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[Kirche von Unten]

Über die Geschichte der Braunschweiger Landessynode

Ein Kompendium von Dietrich Kuessner

(Download des Buches als pdf: Band 1 Band 2)



Über die Geschichte der Braunschweiger Landessynode in der Zeit der Reformen (1964-1982)

IV. Sitzungsperiode des Landessynode (1964 - 1970)


Politische Grunddaten

1964
01.07. Wiederwahl von Heinrich Lübke zum Bundespräsidenten
07.08. Beginn des Vietnamkrieges
28.11. Gründung der NPD in Hannover

1965
19.05. Scheitern der SPD/FDP Koalition in Hannover. SPD/CDU Koalition unter Diederichs
19.09. Bundestagswahl CDU/CSU 47,6 % (245 Sitze), SPD 39,3 % (202 S.), FDP 9,5 % (49 Sitze) 2. Kabinett Erhard
19.08. Ende des Auschwitzprozesses

1966
01.12.1966 Große Koalition Kiesinger/Brandt

1967
06.04. Heinrich Albertz erneut zum Regierenden Bürgermeister von Berlin gewählt
19.04. Adenauer verstorben
04.06. niedersächsische Landtagswahl: CDU 41,7 % 63 Sitze; SPD 47,1 % 66 Sitze,
NPD 7,0 % 10 Sitze, FDP 6,9 % 10 Sitze.
27.05. der persische König Resa Palevi in Berlin. „Jubelperser“ gegen Studentenproteste
02.06. Student Benno Ohnesorg von einem Berliner Kriminalpolizisten erschossen

1968
06.04. neue DDR-Verfassung
19.04. Rudi Dutschke in Berlin angeschossen. Osterunruhen in der BRD
Frühjahr Beginn des „Prager Frühlings“, ein Demokratisierungsversuch unter Alexander Dubzek in der Tschechoslowakei.
30.05. Bundestag verabschiedet Notstandsgesetze
21.08. Niederschlagung des Prager Frühlings durch sowjetische Truppen

1969
23.01. Rücktritt des Bundestagspräsidenten Eugen Gerstenmaier
05.05. Gustav Heinemann in Berlin im dritten Wahlgang zum Bundespräsidenten gewählt
20.07. Mondlandung der Amerikaner Armstrong und Collins
28.09. Bundestagswahlen. Wahlbeteiligung von 86,7 %
CDU 46,1 %, 250 Sitze, SPD 42,7 %, 237 Sitze, FDP 5,8, % 31 Sitze.
SPD/FDP Koalition unter W. Brandt
26.11. Keine Verjährungsfrist für Völkermord

1970
21.05. Ministerpräsident Stoph und Kanzler Brandt in Kassel
11.08. Brandt in der Sowjetunion. Deutsch-sowjetischer Vertrag
07.12. Warschauer Vertrag. Brandts Kniefall vor dem Denkmal des Unbekannten Soldaten


Daten einer kurzen kirchlichen Zeitgeschichte

1964
03.10. Einweihung der Magnikirche
00.00. Einweihung der St.Pauluskirche in Salzgitter-Lebenstedt
5.-10.10. 13. Herbsttagung des Katechetischen Amtes auf dem Hessenkopf mit Prof. Sucker „Statik und Dynamik des gegenwärtigen Katholizismus“, Thomas Sartory „Die verschiedenen Vorstellungen von der Einigung der Christen innerhalb der katholischen Kirche“,
Dr. Hauschildt „Aufgabe der Konfessionskunde in der Evangelischen Unterweisung“.

1965
28.07. 12. Deutscher Ev. Kirchentag in Köln „In der Freiheit bestehen“
01.10. „Ostdenkschrift“. Anerkennung der Oder-Neiße Grenze.
08.12. Ende des 2. Vatikanischen Konzils

1966
15.02. Wahl von Präses Scharf als Nachfolger von Otto Dibelius auf der getrennt tagenden Synode von Berlin Brandenburg.
18.07. Weltkirchenkonferenz in Uppsala. „Siehe ich mache alles neu“.
19.07. Die DDR Regierung sagt die für 1969 geplante Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes in Weimar ab.

1967
21.6. 13. Deutscher Ev. Kirchentag in Hannover „Der Frieden ist unter uns“

1968
12.05. Beginn der Diözesansynode in Hildesheim
01.12. Gründung der Vereinigten Ev.-Lutherischen Kirche (VELK) in der DDR.
04.09. Beginn des Katholikentages in Essen „Mitten in dieser Welt“.
10.12. Tod von Karl Barth

1969
10.06. Verabschiedung der Grundordnung des Bundes der Ev. Kirchen in der DDR (BEK).
16.07. 14. Deutscher Ev. Kirchentag in Stuttgart „Hungern nach Gerechtigkeit“.


Daten der Landeskirchengeschichte

1965
24.01. Einführung von Lutschewitz als Propst von Vorsfelde
26.01. Gebetsstunde für die Einheit der Christen
05.03. Weltgebetstag der Frauen
März 3.Hochschulwoche in Salzgitter-Lebenstedt mit Metzger, Braun, Otto
08.04. Wahl des Hildesheimer Landessuperintendenten Heintze zum Landesbischof
23.04. Wiedereinweihung der St. Andreaskirche, Braunschweig
05.05. Einführung von Siegfried Stange als Propst von Braunschweig
13.06. Einführung von Günther Berndt als Landesjugendpfarrer
16.06. Ökumenisches Gebet auf dem Burgplatz
Sommer eine Vikarsgruppe des Predigerseminars besucht die Tschechoslowakei
06.10. Erdmann in den Ruhestand, Einführung von Heintze im Braunschweiger Dom
31.10. alternative Magnigottesdienste der evangelischen Studentengemeinde (ESG)
November Heintze im Pfarrerverein „Christus als Ursprung und Maßstab der Mitmenschlichkeit“

1966
11.03. Veröffentlichung der Braunschweiger Thesen zu Lehre und Auftrag der Kirche
20.03. Kirchenvorstandswahlen nach dem alten Wahlrecht
11.06. Landesposaunentag in Seesen
20.07. 70. Geburtstag von Altbischof Martin Erdmann
00.10.1966 Kirchliche Wochen in Braunschweig „Das Neue Testament in unserer Wirklichkeit“ mit Prof. W. Marxsen und Prof. Bastian „Was sind Heilstatsachen?“
1967
21.05. Generalsynode der VELKD in Goslar

1968
23.01. Landessynode verabschiedet das Pastorinnengesetz.
09.09. Deutscher Pfarrertag mit 500 Pfarrern in Braunschweig.
21.09. Feierlichkeiten zum 400. Jahrestag der Einführung der Reformation. Landeskirchentag auf dem Domplatz.
00.10. Tod von Richard Grunow

1969
01.04. Rücktritt des Stellvertreters des Bischofs Max Wedemeyer als Protest gegen die Einführung des Pastorinnengesetzes.
29.01. Wahl von Ernst Heinrich Kammerer zum OLKR und von Rudolf Brinckmeier als Stellvertreter des Bischofs.
06.02. Verabschiedung einer neuen Kirchenverfassung


