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[Kirche von unten]



Ansichten einer versunkenen Stadt

Die Braunschweiger Stadtkirchen 1933 - 1950

von Dietrich Kuessner


9. Kapitel

Der sensationelle Prozess der Braunschweiger Staatsanwaltschaft gegen den deutsch-christlichen Landesbischof Beye vor dem Braunschweiger Landgericht im März 1934 [1]

Stadtgespräch und ganzseitig in der Stadtpresse als Stadtereignis groß aufgemacht war die Tatsache, dass der Braunschweiger Bischof im März 1934 vor der 2. Strafkammer des Landgerichts auf der Anklagebank saß. Vor sechs Wochen erst hatte die oberfeierliche Einführung im Braunschweiger Dom mit Reichsbischof und allerlei deutschchristlicher und parteiamtlicher Prominenz und dem dazugehörigen pi pa po stattgefunden. Nun titelte die Parteipresse formgerecht „Der Prozess gegen Landesbischof a.D. Beye“, aber nicht ohne Häme.[2]  Sowas hatte man auch im „Dritten Reich“ nicht alle Tage. A.D. „Ausser Diensten“ war formgerecht deshalb, weil bereits am 21. Februar als „Bevollmächtigter der Deutschen Evangelischen Kirche“ Oberkonsistorialrat Evers vom Reichsbischof eingesetzt war, um die dienstlichen Geschäfte im Landeskirchenamt zu führen. Gerüchte liefen schon einige Wochen vorher. Es machte die Runde, dass am 30. Januar Anzeige gegen den Bischof wegen Betrugs, Unterschlagung und Verleitung zur Urkundenfälschung erstattet worden war. Am 10. Februar hatte Beye OKR Dr. Breust förmlich von der Anzeige unterrichtet und ihn um Beurlaubung für sechs Wochen  gebeten. Damit war Beye nicht mehr im Landeskirchenamt tätig, was sich innerhalb der Pfarrerschaft herumsprach. Nun kam für Beye viel darauf an, die Ermittlungen möglichst in die Länge zu ziehen, um Zeit zu gewinnen. Dazu trafen sich OKR Dr. Breust, Beye und Oberstaatsanwalt Rasche.

Beye hatte in Breust einen zuverlässigen Bekannten, der ihn unbedingt im Amt als Bischof behalten wollte. Dazu hatten zahlreiche Gespräche in Braunschweiger Ministerien und in Berlin von OKR Dr. Breust und Beye mit Reichsbischof Müller und von Oberstaatsanwalt Rasche mit dem Leiter der Pressestelle der Berliner Kirchenkanzlei Nikolaus Christiansen stattgefunden. Aber die Staatsanwaltschaft beschleunigte die Ermittlungen, schloss sie nach wenigen Tagen ab und beantragte am 17. Februar, das Hauptverfahren zu eröffnen. Der Vorsitzende der Strafkammer Heinrich Lachmund teilte dem Reichsbischof am 20. Februar mit, dass im März das Hauptverfahren eröffnet werde. Am 24. Februar informierte OKR Dr. Breust die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landeskirchenamtes, dass Landesbischof Beye sein Amt am 23. Februar niedergelegt habe. Staatsrat und Präsident des Landeskirchentages Bertram berief den Landeskirchentag zum 24. Februar in das Landtagsgebäude ein, stellte Oberkonsistorialrat Evers vor und teilte das Schreiben mit, in dem Beye dem Landeskirchentag seinen Rücktritt mitgeteilt hatte. Damit war die Eröffnung des Verfahrens für die Eingeweihten keine Überraschung mehr, aber sein Ausgang war offen.

 

Es war im Grunde eine Kleinigkeit, um die es vor dem Landgericht ging und die man auch „unter der Hand“ hätte regeln können. Beye hatte in seiner Dorfgemeinde zeitweise die sehr geringen Beträge der Sonntagskollekten etwas lässig abgerechnet. Das könnte man gegen die ausgelegten  Telephongebühren, sozusagen intern, abrechnen, meinte er. Bei einer Rechnung für Reparaturarbeiten im Pfarrhaus hatte Beye auf zwei getrennten Rechnungen von Arbeiten für die Kirchengemeinde und für das Pfarrhaus bestanden, dann aber den Klempnergesellen veranlasst, die Rechnungsposten zu Lasten der Kirchenkasse und zugunsten der Privatschatulle des Ortspfarrers zu verändern. Für Beye waren das Kleinigkeiten, die er noch vor seinem Weggang aus der Gemeinde erledigen wollte, aber das Bischofsamt ging für ihn nun mal vor.

Beye hatte in seiner Gegend Neider und Feinde aus Parteikreisen, die eine Anzeige gegen ihn am 29.1. erstattet hatten. Bevor sich jemand zu einem solchen Schritt entschließt, müssen vorher schwere parteiinterne Dinge vorgefallen sein. Man sprach davon, Beye habe einen „Parteifreund“ ins KZ gebracht und die andern würden auch noch folgen, habe er gesagt. Beye markierte im kleinen Dorf Wenzen den Ortsgewaltigen, den man zu fürchten habe.

