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[Kirche von unten]



Ansichten einer versunkenen Stadt

Die Braunschweiger Stadtkirchen 1933 - 1950

von Dietrich Kuessner


25. Kapitel

Ärger, Protest, Widerspruch, merkliche Distanz - keine Opposition

Die bisherige Lektüre dieser Abhandlung vermittelt den Eindruck einer abgestuften Anpassung der Stadtpfarrerschaft an Person und Politik Hitlers, bei den Deutschen Christen eindeutiger und radikaler als bei denen der kirchlichen Mitte, die für die Kirche einen selbständigen Raum neben der Partei beanspruchten.

Es entsteht heutzutage bei der dritten Generation die Frage nach Widerstand bzw. Widerständigkeit, einer Art von Opposition. Gab es so etwas auch in den kirchlichen Kreisen der Stadt Braunschweig?

Es gab keine grundsätzliche Opposition gegen das nationalsozialistische System mit der Absicht, die Regierung zu stürzen, wie sie noch in den Resten der linken Gruppen an verborgenen Stellen, im Schrebergarten, in einem kleinen Laden geleistet wurde.

Aber es gab eine scharfe innerkirchliche Opposition gegen die Deutschen Christen. Vom Berliner Pfarrer Martin Niemöller war im Herbst 1933 die Bekennende Kirche gegründet worden, die sich über die ganze Deutsche Evangelische Kirche verbreitet hatte. Nach dem Krieg ist sie als Opposition gegen Hitler missdeutet worden, aber sie war vor allem innerkirchlich. Auch in der Braunschweiger Landeskirche hatten sich in Blankenburg, Helmstedt, Wolfenbüttel und auch in der Stadt Braunschweig kleine Gruppen der Bekennenden Kirche gebildet, die sich monatlich zur Aussprache über die kirchliche Lage trafen, Flugblätter gegen die Deutschen Christen verfassten und veröffentlichten und gegen die  Dienstentlassung von gleichgesinnten Amtsbrüdern mit Eingaben und Rundschreiben protestierten.[1]

 

Ärger

Oft gab es Ärger mit der Führung der Hitlerjugend, die ziemlich aufdringlich den Vorrang ihrer Parteiarbeit vor der traditionellen kirchlichen Jugendarbeit forderte. So wurde zu Gottesdienstzeiten „Dienst“ angesetzt. Man veranstaltete Fahrten am Sonntag morgen oder zog mit die Kirchenmauern durchdringenden, klingendem Spiel an den Stadtkirchen vorbei.[2] Das machte den Jugendlichen begreiflicherweise Spaß. Es war ein staatlich genehmigter, sogar geförderter antiautoritärer Trend. Den alten, laschen Eliten wollte man zeigen, wohin der neue Wind die Jugend tragen werde. Nicht in die Kirche, sondern in eine neue Zeit, in der sich Unterwerfung und Prahlerei abwechselten. Als sie zum vierten Mal um die Martinikirche zogen, schrieb Pfarrer Benndorf einen enttäuschten Brief an die Kreisleitung der NSDAP, die Abhilfe versprach.[3] OKR Röpke wandte sich in einem solchen Fall an die SA Brigade 58 und drängte darauf, „bei aller kameradschaftlichen Verbundenheit“ „zur Erhaltung der Volksgemeinschaft“ auf solche Störungen zu verzichten.[4] Das war Ärger, unangenehmer und störender, vor allem nach den offiziösen Zusagen, die Politik auf den christlichen Werten aufzubauen. Solche Brief verschwanden im Papierkorb, und das Verhältnis zwischen Parteigliederungen und Ortsgemeinde regelte sich von Pfarrer und HJ Führung je unterschiedlich von Ort zu Ort. Nach dem Krieg wurden derlei Proteste als Systemopposition aufgebauscht.

 

Widerspruch

Mehr als Ärger konnte es geben, wenn es HJ Jungen im Konfirmandenunterricht darauf anlegten, den Gemeindepfarrer zu provozieren. Sie grüßten dann zum Unterrichtsbeginn mit einem zackigen „Heil Hitler“, was z.B. Pfarrer Georg Althaus[5] in Timmerlah nicht nur nicht erwiderte, sondern verbot. Es war aber inzwischen Vorschrift, den Unterrichtsbeginn mit dem deplazierten Hitlergruß zu beginnen. Das hatte sich bei den Jugendlichen herumgesprochen und langte zu einer Denunziation. Wenn dann parteifremde Unterrichtsinhalte hinzukamen, konnte sich der Ärger  auswachsen. An den Eingängen von Dörfern und Strassen in der Stadt waren Schílder mit wegwerfenden Aufschriften wie „Juden unerwünscht“ oder „Juden betreten den Ort auf eigene Gefahr“ aufgestellt. Das war ein Angriff auf den christlichen Glauben und hätte in allen Pfarrämtern Proteste auslösen müssen wie gegen die HJ-Aufmärsche zur Gottesdienstzeit. Die Proteste blieben aus, nicht so in Timmerlah, wo Pastor Georg Althaus die Jugendlichen in seiner frommen Art in einem Gebet darauf hinwies, Die Jungens erzählten zu Hause, der Pastor betet für die Juden. Das kam zur Anzeige, der Pastor kam nach Braunschweig in den Rennelberg, konnte Weihnachten nicht predigen und wurde am 6. Februar 1936 vor dem Braunschweiger Sondergericht zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Vorsitzender Richter war jener Landgerichtsdirektor Lachmund, der auch schon den Prozess gegen Bischof Beye geleitet hatte und in der Urteilsbegründung die große, christlich-antisemitische Keule hervorholte. Christus selbst sei mit Energie und gröbsten Mitteln gegen die Juden vorgegangen. Der Reformator Luther habe mit aller Deutlichkeit ausgesprochen, was er von den Juden halte. Das Volk habe kein Verständnis dafür „dass ein Teil der Geistlichen es für wichtiger halte, seine Kraft in unfruchtbaren, unchristlichem Hader um umstrittene Dogmen zu verzetteln, anstatt zu bedenken, dass auch der Führer des deutschen Volkes einer jener Großen ist, die Gott mit großen Aufgaben für sein Volk und die ganze Welt beauftragt habe, sodass es Aufgabe der Kirche wäre, dem durch ihn in Erscheinung tretenden Willen Gottes nicht entgegenzutreten, sondern ihn zu fördern.“ Die schlichte Christenpflicht wurde vom Gerichtsurteil als Staatsgefährdung verstanden, und damit diese Ansicht auch in der Kirche gedankliches Allgemeingut würde, wurde der Pastor „zur Abschreckung“ mit zwei Monaten mehr als denkbar verurteilt.[6]      

