Ingeborg Klünder – eine Zeugin Jesu in der Stadt
Braunschweig[1]
In der Braunschweiger Landeskirche gibt es einige
herausragende Zeugen Jesu zur Zeit des Nationalsozialismus. Dazu gehört der
Pfarrer Keck, der in Herrhausen wegen einer Predigt am sog. Heldengedenktag
1933 nach dem Gottesdienst auf den Marktplatz abgeführt, ins Gefängnis geworfen
und dann von der Kirchenleitung zu seinem Schutz beurlaubt und pensioniert
wurde. Dazu gehört Pastor Georg Althaus, der die öffentlich plakatierte Judenhetze
Ende 1935 in seinem Dorf angeprangert, von Konfirmanden angezeigt und vom
Landgericht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Dazu gehört die
Gemeindehelferin Ingeborg Randau, die am Kriegsende die Luftangriffe als
Handeln Gottes bezeichnet hatte und von einem kirchenfreundlich besetzten
Sondergericht zum Ärger der Gestapo freigesprochen wurde.
Dazu gehört auch Ingeborg Klünder. Weil sie im Gegensatz zu
den anderen in Braunschweig wirkte, gehört sie zur Stadtkirchengeschichte als
herausragende Zeugin Jesu.
Ingeborg Klünder war Berlinerin, dort 1919 geboren und zur
Schule gegangen. Nach der Volks- und Mittelschule besuchte sie eine
Haushaltsschule und machte ein Praktikum im Haushalt eines evangelischen
Pfarrers in Bremervörde. Von 1938 – 1940 besuchte sie die Krankenpflegeschule
in Potsdam und wurde staatlich geprüfte Krankenpflegerin. Anstatt diesen Beruf
nun auszuüben, machte sie eine weitere Ausbildung im Burckhardthaus in Berlin
Dahlem als Gemeindehelferin. Dort kam sie in Kontakt zur Bekennenden Kirche.
Die Dahlemer Dorfkirche, an der Martin Niemöller vor seiner Verhaftung als
Pfarrer tätig war, war ein Zentrum der Bekennenden Kirche in den preußischen
Landeskirchen.
Ingeborg Klünder war weder von zu Hause aus noch in den
folgenden Ausbildungsstätten politisiert worden. Ihr Vater war Oberpostsekretär
und sie war die älteste von drei Geschwistern. „Die wirtschaftlichen
Verhältnisse im Elternhaus waren gut“, und offenbar nicht nur die
wirtschaftlichen. Man pflegte, wie später die Briefe zeigen, ein herzliches
Verhältnis zueinander. Vor der Gestapo gab sie an: „Ich habe mich bisher
politisch nicht betätigt. Mitglied der NSDAP oder einer Gliederung bin ich
nicht. Seit August 1933 gehöre ich zur evangelischen Gemeindejugend. Sonstigen
kirchlichen Vereinen oder Verbänden gehöre ich nicht an.“[2]
Das ist in der politisch hochaktivierten Zeit auffällig. Auch dem
Reichsarbeitsdienst hatte sie nicht angehört. Der vernehmende
Kriminaloberassistent Macke nahm zur Kenntnis, dass die Klünder sich noch nicht
ordentlich in die Volksgemeinschaft eingegliedert hatte.
Mit 22 Jahren wurde sie im Mai 1942 in der Braunschweiger
Kirchengemeinde St. Georg als Gemeindehelferin angestellt.[3]
Braunschweig war ihre erste Stelle. In der St. Georg Gemeinde machte sie
Jugendarbeit, Hausbesuche und auch etwas Büroarbeit. Im Sommer 1943 wurde ihr
Gemeindepfarrer Erwin Bosse zur Wehrmacht eingezogen, die große Neubaugemeinde
mit 12.000 Gemeindemitgliedern war verwaist, so wurde der 23jährigen auch die
Frauenarbeit, die Bibelstunde und der ganze Konfirmandenunterricht übertragen.
Sie nahm die zehn Gebnote durch. Von den 120 Konfirmanden waren 60 gekommen,
die anderen waren entweder weggeblieben oder bereits evakuiert. Sie nahm auch
die Erklärungen von Martin Luther vor, wo es in der Erklärung zum Beschluss der
Gebote heißt, dass Gott allen Übertretern der Gebote mit seinem Gericht droht.