 

 Die Staatsanwaltschaft musste entscheiden, ob sie die Anzeige weiter verfolgen wollte und befragte den Bischof erstmals am geschichtsträchtigen Datum, dem 30. Januar. Es war nachmittags, Beye hörte die Führerrede am Rundfunk und präparierte sich nebenbei für den Gottesdienst in der Wolfenbütteler Marienkirche, der zu diesem Anlass angesetzt war.[3]  Das Gespräch mit dem Staatsanwalt Rasche verlief entspannt. Für die Staatsanwaltschaft war die Anzeige zunächst kein großer Fisch. In einem Gespräch zwischen dem Justizminister Alpers und Oberstaatsanwalt Rasche war zur Erleichterung beider der Eindruck einer Nebensächlichkeit entstanden, die in sich zusammenfallen würde.

Als aber Rasche am folgenden Tag vor Ort in der Dorfgemeinde ermittelte, fühlte er sich ausgebremst, von Parteisympathisanten Beyes gestört, die in Parteiuniform mitten in ein Ermittlungsgespräch platzten („So geht das hier nicht“) und ermittelte nunmehr besonders penibel auf Mark und Pfennig.

 

Für Beye war die ganze Sache eine Intrige des Pfarrernotbundes. Ihm war verdächtig, dass der Vorsitzende Richter Lachmund ein Vetter des Pfarrernotbundvorsitzenden Heinrich Lachmund in Blankenburg war. Er verdächtigte seinen Vikar Elster, dieser sammle in der Gemeinde Material gegen ihn. Daher hatte Beye Elster kurzerhand aus Wenzen abberufen und zum Kreispfarrer Teichmann nach Sambleben versetzen lassen, wo er keinen Hausbesuche machen sollte und keinen Heimaturlaub erhielt. Die Kampfstaffel Deutsche Christen um den Martinipfarrer Hermann Grüner hatte ein Dossier angelegt und Beye gezeigt, in dem auch der Oberstaatsanwalt familiärer Verbindungen zu Sympathisanten des Pfarrernotbundes verdächtigt wurde.

 

Für den Wenzener Kirchenvorstand war der Vorfall nichts weiter als eine gottverdammte Bummelei ihres Pfarrers. Ein paar Mal war die überhöhte Rechnung von 83,-- RM im Kirchenvorstand besprochen worden. Dort hatte sie auch Vikar Elster mitbekommen. Immer wieder hatte Beye den Kirchenvorstand hingehalten anstatt beschleunigt den Betrag zu bezahlen. Beye hatte sich angewöhnt,

Außenstände erst nach mehrfachem Mahnen oder gar nicht zu bezahlen. Nach dem rauschenden Fest am Abend seiner Einführung in einem Hotel rief er dem Ober zu, er möge ihm eine Rechnung zuschicken. Dieser war um das Trinkgeld geprellt und Beye bezahlte nicht die Rechnung. Erst als er bei einem erneuten Besuch nicht mehr bedient wurde, bequemte er sich. Beye zeigte beim Umgang mit Geld eine Mischung aus Dreistigkeit und Hilflosigkeit, wobei die Dreistigkeit meist siegte.

Nach der Umsiedlung der Familie Beye nach Wolfenbüttel im Oktober 1933 in die vom Vorgänger Bernewitz geräumte Dienstvilla hatte sich der Kirchenvorstand sogar nach Wolfenbüttel begeben und ihren Pastor, den nunmehrigen Bischof, an die Begleichung erinnert. Beye indes verkehrte dienstlich schon in anderen Kreisen, war viel in Berlin, wobei ihn Pfarrer Grüner oft begleitet hatte, ihm kam die Mahnung einfach zu popelig vor. Mit so was behelligte man nicht den Bischof, noch dazu kurz vor seiner Einführung. Es hatte auch keine geordnete, zeitgerechte Geschäftsübergabe durch den zuständigen Kreispfarrer Krumwiede in Holzminden stattgefunden.

 

Der Stadtöffentlichkeit war Beye durch sein öffentliches Auftreten beim Handelstag und beim Lutherjubiläum auf dem Hagenmarkt vor Tausenden ein Begriff wo er mit seinem flotten, freien Redetalent Eindruck geschunden hatte. Für diese Stadtöffentlichkeit schien der Prozess und seine Folgen offen. Die einen erhofften sich durch einen Freispruch die Rückkehr Beyes ins Bischofsamt und eine vernichtende Enttarnung der Machenschaften des Pfarrernotbundes, andere befürchteten durch eine Verurteilung den endgültigen Fall des Kirchen-Stars, als der sich der 30-jährige Beye forsch präsentierte. Der nicht kleine Teil der keiner Kirche angehörenden Städter mag sich die Hände gerieben haben: so ist das in und mit der Kirche. Heuchler von A bis Z, wenn man erst mal dahinter leuchtet.

