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[Kirche von Unten]

Über die Geschichte der Braunschweiger Landessynode

Ein Kompendium von Dietrich Kuessner

(Download des Buches als pdf: Band 1 Band 2)



Über die Geschichte der Braunschweiger Landessynode in der Nachkriegszeit (1946-1964)

III. Sitzungsperiode der Landessynode (1958 - 1964)


Politische Grunddaten

15.10.57 Drittes Kabinett Adenauer.

1958
23.01. Bundestagsdebatte über die atomare Bewaffnung der Bundeswehr (Gerstenmaier gegen Heinemann).
23.03. Kundgebung des Aktionsausschusses „Kampf dem Atomtod“ in Frankfurt und Massenkundgebungen im April.
25.03. Bundestag beschließt atomare Ausrüstung der Bundeswehr.

1959
01.07.Wahl von Heinrich Lübke zum Bundespräsidenten in West-Berlin.
02.11.Tod von Hinrich Kopf. Nachfolger Georg Diederichs.
13.11.Außerordentlicher Parteitag der SPD: Godesberger Programm der SPD.

1960
04.05. Rücktritt von Vertriebenenminister Oberländer

1961
12.04. der sowjetische Kosmonaut Gagarin umkreist als erster Mensch die Erde. Beginn des Raumflugs.
13.08. Mauerbau in Berlin
17.09. Wahl zum 4. Bundestag: CDU/CSU: 45,3 % (242 Sitze), SPD: 36,2 % (190 Sitze),
FDP 12,9 % (67 Sitze). CDU verliert die absolute Mehrheit. Adenauer bildet eine CDU/FDP Koalition
11.12. Eichmannprozess in Israel

1962
17.02. Flutkatastrophe in Norddeutschland. Elbeflut bei Hamburg.
21.03.„Maßhalteappell“ von Wirtschaftsminister Ludwig Erhard wg. Situation der Überbeschäftigung.
08.07. Adenauer und de Gaulle in der Kathedrale von Reims
04.09. de Gaulle auf Deutschlandbesuch.
26.10 SPIEGEL-Affäre. Verhaftung Augsteins: SPIEGEL-Artikel „Bedingt abwehrbereit“.
22.10. Beginn der Kubakrise wg der Stationierung sowjetischer Raketen auf Kuba.

1963
22.01.Freundschaftsvertrag zwischen Frankreich und der Bundesrepublik in Versailles
26.06. Kennedy in Berlin. „Ich bin ein Berliner“.
15.10. Rücktritt Adenauers. Ende der Kanzlerdemokratie. Nachfolger: Ludwig Erhard
Beginn des Auschwitzprozesses

1964
07.08. US Kongress erteilt dem Präsidenten Vollmacht zum militärischen Eingreifen in Vietnam


Niedersachsen und Braunschweig

19.04.1958 4. Landtagswahl in Niedersachsen: SPD: 39,5 % (65 Sitze), CDU 30,8 % (51 Sitze), DP 12,4 % (20 Sitze), BHE 8,3 % (13 Sitze), FDP 5,2 % (9 Sitze).
Regierung Hinrich Kopf (SPD) bis 1961, ab 1961 Georg Diederichs (SPD)
1960 Abriss der Braunschweiger Schlossruine. Ausbau der Stadt Braunschweig zu einer autogerechten Innenstadt. Nachträgliche Zerstörung zahlreicher mittelalterlicher, barocker und klassizistischer Bauwerke.

19.05.1963 5. Landtagswahl in Niedersachsen. SPD 44,9 % (73 Sitze), CDU 37,7 %
(62 Sitze), FDP 8,8% (14 Sitze), Kabinett Diederichs SPD/ FDP.
1963 die Stadt Braunschweig erklärt die Aufräumarbeiten offiziell für beendet. Die Trümmerräumung dauerte 17 Jahre.


Kurze Kirchliche Zeitgeschichte

1958
26.-30.04 EKD Synode in Berlin zur Erziehung und zur atomaren Bewaffnung
Der 8. Deutsche Ev. Kirchentag „Der Herr ist Gott, der Herr ist Gott“ konnte in Erfurt nicht stattfinden. Dafür zahlreiche regionale Kirchentage.

1959
25.01. Martin Niemöller attackiert in Kassel die Ausbildung der Soldaten als „die hohe Schule für Berufsverbrecher“. Strafantrag von Verteidigungsminister Strauss.
05.-09.10. Generalsynode der VELKD in Lübeck „Die Sendung der Kirche in die Welt der Völker“.
12.-16.08. 9. Deutscher ev. Kirchentag in München „Ihr sollt mein Volk sein“. Vortrag von Hanns Lilje „Der Sputnik und der liebe Gott“. 350.000 Teilnehmer am Schlussgottesdienst.

1961
12.-17.02. Kurt Scharf wird gegen Hanns Lilje zum Nachfolger von Otto Dibelius als Ratsvorsitzender der EKD gewählt.
19.-23.07. 10. Deutscher ev. Kirchentag in Berlin „Ich bin bei euch“. 82.000 Teilnehmer bei der Hauptversammlung im Olympiastadion.
09.11. - 05.12. 3. Vollversammlung des Ökumenischen Rates in Neu Delhi „Jesus Christus – das Licht der Welt.“ Niemöller zu einem der sechs Präsidenten des ÖKR gewählt. Aufnahmeantrag der russisch-orthodoxen Kirche.

1962
Regionale Kirchentage in der DDR, in Schwerin „Lobt Gott getrost mit Singen“ und Stralsund „Gott – unsere Freude.“

1963
März EKD-Rat zu Naziverbrechen: Keine Verjährung.
03.06. Tod von Papst Johannes XXIII.
24.-28.07.11. Deutscher ev. Kirchentag in Dortmund „Mit Konflikten leben“.
Regionale Kirchentage in der DDR in Zwickau, Erfurt, Brandenburg. „Das Wagnis des Glaubens.“
00.07. 4. Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes in Helsinki.
00.08. „Obrigkeitsschrift“ von Otto Dibelius. Die DDR Regierung ist keine Obrigkeit im Sinne von Röm. 13.
September 10 Thesen zur Kirchenreform.

1964
Regionale Kirchentage in der DDR, in Berneburg „Christus für uns – wir für Christus“, in Greifswald „Er ist treu“.


Aus der Braunschweiger Kirchengeschichte

1958
14.09. Landeskirchentag mit 10.000 Teilnehmern auf dem Braunschweiger Domplatz.

1959
04.05. Pfarrertag in Braunschweig mit 164 Pfarrern. Referat von Kirchschläger über „Diaspora in Österreich“.
1960
06.03. Kirchenvorstandswahlen, wobei meist auf die Wahl verzichtet wurde.
10.07. Einführung von Friedrich Wilhelm Wandersleb als Standortpfarrer.
Oktober Prof. Ethelberg Stauffer, Erlangen, spricht auf der Hauptversammlung des Pfarrervereins.

1961
24.03. Plötzlicher Tod von Propst Buchholz, Salzgitter-Lebenstedt, mit 52 Jahren
06.10.Heinz Zahrnt auf der Akademikertagung in Braunschweig auf Einladung von Herdieckerhoff.

1962
01.01. Einführung von Hans Harborth als Propst von Salzgitter- Lebenstedt.
00.02. Kirchliche Wochen in Gebhardshagen und Gandersheim.
07.10. Karl Heinrich Büchsel als erster Landeskirchenmusikdirektor eingeführt.
04.-07.11.Herbsttagung des Katechetischen Amts mit Prof. Brinkmann.
10.08. Öffentlicher Brief an alle Pfarrer von Pfr. Georg Althaus zum Eichmannprozess
00.12. Gründungsversammlung der Kirchenvögte der Br. Landeskirche
26.12. Tod von OLKR Dr. Walter Lerche im Dienst

1963
01.01. Einführung von K. A. v. Schwartz als Propst von Goslar.
00.01. 1. Ev. Hochschulwoche in Lebenstedt mit den Professoren Ernst Wolf, Otto Weber, Walter Conzelmann.
01.05. OLKR Wilhelm Röpke im Ruhestand.
05.05. Einführung von Rudolf Brinckmeier als OLKR.

1964
00.01 2. Ev. Hochschulwoche in Salzgitter-Lebenstedt mit den Professoren v. Oppen, Walter Bauer, Künneth, Erlangen, Götz Harbsmeier.
06.08. Tagung der Gemeindeakademie auf dem Hessenkopf mit Referaten von Roloff,
Hamburg, Künneth, Erlangen, Peters, Heidelberg zur historisch-kritischen Forschung.
21.08. Tod von Propst Peinecke (54 Jahre).
05.-08.10 13. Herbsttagung des Katechetischen Amtes auf dem Hessenkopf. Thema: „Der Katholizismus im ev. Religionsunterricht“ mit Referaten von OKR Sucker, Darmstadt, Thomas Sartory, München, Dr. Hauschildt, Kiel, Prof. Berndt.


