mich gehen“, „Wir pflügen und wir streuen“ und „Schönster Herr Jesu“, trafen sich mit den von den Hannoverschen Kirchenkreistagen vorgeschlagenen. Als aber auch in dem zweiten Vorschlag des niedersächsischen Ausschusses vom 6.10.49 „O du fröhliche“, „Stille Nacht“ und „Ich bete an die Macht der Liebe“ nicht berücksichtigt worden waren, schrieb Röpke am 25. Oktober an die Mitglieder des Gesangbuchausschusses und die des Landeskirchentages, daß der Gesangbuchausschuss beschlossen hätte, einen Sonderanhang mit 21 Liedern vorzuschlagen. Seebaß und Mahrenholz versuchten, diesen Braunschweiger Sonderanhang zu verhindern, und nahmen sechs weitere Lieder in den niedersächsischen Anhang auf. Ungerührt schlug Röpke die verbleibenden 15 Lieder als Braunschweiger Sonderanhang vor mit u.a. „Stille Nacht“, „O du fröhliche“, „Ich bete an die Macht der Liebe“ und das Lied mit der „Irrlehre“ „Wenn ich o Schöpfer deine Macht“.


Sonderanhang

Der Braunschweiger Sonderanhang
Einen Braunschweiger Sonderanhang hatte OLKR Seebaß bereits im März für denkbar gehalten, aber alles Mögliche getan, um ihn zu verhindern und alle Braunschweiger Vorschläge in dem niedersächsischen Anhang unterzubringen. Ein Sonderanhang warf die Frage auf, ob es überhaupt richtig war, gemeinsam mit Hannover einen Liederanhang zu bilden. Die kirchenpolitischen und auch persönlichen Verbindungen zwischen beiden Landeskirchen waren sehr dünn und der Vorschlag, die Braunschweiger Landeskirche könnte sich als eigene Landessuperintendentur in die Hannoversche Landeskirche integrieren, waren 1947/48 gescheitert. Es gab wenig Austausch. Ob es im Oktober 1949 wirklich eine Sitzung des Braunschweiger Gesangbuchausschusses gegeben hat, oder ob OLKR Röpke mehr von sich aus den Sonderanhang samt dem niedersächsischen Anhang auf die Tagesordnung der Landessynode gesetzt hatte, muß nach der Aktenlage noch offen bleiben.

Für die Liedauswahl waren verschiedene Gründe maßgeblich. Von den 15 Liedern des Sonderanhangs gehörten elf zum bestehenden Braunschweiger Gesangbuch von 1902 und hatten sich eingebürgert. Andere, die bisher nicht im Braunschweiger Gesangbuch gestanden hatten, stammten aus den Gesangbüchern von Flüchtlingen. „Brich herein süßer Schein“ stand noch in zehn weiteren Gesangbüchern, darunter im ostpreußischen und schlesischen Gesangbuch, ebenso wie „Herbei o ihr Gläubigen“. „Weiß ich den Weg auch nicht“ war noch nicht so weit verbreitet. Es stand im Nordgesangbuch, im rheinisch-westfälischen und provinzsächsischen.

Lieder des Braunschweiger Sonderanhanges im Vergleich
  EKG BG EG
?Herbei o ihr Gl?ubigen 484   45
?Ihr Kinderlein kommet 485 43 43
?O du fr?hliche 486 47 44
?Stille Nacht 487 50 46
?Seele geh nach Golgatha 488 90  
?Ich bete an die Macht der Liebe 489 269  
?Wenn ich ihn nur habe 490 291  
?Schaffet schaffet Menschenkinder 491 332  
?Seele was erm?dst du dich 492 286  
?Wei? ich den Weg auch nicht 493   591
?Wenn ich o Sch?pfer deine Macht 494 407 506
?Gro?er Gott wir loben dich 495 394 331
?Nun wollen wir singen das Abendlied 496   637
?Brich herein s??er Schein 497   643
?Wo findet die Seele die Heimat die Ruh 498 536  

Der große Bevölkerungsaustausch setzte bereits mit der Umquartierung aus den luftangriffgefährdeten Gebieten von West nach Ost ein. So waren diese Lieder aus dem Braunschweiger Sonderanhang in der Bevölkerungsfluktuation und dem Austausch von Frömmigkeitsformen begründet. Fünf Lieder (EKG 488/ 489/ 490/ 491/ 494) waren aus dem Hannoverschen Gesangbuch verbannt worden. Im Braunschweiger Sonderanhang fanden diese wieder wie auch die stürmisch geforderten vier ersten Weihnachtslieder Aufnahme. So war es doch kleinlich, daß diese Lieder nicht auch in den niedersächsischen Anhang aufgenommen worden waren.
Die Landeskirche Schaumburg-Lippe übernahm ebenfalls den Braunschweiger Sonderanhang.


Ich bete an die Macht der Liebe

Der Landeskirchentag beschloß diesen Sonderanhang am 8. November 1949 und die Einführung des Evangelischen Kirchengesangbuches zu Ostern 1950. Bereits im Sommer 1952 stellte sich bei einer Zwischenbilanz die Richtigkeit des Braunschweiger Sonderanhangs heraus. Inzwischen hatten neun weitere Landeskirchen „O du fröhliche“ und „Großer Gott wir loben dich“ in ihre Anhänge aufgenommen, sieben Landeskirchen „Stille Nacht“, sechs Landeskirchen hatten sich für „Seele was ermüdst du dich“ und „Wenn ich o Schöpfer deine Macht“ entschieden, zwei für „Ihr Kinderlein kommet“ und „Ich bete an die Macht der Liebe“ und eine weitere Landeskirche für „Brich herein süßer Schein“ und „Weiß ich den Weg auch nicht“. Sechs Lieder blieben bis dahin dem Sonderanhang vorbehalten: EKG 484/488/ 490/ 491/ 496/ 498.

