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[Kirche von Unten]

Über die Geschichte der Braunschweiger Landessynode

Ein Kompendium von Dietrich Kuessner

(Download des Buches als pdf: Band 1 Band 2)



Über die Geschichte der Braunschweiger Landessynode in der Nachkriegszeit (1946-1964)

I. Sitzungsperiode des Landeskirchentages (Landessynode) (1946 – 1952)


Literaturhinweis: Klaus Erich Pollmann, Der schwierige Weg in die Nachkriegszeit, Göttingen 1994.

Politische Grunddaten
Die militärische Führung des Deutschen Reiches hatte nach einem vernichtenden Blitzsieg zweimal bedingungslos kapituliert: vor der alliierten Führung am 7. Mai 1945 in Reims und vor der sowjetischen Führung am 8. Mai in Berlin-Karlshorst. Das Deutsche Reich war historisch einzigartig zerstört und blieb für Jahrzehnte lang militärisch besetzt. Das Deutsche Reich erhielt keinen Friedensvertrag, sondern die drei Siegermächte teilten die Fläche des Deutschen Reiches unter sich in vier Besatzungszonen auf und nahmen sich, was sie haben wollten: große Gebiete im Osten, Forschungseinrichtungen, Industriebetriebe. Der Rest wurde demontiert. Nie wieder sollte ein deutsches Reich Krieg führen können. Der politischen und militärischen Führung wurde in Nürnberg, ehemals „Hauptstadt der Bewegung“, der Prozess gemacht. Viele wurden zum Tode verurteilt, aufgehängt, verbrannt und ihre Asche in Gewässer zerstreut. Die von Adolf Hitler und dem Nationalsozialismus geführte und von großen Teilen der deutschen Bevölkerung begeistert gefeierte deutsche Regierung hatte in einem Maße politisch, militärisch und moralisch versagt, wie keine zuvor.

Das Land Braunschweig wurde schon im April 1945 von englischen Truppen militärisch besetzt und vom Hauptquartier in Bad Pyrmont politisch kontrolliert. Ehemals in der Mitte des Reiches gelegen wurde es nun zwischen der sowjetischen und britischen Besatzungszone zu einem Zonenrandgebiet. Das Gebiet um Blankenburg und Calvörde wurde von der sowjetischen Regierung vereinnahmt.
Herbert Schlehbusch wurde mit der provisorischen Leitung des Braunschweiger Staatsministeriums beauftragt. Nur für ein knappes Jahr trat ein Braunschweiger Landtag zum ersten Mal am 11.2.1946 zusammen. Es wurde sogar unter Einschluss aller Parteien ein Landeskabinett gebildet, aber am 21. November 1946 löste sich der Landtag zugunsten einer niedersächsischen Landesregierung auf. Von Hannover aus war das Land Niedersachsen gebildet und ein Landeskabinett aus allen Parteien unter der Leitung von Hinrich Kopf ernannt worden. Bei der Wahl zum ersten niedersächsischen Landtag am 20.4.1947 betrug die Wahlbeteiligung nur 65,1 % und die SPD wurde stärkste Partei mit 65 Sitzen. Hinrich Kopf (SPD) bildete eine Allparteienregierung, die er vom 9.6.1948 bis 1950 mit der CDU und dem Zentrum fortführte. Nach der Wahl zum 2. niedersächsischen Landtag konnte Kopf eine Koalition mit dem BHE und Zentrum bis 1955 fortsetzen.
Die endgültige Aufteilung unter den Siegerstaaten war erst beendet, nachdem der Versuch Stalins, das aufgeteilte Berlin 1948 ganz zur Sowjetzone zu schlagen, durch eine Versorgungsluftbrücke der Westalliierten gescheitert war.
Am 23. Mai 1949 wurde ein Grundgesetz als provisorische Verfassung für Westdeutschland verkündet. Nach der Wahl zum Deutschen Bundestag am 14.8.1949 konnte Konrad Adenauer eine Regierung aus CDU/CSU, FDP und DP bilden. Theodor Heuss wurde am 12.9.1949 zum ersten Bundespräsidenten gewählt.
Am 1.4.1947 fand eine Protestkundgebung gegen Hunger und die verschlechterte Versorgungslage in Salzgitter statt. Von der Entmilitarisierungs- und Demontagepolitik war besonders das Rüstungsgebiet Salzgitter betroffen. Am 16.10.1947 wurde die deprimierende Demontageliste veröffentlicht. Im März 1950 kam es im Salzgittergebiet zu Unruhen und Widerstand gegen einrückende Besatzungstruppen. Am 20.10.1950 besuchte Adenauer die Salzgitter-Werke.

Das Braunschweiger Land war seit 1944 durch die Flüchtlinge und durch die Vertreibung der Schlesier im Frühjahr 1946 überlaufen. In Marienthal-Horst und in Alversdorf entstanden im grenznahen Bereich in den Baracken der Zwangsarbeiter große Durchgangslager. Die Eingliederung der Flüchtlinge und Vertriebenen gestaltete sich schwierig.
Ein Erfolg der am 5.3.1946 beginnenden und sich bis 1950 hinziehenden Entnazifierung war fragwürdig.
Mit der Verkündigung des Marshallplanes am 5.6.1947 besserte sich die wirtschaftliche Lage. Durch die Währungsreform vom 20.6.1948 wurde auf Kosten der niedrigen Einkommen und kleinen Sparer ein neuer wirtschaftlicher Anfang geschaffen. Die DDR schuf danach ein eigenes Währungsgebiet.
Die Arbeitslosigkeit stieg von 7% 1946 auf 10,3% 1950, nämlich 1.580.000 Personen, aber 1950 hatte die Industrieproduktion das Volumen von 1936 erreicht.

Kurze Kirchliche Zeitgeschichte
Die Deutsche Evangelische Kirche in Berlin konnte wegen ihrer Verflechtungen mit der nationalsozialistischen Regierung nicht weiter bestehen bleiben. Auf Einladung von Bischof Wurm trafen sich Leitende und Verantwortliche aus allen Landeskirchen im August 1945 in Treysa und gründeten die Evangelische Kirche in Deutschland als neue Organisation und einen Rat, dessen Vorsitz der Berliner Bischof Otto Dibelius einnahm. Unmittelbar vorher hatte der bayrische Bischof Hans Meiser versucht, die lutherischen Landeskirchen in einer Lutherischen Großkirche zu vereinen, was jedoch am Widerspruch Wurms scheiterte. Die EKD wurde weltweit bekannt durch ein Stuttgarter Schuldbekenntnis, in dem es u.a. hieß: „Durch uns ist unendliches Leid über viele Völker und Länder gebracht worden.“ Diese Erklärung wurde zwar abgeschwächt und von der Bevölkerung und vielen Pfarrern schroff abgelehnt, aber sie markierte doch den Anfang einer kritischen Selbstbesinnung, die von Teilen der Bekennenden Kirche im Darmstädter Wort 1947 („Wir sind in die Irre gegangen...“) fortgeführt wurde.
Auf den Synoden der EKD brachen alte Positionen und Gegensätze aus der Nazizeit vor allem zwischen den Synodalen der lutherischen und unierten Landeskirchen unheilvoll auf.

Die Vorgeschichte des Landeskirchentages
1935 hatte sich der Braunschweiger Landeskirchentag seine Befugnisse auf den Landesbischof übertragen. Dabei blieb es bis Kriegsende. Der Landeskirchentag hatte praktisch aufgehört zu bestehen. Als intakte Verfassungsorgane arbeiteten von 1935 - 1946 die Kirchenregierung und das Landeskirchenamt weiter. Die Landeskirche hatte die Erfahrung gemacht, dass es Kirche auch ohne einen Landeskirchentag geben konnte. Die neue vorläufige Kirchenregierung (Palmer, Erdmann, Schwarz, Ernesti, Linke), legte aber eine Wahl zum Landeskirchentag auf den 15. Januar 1946 fest, bestimmte vier Wahlkreise und als vier Wahlkreisleiter Kirchenrat Jürgens, Pfarrer Wedemeyer, Propst Rauls und Propst Strothmann. Bis zum 24. 12. 1945 konnten Wahlvorschläge von den Wahlberechtigten eingebracht werden. In Absprache der kirchlichen Gruppen (Bekennende Kirche, Kirchliche Mitte) wurden jedoch die Namen der 36 Abgeordneten des Landeskirchentages untereinander vereinbart und eine Wahl vermieden. Bereits einen Tag vor dem vorgesehenen Wahlgang wurden die Namen der „Gewählten“ veröffentlicht. Die Überschrift im Amtsblatt vom 14. Januar 1946 unter Nr. 5619 „Bekanntgabe des Ergebnisses der Wahl zum Landeskirchentag“ kann den falschen Eindruck erwecken, als ob irgendwo in einer Kirchengemeinde eine Wahl zum Landeskirchentag stattgefunden hätte. Der Paragraf 24 des alten Wahlgesetzes vom 11. 3. 1922 ließ die Möglichkeit offen, auf eine Wahl zu verzichten, wenn nicht mehr als die vorgeschriebene Anzahl von Abgeordneten vorgeschlagen wurde. So kamen die sog. „Einheitslisten“ zustande. Zum 12. Februar 1946 wurde nach 11 Jahren wieder ein ordentlicher Landeskirchentag einberufen.

Die Namen der Abgeordneten der I. Sitzungsperiode nach dem Krieg

01. Barnstorf, Bauer, Eilum.
02. Ehrhorn, Arthur, Propst, Vienenburg.
03. Erdmann, Martin, Pfarrer, Lelm, bis 1946, dafür
      03. Wolters, Georg, Dr., Pfarrer, Schliestedt.
04. Eichler, Lehrer, Lutter a. B. bis 1950, dafür
      04. Hartmann, Helmut, Landgerichtsrat, Braunschweig.
05. Ernesti, Hans, Propst, Braunschweig Querum.
06. Gerstenkorn, August, Klempnermeister, Räbke.
07. Herdieckerhoff, Reinhard, Pfarrer, Braunschweig.
08. Jürgens, Otto, Propst, Braunschweig.
09. Jürges, Albert, Bauer, Steinlah.
10. Krake, Telegrafenleitungsaufseher, Schöppenstedt bis 1948, ausgeschieden aus Arbeitsüberlastung,
      10. dafür Randau, Elfriede, Gemeindehelferin, Salzgitter.
11. Kurs, Fritz, Bauer, Bergfeld über Vorsfelde bis 1948, dafür
      11. Simm, Carl, Studienrat, Helmstedt. Das Mandat ruht.
12. Lehmberg, Wilhelm, Propst, Vorsfelde.
13. Lenz, Amtsgerichtsrat, Goslar.
14. Lerche, Walter, Landgerichtsdirektor a.D. Braunschweig.
15. Linke, Amtsgerichtsrat Braunschweig.
16. Lüneburg, Heinrich, Schulleiter, Königslutter, verstorben am 17.3. 1948, dafür
      16. Frau Pini, Warberg.
17. Mackensen, Mühlenbesitzer, Gr. Heere.
18. Meyer, Bankdirektor, Goslar.
19. Müller, Burckhardt, Rechtsanwalt, Schöningen.
20. Mewes, Schlosser, Braunschweig.
21. Oppermann, Ernst, Dr., Studienrat, Wolfenbüttel.
22. Palmer, Ottmar, Kirchenrat, Berka bis 1947, dafür
      22. Seebaß, Georg, Pfarrer, Rautheim.
23. Padel, Herbert, Propst, Helmstedt.
24. Pinkernelle, Prokurist, Braunschweig.
25. Rauls, Wilhelm, Propst, Goslar.
26. Reuß, Baurat, Bad Gandersheim.
27. Rollwage, Lehrer, Cramme.
28. Rohlfs, Alexander, Pfarrer, Kirchberg.
29. Strothmann, Werner, lic. Dr., Propst, Ahlum.
30. Schwarz, Paul, Studienrat, Helmstedt.
31. Vermeil, Arzt, Braunschweig, bis 1949, dafür
      31. Stürmer, Kraftfahrer, Braunschweig.
32. Vestner, Hausfrau, Braunschweig bis 1946, dafür
      32. Rektor Weise.
33. Wätjen, Kreisbauernführer, Halchter.
34. Wiesenfeldt, Hans, Pfarrer, Liebenburg bis 1948, ausgeschieden wegen Fortzug aus der Landeskirche, dafür
      34. Wurr, Gustav, Pfarrer.
35. Widdecke, Emil, Fabrikdirektor a.D., Wendhausen, bis 1947, dafür
      35. Wiegel, Hermann, Bauer, Vorsfelde.
36. Woldag, Angestellter, Lebenstedt.
37. Geisler, Kurt, Pfarrer, Sambleben, seit 1949.
38. Modrow, Prokurist, Braunschweig seit 1949.
39. Rausch Lehrer, Wolfenbüttel, seit 1949.