Die Namen der Synodalen zu Beginn der III. Sitzungsperiode

01 Albrecht, Werner, Dr. med., Ahlshausen, neu.
02. Barnstorf, Fritz, Dr. med., Obermedizinalrat, Königslutter seit 1952.
03. v. Beyme, Jürgen, Versuchsringleiter, Lichtenberg, neu.
04. Blümel, Walter, Propst, Königslutter, neu.
05. Born, Hans, Bergmann, Gr. Döhren, neu.
06. Bosse, Wilhelm, Propst, Kreiensen, seit 1952.
07. Braun, Ernst, Diakon, Blankenburg, seit 1952, dafür
      07. Haertel, Kirchenrentmeister, Blankenburg.
08. Braunschön, Eberhard, Pfarrer, Heimburg, neu, dafür
      08. Minkner, Konrad, Dr., Pfarrer, Blankenburg.
09. Buchholz, Willy, Propst, Lebenstedt, seit 1952, stirbt 24.3.1961, dafür
      09. Strieck, Johann, Pfarrer, Salzgitter Ringelheim.
10. Buhbe, Otto, Landwirt, Schöppenstedt, seit 1952.
11. v. Carlowitz, Adolf, Dr,. Prokurist, Goslar , neu.
12. Cieslar, Alfred, Propst, Gr. Flöthe, seit 1952.
13. Dähling, Paul, Direktor des Waisenhauses, Braunschweig, seit 1952.
14. Daniel, Hans-Joachim, Pastor, Schöppenstedt, seit 1952.
15. Dosse, Hermann, Pastor, Braunschweig, neu.
16. Fricke, Ernst, Dr., Senatspräsident, Wolfenbüttel, neu.
17. Frühling, Gerhard, Pastor, Seesen, seit 1952.
18. Grotrian-Steinweg, Hartmut, Fabrikant, Braunschweig, neu.
19. Gutmann, Paul Otto, Lehrer, Immenrode, neu.
20. Hansen, Carl Eduard, Kaufmann, Braunschweig, neu, berufen.
21. Heine, Wilhelm, Domänenpächter, Wiedelah seit 1952, dafür
      21. Kleinert, Verwaltungsangestellter, Braunlage.
22. v. Henniges, Segeband, Gutsbesitzer, Lucklum, neu.
23. Höse, Karl, Landgerichtsdirektor z.W., seit 1952.
24. Johns, Joachim, Landwirt, Flachstöckheim, neu.
25. Jürgens, Otto, Propst, Braunschweig, seit 1946.
26. Klages, Karl, Landrat, Rektor, Langelsheim, neu.
27. Knost, Friedrich, Dr. Verwaltungspräsident, neu, berufen.
28. Lehmberg, Wilhelm, Propst, Vorsfelde, seit 1946 bis 1961, dafür
      28. Oehlmann, Hans Otto, Pfarrer, Parsau.
29. Menzel, Walter, Dr.Dr., Pfarrer, Schöningen, seit 1952.
30. Oppermann, Dr., Studienrat, Wolfenbüttel, seit 1946 bis Oktober 1958, dafür
      30. Wüstenhagen, Landwirt, Gr. Stöckheim.
31. Peters, Günther, Buchhalter, Watenstedt/ Helmstedt, neu bis 1963, dafür
      31. Fincke, Amtsgerichtsrat, Schöningen.
32. Petersen, Irmgard, Braunlage, Vorsitzende der Frauenhilfe Braunlage, neu.
33. Plagemann, Richard, Dr. jur., Generalstabsintendant a.D., Braunschweig, neu.
34. Preiser, Friedrich, Dr., Oberlandesgerichtsrat, Thiede, neu.
35. Rauls, Wilhelm, Propst, Goslar, seit 1946 bis 6. Mai 1963, dafür
      35. Harborth, Propst, Salzgitter,
      Rauls bleibt als berufenes Mitglied der Synode (siehe Nr. 44).
36. Rautmann, Erich, Landwirt, Lamme, neu bis Januar1961, dafür
      36. Lauenstein, Landwirt.
37. Rittstieg, Fritz, Dr., Direktor, neu, berufen.
38. Schaper, Erich, Fabrikant, Sz. - Ringelheim, neu, bis Januar 1962, dafür
      38. Frau Dr. Pfaffendorf, Goslar.
39. Schulze, Robert, Dr. Dr., Pastor, Bad Harzburg, seit 1952.
40. Schütze, Ernst August, Pfarrer, Wolfenbüttel, seit 1956.
41. Seelke, Heinrich, Lehrer, Vorsfelde, neu.
42. Stange, Siegfried, Pfarrer, Braunschweig, neu.
43. Steinhoff, Gerhard, Pfarrer, Erkerode, neu.
44. Tonndorf, Karl, Sozialsekretär, Braunschweig, neu, berufen, bis 1963 dafür
      44. Rauls, Wilhelm, Propst, Goslar, berufen.
45. Vogel, Kurt, Handelsoberlehrer, Braunschweig, seit 1952.
46. Wehrenpfennig, Friedrich, Dr., Notar, Helmstedt, neu.
47. Wippert, Heinz, Forstmeister, Seesen, neu.
48. Zimmermann, Harro, Pastor, Völkenrode, neu.

Die III. Sitzungsperiode begann mit einigen synodenerprobten Abgeordneten. Vier kannten die Synode bereits seit 1946: Jürgens, Lehmberg, Oppermann, Rauls. Vierzehn weitere waren erneut in die Synode gewählt worden. Zu diesen18 Abgeordneten traten 30 neue Abgeordnete.
Der Anteil der Frauen ging auf die beschämende Zahl von einem Mitglied zurück. Von den 17 ordinierten Mitgliedern waren sieben Pröpste und 17 Pfarrer. Unter den nichtordinierten Abgeordneten waren u.a. sechs Landwirte, drei Lehrer, fünf Juristen, zwei Kommunalbeamte, zwei Ärzte, ein Arbeiter und ein Forstmeister.
Prominentes Mitglied war der von Bischof Erdmann in die Landessynode berufene Präsident des Verwaltungsbezirkes Friedrich Knost. Knost hatte sich sehr für ein Engagement der Christen in der Politik eingesetzt.

Zu Mitgliedern der Kirchenregierung wurden gewählt: Propst Wilhelm Rauls, Propst Otto Jürgens, Propst Buchholz, Dr. Dr. Schulze, Verwaltungspräsident Friedrich Knost, Studienrat Oppermann, Frau Petersen.
Erstmalig war mit Frau Petersen eine Frau in die Kirchenregierung gewählt, und das sollte für lange Zeit eine gute Tradition bleiben. Dr. Oppermann schied aus beruflichen Gründen bereits im Herbst 1958 aus der Kirchenregierung aus. An seine Stelle trat der Lehrer Paul Otto Gutmann aus Immenrode, der zu den Reformern in der Synode zählte.

Termine und Themen

01. Sitzung am 28. Februar 1958 Freitag.
Gottesdienst zur Eröffnung in der Marienkirche. Predigt: Erdmann, Liturg: Wedemeyer.
Konstituierende Sitzung im Gemeindesaal der Hauptkirche BMV Wolfenbüttel
Anwesend: 44 Synodale

Landwirt Buhbe wird mit 35 Stimmen erneut zum Präsidenten der Synode gewählt. Propst Cieslar (43 Stimmen) und Hansen (40 Stimmen) zu Vizepräsidenten.
Debatte über die Anzahl der Mitglieder der Kirchenregierung.
Zu Mitgliedern der Kirchenregierung werden gewählt: Propst Rauls, Propst Jürgens, Verwaltungspräsident Knost, Studienrat Dr. Oppermann, Frau Petersen.

Bildung der Ausschüsse. Es wird der Ältestenausschuss aus allen Ausschussvorsitzenden und dem Präsidenten gebildet. Zu Ausschussvorsitzenden der je siebenköpfigen Ausschüsse werden in dieser konstituierenden Sitzung gewählt Propst Cieslar (Finanzausschuss), Dr. Fricke (Rechtsausschuss), Dr. Menzel (Gemeindeausschuss), Propst Buchholz (Bauausschuss), Dr. Schulze (Pädagogischer Ausschuss), Propst Jürgens (Verfassungsausschuss).

Quelle LAW Syn 203


02. Sitzung am 17./18. März 1958 Montag/ Dienstag im Gemeindesaal der Hauptkirche BMV Wolfenbüttel
Anwesend: am 17.3.: 39 Synodale, 18.3.: 38 Synodale

Tagesordnung:
1. Verabschiedung des Haushaltsplanes 1958/59.
2. Nachbewilligung für das Rechnungsjahr 1957/58.
3. Verschiedenes.

Erdmann erhält vor Beginn der Sitzung von Buhbe anlässlich seines zehnjährigen Bischofsjubiläums ein neues goldenes Amtskreuz überreicht.
Lagebericht des Bischofs (18 Seiten). Anfragen zum Bischofsbericht:
13 Pfarrer sind in andere Landeskirchen abgewandert, davon 5 Hilfsprediger und ein Vikar nach Bremen. Es gibt 40 vakante Pfarrstellen. Anfrage nach den Gründen der Abwanderung junger Pfarrer könne nicht beantwortet werden (Röpke). Wedemeyer nennt später die schlechte finanzielle Ausstattung der Kirchengemeinden als Grund.
Sehr ausgedehnte Haushaltsdebatte mit zahlreichen Anfragen zu den einzelnen Kapiteln.

18. März Dienstag
Fortsetzung der Haushaltsdebatte.
Längere Debatte über Bezahlung und Titel von Pfr. Adolf Quast als „Beauftragter für die Öffentlichkeit“. Genehmigung eines Kapitels „Öffentlichkeit“. Quast erhält den Titel eines Oberlandeskirchenrates ohne weitere Funktion im Kollegium.
Bei der Genehmigung des Kapitels „Mission unter Juden und Zigeunern“ massive Kritik an der Amtsführung des Stelleninhabers Pfr. Georg Althaus.

