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[Kirche von Unten]

Alternatives aus der/ für die
Braunschweiger Landeskirche

Kirche von Unten Nr. 124 - Dezember 2008


Warum ich Hans Peter Vollbach als Oberlandeskirchenrat für untragbar halte

von Dietrich Kuessner
(Download als pdf hier)

Der 38jährige Hans Peter Vollbach ist seit November 2006 juristischer Oberlandeskirchenrat.
In dieser kurzen Zeit hat er sich aus meiner subjektiven Sicht unmöglich gemacht. Und zwar aus folgenden Gründen:

* Verantwortlich ist das juristische Referat für den merkwürdigen Abschluss des Verfahrens gegen das NPD Parteimitglied Preuss als Kirchenvorstandsmitglied der Kirchengemeinde Süpplingen. In KvU war die Angelegenheit ausführlich dokumentiert. Durch ein rechtlich fragwürdiges Verfahren war Preuss vom Propsteivorstand Königslutter aus dem Kirchenvorstand ausgeschlossen worden. Wenige Zeit später war er aber zum Patenamt bei einer Taufe in seiner weiteren Familie tätig. Der Synodenpräsident Eckels bezeichnete in der BZ vom 8.7. („Leser fragen Hans Joachim Jentsch“) die Vorgehensweise als „heikel“. Genaues Zitat: Eckels an Jentsch: „Sie waren Berichterstatter im NPD-Verbotsverfahren vor dem Verfassungsgericht. Wir haben in der Braunschweigischen Landeskirche einen interessanten Fall. Ein Kirchenvorstandsmitglied wurde ausgeschlossen, weil es Mitglied der NPD ist. Das ist heikel..“
Gegen den Ausschluss legte Preuss fristgerecht Einspruch ein. Und nun kommt der Clou: diesen Einspruch behandelte Vollbach überhaupt nicht mehr. Preuss könnte ja das Landeskirchenamt wegen Untätigkeit verklagen, hieß es. So sieht der Kampf von Vollbach gegen den Neonazismus aus. Was in Sachsen als pfiffig gelten mag, löste hier nur Kopfschütteln aus. Das Verfahren sollte nach Aussagen von Pressesprecher Strauss als vorbildlich für die ganze EKD gelten. Die haben sich bedankt. Dieses Verfahren bleibt einmalig und juristisch durch und durch fragwürdig und peinlich. Die Verantwortung trägt dafür OLKR Vollbach. Das Ansehen der Landeskirche innerhalb der EKD ist damit beschädigt.

* Der andere Fall: die Pfarrstelle von Jakobi Braunschweig ist vakant. Um sie bewerben sich Pfr. Gozdek von Brüdern, der in Jakobi in der Vakanzzeit schon unangefochten Dienst getan hat und die Pastorin von Johannis, Braunschweig. Der Kirchenvorstand wählt mit Mehrheit Pfr. Gozdek. Nach der rechtsgültigen Wahl erklärt plötzlich der Kirchenvorstand von Jakobi, er wünsche den gewählten Gozdek nicht, denn der wäre gegen Traubensaft beim Abendmahl und gegen die Frauenordination. Als ob das neu wäre: als ob man derlei nicht vor einer Wahl klären könnte. Als ob Gozdek in Jakobi keinen Vertretungsdienst getan hätte. Gibt es eine Fremdeinwirkung auf den Kirchenvorstand? Gozdek machte den begreiflichen Fehler und trat zurück.
Nun war die Stelle wieder vakant und müsste neu ausgeschrieben werden. Aber OLKR Vollbach duldet es, dass der Kirchenvorstand die zunächst nicht gewählte Pastorin von Johannis wählt. Ein Wahlverfahren aus der Prärie. Im pfiffigen Sachsen vielleicht möglich, hier hingegen auffällig und wenig rechtspräzise. Kein Beispiel für künftige Fälle. Das Recht wackelt. Vollbach nicht.

* Seit 1949 hat der Braunschweiger Pfarrerkalender Angaben über die aktive Pfarrer und Pfarrerinnen, über Beginn und Ordination und andere nützliche Daten. Auch über die pensionierten Pfarrer und Pfarrerinnen, auch über andere Mitglieder des Pfarrervereins, alles nützliche Daten für die innerkirchliche Kommunikation. Im Kalender für das Jahr des Herrn (Christus, nicht etwa.. naja) 2009 sind alle Daten gestrichen, obwohl diese von Pfr. Rautmann überarbeitet und druckfertig gemacht worden waren. Nichts da. Plötzlich gibt es eine vom Rechtsreferat konstruierte Hoheitsfrage. Der Vorsitzende des Pfarrervereins wird überhaupt nicht vorgelassen. Hoheit geruhen zu regieren. Ich bedaure sehr, dass der Pfarrerverein kein Sonderheft mit diesen Angaben herausgebracht hat. Was soll das Ganze? Kehrt hier jemand seine Herrschaft über die Pfarrerschaft aus? Sächsisches Konsistorialgehabe? Nein danke! In der Landesynodalsitzung bringt Pfarrer Welge die Sache vor. Vollbach erstarrt. Hahn vom Referat erhält unglückseligerweise Rederecht und haut Vollbach raus mit der albernen Begründung: man bezahle den Pfarrerkalender doppelt. Jahrzehntelang!! Das ist keine seriöse Begründung für die abrupte, mit dem Pfarrerverein nicht abgesprochene Änderung. Die andern Pfarrern und Pfarrerinnen in der Landessynode machen offenbar gerade ein Nickerchen und lassen Welge im Regen stehn. Ein Ärgernis, dessen Quelle OLKR Vollbach ist. Es langt.

* Noch nicht genug! Seit langem gilt im Falle einer Ehescheidung von Pfarrern und Pfarrerinnen die Praxis, dass die betroffenen Kirchengemeinden und Propsteien über ein Verbleiben im Amt entscheiden. Wir waren der Hannoverschen Regelung immer weit voraus. Neuerdings kommen wieder sächsische Hoheit ins Spiel. Die Pröpste sollen mündlich eine Weisung erhalten haben, wonach im Falle einer Ehescheidung die Entscheidung wieder aus der Kirchengemeinde verlagert werden soll. Betroffene sollen grundsätzlich versetzt werden. Die Schuldfrage wird wieder aufgerollt. Hier wird wieder eine bewährte Praxis verändert, ohne dass irgendeine Notwendigkeit dazu vorliegt. Auf der Propstebene gibt es in den letzten zehn Jahren eine Reihe von Ehescheidungen, die alle einvernehmlich innerhalb der Propstei „gelöst“ sind. OLKR Vollbach trägt Unruhe in die Pfarrerschaft und das erfüllt bereits einen Tatbestand für ein Verfahren.

Was mich am meisten bei diesem schwierigen Thema bedenklich stimmt, ist die Abwesenheit jeder zeitgemäßen Theologie. Wir waren in der Landessynode bereits soweit, dass wir über den Satz nachgedacht haben: Gott führt aus der Ehe heraus. Müssen wir jetzt über den Satz nachdenken, dass Vollbach wieder zusammenführt, was Gott gnädig beendet hat? Diese geistige Haltung wirft uns in eine weit überwundene Zeit zurück. Das will ich nicht ertragen und halte daher Vollbach als Oberlandeskirchenrat nicht mehr für tragbar. Hans-Peter Vollbach mag sich trösten, dass ich derlei nicht zu entscheiden habe.




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Impressum und Datenschutzerklärung  http://bs.cyty.com/kirche-von-unten/archiv/kvu124/vollbach.htm, Stand: Dezember 2008, dk