Auch der Krieg könnte als ein Gericht für die Sünden der Menschen verstanden
werden. „Ich kam auch auf die Jetztzeit zu sprechen und führte aus, dass der
Krieg eine Gericht-Strafe Gottes für uns ist. Vom religiösen Standpunkt ist zu
sagen, dass die Menschen schlecht und sündig sind. Das trifft auch für uns
Deutsche zu. Die Schlechtigkeit der Menschen, gemeint ist die Sünde, besteht in
dem Fernsein von Gott. Ich wies die Kinder darauf hin, dass schon seit dem
Sündenfall die Menschen Gott fern seien. Um bei der Jetztzeit zu bleiben, sagte
ich, den Kindern weiter, dass auch die Bombardierung der Städte eine Strafe
Gottes sei. Ich habe hierbei aber darauf hingewiesen, dass ja auch wir die
Städte unserer Feinde bombardierten. In diesem Sinne kann ich mich dem Sinne
nach auch geäußert haben, dass die Engländer als Strafe über uns gesandt sind.
Ich habe weiter bei der Besprechung des Schlusssatzes der 10 Gebote gesagt,
dass die Schuld am Krieg alle betrifft, und zwar auf Grund der Sünde der
Menschen. Ich führte weiter aus, dass demzufolge auch wir eine gewisse Schuld
mit am Kriege haben. Das „Fernsein“ von Gott erklärte ich den Kindern anhand
der dauernden Verstöße gegen die 10 Gebote (Ungehorsam gegen die Eltern usw.)
Ich erwähnte hierbei auch den Nichtbesuch der Gottesdienste.“
Dieser Bericht stammt von Ingeborg Klünder selber. So hatte
sie ihn gegenüber der Polizei abgegeben. Der Polizeibeamte Macke muss eine Menge
evangelischer Dogmatik schlucken: die Auffassung von der Sünde, und zwar von
Anfang an, und für alle Menschen geltend. Die Gemeindehelferin begab sich nicht
in eine Frontstellung. Sie bezog, ohne dies als List zu bemerken, auch die
deutsche Luftwaffe als ein Gericht Gottes über die Engländer an.
Sie betonte, dass ihre Auffassung eine religiöse sei und
daher nicht politisch zu deuten wäre.
Sie leitete die aktuelle Lage von einer, keineswegs nur
deutschen, allgemeinen Sündhaftigkeit ab.
Eine Konfirmandin erzählte das zu Hause, und das sprach sich
herum. Der Vater war V-Mann der Gestapo und die protokollierte: „In Anbetracht
der Gefahr der Irreführung und Verhetzung der deutschen Jugend hielt es mein
V-Mann für erforderlich, vorstehenden Sachverhalt maßgebenden Stellen zu
unterbreiten.“[4]
Als der Vater vom Gestapochef Macke vernommen wurde, meinte er, das mit den
Bomben, das wolle er von seiner Tochter nicht gehört und gesagt haben. Damit
könnte der Fall erledigt sein, aber Macke witterte ein schwaches, einfaches
Opfer, lud die junge, fromme, in Rechtssachen unbeholfene Gemeindehelferin zum
Verhör vor. Sie beriet sich vorher mit Frl. v. Hoerschelmann, die für die
weibliche Jugendarbeit in der Landeskirche zuständig war und mit dem nunmehr
zuständigen Vertretungspfarrer, die es versäumten, ihr zu sagen, dass sie auf
keinen Fall etwas sagen, sondern die Sache einem Rechtsanwalt übergeben sollte.
„Das kannst Du ruhig sagen, das ist nicht schlimm, und das sagen andere ja
auch.“ Kommissar Macke, der die juristisch anfechtbaren Formulierungen aus dem
ff kannte, legte der Gemeindehelferin die Aussagen so in den Mund, dass sie
nichts Böses ahnte. Sie wurde von Macke noch ermuntert, es so zu wiederholen,
wie er es ihr vorsagte, dann werde nichts passieren.
Nach der theologischen Aussage der Gemeindehelferin legte
der Gestapobeamte Macke ihr ein bösartiges Geständnis in den Mund: „Ich sehe
ein, dass meine Ausführungen nicht dazu geeignet waren bzw. sind, die
Widerstandskraft des deutschen Volkes zu stärken. Meine Ausführungen stehen im
krassen Widerspruch zu dem allgemeinen Gedankengut des Volkes. Ich sehe ein,
dass Konflikte weltanschaulicher Art hierdurch entstehen müssen. Die
Konfirmanden müssen zweifeln, welche Anschauung nun eigentlich richtig ist: die
kirchliche, wie ich sie ausführte oder die nationalsozialistische, die dem
Schicksal trotzen will“.
Macke politisierte also die Aussage der Gemeindehelferin,
was ihrer Absicht vollständig widersprach. Zu diesem letzten Absatz war sie
gedrängt worden mit dem Versprechen, dass sie nach der Unterschrift nach Hause
könnte. Macke indessen hatte in den letzten Absatz bereits die
gerichtsrelevanten Aussagen untergebracht (Widerstandskraft), von denen
Ingeborg Klünder keine Ahnung hatte.