 

Das öffentliche Interesse war sehr groß, als der Landgerichtspräsident Friedrich Lachmund am Sonnabend, dem 10. März, morgens um 9.00 Uhr die Verhandlung eröffnete. Die Zuschauertribünen waren voll besetzt, auch von einigen Pfarrern und von strammen DC Leuten, die sich mit Zwischenrufen und Klatschen an der Verhandlung beteiligten, was jedoch der Vorsitzende strikt unterband. Beisitzende Richter waren Landgerichtsrat Lerche und Landgerichtsrat v. Griesbach. In dieser Zusammensetzung tagte auch seit April 1933 das gefürchtete Sondergericht und hatte sich als scharfe Waffe gegen alle Abweichler des Systems „bewährt“.[4]

Die Öffentlichkeit lernte jedoch eine ganz andere Seite von Lachmund kennen.[5] Die Zusammensetzung entpuppte sich als eine der Kirche durchaus freundlich gesonnene Strafkammer. Lachmund stammte aus einer Pastorenfamilie, und kannte sich aus eigenem Erleben mit den Gewohnheiten eines Pfarrhauses und dem Abrechnen von Kollektengeldern im Amtszimmer aus. Lerche gehörte zu einer in Braunschweig hochangesehenen Pastorenfamilie mit kirchlichen Bindungen, die ihn nach dem Kriege für den Posten eines Oberlandeskirchenrates in der Wolfenbüttler Kirchenbehörde empfahlen. v. Griesbach galt als strammer Nationalsozialist.

Neben den drei Juristen saßen noch Abteilungsleiter Paul Hohle aus Braunschweig und der Landwirt
Karl Meyer aus Boffzen als Schöffen. Diese sollten im Hintergrund die entscheidenden Figuren in dem Prozess werden.

 

Diesem Landgericht saßen drei Verteidiger gegenüber, Rechtsanwalt Dr. Brückel aus Hildesheim und Dr. Jürgens aus Wolfenbüttel als Verteidiger von Beye und Rechtsanwalt Robert als Verteidiger des mitangeklagten Kley sowie Rechtsanwalt Kahn. Die beiden arbeiteten in einer Sozietät zusammen. Rechtsanwalt Jürgens kannte den Betrieb des Landeskirchenamtes und der Landeskirche von vielen Prozessen, die er vor 1933 als Syndikus für die Landeskirche zu bearbeiten hatte. Er wurde 1935 als Oberkirchenrat in die Behörde eingestellt. Die Anklage vertraten Oberstaatsanwalt Rasche und Staatsanwalt Seeligmeyer.

Es wurden elf Zeugen aufgerufen, darunter der Küster, der Kirchenkassenrechnungsführer, der Vikar, der Bürgermeister, der Dorfpolizist und die Arbeitergeberfamilie des Mitangeklagten Klempners Karl Kley, ein anschauliches Kaleidoskop eines kleinen Dörfchens im Braunschweigischen. Da war mit einem schnellen Ende nicht zu rechnen.

Prominentester Zeuge war der Regierungspräsident Dr. Heinrich Muhs aus Hildesheim, der vor 1933 Gauleiter gewesen war und den fabelhaften „restlosen“ Einsatz des Ortsgruppenleiters und Dorfpastors Beye für die nationalsozialistische Bewegung bezeugte.[6]

Zunächst aber wurden die Beklagten vernommnen, als erster mit sichtlicher Anteilnahme des Vorsitzenden und allerlei Formulierungshilfen der 29jährige Klempner Karl Kley. Kley schilderte nun treuherzig, wie er den Pastor immer und immer wieder mahnen musste, die Rechnungen endlich zu bezahlen und wie  Beye ihn schließlich aufforderte, Posten für das Pfarrhaus auf die Rechnung für die Kirchengemeinde umzuschreiben. Auf der fingierten Rechnung waren auch Arbeiten aufgezählt, die gar nicht durchgeführt worden waren, wie Dachrinnen, Steckdosen, Eisenringe auf dem Ofenloch in der Küche. Also eine normale „Schummelei“, wie sie nun so selten nicht ist und nicht auffliegt, wenn sich alle Beteiligten einig sind. Bei seiner Vernehmung in Wenzen hatte Kley erst lange herumgedrucktst, und der Oberstaatsanwalt hatte ihm schließlich gut zugeredet: „Na, Herr Kley, nun wollen wir einmal in ihrer Sprache mit einander reden. Antworten Sie einmal klipp und klar auf folgende Frage: Hat der Pastor Beye gemogelt oder nicht? Darauf hat er mir wörtlich geantwortet: Ja, das ist richtig“.[7]  Durch das Geständnis von Kley war die Anzeige erst tatsachenfest geworden.

 

Wilhelm Beye kehrte in seiner Vernehmung den verdienten Parteigenossen heraus, der viel persönliches Geld in seine Parteiarbeit gesteckt, Fahnen gekauft, im Pfarrhaus ein Parteibüro eingerichtet und  öfters fünf bis zehn SA Leute abends mit nach Hause genommen hatte. Er hatte in der Dorfkneipe auch manche Runde geschmissen, und man erzählte sich, der Schwiegervater hätte viel Geld. Tatsächlich hatte dieser seinem Schwiegersohn erst vor einem Jahr ein Auto Marke Opel geschenkt, das jener für die vielen auswärtigen Parteiversammlungen brauchte, anderes wurde auf ein Sparbuch gebracht. Beye war, so erweckte er den Anschein, nicht klamm mit Geld, er konnte damit aber nicht umgehen. So hatte er auch Unregelmäßigkeiten in der Parteikasse vor Prozeßbeginn ausgebügelt.

