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[Kirche von unten]

Die Braunschweiger Landeskirche in den 70er Jahren

und ihr Bischof Gerhard Heintze

Kapitel 15

Die Lage der Landeskirche zu Beginn der 80er Jahre – Zurück zur Volkskirche?

Die volkskirchliche Entwicklung / die ausgehöhlte Volkskirchlichkeit / Verheißung und Probleme des Amtes / die Reformationsjubiläen 1978 als Selbstbehauptung der Volkskirche / Neujahrsempfänge / VELKD Studie Volkskirche – Kirche der Zukunft?“ Volkskirche im Wandel / Der Lagebericht 1980 / Die Visitationspraxis

Das Tempo auf dem Weg von einer Volkskirche zu einer Minderheitenkirche war sehr viel langsamer geworden. Das lag vor allem an dem stabilen und sogar steigenden Kirchensteuereinkommen. Den Stand der volkskirchlichen Struktur der Landeskirche macht folgende Tabelle anschaulich.


Die volkskirchliche Entwicklung

Ein Vergleich der Zahlen über die Mitglieder und der Amtshandlungen gibt einen Überblick über die volkskirchliche Entwicklung in der Landeskirche.

Die Braunschweigische Landeskirche am Ende der 70er Jahre
Jahr Mitglieder Taufen Trauungen Bestattungen Konfirmierte Abendmahl
1965 648.400 10.426 4.789 7.713 9.118 139.083
1981 538.000 4.857 1.840 7.428 9.125 168.317
2003 417.576 3.697 841 5.769 4.733 154.092
Quelle: Kirchliches Jahrbuch

1965 war das Jahr der Einführung von Gerhard Heintze zum Landesbischof, 1982 das Jahr seines Abschieds. In dieser Zeit war die Mitgliederzahl um ca. 110.000 Personen gesunken. Dafür gibt es drei Gründe: die Menschen zogen aus dem Gebiet der Landeskirche fort, die Anzahl der kirchlichen Bestattungen übertraf kontinuierlich die der Taufen, die Anzahl der Austritte übertraf kontinuierlich die der Eintritte. In diesem Zeitraum waren 9.386 Personen in die Kirche eingetreten und 49.033 Personen ausgetreten. Die Anzahl der Taufen hatte sich ca. halbiert. Das lag nicht nur an der sinkenden Zahl der Mitglieder, sondern vorwiegend an der sinkenden Zahl der Geburten, aber die Taufe wurde auch weniger begehrt als vor 16 Jahren. Die Säkularisierung machte sich noch deutlicher an der sinkenden Zahl der kirchlichen Trauungen bemerkbar, deren Zahl sich ebenfalls wesentlich mehr als halbiert hatte: von 4.789 auf 1.840 um 2.949. Die Erosion der Volkskirche machte sich bei der Gruppe im mittleren Lebensalter besonders bemerkbar. Es fehlen Zahlen zum Vergleich mit der Anzahl der Eheschließungen, aber die zunehmende Singlekultur wird ein weiterer Grund gewesen sein. Die Zahl der Bestattungen und Konfirmanden war stabil. Die Zahl der Abendmahlsgäste hatte zugenommen. Die Erosion vollzog sich demnach vor allem an den seit Jahren bröckelnden Rändern der Landeskirche. Die vielfache Behauptung von der relativen Stabilität der Volkskirche, wie sie die Umfrageergebnisse der Untersuchung „Wie stabil ist die Kirche?“ nahe legte, hatte sich als irreführend herausgestellt. Das macht ein weiterer Vergleich mit den Zahlen aus dem Jahr 2003 deutlich. Die Mitgliederzahl ist erneut um 120.000 Mitglieder gesunken, die Zahl der Konfirmanden hat sich halbiert, ebenfalls die Zahl der kirchlichen Trauungen. Schon 1981 war der Abwärtstrend erkennbar, aber die Landeskirche ließ sich täuschen, denn der Landeskirchensteueranteil nahm nicht in diesem dramatischen Anteil ab. Die schrumpfenden Kirchengemeinden nahmen die Erosion nicht so ernst, weil sich die finanziellen Zuweisungen zu ihrem Kirchengemeindehaushalt nicht rapide verschlechterten. Auch die Geldrücklagen im landeskirchlichen Haushalt wie in denen der meisten Gemeinden schmolz keineswegs dahin, sondern hielt sich auf verhältnismäßig hohem Niveau. Aber darüber wurde nicht gesprochen und diskutiert. Auch die Einkünfte der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nahmen nicht ab, sondern steigerten sich, wenn auch geringfügig. Es gab also für die Pastorinnen und Pastoren der Landeskirche kein Motiv, über eine Veränderung ihrer persönlichen Situation und die der Kirchengemeinde nachzudenken. Es konnte nur schlechter werden.

1981 gab das Landeskirchenamt ein Informationsblatt mit der Karte der Landeskirche und den 13 Propsteikirchen heraus. Das Gebiet der Landeskirche wird überdeutlich von der Grenze zur DDR markiert. „Drüben“ ist alles anders. „Drüben“ ist es leer, nur Magdeburg erinnert daran, dass dies Gebiet bewohnt ist und dass es dort auch viele Kirchengemeinden gibt. Neben die Zeichnung waren folgende Zahlen gesetzt. Die Landeskirche gliedere sich in 13 Propsteien und 397 Kirchengemeinden. Die Mitgliederzahl betrage 558.000. Die Landeskirche unterhalte 207 diakonische Einrichtungen, 16 Beratungsstellen, 87 Kindergärten und 7 Freizeit- und Tagungshäuser. Die Aufzählung war als Dank an die Kirchensteuerzahler gedacht, die mit ihrer Steuer den Unterhalt dieser Einrichtungen ermöglichten. Die Zahlenkolonne sagte wenig über die Kirchlichkeit in der Landeskirche aus, denn die Steuer wurden automatisch von der Lohn- bzw. Einkommenssteuer abgezogen.


Die ausgehöhlte Volkskirchlichkeit

Die Erosion der Volkskirche erfolgte nicht nur an den Rändern, sondern seit langem von innen. Anlässlich des Deutschen Pfarrertages im September 1968 in der Stadt Braunschweig hatte der Bischof zur Begrüßung der Pfarrerschaft aus der evangelischen Kirche in Westdeutschland im Deutschen Pfarrerblatt eine Vorstellung der Landeskirche geschrieben1. Heintze war seit drei Jahren in der Landeskirche, bereits viel in der Landeskirche herumgekommen und hatte die Pfarrerschaft durchbesucht. Er hatte auch, so viel es ging, sonntäglich gepredigt. „Mir selber ist es immer eine große Freude, wenn ich Gelegenheit habe, mit Gemeinden unserer Landeskirche im Gottesdienst zusammenzusein. Dabei spielt es für mich keine Rolle, ob es sich um eine kleine oder große Gemeinde handelt.“2 Der Bischof kam zu einem kritischen Gesamturteil. Die Braunschweiger Region galt sprichwörtlich als eine unkirchliche. Ihm war der Säkularismus hierzulande aufgefallen, offenbar im Gegensatz zur Lage und zum Milieu im Hildesheimischen. Dieser Säkularismus sei durch wohlwollende Gleichgültigkeit, weniger durch aktive, kämpferische Kirchenfeindschaft charakterisiert. Bei der Auseinandersetzung mit der Kirchlichen Sammlung um das Verständnis der Bibel bleibe die Hauptfrage, „wie dem säkularisierten, der Kirche und ihrer Botschaft entfremdeten Menschen unserer Zeit die Christusbotschaft so ausgerichtet werden kann, dass sie ihn wirklich trifft,“3 Als besondere Beschwerung empfand Heintze die „gering entwickelte Bereitschaft der Gemeinden zu aktiver, selbständiger Mitverantwortung.“ Die „Pastorenkirche“ sei hier besonders ausgeprägt. Die Selbstisolierung des Pfarramtes in und gegenüber der Gemeinde habe schon eine lange Tradition.. Die Gefahr der Isolierung im eigenen innerkirchlichen Bereich sei in einer relativ kleinen Landeskirche besonders groß. Das gesellschaftspolitische Engagement junger Leute sei „angesichts der Lethargie und der Neigung zu einem selbstzufriedenen Provinzialismus in unseren Gemeinden“ eine heilsame Beunruhigung.4 Trotzdem habe es immer wieder ein „vielgestaltiges Zeugnis des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe“ gegeben.

Der Bischof kannte aus den Visitationsberichten das Ausmaß des außerordentlich schlechten Gottesdienstbesuches. Er betrug ca. 0,5 – 2 % der Gemeindemitglieder. Aber darüber wurde nicht geredet. Er wurde nicht zur Kenntnis genommen, er wurde auch nicht in den Pfarrkonventen thematisiert. Die Erfahrung des jungen Pfarrers, anhaltend vor vier bis acht erwachsenen Gemeindemitgliedern einen agendarisch ausgestalteten Gottesdienst zu halten, löste bei ihnen einen Schock und die Frage nach dem Sinn einer solchen Veranstaltung aus. In der Landeskirche kursierte die Liedfassung: „Liebster Jesu wir sind vier (statt: hier), dich und dein Wort anzuhören“. Da die Bibeltexte vor allem im Gottesdienst gehört wurden, blieb die Bibel ein unbekanntes Buch. Auch das Glaubensbekenntnis und oft auch das Vaterunser blieben unbekannt. Der Wissensstand der Gemeindemitglieder befand sich auf einem unerhörten Tiefstand. Trotzdem wurden Taufe und Konfirmation und auch die Bestattung vom Pfarrer begehrt. Es war also keine Unkirchlichkeit, sondern eine ausgehöhlte Kirchlichkeit. Die noch aktiven Kirchenmitglieder befanden sich seit Jahrzehnten in einer Minderheitensituation. Der stellvertretende Landesbischof OLKR Rudolf Brinckmeier sprach in seinen vor der Landessynode geäußerten „Gedanken am Ende eines Amtsweges „von der weit verbreiteten Unchristlichkeit“, und bezog das nicht nur auf die Braunschweiger Region. Er musste es wissen, denn er war in der Landeskirche auf zwei Dörfern Landpfarrer gewesen und zwischendurch Pfarrer in Potsdam. Er beschrieb das übliche, ihm begegnende Kirchenmitglied folgendermaßen: „Ich nehme von meinem Gegenüber an, dass er ein getaufter, vom dreieinigen Gott in der Taufe angenommener Mensch ist, der irgendwann in seinem Leben einmal von Jesus Christus gehört hat, vielleicht auch einmal gebetet hat, sicher mal im Gottesdienst gewesen ist. Aber schon das weiß ich alles nicht mehr richtig.“5 Welche Aussichten hatte in dieser Lage das kirchliche Amt?