Die Namen der Synodalen zu Beginn der IV. Sitzungsperiode

01. Albrecht, Werner, Dr. med., Ahlshausen, seit 1958.
02. Arndt, Amtsgerichtsrat, Walkenried, neu.
03. v. Beyme, Jürgen, Versuchsringleiter, Lichtenberg, seit 1958.
04. Borchert, Forstassessor und Landwirt, Beuchte, neu.
05. Blümel, Walter, Propst, Königslutter, seit 1958.
06. Brackhahn, Hans Martin, Pfarrer, Wolfenbüttel, neu.
07. Brammer, Karl Franz, Landwirt, Barnstorf, neu.
08. Buhbe, Otto, Landwirt, Schöppenstedt, seit 1952.
09. Bosse, Wilhelm, Propst, Kreiensen, seit 1952 bis 1969, verstorben, dafür
      09. Rohe, Jörg, Heinrich, Pfarrer, Greene.
10. v. Carlowitz, Adolf, Prokurist, Goslar, seit 1958 bis 1967 verstorben, dafür
      10. Hasemann, Dipl.-Ing. Oker.
11. Cieslar, Alfred, Propst, Gr. Flöthe, seit 1952.
12. Cunze, Braunschweig, neu.
13. Daniel, Hans Joachim. Pfarrer, Schöppenstedt, seit 1952.
14. Diederichs, Landwirt, Wendeburg, neu.
15. Dosse, Hermann, Pfarrer, Braunschweig, seit 1958, bis 1967, dafür
      15. Stracke, Ernst, Pfarrer ab Mai 1967.
16. Fenge, Helmstedt, Ministerialrat a.D., berufen, neu, 1967 verstorben, dafür
      16. Lentz, Oberregierungsrätin, Braunschweig.
17. Fricke, Senatspräsident des OLG i.R., Wolfenbüttel, seit 1958.
18. Gransow, Hans, Oberstudiendirektor, Braunschweig, neu.
19. Gremmels, Heinrich, Dr., Stadtdirektor, Königslutter, neu.
20. Gutmann, Paul Otto, Lehrer, Immenrode, seit 1958.
21. Frühling, Gerhard, Propst, Seesen, seit 1952.
22. Haertel, Landeskirchenamtmann, Blankenburg.
23. Haferburg, Karl Bruno, Pfarrer, Neu - Büddenstedt, neu.
24. Harborth, Hans, Propst, Lebenstedt, neu.
25. Hartwieg, Dipl. Ing. Architekt, Wolfenbüttel, neu.
26. v. Henniges, Segeband, Gutsbesitzer, Lucklum seit 1958.
27. Johns, Landwirt, Flachstöckheim, seit 1958.
28. Klieme, Joachim, Landesjugendpfarrer, berufen, neu, bis 1965, dafür
      28. Padel, Hartmut, berufen, Pfarrer, Katechetisches Amt.
29. Länger, Horst, Pfarrer, Vechelde, neu.
30. Lutschewitz, Gotthold, Pfarrer, Braunschweig, neu, bis 1968, dafür
      30. Marschhausen, Hans Friedrich, Pfarrer, Braunschweig.
31. Minkner, Konrad, Pfarrer, Blankenburg.
32. Niemann, Dipl. Kaufmann, Lebenstedt, neu, bis 1967, dafür
      32. Brendel, Oberstudiendirektor.
33. Peinecke, Rudolf, Propst, Vorsfelde, neu bis 21.8.1964 ,verstorben, dafür
      33. Oehlmann, Hans Otto, Pfarrer, Parsau ab November 1964.
34. Peters, Dr. jur., Sozialgerichtsrat, Braunschweig, neu.
35. Rauls, Martin, Pfarrer, Destedt, neu, bis 1967, verstorben, dafür
      35. Steinhoff, Gerhard, Pfarrer, Erkerode.
36. Rätzer, Ev. Hilfswerk, Goslar, neu.
37. Schmidt, Kurt, Pfarrer, Direktor der Inneren Mission, Braunschweig, berufen, neu.
38. Schmidt, Rektor, Goslar, neu bis 1966, dafür
      38. Rollwaage, Landwirt, Sehlde, ab Mai 1966.
39. Schneider, Professor Dr., Braunschweig, neu.
40. Schulz, Konrektor, Grasleben, neu.
41. v. Schwartz, Karl Adolf, Propst, Goslar, neu.
42. Seelke, Heinrich, Lehrer, Vorsfelde, seit 1958.
43. Stange, Siegfried, Pfarrer, Braunschweig, seit 1958.
44. Schulze, Robert, Dr. Dr., Pfarrer, Bad Harzburg, seit 1952.
45. Trowitsch, Regierungsrat, Braunschweig, neu.
46. Warmers, Erich, Pfarrer, Leiter des Amtes für Volksmission, berufen, neu.
47. Wippert, Heinz, Forstmeister, Seesen, seit 1958 bis 1967, dafür
      47. Gerstmann, Polizeirat a.D.
48. Wollesen, Hauptlehrer, Schlewecke, neu.

Es waren insgesamt 30 Synodale ausgeschieden, unter ihnen die Pröpste Otto Jürgens und Wilhelm Rauls, die seit 1946 der Synode angehört hatten. Von den „Alten“ waren 12 seit 1958 und fünf seit 1952 dabei. Von den 17 Pfarrern waren sieben Synodale Pröpste. Die übergemeindlichen Ämter wurden besonders bei den Berufungen berücksichtigt. Zu ihnen gehörten der Direktor der Inneren Mission Kurt Schmidt, Landesjugendpfarrer Joachim Klieme und Pfarrer Erich Warmers vom Amt für Volksmission.
Die Synode bestand aus 48 Abgeordneten, davon 44 gewählten (27 Laien, 17 Pfarrer) und 4 von der Kirchenregierung berufenen.
In der Synode waren u.a. folgende Berufsgruppen vertreten: sechs Landwirte bzw. Großgrundbesitzer, fünf Pädagogen, fünf Juristen, zwei Verwaltungsbeamte.


Termine und Themen

01. Sitzung am 4./5. Mai 1964 Montag/Dienstag im Tagungsheim „Haus Hessenkopf“
Anwesend: 44 Synodale an beiden Tagen

Andacht des Landesbischofs Erdmann
Zu Beginn der konstituierenden Sitzung hielt Propst i.R. Rauls ein Grundsatzreferat „Die Aufgabe der kirchenleitenden Gremien in der Braunschweigischen ev.-luth. Landeskirche.“
Zum Präsidenten der Landessynode wurde zum dritten Mal der Landwirt Otto Buhbe gewählt, zu Vizepräsidenten Propst Cieslar und Dr. med. Albrecht.
Dem Ältesten- und Nominierungsausschusses gehörten an: v. Carlowitz, Propst v. Schwartz, Dr. med. Albrecht, Propst Cieslar, Lehrer Gutmann, Propst Harborth, Landwirt Johns, Pfarrer Stange.
Es wurden auf Vorschlag des Nominierungsausschusses die Mitglieder folgender Ausschüsse gebildet, die die Vorsitzenden wählten: Finanzausschuss (Propst Cieslar), Rechtsausschuss (Dr. Fricke), Gemeindeausschuss (Propst Bosse), Schul- und Jugendausschuss (Daniel), Bauausschuss (Dr. Schulze), Verfassungsausschuss (Propst Harborth), Ältesten- und Nominierungsausschuss (v. Carlowitz).
Hohe Nachbewilligung u.a. eine Forderung der Oberfinanzdirektion von 556.000,-- DM u.a. wegen zu niedriger Bewertung der Dienstwohnungen bei der Steuer.

Am 2. Tag ein Referat vom Präsidenten der VELKD, Dr. Keller-Hüschemenger, Hannover, über „ Das Pfarrergesetz der VELKD“. Beschlussfassung, dass das VELKD Pfarrergesetz auch für die Braunschweiger Landeskirche gilt.