Quelle: LAW Syn 204, SONNTAG 30.3.1958


03. Sitzung am 20./21. Oktober 1958 Montag /Dienstag im Saal der Industrie-und Handelskammer Braunschweig
Anwesend: 20.10.: 36 Synodale, 21.10.: 37 Synodale

Tagesordnung:
1. Konfirmationsordnung.
2. Nachbewilligung für 1957/58.
3. Notverordnung zur Änderung des Haushaltsjahres 1958/59.
4. Notverordnung zur Überleitung der Besoldung und Versorgungsbezüge.
5. Notverordnung
6. Verabschiedung des Kirchengesetzes zur Schaffung von festen Propstsitzen.
7. Verschiedenes

Themensynode: Konfirmandenunterricht und Konfirmationsordnung. Dazu zwei Referate von Max Wedemeyer und Rudolf Brinckmeier; danach Gruppenarbeit in vier Arbeitsgruppen; Verabschiedung von Leitsätzen zum Konfirmandenunterricht. Nachbewilligung. Schaffung von festen Amtssitzen für Pröpste. Agende III zur Erprobung freigegeben. Nicht-öffentliche Sitzung

Quelle: LAW Syn 204; SONNTAG 2.11.58.


04.Sitzung am 6./7. April 1959 Montag/Dienstag im Gemeindesaal der Hauptkirche BMV
Anwesend: 6.4.: 44 Synodale, 7.10.: 41 Synodale

Tagesordnung
1. Bericht des Landesbischofs über die kirchliche Lage.
2. Nachbewilligungen.
3. Entgegennahme des Prüfungsberichtes des Jahres 1957/58.
4.Ablösung des Pensionsvertrages des Diakonissen-Mutterhauses „Kinderheil“ Bad Harzburg.
5. Verabschiedung des landeskirchlichen Haushaltsplanes 1959/60 nebst dem Kirchengesetz
Einnahmen: 10.241.800 DM
6. Freigabe von Agende III zur Erprobung.
7. Kirchengesetz betr. Schaffung fester Amtssitze für die Pröpste
8. Verschiedenes

Lagebericht des Landesbischofs, Agende III wird zur Erprobung freigegeben, Schaffung fester Amtssitze für Pröpste; Frage nach Abwanderung von jüngeren Pfarrern aus der Landeskirche; längere Debatte wegen der Übernahme des Amtes für Volksmission. Pfarrer Dr. Konrad Minkner, Blankenburg gibt einen Bericht über die kirchliche Lage in Blankenburg, wobei er die sich bessernden Verhältnisse von Staat und Kirche betont. Vorstoß zum Offenhalten der Kirchen mit Schreiben des Bischofs und Synodalpräsidenten.

Quelle: LAW Syn 205; SONNTAG 19.9.59 „Braunschweiger Synode tagte.“


05. Sitzung am 29.September 1959 Dienstag im Gemeindesaal der Luthergemeinde, Bad Harzburg
Anwesend: vormittags: 38 Synodale, nachmittags: 36 Synodale

Tagesordnung
1. Beschluss über die Änderung des Kirchensteuergesetzes.
2. Umwandlung eines 20.000,-DM Darlehens an das Marienstift in einen verlorenen Zuschuss.
3. Übernahme des Progymnasiums Dr. Haupt, Bad Harzburg, durch die Landeskirche.
4. Verabschiedung des Kirchengesetzes über das Dimissoriale

Übernahme des Progymnasiums Dr. Haut in Bad Harzburg; Änderung des Kirchensteuergesetzes. Kirchengesetz über das Dimissoriale. Längerer nicht-öffentlicher Teil.

Quelle: LAW Syn 205


06. Sitzung am 3./4. November 1959 Dienstag/ Mittwoch im Hessenkopf
Anwesend: 3.11.: 40 Synodale, 4.11.: 39 Synodale

Tagesordnung
1. Änderung des Kirchensteuergesetzes
2.Umwandlung eines Darlehens von 20.000,--DM an das Marienstift in einen verlorenen Zuschuss
3. Neue Wege der Verkündigung –zwei Referate von Wilkens und Warmers
4. Verabschiedung eines Kirchengesetzes über das Dimissoriale
5. Verabschiedung eines Kirchengesetzes über die Lebensordnung
VII Begräbnis
X Vom Dienst der Gemeindeglieder
XI Übertritt, Austritt, Wiederaufnahme

Themensynode: „Gemeinde und Mission“ Referate von Wilkens, Hamburg über „Von der missionierenden Gemeinde“ und Erich Warmers, Frankfurt „Der Weg der Kirche nach draußen“. Neuformulierung des Dimissorialegesetzes.

Quelle: LAW Syn 206


07. Sitzung am 5./ 6. April 1960 Dienstag/ Mittwoch im Gemeindesaal der Hauptkirche BMV
Anwesend: an beiden Tagen: 40 Synodale

Tagesordnung
1 Bericht des Landesbischofs und anschließend Bericht von Propst Blümel über das Missionswerk.
2. Verabschiedung des Haushaltsplanes für 1960
3. Kirchengesetz über den Haushaltsplan 1960
4. Nachbewilligungen für 1959/60
5. Kirchengesetz über das Amt des Pfarrdiakons in der braunschweig. ev.-luth. Landeskirche
6. Kirchengesetz über das Amt des Pfarrdiakons
7. Neuwahl eines geistlichen und weltlichen Mitgliedes und zwei Stellvertretern für die Generalsynode der VELKD und der EKD
8. Kirchengesetz zur Änderung der §§ 14 und 39 des Rechtsverhältnisses der Geistlichen und anderer Kirchendiener
9. Verschiedenes

Ausführlicher 41 Seiten langer Bericht des Bischofs zur Lage. Erstmals wird der Bericht des Landesbischofs vom Synodalen Tonndorf ausführlich befragt, aber eine Diskussion kommt nicht zustande. Haushaltsplan 1960. Pfarrdiakone.

Quelle: LAW Syn 206; SONNTAG 17./18.4.60; 24.4.60; 1.5.60; 15.5.60; 22.5.60; 29.5.60; 5./6.6.60;: 29.6.60.


08. Sitzung am 16./17. Januar 1961 Montag/ Dienstag im Gemeindesaal der Hauptkirche BMV Wolfenbüttel
Anwesend: 16.1.: 43 Synodale, 17.1.: 42 Synodale

Tagesordnung
1. Kurzbericht des Bischofs über die kirchliche Lage
2. Verabschiedung des kirchlichen Haushaltes 1961
3. Prüfungsbericht für das Rechnungsjahr 1958/59
4. Verabschiedung eines Kirchengesetzes zur Änderung der §§ 14 und 39 über die Ruheverhältnisse der Geistlichen und der Kirchendiener
5. Verabschiedung eines Kirchengesetzes über die Zahlung eines Familienzuschlages an Pfarrer
6. Verabschiedung eines Kirchengesetzes über Kriegsunfallversorgung
7. Nachbewilligungen
8. Antrag der Theolog. Fakultät Göttingen zur vorzeitigen Pensionierung des Propstes a.D. Kirchenrat lic. Dr. Strothmann zwecks Übernahme eines wissenschaftlichen Sonderauftrages.
9. Verschiedenes

Kurzbericht des Landesbischofs, in dem er besonders auf die Außenbeziehungen der Landeskirche eingeht, ohne Aussprache. Haushalt.

Quelle: LAW Syn 207; SONNTAG 29.1.60.


09. Sitzung am 30./31. Mai 1961 Dienstag/ Mittwoch im Müttererholungsheim Hessenkopf
Anwesend: 30.5.: 37 Synodale, 31.5.: 36 Synodale

Tagesordnung
Referat von Bischof Wester
1. Beratung der Abschnitte der Lebensordnung VI-XII
2. Gewährung eines Zuschusses zum Bau eines Altersheimes in Salzgitter von der Inneren Mission.
3. Beratung eines Antrags der Stiftung Knabenhof auf Gewährung eines Darlehens von 50.000.--DM
4. Nachbewilligung für das Rechnungsjahr 1960
5.Antrag von Mitgliedern der Landessynode auf Änderung des Kirchengesetzes über das Amt der Pfarrdiakone
6. Entwurf eines Gesetzes über die Bezüge bei Verschollenheit von Pfarrern und Kirchenbeamten
7. Verschiedenes

Bischof Wester referiert über „ Die Ordnung des kirchlichen Lebens.“ Die Artikel VI und IX-XII werden in sechs Arbeitsgruppen diskutiert und dann zügig verabschiedet. Die Arbeit an der Lebensordnung ist damit beendet.

Quelle: LAW Syn 207; SONNTAG 18.6.61 „eine ausgesprochene Arbeitstagung".


10. Sitzung am 7./8. Dezember 1961 Donnerstag/ Freitag im Gemeindesaal der Kirche BMV
Anwesend an beiden Tagen: 38 Synodale

Tagesordnung
1. Kurzer Tätigkeitsbericht des Landesbischofs
2. Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1962 nebst Stellenplan und Haushaltsgesetz
3. Nachbewilligungen für das Rechnungsjahr 1959/60
4. Prüfungsbericht für das Rechnungsjahr 1959/60
5. Antrag der Mitglieder der Landessynode Höse, Heine, Peters, Tonndorf, Dähling, Johns, Nachprüfung der allgemeinen Abrechnung der Baurechnungen und Instandsetzungskosten
6. Ordnung der Jugendkammer der Landeskirche
7. Vorzeitige Beurlaubung bzw. Pensionierung des Propstes Lic. Dr. Strothmann zwecks Übernahme eines Sonderauftrages an der Theologischen Fakultät Göttingen
8. Vortrag des Geschäftsführenden Direktors des Arbeitskreises für Volksmission Dr. K.H. Ulrich über „Die Verkündigung und Aufbau der Gemeinde“.
9.Verschiedenes

Kurzer, drastischer Tätigkeitsbericht des Landesbischofs u.a. zur politischen Lage nach dem Mauerbau. Haushaltsplan 1962

Quelle: LAW Syn 208; SONNTAG 24.12.61; 7.1.1962; 14.1.62.
11. Sitzung am 2./3. Mai 1962 Mittwoch/ Donnerstag im Hessenkopf
Anwesend: an beiden Tagen 30 Synodale. 18 Synodale fehlen

Themensynode: „Die Gemeinde und ihre Dienste“ mit Hauptreferat von OKR Schmidt, München, zu diesem Thema. Schmidt ist Vorsitzender des Ausschusses für Fragen des gemeindlichen Lebens der VELKD und bleibt die ganze Tagung über. Gruppenarbeit in drei Arbeitsgruppen (AG 1 „Gemeinde und ihre Gottesdienste“, AG 2 „Vom Gemeindekreis zur Dienstgruppe“, AG 3 „Offene Gemeindearbeit“). Die Synode ist möglicherweise wegen der thematischen Parallele zur Novembersynode 1959 schlecht besucht.