Auch Pastor Paul Barg von der Andreaskirche wurde zur Gestapo zitiert und sollte sich wegen eines lockeren Vergleiches zwischen Hitler und dem Bolschewismus äußern, den er auf einem gut besuchten Elternabend der Konfirmanden gezogen hatte. Das tat er geschickt und blieb ungeschoren.[7] Wieviele Pfarrer der Stadt vor die Geheimen Staatspolizei geladen wurden, ist nicht bekannt und wurde nach 1945 auch nicht wie in anderen Landeskirchen erfragt und erhoben. Es blieb die generelle Regel, dass man „vorsichtig“ sein müsse.

 

Die Braunschweiger Bekenntnisgemeinde

Zur Braunschweiger Bekenntnisgemeinde gehörten ca 200 Personen. Sie erhielten die von Berlin ausgestellte „rote Karte“, eine Art Mitgliedskarte. Zur Braunschweiger Bekenntnisgemeinde gehörten die Leiterin des sozialpädagogischen Seminars im Realgymnasium für Mädchen Adelheid Caspar, der Rechtsanwalt Hermann Dedekind, Clara v. Gossler vom Rittergut in Niedersickte, die die rote Mitgliedskarte Nr. 152 hatte, der Oberarzt vom Marienstift Dr. Walter Vermeil, die Buchhändler Hellmuth Wollenmann und  Heinrich Bodenstab, der ehemalige Parlamentsstenograf Karl Bode. Im kirchlichen Dienst gehörten dazu die Beauftragte für die Jugendarbeit Dagmar v. Hoerschelmann und Annemarie Haedke und von der Pfarrerschaft Paul Barg von der Andreaskirche und Carl v. Schwartz, früher am Dom, dann in der Brüdernkirche. v. Schwartz leitete die Bekenntnisgemeinde. Die Bekenntnisgemeinde organisierte meist in der Petrikirche „Bekenntnisgottesdienste“, oft mit auswärtigen Predigern, die auch im kirchlichen Braunschweiger Volksblatt angekündigt wurden. Auf ihren monatlichen Versammlungen wurden Vorträge gehalten, und v. Schwartz gab einen kirchlichen Lagebericht.

Die Versammlungen der Bekenntnisgemeinde  wurden regelmäßig von der Gestapo überwacht. Am 24. Juni 1935 war eine Versammlung  vorgesehen, die jedoch von der Gestapo wegen eines reichsweiten Versammlungsverbotes untersagt wurde. Daraufhin hielt die Bekenntnisgemeinde einen Gottesdienst in der Petrikirche ab, und dort sprach Pfarrer Behrens aus Rhode. Der Gestapobeamte notierte folgende angebliche Äußerungen von Behrens: „Der Kirche sei ein gläubiger Engländer oder Neger lieber und stehe ihm näher als einem ungläubigen Deutschen.“ Gott habe nicht nur Deutschland, sondern die ganze Welt erschaffen. Die Kirche wolle mit dem Hakenkreuz nichts zu tun haben, dieses habe in der Kirche keinen Platz. Die Kirche lasse sich die Verkündigung nicht nehmen.[8] Diese Wiedergabe spiegelt die abwehrende und lauernde Haltung des beobachtenden Gestapobeamten wieder. Das Sammelsurium von angeblichen Äußerungen ist Kriposchrott, wie er häufiger in den Vernehmungsprotokollen der Gestapo zu finden ist. Pfarrer Behrens bekam für das Land Braunschweig Redeverbot. Das noch monatelang aufrecht erhalten wurde.