Quelle: LAW Syn 211. SONNTAG 17.5.1964


02. Sitzung am 9. November 1964 Montag im Gemeindesaal St. Katharinen, Braunschweig
Anwesend: 44 Synodale

Tagesordnung
1. Andacht in der Katharinenkirche
2. Unterrichtung der Synode über die Absicht des Landesbischofs, in den Ruhestand zu gehen.
3. Wahl der Kirchenregierung
4. Ankauf eines Studienhauses in Göttingen
5. Nachbewilligungen
6. Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Geschäftsordnung der Landessynode vom 15. Juli 1956.

In die Kirchenregierung wurden gewählt: Dr. med Albrecht, Lehrer Gutmann, Prof. Dr. Schneider, Propst v. Schwartz, Pfr. Stange. Ein Brief Erdmanns vom 1.6.1964 mit der überraschenden Ankündigung, in den Ruhestand zu gehen, wurde verlesen. Antrag von Pfarrer Haferburg, Neu-Büddenstedt, dass der Nominierungsausschuss einen von neun Synodalen unterstützten Wahlvorschlag mit in die Vorschlagsliste aufnehmen müsse, wurde heftig diskutiert und angenommen Längere Debatte über den Ankauf eines Studienhauses in Göttingen für die Braunschweiger Theologiestudenten. Der Antrag wurde in die Ausschüsse zurückverwiesen.

Quelle: LAW Syn 212, SONNTAG 22.11.1964


03. Sitzung am 7./8. Dezember 1964 Montag/Dienstag im Gemeindesaal der Hauptkirche BMV Wolfenbüttel
Anwesend: 7.12.: 44 Synodale, 8.12.: 42 Synodale

Tagesordnung
1. Nochmalige Behandlung und Beschlussfassung über das Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Geschäftsordnung der Landessynode aufgrund des von der Kirchenregierung eingelegten Einspruches gemäß § 61 der Verfassung.
2. Verabschiedung des ordentlichen und außerordentlichen Haushaltes für 1965
3. Verabschiedung des Kirchengesetzes über den Haushaltsplan
4. Verabschiedung des Haushaltsplanes des Landeskirchlichen Fonds
5. Entgegennahme des Prüfungsberichtes
6. Wahl der Prüfer
7. Verschiedenes

Landesbischof Erdmann referierte den letzten Lagebericht, der nicht auf der Tagesordnung stand. Nach ausführlicher Debatte über den Einspruch der Kirchenregierung gegen das von der Synode beschlossene Wahlgesetz nochmalige Beratung und Beschlussfassung mit großer Mehrheit.
Haushaltsplan 1965. Agende III wird eingebracht.
Kauf eines Studentenhauses in Göttingen für den Repetenten und vier Studenten.

Quelle: LAW Syn 212, SONNTAG 25./26. 12.1964


04. Sitzung am 8. April 1965 Donnerstag im Gemeindesaal St. Katharinen, Braunschweig
Anwesend: 45 Synodale

Wahl des Landessuperintendenten Dr. Gerhard Heintze, Hildesheim, mit 41:4 Stimmen zum Landesbischof.

Quelle: LAW Syn 213, SONNTAG 18.4.1965


05. Sitzung am 9. Juni 1965 Montag im Gemeindesaal St. Katharinen, Braunschweig
Anwesend: 38 Synodale

Verabschiedung der Agende III, hierbei besonders ausgiebige Debatte über die Segnung von Müttern unehelicher Kinder bei der Taufe. Verabschiedung eines Gesetzes über den Ergänzungsvertrag zum Loccumer Vertrag vom 19.3.1955 (1. Lesung). Verabschiedung eines Wortes zum Konkordat und zur Schulgesetznovelle.

Quelle: LAW Syn 213, SONNTAG 20.6.1965


06. Sitzung am 6./7. Dezember 1965 Montag/Dienstag im Gemeindesaal der Hauptkirche BMV, Wolfenbüttel
Anwesend: 6.12.: 44 Synodale; 7.12.: 40 Synodale

Bericht zur Lage von Bischof Heintze. Ausführlich über die Ostdenkschrift.
Änderung der Kirchengemeindeordnung, Ergänzung des Loccumer Vertrages, wobei es Bedenken wegen des Konkordates gibt (2. Lesung).
Haushaltsplan 1966. Bericht von OLKR Dr. Bluhm über die finanzielle Lage.
Präsident Buhbe berichtet ausführlich über die EKD Synode in Frankfurt im November 1965, die kräftige politische Akzente setzte.
Bericht von OLKR Dr. Berndt über Umfang der Neu- und Instandsetzungsarbeiten an kirchlichen Gebäuden.

Quelle: LAW Syn 213, SONNTAG 25./26.12 1965


07. Sitzung 2.-4. Mai 1966 Montag-Mittwoch im Tagungsheim Haus Hessenkopf, Goslar
Anwesend: 2.5.: 41 Synodale, 3.5.: 40 Synodale, 4.5.: 37 Synodale

Themensynode: Hauptthema: Diakonie. Zwei Hauptreferate vom Direktor des Diakonischen Werkes in Stuttgart, Schober, und Pfarrer Kurt Schmidt, Braunschweig. „Die Kirche und ihre Diakonie“. Dazu Kurzreferate von Kirchenrat Leitner und Kirchenrat Fehr, der Fürsorgerin Hattensauer, dem Kreisbeauftragten Rätzner und Heimleiter Lissel. Die Referate werden in drei Arbeitsgruppen bearbeitet. Wort der Landessynode an die Gemeinden über Diakonie.
Errichtung einer Planstelle für einen theologischen Referenten mit dem Titel Landeskirchenrat. Finanzausschuss für die Errichtung einer Telefonseelsorge.
Ankauf von zwei Häusern für die Studentengemeinde in Braunschweig. Ankauf des Hauses Neuer Weg 15 in Wolfenbüttel für 150.000 DM.

Fortsetzung der 07. Sitzung am 9. Juni 1966 Dienstag im Gemeindesaal St. Katharinen, Braunschweig
Anwesend: 44 Synodale

Änderung des Gesetzes über die Verteilung der Landeskirchensteuer; Verabschiedung eines Gesetzes über die Ordnung der Mitarbeitervertretung. Zahlreiche weitere Kirchengesetze.

Quelle: LAW Syn 214, SONNTAG 15.5.1966


08. Sitzung am 12.-14. Dezember 1966 Montag-Mittwoch im Gemeindesaal der Hauptkirche BMV, Wolfenbüttel
Anwesend: 12.12.: 41 Synodale; 13. und 14.12.:40 Synodale

Tagesordnung
1. Einleitendes Wort des Bischofs
9. Beratung und Verabschiedung der Landeskirchenkasse 1967 einschließlich der Neben-haushalte und des Stellenplanes
12. Nachbewilligungen
13. Bericht des Prüfers für das Rechnungsjahr 1965
14. Verschiedenes

Haushaltsplan 1967. Bericht von OLKR Dr. Bluhm über die finanzielle Lage. Ein nicht-öffentlicher Teil.

Quelle: LAW Syn 215


09. Sitzung 8.-10. Mai 1967 Montag-Mittwoch im Tagungsheim Haus Hessenkopf, Goslar
Anwesend: 8.5. und 9.5.: 37 Synodale; 10.5.: 36 Synodale
Es sind erstmals auf einer ganzen Tagung auffällig weniger Abgeordnete als sonst da.