Ingeborg Klünder dachte, sie könne nach Hause, als sie alles
gesagt hatte, aber Macke behielt sie in der Zelle des Amtsgerichts, für eine
Nacht, wie er ihr vorlog. „Ich hoffte ja immer noch, ich käme am nächsten Tag
wieder heraus und nahm die ganze Angelegenheit sehr gelassen, ja sogar etwas humoristisch
hin,“ schrieb sie später. Am nächsten Tag wurde sie dem Haftrichter vorgeführt,
der die Untersuchungshaft im Rennelberg anordnete. Nun erst nahm Rechtsanwalt
Kahn die Sache in die Hand, sorgte für Besuchserlaubnisse für die Eltern.
Propst Leistikow, der Gemeindepfarrer Bosse, Frl. v. Hoerschelmann und die
anderen Gemeindehelferinnen bestellten Grüße und haben wohl auch geschrieben.
„Es war sicher das größte Erleben während meiner Gefangenschaft, dass ich es
spüren durfte, es wird für dich gebetet und ganz besonders in den schweren
Tagen vor meinem Termin. Es war, als wenn eine Wolke von Betern mich umschloss,
sodass ich einfach keine Angst hatte, so seltsam es auch klingen mag.“ Ingeborg
Klünder wusste immer noch nicht, wessen sie beschuldigt werde. Die Nazijustiz
hatte da viele Möglichkeiten; z.B. Heimtücke oder Wehrkraftzersetzung. Das war
nicht einerlei. Macke wollte auf jeden Fall vermeiden, dass der Fall in
Braunschweig blieb, wo Kirchenleute eher freigesprochen wurden. Dies war die
Zeit, wo das Landeskirchenamt tätig werden müsste, ihr Interesse bei der
Gestapo an diesem „Fall“ dokumentieren und Zeugen anbieten müsste. OLKR Röpke
aber schwieg sich aus, und der bereits im Landeskirchenamt als
Oberlandeskirchenrat wieder tätige Dr. Breust blieb seiner
nationalsozialistischen Linie treu. Unterlassene Hilfeleistung im
Straßenverkehr ist strafbar, in der Kirchenbehörde wurde sie als kluge
Kirchenpolitik ausgelegt, „um dem Ganzen nicht zu schaden“.
Am 3. Dezember 1943 hatte der Oberstaatsanwalt Hirte vom
Sondergericht Braunschweig diesen Fall an den Volksgerichtshof mit folgender
Begründung abgegeben:
„Anfang November 1943 führte sie im Unterricht u.a. aus,
dass der Krieg eine Strafe Gottes für uns und eine Folge der Sünden der
Menschen sei. Die Menschen seien schlecht und sündig, das treffe auch für uns
Deutsche zu. Weiter sagte sie, auch die Bombardierung der Städte sei eine
Strafe Gottes. Die Schuld des Krieges treffe alle, und zwar auf Grund ihrer
Sünden, auch wir Deutschen hätten somit eine gewisse Schuld am Krieg“. Mit
diesen Äußerungen habe die Gemeindehelferin „öffentlich den Willen des
deutschen Volkes zur wehrhaften Selbstbehauptung zu lähmen oder zu zersetzen
gesucht“. Es sei der Tatbestand des § 5 Abs. 1 der KSStVO erfüllt. KSStVO war
die Abkürzung für die Bezeichnung Kriegssonderstrafrechtsverordnung, die schon
1938 beschlossen worden war. Sie gehörte in den Bereich des Militärstrafrechtes
und setzte Strafen für Spionage und Fahnenflucht fest. Gefürchtet war der § 5
Absatz 1, der folgendermaßen lautete: „Wegen Zersetzung der Wehrkraft wird mit
dem Tode bestraft 1. wer öffentlich dazu auffordert oder anreizt, die Erfüllung
der Dienstpflicht in der deutschen oder einer verbündeten Wehrmacht zu
verweigern, oder sonst öffentlich den Willen des deutschen oder verbündeten
Volkes zur wehrhaften Selbstbehauptung zu lähmen oder zu zersetzen sucht.“ Die
anderen Absätze behandelten Bestrafung für einen, der „die Manneszucht in der
deutschen Wehrmacht“ untergräbt oder durch Selbstverstümmelung versucht, sich
dem Wehrdienst zu entziehen.[5]
Der zweite Absatz „oder sonst öffentlich den Willen des deutschen Volkes zu
lähmen sucht“ war so schwammig gehalten, dass weit über den militärischen
Bereich hinaus jede abfällige Meinung im Alltag denunziert werden konnte. Die
Anklagen nach dieser üblen, die Atmosphäre einer Volksgemeinschaft vergiftenden
Verordnung wuchsen vor dem Braunschweiger Sondergericht im Laufe des Krieges
an. 1940 waren es 2, 1941 bereits 20, 1943 49 und 1944 99 Anklagen, darunter
auch die gegen Ingeborg Klünder.[6]
Man musste also aufpassen, was man sagte, wenn man dicht gedrängt länger im
Luftschutzbunker saß oder auch nur Einkaufen ging und nach dem Befinden gefragt
wurde.