Der Bekenntnisgottesdienst am 31. Januar 1938 war gut besucht. Es waren nach Zählung des Gestapobeamten 350-450 Besucher gekommen. v. Schwartz ließ eine Spende am Eingang und am Schluss des Gottesdienste eine Kollekte sammeln. Der Gestapobeamte ließ die Kollekte, die 87,05 RM; betrug, einziehen, denn das Einsammeln verstieße gegen dass Sammelverbot für Kirchen und berichtete umgehend am 2. Februar an den Innenminister. Das war reine Willkür. Die Vorläufige Leitung der Deutschen Ev. Kirche protestierte beim Ministerium für Inneres in Berlin und das wies den Braunschweiger Innenminister an, die Kollekte an das Landeskirchenamt zurück zu überweisen. Dieses vermerkte die Überweisung mit der ängstlichen Behauptung, die Summe „aber nur für kirchliche Zwecke zu verwenden“. Vielleicht herrschten in der Gestapozentrale Wild-West Vorstellungen vom kirchlichen „Widerstand“.  

Auch eine Familienfeier der Domgemeinde am 26.6. im Vereinshaus der Inneren Mission in der Peter Joseph-Krahestraße wurde verboten.

Über die Versammlung am 2.1.1939 gibt es folgenden Bericht des Kriminalassistenten auf Probe Heidtmann. „Die vom Leiter der Bekenntnisgemeinde Braunschweig Propst Dr. v. Schwartz angemeldete Monatsversammlung wurde genehmigt und von mir überwacht. Besucht war die Veranstaltung von ca. 120 Personen – meist alten Frauen -. Anwesend war ferner Oberkirchenrat Seebaß vom Landeskirchenamt Wolfenbüttel und Pastor Erdmann – Lelm, der nach der Verlesung des Lageberichtes durch v. Schwartz einen Vortrag über „Das heilige Abendmahl“ hielt.
Bevor v. Schwartz den in der Anlage beigefügten Lagebericht verlas, stellte er in zynischer Weise fest, dass außer einem Beamten der Geheimen Staatspolizei kein ungeladener Gast im Saal sei. v. Schwartz, der bei jeder sich bietenden Gelegenheit gegen den Staat und dessen Einrichtungen hetzt, hat auch an diesem Abend durch seinen Lagebericht in ganz unverschämter Weise staatliche Einrichtungen und Maßnahmen bzw. der Kirchenfrage kritisiert und verächtlich gemacht. Der von Pastor Erdmann – Lelm, gehaltene Vortrag war rein religiöser Art und gab zu Beanstandungen keinen Anlass.“ [9]
So ein Bericht genügte in vielen Fällen, den Beschuldigten vor das Sondergericht zu bringen, wenn die Staatsanwaltschaft mitspielte. In diesem Fall spielte der Generalstaatsanwalt Müller nicht mit und empfahl, von einer Strafverfolgung abzusehen. Dies ist eins von vielen Beispielen einer unterschiedlichen Beurteilung zwischen Gestapo und Braunschweiger Justiz.


Die unangepasste Predigt des früheren Dompredigers

v. Schwartz predigte sehr viel. Es sind für das Jahr 1940 46 Predigten erhalten, von 1941 23 Predigten  für das erste Halbjahr, und für 1942 neun Predigten.[10] In seinen Predigten rückte v. Schwartz ausdrücklich von der lästerlichen Postkartenwahrheit aus dem 1. Weltkrieg ab, wer den Heldentod stirbt, werde selig.

„Gewiss dürfen wir nicht so sprechen, wie es im letzten Krieg leider nicht selten geschah. Wer fürs Vaterland fällt, kommt sicher in den Himmel. Das war unbiblisches Reden, auch wenn es von christlichen Kanzeln geschah, und gedankenlos dazu. Wer ohne Christus gelebt hat, für den wäre ja der Himmel nur Hölle“.[11]

Am 15. März 1942, dem sog. Heldengedenktag, predigte v. Schwartz anhand der Gethsemanegeschichte Luk. 22,39 ff über das Sterben an der Front, wo es nun keineswegs heldenhaft zuginge, sondern ganz menschlich, mit viel Zittern und Zagen. „Mancher hat wohl auch im Kampf die Überlegung verloren und lief dem Tod geradewegs in die Arme. So sieht das Sterben draußen in Wirklichkeit aus.“ Das war weit weg vom pathetischen Heroismus der Nazipropaganda. Schon in der Einleitung seiner Predigt hatte v. Schwartz den Gegensatz des Ringens Jesu in Gethsemane und sein Sterben zu dem, „was wir gewöhnlich unter heldischer Haltung verstehen“ hervorgehoben und fuhr fort: „Wie es denn oft genug von den Gegnern der Kirche ausgenutzt ist als Beweis dafür, dass das Christentum zur Willenslähmung und zum Zusammenbruch der seelischen Kräfte führe.“[12]

Es war auch nicht im Sinne der Propaganda, dass v. Schwartz das Sterben an der Front mit dem Beugen unter den Willen Gottes begründete. v. Schwartz formulierte zu Beginn der Predigt seinen Hauptgedanken folgendermaßen: „Wenn wir nun als Christengemeinde heute unserer Gefallenen gedenken, dann werden wir mit hereingezogen in diesen Kampf. Auch bei uns, die wir trauern, verlieren, hergeben müssen, die wir sorgen und bangen müssen, geht es ja letztlich um den Gehorsam des Sich-Beugens unter Gottes Willen. Da kann uns die Gethsemanegeschichte helfen und uns einen Seelsorgedienst tun am Gedächtnistag der Gefallenen, die der Tod uns nahm, in der Sorge um unsre Lieben, die der Tod bedroht. Sie zeigt uns am Beispiel unsres Herrn den Tod als die große Anfechtung und das Gebet als ihre Überwindung.“ Diesen Zielgedanken der Predigt unterstrich v. Schwartz. Die nationalsozialistische Propaganda pflegte das Bild vom heroischen Tod für Führer Volk und Vaterland. Gedankengänge über die Anfechtung vor dem Sterben hielt sie für unpassende Meditationen, die wohl eher dazu geeignet waren, den Wehrwillen zu schwächen.