Verheißung und Probleme unseres Amtes

Am 13. Februar 1978 war Bischof Heintze zu einem Vortrag in den Braunschweiger Pfarrerverein eingeladen worden. Der Vorsitzende, Propst Herdieckerhoff, hatte ihm als Thema „Probleme und Verheißung des Amtes“ genannt. Herdieckerhoff hatte erwartet, dass Heintze die gegenwärtige Lage der Braunschweiger Pfarrerschaft und ihre Problematik analysieren würde, um dann als Trost die Verheißung zu benennen. Das entsprach der üblichen Gliederung von „Gesetz und Evangelium“. Heintze drehte jedoch die Thematik um, und sprach zunächst von der grundlegenden Verheißung als Voraussetzung des Amtes, aus dem sich dann auch die Probleme beschreiben ließen, um dann jedoch wieder zur Verheißung zurückzukehren.6 Das entsprach seinem grundlegenden theologischen Denken, das das Evangelium dem Gesetz vorordnet. „Die Erfahrung von Gottes Güte treibt zur Buße und Umkehr und dann wieder zur Verheißung zurück.“7 Heintze gliederte sein Referat konventionell nach den drei trinitarischen Gestalten Gottes als Schöpfer, Erlöser und Geist. Die Zuwendung von Gott dem Schöpfer bestehe in dem unbedingten Ja Gottes zur Schöpfung und zur Welt. Statt die Schöpfung zu bewahren, bedrohe sie der Mensch durch die uferlose Ausweitung des eigenen Wirtschaftswachstums, durch die Gefahren der Kernenergie, durch die Arbeitslosigkeit und die Rüstungseskalation. Die Aufgabe der Kirche sei es, zur notwendigen allgemeinen Bewusstseinsbildung beizutragen. „Ich befürchte, dass wir in unserer Kirche mehr dazu neigen, uns diesen und anderen unbequemen Fragen von gesellschaftspolitischer Relevanz zu entziehen, als einseitig und ohne zureichende Begründung im Detail Partei zu ergreifen.“8 Gott habe das Ja zur Welt noch nicht widerrufen und auch die komplizierte, widerspruchsvolle Welt bleibe seine Welt. So wie die Schöpfungszusage nicht in einer natürlichen Offenheit der Welt für Gott begründet sei, so auch nicht die Zusage von der Rechtfertigung des Gottlosen durch Christus von einem allgemeinen dogmatischen Satz, sondern nur durch das Wagnis des persönlichen Bekenntnisses „Christus sei mein Herr.“ Es komme in der Verkündigung also darauf an, dieses Ergriffensein durch Christus immer wieder deutlich zu machen und zwar als Anfänger des Glaubens und nicht als Habender. Es gelte, sich aus dieser Erwartungshaltung auf die jeweilige Verkündigungsaufgabe zuzurüsten und sich weder von der kleinen Schar noch durch sonstige Enttäuschungen abhalten zu lassen. Das Versprechen von der Rechtfertigung des Gottlosen gelte universal, allen Menschen, auch den Verblendeten und Terroristen. Ein Christ dürfe in der Nachfolge Jesu auf keinen Fall aufhören, den Unrechtstäter in der Kraft der Liebe Jesu Christi zu suchen. Gott der Heilige Geist habe den Weiterbestand der heiligen christlichen Kirche versprochen. Dabei könne der Weg der Kirche in Zukunft in die Minderheitenexistenz führen. Schon jetzt sei die Zahl der wirklich praktizierenden Christen in den Gemeinden eine Minderheit. Gegen das Ausbleiben von Erfolgserlebnissen sei daran festzuhalten, „dass das Wirken des Geistes Gottes die Kirche erhält und stets neu begründet.“ Immer wieder fänden sich Menschen neu zur Gemeinde, die Zahl der Theologiestudenten wachse. Aber Heintze benannte nun auch Probleme. „Wenn unsere Gottesdienste lahm und müde wirken, kann das auch daran liegen, dass man uns anmerkt, dass wir selber viel zu wenig von der lebendigen Anrede durch das Wort Gottes von der lebendigen Kraft des Singens und Betens und von der Gegenwart des Herrn in der Feier des Heiligen Abendmahls erwarten.“9 Aber Heintze ermuntert auch, sich bei den herkömmlichen Formen des Gemeindelebens nicht zu begnügen. Heintze fasste seinen gedanklichen Ansatz am Ende noch einmal zusammen: „Gerade wo wir den Ausgangspunkt bei den großen Verheißungen Gottes nehmen, die über unser Christsein und über all unserem Dienst in dem uns aufgetragenen Amt stehen, werden wir umso tiefer auch die nicht bewältigte Problematik unserer christlichen und pfarramtlichen Existenz, unseres vielfältigen schuldhaften Zurückbleibens hinter dem, was uns eigentlich aufgetragen ist, erkennen. Aber wir brauchen und dürfen in dieser Erkenntnis unserer Verlegenheiten nicht stehen zu bleiben, sondern dürfen uns aufs Neue dem Herrn zuwenden, der seine Verheißungen noch nicht zurückgenommen hat. Mir lag an nichts anderem in diesem Vortrag, als uns miteinander neuen Mut zu machen.“10 Die vom Bischof der Pfarrerschaft angebotene Ermutigung bestand in dem Hinweis auf die Voraussetzung des Amtes, nämlich das Gott sich in vielen Gestalten dem Amt liebevoll zuwendet. Die anwesende Pfarrerschaft hatte eine aktuelle Problemskizze ihrer Alltagsamtssituation erwartet und konnte den Hinweis auf die theologische Voraussetzung als ein Ausweichen missdeuten. Eine Reaktion oder Diskussion über das Referat des Bischofs ist mir nicht bekannt.


Das Reformationsjubiläum 1978 in Braunschweig und Goslar

Die eine Antwort auf die Erosion der Volkskirche und die ausgehöhlten Kirchlichkeit war die tröstliche Besinnung auf die Voraussetzung des Amtes. Eine andere Antwort war der Versuch einer Zusammenfassung der noch vorhandenen volkskirchlichen Gruppen und Kräfte sowie eine Art Selbstbehauptung und Selbstvergewisserung der Rolle der Kirche in der Gesellschaft. So können die Jubiläumsveranstaltungen des Jahres 1978 verstanden werden, Der Stadtkirchenverband Braunschweig veranstaltete unter der Leitung von Propst Klaus Jürgens im September 1978 eine zwei Wochen dauernde Jubiläumsfeier anlässlich des 450. Jahrestages der Einführung der Reformation in der Stadt Braunschweig am 5. September 1528.11 In diesen 14 Tagen wurden der Stadtgesellschaft zwölf Vorträge mit zehn auswärtigen Referenten, drei Podiumsdiskussionen, drei Konzerte, eine Ausstellung, zwei Buchpräsentationen und zahlreiche Exkursionen mit Kirchenbesichtigungen angeboten, dazu in allen Stadtkirchen besondere Gottesdienste. Das Ziel war eine Präsentation der evangelischen Kirche „in der Breite“, wie Propst Klaus Jürgens der Presse erklärte. Ein Höhepunkt der Vortragsserie war der Vortrag des viel gelesenen Buchautors Jörg Zink, Stuttgart in der Braunschweiger Stadthalle, umrahmt von modernen Kirchenliedern. Zink kam mit seiner der kritischen Theologie aufgeschlossenen, unmittelbar verständlichen Rhetorik dem theologischen Stand der Braunschweiger Stadtpfarrerschaft weit entgegen. 2.000 Zuhörerinnen und Zuhörer füllten die Stadthalle. Es war die bestbesuchte Veranstaltung seit vielen Jahren. Das Signal nach außen war: die Kirche brauche sich nicht zu verstecken, könne noch eine ansehnliche Menge von Kirchenmitgliedern und Sympathisanten mobilisieren. Neun Vorträge beschäftigten sich historisch mit den Vorgängen zur Reformationszeit, der EKD Umweltbeauftragte Kurt Oeser mahnte „unsere gemeinsame Verantwortung für die Zukunft des Menschen“ und Altpräses Hans Thimme erinnerte an „Reformation und Weltverantwortung“. Helmut Stammberger brachte sich mit seiner Reihe „Braunschweiger Gespräche zur Gesellschafts- und Sozialpolitik“ ein und ließ über „Kirche und Sozialstaatlichkeit“ diskutieren. Ein Markt der Möglichkeiten am Springerbrunnen und ein Jugendgottesdienst mit der schmissigen Peter Janssen Band gaben dem Fest Kirchentagsflair. Den Eindruck einer „Kirche in der Breite“ konnte inhaltlich weiterhin durch eine Beteiligung der römisch-katholischen Kirche vermittelt werden. Schon bei dem Empfang für 120 Repräsentanten von Politik, Gesellschaft und Parteien im Altstadtrathaus hatte der katholische Propst Trojok erklärt, seine Stadtkirchen freuten sich bei diesem Anlass mit. Keiner solle alleine feiern. In einem Hörsaal der Technischen Universität diskutierten auf oberster Ebene Erzbischof Degenhardt, Paderborn und Bischof Heintze über das Thema „Ökumene – wohin?“ Dabei ging es vor allem darum, Gemeinsamkeit zu demonstrieren und nicht, kontroverstheologische Themen inhaltlich zu öffnen und weiterzuentwickeln. Das galt auch für die sich anschließende Podiumsdiskussion. Am nächsten Tag diskutierten Vertreter der drei Parteien mit Professoren über„unsere gemeinsame Verantwortung für die Zukunft des Menschen.“ Beim Festakt im Altstadtrathaus“ versicherte Oberbürgermeister Glogowski der Propstei die Einschätzung der evangelischen Kirche als einer wichtigen gesellschaftlichen Kraft. Hauptpastor Prof. Wenzel Lohff sprach über „Der Auftrag der Reformation heute.“ Der Evangelischen Studentengemeinde war das Programm viel zu nostalgisch.