Auf das Verhalten von Ingeborg Klünder passte der Paragraf
sichtlich nicht. Der Gestapobeamte hatte ja protokolliert, dass sie absolut
unpolitisch sei, und im Konfirmandenunterricht keine anderen Absichten hatte
als die Erklärung der zehn Gebote durchzunehmen. Dass sie Zersetzung und
Lähmung gesucht habe, war für einen Verteidiger rasch zu widerlegen. Dieser
Tatbestand war eine Erfindung des Oberstaatsanwaltes und eine bequeme dazu,
denn derlei Anklagen konnten leicht zur Verhandlung nach Berlin weitergereicht
werden.
Für die Gemeindehelferin waren diese ersten Monate im
Rennelberggefängnis ein Zeit quälender Ungewissheit. Drei Briefe an die Eltern,
die von der Gefängnisverwaltung nicht weitergeleitet wurden, befinden sich bis
heute in den Strafakten. Sie sind ein bewegendes Zeugnis einer tapferen,
jungen, frommen Frau.
Braunschweig 20.12.1943
Meine lieben Eltern, liebe Gilla!
Heute am 4. Advent soll nun der 2. Gruß an Euch abgehen, ja
nun sind es schon drei Wochen, dass ich hier bin. Nur gut, dass die Zeit so
schnell vergeht. Jeden Morgen wartet man auf den Abend, in der Nacht darf man
dann alles vergessen und das ist gut so. Mir geht es den Umständen nach gut,
ich bin sehr traurig gewesen, dass Ihr mich nicht besuchen konntet, Ihr sicher
auch, doch daran ist ja nichts zu ändern. Ich war so dankbar, dass ich vom
Rechtsanwalt von Eurem Dasein hörte, denn nach dem Angriff auf B. wußte ich ja
nichts von Euch.. Nun ist schon wieder einer gewesen, wart Ihr schon zu Hause?
Ich habe noch nichts weiter von Euch oder von den andern gehört, das ist auch
bitter, da heißt es warten und geduldig sein. Das eine weiß ich und habe es
schon oft genug erfahren, dass eine Mauer betender Menschen um mich steht. Ich
hoffe, dass auch Ihr davon etwas spüren durftet, als Ihr hier wart. Wo habt Ihr
denn gewohnt? Mit wem habt Ihr gesprochen? Gell, Ihr schreibt mir recht
ausführlich. Meine Gedanken sind ständig bei Euch, ich fühle mich auch trotz
der großen Mauer ganz eng mit Euch verbunden. Unser Leben besteht hier aus
Erinnerung und Hoffnung, da lernt man noch ganz anders danken für das, was man
gehabt hat und was man, wenn G. will, wieder haben wird. Es ist eine harte
Schule, in die ich geführt bin, doch es wird die Zeit zu einer Segenszeit für
mich werden. Jeden Tag, wenn ich nach dem Warum“ frage, bringt mich Gott selbst
auf die Frage „Wozu“. Jetzt verstehen wir es noch nicht, später werden wir es
verstehen. Und ist der Knecht über seinem Meister? Gerade heute las ich das.
Ich komme mir oft vor wie ein Stein der abgeschliffen wird, das muß so sein,
damit er seine Form bekommt. Wenn man diese Zeit so ansieht, dann kann man auch
Loblieder singen. Und ich danke Gott, dass ich das noch kann. Nun beginnt die
Weihnachtszeit, für uns diesmal eine schwere Zeit, ich wünsche mir, sie wäre
schon vorbei, doch wir können ja auch Christfest feiern ohne Stimmung und Christbaum.
Im Geist bin ich bei Euch unter dem Weihnachtsbaum zu Hause. Hoffentlich ist
HrJ da. Was macht Georg? Ob Ihr wohl Lilje hören könnt? Das Kleid und d.
Strümpfe habe ich bekommen, ich brauche nun auch noch ein Hemd, Hose, ?wolle
und ? und Stopfgarn, ich habe es schon bestellen lassen. Habt Ihr meine Sparb.
gefunden? Es lag noch zwei darin. Die ? habe ich bei mir. Wenn Ihr noch nicht
??(unleserlich) , nehmt bitte von meinem Geld. Mein Gehalt habt Ihr ja auch.
Nun ist der Bogen zu Ende, ich habe noch so viel zu schreiben. Grüßt bitte
alle, die mich lieb haben. Gott schütze uns. Grüßt alle sehr von mir.
Hoffentlich darf ich bald wieder bei Euch sein. Gottes Wille geschehe auch
jetzt ???(unleserlich) dieses Wissen macht mich dankbar und froh, in seiner Hut
sind wir alle geborgen. Es ist doch gut, wenn man so viel Lieder Paul Gerhardts
kennt. Sie drücken dies alles wunderbar aus. Gott befohlen Eure Inge.