Mit dem Kirchengesetz zur Ergänzung des Landeskirchentages vom 31.3.1949 wurde der Landeskirchentag zum November 1949 durch Berufung der Kirchenregierung und des Synodalpräsidenten um drei Personen erweitert, um den Flüchtlingen und Vertriebenen ein Mitspracherecht im Landeskirchentag zu verschaffen (Amtsblatt 1949 S. 41 Nr. 5827). Offenbar hatte man bei der Auswahl 1946 auf diese, die Kirchengemeinden ungemein belebende Gemeindegruppe nicht geachtet; ein typisches Braunschweiger Binnendenken. In den Kirchenvorständen arbeiteten bereits schon zahlreiche Flüchtlinge mit. Es wurden in den Landeskirchentag entsandt: Pfarrer Kurt Geisler, Sambleben, Prokurist Modrow, Braunschweig, Lehrer Rausch, Wolfenbüttel. Damit hatte der Landeskirchentag seit 1949 38 Abgeordnete. Der Sitz des Abgeordneten Kurs (Nr. 11) ruhte und wurde nicht wieder besetzt.

Dem Landeskirchentag gehörten von den 12 ordinierten Abgeordneten 7 Pröpste und 5 Pfarrer an. Alle 5 Pfarrer waren Mitglieder des Pfarrernotbundes gewesen.
Der Landeskirchentag wählte zu seinem Präsidenten den Mühlenbesitzer Mackensen, Gr. Heere, und zu seinen Stellvertretern Amtsgerichtsrat Linke und Rittergutsbesitzer Wätjen.

Termine und Themen

Eröffnungsgottesdienst in der Marienkirche um 10.00 Uhr mit Predigt über Luk.4,16-21 von Ottmar Palmer, dem Vorsitzenden der vorläufigen Kirchenregierung, anschließend Empfang für Vertreter der Militärregierung und der Behörden. In Vertretung des erkrankten Ministerpräsidenten Schlebusch waren Oberlandesgerichtsrat Dr. Wanstrat, außerdem der Wolfenbütteler Bürgermeister Mull und Captain Clark anwesend.

1. Sitzung am 12./13. Februar 1946 Dienstag/Mittwoch im Gemeindesaal der Hauptkirche BMV, Wolfenbüttel
Anwesend: 34 Synodale
Es fehlen: Jürges und Wiesenfeldt.

Tagesordnung: 1. Verpflichtung der Abgeordneten. 2. Wahl des Präsidenten des Landeskirchentages und seiner Stellvertreter. 3. Bestellung des Stellvertreters des Landesbischofs. 4.Wahl der Kirchenregierung. 5.Wahl der erforderlichen Ausschüsse. 6. Verschiedenes.

Die vorgesehene Ansprache von Captain Clark von der britischen Militärregierung fand aus Zeitgründen nicht statt. Palmer eröffnete als Vorsitzender der vorläufigen Kirchenregierung die Sitzung mit einem Rückblick und der Verpflichtung der Abgeordneten. Auf Vorschlag von Erdmann wurden Mackensen als Präsident und Linke und Wätjen als Stellvertreter einstimmig gewählt. Auf Vorschlag von Propst Ernesti wurden folgende vier Ausschüsse einstimmig gebildet und personell besetzt: ein Rechtsauschuss (Vorsitzender Linke), ein Finanzausschuss (Vorsitzender Jürgens), ein Bittschriftenausschuss (Vorsitzender Schwarz), ein Wahlprüfungsausschuss (Vorsitzender Eichler). Auf Antrag von Strothmann wurde außerdem ein Ausschuss für Zusammenarbeit mit den niedersächsischen evangelischen. Landeskirchen gebildet.
An Stelle des Tagesordnungspunktes 3 legte Linke einen auch vom Präsidenten Mackensen unterzeichneten Antrag zu einem Gesetz zur „Behebung des kirchlichen Notstandes“ vor. Der Notstand wurde darin gesehen, dass Bischof Johnsen noch in jugoslawischer Kriegsgefangenschaft war, und er als politisch belastet galt. Das Gesetz sah als vorläufigen Ersatz für den abwesenden Bischof die Bildung des Amtes eines Landeskirchenpräsidenten vor, außerdem die Wahl einer vorläufigen Kirchenregierung und die Einsetzung eines Ausschusses zur Prüfung der Bischofsfrage. Mit 30:4 Stimmen wurde in namentlicher Abstimmung das Gesetz angenommen. und Pfarrer Martin Erdmann einstimmig zum Landeskirchenpräsidenten gewählt.
Zu Mitgliedern einer vorläufigen, bis zur Lösung der Bischofsfrage amtierenden Kirchenregierung wurden auf Vorschlag von Mackensen gewählt: Landeskirchenpräsident Erdmann, OLKR Dr. Breust, Amtsgerichtsrat Linke, Propst lic. Dr. Strothmann, Pfarrer Herdieckerhoff, Braunschweig, Propst Ernesti, Braunschweig-Querum, Pfarrer Rohlfs, Kirchberg.
Das Gesetz sah außerdem OLKR Dr. Breust als Stellvertreter Erdmanns in der Kirchenregierung und Oberlandeskirchenrat Röpke als Stellvertreter Erdmanns als Vorsitzenden des Landeskirchenamtes vor.
Das Abstimmungsergebnis lautete 33:1. Die einzige offene Gegenstimme durch Handerheben kam von Palmer. Die Besetzung von Breust als stellvertretendem Vorsitzenden der Kirchenregierung löste bei den Mitgliedern des Pfarrernotbundes Entsetzen aus.
Palmer verkündete den Rücktritt der bisherigen neuen Kirchenregierung.
Einige weitere Anträge wurden an die Ausschüsse überwiesen: von Herdieckerhoff zur Gründung eines Beirates für den Gemeindedienst sowie zwei Anträge von Wiesenfeldt: zur Beschaffung von Papier für ein Gemeindeblatt (a), und „zur Herbeiführung restlos geordneter Zustände in der Landeskirche die Bildung eines Ausschusses zur Überprüfung aller Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen, die seit dem 28.7.1933 getroffen worden sind“ (b), sowie ein Antrag von Strothmann, gemeinsam mit anderen Landeskirchen „immer wieder“ bei der Militärregierung vorstellig zu werden, dass den deutschen Kriegsgefangenen und den politischen Gefangenen das Recht zugestanden wird, mit ihren Angehörigen in brieflichen Kontakt zu treten und „Briefverkehr mit den deutschen Ostgebieten in der polnischen Zone zu ermöglichen“.

Quelle LAW Syn 187
2. Sitzung am 4./5. April 1946 Montag/Dienstag im Gemeindehaus der Hauptkirche BMV, Wolfenbüttel
anwesend: 4.4.: 33 Synodale, 5.4.: 32 Synodale
Es fehlen: Padel, Kurs, Jürges, am 2. Tag auch noch Frau Vestner.

Zu Beginn eine Andacht von Erdmann auf dem Hohen Chor der Marienkirche.
Scharfe Haushaltsdebatte. Ein von Palmer formuliertes Wort über die Landeskirche in der nationalsozialistischen Zeit ging an einen Ausschuss, der den Entwurf Palmers überarbeiten sollte. Dieses überarbeitete Wort wurde der Kirchenregierung zur erneuten Überarbeitung überwiesen, die es dann veröffentlichen sollte (siehe Amtsblatt 1946 S.12 ). Ein von OLKR Dr. Breust vorgelegter Antrag auf Erhöhung der Kirchensteuer von 5% auf 6 % wurde mit 19:13 Stimmen abgelehnt, später die Kirchensteuer auf 5 ½ % mit 16:14 Stimmen angehoben. Bildung eines Stadtkirchenverbandes Goslar.

Quelle: LAW Syn 187


3. Sitzung am 14./15. November 1946 Montag/Dienstag im Gemeindehaus der Hauptkirche BMV, Wolfenbüttel
Anwesend: 33 Synodale
Es fehlen: Barnsdorf, Gerstenkorn, Kurs, Widdecke.

Tagesordnung: 1. Tätigkeitsbericht des Landeskirchenpräsidenten. 2. Bericht des Bischofs-
ausschusses und Antrag von Wiesenfeldt auf Aufhebung von Berufungen von führenden Ämtern. 3. Kirchliche Lebensordnung, insbesondere Behandlung der Nichtkonfirmierten und der aus der Kirche Ausgetretenen. 4. Antrag des Landeskirchenamtes auf Gewährung des Nachtragetats in Höhe von 200.000 RM. 6.Antrag von Wiesenfeldt auf Änderung der Verfassung (a), Bildung von Kreiskirchentagen (b), Änderung der Pröpsteordnung (c). 8. Antrag Wiesenfeldt betr. Kirchenmusik. 9. Bestellung von 5 Stellvertretern für die Abgeordneten des Landeskirchentages.

Andacht von Erdmann im Hohen Chor der Marienkirche.
Erdmann gab einen Tätigkeitsbericht. Ausgiebige Debatte über die Bildung einer evangelischen Kirche in Niedersachsen nach dem Vorbild des neu geschaffenen Landes Niedersachsen. Pfr. Wiesenfeldt beantragte eine radikale Neugestaltung der kirchlichen Leitung bis auf die Propstebene und einen wirklich gewählten Landeskirchentag. Der Antrag wurde mit 25:7 Stimmen abgelehnt.
Die von Amtsgerichtsrat Linke vorgelegte „lex Johnsen“ sollte Johnsen aus dem Bischofsamt lösen. Sie fand in namentlicher Abstimmung mit 23:7 Stimmen keine 2/3 Mehrheit. „In einer angeregten Aussprache begrüßte die Versammlung den Gedanken einer kirchlichen Lebensordnung.“


Fortsetzung der 3. Sitzung am 4.12.1946 Mittwoch im Gemeindehaus der Hauptkirche Anwesend 32 Angeordnete.
Es fehlen: Jürges, Kurs, Padel, Widdecke.

Mit 26:6 Stimmen wurde eine leicht abgeänderte „lex Johnsen“ auf Antrag von Propst Ernesti beschlossen. „Die Ausübung des Bischofsamtes des derzeitigen Inhabers des Amtes Landesbischof Johnsen wird für beendet erklärt. Dr Johnsen bleibt Geistlicher der Braunschweigischen Landeskirche.“ „Es sei eine revolutionäre Lage zu bewältigen.“ (Linke)

Quelle LAW Syn 188


4. Sitzung am 22. April 1947 Dienstag im Sitzungssaal des Landeskirchenamtes.
Anwesend: 34 Synodale

Tagesordnung: 1. Lösung der Bischofsfrage. 2. Erlass eines Kirchensteuergesetzes. 3. Festsetzung des Haushaltsplanes 1947/48. 4. Erlass einer Wahlordnung für die kirchlichen Körperschaften. 5. Verschiedenes.