Auch auf weite Sicht erwies sich der Sonderanhang als eine trendmäßige Entscheidung. Denn wie aus der Tabelle ersichtlich, wurden von jenen 15 1949 nur im Sonderanhang berücksichtigten Liedern neun Lieder wieder in den Stammteil des EG von 1994 aufgenommen. Die Kriterien hatten sich verändert.

Die Erstellung des Braunschweiger Sonderanhangs war die erste große Niederlage von Mahrenholz bei der Umsetzung seiner Idee von einem auf die Reformation zurückgehenden Liederkanon und kleinen regionalen Anhängen. Nun gab es zwei Anhänge, weil Mahrenholz die Liedauswahl nicht akzeptieren konnte. OLKR Wilhelm Röpke war in seinem musikalischen Geschmack, vor allem aber in der Einsicht in die Rücksichtnahme auf die Gemeinden und in seiner autoritären Auffassung von Kirchenleitung mit Bischof Otto Dibelius durchaus vergleichbar. Die Auseinandersetzung zwischen Dibelius und Mahrenholz 1948 fand auf regionaler Ebene 1949 seine Fortsetzung und endete mit dem Sieg der Region.


wenn ich nur habe

Die endgültige Gestalt des niedersächsischen Anhangs
Mit den Beschlüssen beider Landessynoden war der Anhang immer noch nicht abgeschlossen, denn nun wollte auch die Oldenburgische Landeskirche den niedersächsischen Anhang übernehmen und brachte dafür die Lieder EKG 405 und 461 und die beiden Bittlieder bei Wassersnot (EKG 474 und 475) mit. Die Hannoversche Landeskirche verzichtete auf die Nr. 10, weil das Sonntagslied „Mein Gott die Sonne geht herfür“ in den beiden anderen Landeskirchen völlig unbekannt war und setzte dafür HG Nr. 8 „Großer Gott von alten Zeiten“ ein. OLKR Seebaß verzichtete auf das Lied von Kreipe und setzte dafür Kleppers „Gott wohnt in einem Lichte“ ein. Außerdem wurden unter der neuen Rubrik „Geistliche Kinderlieder“, die bisher nicht vorgesehen war, sechs Kinderlieder eingesetzt (EKG 477 - 483), was den Kriterien völlig widersprach.
Einen sonderbaren Weg nahm das Lied „Vor deinen Thron tret ich hiermit“. Es stand im Hannoverschen und nicht im Braunschweiger Gesangbuch und gehörte unter den Morgenliedern zum ersten Vorschlag Es war dann nach dem zweiten Vorschlag von der Liste gestrichen und tauchte unerwartet in der Endredaktion wieder auf. Seebaß fragte Mahrenholz, wie es dazu käme. Mahrenholz erwiderte, dies Lied wäre ein „unaufgebbarer Wunsch“ aus der Hannoverschen Landeskirche gewesen. Es war kein Wunsch der Landessynode gewesen. Möglicherweise verwechselte Mahrenholz seinen eigenen Wunsch mit dem der Landeskirche. Es stand jedenfalls mit seinen 10 Strophen im Anhang unter EKG 460 und wurde in der Folgezeit ganz wenig gesungen, von 6,5 Prozent der Kirchengemeinden.

So war schließlich der niedersächsische Anhang mit seinen 84 Liedern doch viel umfangreicher geworden als ursprünglich geplant (50 Lieder), er entsprach nicht der Gewichtung der Lieder im Stammteil, sondern ergänzte und veränderte das Liedgut erheblich in Richtung auf das 18. und 19. Jahrhundert. So kam das vom Stammteil des EKG verschmähte Liedgut des 19. Jahrhunderts wieder zu Ehren wie die Liederdichter Garve, Falk, Hensel, Puchts, Stip. Von insgesamt 23 Liedern dieser Dichter im Gesangbuch von 1902 waren nur noch acht im Stammteil des EKG verblieben, in den niedersächsischen Anhang wurden jedoch 14 wieder aufgenommen. Es waren die bekannten Lieder „Harre meine Seele“ (Nr. 449), „So nimm denn meine Hände“ (Nr. 450), „Laßt mich gehen“ (Nr. 455), zur Passionszeit „Eines wünsch ich mir vor allem andern“ (406), zur Konfirmation „Mein Schöpfer steh mir bei“ (Nr. 417), kämpferische Missionslieder wie „Reich des Herrn“ (Nr. 424) und „Gottes Stadt steht fest gegründet“ (422), Trostlieder „Gott will’s machen, daß die Sachen“ (Nr. 448), was den guten hymnologischen Vorsätzen völlig wiedersprach. Durch den kleinen Kinderliederteil wurde das Vorhaben, dass Kinder nur über den Stammteil schon früh an das Liedgut der Reformation herangeführt werden sollten, desavouiert. Schließlich bedeutete der Braunschweiger Sonderanhang faktisch einen dritten Teil von gemeindepopulärem Liedgut, das sich bereits in vielen anderen Gesangbüchern befunden hatte. Das zweiteilige oder gar dreiteilige Gesangbuch, das Mahrenholz von Anfang an gegen Söhngen so erbittert bekämpft hatte, stellte sich als Ergebnis seiner hymnologischen Bemühungen in seiner eigenen niedersächsischen Kirche dar. Man kann nicht sagen, daß das EKG in Niedersachsen geglückt war.