Beye hatte sich für seinen Auftritt vor dem Landgericht zu Hause das Parteiabzeichen an die Jacke geheftet als Zeichen für seine Treue für Führer, Volk und Vaterland. Bei seiner Vernehmung  trumpfte er sofort auf und erklärte dreist wie großspurig zu beiden Punkten der Anklage: „Ich erkläre hier mit Nachdruck, dass ich beide Vorwürfe zurückweise als infame Lüge“. Der Vorsitzende unterbrach ihn: „Ich sehe eben, dass Sie das Abzeichen tragen, das Hoheitsabzeichen. Das ist nicht erlaubt, wenn man als Angeklagter vor Gericht steht. Darf ich Sie bitten, es einzustecken!“ Beye steckte das Abzeichen wortlos ein.[8] . Das wirkte für ihn  ernüchternd.

Vergeblich versuchte der Vorsitzende dem Angeklagten ein Geständnis für die Bummelei mit den Kollekten zu entlocken. Dabei entstand folgendes Bild des kirchlichen Alltags nach einem Gottesdienst. „Was ist denn nun mit diesen Geldern geschehen?“ fragte der Vorsitzende. Der Kirchendiener wäre mit Ihnen an den Schreibtisch gekommen und hätte mit Ihnen abgerechnet, wo blieb das Geld? Beye: „Das Geld hatte ich  in einer Blechdose, die stand in meinem Schreibtisch. Da kam das Geld hinein, und ließ sich dann sehr leicht nachrechnen.“[9]   „Ich lieferte meine Kollekten ab, auf dem einen Zettel aufgeführt mit der Endsumme, und ich lieferte gleichzeitig dem Kirchenrechnungsführer für dieselbe Zeit einen anderen Zettel ab, worauf meine persönlichen Auslagen im Interesse des Dienstes und Amtes verzeichnet waren, die stets ein Mehrfaches dieser Kollektenbeiträge aufwiesen, und da war dann praktisch eine Aufrechnung erfolgt.“ [10] Der Vorsitzende vermutete, dass Beye auch für persönliche Einkäufe in die Blechdosenkasse im Schreibtisch gegriffen habe. Das bestritt Beye vehement, schilderte aber folgenden Fall aus dem kirchlichen Alltag: „Nein, aber es ist so gewesen: Wenn ich meine Kollektenkasse hatte und es waren einige Mark darin, und dann kam der Briefträger mit der Nachnahme vom Amtsblatt, das die Kirche zu bezahlen hatte, dann habe ich das ruhig aus der Kollektenkasse herausgenommen und hatte ja meinen Beleg für das Amtsblatt und habe dann mit dem Rechnungsführer abgerechnet. Daraus lässt sich keinem Menschen ein Vorwurf machen.“[11]

Die Behandlung dieses Vorwurfs betr. Kollektengelder erzeugte eine unterhaltsame Stimmung im Landgericht. Der Vorsitzende Lachmund unterbrach den Redeschwall Beyes: „Ich sehe eben, dass im Zuschauerraum gefrühstückt wird. Ich mache darauf aufmerksam, dass hier keine Stehbierhalle ist. Ich verbitte mir das!“ [12] Der Pastor Faust aus Geitelde hatte sein Brot ausgepackt, denn es war Vesperzeit in Geitelde.

Auch der Oberstaatsanwalt stocherte im kirchlichen Alltag und wollte Schulden von Beye nachweisen. Wie viele andere Kirchengemeinden hatte auch die Gemeinde Wenzen von der Buchhandlung Wollermann und Bodenstab am Bohlweg Zeitschriften, Kalender und Broschüren zum Vertrieb zugeschickt bekommen, die dann abgerechnet werden mussten. Da war ein Betrag von 60 RM offen, den Wollermann vergeblich anmahnte. „Die Sorgen um die Finanzgebaren hat meine Frau im großen und ganzen getragen, und ich bitte auch, meine Frau zu fragen, wie die weitere Regelung dieser Angelegenheit von ihr gemacht worden war oder ist, ich kann darüber keine Auskunft geben.. Ich habe keine Zeit gehabt, mich im einzelnen um diese Dinge zu kümmern. Ich weiß nur, dass zwischen der Buchhandlung Wollermann und Bodenstab und mir zweimal Differenzen gewesen sind, die auch in die Rechnungen hineinspielen. Einmal die Lieferung von Volksblatt-Kalendern. Die kriegte man einfach zugeschickt; dann hieß es: hier hast du 90 Kalender, nun sieh zu, wie du die los wirst.. Vorsitzender: „Damit brauchen wir uns im einzelnen nicht zu beschäftigen. Das interessiert nicht. Beye: Daraus setzt sich die Summe aber zusammen. Vorsitzender: Das interessiert nicht, woraus sie sich zusammensetzt“.[13]  Da trafen Alltag und die Versuche, Beye zu einem Eingeständnis zu bewegen, Schulden zu haben, aufeinander. Der Beklagte blieb bei seinen Behauptungen. Beye hatte tatsächlich bei einer Reihe von Firmen Schulden, wie spätere Ermittlungen ergaben.