Tätigkeitsbericht der Kirchenregierung durch Bischof Heintze.
Themensynode. Hauptthema „Bibel und Gemeinde“.
Hauptreferat von Prof. Peter Krusche, Neuendettelsau: „Bibel und Gemeinde“ und Aussprache. Drei Arbeitsgruppen: AG 1 „Notwendigkeit und Grenzen wissenschaftlicher Arbeit an der Bibel (Brackhahn), AG 2 „Kontinuität Glauben und Beten“ (Propst Daniel), AG 3 „Der Umgang mit der Bibel in der Gemeinde“ (Padel).
Bericht des Bischofs über Kranzbacher Gespräche.
Bericht über die Arbeit im Verfassungsausschuss durch Propst Harborth; weitere Ausschussberichte.
Antrag Brackhahn: „Der Hagelfeiertag, der bisher am 2. Montag im Juni gefeiert wird, wird in Zukunft am 2. Sonntag im Juni als Bittag für die Abwendung der Welthungerkatastrophe gefeiert.“ Auffallend heftige Debatte. Das Thema wurde auch auf Propsteisynoden behandelt. Es wurde später nur der erste Teil des Antrags angenommen.

Quelle: LAW Syn 216, SONNTAG 21.5.1967.


10. Sitzung am 4./5. Dezember 1967 Montag/Dienstag im Gemeindesaal der Hauptkirche BMV, Wolfenbüttel
Anwesend: an beiden Tagen 44 Synodale

Tagesordnung
1. Verpflichtung von drei neuen Synodalen
2. Bericht des Herrn Landesbischofs
3. Entschließung der Landessynode betr. Zulassung von Konfirmanden vor der Konfirmation zum Hl. Abendmahl.
4. Einbringung des Pastorinnengesetzes
5. Verabschiedung des Haushaltes 1968
7. Nachbewilligungen
9. Nachbesetzung der freigewordenen Sitze in den Ausschüssen.
10. Verschiedenes

Bericht des Bischofs (15 Seiten) und ausführlich über ein Flugblatt aus der Pfarrerschaft zu Vietnam.
Zulassung zum Abendmahl vor der Konfirmation; Einbringung des Pastorinnengesetzes, Haushaltsplan 1968. Anregungen von Männerversammlungen in Schöningen und Goslar zur Verfassung wurden an den Gemeinde- und Verfassungsausschuss weitergeleitet. Die Kirchengemeindeordnung wäre im Hinblick auf die Gemeindeleitung veraltet.

Quelle LAW Syn 217, SONNTAG 17.12.1967


11. Sitzung am 23./24. Januar 1968 Dienstag/Mittwoch im Gemeindesaal St. Katharinen, Braunschweig
Anwesend: 23.1.: 42 Synodale; 24.1.: 43 Synodale

Tagesordnung
1. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf eines Kirchengesetzes über die Rechtsstellung der Pastorin.
2. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf eines Kirchengesetzes über den Rechtshof
3. - über Dienstjubiläen
4.- über die Ordnung einer Mitarbeitervertretung
5. Verschiedenes
a) Nachbewilligungen
b) Bericht über den Stand der Verhandlungen im zwischenkirchlichen Ausschuss der nieder-sächsischen ev.luth. Landeskirchen.
c) Störungen in Gottesdiensten

Verabschiedung des Pastorinnengesetzes mit 38:1:3 Stimmen.
5b) Die Verhandlungen über eine große niedersächsische Landeskirche sind an Oldenburg und Schaumburg-Lippe gescheitert.
Unter Verschiedenes: „Störungen im Gottesdienst“. 26 Wortmeldungen zu den Gottesdienststörungen in der Kaiser-Wilhelm Gedächtniskirche in Berlin.
Ein Ausschuss soll eine Stellungnahme der Synode zum Flugblatt „Vietnam“ ausarbeiten.

Quelle: LAW Syn 218, SONNTAG 4.2.1968


12. Sitzung 6.-8. Mai 1968 Montag-Mittwoch im Tagungsheim „Haus Hessenkopf“, Goslar
Anwesend: 6.5.: 42 Synodale, 7. Mai: 41 Synodale, 8.5.: 41 Synodale

Themensynode „Jugend“; Hauptreferate von Prof. Müller, Berlin „Jugend zwischen Anpassung und Widerspruch unter gesellschaftlichem Aspekt“ und von Direktor Brunotte, Gelnhausen „Jugend zwischen Anpassung und Widerspruch unter theologischem Aspekt“. Außerdem „Jugendarbeit in der Kirche“ durch Landesjugendpfarrer Berndt.
Ausführliche Debatte der Landessynode zum Vietnamkrieg. Bewilligung von 100.000,-- Vietnamhilfe.
Einrichtung einer Telefonseelsorge.

Quelle: LAW Syn 219, SONNTAG 19.5.1968.


13. Sitzung am 9./10. Dezember 1968 Montag/Dienstag im Gemeindesaal der Hauptkirche BMV, Wolfenbüttel
Anwesend: 9.12.: 43 Synodale, 10.12. : 42 Synodale

Tagesordnung
1. Bericht des Landesbischofs
2. Grußwort von Präsident Schnelle
3. Prüfungsbericht Haushalt 1967
4. Haushaltsplan für 1969
6. Nachbewilligungen
7. Entwurf eines Kirchengesetzes über die zusätzliche Versorgung nichtbeamteter kirchlicher Mitarbeiter der Landeskirche und des Diakonischen Werkes
9. Entschließung zum Erntebittag (Hagelfeiertag)
10. Errichtung eines kirchlichen Tagungs- und Begegnungszentrums
11. Wahlen zur Generalsynode
12. Verschiedenes

Bericht des Landesbischofs zur Lage (16 S.). Ankündigung des Bischofs, OLKR Wedemeyer werde aus dem Dienst ausscheiden. Bischof für 2 % des Haushalts für ökumenische Diakonie.(Uppsala). Am 2. Tag lange Aussprache über den Bericht des Bischofs. Auf Bitten von Warmers ausführlich über den Verzicht einer förmlichen Einführung des Studentenpfarrers Friedrich Grotjahn.
Haushaltsplan 1969
Planung zur Errichtung einer landeskirchlichen Tagungs- und Begegnungsstätte.
Erklärung des Landesbischofs zur Flugblattaktion der Arbeitsgemeinschaft „Kirche und Gesellschaft“ (AKG) von Prof. Reinhard Dross.

Quelle: LAW Syn 221, SONNTAG 22.12.1968


14. Sitzung 29. Januar 1969 Mittwoch im Gemeindesaal St. Katharinen, Braunschweig
Anwesend: 44 Synodale

Predigerseminardirektor Kammerer wird zum theologischen Oberlandeskirchenrat gewählt (24 Stimmen), gegen Warmers (12 Stimmen), der aus der Synode vorgeschlagen war, und K. A. Oelker (4 Stimmen). Zum Stellvertreter des Landesbischofs wird Brinckmeier (28 Stimmen) gewählt.
Propst Harborth berichtet über die Arbeit am Verfassungsentwurf und zahlreiche Eingaben von Propsteien und Gemeinden. Einbringung des Verfassungsentwurfes.

Quelle: LAW Syn 222, SONNTAG 9.2.1969, 23.2.1969.


15. Sitzung 18.- 21. Mai 1969 Sonntag-Mittwoch im Mutterhaus Salem-Lichtenrade, Bad Gandersheim. Erstmalig tagte die Synode an vier Tagen.
Anwesend: 18.5.:37 Synodale; 19.5.:41 Synodale; 20.5.: 41 Synodale; 21.5.:39 Synodale

1. Lesung der Verfassung Artikel 1-60

Fortsetzung der 15. Sitzung am 16./17 .Juni 1969 Montag/Dienstag im Amsdorfhaus, Goslar
Anwesend: 16.6.: 32 Synodale; 17.6: 34 Synodale

Fortsetzung der 1. Lesung der Verfassung Artikel 61 - 124;
Verbesserung der Geschäftsordnung zum Zweck, „die Synode beweglicher und wirksamer zu gestalten“ (Dr. Fricke): Einrichtung einer Fragestunde. Allen Gemeinden sollte ein Kurzprotokoll zugesandt werden.