Debatte über den Titel (Bischof oder Landesbischof) mit sieben Wortmeldungen. Wahl von Martin Erdmann in namentlicher Abstimmung mit 30: 3 Stimmen zum vierten Landesbischof der Landeskirche nach Bernewitz, Beye und Johnsen.
Das vorgelegte Kirchensteuergesetz fördere den Zentralismus (Wiesenfeldt, Rauls). Meyer erklärt als Mitglied des Finanzausschusses den Haushaltsplan 1947/48. Auf Antrag von Jürgens Entlastung für das Rechnungsjahr 1944/45 und 1945/46.
Oberregierungsrat Rudeloff beanstandete das Fehlen einer Landeskirchenkassenordnung.

Quelle LAW Syn 188

Informelles Treffen der Abgeordneten des Landeskirchentages nach der feierlichen Einführung von Pfr. Martin Erdmann als Bischof am 29.Mai 1947 mit einer Ansprache von Landesbischof Meiser.


5. Sitzung am 4. November 1947 Dienstag im Sitzungssaal des Landeskirchenamtes am Schlossplatz
Anwesend 30 Synodale
Es fehlen: Padel, Reuß, Wätjen, Herdieckerhoff, Kurs, Barnstorf.

Tagesordnung: Andacht im Hohen Chor der Hauptkirche. 1. Entgegennahme einer Erklärung der Kirchenregierung zur Frage eines Anschlusses der Braunschweigischen Landeskirche an die Hannoversche Landeskirche 2. Erlass einer Wahlordnung für die kirchlichen Körperschaften. 3. Kirchengesetz über die Versetzung der noch vermissten Geistlichen und Kirchenbeamten in den einstweiligen Ruhestand. 4. Bestätigung einer Notverordnung.
5. Annahme der Verfassung der VELKD. 6. Schaffung von zwei Planstellen für die Akademie. 7. Bestellung eines Mitgliedes des Bittschriftenausschusses für den ausgeschiedenen Kirchenrat a.D. Palmer. 8. Verschiedenes.

Der Synodalpräsident würdigte die Verdienste des ermordeten Bischofs Johnsen.
Lagebericht durch Landesbischof Erdmann. Wahlordnung für Kirchenvorstände in Anwesenheit von nur 26 Abgeordneten; einstimmiger Beitritt zur VELKD. Die Landeskirchen von Oldenburg und Schaumburg zeigten keine Bereitschaft zu einem Zusammenschluss. Der gebildete Ausschuss gab seinen Auftrag daher zurück.

Quelle: LAW Syn 188


6. Sitzung am 24./ 25. Mai 1948 Montag/Dienstag im Sitzungssaal des Landeskirchenamtes am Schlossplatz
Anwesend an beiden Tagen: 32 Synodale

Andacht auf dem Hohen Chor der Hauptkirche durch Erdmann.
Heftige Debatte nach dem Bischofsbericht mit 13 Wortmeldungen. Zusammenschluss mit Hannover, Vollzug des Haushaltes 1948/49 einstimmig angenommen. Gesetz zur Abgrenzung von Landes- und Gemeindekirchensteuern. Landeskirchensteuer 4,5 %. Auch Kirchgeld 4,5%. Sehr lange Debatte über den Entwurf einer Lebensordnung. Am 25. Mai war der Landeskirchentag zeitweise beschlussunfähig.

Quelle: LAW Syn 188

7. Sitzung am 1.- 3. November 1948 Montag-Mittwoch im Gemeindesaal der Hauptkirche BMV, Wolfenbüttel
Anwesend: am 1.Tag: 29 Synodale, am 2. Tag: 30 Synodale, am 3. Tag: 30 Synodale
Es fehlen: Pini, Gerstenkorn, Strothmann, Ehrhorn, dazu: am 1. Tag: Meyer, Wätjen, am 2. Tag: Jürges, am 3. Tag: Weise.

Tagesordnung: 9.30 Andacht auf dem Hohen Chor, Erdmann. 1, Bericht des Bischofs über die kirchliche Lage und das kirchliche Leben in der Landeskirche. 2. Bestätigung einer Notkirchenverordnung der Kirchenregierung betr. Aufhebung des Stadtkirchenverbandes Salzgitter. 4, Vortrag von OKR Herntrich, Hamburg, über VELKD und EKD. 4. Annahme der Verfassung der VELKD und EKD. 5. Festsetzung des auf Grund der Währungsreform aufgestellten Rumpfetats, sowie Erlass über die Kirchensteuern 1948 und Vorauszahlung auf die Landeskirchensteuern 1949. 6. Erlass einer Propsteiordnung. 7. Bericht des vom Landeskirchentag eingesetzten Ausschusses zur Prüfung der Frage eines Zusammenschlusses mit der Hannoverschen Landeskirche. 8. Verschiedenes.

Bericht des Bischofs ohne Aussprache, Vortrag über die VELKD und EKD durch Pfarrer Wischmann, Göttingen. Der Landesbischof gab eine Eingabe der Brüderngemeinde vom 31.10.1948 an den Landeskirchentag bekannt, wonach die EKD keinesfalls eine Kirche, sondern nur ein Bund verschiedener Kirchen sei. Haushalt. Frage des Zusammenschlusses mit Hannover, Anschlussantrag.

Quelle: LAW Syn 188


8. Sitzung am 30./ 31. März 1949 Mittwoch/Donnerstag im Gemeindesaal der Hauptkirche BMV, Wolfenbüttel
anwesend: am 1. Tag: 31 Synodale, am 2. Tag: 26 Synodale

Andacht auf dem Hohen Chor der Marienkirche.
Bericht des Landesbischofs zur Lage, Haushalt, Stammteil eines neuen Gesangbuches, die Kanzelverfügung über die Beteiligung von unierten Pfarrern am Abendmahl. Propsteiordnung.

Quelle: LAW Syn 189


9. Sitzung am 7. / 8. November 1949 Montag/Dienstag im Gemeindesaal der Hauptkirche BMV, Wolfenbüttel
Anwesend: 1. Tag: 34 Synodale, 2. Tag: 33 Synodale
Es fehlen: Pini, Eichler, Reuß, Rauls. 2. Tag: Rohlfs

Tagesordnung: 1. Bericht des Bischofs über die kirchliche Lage. 2. Eingabe der Propstei Blankenburg zur Frage des Zusammenschlusses, dazu Bericht des Hannover-Ausschusses.
3. Antrag des Evangelischen Hilfswerkes auf Übernahme der Kosten für die zweite hauptamtliche Kraft. 4. Bericht des Ausschusses des Landeskirchenamtes über die Vorarbeiten für den Anhang des Gesangbuches. 5. Gewährung einer Dienstaufwandsentschädigung für die Mitglieder der theologischen Prüfungskommission. 6. Gewährung eines Darlehens an das Ev. Hilfswerk. 7. Verschiedenes.

Bischofsbericht. Zusammenschluss mit Hannover, Hilfswerk, Gesangbuch, politische Betätigung der Pfarrer. Ein Vertreter Blankenburgs dankt für die herzliche Begrüßung.

Quelle: LAW Syn 189

10. Sitzung am 13./14. April 1950 Donnerstag/Freitag im Gemeindesaal der Hauptkirche BMV, Wolfenbüttel
Anwesend: am 1. Tag: 30 Synodale, am 2. Tag: 26 Synodale. Deppe und Baersch aus Blankenburg.
Es fehlen an beiden Tagen: Schwarz, Gerstenkorn, Rauls, Wätjen. Dazu: am 1. Tag: Rollwage, am 2. Tag: Pini, Meyer, Jürges, Randau, Modrow.

Tagesordnung: 1. Bericht des Bischofs über die kirchliche Lage. 2. Haushaltsplan 1950/51. 3. Das Diakonische Werk. 4. Blankenburger Disziplinarfälle. 5. Verschiedenes

Andacht auf dem Hohen Chor der Hauptkirche durch Erdmann.
Bischofsbericht ohne Aussprache, Haushalt, Erhöhung der Landeskirchensteuer auf 8 %.

Quelle LAW Syn 190


11. Sitzung am 30.11./ 1. 12. 1950 Donnerstag/Freitag im Gemeindesaal der Hauptkirche BMV, Wolfenbüttel
Anwesend: am 1. Tag: 34 Synodale, am 2. Tag: 26 Synodale. Zwei Gäste der Hannoverschen Landeskirche sowie Pfr. Deppe aus Blankenburg

Tagesordnung 1. Bericht des Landesbischofs über die kirchliche Lage. 2. Genehmigung des Stellenplanes des Landeskirchenamtes. 3. Festsetzung des Kirchensteuersatzes für 1951. 4. Genehmigung einer Bausumme von 75.000,--DM für den Bau eines Predigerseminargebäudes. 5. Beschlussfassung über die Vorlage der Kirchenregierung zur Gestaltung diakonischer Arbeit. 6. Verschiedenes.

Bericht des Bischofs.
Am Vortag war in der Stadtausgabe der BZ ein Artikel erschienen, der sich gegen eine Erhöhung des Bischofsgehaltes aussprach, was Erdmann in seinem Bericht kritisiert und eine peinliche, ergebnislose Befragung der Abgeordneten auslöst. Harte, von Landgerichtsrat Hartmann angefachte Debatte über den Haushaltsplan. Anfrage wegen der Brüderngemeinde. Der Landeskirchentag war am 2. Tag um 16.00 beschlussunfähig und vertagte sich.


Fortsetzung der 11. Sitzung am 14.12. 1950 Donnerstag im Gemeindesaal der Marienkirche
Anwesend: 34 Abgeordnete

Vortrag vom Direktor des Ev. Hilfswerkes Pfarrer Dr. Krimm über das „Ev. Hilfswerk“.

Quelle: LAW Syn 190


12. außerordentliche Sitzung am 1. Februar 1951 Donnerstag im Gemeindesaal der Hauptkirche BMV, Wolfenbüttel
Anwesend 32 Synodale
Es fehlen: Hartmann, Weise, Wätjen, Jürges, Barnstorf, Müller.

OKR Hübner vom Lutherischen Kirchenamt referiert über „Grund und Grenze der Kindertaufe“ und nach einer ausgiebigen Debatte Lehrer Rausch mit einem kürzeren Beitrag über „ Kirche und Schule“.

Quelle: LAW Syn 191


13. Sitzung am 12./13. April 1951 Donnerstag/Freitag im Gemeindesaal der Hauptkirche BMV, Wolfenbüttel
Anwesend: am 1. Tag: 34 Synodale, am 2. Tag 29 Synodale

Tagesordnung: Andacht. 1.Der Bericht des Bischofs. 2. Haushalt 1951/52. 3. Lebensordnung Taufe. 4. Erhebung von Kollekten 5. Verschiedenes.

Bericht des Bischofs, zahlreiche Anfragen zum Haushalt, Padel fragte nach Zentralisierungstendenzen im Landeskirchenamt, OKR Breust reagierte pikiert. Der Abschnitt der Lebensordnung über die Taufe wird an den Rechtsausschuss überwiesen. Bericht von Wedemeyer über das Ergebnis der Befragung zum Zeitungsartikel.

Quelle: LAW Syn 191


14. Sitzung am 1./2. November 1951 Donnerstag/Freitag im Gemeindesaal der Hauptkirche BMV, Wolfenbüttel
Anwesend: am 1. Tag: 35 Synodale, am 2. Tag: 32 Synodale; zwei Abgeordnete von Blankenburg anwesend.

Tagesordnung: 1. Bericht des Landesbischofs über die kirchliche Lage. 2. Gesetz über die Neuordnung des Landeskirchentages. 3. Wahlordnung. 4. Ehescheidung bei Pfarrern. 5. Lebensordnung Taufe. 6. Evangelisches Hilfswerk 7. Revision des Katechismus.

