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[Kirche von Unten]

Über die Geschichte der Braunschweiger Landessynode

Ein Kompendium von Dietrich Kuessner

(Download des Buches als pdf: Band 1 Band 2)



Über die Geschichte der Landessynode zur herzoglichen Zeit (1869-1916)

Die sechste ordentliche Landessynode 1892/93
Die Hagelfeiertagsynode


Quelle: Verhandlungen der sechsten ordentlichen Landessynode eröffnet am 15. December und geschlossen am 9. Juni 1893.

Vorgeschichte
Nach der dritten außerordentlichen Synode 1890 fand nun nach zwei Jahren bereits eine weitere, die sechste ordentliche Landessynode statt, und zwar zeitlich dreigeteilt: vom 15.-16. Dezember 1892/ 12.-21. April 1893 und 6.-9. Juni 1893. Die Dreiteilung der 5. Landessynode wirkte stilbildend.
Es fehlte der sechsten Synode ein Generalthema, das ihr das Gepräge geben könnte. Die seit zwei Jahrzehnten laufende Reform des Gottesdienstes fand ihren Abschluss in der Behandlung der Nebengottesdienste, nämlich anlässlich der Einweihung einer Kirche, eines Friedhofes, der Einführung eines Kirchenvorstehers, oder am Hagelfeiertag. Ich habe der Synode diesen Namen gegeben, weil der Hagelfeiertag eine Braunschweigische Besonderheit ist, die sich bis in die 60er Jahre des 20. Jahrhunderts gehalten hat.
Wegen des fehlenden Generalthemas war in der Synodalsitzung viel Platz und Zeit für Anträge aus der Mitte der Synode, die an 13 Sitzungstagen behandelt wurden. Die Synode war weit geöffnet, nicht nur für zahlreiche Anträge einzelner Synodalmitglieder, auch für Anträge von Inspektionssynoden, Bittschriften des Landespredigervereins, auch verschiedene Anfragen an das Konsistorium.

Namen der gewählten und berufenen Synodalen der 6. ordentlichen Landessynode 1892/93

01. Baumgarten, Amtsrat, Forst, seit 1890.
02. Bertram, Werner, Generalsuperintendent, Braunschweig, seit 1890, berufen.
03. Blanke, Friedrich, Holzhändler, Kl. Rüden, seit 1880.
04. Boehme, Carl, Pastor, Räbke, neu.
05. Broistedt, Friedrich, Stadtsuperintendent, Blankenburg, seit 1890.
06. v. Cramm, Hausmarschall, Burgdorf, seit 1876.
07. v. Cramm, Rittergutbesitzer, Oelber a.w.W., neu.
08. Dettmer,Vitus, Superintendent, Lehre, neu, berufen.
09. Eggeling, Otto, Pastor, Braunschweig, seit 1875.
10. Eimecke, Christoph Friedrich, Gemeindevorsteher, Watzum, seit 1869.
11. Guericke, Hildebert, Bürgermeister, Helmstedt, seit 1882.
12. Hartung, Emil, Pastor, Gehrenrode, neu.
13. v. Heinemann, Otto, Oberbibliothekar, Wolfenbüttel, seit 1882, berufen.
14. Jeep, Rudolf, Superintendent, Holzminden, seit 1888.
15. v. Kalm, Regierungsrat, Braunschweig, seit 1880.
16. Keunecke, Gemeindevorsteher, Frellstedt, seit 1876.
17. Kuhn, August, Generalsuperintendent, Helmstedt, seit 1869.
18. Langerfeldt, Conrad, Kreisdirektor, Helmstedt, seit 1888.
19. Leidloff, Professor, Holzminden, seit 1888.
20. Müller, Gymnasialdirektor, Blankenburg, neu.
21. Müller, Oberförster, Gittelde, neu.
22. Pockels, Wilhelm, Oberbürgermeister, Braunschweig, seit 1880.
23. Rhamm, Albert, Landsyndikus, Braunschweig, seit 1884.
24. Rothe, Emil, Stadtsuperintendent, Wolfenbüttel, seit 1884.
25. Scholvien, Kreisbaumeister, Gandersheim, seit 1880.
26. Schrader, Karl, Provisor, Braunschweig, seit 1884.
27. Schröter, Wilhelm, Generalsuperintendent, Gandersheim, seit 1886.
28. Schulz, Wilhelm, Superintendent, Halle a.d.W., seit 1886.
29. Schumann, Otto, Pastor, Lesse, neu.
30. v. Schwartz, Amtsrat, Hessen, seit 1888, berufen.
31. Skerl, August, Pastor, Braunschweig, seit 1869.
32. Zerbst, Carl, Pastor, Gebhardshagen, seit 1888.

Weitere Teilnehmer der Synode waren von der Staatsregierung erstmals der Regierungskommissar Kultusminister Spies und vom Konsistorium Konsistorialpräsident v. Schmidt-Phiseldeck, Konsistorialvizepräsident Sallentien und die Konsistorialräte Spies und Rohde.

Sieben Mitglieder waren neu: (Boehme, v. Cramm-Oelber, Dettmer, Hartung, Müller-Blankenburg, Müller-Gittelde, Schumann).

Der Landesversammlung gehörten folgende sechs Synodale an:
Gemeindevorsteher Eimecke, Gemeindevorsteher Keunecke, Generalsuperintendent Kuhn, Kreisdirektor Langerfeldt, Oberbürgermeister Pockels, Generalsuperintendent Schröter.

Dem Prinzregenten wurden Pockels, Skerl und Langerfeldt als Kandidaten für den Vorsitzenden präsentiert und Pockels als Vorsitzender der Synode und Skerl als Stellvertreter vom Prinzregenten bestimmt.
Pockels nahm damit den Platz ein, den seit 1882 Kreisdirektor Lerche innegehabt hatte.

Zum Synodalausschuss wurden die bisherigen Mitglieder Pockels als Vorsitzender, Skerl, Rhamm, Rothe, Langerfeldt und als Stellvertreter Schrader, Eggeling, Eimecke, Schröter und v. Heinemann gewählt.

Presse
Das Braunschweiger Tageblatt, die Braunschweiger Landeszeitung und der Braunschweiger Anzeiger berichteten aktuell, schnell und sachlich über die Verhandlungen der Landessynode. Dabei benutzten sie das amtliche Protokoll, das zu Beginn der jeweiligen Sitzung verlesen und genehmigt werden musste und der Presse zur Verfügung stand. Meistens gaben sie das Protokoll wörtlich wieder. Gelegentliche Zwischenrufe in der Synode lockerten die Berichte auf. Es gab keine Kommentare. Die Leserschaft war umfassend informiert.