Sie verteilte Flugblätter mit 9,5 Thesen, in denen es u.a. hieß, die Kirche werde weitgehend nicht von der Basis her, sondern hierarchisch-bürokratisch von oben her getragen. Der Mangel der Reformation, den Untertanengeist nicht überwunden zu haben, sei bis heute nicht aufgearbeitet. Im Kampf gegen Rassismus und Militarismus treten die westdeutschen Kirchen als Bremser auf. „Die Chance unserer Kirche sehen wir darin: Sie ist (noch!) ein wichtiger Freiraum in unserer enger werdenden Gesellschaft“.12 Dieser Mangel wurde aus der Sicht der ESG bereits bei der Auftaktveranstaltung in der Brüdernkirche deutlich, vor der sie die Flugblätter verteilte. Zur Eröffnung der 14tägigen Festwoche wurde die wiederhergestellte Brüdernkirche unter dem Geläut aller evangelischen Stadtkirchen feierlich eingeweiht. Das war zu diesem Anlass ein symbolträchtiger Akt, denn von der Brüdernkirche hatte Johannes Bugenhagen die Reformation der Stadt Braunschweig durch eine Predigtserie eingeleitet. Die Einweihung nahmen in einem Abendgottesdienst Bischof Heintze, Propst Jürgens und der Gemeindepfarrer Jürgen Diestelmann vor. Die Teilnahme von Heintze entbehrte nicht einer gewissen Ironie. Als 1970 die besonderen Aufgaben eines Bischofs für die Verfassung genannt wurden, hieß es: Kirchen einweihen. Auf den Wunsch Heintzes wurde diese Zeremonie aus dem Aufgabenkatalog eines Bischofs gestrichen. Das wirke auf ihn katholisch. Jetzt waren die Zwänge des Amtes so groß geworden, dass er diese repräsentative Aufgabe nicht seinem Stellvertreter Wandersleb überlassen konnte. Es gab einen anderen Grund zur Teilnahme. Der Brüdernpfarrer Dr. Hellmut Lieberg hatte Bischof Heintze seinerzeit mitgeteilt, dass er in der Brüdernkirche die Kanzel nicht betreten dürfe.13 Aus Glaubensgründen, die oben im Kapitel 5 geschildert sind. Heintze setzte sein Recht, auf allen Kanzeln der Landeskirche zu predigen, administrativ nicht durch. Nun war es so weit. Am Freitag, dem 15. September betrat der Bischof die Brüdernkirche und weihte sie ein. Von der festlich versammelten Gemeinde ahnte kaum einer die Brisanz des Vorgangs. Heintze ließ sich nichts anmerken. Liturgisch geschulte Besucher stellten fest, dass der Einweihungsgottesdienst nicht als festlicher Abendmahlsgottesdienst begangen wurde, bei dem die vasa sacra feierlich auf den Altar gestellt wurden. Das blieb dem Bischof und dem Braunschweiger Propst verwehrt, denn sie hatten nach Auffassung des Brüdernpfarrer Jürgen Diestelmann nicht die bekenntnisrechte Abendmahlsauffassung, von der die reformierten Christen z.B. ausgeschlossen waren. Die Brüdernkirche war überfüllt, die Freude groß, aber der Kirchenraum für die kleine lutherische Bekenntnisgemeinde überdimensioniert. Für sie war im schönen Hohen Chor ausreichend Platz. Wozu also dieser Kirchenraum? Der Wiederherstellung der Brüdernkirche lag kein inhaltliches Konzept zur Gestaltung des kirchlichen Lebens neben den dicht benachbarten Stadtkirchen Petri, Andreas, Katharinen, Martini und Michaelis zu Grunde. Für den Leiter des Stadtkirchenbauamtes Dr. Dorn war es eine vordringlich architektonische Aufgabe.14 Das war kurzsichtig gedacht. Aber die Brüdernkirche war nicht nur historisch ein besonderer Ort, sondern auch ein Gefechtsfeld in der theologischen Auseinandersetzung der Gegenwart. Von hier aus waren mit den Braunschweiger Thesen 1966 die liberalen theologischen Positionen Rudolf Bultmanns und die Einführung des Pastorinnengesetzes unerbittlich und anhaltend bekämpft worden. Daher dispensierte sich die Brüderngemeinde mit einem besonderen Angebot von dem übrigen Programm. Sie annoncierte eine eigene Jubiläumswoche.15 Die Brüdernkirche war ja der Mittelpunkt der Kirchlichen Sammlung, weswegen keine Frau je die dortige Kanzel betreten sollte. Am Sonntag dem 17.9 feierte die Brüderngemeinde die erste festliche Hochmesse mit Domprobst Dr. P.O. Sjögren, Göteborg und der „richtigen“ Einweihung, z.B: mit Altarweihe und viel Weihrauch. Für den 24.9. war ein Festvortrag vom evangelikalen Prof. Peter Beyerhaus „Das Bekenntnis der Wahrheit und die Ideologien unserer Zeit“ angekündigt. Am 29.9. traf sich die Kirchliche Sammlung, und es sprachen im Franziskussaal Pfr. Berglund, Schweden, Pfr. Thomsen Dänemark und Pfr. Büscher, Helmstedt zum brüderntypischen Thema „Der Kampf um die Geltung des Bekenntnisses in den lutherischen Kirchen Deutschlands.“ Danach feierten die Anwesenden eine Hochmesse zum Michaelisfest mit Bischof Sakrausky, Wien. Ins offizielle Festprogramm waren diese Veranstaltungen nicht aufgenommen worden. So wurden Risse in der Breite der Braunschweiger Stadtkirchen sichtbar.

Die Jubiläumswoche machte den Sonderstatus der Propstei Braunschweig innerhalb der 12 übrigen Propsteien deutlich. Keine andere konnte sich schon finanziell ein solches Programm erlauben wie eben nur Braunschweig, das eine Sonderrolle spielte. Es signalisierte auch eine Sonderrolle gegenüber dem Landeskirchenamt. Außer OLKR Becker war kein Kollegiumsmitglied im Programm vorgesehen. Die Festwoche wollte auf universitärem Niveau sich den Themen der Zeit stellen und zog eine große Anzahl prominenter Referenten an wie Staatssekretär Axel v. Campenhausen (CDU), Staatsseketär a. D. Gottfried Mahrenholz (SPD), OKR Dr. H. Echternach (Kirchenkanzlei) und elf Professoren unterschiedlicher Fakultäten aus bundesdeutschen Universitäten. Sie wollte auch theologisch Flagge zeigen, nämlich als eine gut lutherische und zugleich traditionell liberale Propstei. Das sollte auch in der übrigen Landeskirche Schule machen. Zum Schluß wurden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einem Fest ins Ölper Waldhaus eingeladen. Die Jubiläumswoche diente der Stärkung des inneren Zusammenhalts der evangelischen Kirche in der Stadt und der Demonstration nach außen als einem unübersehbaren volkskirchlicher Faktor in der Braunschweiger Stadtgesellschaft.

Der Stadtkirchenverband wiederholte eine solchen Stadtkirchentag im nächsten Jahr und lud zu einer Hauptversammlung am 9. Oktober 1979 sozusagen als Magnet den Generalsekretär der Ökumenischen Rates, Philipp Potter aus Genf, ein. Das war ein Wagnis, denn Potter war ein besonders in der EKD umstrittener Mann, weil er ein eiserner Verfechter des Antirassismusprogrammes und dessen Sonderfonds war. Wieder war die Stadthalle für kirchliche Verhältnisse enorm gefüllt, es waren ca. 1.000 Gemeindemitglieder gekommen, dazu 300 Sänger und Posaunenbläser, Domkantor Helmut Kruse leitete ein offenes Singen. Man sang das von Potter gedichtete viel benutzte Vaterunserlied in Calypsorhythmus, Potter blieb in seiner Ansprache gemäßigt, weil man ihm vorher gesagt hatte, dass in Braunschweig ein eher konservatives Klima herrsche16; unter den Amtsbrüdern ging der Spruch um, die Einladung von Potter koste wieder 100 Kirchenaustritte. Der Bischof hielt ein zweites Referat über „Vielerlei Sprachen – ein Geist“17 Es war nicht zu erwarten, dass eine ähnliche Mobilisierung der Kirchengemeinden gelingen würde, wie im Jubiläumsjahr, aber es blieb auch bei geringeren Zahlen der Eindruck einer gefestigten Volkskirche. Zu diesem Thema sprach auf einer Tagung der Kirchenvorsteher, mit der der Stadtkirchentag schloss, der frühere Braunschweiger Heinrich Hermann Ulrich, vom Diakonischen Werk in Stuttgart „Unsere Arbeit in den Gemeinden – Wen erreichen wir? Die missionarische Herausforderung der Volkskirche“.18 Wie im Vorjahr setzte die Studentengemeinde einen Kontrapunkt und lud zum Ärger des Propstes Potter am 9. Oktober zu einem Hochschulgottesdienst am spätern Vormittag in die Magnikirche ein.19 Das Thema des Gottesdienstes lautete „Ohne Waffen leben“. Unter diesem Thema hatte die BZ bereits am Vortag berichtet.20 Die Stundentengemeinde erinnerte mit diesem Thema an das Antimilitarismusprojekt der Vollversammlung von Nairobi, das in den bundesdeutschen Kirchen gerne verschwiegen wurde. Der Gottesdienst bestand aus Liedern und Gedichten gegen den Krieg und Informationen zum Rüstungswettlauf.