Bericht des Bischofs. Gesetz über die Neuordnung des Landeskirchentages, Wahlordnung, Ehescheidung bei Pfarrern, der Abschnitt der Lebensordnung über die Taufe wird verabschiedet, ein Gesetz über das Evangelische Hilfswerk der Braunschweigischen ev.-luth. Landeskirche verabschiedet, Revision des Katechismus; lebhafte Debatte über die Brüderngemeinde, Braunschweig.

Fortsetzung der 14. Sitzung am 9. November 1951 Freitag im Gemeindehaus der Johanniskirche, Wolfenbüttel
Anwesend: 31 Synodale

Schlussworte Erdmanns am Ende dieser letzten Sitzung und am Ende der ersten Sitzungsperiode: „Wir haben ganz schwere Fragen zu beantworten gehabt, es haben sich auch unerfreuliche Dinge abgespielt, aber es ist deutlich geworden, dass Gott größer gewesen ist als unser Verstand, er hat sein Werk erhalten.“

LAW Syn 192


Hauptgegenstände und Hintergründe

Zu ihrer ersten Sitzung versammelten sich die Abgeordneten des Landeskirchentages am 12. Februar 1946 im unzerstörten Wolfenbüttel. Ottmar Palmer hielt als Vorsitzender der neuen Kirchenregierung die Predigt im Eröffnungsgottesdienst in der Marienkirche und nahm den Abgeordneten im von ihm seinerzeit erbauten Gemeindesaal der Kirchengemeinde das Gelöbnis ab. Palmer, der schon dem Landeskirchentag im Jahre 1916 angehört hatte, eröffnete die Sitzung mit einem ernsten Hinweis auf die neu geschenkte Freiheit und auf die Schuld der Kirche. Er deutete als eine besondere Aufgabe des Landeskirchentages eine Neuordnung der Führung der Landeskirche an. Darauf sollte ein Grußwort der Militärregierung folgen.

Eine vertane Chance zu Beginn
Ein englischer Captain Clark hatte sich angesagt und wollte vor Beginn ein Grußwort der Militärregierung an den Landeskirchentag richten. Was würde er sagen? Der englische Geheimdienst war 1945 mit einer Liste von belasteten Persönlichkeiten in Niedersachsen einmarschiert. Auf dieser Liste stand auch – ob zu Recht oder Unrecht? – der Name von Martin Erdmann, der damals Mitglied des niedersächsischen Landtages war und sein Mandat wegen seiner anfänglichen NSDAP Mitgliedschaft niederlegen musste. Er hatte sich vor der Kirchenregierung darüber ausgeschwiegen. Nun kam ein Captain vor den Landeskirchentag. Gab es Befürchtungen kirchlicherseits? Auch das Mitglied des Landeskirchentages Wilhelm Rauls hatte die Engländer in unangenehmer Erinnerung. Sie hatten Rauls, der Propst von Goslar und Mitglied der Braunschweiger Kirchenregierung in der NS-Zeit gewesen war, im Frühjahr 1945 für kurze Zeit außer Dienst gesetzt. Dadurch war die alte Kirchenregierung regierungsunfähig geworden. Er wurde bald wieder eingesetzt,, aber in Erinnerung blieb ein trüber Fleck.
Ende Februar erhielten alle Mitglieder des Landeskirchentages den englischen Redetext und eine deutsche Übersetzung. Der englische Captain sprach von der großen Erwartung seiner Kirche und hoffte auf eine gemeinsame Zukunft unter dem Segen Gottes. Ein Mitglied der Kirchenregierung oder der Präsident des Landeskirchentages hätte das Wort der Stuttgarter Erklärung „Durch uns ist unendliches Leid über viele Völker und Länder gebracht worden“, zitieren können. Vielleicht auch ein Wort des Mitleids, dass noch so viele englische Soldaten kurz vor Kriegsschluss auch im Raum der Landeskirche u.a. bei Kämpfen an der Weser, im Harz, im Elm durch deutsche Soldaten getötet worden waren, nur um die Niedersachsen aus der Herrschaft Hitlers zu befreien. Ein gemeinsames Gebet hätte eine gemeinsame Hoffnung aussprechen können, von der der Captain dann im Hauptquartier berichten konnte.
Auf der Nachricht vom 22.2.1946 an alle Mitglieder des Landeskirchentages mit dem Redetext war zu lesen, dass die Rede ausgefallen sei, weil dafür keine Zeit gewesen sei. Das war die dumpfbackige niedersächsische Verschlossenheit, die diese Chance zu einem ökumenisch gefärbten Anfang in den Wind schlug.

Anbei der Text der Rede:
„Pastor Erdmann, Oberlandeskirchenrat Seebass, Representatives of Ministry, Ladies and Gentleman.
I intend only to say a few words first of all to point out to you , that to us of the Military Government this is an imporant occasion.
Secondly this is of equal importance to you and when considered in the light of the future of greater importance.
The Church in Germany is being called NOW to a challenge, and the whole world is watching to see what her reactions will be. The particular Christians in the Evangelical Church in England are watching and praying.
I want so say that much of the reorganisation of Germany rests upon all you who love the Lord Jesus Christ, throughout the history oft the Church in all countries the GOSPEL
has provided itself the secret of success. It has stood the test of civil war. It has stood the test of revolution.
On behalf of the Military Government I would recommend to both to pastors and members of the Evangelical Church that you pray the Gospel both in the home and in the church. Upon your faith and spiritual example depends the best future that you can hope for, and I would take this opportunity of recommending you to God.

„..Ich möchte sagen, dass viel von der Neuordnung Deutschlands auf den allen liegt, die den Herren Christus liebhaben. Durch die Geschichte der Kirche Gottes hindurch hat das Evangelium sich in allen Ländern als eine Geschichte des Erfolgs erwiesen. Es hat den Test des Bürgerkriegs bestanden, es hat den Test der Revolution bestanden. Seitens der Militärregierung möchte ich Pastoren und Gemeindegliedern der Kirche raten, das Evangelium zu predigen, sowohl zu Hause, aber auch in der Kirche. Von Ihrem Glauben und Ihrem geistlichen Vorbild hängt das Beste ab, was Sie von der Zukunft erhoffen können, und ich möchte die Gelegenheit ergreifen, Sie Gott anzubefehlen.“

Die Amtsenthebung des Landesbischofs, aber keine grundlegende personelle Erneuerung
Die erste Nachkriegssynode stand vor der schwierigen Frage, ob und wie ein neuer Anfang in der Landeskirche aussehen sollte. Die Landeskirche hatte auf allen Ebenen eine „mittlere Linie“ zum Nationalsozialismus gesucht und gefunden, sie hatte sich mit ihm mal zustimmend, mal abgrenzend für längere Zeit eingerichtet Auf ein dramatisches, rasches Ende nach dem Blitzsieg der Alliierten in der ersten Jahreshälfte 1945 war sie nicht eingerichtet. Eine namhafte Opposition zu diesem Kurs hatte es in der Landeskirche nicht gegeben. Die neue Kirchenregierung hatte zwei skandalöse Gesetze, die den Arierparagrafen und die Disziplinierung von Pfarrern bei unangepasstem Verhalten betrafen, aufgehoben (siehe Amtsblatt 1945 S. 47 Kirchengesetz Nr. Nr. 5603 und 5604) und hatte durch die Festsetzung von Landeskirchentagswahlen Anfang 1946 einen Impuls aus den Gemeinden erwartet. Stattdessen beschäftigte sich der Landeskirchentag in seinen ersten Sitzungen mit Bischof Johnsen, der für diesen Kurs der kirchlichen Mitte verantwortlich gewesen war, und auf dem militärischen Rückzug noch in jugoslawische Kriegsgefangenschaft geraten war und im Lager auf seine Entlassung wartete.

Die Abwahl Johnsens
Als der frisch gewählte Landeskirchentagsgspräsident Mackensen den Top 3 aufrief, erwarteten die Abgeordneten die Wahl des Stellvertreters des Landesbischofs. Das konnte rasch erledigt werden, denn seit 1935 war es OLKR Röpke gewesen und hatte gerade auch in der Abwesenheit von Bischof Johnsen im Landeskirchenamt die Stellvertretung unter erschwerten Bedingungen getätigt. Nun war der Bischof immer noch nicht aus dem Krieg zurückgekehrt, also musste die Stellvertretung noch weiter ausgeübt werden. Röpke hatte im September 1945 zwar die Stellvertretung niedergelegt, aber die Position im Landeskirchenamt behalten. Es sprach nichts dagegen, diese Personalie rasch zu erledigen. Aber das Mitglied der Kirchenregierung Linke überraschte die Abgeordneten mit einem Gesetzesvorschlag, den Posten eines Kirchenpräsidenten einzuführen, weil in der Kirche ein Notstand bestünde. Das leuchtete nicht ein. Der Krieg war doch vorbei, einige aufdringliche Nazis aus dem Landeskirchenamt entfernt, die Pfarrerschaft hatte Röpke auf einer Versammlung im Magnigemeindesaal ihr Vertrauen ausgesprochen. Wozu einen Landeskirchenpräsidenten? Als Entlastung für den stellvertretenden Röpke? Der hatte darum nicht gebeten. Es gab nur einen Grund: Einige wollten der Landeskirche eine neue, „unbelastete“ Spitze verschaffen. Dabei wurden sich unterschiedliche Gruppen einig: Die dem Pfarrernotbund nahe standen, wünschten sich einen Mann aus ihrer Mitte als Bischof. Die selber den Kurs von Bischof Johnsen, Luthertum und Nationalsozialismus verbindend, immer wieder begrüßt hatten, mochten diese Verbindung im Jahre 1946 nicht mehr zugeben und versteckten sich hinter diesem Antrag. Sie wollten den Bischof opfern, um sich selber zu retten. Der Präsident hätte die Aktion als geschäftsordnungswidrig stoppen, vertagen, beenden können. Aber er tat es nicht. Er war selber einer der Unterzeichner des Antrags.

Wichtiger als die Einrichtung eines vorübergehenden Landeskirchenpräsidenten war die im Gesetz im zweiten Satz formulierte dauerhafte Regelung der Stellvertretung. Stellvertreter in der Leitung des Landeskirchenamtes wurde wieder Wilhelm Röpke, Stellvertreter in der Leitung der Kirchenregierung sollte „wieder“ Dr. Reinhold Breust werden. „Wieder“, weil Breust bereits Stellvertreter der Kirchenregierung unter Oberlandeskirchenrat und Bischof Beye war. Ob Breust Lutheraner war, hatte er nicht zu erkennen gegeben. Dass Breust Nationalsozialist seit 1933 war und bis 1945 blieb, hat er selber immer wieder bekannt. Sein Name stand unter dem Aufruf der Kirchenregierung, in dem es hieß: „Unter der Führung unseres Kanzlers Adolf Hitler hat das Deutsche Volk eines neue Form für sein staatliches Leben gefunden,“ Schulter an Schulter mit dem neuen Staat werde sie sich für die Erneuerung des deutschen Menschen einsetzen. Das Gesetz vom 12. September 1933, wonach Pfarrer, die sich nicht rückhaltlos für den nationalen Staat einsetzen und nichtarischer Abstammung sind, in den Ruhestand versetzt werden können, trug die Unterschrift von Beye, Breust, Bertram. Die Gesetze zur Gleichschaltung der Landeskirche mit dem Nazistaat trugen die Unterschriften von Beye, Breust und Bertram, und schließlich lieferte Breust die Landeskirche am 1. Juni 1934 an den deutsch-christlichen Reichsbischof Müller aus. In jener Zeit eröffnete Breust ein Disziplinarverfahren gegen den Leiter des Pfarrnotbundes, Pfarrer Heinrich Lachmund in Blankenburg. Diese Tatsachen waren nicht geheim, sondern waren in den Amtsblätten in jedem Pfarramt nachzulesen. Diese Stellvertretungsregelung machte eine Rückkehr von Bischof Johnsen in das Landeskirchenamt unmöglich, denn Johnsen hatte Breust schon im Sommer 1934 beurlaubt.