Am 1. Synodentag, dem 15. Dezember 1892, veröffentlichte das Braunschweiger Tageblatt auf S. 1 in der Morgenausgabe die Betrachtung „Zur kirchlichen Bewegung“. Darin kommentierte der Redakteur den Erlass des preußischen Evangelischen Oberkirchenrates (EOK), der zu liberalen Thesen des Berliner Professors Adolf v. Harnack kritisch Stellung bezogen hatte. Harnack hatte sich gegen ein wörtliches Verständnis des apostolischen Glaubensbekenntnisses ausgesprochen. Das Braunschweiger Tageblatt bezog unmissverständlich Stellung für Harnack und gegen den Erlass des EOK vom 25.11.1892. „Möchte endlich das evangelische Volk aus seiner kirchlichen Gleichgültigkeit, der beklagenswerten Folge der orthodoxen Alleinherrschaft, aufwachen, möchten sich aber patriotische Männer, die das Heil des Volkes nicht finden in einem verknöcherten Kirchentum, sondern in den lebendigen Quellen des Evangeliums Christi, ihrer Pflicht bewusst werden gegen sich selbst, gegen die Kirche und gegen das Vaterland, möchte aus der wahrhaften Liebe zu der evangelischen Kirche ein lautes und starkes Bekenntnis zur christlichen und protestantischen Freiheit hervorgehen“. (BT 15.12.1892) Das Tageblatt sah allein in der Orthodoxie die Quelle allen kirchlichen Übels. Dieser Kommentar mochte auch als Kritik an der Predigt des Dompredigers Bichmann aufgefasst worden sein, der sich abfällig zur liberalen Bibelkritik geäußert hatte.

Die Eröffnungspredigt
Dem Synodenbeginn ging ein Gottesdienst im Braunschweiger Dom voraus, der auch vom Prinzregenten und seiner Frau sowie den drei Ministern des Staatsministeriums besucht wurde. Domprediger Bichmann hatte zur Feier des Tages die Lichtkrone im Dom entzünden lassen. Er predigte über das bekannte Wort Mt 28,20 „Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden“ und stichelte zu Beginn der Predigt gegen die liberale Theologie. Man entgehe nicht leicht dem Vorwurf der Unwissenschaftlichkeit, wenn man das Zeugnis der Augenzeugen des Lebens Christi höher achte als die Ergebnisse der modernen Kritik. (BLZ 15.12.1892) Der Synodale habe jetzt feierlich Zeugnis abzulegen für Jesus. Ihm sollten sie die Treue halten bis in den Tod. Jesus sei auch in der Synode gegenwärtig und wäge die Worte des Mundes nach den Gesinnungen des Herzens. Die Predigt hatte ein Nachspiel in der Synode.

Termine und Themen

1. Sitzung 15.12.1892 Donnerstag.
Eröffnungsrede des Kirchenkommissars Spies; Wahl des Präsidenten; Eingänge; Wahl des Synodalausschusses.

2. Sitzung 16.12.1892 Freitag.
Bericht des Synodalausschusses (Rhamm). Einbringung neuer Anträge; Wahl von Kommissionen zur Bearbeitung der Vorlagen:
Liturgische Kommission: Eggeling, Schulz, Rothe, Leidloff, Eimecke.
Kommission betr. Inspektionssynode: Guericke, Keunecke, Jeep, Schumann, Zerbst.
Kirchenrechtliche Kommission: Langerfeldt, Pockels, Rhamm, Schröter, Skerl.
Die Synode beschloss gegen das Votum der Bürgermeister Eimecke und Keunecke als Fortsetzung der Synode die Woche nach dem Weißen Sonntag im April.

3. Sitzung 12.4.1893 Mittwoch.
Es fehlen vier Synodale (Broistedt, v. Cramm, Guericke, Keunecke),
Aussprache über den Bericht des Konsistoriums betr. Zustände der Landeskirche.

4. Sitzung 13.4.1893 Donnerstag.
Aussprache über den Antrag Jeeps auf Revision des Gesangbuches mit 15 Wortmeldungen;
Änderung des Gesetzes über die Kirchenvorstände; Gesetzesentwurf über die Rechte der neuen Kirchengemeinden in der Stadt Braunschweig; Zustimmung zur Verlegung des Bußtages auf den Mittwoch vor Totensonntag; Antrag Boehmes über die Einrichtung von Schulsparkassen.

5. Sitzung 14.4.1893 Freitag.
Antrag Schumanns auf Befreiung der Lehrer vom niederen Küsterdienst; Antrag Zerbst betr. Vorzeitige Entlassung von Konfirmanden zur Konfirmation.

6. Sitzung 15. 4.1893 Sonnabend.
Antrag auf Ergänzung des Gesetzes über die Inspektionssynoden: Einrichtung von Inspektionssynodalausschüssen;
Antrag von Zerbst auf Teilung großer Gemeinden; Fortsetzung der Beratung über den Antrag von Jeep zur Revision des Gesangbuches;
drei Anträge von Schulz u.a. betr. Gottesdienstbesuch der Konfirmanden und Förderung von Fortbildungsschulen.

7. Sitzung 18.4.1893 Dienstag.
Antrag Zerbst auf Besoldungsreform die Einkommensverhältnisse der Geistlichen betr.; Aussprache über die liturgische Ordnung der Nebengottesdienste.

8. Sitzung 19.4.1893 Mittwoch.
Fortsetzung der Aussprache über die Ordnung der Nebengottesdienste;
Gottesdienstordnung für Begräbnisse, die von einem Lehrer oder Opfermann gehalten werden;
Erhebung von Kirchensteuern;
Erneute Aussprache über die Einrichtung von Inspektionssynodalausschüssen.

9. Sitzung 20.4.1893 Donnerstag.
Antrag Skerls auf Zentralisierung der Pfarrwitwenkassen; Beratung des Antrags Schulz betr. musikalische Befähigung der Vikare.

10. Sitzung 21.4.1893 Freitag.
Antrag von Leidloff zur Verlegung des Hagelfeiertages; Aussprache über Erweiterung der Befugnisse des Synodalausschusses.

11. Sitzung 6.6.1893 Dienstag.
verschiedene Rückäußerungen (Reskripte) des Prinzregenten zu den Verhandlungen.

12. Sitzung 8.6.1893 Donnerstag.
Die Gebete der Nebengottesdienste.

13. Sitzung 9.6.1893 Freitag.
Einwendungen des Kirchenregiments gegen die Einrichtung von Inspektionssynodal-ausschüssen; Schlussabstimmung.
Keine Schlussansprache des Kirchenkommissars.

Hauptgegenstände und Hintergründe

Den Synodalen lagen mehrere Gesetzestexte vor und als Anlage 15 die neue Ordnung der Nebengottesdienste, sowie der Krankenkommunion, Ordination, der Einführung von Kirchenvorstandsmitgliedern, der Einweihung einer Kirche und eines Friedhofes. Mit ihrer Beschlussfassung sollte das Agendenwerk abgeschlossen werden.

Aber auch von Seiten der Synodalen wurden zu Beginn verschiedene, gewichtige Themen durch Anträge angesprochen und begründet: Es sollten ein Gesetze zur Reform des Pfründensystems, zur Teilung übergroßer Kirchengemeinden (Anträge Zerbst) , zur Befreiung der Opferleute von den sog. niederen Küsterdiensten (Antrag Schumann), zur Gesangbuchreform (Antrag Jeep) und zur Ausschreibung und Erhebung von Kirchensteuern (Antrag Langerfeldt) in Angriff genommen werden. (Sb 2 S. 7 f)

Widerspruch ergab sich erstmals, als der Druck der Eröffnungspredigt im Dom beantragt wurde und der Synodale Boehme sich gegen eine Drucklegung wehrte. Offenbar hatte Domprediger Bichmann eine angreifbare Predigt gehalten, die vom Braunschweiger Tageblatt aufgespießt worden war.