Potter sprach sich entschieden gegen den Waffenexport und für vermehrte Anstrengungen für den Frieden aus, „wenn wir den Namen Jesus Christus zu Recht tragen wollen“. „Ich will auch ohne Waffen leben“, pflichtete er der Studentengemeinde bei.


Neujahrsempfänge

Ein weiterer Versuch, die Aushöhlung der Volkskirche zu stoppen, war die Einführung von Neujahrempfängen. Seit 1979 lud Bischof Heintze die „gesellschaftlich relevanten Eliten“ zu einem Neujahrsempfang der Landeskirche ein. Das machten andere Landeskirchen auch so. 1979 kamen 200 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in das Braunschweiger Altstadtrathaus, das Domorchester spielte, und der Studiendirektor des Rotenburger Predigerseminars Ludolf Ulrich hielt einen längeren Vortrag über die veränderte Gestaltung der Ehe, die sich von der Großfamilie zur Kleinfamilie entwickelt habe und schloss mit Postulaten an die Politik (u.a. Verlängerung des Mutterschutzes, Erhöhung des Kindergeldes.) Derlei bekamen die Eliten auf Empfängen nicht immer geboten. Der Bischof hatte einleitend erklärt, die Landeskirche wolle sich auf diese Weise bei den Kirchensteuerzahlern bedanken. Das Wichtigste waren die Kontakte und Gespräche zwischendurch mit Regierungspräsident Heinz Renner und Oberbürgermeister Gerd Glogowski und vielen anderen. Unter der biederen Überschrift „Die Ehe muss auch weiterhin eine Gabe Gottes bleiben“ hatte die Evangelische Zeitung von diesem Experiment in Wort und Bild berichtet.21 Es war keine Veranstaltung, bei der auf theologische Feinheiten geachtet werden sollte. So hatte der Studiendirektor erklärt, die Ehe sei eine Möglichkeit, den Bezug zum Schöpfer mittelbar zu finden. Diese Art natürlicher Theologie war eigentlich passe, oder schon wieder im Kommen? Beim zweiten Neujahrempfang Januar 1980 am selben Ort referierte der Hamburger Hauptpastor Prof. Dr. Wenzel Lohff zum Thema „Grundwerte und Gottes Gebot“. Dazu war eine ökumenische Schrift erschienen, an der Lohff mitgearbeitet hatte. Es gebe in der Gegenwart eine Krise der ethischen Orientierung, die durch die Eigengesetzlichkeit der Zivilisation ausgelöst sei, weniger durch radikale Gesellschaftskritiker. Ihr setze die Kirche die Ethik Jesu entgegensetze, die in dem Prinzip der Gegenseitigkeit wurzele. Davon motiviert werde das „stählerne Gehäuse der Zivilisation“ durchbrochen. Das war einer jener schwerlastigen Vorträge, die den Eindruck der Gelehrsamkeit hinterließen, welcher auf die veranstaltende Kirche zurückstrahlte, aber deren Ende man herbeisehnte, um sich wieder einander zuzuwenden. Regierungspräsident Joachim Passow erklärte in einem Grußwort, das Verhältnis Staat-Kirche sei „in den letzten Jahren eher stärker geworden“.22


VELKD Studie „Volkskirche – Kirche der Zukunft?“

Anders als die evangelischen Kirchen in der DDR, deren Kirchenleitung perspektivisch eine Diaspora-Situation vorausdachten, beharrten die lutherischen Kirchen in der BRD auch in der Zukunft auf dem volkskirchlichen Status. Unter dem Titel „Volkskirche – Kirche der Zukunft?“ veröffentlichte der Theologischen Ausschusses der VELKD 1977 eine Arbeit mit dem Untertitel „Leitlinien der Augsburger Konfession für das Kirchenverständnis heute“.23 Die Arbeit umfasst verschiedene Referate, die vor dem Ausschuss gehalten wurden, darunter das Referat von Trutz Rendtorff „Theologische Probleme der Volkskirche“, und eine ausführliche Einleitung unter der Federführung vom Hamburger Hauptpastor Wenzel Lohff. Sie versucht, den Begriff der Volkskirche von den Bestimmungen der Confessio Augustana her zu erläutern, die eine Volkskirchlichkeit in ihren vielen Ausprägungen gar nicht kannte. Zentrale Aussagen der CA wie von der Rechtfertigung und von Wort und Sakrament als Mitte der Gemeinde waren aus der Praxis der Volkskirche völlig verschwunden und wurden von den Verfassern auf eine Theorieebene gehoben, die mit dem Leben der Gemeinde kaum etwas zu tun hatten. Handfeste Fragen wie: Können alle, die wollen und kommen, zum Abendmahl zugelassen werden, können Kinder von Eltern wie Paten, die nicht zur Kirche gehören, getauft werden, können katholische Christen in einer evangelischen Gemeinde mitarbeiten, wie weit geht die Bündnisfähigkeit mit linken und rechten Gruppen, wie weit kann die Gemeinde selbständig über ihre Gottesdienstformen entscheiden – diese Fragen wurden mit geschwollenen Äußerungen über die Freiheit eines Christenmenschen nicht beantwortet. Die VELKD verstand und versteht sich noch heute gegenüber der EKD als theologische Werkstatt. Tatsächlich erwies sich diese Arbeit über die Zukunft der Volkskirche als wenig hilfreich. Im Literaturverzeichnis fehlen bezeichnenderweise die Arbeiten aus der evangelischen Kirche in der DDR, die sehr viel näher an der Alltagspraxis der Gemeinden waren. Das Braunschweiger Mitglied des Theologischen Ausschusses war Ernst Burckhard Müller, Pfarrer an der Vincenzkirche in Schöningen, danach an der Katharinenkirche in Braunschweig und der letzte Propst, den Bischof Heintze noch einführte. E. B. Müller verkörperte jenen Typ in der Pfarrerschaft, der mit hochgeistigen, anspruchsvollen Predigten aus den Niederungen der Gemeinde in eine praxisferne Theologie und Theorie flüchtete und nicht selten in Zynismus endete.


Volkskirche im Wandel

Die Bereitschaft, sich auf den Weg aus dem scheinbar noch gesicherten volkskirchlichen Gehäuse in die ungesicherte Zukunft einer Minderheitenkirche in einer unkirchlichen, säkularen Umwelt zu begeben, war in den Kirchengemeinden gering, in der Braunschweigischen Landeskirche wie in vielen Gemeinden der benachbarten provinzsächsischen Landeskirche. Das Profil einer lernenden Kirche blieb an der Basis undeutlich. Als Heintze gebeten wurde, einen Aufsatz für die Festschrift für Heinrich Hermann Ulrich in Stuttgart anlässlich dessen 65. Geburtstages zu verfassen, wählte er den Titel „Volkskirche im Wandel – Bewahren und Erneuern“.24 Heinrich Hermann Ulrich hatte in der Landeskirche Spuren hinterlassen. Als Gemeindepfarrer von Berel in der Nachkriegszeit hatte er heftig auf einen inneren Neuanfang in der Landeskirche und als Pfarrer der Inneren Mission auf Belebung der erstarrten Gemeindearbeit gedrängt. Von der Weltmissionskonferenz in Bangkok begeistert zurückgekehrt hatte er vorgeschlagen, den Begriff „Mission“ zu vergessen. Dann war er Direktor der theologischen Hauptabteilung des Diakonischen Werkes in Stuttgart geworden und berichtete von seiner Tätigkeit im KURIER unter der Überschrift Zeugnis und Dienst der Kirche in der heutigen Welt“.25 Es war zu lesen, dass er „der abbröckelnden Volkskirchlichkeit“ mit „erwecklicher Predigt“ und „Methoden der Evangelisation“ begegnen wollte.26 Vom Wandel einer Volkskirche war im Aufsatz von Heintze nicht mehr die Rede. Heintze stellte die Kirchenreformbewegung von 1963-1967 der massiven Kritik der Bekenntnisbewegung gegenüber, verwies auf die „immer noch erstaunlich ausgedehnte Reichweite volkskirchlichen Bewusstseins“, und schilderte dann „Möglichkeiten umfassender kirchlicher Erneuerung“ in Bereich des Gottesdienstes, der Mission und der Diakonie. Heintze betonte, dass der Gottesdienstbesuch keineswegs so dramatisch rückgängig sei, wie es oft hingestellt werde, verwies dann jedoch auf entmutigend kleine Besucherzahlen. Umso nötiger sei es, die gottesdienstliche „Diaspora“Gemeinde vor der Resignation und auch vor dem freiwilligen Rückzug in ein selbst gewähltes Ghetto zu bewahren.“27 Hier tauchte einmal ziemlich einsam der Begriff der „Diasporagemeinde“ auf, ohne ihn zu erklären und weiterzuführen. Ansonsten blieb es bei bereits wiederholt vorgetragenen Wünschen nach vermehrtem Abendmahlsbesuch, Taufgottesdiensten im Sonntagsgottesdienst, einem gelegentlich differenzierten Gottesdíenstangebot und einer Beteiligung von mehreren Gemeindemitgliedern am Gottesdienstgeschehen. Die ökumenische Verbundenheit in den Kirchengemeinden sei gering. „Sicher stehen wir hier heute erst am Anfang eines dringend nötigen Veränderungsprozesses namentlich was das Gemeindebewusstsein anbelangt.“28 Es war seinerzeit überlagert von dem „weit verbreiteten Protest gegen das Antirassismusprogramm des Weltrates der Kirchen gerade in den Kerngemeinden“, also gerade dort, wo für eine vermehrte Lernbereitschaft geworben werden müsste. Heintze erinnerte an vermehrte Einzelseelsorge, an Laienbesuchsdienst, an die Einrichtung kleiner Gemeindeeinheiten und an die Absage an jede Form von Gewalt. Aber es fehlte der Bezugsrahmen des aus der Volkskirche allmählich auswandernden Gottesvolkes, wie ihn sein Freund Krusche schon sechs Jahre vorher benannt hatte. Als Anstöße innerhalb einer erodierenden Volkskirche wirkten die Anregungen als Mini-Reformschritte innerhalb des restaurativen Systems.