Wer wollte neben diesen beiden kirchenpolitisch robusten Stellvertretern den Posten eines Landeskirchenpräsidenten übernehmen? Wer wollte sich für diesen Posten auf Zeit hergeben, wenn er es nicht selber erstrebte? Der Räbker Dorfpfarrer Martin Erdmann wollte es, er galt als ein Mann der Bekennenden Kirche. Propst Ernesti stellte den Antrag, Erdmann zum Landeskirchenpräsidenten zu wählten. Diese Personalie war also auch schon vor Beginn des Synodensitzung vereinbart, und Erdmann wurde einstimmig gewählt. Seit dieser Wahl schwebte über dem Landeskirchentag die dunkle Angstwolke: Was passiert, wenn Johnsen aus der Kriegsgefangenschaft entlassen wird und zurückkommt?
Den ersten Tätigkeitsbericht als Landeskirchenpräsident begann Erdmann am 14. November mit der frohen Botschaft: „Die Nachrichten von Dr. Johnsen aus der Kriegsgefangenschaft in Jugoslawien sind in der letzten Zeit häufiger gekommen.“ Trotzdem müssten für eine eventuelle Rückkehr Befürchtungen gehegt werden. Da hatte es nahe gelegen, dass die Synode an ihren Bischof eine Karte schreibt, ein Hoffnungsschimmer aus seiner Heimatkirche. Auf diese Idee kam offenbar keiner. Aber Linke, als Vorsitzender des Rechtsausschusses meinte, die Lage habe sich seit April verändert, und zwar durch die „wiederholten Nachrichten“ von Johnsen. Es hatte also Kontakt gegeben, aber diese waren als störend empfunden worden, denn der im April gebildete sog. Bischofsausschuss und der Rechtausschuss hatten inzwischen beide einstimmig beschlossen, dass Johnsen nicht mehr Bischof der Landeskirche sein könne. Linke begründete diese Ansicht vor den Abgeordneten, dass Johnsen durch seinen Wehrdienst den Kontakt zur Pfarrerschaft verloren hätte und später „eine völlige Lockerung der Verbundenheit zu seiner Kirche eingetreten“ sei. Diese Behauptung war völlig aus der Luft gegriffen und durch nichts erwiesen. Im Gegenteil hatte der Bischof auch auf den „Kriegsschauplätzen“ immer wieder Pfarrer aus der Landeskirche getroffen, was jeweils große Freude auslöste. OLKR Röpke bestellte in seinen Nachrichten aus der Heimat an die an der Front befindlichen Pfarrer regelmäßig Grüße des Landesbischofs. In absehbarer Zeit sei eine Rückkehr nicht zu erwarten, hieß es, und: es gebe auch „Schwierigkeiten in der Frage der künftigen Bezüge Dr. Johnsens.“ Diesen Notstand wolle man nun beheben.

Zur Debatte stand auch ein Antrag von Pfarrer Wiesenfeldt, die Berufungen aller kirchlichen Amtsträger aus der NS-Zeit aufzuheben. Der Rechtsausschuss hatte sich gegen den Antrag ausgesprochen, denn „die juristischen Zweifel, die Bischofsfrage auf die Legitimation der führenden Amtsträger auszudehnen, sei „ungleich größer“ als bei der Bischofsfrage. Der Landeskirchentag lehnte diesen Antrag Wiesenfeldts mit 25:7 Stimmen auch ab. Dagegen nur Johnsen allein abzuurteilen, lehnte Wiesenfeldt kategorisch ab und wurde von Propst Lehmberg unterstützt. Wiesenfeldt: „Untragbar sei es, dass Männer, die Dr. Johnsen seinerzeit berufen habe, ihn in absentia abzusetzen in Begriffe stünden.“ Den Antrag von Propst Rauls, die im Landeskirchentag befindlichen Pröpste sollten sich als Betroffene bei der Abstimmung der Stimme enthalten, wurde vom Landeskirchentag mit 20:12 Stimmen abgelehnt. So kam es zur Abstimmung über folgenden Antrag:
„§ 1. Die Ausübung des Bischofsamtes in der Braunschweigischen ev.-luth. Landeskirche durch den derzeitigen Inhaber des Amtes Landesbischof Dr. Johnsen wird für beendet erklärt.
§ 2. Dr. Johnsen bleibt Geistlicher der Braunschweigischen ev.luth. Landeskirche.
§ 3. Zur Durchführung dieses Gesetzes wird die Kirchenregierung der ev.-luth. Landeskirche beauftragt. Dieses Gesetz tritt mit dem Tag seiner Verkündigung in Kraft.“
Das Abstimmungsergebnis an diesem 15. November lautete: 23: 7. Die verfassungsändernde Mehrheit war damit verfehlt und der Antrag abgelehnt. Gegen den Antrag hatten gestimmt: Lehmberg, Vermeil, Schwarz, Rohlfs, Wiesenfeld, Müller, Padel. Das waren also keineswegs geschlossen die Gruppe der früheren Notbundpfarrer. Dr. Müller, Rechtsanwalt in Schöningen, hatte schon in der Diskussion erklärt, dass er den Antrag für gesetzwidrig halte, und nach einer Rückkehr von Johnsen mit einer Klage des Bischofs rechne.

Mit diesem Ergebnis gab sich jene Mehrheit, die den Bischof stürzen wollte, nicht zufrieden, und es wurde drei Wochen später erneut eine Sitzung des Landeskirchentages zum 4. Dezember einberufen. Es wurden die alten Argumente ausgetauscht. Neu war, dass Erdmann und Mackensen die Militärregierung ins Spiel brachten, die eine rasche Lösung dringend gefordert habe. Das sei eine ganz neue Argumentation, wurde ihnen erwidert. Wiesenfeldt beklagte, dass der Rechtsausschuss die Materie überhaupt noch einmal aufgegriffen habe. Das Abstimmungsergebnis vom November sei ihm „wie ein Walten Gottes“ vorgekommen. Durch das Gesetz würde erst ein Notstand geschaffen. Das Abstimmungsergebnis lautete in diesem zweiten Anlauf: 26 Ja und 6 Nein Stimmen. Das war die verfassungsändernde Mehrheit mit den Stimmen u.a. von Strothmann, dem Intimus von Johnsen und den Pröpsten samt dem Kirchenvolk, die alle den Kurs der Mitte mitgetragen hatten. Der Ausschussvorsitzende Linke war sich des begangenen Unrechts durchaus bewusst. Er nannte die Situation eine „revolutionäre Lage“, „deren Lösung mit den Mitteln der herkömmlichen Juristerei nicht möglich sei.“
Die Art, wie Bischof Johnsen aus seinem Amt gelöst wurde, blieb eine bedrückende Tastsache. Würden die kommenden Bischöfe ebenfalls damit rechnen müssen, ihr Amt zu verlieren, wenn die politischen Verhältnisse es für zwingend hielten? Die dunkle Angstwolke einer möglichen Rückkehr blieb über dem Landeskirchentag, löste sich für manche vielleicht bei der Nachricht auf, dass der Bischof angeblich „auf der Flucht erschossen“, später korrigiert: beim Leeren eines Jauchewagens erschlagen und ermordet worden sei. Im Kriegsgefangenenlager hielten die Mitgefangenen einen Gedenkgottesdienst, die Heimatkirche beließ es bei einer Traueranzeige.

Der Versuch eines Braunschweiger Schuldbekenntnisses.
In Kanzelabkündigungen und Kundgebungen beschwor die Landeskirche immer wieder einen neuen Anfang. Mitten in den Haushaltsberatungen am 5. April 1946 brachte der Abgeordnete Ottmar Palmer einen von ihm verfassten Text als „Wort des Landeskirchentages an die Gemeinden“ mit, der im Gottesdienst verlesen werden sollte. In diesem Text hieß es u.a „In Verkündigung und Verwaltung ist manches unter uns getan und geduldet worden, was dem Geist unseres Herrn Jesus Christus widerstreitet. In vielen Fällen ist geschwiegen worden, wo hätte geredet werden müssen. Vor Gott bekennen wir: es hat unter uns gefehlt an der Klarheit der christlichen Erkenntnis und an der Treue gegen die unverrückbaren Grundlagen der Kirche, an der Kraft des Gebetes, am rechten Widerstand gegen falsche Lehre und am Geist der Liebe. Schwer lastet auch heute noch und nicht erst seit 13 Jahren!- auf unserem Lande der Bann der kirchlichen Gleichgültigkeit und der Verachtung des heiligen Gotteswortes. Fremde Götter sind bei Ungezählten an die Stelle dessen getreten, der allein unser Herr sein darf.“
Wer sich von Gott zur Umkehr rufen lasse, werde Kraft zum Neuaufbau und zum Widerstand gegen alle Ungerechtigkeit und Unwahrhaftigkeit, die immer wieder ihr Haupt erhebt, erhalten.
Palmer rief zur Sammlung unter dem Wort, zur Flüchtlingshilfe, zur Unterstützung des Hilfswerkes, zum Gebet für die besondere Not der Kriegsgefangenen auf.

Palmer hatte gehofft, dass sich der Landeskirchentag den Text zu eigen machen und zur Abkündigung in den Gemeinden beschließen würde. Dazu war der Landeskirchentag jedoch nicht bereit. Er bildete einen kleinen Ausschuss, der den Text noch überarbeiten sollte. Am Ende der Beratungen am Abend wurde der Text erneut zur Abstimmung gestellt, aber der Wortlaut erschien dem Plenum offenbar zu kritisch. Er wurde nun der Kirchenregierung überwiesen, die ihn abschließend behandeln sollte. Dort erhielt der Palmersche Text einen Vorspann, der das „ungesetzliche Gewaltregiment der Finanzabteilung“ beklagte, die das Vermögen der Kirche verschleudert habe. Das war eine Verteidigungslinie, die sich OLKR Breust konstruiert hatte, um seine Mitgliedschaft in der Finanzabteilung zu vernebeln. Der Breustsche Vorspann, betont an den Anfang gesetzt, verwässerte den folgenden Bußtext und nahm ihm seinen Ernst. Dieses Wort des Landeskirchentages wurde im Amtsblatt veröffentlicht und auch in der ersten Ausgabe des neuen landeskirchlichen Kirchenblattes, des Braunschweigischen Volksblattes.

Kirchenvorstände
Einen teilweise neuen Anfang gab es indes auf der unteren Ebene der Landeskirche. Die Arbeit der Kirchenvorstände war in der nationalsozialistischen Zeit sehr unterschiedlich gewesen. In den letzten Kriegsjahren war besonders auf den Dörfern die Arbeit zusammengebrochen. Die Kirchenvorstände hatten unmittelbar nach dem Einmarsch der Sieger eine gewisse Selbstreinigung vollzogen, indem die überzeugten Anhänger des Nationalsozialismus von dem öffentlichen Amt eines Kirchenvorstehers zurücktraten. Außerdem suchten die Flüchtlinge und Vertriebene eine verantwortliche Aufgabe in den Kirchenvorständen und wurden in das Gremium hineingenommen. Der Landeskirchentag verlängerte zweimal die Amtszeit der Kirchenvorstände und verabschiedete am 4. November 1947 das Kirchengesetz Nr. 5728 über die Neubildung der Kirchenvorstände (Amtsblatt 1947S. 56ff). Bisher gab es in den Kirchengemeinden den Kirchengemeinderat und den engeren Kirchenvorstand. Diese Doppelung wurde aufgehoben (§ 18), und es gab nur noch einen Kirchenvorstand mit vier bis zwölf Mitgliedern, je nach der Zahl der Gemeindemitglieder (§ 2). Das passive und aktive Wahlalter blieb bei 30 und 25 Jahren(§§ 6 und 8), den Vorsitz im Kirchenvorstand führte der Pfarrer (§ 21).
Kirchenvorstandswahlen fanden am 2. Mai 1948 statt, wenn sich nicht die Kirchenvorstände auf sog. „Einheitslisten“ geeinigt hatten, also nicht mehr Kandidaten aufgestellt wurden, wie erforderlich waren. Die Aufstellung von weit über die erforderliche Zahl hinausgehenden Kandidaten wie in der Magnigemeinde, Braunschweig wird besonders in den ländlichen Gemeinden die Ausnahme gewesen sein. Es bleibt erstaunlich, dass die während der nationalsozialistischen Zeit erheblich gewachsene, verantwortliche Arbeit der Laien in der Kirche nicht eine größere Berücksichtigung in dem Gesetz gefunden hat.