Nachdem drei Kommissionen (liturgische, kirchenrechtliche und speziell für die Inspektionssynodalausschüsse) zur Durcharbeitung der Vorlagen und Anträge gebildet worden waren und die Synode sich für ein Vierteljahr vertagt hatte, begann in der dritten Sitzung im April die Aussprache über die „eingehende Mitteilung über die Zustände und Verhältnisse der Landeskirche“ in den Jahren 1888-1891.
Es fehlten erstmals vier Synodale am 2. Tag. Erstmalig wurde nur einen Tag lang über den umfassenden Lagebericht debattiert.

Die Lage der Landeskirche

Die „Eingehende Mitteilung über die Zustände und Verhältnisse der Landeskirche“ des herzoglichen Konsistoriums für die Jahren 1888-1891 umfasste 88 Seiten, dazu 45 Seiten Übersichten u.a. über den Kirchbau, die Pfarrstellen und das Gesamtvermögen der Kirchengemeinden.

Der sechste Lagebericht
Der Bericht enthielt wieder eine Fülle folgender interessanter Angaben über die Landeskirche. Den Inspektionssynoden, von denen einige gelegentlich sogar gemeinsam tagten, war 1889 die Frage nach der Bedeutung der Diakonissen für „die sozialen Zustände der Zeit“ und in den Kirchengemeinden gestellt. (Anlage 13 a S. 15 f) Sie wurde von den Synodalen rundum begrüßt. In größeren, unübersichtlich gewordenen Gemeinden erhielte ein Pfarrer erst durch sie genauere Kenntnisse über bedürftige Personen und Verhältnisse, großer Segen erwachse aus der berufsmäßig geübten Krankenpflege, auch durch den Dienst an vorschulpflichtigen Kindern in Warteschulen, in der Jugendarbeit, in den Sonntagsschulen. „Dem in weiten Kreisen herrschenden Abfall vom Christentum gegenüber sei die in freier und selbstloser Liebe geübte Tätigkeit der weiblichen Diakonie ein Tatbeweis von der Kraft und der Wahrheit des Christentums und in besonderer Weise geeignet bei Vielen, die sich der Kirche entfremdet hätten, die Beziehung zu ihr wieder aufzunehmen.“ (Anlage 13 a S. 15)

Dem Konsistorium wurde die Ausschreibung einer Kollekte für das Marienstift vorgeschlagen. Es wurde Werbung in den Gemeinden für das Braunschweiger Mutterhaus versprochen. Die Anzahl der Diakonissen im Mutterhaus Marienstift war von 50 (1888) auf 71 (1891) angestiegen, von ihnen arbeiteten 40 in den Kirchengemeinden, davon 9 in 5 Braunschweiger Stadtkirchen, sieben in Wolfenbüttel, Holzminden, Harzburg, Helmstedt und Königslutter und weitere sieben in dörflichen Kirchengemeinden, andere in Krankenhäusern. (Anlage 13 a S. 66)

Zwei Jahre später, 1891, wurde das soziale Thema fortgeführt. „Was ist Seitens der Kirche außer der Predigt des Wortes Gottes in den einzelnen Gemeinden in Rücksicht auf die socialen Bestrebungen unserer Zeit bereits geschehen? und könnte noch weiter geschehen?“ „Sociale Bestrebungen“ konnte sozialistische Agitation bedeuten, zumal die Zensur und die Sozialistengesetze im Jahr 1890 aufgehoben worden waren. Es konnte auch innermissionarische diakonische Bemühungen bedeuten.
Die Inspektionssynoden fassten den Begriff sehr weit, und es sprudelten die Vorschläge: Übersichtliche Gemeinden, Offenhalten der Kirchen an Wochentagen, Einteilung der Gemeinden in kleinere Gemeindebezirke, die auf die Kirchenvorsteher aufgeteilt werden, um Armut und Kranke festzustellen, Vermehrung der Gemeindepflegestationen, Einrichtung von Suppenvereinen, Einrichtung von Kleinkinderschulen, Förderung des Kindergottesdienstes, Männerabende zur Besprechung kirchlich-sozialer Zeitfragen, Gründung von Arbeitervereinen, Abschaffung der Vermietung von Kirchenstühlen, um den Unterschied von Reich und Arm im Gottesdienst aufzuheben.

Aber auch sonst machten die Inspektionssynoden einen munteren, antragsfreudigen Eindruck. Der Bericht erwähnte 30 Anträge, unter anderen z.B. Lehrer zu den Inspektionssynoden einzuladen, die Verhandlungen der Inspektionssynode drucken zu lassen, die Befugnisse der Kirchenvorstände bezüglich der finanziellen Verhältnisse zu erweitern, Vikare auf eine einjährige Ausbildung im Predigerseminar zu verpflichten, das Pfründensystem durch eine Besoldungsordnung zu ersetzen, auf ein für die norddeutschen Landeskirchen einheitliches Gesangbuch hinzuwirken. Der Bericht zitierte die Erledigung und Beantwortung sämtlicher Anträge. (Anlage 13 a S, 22 – 28)

Die Beschreibung der Personalsituation begann mit der Tabelle der Einkünfte der Pfarrstellen. 82 Stellen konnten mit jährlichen Einnahmen von 2.100 – 3.000 M. als ärmlich gelten, 109 Stellen erwirtschafteten 3.000 - 5.500 M. und weitere 43 zwischen 5.500 und mehr als 9.000 M. 39 der „fetteren“ Pfarrstellen hatten 60.672 M an den Emeritierungsfonds abzuliefern, 74 Pfarrstellen brachten 35.772 M zur Versorgung der Pfarrwitwen auf. Die persönlichen Einkommen der 237 Pfarrer schwankte zwischen 2.100 M. und 8.000 M.; 79 Pfarrer bewegten sich mit 2.100 M – 3.000 M jährlich (175-250 M. monatlich) an der unteren Grenze. (Anlage 13 a S. 35 – 37) 1891 gab es 33 Ruheständler. (ebd. S, 40) Es gingen die ganz Alten also eher in den Ruhestand. Der Bericht bedauerte die Beendigung der Pfarrvakanzen, weil dadurch eine erhebliche Quelle für den Emeritierungsfonds versiegte.