Der Lagebericht 1980

Als Heintze im März 1980 den Synodalen seinen letzten – wegen der gescheiterten Bischofswahl war es der vorletzte – umfangreichen, vielstündigen Lagebericht unter der Überschrift „Wo stehen wir? Wohin gehen wir?“ vorlegte, beschäftigte er sich zunächst sehr ausgiebig mit von ihm für vordringlich gehaltenen Themen: der politisch-gesellschaftlichen Verantwortung der Kirche (die Friedensaufgabe, der Schutz des ungeborenen Lebens, der Lebensstil, Bundestagswahl). Aber Heintze entfaltete das Thema ohne Rücksicht auf die gesellschaftliche, politische Lage in der Region, z.B. auf die Atommülllager in Schacht Konrad, Asse und Morsleben, oder die Müllverbrennungslager bei Esbeck, auf die Arbeitslosigkeit in der Region und die Flüchtlingsfrage. In einem zweiten Teil unter der umfassenden Überschrift „ökumenischen Existenz“ beschrieb der Bischof die Verbindungen der Landeskirche zur Konföderation, zur EKD, VELKD, zur KEK, zur ACK. Er kam erst ganz zum Schluss bei der Frage „Wohin gehen wir?“ auf die Kirchenstruktur zu sprechen.29 Eine Fortführung volkskirchlicher Strukturen sei nicht mehr selbstverständlich. Das klang sehr viel vorsichtiger als noch im Schwunge des Jahres 1969. Aber der Bischof benannte als Anzeichen einer „inneren Aushöhlung der Volkskirche“30 den Rückgang der Kirchenmitglieder von 650.000 auf 560.000 Personen, das erhebliche Überwiegen der Beerdigungsziffern gegenüber den Taufziffern. Es vermehre sich die Anzahl der Jugendlichen, die ohne christliche Unterweisung heranwachse. Immer weniger könne mit dem Nachwirken lebendiger christlicher Tradition gerechnet werden. Das dürfe nicht dazu führen, „sich ängstlich und engherzig auf die Pflege interner Kirchlichkeit zurückzuziehen.“31 Es eröffne vielmehr die Chance, „neu auf die Einzigartigkeit der Christusbotschaft und auf ihre Abweichung vom allgemeinen „common sense zu achten“.32 Die Zeit der drückenden Vakanzen werde vorübergehen aber neue Arbeiter im Weinberg würden nur dann eingestellt werden können, wenn die zur Zeit Aktiven zu finanziellen Opfern bereit seien. Auf keinen Fall dürfe es wieder zu einem verengten Begriff der Pastorenkirche kommen. Heintze schloss mit einem eindrucksvollen Zitat des Mecklenburger Landesbischofs Rathke, der in seinem letzten Rundbrief an seine Mitarbeiter an die neutestamentliche Verheißung erinnerte:

„Die Glaubwürdigkeit der christlichen Gemeinde besteht nicht in der überzeugenden Macht ihrer Worte, sondern im demütig-bescheidenen und verborgenen Handeln von Seiten einer kleinen Zahl verstreuter Gemeinschaften, die als Jünger in der eschatologischen Hoffnung und unter der Verheißung Christi leben. Wenn es denn so ist, dass das Christentum in unserer Welt zu einer Minderheit geworden ist, dann sollten wir endlich die Rolle ein- und annehmen und nicht mehr – aber auch nicht weniger – als eine verborgene Kerngruppe für die Erlösung der Menschheit sein wollen“.33 In dem Zitat wurde die zukünftige Gestalt der Kirche als Minderheit beschrieben. Heintze fühlte sich bei der Standortbestimmung in einer Übergangssituation von der Volkskirche zur Minderheitenkirche und schloss mit der Bitte im Silvesterlied von Jochen Klepper, sicher schreiten zu können „an deiner Hand“. Das war nicht die Welt der Synodalen. Sie lebten in ihren Dörfern und auch in den Städten noch in vermeintlich unangefochten satten volkskirchlichen Mehrheiten. Sie konnten ihrem Landesbischof Heintze nicht mehr folgen und erstreben mehrheitlich einen anderen Weg als in die Minderheitenkirche. Damit war jedoch die Alternative „Volkskirche oder Minderheitenkirche“ für die Zukunft nicht entschieden, wenn auch kurzfristig der von Bischof Heintze skizzierte Weg nicht gangbar erschien. Erst 30 Jahre später hatte sich der Anteil der evangelischen Bevölkerung in der Landeskirche drastisch, oft weit unter 50 % gesenkt. Die Entwicklung in der EKD seit 1989/90 sowie die Schaffung künstlicher, übergroßer Kirchengebiete stellt sich unter dem Zitat des letzten Mecklenburger DDR Bischofs Rathke als ein verhängnisvoller Irrweg dar, der die Entwicklung zur Diasporakirche nur zeitweise aufhalten wird. 1995 stellte ein Arbeitskreis „Kirche von morgen“ das Modell „Minderheit mit Zukunft“ erneut zur Diskussion,34 das 1999 von Helmut Zeddies in der Abhandlung „Von der Minderheit mit Zukunft zur Kirche mit Hoffnung“ weiterentwickelt wurde.35 Diesen Ansatz nahm Bischof Weber vor der Landessynode am 30. Mai 2013 auf und berichtete aus Erfahrungen aus der anglikanischen Kirche, z.B. in der Stadt Leicester, „wo christliche Gemeinden mutig auf die Situation reagieren, dass sie als ehemalige Staatskirche zur Minderheitsreligion geworden sind“. Es werde im Übergang ein Nebeneinander von neuen und bewährten Gemeindeformen geben. Damit wird fortgesetzt, was Heintze als ein Fortschreiten und Wachsen in der Nachfolge bezeichnete. Die enge Beziehung von Bleiben und Wachsen im Johannesevangelium erinnerte ihn daran: „Bei Jesus bleiben und seine Lehre bewahren kann nur, wer in der Erkenntnis und in der Nachfolge fortschreitet und wächst.“ Das sei in der Tat für alles, was in der Kirche geschehe, konstitutiv.36


Visitation

Das letzte bedeutsame Gesetz mit der Unterschrift Bischof Heintzes im Landeskirchlichen Amtsblatt war das Kirchengesetz über die Visitation vom 20. März 1982. Das ist ein Anlass, die Visitationspraxis zwischen 1965 und 1982 zu beleuchten. Es scheint vorher kein Gesetz über die Visitation gegeben zu haben, allerdings allerhand Bestimmungen, z.B. im Pfarrergesetz der VELKD von 1964, wo es im § 54 heißt, dass der Pfarrer verpflichtet sei, sich visitieren zu lassen und Anspruch „auf die Hilfe der Visitation“ habe. Mit der Visitation leiste die Kirche einen „besonderen Dienst.“ Sie erstrecke sich auf Amtsführung und das Verhalten des Pfarrers und das Leben der Gemeinde und solle helfen den Pfarrer zu beraten, die kirchliche Ordnung zu sichern und die Einheit der Kirche zu festigen.37 Das Wortpaar „Amtsführung und Verhalten des Pfarrers“ klang nach der traditionellen Bezeichnung von „Lehre und Wandel“ des Pfarrers. Bedeutete die Erwähnung von einer „Einheit der Kirche“ eine Warnung für Abweichler? Aber was war diese „Einheit der Kirche“? War es die Normalmitte, was alle glauben oder glauben sollten? Welche Ordnung galt es zu „sichern“? War es die in Kirchengesetzen und Amtsblätter festgehaltene Ordnung. Die Visitation als „Hilfe“ klang euphemistisch, wenn diese Hilfe nicht erbeten, sondern kommandiert wurde. Wie mochte sich dieses Visitationsverständnis mit dem vertragen, was Jesus von dem „Gesetz“ gesagt hatte? Die Visitationspraxis hat in der Braunschweiger Landeskirche eine lange Tradition seit der Reformationszeit. Sie diente der Information der Kirchenbehörde und der Inspektion durch eine kirchlich-staatliche Kommission. Die Synodenberichte der Jahre 1880-1896 geben Auskunft über Jahr und Ort der visitierten Gemeinden. Es ist ein Rückschritt, dass heutzutage in den Berichten der Kirchenregierung die Visitationen der Pröpste und des Landesbischofs schon seit Jahrzehnten keinen Eingang gefunden haben.