Neue Propsteiordnung
Nach der Neuordnung der Kirchenvorstände wurde die Ebene der Propstei neu geordnet. Auf der Ebene der Propstei hatten sich zwar die Pfarrer in den Pfarrkonventen gesammelt. Die Kreiskirchentage, bzw. die Propsteisynoden hatten ihre Tätigkeit praktisch eingestellt. Im März 1949 nahm der Landeskirchentag mit 26:1 Stimmen die neue Propsteiordnung an. Die fast einstimmige Mehrheit ist angesichts der lebhaften Debatte und der unterschiedlichen Äußerungen erstaunlich. Pfarrerverein und Pröpstekonvent hatten sich für die Bezeichnung „Superintendent“ ausgesprochen, Pfarrer Wurr wollte überhaupt keine Mittelinstanz, andere wünschten eine sehr viel kleinere in Gestalt eines Beirates und eines Propstes. Der Propst sollte teils durch das Landeskirchenamt ernannt oder durch die Propsteisynode gewählt werden. Das Kirchengesetz Nr. 5801 die Propsteien betreffend (Amtsblatt 1949 S. 8 ff Kirchengesetz Nr. 5801) sah neben dem Propst und der Propsteisynode einen Propsteisynodalausschuss vor, dem fünf Mitglieder angehörten, davon wenigstens zwei Laien. Vorsitzender der Propsteisynode und des Propsteisynodalausschusses war der Propst. Der Propsteisynode gehörten alle Pfarrer und je nach Mitgliederzahl der Gemeinde 1 - 3 Laien an. Die Propsteisynode sollte mindesten alle zwei Jahre tagen. Schon aus dieser Terminierung wurde die institutionelle Schwäche der Propsteiebene anschaulich.
1949 wurde die Propstei Börßum aufgelöst und die Kirchengemeinden auf die Propsteien Vienenburg, Wolfenbüttel und Bleckenstedt verteilt (Amtsblatt 1949 S. 28 Nr. 58155), und die Propstei Bleckenstedt in zwei neue Propsteien Bleckenstedt und Salzgitter geteilt (Amtsblatt 1949 S. 30 Nr. 58181). 1951 wurde die Propstei Bleckenstedt in Lebenstedt umbenannt. Alfred Cieslar wurde Propst der neuen Propstei Salzgitter.

1950 gliederte sich die Landeskirche in folgende Propsteien: Blankenburg, sowjetische Zone (Julius Seebaß) und britische Zone (Albert Querfurth), Bleckenstedt (Hermann Gennrich seit 1949), Braunschweig (Otto Jürgens seit 1946), Gandersheim (Rolf Lepsien seit 1948), Goslar (Wilhelm Rauls seit 1942), Helmstedt (Max Wedemeyer seit 1946), Königslutter (Richard Diestelmann seit 1935), Lehre (Hans Ernesti seit 1935), Salzgitter (Alfred Cieslar seit 1949), Schöppenstedt (Heinrich Hansmann seit 1943), Seesen (Hermann Bechler seit 1942), Vechelde (Otto Gremmelt seit 1935), Vienenburg (Arthur Ehrhorn seit 1942), Vorsfelde (Wilhelm Lehmberg seit 1935), Wolfenbüttel (Johannes Besser seit 1948).

Zusammenschluss mit der Hannoverschen Landeskirche
Eine andere Strukturfrage beschäftigte diesen Landeskirchentag auf zahlreichen Sitzungen, ob nämlich die Braunschweigische Landeskirche Bestandteil einer großen evangelischen Kirche in Niedersachsen werden sollte. Pläne für eine lutherische Kirche Niedersachsens waren schon 1932 diskutiert worden. Nun gab die Auflösung des Landes Braunschweig den Anstoß zur Frage, ob denn eine Kirche ohne ein eigenes Land überhaupt Landeskirche sein könne. Also: nach Aufhören des Landes Braunschweig im November 1946 auch ein Aufhören der Landeskirche Braunschweig? Bereits auf der Februarsynode 1946 wurde ein Ausschuss zur Untersuchung dieses Sachverhaltes gebildet. Propst Strothmann hatte den Antrag eingebracht. Die Abgeordneten des Pfarrernotbundes hofften, auf diese Weise auch den Bischofskandidaten Erdmann verhindern zu können.
In seinem ersten Lagebericht berichtete Erdmann von einem Gespräch mit Landesbischof Marahrens, Hannover. Ein Zusammenschluss dürfe „keinesfalls überstürzt“ werden und müsse „behutsam“ angegangen werden. Aber auf Antrag von Propst Ehrhorn setzte der Landeskirchentag mit 24: 8 Stimmen die „Bildung einer einheitlichen ev.-luth. Kirche Niedersachsens“ auf die Tagesordnung und gab mit einer Mehrheit von 25:5 Stimmen ein positives Signal für einen Zusammenschluss der Landeskirchen in Niedersachsen. Aber schon ein Jahr später gab der Ausschuss seinen Auftrag an den Landeskirchentag zurück, weil die Landeskirchen Oldenburg und Schaumburg Lippe einen Zusammenschluss ablehnten.
Auch die Braunschweiger Kirchenregierung hatte im August 1947 einen Zusammen-
schluss für indiskutabel erklärt. Besonders bei OLKR Dr. Breust gab es sehr starke Vorbehalte gegen einen Zusammenschluss.

Umso überraschender war es für die Abgeordneten, als Bischof Erdmann in der Maisitzung 1948 erklärte, „jetzt müsse ein Beschluss gefasst werden, der einen Zusammenschluss unter Aufgabe der beidseitigen Selbstständigkeit zur Folge haben müsse.“ Der Landeskirchentag nahm diese Initiative von Erdmann auf und beschloss nach einer ausgiebigen Debatte mit 23:1 Stimmen, dass sich die beiden Landeskirchen Braunschweig und Hannover „unter Aufgabe ihrer bisherigen Selbständigkeit zu einer neuen einheitlichen Landeskirche vereinigen“. Aber im September 1948 veröffentlichte das Landeskirchenamt eine Stellungnahme, wonach es einen Zusammenschluss nicht für erforderlich halte. Diese Stellungnahme war nicht nur von den Oberlandeskirchenräten Dr. Breust, Röpke und Seebaß unterzeichnet, sondern auch von Bischof Erdmann. Im November 1948 kam es im Beisein von Landesuperintendent Detering zu einer ausgiebigen Debatte, Detering erklärte sich für einen Zusammenschluss, der Landesbischof nahm sein Ja vom Mai ausdrücklich zurück, der Landeskirchentag billigte indes die Arbeit des Ausschusses für Zusammenarbeit und beschloss dessen Fortsetzung mit 13: 8 Stimmen. Gegen die anhaltende Zustimmung des Landeskirchentages zu einer Vereinigung mobilisierte Propst Otto Jürgens eine Abstimmung unter den Propsteien, die seinen Angaben nach ganz eindeutig für eine selbständige Braunschweigische Landeskirche ausgefallen sei. Im November 1949 diskutierte der Landeskirchentag erneut sehr ausführlich über einen Zusammenschluss und hob schließlich mit 18: 16 Stimmen den ursprünglichen bejahenden Beschluss für eine Vereinigung mit Hannover auf. Das Verhältnis zur Hannoverschen Landeskirche war dadurch zunächst leicht gestört. Bischof Erdmann berichtete später, er habe bald nach der Novembersynode 1949 zu einem Gespräch am 6.12. 1949 nach Wolfenbüttel eingeladen, aber Hannover habe die Einladung mit fadenscheinigen Gründen abgesagt. Die jahrelange Auseinandersetzung in der Frage des Anschlusses hatte die große Überlegenheit des Landeskirchenamtes gegenüber dem Landeskirchentag zu Tage gebracht.

Beitritt zur EKD und zur VELKD
Ebenfalls nicht unumstritten war der Beitritt der Braunschweigischen Landeskirche zur Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) und zur (Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).. In den Pfarrkonventen waren ausgiebige Befragungen vorausgegangen. Besonders die sog. Ostpfarrer aus den unierten Landeskirchen befürchteten durch die Bildung der VELKD eine konfessionalistische Engführung, die seit der Barmen Bekenntnissynode 1934 als überwunden angesehen wurde. Überhaupt schien eine „Frucht des Kirchenkampfes“ die Beendigung der konfessionalistischen Grabenkämpfe zwischen Lutheranern, Unierten und Reformierten zu sein. Andrerseits befürchteten die strengen Lutheraner besonders um die Braunschweiger Brüderngemeinde durch den Beitritt zur EKD eine Aufweichung des lutherischen Bekenntnisses. Der Landeskirchentag erbat sich zu diesem Thema einen Referenten von auswärts. Statt des auf der Tagesordnung angekündigten Pfarrers Herntrich und statt des vom Bischof angekündigten Präsidenten Brunotte erschien Pfarrer Wischmann und warb sehr für einen Beitritt Braunschweigs, der in der Novembersynode 1948 auch einstimmig erfolgte. (siehe Amtsblatt Nr 5787 1948 S. 36ff und Nr. 5788 1948 S. 41ff).

Das neue Kirchengesangbuch (EKG)
(Literatur: Kuessner, Das Braunschweigische Gesangbuch 116-146)
Der Hannoversche Oberkonsistorialrat Christhard Mahrenholz hatte bereits ab 1936 an einem Gesangbuch für die lutherischen Kirchen in einem großdeutschen Reich gearbeitet. Dieser nach 1945 vielfach bearbeitete Entwurf fand den erbitterten Widerstand von Bischof Dibelius, weil er einseitig das Liedgut der Reformation wiedergab und die populären Lieder des 19. Jahrhunderts beseitigt hatte. Aber der durchsetzungsbestrebte Oberkonsistorialrat Mahrenholz legte der Generalsynode der VELKD im Januar 1949 eine Liste von Liedanfängen (nicht etwa mit den vollständigen Liedtexten) vor, hielt einen hinsichtlich seiner Entstehung einseitigen Einführungsvortrag, woraufhin die Mitglieder der lutherischen Generalsynode auf eine Aussprache verzichteten und der fragmentarischen Vorlage zustimmten. Diesem sog. Stammteil des neuen Evangelischen Kirchengesangbuches (EKG) konnten die Landeskirchen noch begrenze Liedanhänge hinzufügen.
Es war abzusehen, dass dieser Textentwurf in den Landeskirchen nur schwer durchsetzbar sein würde. Die rheinische und die westfälische Landeskirche lehnten vorerst ab, die bayrische Landeskirche blieb zunächst bei ihrem herkömmlichen Gesangbuch, die Württembergische ging eigene Wege. Es war für Mahrenholz wichtig, dass möglichst bald andere lutherische Landeskirchen diesen Stammteil des neuen Evangelischen Kirchengesangbuches übernahmen. Nur zwei Monate nach der Sitzung der Generalsynode tagte der Landeskirchentag und beriet u.a. über das Gesangbuch.