Auch andernorts herrschte Ernüchterung. Am 23.11.1949 schrieb OKR Söhngen an Pfarrer Veigel: „Was uns in die augenblicklich verfahrenen Situation hineingeritten hat, ist die kurzsichtige Eilfertigkeit, die von manchen Kirchen entwickelt wird. Ich kenne das nun schon seit vielen Jahren von allen möglichen Veröffentlichungen her. Die Dinge werden mit großer Gewissenhaftigkeit, Umsicht und Sachkenntnis vorbereitet. Aber statt sie noch einmal eine kurze Weile ausreifen zu lassen und nach einigen Monaten noch zu einer letzten Überarbeitung an die Vorlage heranzugehen, wird die Arbeit, noch ehe die Tinte trocken ist, in die Druckerei gegeben und an die Öffentlichkeit gebracht.“ Das EKG weise eine Reihe von Fehlern auf, an denen alle Hoffnungen scheitern werden, dieses neue Gesangbuch werde einige Generationen überdauern“ (In LKH D 19/ 431). Im selben Monat hielt Pfr. Veigel ein Referat über„Die Gemeinde wartet auf ein Einheitsgesangbuch“ und beanstandete die Vorgehensweise. „Leider haben die Fachleute, von denen einige irgendwie noch vom Führerprinzip beeinflußt sind, es nicht ermöglicht, rechtzeitig die Gemeinden an der Gestaltung des Gesangbuches teilnehmen zu lassen. Es war nicht in Ordnung, daß keine Synode zur Auswahl, Gliederung und Gestaltung des EKG Stellung nehmen durfte“ (Im Pastoralblatt für Kurhessen-Waldeck März 1950. Aus einem am 8. November 1949 abgeschlossenen Referat).

Oldenburgische Landeskirche stellte die Balance zwischen EKG und Gottesdienstordnung her.
Auch in der Oldenburgischen Landeskirche herrschte nach dem Kriege „Gesangbuchnot“. Daher ließ der Ev. Oberkirchenrat 20.000 DEG-Gesangbücher besonders unter den von Flüchtlingen übervölkerten Gemeinden Süd-Oldenburgs verteilen. Im September 1948 berief der Ev. Oberkirchenrat einen 5-köpfigen Ausschuss ein, der vor allem die Lieder für einen eventuellen Anhang zusammenstellen sollte. Mahrenholz hatte früh mit Bischof Stählin Kontakt aufgenommen. Stählin reagierte angetan von dem Text- und Melodieband des GEC, die sich beide noch als Rarität im dortigen Archiv befinden (LAO A XII 12, IV), und erklärte dem Ausschuss, daß am Bestand des Stammteils nichts zu ändern wäre. Der Ausschuss stellte eine Liste mit 51 Liedern zusammen, davon 38 aus dem alten Oldenburger Gesangbuch und neun weitere aus das „Neue Lied“. Diese Liste stellte Pfarrer Schlißke dem niedersächsischen Ausschuss in Hannover vor und teilte Bischof Stählin Ende Mai 1949 mit, dass man „in brüderlicher Aussprache“ festgestellt habe, daß ein gemeinsamer Anhang nicht möglich wäre (Schlißke an Stählin am 3.6.1949 in LAO A XII-25-I). Als die Hannoverschen Kreiskirchentage den Mahrenholzschen Entwurf einer herben Kritik unterzogen hatte, nahm Mahrenholz den Faden zu Oldenburg erneut auf. Er schrieb an Stählin: „Nachdem der Hannoversche Anhang leider weitgehend umgestaltet ist durch eine Synodalkommission, wäre auch nach meinem Urteil es doch wohl möglich, daß wir jetzt zusammenkommen, denn der rationalistischen Lieder sind jetzt so viel, daß die Oldenburger Rationalisten an Stärke nicht mehr dagegen anduften können. Auf 2-3 Lieder zu Gunsten Oldenburgs soll es uns bei der Sache nicht ankommen. Aber die Sache eilt sehr.“ Mahrenholz hatte ganz offensichtlich die Hoffnung auf ein Gesangbuch aus einem reformatorischen Guß aufgegeben. Wie sehr muß ihn die Aufnahme weiterer rationalistischer Lieder durch die Hannoversche Landessynode gekränkt haben. Nun kam es ihm auf zwei, drei rationalistische Lieder mehr oder weniger nicht an und er lockte die Oldenburger zur Zusammenarbeit mit dem äußerst mageren Angebot von zwei bis drei Liedern aus der ursprünglichen Liste von 51 Liedern (Mahrenholz an Stählin am 14.10.1949 in LAO A XII 25-V). Pfarrer Schlißke arbeitete noch einmal die Liste mit den Anhangsliedern durch, aber die GesangbuchAusschussmitgliedern äußerten sich nicht mehr zu weiteren Streichungen und Zusätzen. Sie durchschauten, daß Bischof Stählin auf jeden Fall dieses EKG durchsetzen wollte. Nach dem Hannoverschen Synodalbeschluß wurden der dort beschlossene niedersächsische Anhang um drei Lieder von der Oldenburger Wunschliste ergänzt. Es ist auffällig, daß die Oldenburger Pfarrerschaft sich im Vergleich zu den Hannoverschen Kreiskirchentagen und zu den zahlreichen Äußerungen aus der Braunschweigischen Landeskirche sehr zurückgehalten hat. Die Rolle von Bischof Stählin war in diesen liturgischen und gottesdienstlichen Fragen sehr dominierend.
So beschloß die Oldenburgische Landeskirche im November 1949 die Einführung des EKG, obwohl sie anders als die anderen niedersächsischen Landeskirchen nicht zur VELKD gehörte und an die Leipziger Entscheidung nicht gebunden war. Es löste das Gesangbuch aus dem Jahre 1921/25 mit seinen 565 Liednummern ab (Oldenburgische Kirchengeschichte S. 780). Wie in der Hannoverschen und Braunschweigischen Landeskirche fehlte die Mehrzahl der gewohnten Lieder.