Karfreitag 1942 beschrieb v. Schwartz Jesus eingangs als „ von seinen Freunden verlassen, von einem Jünger verraten, von ihrem Führer verleugnet, von dem Volk, dem er wohltat und das ihm zugejubelt hatte, preisgegeben, von den jüdischen Hütern der Frömmigkeit und dem arischen Hüter des Rechts aus der menschlichen Gesellschaft ausgestoßen.“[13] Auch dem aufmerksamen Hörer wird bei der Nennung des „arischen Hüters“ nicht sofort der gemeinte römische Pontius Pilatus eingefallen sein, sondern er wird eher an Zwangsmaßnahmen der nationalsozialistischen Rechtshüter gedacht haben. v. Schwartz wird diese im Zusammenhang zwar eindeutige, beim Hören jedoch doppeldeutige Wirkung durchaus einkalkuliert haben. Die Predigten v. Schwartz sind im Durchschlag erhalten. Ich nehme an, daß er den Wortlaut der Predigt der Gestapo ausgehändigt hatte, allein um Mißverständnissen entgegentreten zu können, andrerseits hatte die Gestapo damit Material zum Einschreiten gegen den Prediger in der Hand.

Der Auszug aus der Predigt zum Heldengedenktag dokumentiert zugleich, dass das theologische Nachdenken über den Krieg sich im Kern nicht vom dem zur Zeit des 1. Weltkrieges unterschied. „Nur eine einzige Antwort hält stand. Sie lautet: es muss nach Gottes Willen so sein...... Sie sind im Glauben getrost ihren Weg gegangen, sie wussten um das Ziel über dem Staube, zu dem Christus den Weg bereitet hatte, den Weg seines Gehorsams.“ Alle Trauernden und Angefochtenen sollten „aufsehen auf Jesus, der uns ein Vorbild gelassen hat, dass wir sollen folgen seinen Fußstapfen“. Sprachlich ist damit sehr viel zurückhaltender, im Kern jedoch unverändert die Grundaussage formuliert, dass der Krieg Ausdruck des Willens Gottes ist, und der Tod in diesem Krieg eine Art der Nachfolge Jesu wäre. Der lutherischen  Kirche war die Erkenntnis verschlossen, dass der Krieg auch Ausdruck des Unwillens und Widerwillens Gottes sein könnte, ein Aufruhr des Menschen, der in der Wüste der Trostlosigkeit endete, und eine Nachfolge Jesu strikt in die entgegengesetzte Richtung führen müsste.

 

Erneutes Verhör, Reichsredeverbot und Zwangpensionierung

Diese Art von Predigten gehörten zusammen mit den Versammlungen der Bekenntnisgemeinde zu den vom Finanzbevollmächtigten im Landeskirchenamt Hoffmeister und der Partei beargwöhnten Erscheinungen, die aus der Öffentlichkeit ausgeschaltet werden müssten.[14] Anfang Januar 1942 wurde die Versammlung der Bekenntnisgemeinde verboten, nachdem v. Schwartz wie üblich den Lagebericht, den er vorlesen wollte, bei der Gestapo eingereicht hatte. Am 3. März 1942 wurde dazu v. Schwartz von Kriminalkommissar Macke in der Gestapodienststelle vernommen. v. Schwartz hätte sich bei ihm zu bedanken, dass er nicht im KZ säße, weil er die Verlesung des Lageberichtes durch das Verbot der Versammlung verhindert hätte. v. Schwartz wurde „Beunruhigung“ vorgeworfen und aufgefordert, 750.—RM zu hinterlegen, die er am 4.3.1945 mit Zinsen zurückerhielte, wenn er sich bis dahin politisch einwandfrei verhalten würde. Als v. Schwartz am nächsten Tag die Summe bei der Dienststelle hinterlegte, konnte er sich die Frage nicht verkneifen, „wie sich die so geschehene Erziehung zur Feigheit mit der sonst beliebten zu heroischer Haltung reime“.[15]

Am Montag dem 13. April 1942 erhielt v. Schwartz erneut eine Vorladung zur Gestapo und musste dort die Kenntnisnahme eines Bescheides des Reichssicherheitshauptamtes vom 28. März unterzeichen, wonach über ihn ein Reichsredeverbot verhängt wäre. Dieses Reichsredeverbot bezöge sich auf alle pfarramtlichen Tätigkeiten. Nun erschien die Gestapo auch in der Wohnung des früheren Dompredigers in der Roonstraße und beschlagnahmte Schreibmaschine und Schreibmaterialien. v. Schwartz teilte dieses Verbot dem Landeskirchenamt am 20. April mit und bat um Urlaub, „bis sich entschieden hat, ob etwa eine Zurücknahme oder Lockerung des Verbotes möglich ist.“ Am 25. April schrieb Hoffmeister an das Landeskirchenamt, dass v. Schwartz möglichst noch im April auf Grund des Gesetzes von 1939 (lex Goetze) in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden sollte. OLKR Röpke beauftragte Pfr. Klapproth mit der Vertretung der von v. Schwartz versehenen Kirchengemeinden Brüdern und Johannis.