Für die Landeskirche bestand, kein Anlass sich von ihrem Gesangbuch von 1902 zu trennen. Es hatte die treuen Gemeindeglieder in den schweren Zeiten des ersten Weltkrieges, der Inflation, des zweiten Weltkrieges, in Luftschutzkellern und auf der Flucht begleitet und getröstet: „Größer als der Helfer ist die Not ja nicht“ und „Weiß ich den Weg auch nicht, Du weißt ihn wohl, das macht die Seele still und friedevoll“. Es waren oft zerfledderte Exemplare, die von der Frömmigkeit ihrer Benutzer zeugten. Warum sollten sich die Gemeindemitglieder von ihren Liedern trennen, die sie oft genug auswendig singen konnten? Als der Landeskirchentag am 30. März 1949 zusammentrat, berichtete Bischof Erdmann in seinem Bischofsbericht von dem in Leipzig beschlossenen Gesangbuch und von einem Ausschuss in der Landeskirche, dem Röpke, Seebaß, Jürgens, Wandersleb und Seebaß, Rautheim angehörten. Aber dieser Ausschuss war erst zwei Tage zuvor einberufen worden und hatte noch nicht inhaltlich getagt. Oberlandeskirchenrat Seebaß indes tat am nächsten Tag bei der Vorlage so, als ob der Ausschuss diesen Stammteil schon durchgearbeitet hätte. Es äußerte sich vorsichtig Kritik: Studienrat Schwarz bemängelte, dass dem Ausschuss nur Theologen angehörten. Der Abgeordnete Walter Lerche, der mit Pinkernelle an der Leipziger VELKD Generalsynode teilgenommen und bereits dem Stammteil zugestimmt hatte, berichtete von der Möglichkeit eines Anhanges, der auch Volkslieder und Kinderlieder enthalten könnte. Rechtsanwalt Lenz aus Goslar erkundigte sich, welche Lieder denn überhaupt in dem neuen Gesangbuch enthalten seien und verwies damit auf die kümmerliche Vorlage. Denn wie schon in Leipzig bekamen die Abgeordneten nur ein Papier mit Liedanfängen zu Gesicht ohne vollständige Strophen. Propst Ehrhorn fragte nach den im Gesangbuch üblicherweise enthaltenen Perikopen und nach einem Katechismus. Das waren schwerwiegende Anfragen, die nun im Ausschuss bearbeitet werden konnten. Viele Abgeordnete drängten auf ein schnelles Erscheinen.
Einstimmig jedoch beschloss der Landeskirchentag am 31.3.1949 die Einführung dieses neuen Gesangbuches ohne die Arbeit des Gesangbuchausschusses abzuwarten, auch ohne zu fragen, welche Lieder aus dem bewährten Gesangbuch von 1902 denn überhaupt übernommen würden. Der ursprüngliche Liederbestand von 536 Liedern reduzierte sich auf 394. 256 Lieder waren entfallen, allein 114 waren neu. Und wie stand es mit den Melodien? Darüber hatte es auch in Leipzig keine Auskunft gegeben.

Das Jahr 1949 hindurch tagten verschiedene Ausschüsse über einen niedersächsischen Liederanhang. Inzwischen gab es aus den hannoverschen und braunschweigischen Kirchengemeinden und Kreiskirchentagen ein teilweise vernichtendes Echo auf den Stammteil.
Auch im niedersächsischen Liederanhang mit seinen 84 Liedern vermisste Oberlandes-
kirchenrat Röpke die bekannten Lieder „Stille Nacht“, „O du fröhliche“, „Ihr Kinderlein kommet,“ „Herbei o ihr Gläubigen“, „Ich bete an die Macht der Liebe“, ,,Weiß ich den Weg auch nicht“, „Nun wollen wir singen das Abendlied“, „Großer Gott wir loben dich“ und andere und setzte sie in einem Braunschweigischen Sonderanhang durch. In der Sitzung des Landeskirchentages am 8. November 1949 wurde nun dieses Evangelische Kirchengesangbuch nach einigen Wortmeldungen zum Sonderanhang einstimmig beschlossen.

Lebensordnung
Der Ausschuss für Gemeindedienst war am 18.10.1946 von OLKR Seebaß gebeten worden, praktische Vorschläge zur Gestaltung des kirchlichen Lebens zu machen. Dabei sollten in der Pfarrerschaft strittige Fragen, z.B. wie sich die Pfarrerschaft gegenüber Ausgetretenen, oder im Falle umstrittener Trauungen und Beerdigungen verhalten solle, einheitlich beantwortet werden.
Noch im selben Jahr erhielten die Pröpste einen Entwurf, der nun in den Pfarrkonventen kursierte und diskutiert wurde. Ein von den Pröpsten Jürgens, Rauls und Lehmberg abgeänderter Entwurf wurde am 22.1.1948 an das Landeskirchenamt gesandt und im Mai 1948 eine vollständige neue Lebensordnung dem Landeskirchentag in Form eines „Kirchengesetzes über die Vornahme von Amtshandlungen in der Braunschweigischen ev.-luth. Landeskirche“ vorgelegt. Der Bischof bat in seinem Bericht, „die Lebensordnung von der Sicht der unaufschiebbaren Hilfe für Pfarrer und Gemeinden her beschlussmäßig sich zu eigen zu machen“. Allerdings hatte der Rechtsausschuss des Landeskirchentages den Entwurf erst am 19. Mai erhalten, und es konnte keiner seiner Mitglieder dem Entwurf zustimmen. Linke trug schwere Bedenken vor. In einer Übergangszeit solle man von derlei starrer Regulierung vollständig absehen.
Das Kirchengesetz gliederte sich in 17 Paragraphen: Fragen der Taufe (§§ 1-8), Konfirmation (9-10), Trauung (11-13), Bestattung (14-15) und Wiederaufnahme in die Kirche (§ 16). Die bisher statthaften Haustaufen sollten abgeschafft und die Taufen nur noch „in der Kirche der zuständigen Gemeinde stattfinden“ (§ 1), uneheliche Mütter dagegen wie bisher nicht eingesegnet werden (§ 4). Katholiken können das Patenamt ausüben (§ 5). Es blieb bei dem 1935 neu eingeführten zweijährigen Konfirmandenunterricht (§ 9). Trauungen sollten grundsätzlich in der Kirche stattfinden (§ 13), aber versagt werden, wenn einer der Ehepartner nicht konfirmiert oder nicht Mitglied einer christlichen Kirche ist. Eine Bestattung sei bei Selbstmördern zu versagen (§ 15). Wer in die Kirche wieder eintreten wolle, hatte Gelegenheit, in einer zweimonatigen Frist seinen ernstlichen Willen „durch regelmäßige Teilnahme am kirchlichen Leben zu bewähren.“
In der lebhaften Debatte mit etwa 22 Wortmeldungen prallten die Gegensätze schroff aufeinander. Propst Strothmann sah die Landeskirche „auf dem Wege der katholischen Kirche“, Propst Lehmberg dagegen in dem Entwurf einen „Hort der Ordnung in dieser Welt der Auflösung“. Der vorliegende Entwurf wurde nur von zwei Abgeordneten gebilligt, die überwiegende Mehrheit wünschte die Vorlage eines neuen Entwurfes.

In der folgenden Zeit hatte aber die VELKD einen eigenen Entwurf ausgearbeitet und den Mitgliedskirchen zugeschickt. Außerdem hatte Karl Barth die Kindertaufe stark angegriffen, wozu die Generalsynode der VELKD in Ansbach 1950 eine theologische Erklärung mit 12 deutlichen Verwerfungen abgegeben hatte. Der theologische Referent im Lutherischen Kirchenamt OKR Hübner führte mit seinem Referat über „Grund und Grenze der Kindertaufe“ am 1.2.1951 den Landeskirchentag in die Debatte um das Barthianische Verständnis und die Ansbacher Erklärung ein. Die Debatte beschäftigte sich jedoch nicht mit den theologischen Grundsatzfragen, sondern steuerte sofort auf die Ordnungsfragen zu: wie verbindlich die Lebensordnung sei und wann die Taufe verweigert werden könne. Unter diesen völlig neuen Voraussetzungen beriet der Landeskirchentag im April und November 1951 nun den Abschnitt über die Taufe, der inhaltlich großzügiger abgefasst war. Von einer Segnung der Mütter und der Voraussetzung der Trauung war nicht mehr die Rede. Territoriale Besonderheiten wurden auch nicht mehr aufgenommen. Das am 8. April 1952 im Amtsblatt veröffentlichte Kirchengesetz Nr. 5926 „über die Verwaltung des Sakraments der Heiligen Taufe“ entsprach genau dem Entwurf der VELKD und galt bis 1996.

Das Evangelische Hilfswerk
Auch in der Braunschweiger Landeskirche hatte die Innere Mission unter der Leitung von Pfr. Herdieckerhoff seit 1946 ein Ev. Hilfswerk gegründet und sich bis in die Gemeinden hin verästelt. Der vom Landeskirchenamt ausgehende Sog nach Zentralisierung wünschte die Einverleibung des Ev. Hilfswerkes in die Organisationsstruktur der Landeskirche und besonders die Vereinnahmung der im Hilfswerk bewegten erheblichen Geldsummen unter die Verantwortung des Finanzreferenten OLKR Dr. Breust. Mit dem Grundsatzreferat von Direktor Krimm, Stuttgart, vor dem Landeskirchentag am 14. Dezember 1950 wurde die Selbständigkeit der kirchlichen Arbeit des Ev. Hilfswerkes betont und am 2. November 1951 das Kirchengesetz Nr. 5908 über das Ev. Hilfswerk der Braunschweigischen ev.-luth. Landeskirche“ (Amtsblatt 1951 S. 39) verabschiedet, das die Eigenständigkeit des Hilfswerkes (§ 3) sicherte und den Bevollmächtigten des Hilfswerkes, nämlich den Direktor des Ev. Vereins für Innere Mission, Pfr. Herdieckerhoff, direkt dem Landesbischof unterstellte ( § 4). Das Vermögen des Hilfswerkes wurde als Sondervermögen der Landeskirche geführt (§ 13).

Blankenburg
Literaturhinweis; Klaus Erich Pollman, Geteilte Kirche im geteilten Land. Die Braunschweigische evangelisch-lutherische Landeskirche, in: Kirche in den fünfziger Jahren, Braunschweig 1997 37-64.
Hans-Jürgen Engelking, Die Propstei Blankenburg 1945-1992. Ein kurzer Abriss ihrer Geschichte, Quellen und Beiträge zur Geschichte der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, Heft 14 Wolfenbüttel 2004.

Die Zonengrenze hatte die Landeskirche und zwar besonders die Propstei Blankenburg seit 1945 geteilt und das Gebiet um die Exklaven Calvörde und Uthmöden völlig abgetrennt. Blankenburg stellte unter den 36 Abgeordneten zwei Abgeordnete, die jedoch häufig wegen Einreiseverweigerung am Kommen verhindert waren. Umso mehr suchte Landesbischof Erdmann die Kontakte zur Blankenburger Restpropstei durch häufige Besuche aufrechtzuerhalten. Eine Schilderung der Blankenburger Situation gehörte zum festen Bestandteil der Bischofsberichte. Am 20.10. 1951 hatte Erdmann die östliche Propsteisynode besucht. Auf Wunsch der Blankenburger wurde das Rentamt in Blankenburg allmählich verselbständigt und somit eine kleine eigene Organisationstruktur geschaffen. Die Hoffnung auf eine baldige Besserung und Änderung der Verhältnisse war durch den „Kalten Krieg“ gesunken. Die Landeskirche begann, sich realistisch auf die neuen Verhältnisse einzustellen.

