Home | Bücher - Kontakt - Impressum | ||||||||||
|
Die Fünf-Finger-Balance ist der Schlüssel zum RechtEinleitungNach dem Recht wird gesucht, um Gewalt zu vermeiden; denn Gewalt zwischen Menschen ist überaus gefährlich. Bewusstsein, Gedächtnis und der Werkzeuggebrauch machen den Menschen zum gefährlichsten Lebewesen auf der Erde, vor allem für seine eigenen Artgenossen. Hätte er nicht die Fähigkeit ausgebildet, Gewalt zu vermeiden, wäre der Mensch wohl bald wieder ausgestorben. Offenbar hat er diese Überlebensstrategie so früh ausgebildet, dass sie sich in der Gestalt der Hand wiederfindet. Am Zusammenspiel der fünf Finger lässt sich somit studieren, wie dem
Menschen die Gewaltvermeidung gelingt bzw. wie er zum Recht findet.
Offenbar geht es um fünf Bewegungen, mit denen der Mensch seinen fünf
elementaren Bedürfnissen folgt, die er mit allen Lebewesen gemeinsam hat. Mithin wird an der Hand sichtbar, dass und wie die Fähigkeit des
Menschen zum Recht biologisch zu ihm gehört und die lange Steinzeit
hindurch wirksam war. Das Recht ist deswegen an keinen Staat gebunden und
stammt auch nicht aus irgendwelchen göttlichen oder geistigen Offenbarungen.
Unter dem Schock aus Japan sucht man verstärkt nach Informationen und Ideen, wie alle Menschen bei wachsender Weltbevölkerung zu ihrem Recht auf Lebensmittel kommen können. Das geltende Recht kennt nur die Zuständigkeit des Staates. Dieses Buch versteht sich als Kritik des geltenden Rechts. Kritik meint hier, diese geltende Rechtsordnung aus sich heraus zu verstehen, ihre Herkunft, ihre Begründung und Zielsetzung. Zu Hilfe kommt dabei, dass die menschliche Hand offenbar als Schlüssel dienen kann, der es sehr erleichtert, die komplizierten Zusammenhänge des Rechts zu durchschauen und anschaulich darzustellen. In drei Durchgängen wird die Sache des Rechts durchschritten. Im Teil I tastet sich die Analyse systematisch vor, stellt die verschiedenen theoretischen Begründungen des Rechts vor, die Beziehung zwischen Recht und Gewalt und wie das herrschende Recht die Balance verfehlt, die es doch anstrebt. Der Teil II geht der Entdeckung der Hand nach. Der evolutions-biologische Hintergrund wird erörtert und wie der Mensch seine Fähigkeit zum Recht erworben und in der langen Steinzeit ausgebildet haben mag. Offenbar ist es von der Evolution her in ihm angelegt, in Begrenztheit und gegenseitiger Abhängigkeit zu leben. Vieles bleibt hier hypothetisch, doch der Befund an der Hand bietet eine handfeste Leitlinie. Im Teil III ist die Blickrichtung des Teils I gewissermaßen umgekehrt. Hier geht es darum, die Entwicklung des Rechts bis in die Gegenwart zu verfolgen, in der die ursprüngliche Kunst, das Recht zu balancieren, nach und nach weitgehend verloren wurde zugunsten eines Herrschaftsrechts. Mit diesem Herrschaftsrecht, so schließt das Buch, können die heute anstehenden Probleme nicht bewältigt werden. Zur Diskussion des BuchesDer in diesem Buch vorgetragenen Kritik des herrschenden Rechts wird man vor allem die folgenden Einwände entgegenhalten: 1. Einwand: Der Autor missachtet die Unterscheidung zwischen Natur und Kultur.Mit dem Anspruch der Wissenschaftlichkeit wird man sich weigern, in den fünf Fingern ein Grundschema des Denkens zu sehen. Würde man akzeptieren, dass Freiheit – Wahrheit – Gerechtigkeit – Liebe – Leben so wie die Finger und nicht anders zusammenhängen, würde der Geist dem Körper untergeordnet, die Freiheit des Geistes ginge verloren. Die Hand, so meint man, ist Natur und nicht Kultur, Materie und nicht Geist. Sowohl christlich wie aufklärerisch hat das abendländische Denken es sich nicht nehmen lassen, über das Vorfindliche hinaus zu denken. Der Befund bezüglich der Hand ist nun aber evident und handfest empirisch. Darum muss über die Beziehung zwischen Körper und Geist neu nachgedacht werden. Das wird erhebliche Konsequenzen haben, nicht nur beim Recht, sondern auch in Philosophie, Anthropologie und Theologie. 