Das Oldenburgische Gesangbuch unterschied sich vom Braunschweigischen und Hannoverschen Gesangbuch dadurch, daß es bereits eine neue Gottesdienstordnung abdruckte, die der späteren lutherischen Agende I entsprach. Die Oldenburgische Landessynode hatte diese am 24. November 1950 beschlossen. Damit wurde auf ein Problem aufmerksam gemacht, daß bisher nicht genannt worden ist, das Nebeneinander von Gesangbuch und Gottesdienstordnung, die nicht zueinander paßten.
Das Oldenburger Gesangbuch hatte zuerst die gebräuchliche Gottesdienstordnung aus dem Jahre 1901 abgedruckt. Diese hatte ein uniertes Profil, strebte nach Gebet, Lesung Glaubensbekenntnis, unterbrochen von Liedern auf die Predigt zu und endete mit Fürbitte, Vaterunser und Segen. Ausdrücklich wurde erwähnt, daß auch die Ordnung vom November 1859 noch verwendet werden könnte. Danach wurde aber die Evangelische Messe, der Predigt-und Abendmahlsgottesdienst mit der vergleichsweise reich ausgestalteten Liturgie wiedergegeben, die zu diesem Anlaß in den Gemeinden eingeführt werden sollte. Damit war der stilistische und theologische Gleichklang von Gesangbuch und Gottesdienstordnung hergestellt. Der liturgisch hochsensible Landesbischof empfand die Unterschiedlichkeit vom EKG-Gesangbuch und der gebräuchlichen, aus dem 19. Jahrhundert stammenden Gottesdienstordnung als besonders schmerzlich. Oldenburg war die erste Landeskirche, die diese liturgische Balance als Möglichkeit herstellte, im gottesdienstlichen Alltag aber waren mit dem EKG drei verschiedene Gottesdienstordnungen in Gebrauch. Die erste unionistische Gottesdienstordnung hielt sich lange, noch 1965 war sie in 30 Gemeinden üblich. Die Bayrische Landeskirche hatte die Verschiebung der Einführung des EKG unter anderem auch damit begründet, daß sie erneuertes Gesangbuch und erneuerte Liturgie gemeinsam einführen wollte.
In der Braunschweiger Landeskirche war die Unterschiedlichkeit besonders gravierend, denn der Gottesdienst begann mit einem von der Orgel begleiteten, eher konzertant vorgetragenen Wechselgesang zwischen Pastor und Gemeinde. „Lobe den Herren meine Seele..“. Der strenge Psalmton, den die lutherische Messe verlangte, wurde erst viel später im Gottesdienst heimisch. So wirkte im Braunschweigischen das EKG noch fremdartiger, weil es im stilistischen Gegensatz zur praktizierten Gottesdienstordnung stand.
Bischof Stählin reagierte äußerst empfindlich, als die Hannoversche Landeskirche ihr Gesangbuch auch in der Oldenburgischen Landeskirche zum Verkauf anbieten wollte. Unter dem Gedanken, daß das EKG doch ein „Einheitsgesangbuch“ wäre, war dies auch eine Selbstverständlichkeit. Bischof Stählin dagegen warnte die Oldenburger Pfarrer in einem ausführlichen Brief vor der Anschaffung dieses Gesangbuches, weil es eben nicht die Oldenburgische Gottesdienstordnung enthielt (Schreiben vom 11.3.1950 an alle Pfarrer in LAO A XII 25 II). Außerdem hatte es auch wegen des Gebetsteils noch Unstimmigkeiten zwischen Bischof Stählin und OLKR Mahrenholz gegeben. Die Oldenburger Ordnung unterschied sich geringfügig in den Gebetsteilen durch ein reichhaltigeres Angebot an den Wochentagen. 1951 erschien das Oldenburger EKG mit dem Niedersächsischen Anhang ohne den Braunschweiger Sonderanhang.