Die Visitationen gehörten zur Domäne des Personalreferenten, also seit 1935 bis 1963 in die Zuständigkeit von Oberkirchenrat Wilhelm Röpke. Röpke, bis 1935 Pfarrer auf dem Dorfe Beddingen, verwaltete die Landeskirche wie einen ausgedehnten, ertragreichen Bauernhof. Die Visitation hatte daher den Charakter einer Inspektion. Wie der Gutsherr Hof und Ställe, Acker Vieh und alle Güter inspiziert, so inspizierte Oberkirchenrat Röpke durch die Kirchenräte, später die Pröpste die Landeskirche. Er ordnete die Visitationen an und nannte den Pröpsten die Gemeinden, die zu visitieren waren. Er kannte die Sonnen- und Schattenseiten in der Pfarrerschaft und in den Kirchengemeinden. Bei ihm liefen alle Fäden personeller und kirchenpolitischer Art zusammen. Die Visitation verlieh dem Personalreferenten innerkirchlich eine bedeutsame Machtfülle. Visitiert, inspiziert wurde anhand eines Fragbogens, den der Amtsinhaber auszufüllen hatte. Die Inspektion galt zunächst dem Grund und Boden also der Kirche, Pfarrer, Opferei und Friedhof, dann der „Lehre und dem Wandel“ des Ortspfarrers und der kirchlichen Mitarbeiter (Lehrer, Kirchenvorstand, Bälgetreter, Totengräber, Reinigungskraft). „Wird die vorgeschriebene Gottesdienstordnung genau beobachtet? Zur Dauer und Form der Predigt. „Wird konzipiert und memoriert oder extemporiert? „Wird die Taufe nach dem vorgeschriebenen Formular gehalten?“ „Wird Kirchenzucht geübt?“ Eine Antwort lautete: „Bei der Taufe unehelichrer Geburten wird weder geläutet noch Orgel gespielt noch gesungen. Als Paten werden tunlichst nur verheiratetet Personen zugelassen.“ Bei der Trauung „rücksichtlicher Deflorierter“ wurde wie bei der Taufe Orgel, Glockengeläut und Gesang unterlassen, Schleier und Myrthenkranzschmuck nicht gestattet. „Auch sind in solchen Fällen nur das Brautpaar und zwei Zeugen zugegen.“ Weitere Fragen galten dem Kirchenbesuch, Hausandachten und Hausbesuchen, den sittlichen Zuständen in der Gemeinde und damit war bis 1918 auch die Kommunalgemeinde gemeint. Dazu gehörten Bemerkungen zur Sonntagsheiligung, öffentlichen Lustbarkeiten, Ehescheidungen, Ausschweifungen und Verbrechen. Dieser derart gestaltete Fragebogen wurde bis nach 1945 benutzt.

Die Visitation als Inspektion war bei der Pfarrerschaft unbeliebt. Die geforderte Bestandsaufnahme war für den Amtsinhaber mit einer erheblichen Mehrarbeit verbunden. Es musste eine Predigt schriftlich eingereichen werden, es musste eine Konfirmandenstunde unter Aufsicht gehalten werden, die in Frage und Antwort ausgearbeitet war, die Kirchenregistratur und Kirchenbücher, auch die Kirchenchronik wurden auf vollständige Führung überprüft, und schließlich die zahlreichen Fragen schriftlich so beantwortet werden, dass die Kirchengemeinde nicht in ein trübes Licht geriet. Die unbeschränkte Machtfülle des Personalreferenten war zu fürchten und zu respektieren. Sie konnte Wohlwollen, aber auch unangenehme Beanstandungen zur Folge haben. Die Visitation / Inspektion dauerte in der Regel einen Tag, sie begann mit einem Gottesdienst, dem sich eine Konfirmandenstunde anschloss und endete mit einem Gespräch mit dem Kirchenvorstand. Jeder Pfarrer war froh, wenn die Inspektion/Visitation vorbei und nichts weiter zu hören war. Der Propst schickte den Fragebogen und einen Bericht vom Visitationstag an die Kirchenbehörde, die den Bericht zur Kenntnis nahm. Die Visitation endete mit einem Visitationsbescheid der Kirchenbehörde an den Propst, in dem Dank und Tadel ausgesprochen wurde.

Es war die Regel, dass eine Visitation alle sechs bis zehn Jahre erfolgen sollte. Von der Visitation durch den Propst unterschied sich eine Visitation durch den Landesbischof. Diese war die Ausnahme und hatte vor allen Dingen repräsentativen Charakter. Im Vordergrund einer Visitation durch den Bischof stand der Bischof selber, der durch seine Anwesenheit die Kirchengemeinde ehrte und anerkannte. Schwierige Gemeinden wurden vom Stellvertreter des Bischofs inspiziert, andere vom Bischof selber besucht.

Derlei Visitationen wurden von aufmerksamen Pröpsten auch in nationalsozialistischer Zeit durchgeführt. Dabei kam es zu der Braunschweiger Besonderheit, dass sich der Vorsitzende des Braunschweiger Pfarrernotbundes, Pfarrer Heinrich Lachmund, in Blankenburg im November 1938 von dem deutschchristlichen Propst Adolf Kellner visitieren ließ, eine Unmöglichkeit in den Pfarrernotbünden der Kirchen der altpreußischen Union.