Keine Tagesordnung.

Quelle: LAW Syn 208; SONNTAG 20.5.; 27..5.; 4.6.; 10.5.; 27.6.


12. Sitzung am 3. Dezember 1962 Montag im Gemeindesaal der Hauptkirche BMV, Wolfenbüttel
Anwesend: 38 Synodale

Tagesordnung
1. Erläuterung zum Haushaltsplan der Landeskirche für 1963
2. Anträge auf Nachbewilligungen für 1962
3.Änderungsvorschläge des Rechtsausschusses und Finanzausschusses zum Entwurf der Pfarrerbesoldung und Versorgungsgesetzes

Andere Formulierung:
a) Bericht des Landesbischofs
b) Wahl eines theologischen Oberlandeskirchenrates
c) Verabschiedung der Pfarrerbesoldung

Der Landesbischof gibt anhand eines 95 Seiten starken Tätigkeitsberichtes der Kirchenregierung einen Bericht zur Lage. Ausführliche Darstellung der Angelegenheit Althaus. Seminardirektor Brinckmeier wird gegen Propst Cieslar zum Oberlandeskirchenrat gewählt. OLKR Röpke ist im November 1962 70 Jahre alt geworden.

Quelle: LAW Syn 209

Fortsetzung der 12. Sitzung am 10./11. Dezember 1962 im Gemeindesaal der Hauptkirche BMV, Wolfenbüttel
Anwesend: 10.12.: 39 Synodale, 11.12.: 33 Synodale

Es gibt erstmals eine kräftige Aussprache über den Tätigkeitsbericht der Kirchenregierung, vorbereitet durch Propst Bosse, mit weiteren 17 Wortmeldungen. Haushalt 1963

Quelle: LAW Syn 209; SONNTAG 31.12.1962


13. Sitzung am 6./7. Mai 1963 Montag/ Dienstag im Hessenkopf
Anwesend: an beiden Tagen: 39 Synodale

Tagesordnung
1. Vortrag von OKR Prof. Sucker
2. Bestellung von zwei juristischen Mitgliedern des Landeskirchenamtes
3. Nachbewilligungen
4. Bericht des Vorsitzenden des Verfassungsausschusses über das bisherige Ergebnis und erste Lesung Artikel 1-23.

Am Sonntag, dem 5. Mai 1963 abends Vortrag von Oberkirchenrat Sucker, Darmstadt auf dem Hessenkopf über „Evangelische Erwägungen zum 2. Vatikanischen Konzil“;
Wahl von Konrad Bluhm und Jürgen Kaulitz zu Oberlandeskirchenräten;
n.ö. Teil Kirchengesetz über die außerhalb der BRD liegenden Teile der Landeskirche.
Eventuell Ankauf des Hauses Hessenkopf.
Bericht des Vorsitzenden des Verfassungsausschusses (Propst Otto Jürgens) über eine neue Verfassung. Erste Lesung der Artikel 1-23

Quelle: LAW Syn 210; SONNTAG 19.5.63


14. Sitzung am 7./8. Oktober 1963 Montag/ Dienstag im Gemeindesaal St. Katharinen, Braunschweig
Anwesend: an beiden Tagen 41 Synodale

Tagesordnung
1. Bericht über die Tagung des Lutherischen Weltbundes in Helsinki
2. Bericht über die Pensionierung von Pfarrer Georg Althaus
3. Nachbewilligungen
4. Nachfolge von OLKR Breust in der Kirchenregierung
5. Verfassungsentwurf
6. Verschiedenes

Vier Kurzberichte über die Tagung des Lutherischen Weltbundes in Helsinki.
OLKR Bluhm wird zum ständigen Mitglied der Kirchenregierung gewählt. Bluhm berichtet über das Verfahren gegen Pfr. Althaus.
Der Verfassungsentwurf wird nach einer scharfen Kritik durch den Präsidenten des Lutherischen Kirchenamtes, Brunotte, Hannover, der sich Synodalpräsident Buhbe inhaltlich anschließt, nach einer langen, resignativen Debatte nicht mehr fortgeführt.
Anstellung eines hauptamtlichen Archivars.

Quelle: LAW Syn 210; SONNTAG 29.9.63; 20.10.63; 27.10.63.


15. letzte Sitzung am 13./14. Januar 1964 im Gemeindesaal der Hauptkirche BMV, Wolfenbüttel
Anwesend: 13.1.: 43 Synodale, 14.1.: 41 Synodale

Tagesordnung
1. Arbeitsbericht des Landesbischofs für 1963
2. Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes
3. Beratung des landeskirchlichen Haushaltes
a) ordentlicher Haushalt 1964
b) außerordentlicher Haushalt 1964
c) Stellenplan
d Kirchengesetz über den Haushalt der Landeskirchenkasse für 1964
e) Haushalt des landeskirchlichen Fonds für 1964
4. Entgegennahme des Berichtes über die Prüfung der Landeskirchenkasse für das Rechnungsjahr 1961/62
5. Nachbewilligungen
6. Verschiedenes

Sehr ausführliche Begrüßung der Synodalen durch den Präsidenten Buhbe, der auf die 10 Artikel der Kirchen in der DDR über „Freiheit und Dienst der Kirche“ verweist.
OLKR Bluhm setzt sich einleitend zum Haushaltsvoranschlag 1964 mit der öffentlichen Kritik am Kirchensteuersystem auseinander.

Quelle: LAW Syn 211.

Hauptgegenstände und Hintergründe

Die Lageberichte des Landesbischofs.
Der Bischof eröffnete die neue Sitzungsperiode mit einem Lagebericht in der 2. Sitzung am 17. März 1958, dem weitere Berichte am 6. April 1959, 5. April 1960, 16.1.1961, am 7. Dezember 1961, 3. Dezember 1962 und am 13. Januar 1964 folgten. Nach den Auseinandersetzungen zwischen der Synode und dem Bischof in der vergangenen Sitzungsperiode war eine Unsicherheit entstanden, die sich in der Unterschiedlichkeit der Lageberichte widerspiegelte. Die Landeskirche war auch zu klein, um jedes Jahr einen neuen Lagebericht zu geben. Vorgesehen war ein solcher Lagebericht nur alle zwei Jahre.
Es gab keine Systematik in der Anordnung der Berichte, die einen Vergleich mit den vorhergehenden Berichten ermöglichte, sondern sie waren unterschiedlich ausführlich. Vier Berichte gab der Bischof mündlich und ziemlich knapp ab, zweimal ließ er den Bericht vervielfältigen, einmal 40 Seiten, ein weiteres Mal 95 Seiten lang.
Die Synode war sich nicht klar, ob sie die Berichte „entgegennehmen“ sollte, oder ob eine Aussprache wünschenswert war. Welche Art von Aussprache war erwünscht? Ergänzungen und Anregungen oder gar Kritik an Einzelheiten des Berichtes? Der Bischof hatte inzwischen die Anrede „Hochwürden“ eingeführt, wie sie in der Hannoverschen Landeskirche gegenüber dem Bischof üblich war. Wie war eine angemessene synodale Reaktion auf die Berichte von Hochwürden?
Es gab auch eine Unsicherheit innerhalb der Behörde, denn der erste Lagebericht am 17. März 1958 stand überhaupt nicht auf der Tagesordnung, sondern sollte unter Top 3, Verschiedenes ausgeführt werden. Da wurde wieder wie schon seit den Sitzungen des Landeskirchentages zur Weimarer Zeit die dominierende Rolle von OLKR Dr. Breust sichtbar. Es schien so, dass zwischen den raumfüllenden Gestalten von Röpke und Breust die Rolle des ehemaligen Räbker Landpfarrers selbst auf der Tagesordnung der Synode unter „Verschiedenes“ verschwand. Es bedurfte eines Eingriffs des Synodenpräsidenten Buhbe in den Ablauf der Tagesordnung, der vorschlug, einen Bericht des Landesbischofs vorzuziehen, was von den Synodalen heftig begrüßt wurde.