 

Um 12.45 wurde die Verhandlung unterbrochen und am Nachmittag kurz vor zwei Uhr für weitere fünf Stunden bis 19.00 mit den ausgiebigen und sich verzettelnden Zeugenvernehmungen fortgesetzt, die kein Geständnis des beklagten, hartnäckigen Bischofs beförderten.[14]  Die  ungewöhnlichste und längste Zeugenvernehmung beschloss den Nachmittag: die Zeugenaussage des Oberstaatsanwalt Rasche. Er hatte das Bedürfnis, seine ungewöhnlichen Erlebnisse bei den Ermittlungen in das Verfahren einzuführen. Er war von Beye schwer angegriffen und der Zusammenarbeit mit dem Pfarrernotbund verdächtigt worden. Das wollte Rasche aus der Welt schaffen. Außerdem behauptete Beye, Rasche habe ihm am Ende einer Vernehmung den Rat gegeben, sich eine Kugel in den Kopf zu schießen. Jetzt schilderte Rasche die damalige Situation: „Der Angeklagte hat sich von mir verabschiedet mit erhobener Hand, und ich habe auch die Hand erhoben. In der Tür hat sich der Angeklagte umgedreht, ist wieder in das Zimmer gekommen und hat sich vor meinen Schreibtisch gestellt und hat mich gefragt: Können Sie mir einen Rat geben?“ Diese Frage stellte er augenscheinlich unter dem Eindruck „Es ist verloren“. Darauf habe ich gesagt: „Herr Landesbischof, ich will mich in Ihre Beziehungen zwischen Ihnen und der Kirche nicht einmischen; das ist Ihre Sache“ – wohlgemerkt: die Vernehmung war zu Ende – „aber“, habe ich ihm dann gesagt: „wenn Sie als Mann den Mann fragen und wenn Sie Hitler und Ihr Vaterland wirklich so lieben, wie Sie es immer gesagt haben, dann handeln Sie nach dem, was Sie Deutschland angetan haben, so wie ein deutscher Mann in einer solchen Situation zu handeln pflegt“. Das habe ich dem Angeklagten Beye gesagt.“[15] Beye hatte den Oberstaatsanwalt richtig verstanden. Er sollte sich erschießen. Rasche legte Wert darauf, dass dieser Rat privater Natur war und nicht mehr im Zusammenhang mit der Vernehmung gegeben worden war. Außerdem sollte die Situation ein außerordentliches Schuldeingeständnis Beyes beschreiben, zu dem sich Beye im Laufe des Prozesses zum Ärger des Oberstaatsanwaltes immer noch nicht bequemt hatte. Rasche führte auch den ermittelnden Polizeiinspektor als Zeugen vor, der bei einer Gegenüberstellung von Beye mit Kley den deutlichen Eindruck eines Schuldbewusstseins von Beye hatte. Die Beweise waren erdrückend, und die persönliche Verteidigung Beyes belastete ihn zusätzlich. Er machte auf den Vorsitzenden den Eindruck eines Mannes von „skrupelloser Gesinnung“, und nicht „eines Geistlichen mit einer normalen ethischen Gesinnung“.

Rasche enthüllte auch den kirchenpolitischen Hintergrund, um die Behauptung Beyes zu entkräften, dass er ein Opfer des Oberstaatsanwaltes sei. Er war im Auftrag des Justizministers Alpers nach Berlin zum Reichsbischof gefahren, der dem frisch eingeführten Braunschweiger Landesbischof keine Rückendeckung mehr bot. Reichsbischof Müller ließ den Vorgang durch Ministerialrat Jäger Göring melden. Aber auch Vizepräsident Christiansen habe Beye anlässlich seines Besuches bei Alpers fallengelassen. „Ja, er muss weg; das ist das Beste.. das Beste ist, wir geben ihm  eine kleine Schreiberstelle innerhalb der Kirche, dann ist er gut untergebracht, und dann ist die Sache erledigt,“ hatte er gesagt.[16] Diese Aussage hatte den Zweck, eine Rückkehr von Beye auf den Bischofsstuhl endgültig zu verhindern, unabhängig von dem ausstehenden Urteil.

Schließlich zitierte der Oberstaatsanwalt den Ministerpräsident Klagges zu dem Fall, der dann auch von der Presse weiter verbreitet worden ist. „Wir stellen uns vor jeden alten Kämpfer und vor jeden alten Parteigenossen; aber da, wo das Strafgesetzbuch anfängt, da muss unsere Solidarität aufhören“.[17]  Klagges hatte vielmals bereits gegen diesen Grundsatz selber verstoßen, aber hier machte sich ein moralischer Grundsatz gerade gegenüber einem Kirchenmann gut öffentlichkeitswirksam.  