Bei der Gottesdiensten bürgerten sich die Christvespern am 24. Dezember ein, im Berichtsjahr in 40 Gemeinden, also zunehmend auch in Landgemeinden. Kindergottesdienste gab es erst in vier Braunschweiger Gemeinden, aber mit erstaunlichen Besucherzahlen: Magni 350 Kinder, Andreas 450 Kinder, Ulrici 300 Kinder, Dom 400 Kinder sonntäglich. ( ebd S.52)
Die Teilnahme am Abendmahl hatte von 97.227 (1888) auf 107.431 (1891) Abendmahlsgästen zugenommen, und zwar am deutlichsten in der Stadt Braunschweig und in Holzminden. 86 % der Kinder in der Stadt Braunschweig wurden getauft, „im übrigen Lande“ waren es 99 %. (ebd S. 56) Die Anzahl der kirchlichen Bestattungen war von 41,1 % (1888) auf 49,5 5 (1891) gestiegen. (ebd. S. 60) Aber immerhin hatte sich eine Begleitung eines Todesfalles durch den Pfarrer noch nicht allgemein durchgesetzt. Das Friedhofswesen wurde allmählich als Aufgabe der Ortskirchengemeinden verstanden, denn seit 1875 waren 58 Friedhofsordnungen entstanden. (ebd. S. 83)

Die Befürchtung einer Kirchenaustrittswelle im Jahre 1875 hatte sich als unbegründet erwiesen. In der Berichtszeit waren 38 Personen aus der Kirche ausgetreten, davon 23 vor dem Amtsgericht Braunschweig. Vor neun Amtsgerichten dagegen hatten seit 1874 noch überhaupt keine Eintragungen in das Dissidentenregister stattgefunden. Aber 175 katholische Christen und sechs Juden waren zur Landeskirche konvertiert. (Anlage 6 a S. 70)

Am Ende wurde über die Lage der Gemeindeschulen berichtet, für die das herzogliche Konsistorium zuständig war. Im Sommer 1892 waren 102 Schulstellen vakant, insgesamt 1.158 Lehrer und Lehrerinnen samt Hilfslehrern angestellt, die Schülerzahlen in der Stadt Braunschweig um 1.683 von 22.123 (1888) auf 23.857 (1891) angestiegen.
Der Bericht mahnte die zu hohe Klassenfrequenz in den Landschulen an. Dieser Lagebericht des Konsistoriums bot Anlass zu einer ausgiebigen Aussprache.

Die Aussprache über den Lagebericht
Zu Beginn der Aussprache nahm der Synodale Zerbst die von den Liberalen immer wieder vorgetragene Bitte auf, das Konsistorium möge auf eine gemeinsame evangelische Kirche in Deutschland hinarbeiten. Nach der politischen Einheit müsse nun auch die kirchliche vorangebracht werden. (Sb 3, S. 12)
Ohne Debatte wurde ein Antrag Eggelings angenommen, dass die Kirchenvorstände selbständig Kollekten ohne „höhere Genehmigung“ erheben und bestimmen könnten. Die Einholung einer Genehmigung sei bei den niedrigen Beträgen lästig und unnötig.
Rhamm fragte nach, ob sich die Kirchenregierung in der Sache der Beerdigung geistesgestörter Selbstmörder entschieden habe. Aber sie hatte es noch nicht. (Sb 3, S.15)
Taufscheine sollten kostenlos ausgestellt werden. Es waren die kleinen Dinge des kirchlichen Alltags, die durch die Synodalen zur Sprache kamen. Während der Debatte wurden auch die früheren Anfragen und Wünsche aus der 5. Synode beantwortet.
Es war beantragt worden, dass, so die Mittel reichen, ein Kirchenvorstand aus der Kirchenkasse auch gemeindefördernde Vorhaben bestreiten könnte, die über die reine Bauunterhaltung hinausgingen. Kann man aus der Kirchenkasse also auch Gelder zur Unterstützung von Armen oder zur Förderung der Jugend entnehmen? Auf diese harmlose Frage antwortete das Konsistorium entsetzt mit einer 14 Seiten langen Antwort (Anlage II der Anlage 13 a „Den Beschluss der fünften ordentlichen Landessynode wegen Verwendung des Kirchenvermögens) und rechnete vor, dass überhaupt nur 12 Kirchengemeinden in der Lage seien, ihren Bauverpflichtungen nachzukommen, 103 könnten möglicherweise bei guter Finanzwirtschaft dahin gelangen, 123 könnten jedoch gerade mal ihre laufenden Ausgaben bestreiten, und 104 Kirchengemeinden seien dazu nicht in der Lage. (Anlage II Anlage 13 a S. 10 f)

Einer Einführung örtlicher Kirchensteuern stand das Konsistorium ausgesprochen skeptisch gegenüber. Beantragte Ausgaben für bedürftige Gemeindemitglieder, für Sonntagsschulen, Konfirmationsscheine, Gemeindediakonie würden also vom Konsistorium regelmäßig abgelehnt. (ebd. S. 14) „Die Gemeindediaconie steht überhaupt nicht in unmittelbarer Beziehung zum Gottesdienst oder zu kirchlichen Acten, sondern ist, indem sie neben dem leiblichen Elende von Gemeindegliedern auch deren geistige Noth sich helfen anzunehmen sich bemüht, mehr als Unterstützung der seelsorgerischen Thätigkeit des Pfarramtes aufzufassen.“ (Anlage II Anlage 13 a S. 17) Mit dieser Begründung wurden Mittel aus der Kirchenkasse abgelehnt. Das Konsistorium war von den Vorstellungen einer Inneren Mission damals sehr weit entfernt.

Kirchenreformerische Anträge
In den folgenden Tagen wurden die von den Synodalen eingebrachten Anträge behandelt und zur Abstimmung gebracht.
Reform des Gesangbuches
Der Antrag Jeeps auf Revision des Gesangbuches, das noch aus dem alten rationalistischen Gesangbuch und dem umfänglichen Anhang bestand, zielte auf die Beseitigung der rationalistischen Lieder und auf ein neues Gesangbuch. Die Mehrheit der liturgischen Kommission lehnte den Antrag ab, eine Minderheit wünschte eine völlige Revision. Nach einer Debatte mit 18 Wortmeldungen pro und contra wurden der Antrag und weitere zusätzliche Anträge an die Kommission zurückverwiesen. (Sb 4, S. 20 ff) Zwei Tage später wurde der Antrag erneut behandelt, die Kommission war zu keinem anderen Ergebnis gekommen, und so lehnte die Synode mit Mehrheit jegliche Veränderung am geltenden umfänglich unförmigen Gesangbuch ab. (Sb 6, S. 36 f)

Befreiung der Lehrer vom niederen Küsterdienst
Dass neue Mitglied der Synode, Pastor Schumann aus Lesse, brachte einen oft vorgebrachten Wunsch des Landeslehrervereins auf die Tagesordnung der Synode, nämlich die Befreiung der Lehrer vom niederen Küsterdienst. Dazu hatte der Landeslehrerverein eine Denkschrift eingereicht. Schumann begründete seinen Antrag mit der gestiegenen Bildung und der veränderten sozialen Stellung des Lehrers in den Dörfern, der die Verrichtung der niederen Küsterdienste nicht mehr entsprach. Nach kurzer Debatte, an deren Ende der Konsistorialpräsident v. Phiseldeck andeutete, dass es für diese Materie im Konsistorium bereits Vorarbeiten gebe, wurde der Antrag Schumanns angenommen. (Sb 4 S. 28 f) Es dauerte indes noch fast 10 Jahre, bis eine Vorlage des Konsistoriums die Synode erreichte.