Die gelenkte Darstellung der Lage in Niedersachsen auf der 6. Tagung der Arbeitsgemeinschaft für Gesangbuchfragen im Februar 1950 und in der Normschrift von Mahrenholz 1950
Zum 17./18. Februar 1950 berief Mahrenholz als Vorsitzender zur 6. Tagung der Arbeitsgemeinschaft für Gesangbuchreform nach Fulda ein (der Bericht über die Tagung in LAW G 215). Die letzte Tagung hatte 1948 stattgefunden. An dem Treffen nahmen 17 Vertreter von 15 Landeskirchen teil. Wie schon 1948 nahm kein Vertreter der Kirchen aus der Ostzone teil. Mahrenholz gab einleitend einen historischen einseitigen Rückblick (siehe Cornelia Kück S. 266ff) und erstattete danach einen Bericht über die Entwicklung seit 1948. Gemeinsam mit Kirchenrat Utermöhlen berichtete er auch über die Situation in den niedersächsischen Landeskirchen. Der erhebliche Umfang des Anhangs wäre dadurch zustande gekommen, daß sich fünf Landeskirchen zusammengeschlossen hätten. Das war unzutreffend, Der Umfang hatte sich jeweils auf das Drängen der Kirchengemeinden, zuletzt während der Synodalsitzung in Hannover erheblich verändert. Diese Rolle der Kirchengemeinden wollten Utermöhlen und Mahrenholz nicht zugeben, weil sie damit auch die Veränderung des Charakters des EKG durch den Anhang hätten erläutern müssen. Mit den Landeskirchen hatten der Umfang nichts zu tun. Daß es einen Braunschweiger Sonderanhang gegeben hatte, verschwiegen beide auch. Im Protokoll hieß es weiter: „Oberlandeskirchenrat Seebaß und Dr. Schlißke ergänzen den Bericht für Braunschweig und Oldenburg.“ Inhaltliche Aussagen wurden nicht protokolliert. So blieb für die Nachwelt der Eindruck eines Siegeszuges des EKG durch Niedersachsen. Diese Sicht sollte sich nach dem Willen von Mahrenholz auch nach den folgenden Synodalbeschlüssen durchsetzen. Er war von der historischen Wirklichkeit weit entfernt.
Die Arbeitsgemeinschaft verfaßte dann einige Grundsätze für die Anhangsgestaltung. Das war dringend nötig, aber im Grunde schon zu spät, denn Pfarrrer Dr. Scheuerpfennig hatte berichtet, daß die badische Landeskirche einen Anhang mit 162 Liedern plante, was faktisch einen zweiten Teil bedeutete und für den Anhang des Württembergischen Gesangbuches beanspruchte Pfarrer Weismann eine Sonderstellung. Pfarrer Mehl hatte von „teilweise grundsätzlichen Auseinandersetzungen“ in der bayrischen Landeskirche berichtet und auf unaufgebbarem Sondergut bestanden. Ein Jahr später beschloß die bayrische Landessynode eine Wiederauflage des alten Gesangbuches mit einem EKG-Anhang, ein Zustand, der bis Ende der 50iger Jahre anhalten sollte.
Um dieses sich abzeichnende Auseinanderbrechen in der EKD in der Gesangbuchfrage zu verhindern, waren die Grundsätze als Warnung gedacht. Eine Vermehrung der Lieder „über einen Kreis von etwa 450 Gesängen“ wäre dem gemeindlichen Leben nicht zuträglich. Ein zweiteiliges Gesangbuch würde abgelehnt und ein zweiter Teil in dem „alles mögliche in anderen Kirchen bewährte und sonst erwünschte Liedgut“ aufgenommen würde. Der Anhang des Badener Gesangbuches habe bereits den Charakter eines 2. Teiles und sollte noch einmal überprüft werden. Schließlich wurde ausdrücklich gewarnt vor Liedern aus dem DEG, die in den Stammteil nicht aufgenommen worden sind, weil diese Lieder mit voller Absicht ausgeschieden worden wären. Wer die Situation in Niedersachsen kannte, mochte bei diesen Sätzen das Pfeifen des Ängstlichen im Walde vernehmen. Das Braunschweiger EKG lag mit 498 Liedern weit über der Grenze. Die zusätzlich aufgenommenen Lieder stammten, wie oben geschildert, häufig auch aus dem DEG, was indes keiner kontrollierte. Es interessierte auch nicht, weil die Vorurteile von OLKR Mahrenholz gegenüber dem DEG bei der Gestaltung des Anhangs unwichtig waren. Auch bei der Herstellung des niedersächsischen Anhangs galt das Vorhandensein eines Liedes im DEG nicht als hinderliche Grenze, aber es war wohl von Mahrenholz bemerkt worden. Die Zweiteiligkeit eines Gesangbuches war in der Braunschweiger Landeskirche bereits einer Dreiteiligkeit gewichen. „Die Landeskirchen sollen gebeten werden, ihre Anhänge nach den oben genannten Grundsätzen zu gestalten“, schloß dieser Abschnitt, aber daraus wurde andernorts ebenso wenig wie bereits in Niedersachsen und speziell in Braunschweig.

Der Bericht über Vorgeschichte, Werden und Grundsätze des EKG aus der Sicht von Mahrenholz
1950 veröffentlichte Mahrenholz im Bärenreiterverlag seine Abhandlung „Das Evangelische Gesangbuch. Ein Bericht über seine Vorgeschichte, sein Werden und die Grundsätze seiner Gestaltung“. Die Absicht dieser Abhandlung war es, die sichtlich auseinanderbrechende einheitliche Gestaltung eines EKG doch noch zusammenzuhalten. Mahrenholz ordnete die geschichtliche Darstellung diesem Ziel vollständig unter und kam daher zu verzerrten und einseitigen Beobachtungen zum geschichtlichen Ablauf der Gesangbuchgeschichte. Um das Übergewicht an reformatorischen Liedern im EKG zu begründen, behauptete Mahrenholz, es gäbe von Anfang an einen „lutherischen Kanon“ an Kirchenliedern, der lediglich durch Pietismus und Aufklärung unterbrochen und nun unausgesprochen durch ihn endlich wieder aktualisiert worden wäre. Einen solchen Kanon hat es gar nicht gegeben. Daß immer wieder Lieder von Luther und seinen Gleichgesinnten in alle Gesangbücher aufgenommen worden sind, hat vor allem damit zu tun, daß sich die Liedersammlungen damit besser verkaufen ließen. Mit dem Gemeindegesang und der Akzeptanz in den Gemeinden hatte der Kanon nichts zu tun. Das unterstellt aber das Wort „Kanon“ unterschwellig zu Unrecht.
Auf zahlreiche zurechtgebogene Beschreibungen des 20. Jahrhunderts hat Cornelia Kück hingewiesen. Die zum Verständnis der Abhandlung aufschlußreichste Passage steht gleich am Anfang auf Seite 5 im ersten Abschnitt. Dort äußerte sich Mahrenholz mit der Offenheit des Verstockten zum Verhältnis des „schlichten Gemeindegliedes“ zu einem neuen Gesangbuch. In der Regel habe das Gemeindeglied gar kein Bedürfnis nach einem neuen Gesangbuch. Das kann man für die Braunschweigische Landeskirche nicht gelten lassen. Das Gesangbuch von 1902 ist auf das jahrzehntelange Drängen aus den Gemeinden zustande gekommen. Mahrenholz verband diesen Gedanken mit der abfälligen Bemerkung, das „schlichte Gemeindeglied“ pflege den Wert eines neuen Gesangbuches daran zu bemessen, wie viele Lieder aus dem bisherigen Gesangbuch übernommen worden wären und ob die durch Gewohnheit, besondere Lebensführung und persönliche Erfahrung ausgezeichneten Lieblingslieder nicht ausgeschlossen worden wären. Diese Kriterien spielen für Mahrenholz also eine untergeordnete Rolle. Im Gegensatz zu diesem „schlichten“, damit ist gemeint hymnologisch ungebildeten, Gemeindemitglied pflege der Theologe und Kirchenmusiker ein neues Gesangbuch mit anderen Augen anzusehen. Da stoßen also zwei Welten aufeinander. Die eine will das Lied mit Erfahrung und Lebensführung sättigen, die andere Welt wird im Folgenden von Mahrenholz wortreich entfaltet. Bezeichnenderweise versucht Mahrenholz keinen Brückenschlag, er beschreibt auch nicht die sich daraus ergebenden Konflikte, die er so elementar in seiner eigenen Hannoverschen Landeskirche heraufbeschworen hatte und die sich bereits in zahlreichen anderen Landeskirchen abzeichneten. Er ignorierte sie. Dieser Konfliktpunkt war die Beteiligung der Gemeinden und Synoden an der Entstehung eines Gesangbuches. War das Gesangbuch das Produkt eines hymnologischen Spezialisten, der sich möglichst wenig „mit Fleisch und Blut“ besprach und am Ende sein Produkt präsentierte und durchsetzte oder war es ein aus zahlreichen Gesprächen hervorgegangenes und von einer Mehrheit dann als eigenes Werk akzeptiertes Buch. Waren die Synoden im Grunde mögliche Störfaktoren, die entsprechend „eingeseift“ und zur Zustimmung überredet werden mußten oder akzeptierte Mitwirkende im Prozeß der Entstehung eines Gesangbuches für die Gemeinde? Weil diese Frage nicht beschrieben und Lösungsmöglichkeiten nicht anvisiert werden, blieb die Abhandlung von Mahrenholz in den Gemeinden unbeachtet und mußte von OLKR Brunotte von oben den Landeskirchenämtern zur Pflichtlektüre verordnet werden. Ohne eine vorherige Lektüre dieser Abhandlung wäre ein sachgemäßes Urteil über das EKG nicht denkbar.
Da eine kritische Auseinandersetzung mit dieser Schrift öffentlich kaum erfolgte, blieb es die Normschrift zum Verständnis vor allem auch bei den Nachfolgern von Mahrenholz.

