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Die Weimarer Verfassung – ein Glücksfall
Aber: Staat und Kirche rappelten sich erstaunlich schnell auf. Der Staat rief nach nur drei Monaten zu einer reichsweiten Wahl einer verfassunggebenden Nationalversammlung auf, gab einem linksliberalen Staatsrechtler, dem Innenminister Hugo Preuss, den Auftrag, eine Verfassung auszuarbeiten. Dieser bearbeitete Entwurf wurde im August 1919 von der Nationalversammlung mit 262 gegen 75 Stimmen, die Stimmen der Rechten (DNVP) angenommen.
Die neue Verfassung bedeutete für die evangelische Kirche einen Glücksfall, denn sie garantierte den Kirchen den staatlichen Schutz der kirchlichen Feiertage. In Frankreich z.B. war m.W. den kirchlichen Feiertagen zur damaligen Zeit der staatliche Schutz entzogen. Ein weiterer Glücksfall: Die Kirchengemeinden und die Landeskirche erhielten die staatliche Anerkennung als „Körperschaft öffentlichen Rechts“. Das bedeutete: sie konnten Kirchensteuern erheben: die Landeskirchen eine Landeskirchensteuer und die Ortsgemeinde eine Ortskirchensteuer. Die Kirchen erhielten zur finanziellen Unterhaltung der Pfarrgehälter die bisherigen staatlichen Zuschüsse und konnten zusätzlich ihren Land- und Waldbesitz ohne Einschränkung behalten. Das waren die Verfassungsartikel 134-141.
Das war viel mehr, als die Kirchen erwartet hatten und war der Tatsache zu verdanken, dass die katholische Zentrumspartei mit in der Regierung saß, und einer Massenpetition mit mehreren Millionen Unterschriften evangelischer Christen.
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