Erdmann begann seinen Bericht meist mit einem Gedenken der verstorbenen Pfarrer, Emeriti, Pfarrfrauen und Pfarrkinder, eine Sitte, die noch lange Zeit bestehen sollte. Es folgte in der Regel eine Darstellung der Situation der Pfarrerschaft (Pfarrstellen, Vakanzen, Abwanderungen), und er stellte dann die Arbeit der anderen Referate des Landeskirchenamtes vor, die dazu eigene Berichte abgefasst hatten.
Ein großes Erlebnis war für den Landesbischof in jener Zeit die Begegnung in der Ökumene, bei der Tagung des Lutherischen Weltbundes in Minneapolis (1957), bei der Weltkirchenkonferenz in Neu Delhi (1961) und Helsinki (1963). Er berichtete davon, aber Erdmann beklagte insgesamt das geringe Echo, auch in der Synode. Er wünschte sich, „der Synode doch ein wenig mehr Zeit zu geben, dass sie diese Dinge ein klein wenig mehr diskutieren kann“ (Bischofsbericht 5.4. 1960).
Als hingegen nach dem Bischofsbericht am 3.12.1962, zu dem der Bischof einen 95 Seiten starken schriftlichen Bericht vorgelegt hatte, der Synodale Bosse eine Aussprache vorschlug, winkte Präsident Buhbe ab. Damit könne sich ein Ausschuss befassen. War der Bericht Erdmanns zu brenzlig? Der Bischof hatte seinen mündlichen Bericht mit dem Wirbel begonnen, den die frühere Tätigkeit vom Verwaltungspräsidenten Knost im niedersächsischen Innenministerium ausgelöst hatte. Der STERN hatte eine Titelgeschichte mit der Überschrift aufgemacht: „Das Handbuch des Herrn Knost.“ Tatsächlich kam der Vorschlag Bosses in der Fortsetzung der Sitzung am 10. Dezember 1962 zum Zuge und löste 17 Wortmeldungen aus.

Erdmann ging aber auch auf die allgemeine politische Lage ein. Im Bericht nach dem Mauerbau im August 1961 schilderte der Bischof am 7. Dezember 1961 die verheerenden Folgen für die dortige Landwirtschaft (die Höchststufe der Zwangskollektivierung), „Zwangsrekrutierung von Jugendlichen in FDJ Regimentern“, Prof. Fuchs befürworte die Ausrüstung der NVA mit Atomwaffen, Pastor Kleinschmidt in Schwerin lobte den Mauerbau als eine große Sache, denn „dann können die Menschen, die von Ostdeutschland nach Westdeutschland wollen, nicht mehr unter die Mörder fallen“. Kleinschmidt hatte über die Geschichte vom barmherzigen Samariter gepredigt. Der Bischof zeigte sich stark befangen in dem damals durchaus gängigen Sprachgebrauch der Kalten Krieges. Die Aufnahme der russisch-orthodoxen Kirche in den Weltrat der Kirchen bei der Weltkirchenkonferenz in Neu Delhi sei mit Wissen oder Willen der sowjetischen Führung erfolgt.

Der Landesbischof beklagte aber auch die kirchliche Situation in Westdeutschland. Es sei zu bedauern, dass ein Ortspfarrer sich weigere, einen Bräutigam in Offiziersuniform in seiner Kirche zu trauen. Bei der Frage „Schriftautorität – Bibelkritik“ stehe er bei den Brüdern, die sagten: „es steht geschrieben“ und nicht bei denen, die sich nicht sicher seien, dass Jesus in Bethlehem geboren sei und „die Wahrheit der Schrift bei Rudolf Bultmann, Ernst Fuchs oder Ebeling oder meinetwegen auch bei Paul Sartre“ suchten. Der Bischof war „in Fahrt“ und machte aus seinem Herzen keine Mördergrube. Der Redakteur des SONNTAG meinte, der Bischof habe „mit einem erregenden Bericht“ begonnen.

Wenig Wert legte Erdmann darauf, an Hand der Kasualstatistik auf den Fortbestand stabiler volkskirchlicher Strukturen hinzuweisen. Immerhin überstieg in den Jahren 1959-1962 die Anzahl der Taufen die der Bestattungen: 1958: 10.306 Taufen, 7393 Bestattungen// 1959: 10.083 Taufen, 8991 Bestattungen// 1960: 9.902 Taufen, 6.185 Bestattungen // 1961: 10.284 Taufen, 7.138 Bestattungen//1962: 10.216 Taufen, 8.229 Bestattungen.

Man konnte den Eindruck gewinnen, dass Erdmann nach seinem vergeblichen Bemühen, die Pfarrerschaft zur Theologie und Liturgie der Brüderngemeinde hinzuwenden, das innere Interesse an der Pfarrerschaft verloren hatte. Er fragte in seinem letzten Arbeitsbericht 1964 vor den Landessynodalen nach der Klarheit der Lehre und der Glaubwürdigkeit der Braunschweiger Pfarrerschaft. „Ich muss schon sagen, dass man mit der Hand am Puls des Lebens der Gemeinde sehr skeptisch werden kann, ob denn die Glaubwürdigkeit der Predigt nicht schon dahin ist.“ „Wenn ich in die Kirche und den Gottesdienst gehe, finde ich eigentlich nicht mehr richtig durch, was auf der Kanzel gepredigt wird“. Die Kirche mit ihrer Predigt gehöre noch in das Leben des Volkes, aber ernsthaft etwas ausrichten könne sie nicht mehr.

Unsicherheit auch in der Synodengestaltung
Die Unregelmäßigkeit des zeitlichen Ablaufs der Tagungen ist auffällig. Die Synode tagte insgesamt 15 mal, davon 1958 und 1959 dreimal, 1960 einmal, 1962 zweimal, 1963 dreimal. Und sie tagte an verschiedenen Orten, und zwar am meisten wie bisher in Wolfenbüttel, im dortigen größten Gemeindesaal der Marienkirche, aber zu Themensynoden auch auf dem Hessenkopf im Grünen, in der erholsamen Abgeschiedenheit, und sogar in Gemeinden, im Gemeindesaal der Martin-Luther Gemeinde in Bad Harzburg, im Gemeindesaal der Braunschweiger Katharinengemeinde, und im großen Saal der Braunschweiger Industrie- und Handelskammer. Propst Frühling hatte zu Beginn der ersten Sitzung „das Vacuum, das bis jetzt zwischen Synode und Kirchengemeinden“ bestünde, beklagt und die Anfertigung von Synodenprotokollen vorgeschlagen. Diesem Gefühl des „Vacuums“ zu begegnen, war offenbar der Wechsel der Tagungsorte gedacht.
Aber die Kirchengemeinden vor Ort nahmen die Landessynoden größtenteils gar nicht wahr. Der Ablauf einer Synodentagung war auch meist keine besonders empfehlenswerte Werbung für die Landeskirche. Warum im großen Saal der Handelskammer ausgerechnet der Konfirmandenunterricht und die Konfirmationsordnung besprochen werden sollte, blieb wohl auch den Synodalen verborgen. So blieb die Absicht des Präsidiums, mit der Synodenarbeit „hinaus in die Welt“ zu gehen und dort mehr Aufmerksamkeit zu erlangen, zweifelhaft.

Ein Anzeichen von Unsicherheit war auch die schwankende Zahl der Anwesenheit der Synodalen. Allein neun Mal waren 10 bis 18 Synodale abwesend. Kein Mal war die Synode vollzählig oder halbwegs vollzählig. Zu den besonders schlecht besuchten Tagungen gehörten die Themensynode im Mai 1961 und im Mai 1962 auf dem Hessenkopf. Die Themensynoden waren ein Versuch, die Synode nicht zu einem ausschließlichen Beschlussorgan verkümmern zu lassen, vielmehr „theologischen Stoff“ anzubieten.

Berichterstattung im SONNTAG
Auffallend mehr Aufmerksamkeit erhielt die Synodenarbeit aber durch die Berichterstattung im SONNTAG. In die Arbeit der Inneren Mission, die nach wie vor das Braunschweiger Volksblatt, seit Pfingsten 1957 unter dem Namen „DER SONNTAG“ herausgab, war der Bonhoefferschüler Richard Grunow eingetreten. Grunow war Berliner, verheiratet, hatte wegen seiner schwulen Neigung mehrere Stationen durchlaufen, war im Gemeindepfarramt nicht zu vermitteln und vom Kreuzverlag in die Braunschweiger Innere Mission übernommen worden. Das war ein Glücksfall. Grunow war poetisch veranlagt, veröffentlichte Psalmen in moderner Sprachgestalt, später ein Karl-Barth Brevier und war Kirchentagsfan. Er schwärmte für den dort inszenierten musikalischen Aufbruch und erstrebte eine Reform der Kirche von den Kirchengemeinden her. So berichtete er oftmals in mehreren Folgen von den Sitzungen der Landessynode, manchmal in drei aufeinander folgenden Ausgaben. Dem Bischofsbericht vom 5. April 1960 widmete er allein in den Mai- und Juninummern des SONNTAG acht Folgen. Damit war ohne Frage eine Brücke zu den Kirchengemeinden geschlagen, und es war ein engagierter Versuch, das „Vacuum“, das der Synodale Frühling beklagt hatte, zu füllen. Grunow starb 60jährig, im Herbst 1963 bei einem Hotelbrand in Zürich.