Die Umsetzung des EKG in der Landeskirche
Die Einführung des Gesangbuches zum Konfirmationstermin 1950 verzögerte sich erheblich, weil das EKG nicht ausgeliefert werden konnte. Außerdem zögerten die Kirchengemeinden mit Bestellungen. In Braunschweig Stadt bestellten Katharinen 20 Exemplare, Martini 10, Michaelis 30, Petri 8, Jakobi 50, Gliesmarode 100, die Propstei Goslar 255 Stück, die Propstei Königslutter 140, die gesamte Landeskirche insgesamt 5.650, bei einer Mitgliederzahl von 700.000 Personen doch eine kümmerliche Bestellung (die Bestell-Listen in LAW G 163). Die Gemeindemitglieder hatten andere Sorgen, außerdem war die Motivation für dieses fremde Gesangbuch sichtlich gering.
Das Gesangbuch machte der Nummernvielfalt noch lange kein Ende. Die in die Landeskirche hereingeströmten Flüchtlinge und Vertriebenen hatten nicht selten ihre Gesangbücher aus der Heimat mitgenommen. In den Gottesdiensten blieben nicht nur die Nummern des Braunschweiger sondern auch des ostpreußischen, pommerschen und schlesischen Gesangbuches angeschlagen.

Für das Gelingen einer Einführung des neuen Gesangbuches kam es wesentlich auf die Organisten an. 1949 veranstaltete das Landeskirchenamt eine Erhebung zum Stand der Organisten in der Landeskirche. Danach waren in neun Propsteien ganz überwiegend die Lehrer zugleich Organisten, zehn gaben als Beruf „Kantor“ an; außerdem spielten viele Frauen die Orgel. Auf die Propsteien aufgeteilt ergab sich folgendes Bild: in der Propstei Vorsfelde mit 14 Gemeinden spielten in zehn Gemeinden Lehrer die Orgel, in der Propstei Vienenburg mit 16 Gemeinden in acht Gemeinden, in der Propstei Goslar mit 23 Gemeinden in 14 Gemeinden Lehrer, in der großen Propstei Bleckenstedt mit 33 Gemeinden in 17 Gemeinden Lehrer, in fünf Gemeinden Kantoren und in weiteren 10 Gemeinden Frauen (LAW G 506,3).
Inwieweit sich die Lehrer auf dem Lande als Organisten am Sonntag für das EKG aufgeschlossen zeigten, ist bisher nicht festzustellen. Oft leiteten sie auch die gemischten Chöre, die vor allem das Liedgut des 19. Jahrhunderts pflegten. Gerade diese romantische und romantisierende Musik und Musikpraxis war im Umfeld der EKG-Musik vollständig verpönt. Sie galt seit der Wiederentdeckung des Barock in den 20er Jahren als überholt. Daher löste sich allmählich der Zusammenhang der dörflichen gemischten Chöre mit jenen Kirchengemeinden, die ihre Gottesdienste mit Hilfe der Agende I ab 1965 liturgisch reformierten. Die Dorfchöre konzentrierten sich auf die Aufführung eines eigenen Festprogrammes im Dorf, auf ihre Mitwirkung bei der Ausgestaltung des Volkstrauertages und der kommunalen Weihnachtsfeiern. Das EKG trennte die Kirchenmusik von der Dorfmusik.