Allgemein wurde indes über die Gründe gerätselt. OLKR Röpke schrieb sofort die Gestapo an, v. Schwartz fragte bei der Braunschweiger Gestapo telephonisch nach den konkreten Gründen, die jedoch keine nennen konnte. Am 7. Mai ging im Landeskirchenamt die Antwort auf die Anfrage nach den Gründen ein. Sie lautete sybillinisch: „Gegen den oben Genannten ist wegen seiner in seinen Äußerungen erzeugten staatsfeindlichen Einstellung mit Wirkung vom 28.3.42 ein Redeverbot für das ganz Reichsgebiet erteilt.“[16]
Der Bescheid mochte einigermaßen beruhigen, denn es lag offenkundig kein akuter, aktueller Anlass vor. Mit diesem Bescheid hätte v. Schwartz auch schon Jahre vorher, aber auch später mit Verbot belegt werden können. Es hätte auch die Möglichkeit bestanden, bei der Gestapo erneut und nunmehr nach dem Umfang des Verbotes zu fragen. Galt das auch für Haustaufen?

Der Kirchenregierung beschloss, v. Schwartz in den Ruhestand zu versetzen und gab ihm die gesetzlich vorgeschriebene Gelegenheit, sich zur Versetzung in den Ruhestand zu äußern. v. Schwartz fragte am 24. 5. zurück, „ob von Seiten der Kirchenregierung geprüft sei, ob die von außerkirchlicher Stelle gegen mich verhängten Maßnahme – 750 RM Sicherungsgeld und Reichsredeverbot – gerechtfertigt sind. Ich selbst bin mir in der ganzen Angelegenheit keiner Schuld bewusst.“ v. Schwartz fuhr bitter fort: „dass analog den Bestimmungen über die Zwangsversetzung, die ich ja auch schon durchgemacht habe, ich Anspruch habe, den Grund zu erfahren, aus dem über einen Mann, der über vierzig Jahre nur für die Belange der Kirche eingetreten ist, die Zwangspensionierung – zumal so kurzfristig – verhängt wird. Ich sehe davon ab, Einspruch zu erheben, weil ich sowieso demnächst aus Gesundheitsgründen um meine Versetzung in den Ruhestand hätte bitten müssen. Ich gedenke erst im Spätherbst nach Braunschweig zurückzukommen. Vielleicht wäre es im Interesse der überlasteten Amtsbrüder empfehlenswert, wenn die Kirchenregierung die Möglichkeit erwirken würde, dass ich zu Amtshandlungen vertretungsweise herangezogen werden kann, soweit meine Kraft dann noch reicht. Jedenfalls bitte ich, dass bei der Mitteilung im Amtsblatt nicht geschrieben wird, „auf seinen Antrag in den Ruhestand versetzt“, weil das der Wahrheit nicht entsprechen würde. Heil Hitler.“[17]
In der Sitzung vom 28. 5. 1942 beschloss die Kirchenregierung die Versetzung in den Ruhestand aus zwei Gründen: 1) wegen Erreichung des Ruhestandes, 2) aus Anlass des gegen ihn für das Reichsgebiet ergangenen Redeverbotes. Die Antwort von OLKR Seebaß an v. Schwartz spiegelt die pikierte Aufnahme des Briefes und die völlige Verständnislosigkeit für die Situation des Dompredigers.. „Heute morgen wurde in der K.Reg.Sitzung Dein Brief an Röpke vorgelesen. Wenn vielleicht – was ich aber nicht glaube – noch etwas Bereitschaft dagewesen wäre, einen Schritt für Dich zu unternehmen, so ist sie verständlicher Weise nun gänzlich geschwunden, da man den Schluss Deines Briefes als eine große, durch nichts verursachte Beleidigung empfindet. Ich weiß nicht, was Dir den Anlass dazu gegeben hat, zu vermuten, man würde darauf kommen, im Amtsblatt etwas anderes als die Tatsache Deiner Pensionierung bekannt zu geben..“[18] v. Schwartz zerriss das Original und reinigte mit den Papierfetzen den Pfeifenpruckler.

Diese beiden Gründe wurden v. Schwartz schriftlich mitgeteilt und er kommentierte die Reihenfolge: „Das Feigenblatt Nr. 1 wäre besser hinterher gekommen, aber so sind sie nun einmal“[19] Das Mitglied der Kirchenregierung Rauls hatte v. Schwartz bewegen wollen, auf die ganzer Prozedur zu verzichten und von sich aus die Pensionierung einzureichen. „..das sagte er mir s. Zt. Das hätte ihnen ja wohl gepasst.“
OLKR Röpke dankte in einem weiteren Schreiben vom 1. Juni 1942 v. Schwartz „für die langjährige, segensreiche Arbeit im Dienst der Landeskirche von Herzen“ und wünschte eine „gesegneten Lebensabend mit amtsbrüderlichen Grüßen und Heil Hitler.“ Das klang nach Erleichterung, nach dem „Fall Goetze“ auch diesen „Fall v. Schwartz“ zu den Akten legen zu können.
Die nüchterne Nachricht im Amtsblatt vom 5. Juli 1942: „Versetzung in den Ruhestand: Pastor Dr. v. Schwartz, Braunschweig, St. Ulrici II“ ließ von den dramatischen politischen und kirchenpolitischen Gründen nichts ahnen. v. Schwartz kommentierte die Formulierung als „Feigenblatt, um die Hörigkeit gegenüber der GSTP zu verdecken“ oder als „Güte, um mich nicht als gemaßregelt erscheinen zu lassen.“