Frühzeitige Zulassung von Konfirmanden zur Konfirmation
Ein offenkundiges Ärgernis im Alltag der Kirchengemeinden war der Wunsch der Konfirmanden, schon früher als mit 14 Jahren konfirmiert zu werden, nämlich mit 13 einhalb Jahren. Diese Erlaubnis, die der Ortspfarrer zu erteilen hatte, war „eine Quelle mannigfacher Unzuträglichkeiten“ (Guericke), ein „drückender Zustand, der das geistliche Amt schwer schädige“ (Schumann), „Quelle ewiger Streitigkeiten und Ärgernisse“. (Sb 2, S. 7) Das Enddatum für eine Zulassung solle ein Lebensalter von 14 Jahren bis zum 31. Oktober sein, hatte die dritte außerordentliche Landessynode beschlossen, aber das Staatsministerium hatte den Beschluss nicht anerkannt. Das Konsistorium hatte in einem Erlass das Alter auf den 31. Juli beschränkt. Pastor Zerbst hatte mit seinem Antrag einen erneuten Anlauf genommen, die Kommission die Grenze auf den 1. August festgelegt, aber alle Anträge auf Veränderung wurden abgelehnt. (Sb 5 S. 30 f) Diese Diskussion war ein wichtiger Hinweis auf das frühzeitigere Erwachsenwerden der Kinder, wobei der Synodale Pastor Hartung aus Gehrenrode feststellte, dass die ländliche Jugend körperlich meist früher und besser entwickelt sei als die städtische. Eine Verweigerung der frühzeitigen Konfirmation konnte auch ein Hinausschieben des Schulabschlusses bedeuten. Daher drängten die Kinder aber auch die Eltern auf eine Konfirmation im früheren Alter.

Der Inspektionssynodalausschuss
Der Synode lag ein Gesetzesentwurf zur Einrichtung eines Inspektionssynodalausschusses vor. (Anlage 8) Die Absicht des Gesetzes war es, das Ansehen und den Wirkungskreis der Inspektionssynoden zu heben. Das Inspektionssynodengesetz von 1873 sollte um zwei Paragrafen erweitert werden. Danach wählte jede Inspektionssynode einen 2. weltlichen Vorsitzenden, einen Schriftführer und einen geistlichen und weltlichen Beisitzer. Diese fünf bildeten den Inspektionssynodalausschuss. Er sollte u.a. die Versammlungen der Inspektionssynode vorbereiten, einen Bericht über die kirchlichen und sittlichen Zustände der Inspektion abfassen, die Ausführungen der Beschlüsse überwachen, den Superintendenten in seiner Amtstätigkeit unterstützen. In der Begründung verwies das Konsistorium auf die Praxis in den anderen Landeskirchen, die meistens einen solchen Synodalausschuss auf der mittleren Ebene eingerichtet hatten. (Anlage 8 S. 2 ff) Die kirchenrechtliche Kommission der Synode trug noch weitere Veränderungen vor, u.a. dass der Synodalausschuss auch an den Visitationen teilnehmen sollte. (Anlage 20) Schmidt-Phiseldeck hielt eine Beratung am selben Tage für unmöglich, woraufhin der Gegenstand von der Tagesordnung gesetzt wurde. Der Entwurf wanderte zurück ins Ministerium, bzw. Konsistorium, wo wieder einige Verbesserungen vorgenommen wurden, z. B. dass nicht der ganze Synodalausschuss, sondern ein geistliches und ein weltliches Mitglied des Synodalausschusses bei der Visitation teilnehmen sollten. Am letzten Sitzungstag stimmte die Synode allen konsistorialen Veränderungswünschen und dann dem ganzen Gesetz zu. (siehe Sb 13 S. 75 f und Anlage 38)

Teilung von Kirchengemeinden abgelehnt
Ein ganz merkwürdiges Schicksal ereilte der Antrag des Synodalen Zerbst, unübersichtliche Kirchengemeinden zu teilen. Zerbst wiederholte einen Antrag, der schon auf der vorhergehenden Synode abgelehnt worden war. Für die synodale Kommission empfahl ausgerechnet der Braunschweiger Katharinenpfarrer Skerl die Ablehnung des Antrags. Dieser wurde als Kritik an der Kirchenregierung missverstanden. Das Konsistorium wäre indes „bisher in der wohlwollendsten Weise hier vorgegangen“, und es bestünde kein Grund, zu befürchten, dass es je anders würde. (Sb 6 S. 35) Zerbst widersprach Skerl heftig. „Die stets sich vergrößernde Not der Zeit – er weise nur auf das rapide Anwachsen der größeren Städte hin – verlange gebieterisch, dass man mit der größten Schnelligkeit die Schaffung neuer Parochien, die ja allerdings lange Jahre beanspruche, in Angriff nehme“.

Die Katharinengemeinde in Braunschweig von Pastor Skerl hatte 1890 nach einer polizeilichen Zählung 19.200 Seelen und die Magnikirche 24.800 Seelen. Das Evangelische Gemeindeblatt schrieb dazu: „Fürwahr kann da von einer gedeihlichen Seelsorge keine Rede sein und ist eine Abhilfe dringend nötigt.“ (nach Klaus Jürgens, Ev.-luth. Kirche in einer werdenden Großstadt“ in: Gott dem Herrn Dank sage, Festschrift für Gerhard Heintze foedusverlag 2002 ,S. 249)
Konsistorialrat Spies erklärte allerdings ungerührt, jener Missstand sei „im Herzogtum verschwindend wenig zu finden“. (ebd) Der Antrag wurde daraufhin abgelehnt.

Besoldungsreform
Zerbst hatte beantragt, „baldthunlichst einen Gesetzentwurf, welcher die Besoldung der Geistlichen unter Reform des Pfründesystems nach festen Grundsätzen namentlich dem Maßstab des Dienstalters regelt, vorzulegen“. (Sb 2 S. 10) Die kirchenrechtliche Kommission unterstützte den Antrag deutlich. Sie bemängelte, „dass das Einkommen der verschiedenen Pfarrstellen ein zwar historisch gegebenes ist, die darin obwaltenden Verschiedenheiten aber sachlich durch nichts gerechtfertigt sind, die Einkommen vielmehr grundsätzlich weder zu der dem Stelleninhaber obliegenden Arbeit noch auch zu dessen Dienstalter überhaupt in irgend einem, geschweige denn in einem richtigen Verhältnis steht“. (Anlage 17 S. 1) Der Kommission gehörten die kompetenten Kommunalpolitiker Pockels, Langerfeldt und Rhamm an und untermauerten ihren Vorschlag mit einer neuen Skala der Pfarrereinkommen, gestaffelt nach dem Dienstalter. Dabei gingen sie geschickt vor, indem sie die Ausgabe der bisherigen Gesamtsumme nicht veränderte und auch das Pfründensystem nicht antasteten. Es war ungewöhnlich, dass der Konsistorialpräsident nicht die Debatte unter den Synodalen abwartete, sondern mit einem sehr langen Redebeitrag die Debatte zu dominieren versuchte. v. Schmidt-Phiseldeck lehnte alle Veränderungen rundweg ab, die Mängel seien keineswegs so groß, dass sie das Risiko einer vollständigen Änderung des Besoldungssystems ausglichen. Gegen diese harsche Reaktion wandte sich sofort das Kommissionsmitglied Kreisdirektor Langerfeldt, der viel Zustimmung aus der Synode erhielt. „Die leidigen Geldfragen drängten sich störend zwischen Prediger und Gemeinde, trübten ihr gegenseitiges Verhältnis und zerstörten das kirchliche Leben“, so der Synodale Boehme. (Sb 7 S. 44)
Als sich auch Kirchenkommissar Geheimrat Spies mit einem Formulierungsvorschlag an der Debatte beteiligte, war das Eis gebrochen. Sein Vorschlag, „die Hohe Kirchenregierung (zu) ersuchen, danach zu streben, dass solche gesetzgeberischen Maßregeln getroffen werden, welche die Besoldung der Geistlichen unter Reform des Pfründensystems nach festen Grundsätzen, namentlich dem Maßstab des Dienstalters zu regeln, geeignet sind“. (Sb 7 S. 45)

Die Synode hatte sich erfolgreich gegen das Konsistorium positioniert und zwar mit Hilfe des Kirchenkommissars.