 

Kurz vor 19.00 Uhr war der erste Verhandlungstag zu Ende. Lachmund berief das Gericht für den nächsten Tag, Sonntag den 11. März, um 10.00 Uhr zusammen.[18] Aber in Rücksicht auf den Gottesdienst im Dom begann die Sitzung erst um 11 Uhr. Es war der vierte Passionssonntag Lätare („Freue dich“). Die Verhandlung zog sich von einer viertelstündigen Mittagspause unterbrochen, bis 16.00 hin, weil der Staatsanwalt und vor allem die drei Verteidiger sehr ausführlich plädierten. Das Kollektenverhalten interpretierte Oberstaatsanwalt Rasche als Unterschlagung im Sinne des § 246 des STGB, aber die Schuld sei gering und die Folgen  unbedeutend. Daher bat Rasche das Verfahren in diesem Punkt einzustellen. Die Angelegenheit mit der fingierten Rechnung hingegen verstand der Staatsanwalt als Betrug und Untreue, wog dagegen den ungewöhnlichen Einsatz Beyes für die Partei ab und beantragte fünf Monate Gefängnis. Für den Klempner Kley beantragte der Oberstaatsanwalt wegen Mittäterschaft in Anbetracht des Geständnisses 100 RM oder 20 Tage Gefängnis.

Die Verteidigung hingegen sah alle Schuld bei Kley, der durch sein Geständnis die Hauptschuld jedoch auf Beye abschieben wollte und beantragte Freispruch für Beye. Dabei verlas Rechtsanwalt Brückel noch ein Telegramm der Reichsleitung der Deutschen Christen vom Tage: „Wir stehen in festem Vertrauen bei Ihnen. Heil Hitler! Reichsleitung Deutsche Christen Dr. Kinder“[19]  Rechtsanwalt Robert hatte es insofern schwer, weil ein Geständnis seines Mandanten vorlag, eine Verurteilung also nicht zu vermeiden war. Er plädierte aber anders als die Staatsanwaltschaft nicht auf Mittäterschaft, sondern auf Beihilfe und beantragte eine geringe Geldstrafe.

Das Gericht hatte eine Urteilsverkündung nach knapp zwei Stunden angekündigt, aber sie zog sich doch länger hin, denn sie wich erheblich vom Antrag der Staatsanwaltschaft ab, und es gab unter den drei Richtern und den beiden Schöffen offenbar eine unterschiedliche Beurteilung. v. Griesbach war der Auffassung „einen alten Nationalsozialisten dürfe man nicht verurteilen“ und hatte sich schroff gegen den Vorsitzenden gewandt. Ihm gelang es, die beiden Schöffen auf seine Seite zu ziehen und eine Mehrheitsentscheidung hinter verschlossenen Beratungstüren herbeizuführen. Der Vater v. Griesbachs erzählte in Braunschweig, Beye habe seinen Freispruch nur seinem Sohn zu verdanken. [20] Der Vorsitzende Lachmund war über das Verhalten von v. Griesbach derart verärgert, das er im nächsten Jahr eine Beförderung nicht empfahl.

Mit Klatschen, Beifall und Bravorufen vernahm das Publikum um 19.45 Uhr, dass der Beklagte Beye von der Anklage freigesprochen wurde. Das war nach dem Antrag auf Gefängnisstrafe eine dicke Überraschung. Es war zugleich eine Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft. Allerdings hörte sich die Urteilsbegründung  eher wie die einer Verurteilung an. In vielen Punkten gab das Gericht der Staatsanwaltschaft recht und hob hervor, dass Beye nur mangels Beweisen freigesprochen worden war. Also ein Freispruch zweiter Klasse. Beim Beklagten Kley halbierte das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte ihn wegen Beihilfe zu 50 RM Strafe. Das war angesichts des Geständnisses die geringste Möglichkeit des Gerichtes. Jedoch blieb der Eindruck, dass der Hauptangeklagte vom Betrugsvorwurf freigesprochen und der Mittäter wegen desselben Betruges wegen Beihilfe betraft worden war. Während der Antrag der Staatsanwaltschaft (5 Monate Gefängnis- Geldstrafe) noch die Balance hielt, ließ des Urteil diese Frage weit offen. Es galt als politisches Urteil und als Bevorzugung des Hauptangeklagten aus parteipolitischen Gründen.

Lachmund verband die Urteilsverkündung mit einer ernsten Mahnung, das Urteil nicht kirchenpolitisch auszuschlachten.

 

Der Prozess wurde von der Regionalpresse gründlich kolportiert, wobei der viel- und querlesende Braunschweiger einige interessante redaktionelle Unterschiede feststellen konnte.[21]

Der Braunschweiger Allgemeine Anzeiger (BAA) hatte zu Beginn des Jahres 1934 die Braunschweiger Staatszeitung aufgeschluckt. Diese war die staatlich subventionierte, regierungsnahe Stadtzeitung. Er kannte keine Sonntagsausgabe und überschrieb seinen Artikel am Montag (12.3.) „Verhandlung gegen den früheren Landesbischof“. Er vermied im Titel jede Wertung. Es ist die einzige Stadtzeitung, die lediglich an einem Tag berichtete.