2. Einwand: Die Errungenschaft des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats kommt in dem Buch zu kurz.Freiheit und Rechtssicherheit des Einzelnen waren in der
Menschheitsgeschichte noch nie so groß wie in der Gegenwart. Das
Modell der Hand dagegen, wenn man es zugrunde legt, erfordert bei allen
Menschen einen Bewusstseinswandel, der utopisch erscheint, und der
idealistisch anmutet. Dieser Einwand fußt eben auf der Meinung, so, wie die Menschen nun einmal sind, gebe es zum demokratischen Staat keine brauchbare Alternative. Diese Meinung ist formuliert worden ohne Kenntnis des Finger-Schemas. Sicherlich verändert diese Kenntnis die Einstellung der Menschen nicht. Aber das Zusammenspiel der fünf Finger und seine Bedeutsamkeit ist nun auch nicht lediglich eine Idee, sondern die biologisch fassbare Voraussetzung des Denkens. Sie wird in Zukunft berücksichtigt werden, wenn über die Möglichkeiten nachgedacht wird, gesellschaftliche Veränderungen ohne Zwang herbeizuführen. 3. Einwand: Der Mensch ist das Wesen, das Kraft seines Bewusstseins Grenzen überschreitet.Wollte man das Finger-Modell zum Maßstab des Rechts machen, so würde der Mensch auf die Grenzen seiner Biologie festgelegt, d.h. er würde eingeengt auf das Erreichte. Kraft seiner Intelligenz und seines Bewusstseins hat der Mensch jedoch bisher immer wieder in seinem Streben, in Metaphysik, Forschung und Wagemut die Grenzen seiner Möglichkeiten nach außen verschoben. Soll er sich jetzt auf das Vorfindliche beschränken? Bei allen Grenzüberschreitungen hat doch der Mensch die Grenze seiner biologischen Anlagen bisher nirgends überschreiten können. Zudem hat er mit dem bisher Erreichten bewirkt, dass der Verbrauch und die Zerstörung der Erde die Lebensmöglichkeiten bedrohen. Dagegen hat die Entwicklung des Lebens auf der Erde eine unvorstellbare Bereicherung der Arten und Lebewesen bewirkt, ohne die biologischen Grenzen zu überschreiten. Auch das Hand-Modell bedeutet keineswegs eine Einengung. Im Gegenteil, es enthält eine enorme Dynamik und eine nicht endende Bewegung. 4. Einwand: Die Theorie, die Zehn Gebote seien ein Fingerreim, führt in überholte, theologische Kontroversen.Der christlichen Theologie muss heute daran gelegen sein, den
christlich-jüdischen Dialog zu führen. Dieser wird gestört, wenn man
behauptet, die Zehn Gebote seien ursprünglich als Fingerreim konzipiert und
würden fälschlich zum Gesetz gezählt. Die Diskussion um die Frage, Gesetz oder nicht, würde jene antijüdischen Theologien wiederbeleben, die vom Neuen Testament über Luther bis in die Gegenwart die christlich-jüdische Verständigung vergiftet haben. Man kann jedoch ein Problem nicht dadurch lösen, dass man es ignoriert.
Die Kritik des Rechts ist notwendig auch eine Kritik des Gesetzes, und
diese ist umso dringender, da heute verstärkt versucht wird, religiöse
Überzeugungen und Regeln (wie die Scharia oder biblische Aussagen) in die
Gesetzgebung einzuführen. |
||||||||||
http://bs.cyty.com/fingerreim/de/recht/index.shtml, Stand: 11. October 2012,
kw
|