Politisierung der Pfarrerschaft
Für die Pfarrerschaft war nach 1945 die Frage nach einer Mitarbeit in einer der Parteien deshalb aktuell geworden, weil sich die CDU als eine „christliche Partei“ darstellte und sich nicht einseitig als Nachfolgeorganisation der katholischen Zentrumspartei zu verstehen gab. Damit war die Mitarbeit auch von bewusst evangelischen Laien und sogar Pfarrern erwünscht. Oberkirchenrat Herrmann Ehlers, Oldenburg, war Präsident des Deutschen Bundestages geworden, OKR Cillien, Hannover, war Vorsitzender der CDU Fraktion im niedersächsischen Landtag, der Herausgeber der Jungen Kirche, Söhlmann, war Gründungsmitglied der CDU in Oldenburg, Pfarrer Heinrich Albertz, Celle, war für die SPD Flüchtlingsminister im Kabinett Hinrich Kopf geworden. Der mit der Brüderngemeinde eng verbundene Pfarrer lic. Hörschelmann fragte bei Bischof Erdmann an, ob das Landeskirchenamt gegen eine Mitgliedschaft in der CDU Einwände erheben würde. Andere Pfarrer wie lic. Dr. Wenzel und Pfarrer Dr. Dr. Menzel, Schöningen sympathisierten mit der SPD und Pfr. Wicke mit der von Gustav Heinemann gegründeten Gesamtdeutschen Volkspartei. In der Novembersynode 1949 fragte der Abgeordnete Wätjen wegen der Kandidatur von Pfarrer Wenzel für die SPD im Bundestag an, die Pfr. Herdieckerhoff verteidigte. Bischof Erdmann verwies auf die Erklärung der immer noch so genannten „Kirchenführerkonferenz“ in Hamburg, wonach sich ein Pfarrer nicht parteipolitisch äußern und agitieren sollte, „politisch hingegen müsse ein Pfarrer unter Umständen sehr sein“. Der Landeskirchentag verabschiedete am 8. November 1949 ein Kirchengesetz, nach dem Pfarrer sich für eine parteipolitische Tätigkeit im Bundestag und Landtag aus dem kirchlichen Dienst beurlauben lassen konnten. Eine Tätigkeit in den kommunalen Gremien war auch in Verbindung mit dem Pfarramt zulässig.

Öffnung zur Ökumene
Völlig neu für die Landeskirche war die Öffnung zu christlichen Kirchen in anderen Ländern. Die Braunschweiger Landeskirche wurde eigenständiges Mitglied im Ökumenischen Rat der Kirchen und im Lutherischen Weltbund. Landesbischof Erdmann nahm an der Konferenz des Lutherischen Weltbundes in Lund vom 30.6.-6.7.1947 teil und berichtete dem Landeskirchentag davon auf der Novembersitzung 1947. Die Beziehungen zu Schweden wurden durch die besonderen Beziehungen von OLKR Dr. Breust nach Schweden gefördert und ein Jugendprogramm verwirklicht.

Die Finanzen der Landeskirche
Der erste Haushaltsplan der Landeskirchenkasse für das Rechnungsjahr 1946/47 (Amtsblatt 1946 nach S. 13) ließ nichts von der Zerstörung und Verworrenheit der Nachkriegszeit erkennen. Es gab keine zeittypischen Kapitel wie Flüchtlingshilfe, Trümmerbeseitigung, Hilfe zum Wiederaufbau und zur Eingliederung. Stattdessen wurde unter der Haushaltsstelle 402 so getan, als ob es ein Predigerseminar gäbe mit Besoldung von Lehrkräften und Verpflegung von Kollegiaten. Dafür wurde eine illusionäre Summe von 11.920 RM eingesetzt. Tatsächlich wurde ein Predigerseminar erst 1952 eröffnet. Im Landeskirchentag wurde regelmäßig in getrennten Sitzungen über den Voranschlag und dann über den Vollzug des kirchlichen Haushalts beraten und beschlossen. Dabei kam es oft zu heftigen Debatten über die Höhe der zu erhebenden Kirchensteuer, über Einsparungen beim Landeskirchenamt und die geplanten Erhöhung der Gehälter der leitenden Beamten des Landeskirchenamtes.

Bereits in der Sitzung am 4.April 1946 sah sich OLKR Dr. Breust, der alte und neue Finanzreferent der Landeskirche, Fragen nach den Kosten des Verwaltungsapparates gegenüber. Das Landeskirchenamt bestünde aus 46 Personen, nämlich 15 Beamten, 24 Angestellten und sieben Mitarbeitern in der Kirchensteuerstelle, antwortete Amtmann Butzmann. Die von Dr. Breust vorgeschlagene Erhöhung der Landeskirchensteuer von 5 % auf 6 % wurde 1946 mit 19:13 Stimmen abgelehnt, mit der knappen Mehrheit von 16:14 Stimmen, aber einer Erhöhung um ½ Prozent zugestimmt. Im nächsten Haushaltsjahr stieg der Prozentsatz auf 6 % und 1948 auf 8%. Die geschätzten Kirchensteuereinnahmen stiegen daher von 1,5 Millionen RM (1946/ 47) auf 1,89 Millionen RM (1947/ 48) auf 2,45 Millionen DM (1950/ 51). Die im Voranschlag geschätzten Summen wurden in den Jahren 1950/ 51 um 120.000 DM und 1951/ 52 um 1,1 Millionen DM übertroffen.
Die Währungsreform am 20. Juni 1948 brachte die Landeskirche kurzfristig in eine kleine Schwierigkeit, die nur durch die Aufnahme einer Kreditsumme behoben werden konnte. Aber das vom niedersächsischen Landtag im November 1948 beschlossene automatische Kirchensteuereinzugsverfahren durch Abzug von der Lohnsteuer bedeutete für die Landeskirchen in Niedersachsen einen sehr großen Gewinn und stabilisierte die finanzielle Lage der Landeskirche in kürzester Zeit.

Die darauf in ganz Niedersachsen folgende Kirchenaustrittswelle im Jahre 1949 hatte keine finanziellen Auswirkungen. Sie wurde vielmehr in Kauf genommen und im Landeskirchentag auch nicht diskutiert. In Niedersachsen traten 1948 6.037 Personen aus, 1949: 13.453 Personen. Während in der Braunschweiger Landeskirche 1945 - 47 die Eintritte gegenüber den Austritten überwogen und 1948 sich fast die Waage hielten (853 Austritte, 804 Eintritte), schnellten die Austritte 1949 auf 3.659 Personen an und nahmen dann etwas ab: 1950: 2.435; 1951: 1.517; 1952: 1.530 Personen. Schon am 30. März 1949 erklärte Landesbischof Erdmann in seinem Bischofsbericht, die Finanzlage der Landeskirche sei „relativ günstig“.

Die beantragte und von den Pröpsten Ernesti, Rauls und Jürgens befürwortete Anhebung der Gehälter der Oberlandeskirchenräte wurde von der Mehrheit der nicht-ordinierten Mitglieder des Landeskirchentages unter Führung von Amtsgerichtsrat Linke mit der klaren Mehrheit von 21:9 abgelehnt. Als im nächsten Jahr 1950 im Stellenplan die Gehälter der Oberlandeskirchenräte einfach höher dotiert waren, eröffnete der Abgeordnete Linke erneut eine Debatte, dieses Mal unterstützt vom Richter am Landgericht Hartmann. Der Antrag Linke, die Stellen zwar zu genehmigen, aber die Auszahlung zu sperren, wurde einstimmig angenommen. Als in der Stadtausgabe der Braunschweiger Zeitung vom 29.11.1950, am Vortag der Haushaltssynode, ein Artikel mit dem Titel „Weitere Erhöhung der Kirchensteuer?“ erschien und die Erhöhung der Bezüge des Landesbischofs und der Oberlandeskirchenräte damit in Verbindung gebracht wurde, gab es eine stürmische Diskussion und eine peinliche namentliche Suche nach dem Informanten, die aber ein Jahr später ergebnislos abgebrochen wurde. Eine Erhöhung der Gehälter bedeute eine Mehrbelastung von 10.000 DM, die besser in der Jugendarbeit Verwendung finden sollten, erklärte ungerührt der Abgeordnete Hartmann. Eine Erhöhung müsse außerdem gleichmäßig von unten nach oben beginnen. Nach einer ausgedehnten Debatte wurde eine Erhöhung der Bezüge zum dritten Mal mit 22: 10 Stimmen abgelehnt. Hinter dieser nach außen fast gespenstischen Debatte in einer Zeit mit ganz anderen Problemen verbarg sich unausgesprochen der Kampf um die Verteilung der Gewichte in der Landeskirche. Der Landeskirchentag probte erfolgreich sein neu gewonnenes, synodales Bewusstsein gegenüber einer dafür verständnislosen Behörde.
Erstmals wurde 1948/49 auch ein Finanzausgleichsstock zur Unterstützung ärmerer Gemeinden beim Landeskirchenamt gebildet. Die Landeskirchensteuern wurden zu 75 % der Landeskirchenkasse, zu 20 % den Gemeindekirchenkassen und zu 5 % einem Ausgleichsstock zugeführt. Als die erste Sitzungsperiode 1951 zu Ende ging, stand die Landeskirche finanziell auf festen Füßen, aber die Mitglieder waren erschöpft.

Diese erste Sitzungsperiode des Landeskirchentages hinterließ den Eindruck des Anfangs: eine verpasste Chance. An die Stelle der gut lutherisch gedachten Gemeinschaft der gerechtfertigten Sünder trat die Gemeinschaft der sich selbst rechtfertigenden Mitwisser. Jeder meinte, über den Anderen Bescheid zu wissen, nämlich wie sein Verhalten in der nationalsozialistischen Zeit gewesen war. Dass Propst Strothmann nazistisch uniformiert durch seine Propstei Bleckenstedt ging, sahen alle, die ihm begegneten. Dass unter dem Talar von OKR Röpke braune SA Hosen hervorguckten, erzählte man sich, aber mehr schmunzelnd. Dass OKR Dr Breust die Landeskirche dem deutsch-christlichen Reichsbischof ausgeliefert hatte, war im Amtsblatt zu lesen. Dass der Abgeordnete Walter Lerche als Vorsitzender des Sondergerichtes mehrere Todesurteile gegen Zwangsarbeiter und auch gegen „Volksschädlinge“ verhängt hatte, war keineswegs unbekannt.
Es fehlte ein Bewusstsein des furchtbaren Unrechtes, in die das Naziregime die ganze Bevölkerung hinabgezogen hatte. „Das war damals eben so“, und wurde nicht für Unrecht erachtet. Warum jetzt plötzlich? war die allgemeine Stimmung, nur, weil die alliierten Truppen Deutschland militärisch besiegt und nun besetzt hatten?
Es gab keinen kirchlichen Grund, sich nach Alternativen umzusehen. So blieb über diesem Landeskirchentag der dunkle Schatten des Nationalsozialismus hängen, und alle zögerlichen Versuche, ihn aufzuhellen, wurden mit großer Mehrheit abgewiesen.
Ein bleibender Schatten blieb auf der Landeskirche auch durch die unsolidarische Art der Amtsenthebung von Bischof Johnsen, denn sein Kurs der Mitte war von der sehr großen Mehrheit der Landeskirche mitgetragen worden, die diese Haltung nun verleugnete und die Erinnerung an Bischof Johnsen in der Landeskirche für Jahrzehnte beschädigte.
Auch die Idee einer Synode als eines von den Gemeinden getragenen und beschickten Verfassungsorgans wurde missbraucht zu Gunsten des persönlichen Machterhalts.



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Impressum  http://bs.cyty.com/kirche-von-unten/archiv/gesch/Synode/, Stand: August 2020, dk