Quelle: LAW Syn 223, SONNTAG 22.6.1969


16. Sitzung am 7./8. November 1969 Freitag/Samstag im Amsdorfhaus, Goslar
Anwesend: 7.11.: 43 Synodale, 8.11.: 44 Synodale

Tagesordnung
1.Fragestunde
2. Lesung des Verfassungsentwurfes.
Fragen von Pfr. Warmers zu einem Flugblatt von Prof. Dross gegen die Synode

Quelle: LAW Syn 224, SONNTAG 16.11.1969, 22.11.1969.


17. Sitzung am 8./9. Dezember 1969 Montag/Dienstag im Gemeindesaal der Hauptkirche BMV, Wolfenbüttel
Anwesend: 8.12.: 39 Synodale ; 9.12.: 38 Synodale

Fragestunde.
Bericht des Bischofs zur kirchlichen Lage.
Verfassungsänderndes Kirchengesetz über die Wahlen zur Synode 1970; darin: Einrichtung von zwei Stellvertretern für jeden Abgeordneten.
Herabsetzung des Kirchensteuersatzes von 10% auf 9%. Haushaltsplan 1970. Diakoniegesetz.

Fortsetzung der 17. Sitzung
mit Aussprache über den Bericht zur Lage

Quelle: LAW Syn 225, SONNTAG 21.12.1969.


18. und letzte Sitzung am 6./7. Februar 1970 Freitag/Samstag im Gemeindesaal St. Katharinen, Braunschweig
Anwesend: 6.2.: 42 Synodale ; 7.2.: 41 Synodale

Fragestunde. In dritter Lesung verabschiedete die Synode einstimmig die neue Verfassung. Schlusswort des Bischofs; Berichte der Ausschussvorsitzenden. Präsident Buhbe scheidet ohne mündliche Rückschau aus; er verabschiedete sich mit einem Schreiben vom 12.2.1970.

Quelle: LAW Syn 226, SONNTAG 15.2. 1970.

Hauptgegenstände und Hintergründe

Dietrich Kuessner, Die Braunschweiger Landeskirche in den 70er Jahren, Kapitel 3, Bischofswahl S. 52-70.

Personalentscheidungen
Die herausragende und die nächste Zeit prägende Entscheidung war die mit großer Mehrheit getroffene Wahl des Hildesheimer Landessuperintendenten Gerhard Heintze zum Landesbischof. Heintze war nach Bernewitz, Beye, Johnsen, Erdmann nunmehr der 5. Landesbischof der Landeskirche. Heintze fühlte sich dem Erbe der Bekennenden Kirche verpflichtet und war als Reformtheologe auf den Kirchentagen aufgetreten und bekannt. Seine Wahl war eine Richtungswahl. Das theologische Profil war deutlich anders als das seines auf das Bekenntnis der Orthodoxie pochenden Vorgängers.
Mit OLKR Brinckmeier und OLKR Kammerer standen zwei ehemalige Mitglieder des Braunschweiger Pfarrernotbundes an leitender Stelle. Diese wurde verstärkt durch die Mitglieder der Kirchenregierung Propst v. Schwartz, der zeitweise Braunschweiger Pfarrernotbundsvorsitzender gewesen war, und Pfarrer Stange, der in derselben Tradition stand.

Eine Synodeninitiative
Zur Bischofswahl hatte die Kirchenregierung eine Veränderung der Geschäftsordnung von 1957 beantragt und in der Synode zur Abstimmung gestellt. Der § 56 der Geschäftsordnung regelte ganz allgemein Wahlen in der Synode. Nun sollte ein § 56 a hinzugefügt werden, der speziell die Wahl eines Landesbischofs regelte. Darin hieß es, dass ein Wahlvorschlag nur durch den Ältesten- und Nominierungsausschuss eingebracht werden könne. Ein Vorschlagsrecht der Synode war offenbar ausgeschlossen. Diese Lücke wollte der Synodale Karl Bruno Haferburg, Landpfarrer im Zonenranddorf Büddenstedt, schließen und beantragte noch einen Zusatz, dass der Ältesten-und Nominierungsausschuss auch Vorschläge von mindestens 9 Synodalen in den Wahlvorschlag mit aufnehmen müsse. Das bedeutete eine Stärkung der Rechte und der Mitwirkung der Landessynode bei der Findung eines Bischofskandidaten. Unbeabsichtigter Weise störte dieser Zusatz alle internen Vorbereitungen, den amtierenden Stellvertreter des Landesbischofs, Oberlandeskirchenrat Max Wedemeyer, als einzigen Kandidaten der Landessynode zu präsentieren.
Wedemeyer hatte alle in der Landeskirche üblichen kirchenpolitischen Voraussetzungen, um gewählt zu werden. Er war 53 Jahre jung, gebürtiger Braunschweiger, Landpfarrer in Süpplingen und Emmerstedt und in der Braunschweiger Stadtkirche St. Jakobi gewesen. Als Propst der Propstei Helmstedt hatte er kirchenleitende Erfahrungen gesammelt, seit 1957 Oberlandeskirchenrat. Er war der Wunschkandidat von Bischof Erdmann und des Synodenpräsidenten Buhbe. Er war der Kandidat der Kontinuität. Aber die Synode wollte den Wechsel und setzte ihn mit sehr großer Mehrheit 41:4 durch.
Eine Kleinigkeit machte die Enttäuschung des Synodenpräsidenten Buhbe hörbar. Nach der Abstimmung gab er bekannt, dass er einen Wagen nach Hildesheim schicken werde, um „Herrn Heintze“ herbeizuholen. Er wiederholte diese Anrede. Um die Mittagszeit erschien dann vor der Landessynode nicht ein „Herr Heintze“ in Anzug und Schlips, sondern der Hildesheimer Landessuperintendent im Lutherrock, Eckenkragen und Amtskreuz. Das Auftreten des Landessuperintendenten verbreite Nüchternheit und Bestimmtheit, meldete der Kirchenreporter. Und die Aufforderung am Ende seiner Dankesrede mit ihm zusammen auswendig eine Liedstrophe zu singen, erweckte den Eindruck spontaner persönlicher Frömmigkeit. Der frisch gewählte Bischof bat den Vorgänger, die Amtsgeschäfte eines Bischofs bis zum Einführungstermin im Oktober fortzuführen. So hatten die wenigen Enttäuschten in der Synode Zeit, ihren Kummer zu bearbeiten.