Dies schickt bitte an Köter. Die Anschrift wisst Ihr ja
wohl? Ihr Lieben einen herzlichen Gruß von mir zu W. und zum neuen Jahr. Gott
lasse uns allen diese Zeit gesegnet sein. Ich denke viel an Euch und danke für
Euer Gebet und Eure Liebe. Was macht meine Arbeit? Wer tut sie?
Braunschweig den 3. Januar 1944
Meine Lieben Daheim! Wieder sind 14 Tage vergangen und ich
darf an Euch schreiben. Nun sind wir schon im neuen Jahr. Dunkel und
undurchsichtig liegt es vor uns, so wie wohl noch selten eins. Wieviel
unsagbares Leid hat 1943 über unser Volk gebracht, wenn wir nicht wüssten, das
alles, was geschieht, in Gottes Hand stünde und nur mit Seinem Willen geschehe,
könnte man schier verzweifeln. Doch Gott sei Dank, dass wir das nicht brauchen.
Es vermag uns wirklich nichts zu schaden, darum möchte ich Euch grüßen mit
unserer neuen Jahreslosung: der Herr ist treu, der wird euch stärken und
bewahren vor dem Argen. Haben wir nicht Gottes Treue immer wieder spüren
dürfen, hat er uns nicht bisher gnädig geholfen. Ich bin jetzt in großer Sorge
um Euch, es kostete viel Nervenkraft auch in dem Ungewissen und in der Angst um
Euch in Berlin ruhig und getrost zu werden. Doch auch das gehört mit in die
Leidensschule, sonst würde es mir auch zu leicht gemacht. Ihr braucht um mich
wirklich gar keine Sorge zu haben, es geht mir gut, ich hoffe und
?(unleserlich), dass ich bald wieder bei Euch sein kann, doch auch das steht in
Gottes Hand. Hoffentlich bekomme ich nun bald von Euch die erste Post. Ich
fürchte schon, ein Teil ist in B verbrannt. Ich habe erst einmal Post bekommen,
von der Lungenfürsorge, sie schickten mir zusätzlich Marken. Schreibt Ihr doch
mal entweder an Dr. Kahn oder an jemand anders in B, wie es zu Hause aussieht.
Dr. K. kann mir ja dann Bescheid sagen. Wenn mich jemand besuchen will, möchte
doch braunes Stopfgarn und ein paar Haarnadeln mitbringen. Wenn doch bald mal
jemand käme! Wie habt Ihr wohl Weihnachten gefeiert? Für mich war es ja das
eigenartigste meines bisherigen Lebens! Doch ich habe auch in ? fröhliche
gesegnete Weihnachten gefeiert. Alles äußere Drum und Dran ist dazu nicht
nötig, wenn es auch schön ist und ich mir sehr wünsche, es im nächsten Jahr
wieder zu haben. Ich sehe hinter dem Ganzen (?) zur Zeit hier immer mehr das
göttliche „Muß“, unter das ich mich stellen und beugen muss. Es kommen wohl
auch Minuten, in denen man sich dagegen auflehnt, doch die werden immer
seltener, ich lerne verstehen, warum ich hier bin und suche hinter allem, was
mich hier trifft, die Zeichen und Befehle Gottes. Wir haben in der Bibelarbeit
so oft vom Leiden in der Gemeinde gesprochen und nun, wo man selbst drin steht,
soll man beweisen, dass es nicht nur Worte waren. Auch darin sehe ich meine
Aufgabe bes. an meiner Gemeinde. Was macht denn H.G.? Ist er noch in Th? Wo
ist Georg, Ich bin etwas in Sorge um ihn, ich glaube, da ist etwas im Gange.
Wie geht es unsern Leuten in B? Ob sie wohl noch alle gesund sind und ihr Heim
haben? Bekommt Ihr die Post, die ich in m. Wohnung bekomme, hingeschickt?
Muttchen, schreibe doch mal an Frau Haferlach, ich dächte viel an sie und an
den kleinen Hans Joachim und möchte gern wieder heraus sein, wenn er das Licht
der Welt erblickt. Ich denke an alle Lieben und ? bei euch allen. Euch befehle
ich der Gnade unsers Herrn und grüße Euer Ingelein
Braunschweig den 13.3. 1944
Meine geliebten Eltern, mein liebes Schwesterlein!
Nun sind wieder 14 Tage vergangen und ich darf Euch wieder
schreiben. Hier ist nicht besonderes geschehen, ich warte immer noch. Wie lange
wohl noch? Nun ist schon über ein viertel Jahr her. Nun einmal muß ja auch dies
Warten aufhören. Wenn ich verurteilt bin und mein Päckchen weg habe, dann ist
es auch besser. Ich weiß zwar nicht, woraufhin sie mich verurteilen wollen.