Heinrich Spittler, der erste inoffizielle Landeskirchenmusikdirektor
Für die Landeskirche wurde in dieser Zeit die Wirksamkeit von Herbert Spittler (1898-1978) prägend. Spittler war in Schlesien in Peterwitz aufgewachsen und hatte bereits mit acht Jahren Geige-, Klavier- und Orgelunterricht erhalten. Er studierte Kirchenmusik in Breslau und das Lehramt und leitete seit 1919 als Lehrer in Saarau den dortigen Männergesangverein, mit dem er Haydns „Schöpfung“ und „Vier Jahreszeiten“ aufführte. Er erhielt einen Lehrauftrag an der Lehrerbildungsanstalt in Orlau, wo er den Regerschüler Hermann Grabner kennenlernte. Er wurde zum Kriegsdienst einberufen und aktivierte selbst im Kriegsgefangenenlager ein Orchester und einen Chor. Die Familie verschlug es nach Bad Harzburg, wo er seit Heilig Abend 1945 ununterbrochen in den folgenden Jahrzehnten den Gemeindegesang auf der Orgel der Martin Lutherkirche begleitete. Hauptamtlich wurde er Lehrer an der dortigen Aufbauschule, und Oberlehrer für Musik und Religion an der Niedersächsischen Heimschule. Er gründete in Bad Harzburg einen Bachchor und ein eigenes Orchester und machte mit gehaltvollen Aufführungen von Bachkantaten (1948), dem Messias (1949), mit der Johannespassion und dem Weihnachtsoratorium im Bachjahr 1950, dem Requiem von Brahms (1955), mit Kantaten von Buxtehude im Gedenkjahr 1957 und auch in dem folgenden Jahrzehnt Bad Harzburg zu einem kirchenmusikalischen Mittelpunkt der Landeskirche. Den Neujahrstag leitete er in der Martin- Lutherkirche mit einer musikalischen Orgelvesper „Das Jahr des Herrn“ ein. 1948 berief ihn Landesbischof Erdmann zum kirchenmusikalischen Obmann. Als solcher veranstaltete Spittler jeweils im Oktober zur Weiterbildung jährliche Treffen für die Kirchenmusiker der Landeskirche, zu denen zeitgenössische Kirchenmusiker wie Ernst Pepping und Heinrich Micheelsen eingeladen wurden. Außerdem leitete er jährliche Kirchenchortreffen, bei denen gemeinsam musiziert wurde. Auf der 8. Harzburger Tagung für Kirchenmusiker im Oktober 1956 führte er in die neue Gottesdienstordnung, die Agende I ein.
Mit 69 Jahren ging Herbert Spittler krankheitshalber hochgeehrt 1967 in den Ruhestand. Fünf Jahre zuvor hatte er das Amt des Obmanns für Kirchenmusik in der Landeskirche an Karl Heinrich Büchsel übergeben. Spittler hatte seiner Tätigkeit nach das Amt eines Kirchenmusikdirektors der Landeskirche inne. Das Amt wurde 1962 geschaffen und mit Karl Heinrich Büchsel (geb. 1922) besetzt. Herbert Spittler verstarb am 1. März 1978 vor Vollendung seines 80. Lebensjahres. Bei einem Chorleitertreffen im Jahre 1954 hatte Spittler über den Sinn und die Aufgabe der Kirchenmusik referiert. „Nicht der Umrahmung und Verschönerung solle die musica sacra dienen, sondern der Verkündigung. Nach einer Zeit der Verflachung und des Verfalls, in der in Verkennung dieser Aufgabe vielfach weltliche Musik in den Raum der Kirche getragen worden sei, gelte jetzt eine neue Besinnung, damit die Musik im Gottesdienst wieder den Platz gewinne, der ihr gebühre.“ (undatierter Zeitungsausschnitt 1954 Familienarchiv Nagorni).

Die Zustimmung zum EKG
Im Umkreis der engagierten Barockinterpreten stieß das EKG auf große Zustimmung. Ellinor v.d. Heyde-Dohrn am Braunschweiger Dom, Marie Döring an der Marktkirche in Goslar, Helmut Pleus an der Paulikirche in Braunschweig empfanden das neue EKG als langjährige Interpreten der Musik Alter Meister als großen Gewinn. Dazu kamen eine Reihe neuer junger Organisten wie Uwe-Karsten Groß (geb. 1930) an der Katharinenkirche seit 1958, Uwe Gronostay (geb 1939) seit 1959 an der Jakobikirche, Jost Blachmann in den 60er Jahren an der Magnikirche, in derselben Zeit Gerd Spiecher an der Brüdernkirche, Günter Kruse (geb. 1928) seit 1951 bis 1957 an der Stephanikirche in Helmstedt, Heinz Sölter (geb. 1922) seit 1947 in der Vincenzkirche in Schöningen, die sich der werkgetreuen Aufführungspraxis von Werken alter Meister verpflichtet fühlten. Zu den großen Begabungen zählte auch Hans Christoph Schuster in Lebenstedt.

Karl Heinrich Büchsel (geb. 1922), der seit dem 1. April 1962 die neu geschaffene Stelle eines Landeskirchenmusikdirektors innehatte, war nach eigenen Angaben aus einer unierten in die Braunschweigische Landeskirche wegen ihres lutherischen Charakters gekommen, und das konnte damals nur heißen, wegen der lutherischen Gottesdienstordnung nach der Agende I und des Evangelischen Kirchengesangbuches. 24 Jahre hatte Büchsel dieses Amt inne und hat in den viel besuchten Exaudi- Tagungen die Kirchenmusiker der Landeskirche gesammelt und geschult. „Das Zentrum aller kirchenmusikalischen Arbeit ist und bleibt der Gottesdienst. Er wird weiterhin in der Regel nach Agende I durchgeführt“ schrieb er in den Tätigkeitsbericht 1979. Als Kirchenmusiker an St. Magni hat er allerdings auch alle großen Bachoratorien aufgeführt. Daneben hat er zahlreiche eigene moderne Kompositionen in der Landeskirche zur Aufführung gebracht.