Pastorinnengesetz
Mit dieser Personalentscheidung war die Durchsetzung des Pastorinnengesetzes, gegen das sich Bischof Erdmann immer gesträubt hatte, vorgezeichnet. Es bedeutete die Zulassung von Vikarinnen zum Predigtdienst und zur Sakramentsverwaltung, also die völlige Gleichstellung von Mann und Frau im geistlichen Amt. Heintze war unter diesem Gesichtspunkt geholt und gewählt worden, damit er in kurzer Zeit das Pastorinnengesetz in der Landeskirche einführte. Er war schon einer der Wortführer bei der Durchsetzung des Pastorinnengesetzes in der Hannoverschen Landeskirche gewesen. In einer gemeinsamen Sitzung des Rechtsausschusses und des Gemeindeausschusses hielt Predigerseminardirektor Kammerer am 8.9.1966 das grundlegende Referat und stellte fest, dass weder aus dem Neuen Testament noch aus den Bekenntnisschriften brauchbare Hinweise für diese Problematik zu erwarten seien. Die sich um die Brüderngemeinde scharende Kirchliche Sammlung formulierte während des Jahres 1967 scharfe Proteste. Auf eine Aktion des Pfarrervereins erhoben 108 Pfarrer Einwände gegen den Entwurf, aber die Einbringung des Pastorinnengesetzes im Dezember 1967 verlief in der Landessynode undramatisch. Am 6.1.1968 äußerte der Stellvertreter des Landesbischofs OLKR Max Wedemeyer in einem Rundschreiben an alle Pfarrer grundsätzliche Bedenken, denen Landesbischof Heintze mit einem 17 Seiten langen Pfarrerrundbrief drei Tage später entgegnete. In der entscheidenden Synodalsitzung am 23.1.1968 erklärte Propst Bosse für den Gemeindeausschuss, das Pastorinnengesetz widerspräche nicht der Heiligen Schrift, sondern sei vielmehr schriftgemäß. Senatspräsident Fricke erklärt die Zustimmung des Rechtsausschusses. Mit der großen Mehrheit von 38:3 bei einer Enthaltung wurde das Gesetz angenommen. Immerhin kamen die drei Gegenstimmen von den Pröpsten Frühling und Blümel und vom Leiter des Amtes für Volksmission, Erich Warmers. Unmittelbar nach Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses stellte OLKR Wedemeyer vor der Synode sein Amt als stellvertretender Landesbischof zur Verfügung. Im April 1969 schied er 58jährig aus dem Amt.

Verfassung
Nach dem Scheitern des Verfassungsentwurfes vom Oktober 1963 war die Verabschiedung einer völlig neuen Verfassung in einer einzigen Legislaturperiode eine herausragende Leistung der Synode und ihrer Ausschüsse. Anders als beim ersten Anlauf wurden die Kirchengemeinden und Propsteisynoden früh mit dem Verfassungsentwurf bekannt gemacht und um Stellungnahmen gebeten, die sehr zahlreich erfolgten. Die Öffentlichkeit wurde noch erheblich verstärkt durch Aktivitäten eines neu gegründeten „Arbeitskreiseses für Kirche und Gesellschaft“ um die Professoren Reinhard Dross, Herbert Reich und Klaus Müller, der sich einige Monate vor dem regionalen Kirchentag im September 1968 zusammengefunden hatte, um die Kirchenreformen ein weites Stück voranzubringen. Die Verfassung ist ein gemäßigt konservatives Produkt geworden. Sie ordnete die Landeskirche nicht mehr wie die Verfassung 1922 ausschließlich von den Gliedern einer Kirchengemeinde her, sondern von der Mitgliedschaft in der EKD. Das Bischofsamt erhielt Verfassungsrang und das Verhältnis der vier leitenden Organe Landessynode, Bischof, Kirchenregierung und Landeskirchenamt wurde als eine Dienstgemeinschaft beschrieben. Die Verfassung verstärkte das Laienelement in der Kirche. Den Unterschied zwischen Laien und Geistlichen sollte es nicht mehr geben. Alle sind Kirchenmitglieder, die einen ordiniert, die andern nicht ordiniert. Der Vorsitz in einer Propsteisynode sollte ein nicht-ordiniertes Mitglied einnehmen. Die Kirche ordnete sich von einem Amt aus, das der ganzen Kirche gegeben war und entfaltete das eine Amt in verschiedene Dienste. Den wiederholt vorgebrachten Wunsch des Landesbischofs nach zeitlicher Begrenzung der kirchlichen Ämter, auch des Bischofsamtes, erfüllte die Synode nicht.

Anders als die Theologen im Landeskirchenamt gehörten die juristischen Oberlandeskirchenräte Kaulitz und Bluhm eher zu den reformscheuen Gruppen. In 11 Sitzungstagen vom Januar 1969 bis Februar 1970 bewältigte die Landessynode die notwendigen drei Lesungen, wobei sie für die erste Lesung eine Woche benötigte. Auch zur zweiten und sogar zur dritten Lesung wurden die jeweils zurückverwiesenen Abschnitte immer wieder neu verhandelt. Die Veränderungen aus der ersten Lesung wurden wiederum den Gemeinden zur weiteren Mitarbeit zugesandt. Schließlich wurde die Verfassung einstimmig angenommen.

Bischofsberichte
Diese Synode hörte sechs Bischofsberichte: den letzten von Bischof Erdmann am 7. 12.1964, und fünf von Bischof Heintze mit einigen Schwerpunkten: die Ostdenkschrift ( 6.12.1965), den üblichen Bericht der Kirchenregierung mit einer Gesamtübersicht, darunter eine Analyse der Kirchenvorstände (8.5.1967), einen Lagebericht mit einer ausgedehnten Stellungnahme zu Vietnam (6.12.1967), einen Bericht von der Weltkirchenkonferenz in Uppsala sowie die Vorgänge in der Trinitatiskirche in Wolfenbüttel (9.12.1968) und der vollständig im SONNTAG abgedruckte Bericht vom 8.12.1969.

Der Bericht Erdmanns war für diesen Tag eigentlich noch nicht vorgesehen, aber Erdmann wusste, dass es sein letzter Bericht sein würde, was den Synodalen nicht so klar war. Im nächsten Frühjahr sollte schon die Bischofswahl sein. Erdmann berichtete von dem Streitgespräch zwischen den Professoren Fuchs und Künneth. Erdmann über Fuchs: „Letzten Endes löst sich bei Fuchs die Auferstehung in lauter zwischenmenschliche Beziehungen auf.“ Erdmann äußerte zum Abschluss seiner Bischofszeit noch drei Wünsche: die Verbindung zu Blankenburg, die er sehr gepflegt hatte, möge weiter bestehen bleiben, der missionarische Gemeindeaufbau möge weiter geführt werden und das 400jährige Jubiläum der Anlass, dass die Landeskirche eine Kirche der sich stets erneuernden Reformation bleiben möchte.