Nun, meine Sorge soll dies ja nicht sein. Gesundheitlich geht es mir noch sehr
gut, da bin ich sehr froh drüber. Meine Zusatznahrung bekomme ich auch wieder.
Hoffentlich habt Ihr Nachricht bekommen, dass bei den letzten Angriffen auf
Braunschweig auch nichts passiert ist, ich kann mir Eure Sorge vorstellen.
Jetzt geht es mir hier so. Hoffentlich seid Ihr und das Haus noch heil. Es ist
doch schrecklich, wenn man so gar nichts voneinander hört. Ich warte so
sehnlichst auf Post von euch, ob Ihr meine wohl bekommt? Ja, wenn ich ein
Vöglein wär, doch leider – leider ist das nicht möglich. Hoffentlich kommt Ihr
mich bald besuchen, ich habe ich der vergangenen Woche schon damit gerechnet,
doch ich sehe ein, dass es ja nicht ging. Wie mag unser schönes Berlin wohl
aussehen? Ich will ja gern noch geduldig hier bleiben, wenn Ihr mir nur gesund
bleibt. Ich will hier nun schließen und noch einen Gruß an Haferlachs schreiben,
ich las neulich, dass bei ihnen ein kleines Mädchen angekommen ist. (Räbke üb.
Helmstedt) Grüßt mir nun die Lieben, vielleicht darf ich bald wieder bei Euch
sein. Nun seid Ihr, meine Liebsten, sehr herzlich gegrüßt von Eurer Inge, die
stets in Liebe an Euch denkt.
Meine liebe Frau Haferlach! In der Zeitung las ich neulich,
dass bei Ihnen ein kleines Schwesterlein Einzug gehalten hat. Ich wollte Ihnen
und Ihrem Gatten meine herzlichsten Glück- und Segenswünsche sagen.. Ich kann
mir die Freude vorstellen, wenn es nun auch statt des erwarteten Buben ein
Mädchen geworden ist. Was sagt denn das Dörthelein? Möge nun Ihr zweites Kind
zu Gottes Ehre und zu Ihrer Freude gesund heranwachsen. Hoffentlich darf ich es
auch bald sehen. Wir wollen Gott bitten, dass der Krieg bald zu Ende ist, damit
auch der Vater etwas von seinen Kindern hat. Wo Ihr Mann jetzt wohl ist? Nun
grüße ich Sie, Ihren Mann und die Lina recht herzlich. Ihr Inge Klünder.
Die Briefe geben das Bild einer frommen, unbefangenen,
standfesten junge Frau wieder. Sie verschanzte sich hinter der Redeweise einer
Gemeindekatechetin, hinter der unversehens doch der Schmerz und die Sorge und
die Einsamkeit hervorbrachen. Wie mag sie es aufgenommen haben, wenn sie
erfahren hätte, dass am 20. Februar ihre St. Georgkirche schwer zerstört worden
war?
Ihre Gedanken waren völlig frei von jedem Anflug von Rache
und Vergeltung, dafür aber von einem großen Mitgefühl für die Lage der Eltern
in Berlin, sogar für die Situation in ihrer Gemeinde St. Georg und für die
Familie Haferlach, dem Jugendwart für die Jungenarbeit in der Propstei
Braunschweig. Es sind Zeilen eines völlig unbelasteten Gewissens und daher auch
ohne jede Selbstanklage, in dem Sinne „ach hätte ich das lieber nicht gesagt.“
Die Justiz klassifizierte sie als „Gestrauchelte“, so vermerkt auf dem Deckel
der Strafakte.
Am 22. April 1944 war die Anklageschrift des
Volksgerichtshofes fertig. Der Oberreichsanwalt holte die ganz große Keule aus
dem Arsenal der Beschuldigungen hervor. „Das bewusste Unternehmen der
Zerstörung des festen Glaubens der deutschen Jungend an die Gerechtigkeit des
Kampfes ihrer im Felde stehenden Väter und Brüder war besonders gemein. Es war
heimtückisch gefährlich, weil es unter dem Deckmantel einer religiösen
Betreuung und unter gewissenloser Ausnutzung des im Konfirmandenunterricht
besonders bestehenden Vertrauens der Schüler zu ihrem religiösen Erzieher
erfolgt ist.“ Die Angeschuldigte habe „ausdrücklich in einer würdelosen,
vaterlandsvergessenen Art davon gesprochen, Gott habe die Engländer zur Strafe
über uns gesandt“.[7]
Es liest sich wie eine List des lieben Gottes, der die
Erklärung seiner Gebote in die Anklageschrift des Oberreichsanwaltes mogelt,
wenn dieser zitierte: „Gott dräuet zu strafen alle, die seine Gebote
übertreten; darum sollen wir uns fürchten vor seinem Zorn und nicht wider
solche Gebote tun“. Mitten in der zur inneren Front verunstalteten Justiz
leuchten die altmodischen Vokabeln der lutherischen Erklärungen, und konnten
zum Nachdenken anregen.