Die Braunschweiger Neueste Nachrichten titelte in der Sonntagsausgabe am 11. März über ihrem vierspaltigen Bericht: „Wilhelm Beye vor Gericht“. Da sie keine Montagsausgabe herausbrachte, erschien erst am Dienstag dem 12.3. ein weiterer vierspaltiger ganzseitiger Bericht unter der Überschrift „ Freispruch im Prozeß gegen Wilhelm Beye.“ Es war eine sachliche Darstellung und die einzige, die auch das Detail am Beginn der Verhandlung beschrieb, dass Beye das Parteiabzeichen abnehmen musste. Dieses deklassierende Detail übergingen die drei anderen Stadtzeitungen und verrieten damit eine vorsichtige Sympathie für den beklagten Bischof.

Nicht mit dem einfachen Familiennamen, sondern mit dem Bischofstitel machte die Braunschweiger Landeszeitung ihre Sonntagsausgabe auf: „Das Verfahren gegen Landesbischof a.D. Beye“. Die Nennung des Titels mochte auf den Leser noch aufreizend wirken.  Am Montag (12.3.) war der eineinhalbseitige Bericht „Landesbischof a.D. freigesprochen“ betitelt. Dass der Freispruch lediglich „mangels Beweisen“ ausgesprochen worden war, fügte der Redakteur nur am Ende innerhalb des Berichtes an. Beim flüchtigen Leser blieb der Eindruck hängen: Freispruch. Vielleicht bald nicht mehr „a.D.“, sondern wieder im Dienst. Das war ein deutlicher Akzent pro Beye.

Genauso machte auch die Parteizeitung Braunschweiger Tageszeitung in ihrer Samstag/Sonntagsausgabe auf: „Der Prozess gegen Landesbischof a.D. Beye.“ Der Prozess sei „das Unerfreulichste, was wir in den letzten Jahren erlebt haben“, hieß es zu Beginn. Der Bericht endete wegen des Redaktionsschlusses  schon mit der Einvernahme der beiden Beklagten. Am Montag jedoch schwenkte die BTZ deutlich zu Gunsten Beyes um und titelten den eineinhalbseitigen Bericht mit: „Landesbischof Beye freigesprochen“. Das deklassierende „a.D.“ hatte die Redaktion weggelassen.  Der Bericht suggerierte, dass ein hässlicher Angriff auf einen bewährten Nationalsozialisten abgeschlagen worden war. Dieser Artikel ging an den Intentionen der Staatsanwaltschaft und des Staatsministeriums völlig vorbei, die eine Unschuldvermutung und womöglich eine Wiederkehr strikt verhindern wollten. So weit reichten offenbar die Fühler in der Redaktion nicht.

Keine Zeitung kritisierte das offen liegende Ungleichgewicht von Freispruch für den Haupttäter und Geldstrafe für den Nebentäter.

In der regionalen kirchlichen Presse und in den Gemeindebriefen wurde der Prozess mit keiner Silbe erwähnt. War es aus Schock oder Beschämung? Oder war man sich der Endgültigkeit des Rücktritts noch nicht sicher? Dieses merkwürdige Detail ist schwer einzuschätzen.

 

Beye konnte sich von der Parteizeitung gestärkt der kommenden Zeit hingeben.

Er tat das auch und blieb in seiner Dienstvilla am Adolf Hitlerweg (heute Neuer Weg) in Wolfenbüttel sitzen. Er räumte sie auch nicht, als der Nachfolger im Juni ins Landeskirchenamt einzog, sondern inszenierte im Stil der deutsch-christlichen Sturmstaffel  eine folgenreiche Intrige zum Sturz des Nachfolgers. Beye wusste nicht, welche Landeskirche ihn aufnehmen würde, zumal die Staatsanwaltschaft gegen das widersprüchliche Urteil Revision eingelegt hatte. Die Revisionsverhandlungen zogen sich justizintern noch Monate hin und erst am 5. Dezember 1935 verwarf der 3. Strafsenat des Reichsgerichtes in Leipzig die Revision. Solange hatte Beye auf eine endgültige Wiederverwendung warten müssen.

Die brandenburgische Kirchenleitung verlieh ihm eine Pfarrstelle im westpreußischen Landsberg an der Warthe. Aber mit dem Aufstieg des Nationalsozialismus siegte der Parteifanatismus in Beye und die Lust am Trostamt war ihm vergangen. Er zog den Talar 1941 aus, verzichtete auf alle Rechte aus seiner Ordination und wurde Parteiredner. Das konnte jedermann im Amtsblatt der Deutschen Evangelischen Kirche nachlesen. Sein Kollege im Dienst der Kirche in der westpreußischen Gemeinde Wegner schrieb über ihn, als er sich 1949 wieder bei der Kirche meldete: „Beye war nach dem Ausscheiden aus seinem Pfarramt Ortsgruppenleiter. Und als solcher sehr aktiv. Er hat jede Gelegenheit benutzt, der Kirche zu schaden. Bei seinem Ausscheiden aus dem Amt soll er geäußert haben, er sei froh, nicht mehr lügen zu brauchen. Noch in der allerletzten Stunde hat er, als die Russen schon vor Landsberg standen, durch den Drahtfunk eine Ansprache an die Bevölkerung gehalten, in der er die Bevölkerung zum Ausharren ermunterte mit den Worten: Das Wort Evakuierung ist aus unserm Sprachschatz gestrichen. Landsberg ist nicht bedroht. Kaum eine Stunde später hat er selbst sich dann im Kraftwagen auf und davon gemacht. Verhöre, die Pfarrer Wegner bei Nazistellen, wie z.B. der Kreisleitung über sich hat ergehen lassen müssen, und bei denen Beye anwesend war, führte er auf Beye zurück. Er soll auch erklärt haben, dass er bereit sei, der Stapo jede Auskunft über Pfarrer zu geben. Den Kirchenältesten Eschert hat er verprügelt. Bis zuletzt ist er in Amtswalteruniform aufgetreten. Unter den Landsberger Gemeindegliedern herrscht noch heute eine große Erbitterung über Beye. Nach den Äußerungen Wegners würde es niemand von ihnen verstehen, wenn Beye wieder ins Amt käme.“[22]