v. Schwartz musste am Ende seiner Dienstzeit das Gefühl haben, dass sein Dienst in der Landeskirche von der Kirchenleitung nicht mehr erwünscht war. Allerdings überschätzte v. Schwartz nicht das Maß an Freiheit und Tapferkeit vor dem Freunde, das dieser Kirchenregierung noch zu Gebote stand. „Sie tun mir leid in ihrer Zwangslage“, schrieb er am 2. Juni 1943 an Lachmund, bevor er den Bescheid der Zwangspensionierung erhalten hatte. „In meiner Antwort an Seebaß erklärte ich, dass Beleidigungsabsichten mir fern lägen. Durch die Beleidigungsempfindung verrät sich doch so etwas wie ein nicht ganz sauberes Gewissen. An sich hätten sie doch die Empfindung haben müssen, daß ich nur meine Pflicht getan hätte, denn es ist nie ein Verbot erlassen, dass man nachweisbar geschehene Dinge nicht aussprechen darf in Deutschland. Und man gab mir auf der GStP zu, dass alles stimmte, was ich hatte vorlesen wollen, war nur erstaunt, woher ich das alles wisse..(meine Antwort: wir wissen Alles!). Im übrigen sind sie ja durch mein Alter entschuldigt...“[20] v. Schwartz stürzte Januar 1943 vom Fahrrad und starb an den Folgen am 30. Januar 1943. Er liegt auf dem Braunschweiger Domfriedhof an der Stadthalle neben seinen Eltern unter dem Bibelwort „Seine Knechte werden ihm dienen und sehen sein Angesicht“ (Offenbarung Johannis 22, 3-4) begraben. Das Grab ist noch heute erhalten. Die Ansprache bei der Beerdigung hielt sein Freund Pfarrer Ottmar Palmer,[21] der wie v. Schwartz von den Deutschen Christen aus seinem Pfarramt gejagt worden war. Palmer notierte zwei, die Zeit deutende Bibelworte in seinen Amtskalender: „Die Gerechten werden weggerafft vor dem Unglück“[22] und „Darum will ich dich zu deinen Vätern versammeln, damit du mit Frieden in dein Grab kommst und deine Augen nicht sehen all das Unheil,  das ich über diese Stätte bringen will“.[23]


Kein „Heil Hitler“ bei Wollermanns

Es gab im Alltag kleine Signale des Unangepassten. So erzählt Ernst August Roloff, dass sein Physiklehrer Griebenow beim Betreten der Klasse statt „Aufstehen“ ausrief: „Aufstand“ oder „Erhebung“, um auf die Worte „Heil Hitler“ zu verzichten. Auch beim Betreten des Bücherladens von Wollermann am Bohlweg wurde der Hitlergruß mit „guten Morgen“ oder „guten Tag“ erwidert.[24] Besucher der Buchhandlung erzählten von den jungen schicken SS Schülern von der SS Schule, im ehemaligen Schloss gegenüber gelegen, die dort ebenfalls einkauften. Das „guten Morgen“ war ein kleines Signal, die geforderte restlose Gefolgschaft zu verweigern. Hellmuth Wollermann war ausgesprochen kirchlich gesonnen, er verlegte zahlreiche Schriften zur kirchlichen Lage, bei ihm kauften die Pfarrer die theologischen Bücher, die sie zur Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten benötigten. In seinem Geschäft konnte man sicher den Domprediger v. Schwartz rauchend antreffen. Im hohen Alter von 84  Jahren verstarb Wollermann 1938, wurde auf dem Domfriedhof begraben, und v. Schwartz beendete seine Trauerpredigt  mit dem Wunsch: „Sein Bild stehe vor uns als das Zeugnis des Evangeliums, das auch uns frohe Botschaft sei von der Liebe Gottes.“ [25] Wollermann stammte, 1854 geboren, aus dem westpreußischen Städtchen Hammerstein, wo sein Vater Lehrer und Organist war. Nach dem frühen Tod des Vaters, wurden drei der fünf Geschwister auf die Familienangehörigen verteilt, und die Mutter verzog mit Hellmuth und dem Jüngsten nach Neustettin, wo er Abitur machte, und in die Buchhändlerlehre nach Braunschweig zu Goeritz kam. Mit 24 Jahren erstand er die Grünbergsche Buchhandlung am Bohlweg Nr. 13 und baute diese zu einer angesehenen theologischen Buchhandlung aus.[26] Wollermann engagierte sich sehr stark bei der Inneren Mission, führte dort mehrere Kassen ehrenamtlich, gab das Braunschweigische Volksblatt heraus sowie 1903 „die Geschichte der christlichen Liebestätigkeit im Herzogtum Braunschweig vom Mittelalter bis auf unsere Zeit“, die Pfarrer Johannes Kühne geschrieben hatte, das „Album der evangelischen Geistlichen der Stadt Braunschweig mit kurzen Nachrichten über ihre Kirchen“, geschrieben von Johannes Beste, und zahlreiche andere Bücher zur Geschichte des Landes, zuletzt 1933/34 zwei Predigtbände mit Predigten von Domprediger v. Schwartz. Hellmuth Wollermann  lebte jenen Typ des preußischen Pietismus, der persönliche, bibelfeste Frömmigkeit, Unbeugsamkeit des Glaubens und gesellschaftliches, kirchliches Engagement miteinander verband.