Personelle Veränderungen
In dieser III. Sitzungsperiode gab es vorgesehene und unvorhergesehene einschneidende personelle Veränderungen, an denen die Synode beteiligt war. Am 24. November 1962 wurde der Personalreferent der Landeskirche, OLKR Wilhelm Röpke, 70 Jahre alt. Am 6. Dezember 1962 wählte die Landessynode zu seinem Nachfolger den Seminardirektor Rudolf Brinckmeier, der am 1. Mai 1963 sein Amt antrat. Außer Brinckmeier war noch Pfarrer Ulrich aus Stuttgart angefragt worden, der jedoch auf eine Kandidatur verzichtete, vermutlich weil er gegen seinen theologischen Freund aus den Zeiten des Bereler Kreises nicht antreten wollte. Im Bereler Kreis hatten sich in der Nachkriegszeit die Pfarrer getroffen, die sich der Bekennenden Kirche zugehörig fühlten. Brinckmeier erhielt 28 Stimmen, Propst Alfred Cieslar, der als wiedergewählter Vizepräsident den Synodalen bestens bekannt war, 9 Stimmen. Max Wedemeyer wurde zum Stellvertreter des Landesbischofs gewählt.
Am 1. Mai 1963 wurde der langjährige Jurist der Landeskirche, Dr. Reinhold Breust, 70 Jahre. Er war im Herbst 1923 in den Dienst der Landeskirche getreten und wollte im Amt noch sein 40jähriges Dienstjubiläum erleben. Dazu war die Landessynode am 6. Mai 1963 so ohne weiteres nicht bereit. Es hatte zwischen Breust und der Landessynode häufig Spannungen gegeben. Obwohl sich die Alt - Braunschweiger Synodalen Jürgens, Rauls, Höse für Breust einsetzten, versetzte die Synode Breust zum 1.5. in den Ruhestand, aber verlängerte seinen Dienst bis zum 31.10.1963. Aber auch dieser Vorschlag erhielt auffällige 16 Gegenstimmen bei 23 Jastimmen. Zum Nachfolger und Oberlandeskirchenrat wurde Landeskirchenrat Kaulitz mit 33 Stimmen bei drei Enthaltungen gewählt. Das war keine reibungslose und erfreuliche Stabübergabe.
Am 25. Dezember 1962 war überraschend im Alter von 63 Jahren der Finanzreferent der Landeskirche, Dr. Walter Lerche, verstorben. Zu seinem Nachfolger und Oberlandeskirchenrat wählte die Landessynode ebenfalls am 6. Mai 1963 ohne Gegenkandidaten mit 36 Stimmen bei einer Enthaltung den Landeskirchenrat Dr. Konrad Bluhm.
Vor einer ebenfalls nicht leichten Personalentscheidung stand die Landessynode am 7. Dezember 1961. Der frühere Propst lic. Dr. Strothmann wollte seine Spezialstudien zur syrischen Kirchengeschichte in Göttingen vertiefen und beantragte einen bis zu drei Jahren währenden bezahlten Urlaub. Dieser Antrag stieß in der Synode auf Widerspruch, wurde aber „mit Mehrheit“ angenommen.
Mit Breust, Röpke, Lerche und Strothmann waren zu fast gleicher Zeit vier leitende Männer aus dem Dienst der Landeskirche geschieden, die seinerzeit in unterschiedlich engem Maße für ein kooperatives Miteinander von lutherischer Landeskirche und nationalsozialistischem Staat eingetreten waren. Die Wahl von Jürgen Kaulitz und Konrad Bluhm bedeutete einen Generationenwechsel: Konrad Bluhm (Jahrgang 1915) war 48 Jahre und Jürgen Kaulitz (Jahrgang 1922) 41 Jahre alt. Mit der Wahl Brinckmeiers, der dem Braunschweiger Pfarrernotbund angehört hatte, war auch die Hoffnung auf ein neues theologisches Profil im Landeskirchenamt verbunden.

Da Oberlandeskirchenrat Konrad Bluhm auch zum ständigen Mitglied in die Kirchenregierung gewählt worden war, wurde der Generationswechsel auch in diesem anderen Verfassungsorgan sichtbar. Dem stand allerdings die Wahl der anderen Mitglieder der Kirchenregierung entgegen. Zur Wahl der ordinierten Mitglieder erhielten die Alt-Braunschweiger Wilhelm Rauls mit 35 Stimmen und Otto Jürgens mit 22 Stimmen den Vorzug gegenüber Buchholz mit 17 und Dr. Dr. Schulze mit 12 Stimmen. Bei den nicht-ordinierten Mitgliedern wählten die Synodalen mit der Stimmenzahl von 17 Stimmen Verwaltungspräsident Dr. Knost. Knost war als Regierungspräsident von Erdmann für die Synode gewonnen und von ihm berufen worden und natürlich ein Aushängeschild für die Landeskirche. Knost hatte sich sehr für ein Engagement der Christen in der Politik eingesetzt. Wenige Monate vor der konstituierenden Sitzung der Landessynode war am 9.2.1958 ein zweiseitiger Artikel eines Vortrages im SONNTAG erschienen, den er vor der Oldenburger evangelischen Akademie zum Thema der öffentlichen Verantwortung der Kirche („Die politische Gemeinde - eine christliche Verpflichtung“) gehalten hatte. Allerdings war die Tätigkeit von Knost im Reichsinnenministerium zur NS. Zeit und sein bis Kriegsende vielfach neu aufgelegter Kommentar zu den Nürnberger Rassegesetzen bekannt geworden, die dann zu einer jahrelangen öffentlichen Auseinandersetzung mit Pfarrer Georg Althaus führte. Der Bischof sprach in der Sitzung im Dezember 1962 Knost das Vertrauen aus, zu einer erneuten Berufung in die Synode indes war es nicht mehr gekommen.
Erstmalig war mit Frau Petersen eine Frau in die Kirchenregierung gewählt und das sollte für lange Zeit eine gute Tradition werden. Dr. Oppermann schied aus beruflichen Gründen bereits im Herbst 1958 aus der Kirchenregierung aus. An seine Stelle trat der Lehrer Paul Otto Gutmann aus Immenrode, der zu den Reformern in der Synode zählte.

Verfassung
In der Hannoverschen Landeskirche arbeitete ein von der Landessynode beauftragter Redaktionsausschuss unter der Federführung von Oberlandeskirchenrat Brunotte an einer neuen Verfassung. Auch in fast allen anderen Landeskirchen wurden die Kirchenverfassungen, die aus der Weimarer Zeit stammten, durch neue ersetzt. Landesbischof Erdmann hatte den Wunsch nach einer neuen Verfassung ausgesprochen. Prof. Maurer und OLKR Dr. Breust hatten im Juni 1956 in der Landessynode dazu Grundsatzreferate gehalten. Die neue Landessynode hatte den Auftrag zur Anfertigung einer neuen Verfassung von der alten Synode übernommen. Propst Jürgens hatte wieder den Vorsitz in diesem Ausschuss. „Ich wäre dankbar, wenn die Landeskirche durch die Synode, ohne dass wir alle darüber hinsterben, eine andere Verfassung bekäme“, hatte der Landesbischof in seinem Lagebericht im Januar 1961 die Ausschussmitglieder ermuntert. Seit Juni 1956 hatte der Ausschuss in 29 ganztägigen Arbeitstagungen den vollständigen Text einer neuen Verfassung ausgearbeitet und seit April 1962 dem Landeskirchenamt zugeleitet.
Während der ersten Lesung bemängelte der Vorsitzende des Gemeindeausschusses, Pfarrer Dr. Menzel, die mangelnde Zusammenarbeit. Er hatte sich ein Exemplar besorgt und zahlreiche Abänderungsvorschläge erarbeitet. Die Synodalen erhielten ein Exemplar erst 18 Tage vor der ersten Lesung im Mai 1963. In dieser Maisitzung wurde eine Synopse des Verfassungstextes von 1922, des Verfassungsausschusses unter Jürgens und des Gemeindeausschusses unter Menzel vorgelegt und in erster Lesung die Artikel 1 - 23 diskutiert. Der Entwurf des Verfassungsausschusses sah folgende Gliederung der Verfassung vor: I. Grundlegende Bestimmungen. II. Der Pfarrer. III. Die Kirchengemeinde. IV. Die Propsteien. V. Die Leitung der Landeskirche: a) der Landesbischof, b) die Landessynode, c) die Kirchenregierung, d) das Landeskirchenamt. Diese Gliederung verriet einen konservativen Anstrich. Die Verfassung von 1922 hatte „die Kirchengemeinden“ an den Anfang gesetzt, in der Präambel auf die Nennung der Bekenntnisschriften verzichtet, und dem Bischof keinen besonderen Verfassungsrang zuerkannt.

Der Synodalpräsident schickte den Entwurf zur Begutachtung an Oberlandeskirchenrat Brunotte, den Präsidenten des Lutherischen Kirchenamtes in Hannover, der eine gründliche, detaillierte, mehrseitige Kritik dazu schrieb. Der Entwurf lasse kaum erkennen, dass die Landeskirche eine wohl abgewogene Ordnung habe, hinter der auch gewisse theologische Grundsätze stünden. „Es ist wirklich ein Flickwerk an der alten Verfassung. Nun lebt eine lutherische Kirche freilich nicht von ihrer Ordnung, aber wenn man schon eine neue Ordnung macht, sollte man sie auch gut machen, und das heißt auf einer theologisch und kirchenrechtlich erkennbaren Linie, vor allen Dingen aber in den Einzelbestimmungen klar und eindeutig.“ Unter den zahlreichen Einzelbeanstandungen findet sich auch eine Kritik an dem Namen „Kirchenregierung“. „Könnte man hierfür nicht eine andere Bezeichnung finden, die nicht aus dem staatlichen Recht stammt? Es gibt keine andere Landeskirche, die den Ausdruck Kirchenregierung heute noch in der Verfassung hat.“

Dieser Kritik schloss sich der braunschweigische Synodalpräsident Buhbe inhaltlich an und schickte die Stellungnahme Brunottes von Anfang August erst Ende September dem Landeskirchenamt und dem Verfassungsausschuss zu. Kaum 14 Tage später sollten die nächsten Verfassungsartikel beraten werden. Auf der Synode im Oktober 1963, die als reine Verfassungssynode geplant war, wurden nun vier ausführliche Berichte über die Tagung des Lutherischen Weltbundes in Helsinki gegeben, erst unter Top 5 wurde der Verfassungsentwurf behandelt. Senatspräsident a.D. Fricke zeigte sich über die Stellungnahme Brunottes sehr enttäuscht, Rauls hingegen plädierte für eine Verschiebung der Verfassungsdebatte in die nächste Sitzungsperiode, dem sich auch Jürgens als Vorsitzender des Verfassungsausschusses anschloss. Präsident Buhbe dankte dem Ausschuss für seine „mühsame, sorgfältige und unermüdliche Arbeit“.