Unerwartet nahm Bischof Heintze schon zwei Monate nach seiner Einführung am 6. Dezember 1965 das Wort, und zwar nicht zur aktuellen Lage der Landeskirche, sondern der gesellschaftlichen Lage. Die Ostdenkschrift, genauer: „Die Lage der Vertriebenen und das Verhältnis des deutschen Volkes zu seinen östlichen Nachbarn“ hatte in der Bundesrepublik ein unerhörtes Echo ausgelöst. Politisch ging es um die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als Anerkennung der deutschen Staatsgrenze und um die früheren deutschen Ostgebiete als nunmehr polnisches Territorium. Die Hoffnungen von Flüchtlingen und Vertriebenen wie von repräsentativen Teilen aller Parteien waren auf Rückkehr von Teilen der Ostgebiete nach einem Friedensvertrag gerichtet. Das Echo auf die Denkschrift war so fürchterlich, dass der Rat der EKD schließlich eine Sammlung von gegen die Bischöfe gerichteten Hassausbrüchen veröffentlichte. „Du Lump, Du wirst wie ein Sieb durchlöchert werden. Die Pistole ist schon geladen. Wir bringen dich um.“ „Wahrscheinlich waren Sie bei Ihrer Stellungnahme wieder einmal betrunken. Man muss als evangelischer Christ befürchten, dass Sie Gesindel von Landesverrätern unsere Kinder zugrunde richten. Sie gehören an den Galgen statt auf die Kanzel.“ „Nummerieren Sie Ihre Knochen, damit der behandelnde Arzt weiß, wohin sie gehören. Sie sind das Bundesekel Nummer eins“. „Setzen Sie noch einmal solche politischen Empfehlungen in westliche Zeitungen, dann knallt es, aber an Ihrer Haustür“. Der Vorwurf des „Landesverrates“ drang bis in kirchliche Kreise. Der Kern der Denkschrift war, einen Versöhnungsschritt auf den Osten hin zu machen. In der Braunschweiger Landeskirche waren das Salzgittergebiet und die Propstei Helmstedt Flüchtlingszentren und die abstoßende Reaktion dort besonders groß. Es wäre als ein Zeichen kirchenpolitischer „Klugheit“ verstanden worden, wenn der Landesbischof in seiner ersten Äußerung zur Lage am 6. Dezember 1965 zur Denkschrift geschwiegen hätte. Er war ja erst zwei Monate im Amt. Aber dem Bischof war die Frage einer Versöhnung mit Polen und die Solidarität mit den angegriffenen Kirchenmännern vordringlicher. Er stellt auch Gegenfragen: Was sollte denn mit den Millionen Menschen passieren, die seit 1945 in den polnisch verwalteten Gebieten geboren und inzwischen erwachsen geworden waren, werden. Gab es nur ein „Heimatrecht“ – ein Kampfbegriff in der damaligen Diskussion - für die in Westdeutschland lebenden Vertriebenen, nicht auch für die polnische Bevölkerung? Und wie hatten die Deutschen das Heimatrecht der polnischen Bevölkerung 1939-1945 geachtet?“ Der Bischof empfahl den Synodalen die gründliche Lektüre der Denkschrift. Der Synodale Bosse schlug eine Diskussion vor, die jedoch auf den nächsten Tag verschoben wurde. Propst Cieslar fragte am nächsten Tag, wann die Aussprache über den Bischofsbericht erfolgen solle und erhielt die Antwort von OLKR Brinckmeier: „Diese Frage müssen wir offen lassen.“ Er wollte den frisch eingeführten Bischof aus einer erwarteten Schusslinie nehmen.

Literaturhinweis: Martin Grubert: Die Eingliederung der Vertriebenen in der Braunschweigischen Landeskirche, in: Klaus Erich Pollmann (Hg.) Der schwierige Weg in die Nachkriegszeit.

Seinen ersten regulären Bericht der Kirchenregierung am 8. Mai 1967 von 18 Seiten hatten die Synodalen ausgehändigt erhalten. Der Bischof kommentierte darin die ihm von den Referaten vorgelegten Berichte. Interessant war dabei nach der Kirchenvorstandswahl vom Frühjahr 1966 die Schilderung der Zusammensetzung der Kirchenvorstände. Von 3012 Kirchenvorstehern waren 921 Heimatvertriebene; außerdem 1081 älter als 60 Jahre, 1159 zwischen 45 und 60 Jahre, 701 zwischen 30 und 45 Jahren und 71 unter 30 Jahre, 380 Frauen und 262 Akademiker.

Außerhalb der üblichen Reihe nahm der Bischof im selben Jahr noch einmal das Wort zu einer eher persönlichen Stellungnahme zu einem Schreiben einer Pfarrergruppe zum Vietnamproblem.

Themensynoden
Neben den beiden großen Gesetzesvorhaben (Pastorinnengesetz , Verfassung) beschäftigte sich die Landessynode auf drei Themensynoden mit „Die Kirche und ihre Diakonie“ (Mai 1966), „Bibel und Gemeinde“ (Mai 1967) und „Jugend zwischen Anpassung und Widerspruch“ (Mai 1968 ).
Die Synode wollte sich einen allgemeinen Überblick über die diakonischen Tätigkeiten in der Landeskirche verschaffen. Die halbjährige Vorbereitung lag in den Händen von Mitarbeitern der Diakonie. Die unmittelbare Hilfsbereitschaft in den Kirchengemeinden hatte infolge des Wirtschaftswunders nachgelassen. Der fehlende Nachwuchs an Diakonissen im Mutterhaus Marienstift hatte das allmähliche Verschwinden der überaus verdienstvollen Gemeindeschwestern in den Kirchengemeinden zur Folge.
Das Diakonie-Thema wurde im Dezember 1969 mit dem Diakoniegesetz in die Praxis umgesetzt. Danach sollte als Nachfolgerin der Hilfswerksausschüsse in der unmittelbaren Nachkriegszeit jede Kirchengemeinde einen Gemeindediakonieausschuss bilden, der über eine Gemeindediakoniekasse verfügt. Jede Propsteisynode bildete einen Propsteidiakonieausschuss, der die Arbeit auf Gemeindeebene förderte und anregte. Die Diakonie sollte dezentral in der Gemeinde verankert werden.

Die thematische Behandlung von „Bibel und Gemeinde“ war eine synodale Reaktion auf die Herausgabe der sog. „Braunschweiger Thesen“ im Jahre 1966 durch die Kirchliche Sammlung, deren Verfasser Pfarrer Dr. Lieberg von der Brüderngemeinde war. In ihnen war ein schroffes fundamentalistisches Bibelverständnis festgeschrieben. Sie hatten in der Pfarrerschaft ein erhebliches Echo ausgelöst. Von diesem verbalinspirierten Schriftverständnis aus wurden kirchenreformerische Ansätze wie das Pastorinnengesetz als schriftwidrig bekämpft und zur Bekenntnisfrage erhoben. Pastor Lieberg drohte mit der Kirchenspaltung. Nachfolger vom eventuell zurücktretenden Bischof Heintze sollte Pastor Erich Warmers werden. Mit dem Thema „Bibel und Gemeinde“ wollte die Landessynode ein von der Bibel begründetes, modernes Kirchen- und Gemeindeverständnis wecken.

Die Jugendsynode im Mai 1968 nahm die Unruhe und Protestwelle der damaligen Jugend an den Schulen und Universitäten auf. Vorangegangen waren Studentenproteste beim Weihnachtsgottesdienst in der Berliner Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche. Die Synode diente vor allem der Entschärfung einer hochpolarisierten öffentlichen Diskussion und einer den Anliegen des Protestes gerecht werdenden kirchlichen Stellungnahme.

Gottesdienst
Die Landessynode beschloss die Einführung der Agende III, also des Handbuches für die Pfarrer und Pastorinnen, nach dem eine Taufe, Konfirmation, Trauung und Beerdigung vorzunehmen ist. Die Vorlage der VELKD schloss die Segnung der Mutter eines unehelichen Kindes vom öffentlichen Gottesdienst aus. Sie möge „als ein Akt der Seelsorge in der Stille geschehen“, war in der Einleitung zu lesen. Damit war zugleich der Zusammenhang von Taufe und Muttersegnung aufgehoben, es sei denn, auch der Taufgottesdienst eines unehelichen Kindes fand „in aller Stille“ statt. In der Landessynode gab es darüber eine mehrstündige Debatte. Es wurde beschlossen, dass Mütter unehelicher Kinder gesegnet werden können. Es blieb dem Pfarrer allerdings auch vorbehalten, den Muttersegen zu verweigern. Aber die Segnung sollte im Taufgottesdienst erfolgen. Aus Rücksicht allerdings sollte die Taufe ehelicher Kinder nicht mit Taufen unehelicher Kinder verbunden werden. (Amtsblatt 1965 S. 25f). Es gab auch noch andere Braunschweiger Sonderbestimmungen: So sollten an der Handauflegung regelmäßig auch die Paten beteiligt werden. Ein weiterer Schritt zu mehr geistlicher Betätigung der Gemeinde. In der Vorlage der VELKD war diese Möglichkeit offen gelassen worden. Die doppelte Kreuzbezeichnung an Stirn und Brust, wie sie die VELKD - Vorlage vorsah, konnte auf das Kreuz an der Stirn beschränkt werden. Zum 1. Advent 1965 wurde diese Ordnung in den Kirchengemeinden eingeführt. Ein weiterer Schritt zu mehr Beteiligung der Gemeinde am gottesdienstlichen Geschehen waren die Richtlinien für die Ordnung des Lektorendienstes. (Amtsblatt 1965 S. 12 ), die allerdings nicht in der Landessynode behandelt worden waren.