Schon 1901 trat sein Schwiegersohn, Heinrich Bodenstab, zunächst als Lehrling später als Mitinhaber in die Buchhandlung ein, die sich nun Wollermann und Bodenstab nannte. Auch Heinrich Bodenstab war kein Braunschweiger, sondern hatte seine religiöse Sozialisation in Hermannsburg erhalten, heiratete eine Tochter Wollermanns und übernahm neben seinem Schwiegervater die Buchhandlung, da beide Söhne Wollermanns – einer sollte die Buchhandlung weiterführen – im 1. Weltkrieg gefallen waren. Auch Bodenstab verstand sich wie sein Schwiegervater als „evangelischer Buchhändler“ in Braunschweig. Er führte die Buchhandlung, nachdem sie ausbombardiert war, auch nach dem Kriege weiter.

 

Das Mädchenwerk in der Stadt Braunschweig

Zur Gruppe der Distanzierten, Widerständigen gehörten Dagmar v. Hoerschelmann und Annemarie Haedke.  Dagmar v. Hoerschelmann wurde 1935 in die Leitung des Mädchenwerkes der Landeskirche berufen, die ihren Sitz in der Peter Joseph Krahestraße im Haus der Inneren Mission hatte. Frl. v. Hoerschelmann war 1902 in Petersburg geboren und gehörte zu der im Baltikum verzweigten Familie der v. Hoerschelmanns.[27] Sie wohnte in Blankenburg und fand 1933 engen Kontakt zum Pfarrernotbund, zu Kircherat Palmer und Pfarrer Lachmund. 1935 wurde sie nach Braunschweig zur Leitung des Mädchenwerkes berufen, das dem Vorsitzenden des Pfarrernotbund Karl Adolf v. Schwartz unterstellt war. Dagmar v. Hoerschelmann war eine fromme, pädagogisch begabte, hoch gewachsene Frau mit blondem Haar und einem fabelhaften Sopran, die nicht zu übersehen war, wenn sie einen Raum betrat. Ihr schloss sich Annemarie Haedke an, die zunächst BdM Führerin war, im Dahlemer Burckhardthaus eine Wende erlebte und die theologische Ausbildung zur Gemeindehelferin erhielt und ab 1936 für die Mädchenarbeit in der Stadt Braunschweig zuständig wurde. Beide befreundeten sich, zogen zusammen und blieben bis zu ihrem Tode ein theologisch und kirchenpolitisch gleichgesinntes Freundinnenpaar. Sie ergänzten sich in ihrer gemeinsamen Arbeit wie Kopf und Hand. Dagmar v. Hoerschelmann  lehnte eine Bezahlung durch die ihrer Meinung nach geistlich nicht legitimierte Wolfenbüttler Kirchenleitung ab und lebte von Spenden, die sie aus den Pfarrhäusern erhielt. Die Jugendarbeit beider Frauen wurde in Braunschweig und bei Freizeiten im Ostseebad Zingst von der Gestapo scharf auf Einhaltung der polizeilichen Einschränkungen (kein Sport, keine Volksmusik) auf die rein religiöse Betätigung (Bibelarbeit und Choräle singen) beobachtet. Beide wurden wiederholt in die Gestapostelle in der Leopoldstraße vorgeladen uind verwarnt. Da der Besuch einer kirchlichen Freizeit mit dem Besuch einer BdM Freizeit erkauft werden musste, und später die Teilnehmerinnern sogar persönlich bei der Gestapo gemeldet werden mussten, erhielt dieser Zweig der kirchlichen Arbeit den Geruch, völlig anders zu sein als die parteilich gewünschte Gefolgschaft hinter dem „Führer“ her. Ganz ähnliche Erfahrungen wurden bei der Jugendarbeit in der katholischen Nikolaigemeinde gemacht.

Besonders beliebt wurde die mehrfache Aufführung einer Lukaspassion von  Otto Riethmüller, dem Direktor des Burckhardthauses. Die Lukaspassion verband Texte und Lieder als Bekenntnisstück miteinander. An einer Aufführung waren bis zu 40 Jugendliche beteiligt.[28] 

Dagmar v. Hoerschelmann brachte ihren Glauben auch in gebundene Form. „Frag nicht nach mir – nach meinem armen Leben/ mein zuckend Herz kann keinen Trost dir geben. Frag nicht nach mir. // Frag nicht, wie ich das schwere Leid will tragen/ ich traf es gar nicht, könnte es nicht wagen./ Frag nicht nach mir// Doch frag nach Ihm in dessen Schutz ich wandle/ Frag du nach Ihm, in dessen Kraft ich wandle/ Frag nur nach ihm.// O frag nach Ihm, der mir zur Seite gehet/ der Hand in Hand mit mir im Kampfe stehet/ Frag nur nach Ihm// Fragst du nach Ihm, kann ich voll Dank bekennen/ Dass meiner Seele Freudenlichter brennen/ Frag nur nach Ihm.“[29]