Erst im Juni erhielt die Gemeindehelferin die martialische
Anklageschrift, die sie mit Zuchthaus und sogar mit Todesstrafe bedrohte. Am 7.
Juni tagte der Stadtkirchenausschuss, nahm die Anklageschrift zur Kenntnis und
„fasste den Beschluss, Fräulein Klünder aus dem Dienst des Stadtkirchenverbandes
mit sofortiger Wirkung zu entlassen.“ [8]
Am 6. Juni 1944 wurde sie in das Untersuchungsgefängnis
Berlin Moabit überführt und schon am 14. Juni war der Termin vor dem
Volksgerichtshof. In dieser kurzen Frist musste ein Verteidiger besorgt werden,
da Rechtsanwalt Kahn nicht zugelassen worden war. Als Pflichtverteidigerin war
Rechtsanwältin Schmelzeisen vorgesehen, die aber Vater Klünder ablehnte. Er
entzog auch dem von ihm vorgesehenen Verteidiger Dr. Werner Ibert wieder die
Vollmacht, und schließlich übernahm vermutlich mit Hilfe des Burckhardthauses
Rechtsanwalt Dr. Helmut Dix die Verteidigung.
Die Verhandlung vor dem Volksgerichtshof fand am 14. Juni
1944 bereits in einer Aula unter dem Vorsitz von Volksgerichtsrat Lämmle statt,
dazu Landgerichtsdirektor Dr. Münstermann, SA Brigadeführer Hauer,
Regierungsdirektor Offermann und Generalarbeitsführer Voigt. Als Zeugen waren
aus Braunschweig die 13jährige Konfirmandin Reingard Kuhnert und ihr Vater,
Ingenieur Josef Kuhnert angereist und der Kriminaloberassistent Macke. Als
Zeugen der Verteidigung waren aus Braunschweig Annemarie Haedke vom kirchlichen
Mädchenwerk der Propstei Braunschweig, außerdem der damalige Direktor des
Burckhardthauses Volkmar Herntrich (der spätere Hamburger Bischof) und einige
Bekannte der Familie Klünder erschienen. Aber die Zeugen der Verteidigung
wurden nicht aufgerufen. Vom Landeskirchenamt war keiner erschienen, eine
bleibende Schande für diese Behörde. Der Reichsanwalt beantragte vier Jahre
Zuchthaus und 4 Jahre Ehrverlust. Das war eine vergleichsweise milde Strafe, da
auf Wehrkraftzersetzung auch die Todesstrafe stehen konnte.
Der Verteidiger Dix hielt eine anspruchsvolle
Verteidigungsrede. Die Redewendung vom Krieg als Gericht Gottes wäre in der
deutschen Geschichte in Kriegszeiten oft vorgekommen, sogar von der Königin
Luise, er beantragte Freispruch. Das wäre vielleicht möglich gewesen, wenn
Ingeborg Klünder die Umstände geschildert hätte, unter denen ihr Geständnis
zustande gekommen wäre. Der Rechtsanwalt hatte ihr sogar geraten, die Aussage
zu revidieren. Nun aber beharrte sie bei ihrer Überzeugung, dass der Krieg und
der Bombenkrieg ein Gericht Gottes wäre. Jedem Pfarrer der damaligen Zeit hätte
eine solche Predigt zur Ehre gereicht, jede Kirchenleitung hätte mit einer
derart formulierten Kanzelabkündigung das blanke Evangelium verkündigt, so ist
diese schlichte Gemeindehelferin dem Volksgerichtshof das Evangelium nicht
schuldig geblieben. Das Gericht blieb mit drei Jahren Zuchthaus unter dem
Antrag des Reichsanwaltes und begründet dies mit der Unerfahrenheit der
Gemeindehelferin. Die schlichte, beharrliche Aussage von Ingeborg Klünder hatte
das Reichsgericht beeindruckt. Im Urteil hieß es:
„Der Senat hat in Übereinstimmung mit dem Anklagevertreter
den Fall als minder schwer angesehen. Er hat dabei nicht verkannt, dass in der
Verseuchung von Kinderherzen mit defätistischen Gedanken eine besonders große
Gefahr liegt. Indessen liegt die größere Schuld bei denen, die die Angeklagte
zu jener tief religiösen Persönlichkeit erzogen haben, die sie ist, ohne in ihr
gleich tiefe Empfindung für ihr Volk wach zu halten. Die Angeklagte ist ein
durchaus unpolitischer Mensch. Die volle Einsicht in die Gefährlichkeit ihres
Verhaltens ist ihr infolge ihrer einseitigen kirchlichen Ausrichtung unmöglich
gemacht worden. So erscheint die erkannte dreijährige Zuchthausstrafe
ausreichend.“[9]
Zu der Einsicht einer tief religiösen Persönlichkeit war
seinerzeit die Wolfenbüttler Kirchenleitung nicht gekommen und blieb mit ihrer
Einschätzung noch hinter dem Urteil des Volksgerichtshofes zurück.