Brüske Ablehnung einer Kassenreform durch das Konsistorium
Bei den Generalinspektionen existierten noch sog. Generalinspektionswitwenkassen, die nach einem vom Synodalen Zerbst gestellten Antrag einer Reform unterzogen werden müssten. Bei den Kassen untereinander herrsche eine „beispiellose Ungleichheit“. Die ausgezahlten Renten stünden in keinem Verhältnis zu den eingezahlten Beträgen. Es sei der Wunsch der Pfarrerschaft, diese Kassen zu zentralisieren und nach gleichmäßigen Grundsätzen zu verwalten. (Sb 6 S. 38) Die Kommission schwächte den Antrag leicht ab, aber es war wieder die schroffe Art und Weise, wie Konsistorialrat Spies auch jede kleinste Änderung rundweg ablehnte. (Sb 9 S. 58 f) Die Synode brach daher die Debatte ab und lehnte auch den Reformantrag ab, weil sie die Zeit dafür noch nicht gekommen sah.

Musikalische Ausbildung der Kandidaten
Der Synodale Schulz regte an, dass die Kandidaten im Predigerseminar musikalisch ausgebildet würden zum gottesdienstlichen Vor- und Nachspielen an der Orgel. Bürgermeister Guericke argumentierte dagegen, das bedeute eine Verflachung, wenn nunmehr nur bestimmte Stücke gespielt würden, und v. Schmidt-Phiseldeck meinte, die Kirchenkasse dürfe dafür nicht in Anspruch genommen werden. Auch Konsistorialrat Rohde erwiderte: „Wie solle man sich z.B. einem Kandidaten gegenüber verhalten, der zwar in allen übrigen Prüfungsfächern genüge, aber gänzlich unmusikalisch wäre“. (Sb S. 59)

Ordnung der Nebengottesdienste
Mit der Verabschiedung der Ordnung einiger Gottesdienste zu besonderen Anlässen wurde die 1876 begonnene große Gottesdienstreform abgeschlossen. Nach der Ordnung des Hauptgottesdienstes am Sonntag (1876), der kirchlichen Trauung (1875), des Beicht- und Abendmahlsgottesdienstes (1880), des Begräbnisgottesdienstes (1884), der Taufe und Konfirmation (1888) waren noch einige Gottesdienste zu besonderen Anlässen zu erneuern. Dazu hatte der Synode ein Kirchengesetz, die ausformulierten Ordnungen und eine knappe Begründung vorgelegen. (Anlage 15 a/b/c) Ordnungen für die Nachmittagsgottesdienste, ein Krankenabendmahl (Krankenkommunion), für die Ordination und Einführung eines Pastors waren schon in der Kirchenordnung von 1709 vorgesehen. An diesen Texten hatte das Konsistoriums nichts Wesentliches geändert. Völlig neu waren die liturgische Ordnung anlässlich der Einführung eines Kirchenvorstehers, der Aufnahme eines Konvertiten, der Einweihung einer Kirche und der Einweihung eines Friedhofes.

Die liturgische Kommission hatte die Vorlage gründlich durchgearbeitet und 30 Anträge auf sprachliche und inhaltliche Veränderungen gestellt. (Anlage 22) Viele von ihnen wurden en bloc in der Synodendebatte ohne Aussprache angenommen. (Sb 7 S. 45) Am Ende der Debatte wurden dem Staatsministerium insgesamt 52 Veränderungsbeschlüsse übermittelt, außerdem eine Reihe zusätzlicher Kirchengebete, die schon während der Sitzung die Zustimmung des Kirchenkommissars erhalten hatten. (Anlage 37)

Die Einführung eines Kirchenvorstandes
Das Amt eines Kirchenvorstehers gab es seit 1851. Eine Art Einführung erfolgte bisher vermutlich mehr in familiärer Art bei der ersten Sitzung. Außerdem war in den Landgemeinden der Wechsel im Kirchenvorsteheramt eher selten. Man blieb lange Jahre beisammen. Eine Einführung erübrigte sich daher.
Die Ordnung der Einführung eines Kirchenvorstehers war liturgisch mager. Sie erfolgte nach der Vorlage nicht im Hauptgottesdienst, sondern nach Beendigung desselben. Nach zwei biblischen Lesungen und einer Ansprache folgte die Frage an die Kirchenvorsteher, die den Charakter eines Gelöbnisses hatte: „Gelobet ihr vor Gott und dieser Gemeinde, des euch befohlenen Dienstes stets in brüderlicher Liebe mit gewissenhafter Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den Ordnungen der Kirche zu warten und mit rechtschaffener Treue zu achten, dass Alles ordentlich und ehrlich zugehe in der Gemeinde zu deren Besserung, so reiche mir ein jeder von euch die rechte Hand und spreche –Ja.“ (Anlage 15 b S. 19)
Die Stichwörter „ordentlich – ehrlich – rechtschaffen – Ordnungen der Kirche“ vermittelten den Eindruck bürgerlicher Wohlanständigkeit, in der der Kirchenvorsteher amtieren sollte. Es war wenig von der Freude an diesem Dienst die Rede. Der Handschlag erinnerte eher an die Formalitäten auf dem Pferdemarkt als an einen liturgischen Ritus.
Nach dem Handschlag erfolgte eine Segensbitte und eine Anrede an die Gemeinde („Ihr aber, geliebte Glieder der Gemeinde, achtet diese Männer zwiefacher Ehre wert um des Amtes willen, zu dem der Herr sie unter euch gesetzt hat, dass sie es mit Freuden ausrichten und nicht müde werden.“), ein Schlussgebet und vielleicht ein Schlussvers. (Anlage 15 b S. 19)
Die liturgische Kommission beantragte, die Einführung nicht nach dem Gottesdienst, sondern während des Hauptgottesdienstes vorzunehmen. Das war eine wesentliche Änderung.