 



[1] Die Darstellung der Geschichte der Bekennenden Kirche in der Braunschweigischen Landeskirche

ist überaus typisch. Während eine Reihe anderer Landeskirchen in den 60er Jahren stolz die Geschichte ihrer Bekennenden Kirche darstellten, legte sowohl die Hannoversche wie die Braunschweigische Landeskirche darauf keinen gesteigerten Wert. Auf Anfrage des Professors für Kirchengeschichte Kurt Dietrich Schmidt verfasste Pfarrer Ottmar Palmer 1957 Eine Materialsammlung zum Kirchenkampf, die jedoch auf Betreiben der Oberlandeskirchenräte Röpke und Dr. Breust nicht veröffentlicht wurde, (Näherhin bei Kuessner Ottmar Palmer) Schließlich ließ der Gefängnispfarrer Alexander Rohlfs 1961 das Manuskript im Braunschweiger Gefängnis hektografieren. Aber die kleine Auflage fand kein Interesse und keine Abnehmer. Die alten Gräben zwischen Deutschen Christen sowie kirchlicher Mitte und der Bekennenden Kirche in der Landeskirche blieben bis weit nach 1945 in der Landeskirche erhalten. Außerdem erhob die kirchliche Mitte den Anspruch, Widerstand geleistet zu haben.

[2] LAW LKA 1839 Brutzer an LKA 6.2.1934

[3] LAW  LKA 1839 Benndorf an LKA 9.4.1935

[4] ebd Röpke an SA Brigade 8.10.1935

[5] Georg Althaus (1898-1974), 1927-1934 in Grünenplan, 1933-1957 in Timmerlah, gegen seinen Willen zwangspensioniert wegen schwerer, berechtigter  Vorwürfe gegen die Verstrickung der Kirchenleitung in den Nationalsozialismus. Dazu Kuessner Bekennen und Vergeben in der Nachkriegszeit. Ein Beitrag zum Verständnis der Auseinandersetzung von Landesbischof D. Martin Erdmann mit Max Witte und Georg Althaus in Pollmann Der schwierige Weg in die Nachkriegszeit S. 100 ff

[6] Material zur Ausstellung S. 176-180 u.a. mit dem Wortlaut des Urteils, dem Pressebericht der BTZ vom 7.2.1936 und dem Zeugnis des Gefängnisvorstehers.

[7] NdStWf  12 B Neu Fb 7 Nr. 292

[8] NdStWf 12 A Neu 13 16135 Bericht des Innenministers vom 23.9.1935 an den Reichsminister für kirchlichen Angelegenheiten.

[9] NdStWf 12 B Neu Fb 7 Nr. 577; Material zur Ausstellung S. 198 ff

[10] LAW NL 296

[11] v. Schwartz  in der Predigt „nicht müde werden“ RuR Oktober 1939 S. 140

[12] LAW NL 296

[13] LAW NL 296

[14] LAW Personalakte v. Schwartz LKA PA 888

[15] Bericht in Material zur Ausstellung S. 202

[16] Schreiben der Gestapo vom 5.5.1942 siehe Material zur Ausstellung S. 203

[17] auch in: LAW PNB 9/1942/15

[18] H.E.Seebaß an v. Schwartz am 28.5.1943 LAW PNB 9

[19] v. Schwartz an Lachmund in LAW PNB 9 1942/17

[20] Brief v. Schwartz an Lachmund 2.6.1942 in LAW  PNB 9/1942/16

[21] der Text der Anprache in Kuessner Palmer S. 268 f

[22] Jesaja 57,1

[23] 2. Könige 22, 20

[24] Literatur zum Geschäft bei Luitgard Camerer im Braunschweiger Stadtlexikon S. 250

[25] BV 3. April 1938 S. 57

[26] Wollermann beschrieb mit 74 Jahren seine Jugendzeit und die Geschichte der Buchhandlung in seinen Erinnerungen „Mein Lebenswerk Fünfzig Jahre Grünebergs Buchandlung in Sorge und Segen 1878-´-1928“

[27] Klaus Jürgens Wir wollen S. 114. Als Dagmar v. Hoerschelmann vier Jahre alt war, zog die Mutter nach Berlin, wo Dagmar die kaiserliche Zeit, den 1. Wellkrieg und den Umbruch 1918 erlebte. Danach verzog die Mutter nach Blankenburg, wo der zweite Vater eine Großhandlung für Lacke und Farben betrieb. Dagmar arbeitete zunächst bei einer Bank, dann im Geschäft des Stiefvaters mit. In Blankenburg schloss sie sich der Kindergottesdienstarbeit an.

[28] Ein Bericht von Frl. v. Hoerschelmann in Der SONNTAG Nr. 5 S. 8 „Braunschweig ist ein Trümmerfeld“.

[29] Gedichte von v. Hoerschelmann beim Verfasser



Zum Kapitel 26: der tapfere Kirchenvorstand von Pauli beugt sich nicht dem bürokratischen Naziterror




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Impressum und Datenschutzerklärung Stand: Dezember 2013, dk