Und in der Stadt Braunschweig? Die Langzeitfolgen des Lätareprozesses waren erheblich: die Landeskirche erhielt bereits wenige Monate später einen neuen Landesbischof, die Stadt Braunschweig im nächsten Jahr einen neuen Propst, der deutsch-christliche Glanzlack, der manche deutsch-christliche Pfarrer in die Stadt gezogen hatte, war ab. Die Kampfstaffel Deutsche Christen wurde aufgelöst und seine Begründer Grüner verließ die Martinigemeinde in Richtung Mecklenburg. Der Katharinenpfarrer lic. Korn übernahm eine Pfarrstelle in Frankfurt.

Beye hat die Landeskirche nie wieder besucht.


 



[1] Die Quellenlage zum Prozess

Es liegen im Wolfenbüttler Staatsarchiv drei Aktenbände der Staatsanwaltschaft. Die Prozessakte des Verteidigers Jürgens sind in meinem Besitz. Am 5. März 1934 hatte Oberregierungsrat i.R. Dr. Bode, der letzte Parlamentsstenograf im Braunschweigischen Landtag, dem Landeskirchenamt angeboten, den Verlauf der Verhandlungen  vor Gericht mitzustenografieren. Dazu wollte Bode den früheren Hilfsstenografen Dr. Karl Müller mit heranziehen. Aber Dr. Breust schrieb ihm zurück, er halte eine stenografische Aufnahme  „nicht für nötig“. So ist es erklärlich, dass sich im landeskirchlichen Archiv kein Bericht über die beiden Verhandlungstage befindet. Bode stenografierte zwei Monate später die gesamten Verhandlungen der Barmer Bekenntnissynode. Auf seinem Stenogramm beruht die spätere von Wilhelm Niemöller besorgte Ausgabe. So ist es nicht verwunderlich, dass sich der Bodesche Bericht vom Beyeprozeß im Archiv der hessischen Landeskirche befindet, der mir von Martin Niemöller freundlicherweise zur Verfügung gestellt worden ist. Einige Akten, soweit sie Vorgänge aus der Berliner Zentrale betreffen, befinden sich im Evangelischen Zentralarchiv Berlin, die Personalakte im Archiv der Berlin-brandenburgischen Kirche.

[2] BTZ 10./ 11.3.1934

[3] Niederschrift S. 26

[4] siehe Ludewig/Kuessner Sondergericht S. 24 zur Zusammensetzung; zu Friedrich Lachmund S. 255 ff/ zu Walter Lerche S. 268 ff/ v. Griesbach S. 279  f/ zu Rasche S. 282 f

[5] Lachmund kam selber auf diesen Gegensatz zu sprechen: „Ich glaube, wer meine Prozessführung kennt, wird sein blaues Wunder erlebt haben wie ausgerechnet ich gerade sowohl die Staatsanwaltschaft wie den Angeklagten wie die Herren Verteidiger habe zu Worte kommen lassen.“ Niederschrift S. 140

[6] Niederschrift S. 65 f

[7] Niederschrift S. 10

[8] Niederschrift S. 17

[9] Niederschrift S. 20

[10] Niederschrift S. 21

[11] Niederschrift S. 24

[12] Niederschrift S. 23

[13] Niederschrift S. 28

[14] Niederschrift S. 67 – S. 151

[15] Niederschrift S. 141 f

[16] Niederschrift S. 144

[17] Niederschrift S. 1454

[18] Niederschrift S. 151

[19] Niederschrift 2. Tag S. 56

[20] Anlage zur Beurteilung des Landgerichtsrat v. Griesbach von H. Lachmund in NStW 57 Nds Fb 1 Zg 56 / 1989

[21] BTZ 10. und 11.3. 1934/  BAA 17.3.34  /BNN 13.3.34/  BLZ 11. und 12.3.1934

[22] über Beye als Flüchtlingspfarrer in Schleswig Holstein siehe Material zur Ausstellung 122 und 129



Zum Kapitel 10: Die Auseinandersetzung mit der Deutsche Glaubensbewegung (DG) im Sommer 1934 – Otto Henneberger - Kaplan Neisen




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