„Nach 4 Wochen kam ich nun ins Zuchthaus Cottbus, wo ich
sehr bald ins Zuchthauslazarett eingeliefert wurde, da mein Lunge nicht in
Ordnung war. Ich hatte es dort verhältnismäßig gut und auch das Essen war
reichlicher als bei den andern. Ich lag in einem großen Raum mit sehr schwer
Kranken, wahrscheinlich habe ich mich dort noch mehr angesteckt und mir den
Grund meiner späteren Erkrankung geholt.
Im Februar 1945 rückten die Ostfront immer näher, das
Zuchthaus sollte geräumt werden, die Kriminellen kamen zum Teil auf freien Fuß,
während man uns im zugigen Viehwagen nach Leipzig transportierte. In Leipzig
wurde ich sehr schwer krank. Ich hatte mich wohl bei dem Transport erkältet.
Ich hatte sehr hohes Fieber und magerte sehr ab. Als ich eben wieder fieberfrei
war, sollte ich arbeiten, als ich das ablehnte, musste ich noch einmal
verschickt werden. Nun gings nach Waldheim. Ich glaubte nicht mehr, dass ich
noch einmal heraus käme, denn ich war sehr elend. Auch hier rückte die Front
näher und man musste uns nun doch der Not gehorchend entlassen. Am 1. Mai
öffneten sich für mich die Tore des Gefängnisses, aber wohin nun? In meinem
Zustand konnte ich mich nicht zu Fuß nach Hause durchschlagen und Züge fuhren
nicht, es war ja in den letzten Tagen vor dem Zusammenbruch. Bis in die nächste
Stadt nach Döbeln wurde ich mit einem Wagen mitgenommen. Dort ging ich in
meiner Not ins Pfarrhaus und fand sehr liebevolle Aufnahme. Bald acht Wochen
konnte ich dort bleiben, aber dann zog es mich doch zu meinen Eltern, von denen
ich schon lange keine Nachricht hatte. Nach vielen Strapazen kam ich am 21.
Juni zu Hause an und fand meine Eltern einigermaßen gesund vor. Schon in Döbeln
hatte der Arzt eine nasse Rippenfellentzündung festgestellt, die ich in der
Haft hatte, dort aber nicht behandelt worden war.“[10]
Nach 1953 nahm sie ihren Gemeindedienst wieder auf. Aber
nicht in St. Georg, nicht in der Braunschweiger Landeskirche, von deren
Kirchenleitung sie sich im Stich gelassen fühlte, sondern in einer Berliner
Kirchengemeinde. Als Ottmar Palmer 1957 in seiner Abhandlung an ihr Schicksal
erinnerte, waren dieselben Leute von 1943 immer noch in der Kirchenleitung und
schwiegen weiter. Als Gerhard Wysocki ihre Haftakte im Staatsarchiv Dresden
entdeckte und den Fall 1997 in seinem Buch über die Braunschweiger Gestapo
schilderte,[11]
zeigte sich nach wie vor kein Interesse.
Die Gemeindehelferin Ingeborg Klünder ist ein prägnantes
Beispiel, dass man sich in seinem Dienst in der Kirche gelegentlich entscheiden
muss: für die Nachfolge Jesu oder für die Gefolgschaft von Partei, Regierenden
und Wirtschaft. Die Lehre für die Konfirmanden war und ist: nie wieder
Gefolgschaft, immer nur Nachfolge. Der viel zitierte „Herr der Geschichte“ hat
in einem Kirchenregierungsprotokoll
den nächsten Generationen vor Augen geführt, wofür sich die
Wolfenbüttler Kirchenleitung seinerzeit entschieden hatte. Der „Fall“ Klünder
und das Urteil des Volksgerichtshofes wurde von OLKR Röpke
in der Kirchenregierungssitzung am 31. Juli 1944, an der
noch Bertram, Rauls und Seebaß teilnahmen, bekannt gegeben. Da heißt es: „ 1)
Der Stellvertreter des Landesbischofs gedenkt der gnädigen Bewahrung des
Führers beim Attentat am 20. Juli; 3 d) Der Stellvertreter des Landesbischofs
berichtet über die Verurteilung der Gemeindehelferin Klünder seitens des
Volksgerichtshofes zu drei Jahren Zuchthaus; e) Der Stellvertreter des
Landesbischofs berichtet über die Inhaftnahme der Gemeindehelferin Randau,
Gebhardshagen.“[12]