Die Aufnahme eines Konvertiten
Die Vorlage sah lediglich den Übertritt eines katholischen Christen in die Landeskirche vor, nicht etwa eines Dissidenten. Vorher sollte eine Unterrichtung in der unterschiedlichen Lehre zwischen römischer und lutherischer Kirchen erfolgt sein. Der Übertritt sollte in der Kirche vor dem Altar zusammen mit einigen Mitgliedern des Kirchenvorstandes geschehen, am ehesten vor der Beichthandlung, damit auch eine Abendmahlsfeier mit dem Übertritt verbunden werden konnte. Nach einigen Bibeltexten wurde der Konvertit gefragt, ob er sich zum Glauben der ev.-luth. Kirche bekenne, „gemäß durch die Gnade Gottes würdiglich zu wandeln gelobe und schließlich darin bis an sein Ende beharren wolle.“ Nach der dreifachen Frage und dem dreifachen Ja nahm der Pastor den Konvertiten „kraft meines Amtes hiermit in die Gemeinschaft der ev.-luth. Kirche auf“. Der Konvertit kniete nieder und unter Handauflegung sprach der Pastor eine Segensbitte. Es folgten ein Gebet, Vaterunser und Segen.

Die Vorlage sah eine etwas penetrante Anrede des Konvertierenden vor. Der Konvertierende fühle sich in seinem Gewissen gedrungen, aus der katholischen Kirche auszutreten. („ Der hier gegenwärtige N.N., welcher bisher der römisch-katholischen Kirche angehört hat, fühlt sich in seinem Gewissen gedrungen, aus derselben auszutreten und begehrt, in die Gemeinschaft unserer Kirche aufgenommen zu werden“). (Anlage 15 b S. 19) Die Kommission beantragte, diesen Teil in Klammern zu setzen und öffnete damit diese Ordnung auch für nicht katholische Menschen, die in die Landeskirche aufgenommen werden wollten, für Baptisten, Methodisten u.a. (Sb 8 S. 48) Der Text vermied antikatholische Andeutungen und ethische Überhöhungen. Es bleibt dahingestellt, ob schwerwiegende Gewissengründe zum Übertritt führten oder eher alltägliche Überlegungen wie ein evangelischer Partner/Partnerin.
Der Blickpunkt auf die römisch-katholische Kirche mochte durch die in den letzten Jahren ansteigende Zahl von Übertritten aus der katholischen Kirche verursacht gewesen sein. Es waren 1888 bis 1891 175 Katholiken zur lutherischen Kirche übergetreten. (Anlage 13 a S. 70) Ob allerdings dieses liturgische Formular bei jeder Konversion benutzt worden ist oder es nicht vielmehr wie bisher bei einem bürokratischen Akt, der Aufnahme eines Protokolls geblieben ist, muss dahingestellt bleiben.

Einweihung einer Kirche
Im 19. Jahrhundert boomte der Kirchbau in der Landeskirche. Es entstanden, bedingt durch die Hebung des Wohlstandes durch den Zuckerrübenanbau, in vielen Dörfern neue Kirchen oder wurden gründlich überholt. (dazu jetzt Klaus Renner Kirchenbau im Braunschweiger Land in: Von der Taufe der Sachsen.. S. 741 ff)
Es lag nahe, eine Ordnung für die Einweihung einer Kirche zu schaffen. Die Ordnung bestand aus zahlreichen organisatorischen Angaben (wer sich in welcher Reihenfolge versammelt, um die Kirche geht und dann vor der Eingangstür verharrt), dem Psalm 84, einer Weiherede, und einem langen Gebet, worauf die Übergabe der Schlüssel an den Ortspfarrer erfolgte.

Einweihung eines Gottesackers
Das Friedhofswesen wurde zunehmend als Aufgabe der Gemeinde empfunden. Es wurden in zahlreichen Dörfern ein neuer Friedhof angelegt. Die Friedhöfe der Stadtgemeinden in Braunschweig wurden zentralisiert und zentral verwaltet. Es gab einen Bedarf an einer feierlichen ersten Inanspruchnahme eines Friedhofes. Die Vorlage sah mit einem Gebet einen Abschied vom alten „Gottesacker“ vor, dem eine Prozession zum neuen Friedhof mit verschiedenen Chorälen folgte. Die Weihe sollte mit dem ersten Begräbnis auf dem Friedhof verbunden werden. Es wurden einige Bibeltexte verlesen (Joh. 5,28, Joh. 11, 25, 1. Kor. 15,19 ff) und dann eine Weiherede gehalten, „in der von Tod und Auferstehung und von der Bedeutung des Gottesackers als Pflanzstätte der Auferstehung zum ewigen Leben zu handeln ist“. (Anlage 15 b 25) Die Weihe schloss mit einem Gebet, das hier vollständig wiedergegeben wird, weil es das glaubensvolle Lebensgefühl der damaligen Kirche gegenüber Sterben und Tod eindrücklich wiedergibt.

„Lasset uns beten: Allmächtiger Gott, Herr über Leben und Tod, wir beugen uns vor Dir mit demütigem Herzen und erkennen, dass wir allein um unserer Sünde willen der Gewalt des Todes und den Schrecken des Grabes und der Verwesung unterworfen sind. Aber du hast uns auch zu unserm Trost wissen lassen, dass nach deinem gnädigen Rat und Willen Dein lieber Sohn, unser Herr Jesus Christus, durch Sein Leiden, Sterben und Auferstehen dem Tode die Macht und dem Grab seine Schrecken genommen hat, und dass alle, die in Ihm entschlafen, durch Ihn aus ihren Gräbern auferweckt und mit Freuden sollen vor Sein Angesicht gestellt werden. In dieser Hoffnung legen wir die Entschlafenen hier nieder und bitten Dich jetzt, heilige diese Stätte, die wir zu ihrem Begräbnis errichtet haben, zu einer Ruhe- und Friedensstätte, zu einem Saatfelde für ihre verstorbenen Leiber, daraus Du dieselben einst erwecken und mit himmlischer Klarheit umkleiden wirst. Breite Deine schirmende Hand aus über dieses Feld, dass es von Niemandem entweiht und verunehrt, sondern allezeit als ein Dir geheiligtes Land unverletzt erhalten und bewahret werde. Die hier ihre Toten zur Erde bestatten, die tröste mit dem starken Troste Deines göttlichen Wortes, mit dem gewisse Glauben, dass die, welche sie betrauern, nicht verloren, sondern in Deiner Hut wohl geborgen und verwahrt sind. Und weil wir allesamt von dem Tode umfangen sind und nicht wissen, wie bald der eine oder andere von uns aus der Welt abgefordert und hier niedergelegt werden wird, so erwecke uns in steter Bereitschaft zu stehen und Fleiß zu tun, dass auch wir einst als guter Same möchten hier eingesenkt werden können. Das hilf uns, lieber Vater, durch Jesum Christum, unsern Herrn, Amen.

Daraufhin erklärte der Pastor „als verordneter Diener der Kirche“ den Friedhof für geweiht und geheiligt und die Gemeinde sang einige Strophen aus „Jesus meine Zuversicht“.

