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6. Die kirchliche Presse vermeidet einen Neuanfang
Aus der Trümmerlandschaft erhob sich eine erstaunliche Gemeindeblattvielfalt. Sie war abhängig von einer Lizenz der Besatzer und dem Versprechen, nichts gegen die Sicherheit der Truppen zu schreiben. Der Herausgeber sollte kein NSDAP Parteigenosse sein. Sie war abhängig außerdem von dem zugeteilten Papierkontingent. Denn Papier war knapp und musste rationiert werden. Aber die kirchliche Presse wurde bevorzugt, sie war unter den ersten, die eine Lizenz erhielten, und bald konnte in jeder Landeskirche ein Wochenblatt erscheinen; in Berlin „Die Kirche“ in einer Auflage von 60.000 Blatt, in Westfalen „Die Neue Kirche“ mit 250.000 Blatt, “, sowie die „Kirche der Heimat“, das Gemeindeblatt für Schleswig-Holstein, „Der Sonntag“ für lutherisch Sachsen in der Ostzone mit einer Lizenz für 30.000 Exemplare, in Thüringen „Glaube und Heimat“ Lizenz von 15.000 und die „Mecklenburgische Kirchenzeitung“ 10.000 Blatt. Übergemeindlich erschien die Ev.-luth. Kirchenzeitung in München und Berlin.
Auf der ersten Pressausstellung Ende 1947 gab die Kirche Auskunft über den damaligen Stand von insgesamt 64 Blättern in einer Gesamtauflagenhöhe von 1,8 Millionen Blättern.
Die Kirchenblätter orientierten sich an ihren Vorgängertypen von 1933/34, es waren Andachten, Betrachtungen und Nachrichten aus der Kirchengemeinde und für die Gemeinde. Fragen einer von kritischer Rückbesinnung, Buße oder gar Schuld spielten keine Rolle. Weit über die Gemeindegrenzen hinaus mit Kommentaren und Bericht aus Politik, Wirtschaft, Kultur erschien ab 1948 das „Allgemeine Deutsche Sonntagsblatt“ von Bischof Lilje in Hannover. Es wandte sich an die nicht kirchlich gebundene Öffentlichkeit.
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