Themensynode
Erstmals wurden in einer Sitzungsperiode neben dem obligaten Haushalt und dem Lagebericht des Bischofs systematisch verschiedene Themen bearbeitet: der Konfirmandenunterricht (Oktober 1958), Gemeinde und Mission (November 1959), die Ordnung des kirchlichen Lebens (Mai 1961), die Gemeinde und ihre Dienste (Mai 1962), Evangelische Erwägungen zum 2. Vatikanischen Konzil (Mai 1963). In Arbeitsgruppen wurden die Themen von den Synodalen diskutiert und gegebenenfalls zu Leitsätzen oder Empfehlungen an die Gemeinden verarbeitet.
Aber die Themensynoden waren zweimal sehr schlecht besucht. Das rührte an ein grundsätzliches Verständnis von Synode. War die Landesynode vor allem das Beschlussorgan für die Vorlagen des Landeskirchenamtes oder konnte sie selber, etwa in Zusammenarbeit mit den Propsteisynoden, auch brennende Themen der Landeskirche vor das Forum der Synode bringen? So war es wiederholt in der Anfangszeit der Synode gewesen.
Die Synode sah sich in diesem Ringen um ein dauerhaftes Selbstverständnis gegenüber dem Landeskirchenamt im Nachteil, weil sich die oft wechselnden Synodalen alle sechs Jahre zu Beginn einer Sitzungsperiode diese Frage erneut stellen mussten. Das Landeskirchenamt trat der Synode in lange eingespielter Arbeit gegenüber.
Hier hätte der Bischof eine Scharnierfunktion übernehmen können.

Gestaltung des kirchlichen Lebens
In den Kirchengemeinden galt formal immer noch die Konfirmationsordnung von 1926. Die VELKD hatte in der Agende III eine neue Konfirmationsordnung verabschiedet. Dies war der Anlass, die Konfirmation zum Gegenstand einer Landessynodaltagung und mit dem Entwurf der VELKD bekannt zu machen. Die Synodalen Menzel, Stange, Seelke und Bosse leiteten die Arbeitsgruppen, in denen der Zeitpunkt der Konfirmation, Trennung von Prüfung und Vorstellung, Zulassung zum Abendmahl und ob den Konfirmanden ein Bekenntnis bei der Konfirmation zugemutet werden könne, anhand von vorgelegten Leitsätzen diskutiert wurde. Die neue Konfirmationsordnung der VELKD wurde bereits einen Monat später im Amtsblatt Nr. 6287 veröffentlicht und freigegeben.

Mit großer Energie sorgte der Vorsitzende des Gemeindeausschusses, Pfr. Menzel, für die Verabschiedung der fehlenden Themen der Lebensordnung (Gottesdienst, Beichte, Abendmahl, vom Sterben und christlichen Begräbnis, vom Amt, vom Dienst der Glieder in der Gemeinde, Kirchenaustritt, Wiederaufnahme und Kirchenzucht), die im Amtsblatt 1960 und 1961 veröffentlicht wurden. Die größte Diskussion löste allerdings die Einführung eines Dimissoriale aus, wonach jedes Kirchenmitglied einzelne Amtshandlungen oder auch pauschal alle von einem Pfarrer eigener Wahl vornehmen lassen konnte. Wenn ein Pfarrer die Ausstellung eines Dimissoriales verweigerte, musste er dies schriftlich begründen. (Kirchengesetz Nr. 6375 und 6376 im Amtsblatt 1960 S. 1 f) Später wurde erneut über das Dimissoriale debattiert und die Verantwortung des Ortspfarrers hervorgehoben. Insgesamt spiegelte gerade die Debatte um ein Dimissoriale eine Enge des pfarramtlichen Denkens und der ihr entspringenden pfarramtlichen Praxis wieder, der ein großzügiges Gewähren lassen fremd war.

Die Lebensordnung war dazu gedacht, um die unterschiedliche Praxis in der Seelsorge in den Kirchengemeinden zu vereinheitlichen. Die einen knüpften die Wiederaufnahme in die Kirche an ein strenges Ritual, für andere war es eine rasche Sache der Unterschriftleistung im Amtszimmer. Die einen verweigerten eine Trauung, wenn die Eheleute nicht konfirmiert waren, andere trauten ohne Vorbedingung. Die einen beerdigten auch Nichtkirchenmitglieder, andere verweigerten das Ritual eines „christlichen Begräbnisses“. Die Lebensordnung stellte eine deutliche Verhaltensordnung für die Pfarrerschaft her. Sie zwängte die Seelsorger vor Ort in ein Ordnungsschema, so sahen es die Strenggläubigen unter den Amtsbrüdern. Andere hingegen verwiesen auf die in der Lebensordnung wiederholt beschriebene „seelsorgerliche Verantwortung des Pfarrers“, die eine Überschreitung der Anordnungen in der Lebensordnung erlaubte. Für die Inanspruchnahme „seelsorgerlicher Verantwortung im Falle einer Überschreitung der Lebensordnung" waren zwar einige Hürden eingebaut, die jedoch leicht zu umgehen waren. So war die 1962 veröffentlichte Lebensordnung eine gewisse Orientierungshilfe für die aktive Pfarrerschaft. Die seelsorgerliche Praxis vor Ort blieb jedoch unterschiedlich, worauf die Lebensordnung auch Rücksicht genommen hatte,
„Ich teile den dringenden Wunsch der Synode,“ schrieb der Landesbischof im Vorwort, „dass diese Ordnung nicht nur in die Hände des Pastors und des Kirchenvorstandes, sondern jedes Gemeindegliedes gelangt.“ Das blieb nach Sprache und Inhalt der Lebensordnung ein Missverständnis.

Die Schatten der Vergangenheit
In der Haushaltsdebatte am 18. März 1958 beantragte eine Gruppe von Synodalen, die Arbeitsmittel für das „Sonderpfarramt für Zigeuner und Juden“, das von Pfarrer Georg Althaus verwaltet wurde, zu kürzen. Althaus hatte sich schon 1954 in einer scharfen Auseinandersetzung mit den Oberlandeskirchenräten Röpke und Breust wegen ihrer Rolle in der NS-Zeit befunden, die er zudem in einem Brief an alle Pfarrer am 7.6.1956 öffentlich gemacht hatte. Althaus war sozusagen im Gegenzug, so sah er es, von der Behörde wegen seiner desorganisierten Aktenführung im Pfarramt beschuldigt und in ein Disziplinarverfahren verwickelt worden. Das war ein Scheinmanöver, der beschuldigten Oberlandeskirchenräte. Althaus wurde freigesprochen. Damit schien die Auseinandersetzung zu ruhen. Da kam der Antrag zur Haushaltskürzung ungelegen. Auch Althaus gab keine Ruhe, denn es ging ihm gar nicht um einen Freispruch, sondern um Buße oder Absetzung der belasteten Oberlandeskirchenräte. Althaus zitierte wiederholt den Ausspruch eines kirchenleitenden Beamten in der EKD, der zu Erdmann gesagt haben sollte: „Bruder Erdmann, jetzt ernten Sie die Früchte davon, dass Sie 1945 nicht reine Bahn geschaffen haben.“ Zu demselben Urteil kam 50 Jahre später der Vorsitzende der Historischen Kommission für die Braunschweiger Kirchengeschichte.

Ein zweites Mal musste sich die Landessynode mit der Vergangenheit ihrer Landeskirche beschäftigen, als Pfarrer Althaus die Rolle des Verwaltungspräsidenten Knost in der Nazizeit aufwarf. Damit war die Frage der Vergangenheit mitten in die Synode geworfen, denn Knost war Synodenmitglied und sogar Mitglied der Kirchenregierung, die sich dienstlich mit der causa Althaus beschäftigen musste. Althaus hatte wiederum an alle Pfarrer unter dem 23.5.1962 einen Brief geschrieben und unter der Fragestellung „Was hat uns der Eichmannprozess zu sagen?“ seine Vorwürfe gegen Breust und Röpke erneuert. Diesen Brief hatten auch alle 16 Pfarrer in der Landessynode erhalten. Bischof Erdmann erwiderte den Brief von Althaus mit einem Schreiben vom 10.8.1962 ebenfalls an alle Pfarrer. „Warum er nicht Ruhe gibt – und vielleicht nicht Ruhe geben kann - das hängt zusammen mit seiner unglücklichen Überzeugung, dass er die Kirche befreien müsste von Schädlingen, die sie unglaubwürdig machen. Entweder aber sind wir Kirche und das heißt eine Gemeinschaft von geretteten Sündern oder wir sind überhaupt nicht Kirche.“ Das war eine ganz ungewöhnliche Situation in einer kleinen Landeskirche. Bischof Erdmann ging in seinem sehr langen Lagebericht vom 3.12.1962 auf die Anwürfe von Althaus gegen Knost ein und sprach Knost sein Vertrauen aus.