Gottesdienst am Hagelfeiertag
Auf Vorschlag der liturgischen Kommission wurden der konsistorialen Vorlage noch zwei weitere Gottesdienstordnungen angefügt. Sie beantragte eine Ordnung für den Gottesdienst am sehr beliebten und bekannten Hagelfeiertag. (Anlage 22 S. 3) Es war auffällig, dass die Vorlage des Konsistoriums keine Gottesdienstordnung für den Hagelfeiertag, der als Erntebitttag begangen wurde, enthielt. War das Konsistorium davon ausgegangen, dass die herkömmliche, festliche Ordnung aus der Kirchenordnung von 1709 noch in Gebrauch war und weiterhin gebraucht werden sollte? (Kirchenordnung Anton Ulrich 1709 2. Teil S. 25 ff)
Schon 1709 war offenbar überlegt worden, ob die Gemeinde weiterhin Gott um die Ernte bitten sollte. Nur wegen des „uralten christlichen Gebrauches“ ließ es der aufgeklärte Herzog „billig dabey bewenden“. (§ 1: Nachdemmahlen es ein Uralter Christlicher Gebrauch, daß in der Woche Vocem Jucundidatis oder Rogate eine gewisse Zeit ausgesetzt werde, In welcher GOtt der Allmächtige insonderheit um Gesegnung der lieben Feld-Früchte und Abwendung schädlichen Mißwachses durch Hagel, Ungewitter, Wasserfluten und dergleichen mit hertzlicher Andacht anzuruffen, So lassen Wir es billig dabey verbleiben“ KO Anton Ulrich Teil 2 S. 25)
Dieser Bettag sollte in Städten und Dörfern ohne Unterschied im ganzen Land gehalten werden und zwar morgens um 7 Uhr. Damit war die Frage, ob tagsüber gearbeitet werden durfte, offen gelassen.

Die Ordnung des Erntebitttages war folgende: Lied „Vaterunser im Himmelreich“, Kniegebet des Pastors am Altar mit Psalm 85, Glaubenslied, Pastor von der Kanzel Psalm 104. „Erkläre er dieselbe, kurtz und einfältig, mit nöthiger Lehre und Vermahnung zu hertzlicher Danksagung und Gebet zu GOTT für die Feld-Früchte und Erhaltung derselben“. Nach der Predigt Beichte und Absolution und ein langes, sprachsaftiges Gebet von der Kanzel, zu dem die Gemeinde niederkniete. Danach ein Psalmwechselgebet, Vaterunser Segen. Nun ging der Pastor von der Kanzel, wozu die Gemeinde sang „O Vater deine Sonne scheinet“, dann betete der Pastor am Altar „Aller Augen warten auf dich, Herr“, und die Gemeinde antwortete: „Und du gibest ihnen ihre Speise zu seiner Zeit“, darauf sang der Pastor „die Collekte vor ein gnädiges Gewitter“, es folgte „der Name des Herrn“ und als Schlusslied „Es woll uns Gott genädig sein.“ Man unterschätze nicht diese Anhänglichkeit der ländlichen Gemeinden an diese üppige liturgische Form. Sie reflektierte die in der Landbevölkerung tief verankerte Furcht vor der lebensbedrohlichen Abhängigkeit vom Wetter, vor Trockenzeiten und anhaltender Nässe. Die Älteren jener Zeit hatten noch die furchtbare Hungerphase in den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts und um 1848/49 erlebt. (dazu Gerhardt Schildt, Tagelöhner, „Existenzminimum und Unterernährung“ S. 205 ff)

Die Kommission schlug eine wesentlich schlichtere Form vor. Es sollte die Ordnung eines Früh- oder Nachmittagsgottesdienstes verwendet werden mit Psalm 85 als Altarlesung, Predigt mit freier Textwahl und danach Psalm 67 am Altar. (Sb 8 S. 48) Das konnte als Herabstufung des Hagelfeiertages verstanden werden, denn üblicherweise wurde er an diesem schulfreien Tag nach der Ordnung des sonntäglichen Hauptgottesdienstes begangen. Es entfiel auch der üppige liturgische Rahmen.

Der Hagelfeiertag war bereits in der Landesversammlung ins Gerede gekommen. Der Landwirt Lambrecht, Reinsdorf, hatte beantragt, den Hagelfeiertag, der in der Regel an einem Montag begangen wurde, auf einen Sonntag zu verlegen. Lambrecht begründete die Verlegung mit der im Juni fälligen Rübenernte. Das war nicht überzeugend, denn es wurde in der Braunschweiger Landwirtschaft durchweg auch am Sonntag gearbeitet, wenn es dringend war. Ausgerechnet Konsistorialpräsident v. Schmidt-Phiseldeck, zugleich Abgeordneter der Landesversammlung und Vorsitzender des Inneren Ausschusses, trug am 19. Mai 1892 die Mehrheitsmeinung des Ausschusses vor, der den Antrag Lambrechts mit formalen Änderungen unterstützte. Der Besuch des Gottesdienstes beschränke sich auf Hofbesitzer und deren Familien, während der Arbeiterstand und die dienende Klasse „im Ganzen nur dem Müßiggange fröhne oder Vergnügungen von nicht immer tadelfreiem Character nachgehe“. (Verhandlungen der Landesversammlung 21. ordentlicher Landtag 1892 I. Bd Protokolle und Sitzungsberichte Prot. 29 S, 185 f) Auch das positive Echo der Inspektionssynoden wiege nicht schwer, denn diese könnten „als eine wirkliche Vertretung der Gemeinde füglich nicht angesehen werden.“ (ebd) Der Hagelfeiertag am Sonntag sollte sozusagen als Entschädigung denselben staatlichen Schutz genießen wie der Bußtag.
In der Landessynode war von einer Verlegung keine Rede mehr.

Gottesdienst durch Lektoren
Ein weiterer Vorschlag der Kommission war noch weiter tragender. Die Kommission hatte gemeinsam mit dem Konsistorium folgende Ordnung eines Lektorengottesdienstes beantragt, der durch den Opfermann oder Lehrer gehalten werden sollte: Gemeindegesang, Verlesung der Epistel, Gemeindegesang, Vorlesung der vom Geistlichen vorgeschriebenen Predigt, Vaterunser, Segen, Schlussvers, der auch entfallen konnte. (Sb 8, S. 49) Auf Antrag von Superintendent Dettmer, Lehre, wurde zwischen Predigt und Vaterunser noch das Kirchengebet eingefügt. Das war ein wichtiger Zwischenschritt zur geistlichen Bevollmächtigung des Laien, auch wenn dies nicht so verstanden wurde.

Ziemlich formlos endete diese sechste Synodalsitzung. Der Regierungskommissar, der ansonsten gerne persönlich die letzte Sitzung mit einem Rückblick beendete, war nicht erschienen. Der Synodalpräsident verlas ein entsprechendes „Höchstes Reskript“, und brachte auf den Regenten das übliche dreimalige Hoch aus „in welches die Versammlung begeistert einstimmte.“ So hatte wenigstens das Protokoll sein traditionelles Ende.
Mit der Verabschiedung war das langjährige Agendenwerk abgeschlossen, das 1872 begonnen wurde. Es war die erste Hauptaufgabe jener Synodenepoche, der mit der Schaffung eines neuen Gesangbuches bald die nächste Arbeit folgte. Die Agende wurde 1895 gedruckt und blieb fast 70 Jahre in Geltung. Sie überstand zwei Weltkriege und drei politische Systeme (Kaiserzeit, Nazizeit, demokratische Zeit in Weimar und Bonn) und prägte durch unterschiedliche kirchenpolitische Richtungen hindurch eine sich wandelnde Gottesdienstgemeinde.



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Impressum  http://bs.cyty.com/kirche-von-unten/archiv/gesch/Synode/, Stand: August 2020, dk