Als Gerhard Heintze Bischof der Braunschweiger Landeskirche wurde, lag die Visitation in den Händen des Personalreferenten, des Nachfolgers von OLKR Röpke, OLKR Max Wedemeyer. Heintze war aber von seinem Hildesheimer Landessuperintendentenamt das Visitieren gewohnt. Die Visitation und auch Ordination gehörten zu den Rechten der Hannoverschen Landessuperintendenten. Kaum im Amt beanspruchte Heintze für sich das Recht der Visitation. Das war für ihn eine Frage der schlichten Aufgabenteilung. Der landeskirchlichen Visitationspraxis zufolge war es für den Personalreferenten hingegen ein kaum hinnehmbarer Verlust an Machtfülle. Heintze besprach schon im Februar 1966 im Pröpstekonvent im Marienstift Fragen der Visitation und verzichtete darauf, eine Visitation anzuordnen. Das war eine entscheidende Änderung in der Visitationspraxis, weil sie Ort und Zeit der Visitation den Pröpsten überließ. Heintze bat die Pröpste um einen Visitationsplan für die nächsten sechs Jahre. Der Bischof stieß indes auf ein geteiltes Echo. Er selber begann mit der Visitation jener Pröpste, die ihn nach Braunschweig geholt hatten, bei dem Lebenstedter Propst Harborth und dem Goslarer Propst v. Schwartz im Jahr 1966. An der Struktur der Visitation änderte sich zunächst nichts. Es blieb nach der erfolgten Visitation bei einem Gespräch zwischen Bischof und Propst über den Pfarrer und die Gemeinden. Der Visitationsbescheid von Bischof Heintze war in der Regel 4-5 Seiten lang, stellten Beobachtungen zur Gemeindestruktur an, äußerte sich zum Gottesdienst und Gesang der Gemeinde, zum Predigtinhalt und zum Stil der Konfirmandenstunde. Der Austausch über den Dienst des Pfarrers war einfühlsam und rücksichtsvoll. Anhand der Personalakte, die der Propst nicht kannte, warb der Bischof gelegentlich um Verständnis für den lädierten Amtsinhaber, im Vordergrund standen Dank und Lob. Auf Schwächen in der Amtsführung reagierte der Bischof mit Ermunterung zu künftiger Besserung. Heintze führte eine weitere, persönliche Besonderheit in der Visitationspraxis ein. Bevor er seinen Visitationsbescheid an den Propst schickte, besuchte er den jeweiligen Amtsinhaber und verschaffte sich eine persönlichen Eindruck vom Ort und vom Pfarrer. Gelegentlich verzögerte diese Praxis die Beantwortung. Manchmal lagen zwischen Visitationstag und Beantwortung des Bischofs mehrere Monate, wofür sich Heintze regelmäßig entschuldigte. Tatsächlich aber hatte die Verzögerung keine Auswirkung auf den Pfarrer und die Gemeinde, denn die hörten sowieso nichts mehr von dem Eindruck des Bischofs. Die Visitation blieb ein amtsbrüderlicher Austausch zwischen dem Bischof und dem Propst. In seinem entspannten Lagebericht aus dem Jahr 1969 ging Heintze auch ausführlich auf die Visitation ein. „Ich habe mich seit meiner Amtsübernahme bemüht, beim Landeskirchenamt eingegangene Visitationsberichte selber zu bearbeiten und zu beantworten, – leider wegen ständig anfallender sonstiger Verpflichtungen oft mit erheblicher Verspätung. Ich habe auch eine Anzahl von Pröpsten (sechs) inzwischen selber visitiert... Im Ganzen müsste sicher in der Ordnung unseres Visitationswesens vieles geändert werden. Es müsste Gelegenheit sein, das Leben einer Gemeinde im Alltag, in seiner Vielseitigkeit wie in seinen Mängeln kennenzulernen. Es müsste deutlicher werden, dass die Visitation die ganze Gemeinde angeht und sich nicht nur zwischen Pastor und Visitator abspielt“.38 Das waren deutliche Änderungswünsche des Bischofs in der Visitationspraxis. Heintze relativierte vor allem die turnusmäßige Visitation durch eine normale Besuchspraxis. „Wichtiger als die im Turnus von sechs Jahren stattfindenden amtlichen Visitationen wäre ein vielseitiger kontinuierlicher seelsorgerlicher Besuchsdienst. Dem kommt in unserer Zeit verbreiteter Unsicherheit, in der der einzelne Mitarbeiter sich so leicht frustriert, isoliert und nicht verstanden fühlt, wahrscheinlich eine noch größere Bedeutung zu als in früheren Zeiten.“ Heintze verwies auf das „wechselseitige Gespräch und Tröstung der Brüder“ (mutum colloquium ac consolatio fratrum), das Luther in den Schmalkaldischen Artikeln erwähnte. Im Sommer 1972 überarbeitete der Pröpstekonvent den Visitationsfragebogen, nachdem Propst v. Schwartz ein engagiertes Referat zugunsten der Visitationspraxis gehalten hatte. Es wäre „ein erheblicher Nachteil, wenn wir sie fallen lassen wollten“, bemerkte der Bischof.39 Es gab demnach eine unterschiedliche Visitationsbereitschaft auch unter den Pröpsten. Es gab die Verpflichtung der Pfarrer, sich visitieren zu lassen, es gab offenbar keine Pflicht der Pröpste, regelmäßig Visitationen durchzuführen. Das hatte verschiedene Gründe: die einen hatten Hemmungen gegenüber einem, wie sie glaubten, strukturell autoritären Missverständnis der Visitation. Es gab auch eine verbreitete niedersächsische Verschlossenheit gegenüber dem Anderen. Das verhinderte das Verständnis der Visitation als Besuch unter Schwestern und Brüdern. Wenn die Visitation den Charakter eines Dialoges haben sollte, hätte auch die Möglichkeit zu Kritik und Fragen an die Kirchenleitung bestehen müssen. Vor allem hätten der Kirchenvorstand und die kirchlichen Mitarbeiter, die die Last einer Vorbereitung der Visitation getragen hatten, einer Antwort gewürdigt werden müssen. Der ganze Bereich einer Nacharbeit der Visitation beschränkte sich auf die Abstellung möglicher Beanstandungen. Das wurde dem erstrebten Charakter einer mündigen Gemeinde nicht gerecht. Immerhin machten sich die Pröpste im Sommer 1972 an eine Überarbeitung des Fragenbogens. Es wurde nach weiteren kirchlichen Mitarbeitern wie Gemeindeschwester, Kindergartenpersonal, Kindergottesdiensthelferinnen gefragt, der Beruf der Kirchenvorsteher sollte hinzugefügt werden, die Anzahl der Taufen, Trauungen und Beerdigungen der letzten vier Jahre und die ökumenischen Kontakte genannt werden. Der Begriff der „Äusseren Mission“ sollte durch „Weltmission und ökumenische Diakonie“ ersetzt werden. Die Verbesserungen trugen die deutliche Handschrift der Bischofs. Dazu gehörte auch die Einbeziehung der Kirchenvorstände, mit denen der einzureichende Visitationsbogen von 12 Seiten besprochen werden sollte. Die Visitation sollte nicht vom Propst allein sondern auch von Mitgliedern des Propsteisynodalausschusses durchgeführt werden. „Darf ich darum bitten, dass diejenigen, die in diesem Jahr noch keine Visitation durchgeführt oder geplant haben, für die zweite Hälfte 1972 noch etwa zwei Visitationen vorsehen.“ Der Satz endete nicht mit einem Fragzeichen. Die größte Visitationsdichte weist die Propstei Braunschweig auf. Bald nach dem Krieg begann Propst Otto Jürgens mit regelmäßigen Visitationen. Sein Nachfolger, Propst Stange, setzte diese Tradition fort. Von 1965 bis 1972 wurden insgesamt 29 Kirchengemeinden visitiert,40 von 1973 – 1978 waren es weitere 17 Kirchengemeinden. Als Propst Klaus Jürgens 1976 mit dem Visitieren begann, gab er der Redaktion des Magnigemeindebriefes ein Interview und antwortete auf die Frage, was seine Konzeption sei: gemeinsam lernen und ins Gespräch kommen, und fügte hinzu: „Wir müssen unsere ganze Ratlosigkeit vor bestimmten Problemen der Kirche heutzutage zugestehen. Aber auch das kann mitunter eine Hilfe sein. So verstehe ich Visitation“.41 Heintze bestätigte diesen Tenor: „Ihr ehrliches Eingeständnis, dass wir als Kirchenleitung bei der Visitation, Hilfe und Beratung anzubieten, doch oft sehr ratlos sind, erscheint mir durchaus sachgemäß und wichtig zu sein.“42 Jürgens dehnte die Visitation auf mehrere Tage aus und besuchte die Gemeindekreise als zuhörendes Gemeindemitglied. Ein besonders sensibler Bereich der Visitation war die eingereichte und gehaltene Predigt. Die Pfarrer waren auf der Kanzel unangefochtene Alleinunterhalter und kannten in der Regel außer wohlwollenden Äußerungen am Ausgang nach dem Gottesdienst keine Predigtkritik, bzw eine Art Predigtbesprechung. Die Visitationsakten enthalten eine Fülle von Predigten und sind eine Fundgrube für Predigtkultur und Predigtniveau in der Landeskirche. Propst Klaus Jürgens sprach die visitierten Pfarrer auf ihre Predigt an. Wenn dies nicht geschah, fragte der Bischof nach: „War Gelegenheit, mit beiden Amtsbrüdern über das Verkündigungsproblem im ganzen zu sprechen? Das scheint mir bei einer Visitation sehr wichtig zu sein.“43 Von den Kirchenvorständen kam der Wunsch, über den Visitationsbescheid des Bischofs informiert zu werden, was Heintze bejahte. „In den letzten Jahren fragten Kirchenvorstände verschiedentlich bei mir an, ob sie den Bericht über die Visitation und meine Antwort auch zur Einsicht bekommen könnten.“44 Auch die Kirchengemeinden der Propstei Wolfenbüttel wurde von Propst Karl Heinz Oelker regelmäßig visitiert, pro Jahr ca. 3 Visitationen, sodass nach sechs Jahren ein Vergleich angestellt werden konnte. Heintze fügte in seine Antwort auf den Visitationsbericht auch persönliche Bemerkungen ein. „Die besondere Unkirchlichkeit Hedepers habe ich persönlich schon von einem Besuch her in Erinnerung, den ich 1927 als Junge bei dem damaligen Pastor Rothermel machte, dessen Sohn vorher ein Bremer Klassenkamerad gewesen war.“45 Die Visitation solle keine schulmeisterliche Prüfungsveranstaltung sein und auch nicht nur den Pastor angehen, sondern die Teilnahme der Gesamtkirche am Leben der Einzelgemeinde, an ihrer Freude und ihren Problemen sein.46 Regelmäßig und offenbar mit Freude haben die Pröpste Erich Warmers (Propstei Salzgitter-Bad) und Eckhard Schliephack (Propstei Vechelde) die Visitationen wahrgenommen. Andere blieben reserviert oder lehnten gar eine Visitation völlig ab. Für sie war die Visitation untrennbar und strukturell mit Kontrolle und dem Geruch von Schnüffelei verbunden. Auch erschien ihnen das Verhältnis von Aufwand und Ergebnis zu negativ. Das wäre ein Anlass gewesen, die Visitation zugunsten eines Besuchsdienstes auf gegenseitige Augenhöhe aufzugeben und umzugestalten. Dazu kam es nicht, stattdessen zur Verabschiedung eines neuen Visitationsgesetzes.47 In seinem letzten persönlichen Rückblick vor der Landessynode, die das neue Visitationsgesetz verabschiedete, berichtete der Bischof offenherzig über die Visitationspraxis. Er habe sich gern am Visitationsgeschehen beteiligt und „mir auch einige Mühe damit gemacht“.48 Die Visitationen stellten kein abgeschlossenes Ganzes dar. Der Sechs-Jahres Turnus sei „fast regelmäßig weit überschritten“ worden.49 „Vor allem würde ein noch intensiveres und vielseitigeres Bemühen, die Visitationsbesuche fruchtbar zu machen und sie nachhaltig auszuwerten, nötig sein.“50 Das neue Gesetz machte dazu einen Vorschlag. Heintze beharrte jedoch auf eine turnusmäßíge Vornahme von Visitationen „zum Zweck des offenen, wechselseitigen und auch beiderseits kritischen Austauschs“.51 Er fügte eine wesentliche Voraussetzung für eine gelingende Visitationspraxis an, nämlich „dass der nicht institutionell angeordnete kontinuierliche wechselseitige Besuchsdienst von Gemeinden, Gemeindegruppen und Gemeindegliedern untereinander funktioniert“. Das war in den Kirchengemeinden bestenfalls die Ausnahme. Einer Meldung der EZ zur Folge sollten sich die Mitglieder des Kollegiums und Pröpstekonventes und der Kirchenregierung schon im November 1980 u.a. zur Beratung eines Visitationsgesetzes in das Wilhelm Augusta Heim auf Norderney einquartiert haben und in Klausur gegangen sein. „Kein Konklave“ hatte der Redakteur der Evangelischen Zeitung gewitzelt, denn eine Bischofswahl stand bevor.52 Das Visitationsgesetz war eine Zusammenfassung der bisherigen positiven Visitationserfahrungen. An der Visitation sollte nunmehr der Kirchenvorstand beteiligt werden und zwar an der Herstellung des Berichtes. Der Visitationsbescheid des Bischofs wurde an den Kirchenvorstand gerichtet und dieser sollte über den Bescheid beraten (§ 8,2). Nach ca. drei Monaten sollte ein Gespräch zwischen dem visitierenden Propst und dem Kirchenvorstand die Visitation abschließen (§ 9), allerdings nur „soweit erforderlich“. Die Pastorin / der Pfarrer kamen im Gesetz nicht mehr als besonderer Gegenstand der Visitation vor, sondern waren als Mitglied des Kirchenvorstandes an der Visitation beteiligt. Ausgangspunkt dieses Gesetzes war die traditionelle Visitationspraxis, sie enthielt aber keinen grundsätzlich neuen Gedanken. Es änderte leider auch nichts an der unterschiedlichen Visitationspraxis durch die Pröpste. Es erschienen auch, anders verteilt, die traditionellen Visitationsgegenstände. „In den Berichten gibt der Vorstand Auskunft über den Stand der Arbeit der Kirchengemeinde, über die Finanz- und Vermögenslage, über die kirchlichen Gebäude, und über gegenwärtige Probleme“ (§ 6). Das waren die im Fragebogen von 1909 bereits genannten Visitationsgegenstände. Von einem gegenseitigen Kennenlernen, von Besuchscharakter der Visitation, von einer Begegnung zwischen Kirchenbehörde und mündiger Gemeinde auf Augenhöhe war in diesem Gesetzestext nichts zu spüren. Es wird im Rechtsreferat unter Benutzung der einschlägigen EKD Texte entstanden sein. So klingt denn die grundlegende Bestimmung, dass die Visitation dazu helfe, dass die Kirchengemeinde „ihren Auftrag für die Verkündigung des Wortes Gottes, die Darreichung der Sakramente sowie die missionarische und diakonische Tätigkeit erfülle“ (§ 1) hölzern und wie ein schematisches Zitat aus der Verfassung. Nichts von der viel zitierten Freude, vom Gelingen, von Schwerpunkten in einer Kirchengemeinde. Das Gesetz beharrte auch auf der sechsjährigen Praxis einer Visitation, obwohl diese Frist von den meisten Pröpsten längst weit überschritten war. Es wäre ein wirklicher Durchbruch gewesen, wenn eine Visitation grundsätzlich nur auf Bitten einer Kirchengemeinde durchgeführt worden wäre und zwar als § 1: „Eine Visitation wird grundsätzlich nur auf Wunsch einer Kirchengemeinde durchgeführt. Sie hat Besuchscharakter. Der Kirchenvorstand legt die Schwerpunkte der Visitation fest.“ Das Gesetz machte deutlich, dass der Vorwärtsdrang der Reformen der 60er Jahre einer Rückwärtsbewegung gewichen war. Es ist nicht erstaunlich, dass dieses Visitationsgesetz unter Bischof Krause einer gründlichen Revision unterzogen wurde, da Bischof Krause im Pröpstekonvent 1994 festgestellt hatte, „dass die Visitationspraxis in mehr als der Hälfte aller Gemeinden und Propsteien fast auf den Nullpunkt angekommen war“.53 Dieser Neuansatz legte Wert auf den Besuchscharakter einer Visitation und schaffte den Fragebogen ab und wurde durch einen Fragenkatalog als Checkliste ersetzt. Auf diese Arbeit baute dann Landesbischof Friedrich Weber zusammen mit Rüdiger Becker und Wilfried Theilemann auf und veröffentlichten 2004 die Arbeit „Gemeinschaft und Rechenschaft Visitation in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig“, wobei sie von dem Gesetz von 1982 ausgingen.