Verstärkung der Rechte kirchlicher Mitarbeiter
Die Landessynode verabschiedete ein Gesetz, das eine Mitarbeitervertretung in den kirchlichen Dienststellen zwingend vorschrieb, in denen regelmäßig 10 Mitarbeiter beschäftigt sind, von denen drei wählbar sind. ( Amtsblatt 1966 S. 35ff ) . Die Mitarbeitervertretung besteht aus einer Vertrauensperson bei 5-15 Beschäftigten, aus drei Vertrauenspersonen bei 16-50 Beschäftigten und aus fünf Vertrauenspersonen bei 51 und mehr Beschäftigten.. 1969 wurden diese Zahlen geändert (Amtsblatt 1969 S. 25) auf 5-25/ 26 - 75/ und ab 76 Beschäftigte. Die Mitarbeitervertretung sollte u.a. auf die Einhaltung der arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Gesetze und Vereinbarungen achten und bei Einstellung, Versetzung und Weiterbeschäftigung mitwirken. „Die Verpflichtung, den Dienst der Kirche verantwortlich mitzutragen, umschließt auch den Auftrag, an der Gestaltung der Dienstverhältnisse und an der Fürsorge für den einzelnen Mitarbeiter mitzuwirken“, heißt es in der Präambel.

1967 wurden praktisch durch eine Neufassung des Pfarrdiakonengesetzes die Rechte der Pfarrdiakone weiter verbessert. (Amtsblatt 1967 S. 25). Das ursprüngliche Gesetz von 1960 enthielt eine Reihe zurücksetzender Bestimmungen, die einen Unterschied zwischen Ordinierten erster und zweiter Klasse deutlich hervortreten ließen. Bereits 1962 war eine finanzielle Verbesserung vorgenommen worden. Dienstwohnung, Familienzuschlag, Kinderzuschlag und Aufwandsentschädigung wurden denen der Pfarrern angeglichen. In dem neuen Gesetz entfiel die besondere Verpflichtung auf die Bekenntnisschriften, eine Versetzung war nun auch auf eigenen Antrag möglich, eine finanzielle Anhebung in die Vergütungsgruppe III nach bestimmten Dienstjahren war vorgesehen. Es sollte der Grundsatz der Gleichwertigkeit der Dienste in einer Landeskirche mit vielfachen Ämtern gelten.

Finanzen
Auch im Zeitraum vom 1964 - 1970 war der Zuwachs an Landeskirchensteuern ungebrochen stark. Das geschätzte Steueraufkommen stieg von 16 Millionen (1964) auf 24,4 Millionen (1970), das Volumen des landeskirchlichen Haushaltes stieg von 19.291.000 (1964) auf 29.457.500 (1970). Der außerordentliche Haushalt schwankte sehr stark zwischen 4.470.000 (1968) und 7.162.000 (1970). Die Kirchensteuer betrug unverändert 10 % von der Lohn- und Einkommensteuer.
Der Ausgleichsstock erhielt 5 % des Steueraufkommens und zudem das über die geschätzte Summe hinausgehende Steueraufkommen. Die Differenz zwischen geschätzter und tat-sächlicher Steuereinnahme betrug mehrere Millionen: 1963: geschätzt 12,8 Millionen, tatsächlich:16,0 Millionen; 1968: geschätzt:19,7 M. tatsächlich 23,5 M. 1969: geschätzt: 21,5 M; tatsächlich 25,5 Millionen; 1970 geschätzt: 24,3 M, tatsächlich 27,7 Millionen. Der hohe Differenzbetrag verschwand in den Ausgleichsstock, von dem das Landeskirchenamt eine paternalistische Restfinanzierung der pfiffigen Kirchengemeinden besorgen konnte.
Die Gemeindekirchenkassen hatten an der automatischen Steigerung des Steueraufkommens keinen automatischen Anteil, weil sich die Bemessung der einzelnen Kirchensteueranteile nach den Anforderungen des Pfarramtes vor Ort richtete.

Kirchbau
Die hohe Kirchensteuereinnahme ermöglichte weiterhin die Fortsetzung des kostspieligen Kirchbaus. Es wurden u.a. errichtet: Gemeindezentrum Auferstehungskirche in Braunschweig Gartenstadt-Rüningen, Gemeindezentrum an der Nikolaikirche in Nordsteimke, das Kirchenzentrum St. Matthäus in Salzgitter-Lebenstedt, das Kirchenzentrum St. Paulus, Oker, das Kirchenzentrum Heilige Dreifaltigkeit in Salzgitter-Bad.
Als bei der Verfassungsdebatte 1969 als besondere Aufgabe eines Bischofs die Einweihung von neuen Kirchen genannt wurde, spottete Bischof Heintze vor der Landessynode milde, das stamme wohl aus der katholischen Vorstellung einer Weihevollmacht. „Ich weiß nicht, ob das also hier richtig ist.“ In seinen Bischofsberichten fragte Heintze regelmäßig nach dem Verhältnis von imposanter äußerlicher Erscheinung des Kirchbaus und dem geistlichen Innenleben der betreffenden Kirchengemeinde.
Im SONNTAG beklagte ein Leserbriefschreiber, „das völlige Fehlen oder das Nichtsichtbarwerden einer nachreformatorischen, auf die heutigen Bedürfnisse zugeschnittene oder aus ihr erwachsenden Kirchbaukonzeption.“ Die Mehrheit jener Neubauten seien „Ausdruck eines stein- oder betongewordenen Kryptokatholizismus.“ (SONNTAG 29.12.1968)
Gegenwärtig stehen einige Betonkirchen auf einer Entwidmungsliste.

Rückblick
Diese vierte Sitzungsperiode gehört zu den unruhigsten und hinterließ mehr als zu anderer Zeit zahlreiche Verletzte sowie tief Zufriedene: Da waren jene, die durch die Wahl von Gerhard Heintze in ihren sorgfältigen Vorbereitungen für einen anderen Ausgang schwer getroffen waren, allen voran Max Wedemeyer. Und auf der anderen Seite jene, die tief zufrieden waren über die sehr große Mehrheit bei der Bischofswahl und bei der Abstimmung über das Pastorinnengesetz.

Zeitungsartikel Wahl Heintze

Bericht der Braunschweiger Zeitung vom 9.04.1965.

Erdmann gratuliert Heintze Bischof Erdmann (rechts) gratuliert Landessuperintendent Heintze mit ernstem Gesicht zur Wahl.
Synodalpräsident Otto Buhbe (Mitte) kann man ansehen, dass er wie Erdmann den Kandidaten Wedemeyer lieber gesehen hätte.

Titelblatt Pastorinnengesetz

Erst unter Bischof Heintze verabschiedete die Landessynode das Pastorinnengesetz und eine neue Verfassung.



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