Pfarrdiakone
Bischof Erdmann beklagte in jedem Tätigkeitsbericht die viel zu großen Gemeinden („Mammutgemeinden“). Die Abwanderung junger Pfarrer aus der Landeskirche führte bereits zu Anfragen in der Landessynode, und die Zahl der vakanten Pfarrstellen war groß. Um diesen Notstand zu beheben, richtete die Landessynode das Amt eines Pfarrdiakons ein, wonach in der kirchlichen Praxis bewährte Männer auch ohne ein Theologiestudium mit der Wahrnehmung eines Pfarramtes beauftragt werden konnten. Vor Dienstantritt war eine gründliche Fortbildung im Predigerseminar vorgesehen. „Pfarrdiakone sind nicht Inhaber, sondern Verwalter einer Pfarrstelle“ (§ 3), sie werden durch den Bischof ordiniert, haben eine freie Dienstwohnung (§ 8), übernehmen den Vorsitz im Kirchenvorstand (§ 7), stehen im Angestelltenverhältnis. Sie nehmen selbstverständlich an den Amtskonferenzen teil (Kirchengesetz Nr. 6409 Amtsblatt 15. Juli 1960 S. 23). Eine spätere Initiative von Synodalen, den Pfarrdiakonen den Beamtenstatus zuerkennen, wurde vom Landeskirchenamt abgelehnt.

Kirchbau
Literaturhinweis: „Bauen in der evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig seit der Reformation, Werner Taeger, Teil III, 50 Jahre Baureferat der Landeskirche, Teilbericht für die Zeit 1948 bis 1983, Wolfenbüttel 2000.
Die Landessynode hatte in der vorhergehenden Sitzungsperiode einen Bauausschuss gebildet mit der Begründung, man wolle sich in der Landessynode nicht den Kirchbau aus den Händen nehmen lassen. Die Bauabteilung war unter der Leitung von Prof. Dr. Berndt, der seit 1946 das Stadtkirchenbauamt in Braunschweig und seit 1948 das Baureferat in Wolfenbüttel leitete und 1952 Oberlandeskirchenrat geworden war, zu einer eigenen Verwaltungseinheit mehr neben als im Landeskirchenamt geworden. Neben der Beseitigung der Kriegsschäden war eine besondere Aufgabe die Schaffung von Kirchenzentren in den wachsenden Neubaugebieten am Rande der Städte geworden. Dort entstanden in dem zeittypischen Betonstil: das Kirchenzentrum Salzgitter - Gebhardshagen 1960 mit 155 Sitzplätzen, St. Lukas in Braunschweig Querum 1961/62 mit 324 Sitzplätzen, St. Georg in Goslar 1961/63 mit 400 Sitzplätzen, St. Paulus in Lebenstedt 1961/64 mit 500 Sitzplätzen, Versöhnungskirche in Wolfenbüttel 1963/65 mit 300 Sitzplätzen, St. Thomas in Helmstedt 1963/67 mit 324 Sitzplätzen, Kirche und Gemeinderaum Christuskirche, Am Schwarzen Berge, Braunschweig 1966 mit 200 – 400 Sitzplätzen, Dietrich Bonhoefferzentrum in Melverode 1963/66 mit 400 Sitzplätzen, das Kirchenzentrum Hl. Dreifaltigkeit in Salzgitter - Bad 1963/67 mit 400 Sitzplätzen. Der Kirchbau unter Prof. Berndt schluckte den größten Teil der explodierenden Steuereinnahmen. In der Oktobersynode 1963 trug Pfr. Menzel eine Empfehlung des Gemeindeausschusses vor, dass noch mehr Wert darauf gelegt werden möchte, „dass Kirchen keine Demonstrationen des Glaubens sind, sondern zweckmäßige Versammlungsräume für die Gemeinde in der heutigen Zeit.“ Die überdimensionierte Anzahl der Sitzplätze bezeichnete ein Kirchenbild von illusionärer Größe. Hatte nicht der Landesbischof die „Mammutgemeinden“ beklagt und eine „berechtigte Unzufriedenheit tausender Gemeindeglieder“ festgestellt, „die keinen Kontakt mit dem Pfarrer haben“. (Bischofsbericht 16.1.1961). Die Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Pfarrer und Gemeinde in diesen großen Betonkirchen war eingeschränkt.

Finanzen
Zwischen 1958 und 1964 gab es im landeskirchlichen Haushalt einen unerwarteten Zustrom an Einnahmen. Das geschätzte Steuereinkommen wuchs von 7.2 Millionen DM (1958/ 59) auf 16 Millionen (1964 ), die geschätzten Einnahmen des ordentlichen Haushaltes stiegen im selben Zeitraum von 9.893.000 auf 19.291.000 und des außerordentlichen Haushaltes in diesem Zeitraum von 1.563.000 auf 8.942.000. Die tatsächlichen Steuereinnahmen jedoch überstiegen die geschätzten jeweils um mehrere Millionen. Sie wurden vom Finanzreferat deshalb so niedrig geschätzt, weil der Überschuss im Ausgleichsstock vereinnahmt wurde.
Das Finanzreferat und der synodale Finanzausschuss sahen sich von Anfang an zahlreichen Nachfragen, Anregungen und auch deutlicher Kritik ausgesetzt. „Es sei kaum jemand, der sich nicht mit erregtem Herzen ins Bett gelegt habe“, bemerkte Propst Lehmberg am Morgen des zweiten Tages der ersten Haushaltsdebatte am 18. März 1958.
Die Kritik bezog sich auf grundsätzliche Fragen, wie den Verteilungsschlüssel von 70% für die Verwaltung des Landeskirchenamtes und 30 % für die Verwaltung der Kirchengemeinden (Propst Buchholz), wie auf sehr banale wie z.B. den Fuhrpark des Landeskirchenamtes. Dazu berichtete der Vorsitzende des Bauausschusses, Pfarrer Dr. Schulze aus Bad Harzburg folgendes den Synodalen: „Herr Landesbischof hat eine Salzpredigt bei uns vor 3000 Leuten gehalten, und zwischen den Herausflutenden ist dann dieser große neugebaute BMW tutend da durch gefahren. Wir haben in unserer Gemeinde einfache Leute mittlerer Art, die unsere Gemeinde tragen. Wir haben es schwer, immer wieder auf die Frage antworten zu müssen: „Muss das sein?“

Rückblick
Am Ende des letzten Sitzungstages sprach der Synodalpräsident Buhbe einen ausgedehnten Dank an das Landeskirchenamt, die Ausschussvorsitzenden, die Protokollführenden und das Hauspersonal. Er leitete jedoch die Eröffnung dieser letzten Landessynode am 13. Januar 1964 mit einer Selbstkritik ein: Manche Fragen seien offen geblieben. „Sind wir nicht etwas zu sehr in den Grenzen unserer Landeskirche befangen geblieben? Wir sehen, dass doch manches in der Enge unserer Arbeit geblieben ist und haben auch manches liegen lassen müssen.“ Eingegrenzt von der großen lutherischen Landeskirche Hannover im Westen und von der provinzsächsischen unierten Landeskirche im Osten, nunmehr getrennt durch die immer dichter werdende Zonengrenze, in Verfassungsfragen vom Hannoverschen Nachbarn als untauglich eingestuft, war die Versuchung groß, erst mal abzuwarten, was denn die großen lutherischen Kirchen machen, statt selber initiativ zu werden. Eine pfiffige Pfarrerschaft hätte mit einer entsprechenden geistlichen Führung auch das Bewusstsein eines reformfreudigen Lotsenbootes entwickeln können, das auf dem regional kleinen Gebiet Dinge ausprobiert, die den Großen so nicht möglich waren. Dazu fehlte es der Braunschweigischen Pfarrerschaft und dem Personal im Landeskirchenamt an Phantasie und Tatkraft.

Mit dieser Synode war die Phase der drei Nachkriegssynoden beendet. Wie in der großen Bonner Politik, in der mit dem Ende der autoritären Adenauerära sich ein Übergang zu einer neuen Phase andeutete, so war auch in der Braunschweigischen Landeskirche die Hoffnung auf einen neuen Anfang mit neuem Personal am Keimen.

Landessynode auf dem Hessenkopf
  
  
Bischof Erdmann und Synodenpräsident Otto Buhbe Die Mitglieder der Landessynode im Jahre 1962 auf dem Hessenkopf (in Hintergrund).

Haben sich die Synodalen extra für das Pressefoto fein gemacht, oder ist dies die für die Tagung übliche Bekleidung?
Bild links: Links Bischof Erdmann
und rechts der Synodenpräsident Otto Buhbe
 
Pfarrer Dr. Dr. Schulze, Pfr. Johann Strieck, Wilhelm Rauls Bild links: Von links: Pfarrer Dr. Dr. Schulze,
Pfr. Johann Strieck, und Wilhelm Rauls.
Propst Otto Jürgens, Senatspräsident Dr. Fricke, Amtsgerichtsrat Fincke
Bild rechts: Vorne Propst Otto Jürgens,
links dahinter Senatspräsident Dr. Fricke,
ganz rechts Amtsgerichtsrat Fincke.
 
Regierungspräsident Dr. Knost, Propst Wilhelm Bosse Bild links: In der Mitte Regierungspräsident
Dr. Knost, links dahinter
Propst Wilhelm Bosse.
Dr. Breust, Dr. Plagemann, Dr. Höse, Walter Blümel
Bild rechts: Von links: OLKR Dr. Breust,
Dr. Plagemann,
Landgerichstdirektor Dr. Höse
Propst Walter Blümel.



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Impressum  http://bs.cyty.com/kirche-von-unten/archiv/gesch/Synode/, Stand: August 2020, dk