Anmerkungen zum Kapitel 15

1 Gerhard Heintze, „Nach vierhundert Jahren“ Deutsches Pfarrerblatt 1968 619 – 623.
2 LAW LBf 95 Schreiben Heintze an Sandvoss 16.7.75.
3 Anm 1 621.
4 ebd. 622.
5 KURIER Juni 1974 4 Rudolf Brinckmeier Pfarrer und Gemeinde – Gedanken am Ende eines Amtsweges.
6 Deutsches Pfarrerblatt 1978 386-392, Gerhard Heintze, „Verheißung und Probleme unseres Amtes.“
7 ebd. 387.
8 ebd. 388.
9 ebd. 391.
10 ebd. 392.
11 Sämtliche Unterlagen zu diesem Vorgang in der Privatakte von Klaus Jürgens, die er mir dankenswerterweise zur Verfügung stellte.
12 Unterlagen Jürgens.
13 Heintze hat über diesen Vorgang selten gesprochen. Bei der Verabschiedung der Leuenberger Konkordie in der Generalsynode in Lübeck-Travemünde verwies er in einem Debattenbeitrag auf diesen Zustand: „Es gibt Gemeinden, in denen ich selbst in meiner eigenen Kirche nicht zum Heiligen Abendmahl gehen könnte, weil mir bedeutet worden ist, dass es fraglich sei, ob man mich würde zulassen können.“ Lutherische Generalsynode 1973 Lübeck Travemünde Darstellung und Dokumente 270.
14 BZ 15.9.1978 „Wiederaufbau ist vollendet“.
15 BZ 15.9.78.
16 BZ 11.11.1979 „Potter lobt katholische Kirche in Brasilien.“ „Aber der kämpferische, mit großer Entschiedenheit für die Rechte der Unterdrückten in aller Welt eintretende Potter hatte für Braunschweig eher eine besinnliche Predigt zum ihm gestellten Thema „Glaube, Liebe Hoffnung“ vorbereitet. In kleinerem Kreis hatte er sich vorher in Braunschweig deutlich politischer geäußert.“
17 EZ 21.10.1979 1 Gerhard Heintze, „Vielerlei Sprache – ein Geist.“
18 EZ 7.10.1979 7 „Prominenter Redner Philip Potter. Großveranstaltung im Rahmen des Stadtkirchentages“.
19 BZ 10.10.1978 „Potter: Ursachen von Kriegen erforschen.“; EZ 21.10.1979 1 „Potter: „Ich will ohne Waffen leben.“
20 BZ 8.10.1979 Philipp Potter und ESG „Ohne Waffen leben.“
21 EZ 28.1.1979 12 „Die Ehe muss auch weiterhin eine Gabe Gottes bleiben. Neujahrsempfang der Braunschweiger Landeskirche. Dr. Heintze dankt allen Kirchensteuerzahlern.“
22 BZ 17.1.1980; EZ 27.1.1980 „Kraft gegen stählernes Gehäuse.“
23 „Volkskirche – Kirche der Zukunft? Leitlinien der Augsburger Konfession für das Kirchenverständnis heute“, Zur Sache Kirchliche Aspekte heute, Heft 12/13 Hamburg 1977.
24 Manuskript bei dem Verfasser.
25 KURIER September 1975 3/75 42 – 47 Heinrich Hermann Ulrich „Zeugnis und Dienst der Kirche in der heutigen Welt“.
26 ebd. 44 „Wo wird das Problem der erwecklichen Verkündigung zur Sprache gebracht, wo die Aufgabe der diakonischen Predigt? Hier liegen Aufgaben und Arbeitsbereiche, die angesichts der abbröckelnden Volkskirchlichkeit sowie der Kirchenaustritte höchste Dringlichkeitsstufe haben und denen sich die Hauptabteilung I besonders verpflichtet weiß. So haben wir beispielsweise das Problem der Evangelisation neu aufgegriffen...“
27 ebd. 5.
28 ebd. 10.
29 LAW LBf 16 Rundbrief 18.3.1980 Anlage Lagebericht. Der Bericht ist vollständig im KURIER Nr. 2/80 Mai 1980 abgedruckt. Nach dieser Ausgabe zitiere ich den Text.
30 ebd. 14.
31 ebd. 14.
32 ebd. 14.
33 ebd. 15.
34 epd Dokumentation 1995 / 16 1.95. Neuerdings: Texte aus der VELKD 152 / 2011 „Woher wir kommen – wer wir sind“. Der Weg der evangelischen Kirche in Ost- und Westdeutschland.
35 Helmut Zeddies. Von „Minderheit mit Zukunft“ zu „Kirche mit Hoffnung“ in: Kirche in der pluralistischen Gesellschaft, Studienheft 10 1999 der Ev. Akademie Iserlohn 99 f.
36 Heintze Aufsatz „Volkskirche im Wandel“ S. 4 beim Vf.
37 § 52 /(2) „In der Visitation leistet die Kirche durch die Inhaber der geistlichen Leitungs- und Aufsichtsämter dem Pfarrer und der Gemeinde einen besonderen Dienst. Die Visitation erstreckt sich auf Amtsführung und Verhalten des Pfarrers und das Leben der Gemeinde. Sie soll dazu helfen, das geistliche Leben der visitierten Gemeinde zu fördern, den Pfarrer zu beraten und zu stärken, die kirchliche Ordnung zu sichern und die Einheit der Kirche zu festigen.“
38 LAW Syn 225 Lagebericht 8 – 9.
39 LAW acc 44/94 Visitation Propstei Goslar Heintze an die Herren Pröpste 19.7.1972.
40 LAW acc 64/92 A 1 Propstei Braunschweig,.
41 Gemeindebrief Magni November 1976.
42 Anm 29 Heintze an Jürgens 7.3.1977.
43 ebd. Heintze an Jürgens 1.8.1977.
44 ebd. Heintze an Stange 22.7.1975.
45 LAW acc 64/92 A 6 1 Heintze an Oelker 8.7.1969.
46 ebd. Heintze an Oelker 2.5.1972.
47 Landeskirchliches Amtsblatt 28.4. 1982 36 – 38.
48 KURIER Mai 1982, Gerhard Heintze, „Rückschau und Ausblick“ 10.
49 ebd. 11.
50 ebd.
51 ebd.
52 EZ 23.11.1980 „Kein Konklave.“
53 In der Bibliothek des Predigerseminars 18581: Arbeitshilfe Visitation I Gemeindevisitation Erprobungsheft, herausgegeben von Landesbischof Christian Krause in Zusammenarbeit mit dem Pröpstekonvent Wolfenbüttel 1996.


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Impressum, http://bs.cyty.com/kirche-von-unten/archiv/Heintze/, Stand: November 2015, dk