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[Kirche von Unten]

Über die Geschichte der Braunschweiger Landessynode

Ein Kompendium von Dietrich Kuessner

(Download des Buches als pdf: Band 1 Band 2)



Über die Geschichte der Braunschweiger Landessynode in der nationalsozialistischen Zeit (1933-1935)

Am Ende einer 66 Jahre währenden Synodenepoche


Im Rückblick auf die bisherigen 66 Jahre währende Synodengeschichte werden drei verschiedene Synodentypen erkennbar:
In der ersten Epoche (1869-1916) hatte sich die Landessynode einen festen Platz neben dem Herzoglichen Konsistorium erkämpft. Die Aussprachen im Plenum wurden von theologischen Gegensätzen bestimmt.
Im zweiten Abschnitt (1920-1933) erhielt die Synode Verfassungsrang neben der Kirchenregierung und dem Landeskirchenamt und war damit in der Struktur der Landeskirche fest verankert. Sie passte auch zu dem demokratischen Aufbruch, der in der Weimarer Zeit stattfand. Neben theologische Gegensätze traten drei Kirchenparteien, die die Wahlen und Gegensätze im Plenum bestimmten. Aber die Lebendigkeit und Auseinandersetzungsfreude ließ in dem Maße nach, wie das Landeskirchenamt die Themen der Tagungen vorgab. Die Dominanz der Wirtschaftsfragen verschob den Gleichschritt beider Institutionen zugunsten der Fachkompetenz des Landeskirchenamtes.
In der dritten Phase (1933-1935) wurde die Synode als Verfassungsorgan ausgehöhlt und beseitigt. Es gab keine Aussprachen, und die Sitzungsdauer beschränkte sich auf Minuten.Es hatte seit 1933 nicht eine wesentliche Initiative aus dem Landeskirchentag gegeben. Der Landeskirchentag stimmte den Vorlagen der Kirchenregierung unkritisch zu. Nur bei der Vorlage der 28. Thesen in der Novembersynode vermerkte das Protokoll eine „lebhafte Aussprache“, ohne allerdings zu berichten, in welche Richtung die Wortmeldungen gingen. Der Landeskirchentag trug dem Ungeist der Zeit Rechnung, indem er sich als Zustimmungskulisse zu den Vorlagen der Kirchenregierung betätigte.

Es wurde offenbar, dass die Synode zwar eine Form bietet, die jedoch von den Synodalen zum Leben erweckt werden muss. Selbst die Tatsache eines Verfassungsranges schützt das Organ Synode nicht vor Verkümmerung und Austrocknung. Faktisch bedeutete die Übertragung der Befugnisse des Landeskirchentages auf die kirchenleitenden Gremien ihre tatsächliche Beseitigung.

Die Beseitigung der Landessynode aus dem kirchlichen Leben war eine typische Erscheinung der lutherischen Landeskirchen im Westen des Reiches. Dem äußeren Anschein nach näherte sich das Bischofsverständnis in den lutherischen Kirchen dem Führerprinzip.
Ob es in der Braunschweigischen Landeskirche zur Zeit des Nationalsozialismus jemals wieder einen Landeskirchentag geben werde, war ziemlich ausgeschlossen. Die Geschichte der Landessynode schien am Ende.



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Impressum  http://bs.cyty.com/kirche-von-unten/archiv/gesch/Synode/, Stand: August 2020, dk