Die Posaunenchöre
Für die Akzeptanz des EKG war die wachsende Zahl der Posaunenchöre in der Landeskirche bedeutsam. Die ersten Posaunenchöre waren in Neuerkerode (1877), in der Propstei Braunschweig (vor 1897), Wolfenbüttel (vor 1898) und Hasselfelde (1898) entstanden. Als unter dem Dach der Inneren Mission ein Landesverband Braunschweiger Posaunenchöre 1931 gegründet wurde, waren die Posaunenchöre von Warberg-Räbke, Helmstedt, Hasselfelde, Zorge, Hohegeiß, Holzminden, Wendeburg und der Chor der landeskirchlichen Gemeinschaft anwesend. Landesbischof Johnsen holte die Posaunenchöre in die landeskirchliche Arbeit und gab ihnen die Möglichkeit zur Mitwirkung bei den Luthertagen der Ev. Jugend im November 1936 in Braunschweig, 1937 in Gandersheim und 1938 in Wolfenbüttel. Schon 1935 waren zu den oben erwähnten Posaunenchören die aus den Kirchengemeinden in Halle a.d.W., Parsau, Riddagshausen und Stiege hinzugekommen.
Nach dem Krieg wurde die Posaunenarbeit unter der Leitung von Bischof Erdmann, der schon 1930- 1936 Landesposaunenwart und – obmann bis 1945 gewesen war, stark gefördert. Unter Landesobmann Pfarrer Otto Schrader von der BMV-Kirche in Wolfenbüttel, die sich zu einer Zelle der Posaunenarbeit in den kommenden Jahren entwickelte, wurden die ersten Landesposaunentage 1950 in Wolfenbüttel mit 200 Bläsern, 1952 in Braunschweig mit 250 Bläsern, 1954 in Wolfenbüttel und 1956 in Salzgitter-Lebenstedt und auch in der Folgezeit im Abstand von zwei Jahren gehalten. 1953 war das „Choralbuch zum Evangelischen Kirchensangbuch (EKG) erschienen, das der „Reichsobmann“ Fritz Bachmann besorgt hatte. Am ersten Landeskirchentag im September 1957 nahmen 260 Bläser, die am Sonntag Mittag „Posaunenmission mit kurzen volksmissionarischen Ansprachen“ am Tostmannplatz, Welfenplatz, Olfermannplatz und Bebelhof veranstalteten. Die Hauptversammlung auf dem Burgplatz wurde von Posaunen eröffnet und der Gesang der 8000 Teilnehmer begleitet. Posaunenchoralmusik gehörte nun auch im Braunschweigischen zur protestantischen Spiritualität. Gespielt wurden ganz überwiegend Choräle, die im Evangelischen Kirchengesangbuch standen. Kurz vor Ende der Dienstzeit von Bischof Erdmann wurde das Amt eines hauptamtlichen Landesposaunenwartes geschaffen, das von 1963-1987 vom Kirchenmusiker Manfred Glowatzki ausgeübt wurde, der aus der rheinischen Kirche kam. Dort war Glowatzki auch mit zeitgenössischer Posaunenmusik in Berührung gekommen, u.a. mit Magdalene Schauß-Flake, von der die zur Eröffnung der Kirchentage immer wieder gespielte „Fanfare“ zu „Christ ist erstanden“ stammte. Glowatzki öffnete die Posaunenarbeit den in den 60iger Jahren beginnenden neuen Stilrichtungen.

Beobachtungen und Anfragen
Zusammenfassung
Das Evangelische Kirchengesangbuch (EKG) ist das erste gemeinsame Gesangbuch für alle evangelischen Landeskirchen in beiden deutschen Staaten.

Es ist ohne Beteiligung der Kirchengemeinden und der Kirchenleitungen zustande gekommen. Es wurde ohne genaue Kenntnisse des Inhalts 1949 von der Generalsynode der Vereinigten Ev. Luth. Kirche Deutschlands nach einem Grundsatzreferat von OLKR Mahrenholz, Hannover, angenommen und von den einzelnen Landeskirchen mit Anhängen versehen akzeptiert.

Die Braunschweigische Landessynode beschloß neben dem niedersächsischen Anhang noch einen speziellen Braunschweigischen Sonderanhang.

Das EKG bemühte sich um eine radikale Ausscheidung des Liedgutes des 19. Jahrhunderts und um eine übertriebene Aufnahme von Liedern aus der Reformationszeit. Es läßt von den schweren Veränderungen in Kirche und Gesellschaft durch die beiden Weltkriege nichts erkennen.
Es ist eine Gesangbuch der Restauration.

Der Stammteil des EKG ist in den 50iger Jahren mit Ausnahme von erheblichen Textrevisionen im Württemberger Gesangbuch von den meisten Landeskirchen der EKD angenommen worden. Insofern kann man von einem Einheitsgesangbuch sprechen. Die Anhänge hingegen erreichten in mehreren Landeskirchen den Umfang eines zweiten Teiles, der dem theologischen und hymnologischen Profil des Stammteils stark widersprach. Insofern war das Vorhaben des EKG gescheitert.

Als Gesangbuch der Restauration entspricht es der restaurativen Phase der Geschichte der Bundesrepublik während der Adenauerzeit.
Es hatte nur kurze Zeit Bestand. Es wurde schon in den 60er Jahren abgelöst durch eine Vielzahl von Liedtexten.


Zum Teil 8: Die unterschiedliche Aufnahme des EKG in den 50er und 60er Jahren






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Impressum  http://bs.cyty.com/kirche-von-unten/archiv/gesch/Gesangbuch/T1K7.htm, Stand: Dezember 2007, dk